88 Rückläufige und ungleichmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen Kat. B (Kapitel 6001 Titel )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "88 Rückläufige und ungleichmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen Kat. B (Kapitel 6001 Titel )"

Transkript

1 Rückläufige und ungleichmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen Kat. B (Kapitel 6001 Titel ) 88.0 Der Anteil der Arbeitgeber, bei denen die Finanzämter eine Lohnsteuer- Außenprüfung durchführten, geht im Bundesdurchschnitt seit Jahren zurück. Auch die zusätzlichen Steuereinnahmen aus diesen Prüfungen sind gesunken. Der Anteil der geprüften Arbeitgeber und die Ergebnisse der Prüfungen unterschieden sich zwischen den Ländern erheblich. Das Bundesfinanzministerium sollte diesen Entwicklungen entgegenwirken und auf eine gleichmäßige Prüfungsdichte in den Ländern hinwirken Die Lohnsteuer ist nach der Umsatzsteuer die wichtigste Einnahmequelle der öffentlichen Haushalte. Ihr Aufkommen belief sich im Jahr 2010 auf 128 Mrd. Euro. Hiervon stehen dem Bund 42,5 % zu. Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer vom Arbeitslohn ihrer Arbeitnehmer einbehalten und an die Finanzämter abführen. Die Lohnsteuer- Außenprüfungsstellen der Finanzämter kontrollieren bei den Arbeitgebern, ob sie diese Verpflichtung einhalten. Die Länder führen die Steuergesetze im Auftrag des Bundes aus. Das Bundesfinanzministerium übt hierüber die Aufsicht aus (Artikel 108 Absatz 3 Satz 2, Artikel 85 Absatz 4 Grundgesetz). Bund und Länder sind dabei dem Ziel verpflichtet, einen rechtmäßigen und einheitlichen Steuervollzug im Bundesgebiet zu gewährleisten. Der Bundesrechnungshof untersuchte mit Unterstützung des Prüfungsamtes des Bundes München die Arbeitsergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfungen. Hierzu wertete er verschiedene Quellen aus, u. a. die jährliche Bundesstatistik des Bundesfinanzministeriums zu den Ergebnissen der Lohnsteuer-Außenprüfung und

2 550 die Berichte der Arbeitsgruppe Kernkennzahlen der Länder, die Kennzahlen der Lohnsteuer-Außenprüfung der einzelnen Länder und deren Unterschiede enthalten. Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die Arbeitsergebnisse der Lohnsteuer- Außenprüfung in den vergangenen Jahren rückläufig waren und erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern aufwiesen Rückläufige Lohnsteuer-Außenprüfungen Die Prüfungsquote zeigt den Anteil der geprüften Arbeitgeber an der Gesamtzahl der Arbeitgeber. Sie sank im Bundesdurchschnitt stetig von 7,1 im Jahr 2005 auf 5,4 % im Jahr Die zusätzlich festgesetzten Steuern, die sich aus einer Lohnsteuer-Außenprüfung ergeben, sind das sogenannte Mehrergebnis. Das gesamte jährliche Mehrergebnis aller Lohnsteuer- Außenprüfungen verringerte sich. Es ging vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2010 um 14 % zurück. Ebenfalls rückläufig war das durchschnittliche Mehrergebnis, das eine einzelne Prüferin oder ein einzelner Prüfer erzielte. Einhergehend mit dem Rückgang der Arbeitsergebnisse sank auch die Zahl der eingerichteten Stellen für die Lohnsteuer-Außenprüfung. Gab es im Jahr 2005 noch Prüferstellen, ging ihre Anzahl bis zum Jahr 2010 um 8,5 % auf zurück.

3 551

4 Ungleichmäßige Lohnsteuer- Außenprüfungen Im Ländervergleich lag die durchschnittliche Prüfungsquote für alle Arbeitgeber im Jahr 2010 zwischen 3,3 und 9,2 %. Im Jahr 2010 hatten 98 % der zwei Millionen Arbeitgeber weniger als 100 Arbeitnehmer. Bei diesen Arbeitgebern ergaben sich die größten Unterschiede in der Prüfungsquote. Bei Arbeitgebern mit 20 bis 99 Arbeitnehmern lag sie im Jahr 2010 zwischen 12,2 und 22,7 %. Bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Arbeitnehmern lag sie zwischen 2,3 und 6,9 %. Das gesamte Mehrergebnis aus Lohnsteuer-Außenprüfungen entfiel im Jahr 2010 zur Hälfte auf Arbeitgeber mit mehr als 100 Arbeitnehmern. Dies sind Arbeitgeber mit mehr als 500 Arbeitnehmern (sog. A1-Betriebe) und Arbeitgeber, die zwischen 100 und 499 Arbeitnehmer haben (sog. A2-Betriebe). Zwischen den Ländern bestehen teilweise erhebliche Unterschiede in der Wirtschaftskraft und im Lohnsteueraufkommen. Jedoch hatten vier westdeutsche Flächenländer einen vergleichbaren Anteil an Arbeitgebern der jeweiligen Betriebsgrößen. Die durchschnittlichen Mehrergebnisse je Prüfung waren dennoch auffällig unterschiedlich:

