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1 Bundespräsidentenwahl vom 25. April 2004

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3 Bundespräsidentenwahl vom 25. April 2004 Ergebnis / Schnellansicht Wahltag 25. April 2004 Stichtag 2. März , ,60 e 4, ungültige gültige 4, Dr. Benita Ferrero- 1, ,61 Dr. Heinz Fischer 2, ,39 gültige ( / ) ( / ) Burgenland / 45, / 54,84 Kärnten / 52, / 47,12 Niederösterreich 1, / 49, / 50,49 Oberösterreich 1, / 47, / 52,48 Salzburg / 55, / 44,95 Steiermark / 48, / 51,13 Tirol / 56, / 43,03 Vorarlberg / 54, / 45,97 Wien 1, / 34, / 65,40 Gesamt 6, , , / 47,61 2, / 52,39 Das endgültige Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 2004 hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung am 10. Mai 2004 festgestellt.

4 Unter der Internet-Adresse des Bundesministeriums für Inneres werden umfangreiche Informationen zu den Themenbereichen Wahlrecht in Österreich Nationalratswahl Europawahl Bundespräsidentenwahl Volksabstimmung und Volksbefragung Volksbegehren Bundeswahlbehörde Informationen für Auslandsösterreicher(innen) Informationen für nicht-österreichische Unionsbürger(innen) Ergebnisse von Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren Auch zur Bundespräsidentenwahl vom 25. April 2004 stehen zahlreiche Detailinformationen zum Download in den Formaten Microsoft Excel (teilweise komprimiert) oder Adobe PDF unter der oben angeführten Internet-Adresse bereit. Weitere Exemplare der vorliegenden Broschüre können gegen Druckkostenersatz von 20,- unter per oder postalisch unter der Adresse - Bundesministerium für Inneres, 1014 Wien, Postfach 100, Abteilung III/6 Wahlangelegenheiten, sowie auch telefonisch unter ++43 (1) oder per Telefax unter ++43 (1) jeweils unter Angabe der Zustelladresse angefordert werden. Im Falle einer Bestellung erhalten Sie umgehend ihre Broschüre unter Beilage eines Erlagscheines zugestellt. Zudem wird erstmals die Möglichkeit geboten, Teile dieser Broschüre unter der Internetadresse gratis im PDF-Format (Adobe Acrobat Reader) herunterzuladen.

5 Inhaltsverzeichnis

6 Überblick 1 Wahlausschließungsgründe 2 Historischer Rückblick 3 Erste Republik (von 1918 bis 1934) 3 Zweite Republik (von 1945 bis zur Gegenwart) 3 Bundespräsidentenwahl Bundespräsidentenwahl Bundespräsidentenwahl Bundespräsidentenwahl Bundespräsidentenwahl Bundespräsidentenwahl Bundespräsidentenwahl Bundespräsidentenwahl Bundespräsidentenwahl Bundespräsidentenwahl Organisation der Bundespräsidentenwahl Wahlvorschläge 18 Überblick 18 Ausstellen von Wahlkarten 20 Amtlicher Stimmzettel 21 Feststellen des örtlichen Wahlergebnisses und der Wahlergebnisse in den Wahlkreisen 22 Allgemeines 22 Sprengelwahlbehörden 22 Besondere Wahlbehörden 23 Gemeindewahlbehörden 23 Bezirkswahlbehörden 23 Landeswahlbehörden 24 Bundeswahlbehörde 25 Wahlergebnisse ergebnisse 27 Ungültige 27 Gültige 27 Wahlwerberstimmen 27 Wahlkartenstimmen 28 Maxima-Minima-Analyse 29 Höchste anteile Entwicklung der von 1951 bis Wahlkartenergebnisse 33 Landesergebnisse 37 Regionalwahlkreisergebnisse 41 Gemeindeergebnisse 45 Burgenland 47 Kärnten 51 Niederösterreich 55 Oberösterreich 68 Salzburg 78 Steiermark 81 Tirol 93 Vorarlberg 99 Wien 102 Anlage Anlage 2 107

7 1 Die Funktionsperiode des gewählten Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer hat am 8. Juli 2004 begonnen, nachdem das Gelöbnis vor der Bundesversammlung geleistet wurde. Auf Grund des Artikels 60 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) in Verbindung mit 22 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57, erfolgte zuvor mit BGBl. II Nr. 271/2004 am 6. Juli 2004 die Kundmachung des Bundeskanzlers über das Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten. Überblick Die Funktionsperiode eines österreichischen Bundespräsidenten dauert sechs Jahre. Ein(e) Bewerber(in) kann sich bei zwei aufeinander folgenden Bundespräsidentenwahlen der Wahl stellen. Der Wahltermin wird rechtzeitig vor Ablauf der Funktionsperiode durch Verordnung der Bundesregierung (im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates) festgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch ein Stichtag bestimmt, nach dem sich verschiedene die Durchführung der Bundespräsidentenwahl betreffende Fristen richten. Das aktive Wahlrecht zu einer Bundespräsidentenwahl erlangt man, wenn man spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat (alle Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum Ablauf des Wahltages ihren 18. Geburtstag gefeiert haben) und das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Um zum Bundespräsidenten (zur Bundespräsidentin) gewählt zu werden (passives Wahlrecht), muss ein Bewerber (eine Bewerberin) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet haben (alle Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum Ablauf des Wahltages ihren 35. Geburtstag gefeiert haben). Bei der Durchführung einer Bundespräsidentenwahl werden auf allen Ebenen die Wahlbehörden (Sprengelwahlbehörden, Gemeindewahlbehörden, Bezirkswahlbehörden, Landeswahlbehörden sowie die Bundeswahlbehörde) in jenen Zusammensetzungen tätig, in denen sie seit der zuletzt durchgeführten Nationalratswahl im Amt sind. Aus organisatorischer Sicht gleicht eine Bundespräsidentenwahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl. Dies betrifft auch die Möglichkeit der Stimmabgabe mit Wahlkarten, die Stimmabgabe durch Bettlägerige und die Stimmabgabe durch im Ausland.

