Fragen und antworten aus dem Steuerrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fragen und antworten aus dem Steuerrecht"

Transkript

1 Fragen und antworten aus dem Steuerrecht Teil 1: Allgemeines Steuerrecht/Abgabenordnung Fragen und antworten aus dem Steuerrecht teil 1: allgemeines Steuerrecht/abgabenordnung 1. Frage: In welchen Gesetzen sind die grundsätzlichen steuer- und finanzrechtlichen Vorschriften, vor allem auch verfahrensrechtlicher Art, niedergelegt? Das allgemeine Steuerrecht und das Steuerverfahrensrecht sind in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Weitere allgemeine steuerrechtliche Bestimmungen sind getroffen worden in der Finanzgerichtsordnung (FGO), dem Finanzverwaltungsgesetz (FVG) und in dem Bewertungsgesetz (BewG). Die Einzelsteuergesetze können sich auf die in diesen Gesetzen niedergelegten grundsätzlichen Regelungen beziehen. 2. Frage: Welchen Stellenwert nimmt die AO im Steuerrecht ein? Die AO wird als Steuergrundgesetz oder steuerrechtliches Mantelgesetz bezeichnet. Beide Bezeichnungen bringen den Charakter der AO und ihre Bedeutung für das gesamte Gebiet des Steuerrechts treffend zum Ausdruck. Die AO enthält die grundlegenden Bestimmungen für die Besteuerung. In ihr sind die wichtigsten Vorschriften zusammengefasst, die für alle Steuern oder für einen bestimmten Kreis von Steuern allgemein gelten. Die Einzelsteuergesetze sind von diesen allgemeinen Vorschriften entlastet. Zugleich ist damit die einheitliche Regelung und Behandlung wichtiger Gebiete des Steuerrechts weitgehend sichergestellt. 3. Frage: Welche Art von Vorschriften enthält die AO? Die AO enthält in erster Linie Regeln des Verfahrensrechts, also Bestimmungen darüber, wie bestimmte Angelegenheiten zu behandeln sind, z. B. den Inhalt eines Steuerbescheides, die Form der Einlegung von Einsprüchen oder den Gang des Ermittlungsverfahrens. Daneben enthält die AO aber auch Bestimmungen des materiellen Rechts, z. B. die Regeln über die Haftung und das Erlöschen des Steueranspruchs und Steuerstrafrechtsregeln. 4. Frage: Was versteht man unter Steuern und steuerlichen Nebenleistungen? Der Begriff der Steuern ist in 3 Abs. 1 AO definiert und hat folgende Voraussetzungen: Es muss sich um eine Geldleistung handeln. Sach- und Dienstleistungen scheiden deshalb aus. Ob die Geldleistung einmalig (z. B. Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer) oder laufend erbracht wird, ist unerheblich. Die Geldleistungen dürfen keine Gegenleistung für besondere Leistungen darstellen. Öffentliche Gebühren und Beiträge sind demgegenüber nichtsteuerliche Geldleistungen im Zusammenhang mit einer speziellen behördlichen Gegenleistung. 9

2 Fragen und antworten aus dem Steuerrecht Teil 2: Einkommensteuer 95. Frage: Welche andere Art der Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze sieht die AO vor? Zuwiderhandlungen gegen steuerrechtliche Bestimmungen können als Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) mit Geldbußen geahndet werden, wenn dies in den Steuergesetzen vorgesehen ist ( 377 AO). 96. Frage: Welche Fälle von Steuerordnungswidrigkeiten sind in der AO besonders aufgeführt? Die AO behandelt insbesondere die Ordnungswidrigkeitsfälle leichtfertige Steuerverkürzung ( 378 AO), Steuergefährdung gemäß 379 AO (z. B. durch Ausstellen unrichtiger Belege, oder durch unrichtige Verbuchung von buchungs- oder aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfällen oder Betriebsvorgängen, oder durch Verletzen der Pflicht zur Kontenwahrheit), Gefährdung der Abzugssteuern entsprechend 380 AO (z. B. durch Nichteinbehalten oder Nichtabführen der Lohnsteuer), Verbrauchsteuergefährdung ( 381 AO), Gefährdung der Eingangsabgaben durch Zuwiderhandeln gegen zollrechtliche Vorschriften ( 382 AO), unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen ( 383 AO). 97. Frage: Nach welcher Zeit verjährt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten? Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt in fünf Jahren ( 384 AO). teil 2: einkommensteuer 1. Frage: Wer ist von Ausnahmen abgesehen persönlich einkommensteuerpflichtig? Nach 1 EStG sind natürliche Personen einkommensteuerpflichtig, und zwar unbeschränkt mit ihren in- und ausländischen Einkünften (sog. Welteinkommen), sofern sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder wenn sie als deutsche Staatsangehörige zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, jedoch zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen und gegenüber dem ausländischen Staat lediglich der beschränkten Einkommensteuerpflicht (o. Ä.) unterliegen; beschränkt mit inländischen Einkünften i. S. des 49 EStG, sofern sie weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. 38