5 553 Die Länder hatten in der Regel höhere durchschnittliche Mehrergebnisse, wenn sie mehr Prüferinnen und Prüfer für ihre Lohnsteuer-Außenprüfung eingesetzt hatten. Derzeit gibt es keine Kennzahl, die Auskunft gibt, ob die Lohnsteuer- Außenprüfungsstellen angemessen mit Personal ausgestattet sind. Denn die Länder ermittelten ihren Personalbedarf für die Lohnsteuer-Außenprüfung uneinheitlich. Eine Arbeitsgruppe der Steuerverwaltungen der Länder erarbeitete Berechnungsmuster für die Personalbedarfsermittlung. In dieser Arbeitsgruppe wirkte auch das Bundesfinanzministerium mit. Ihre Ergebnisse blieben jedoch für die Länder unverbindlich. Darüber hinaus gab es Spielräume beispielsweise beim Prüfungsturnus. Diese schöpften die Länder unterschiedlich aus. Andere wichen bei ihren Berechnungen von empfohlenen Zeitwerten für die Durchführung einer Prüfung ab. Vergleich- bare Ergebnisse zur Personalbedarfsermittlung lagen da- her für einen Ländervergleich nicht vor Rolle des Bundesfinanzministeriums

6 554 Im Jahr 2008 bemühte sich das Bundesfinanzministerium, mit den Ländern die Arbeitsergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfungen zu erörtern. Es wollte auf eine Verbesserung hinwirken. Seine Bemühungen scheiterten jedoch am Widerstand der Länder. Das Bundesfinanzministerium soll mit den Ländern bilateral Vollzugsziele vereinbaren. Dies sieht das Finanzverwaltungsgesetz seit dem Jahr 2009 vor. Der Gesetzgeber wollte damit die Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundes regeln und den gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze erleichtern und verbessern. Das Bundesfinanzministerium führte zunächst mit einigen Ländern Pilotverfahren durch. Zur Lohnsteuer- Außenprüfung vereinbarte es bisher nur zwei Vollzugsziele. Diese bezogen sich auf die Anzahl der Prüfungen je Prüferin/Prüfer und das Mehrergebnis je Prüfung. Nur eines der Pilotländer war bisher bereit, einen verbindlichen Zielwert zur Anzahl der Prüfungen zu vereinbaren; zum Mehrergebnis wurde kein Zielwert verabredet Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass das Bundesfinanzministerium seine Aufsichtsaufgaben und Einwirkungsmöglichkeiten gegenüber den Ländern nicht ausreichend wahrgenommen hat. Sowohl die Bundesstatistik als auch die Berichte der Arbeitsgruppe Kernkennzahlen zeigten seit Jahren rückläufige Arbeitsergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung. Das Bundesfinanzministerium hätte die Ursachen dafür mit den Ländern analysieren und erörtern müssen, wie dem Einnahmerückgang entgegengewirkt werden kann. Einhergehend mit einem Abbau der Prüferstellen verschlechterten sich die Prüfungsquoten und die steuerlichen Mehrergebnisse. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes muss das Bundesfinanzministerium bei seiner Bundesaufsicht über die Steuerverwaltung stärker für eine gleichmäßige Besteuerung im Bundesgebiet eintreten. Die Kennzahl Anzahl der Betriebe je Prüferin/Prüfer lag bei den Ländern weit auseinander. In einigen Ländern war diese Kennzahl fast doppelt so hoch wie bei anderen. Dadurch waren sowohl Quantität als auch Qualität der Lohnsteuer-Außenprüfun- gen unterschiedlich. Die unterschiedlichen Prüfungsquoten und die durchschnittlichen Mehrergebnisse zeigen, dass eine

7 555 gleichmäßige Prüfung der Arbeitgeber keineswegs sichergestellt war. Hierauf hätte das Bundesfinanzministerium jedoch hinwirken müssen. Auch hat das Bundesfinanzministerium bisher seine Möglichkeiten nicht ausgeschöpft, Vollzugsziele mit einzelnen Ländern zu vereinbaren. Nur mit einem Land hat es einen Zielwert für die Anzahl der Prüfungen je Prüferin/Prüfer festgelegt. Dabei besteht die Gefahr, dass die Intensität und die Qualität der Lohnsteuer- Außenprüfung leidet, um diesen Zielwert erreichen zu können. Der Bundesrechnungshof hat dem Bundesfinanzministerium daher empfohlen, auch Zielwerte zur Qualität zu vereinbaren. Außerdem sollte es auch die übrigen Länder in die Vereinbarung von Vollzugszielen einbeziehen. Der Bundesrechnungshof hat außerdem angeregt, den Personalbedarf für die Lohnsteuer-Außenprüfungen einheitlich zu ermitteln. Bundesweite Berechnungsgrundlagen haben nur dann einen Sinn, wenn die Länder sie einheitlich anwenden Die Feststellungen des Bundesrechnungshofes zu den Arbeitsergebnissen der Lohnsteuer-Außenprüfung hat das Bundesfinanzministerium nicht in Frage gestellt. Trotz beständig gesunkener Anzahl der Prüferstellen und Prüfungsquoten hätten sich die Mehrergebnisse in den Jahren 2010 und 2011 aber wieder verbessert. Das Bundesfinanzministerium führt dies auf eine zunehmend risikoorientierte und auf mehr Effektivität ausgerichtete Prüfungstätigkeit zurück. Das Bundesfinanzministerium hat ausgeführt, es sehe sich an einer Einflussnahme gehindert, soweit sich Auswirkungen auf die Organisation und Personalausstattung der Länder ergeben könnten. Diese fielen in den Hoheitsbereich der Länder. Auch habe es keinen unmittelbaren Einfluss auf eine bundeseinheitliche Personalbedarfsermittlung. Deren Aufgabe sei es nicht, eine länderübergreifende Vergleichbarkeit herzustellen und damit als Steuerungsinstrument zur Verfügung zu stehen. Allerdings beabsichtige das Bundesfinanzministerium, zukünftig mit den Ländern die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung nicht nur tabellarisch zusammenzufassen, sondern auch auszuwerten und in einen kritischen Dialog zu treten.

