International Relations Center (ZIB) University of Cologne Faculty of Management, Economics and Social Sciences

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1 International Relations Center (ZIB) University of Cologne Faculty of Management, Economics and Social Sciences Stand: Oktober 2014 Förderung von Auslandspraktika im Rahmen des ERASMUS+ Programms - (ERASMUS Placements) Das ERASMUS+-Programm bietet auch finanzielle Förderung von Auslandspraktika im europäischen Ausland. Die Mittel für die Förderung sind begrenzt und werden jeweils für ein akademisches Jahr bereitgestellt. Es ist eine Bewerbung erforderlich. Ansprechpartner für Studierende der WiSo-Fakultät Das ZIB der WiSo-Fakultät betreut die Mittel für WiSo-Studierende. Ansprechpartner sind: Jutta Reusch, Nicole Kimmich und Lisa Schmidt, erreichbar unter: Wiso-ERASMUS@uni-koeln.de. Voraussetzung für die Förderung (die Förderkriterien unterliegen den allgemeinen Bedingungen des ERASMUS+ Programms eu.daad.de/de/ ) Mindestdauer des Praktikums (2 Monate/60 Tage; es werden jeweils ganze Monate, d.h. 30 bzw. 31 Tage zugrunde gelegt). die Mindestdauer des Praktikums muss innerhalb eines akademischen Jahres absolviert werden (d.h. zwischen 1. Juni und 30. September des Folgejahres) ERASMUS Praktikaförderung darf pro Studienlevel evtl. ergänzend zu einem ERASMUS-Auslandssemester nicht die Gesamtförderzeit von 12 Monaten überschreiten für die Dauer des Praktikums muss ein gültiger Studierendenstatus der WiSo-Fakultät vorliegen (Ausnahme: Graduiertenpraktika, s. anliegendes Merkblatt Akademisches Auslandsamt, S. 2) das Praktikum muss in einem der an ERASMUS teilnehmenden Länder stattfinden (s. verbindliche Zusage von der Praktikumsstelle muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln, das der berufspraktischen Qualifizierung dient und ohne Unterbrechung abgeleistet wird mögliche Einrichtungen für Praktika sind: Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren und andere Organisationen (z.b. Goethe Institute) nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten Eine rückwirkende Förderung eines bereits abgeschlossenen Auslandspraktikums ist ausgeschlossen Studierende sind für ausreichenden Versicherungsschutz während des Praktikums verantwortlich. Ausführliche Informationen sind im anhängenden Merkblatt des Akademischen Auslandsamtes aufgeführt. Die Bereitstellung der erforderlichen Dokumente (s. anhängendes Merkblatt des Akademischen Auslandsamtes) Bewerbungsfristen für Studierende der WiSo-Fakultät: 31. Oktober 2014, 15. Dezember 2014, 15. Februar 2015, (falls noch Mittel zur Verfügung stehen) 15. April 2015, 15. Juni 2015 Die Bewerbungsunterlagen bitte bis zu den jeweils ausgeschriebenen Terminen im Zentrum für Internationale Beziehungen der WiSo-Fakultät per an wiso-erasmus@uni-koeln.de einreichen. Nach Abschluss der jeweiligen Bewerbungsfrist werden die bis dahin eingegangen Bewerbungen bearbeitet. Eine frühzeitige Bewerbung um eine Praktikumsförderung wird empfohlen. Es besteht keine Garantie, dass für Praktika im Sommer 2015 noch Fördermittel zur Verfügung stehen werden.

