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- Gerhard Burgstaller
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1 Fotomedienlaborant/in Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf, der zum außer Kraft trat. Er wurde durch den Beruf Mediengestalter/in Digital und Print der Fachrichtung Gestaltung und Technik abgelöst. Fotomedienlaborant/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handwerk angeboten. Ausbildungsinhalte Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: wie Datenträger ausgewählt sowie Daten übernommen und gesichert werden wie lichtempfindliche Materialien nach Typ, Fabrikat und Konfektionierung unterschieden sowie prozessorientiert zugeordnet werden wie Entwicklungsprozesse durchgeführt werden wie man Licht, Bild und Farbe als Gestaltungsmittel einsetzt wie Bilder aufgezogen und gerahmt werden Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u.a. vermittelt: wie man den Verfahrensweg entsprechend der geplanten labortechnischen Umsetzung und des Verwendungszwecks auswählt und festlegt wie Bäder und Lösungen angesetzt, gekennzeichnet und prozessorientiert zusammengestellt und kontrolliert werden wie man Bilder anfertigt wie man Reproduktionsmaterialien und Verarbeitungsprozesse entsprechend ihrer Eigenschaften und Einsatzbereiche auswählt wie man Reproduktionen herstellt Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden: wie man rechnergestützte Verfahren bei der Vorbereitung und Planung nutzt wie Bäder rejuveniert werden wie Bild- und Zeichnungselemente gerätetechnisch nach Vorgabe freigestellt, entfernt und ergänzt werden wie man eine Bildkonzeption entwickelt wie Bilder veredelt werden Während der gesamten Ausbildung wird den Auszubildenden vermittelt: welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung funktionieren wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden welche Umweltschutzmaßnahmen zu beachten sind In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts: Arbeitsabläufe anhand der verschiedenen Informationsträger unterscheiden Gestaltungsmittel zur Lösung von Gestaltungsaufgaben einsetzen Seite 1 von 11
2 Fotografische Aufnahmegeräte handhaben Fotografische Aufnahmen ausarbeiten und weiterverarbeiten Medienbezogene Informationstechnik nutzen Gestaltungsentwürfe erarbeiten Entwicklungsprozesse überwachen Reproduktionstechnische Arbeiten ausführen Arbeitsabläufe planen und vorbereiten Fotografische Aufnahmen elektronisch ausarbeiten und weiterverarbeiten Qualitätssteuerung und Standardisierung anwenden Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotomedienlaboranten/zur Fotomedienlaborantin vom (BGBl. 1997, S. 3177) Internet: Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fotomedienlaborant/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Internet: Lernorte Fotomedienlaboranten/Fotomedienlaborantinnen werden im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet. Überwiegend absolvieren Auszubildende ihre Ausbildung in den Betrieben der fototechnischen Laboratorien, in Dunkelkammern, in Ateliers und Großlabors. Der Berufsschulunterricht findet zum Teil in Blockform in Fachklassen statt. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Potsdam (Brandenburg) Oberstufenzentrum I Technik Potsdam Jägerallee 23a Potsdam D Internet: osz1.potsdam@t-online.de für die Länder Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Kiel (Schleswig-Holstein) Regionales BBZ Wirtschaft Kiel AöR LBS Photo + Medien Feldstraße Kiel D Internet: christ@lbsphotomedien.de Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen 2012 Internet: Darüber hinaus können im Einzelfall auch an anderen Schulen Fachklassen eingerichtet werden. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Wer eine duale Ausbildung zum Fotomedienlaboranten/zur Fotomedienlaborantin absolviert, lernt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Seite 2 von 11
