Zeitnahe. Betriebsprüfung
|
|
- Alexander Schulz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Finanzamt für Großbetriebsprüfung Osnabrück Die Die zeitnahe zeitnahe Betriebsprüfung Betriebsprüfung Zeitnahe Betriebsprüfung
2 Einführung Beschreibung der Ausgangssituation 1
3 Compliance Bürgerorientierung Bürgernaher Gesetzesvollzug Transparente Entscheidungen 2
4 Compliance und Betriebsprüfung Traditionelle Betriebsprüfung - Prüfungszeitraum 3 4 Jahre - Zeitraum 4 6 Jahre zwischen Abgabe der Steuererklärung und endgültiger Steuerfestsetzung 3
5 Das bedeutet: Rechts- u. Planungssicherheit mit erheblicher zeitlicher Verzögerung Effizienzverluste durch lange zeitliche Distanz 4
6 Zeitnahe Bp vermeidet diese Nachteile: durch jährlich stattfindende Prüfungen Einbeziehung von Dienstleistungsaspekten Gewährung von Vertrauensvorschuss 5
7 Folgen der zeitnahen Bp frühzeitige Rechtssicherheit einfachere Sachverhaltsaufklärung zutreffende Steuer wird zeitnah festgesetzt Auswertung Bp-Berichte entfällt rechtsloyales Verhalten von Bürgern wird bestätigt 6
8 Rechtliche Zulässigkeit der zeitnahen Bp Hinweis auf Gutachten 7
9 Umsetzung der Überlegungen zur zeitnahen Bp in Unternehmensgruppen Zeitnahe Bp bisher nur bei Großbetrieben und Unternehmensgruppen im Zuständigkeitsbereich der GBp Osnabrück 8
10 Umsetzung der Überlegungen zur zeitnahen Bp in größeren Unternehmensgruppen Idee, zeitnahe Bp in Unternehmensgruppen mit mehreren beteiligten Prüfungsdiensten aus mehreren Bundesländern durchzuführen 9
11 Umsetzung der Überlegungen zur zeitnahen Bp in größeren Unternehmensgruppen Erstellung eines Grundlagenpapiers, das Rahmenbedingungen für Umsetzung beschreibt 10
12 Aufgabe des Grundlagenpapiers praktische Arbeitshilfe Beschreibung der Rahmenbedingungen und Arbeitsgrundlagen für die in in der Unternehmensgruppe beginnende zeitnahe Betriebsprüfung für die Jahre 11
13 Inhalt des Grundlagenpapiers Zusammenarbeit zwischen der Bp und der Firma Zusammenarbeit der beteiligten Prüfungsdienste Zeitliche Eckpunkte der zeitnahen Bp 12
14 Arbeitspapier fortschreibungsoffen erstellt vom Prüferteam 13
15 Teil I Zusammenarbeit zwischen der Betriebsprüfung und der Unternehmensgruppe 14
16 Zusammenarbeit zwischen der Betriebsprüfung und der Unternehmensgruppe Vorbemerkung/Grundsätzliches Prüfungsvorbereitung Durchführung und Prüfung Auswertung von Prüfungsfeststellungen und Erfassung von Prüfungsergebnissen sonstiges 15
17 Prüfungsvorbereitung Ansprechpartner während der Prüfung Arbeitsgrundlagen für die Betriebsprüfung Datenzugriff Steuerliche Selbstauskunft 16
18 Finanzverwaltung - Betriebsprüfer(in) Ansprechpartner Unternehmensgruppe - Bearbeiter aus Steuerabteilung - Rechnungswesenleiter - vor Ort - Benennung sachkundiger Mitarbeiter 17
19 Arbeitsgrundlagen für die Betriebsprüfung Steuererklärungen Handels- und Steuerbilanzen Abschlussunterlagen aus dem Bereich Rechnungswesen nach Anpassung an VorBpen per Bilanzpostenmethode 18
20 Datenzugriff Nach 146 Abs. 7 AO (Z 1, Z 2 und Z 3) Einsatz von WIN-IDEA 19
21 Steuerliche Selbstauskunft Info über Änderungen aus gesellschaftsrechtlicher und wirtschaftlicher Sicht mit steuerlicher Relevanz Benennung prüfungsrelevanter Sachverhalte zusätzliche Angaben in übrigen Fällen 20