3 Fragen und antworten aus dem Steuerrecht Teil 4: Körperschaftsteuer mers einzutragen. Im Lohnkonto für das Ausgleichsjahr ist die im Lohnsteuer-Jahresausgleich erstattete Lohnsteuer gesondert einzutragen. 39. Frage: Inwieweit haftet der Arbeitgeber für Lohnsteuer? Der Arbeitgeber haftet gemäß 42d Abs. 1 EStG für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat, für die von ihm beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete Lohnsteuer, für die Einkommen- bzw. Lohnsteuer, die aufgrund fehlerhafter Angaben auf dem Lohnkonto, der Lohnsteuerbescheinigung oder dem Lohnzettel verkürzt wird. Soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, ist er zusammen mit dem Arbeitnehmer Gesamtschuldner ( 42d Abs. 3 EStG). 40. Frage: Durch wen und inwieweit wird die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer überwacht? Das Finanzamt überwacht die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch Prüfungen (Außenprüfungen) bei den Arbeitgebern ( 42f EStG). Die Außenprüfung erstreckt sich hauptsächlich darauf, ob sämtliche Arbeitnehmer (auch die nicht ständig beschäftigten) und alle zum Arbeitslohn gehörigen Einnahmen dem Steuerabzug unterworfen wurden und ob bei der Berechnung der Lohnsteuer von der richtigen Lohnhöhe ausgegangen worden ist. 41. Frage: Welche Mitwirkungspflicht hat der Arbeitgeber bei der Durchführung dieser Überprüfung? Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer-Außenprüfung zu gestatten und die für ihre Durchführung erforderlichen Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Auskünfte zu erteilen ( 42f Abs. 2 EStG). Dies gilt auch für Personen, bei denen es streitig ist, ob sie Arbeitnehmer des Arbeitgebers sind oder waren. teil 4: Körperschaftsteuer 1. Frage: Welche Unternehmen sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig? Nach 1 KStG unterliegen der Körperschaftsteuer unbeschränkt die nachfolgend genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben: Kapitalgesellschaften; Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; 114

4 Fragen und antworten aus dem Steuerrecht Teil 6: Erbschaft- und Schenkungsteuer/Bewertungsgesetz Nach dem Wortlaut des Gesetzes bezieht sich die Möglichkeit der Untersagung aber nur auf die in 4 Nr. 9c StBerG bezeichneten Personen (z.b. Spediteure), nicht auf die Angehörigen der steuerberatenden Berufe i. S. des 3 StBerG. Im Fall der Pflichtverletzung durch den letztgenannten Personenkreis sieht das StBerG eigene Sanktionen vor Frage: Welche Rechtsschutzmöglichkeiten hat der Fiskalvertreter, wenn ihm die Fiskalvertretung untersagt worden ist? Gegen die Untersagung kann sich der Fiskalvertreter mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs wehren. Einspruch und Klage haben die Hemmung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes zur Folge ( 22e Abs. 2 UStG). teil 6: erbschaft- und Schenkungsteuer/Bewertungsgesetz 1. Frage: Wer erbt, wenn vom Erblasser kein Testament hinterlassen wurde? Hat der Erblasser kein Testament errichtet, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die gleichen Folgen treten auch dann ein, wenn das errichtete Testament nicht den entsprechenden Formvorschriften entspricht. Nach der gesetzlichen Erbfolge sind Erben die Verwandten des Erblassers. Diese werden in Ordnungen eingeteilt: Erben erster Ordnung ( 1924 BGB): Abkömmlinge und deren Abkömmlinge Erben zweiter Ordnung ( 1925 BGB): Eltern und deren Abkömmlinge Erben dritter Ordnung ( 1926 BGB): Großeltern und deren Abkömmlinge Erben vierter Ordnung ( 1928 BGB): Urgroßeltern und deren Abkömmlinge Fernere Ordnungen ( 1929 BGB): Entferntere Voreltern und deren Abkömmlinge Das Gesetz sieht dabei eine Rangfolge vor ( 1930 BGB). Hiernach ist ein Verwandter nicht zur Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist. Hinterlässt der Erblasser weder Verwandte noch einen Ehegatten (bzw. Lebenspartner), so erbt der Fiskus ( 1936 BGB). Beispiel Die Witwe W hat nur einen Sohn Florian. Als weitere Verwandte ist nur noch die Nichte Sonja vorhanden. Sohn Florian ist Erbe 1. Ordnung ( 1924 Abs. 1 BGB) und Nichte Sonja 2. Ordnung. Nach 1930 BGB wird Nichte Sonja von Sohn Florian verdrängt, was zur Folge hat, dass letzterer Erbe der W ist. 2. Frage: Wie sieht das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten aus? Ohne Beachtung des Güterstandes sieht das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten wie folgt aus: 168