3 Ausbildungsbetriebe sind z.b. Fotostudios, Werbeagenturen oder Forschungseinrichtungen. Für diese sind die Auszubildenden in Fotolabors tätig. Von Anfang an erledigen sie unter Anleitung ihrer Ausbilder oder erfahrener Kollegen die unterschiedlichsten Aufgaben: Sie beraten Kunden über die Ausführung labortechnischer Arbeiten, setzen chemische Bäder an oder bearbeiten digitale Bilddaten am Bildschirm. An den Wechsel von künstlichem Dauerlicht und farbiger Dämmerbeleuchtung oder Dunkelheit müssen sie sich gewöhnen. Wenn sie Filme entwickeln, kommen die Auszubildenden auch mit hautreizenden Stoffen oder chemischen Dämpfen in Kontakt. Wenn sie mit Chemikalien arbeiten, tragen sie Schutzhandschuhe und Arbeitskittel. Die Auszubildenden führen einen Ausbildungsnachweis. Die Ausbildungsnachweise werden vom Ausbilder regelmäßig kontrolliert und sind Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Der Unterricht in der Berufsschule findet ein- bis zweimal pro Woche oder "am Stück" als Blockunterricht statt. Hier wird der Unterrichtsstoff eines Jahres in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen vermittelt. Findet der Blockunterricht nicht am Wohnort statt, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.b. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. Leistungsnachweise und Prüfungen Während der gesamten Ausbildung müssen die zukünftigen Fotomedienlaboranten und -laborantinnen regelmäßig Leistungsnachweise erbringen und hierfür auch in ihrer Freizeit lernen. In der Berufsschule werden z.b. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Auch für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung müssen die Auszubildenden Zeit einplanen. Ausbildungsvergütung Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.b. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet. Auch der räumliche Geltungsbereich des entsprechenden Tarifvertrages kann Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben. Frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind möglich, wenn z.b. der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist. Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden. Die Auszubildenden in der Industrie können monatlich z.b. folgende Ausbildungsvergütungen erhalten: 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 701 Im Bereich des Handwerks liegen derzeit keine tarifvertraglichen Vereinbarungen vor. Quelle: Die Angaben orientieren sich an den Informationen der Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) - Stand: Oktober 2012 Ausbildungskosten Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.b. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Förderungsmöglichkeiten Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit. Über Voraussetzungen und Höhe einer Seite 3 von 11
4 möglichen Beihilfe informieren das entsprechende Merkblatt sowie der BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner (BAB) Internet: Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Ggf. ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer für Auszubildende möglich, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) erfolgreich abgeschlossen haben. Eine abgeschlossene Ausbildung zum Fotolaboranten/zur Fotolaborantin wird mit einem Jahr angerechnet. Die verbleibende Ausbildungszeit beträgt zwei weitere Jahre. Verlängerung der Ausbildungszeit In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist. Ausbildungsform Beim Ausbildungsberuf Fotomedienlaborant/in handelt es sich um eine duale Ausbildung, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in Industrie und Handwerk ausgebildet. Hinweis: Teilnehmer/innen einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) absolvieren ein Betriebspraktikum mit einer Dauer von 6 bis 12 Monaten. Unter bestimmten Bedingungen (z.b. Berufsschulpflicht) und je nach Bundesland wird das Praktikum durch Unterricht in der Berufsschule ergänzt. Informationen zur Einstiegsqualifizierung "Assistenz bei der Fotomedienentwicklung" findet man unter: Einstiegsqualifizierung in Industrie und Handel Internet: einstiegsqualifizierung#eq-beispiele Seite 4 von 11
