VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen mit Leistungsmessung zwischen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen mit Leistungsmessung zwischen"

Transkript

1 VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen mit Leistungsmessung zwischen Einspeiser Straße Hausnummer Postleitzahl Ort nachstehend "Einspeiser" genannt Anlagenanschrift: und Beschaffung und Vertrieb Energie und Wasser Neuenkamper Straße Remscheid nachstehend "Händler" genannt und Netzwirtschaft Neuenkamper Straße Remscheid nachstehend "Netzbetreiber" genannt Präambel: Zur umweltfreundlichen Erzeugung von Wärme und Strom betreibt der Einspeiser eine Kraft- Wärme-Kopplungsanlage. Die Einspeisung der elektrischen Energie soll in das Netz der allgemeinen Versorgung des Netzbetreibers erfolgen. Zur Regelung der Einspeisebedingungen auf Grundlage des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung vom (im Folgenden KWK-G genannt) vereinbaren die Vertragspartner: Registergericht Wuppertal HRB 12309

2 Art und Umfang der Einspeisung 1.1 Der Einspeiser ist Betreiber folgender Anlage(n) zur Erzeugung von Strom im Sinne des KWK-G in Remscheid, (im Folgenden Anlage genannt): Anzahl baugleicher Anlagen: Hersteller: Typ: Elektrische Leistung: kw (Summenleistung der installierten elektrischen Wirk leistung der Einzelanlagen gemäß Typenschild) Datum der Inbetriebnahme: 1.2 Der Einspeiser speist als Betreiber der Anlage im Sinne des 3 Abs. 10 KWK-G Strom, der in dieser Anlage erzeugt worden ist, in das Netz für die allgemeine Versorgung des Netzbetreibers im Sinne des 3 Absatz 9 KWK-G ein. Der Einspeiser verpflichtet sich, ständig die gesamte in o. g. Anlage erzeugte elektrische Arbeit und Leistung, nach Abzug des Eigenbedarfs, zu den Bedingungen dieses Vertrages ausschließlich an den Netzbetreiber zu liefern. 1.3 Die in der Anlage nach Ziffer 1.1 erzeugte elektrische Energie wird in das Netz des Netzbetreibers am Übergabepunkt (Ziffer 2.1) mit einer Spannung von 400 Volt, einer Nennfrequenz von 50 Hertz und einem cos phi 0,90 induktiv eingespeist. 1.4 Der Netzbetreiber verpflichtet sich, die gesamte in der Anlage erzeugte elektrische Arbeit und Leistung in sein Netz für die allgemeine Versorgung aufzunehmen. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Umfang es sich bei dem eingespeisten Strom um KWK- Strom im Sinne des 3 Absatz 4 KWK-G oder sonstigen Strom handelt. 2. Übergabe, Eigentumsgrenzen, Messeinrichtungen 2.1 Als Übergabepunkt gilt der Endpunkt der Anschlussanlage des Einspeisers am Verteilungsnetz des Netzbetreibers. Endpunkt ist die (Anlage 1). Die am Übergabepunkt vereinbarte Einspeiseleistung für die in Ziffer 1.1 genannte Anlage in Höhe von kva darf nur mit Zustimmung des Netzbetreibers überschritten werden. 2.2 Die Messung der zu vergütenden elektrischen Energie erfolgt auf der 400-Volt-Seite mit einer registrierenden Leistungsmessung (Anlage 1). 2.3 Die vom Einspeiser aus dem Netz des Netzbetreibers bezogene elektrische Energie wird auf der 400-Volt-Seite mit einer registrierenden Leistungsmessung erfasst (Anlage 1). 2.4 Die Messperiode beträgt 15 Minuten. 2.5 Zähler, zum Zähler gehörende Zusatzgeräte und Wandler bilden zusammen mit den dazugehörenden Anschlüssen die Messeinrichtung. Die Messeinrichtung muss den gesetzlichen, insbesondere eichrechtlichen, Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der für den Einbau der Messeinrichtung erforderliche Zählerschrank wird vom Einspeiser entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers bauseits gestellt und bleibt im Eigentum des Einspeisers. 2.6 Die Messeinrichtung steht im Eigentum des Netzbetreibers. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Anschlussklemmen der Messeinrichtung durch übliche Plomben zu sichern. 2.7 Der Einspeiser stellt dem Netzbetreiber auf Anforderung einen Telefonanschluss zur Zählerfernauslesung in unmittelbarer Nähe des Zählerplatzes zur Verfügung. 2.8 Jeder Vertragspartner ist für Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung und Änderung der in seinem Eigentum befindlichen Anlagen verantwortlich und trägt die damit verbundenen jeweiligen Kosten. 2.9 Die Messeinrichtung wird durch den Netzbetreiber über die Zählerfernauslesung abgelesen. Seite 2

3 2.10 Die Vertragspartner sind jederzeit berechtigt, selbst oder durch einen Beauftragten die Messeinrichtung abzulesen Die vom Netzbetreiber erbrachten Leistungen werden vom Einspeiser gemäß Preisblatt (Anlage ) vergütet. Die dort in Ziffer 4 genannten Preise ändern sich im gleichen Verhältnis, wie sich das im jeweils veröffentlichten Preisblatt Netznutzung genannte Mess- und Abrechnungsentgelte der Messebene Niederspannung ohne Leistungsmessung ändern Die Feststellung der aus der Anlage abgegebenen Nutzwärmemenge liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Einspeisers und ist nicht Gegenstand des hier vorliegenden Vertrages. 3. Einspeisevergütung Die Vergütung des Stroms, der ausschließlich in oben bezeichneter Anlage erzeugt und gemäß Ziffer 2 dieses Vertrages am Übergabepunkt eingespeist und übergeben wird, erfolgt auf Basis der Preisregelung im Sinne des 4 Abs. 3 KWK-G. Danach setzt sich die Vergütung für die vom Einspeiser in das Netz des Netzbetreibers eingespeiste elektrische Energie zusammen aus: - der Vergütung für die eingespeiste Arbeit (Ziffer 3.1) - dem vermiedenen Netzentgelt (Ziffer 3.2) - dem Zuschlag nach dem KWK-G (KWK-Zuschlag, Ziffer 3.3) 3.1 Vergütung der eingespeisten Arbeit (1) Der Netzbetreiber vergütet dem Einspeiser für den gesamten eingespeisten Strom, unabhängig davon, ob es sich um KWK-Strom im Sinne des 3 Abs. 4 KWK-G oder um sonstigen Strom handelt, einen Arbeitspreis. Die Höhe der Vergütung der eingespeisten Arbeit bemisst sich nach dem üblichen Preis für dezentral eingespeisten Strom. (2) Als üblicher Preis gilt der auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundete durchschnittliche Preis in Cent/kWh für Phelix Base (Tag) an der Strombörse EEX, Leipzig, im jeweils vorangegangen Quartal. (3) Die Mitteilung des jeweils gültigen Preises erfolgt über die Abrechnung. (4) Die eingespeiste Leistung wird nicht gesondert vergütet. Die Vergütung der Leistung ist in dem in Absatz (1) genannten Preis enthalten. 3.2 Vermiedenes Netzentgelt (1) Der Netzbetreiber vergütet dem Einspeiser für den gesamten eingespeisten Strom, unabhängig davon, ob es sich um KWK-Strom im Sinne des 3 Abs. 4 KWK-G oder um sonstigen Strom handelt, das aufgrund der dezentralen Einspeisung durch die Anlage vermiedene Netzentgelt. Maßgebend für die Berechnung sind die jeweils gültigen veröffentlichten Netzentgelte für hohe Benutzungsdauern der Umspannebene Mittel- auf Niederspannung, die durch die dezentrale Einspeisung entlastet wird. (2) Das vermiedene Netzentgelt besteht aus einem vermiedenen Arbeits- und einem vermiedenen Leistungsentgelt. (3) Das auf die Anlage entfallende vermiedene Arbeitsentgelt berechnet sich als Produkt aus eingespeister Arbeit und dem Arbeitspreis gemäß Absatz (1). (4) Die gesamte Vermeidungsleistung P ges aller in dieselbe Netz- oder Umspannebene einspeisenden dezentralen Erzeugungsanlagen ist die Differenz zwischen der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus der Netz- oder Umspannebene (einschließlich Verluste) und der höchsten Bezugslast aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene. Seite 3