22 Änderungen mit steuerlicher Relevanz Gesellschafterwechsel Umstrukturierungsmaßnahmen in den Rechtsbeziehungen zw. konzernzugehörigen Unternehmen 21
23 Positivliste Verträge Gutachten Projektpläne 22
24
25 Prüfungsrelevante Sachverhalte Benennung Erläuterung Vorlage der entscheidungserheblichen Unterlagen 23
26 Zusätzliche Angaben in übrigen Fällen Bestimmte Betätigungsfelder Firmendaten in anderen Fällen 24
27 PricewaterhouseCoopers September 2006 Slide 27
28 Zusätzliche Angaben in übrigen Fällen
29 Durchführung der Prüfung Benennung von Prüfungsschwerpunkten durch die Betriebsprüfung Prüfungsanfragen Prüfungsergebnisse 25
30 Benennung von Prüfungsschwerpunkten durch die Betriebsprüfung Bildung der Prüfungsschwerpunkte aus - Unterlagen und Informationen der Unternehmensgruppe - eigener Prüfungsvorbereitung - Erkenntnisse aus Vorjahren, Kontrollmaterial sowie Branchenbesonderheiten Vorstellung der Prüfungsschwerpunkte Erweiterungsklausel 26
31 Prüfungsanfragen grundsätzlich schriftlich mit avisiertem Erledigungszeitpunkt haben zeitliche Priorität aus Sicht der Unternehmensgruppe Beantwortung inhaltlich umfassend und vollständig 27
32 Prüfungsergebnisse per schriftlicher Prüfungsfeststellung (PF) bei mehreren PF: - tabellarischer Ergebnisvermerk bei streitig gebliebenen Rechts- und Bewertungsfragen - PF mit Begründung des Standpunktes der Betriebsprüfung 28
33 Auswertung der Prüfungsfeststellungen und Erfassung der Prüfungsergebnisse Bp-Bericht grundsätzlich nicht mehr erforderlich näheres hierzu im Teil II 29
34 Sonstiges Behandlung von Kontrollmitteilungen Einverständnis zwischen Finanzverwaltung und Unternehmensgruppe darüber: - Auswertung auch nach zeitnaher Prüfung möglich - Innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist ( 169 ff AO) 30
35 Vorteile zeitnahe Betriebsprüfung Zeiterparnis durch - Unaufgeforderte Nennung von Änderungen mit steuerlicher Relevanz nebst Vorlage von Unterlagen aus der Positivliste - Benennung prüfungsrelevanter Sachverhalte - Mitteilung sonstiger Daten in potentiellen Absetzungsfällen - Offenheit bei Prüfungsanfragen Folge: Verbesserung des Prüfungsklimas 31
36 Teil II Zusammenarbeit der Prüfungsdienste 32
37 Zusammenarbeit der Prüfungsdienste Prüfungsvorbereitung Auswertung und Informationsverfahren bei Prüfungsfeststellungen Information der Prüfer der Obergesellschaften 32a
38 Prüfungsvorbereitung Prüfungsrichtlinien Prüfungsschwerpunkte Regelung zur Einbindung des Bundesamtes für Finanzen, der Lohnsteueraußenprüfung, des Zolls sowie der Fachprüfer für betriebliche Altersversorgng Ansprechpartner 32b
39 Auswertung und Informationsverfahren bei Prüfungsfeststellungen Unstreitige Prüfungsfeststellungen - tabellarischer Ergebnisvermerk - Unternehmensgruppe arbeitet Prüfungsfeststellungen in berichtigte Steuerbilanzen und Steuererklärungen ein - Überprüfung der Berichtigungen durch den Prüfer und Weiterleitung an das FFA - endgültige Veranlagung durch das FFA 33