5 Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Arbeitsabläufe planen und vorbereiten lichtempfindliche Materialien bearbeiten Bild- und Textinformationen in Standardfertigung bearbeiten und ausgeben Bild- und Textinformationen gestalten und ausgeben Reproduktionsarbeiten ausführen Endprodukte konfektionieren Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Qualitätsmanagement Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern: Arbeitsabläufe anhand der verschiedenen Informationsträger unterscheiden Gestaltungsmittel zur Lösung von Gestaltungsaufgaben einsetzen fotografische Aufnahmegeräte handhaben fotografische Aufnahmen ausarbeiten und weiterverarbeiten medienbezogene Informationstechnik nutzen Gestaltungsentwürfe erarbeiten Entwicklungsprozesse überwachen farbige fotografische Aufnahmen ausarbeiten und weiterverarbeiten reproduktionstechnische Arbeiten ausführen berufsbezogene Informationstechnik nutzen Arbeitsabläufe planen und vorbereiten Gestaltung von der Idee bis zum Endprodukt fotografische Aufnahmen elektronisch ausarbeiten und weiterverarbeiten Qualitätssteuerung und Standardisierung anwenden Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Abschlussprüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf folgender Grundlage durchgeführt: Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotomedienlaboranten/zur Fotomedienlaborantin vom (BGBl. 1997, S. 3177) Internet: Seite 5 von 11
6 Zulassung zur Prüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Zuzulassen ist auch, wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Prüfungsinhalte Zwischenprüfung Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Der praktische Teil besteht aus fünf Arbeitsproben und einem Prüfungsstück. Arbeitsproben und Prüfungsstück sollen in jeweils maximal sieben Stunden durchgeführt werden. Für die Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht: das Herstellen einer fotografischen Reproduktion auf zwei unterschiedlichen Materialien das Ausarbeiten unterschiedlicher Vorlagen das Herstellen eines Bildes mit Anwendungsprogrammen das Vorbereiten und Eintesten eines Systems das Überprüfen eines Prozesses und das Aufzeigen von Korrekturmöglichkeiten Der schriftliche Teil umfasst die Fächer labortechnische Arbeiten, Arbeitsplanung und Arbeitsorganisation, Gestaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt höchstens sechs Stunden. Der schriftliche Prüfungsteil kann in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschluss-/Berufsbezeichnung Fotomedienlaborant/Fotomedienlaborantin Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Fotomedienlaboranten und -laborantinnen mit einem mittleren Bildungsabschluss ein. Seite 6 von 11
7 Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2011 begannen 33 zukünftige Fotomedienlaboranten und -laborantinnen ihre Ausbildung. 45 Prozent von ihnen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss, 27 Prozent über die Hochschulreife. Den Hauptschulabschluss besaßen 18 Prozent. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung: BIBB-Datenblätter Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen. Wichtige Schulfächer Schulkenntnisse Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung zum Fotomedienlaboranten bzw. zur Fotomedienlaborantin bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach Begründung Chemie Beim Ansetzen von fotochemischen Bädern und Lösungen müssen angehende Fotomedienlaboranten und -laborantinnen die chemischen Eigenschaften der verwendeten Stoffe kennen. Mathematik Zum Berechnen von Belichtungszeiten und Filterwerten oder zum Ermitteln von Abbildungsmaßstäben muss man die Grundrechenarten und das Prozentrechnen beherrschen. Physik Neben Mathematikkenntnissen ist zum Berechnen z.b. von Stromverbrauch und Widerständen auch physikalisches Wissen nötig. Sonstige Erfahrungen, Fertigkeiten, Kenntnisse Förderlich sind darüber hinaus: Erfahrungen, Fertigkeiten, Kenntnisse Datenverarbeitung Begründung Angehende Fotomedienlaboranten und -laborantinnen verwenden Scanner, Drucker und Software zur digitalen Bildbearbeitung. Wer Kenntnisse in der Datenverarbeitung mitbringt, ist hier im Vorteil. Ausbildung im Ausland und internationale Zusatzqualifikation Um Teile seiner Ausbildung im europäischen Ausland zu absolvieren oder internationale Zusatzqualifikationen zu erwerben, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten: Seite 7 von 11