4 Die in der jeweiligen Netz- oder Umspannebene entstehenden gesamten vermiedenen Leistungskosten K ges berechnen sich als Produkt aus P ges und dem Leistungspreis gemäß Absatz (1). K ges wird den folgenden beiden Anlagenkategorien zugeordnet: - Kategorie 1: Hierunter fallen alle dezentralen Erzeugungsanlagen, deren Anteil an K ges entsprechend ihrer tatsächlichen Einspeiseleistung zum Bewertungszeitpunkt berechnet wird. Die der Kategorie 1 zugeordneten vermiedenen Leistungskosten werden als K 1 bezeichnet. - Kategorie 2: Hierunter fallen alle dezentralen Erzeugungsanlagen, deren Anteil an K ges entsprechend ihrer Jahresarbeit berechnet wird. Die der Kategorie 2 zugeordneten vermiedenen Leistungskosten werden als K 2 bezeichnet. Die Aufteilung von K ges auf die beiden Anlagenkategorien erfolgt leistungsanteilig zum Bewertungszeitpunkt. Bewertungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus der Netz- oder Umspannebene. Das auf die jeweilige Erzeugungsanlage entfallende vermiedene Leistungsentgelt ergibt sich bei Anlagen, die der - Kategorie 1 zugeordnet sind, leistungsanteilig aus K 1. Maßgebend ist dabei die zum Bewertungszeitpunkt eingespeiste Leistung. - Kategorie 2 zugeordnet sind, arbeitsanteilig aus K 2. Maßgebend ist dabei die im Kalenderjahr von der jeweiligen Erzeugungsanlage eingespeiste Arbeit. (5) Die Anlage wird der Kategorie 2 zugeordnet. Der Einspeiser hat das Recht die Kategorie zum Ersten eines jeden Kalenderjahres zu wechseln. Der Wechsel ist mit einer Frist von mindestens vier Wochen vor Jahresende schriftlich anzuzeigen. (6) Die Höhe des vermiedenen Netzentgeltes wird bei Änderungen der für die Berechnung maßgebenden Netzentgelte im gleichen Verhältnis angepasst, ohne dass dies einer gesonderten Mitteilung an den Einspeiser bedarf. 3.3 KWK-Zuschlag (1) Für die eingespeiste Strommenge, bei der es sich um KWK-Strom im Sinne des 3 Abs. 4 KWK-G handelt, vergütet der Netzbetreiber zusätzlich zu den Vergütungen nach Ziffer 3.1 und 3.2 den Zuschlag, den der Einspeiser entsprechend den Regelungen des KWK- G für den KWK-Strom der o. g. Anlage gemäß 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit 7 KWK-G beanspruchen kann. (2) Die Anlage ist in die Kategorie alte Bestandsanlagen im Sinne des 5 Absatz 1 KWKG neue Bestandsanlagen im Sinne des 5 Absatz 1 KWKG modernisierte Anlage im Sinne des 5 Absatz 1 KWKG kleine KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung bis 50 kw im Sinne des 5 Absatz 2 in Verbindung mit 7 Absatz 4 Satz 2 KWKG kleine KWK-Anlage im Sinne des 5 Absatz 2 in Verbindung mit 7 Absatz 4 Satz 1 KWKG Brennstoffzellenanlage im Sinne des 5 Absatz 2 KWKG eingestuft. (3) Der Einspeiser trägt fortlaufend dafür Sorge, dass der KWK-Strom, für den er Zuschläge nach KWK-G begehrt, auch tatsächlich zuschlagsberechtigt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des KWK-G ist. Der Einspeiser führt gegenüber dem Netzbetreiber den Nachweis darüber, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung des KWK- Zuschlages erfüllt. (4) Die Auszahlung des Zuschlages erfolgt unter dem Vorbehalt, dass alle Voraussetzungen des KWK-G zur Zuschlagsbeanspruchung durch den Einspeiser vorliegen. Sollte sich Seite 4

