Vorwort 9. So arbeiten Sie mit dem Buch 11

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2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 9 So arbeiten Sie mit dem Buch 11 1 Von der Buchführungbis zum Jahresabschluss Grundregeln der doppelten Buchführung Die Gewinnermittlungsarten Bilanz nach Steuer-und Handelsrecht Eröffnungsbuchungen Laufende Buchführung Jahresabschlussbuchungen und Bewertung Gewinnsteuerung und ihre steuerlichen Auswirkungen Wie kommen Unternehmer/-innen an die Gewinne des Unternehmens? 50 2 Umsatzsteuerpflicht jaoder nein? Umsatzsteuerpflichtige Umsätze Umsatzsteuerfreie Umsätze Geschäfte mit dem Ausland Bestimmte Umsätze iminland gemäß 13b UStG Gemischte Umsätze Vorsteuerabzug anteilig Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug Die Abrechnung mit dem Finanzamt 84 3 Das Anlagevermögen Was ist beim Anlagevermögen zu beachten? Wer darf das Anlagegut aktivieren und gegebenenfalls abschreiben? Was wird aktiviert und gegebenenfalls abgeschrieben? Plan- und außerplanmäßige Abschreibung Immaterielles Vermögen Sachanlagen Gebäude Sachanlagen unbeweglich, außer Gebäude Sachanlagen beweglich 139 5

3 Inhaltsverzeichnis 3.9 Finanzanlagen Verkauf Anlagevermögen Das Umlaufvermögen Überblick Vorräte, Material und Waren Vorräte fertige und unfertige Erzeugnisse Geleistete Anzahlungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zweifelhafte Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere Flüssige Mittel Rechnungsabgrenzungsposten AktiveRechnungsabgrenzungsposten PassiveRechnungsabgrenzungsposten Gewinn- und Verlust-RechnungBetriebseinnahmen Überblick Betriebseinnahmen Sachbezüge Arbeitnehmer Privatnutzung durch Unternehmer (Personenfirma) Gewinn- und Verlust-RechnungBetriebsausgaben Überblick Betriebsausgaben Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Bewirtungskosten Geschenke Reisekosten Schuldzinsen Sonstige Steuern Kapital Kapital von Einzelfirmen Kapital bei Personengesellschaften Gewinnthesaurierung bei Personenfirmen 298 6

4 Inhaltsverzeichnis 8.4 Kapital von Kapitalgesellschaften Gewinnausschüttung an Gesellschafter Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften Sonderposten mit Rücklageanteil Überblick Steuerfreie Rücklagen und Zuschüsse Investitionsabzugsbetrag Rückstellungen Überblick Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungsspiegel Verbindlichkeiten Überblick Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten, Darlehen Erhaltene Anzahlungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Umsatzsteuer laufendes Jahr Latente Steuern Permanente Differenzen keine latenten Steuern Zeitlich begrenzte Differenzen Latente Steuern erfassen Bilanzen einreichen und veröffentlichen Handelsbilanzen einreichen der elektronische Bundesanzeiger Steuerbilanzen einreichen die E-Bilanz 407 Stichwortverzeichnis 423 7

5 Das Anlagevermögen 3.1 Wasist beim Anlagevermögen zu beachten? Ihnen liegt eine Rechnung vor und Ihr Ziel ist es,das Anlagegut in der richtigen Bilanz, mit dem richtigen Wert zu aktivieren. Außerdem möchten Sie, wenn das Anlagegut abnutzbar ist, die korrekte Abschreibungsart wählen, die Höhe der Abschreibung ermitteln und buchen. Gleichzeitig interessiert Sie, ob der Vorsteuerabzug möglich ist. Ja, das ist die Praxis,ein einziger Beleg kann sehr viele Fragen hervorrufen. Die Antworten dazu finden Sie im Einkommensteuergesetz, in den Einkommensteuerrichtlinien und im Bilanzsteuerrecht. Dieses Kapitel soll Ihnen helfen, die Fragen Schritt für Schritt zu beantworten. Aktivierung von Anlagevermögen: Kapitel 3.2 Wer darf das Anlagegut aktivieren und gegebenenfalls abschreiben? Das Unternehmen, ein oder ein Teil der Gesellschafter, der Vermieter oder der Mieter? Kapitel 3.3 Was wird aktiviert und gegebenenfalls abgeschrieben? Jedes selbstständige Wirtschaftsgut wird einzeln aktiviert. Wie sind Zubehör und Einbauten zu behandeln? Abschreibungsart abhängig vom Anlagegut: Kapitel 3.4 Plan- und außerplanmäßige Abschreibung Vorsteuerabzug bei Anlagevermögen: Ist Ihr Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt und ist im Kaufpreis Vorsteuer enthalten, wird diese herausgerechnet. Der Nettowert wird aktiviert und abgeschrieben. Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, aktivieren den Bruttowert und schreiben diesen ab.der Vorsteuerabzug ist unabhängig von der Abschreibung. Ob Sie das Anlagegut abschreiben oder nicht, interessiert das Umsatzsteuergesetz nicht, Kapitel