2 Förderung von Auslandspraktika im ERASMUS + Programm - (ERASMUS Placements) Erforderliche Bewerbungsunterlagen: aktuelle Leistungsübersicht vom Prüfungsamt Lebenslauf Motivationsschreiben, mit Darstellung der Eingliederung des Praktikums in das Studium Praktikumsbeschreibung (z.b. Stellen-, Tätigkeitsbeschreibung) verbindliche Zusage von der Praktikumsstelle mit Angabe der Entlohnung Immatrikulationsbescheinigung evtl. Nachweis über Sprachkenntnisse des Ziellandes Förderhöhe und Förderdauer: Die Förderhöhe richtet sich nach dem Land in dem das Praktikum stattfindet. (Informationen zu den Ländergruppen sind im anhängenden Merkblatt des Akademischen Auslandsamtes aufgeführt) Die Förderdauer ist limitiert und richtet sich nach der Höhe der Praktikumsvergütung. Restzeiten von Praktika, die nicht in der Förderdauer berücksichtigt werden können, gelten als zero-grant* Praktikumsvergütung Förderzeitraum Restliche Praktikumszeit bis 349,-- 3 Monate zero-grant* von 350,-- bis 999,-- 2 Monate zero-grant* ab 1.000,-- 0 Monate zero-grant* * Für zero-grant Zeiträume wird (zunächst) keine ERASMUSFörderung vergeben. Sollten am Ende des Förderjahres (August/September) noch Restmittel zur Verfügung stehen, kann ggf. eine (anteilige) Nachbewilligung zu den bekannten Fördersätzen gewährt werden. Ansprechpartner für ERASMUS-Praktikaförderung im ZIB der WiSo-Fakultät: Jutta Reusch (für Masterstudierende, Tel: ) Nicole Kimmich (für Bachelor-Studierende, Tel: ) Lisa Schmidt (Studentische Hilfskraft) wiso-erasmus@uni-koeln.de Bei Anfragen per bitte immer Studierendenlevel (Bachelor oder Master) angeben. 2

3 UNIVERSITÄT ZU KÖLN Merkblatt für ERASMUS-Studierende, die im akademischen Jahr 2014/2015 ein Auslandspraktikum absolvieren Im Rahmen Ihres Studiums an der Universität zu Köln absolvieren Sie ein Auslandspraktikum, für das Ihnen ein ERASMUS-Mobilitätszuschuss bewilligt wurde. Diese Mittel werden zentral vom Akademischen Auslandsamt verwaltet. Um diesen Zuschuss auszahlen zu können, benötigen wir folgende Dokumente, die Ihnen von Ihren Programmbeauftragten in der Fakultät bzw. vom Akademischen Auslandsamt ausgehändigt wurden: Laut DAAD-Vertrag müssen diese Unterlagen vollständig beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. Sollten diese Unterlagen in Einzelfällen fehlen, müssen wir die Zuschüsse von den Betreffenden zurückfordern. Zwei Dokumente müssen Sie vor dem Auslandsstudium einreichen: 1. Grant Agreement (Zuwendungsvertrag für ERASMUS+ Hochschulbildung: Praktikum) Füllen Sie die erste Seite des Grant Agreements aus und senden das unterschriebene Dokument vor Antritt des Auslandspraktikums an uns zurück. Bitte geben Sie unbedingt eine -Adresse an, über die wir Sie bei Rückfragen auch im Ausland erreichen können. Lesen Sie bitte die besonderen Bestimmungen durch, bevor Sie unterschreiben. Ohne dieses von Ihnen unterschriebene Dokument kann keine Auszahlung erfolgen! Bitte geben Sie auch unbedingt die genauen Daten Ihres Auslandspraktikums an, da Ihr Zuschuss sonst nicht berechnet werden kann! Wir ergänzen die Angaben zum Stipendium (Förderdauer und höhe, S. 2) und senden Ihnen die finale Version mit Unterschrift des Akademischen Auslandsamtes per zu. 2. Learning Agreement for Traineeships (Anhang I) Im Vorfeld zu Ihrem Auslandspraktikum ist eine Lernvereinbarung zu schließen, die eine transparente und effiziente Vorbereitung auf das Auslandspraktikum und (sofern zutreffend) die akademische Anerkennung gewährleisten soll. Daher muss vor der Ausreise ins Ausland ein klar festgelegtes Lernprogramm mit der Praktikumseinrichtung vereinbart werden (ein Formular hierzu, das Learning Agreement for Traineeships wird von uns zur Verfügung gestellt). Gemäß EU-Vorgabe müssen Sie uns eine Kopie des vollständig unterschriebenen Learning Agreements vor Ihrer Ausreise einreichen! Sollten Sie Änderungen am Learning Agreement vornehmen, reichen Sie bitte den entsprechenden Abschnitt ( Changes to the Original Learning Agreement ) spätestens innerhalb von 4-7 Wochen nach Praktikumsbeginn ein. Folgende Dokumente reichen Sie bitte nach Ihrem Auslandspraktikum bei uns ein: 3. Letter of Confirmation (Anhang IV) Am Ende Ihres Auslandspraktikums benötigen wir von Ihnen eine Bescheinigung der Praktikumseinrichtung, in der Ihre genauen Aufenthaltsdaten (Tag/Monat/Jahr) angegeben werden. Dieses Dokument muss am Ende Ihres Auslandspraktikums von der Praktikumseinrichtung bestätigt werden. Alternativ zum Letter of Confirmation kann auch jede andere Bescheinigung akzeptiert werden, aus der die tagegenauen Aufenthaltsdaten hervorgehen (z.b. Arbeitszeugnis, Unternehmensbescheinigung, etc.) Bitte reichen Sie diese Bestätigung unmittelbar nach Ihrer 1