8 Teile der Ausbildung im Ausland Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der dualen Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Die Auslandsaufenthalte werden im Ausbildungsvertrag vereinbart und können bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer betragen. Internationale Zusatzqualifikationen Verschiedene europäische Länder Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in im Handwerk" eröffnet die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Unterricht an Berufskollegs (z.b. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen geben die Ausbildungsberatungen der LGH (Landesgewerbeförderungsstelle des Handwerks Nordrhein-Westfalen) und die Internetseite: letsgo-azubi.de - Der Treffpunkt für weltoffene Azubis im Handwerk Internet: Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen. Seine standardisierten und europaweit einheitlichen Dokumente machen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen transparent und vergleichbar. Nähere Informationen: Europass Internet: Weitere Informationen Die Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit informiert umfassend, detailliert und länderspezifisch über berufliche Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Ausland: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Internet: Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Beschäftigung finden Fotomedienlaboranten und -laborantinnen in Fotolabors, Druckereien, die Bilder für Zeitschriften oder Plakate aufbereiten, sowie in Rundfunk- und Fernsehanstalten. Bei der Suche nach dem passenden Arbeitsplatz hilft die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit Internet: Weitere Informationen bietet BERUFENET in der Rubrik "Stellen- und Bewerberbörsen". Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt können angehende Fotomedienlaboranten und -laborantinnen durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen während ihrer Ausbildung verbessern. Zusatzqualifikationen werden von Betrieben, Berufsschulen und Kammern angeboten und umfassen allgemeine oder berufsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse. Sie werden i.d.r. durch ein Zertifikat bzw. ein Zeugnis bescheinigt. Einige Zusatzqualifikationen können sogar auf spätere Weiterbildungen angerechnet werden. Andere legen den Grundstein für den Einsatz in einem bestimmten Bereich bzw. eine Spezialisierung wie z.b. Qualitätssicherung. Zudem besteht für Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss an Berufsschulen ggf. die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben. Überblick über Ausbildungsangebote mit Zusatzqualifikation und eventuelle Anrechnungsmöglichkeiten auf spätere Weiterbildungen: Seite 8 von 11
9 AusbildungPlus Internet: Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Fotomedienlaboranten und -laborantinnen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge fassen. Dies kann eine Weiterbildung als Techniker/in sein. Darüber hinaus haben Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit, ein Studium in Betracht zu ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich. Informationen hierzu bietet BERUFENET in der Rubrik "Existenzgründung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Ausbildungsalternativen Folgende Berufe kommen beispielsweise als Ausbildungsalternativen für den Beruf Fotomedienlaborant/in infrage: Staatlich geprüfter Foto- und medientechnischer Assistent/Staatlich geprüfte Foto- und medientechnische Assistentin Fotograf/Fotografin Mediengestalter/Mediengestalterin - Bild und Ton Beispiele für Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Einzelnen: Foto- und medientechnische/r Assistent/in Gemeinsamkeiten Tätigkeit: Als Foto- und medientechnische/r Assistent/in entwickelt man wie als Fotomedienlaborant/in in Großlabors Fotografien mithilfe von computergesteuerten Entwicklungsmaschinen und Printern, die man einstellt und bedient. Hierbei ist man hier wie dort vor allem praktisch tätig. Auch kreative Aufgaben spielen in beiden Berufen eine Rolle (z.b. Fotografien bearbeiten). Zudem haben Angehörige beider Berufe prüfende Aufgaben (z.b. Produktionsanlagen überwachen). Arbeitsstätten: Wie als Fotomedienlaborant/in arbeitet man als Foto- und medientechnische/r Assistent/in in Fotolabors. Berufsfeld: Berufe rund ums Foto, beide Berufe gehören zu den MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Unterschiede Arbeitsgegenstand: Im Gegensatz zu Fotomedienlaboranten und -laborantinnen fertigen Foto- und medientechnische Assistenten und Assistentinnen auch selbst Fotografien an, etwa Sachaufnahmen oder Aufnahmen für wissenschaftliche Zwecke. Sie bearbeiten nicht nur Fotos, sondern beispielsweise auch Tabellen und Grafiken und haben auch mit audiovisuellen Medien zu tun, z.b. arbeiten sie bei der Herstellung von Videofilmen, Internetseiten oder CD-ROMs mit. Arbeitsstätten: Foto- und medientechnische Assistenten und Assistentinnen arbeiten im Gegensatz zu Fotomedienlaboranten und -laborantinnen ggf. auch in Film- und Bildarchiven und in Werbeagenturen. Fotograf/in Gemeinsamkeiten Seite 9 von 11