8 Das Bundesfinanzministerium bleibt aufgefordert, der Entwicklung rückläufiger Prüfungsquoten und Einnahmen aus den Lohnsteuer-Außenprüfungen entgegenzuwirken. Dazu muss es seine Bundesaufsicht stärker wahrnehmen. Außerdem muss das Bundesfinanzministerium für eine gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung eintreten. Dazu gehört auch eine gleichmäßige Lohnsteuer-Außenprüfung, die derzeit nicht gewährleistet ist. Die vom Bundesfinanzministerium vorgetragenen Hinderungsgründe überzeugen den Bundesrechnungshof nicht. Wären sie zutreffend, könnte die in der Verfassung vorgesehene Bundesaufsicht nicht ausgeübt werden. Viele für einen gesetzmäßigen und gleichmäßigen Steuervollzug erforderliche Maßnahmen wirken sich auf Organisation und Personalbedarf der Länderfinanzverwaltung aus. Dies ändert nichts daran, dass das Bundesfinanzministerium sich gleichwohl dafür einsetzen muss, dass die Länder diese Maßnahmen im Sinne der Verfassungsgebote umsetzen. Damit das Bundesfinanzministerium seiner Bundesaufsicht nachkommen kann, sollte es festlegen, mit welchen Kriterien es künftig beurteilen will, ob die Länder die Arbeitgeber ausreichend und gleichmäßig kontrollieren. Diese sollte es möglichst in Abstimmung mit den Ländern benennen. Die Mehrergebnisse haben sich in den Jahren 2010 und 2011 wieder erhöht. Sie liegen aber immer noch deutlich unter denen des Jahres Das Bundesfinanzministerium sollte deshalb darauf dringen, die Prüfungsdichte nicht weiter absinken zu lassen, und der Entwicklung rückläufiger Einnahmen für den Bundeshaushalt entgegenwirken. Dabei sollte die Prüfungspraxis in Ländern mit hoher Prüfungsquote und überdurchschnittlichen Mehrergebnissen als Vorbild dienen. Daneben sollte das Bundesfinanzministerium seine Mitwirkungsmöglichkeiten nach dem Finanzverwaltungsgesetz stärker nutzen. Es sollte mit weiteren Ländern Vollzugsziele mit konkreten Zielwerten zur Quantität und zur Qualität der Lohnsteuer-

9 557 Außenprüfung vereinbaren. Dies ist auch wichtig, damit die Länder ihre Lohnsteuer- Außenprüfung bedarfsgerecht mit Personal ausstatten. 89 Besteuerung ausländischer Versicherungsunternehmen wird verbessert Kat. C (Kapitel 6001 Titel ) 89.0 Das Bundesfinanzministerium hat Anregungen des Bundesrechnungshofes zur Besteuerung ausländischer Versicherungsunternehmen aufgegriffen. Neben Hinweisen an die Außenprüfungsdienste haben Bund und Länder ein gemeinsames Kontrollmitteilungsverfahren der Prüfungsdienste eingeführt. Damit kann das Bundeszentralamt für Steuern die in Deutschland tätigen ausländischen Versicherungsunternehmen besser überprüfen und besteuern. Darüber hinaus wird das Bundeszentralamt für Steuern künftig IT-gestützt die Versicherungsunternehmen erfassen sowie die Versicherungsteuer festsetzen und erheben. Hierfür notwendige IT-Verfahren werden derzeit konzipiert Versicherungsentgelte (z. B. Prämien und Beiträge) sind regelmäßig steuerpflichtig. Die Versicherungsnehmer zahlen die Versicherungsteuer grundsätzlich zusammen mit dem Entgelt an ihr Versicherungsunternehmen. Dieses leitet die Steuer an die Finanzverwaltung weiter. Dazu sind auch ausländische Versicherungsunternehmen verpflichtet, die in Deutschland tätig sind. Die Versicherungsteuer steht dem Bund zu. Seit Juli 2010 verwaltet sie das Bundeszentralamt für Steuern (Bundeszentralamt). Vorher waren die Länder dafür zuständig. Der Bundesrechnungshof untersuchte mit Unterstützung des Prüfungsamtes des Bundes Berlin, wie die in Deutschland tätigen ausländischen Versicherungsunternehmen besteuert werden. Er stellte fest, dass nicht alle ihren steuerlichen Pflichten

65 Besteuerung der Rundfunkanstalten einheitlich gestalten

65 Besteuerung der Rundfunkanstalten einheitlich gestalten Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 65 Besteuerung der Rundfunkanstalten einheitlich gestalten (Kapitel 6001 Titel 014 01 und 015 01) 65.0 Das BMF hat die Besteuerung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

Mehr

Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 25 Kontrollverfahren kann Steuerausfälle kaum verhindern (Kapitel 6001 Titel ) 25.

Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 25 Kontrollverfahren kann Steuerausfälle kaum verhindern (Kapitel 6001 Titel ) 25. Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 25 Kontrollverfahren kann Steuerausfälle kaum verhindern (Kapitel 6001 Titel 015 01) 25.0 Dem BMF ist es bisher nicht gelungen, die Umsatzsteuerzahlungen für

Mehr

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2014

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2014 /BMF/Web/DE/Service/Monatsbericht/monatsbericht 22.0.205 Monatsbericht Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 204 Das BMF erstellt jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung

Mehr

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007 Monatsbericht des BMF Juni 2008 Seite 49 Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007 1 Betriebsprüfung................................................................................49 2 Anzahl der

Mehr

Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße Speyer

Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße Speyer Auszug aus dem Jahresbericht 2012 Nr. 15 Lohnsteuer-Außenprüfungen durch Finanzämter - gezieltere Auswahl der Fälle notwendig - Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße 4 67346

Mehr

31 Steuerliche Erfassung von Unternehmensverkäufen wird verbessert (Kapitel 6001 Titel )

31 Steuerliche Erfassung von Unternehmensverkäufen wird verbessert (Kapitel 6001 Titel ) Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 31 Steuerliche Erfassung von Unternehmensverkäufen wird verbessert (Kapitel 6001 Titel 015 01) 31.0 Das BMF hat auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes ab dem

Mehr

64 Verfahren zur Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften aufwendig und fehleranfällig (Kapitel 6001 Titel )

64 Verfahren zur Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften aufwendig und fehleranfällig (Kapitel 6001 Titel ) Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 64 Verfahren zur Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften aufwendig und fehleranfällig (Kapitel 6001 Titel 012 01) 64.0 Die Besteuerung der

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2031 24.04.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Betriebsprüfungen durch

Mehr

2. Existiert für die Prüfungen von Betrieben eine risikoorientierte oder risiko - gesteuerte Fallauswahl und wenn ja, wie erfolgt diese Auswahl?

2. Existiert für die Prüfungen von Betrieben eine risikoorientierte oder risiko - gesteuerte Fallauswahl und wenn ja, wie erfolgt diese Auswahl? Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 7355 15. 12. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Eugen Schlachter GRÜNE und Antwort des Finanzministeriums Ausstattung und Tätigkeit der Betriebsprüfungen

Mehr

62 Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Kapitel 6001 Titel , )

62 Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Kapitel 6001 Titel , ) Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 62 Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Kapitel 6001 Titel 011 01, 012 01) 62.0 Deutschland behandelt inländische

Mehr

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2009

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2009 1 von 5 07.05.2010 18:02 Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2009 Auswertung der Ländermeldungen zu den Besitz-, Verkehrs- und Gewerbesteuern Inhalt 1 Betriebsprüfung 2 Anzahl der Betriebe und

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/7648 10.04.2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Meyer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums Umsetzung des Steuervollzugs

Mehr

9 Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung schlecht organisiert (Kapitel 0625 Titel und )

9 Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung schlecht organisiert (Kapitel 0625 Titel und ) 21 9 Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung schlecht organisiert (Kapitel 0625 Titel 514 01 und 812 01) 9.0 Die Versorgung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei mit Dienstkleidung

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 24. Februar 2014

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 24. Februar 2014 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1570 18. Wahlperiode 24. Februar 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Häufigkeit

Mehr

Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Renate Geuter und Hans-Dieter Haase (SPD), eingegangen am

Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Renate Geuter und Hans-Dieter Haase (SPD), eingegangen am Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/2814 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Renate Geuter und Hans-Dieter Haase (SPD), eingegangen am 07.07.2010

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 16/4797 16. Wahlperiode 22. 03. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion

Mehr

Finanzämter prüfen Mieteinkünfte unzureichend Kat. B (Kapitel 6001 Titel )

Finanzämter prüfen Mieteinkünfte unzureichend Kat. B (Kapitel 6001 Titel ) 542 86.4 Der Bundesrechnungshof hält an seiner Forderung fest, dass das Bundesfinanzministerium zügig auf eine Gesetzesänderung hinwirken sollte. Er erwartet, dass es nunmehr möglichst rasch einen Gesetzentwurf

Mehr

18. Groß- und Konzernbetriebsprüfung: Der Aufwand rechnet sich

18. Groß- und Konzernbetriebsprüfung: Der Aufwand rechnet sich 139 Finanzministerium 18. Groß- und Konzernbetriebsprüfung: Der Aufwand rechnet sich Die Betriebsprüfungen haben in Schleswig-Holstein 2012 ein statistisches Mehrergebnis von 342 Mio. erzielt. Mehr als

Mehr

Steuer-Identifikationsnummer als datenschutzrechtliche Herausforderung

Steuer-Identifikationsnummer als datenschutzrechtliche Herausforderung Steuer-Identifikationsnummer als datenschutzrechtliche Herausforderung Jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland erhält seit 2008 anlassunabhängig eine dauerhafte Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID).

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der

Mehr

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?

Mehr

B. Lösung Es ist daher erforderlich, ein Mindestprüfungsintervall gesetzlich in der Abgabenordnung

B. Lösung Es ist daher erforderlich, ein Mindestprüfungsintervall gesetzlich in der Abgabenordnung Deutscher Bundestag Drucksache 18/12839 18. Wahlperiode 21.06.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay,

Mehr

21 Rentenversicherungsträger scheuen Leistungsvergleiche (Kapitel 1113 Titelgruppe 02)

21 Rentenversicherungsträger scheuen Leistungsvergleiche (Kapitel 1113 Titelgruppe 02) 21 Rentenversicherungsträger scheuen Leistungsvergleiche (Kapitel 1113 Titelgruppe 02) 21.0 Der Gesetzgeber hat die Träger der Deutschen Rentenversicherung verpflichtet, ihren Verwaltungsaufwand zu senken

Mehr

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12) 42 Fehlender Überblick über Schwertransporte auf Bundesfernstraßen Zahl der gesperrten Brücken steigt (Kapitel 1201) 42.0