5 nachträglich herausstellen, dass auf einen ausgezahlten Zuschlag kein gesetzlicher Anspruch bestand, steht dem Netzbetreiber ein Rückzahlungsanspruch in Höhe der ausgezahlten Zuschläge gegenüber dem Einspeiser zu. (5) Der Einspeiser ist gegenüber dem Netzbetreiber zum Ersatz aller Schäden verpflichtet, die dem Netzbetreiber dadurch entstehen, dass der Netzbetreiber auf die Zuschlagsberechtigung der vom Einspeiser mitgeteilten KWK-Strommengen vertraut hat. (6) Der Einspeiser stellt dem Netzbetreiber alle Nachweise, Unterlagen und sonstige Informationen kostenfrei zur Verfügung, welche zur Anspruchsdurchsetzung gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber für die finanzielle Ausgleichsregelung im Sinne des 9 Absatz 1 KWK-G erforderlich sind. 4. Abrechnung 4.1 Der Einspeiser erhält vom Netzbetreiber für die in das Netz des Netzbetreibers eingespeiste elektrische Energie zum Ende eines jeweiligen Quartals eine Abrechung. 4.2 In der quartalsmäßigen Abrechung wird neben der insgesamt eingespeisten Strommenge die anteilig zuschlagsberechtigte KWK-Strommenge gemäß 3 Absatz 4 KWK-G ausgewiesen, für die ein Zuschlag begehrt wird. Für die Übergangszeit, bis zu der eine entsprechende Anlagen-Zulassung vorliegt, genügt abweichend zu Ziffer 4.4 eine unter Berücksichtigung der Vorgaben des KWK-G sowie des AGFW-Arbeitsblattes FW 308 sachgerechte Schätzung der KWK-Strommenge. 4.3 Der Einspeiser wird dem Netzbetreiber jeweils nach Ablauf eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres eine Jahresaufstellung gemäß 8 KWK-G übergeben, aus der sich die gesamte eingespeiste Strommenge des Vorjahres sowie anteilig die zuschlagsberechtigte KWK-Jahresstrommenge gemäß 3 Absatz 4 KWK-G ergibt. 4.4 Die anteilig zuschlagsberechtigte KWK-Jahresstrommenge wird vom Einspeiser entsprechend der Berechnungsmethode berechnet, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Rahmen der Anlagen-Zulassung für die Anlage bestätigt hat. 4.5 Abrechnungszeitraum ist Quartal, beginnend mit dem 1.1 eines Kalenderjahres. 4.6 Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die Regelungen der jeweiligen KWK-G-Verfahrensbeschreibung ( 4.7 Mit der Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2 sowie zusätzlich des Zuschlages gemäß Ziffer 3.3 für den KWK-Strom im Sinne des 3 Absatz 4 KWK-G sind alle Vergütungsansprüche des Einspeisers durch den Netzbetreiber abgegolten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 4.8 Auf die Vergütung nach Ziffer 3 wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich vergütet, wenn der Einspeiser dem Netzbetreiber schriftlich erklärt, dass er als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist (Anlage ). 4.9 Die Abrechnung der vom Einspeiser aus dem Netz des Netzbetreibers bezogenen elektrischen Energie erfolgt nach einem separaten Stromlieferungsvertrag. 5. Allgemeine Zahlungsmodalitäten zwischen den Vertragspartnern 5.1 Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug zu begleichen. 5.2 Es kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub, Zahlungskürzung oder Zahlungsverweigerung nur, soweit sich aus den Umständen ergibt, dass offensichtliche Fehler vorliegen und diese innerhalb von zwei Jahren nach Rechnungslegung geltend gemacht werden. Seite 5

6 6. Betrieb und Haftung 6.1 Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderungen der Anlagen des Einspeisers müssen den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, den notwendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers (TAB), sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechend durchgeführt werden. 6.2 Der Einspeiser verpflichtet sich, die Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz NAV einzuhalten. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Anlage an Ort und Stelle auf Einhaltung der genannten Richtlinie zu überprüfen. Die unter Plombenschutz des Netzbetreibers stehenden Regel- und Schutzeinrichtungen gemäß NAV sind vom Einspeiser auf seine Kosten zu beschaffen und bleiben in seinem unterhaltspflichtigen Eigentum. 6.3 Der Netzbetreiber ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Einstellung des Parallelbetriebes zu fordern, wenn der Einspeiser die Richtlinie gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) oder sonstige den Parallelbetrieb betreffende Vereinbarungen nicht einhält. Der Einspeiser ist verpflichtet, einem derartigen Verlangen nach Einstellung des Parallelbetriebes umgehend nachzukommen. 6.4 Der Einspeiser wird bei einer beabsichtigten Änderung an seiner Anlage gemäß Ziffer 1.1, soweit diese Auswirkungen auf den Betrieb des Netzbetreibers haben kann, diese vor Durchführung mit dem Netzbetreiber abstimmen. Hierunter fallen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Änderung der installierten Leistung der Anlage, die Auswechslung von Schutzeinrichtungen oder Änderungen an den Kompensationseinrichtungen. 6.5 Der Netzbetreiber verpflichtet sich, Störungen infolge unvorhergesehener Ereignisse in seinem Verteilungsnetz oder dringend notwendiger Reparaturarbeiten an demselben, die eine zeitweilige Abschaltung der Anlage des Einspeisers erforderlich machen oder diesen an der vollen Lieferung elektrischer Arbeit hindern, in möglichst kurzer Zeit zu beheben bzw. auszuführen. Der Einspeiser kann Schadenersatzansprüche wegen Ausfall der Einspeisung aus den vorgenannten Ursachen nicht geltend machen. Im Übrigen haftet der Netzbetreiber dem Grunde und der Höhe nach entsprechend dem 18 NAV. 7. Vertragslaufzeit 7.1 Der Vertrag tritt mit Unterschrift in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. 7.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt wer den. 7.3 Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn das KWK-G vom außer Kraft tritt. 8. Sonstiges 8.1 Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. 8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich seiner Anlagen und etwaigen Nachträge rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, den Vertrag im Übrigen zu erfüllen und die unwirksamen Vereinbarungen durch im wirtschaftlichen Erfolg ihren möglichst gleichkommenden Bestimmungen zu ersetzen. 8.3 Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Seite 6

7 8.4 Mit Inkrafttreten dieses Vertrages verlieren alle früheren Verträge über die Einspeisung aus der Anlage, deren Nachträge, sowie alle zusätzlichen Vereinbarungen hierzu zwischen den Vertragspartnern ihre Gültigkeit. 8.5 Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen Daten werden vom Netzbetreiber automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z. B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwandt. 8.6 Anlagen zum Vertrag sind - Anlage 1: Schemaplan mit Eigentumsgrenzen, Übergabepunkt zwischen Netzbetreiber und Einspeiser sowie Messeinrichtung - Anlage 2: Inbetriebsetzungsprotokoll(e) der Erzeugungsanlage(n) - Anlage 3: Datenblatt (Datenblätter) der Erzeugungsanlage(n) - Anlage 4: Preisblatt - Anlage 5: Erklärung zur Umsatzsteuer / Bankverbindung Remscheid Netzbetreiber Remscheid Einspeiser... ppa. Mike Giera i. V. Franz Causemann Remscheid Händler Seite 7

8 Anlage 1 Schemaplan Anlagenanschrift: Anschlussnehmer: Einspeiser: KWK Anlage Schalt u. Schutzeinrichtung Gem. VDEW-Richtlinien Eigen- Erzeugungsanlagen am Nieder- Spannungsnetz Stromkreisverteiler Bezugs- u. Erzeugungszähler Drehstromzähler - ohne/mit* Leistungsmessung - getrennte Erfassung je Energierichtung Betrieb* Haushalt* Eigentümer: Zählpunktbez.: 0,4 kv Hauptverteiler Kundentrafo 10kV Schaltanlage Endverschlüsse Kunde Netzbetreiber Mittelspannungsnetz Eigentumsgrenze Ort, Datum: Unterschrift Einspeiser: * nicht zutreffendes bitte streichen Seite 8

