Strahlenschutzunterweisung

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1 Arbeitsbereich Isotopenanwendung Elke Bauer Arbeitsbereich Isotopenanwendung

2 Seite 2 Themen: Historisches Hierarchie des Strahlenschutzes Strahlung und Schäden Strahlenschutz (Grundsätze, Inkorporation) und Strahlungsarten Grenzwerte Freigrenzen, Umgang im Labor (H3) Kontamination und Dekontamination Praktisches

3 Seite 3 Historisches 1895 Entdeckung der Röntgenstrahlung Henri Bequerel beobachtet die Aussendung von unsichtbaren Strahlen bei Uranerzen Entdeckung der Elemente Polonium und Radium durch Marie und Pierre Curie. Das Wort radioaktiv wird von Marie Curie eingeführt Entdeckung der künstlichen Radioaktivität durch Curie- Joliot (Bombardierung von Elementen mit alpha-strahlen) Seitdem konnten nach und nach viele radioaktive Isotope jedes Elements hergestellt werden.

4 Seite 4 Historisches Und damit herrschte in den folgenden Jahren eine blinde Euphorie über solche wundersame Energie, die sogar als Allheilmittel für die Konsumindustrie galt. So wurden Zahnpasta und Abführmitteln radioaktives Thorium zugesetzt und Hotels warben mit den therapeutischen Wirkungen ihrer radioaktiven Mineralquellen'. Radioaktive Zusätze waren der Trend schlechthin und viele Konsumartikel darunter auch viele Lebensmitteln waren aus heutiger Sicht regelrecht verseucht. Da man die negativen Auswirkungen von Strahlung damals noch nicht so genau kannte, ging man relativ verantwortungslos mit dieser revolutionären naturwissenschaftlichen Errungenschaft um. Erst 1938 wurden die radioaktiven Zusätze in Konsumartikeln verboten.

5 Seite 5 Historisches

6 Seite 6 Historisches Trinity-Test, 16. Juli 1945

7 Seite 7 Historisches Hiroshima und Nagasaki, 6. und 9. August 1945

8 Seite 8 Hierarchie Strahlenschutz Strahlenschutzverantwortlicher Kann nur eine natürliche Person sein. Ist der Betreiber einer Anlage oder der Inhaber einer Genehmigung (z.b. Universität, Krankenhaus od. Einrichtung ). Präsident: Prof. Dr.-Ing. Michael Weber Der Präsident vertritt als Vorsitzender des Präsidiums die Universität in allen Belangen nach innen und außen. Zu den Aufgaben eines Strahlenschutzverantwortlichen gehört insbesondere die Bestellung einer erforderlichen Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten. Im Gegensatz zu diesen muss er nicht selbst über die Fachkunde verfügen.

9 Seite 9 Hierarchie Strahlenschutz Der / die Strahlenschutzbevollmächtigte... wird vom Strahlenschutzverantwortlichen mit Teilen seiner Pflichten beauftragt.... übernimmt Unternehmerpflichten und Verantwortlichkeiten. Dazu gehören die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten und deren Meldung an die Behörde und die Überwachung und Erwirkung von Genehmigungen nach AtG, StrlSchV und RöV.... muss über keine Fachkunde verfügen.

10 Seite 10 Hierarchie Strahlenschutz Strahlenschutzbevollmächtigte Fr. Dipl.-Ing. Elke Brax Staudingerstrasse 8 Tel: 22131

11 Seite 11 Hierarchie Strahlenschutz Der/die Strahlenschutzbeauftragte(n):... werden vom Strahlenschutzbevollmächtigten zur Wahrnehmung der Aufgaben im Strahlenschutz schriftlich bestellt. Gemäß 13 Abs. 2, 3, 5 RöV oder 31 Abs. 1, 2, 3, 4 StrlSchV ist Strahlenschutzbeauftragter... wer vom Strahlenschutzbevollmächtigten zur Leitung und Aufsicht schriftlich bestellt worden ist und über die erforderliche Fachkunde verfügt.