Mehr

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Auszug aus Denkschrift 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 20 Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg

Mehr

Mitteilung Berlin, den 12. Februar Tagesordnung. Haushaltsausschuss

Mitteilung Berlin, den 12. Februar Tagesordnung. Haushaltsausschuss 18. Wahlperiode Haushaltsausschuss Mitteilung Berlin, den 12. Februar 2016 Die des es findet statt am Freitag, dem 26. Februar 2016, 7:30 Uhr Paul-Löbe-Haus Sitzungssaal: Raum 2.400 Sekretariat Telefon:

Mehr

46 Gravierende Mängel bei Vergabe und Betreuung von externen Kat. B Forschungsvorhaben durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (Kapitel 1211)

46 Gravierende Mängel bei Vergabe und Betreuung von externen Kat. B Forschungsvorhaben durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (Kapitel 1211) 260 46 Gravierende Mängel bei Vergabe und Betreuung von externen Kat. B Forschungsvorhaben durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (Kapitel 1211) 46.0 Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat Forschungs-

Mehr

13 Familienkassen des öffentlichen Dienstes zentralisieren und Kindergeldfestsetzung

13 Familienkassen des öffentlichen Dienstes zentralisieren und Kindergeldfestsetzung 39 13 Familienkassen des öffentlichen Dienstes zentralisieren und Kindergeldfestsetzung vereinfachen (Kapitel 6001 Titel 011 01) 13.0 Derzeit gibt es rund 12 000 Familienkassen des öffentlichen Dienstes.

Mehr

6 Bundessozialministerium und Rentenversicherung nehmen seit Jahren falsche Rentenberechnungen in Kauf (Kapitel 1113 Titelgruppe 02)

6 Bundessozialministerium und Rentenversicherung nehmen seit Jahren falsche Rentenberechnungen in Kauf (Kapitel 1113 Titelgruppe 02) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) 6 Bundessozialministerium und Rentenversicherung nehmen seit Jahren falsche Rentenberechnungen in Kauf (Kapitel 1113 Titelgruppe 02) 6.0 Das Bundessozialministerium

Mehr

Leitlinie zu Vertragsgrenzen

Leitlinie zu Vertragsgrenzen EIOPA-BoS-14/165 DE Leitlinie zu Vertragsgrenzen EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19; email: info@eiopa.europa.eu site: https://eiopa.europa.eu/

Mehr

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,

Mehr

Nemačka evidencije PDV

Nemačka evidencije PDV Nemačka evidencije PDV Zakon o PDV član 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) 22 Aufzeichnungspflichten (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen

Mehr

40 Maschinelles Risikomanagement beachtet wichtige Besteuerungsgrundsätze nur unzureichend (Kapitel 6001 Titel )

40 Maschinelles Risikomanagement beachtet wichtige Besteuerungsgrundsätze nur unzureichend (Kapitel 6001 Titel ) 40 Maschinelles Risikomanagement beachtet wichtige Besteuerungsgrundsätze nur unzureichend (Kapitel 6001 Titel 012 01) 40.0 Die Steuerverwaltungen der Länder haben mit dem Einsatz maschineller Risikomanagementverfahren

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/0274 18.04.2012 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Bestimmung von zuständigen Stellen im Bereich der Berufsbildung Der Senat von Berlin ArbIntFrau - II A 11-928 1439

Mehr

69 Sondervermögen Entschädigungsfonds: Bundesministerium

69 Sondervermögen Entschädigungsfonds: Bundesministerium Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 69 Sondervermögen Entschädigungsfonds: Bundesministerium der Finanzen lässt Einnahmemöglichkeiten ungenutzt (Kapitel 6003 Titel 634 02) 69.0 Weder das BMF noch

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4281 28.07.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Betriebsprüfungen durch

Mehr

Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden. Sehr geehrter Herr Präsident,

Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden. Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ljsachsen Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 J 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Artikel 1

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Artikel 1 LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1051 07.10.2014 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Haushaltsbegleitgesetz 2015 (HBeglG 2015) Der Landtag wolle beschließen: Artikel 1

Mehr

Steuereinnahmen nach Steuerarten

Steuereinnahmen nach Steuerarten Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2007 gemeinschaftliche Steuern: 374,3 Mrd. (69,6%) Zölle (100 v.h.): 4,0 (0,7%) Lohnsteuer: 131,8 Mrd. (24,5%) Gewerbesteuer (100 v.h.): 40,1

Mehr

55 Helmholtz-Zentrum Berlin muss bei längeren Betriebsunterbrechungen

55 Helmholtz-Zentrum Berlin muss bei längeren Betriebsunterbrechungen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Einzelplan 30) 55 Helmholtz-Zentrum Berlin muss bei längeren Betriebsunterbrechungen eines Großgerätes sein Personal wirtschaftlich einsetzen (Kapitel

Mehr

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Auszug aus Denkschrift 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 19 Organisation und Arbeitsweise der Betriebsprüfungsstellen RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg

Mehr

Jahresbericht Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern

Jahresbericht Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern Jahresbericht 2014 Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern 1 Länderübergreifender Vergleich der Rahmendaten Zur Einordnung der am Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern beteiligten Steuerverwaltungen

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. März 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt

Mehr

Aufstellung der bremischen Finanzämter

Aufstellung der bremischen Finanzämter BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1705 Landtag 18. Wahlperiode 13.01.2015 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Aufstellung der bremischen Finanzämter Antwort des Senats auf