9 Anlage 2 Inbetriebsetzungsprotokoll für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz / Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers Einspeiser Name: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax: / Anlagenanschrift Straße: PLZ, Ort: Errichter der Anlage Fa. / Name: PLZ, Ort: Telefon: / 1 Allgemeines In Ordnung: ja nein 1.1 Besichtigung der Anlage (Allgemeinzustand) 1.2 Übereinstimmung des Anlagenaufbaues mit der Planungsvorgabe 1.3 Übergabeschalteinrichtung: Zugänglichkeit der Trennfunktion 1.4 Aufbau der Abrechnungs-Messeinrichtung entsprechend den vertraglichen und technischen Bestimmungen 2 Entkupplungsschutz-Einrichtungen 2.1 Siehe separates Protokoll (dann keine Einträge unter 2.2 bis 2.4) 2.2 Prüfbericht über standardisierte Typprüfung liegt vor (dann keine Einträge in 2.3 bis 2.4) Wenn ja: ja nein Funktionskontrolle der Schutzeinrichtung ausgeführt und Funktion in Ordnung: 2.3 Überprüfung der Einstellwerte nur Sichtwertrichtig kontrolle des Vorhandene Schutzfunktion Einstellbereich Einstellwert ausgelöst Einstellwertes Spannungsrückgangsschutz 1,0 U n bis 0,7 U n U n Spannungssteigerungsschutz 1,0 U n bis 1,15 U n U n Frequenzrückgangsschutz 50 Hz bis 48 Hz Hz Frequenzsteigerungsschutz 50 Hz bis 52 Hz Hz Vektorsprungrelais oder Lastsprungrelais 0 bis 9 e l 2.4 Überprüfung der Abschaltzeit (Ersatz für AWE/KU-Simulation) el Überprüfung erforderlich: ja nein Gemessene Abschaltzeit: ms Vorgabe des Netzbetreibers erfüllt: ja nein 3 Messeinrichtung, Zuschaltbedingungen, Kompensation In Ordnung: ja nein 3.1 Anlaufprüfung der Zähler für Bezug und Rücklieferung ausgeführt 3.2 Zuschaltbedingungen nach VDEW-Richtlinie erfüllt 3.3 Kompensationsanlage schaltet mit Generator zu und ab Anmerkungen: Die Anlage wurde in Anwesenheit der Unterzeichner in Betrieb gesetzt. Mit der Unterzeichnung des Protokolls erklärt der Anlagen-Errichter, dass die Bedingungen der VDEW-Richtlinie für Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz / Mittelspannungsnetz erfüllt sind. Ort, Datum, Uhrzeit: Anlagen-Errichter: Einspeiser: Seite 9

10 Anlage 3 Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Netzbetreibers (Diese Seite wird vom Betreiber oder vom Errichter ausgefüllt) NS MS (Vom Netzbetreiber auszufüllen) Einspeiser Name: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax: / Anlagenanschrift Straße: PLZ, Ort: Errichter der Anlage Fa. / Name: PLZ, Ort: Telefon: / Anlage Hersteller: Anzahl baugleicher Typ: Einzelanlagen: Genutzte Wind Deponiegas Kraft-Wärme-Kopplung Energie Sonne Klärgas mit Gas Wasser Rest-/Abfallstoffe mit Öl Biomasse Sonstiges mit Einspeisung Asynchrongenerator Fotovoltaikgenerator mit Wechselrichter in das Netz Synchrongenerator und dreiphasiger Einspeisung durch Wechselrichter und einphasiger Einspeisung Betriebs- Inselbetrieb vorgesehen ja nein weise / Rücklieferung vorgesehen ja nein Einsatzart Einspeisung der Gesamtmenge in das Netz des Netzbetreibers ja nein Daten der Wirkleistung P ne kw Nur bei Windenergieanlagen: Einzelanlage Scheinleistung S ne kva (Prüfbericht ist beigefügt): Anmerkungen: Gen.-Nennspannung U ng V S E max 10 min kva Gen.-Nennstrom I ng A Motorischer Anlauf des Generators vorgesehen ja nein falls ja: Anzugsstrom I a A Nur bei Wechselrichter: Steuerung netzgeführt selbstgeführt inselbetriebsfähig ja nein Pulszahl 6pulsig 12pulsig puls.mod. Oberschwingungsströme gemäß DIN VDE 0838 Teil 2 beigefügter Anlage Kurzschlussstrom der Eigenerzeugungsanlage I KE ka Kompensationsanlage nicht vorhanden vorhanden mit kvar zugeordnet der Einzelanlage Gesamtanlage geregelt ja nein verdrosselt ja mit % nein mit TF-Sperre ja für Hz nein zu Saugkreisen ausgebaut ja für n = nein Ort, Datum: Unterschrift: Seite 10

11 Anlage 4 Gültig ab P r e i s b l a t t für Einspeisungen aus KWK-Anlagen Die aus der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in das Netz der allgemeinen Versorgung des Netzbetreibers eingespeiste elektrische Energie wird wie folgt vergütet: 1. Energiepreis Arbeitspreis gemäß Ziffer 3.1 des Einspeisevertrages. 2. Vermiedenes Netzentgelt Gemäß Ziffer 3.2 des Einspeisevertrages 3. KWK-Zuschlag Höhe und Umfang des KWK-Zuschlages bemessen sich nach den Bestimmungen des KWK-G und der Ziffer 3.3 Einspeisevertrages. 4. Preise für Leistungen des Netzbetreibers Im Zusammenhang mit der Einspeisung erbringt der Netzbetreiber folgende Dienstleistung: Durchführung der Messung und Abrechnung gemäß aktuelles Preisblatt der Remscheid 5. Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist in o. g. Preisen nicht enthalten. Seite 11

12 Anlage 5 Erklärung zur Umsatzsteuer / Bankverbindung 1. Umsatzsteuer Ich / Wir erkläre(n) hiermit, dass ich / wir als Unternehmer dem Umsatzsteuergesetz unterliege(n) und auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach 19 Umsatzsteuergesetz verzichte(n). Umsatzsteueridentifikationsnummer: (nur wenn zugeteilt ) Ich / Wir erkläre(n) hiermit, dass ich / wir dem Umsatzsteuergesetz nicht unterliege(n) bzw. Kleinunternehmer im Sinne des 19 Umsatzsteuergesetz bin / sind. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall nicht abgerechnet. 2. Steuernummer des Einspeisers Die Steuernummer ist immer anzugeben, unabhängig von einer Umsatzsteuerpflicht. Steuernummer: 3. Bankverbindung des Einspeisers Kreditinstitut: Bankleitzahl: Kontonummer: Verwendungszweck: 4. Gutschrift- bzw. Rechnungsanschrift Name: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Ort, Datum: Unterschrift: Seite 12

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen mit Leistungsmessung. zwischen. nachstehend "Einspeiser" genannt.

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen mit Leistungsmessung. zwischen. nachstehend Einspeiser genannt. VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen mit Leistungsmessung zwischen nachstehend "Einspeiser" genannt und Stadtwerke Stade GmbH Hansestraße 18 21680 Stade nachstehend "Netzbetreiber"

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen. nachstehend "Anlagenbetreiber" genannt.