12 Seite 12 Hierarchie Strahlenschutz Zu den Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten gehören unter anderem: Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen etc. Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften Einweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen (z.b. Zutrittskontrollen, Schutzkleidung) Jährliche Unterweisungen des Personals

13 Seite 13 Strahlung - was ist das? Der Mensch ist von vielerlei Arten Strahlung umgeben. Das Licht und die Wärme der Sonne, die der Mensch zum Leben benötigt. Eine andere Art von Strahlung wird von Rundfunk- und Fernsehanstalten gesendet. Auch Handys, schnurlose Telefone, WLAN-Geräte senden eine Strahlung und Wärme aus. Ebenso das Babyphone. Eine weitere Strahlung bringt Wasser in Mikrowellengeräten zum Kochen. Starkstromkabel, Kabel im Haushalt (verlegt und lose) und auch Lampen strahlen Magnetfelder aus. Strahlung gehört also zur Lebensumwelt; sie kann natürlicher Herkunft oder künstliche erzeugt sein, und wird dabei als etwas Selbstverständliches empfunden. Was also ist Strahlung?

14 Seite 14 Strahlung - was ist das? Strahlung ist eine Energieform, die sich als elektromagnetische Welle - oder als Teilchenstrom - durch Raum und Materie ausbreitet. Im ersten Fall spricht man also von Wellenstrahlung, im zweiten von Teilchenstrahlung. Und was unterscheidet die einzelnen Strahlungsarten voneinander? Es ist die Energie! Die Infrarote Wärmestrahlung eines Kachelofens, die UV Strahlung der Sonne, die einen Sonnenbrand verursacht oder die Röntgenstrahlung, die unseren Körper durchdringen kann. Die Unterscheidung liegt in der Menge der mitgeführten Energie und damit auch in ihrer Wirkung.

15 Seite 15 Strahlung! Trifft die Strahlung auf ein Hindernis, wird sie entweder absorbiert (aufgenommen und umgewandelt), unbeeinflusst transmittiert (hindurch gelassen), gestreut oder reflektiert (zurückgeworfen).

16 Seite 16 Strahlung! Nichtionisierende Strahlung Nichtionisierende Strahlung (NIS) ist eine elektromagnetische Strahlung, die nicht genügend Energie aufweist, um Elektronen von der äußeren Schale von Atomen zu entfernen. Nach der Wellenlänge unterscheidet man bei der nichtionisierenden Strahlung die ultraviolette Strahlung von UV-Licht (UV), sichtbares Licht, Infrarotlicht (IR), Mikrowellen, HF Wellen sowie Niederfrequenzwellen.

17 Seite 17 Strahlung! Ionisierende Strahlung Zur ionisierenden Strahlung zählen sowohl elektromagnetische Strahlen - wie Röntgen- und Gammastrahlung als auch Teilchenstrahlung wie Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung. Sie ist dadurch charakterisiert, dass sie genügend Energie besitzt, um Atome und Moleküle zu ionisieren, das heißt aus elektrisch neutralen Atomen und Molekülen positiv und negativ geladene Teilchen zu erzeugen. Beim Durchgang durch Materie zum Beispiel durch eine Zelle oder einen Organismus - können dabei Elektronen aus den Atomhüllen herausgeschlagen werden. Die ursprünglich elektrisch neutralen Atome werden dadurch zu Trägern elektrischer Ladungen, sogenannten Ionen. So erzeugt die Strahlung in der Materie Ionen und gibt dabei Energie ab. Sowohl die Energieabgabe als auch die Anzahl der erzeugten Ionen können zur Messung der Strahlenexposition dienen.

18 Seite 18 Begriffsbestimmungen Aktivität Die Aktivität ist ein Maß für die Menge einer radioaktiven Substanz. Sie gibt an, wie viel Atomkerne dieser Substanz pro Sekunde zerfallen und wird gemessen in Becquerel (Bq) 1 Becquerel = 1 Zerfall pro Sekunde 1 Bq = 60 dpm (desintegrations per minute / Zerfälle pro Minute) 1 Ci = 3, Bq 1 Bq = 2, Ci

19 Seite 19 Begriffsbestimmungen Die zur Bestimmung der Strahlenexposition verwendeten Größen werden mit dem Begriff DOSIS bezeichnet. (eigentlich: radiobiologisch bewertete Energiedosis in Gewebe ) ist ein Maß für die biologische Wirksamkeit, also für die Gefährlichkeit einer Strahleneinwirkung. 1 Sv = 1000 msv 1 msv = 1000 µsv Einheit : Sievert (Sv)

20 Seite 20 Strahlung und Schäden Ist diese Dosis hoch genug, kann es zu schweren Strahlenschäden kommen. Bei Bestrahlung von Zellverbänden sind die unmittelbaren Auswirkungen die Abtötung von Zellen die Mutation oder Transformation von Zellen Die Abtötung von Zellen führt bei entsprechendem Ausmaß zu den deterministischen Strahlenschäden, während Mutation von Zellen der Ausgangspunkt für stochastische Strahlenschäden sein kann.