5 Klausurtypischer teil aufgaben Erster Prüfungssatz Klausurtypischer teil aufgaben erster Prüfungssatz Steuerrecht I Die zu den drei Teilen dieser Übungsklausur aufgeführten Sachverhalte sind entsprechend der Aufgabenstellung zu beurteilen. Begründen Sie Ihre Lösungen unter Angabe der maßgeblichen steuerrechtlichen Vorschriften. teil I einkommensteuer I. aufgabenstellungen Ermitteln Sie für die Mandantin Eloisa Brome die einzelnen Einkünfte für den VZ Die Summe der Einkünfte ist dabei nicht zu berechnen. Kurze Angaben zur persönlichen Einkommensteuerpflicht, zur Veranlagungsart sowie zum Einkommensteuertarif sind erforderlich. Nehmen Sie Stellung zu etwaigen Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Berücksichtigung von Kindern sowie Steuerermäßigungen. Das Einkommen oder das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu berechnen. Die Entscheidungen sind unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften zu begründen. Richtlinien und Hinweise sind zur Begründung nur dann heranzuziehen, wenn es sich um Erläuterungen handelt, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, sowie bei Anwendung von Vereinfachungsregelungen. Gehen Sie bei Ihrer Lösung in der vorgegebenen Reihenfolge nur auf die nachfolgend genannten Punkte ein: 1. Persönliche Einkommensteuerpflicht 2. Veranlagungsart 3. Einkommensteuertarif 4. Berücksichtigung von Kindern 5. Ermittlung der Einkünfte für Eloisa Brome 6. Sonderausgaben 7. außergewöhnliche Belastungen 8. Ausführungen zu Steuerermäßigungen II. Bearbeitungshinweise Es ist davon auszugehen, dass Eloisa Brome für den VZ 2011 das steuerlich günstigste Ergebnis wünscht, sofern sich aus den einzelnen Textziffern nichts Gegenteiliges ergibt. Alle erforderlichen Anträge gelten als gestellt und sämtliche erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise als erbracht. 207

6 Klausurtypischer teil aufgaben Dritter Prüfungssatz Auf die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen hat Holger wirksam verzichtet. Vorschenkungen des Erblassers an GB innerhalb der letzten zehn 10 liegen nicht vor. B. aufgaben und Bearbeitungshinweise Beurteilen Sie den o. a. Sachverhalt für GB unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen des ErbStG und des BewG und begründen Sie Ihre Entscheidung. Gehen Sie bei Ihrer Lösung in der vorgegebenen Reihenfolge nur auf die nachfolgend genannten Punkte ein: Ermittlung des Wertes der Bereicherung Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und der festzusetzenden Erbschaftsteuer Ausführungen zur persönlichen Steuerpflicht, zur Entstehung der Steuerschuld und zum Bewertungsstichtag sind nicht erforderlich. Entsprechend der Systematik des ErbStG sind sachliche Steuerbefreiungen und Freibeträge direkt bei den begünstigten Wirtschaftsgütern zu berücksichtigen. rechnungswesen teil I Buchführung und Jahresabschluss nach handels- und Steuerrecht aufgabenstellung 1. Beurteilen Sie die nachfolgenden Sachverhalte 1 6 unter Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen des Handels- und Steuerrechts sowie den Verwaltungsanweisungen (EStR/EStH). 2. Entwickeln Sie die jeweiligen Bilanzansätze nach Handelsrecht (HB) und Steuerrecht (StB) zum Soweit Bewertungswahlrechte bestehen, ist davon auszugehen, dass für das Wirtschaftsjahr 2011 (= Kalenderjahr) steuerrechtlich der niedrigste mögliche Gewinn ausgewiesen werden soll. M möchte, soweit dies möglich ist, eine einheitliche Bilanz (Handelsbilanz = Steuerbilanz) erstellen; eine gesonderte Steuerbilanz will M nicht aufstellen. Für evtl. aufgedeckte stille Reserven möchte M, soweit dies möglich ist, eine steuerliche Rücklage bilden. Gehen Sie davon aus, dass M bei steuerlichen Wahlrechten ein besonderes Verzeichnis erstellt hat. Bei rechtlichen Zweifelsfällen ist der Verwaltungsauffassung zu folgen. Sollten die Bilanzansätze in Handelsbilanz und Steuerbilanz zwingend voneinander abweichen, ist dies außerhalb der Handelsbilanz darzustellen. 279