6 Was ist beim Anlagevermögen zu beachten? Hinweis zur Bilanz nachsteuer-und Handelsrecht Was laut Handelsrecht aktiviert werden muss oder kann, ist auch in der Steuerbilanz zu aktivieren, soweit das Steuerrecht nicht widerspricht. Weiterhin erlaubt das Steuerrecht Personenfirmen nur Anlagegüter zu aktivieren, die ausreichend betrieblich genutzt werden und der Gewinnerzielung dienen. In der neuen Handelsbilanz darf selbst hergestelltes immaterielles Vermögen aktiviert werden, was das Steuerrecht verbietet. Außerdem ist der entgeltlich erworbene Firmenwert zu aktivieren und abzuschreiben, wie im Kapitel 3.5 Immaterielles Vermögen beschrieben. Steuerrechtliche Wahlrechte, wie zum Beispiel die Sonderabschreibung, sind nur noch in der Steuerbilanz zu erfassen, in der Handelsbilanz nicht mehr, wie in Kapitel 1.3 Bilanz nach Steuer- und Handelsrecht beschrieben. Im Kapitel 3.9 Finanzanlagen erfahren Sie mehr zum neuen Bilanzausweis von Vermögen, das zur Absicherung der Altersversorgung und ähnlich langfristigen Verpflichtungen dient. 95

7 Das Anlagevermögen 3.2 Werdarf das Anlagegut aktivieren und gegebenenfalls abschreiben? Grundsätzlich aktiviert der wirtschaftliche Eigentümer das Anlagegut, wenn er die Kosten für die Herstellung oder Anschaffung getragen hat. Klären Sie also zunächst, wer der wirtschaftliche Eigentümer ist: das Unternehmen nur ein Gesellschafter oder ein Teil der Gesellschafter der Vermieter der Mieter In der Regel wird das Unternehmen der wirtschaftliche Eigentümer sein, d. h. der Einzelunternehmer, alle Gesellschafter einer Personengesellschaft oder die Kapitalgesellschaft. Das Unternehmen nutzt das Anlagegut und trägt die Kosten für die Herstellung oder Anschaffung. sonderfälle: Ein Anlagegut, das betrieblich genutzt wird, aber dem Unternehmen nicht gehört, wird in der Regel gemietet. In diesem Fall wird das Anlagegut beim Vermieter aktiviert. Ist der Vermieter allerdings am Unternehmen des Mieters beteiligt, kann das vermietete Anlagegut zwangsläufig zu Betriebsvermögen werden, obwohl es sich um Privatvermögen handelt. Details dazu finden Sie auf den folgenden Seiten in den Abschnitten: Vor- und Nachteile Privatvermögen Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften Betriebsaufspaltung bei Kapitalgesellschaften Bauen Sie Anlagegüter in ein gemietetes Gebäude fest ein oder auf ein gemietetes Grundstück, stellt sich die Frage, wer das Anlagegut aktivieren und abschreiben darf, der Vermieter oder der Mieter? 96