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung. Festlegung von Rahmenbedingungen für zeitnahe Betriebsprüfungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung. Festlegung von Rahmenbedingungen für zeitnahe Betriebsprüfungen Bundesrat Drucksache 330/11 27.05.11 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Fz Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung A. Zielsetzung Festlegung von Rahmenbedingungen

Mehr

Arbeitsweise der Lohnsteuer-Außenprüfung

Arbeitsweise der Lohnsteuer-Außenprüfung 22 Arbeitsweise der Lohnsteuer-Außenprüfung Die Lohnsteuer-Außenprüfung bringt den öffentlichen Haushalten ein Mehrfaches dessen ein, was sie an Kosten verursacht. Allerdings liegen die in Baden- Württemberg

Mehr

Mitteilung Berlin, den 20. März Tagesordnung. Haushaltsausschuss

Mitteilung Berlin, den 20. März Tagesordnung. Haushaltsausschuss 18. Wahlperiode Mitteilung Berlin, den 20. März 2017 Die des es findet statt am Freitag, dem 31. März 2017, 7:30 Uhr Paul-Löbe-Haus Sitzungssaal: Raum 2.400 Sekretariat Telefon: +49 30 227-32884 Fax: +49

Mehr

Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes Bearbeitungsstand: 04.07.2011 11:11 Uhr Formulierungshilfe der Bundesregierung Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes A. Problem und Ziel Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten

Mehr

Bun d esrat. Stellungnahme des Bundesrates

Bun d esrat. Stellungnahme des Bundesrates Bun d esrat Drucksache 502/18 (Beschluss) 23.11.18 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur

Mehr

Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen

Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) ZDH-Abt. Steuer- und Finanzpolitik Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen I. Hintergrund Der deutsche Gesetzgeber

Mehr

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAGDrucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAGDrucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAGDrucksache 18/1840 18. Wahlperiode 14.05.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Bearbeitungszeit von Steuererklärungen

Mehr

Das BMF-Schreiben vom 12. April 2011 (BStBl I S. 486) wird aufgehoben. Bisher aus-

Das BMF-Schreiben vom 12. April 2011 (BStBl I S. 486) wird aufgehoben. Bisher aus- Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

22 Bundesministerium muss Interessenkonflikte bei der Wahrnehmung deutscher Raumfahrtinteressen ausschließen

22 Bundesministerium muss Interessenkonflikte bei der Wahrnehmung deutscher Raumfahrtinteressen ausschließen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (Einzelplan 09) 22 Bundesministerium muss Interessenkonflikte bei der Wahrnehmung deutscher Raumfahrtinteressen ausschließen (Kapitel 0901 Titelgruppe

Mehr

Betriebsprüfung / steuerliche / Prüfungsvorbereitung

Betriebsprüfung / steuerliche / Prüfungsvorbereitung 1. Prüfungstermin mit Prüfer vereinbart? 2. Muss eine Verschiebung des Prüfungsbeginns beantragt werden? Gründe: Erkrankung oder Urlaub des Steuerpflichtigen, des Steuerberaters, sonstiger Auskunftspersonen,

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1255 7. Wahlperiode 13.11.2017 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern,

Mehr

31 Entscheidung für die erste Öffentlich Private Partnerschaft im Hochbau des Bundes nicht sachgerecht vorbereitet (Kapitel 1412 Titel )

31 Entscheidung für die erste Öffentlich Private Partnerschaft im Hochbau des Bundes nicht sachgerecht vorbereitet (Kapitel 1412 Titel ) 31 Entscheidung für die erste Öffentlich Private Partnerschaft im Hochbau des Bundes nicht sachgerecht vorbereitet (Kapitel 1412 Titel 517 09) 31.0 Bei der Entscheidung für die erste Öffentlich Private

Mehr

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung In einem ausführlichen Schreiben vom 7.6.2010 (Aktenzeichen IV C 4 S 2285/07/0006:001, Dok. 2010/0415733) hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche

Mehr

81 Unzureichendes Vertragsmanagement bei verbilligt veräußerten Grundstücken

81 Unzureichendes Vertragsmanagement bei verbilligt veräußerten Grundstücken 517 fest, dass die FMSA Gebühren bei staatlich gestützten Kreditinstituten nur für die Beantragung der Hilfen erhob. Für die laufende Überwachung bereits gewährter finanzieller Hilfen stellte sie keine

Mehr

Auszug aus Denkschrift zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg. Beitrag Nr. 12 Festsetzung von Hinterziehungszinsen

Auszug aus Denkschrift zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg. Beitrag Nr. 12 Festsetzung von Hinterziehungszinsen Auszug aus Denkschrift 2017 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 12 Festsetzung von Hinterziehungszinsen RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg Denkschrift

Mehr

226 Berlin, 15. Juli Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika)

226 Berlin, 15. Juli Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika) 226 Berlin, 15. Juli 2009 Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika) Preisvorschriften für die Abrechnung von Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln Ärztinnen und Ärzte können patientenindividuelle

Mehr

S t e u e r n Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012

S t e u e r n Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012 Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012 Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte? Um Ihre individuelle Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können, benötigt Ihr Arbeitgeber

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Dr. Nils Schmid u. a. SPD.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Dr. Nils Schmid u. a. SPD. Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 1221 08. 05. 2007 Antrag der Abg. Dr. Nils Schmid u. a. SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Aufgabenanfall und Personaleinsatz in

Mehr

Mit dieser Zielsetzung vereinbaren der Kreis Recklinghausen und die große kreisangehörige Stadt Marl folgendes:

