Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
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- August Fuchs
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1 Präambel Wasser ist ein lebenswichtiges und unentbehrliches Element. Alles Leben auf der Erde ist eng mit dem Wasser verknüpft. Die meisten Lebewesen bestehen zum größten Teil aus Wasser. Wasser begegnet uns in flüssiger Form als Regen, fest als Schnee oder Hagel und gasförmig als Wolke. Wir Menschen nutzen das Wasser auf vielfältige Weise und behandeln es dabei vielerorts mit zu wenig Respekt. Pflanzenschutzmittel in unseren Gewässern und Nitrat im Grundwasser sind dann beispielhafte Folgen dieses respektlosen Umgangs mit unserer wertvollsten Ressource. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie 1 stellt daher in seinen Erwägungsgründen fest: Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ist die EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Sie schafft für die Wasserpolitik in Europa einen einheitlichen Ordnungsrahmen. Damit liegt eine neue Grundlage für ein gemeinsames wasserwirtschaftliches Handeln vor. Die WRRL hat das primäre Ziel, in allen Oberflächengewässern (das sind unsere Flüsse, Bäche und Seen einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer) sowie im gesamten Grundwasser innerhalb von 15 Jahren einen guten Gewässerzustand zu erreichen. Bei den Oberflächengewässern muss dabei insbesondere die Funktion der Gewässer als Lebensraum betrachtet werden. Die WRRL beinhaltet ganzheitliche Bewertungsansätze. Für die Oberflächengewässer soll zukünftig sowohl der gute ökologische als auch der gute chemische Zustand erreicht werden. Der gute chemische und der gute mengenmäßige Zustand sind die für das Grundwasser zu erreichende Ziele. Um den guten Gewässerzustand zu erreichen, sind als Instrumente koordinierte Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne vorgesehen. Gegebenenfalls sind auch Maßnahmen zu ergreifen, die über den Bereich der Gewässerbewirtschaftung im engeren Sinne hinausgehen, zum Beispiel in Bezug auf den Naturschutz oder die Landbewirtschaftung. Die EG-WRRL fordert darüber hinaus eine frühzeitige und kontinuierliche Information, Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit
2 Im Zuge der EG-WRRL wurde u.a. die Grundwasserqualität in den niedersächsischen Grundwasserkörpern untersucht. Auswertungen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN, 2009) bezüglich des Parameters Nitrat ergaben, dass bereits heute die Nitrat-Konzentration in 60 % der Grundwasserkörper höher als 50 mg/l ist und die betroffenen Grundwasserkörper somit in einem schlechten, chemischen Zustand sind. Im ehemaligen Bezirk Weser-Ems ist insbesondere das Oldenburger Münsterland betroffen. Die Abschätzung der zukünftigen Belastung des Grundwassers mit Nitrat ergibt seitens des NLWKN (2014) eine Ausdehnung der Nitratbelastung auch für weite Teile der Landkreise Friesland, Wittmund und Aurich (siehe Abbildung 1). Der Grenzwert von maximal 50 mg Nitrat pro Liter im Trinkwasser entspricht auch dem Schwellenwert für die Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands in der Grundwasserverordnung (GrwV, 2010). Abbildung 1: Gefährdungsabschätzung im Zuge der Bewertung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Nitrat im Grundwasser (NLWKN, 2014) 2
3 Die Stiftung Vor diesem Hintergrund wurde die Stiftung Gewässerschutz Weser-Ems am 1. September 2009 vom Niedersächsischen Innenministerium anerkannt und ins Stiftungsverzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts im Zuständigkeitsbereich der Regierungsvertretung Oldenburg übernommen. Die Stiftung Gewässerschutz Weser-Ems ist eine allgemeine Stiftung mit Sitz in Brake. Stiftungszweck ist der Schutz der Gewässer in der Region Weser-Ems im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Aufgabe der Stiftung ist es, Maßnahmen zum Gewässerschutz im Weser-Ems-Gebiet durchzuführen und zu fördern. Hierzu gehören insbesondere der Erwerb