8 2 Die Wahlzeiten werden von den Gemeinden individuell festgesetzt, die Wahllokale müssen jedoch längstens um Uhr schließen. Auch die Regelungen betreffend die Verbotszonen entsprechen jenen bei Nationalratswahlen; ein Alkoholverbot besteht bei Bundespräsidentenwahlen - wie bei allen anderen Wahlen - nicht mehr. Anders als bei Nationalratswahlen, Europawahlen und Volksbefragungen können die Länder für Bundespräsidentenwahlen per Landesgesetz Wahlpflicht anordnen. Es bestand für diese Bundespräsidentenwahl in Tirol Wahlpflicht. Um zum Bundespräsidenten gewählt zu werden, ist das Erreichen von mehr als der Hälfte aller gültigen erforderlich. Kandidieren mehr als zwei Bewerber(innen) und erlangt von diesen keiner eine solche Mehrheit, so findet drei Wochen nach dem ersten Wahlgang ein zweiter Wahlgang ("engere Wahl", "Stichwahl") statt, bei denen die beiden stimmenstärksten Bewerber(innen) gegeneinander antreten. In der Folge wird das Ergebnis der Wahl durch die Bundeswahlbehörde im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" verlautbart. Sofern eine Bundespräsidentenwahl nicht erfolgreich angefochten wird, wird das Ergebnis der Wahl im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die Funktionsperiode des neuen Bundespräsidenten beginnt dann mit der Angelobung vor der Bundesversammlung. Wahlausschließungsgründe Vom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen unbedingten Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist. Da die Wahlausschließungsgründe bereits in der Wählerevidenz wirksam wurden, war es beim Erstellen der Wählerverzeichnisse nicht erforderlich, das Vorliegen von Wahlausschließungsgründen zu prüfen.

9 3 Historischer Rückblick Erste Republik (von 1918 bis 1934) Erstes Staatsoberhaupt der Republik Österreich war vom 30. Oktober 1918 bis zum 9. Dezember 1920 Karl Seitz in seiner Eigenschaft als Präsident des von der Nationalversammlung gewählten Staatsratsdirektoriums. Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) vom 1. Oktober 1920 schrieb der Bundesversammlung, das ist die Vereinigung von Nationalrat und Bundesrat, als wichtigste Aufgabe die Wahl des Bundespräsidenten vor. Die Bundesversammlung wählte in der Folge Dr. Michael Hainisch zum Bundespräsidenten. Die Amtsperiode des Bundespräsidenten dauerte vier Jahre. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode war nur einmal zulässig. Die erste Amtsperiode von Dr. Michael Hainisch dauerte vom 9. Dezember 1920 bis zum 9. Dezember Am 9. Dezember 1924 wurde Dr. Michael Hainisch abermals durch die Bundesversammlung gewählt. Die zweite Funktionsperiode begann am Tag der Wahl und endete am 10. Dezember Auf die gleiche Weise wurde Wilhelm Miklas gewählt. Obgleich durch die Novellierung des B-VG im Jahr 1929 in Artikel 60 neben einer Verlängerung der Amtsperiode des Bundespräsidenten auf sechs Jahre die Direktwahl des Bundespräsidenten in der Verfassung verankert wurde, blieb Wilhelm Miklas auch im so genannten Ständestaat (1934 bis 1938) Bundespräsident, so dass er vom 10. Dezember 1928 bis zum 13. März 1938 das Amt des Bundespräsidenten bekleidete, obwohl es zu keiner Wahl kam. Zweite Republik (von 1945 bis zur Gegenwart) Infolge der Nichtanerkennung des am 19. Dezember 1945 vom neu gewählten Nationalrat verabschiedeten Verfassungsgesetzes durch den Alliierten Rat - das Gesetz sollte das uneingeschränkte neuerliche Wirksamwerden des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) in der Fassung von 1929 bekräftigen - erfolgte die erste Wahl des Bundespräsidenten wieder durch die Bundesversammlung. Auf diese Weise wurde Dr. Karl Renner, der vom 27. April 1945 bis zum Tag seiner Wahl am 20. Dezember 1945 Staatskanzler der Provisorischen Staatsregierung gewesen war, zum Bundespräsidenten gewählt. Er bekleidete das Amt bis zu seinem Tod am 31. Dezember Vom 31. Dezember 1950 bis zum 21. Juni 1951 übte Bundeskanzler Dipl.-Ing. Dr. h. c. Leopold Figl die Funktionen des Bundespräsidenten aus.

10 4 Im Jahre 1951 konnte das Bundesvolk zum ersten Mal nach den Bestimmungen des Artikels 60 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 den neuen Bundespräsidenten wählen. Den nachstehenden Übersichten sind die Wahlvorschläge sowie die Ergebnisse der Wahlen des Bundespräsidenten von 1951 bis 1992 zu entnehmen: Bundespräsidentenwahl 1951 Wahlwerber(in): Dr. Burghard Breitner, geboren am 10. Juni 1884 in Mattsee, Professor für Chirurgie an der Universität Innsbruck, wohnhaft in Innsbruck; Gottlieb Fiala, geboren am 14. Oktober 1891 in Trebitsch in Mähren, Stanzer, Mitglied des Bundesrates, wohnhaft in Wien; Dr. Heinrich Gleißner, geboren am 26. Jänner 1893 in Linz an der Donau, Kammeramtsdirektor, wohnhaft in Linz; Ludovica Hainisch, geb. Marchet, geboren am 29. Juni 1901 in Wien, Mittelschulprofessorin a. D., wohnhaft in Wien; Dr. h. c. Theodor Körner, geboren am 24. April 1873 in Komorn, Bürgermeister der Stadt Wien, wohnhaft in Wien; Dr. Johannes Ude, geboren am 28. Februar 1874 in Sankt Kanzian, Universitätsprofessor i. R., wohnhaft in Grundlsee. Erster Wahlgang: 6. Mai 1951 : 4, : 96,83 Gesamtsumme der en gültigen und ungültigen : 4, Gesamtsumme der en ungültigen : Gesamtsumme der en gültigen : 4, Wahlwerbersummen: Wahlwerber(in) absolut in Dr. Burghard Breitner ,41 Gottlieb Fiala ,12 Dr. Heinrich Gleißner 1, ,14 Ludovica Hainisch ,05 Dr. h. c. Theodor Körner 1, ,15 Dr. Johannes Ude ,13