Mit dieser Zielsetzung vereinbaren der Kreis Recklinghausen und die große kreisangehörige Stadt Marl folgendes: Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, vertreten durch den Landrat, und der kreisangehörigen Stadt Marl, 5.7 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Recklinghausen, Kurt- Schumacher-Allee

Mehr

Gunter Schmid Steuerberater

Gunter Schmid Steuerberater Im Juli 2011 I. Pauschalierung von Sachzuwendungen ( Geschenke an Kunden) Leitsatz : Im Januar 2007 haben wir in unserem monatlichen Rundschreiben darauf hingewiesen, daß seit Januar 2007 für Geschenke

Mehr

Steuerklassenwahl für das Jahr 2008

Steuerklassenwahl für das Jahr 2008 Steuerklassenwahl für das Jahr 2008 Stand: Dezember 2007 Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn 1 beziehen, können bekanntlich für den

Mehr

Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße Speyer

Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße Speyer Auszug aus dem Jahresbericht 2018 Nr. 6 Ermittlungsbeamte der Steuerverwaltung - wirtschaftlicherer Personaleinsatz notwendig - Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße 4 67346

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung Geringverdienerförderung 1. Wer bekommt

Mehr

Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre

Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Lernsoftware Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Kurzfassung des fachlichen Inhalts (Skript) 2. Abgabenordnung 2.1 Inhalt und Gliederung der AO! Begriffsbestimmungen Die in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

Steuerlandschaft Österreich: Land der Berge Land der Täler

Steuerlandschaft Österreich: Land der Berge Land der Täler Steuerlandschaft Österreich: Land der Berge Land der Täler Petra Innreiter, 7.Juli 2014 Nicht erst seit dem Einsetzen einer Steuerreformkommission ist eine Steuerstrukturreform in aller Munde. Es handelt

Mehr

Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung Möglichkeit einer Übertragung ohne die Zustimmung aller Länder

Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung Möglichkeit einer Übertragung ohne die Zustimmung aller Länder Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung Möglichkeit einer Übertragung ohne die Zustimmung aller Länder 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung

Mehr

17. Wahlperiode /12945

17. Wahlperiode /12945 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12945 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.07.2016 Personalausstattung der Finanzverwaltung I: Finanzämter,

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Landtag Unterrichtung 19/38 (öffentlich) Verteiler: Fraktionen, Mitglieder WI

Schleswig-Holsteinischer Landtag Unterrichtung 19/38 (öffentlich) Verteiler: Fraktionen, Mitglieder WI Schleswig-Holsteinischer Landtag Unterrichtung 19/38 (öffentlich) Verteiler: Fraktionen, Mitglieder WI SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode Drucksache 19/#N!# Gesetzentwurf der Landesregierung

Mehr

60 Dringender Regelungsbedarf bei der IT-Sicherheit der Bundeswehr Kat. B

60 Dringender Regelungsbedarf bei der IT-Sicherheit der Bundeswehr Kat. B 338 60 Dringender Regelungsbedarf bei der IT-Sicherheit der Bundeswehr Kat. B 60.0 Die IT-Sicherheitsvorschriften des Bundesverteidigungsministeriums sind nicht aktuell. Seine dem Parlament im Jahr 2006

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/523 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Es heißt in Schleswig-Holstein das 1. Teilhabe-Stärkungs-Gesetz. Es soll die Teilhabe

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/7104421/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 07. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien

Mehr

Ergebnisse steuerlicher Betriebsprüfungen in Nordrhein-Westfalen In welchem Verhältnis stehen Aufwand, Nutzen und Auswirkungen auf Unternehmen?

Ergebnisse steuerlicher Betriebsprüfungen in Nordrhein-Westfalen In welchem Verhältnis stehen Aufwand, Nutzen und Auswirkungen auf Unternehmen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2164 21.02.2013 Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 843 vom 20. Januar 2013 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache

Mehr

FINANZEN: Haushalte konsolidieren, Investitionen

FINANZEN: Haushalte konsolidieren, Investitionen Wirtschaftspolitische Positionen der IHK-Organisation 2017 FINANZEN: Haushalte konsolidieren, Investitionen stärken Die wirtschaftspolitischen Positionen der IHK-Organisation (WiPos) zeigen der Politik

Mehr

Demografischer Wandel: Vorsicht, Steuerfalle

Demografischer Wandel: Vorsicht, Steuerfalle Demografischer Wandel: Vorsicht, Steuerfalle 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen... 1. sich Ursachen und Umfang des demografischen Wandels in Deutschland erschließen. 2. auf der Grundlage

Mehr

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Bericht. nach 88 Abs. 2 BHO. An den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages

Bericht. nach 88 Abs. 2 BHO. An den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Bericht An den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nach 88 Abs. 2 BHO Prüfung der zutreffenden steuerlichen Behandlung von geringfügig Beschäftigten (Minijobs)

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien LStÄR 2013)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien LStÄR 2013) Bundesrat Drucksache 424/13 16.05.13 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Fz - AS Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien

Mehr

Skript zum Online-Training. Einkommensteuer Grundlagen. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit

Skript zum Online-Training. Einkommensteuer Grundlagen. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit Skript zum Online-Training Einkommensteuer Grundlagen Rechtsstand: Januar 209 In Kooperation mit Inhalt Grundlagen der Einkommensteuer... 2 Persönliche Steuerpflicht... 2 2. Unbeschränkte Steuerpflicht

Mehr

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Auszug aus Denkschrift 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 18 Auswertung von gewerblichen ESt4B- Mitteilungen bei natürlichen Personen RECHNUNGSHOF Rechnungshof