und die Pachtung von Grundstücken zur Durchführung von Aufforstungsmaßnahmen und anderen Formen der extensiven landwirtschaftlichen Nutzung sowie die Durchführung und Förderung von Forschungsprojekten. Entsprechend ihrer Satzung fördert die Stiftung im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie Maßnahmen zugunsten des Gewässerschutzes. Daher können nur Vorhaben und Projekte gefördert werden, die zu den folgenden Bereichen zählen: 2 Dem Schutz und der Verbesserung des Zustandes des Grundwassers, unter besonderer Berücksichtigung der Wiederherstellung und des Erhalts einer guten Grundwasserbeschaffenheit durch die Verringerung von Stoffeinträgen. Dem Schutz und der Verbesserung des Zustandes der Binnenoberflächengewässer einschließlich direkt vom Wasser abhängiger Landökosysteme Dem Schutz und der Verbesserung des Bodens und seiner Filterfunktion gegenüber Stoffeinträgen unter besonderer Berücksichtigung des Zustandes und der Entwicklung des Bodenlebens. Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung von Vorhaben zum Schutz der Gewässer Der Umweltbildung mit dem Schwerpunkt Gewässerschutz Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen 2 3
4 Der Schutz der Gewässer bezieht sich laut Stiftungssatzung auf die Einzugsgebiete der Flüsse Weser und Ems. Innerhalb dieser oberirdischen Einzugsgebiete, die wiederum in Teilräumen gegliedert ist, findet die Umsetzung der WRRL statt. Hier ist auch die Stiftung tätig. Die nachfolgende Karte zeigt diese Flusseinzugsgebiete und ihre Teilräume. Abbildung 2: Bearbeitungsgebiete zur Umsetzung der WRRL in Niedersachsen (NLWKN, 2014) 3 Flächenmanagement Um unsere Gewässer zu schützen und ihre Qualität langfristig zu verbessern, betreibt die Stiftung auf eigenen und gepachteten Flächen ein nachhaltiges Nutzungsmanagement. Wesentliche Aufgabe ist es hierbei, den Schutz der Gewässer durch entsprechende Flächennutzungen zu fördern bzw. den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen zu minimieren. Dieses gilt insbesondere für bedeutende bzw. sensible Flächen beispielsweise im Einzugsbereich von bereits belasteten Fließgewässern oder in Gebieten, in denen das Grundwasser die 3 organisation_niedersachsen/42072.html 4
5 Qualitätsziele der WRRL nicht zu erreichen droht. Auf diesen Flächen sind Maßnahmen umzusetzen, die in vielfältiger Hinsicht dem Schutz des Wassers dienen. Entsprechend der unterschiedlichen naturräumlichen Lage, den Standortbedingungen und den derzeitigen Flächennutzungen ergeben sich unterschiedliche Eignungen bzw. unterschiedliche, potentielle Maßnahmen zum Gewässerschutz. Zur Beurteilung der Gefährdungspotenziale für das Fließgewässer bzw. für das Grundwasser werden daher zunächst alle Flächen hinsichtlich der Umsetzbarkeit von Gewässerschutzmaßnahmen einer Bestandsanalyse unterzogen, die neben den abiotischen Faktoren, wie z.b. die Bodenbeschaffenheit und den Bodentyp, auch die Grundwasserparameter, wie z.b. die Grundwasserneubildung und das Schutzpotential der grundwasserüberdeckenden Schichten umfassen. Die Ermittlung und Bewertung der jeweiligen Flächennutzung erfolgt durch eine aktuelle Bestandsaufnahme auf der Grundlage einer Biotoptypenkartierung (nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen 4 ). Weitere Angaben können der Interaktiven Umweltkarte der Umweltverwaltung 5 entnommen werden. Auf der Grundlage dieser Daten wird im Weiteren für jede Fläche ein Entwicklungsziel formuliert, um die Vorgaben der Stiftung Gewässerschutz umsetzen bzw. erfüllen zu können. Die Maßnahmen zum Gewässerschutz sind vielfältig und verzahnt mit Maßnahmen zum Arten und Biotopschutz, so dass eine ganzheitliche Betrachtung vorgenommen wird. Im Ergebnis werden die Flächen im Hinblick auf die Dringlichkeit von Gewässerschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit ihrer naturräumlichen und landschaftsökologischen Bedeutung bewertet. Die Stiftung verfügt in den Einzugsgebieten der Weser und der Ems zurzeit über Flächen von insgesamt rund 54 ha. Für diese Flächen wurde die hier beschriebene Bewertung bereits durchgeführt und eine Priorisierung des Handlungsbedarfs erstellt. Prioritäre Gebietskulisse zur Maßnahmenumsetzung Um den Zweck der Stiftung Gewässerschutz zukünftig gezielt fördern zu können, muss sich der Zukauf von weiteren Flächen auf eine Gebietskulisse konzentrieren, in der entweder eine hohe Sensibilität hinsichtlich einer potentiellen Gewässerbelastung besteht oder bereits heute eine solche Belastung feststellbar oder absehbar zu besorgen ist. Besonders sensibel sind die Auenbereiche von Fließgewässern und darüber hinaus jene landwirtschaftlich genutzten Flächen, die wiederkehrend bei einem Hochwasser überschwemmt werden. Das nachfolgende Luftbild und die zugehörige Karte zeigen ein Überschwemmungsgebiet im Einzugsbereich der Oker, einem Nebenfluss der Aller, die wiederum in die Weser fließt. 4 Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen, NLWKN, März Interaktive Umweltkarte: Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 5
6 Abbildung 3: Überschwemmungsgebiete im Einzugsbereich der Oker Nach einer Bilanzierung des Umweltbundesamtes aus dem Jahre 2000 stammen etwa 59 % aller Stickstoff- und rund 51 % aller Phosphor-Einträge in die Fließgewässer Deutschlands aus der Landwirtschaft. Sie werden in erster Linie über Abschwemmungen aus der Fläche aber auch über Drainagen und durch die Flächenerosion (z. B. nach starken Regenfällen) eingetragen. Der Eintrag von Pflanzenschutzmittel in die Oberflächengewässer erfolgt entweder direkt bei der Ausbringung durch unsachgemäßes Spritzen oder durch Abschwemmung und Erosion. Pflanzenschutzmittel können durch Versickerung auch in das Grundwasser gelangen. Der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Oberflächengewässer und in das Grundwasser stellt somit langfristig auch eine große Gefahr für die Trinkwassergewinnung dar. 6
7 Die Belastung unserer Fließgewässer wurde durch die Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sehr differenziert erfasst. Die Ergebnisse wurden in Berichten und Karten dargestellt und veröffentlicht. 6 Die nachfolgende Karte zeigt beispielhaft die Belastungssituation im Einzugsgebiet der Hunte. Abbildung 4: Gewässergüteklassen im Einzugsgebiet der Hunte Insbesondere im südlichen Teil des Hunte-Einzugsgebietes sind die kleineren Gewässer, aber auch längere Abschnitte der Hunte selbst, kritisch belastet bis stark verschmutzt. Die Stiftung beabsichtigt, ihre Maßnahmen zum Gewässerschutz vorrangig in den Teileinzugsgebieten solcher besonders belasteten Gewässerabschnitte im Weser-Ems-Gebiet umzusetzen. 6 ng_egwrrl/umweltziele/bestandsaufnahme/bestandsaufnahme html 7
8 Mit einer Größe von km² ist das Einzugsgebiet der Hunte hauptsächlich durch Landbewirtschaftung mit Ackerbau und Grünlandnutzung geprägt. Laut C-Bericht zur Umsetzung der WRRL mit Stand vom besteht folgende Verteilung der Bodennutzungsstrukturen: Acker km² (64 %) Grünland 409 km² (16 %) Wald 290 km² (11 %) Siedlungen 129 m² (5 %) Feuchtflächen 88 km² (3 %) Gewässer 16 km² (< 1 %) 80 % der Fläche im Einzugsgebiet der Hunte werden somit landwirtschaftlich genutzt, wobei die Landwirtschaft selbst geprägt ist von einer intensiven Tierhaltung und der zunehmenden Produktion von Biogas. Der Maisanbau nimmt örtlich bis zu 60 % der Flächennutzung ein, der Grünlandanteil ist stark rückläufig. In vielen Teileinzugsgebieten der Weser und der Ems sind die Verhältnisse vergleichbar. Die intensive Landnutzung spiegelt sich auch in der Belastung des Grundwassers insbesondere mit Nitrat wider. Durch Überdüngung mit Stickstoff aus Gülle und Gärreste kommt es insbesondere im nördlichen Niedersachsen zu hohen Nitratgehalten im Boden und im Grundwasser. Nitrat ist natürlicherweise nicht oder nur in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorhanden. Im Grundwasser Niedersachsens finden sich jedoch heute Nitrat- Konzentrationen von zum Teil weit über 100 mg/liter. Die EU-Richtlinien empfehlen eine maximale Konzentration von 25 mg/liter für Trinkwasser. Der EU-Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser liegt bei 50 mg/liter. Bereits die Einhaltung dieses Grenzwertes stellt viele Wasserversorgungsunternehmen zunehmend vor Probleme. 50 mg/l Nitrat sind zugleich der maximal zulässige Wert im Grundwasser. Wird dieser Wert in naher Zukunft nicht unterschritten, gilt der entsprechende Grundwasserkörper hinsichtlich seiner Ziererreichung gemäß WRRL ( guter chemischer Zustand) als gefährdet. Die Abbildung 1 zeigt die entsprechende, aktuelle Gefährdungsabschätzung des NLWKN. Analog zur Differenzierung entlang der Oberflächengewässer beabsichtigt die Stiftung Gewässerschutz ihre Maßnahmen im Bereich jener Grundwasserkörper zu platzieren, die im Rahmen der Umsetzung der WRRL als besonders gefährdet eingestuft wurden. Es handelt sich um Gebiete, die durch die Verbreitung von hoch durchlässigen, sandigen Böden bei gleichzeitiger, intensiver landwirtschaftlicher Nutzung geprägt sind. Die Abbildung 5 zeigt diese Grundwasserkörper in den Einzugsgebieten der Ems und der Weser. 7 7 NLWKN
9 Abbildung 5: Vorranggebiete zur Umsetzung von WRRL-Maßnahmen Verbesserung der Agrarstruktur Niedersachsen gehört zu den Regionen Deutschlands mit einem sehr hohen Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche. In den 1950er-/1960er- Jahren besaß Niedersachsen noch vergleichsweise hohe Grünlandanteile. Die Abbildung 6 zeigt die Veränderung des Dauergrünlandes und die Anteile der verschiedenen Grünland-Nutzungsformen seit 1950 in Niedersachsen entfielen 71 % der Grünlandfläche in Niedersachsen auf intensiv gedüngte Mähweiden mit gravierenden Folgen für die die Bestände der charakteristischen Grünlandpflanzen und Vögel. Parallel dazu stiegen auf den wachsenden Ackerflächen der Verbrauch von Pestiziden und Dünger sowie der Ernteertrag pro ha deutlich an, während die Vielfalt angebauter Kulturfrüchte sank. Der Ackerbau in Niedersachsen wird derzeit durch Wintergetreide, Raps und insbesondere im Nordwesten durch Mais dominiert. 9
10 Abbildung 6: Entwicklung des Grünlandes in Niedersachsen seit Durch das Flächenmanagement der Stiftung Gewässerschutz soll eine Win-Win Situation hinsichtlich Gewässer- und Naturschutz geschaffen werden. Insbesondere die Einrichtung von Grünland entlang von Gewässern dient sowohl der Verhinderung von Schadstoffeinträgen in diese Gewässer als auch der Schaffung einer Vernetzung von Lebensräumen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Durch die Anlage von naturnahen Kleinstrukturen wie Hecken, Feldholzinseln und Kleingewässer auf extensiv genutzten Agrarflächen soll eine regional und naturräumlich angepasste Mindestausstattung der Agrarlandschaften gesichert und flächenhaft auf durchlässigen Böden das Grundwasser geschützt werden. Gewässer- und Umweltschutz sind Maßnahmen zur Förderung agrarpolitischer Strukturverbesserung. Im Agrarbericht 2011 wird wiederholt der Aspekt des Wasserschutzes betont. Zu Nr. 107 wird darin ausgeführt, dass Ziele u.a die Verringerung von Nährstoffbelastungen des Wassers. Schließlich wird in Nr. 121 des Agrarberichtes darauf hingewiesen, dass Agrarumweltmaßnahmen die Erreichung der Gewässerschutzziele der WRRL unterstützen. 9 8 Michael Otto Stiftung (2014): Naturschutz in der Agrarlandschaft am Scheideweg 9 berichte.bmelv-statistik.de/dfb pdf 10
11 Die Flächen der Stiftung werden soweit wie möglich zu Pools zusammengefasst, um über die Extensivierung der Nutzung eine Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktions-fähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes an anderer Stelle kompensieren zu können und zugleich die Gewässer durch diese Extensivierung am richtigen Ort zu schützen. In summa tragen somit die von der Stiftung Gewässerschutz durchgeführten flächenbezogenen Maßnahmen in einer vielfach ausgeräumten Landschaft auch zu einer deutlichen Verbesserung der Agrarstruktur bei. 11
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