21 Seite 21 Strahlung und Schäden Deterministische Schäden Schwere des Schadens abhängig von der Dosis Es besteht ein Dosisschwellwert, unterhalb dessen der Schaden nicht auftritt. D.h. es muss ein gewisser Anteil an Zellen abgetötet werden um erkennbar zu werden, dass ein deterministischer Schaden vorliegt. Typische Schäden sind: Frühschäden wie Hautverbrennungen, Ausbleiben der Teilung der Knochenmarkszellen (Blutbildveränderungen) und Übelkeit. Deterministische Schäden treten erst bei Teilkörperdosen über 250 msv auf. Bei Ganzkörperbestrahlung Schädigung mehrerer Organe, ruft die akute Strahlenkrankheit hervor.

22 Seite 22 Strahlung und Schäden Stochastische Schäden Schwere des Schadens unabhängig von der Dosis Kein Schwellwert Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten des Schadens ist abhängig von der Dosis und damit für das Individuum zufallsbedingt. Bei einer gegebene Strahlendosis kann nur eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit, dass Schäden auftreten, gemacht werden. Die Zeitdauer bis zum Auftreten eines Schadens nach Bestrahlung reicht von Jahren bis Jahrzehnten. Beispiele: Infolge eines Ionisationsereignisses tritt eine Veränderung einer Zelle auf. Derartige Zellen sind weiterhin überlebensfähig, aber wegen Veränderungen in der Erbsubstanz kommt es zu Fehlentwicklungen wie Krebs, Leukämie, Erbschäden.

23 Seite 23 Strahlenschutz Das Atomgesetz bildet in Deutschland die nationale rechtliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (insbesondere Kernbrennstoffe). Auf ihm bauen die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und die Röntgenverordnung (RöV) auf. Zweck des Gesetzes ( 1 AtG) ist: Der Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen).

24 Seite 24 Strahlenschutzgrundsatz 5 der Strahlenschutzverordnung: Dosisbegrenzung Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Dosisgrenzwerte eingehalten werden.

25 Seite 25 Strahlenschutzgrundsatz 6 der Strahlenschutzverordnung: Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung Jede unnötige Strahlenexposition vermeiden! Jede unvermeidbare Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten! Dabei ist zu beachten: Minimierung wird auch unterhalb der Grenzwerte gefordert. Stand von Wissenschaft und Technik ist ausschlaggebend. Alle Umstände des Einzelfalls sind zu berücksichtigen.

26 Seite 26 Strahlenschutzgrundsatz Dabei gliedert sich der Strahlenschutz in drei grundsätzliche Schutzmaßnahmen: Schutz vor äußerer Strahlung Schutz vor Kontamination Schutz vor Inkorporation

27 Seite 27 Inkorporation Expositionspfade Über Wunden Über Ingestion Über Inhalation

28 Seite 28 Schutz vor Inkorporation Kein Zutritt mit offenen Wunden Nicht essen Nicht trinken Nicht rauchen Nicht schminken Schutzkleidung tragen Verschleppung vermeiden Im Prinzip also die gleichen Regeln wie beim Umgang mit giftigen Stoffen

29 Seite 29 Innere Strahlenexposition Je nach chemischen Eigenschaften des Isotops oder der markierten Verbindung kann es so zu sehr engem Kontakt mit strahlensensiblen Organen kommen. Inkorporation von ß-Strahlern weit gefährlicher als -Strahler. Aufgrund der unterschiedlichen Reichweite kann die gesamte Energie auf kurzem Wege absorbiert werden und dadurch hohe lokale Dosen auftreten. Innere Exposition verursacht höhere Dosen, kann aber durch umsichtiges Arbeiten völlig vermieden werden!!!!! (deshalb auch das Verbot im Kontrollbereich von Essen, Trinken, Rauchen, Kosmetika, Kaugummi).