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen. nachstehend Anlagenbetreiber genannt. VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung zwischen nachstehend "Anlagenbetreiber" genannt und Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG Händelstraße 5 66538

Mehr

VERTRAG. zwischen. nachstehend "Einspeiser" genannt. Anlagenanschrift: und

VERTRAG. zwischen. nachstehend Einspeiser genannt. Anlagenanschrift: und VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung bei einem Stromkauf durch einen Dritten gemäß 4 (3) Satz 4 und 5 KWKG zwischen nachstehend "Einspeiser" genannt Anlagenanschrift:

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen. nachstehend "Einspeiser" genannt.

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen. nachstehend Einspeiser genannt. VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung zwischen nachstehend "Einspeiser" genannt und Stadtwerke Stade GmbH Hansestraße 18 21680 Stade nachstehend "Netzbetreiber"

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen. zwischen

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen. zwischen . VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen zwischen EinspeiserName EinspeiserStraße 00000 EinspeiserStadt nachstehend "Einspeiser" genannt und Stadtwerke Görlitz AG Demianiplatz

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen zwischen EinspeiserName EinspeiserStraße 00000 EinspeiserStadt nachstehend "Einspeiser" genannt und Stadtwerke Görlitz AG Demianiplatz

Mehr

VERTRAG. Einspeiser Straße Hausnummer Postleitzahl Ort nachstehend "Einspeiser" genannt. Anlagenanschrift: und

VERTRAG. Einspeiser Straße Hausnummer Postleitzahl Ort nachstehend Einspeiser genannt. Anlagenanschrift: und VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung bei einem Stromkauf durch einen Dritten gemäß 4 (3) Satz 4 und 5 KWKG zwischen Einspeiser Straße Hausnummer Postleitzahl

Mehr

Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Verteilungsnetzbetreibers (VNB)

Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) Betreiber (Vertragspartner) Anlagenanschrift: Name: Straße: Straße: PLZ, Ort: PLZ, Ort

Mehr

Datenerfassungsblatt zum Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an das Elektrizitätsversorgungsnetz der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co.

Datenerfassungsblatt zum Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an das Elektrizitätsversorgungsnetz der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. Datenerfassungsblatt zum Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an das Elektrizitätsversorgungsnetz der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG 1 Standort der Erzeugungsanlage Straße Hausnummer PLZ,

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung zwischen EinspeiserName EinspeiserStraße 00000 EinspeiserStadt nachstehend "Einspeiser" genannt und Stadtwerke Andernach

Mehr

G.1 Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

G.1 Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz G.1 Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (vom Anschlussnehmer auszufüllen) Anlagenanschrift Anschlussnehmer (Eigentümer) Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Firma, Ort Eintragungsnummer

Mehr

Einspeisevertrag. Vertrag über die Abnahme und Vergütung elektrischer Energie aus konventioneller Stromerzeugung. zwischen

Einspeisevertrag. Vertrag über die Abnahme und Vergütung elektrischer Energie aus konventioneller Stromerzeugung. zwischen Einspeisevertrag Vertrag über die Abnahme und Vergütung elektrischer Energie aus konventioneller Stromerzeugung zwischen [Vorname] [Name] [Straße Hausnummer] [PLZ] [Ort] Kundennummer: [GIS/MIS] Anlagennummer

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung zwischen EinspeiserName EinspeiserStraße 00000 EinspeiserStadt nachstehend "Einspeiser" genannt und Licht-, Kraft-

Mehr

18 StromNEV Ermittlung und Vergütung der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Einspeisung

18 StromNEV Ermittlung und Vergütung der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Einspeisung Die Abrechnung der vermiedenen Netznutzungsentgelte durch dezentrale Einspeisungen erfolgt auf Basis der in 18 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vorgegebenen Regelungen und nach VDN Kalkulationsleitfaden

Mehr

Datenerfassung zum Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen An das von der SWH betriebene Elektroenergieversorgungsnetz

Datenerfassung zum Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen An das von der SWH betriebene Elektroenergieversorgungsnetz Datenerfassung zum Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen An das von der SWH betriebene Elektroenergieversorgungsnetz Anlage:, Anlagen Nr.: 1 Angaben zum Antragsteller (Errichter/Betreiber/Vertragspartner/Grundstückseigentümer)

Mehr

F.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen Seite 1 von 3

F.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen Seite 1 von 3 F.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen Seite 1 von 3 Gilt als Datenblatt F.2 gemäß VDE-AR-N 4105:2011-08 und als Datenblatt F.1 gemäß BDEW TR EEA MS 2008-06 1. Anlagenanschrift: Straße, Hausnummer Ggf. Gemarkung,

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen Vertrag Stand 01.08.2014 VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung zwischen EinspeiserName EinspeiserStraße 00000 EinspeiserStadt nachstehend "Einspeiser"

Mehr

Regelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG):

Regelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG): Regelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG): Entgelt für dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzentgelte) Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen, bzw. gleichzusetzende Kunden (im Folgenden

Mehr

Einspeisevertrag. Vertrag über die Abnahme und Vergütung elektrischer Energie aus Deponiegas. zwischen

Einspeisevertrag. Vertrag über die Abnahme und Vergütung elektrischer Energie aus Deponiegas. zwischen Einspeisevertrag Vertrag über die Abnahme und Vergütung elektrischer Energie aus Deponiegas zwischen [Vorname] [Name] [Straße Hausnummer] [PLZ] [Ort] Kundennummer: [GIS/MIS] Anlagennummer IS-U [123456789]

Mehr

Datenerfassung zum Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen an das von der E.ON Avacon AG betriebene Elektroenergieversorgungsnetz

Datenerfassung zum Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen an das von der E.ON Avacon AG betriebene Elektroenergieversorgungsnetz E.ON Avacon AG Dezentrale Einspeisung Postfach 11 50 38001 Braunschweig enerfassung zum Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen an das von der E.ON Avacon AG betriebene Elektroenergieversorgungsnetz Neuantrag:

Mehr

VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen. Zwischen. und

VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen. Zwischen. und VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen Zwischen -nachstehend "Einspeiser" genannt - und Stadtwerke Weißwasser GmbH Straße des Friedens 13-19 02943 Weißwasser -nachstehend "Netzbetreiber"

Mehr

n mit Vergütung des eing Zuschlag, Erstattung vermiedener Netz Umlage für Selbstverbrauch SO IST IHRE KWK-GUTSCHRIFT GUTSCHRIFT AUFGEBAUT

n mit Vergütung des eing Zuschlag, Erstattung vermiedener Netz Umlage für Selbstverbrauch SO IST IHRE KWK-GUTSCHRIFT GUTSCHRIFT AUFGEBAUT n mit Vergütung des eing SO IST IHRE KWK-GUTSCHRIFT GUTSCHRIFT AUFGEBAUT 1 Gutschriftenanschrift An diese Adresse erhalten Sie die Gutschrift zugesandt. Diese kann vom tatsächlichen Anlagenbetre Anlagenbetreiber