40 Auswertung von unstreitigen Prüfungsfeststellungen Unstreitige Prüfungsfeststellungen Mitteilung an die Firma Einarbeitung in berichtigte Steuerbilanzen und Erstellung berichtigter Steuererklärungen durch die Firma Überprüfung der berichtigten Steuerbilanzen und Steuererklärungen durch den Prüfer Übersendung der berichtigten und überprüften StBil und StErkl mit Schreiben an F-FA zur Durchführung der endgültigen Veranlagung Ggf. Mitteilungen der geänderten Besteuerungsgrundlagen an das Bp-FA bzw. die Bp-Stelle der Obergesellschaft 33a
41 Vergleich normale zeitnahe Bp (bei unstreitigen Prüfungsfeststellungen Erstellung eines Bp-Berichtes (BPST) Auswertung des Bp-Berichtes (VBZ) Einarbeitung in berichtigte StBil. und StErkl. (Firma) Veranlagung der berichtigten StErkl. (VBZ) 34
42 Auswertung und Informationsverfahren bei Prüfungsfeststellungen Streitige Prüfungsfeststellungen Verbindliche Zusage nach 204 ff AO insoweit Bp-Bericht erforderlich 35
43 Auswertung von streitig gebliebenen Prüfungsfeststellungen und verbindlichen Zusagen Zunächst Einarbeitung der unstreitigen Prüfungsfeststellungen in berichtigte StBil und Erstellung berichtigter StErkl durch die Firma Fertigung eines Bp-Berichtes nur für streitig gebliebene Prüfungsfeststellungen bzw. verbindliche Zusagen Übersendung der berichtigten und überprüften StBil und StErkl und des Bp-Berichtes mit Schreiben an F-FA zur Durchführung der endgültigen Veranlagung Bp-Bericht an das BP-FA bzw. Der BP-Stelle der Obergesellschaft 36
44 Information der Prüfer der Obergesellschaften Unstreitige Prüfungsfeststellungen - Prüfer teilt die geänderten Besteuerungsgrundlagen den Prüfern der Obergesellschaft mit Anschreiben Übersendung geänderter Besteuerungsgrundlagen Excel-Arbeitsmappe zum Mitteilungsverfahren 36a
45 Information der Prüfer der Obergesellschaften Streitige Prüfungsfeststellungen - altes Verfahren den Prüfern der Obergesellschaft werden die die Bp-Berichte zur weiteren Einarbeitung übersandt 36b
46 Teil III Zeitplanung für die zeitnahe Betriebsprüfung 36 c
47 Zeitplanung für die zeitnahe Betriebsprüfung zeitliche Rahmenbedingungen Ziel der Zeitplanung Beginn und Ende der zeitnahen Betriebsprüfung Zeittafel 36d
48
49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! 37
Rechnungsprüfungsordnung. für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Varel. Stellung des Rechnungsprüfungsamtes
Rechnungsprüfungsordnung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Varel Die Stadt Varel hat gemäß 117 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet. Für seine Tätigkeit
MehrDie steuerliche Betriebsprüfung
Marktplatz 12 * 65824 SCHWALBACH a. Ts. Postfach 25 44 * 65818 SCHWALBACH a. Ts. Telefon (06196) 30 33 oder 50 38 20 Telefax (06196) 8 26 78 Email info@steuerberater-reimann.de August 2005 Die steuerliche
MehrStBdirekt-Nr. 006120 Mandanteninfo: Die steuerliche Betriebsprüfung
StBdirekt-Nr. 006120 Mandanteninfo: Die steuerliche Betriebsprüfung 1. Was wird geprüft? Die steuerliche Betriebsprüfung hat die Aufgabe, die erklärten Einkünfte des Unternehmers zu überprüfen. Der Prüfer
MehrDIE LOHNSTEUER-AUßENPRÜFUNG
DIE LOHNSTEUER-AUßENPRÜFUNG Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis Winfried Ayl Finanzamt Trier, 26.01.2011 Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 1 Rechtsgrundlagen 193 bis 207 AO und 42 f
MehrHerzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?
Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU
Mehr(Stempel der Firma) Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung
(Stempel der Firma) Hinweis: Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung Persönlich Vertraulich An den Vorstand Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43 G 10117 Berlin Meldung
MehrStrategische Ausrichtung der Groß- und Konzernbetriebsprüfung in NRW
Strategische Ausrichtung der Groß- und Konzernbetriebsprüfung in NRW Finanzpräsident Andreas Schmitz von Hülst Nordkirchen 17. März 2015 Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen I n h a l t I. Überblick
MehrFAQ-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation
FAQ-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation Nr. Frage Antwort 1 Befasst sich die Musterverfahrensdokumentation (MVD) auch mit der Behandlung elektronischer Dokumente (E-Rechnung, elektronische Kontoauszüge,
MehrDigitale Betriebsprüfung
Veranstaltungsreihe 2008 Zu Gast bei: ecomm Berlin Digitale Betriebsprüfung GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) Matthias Krüger Geschäftsführender Gesellschafter
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Lohnsteuer-Nachschau. TOP 6 der Sitzung LSt III/2014
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT
MehrGuide Agentursoftware
Guide Agentursoftware Fachbeitrag zum Thema Digitale, GDPdU konforme Archivierung Was die GDPdU für Ihr Unternehmen bedeuten und was eine digitale Archivierungslösung können sollte Autor: Ulrich Koch ARA
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4281 28.07.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Betriebsprüfungen durch
MehrBetriebsprüfung: Beginn und Ende einer Außenprüfung
Betriebsprüfung: Beginn und Ende einer Außenprüfung Der Bundesfinanzhof hatte aktuell einen Urteilsfall zur Entscheidung vorliegen, bei dem es um diese Fragen ging: Wann ist eine steuerliche Außenprüfung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 10 GZ. RV/0971-L/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des E.R., Adresse, vom 28. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach
Mehr1. Tagesordnung 2. Protokollnotizen 3. Weitere Maßnahmen 1. Tagesordnung
Bearbeiter: Dr. Margit Lass Datum: 18.2.2008 Finanzamt (FA): Ort: Datum / Zeit Teilnehmer FA Teilnehmer StBK / StBV Warendorf Warendorf 18.2.2008, 13.30 bis 16.00 Uhr LRD Haakshorst, Rdin Mehling, SGL
MehrErfahrungen mit der Groß-und Konzernbetriebsprüfung
Einladung zum Gastvortrag Erfahrungen mit der Groß-und Konzernbetriebsprüfung WP/StB Dipl.-Kfm. Hans-Peter Seis ehem. Leiter Steuern Inland und Head ofglobal TaxAudit, TaxRiskManagement and Tax Reporting
Mehrdes Bundes Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter
Stellungnahme des Bundes Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes
MehrBetriebsprüfung. 13 Punkte, die Sie zur Betriebsprüfung wissen sollten. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
Betriebsprüfung 13 Punkte, die Sie zur Betriebsprüfung wissen sollten Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Bei wem kann eine Betriebsprüfung stattfinden? a) Ohne spezielle Begründung bei Gewerbetreibenden,
MehrElektronische Betriebsprüfung des Finanzamtes
Diplom Finanzwirt (FH) Betriebswirt (VWA) Günter J. Stolz Steuerberater Elektronische Betriebsprüfung des Finanzamtes -Kurzfassung - Einleitung Die steuerliche Betriebsprüfung ist dabei, ihr Gesicht völlig
MehrIDEA als Instrument der digitalen Betriebs- und Jahresabschlussprüfung
IDEA als Instrument der digitalen Betriebs- und Jahresabschlussprüfung Dipl.-Kfm. Gero Hübenthal Wirtschaftsprüfer Steuerberater Vortragsgliederung (1) IDEA Die Prüfungssoftware der Finanzverwaltung (2)
MehrEin Muster für ein Thesis Proposal
Ein Muster für ein Thesis Proposal (Auszug aus der Vorlesung Schlüsselkompetenzen III) 1/12 03.07.09 Thesis Proposal Ein Thesis Proposal ist ein Dokument, das ein geplantes Dissertationsprojekt beschreibt
MehrSo prüft das Finanzamt
So prüft das Finanzamt Vorbereitung, Ablauf und Folgen einer steuerlichen Betriebsprüfung Die steuerliche Betriebsprüfung ist eines der wichtigsten Ereignisse in den Beziehungen eines Steuerpflichtigen
MehrBericht des Aufsichtsrats. Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen
Mehr(1) Die mit BMF-Schreiben vom 17. Juni 2011 eingeführten Vordruckmuster
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 30
MehrHinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin
Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin Allgemeine Hinweise Um für das nicht-persönliche Zertifikat (Organisationszertifikat) eine erfolgreiche Registrierung durchführen zu
MehrMERKBLATT Geschäftsführung des Aufgabenträgers
MERKBLATT Geschäftsführung des Aufgabenträgers 1. Aufgabenträgerschaft Der Aufgabenträger hat im BID-Prozess eine zentrale Rolle. Er beantragt ein BID und setzt nach dessen formaler Einrichtung das Maßnahmen-
MehrAufbau des deutschen Besteuerungssystem sowie deren Überwachungs- und Sanktionsmethoden Empfehlungen für die Ukraine
Policy Briefing Series [PB/16/2011] Aufbau des deutschen Besteuerungssystem sowie deren Überwachungs- und Sanktionsmethoden Empfehlungen für die Ukraine Daniela Heitele / Thomas Otten Präsentation im Finanzministerium
MehrE-Bilanz Mit Wilken. Sind Sie startbereit für den E-Bilanz Marathon? Wilken Unternehmensgruppe CSF.EBL Juli 2012 V1.1
E-Bilanz Mit Wilken Sind Sie startbereit für den E-Bilanz Marathon? BILANZ Wilken Unternehmensgruppe CSF.EBL Juli 2012 V1.1 Ab dem Wirtschaftsjahr sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre steuerliche Bilanz
MehrWBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T über die Softwarezertifizierung des Programms tacoss.etrade Tacoss Software GmbH Tarp Inhaltsverzeichnis Seite 1.