30 Seite 30 Verschiedene Strahlungsarten Alpha-Strahlung Reichweite in Luft: wenige Zentimeter (Reichweite in Luft in cm = Energie in MeV) Reichweite in Gewebe: einige Mikrometer (ca. 0,05cm) keine im Ab (z.b. Radon220, Polonium214) Alpha-Strahlung muss nicht abgeschirmt werden!

31 Seite 31 Verschiedene Strahlungsarten Beta-Strahlung Reichweite in Luft: maximal wenige Meter Reichweite in Gewebe: wenige Millimeter sehr weiche (3H) weiche (14C, 35S) mittelharte (33P) sehr harte (32P) Wenige cm Plexiglas schirmen vollständig ab!! Vorsicht Bremsstrahlung!! Wenn harte Beta-Strahlung auf Materie hoher Ordnungszahl trifft entsteht Gammastrahlung, sogenannte Bremsstrahlung. Reihenfolge der Abschirmung beachten (von der Strahlenquelle aus, erst Plexiglas dann Blei)

32 Seite 32 Verschiedene Strahlungsarten Gamma-Strahlung Reichweite: unendlich Schwächung in Luft: vernachlässigbar Schwächung in Gewebe: 50 cm schwächen auf ein Zehntel Schwächung durch Materialien hoher Dichte (z.b. Blei) Gamma-Strahler weiche (125J) harte (51Cr) Blei zum Abschirmen schwächt Gammastrahler effektiv.

33 Seite 33 Dosisgrenzwerte Dosisgrenzwerte werden oft fälschlicherweise als Trennlinie zwischen gefährlicher und ungefährlicher Strahlenexposition interpretiert. Eine Überschreitung des Grenzwertes bedeutet, dass dies bei fortdauernder Exposition für einen Einzelnen mit einem radiologischen Risiko verknüpft ist, das unter normalen Umständen nicht mehr akzeptiert werden kann. Auch unterhalb der Dosisgrenzwerte geht der Strahlenschutz von der Hypothese der Existenz eines geringen radiologischen Risikos aus. Gemäß dem ALARA-Prinzip ist es nicht ausreichend, einfach den Dosisgrenzwert einzuhalten. (ALARA-Prinzip: as low as reasonably achievable)

34 Seite 34 Dosisgrenzwerte für den Kontrollbereich 55 der Strahlenschutzverordnung gibt die Dosisgrenzwerte vor: Kat. B Kat. A 1-6 msv/a 6-20mSv/a Jugendliche und nicht beruflich strahlenexponierte Personen : 1 msv/a

35 Seite 35 Beispiele unterschiedlicher Strahlenexposition 1 msv pro Jahr ist die zulässige Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung 1 msv ist in etwa die Dosis, die man bei einer Röntgenaufnahme der Lendenwirbelsäule erhält 10 msv darf eine beruflich strahlenexponierte Person der Kat. A in einem halben Jahr aufnehmen 10 msv ist in etwa die Dosis, die man bei einer Röntgen CT- Aufnahme des Bauchraumes erhält 100 msv dürfen Einsatzkräfte zur Rettung von Menschenleben aufnehmen 100 msv ist die kritische Dosis, bei der bei allen Betroffenen die sogenannte Strahlenkrankheit auftritt

36 Seite 36 Natürliche Strahlenexposition 270 µsv/a kosmische Strahlung auf Meereshöhe 500 µsv/a auf 1500 m über NN ( 8 µsv Hin- und Rückflug Frankfurt Mallorca) 700 µsv/a Terrestrische Strahlung durch Radionuklide aus der Erdkruste, Böden und Steinen (Uran, Thorium) 1250 µsv/a Innere Strahlung durch Aufnahme von Speisen, Getränken und Atmung (z.b. Kalium-40, Radon-220, Natrium-22, Kohlenstoff-14, Uran) 10 µsv/a aus radioaktivem Niederschlag aus Kernwaffenversuchen 1 3 µsv/a langzeitige Auswirkung des Reaktorunfalls von Tschernobyl

37 Seite 37 Freigrenzen Beispiele: 3H µci 14C- 270 µci 32P- 2,7 µci Freigrenze = Ungefährlichkeitsgrenze Schon kleinste Mengen Aktivität, die kleinste Dosis, kann einen irreparablen Strahlenschaden hervorrufen. Die Reduzierung der Aktivität kann lediglich die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines solchen Schadens herabsetzen. Die Akkumulation von vielen kleinen Dosen kann zu einer vergleichbaren Strahlengefährdung führen, wie sie beim Arbeiten über den Freigrenzen auftreten kann.