Mehr

STROMEINSPEISEVERTRAG - EINSPEISUNG AUS KLEINER PHOTOVOLTAIKANLAGE IN NIEDERSPANNUNGSNETZ -

STROMEINSPEISEVERTRAG - EINSPEISUNG AUS KLEINER PHOTOVOLTAIKANLAGE IN NIEDERSPANNUNGSNETZ - STROMEINSPEISEVERTRAG - EINSPEISUNG AUS KLEINER PHOTOVOLTAIKANLAGE IN NIEDERSPANNUNGSNETZ - zwischen der Gemeindewerke Grefrath GmbH, An der Plüschweberei 15, 47929 Grefrath, im Folgenden Netzbetreiber

Mehr

5 Datenblatt zum Anschluss von BHKW an das Stromnetz

5 Datenblatt zum Anschluss von BHKW an das Stromnetz 5 Datenblatt zum Anschluss von BHKW an das Stromnetz Dieses Datenblatt ist Bestandteil des Antrages zum Anschluss von Blockheizkraftwerken (BHKW) an das Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS).

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen. (Ort) nachstehend "Einspeiser" genannt.

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen. (Ort) nachstehend Einspeiser genannt. VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung zwischen (Name) (Straße) (Ort) nachstehend "Einspeiser" genannt und Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung zwischen EinspeiserName EinspeiserStraße 00000 EinspeiserStadt nachstehend "Einspeiser" genannt und Stadtwerke Andernach

Mehr

Inbetriebsetzungsprotokoll für eine PV Anlage

Inbetriebsetzungsprotokoll für eine PV Anlage Inbetriebsetzungsprotokoll für eine PV Anlage Für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Stadtwerke Konstanz GmbH (Diese Seiten müssen vom Anlagenerrichter ausgefüllt werden) Betreiber (Vertragspartner)

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2012) der Harz Energie Netz GmbH Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben.

Mehr

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2015 1. Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene

Mehr

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Vorläufiges Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Vorläufiges Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom GELSENWASSER Energienetze GmbH Vorläufiges Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom Gültig ab 01.01.2017 Entgelte auf der Grundlage der Festlegung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 1 und 2 ARegV i.v.m. 32 Abs.

Mehr

Netznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016

Netznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016 Netznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016 Die Erlösobergrenze für das Jahr 2016 kann nicht endgültig bestimmt werden, da das vorläufige Ergebnis der Kostenprüfung vom 25.06.2013 noch nicht rechtskräftig

Mehr

Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die Amprion GmbH, Westnetz GmbH, Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach, EWR Netz GmbH und die Syna GmbH.

Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die Amprion GmbH, Westnetz GmbH, Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach, EWR Netz GmbH und die Syna GmbH. Die Stadtwerke Mainz Netze GmbH betreibt Stromverteilungsnetze und stellt diese auf der Grundlage des Energiewirtschaftgesetzes vom 07. Juli 2005, geändert am 21. Juli 2014, sowie der dazugehörigen Verordnungen

Mehr

Allgemeine Regelungen über Einspeisung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in das Niederspannungsnetz

Allgemeine Regelungen über Einspeisung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in das Niederspannungsnetz Stand 09/2014 1. Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Abnahme und Vergütung von elektrischer Energie (Kraft-Wärme-Kopplungsstrom), die der Anlagenbetreiber in seiner Erzeugungsanlage, die

Mehr

Stromeinspeisungsvertrag

Stromeinspeisungsvertrag PHOTON Europe GmbH, 2009 Seite 1 Stromeinspeisungsvertrag (vorgesehen für Photovoltaikanlagen bis zu 30 Kilowatt Modulleistung, Inbetriebnahme 2009) zwischen - nachfolgend Anlagenbetreiber genannt - und

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH gültig ab 01.01.2016 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit

Mehr

Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Merkblatt zur VDEW-Richtlinie. 4. Ausgabe 2001

Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Merkblatt zur VDEW-Richtlinie. 4. Ausgabe 2001 Merkblatt zur VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz 4. Ausgabe 2001 Herausgegeben vom Verband der Netzbetreiber VDN e.v. beim VDEW März 2004 Verband der Netzbetreiber VDN e.v. beim

Mehr

Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)

Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2016 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung

Mehr

Vergütung des eingespeisten Stroms (KWK-Index)

Vergütung des eingespeisten Stroms (KWK-Index) Vergütung des eingespeisten Stroms (KWK-Index) Für den gesamten aus der KWK-Anlage an der Übergabestelle eingespeisten Strom vergütet die Netzgesellschaft Halle dem Einspeiser den durchschnittlichen Preis

Mehr

Vorläufiges Preisblatt Netzentgelte Strom der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG

Vorläufiges Preisblatt Netzentgelte Strom der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Vorläufiges Preisblatt Netzentgelte Strom der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016 Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt es sich um eine

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung zwischen EinspeiserName EinspeiserStraße 00000 EinspeiserStadt nachstehend "Einspeiser" genannt und Stadtwerke Andernach

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag

Anschlussnutzungsvertrag Anschlussnutzungsvertrag im Mittelspannungsnetz EWR GmbH Neuenkamper Straße 81 87 42855 Remscheid nachfolgend Netzbetreiber genannt und «Mieter» «Mieter_Straße» «Mieter_PLZ» «Mieter_Ort» nachfolgend Anschlussnutzer

Mehr

ANHANG F INBETRIEBSETZUNGSPROTOKOLL - ERZEUGUNGSANLAGEN NIEDERSPANNUNG. Vordrucke (verpflichtend) nach VDE-AR-N 4105:

ANHANG F INBETRIEBSETZUNGSPROTOKOLL - ERZEUGUNGSANLAGEN NIEDERSPANNUNG. Vordrucke (verpflichtend) nach VDE-AR-N 4105: 1 ANHANG F INBETRIEBSETZUNGSPROTOKOLL - ERZEUGUNGSANLAGEN NIEDERSPANNUNG Vordrucke (verpflichtend) nach VDE-AR-N 4105:2011-08 F.1 INBETRIEBSETZUNGSPROTOKOLL ERZEUGUNGSANLAGEN NIEDERSPANNUNG (normativ)

Mehr

Vordrucke (verpflichtend) nach VDE-AR-N 4105:2011-08. Anhang F (normativ)

Vordrucke (verpflichtend) nach VDE-AR-N 4105:2011-08. Anhang F (normativ) Vordrucke (verpflichtend) nach VDE-AR-N 4105:2011-08 Anhang F (normativ) F.1 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlagen Niederspannung (vom Anlagenerrichter

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Stand: , gültig ab

Preisblatt Netzentgelte Strom der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Stand: , gültig ab Preisblatt Netzentgelte Strom der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Stand: 20.12.2012, gültig ab 01.01.2013 1. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je Entnahmestelle 2 2. Preise für

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz Ausgabe: Oktober 2009 *Technische Anschlussbedingungen für den

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom

Preisblatt für den Netzzugang Strom Seite 1 von 6 Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab Die Preise enthalten die Kostenwälzung des vorgelagerten Netzbetreibers. Vorgelagerter Netzbetreiber ist die Stadtwerke Mainz Netze GmbH, Mainz.