MehrIhre Bearbeitung kann sein: Sie wird durch eine Benutzerdokumentation (nicht: Anwenderdokumentation, Programmdokumentation) ergänzt.
Hinweis 1 Sie sehen nach dem Hinweis 2 einen Auszug aus dem Arbeitspapier. Es ist Ihre Aufgabe, diese Vorlage an die Anforderungen in Ihrem Unternehmen anzupassen. Das Arbeitspapier enthält neun Seiten,
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrDie steuerliche Außenprüfung
Die steuerliche Außenprüfung PARTA Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH Niederlassung Euskirchen Keltenring 51 53879 Euskirchen Tel.: 0 22 51 / 10 97-0 Fax: 0 22 51 / 97 00 89 Aufgaben der
MehrVerfahrensgrundlage Vergabe von Registrierungskennzahlen für Informationsobjekte
Verfahrensgrundlage Vergabe von Registrierungskennzahlen für Informationsobjekte März 2006 Version 1.0 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Ziel und Zweck des Registers... 3 3 Mitteilungspflicht
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1548 6. Wahlperiode 19.02.2013. Entwicklung der Steuerstrafsachen in Mecklenburg-Vorpommern
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1548 6. Wahlperiode 19.02.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Steuerstrafsachen in Mecklenburg-Vorpommern
MehrREDDOXX 2014 all rights reserved. E-Mail Management
E-Mail Management Christian Schröder Key Account Manager D/A/CH Tel.: +49 7021 92846-30 Mobil: +49 151 149 244 70 E-Mail: christian.schroeder@reddoxx.com Web: www.reddoxx.com Inhalt E-Mail Archivierung
MehrGleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2015 über Steuererklärungsfristen
2014/1114693 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2015 über Steuererklärungsfristen 1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2014 2. Fristverlängerung I. Abgabefrist
MehrDigitale Betriebsprüfung. StA Jahnke
Digitale Betriebsprüfung StA Jahnke Zur meiner Person: 1996 bis 1999 Studium Diplom-Finanzwirt Fachhochschule Güstrow Finanzamt Bergen Arbeit in verschiedenen Veranlagungsstellen ab 2001 Betriebsprüfungsstelle
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0538-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vom 12. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y vom 15. Dezember 2009
Mehr100 Tage Mindestlohn in Deutschland. Lohnsteuer-Nachschau
100 Tage Mindestlohn in Deutschland Lohnsteuer-Nachschau Referentin: Steuerberaterin Dr. Annette Funk Fachberaterin für Internationales Steuerrecht Unternehmergespräch 15.04.2015 in Berlin WRD Berlin Leipziger
MehrDurchführung von Mindestlohnkontrollen. Stephan Slopinski Oldenburg / Hannover im November 2014
Durchführung von Mindestlohnkontrollen Stephan Slopinski Oldenburg / Hannover im November 2014 Mindestlohnkontrolle Recht oder Pflicht? 14 Absatz 1 NTVergG: öffag sind gehalten, Kontrollen durchzuführen.
