Gewinnung und Begleitung von freiwillig und ehrenamtlich Tätigen St. Josef-Haus, Kerpen Buir
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- Mathias Heinrich
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1 verband für den Rhein-Erft -Kreis e.v. Reifferscheidstr. 2-4, Hürth Tel.: / (Fax 62) info@caritas-erftkreis.de Rahmenkonzeption für die Einrichtungen der stationären Altenhilfe Gewinnung und Begleitung von freiwillig und ehrenamtlich Tätigen St. Josef-Haus, Kerpen Buir 1. Ziele (1) die Bewohner sollen zusätzliche Ansprechpartner und neue Bezugspersonen mit höherem Zeitpotential erhalten. Ggf. erhalten sie zusätzliche Informationen aus dem Gemeinwesen, erleben einen abwechslungsreicheren Alltag; somit soll die Lebensqualität des Bewohners erhöht werden. (2) die hauptamtliche Mitarbeiter sollen entlastet werden und erhalten somit mehr Freiräume im Alltag. (3) der gemeinwesenorientierte Ansatz des Einrichtungen der stationären Altenhilfe, die Kooperation mit dem Ort und der Kirchengemeinde sollen verstärkt werden. (4) die ehrenamtlich und freiwillig Tätigen sollen ihren Einsatz als bereichernd, sinnvoll und sinnstiftend für sich selbst erleben. 2. Durchführungsverantwortung, Informationspflicht, Mitwirkung (1) Die Durchführungsverantwortung bzgl. Aquise/Werbung von ehrenamtlich und freiwillig Tätigen sowie bzgl. deren Begleitung sind geregelt. (2) Heimleitung und ggf. Pflegedienstleitung sowie die Bereichsleiter werden von der durchführungsverantwortlichen Person in wesentliche Entscheidungen mit einbezogen.
2 2 3. Möglichkeiten der Aquise und Werbung Die Möglichkeiten der Aquise und Werbung sind in den Einrichtungen beschrieben. Denkbar sind gezielte persönliche Ansprache von z.b. Mitgliedern der Kirchengemeinden (ehemalige) Angehörige ehemalige Mitarbeiter Schnuppertage für freiwillig Tätige Veröffentlichungen in Zeitungen, Pfarrbriefen etc. Werbung, Prospekte Mund-zu-Mund-Propaganda Einbeziehung hauptamtliche Mitarbeiter Internet, z.b. Infostände und öffentliche Aktionen, z.b. anlässlich von Sommerfesten Seniorentagen 4. Rechtliche Aspekte Gesetzliche Unfallversicherung In den Einrichtungen der stationären Altenhilfe tätige ehrenamtlich und freiwillige Mitarbeiter sind gegen tätigkeitsbedingte Risiken zu versichern. Dazu gehören unter anderem die Folgen von Unfällen im Rahmen der Tätigkeit und Unfälle auf Wegen und Fahrten zwischen Wohnung und Einsatzort. Die Einrichtung ist verpflichtet, einmal im Jahr die Anzahl der freiwillig Tätigen der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Im Schadensfall ist nachzuweisen, dass der ehrenamtlich und freiwillig Tätige absprachegemäß tätig war. Haftpflicht Wenn ehrenamtlich und freiwillig Tätige im Rahmen ihrer Tätigkeit andere Personen oder Sachen schädigen, ist aufgrund einer gesetzlichen Regelung der verband für den Erftkreis e.v. verpflichtet, dafür (im Rahmen einer Haftpflichtversicherung) einzutreten. Eine Ausnahme bildet der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit. Hygiene Alle ehrenamtlich und freiwillig Tätigen, die mit Lebensmitteln in Verbindung kommen, haben die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der Lebensmittelhygieneverordnung zu beachten.