38 Seite 38 Radioaktives Arbeiten Allgemeine (4 A-) Regeln Einsatz möglichst geringer Aktivität Beschränkung der Aufenthaltsdauer Einhaltung von Abständen Verwendung von Abschirmungen

39 Seite 39 Die Dosis erhöht sich linear mit der Aufenthaltsdauer Dauer Dosis doppelt doppelt 3fach 3fach 4fach 4fach 5fach 5fach Je länger die Aufenthaltszeit in einem Strahlungsfeld, desto höher ist die dabei erhaltene Dosis.

40 Seite 40 Abstandsquadratgesetz Abstand Dosisleistung doppelt ¼ 3fach 1/9 4fach 1/16 5fach 1/ Je größer der Abstand von der Strahlungsquelle, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit getroffen zu werden.

41 Seite 41 Abschirmung Abschirmung: Dosis der ɣ-strahlung nimmt exp. mit der Dicke der Abschirmschicht ab.

42 Seite 42 Kontamination Die Umgangsgenehmigung der ISO besagt: Gemäß 39 StrSchV ist vor Verlassen des Arbeitsplatzes, insbesondere nach Beendigung der täglichen Arbeit, der Arbeitsplatz auf Kontamination zu überprüfen. Eine Kontamination ist zu beseitigen oder die kontaminierte Stelle zu kennzeichnen. Der Strahlenschutzbeauftrage ist hierüber unverzüglich zu informieren. Besteht die Möglichkeit, dass die Körperdosis durch Inkorporation von radioaktiven Substanzen den Wert von 2 msv Ganzkörper bzw. den Wert von 50 msv Haut- oder Handdosis überschreitet, ist eine Inkorporationsmessung durchzuführen. Das Regierungspräsidium bestimmt eine Messstelle.

43 Seite 43 Kontamination Und: Durch jede NICHT beseitigte Kontamination kann jedes Experiment zunichte gemacht werden, auch wenn diese weit unter jeglichem gesundheitsschädlichem Niveau liegt.

44 Seite 44 Kontamination Dekontamination Alle Laboreinrichtungen (einschließlich Wände und Böden) müssen leicht dekontaminierbar sein. Die notwendigen Hilfsmittel müssen vorhanden und leicht greifbar sein. Mittel zur Kennzeichnung: Ölkreide oder Filzschreiber, Warnzeichen Saugfähiges Material (z.b. Einwegtücher) Zange zur Manipulation (Greifer, Pinzette, etc.) Dekontaminierungs-Lösungen bzw. -Pasten Behältnisse zum Abtransport: Wannen, Tüten, Behälter Ersatzabdeckungen: Kunststoff- oder Alu-Folien Überschuhe Schlauchfolie, Schere und Folienschweißgerät Messgeräte und Monitore

45 Seite 45 Kontamination Dekontamination nötigenfalls Schutz vor Inkorporation bei umfangreicheren Kontaminationen Hilfe holen Verschleppung der Aktivität vermeiden generell von außen nach innen arbeiten mit geeigneten Messgeräten ständig Dekontaminationserfolg prüfen Hilfsmittel prüfen, ggf. dekontaminieren oder entsorgen Bericht/Protokoll zur Dokumentation oder Isopersonal um Hilfe bitten Dekontamination unterscheidet sich vom herkömmlichen Putzen des Arbeitsplatzes!!

46 Seite 46 Dekontamination Erste Hilfe bei Kontamination des Körpers: Das Ausmaß der äußeren Kontamination durch ausmessen der Körperfläche feststellen. Kontaminierte Kleidungsstücke ablegen und Kontamination z.b. der Arme und Hände beseitigen bzw. reduzieren. Ziel der Dekontamination völlige Säuberung der Haut mit bis zu mehrfach zu wiederholenden Waschvorgängen von 2-3 Minuten mit lauwarmem Wasser und einer ph- neutralen Seife. Nach jedem Waschgang ist eine Kontrollmessung durchzuführen. Beendigung der Dekontamination: - Vorläufig bei ausgeprägter Hautrötung (nicht erst bei Erosionen!!) - Wenn Deko-Erfolg < 10% bezogen auf den Ausgangsbefund vor dem letzten Dekontaminationsschritt - Wenn Restkont. < = 10 Bq / cm3