MehrDigitale Betriebsprüfung
Digitale Betriebsprüfung 1 Digitale Betriebsprüfung Warum digitale Betriebsprüfung: Die digitale Betriebsprüfung ergänzt die bisherige Form der Betriebsprüfung. Seit dem 01.01.2002 sind alle Unternehmen,
Mehr1.3 Standardaufgaben und Standardfragestellungen
1.3 Standardaufgaben und Standardfragestellungen 17 1.3 Standardaufgaben und Standardfragestellungen Für die Lösung der AO/FGO-Klausur kann kein pauschales Generalschema wie etwa für die Umsatzsteuerklausur,
Mehr1. Ausgangssituation. 2. Impulsvermittlung 50plus. 2.1 Prüfung ungeminderte Altersrente 2.2 Prüfung geminderte Altersrente. 3. Leistungsgewährung
1. Ausgangssituation 2. Impulsvermittlung 50plus 2.1 Prüfung ungeminderte Altersrente 2.2 Prüfung geminderte Altersrente 3. Leistungsgewährung 3.1 ungeminderte Altersrenten 3.2 geminderte Altersrenten
MehrDigitale Betriebsprüfung
ecomm- Veranstaltungsreihe 2007 Digitale Betriebsprüfung GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) Klaus Pooch Geschäftsführer connect consulting OHG 08.11.2007 connect
MehrSenatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 19. Juli 2007 - III C - S 0091-4/2007 - Tel.: 924-10240
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 19. Juli 2007 - III C - S 0091-4/2007 - Tel.: 924-10240 An den 0376 Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über
MehrINTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE
Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden Themenrelevanz
MehrBundesfinanzhof Urt. v. 27.08.2013, Az.: VIII R 9/11
Bundesfinanzhof Urt. v. 27.08.2013, Az.: VIII R 9/11 Wenn die Umsatzsteuer richtig "erklärt", aber falsch übernommen wurde Hat ein Unternehmer die von ihm zu entrichtende Umsatzsteuer korrekt in seiner
MehrAbschnitt 14: Rechtsbehelfsverfahren
Abschnitt 14: LITERATURHINWEIS Abgabenordnung visuell, Schaubild 21 761 I. Grundlagen (Vorverfahren und gerichtliches Verfahren) 1. Wesen und Bedeutung Der moderne Rechtsstaat ist im Wesentlichen dadurch
Mehr(gemeint sind berufspraktische Aufenthalte im Ausland in Berufsschulen und ggf. in Firmen, die mit Berufsschulen kooperieren)
Leitfaden zur Vorbereitung und Durchführung von Betriebspraktika (ERASMUS-SMP) im Rahmen der Lehrerausbildung für berufsbildende Schulen in Studiengängen für die bilinguale Ausbildung (gemeint sind berufspraktische
MehrVerfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands
Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) hat zur Beilegung
MehrRechtslage. Folgen und Sanktionen bei Nichtbeachtung bzw. Verstoß
Seit 1937 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), veröffentlicht vom Bundesministerium der
Mehr2. aktuelle Gesetzesvorhaben zu digitalen Grundaufzeichnungen
1. Betriebsprüfungen bargeldintensiver Betriebe 2. aktuelle Gesetzesvorhaben zu digitalen Grundaufzeichnungen IHK 19.05.2016 / Herr Zettl / Frau Thomas Folie 1 Inhalt I. Betriebsprüfungen bargeldintensiver
MehrWeitere Informationen zu Rückstellungen für Archivierung auf http://www.andreas pfund.de
Weitere Informationen zu Rückstellungen für Archivierung auf http://www.andreas pfund.de BFH Urteil vom 19.8.2002 (VIII R 30/01) BStBl. 2003 II S. 131 Für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen,
MehrNÖ Landessonderschule Allentsteig Nachkontrolle
NÖ Landessonderschule Allentsteig Nachkontrolle Bericht 5 2014 Landesrechnungshof Niederösterreich NÖ Landessonderschule Allentsteig, Nachkontrolle Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung I 1. Prüfungsgegenstand
MehrSteuerberechnung/vereinnahmtes Entgelt (Istversteuerung)
Steuerberechnung/vereinnahmtes Gruppe 2 /S 391 Seite 1 Istversteuerung ist unter den Voraussetzungen des 20 Abs. 1 UStG möglich. Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem
MehrBesondere Verzeichnisse Anm. 866 880 5 gangenheit zurückgreifen kann, zb für Gewährleistungsverpflichtungen oder Produkthaftung. Mangels hinreichender Erfahrungen dürfte für den Bereich der Umweltverbindlichkeiten,
Mehr"BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung vom 17. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2231)"
Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Zertifizierungs- und - Anerkennungsverordnung
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrPrüfung von Schluss- und Zwischenrechnungen nach 66 Abs. 2 und 3 InsO
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Bereich Insolvenzprüfungen Informationen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Prüfung von Schluss- und Zwischenrechnungen nach 66 Abs. 2
MehrR E C H N U N G S P R Ü F U N G S O R D N U N G des Landkreises Teltow-Fläming
R E C H N U N G S P R Ü F U N G S O R D N U N G des Landkreises Teltow-Fläming Auf der Grundlage der 63 und 66 der Landkreisordnung des Landes Brandenburg sowie der 112 bis 116 der Gemeindeordnung für
MehrMaßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz*
Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz* O Sachverhalt H und W sind Gesellschafter einer OHG, die einen Großhandel mit Motorrad-Ersatzteilen betreibt.