11 5 Der nachstehenden Tabelle ist das Ergebnis des ersten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 1951 in den einzelnen Bundesländern zu entnehmen: Bun desland in gesamt Abgegebene gültig ungültig Wahlwerbersummen Breitner Fiala Gleißner Hainisch Körner Ude Stim- Stim- Stim- men men men B , , , , , , K , , , , , , ,03 N , , , , , , ,03 O , , , , , , ,2 S , , , , , , ,03 St , , , , , , ,11 T , , , , , , ,07 V , , , , , , ,91 W , , , , , , ,07 Ö , , , , , , ,13 Zweiter Wahlgang: 27. Mai 1951 : 4, : 96,89 Gesamtsumme der en gültigen und ungültigen : 4, Gesamtsumme der en ungültigen : Gesamtsumme der en gültigen : 4, Wahlwerbersummen: Wahlwerber absolut in Dr. Heinrich Gleißner 2, ,94 Dr. h. c. Theodor Körner 2, ,06 Der nachstehenden Tabelle ist das Ergebnis des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 1951 in den einzelnen Bundesländern zu entnehmen: Wahl- Abgegebene Wahlwerbersummen beteili- gung Wahl- Gleißner Körner Bundesland berechtigte in gesamt ungültig gültig Burgenland , , ,30 Kärnten , , ,02 Niederösterreich , , ,46 Oberösterreich , , ,85 Salzburg , , ,39 Steiermark , , ,00 Tirol , , ,44 Vorarlberg , , ,21 Wien , , ,40 Österreich , , ,06 Dr. h. c. Theodor Körner war vom 21. Juni 1951 bis zu seinem Tod am 4. Jänner 1957 Bundespräsident. Vom 4. Jänner 1957 bis zum 22. Mai 1957 übte Bundeskanzler Ing. Julius Raab die Funktionen des Bundespräsidenten aus.

12 6 Bundespräsidentenwahl 1957 Wahlwerber: Dr. Wolfgang Denk, geboren am 21. März 1882 in Linz an der Donau, Universitätsprofessor i. R., wohnhaft in Wien; Dr. Adolf Schärf, geboren am 20. April 1890 in Nikolsburg, Vizekanzler, Rechtsanwalt, wohnhaft in Wien. nur ein Wahlgang: 5. Mai 1957 : 4, : 97,16 Gesamtsumme der en gültigen und ungültigen : 4, Gesamtsumme der en ungültigen : Gesamtsumme der en gültigen : 4, Wahlwerbersummen: Wahlwerber absolut in Dr. Wolfgang Denk 2, ,88 Dr. Adolf Schärf 2, ,12 Der nachstehenden Tabelle ist das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 1957 in den einzelnen Bundesländern zu entnehmen: Abgegebene Wahlwerbersummen Wahl- Denk Schärf Bundesland berechtigte in gesamt ungültig gültig Burgenland , , ,19 Kärnten , , ,17 Niederösterreich , , ,00 Oberösterreich , , ,64 Salzburg , , ,52 Steiermark , , ,32 Tirol , , ,94 Vorarlberg , , ,59 Wien , , ,74 Österreich , , ,12 Die erste Amtsperiode von Dr. Adolf Schärf dauerte vom 22. Mai 1957 bis zum 22. Mai 1963.

13 7 Bundespräsidentenwahl 1963 Wahlwerber: Dr. Josef Kimmel, geboren am 28. Mai 1897 in Meedl, Bezirk Sternberg (Mähren), Gendarmeriegeneral i. R., wohnhaft in Wien; Ing. Julius Raab, geboren am 29. November 1891 in Sankt Pölten, Ingenieur, wohnhaft in Wien; Dr. Adolf Schärf, geboren am 20. April 1890 in Nikolsburg, Bundespräsident, wohnhaft in Wien. nur ein Wahlgang: 28. April 1963 : 4, : 95,59 Gesamtsumme der en gültigen und ungültigen : 4, Gesamtsumme der en ungültigen : Gesamtsumme der en gültigen : 4, Wahlwerbersummen: Wahlwerber absolut in Dr. Josef Kimmel ,96 Ing. Julius Raab 1, ,64 Dr. Adolf Schärf 2, ,41 Der nachstehenden Tabelle ist das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 1963 in den einzelnen Bundesländern zu entnehmen: Wahl- Abgegebene Wahlwerbersummen beteili- gung Bundes- Wahl- Kimmel Raab Schärf land berechtigte gesamt ungültig gültig in Burgenland , , , ,50 Kärnten , , , ,50 Niederösterreich , , , ,68 Oberösterreich , , , ,76 Salzburg , , , ,30 Steiermark , , , ,37 Tirol , , , ,74 Vorarlberg , , , ,54 Wien , , , ,07 Österreich , , , ,41 Dr. Adolf Schärf blieb vom Beginn der zweiten Amtsperiode am 22. Mai 1963 bis zu seinem Tod am 28. Februar 1965 Bundespräsident. Vom 28. Februar 1965 bis zum 9. Juni 1965 übte Bundeskanzler Dr. Josef Klaus die Funktionen des Bundespräsidenten aus.