Mehr

Die elektronische LSt-Karte

Die elektronische LSt-Karte Ihr Partner in Europa seit 1965 Die elektronische LSt-Karte Vorab-Informationen für -Anwender KONSENS-Strategie der Finanzverwaltung Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung»KONSENS

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung E Außenstelle Wien Senat 3 GZ. RV/1931-W/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Einkommensteuer

Mehr

nutzte es überhaupt nicht, das andere kaum. Bis zum Jahr 2016 zahlt das BMI für beide insgesamt 26 Mio. Euro Miete.

nutzte es überhaupt nicht, das andere kaum. Bis zum Jahr 2016 zahlt das BMI für beide insgesamt 26 Mio. Euro Miete. Bundesministerium des Innern (BMI) (Einzelplan 06) 11 Teure Rechenzentren stehen über Jahre leer (Kapitel 0602) 11.0 Das BMI mietete im Jahr 2011 für das Projekt Netze des Bundes langfristig zwei Rechenzentren.

Mehr

Entgelte Ausbaugewerbe. Bauhauptgewerbe BAUGEWERBE. Investitionen. Beschäftigte. Umsatz. Folie 1

Entgelte Ausbaugewerbe. Bauhauptgewerbe BAUGEWERBE. Investitionen. Beschäftigte. Umsatz. Folie 1 Bauhauptgewerbe Entgelte Ausbaugewerbe BAUGEWERBE Beschäftigte Investitionen Umsatz Folie 1 Bauhauptgewerbe erwirtschaftet mehr als 60 Prozent der Umsätze Das rheinlandpfälzische Baugewerbe erwirtschaftete

Mehr

Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern

Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern Bun d esrat Drucksache 48/18 (Beschluss) 23.03.18 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern Der Bundesrat hat

Mehr

19 Leistungsbezahlung im Bereich der Bundesagentur für Arbeit nicht zielgerichtet

19 Leistungsbezahlung im Bereich der Bundesagentur für Arbeit nicht zielgerichtet 19 Leistungsbezahlung im Bereich der Bundesagentur für Arbeit nicht zielgerichtet 19.0 Die Bundesagentur für Arbeit hat Zulagen und Prämien für herausragende besondere Leistungen nicht zielgerichtet gewährt.

Mehr

BERATUNGS- SERVICE FÜR MITGLIEDER UND VERSICHERTE. Fragen kostet nichts. Antworten, die sich lohnen. Ihre Zusatzversorgung

BERATUNGS- SERVICE FÜR MITGLIEDER UND VERSICHERTE. Fragen kostet nichts. Antworten, die sich lohnen. Ihre Zusatzversorgung BERATUNGS- SERVICE FÜR MITGLIEDER UND VERSICHERTE Fragen kostet nichts. Antworten, die sich lohnen. Ihre Zusatzversorgung INHALT Informieren Sie Ihre Beschäftigten jetzt. 4 Die BVK Zusatzversorgung. Ihr

Mehr

Übergreifende und querschnittliche Prüfungsergebnisse

Übergreifende und querschnittliche Prüfungsergebnisse Übergreifende und querschnittliche Prüfungsergebnisse 3 Bund kontrolliert den Erfolg seiner Unternehmensbeteiligungen nicht ausreichend (Bundesministerium der Finanzen (BMF)) 3.0 Die Beteiligungsverwaltungen

Mehr

Vorsteuerfallen. Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro.

Vorsteuerfallen. Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro. Vorsteuerfallen Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro. Nach 14 Abs. 4 UStG muss eine ordnungsgemäße Rechnung die folgenden

Mehr

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung. der Bedarfsplanungs-Richtlinie:

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung. der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Einführung eines Demografiefaktors Vom 15. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 17/6997 17. Wahlperiode 15. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter

Mehr

Das BMBF trägt die Verantwortung für den sachgerechten Einsatz seiner Zuwendungen. Es hat jährlich zu prüfen, ob die Forschungseinrichtungen

Das BMBF trägt die Verantwortung für den sachgerechten Einsatz seiner Zuwendungen. Es hat jährlich zu prüfen, ob die Forschungseinrichtungen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Einzelplan 30) 23 Finanzierung von Forschungseinrichtungen Bundesministerium für Bildung und Forschung muss seine Verantwortung für die Prüfung der Mittelverwendung

Mehr

88.0 88.1. 88.1.1 Prüfungsschwerpunkte

88.0 88.1. 88.1.1 Prüfungsschwerpunkte 88 Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe durch Subventionsabbau und Verfahrensänderungen bei der Energie- und Stromsteuer (Kapitel 6001 verschiedene Titel) Kat. C 88.0 Eine Änderung des Energie-

Mehr

1. Wie hoch waren die Gewerbesteuerrückerstattungen in den Jahren 2010 bis 2015 (getrennt nach Jahren) im Land Baden-Württemberg?

1. Wie hoch waren die Gewerbesteuerrückerstattungen in den Jahren 2010 bis 2015 (getrennt nach Jahren) im Land Baden-Württemberg? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 309 13. 07. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Karl Klein CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen Rückerstattung von Gewerbesteuern Kleine

Mehr

Anerkennung nach 35 SGB IX

Anerkennung nach 35 SGB IX Anerkennung nach 35 SGB IX Dr. Hans-Christoph Eichert 1. Maßnahmekategorien 2. Gesetzliche Grundlage 3. Anerkennungsverfahren 5. Preisverhandlungen 1 1. Maßnahmekategorien Förderkategorie I: Die individuelle

Mehr