2. Existiert für die Prüfungen von Betrieben eine risikoorientierte oder risiko - gesteuerte Fallauswahl und wenn ja, wie erfolgt diese Auswahl?

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1 Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / Kleine Anfrage des Abg. Eugen Schlachter GRÜNE und Antwort des Finanzministeriums Ausstattung und Tätigkeit der Betriebsprüfungen der Finanzämter Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Personalbestand der Finanzämter in der Amtsbetriebsprüfung, Großbetriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung und der Lohnsteueraußenprüfung in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2005 bis 2009? 2. Existiert für die Prüfungen von Betrieben eine risikoorientierte oder risiko - gesteuerte Fallauswahl und wenn ja, wie erfolgt diese Auswahl? 3. Wie hoch war das gesamte und wie das durchschnittliche Mehrergebnis von Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Lohnsteueraußenprüfun - gen (auch in Relation zur ursprünglich festgesetzten Steuer), jeweils in den Jahren 2005 bis 2009 und soweit möglich aufgegliedert nach Betriebsgrößen? 4. Welcher Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen wurde jeweils in den Jahren 2005 bis 2009 einer Umsatzsteuersonderprüfung unterzogen (Prüfungsquote), und welches durchschnittliche Mehrergebnis resultierte aus diesen Prüfungen, jeweils auch nach der Betriebsgröße aufgeschlüsselt? 5. Wie hoch ist die Gesamtzahl der Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe und wie verteilen sich die gesamten Steuereinnahmen aus der Körperschaftsteuer, der betrieblichen Einkommensteuer und der Umsatzsteuer auf diese Betriebsklassen, jeweils für die Jahre 2005 bis 2009? Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: 1

2 6. Wie ist der tatsächliche und der angestrebte Prüfungsturnus bei Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetrieben in den Jahren 2005 bis 2009 (mit Angabe der Anzahl der in die Prüfungsgeschäftspläne aufgenommenen Betriebe und der Anzahl der abschließend geprüften Betriebe)? Schlachter GRÜNE Begründung Die Ausstattung und Tätigkeit der Betriebsprüfungen der Finanzämter ist hinsichtlich der Frage der Steuergerechtigkeit und der vollständigen Erhebung der Steuern von Interesse für den Landtag und die Öffentlichkeit. Antwort*) Mit Schreiben vom 12. Januar 2011 Nr. 3-S 1404/13 beantwortet das Finanzministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Personalbestand der Finanzämter in der Amtsbetriebsprüfung, Großbetriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung und der Lohnsteueraußenprüfung in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2005 bis 2009? Die Entwicklung des Personalbestands von 2005 bis 2009 in den abgefragten Aufgabenbereichen ist in der nachfolgenden Tabelle angegeben. Personal Amtsbetriebsprüfung Prüfer 572,85 538,70 510,80 469,85 466,25 Amtsbetriebsprüfung 9,60 10,12 9,50 8,90 9,95 Allgemeine Betriebsprüfung 1.431, , , , ,40 Prüfer Allgemeine Betriebsprüfung 64,50 63,15 61,60 60,05 57,35 Umsatzsteuersonderprüfung 271,45 291,10 296,00 298,45 299,65 Lohnsteueraußenprüfung 324,50 315,90 299,95 290,65 278,15 Der Personalbestand von Prüfern in der Amtsbetriebsprüfung und in der allgemeinen Betriebsprüfung ist nicht mit der Zahl der im Kalenderjahr vorhandenen Prüfer laut Bundesstatistik (vgl. hierzu Drucksache 14/6095 Ziff. 6) identisch, bei der bestimmte prüfungsfremde Tätigkeiten nicht mitgezählt werden. Dies gilt z. B. bei einer längeren Erkrankung, soweit diese über drei Monate hinausgeht, oder bei einer Dozententätigkeit, auch wenn diese innerhalb der Finanzverwaltung, jedoch außerhalb der Betriebsprüfung erfolgt. Demzufolge erfasst die Bun- *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 2

3 desstatistik den Einsatz eines Prüfers in anderen Bereichen der Steuerverwaltung nicht, sodass ein in Vollzeit beschäftigter Prüfer zwar im Personalbestand als 1,0 Vollzeitäquivalent angesetzt wird, er in die Zahl der im Kalenderjahr vorhandenen Prüfer je nach Umfang solcher prüfungsfremder Tätigkeiten z. B. nur mit 0,5 Vollzeitäquivalenten eingeht. Die Zahl der im Kalenderjahr vorhandenen Prüfer ist daher stets geringer als der Personalbestand in Amtsbetriebsprüfung und allgemeiner Betriebsprüfung. Sie beläuft sich z. B. für das Jahr 2009 auf 1.646,0 Betriebsprüfer, während in Amtsbetriebsprüfung und allgemeiner Betriebsprüfung 466,25 Prüfer in der Amtsbetriebsprüfung und 1.373,40 Prüfer in der allgemeinen Betriebsprüfung, insgesamt also 1.839,65 Prüfer, zum Personalbestand des Jahres 2009 gehörten. Trotz des Rückgangs bei der Prüferzahl ist es gelungen, die Prüfung der Groß - betriebe, bei denen erfahrungsgemäß die höchsten Mehrergebnisse erzielt werden, zu intensivieren und den Prüfungsturnus bei Mittel- und Kleinbetrieben sehr nah am Bundesdurchschnitt zu halten (vgl. hierzu auch Drucksache 14/6095 Ziff. 6). Die unten zu Frage 3 dargestellten Mehrergebnisse belegen die Effizienz der Betriebsprüfung in Baden-Württemberg. Hinsichtlich des entsprechenden Bestands an Planstellen ist festzustellen, dass für die oben genannten Arbeitsbereiche in dem abgefragten Zeitraum im Haushaltsplan keine Planstellen gesondert ausgewiesen werden. Die Sollvorgabe bzw. die Personalzuweisung im Rahmen der Personalverteilung durch die Oberfinanz - direktion Karlsruhe ist in der nachfolgenden Tabelle angegeben. Personalsollvorgabe bzw verteilung der OFD Amtsbetriebsprüfung Prüfer 543,00 513,00 483,00 483,00 Amtsbetriebsprüfung 18,00 17,75 17,00 17,00 Allgemeine Betriebsprüfung 1.431, , , ,00 Prüfer Allgemeine Betriebsprüfung 47,50 47,50 47,50 47,50 Umsatzsteuersonderprüfung 313,00 313,00 313,00 313,00 Lohnsteueraußenprüfung 294,50 294,50 281,50 281,50 Für 2005 liegen vergleichbare Zahlen nicht vor. Die Personalverteilungsrechnung für 2005 wurde noch im Jahr 2004 von den damals zwei Oberfinanzdirektionen Karlsruhe und Stuttgart nach unterschiedlichen und nicht vergleichbaren Systemen vorgenommen. 2. Existiert für die Prüfungen von Betrieben eine risikoorientierte oder risiko - gesteuerte Fallauswahl und wenn ja, wie erfolgt diese Auswahl? Großbetriebe, Konzerne und konzernverbundene Unternehmen unterliegen nach 4 Abs. 2, 13, 19 der Betriebsprüfungsordnung (BpO) der Anschlussprüfung. Ein Prüfungszeitraum schließt nahtlos an den vorangegangenen an. Soweit Betriebe nicht der Anschlussprüfung unterliegen, werden sie überwiegend aufgrund von Prüfungsersuchen des Innendienstes geprüft. Daneben erfolgt bei der Betriebsprüfung eine risikogesteuerte Fallauswahl anhand eines sogenannten Risikopaneels. Mit dessen Hilfe nimmt der Betriebsprüfer nach Abschluss der Prüfung eine Risikobewertung des geprüften Betriebes vor. Gegebenenfalls wird der Betrieb einer Anschlussprüfung unterzogen. Flankierend hierzu pilotieren derzeit sechs Finanzämter des Landes ein Risikopaneel für den Innendienst: Der zuständige Sachbearbeiter nimmt auch bei jeder Veranlagung eines Betriebes eine Risikobewertung vor. Die zuständigen Betriebsprüfungshauptstellen können aus diesem Datenbestand Fälle nach Risikokriterien auswählen. Schließlich bietet auch die Betriebskartei BIBS noch die Möglichkeit, Betriebe nach bestimmten Kriterien zur Prüfung auszuwählen. Die einzelnen Risikoparameter sind nicht zur Verbreitung in einer öffentlichen Landtagsdrucksache geeignet. 3

4 Im Bereich der Umsatzsteuer-Prüfungen soll durch Zeitnähe erreicht werden, dass steuerpflichtige Leistungen sachlich und zeitlich zutreffend besteuert, Steuer - befreiungen und Steuervergünstigungen nicht zu unrecht in Anspruch genommen und keine Vorsteuerbeträge unberechtigt abgezogen oder erstattet werden. Bei der Auswahl der Prüfungsfälle werden die zuständigen Stellen durch die Ausgabe von in der Mehrzahl risikoorientierten Hinweismitteilungen im Umsatzsteuer-Vor - anmeldungsverfahren und im Umsatzsteuer-Festsetzungsverfahren unterstützt. Dieses Hinweissystem wurde vor einigen Jahren durch ein regelbasiertes Entscheidungssystem für Umsatzsteuer-Voranmeldungen (rbe-ustva) ergänzt, welches auf die Erkennung spezifischer Steuerausfallrisiken abzielt. Die Regeln sind darauf gerichtet, typische Risikofälle (z. B. Steuerausfall durch drohende Insolvenz, unplausible Warenbezüge oder Umsatzentwicklungen) oder bestimmte bekannte Betrugsszenarien zu erkennen. Um Steuerausfällen im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr zu begegnen, ergehen darüber hinaus automationsgestützte Kontrollmitteilungen des Bundeszentralamts für Steuern im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuer-Binnenmarkt-Kontrollverfahren. Je nach Risikoabwägung im Einzelfall wird im Anschluss eine Umsatzsteuer-Prüfung oder eine Umsatzsteuer-Nachschau angeordnet. Und schließlich erfolgt eine risiko - orientierte Fallauswahl bei der Umsatzsteuer-Prüfung mit Hilfe sogenannter neuronaler Netze zur Aufdeckung sogenannter Umsatzsteuer-Karusselle. Bei der Lohnsteuer-Außenprüfung gibt es ebenfalls eine risikoorientierte Fallauswahl nach entsprechender Dienstanweisung. Einzelheiten, insbesondere Angaben zu Risikoparametern, sind nicht zur Verbreitung in einer öffentlichen Landtagsdrucksache geeignet. 3. Wie hoch war das gesamte und wie das durchschnittliche Mehrergebnis von Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Lohnsteueraußenprüfungen (auch in Relation zur ursprünglich festgesetzten Steuer), jeweils in den Jahren 2005 bis 2009 und soweit möglich aufgegliedert nach Betriebsgrößen? Für den Bereich der Betriebsprüfungen ist eine Darstellung der Relation zur ursprünglich festgesetzten Steuer nicht möglich. In den Jahren 2005 bis 2009 ergeben sich folgende Mehrergebnisse laut Bundesstatistik: Gesamt je Prüfung 193 Abs. 1 AO 193 Abs. 2 Nr. 2 AO G 1 M 2 K 3 Kst 4 be 5 BHG 6 +VZG 7 Sonstige Summe 2005 gesamt erst ab 2006 erst ab je Prüfung gesamt je Prüfung gesamt je Prüfung gesamt je Prüfung gesamt je Prüfung G-Betriebe = Großbetriebe (z. B. Handelsbetriebe mit Umsatz > 6,5 Mio. oder Gewinn > [Grenzen gültig für 19. Prüfungsturnus = 2007 bis 2009]) 2 M-Betriebe = Mittelbetriebe (z. B. Handelsbetriebe mit Umsatz > oder Gewinn > [Grenzen gültig für 19. Prüfungsturnus = 2007 bis 2009]) 3 K-Betriebe = Kleinbetriebe (z. B. Handelsbetriebe mit Umsatz > oder Gewinn > [Grenzen gültig für 19. Prüfungsturnus = 2007 bis 2009]) 4 Kst = Kleinstbetriebe (übrige Betriebe) 5 Fälle mit bedeutenden Einkünften (= Summe der positiven Einkünfte > ) 6 Bauherrengemeinschaften 7 Verlustzuweisungsgesellschaften 4

5 Im Bereich der Umsatzsteuer-Prüfung wird keine Aufgliederung nach Betriebsgröße vorgenommen. Für die Jahre 2005 bis 2009 ergeben sich folgende Mehr - ergebnisse: je Prüfer je Prüfung insgesamt Die Schwankungen der Mehrergebnisse in den Jahren 2005 bis 2009 resultieren daraus, dass es durch einige Großfälle zu erheblichen Mehrergebnissen kam, die in dieser Höhe in anderen Jahren nicht zu verzeichnen waren. Bei der Lohnsteueraußenprüfung ergeben sich für die Jahre 2005 bis 2009 folgende Mehrergebnisse: 2005 gesamtes Mehrergebnis durchschn. Mehrergebnis AG mit 500 und mehr AN Euro Euro AG mit 100 bis 499 AN Euro Euro AG mit 20 bis 99 AN Euro Euro AG mit weniger als 20 AN Euro Euro Summe Euro Euro 2006 gesamtes Mehrergebnis durchschn. Mehrergebnis AG mit 500 und mehr AN Euro Euro AG mit 100 bis 499 AN Euro Euro AG mit 20 bis 99 AN Euro Euro AG mit weniger als 20 AN Euro Euro Summe Euro Euro 2007 gesamtes Mehrergebnis durchschn. Mehrergebnis AG mit 500 und mehr AN Euro Euro AG mit 100 bis 499 AN Euro Euro AG mit 20 bis 99 AN Euro Euro AG mit weniger als 20 AN Euro Euro Summe Euro Euro 2008 gesamtes Mehrergebnis durchschn. Mehrergebnis AG mit 500 und mehr AN Euro Euro AG mit 100 bis 499 AN Euro Euro AG mit 20 bis 99 AN Euro Euro AG mit weniger als 20 AN Euro Euro Summe Euro Euro 2009 gesamtes Mehrergebnis durchschn. Mehrergebnis AG mit 500 und mehr AN Euro Euro AG mit 100 bis 499 AN Euro Euro AG mit 20 bis 99 AN Euro Euro AG mit weniger als 20 AN Euro Euro Summe Euro Euro 5

6 Ebenso wie bei der Umsatzsteuer-Prüfung hängen die Schwankungen in den Mehrergebnissen von den in den einzelnen Jahren geprüften Fällen ab. 4. Welcher Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen wurde jeweils in den Jahren 2005 bis 2009 einer Umsatzsteuersonderprüfung unterzogen (Prüfungsquote), und welches durchschnittliche Mehrergebnis resultierte aus diesen Prüfungen, jeweils auch nach der Betriebsgröße aufgeschlüsselt? Die Prüfungsquote stellt sich wie folgt dar: Zahl der Unternehmen Zahl der Prüfungen in % (Prüfungsquote) 1,67 1,60 1,48 1,40 1,37 Mehrergebnis je Fall Neben den Umsatzsteuer-Prüfungen führen die Finanzämter Nachschauen gem. 27 b UStG durch. Deren Anzahl stellt sich wie folgt dar: Die Tabelle zeigt, dass die Möglichkeit der Nachschau gem. 27 b UStG zunehmend genutzt wird. Auch hierfür werden in Baden-Württemberg Umsatzsteuer- Prüfer eingesetzt. Dies erklärt auch den Rückgang der Prüfungsquote bei der Umsatzsteuer-Prüfung. 5. Wie hoch ist die Gesamtzahl der Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe und wie verteilen sich die gesamten Steuereinnahmen aus der Körperschaftsteuer, der betrieblichen Einkommensteuer und der Umsatzsteuer auf diese Betriebsklassen, jeweils für die Jahre 2005 bis 2009? Die Betriebszahlen sind zur Berechnung des Prüfungsturnus bis zum nächsten Karteistichtag (3 Jahre) gültig. Für die Karteistichtage 1. Januar 2004 bis 1. Januar 2010 ergeben sich folgende Betriebszahlen: G M K Kst be BHG+VZG Sonstige Summe Karteistichtag Karteistichtag Karteistichtag Eine Darstellung der Gesamtsteuereinnahmen nach Betriebsgrößenklassen ist nicht möglich. Die Mehrsteuern aufgrund von Betriebsprüfungen sind in Frage 3 dargestellt. 6

7 6. Wie ist der tatsächliche und der angestrebte Prüfungsturnus bei Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetrieben in den Jahren 2005 bis 2009 (mit Angabe der Anzahl der in die Prüfungsgeschäftspläne aufgenommenen Betriebe und der Anzahl der abschließend geprüften Betriebe)? Als angestrebter Prüfungsturnus gelten für die Jahre 2005 bis 2009 folgende Werte: Großbetriebe max. 5 Jahre Mittelbetriebe max.11 Jahre. Laut Bundesstatistik 2005 bis 2009 ergeben sich für Baden-Württemberg folgende Turnuszahlen: Großbetriebe Mittelbetriebe Kleinbetriebe Kleinstbetriebe ,59 11,54 19,13 47, ,41 11,82 21,19 50, ,41 12,08 23,89 75, ,33 13,80 27,31 84, ,25 14,58 27,99 89,06 Kennzeichnend für Baden-Württemberg ist, dass der Schwerpunkt auf die Prüfung von Großbetrieben gelegt wird. In diesem Bereich ist der Prüfungsturnus besser als im Bundesdurchschnitt (vgl. hierzu auch Drucksache 14/6095 Ziff. 6). Im Hinblick auf einen effektiven Prüfereinsatz erscheint dies auch gerechtfertigt, zumal gerade bei Großbetrieben bei weitem die höchsten Mehrsteuern erzielt werden. Dies gilt insgesamt, aber auch bezogen auf die einzelne Prüfung (vgl. hierzu oben Ziff. 3). Bei der Umsatzsteuer-Prüfung und der Lohnsteuer-Außenprüfung gibt es keine Turnusvorgaben. Stächele Finanzminister 7

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