47 Seite 47 Dekontamination ACHTUNG!! Wurde beim Verlassen z.b. eine Kopfkontamination festgestellt, so ist der Verdacht der Inkorporation gegeben. In diesem Fall sollte der Betroffene in ein Taschentuch schnäuzen und dieses samt Inhalt gemessen werden. So erhält man eine schnelle und erste Aussage ob eine Inkorporation stattgefunden hat. Außerdem müssen Analysen von Stuhl und Urin erfolgen. Äußere Kontamination = Gefahr der inneren Kontamination

48 Seite 48 Sofortmaßnahmen bei Strahlenunfällen Die zu ergreifenden Maßnahmen hängen stark von der speziellen Situation ab. Bei hohen Dosisleistungen: Strahlungsquelle abstellen Bergung von Verletzten Nötigenfalls Absperrung Bei Kontamination ggf. Eigenschutz vor Inkorporation ABER: lebensrettende Maßnahmen sind generell (auch bei Kontaminationsgefahr) vorrangig!!

49 Seite 49 Praktisches

50 Seite 50 Arbeiten im Kontrollbereich Zugang zum Kontrollbereich ist nur erlaubt, wenn: - Der Aufenthalt der betroffenen Person zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der Betriebsvorgänge oder Versuche dient. - Die Personen eingewiesen und mindestens 18 Jahre alt sind (Azubis dürfen 16 sein). - Besucher angemeldet sind.

51 Seite 51 Arbeiten im Kontrollbereich Wir müssen draußen bleiben! Schwangere und Stillende dürfen nur nach Absprache mit dem Strahlenschutzbeauftragten den Kontrollbereich betreten. Bei radioaktiven Arbeiten dürfen Schwangere während der gesamten Schwangerschaft nicht mehr als 1 msv erhalten.

52 Seite 52 Arbeiten im Kontrollbereich Bei Frauen: Eine Schwangerschaft ist so früh wie möglich mitzuteilen Dadurch können alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Kindes unverzüglich getroffen werden. Bei stillenden Frauen besteht im Falle einer Kontamination ein Inkorporationsrisiko für den Säugling

53 Seite 53 Eingang Mess- und Kontrollbereich N25, Niv.1, R N27, K2, R Achtung Unterdruck! Türe bitte IMMER schließen! Nicht versperren!

54 Seite 54 Zugang SI-Port Anlage Karten freischalten: nur eingewiesene Personen, ulub-nr., Unterschrift, Adresse Jährliche Rückmeldung über die weitergehende Beschäftigung an der Uni, sonst Sperrung der Karte

55 Seite 55 Vorgesetzter Messbereich N25 N27 Auch im Messbereich an die Handschuhe denken!!

56 Seite 56 Isotopen-Bestellungen Bestellformulare liegen in der Isotopenanwendung aus (oder über die Homepage) Sammelbestellung Donnerstag Vormittag (Vorteil: Versand- und Verpackungskosten werden geteilt.) 24Stunden-Bestellung für 32P ist auch möglich (muss allerdings direkt bei uns abgegeben werden) Isotope für N27 bitte markieren

57 Seite 57 Entsorgung von radioaktiven Abfällen

58 Seite 58 Entsorgung von radioaktiven Abfällen 1. Flüssige radioaktive Abfälle (große Volumina vermeiden) A. flüssig, anorganisch (nicht brennbar) > 100 Tage HWZ < 100 Tage HWZ 32P B. flüssig, organisch (brennbar) Lösemittel, alle HWZ

59 Seite 59 Flüssigabfälle Auffangwanne und mit Hilfe eines Trichters Flüssigkeiten einfüllen

60 Seite 60 Flüssigabfälle Bitte nach Gebrauch wieder verschließen!

61 Seite 61 Entsorgung von radioaktiven Abfällen 2. Feste radioaktive Abfälle A. brennbar (z.b. Zellstoff, Handschuhe, Pipettenspitzen) > 100 Tage HWZ in Plastikbeutel in 120l Faß < 100 Tage HWZ in Plastikbeutel eingeschweißt B. unbrennbar (z.b. Glas, Metall, Alufolie) alle HWZ

62 Seite 62 HWZ über 100 Tage N25

63 Seite 63

64 Seite 64 Entsorgung von radioaktiven Stoffen

65 Seite 65 Szintillationsgefäße Bitte mit Handschuhen!! Gefäße bitte ordentlich zu drehen!

66 Seite 66 Für den ganzen Bereich gilt: Bitte richtiges Verpackungsmaterial benutzen! Keine radioaktiv Zeichen im Müll! Beutel ohne Aufdrucke! Dickes Plastik, dicht für Flüssigkeiten. In der ISO erhältlich!