3 3 5. Möglichkeiten von ehrenamtlicher und freiwilliger Tätigkeit Einzelbetreuungen von Bewohnern, z.b. Spaziergänge Gespräche Spiele Sterbebegleitung Durchführung von oder Mitwirkung bei Gruppenangeboten Bewegungsangebote kreative und musikalische Angebote Spieleangebote Vorlesen Durchführung von oder Mitwirkung bei kultureller Programmgestaltung Konzerte Theater Dia-Vorführungen Sterbebegleitung (St. Josef.Gruppe) Begleitungen von Bewohnern (intern, extern) Hol- und Bringdienste für Bewohner Teilnahme an Ausflügen Vorbereitung und Mitarbeit bei Projekten hauswirtschaftliche Hilfestellungen Dekoration Gartenarbeiten Mitwirkung in der Hausmeisterei, der Verwaltung (Pforte) oder einem anderen Bereich Anforderungsprofil für freiwillig Tätige Bereitschaft zur Teilnahme an regelmäßigen Gruppentreffen (6-8 x jährlich) und zur Fortbildung im praktischen und persönlichkeitsbildenden Bereich Fähigkeit zur Empathie; damit verbunden ist ein Taktgefühl im Gespräch und im Umgang mit dem Bewohner und den Mitarbeitern Zuverlässigkeit; damit verbunden ist eine Bereitschaft für eine kontinuierliche Tätigkeit Fähigkeit zur Reflexion auf die Wirkung des eigenen Handelns Einhaltung von Absprachen incl. Zeitlich begrenzter oder projektbezogener Einsätze.
4 4 7. Vergütung Ein Hauptmerkmal freiwilliger Tätigkeit ist der Verzicht auf eine finanzielle Vergütung. Denkbar sind allerdings Aufwandsentschädigungen für Auslagen (Material, Bücher,...) Fahrtkostenersatz 1 freies Essen gemeinsame Ausflüge Fortbildungsangebote Geschenke zu besonderen Anlässen (Geburtstage, Jubiläen,...) 8. Vorbereitung Im Vorfeld eines freiwilligen Einsatzes sind zu klären Ermittlung des Bedarfs an freiwilliger Tätigkeit Erfüllung des Anforderungsprofils Auswahl einer geeigneten Tätigkeit (Art, Umfang) Information über die rechtlichen Rahmenbedingungen (s.o.) Information über die Vergütung (s.o.) Vereinbarungen Schweigepflicht Datenschutz Fortbildungsbedarf Verhalten bei Urlaub, Krankheit etc. Ansprechpartner Organisation einer Anleitung in die neue Tätigkeit und ggf. Vorstellung des Bewohners oder der Gruppe Absprache über eine kontinuierliche Begleitung der Tätigkeit 9. Begleitung Ein für die folgenden Aufgaben von dem verantwortlichen Mitarbeiter benannte Person leitet den ehrenamtlich und freiwillig Tätigen zu Beginn seiner Tätigkeit an und stellt ggf. den Bewohner bzw. die Gruppe vor hält einen regelmäßigen Kontakt zu den ehrenamtlich und freiwillig Tätigen, ist offen für einen Erfahrungsaustausch (Reflexion) und bietet Hilfestellungen an steht für weitere persönliche Beratungstermine zur Verfügung 1 Gemeinnützige Träger haben die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen, z.b. für Fahrtkosten, auszustellen.
5 5 organisiert bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der Heimleitung Informationsveranstaltungen zu relevanten Themen; möglich sind beispielsweise Depression im Alter Demenz Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsrecht Schuldgefühle/Schuld Themen zur Fragen der Sterbebegleitung Glaubensfragen praktische Übungen biographisch orientierte Angebote Umgang mit Konflikten Notfallsituationen organisiert die Teilnahme von ehrenamtlich und freiwillig Tätigen an Angeboten des Trägers sowie des Diözesan-verband für das Erzbistum Köln e.v. 10.Wertschätzung Eine Wertschätzung der ehrenamtlich und freiwilligen Tätigkeit geschieht durch (a) die kontinuierliche Begleitung (vgl. 9.) (b) ggf. Danke-schön-Treffen (c) ggf. regelmäßig stattfindende Treffen (d) ggf. Namensschilder 11. Sonstiges ehrenamtlich und freiwillig Tätige sind potentielle Multiplikatoren, die das Image der Einrichtungen der stationären Altenhilfe verbessern können. für ehrenamtliche und freiwillige Tätigkeiten können entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden. bei arbeitslosen ehrenamtlichen und freiwillig Tätigen ist darauf zu achten, dass deren freiwilliges Engagement (einschließlich anderer Nebentätigkeiten) ein Zeitbudget von 15 Wochenstunden nicht überschreiten darf. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Bezüge vom Arbeitsamt gekürzt werden.
Gewinnung und Begleitung von freiwillig und ehrenamtlich Tätigen
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