14 8 Bundespräsidentenwahl 1965 Wahlwerber: Dr. Alfons Gorbach, geboren am 2. September 1898 in Imst, Bundeskanzler a. D., Abgeordneter zum Nationalrat, wohnhaft in Graz; Franz Jonas, geboren am 4. Oktober 1899 in Wien, Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien, wohnhaft in Wien. nur ein Wahlgang: 23. Mai 1965 : 4, : 95,99 Gesamtsumme der en gültigen und ungültigen : 4, Gesamtsumme der en ungültigen : Gesamtsumme der en gültigen : 4, Wahlwerbersummen: Wahlwerber absolut in Dr. Alfons Gorbach 2, ,31 Franz Jonas 2, ,69 Der nachstehenden Tabelle ist das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 1965 in den einzelnen Bundesländern zu entnehmen: Abgegebene B , , ,46 K , , ,26 N , , ,9 O , , ,79 S , , ,03 St , , ,69 T , , ,54 V , , ,88 W , , ,72 in gesamt ungültig gültig Gorbach Wahlwerbersummen Bundesland Ö , , ,69 Jonas Die erste Amtsperiode von Franz Jonas dauerte vom 9. Juni 1965 bis zum 9. Juni 1971.

15 9 Bundespräsidentenwahl 1971 Wahlwerber: Franz Jonas, geboren am 4. Oktober 1899 in Wien, Bundespräsident, wohnhaft in Wien; Dr. Kurt Waldheim, geboren am 21. Dezember 1918 in Sankt Andrä-Wördern, Diplomat, wohnhaft in Wien. nur ein Wahlgang: 25. April 1971 : 5, : 95,29 Gesamtsumme der en gültigen und ungültigen : 4, Gesamtsumme der en ungültigen : Gesamtsumme der en gültigen : 4, Wahlwerbersummen: Wahlwerber absolut in Franz Jonas 2, ,78 Dr. Kurt Waldheim 2, ,22 Der nachstehenden Tabelle ist das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 1971 in den einzelnen Bundesländern zu entnehmen: Abgegebene Wahlwerbersummen Jonas Waldheim in gesamt ungültig gültig Bundesland Burgenland , , ,03 Kärnten , , ,58 Niederösterreich , , ,61 Oberösterreich , , ,91 Salzburg , , ,12 Steiermark , , ,07 Tirol , , ,09 Vorarlberg , , ,18 Wien , , ,33 Österreich , , ,22 Franz Jonas blieb vom Beginn der zweiten Amtsperiode am 9. Juni 1971 bis zu seinem Tod am 24. April 1974 Bundespräsident. Vom 24. April 1974 bis zum 8. Juli 1974 übte Bundeskanzler Dr. Bruno Kreisky die Funktionen des Bundespräsidenten aus.

16 10 Bundespräsidentenwahl 1974 Wahlwerber: Dr. Rudolf Kirchschläger, geboren am 20. März 1915 in Niederkappel, Bundesminister, wohnhaft in Wien; Dr. Alois Lugger, geboren am 11. Juli 1912 in Brixen, Südtirol, Bürgermeister, wohnhaft in Innsbruck. nur ein Wahlgang: 23. Juni 1974 : 5, : 94,06 Gesamtsumme der en gültigen und ungültigen : 4, Gesamtsumme der en ungültigen : Gesamtsumme der en gültigen : 4, Wahlwerbersummen: Wahlwerber absolut in Dr. Rudolf Kirchschläger 2, ,66 Dr. Alois Lugger 2, ,34 Der nachstehenden Tabelle ist das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 1974 in den einzelnen Bundesländern zu entnehmen: Bundesland Abgegebene Wahlwerbersummen Kirchschläger Lugger in gesamt ungültig gültig B , , ,06 K , , ,87 N , , ,25 O , , ,58 S , , ,98 St , , ,49 T , , ,06 V , , ,4 W , ,21 Ö , , ,34 Die erste Amtsperiode von Dr. Rudolf Kirchschläger dauerte vom 8. Juli 1974 bis zum 8. Juli 1980.

17 11 Bundespräsidentenwahl 1980 Wahlwerber: Dr. Norbert Burger, geboren am 13. April 1929 in Kirchberg am Wechsel, Unternehmensberater, wohnhaft in Kirchberg am Wechsel; Dr. Willfried Gredler, geboren am 12. Dezember 1916 in Wien, Botschafter, wohnhaft in Wien; Dr. Rudolf Kirchschläger, geboren am 20. März 1915 in Niederkappel, Bundespräsident, wohnhaft in Wien. nur ein Wahlgang: 18. Mai 1980 : 5, : 91,63 Gesamtsumme der en gültigen und ungültigen : 4, Gesamtsumme der en ungültigen : Gesamtsumme der en gültigen : 4, Wahlwerbersummen: Wahlwerber absolut in Dr. Norbert Burger ,18 Dr. Willfried Gredler ,96 Dr. Rudolf Kirchschläger 3, ,87 Der nachstehenden Tabelle ist das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 1980 in den einzelnen Bundesländern zu entnehmen: Wahl- Abgegebene Wahlwerbersummen Bunbeteiligung in Burger Gredler Kirchschläger des- land rechtigte gesamt ungültig gültig Wahlbe- B , , , ,16 K , , , ,32 N , , , ,07 O , , , ,27 S , , ,19 St , , , ,74 T , , , ,05 V , , , ,16 W , , , ,79 Ö , , , ,87 Die zweite Amtsperiode von Dr. Rudolf Kirchschläger dauerte vom 8. Juli 1980 bis zum 8. Juli 1986.