67 Seite 67 Verlassen des Kontrollbereichs

68 Seite 68 Verlassen des Kontrollbereichs Jeder, der den Bereich verlässt muss sich eintragen!

69 Seite 69 Entwicklerraum mit Dunkelkammer Schlüssel in N25, R Entwickler in O26, R. 150

70 Seite 70 Dunkelkammer mit Drehtür N27 Bitte den Entwickler bei Benutzung nach Uhr selbstständig ausschalten. Sonst zu hoher Materialverbrauch und Gefahr des Trockenlaufen des Gerätes!! Entwickelte Filme bitte eintragen!!

71 Seite 71 Blutbestrahlungsanlage Gammacell M24, R.371 Kontrollbereich!

72 Seite 72 Blutbestrahlungsanlage Gammacell M24, R.371 Zutritt zum Raum: Schlüssel zum Raum 371 werden gegen Unterschrift an jeweils verantwortliche Verwahrer in den Nutzerabteilungen ausgegeben. Oder Schlüssel direkt im Büro der Isotopenanwendung gegen Unterschrift abholen. Alle Nutzer müssen eingewiesen sein!!

73 Seite 73 Blutbestrahlungsanlage Gammacell M24, R.371 Eingebaute radioaktive Strahlenquelle Radionuklid: Cs 137 Ausgangsaktivität: 66,6 TBq vom Derzeitige Aktivität: 31, 4 TBq Ortsdosisleistung in 0,05m Abstand Wenn Bestrahlungskammer in Ruheposition 4 µsv/h Wenn Bestrahlungskammer in Bestrahlungsposition 4 µsv/h Da die vom Gerät ausgehende Strahlung bereits am Gehäuse unter 10µSv liegt, ist eine Personendosisüberwachung nicht notwendig.

74 Seite 74 Blutbestrahlungsanlage Gammacell Jede Bestrahlung im Betriebsbuch eintragen! Bitte Name und Abteilung leserlich, keine AG s eintragen!!!

75 Seite 75 Blutbestrahlungsanlage Gammacell Bedienfeld beschädigt!! Bitte vorsichtig drücken!! Control panel damaged!! Please press carefully!! Nach Beendigung der Bestrahlung ist der Raum zu verschließen!

76 Seite 76 Blutbestrahlungsanlage Gammacell Wichtig! Bei einem Ausfall der Netzspannung verbleibt das Bestrahlungsgut in der Bestrahlungsposition. Eine Entnahme ist nicht möglich. Nach Rückkehr der Netzspannung wird das Bestrahlungsgut in die Ladeposition zurückgefahren und das zu bestrahlende Gut kann entnommen werden. Dies ist tolerabel, da hiervon keine Gefährdung oder Strahlenexposition für Personen ausgeht und das Bestrahlungsgut nicht im Bereich der Humanmedizin eingesetzt wird.

77 Seite 77 N27, Fuji-Scanner Anmerkung: Vor Benutzung des Fuji-Scanners in N27, bitte das Raumlicht ausschalten!!!! Bei zu hohem Lichteinfall wird der Laser stark beeinträchtigt! Folge: Der Scanner zeigt einen Error an und lässt sich in Folge nicht mehr einschalten.

78 Seite 78 Hidex Sense, Mikrobeta Neues Gerät im Messraum N25

79 Seite 79 Hidex Sense

80 Seite 80 N25 N27 Raum 1201 Büro Isotopenanwendung Raum Büro Isotopenanwendung Telefon: Telefon: 22551

81 Seite 81 Strahlenschutzbeauftragte Elke Bauer Yvonne Bozyk Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Strahlen aufgeben möchten. Befragen Sie Ihren Arzt oder Ihren Strahlenschutzbeauftragten!! Tel.: od Öffnungszeiten: Mo Do: 08:30 15:30 Uhr Fr: 08:30 14:00 Uhr Jadwiga Kupfer Bettina Wolfgang

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