MehrDigitaler Zugriff durch das Finanzamt auf Daten der PC-Kasse
Digitaler Zugriff durch das Finanzamt auf Daten der PC-Kasse Wie Sie in meinem Editorial 5-2015 lesen konnten, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit seinem Schreiben vom 14.11.2014 den Versuch unternommen
MehrDigitale Betriebsprüfung Anforderungen und Gestaltungsbedarf
Digitale Betriebsprüfung Anforderungen und Gestaltungsbedarf Teil 1: Anforderungen Rechtsgrundlagen im Überblick GoBS GDPdU-Erlass GDPdU-Compliance Risiken Teil 2: Gestaltungsbedarf Ablauf Vorbereitung
MehrMühlbaurstr. 16, 81677 München. http://www.blaek.de
Bayerische Landesärztekammer Anschrift: Mühlbaurstr. 16, 81677 München Telefon: 089/4147-0 Fax: 089/4147280 EMail: Internet: blaek@blaek.de http://www.blaek.de Information zur Gutachterstelle bei der Bayerischen
MehrZwischen der. Gemeinde Niedermurach - nachstehend Überlasser genannt - - vertreten durch den Ersten Bürgermeister Rainer Eiser - und der
Zwischen der Gemeinde Niedermurach - nachstehend Überlasser genannt - - vertreten durch den Ersten Bürgermeister Rainer Eiser - und der Vereinsphotovoltaik GbR Pertolzhofen - nachstehend Betreiber genannt
MehrFinanzgericht München
Az.: 9 V 619/07 Finanzgericht München BESCHLUSS In der Streitsache Antragsteller prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte gegen Finanzamt Antragsgegner wegen Aussetzung der Vollziehung in Sachen Hinterziehungszinsen
MehrZwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt.
Zwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt und dem - Bezeichnung des Trägers - im folgenden Träger wird zur Sicherstellung
MehrAnlage Angaben zu Bedarfswerten. zur Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung. Anleitung. Anlage Angaben zu Bedarfswerten
Finanzamt Aktenzeichen Anlage Angaben zu Bedarfswerten zur Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung Anleitung Bitte füllen Sie den Vordruck deutlich und vollständig aus und reichen Sie ihn zusammen mit der
MehrMaintenance & Re-Zertifizierung
Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0
MehrSEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Investmentgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den Investmentfonds
MehrKreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis
MehrDie auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de
MehrUmsatzsteuer; Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelmstraße
MehrAm 14.11.2014 hat das Bundesfinanzministerium ein neues Schreiben veröffentlicht und somit die GoBD in einem einheitlichen Dokument zusammengefasst.
Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) A. Allgemeines Am 14.11.2014 hat das Bundesfinanzministerium
MehrMUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG
Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften
MehrElektronische Betriebsprüfung mit IDEA
Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Ein Vortrag der Referenten: Thomas Bücher, Steuerberater Stefan Janoschek, Geschäftsführer Seite 1 Rechtliche Grundlagen 147 Abs. 6 AO Grundsätze zum Datenzugriff
MehrVereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung PrüfvV) gemäß 17c Absatz 2 KHG.
Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung PrüfvV) gemäß 17c Absatz 2 KHG zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und der Deutschen Krankenhausgesellschaft
MehrInvestmentbesteuerung; Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. September 2010 - I R 90/09 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrSatzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung)
Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 22.050 Fachbereich 3 18.02.2015 Wettbürosteuersatzung Seite 1 Aufgrund
MehrGoBD. BMF-Schreiben vom 14.11.2014
GoBD BMF-Schreiben vom 14.11.2014 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff Diekmann _AdStB_2015 1
MehrAntrag auf Erteilung einer
Antrag auf Erteilung einer Kreis Euskirchen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr Der Landrat Abt. 36 Straßenverkehr Gemeinschaftslizenz (Art. 4 VO (EG) 1072 / 2009) Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
MehrRECHNUNGSPRÜFUNGSORDNUNG DER STADT TROISDORF vom 21.03.2005
RECHNUNGSPRÜFUNGSORDNUNG DER STADT TROISDORF vom 21.03.2005 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/0677-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 1. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach
MehrDer Rechtsrahmen für die Erfassung und Bewertung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen
Der Rechtsrahmen für die Erfassung und Bewertung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen AAV-Fachtagung Altlasten und das Neue Kommunale Finanzmanagement - NKF Hattingen, 28.03.2007 Nikolaus Söntgerath
MehrDie E- Bilanz kommt was ist zu tun?
Die E- Bilanz kommt was ist zu tun? Tagesordnung 1. Das kleine 1 x 1 der E- Bilanz 2. Übertragungsformat und Taxonomie 3. Umsetzung in der Praxis 4. Unser Angebot E- Bilanz was ist das? Die E- Bilanz ist
MehrCheckliste - Bonitätsunterlagen für die Bank beim Immobilienkauf
0 PRIKUMI ist das führende Immobilien- & Informationsportal für Internationale provisionsfreie Kauf- und Mietimmobilien. PRIKUMI ist Ihr Partner. Checkliste - Bonitätsunterlagen für die Bank beim Immobilienkauf
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Finanzstrafsenat 2 GZ. FSRV/0034-W/05 Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden
Mehrstatt schenken spenden Schenken Sie Kindern eine Chance! UNICEF/UKLA2014-04634/Lane
UNICEF/UKLA2014-04634/Lane Schenken Sie Kindern eine Chance! UNICEF/UKLA2014-04637/Lane Spenden. Statt Mit der UNICEF-Aktion Spenden. Statt machen Unternehmen ein besonderes Geschenk, das Kindern in Not
MehrEffizienterer Zahlungsverkehr dank SAP-Integration
Effizienterer Zahlungsverkehr dank SAP-Integration Wie sich Zahlungsverkehr, Treasury & Co. durch eine SAP-Integration effizienter gestalten lassen Benjamin Scheu Finanz- und Rechnungswesen Gühring KG
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 1 GZ. RV/0621-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der T-GmbH, vertreten durch Dr. Rebernig & Partner GmbH, 9020 Klagenfurt, Paulitschgasse
MehrS.M. Hartmann GmbH IT Solutions
S.M. Hartmann GmbH 82008 Unterhaching Prager Straße 7 www.smhsoftware.de S.M. Hartmann GmbH IT Solutions Software für den modernen Handel Modul IDEA-Schnittstelle gemäß GDPdU Version V5.0 Funktionsüberblick
Mehr735/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
735/AB XXIII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 735/AB XXIII. GP Eingelangt am 26.06.2007 BM für Wirtschaft und Arbeit Anfragebeantwortung Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017
MehrLIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung
STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lippstadt (Wettbürosteuersatzung) vom 01.07.2015 Aufgrund des 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz
MehrAntrag auf Zertifizierung als BRUSTSCHMERZ-AMBULANZ - DGK zertifiziert
Antrag auf Zertifizierung als BRUSTSCHMERZ-AMBULANZ - DGK zertifiziert Hiermit beantragen wir, Name der Einrichtung: Anschrift: Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: - im Folgenden "Antragsteller" genannt
MehrVeranstaltung 16. Mai 2013 Frankfurter Datenschutzkreis Internationaler Datentransfer
Veranstaltung 16. Mai 2013 Frankfurter Datenschutzkreis Internationaler Datentransfer Zusammenfassung* Referenten: Herr Filip vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht Frau Lange vom Hessischen
Mehr6.3 Sonder- und Ergänzungsbilanzen von Personengesellschaften
Besonderheiten bei der Taxonomie 6.3 Sonder- und Ergänzungsbilanzen von Personengesellschaften Werden für Personengesellschaften Sonderbilanzen und/oder Ergänzungsbilanzen aufgestellt, muss für jede Bilanz
MehrI C F. Erfassungsbogen Daten Firmenkunden
I C F Erfassungsbogen Daten Firmenkunden Mandant Jahr Bearbeiter Bearbeitungszeitraum geprüft Nr. Name Name Zeichen von/am bis am durch A. Adressangaben allgemein Akademischer Grad / Titel Name / Firma
MehrAz. IB2-1468.191-0. 1. Organisation der Aufsicht
Az. IB2-1468.191-0 Tätigkeitsbericht der Aufsicht des Staatsministeriums des Innern über die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Bayern für das Prüfungsjahr 2012 (01.07.2012 30.06.2013) Nach 22 Abs.
MehrRSP International. Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien
Interne Kontrolle Empfehlungen des Finanzministeriums und praktische Aspekte Hamburg, 4. Juli 2014 RSP International Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien Internes Kontrollsystem (IKS) als Element
Mehr