10 Tätigkeit: Im Beruf Fotograf/in beschäftigt man sich wie im Beruf Fotomedienlaborant/in mit dem Medium Fotografie. In beiden Berufen ist man praktisch tätig, (z.b. Entwicklungsmaschinen einstellen und bedienen). Auch spielen in beiden Berufen kreative Aspekte eine Rolle, da Fotografien nach den Wünschen der Kunden gestaltet bzw. nachbearbeitet werden. Arbeitsgegenstand: In beiden Berufen steht das Medium Fotografie im Mittelpunkt. Arbeitsstätten: In beiden Berufen kann man im Fotoeinzelhandel, in Fotolabors oder in Verlagen mit Bildredaktion beschäftigt sein. Berufsfeld: Berufe rund ums Foto Unterschiede Tätigkeit: Bei Fotografen und Fotografinnen nehmen kreative Aufgaben einen größeren Stellenwert als bei Fotomedienlaboranten und -laborantinnen ein. Als Fotograf/in entwirft man Gestaltungskonzepte für Fotografien und setzt diese um. Auch übernimmt man im Gegensatz zu Fotomedienlaboranten und -laborantinnen sowohl kaufmännische als auch beratende Aufgaben (z.b. Angebote erstellen, Kunden über Gestaltungsmöglichkeiten informieren). Arbeitsstätten: Im Gegensatz zum Beruf Fotomedienlaborant/in arbeitet man als Fotograf/in ggf. auch bei Pressediensten und -agenturen sowie Werbe- und Medienagenturen. Arbeitszeit: Als Fotograf/in arbeitet man im Unterschied zu Fotomedienlaboranten und -laborantinnen auch an Wochenenden oder abends, z.b. wenn Fotografien von einer Hochzeit angefertigt werden sollen. Mediengestalter/in Bild und Ton Gemeinsamkeiten Tätigkeit: Sowohl als Mediengestalter/in Bild und Ton wie auch als Fotomedienlaborant/in beschäftigt man sich mit digitalen Bildmedien. In beiden Berufen ist man praktisch tätig (z.b. technische Anlagen einstellen und bedienen). Auch kreative Aspekte spielen hier wie dort eine Rolle (z.b. Bildmaterial gestalten). Berufsfeld: Berufe rund ums Foto, beide Berufe gehören zu den MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Unterschiede Tätigkeit: Im Gegensatz zum Beruf Fotomedienlaborant/in spielen kaufmännische Tätigkeiten im Beruf Mediengestalter/in Bild und Ton eine wichtige Rolle. In diesem Beruf plant und kalkuliert man komplette Medienproduktionen, wobei kaufmännisches Geschick erforderlich ist. Auch nehmen kreative Aufgaben einen höheren Stellenwert ein, da auch das Gestaltungskonzept von Medienproduktionen von Mediengestaltern und -gestalterinnen Bild und Ton entwickelt wird. Zudem müssen sie Kunden von ihren Konzepten überzeugen und übernehmen daher im Gegensatz zu Fotomedienlaboranten und -laborantinnen auch beratende Aufgaben. Arbeitsgegenstand: Als Mediengestalter/in Bild und Ton beschäftigt man sich nicht - wie Fotomedienlaboranten und -laborantinnen - in erster Linie mit Fotografien, sondern gestaltet Ton- und Bildaufnahmen, wobei es sich meistens um bewegte Bilder handelt. Arbeitsstätten: Als Mediengestalter/in Bild und Ton ist man im Gegensatz zum Beruf Fotomedienlaborant/in in Unternehmen der Medienbranche, in Werbeagenturen sowie Unternehmen der Multimediatechnik tätig. Der Beruf Fotomedienlaborant/in gehört den Berufsfeldern "Berufe im Labor" und "Berufe rund ums Foto" an. Weitere Berufe in diesen Berufsfeldern findet man über die BERUFENET-Suche nach Berufsfeldern: Medien Naturwissenschaften BERUFENET enthält eine Übersicht über Berufe aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik: MINT-Berufe Seite 10 von 11
11 Internet: themelist.do?showcategories=true&themeid=tc+01&parentcategory=tc+01&lasttheme=mint-berufe Berufe, die speziell zu den persönlichen Stärken und den beruflichen Interessen passen, bietet das Selbsterkundungsprogramm von planet-beruf.de - MEIN START IN DIE AUSBILDUNG: BERUFE-Universum Internet: Seite 11 von 11
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