4 Rückkehr bei uns ein, in jedem Fall aber spätestens bis zum Studierende, die sich im August 2015 noch im Ausland befinden, müssen sich ebenfalls bis zum bei uns melden, um uns über die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes zu informieren. Achtung: Finanziell gefördert werden kann nur der Zeitraum, der von der Praktikumseinrichtung bescheinigt wird! 4. Abschlussbericht Studierendenmobilität für Praktika Sie müssen innerhalb von 30 Tagen nach Ende Ihres Auslandspraktikums den Abschlussbericht (EUSurvey-Onlineumfrage) über das EU Mobility Tool ausfüllen und unterschrieben per oder in Papierform an uns übermitteln. Der Link zum Abschlussbericht wird Ihnen automatisch nach Ende Ihres Auslandspraktikums per zugeschickt. 5. Erfahrungsbericht Neben dem Abschlussbericht müssen Sie nach Beendigung Ihres Aufenthaltes einen Erfahrungsbericht einreichen, den Sie über folgenden Link eingeben: Bitte reichen Sie den Erfahrungsbericht per oder in Papierform ein. Besonderheit bei Graduiertenpraktika: Graduierte können für ein Auslandspraktikum gefördert werden, wenn sie innerhalb ihres letzten Studienjahres für eine Förderung ausgewählt wurden. Das Auslandspraktikum muss innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Studiums durchgeführt und abgeschlossen werden. Sie müssen während des Praktikums exmatrikuliert sein, als Nachweis ist die Exmatrikulationsbescheinigung oder das Abschlusszeugnis bei uns einzureichen. Sollten diese Dokumente vor Antritt des Auslandspraktikums noch nicht vorliegen, kann zunächst eine Bescheinigung der Fakultät eingereicht werden, dass alle Studienleistungen erbracht wurden Versicherungen: Mit Unterzeichnung des Grant Agreements bestätigen Sie, dass ausreichender Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) für das Gastland besteht, da mit dem ERASMUS+ Programm keinerlei Versicherungsschutz durch die Universität zu Köln verbunden ist. Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen der EU- Mitgliedsstaaten gibt es ein Krankenversicherungsabkommen, das einen Grundversicherungsschutz bietet. Sie sollten sich auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse über den Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes und die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Versicherung informieren. Haftpflichtversicherungsschutz für Schäden durch den Teilnehmer am Arbeitsplatz sowie Unfallversicherungsschutz für Schäden zulasten des Teilnehmers am Arbeitsplatz sind ggf. durch die Praktikumseinrichtung abgedeckt und im Grant Agreement anzugeben. Sollten Sie nicht über die Praktikumseinrichtung haft- und/oder unfallversichert sein, müssen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz im Vorfeld des Auslandspraktikums sorgen. Es besteht die Möglichkeit, über den DAAD eine Versicherung abzuschließen, die Kranken-, Haftpflicht- und Unfallsversicherung beinhaltet (siehe Beurlaubung: Für die Zeit Ihres Auslandspraktikums können Sie sich an der Universität zu Köln beurlauben lassen. Zuständig ist das Studierendensekretariat. Informationen und das Antragsformular finden Sie unter 2