18 12 Bundespräsidentenwahl 1986 Wahlwerber(in): Dr. Kurt Steyrer, geboren am 3. Juni 1920 in Kleinmünchen, Bundesminister a. D., wohnhaft in Wien; Dr. Kurt Waldheim, geboren am 21. Dezember 1918 in Sankt Andrä-Wördern, Generalsekretär der Vereinten Nationen a. D., wohnhaft in Wien; Dr. Otto Scrinzi, geboren am 5. Februar 1918 in Lienz, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, Primarius, wohnhaft in Moosburg; Freda Blau-Meissner, geboren am 11. März 1927 in Dresden, Pensionistin, wohnhaft in Wien. Erster Wahlgang: 4. Mai 1986 : 5, : 89,48 Gesamtsumme der en gültigen und ungültigen : 4, Gesamtsumme der en ungültigen : Gesamtsumme der en gültigen : 4, Wahlwerbersummen: Wahlwerber(in) absolut in Dr. Kurt Steyrer 2, ,67 Dr. Kurt Waldheim 2, ,65 Dr. Otto Scrinzi ,18 Freda Blau-Meissner ,50 Der nachstehenden Tabelle ist das Ergebnis des ersten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 1986 in den einzelnen Bundesländern zu entnehmen: Bun- Wahl- Abgegebene Wahlwerbersummen des- Wahlbebetei- Steyrer Waldheim Scrinzi Blau-Meissner land rechtigte ligung gesamt ungültig gültig B in 99, , , , ,98 K , , , , ,39 N , , , , ,1 O , , , , ,44 S , , , , ,79 St , , , , ,72 T , , , , ,04 V , , , , ,02 W , , , , ,21 Ö , , , , ,5

19 13 Zweiter Wahlgang: 8. Juni 1986 : 5, : 87,29 Gesamtsumme der en gültigen und ungültigen : 4, Gesamtsumme der en ungültigen : Gesamtsumme der en gültigen : 4, Wahlwerbersummen: Wahlwerber absolut in Dr. Kurt Steyrer 2, ,09 Dr. Kurt Waldheim 2, ,91 Der nachstehenden Tabelle ist das Ergebnis des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 1986 in den einzelnen Bundesländern zu entnehmen: B , , ,29 K , , ,26 N , , ,84 O , , ,12 S , , ,17 St , , ,26 T , , ,72 V , , ,83 W , , ,76 Ö , , ,91 Abgegebene Wahlwerbersummen Steyrer Waldheim in gesamt ungültig gültig Bundesland Die Amtsperiode von Dr. Kurt Waldheim dauerte vom 8. Juli 1986 bis zum 8. Juli 1992.

20 14 Bundespräsidentenwahl 1992 Wahlwerber(in): Dr. Rudolf Streicher, geboren am 19. Jänner 1939 in Wallsee/Donau, Bundesminister, wohnhaft in Wien; Dr. Thomas Klestil, geboren am 4. November 1932 in Wien, Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten, wohnhaft in Wien; Dr. Heide Schmidt, geboren am 27. November 1948 in Kempten/Bayern, Juristin, wohnhaft in Wien; Robert Jungk, geboren am 11. Mai 1913 in Berlin, Schriftsteller, wohnhaft in Salzburg. Erster Wahlgang: 26. April 1992 : 5, : 84,36 Gesamtsumme der en gültigen und ungültigen : 4, Gesamtsumme der en ungültigen : Gesamtsumme der en gültigen : 4, Wahlwerbersummen: Wahlwerber(in) absolut in Dr. Rudolf Streicher 1, ,66 Dr. Thomas Klestil 1, ,20 Dr. Heide Schmidt ,39 Robert Jungk ,75 Der nachstehenden Tabelle ist das Ergebnis des ersten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 1992 in den einzelnen Bundesländern zu entnehmen: Bundesland Wahl- Abgegebene Wahlwerbersummen betei- ligung Streicher Klestil Schmidt Jungk in gesamt ungültig gültig B , , , , ,64 K , , , , ,83 N , , , , ,83 O , , , , ,74 S , , , , ,92 St , , , , ,71 T , , , , ,97 V , , , , ,91 W , , , , ,46 Ö , , , , ,75

21 15 Zweiter Wahlgang: 24. Mai 1992 : 5, : 80,91 Gesamtsumme der en gültigen und ungültigen : 4, Gesamtsumme der en ungültigen : Gesamtsumme der en gültigen : 4, Wahlwerbersummen: Wahlwerber absolut in Dr. Rudolf Streicher 1, ,11 Dr. Thomas Klestil 2, ,89 Der nachstehenden Tabelle ist das Ergebnis des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 1992 in den einzelnen Bundesländern zu entnehmen: Bundesland Abgegebene Wahlwerbersummen Streicher Klestil in gesamt ungültig gültig B , , ,76 K , , ,55 N , , ,38 O , , ,76 S , , ,69 St , , ,65 T , , ,64 V , , ,92 W , , ,55 Ö , , ,89 Die erste Amtsperiode von Dr. Thomas Klestil begann am 8. Juli 1992 und endete am 8. Juli 1998.

22 16 Bundespräsidentenwahl 1998 Wahlwerber(in): Mag. Gertraud KNOLL, geboren am 7. Dezember 1958 in Linz, Angestellte, wohnhaft in Eisenstadt; Dr. Heide SCHMIDT, geboren am 27. November 1948 in Kempten/Bayern, Juristin, wohnhaft in Wien; Dr. Thomas KLESTIL, geboren am 4. November 1932 in Wien, Bundespräsident, wohnhaft in Wien; Ing. Richard LUGNER, geboren am 11. Oktober 1932 in Wien, Baumeister, wohnhaft in Wien; Karl NOWAK, geboren am 29. August 1943 in Wien, freier Publizist und Projektorganisator, wohnhaft in Mödling; Erster Wahlgang: 19. April 1998 : 5, : 74,40 Gesamtsumme der en gültigen und ungültigen : 4, Gesamtsumme der en ungültigen : Gesamtsumme der en gültigen : 4, Wahlwerbersummen: Wahlwerber(in) absolut in Mag. Gertraud Knoll ,59 Dr. Heide Schmidt ,14 Dr. Thomas Klestil 2, ,42 Ing. Richard Lugner ,91 Karl Nowak ,94