7 Klausurtypischer teil lösungen Vierter Prüfungssatz Tz. 6 Der Veräußerungsgewinn ist nach 8b Abs. 2 KStG steuerfrei. Die Vermittlungsprovision ist gem. 160 AO nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und muss außerbilanziell wieder hinzugerechnet werden. Verkaufspreis ,00./. anteiliger Buchwert 20/40 von , ,00./. abzugsfähige Veräußerungskosten ,00 = steuerfreier Veräußerungsgewinn ,00 (1,0 P.)./. außerbilanzielle Kürzung ,00 (1,0 P.) + 5 % außerbilanzielle Hinzurechnung ( 8b Abs. 3 Satz 1 KStG) 6.125,00 (1,0 P.) + außerbilanzielle Hinzurechnung der Vermittlungsprovision 5.000,00 (1,0 P.) Steuerrecht II teil I Umsatzsteuer Sachverhalt 1 a) Zu 1. Es liegt ein Reihengeschäft gem. 3 Abs. 6 Satz 5 UStG vor, (1,5 P.) weil mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abgeschlossen haben und der Gegenstand der Beförderung unmittelbar von der S-GmbH, dem ersten Unternehmer, an den P als letzten Abnehmer gelangt. Im Rahmen des Reihengeschäfts werden nacheinander zwei Lieferungen ausgeführt. (0,5 P.) Zu 2. Lieferung der S-GmbH an R Es handelt sich um eine Lieferung nach 3 Abs. 1 UStG. (0,5 P.) Der Ort liegt gem. 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 UStG (0,5 P.) als ruhende Lieferung in Dresden, weil die bewegte Lieferung die von R an P ist (Abschn Abs. 8 Satz 2 UStAE). Die Lieferung wird mit dem Beginn der Beförderung am ausgeführt. (0,5 P.) Die Lieferung ist steuerbar gem. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (0,5 P.) und mangels Steuerbefreiung nach 4 UStG steuerpflichtig. (0,5 P.) Wenn ein Reihengeschäft vorliegt, kann nur die bewegte Lieferung unter den Voraussetzungen des 6 UStG steuerfrei sein (Abschn Abs. 4 UStAE, Abschn Abs

8 Klausurtypischer teil lösungen Achter Prüfungssatz Achter Prüfungssatz Aufgabe 1 Sachverhalt Auszahlung Ausgabe Aufwand Kosten , ,00 0,00 0, , , , , , , , ,00 4 0,00 0,00 812,50 700, ,00 0,00 0,00 0,00 6 0,00 0,00 0, , , , ,00 0, , , , ,00 9 0,00 0,00 0, ,00 zu Sachverhalt 3: Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen (Spalte Kosten ): Anschaffungskosten: ,00 : 10 Jahre : 12 = 1.000,00 für Monat November 2012 zu Sachverhalt 4: Ermittlung des Aufwands: 250 Stück x 3,25 /Stück = 812,50 Ermittlung der Kosten: 200 Stück x 3,50 /Stück = 700,00 aufgabe 2 a) Istkostenrechnung Sie verwendet die historischen Werte der Buchführung der bereits abgelaufenen Periode, die für die Kostenplanung keine ausreichende Aussage machen, für die Nachkalkulation aber wichtig sind. Endergebnisse sind die Summen der Einzelkosten und der Ist-Gemeinkostenzuschläge, die im BAB ermittelt werden. Die Kontrolle der betrieblichen Leistung, insbesondere der Kostenstellen, wird durch Änderungen des Beschäftigungsgrades erschwert, eventuell auch durch Preisänderungen der Produktionsfaktoren. 578

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen. Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Nur ca. 20 % der Bundesbürger haben ein Testament errichtet. Dies obwohl viele nicht die gesetzliche Erbfolge kennen und diese tatsächliche

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1 Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer

Mehr

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE

Mehr

AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS

AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS Bezüglich der neuen EU-Freizügigkeit ab dem 01.05.2011 (wahrscheinlich relevant für polnische und tschechische Arbeitnehmer) stellen

Mehr

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.