8 Wer darf das Anlagegut aktivieren und gegebenenfalls abschreiben? Betriebsvermögen oder Privatvermögen? Bei Kapitalgesellschaften gibt es kein Privatvermögen, alles, was dem Unternehmen gehört, wird aktiviert. Ist die Personenfirma Eigentümer,wird das Anlagegut aktiviert und ggf.abgeschrieben, wenn es betrieblich genutzt wird und dazu beiträgt, Gewinne zu erzielen. Für die Aktivierung in der steuerbilanz muss das Anlagegut (außer Gebäude) mindestens zu 10 % betrieblich genutzt werden. Eine Privatperson darf ein Anlagegut abschreiben, das zum Privatvermögen gehört, wenn es dazu bestimmt ist, Gewinne zu erzielen (Vermietung und Verpachtung). Für die Buchführung von Personenfirmen ist also zu klären, ob das Anlagegut zum Betriebsvermögen zählt oder nicht. Der Anteil der betrieblichen Nutzung bestimmt, ob es sich um notwendiges bzw. gewillkürtes Betriebsvermögen oder um Privatvermögen handelt. Das Gesetz unterscheidet sonstige Wirtschaftsgüter von Grundstücken und Gebäuden, R4.2. EStR. sonstige wirtschaftsgüter Diese zählen entweder zu 100 %zum Betriebsvermögen oder zu 100 %zum Privatvermögen. Eine Aufteilung ist nicht möglich, wie das folgende Schaubild zeigt. Betriebliche Nutzung unter 10 % privatvermögen oder Betriebsvermögen? 100 %Privatvermögen (notwendiges Privatvermögen) 10 %bis 50 % Wahlrecht 100 %Privatvermögen oder 100 %Betriebsvermögen (gewillkürtes Privat- oder Betriebsvermögen) über 50 % 100 %Betriebsvermögen (notwendiges Betriebsvermögen) Grundstücke und Gebäude Diese können aufgeteilt werden, ein Grundstück oder ein Gebäude kann zum Teil betrieblich und zum Teil privat genutzt werden. Nur der betrieblich genutzte Anteil wird dem Betriebsvermögen zugeordnet, R 4.2. (4) EStR. Die Aufteilung erfolgt in der Regel nach qm. 97

9 Das Anlagevermögen Betriebliche Nutzung Grundstücke x% Gebäude x% privatvermögen oder Betriebsvermögen? x%betriebsvermögen und Rest Privatvermögen x%betriebsvermögen und Rest Privatvermögen Ausnahme: Ein betrieblich genutzter Grundstücks- oder Gebäudeteil muss nicht dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, wenn der Wert des Gebäudeteils nicht über Euro und nicht über 1/5 des Gebäudewertes liegt, R 4.2. (8) EStR, 8 EStDV. Diese Grenzen sind interessant für Büros und Arbeitszimmer im Privathaus. Vor und Nachteile Betriebsvermögen Gehört ein Anlagegut zum Betriebsvermögen, können alle laufenden Kosten sowie die Abschreibung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Allerdings zählen nicht nur die Einnahmen, die durch das Anlagegut erzielt werden, zu den Betriebseinnahmen, sondern auch der Veräußerungsgewinn, wenn das Anlagegut verkauft wird. Das ist bei Privatvermögen anders. Vor und Nachteile privatvermögen Nicht nur Betriebsvermögen kann Gewinne erzielen, das kann Privatvermögen auch. Wird ein Grundstück oder ein Gebäude, das zum Privatvermögen gehört, vermietet oder verpachtet, handelt es sich um Vermögensverwaltung und nicht um einen Gewerbebetrieb. Die erzielten Gewinne unterliegen nur der Einkommensteuer und nicht der Gewerbesteuer; wird das Anlagegut verkauft, kann der Veräußerungsgewinn steuerfrei bleiben. Vorausgesetzt, die Spekulationsfrist von zehn Jahren wird eingehalten, und es liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor. In diesen Fällen machen Sie keine Buchführung, sondern Sie ermitteln den Gewinn auf folgenden Anlagen zur Einkommensteuererklärung: Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Anlage KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen Anlage SO Spekulationsgewinne Außerdem können Sie die anteiligen Kosten inkl. Abschreibung im Falle einer betrieblichen Nutzung als Betriebsausgabe geltend machen. 98

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