23 17 Der nachstehenden Tabelle ist das Ergebnis des ersten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 1998 in den einzelnen Bundesländern zu entnehmen: Bun desland Wahl- Abgegebene betei- ligung in gesamt ungültig gültig Wahlwerbersummen Mag. Knoll Dr. Schmidt Dr. Klestil Ing. Lugner Nowak Stim- men B , , , , , ,13 K , , , , , ,42 N , , , , , ,78 O , , , , , ,04 S , , , , , ,00 St , , , , , ,02 T , , , , , ,41 V , , , , , ,50 W , , , , , ,71 Ö , , , , , ,94 Die zweite Amtsperiode von Dr. Thomas Klestil dauerte vom 8. Juli 1998 bis zu seinem Tod am 6. Juli 2004, zwei Tage vor dem vorgesehenen Ende seiner zweiten Amtsperiode. Während seines Krankenhausaufenthaltes übernahm ab dem 5. Juli 2004 der Bundeskanzler (Dr. Wolfgang Schüssel) und nach seinem Tod die drei Präsidenten des Nationalrats (Dr. Andreas Kohl, Mag. Barbara Prammer und Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn) die Geschäfte des Bundespräsidenten bis zur Angelobung des neuen Bundespräsidenten.

24 18 Organisation der Bundespräsidentenwahl 2004 Aus organisatorischer Sicht gleicht eine Bundespräsidentenwahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl. Dies betrifft auch die Möglichkeit der Stimmabgabe mit Wahlkarten, die Stimmabgabe durch bettlägerige oder in ihrer Freiheit beschränkte Wähler(innen) und die Stimmabgabe durch im Ausland. Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge mussten spätestens am 30. Tag vor dem Wahltag, das war der 26. März 2004 bis Uhr, der Bundeswahlbehörde vorgelegt werden. Die Prüfung, der Abschluss und die Veröffentlichung der Wahlvorschläge oblagen ausschließlich der Bundeswahlbehörde. Folgende Wahlvorschläge wurden von der Bundeswahlbehörde gemäß 9 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57, am 1. April 2004 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Sie waren auch in jeder Wahlzelle an sichtbarer Stelle angeschlagen. Dr. Benita Ferrero-, geboren am 5. September 1948 in Oberndorf bei Salzburg, Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wohnhaft in Baden; Zustellungsbevollmächtigter Vertreter: Abg.z.NR Dr. Reinhold Lopatka, Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien Stellvertreter des zustellungsbevollmächtigten Vertreters: Dir. Michael Fischer, Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien Dr. Heinz Fischer, geboren am 9. Oktober 1938 in Graz, II. Präsident des Nationalrates, wohnhaft in Wien; Zustellungsbevollmächtigter Vertreter: Mag. Norbert Darabos, Löwelstraße 18, 1014 Wien Stellvertreter des zustellungsbevollmächtigten Vertreters: Reinhard Buchinger, Löwelstraße 18, 1014 Wien Den Wahlvorschlägen waren jeweils mehr als gültige Unterstützungserklärungen angeschlossen. Überblick Der Wahltermin (25. April 2004) wurde durch Verordnung der Bundesregierung (im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates) ausgeschrieben. Die Verordnung wurde am 9. Februar 2004 im Bundesgesetzblatt verlautbart (BGBl. II Nr. 71/2004); sie wurde in allen Gemeinden kundgemacht.

25 19 Im Rahmen dieser Ausschreibung wurde auch der Stichtag (2. März 2004) bestimmt, nach dem sich verschiedene die Durchführung der Bundespräsidentenwahl betreffende Fristen richten. Die anderen Termine können dem umfangreichen Wahlkalender (Anlage 1) entnommen werden. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl 2004 (aktives Wahlrecht) erlangt man, wenn man: spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl (25. April 2004) das 18. Lebensjahr vollendet hat (alle Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum Ablauf des Wahltages ihren 18. Geburtstag gefeiert haben) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und am Stichtag (2. März 2004) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist. Um zum Bundespräsidenten (zur Bundespräsidentin) gewählt zu werden (passives Wahlrecht), muss ein Bewerber (eine Bewerberin) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet ((alle Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum Ablauf des Wahltages ihren 35. Geburtstag gefeiert haben) haben. Damit ein Wahlvorschlag für einen Kandidaten (eine Kandidatin) rechtsgültig eingebracht werden kann, ist eine entsprechende Unterstützung erforderlich. Dem Wahlvorschlag müssen mindestens Unterstützungserklärungen oder Auslands- Unterstützungserklärungen beigegeben sein. Die Einteilung in Landeswahlkreise, Regionalwahlkreise und Stimmbezirke ist in der Anlage 2 ersichtlich. Anders als bei Nationalratswahlen, Europawahlen und Volksbefragungen können die Länder für Bundespräsidentenwahlen per Landesgesetz Wahlpflicht anordnen. Es bestand für diese Bundespräsidentenwahl lediglich in Tirol Wahlpflicht. Um zum Bundespräsidenten (zur Bundespräsidentin) gewählt zu werden, ist das Erreichen von mehr als der Hälfte aller gültigen erforderlich. Kandidieren mehr

26 20 als zwei Bewerber(innen) und erlangt von diesen keiner eine solche Mehrheit, so findet drei Wochen nach dem ersten Wahlgang ein zweiter Wahlgang ("engere Wahl", "Stichwahl") statt, bei dem die beiden stimmenstärksten Bewerber(innen) antreten. In der Folge wird das Ergebnis der Wahl durch die Bundeswahlbehörde im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" verlautbart. Die Funktionsperiode des neuen Bundespräsidenten beginnt dann mit der Angelobung vor der Bundesversammlung und dauert sechs Jahre. Ausstellen von Wahlkarten Wähler(innen), die sich am Wahltag nicht am Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufgehalten hatten und deshalb ihr Wahlrecht dort nicht ausüben konnten, hatten Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Der Antrag auf Ausstellung der Wahlkarte erfolgte mündlich (Identitätsnachweis durch ein Dokument) oder schriftlich (Identitätsnachweis konnte auch auf andere Weise glaubhaft gemacht werden) - auch mittels Telefax oder - bei der Gemeinde, von der der in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war, beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung, das war der 9. Februar 2004, bis spätestens am dritten Tag vor dem Wahltag, das war der 22. April Im Ausland konnte die Antragstellung und Ausfolgung der Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde erfolgen., die im Besitz einer Wahlkarte waren, konnten ihr Wahlrecht auch außerhalb des Ortes, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen waren und somit auch im Ausland, ausüben.

27 21 Amtlicher Stimmzettel Zur Stimmabgabe wurde nur der dem Wähler oder der Wählerin gleichzeitig mit dem Wahlkuvert übergebene amtliche Stimmzettel verwendet. Nachstehend ist das Muster eines amtlichen Stimmzettels für die Bundespräsidentenwahl 2004 abgebildet:

28 22 Feststellen des örtlichen Wahlergebnisses und der Wahlergebnisse in den Wahlkreisen Allgemeines Die Tätigkeit der Wahlbehörden im Rahmen der Berichterstattung erstreckte sich sowohl auf das vorläufige als auch auf das endgültige Ergebnis der Bundespräsidentenwahl Der Bundeswahlbehörde oblag es hierbei, der Öffentlichkeit noch am Wahltag ein vorläufiges Gesamtergebnis der Wahl des Bundespräsidenten vom 25. April 2004 bekanntzugeben. Im Folgenden werden die einzelnen Stufen der vorläufigen und endgültigen Ermittlung des Wahlergebnisses, gegliedert nach den Aufgaben der einzelnen Wahlbehörden, dargestellt. Sprengelwahlbehörden Nach Ablauf der für die Sprengelwahlbehörde festgesetzten Wahlzeit und nachdem alle bis zum Ende der Wahlzeit im Wahllokal oder in dem von der Wahlbehörde bestimmten Warteraum erschienenen n gewählt hatten, schloss die Sprengelwahlbehörde die Stimmabgabe. Danach begann die Sprengelwahlbehörde, allenfalls unter Einbeziehung des Ergebnisses einer besonderen Wahlbehörde, mit der Ermittlung des örtlichen Wahlergebnisses (Sprengelergebnisse). Jede Sprengelwahlbehörde gab sofort nach Feststellung und Beurkundung des vorläufigen Wahlergebnisses auf die schnellste Art der zuständigen Gemeindewahlbehörde - in Städten mit eigenem Statut der Bezirkswahlbehörde das Nachstehende bekannt: die Summe der n laut Wählerverzeichnis, die Gesamtsumme der en gültigen und ungültigen, die Gesamtsumme der en ungültigen, die Gesamtsumme der en gültigen, die Gesamtsumme der auf die verschiedenen Wahlwerber(innen) der behördlich veröffentlichten Wahlvorschläge entfallenen en gültigen (örtliche Wahlwerbersummen).

29 23 Die von den Sprengelwahlbehörden bekanntgegebenen vorläufigen Wahlergebnisse mussten von der Gemeindewahlbehörde - in Städten mit eigenem Statut von der Bezirkswahlbehörde - jedenfalls sofort nach Einlangen der Wahlakten (Niederschriften) überprüft werden. Besondere Wahlbehörden Nachdem die von der besonderen Wahlbehörde aufgesuchten Wahlkartenwähler(innen) die Stimmabgabe beendet hatten, musste der (die) Leiter(in) der besonderen Wahlbehörde dafür sorgen, dass das im Wahlakt (in der Niederschrift) festgehaltene Ergebnis bei der für ihre auswertung zuständigen Sprengel- oder Gemeindewahlbehörde rechtzeitig eintraf. Gemeindewahlbehörden In Gemeinden ohne Wahlsprengeleinteilung war bei der Ergebnisermittlung wie bei den Sprengelwahlbehörden vorzugehen. In Gemeinden mit Wahlsprengeleinteilung und in Gemeinden, die zusätzlich die Aufgaben einer Sprengelwahlbehörde verrichteten, addierten die Gemeindewahlbehörden zunächst das Gesamtergebnis innerhalb der Gemeinde auf Grund der bekanntgegebenen vorläufigen Ergebnisse. In allen Fällen gab die Gemeindewahlbehörde das vorläufige Gesamtergebnis in der Gemeinde als Sofortmeldung auf die schnellste Art der Bezirkswahlbehörde bekannt. Desgleichen wurden die Wahlakten (Niederschriften) der Gemeindewahlbehörden an die Bezirkswahlbehörden übersandt. Bezirkswahlbehörden Vorläufiges Wahlergebnis Die Bezirkswahlbehörden gaben von sich aus jedes bei ihnen einlangende vorläufige Gemeindeergebnis unmittelbar nach dessen Eintreffen an die zuständige Landeswahlbehörde weiter. Danach rechneten die Bezirkswahlbehörden die ihnen bekanntgegebenen vorläufigen Gemeindeergebnisse - in Städten mit eigenem Statut die Sprengelergebnisse - im Stimmbezirk zusammen und gaben die so ermittelten Feststellungen unverzüglich auf die schnellste Art der Landeswahlbehörde bekannt.