Mehr

Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2

Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Netzentgelte Strom 2013 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom e-werk Sachsenwald GmbH. Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom e-werk Sachsenwald GmbH. Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom e-werk Sachsenwald GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2016) Als Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte lag dem e-werk zum 01.01.2016

Mehr

Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2

Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Netzentgelte Strom Netzgebiet Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein ohne die Stadt Neumünster und ohne die Gemeinden Arpsdorf, Aukrug, Bissee, Böhnhusen, Bönebüttel mit Husberg, Boostedt, Brügge, Dätgen,

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2012) Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt zusätzlich in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe

Mehr

Entgelte für Netznutzung gültig ab:

Entgelte für Netznutzung gültig ab: Die Entgelte für Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben. Entgelte für Netznutzung Preisblatt 1 für Zählpunkte mit registrierender Leistungsmessung Netznutzungsentgelte

Mehr

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen. Vorläufige Entgelte für die Netznutzung Strom des Jahres 2017 (Stand: 13. Oktober 2016) Die Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH hat gem. 17 Abs. 1 ARegV die festgelegten Erlösobergrenzen in Entgelte für den Netzzugang

Mehr

Muster. Abrechnungsmessung entsprechend VBEW Schaltbild A1 A2 A3 B1 B2 B3 B4 C1 C2 D1 D2 D3

Muster. Abrechnungsmessung entsprechend VBEW Schaltbild A1 A2 A3 B1 B2 B3 B4 C1 C2 D1 D2 D3 Datenerfassung für Einspeiseanlagen Anlage zur Anmeldung zum Anschluss an das Stromnetz Anlagenbetreiber Anlagentyp 1 Vorname, Name, Firma Photovoltaik (PV) Biomasse Straße, Hausnummer PLZ, Ort Kraft-Wärme-

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom

Netzanschlussvertrag Strom Seite 1 Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien)

Mehr

Datenerfassung zum Anschluss von Windkraftanlagen kleiner 30 kwp an das von Avacon AG betriebene Elektroenergieversorgungsnetz

Datenerfassung zum Anschluss von Windkraftanlagen kleiner 30 kwp an das von Avacon AG betriebene Elektroenergieversorgungsnetz Avacon AG Großkunden und Einspeiser Postfach 10 02 42 38202 Salzgitter Datenerfassung zum Anschluss von Windkraftanlagen kleiner 30 kwp an das von Avacon AG betriebene Elektroenergieversorgungsnetz AIP

Mehr

Preisblatt 1 für die Netznutzung Strom (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)

Preisblatt 1 für die Netznutzung Strom (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Preisblatt 1 für die Netznutzung Strom (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2017 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH gültig ab 01.01.2014 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit

Mehr

Version: Preisstand gültig ab Leistungspreis [EUR / kwa] Mittelspannung (MS) 12,60 4,32 101,04 0,78

Version: Preisstand gültig ab Leistungspreis [EUR / kwa] Mittelspannung (MS) 12,60 4,32 101,04 0,78 Preisblätter für die Netznutzung (Strom) der Avacon AG Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahme mit Leistungsmessung 1 Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Umspannung Höchst- in Hochspannung

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom Gemeindewerke Umkirch GmbH

Netzzugangsentgelte Strom Gemeindewerke Umkirch GmbH Netzzugangsentgelte Strom Gemeindewerke Umkirch GmbH gültig ab 01.01.2011 Bei der Nutzung des Stromnetzes der Gemeindewerke Umkirch GmbH sind das Netzentgelt und das sentgelt je gemäß diesem Preisblatt

Mehr

Vermiedene Netzentgelte durch dezentrale Einspeisungen

Vermiedene Netzentgelte durch dezentrale Einspeisungen Vermiedene Netzentgelte durch dezentrale Einspeisungen Berechnung nach Strom- Netzentgelt-Verordnung (StromNEV) Inhalt Netztopologie Einspeisevergütung für KWK- Anlagen Berechnung der vermiedenen Netzentgelte

Mehr

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung Ausgabe: Oktober 2009 * Technische Anschlussbedingungen

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2017

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2017 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2017 Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem Netzebene pro kw a Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Stadtwerke Gotha Netz GmbH Netzanschlussvertrag Kunden ohne Leistungsmessung Zwischen dem Netzanschlussnehmer genannt - Name Straße / Hausnr. PLZ / Ort - im folgenden Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Mehr

- Pv-Einspeisevertrag -

- Pv-Einspeisevertrag - Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz der - Pv-Einspeisevertrag - zwischen Name des Einspeisers Straße Nr. P üott - nachstehend,,einspeisef' genannt

Mehr

Preisblatt Netznutzung Strom

Preisblatt Netznutzung Strom Preisblatt Netznutzung Strom Zum 01.01.2014 gelten die nachstehend aufgeführten Netzentgelte: Die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes des Netzbetreibers beinhalten folgende Leistungen:

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Herstellererklärung. Leipzig, Deutsche Energieversorgung GmbH. Mathias Hammer (Geschäftsführer)

Herstellererklärung. Leipzig, Deutsche Energieversorgung GmbH. Mathias Hammer (Geschäftsführer) Herstellererklärung Konformitätsnachweis entsprechend FNN Dokument Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz Unternehmen: Produkt: SENEC.Home 5.0 Li / 7.5 Li / 10.0 Li, dezentrales Stromspeichersystem

Mehr

SÜC Energie und H 2 O GmbH

SÜC Energie und H 2 O GmbH Blatt 1: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) Entnahme (Benutzungsdauer < 2.500 h/a) Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Jahr Mittelspannung 10,57

Mehr

Vorläufiges Preisblatt der Stadtwerke Andernach Energie für den Netzzugang Strom

Vorläufiges Preisblatt der Stadtwerke Andernach Energie für den Netzzugang Strom Vorläufiges Preisblatt der Stadtwerke Andernach Energie für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netzkosten, Stand: 15.10.2016, voraussichtlich gültig ab 01.01.2017 Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt

Mehr

Stromeinspeisevertrag

Stromeinspeisevertrag Stromeinspeisevertrag - Einspeisung aus Photovoltaikanlage in Niederspannungsnetz - zwischen Stadtwerke Kusel GmbH Lehnstraße 32 66869 Kusel Netzbetreiber und xxx xxx xxx Einspeiser Es wird nachfolgender

Mehr

F.1 Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlagen Niederspannung

F.1 Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlagen Niederspannung F.1 Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlagen Niederspannung (vom Anlagenerrichter auszufüllen) Anlagenanschrift Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) Firma,

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom

Netzanschlussvertrag Strom Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird

Mehr

Preisblatt für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft

Preisblatt für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft : gültig ab 01.01.2014 für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) Netznutzungsentgelte Netzkunden mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer Mittelspannungsnetz 20 kv Umspannung

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Adresse: Stadtwerke Dinkelsbühl Rudolf Schmidt Strasse 7 91550 Dinkelsbühl Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf

Mehr

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Cham GmbH

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Cham GmbH Netzentgelte Strom der Stadtwerke Cham GmbH gültig ab 01.01.2016 Bei der Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Cham GmbH sind das Netzentgelt und das Abrechnungsentgelt je Entnahmestelle gemäß diesem

Mehr

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 1.