5 Mobilitätszuschuss: Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes können seit 2010/2011 auch Staatsangehörige von Drittstaaten am ERASMUS-Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Gefördert werden Auslandsaufenthalte zwischen dem und dem Mobilitätsstipendien können für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten (= 60 Tage) bis maximal 12 Monaten vergeben werden. Studierende können bereits im ersten Studienjahr gefördert werden. Die finanzielle Unterstützung wird nach folgenden Faktoren berechnet: a.) Ländergruppen: Die Fördersätze sind abhängig vom Zielland. Die Programmländer wurden in drei Gruppen unterteilt, für die folgende Monats- bzw. Tagessätze gelten: Ländergruppe Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 ERASMUS+ Zuschuss pro Monat / Tag 354,- (bzw. 11,80 /Tag) 303,- (bzw. 10,10 /Tag) 252,- (bzw. 8,40 /Tag) Gruppe 1: Gruppe 2: Gruppe 3: Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn b.) Aufenthaltstage: Die ERASMUS-Förderung berechnet sich nach dem Praktikumszeitraum. Gemäß der Definition der EU Kommission entspricht 1 Monat genau 30 Tagen. Im Grant Agreement wird der Förderzeitraum folgendermaßen festgelegt: Das Anfangsdatum des finanziellen Erasmus-Förderzeitraums ist der erste Arbeitstag in der Praktikumseinrichtung. Auch der Aufenthaltszeitraum für Sprachkurse im Gastland, die dem Praktikum unmittelbar vorstehen, kann für die Förderung berücksichtigt werden. Das Enddatum ist der letzte Arbeitstag in der Praktikumseinrichtung. Bitte beachten Sie jedoch: Diese Daten unterscheiden sich zumeist von tatsächlichen Aufenthaltszeiträumen im Ausland! Für Zeiträume vor und nach dem Auslandspraktikum erhalten Sie keine ERASMUS-Förderung! Der Mobilitätszuschuss wird Ihnen in zwei Raten ausgezahlt: Die 1. Rate (80%) wird zu Beginn des Auslandspraktikums überwiesen, die 2. Rate nach dem Auslandsaufenthalt und Einreichen der Abschlussunterlagen. Nähere Details zu den Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie bitte auch dem Grant Agreement, Artikel 4. Änderung der Aufenthaltszeiten: Bitte melden Sie uns (und Ihrem Programmbeauftragten in der Fakultät) umgehend, falls sich Ihr Auslandspraktikum verkürzt. Sollten Sie sich weniger als 2 Monate/60 Tage im Ausland aufhalten, muss der gesamte Zuschuss zurückgezahlt werden! Verlängerungsanträge müssen mindestens 30 Tage vor Ende der ursprünglich geplanten Mobilitätsphase bei uns eingegangen sein. Die Verlängerung muss sowohl von der Praktikumseinrichtung sowie Ihrem Programmkoordinator bzw. dem Akademischen Auslandsamt genehmigt werden. Im Falle einer Verlängerung muss ein neues Grant Agreement aufgesetzt werden. Für den verlängerten Zeitraum erhalten Sie (zunächst) keine ERASMUS-Förderung ( zero grant period ). Nur wenn am Ende des Förderjahres Restmittel zur Verfügung stehen, kann Ihnen ggf. eine (anteilige) Nachbewilligung zu den bekannten Fördersätzen gewährt werden. 3

6 Kontakt im Akademischen Auslandsamt der Universität zu Köln: Christiane Biehl, M.A. (ERASMUS-Hochschulkoordinatorin) Annika Uhlig, M.A. (Verwaltung der Mobilitätszuschüsse) Mail: Tel.: Fax: Anschrift : Universität zu Köln Akademisches Auslandsamt Universitätsstr. 22a Köln 4

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