30 24 Endgültiges Wahlergebnis Sobald bei den Bezirkswahlbehörden alle Wahlakten (Niederschriften) der Gemeindewahlbehörden - in Städten mit eigenem Statut der Sprengelwahlbehörden - eingelangt waren, erfolgte die Prüfung der örtlichen Wahlergebnisse auf etwaige Irrtümer in den zahlenmäßigen Ergebnissen. Erforderlichenfalls wurden diese richtig gestellt. Das endgültige Wahlergebnis des Stimmbezirkes wurde ermittelt und der Wahlakt (Niederschrift) unverzüglich der Landeswahlbehörde vorgelegt. Landeswahlbehörden Vorläufiges Wahlergebnis Den Landeswahlbehörden oblag am Wahltag die Berichterstattung hinsichtlich der vorläufigen ergebnisse im Landeswahlkreis und in den Regionalwahlkreisen bis auf die Ebene der Gemeinden. Die Weiterleitung der Sofortmeldungen der Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde erfolgte mittels elektronischer Datenfernübertragung (normiertem Filetransfer). Auf Wunsch wurde den Landeswahlbehörden vom Bundesministerium für Inneres eine Datenleitung zur Verfügung gestellt, mittels welcher am Wahlabend die (vorläufige) Ermittlung des Wahlergebnisses der Bundeswahlbehörde verfolgt werden konnte. Während das vorläufige Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 2004 der Bundeswahlbehörde schon auf Grund der Meldungen der Bezirkswahlbehörden von der Landeswahlbehörde bekannt gegeben werden konnte, musste für die Ermittlung der von den Wahlkartenwählern aus dem Ausland en das Einlangen der Wahlkuverts abgewartet werden. Die Landeswahlbehörden hatten die aus dem Ausland rechtzeitig eingelangten Wahlkarten zu prüfen, ob sie den Bestimmungen über die Stimmabgabe im Ausland entsprachen. Dies war insbesondere dann nicht der Fall, wenn Mängel bei der erforderlichen Bestätigung auftraten; wie etwa das Fehlen der Bestätigung durch eine einem österreichischen Notar vergleichbare Person beziehungsweise nach dem Recht des Aufenthaltsstaates zur amtlichen Beglaubigung berechtigten Einrichtung oder durch den Leiter (oder von diesem beauftragten Beamten) einer österreichischen Vertretungsbehörde oder wenn die Unterschrift durch zwei

31 25 Österreicher oder die Ausstellungsdaten derer Reisepässe sowie die Angabe des Ortes o- der des Zeitpunktes (Datum und Uhrzeit) der Stimmabgabe fehlten. Endgültiges Wahlergebnis Die Landeswahlbehörden prüften auf Grund der vorliegenden Wahlakten (Niederschriften) die von den Bezirkswahlbehörden festgestellten Wahlergebnisse der Stimmbezirke auf etwaige Irrtümer in den zahlenmäßigen Ergebnissen und berichtigten diese erforderlichenfalls. Weiters ermittelten die Landeswahlbehörden die für die Regionalwahlkreise und den Landeswahlkreis vorläufig getroffenen Feststellungen nunmehr endgültig und gaben diese unverzüglich der Bundeswahlbehörde (mittels normiertem Filetransfer) bekannt. Die Wahlakten (Niederschriften) der Landeswahlbehörden wurden ebenfalls unverzüglich unter Verschluss der Bundeswahlbehörde übermittelt. Bundeswahlbehörde Vorläufiges Wahlergebnis Die Bundeswahlbehörde stellte auf Grund der Ermittlungen der Landeswahlbehörden und der bei ihr eingelangten Berichte (Sofortmeldungen) der Landeswahlbehörden noch am Wahltag das vorläufige Wahlergebnis für das ganze Bundesgebiet fest. Endgültiges Wahlergebnis Nach dem von den Landeswahlbehörden die endgültigen Feststellungen über das Wahlergebnis übermittelt wurden, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung am 10. Mai 2004 das endgültige Wahlergebnis festgestellt.

32 26 Wahlergebnisse Gesamtergebnis der Bundespräsidentenwahl vom 25. April 2004 Insgesamt waren 6, Personen (2, Männer und 3, Frauen) wahlberechtigt; darunter waren Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen ( Männer und Frauen). Der nachstehenden Übersicht ist die Veränderung der Zahl der n der Bundespräsidentenwahl 2004 gegenüber der Nationalratswahl 2002 zu entnehmen; wobei die Zeile Auslandsösterreicher den Anteil der jeweils im Ausland lebenden n des Landeswahlkreises ausweist: Landeswahlkreis Nationalratswahl 2002 Bundespräsidentenwahl Zu- und Abnahme der n insgesamt Männer Frauen insgesamt +/- Männer +/- Frauen +/- Burgenland , , ,43 Auslandsösterreicher , , ,14 Kärnten , , ,64 Auslandsösterreicher , , ,53 Niederösterreich , , ,88 Auslandsösterreicher , , ,26 Oberösterreich , , ,09 Auslandsösterreicher , , ,33 Salzburg , , ,19 Auslandsösterreicher , , ,38 Steiermark , , ,37 Auslandsösterreicher , , ,15 Tirol , , ,56 Auslandsösterreicher , , ,09 Vorarlberg , , ,83 Auslandsösterreicher , , ,20 Wien , , ,50 Auslandsösterreicher , , ,11 Österreich , , ,68 Auslandsösterreicher , , ,36

33 27 ergebnisse Nachstehend werden die Themenbereiche ungültige, gültige, Wahlwerberstimmen sowie Wahlkartenstimmen dargestellt: Ungültige Von den insgesamt 4, en waren ungültig; dies entspricht einem Anteil von 4,22. Ungültige haben jene amtlichen Stimmzettel bewirkt, bei denen ein anderer als der amtliche Stimmzettel zur Abgabe der Stimme verwendet wurde, der amtliche Stimmzettel durch Abreißen eines Teiles derart beeinträchtigt wurde, dass aus ihm nicht eindeutig hervorging, welche(n) Wahlwerber(in) der (die) Wähler(in) wählen wollte, überhaupt kein(e) Wahlwerber(in) bezeichnet wurde, zwei oder mehrere Wahlwerber(innen) angezeichnet wurden, aus den vom (von der) Wähler(in) angebrachten Zeichen oder der sonstigen Kennzeichnung nicht eindeutig hervorging, welche(n) Wahlwerber(in) er (sie) wählen wollte, ein leeres Wahlkuvert wurde. Gültige Von den insgesamt 6, n übten 4, ihr Wahlrecht aus. Von diesen Menschen wurden 4, gültige ; dies entspricht einem Anteil von 95,78. Wahlwerberstimmen Von den insgesamt 4, gültig en konnte Dr. Benita Ferrero- 1, oder 47,61 und Dr. Heinz Fischer 2, oder 52,39 erzielen. erzielen.

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