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 1. Preisblatt Strom Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft mbh im Bereich der Stadt Hannover, Stadt Langenhagen, Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 1.

Mehr

Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )

Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab ) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2016) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

SÜC Energie und H 2 O GmbH

SÜC Energie und H 2 O GmbH Dienstleistungsvertrag Vertragsnummer: 12345-6 zwischen Mustermann GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Otto Mustermann Musterstraße 12345 Musterstadt im Folgenden Anlagenbetreiber genannt und SÜC

Mehr

Preisblatt - Netzentgelte Strom

Preisblatt - Netzentgelte Strom Preisblatt - Netzentgelte Strom (Zugang zum Elektrizitätsverteilungsnetz) Gültig ab: 01.01.2016 Alle Preise sind Nettopreise, d. h. exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%) 1. Netzentgelte

Mehr

Bereitstellung von Elektrizitätszählern für PV- und KWK-Anlagen durch Einspeiser nach EEG bzw. KWKG

Bereitstellung von Elektrizitätszählern für PV- und KWK-Anlagen durch Einspeiser nach EEG bzw. KWKG Bedingungen des Verteilnetzbetreibers für die Bereitstellung von Elektrizitätszählern für PV- und KWK-Anlagen durch Einspeiser nach EEG bzw. KWKG 1 Überblick Als im Sinne des Metering Code (MC) in der

Mehr

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01.

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01. Preisblatt Strom Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft mbh im Bereich der Stadt Hannover, Stadt Langenhagen, Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01.2015)

Mehr

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2013 Anlage 3 a Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze

Mehr

Preisblätter (Stand )

Preisblätter (Stand ) Anlage a zum Netznutzungsvertrag (Strom) Preisblätter (Stand 01.01.2015) Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-h-Leistungsmessung - Jahresleistungspreissystem Preisblatt 2 Netznutzungsentgelte

Mehr

Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten aus gesetzlichen Umlagen, ggf. Konzessionsabgabe und zzgl. Umsatzsteuer.

Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten aus gesetzlichen Umlagen, ggf. Konzessionsabgabe und zzgl. Umsatzsteuer. Seite 1 von 7 SWE Netz GmbH, Postfach 90 03 36, 99106 Erfurt Preisblatt für den Netzzugang Strom der SWE Netz GmbH, gültig ab 01.01.2016 Gemäß KAV 3 Abs. 1 wird für den in Niederspannung abgerechneten

Mehr

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8 Technische Mindestanforderungen der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen nach 6 Abs. 1 EEG 2012 (Anlagen >100 kw) (Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH

Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 54,00 /a 5,46 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen

Mehr

ERZEUGUNGSANLAGE AM MITTELSPANNUNGSNETZ ABSTIMMUNGSKRITERIEN MIT DEM VNB

ERZEUGUNGSANLAGE AM MITTELSPANNUNGSNETZ ABSTIMMUNGSKRITERIEN MIT DEM VNB ERZEUGUNGSANLAGE AM MITTELSPANNUNGSNETZ ABSTIMMUNGSKRITERIEN MIT DEM VNB Stand: 1. November 2015 Gemäß BDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab ) Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2017) der Energieversorgung Pirna GmbH 1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme mit ¼-h-Leistungsmessung 1.1 Jahresleistungspreissystem

Mehr

Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am Niederspannungsnetz. November 2013

Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am Niederspannungsnetz. November 2013 Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am 2 Stromspeicher am Anwendung/Einsatz Lastoptimierung innerhalb der Kundenanlage, Ertragsoptimierung der PV-Anlage für den Anlagenbetreiber Grundsätzlich gelten

Mehr

Anforderungen an EEG Stromerzeugungsanlagen

Anforderungen an EEG Stromerzeugungsanlagen Ausführung und Betrieb von Erzeugungs- und Anschlussanlagen Aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der Netzbetreiber verpflichtet, EEG Anlagen an sein Netz anzuschließen und den Strom aus diesen

Mehr

Stromeinspeisevertrag

Stromeinspeisevertrag Stromeinspeisevertrag Einspeisung aus kleiner KWK- Anlage bis zu 2 MW EL in ein Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung Zwischen Stadtwerke Saarbrücken AG Hohenzollernstraße 104 106 66117 Saarbrücken,

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom e-werk Sachsenwald GmbH. Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom e-werk Sachsenwald GmbH. Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom e-werk Sachsenwald GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Vorbehalt der Vorläufigkeit Als Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte lag

Mehr

Anlage 3 MSRV - Strom:

Anlage 3 MSRV - Strom: Anlage 3 MSRV - Strom: Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (TMS) nach 12 1. Anwendungsbereich und Grundlagen Die TMS gelten für die Errichtung von Messeinrichtungen in - Kundenanlagen

Mehr

Anmeldung/Datenblatt einer Eigenerzeugungsanlage (BHKW) für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH

Anmeldung/Datenblatt einer Eigenerzeugungsanlage (BHKW) für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Anmeldung/Datenblatt einer Eigenerzeugungsanlage (BHKW) für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Strom FS 2011 Blatt 1 von 1 Bodelschwinghstr. 1, 97421 Schweinfurt Tel.: 09721/931-429

Mehr

Informationen zum KWK-Gesetz 2009

Informationen zum KWK-Gesetz 2009 Informationen zum KWK-Gesetz 2009 Das KWK-Gesetz tritt am 01.01.2009 in Kraft. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Gesetz aus Sicht des Dachs. Die Informationen in diesem Blatt sind unverbindlich.

Mehr

Erläuterung zu Ihrer Gutschrift Ihre Gutschrift kann vom hier gezeigten Muster individuell abweichen. Blatt- 1

Erläuterung zu Ihrer Gutschrift Ihre Gutschrift kann vom hier gezeigten Muster individuell abweichen. Blatt- 1 Blatt- 1 1 Rechnungsanschrift 2 Der Leistungsempfänger ist der Vertragspartner. 3 Ihre Vertragskontonummer. Bitte bei Fragen angeben! 4 Adresse der Erzeugungsanlage (Anlagenstandort). 5 Nummer der vorliegenden

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Stadtwerke Baden-Baden Waldseestraße 24 76530 Baden-Baden Abt. EDM / Netzzugang Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt

Mehr