Mehr

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner. Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard

Mehr

Grundstruktur der Einkommensteuer

Grundstruktur der Einkommensteuer ESt / Grundlage der Einkommensteuer 1 Grundstruktur der Einkommensteuer A Wesen und Umfang der Einkommensteuer 1 Einordnung der Einkommensteuer 1A01 1A02 1A03 1A04 1A05 1A06 1A07 1A08 1A09 Die Einkommensteuer

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423 Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR) Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers, Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland

Verlagerung der Buchführung ins Ausland Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger

Mehr

Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005

Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005 Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005 Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde in Hamburg hat mit Zustimmung des Beirates folgende Kultussteuerordnung

Mehr

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1 Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.

Mehr

Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer Jahr 2011

Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer Jahr 2011 Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer Jahr 2011 Inhaltverzeichnis I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht 3 1. Personen mit steuerlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland 3 2. Personen ohne

Mehr

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen

Mehr

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche

Mehr

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel:

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel: Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs. Damit Sie deren Bedeutung und den Inhalt der weiteren Korrespondenz richtig verstehen können, möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Begriffe, insbesondere

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender

Mehr

Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting -

Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting - Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting - Von Dr. Steffen Rauch und Dr. Albrecht Merkt * Stuttgart, im Juli 2008 * Dr. Steffen Rauch und Dr. Albrecht Merkt sind Richter am Finanzgericht

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015.

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gemäß Bekanntmachung

Mehr

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen 10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes

Mehr

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist. Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte

Mehr

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013 Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)

Mehr

Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr.

Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr. An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Steuernummer 3 4 5 6 7 8 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs.

Mehr

Die Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.

Die Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können. ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2014 aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11. Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.2014 Baumaßnahmen an einem fertigen vermieteten Gebäude Nachträgliche

Mehr

Umwandlung von Unternehmen

Umwandlung von Unternehmen INSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE LEIBNIZ UNIVERSITÄT HANNOVER Umwandlung von Unternehmen - Aufgabensammlung - Umwandlung von Unternehmen - 1 - Aufgaben zur Umwandlung einer Kapitalgesellschaft

Mehr

Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht

Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Abgabe von Willenserklärungen: Eine Willenserklärung wird als abgegeben angesehen, wenn der Erklärende alles seinerseits

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter: Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte

Mehr

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige

Mehr

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder GZ IV A 2 - S 2760-4/03 Körperschaftsteuerliche Behandlung der Auflösung und Abwicklung von Körperschaften und Personenvereinigungen nach den Änderungen

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1

Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1 Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1 Lerngebiet 4 Einkommensteuer 75 Stunden LERNZIEL Anhand praxisorientierter Fälle erwerben die Schüler die Fähigkeit,

Mehr

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen 87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.

Mehr

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung)

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) nehmer nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer ohne Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

1. Teil: Umsatzsteuer (14 Punkte)

1. Teil: Umsatzsteuer (14 Punkte) BWL 3 STEUERN SS 05 ÜBUNGSKLAUSUR. Teil: Umsatzsteuer (4 Punkte).. Von der Elektrofuchs AG mit Sitz in Gießen werden IT-Beratungsdienstleistungen erbracht und Computerzubehör per Postversand verkauft.

Mehr

Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz

Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Stand: ab Steuerreform 2009 Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) kennt folgende Begrifflichkeiten:

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

Aufgabenstellungen für Ihr Webinar

Aufgabenstellungen für Ihr Webinar Aufgabenstellungen für Ihr Webinar Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre - Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer NEU! In kurzer Zeit perfekt vorbereitet für die Bilanzbuchhalter-Prüfung: 5-tägige Präsenzkurse

Mehr

Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts. Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick

Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts. Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick Berlin, Dezember 2012 I. Einführung Nach der Zustimmung durch den Bundesrat am 23. November

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation (

Mehr

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau für den sozialen Wohnungsbau Alle sangaben in Euro / Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)

Mehr

Wiederkehrende Bezüge bzw. Leistungen (Oberbegriff)

Wiederkehrende Bezüge bzw. Leistungen (Oberbegriff) Seite 1 Anlage 4 Wiederkehrende bzw. Leistungen (Oberbegriff) Voraussetzungen: dauernde Last sonstige wiederkehrende 1. Verpflichtungsgrund zivilrechtlich wirksam begründetes nstammrecht (das Stammrecht

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr