Bindefrist endet am: vielen Dank für Ihr Interesse am oben genannten Vergabeverfahren der Universität München.

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1 ZENTRALE UNIVERSITÄTSVERWALTUNG REFERAT IV.1 PLANUNG, BAU UND BEWIRTSCHAFTUNG LMU Geschwister-Scholl-Platz München Bieter am Vergabeverfahren Digitale Schließanlage Sachbearbeiter/in: Dania Zächerl Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) Faxmail +49 (0) Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Postanschrift Geschwister-Scholl-Platz München Unser Zeichen IV.1 Bew. VgV/ München, Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Schlusstermin für die Angebotsabgabe: Bindefrist endet am: Vergabeverfahren nach VgV offenes Verfahren Leistungen: Rahmenvertrag über die Lieferung einer digitalen Schließanlage Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse am oben genannten Vergabeverfahren der Universität München. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der zum Download bereitgestellten Vergabeunterlagen: Allgemeine Vertragsbedingungen Bewerbungs- und Vergabebedingungen Angebotsformular Leistungsbeschreibung Preisblatt Angaben zum Unternehmen Vertragsentwurf Checkliste Kennzettel Dienstgebäude Georgenstr. 7, R München Öffentliche Verkehrsmittel U3 / U6 Haltestelle Universität Bayerische Landesbank München Kto BLZ IBAN: DE , BIC: BYLADEMMXXX USt-IdNr. DE

2 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 2 VON 3 Wir weisen Sie speziell auf die nachfolgenden Punkte hin: 1. Der Bieter hat sich zu versichern, dass die ihm bereitgestellten Vergabeunterlagen vollständig sind. Bei Unvollständigkeit hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe, vorzugsweise per , mitzuteilen. 2. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag zurückzusenden. Dieser Umschlag ist mit dem Kennzettel, Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen. Wird der Kennzettel nicht verwendet, ist das Angebot als solches ausreichend zu kennzeichnen und mit dem Hinweis Angebot! Nicht öffnen! zu versehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Angebote, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, nicht weiter geprüft werden. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote (z.b. ) sind in diesem Ausschreibungsverfahren nicht zugelassen. Für die Angebotserstellung und -übersendung sind die Anforderungen und Hinweise in diesen Vergabeunterlagen zu beachten. Soweit in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen. 3. Für die Angebotsbearbeitung/ -erstellung sind die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Auftraggebers für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen, zu beachten und einzuhalten. Die Angebote sind in Papierform abzugeben. Darüber hinaus muss das vollständig ausgefüllte Preisblatt im Excel-Format auch auf CD oder USB-Stick abgegeben werden. Maßgeblich für die Wertung ist das in Papierform abgegebene Angebot. Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Dennoch eingereichte Nebenangebote und Änderungsvorschläge werden ausgeschlossen. Pauschale Preisnachlässe sind nicht zulässig. Angebote die pauschale Preisnachlässe enthalten werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bieters sind nicht zugelassen. Angebote, die solche enthalten, werden ausgeschlossen. 4. Falls Sie Fragen zum Verfahren haben, bitten wir um Zusendung einer entsprechenden E- Mail. Die Fragen/Antworten werden unter folgendem Link auf der Internetseite der LMU hochgeladen. Der Bieter hat sich in regelmäßigen Abständen unter dem genannten Link darüber zu informieren, ob es Ergänzungen oder Änderungen zum Vergabeverfahren gibt. Den Bieter trifft insoweit eine Holschuld. Die letzte Möglichkeit Fragen zu stellen besteht 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Die letzte sich daraus ergebende Konkretisierung wird spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Internetseite der LMU unter oben genanntem Link eingestellt. Falls Sie an einer Angebotsabgabe interessiert sind, werden Sie gebeten, die Angebotsund Preisformulare auszufüllen, rechtsverbindlich zu unterschreiben und zusammen mit allen geforderten Nachweisen, Erklärungen und Angaben bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die Ludwig-Maximilians-Universität München, Ref. IV.1, Geschwister-Scholl-Platz 1, München

3 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 3 VON 3 zu senden. Angebote die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Freundliche Grüße gez. Walter Franziszi

4 Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben! Allgemeine Vertragsbedingungen der Ludwig-Maximilians-Universität München 1. Allgemeines Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichungen vom Lieferauftrag, den Allgemeinen Einkaufsbedingungen, der VOL/B und ggf. zusätzlichen oder ergänzenden Vertragsbedingungen sind ausdrücklich zu erklären und gelten wie auch mündliche Abreden nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist; eines Widerspruchs des Auftraggebers bedarf es in diesem Fall nicht. 2. Preise Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sie verstehen sich frei Verwendungsstelle einschließlich Verpackung. Fracht- und Verpackungskosten sowie andere Nebenkosten werden nur übernommen, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Bei der Ermittlung der Preise gelten die Bestimmungen der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen in der jeweils gültigen Fassung. 3. Beachtung von Vorschriften Bei der Erfüllung des Vertrages sind die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten. Die Lieferung und Leistung muss den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-, einschlägigen Norm-, DIN-, VDE- und sonstigen Vorschriften entsprechen. Nach solchen Vorschriften erforderliche Schutzvorrichtungen hat der Auftragnehmer innerhalb des vereinbarten Preises mitzuliefern. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vom Auftraggeber gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. 4. Lieferung Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle. Für Möbel, Maschinen und Geräte hat die Lieferung einschließlich gebrauchsfertiger Aufstellung, Montage etc. zu erfolgen. Notwendiges Personal ist vom Auftragnehmer kostenlos zu stellen. Teillieferungen sind nur nach Vereinbarung zugelassen. Gefahr und Eigentum gehen grundsätzlich mit der Abnahme durch den Auftraggeber oder einen seiner Beauftragten über. Bei Maschinen und Geräten erfolgt die Abnahme jedoch erst nach vorangegangener Leistungsprüfung. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung bzw. des Eingangs der Bestellung beim Auftragnehmer. Die vereinbarten Liefertermine/Ausführungsfristen sind verbindlich. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen sind dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe unverzüglich anzuzeigen. Im Falle des Verzugs kann der Auftraggeber für jede vollendete Woche der Verspätung eine Vertragsstrafe von ½ v. H., höchstens jedoch 8 v. H. des Auftragswertes beanspruchen. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt unberührt. Die Lieferungen müssen handelsüblich verpackt sein. Die Verpackung ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Umweltfreundliches Verpackungsmaterial ist vorzuziehen. Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen sind auf Wunsch des Auftraggebers sofort kostenlos zurückzunehmen. Der Auftraggeber erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe. Durch die Übergabe erklärt der Auftragnehmer, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. LMU München, Ref. IV.1

5 Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben! 5. Überwachung der Lieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekturbüro getroffen werden. 6. Rechnung und Zahlung Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung unter Angabe der Auftrags- bzw. Bestellnummer einzureichen. In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller Leistungen aufzuführen und mit Nettopreisen anzugeben. Mehrwertsteuer und Skonto sind gesondert auszuweisen. Zahlungs- und Skontofristen beginnen frühestens am Tag nach einwandfreier Gesamtlieferung oder leistung und Eingang der entsprechenden Rechnung. Vertraglich vereinbarte oder in den Rechnungen angebotene Skonti werden in Anspruch genommen. Die Skontofrist muss aus verwaltungstechnischen Gründen 21 Tage betragen. Sofern kein Skonto vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen vom Tag der Abnahme bzw. vom Tag des Rechnungseingangs an. Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn eine besondere Regelung getroffen ist. 7. Gewährleistung Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Rechts- und Sachmängel. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt mindestens 24 Monate, soweit nicht durch gesetzliche Vorschriften eine andere Frist vorgesehen ist. Während dieser Frist werden Kosten der Mängelbeseitigung oder der Neulieferung weder ganz noch teilweise vom Auftraggeber übernommen. 8. Insolvenzverfahren Wird über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 9. Forderungsabtretung Eine Abtretung von Forderungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers wirksam. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers oder eine andere vom Auftraggeber bestimmte Verwendungsstelle. Gerichtsstand ist München. LMU München, Ref. IV.1

6 Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben! Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Auftraggebers für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen 1. Allgemeines Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV). 2. Angebot 2.1 Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. 2.2 Grundlage der Angebotsabgabe ist die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis). Für das Angebot sind, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbst gefertigter Vordrucke, Abschriften oder Kurzfassungen ist unzulässig und führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. 2.3 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes vom Bieter hinzuzufügen. 2.4 Das Angebot muss vollständig sein; Es muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten und an den dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben sein. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können diese dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Das Angebot muss rechtsverbindlich unterschrieben werden. Angebote, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 2.4 Sofern Nebenangebote oder Änderungsvorschläge nicht ausgeschlossen sind, müssen diese auf einer besonderen Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet und unterschrieben werden. Der Angebotsvordruck ist lediglich mit einem Bezugshinweis auf das Nebenangebot bzw. den Änderungsvorschlag zu versehen und zum Zwecke der Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen zu unterschreiben. Verbindliche Anforderungen des Leistungsverzeichnisses sind auch von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen zu erfüllen. Zulässige Nebenangebote und Änderungsvorschläge müssen dem geforderten Hauptangebot in technischer und gestalterischer Hinsicht mindestens gleichwertig sein. 2.6 Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. 2.7 Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot eines Skontos bei der Wertung nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Skontofrist von mindestens 21 Tage eingeräumt wird. Hinsichtlich des Fristbeginns und der Leistung der Zahlung wird auf die Vertragsbedingungen des Auftraggebers verwiesen. 2.8 Für die Erstellung des Angebots und der ggf. geforderten Angebotsmuster wird keine Vergütung gewährt. Angebotsunterlagen und Angebotsmuster sind kostenfrei zuzusenden. Muster und Proben gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über, soweit nicht anderes vereinbart ist oder der Bieter nicht innerhalb von 24 Werktagen nach Ablauf der Bindefrist ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten der Rückgabe trägt der Bieter. LMU München, Ref. IV.1 Seite1 von 3

7 Zum Verbleib beim Bieter bestimmt. Nicht mit dem Angebot zurückgeben! 2.9 Verschlüsselte digitale Angebote mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind im förmlichen Ausschreibungsverfahren nicht zugelassen (z.b. Telefax, ). 3. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und vor Angebotsabgabe schriftlich, per oder per Telefax darauf hinzuweisen. 4. Weitergabe an Unterauftragnehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen. Insbesondere bei umfangreichen Leistungen ist der Auftragnehmer gehalten, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung vereinbaren kann. 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat der Beauftragung von Unterauftragnehmern die einschlägigen Bestimmungen der VgV zugrunde zu legen, sowie die VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Unterauftragnehmer dürfen insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, Gewährleistung und Vertragsstrafe keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind. 5. Bietergemeinschaften 5.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 5.2 Beim Nichtoffenen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 6. Bevorzugte Bewerber Bieter, die nach den geltenden Bestimmungen als bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden wollen, müssen dies im Angebotsschreiben erklären. Gegebenenfalls wird der Nachweis nachgefordert. 7. Zusätze für ausländische Bewerber Bieter, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in Deutschland haben und noch nicht Mitglied einer deutschen Berufsgenossenschaft sind, haben vor Erteilung des Auftrags nachzuweisen, dass sie ihr Unternehmen, soweit es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, zur Berufsgenossenschaft angemeldet haben. Bieter, die auf Grund internationaler Vereinbarungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft befreit sind, haben dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. 8. Angebotsfrist, Zuschlags- und Bindefrist, Eröffnungstermin 8.1 Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist und endet mit Ablauf des als Einreichungstermin festgesetzten Tages. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückgezogen werden. LMU München, Ref. IV.1 Seite 2 von 3

8 Zum Verbleib beim Bieter bestimmt. Nicht mit dem Angebot zurückgeben! 8.2 Die Zuschlags- und Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht zurückgezogen werden. 8.3 Zum Eröffnungstermin sind Bieter nicht zugelassen. 9. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 10. Behandlung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen bleiben Eigentum der ausschreibenden Stelle. Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle nicht statthaft. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. 11. Mitteilungen über das Ausschreibungsergebnis 11.1 Im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, spätestens 15 Kalendertage vor Auftragserteilung gerechnet vom Tag nach der Absendung schriftlich über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihrer Angebote und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert ( 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage Bei nicht europaweiten Ausschreibungen gilt das Angebot als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Hierzu ergeht keine besondere Mitteilung Möchte ein Bieter im Rahmen eines nationalen Verfahrens ausdrücklich über die Ablehnung seines Angebots unterrichtet werden, muss er dies schriftlich beantragen Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (GWB). 12. Nachprüfungsbehörde ( 155 ff. GWB) Bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte ( 106 GWB) können sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Südbayern Regierung von Oberbayern München LMU München, Ref. IV.1 Seite 3 von 3

9 Name, Anschrift des Bieters Freistaat Bayern vertreten durch die Ludwig-Maximilians-Universität München Referat IV.1 Geschwister-Scholl-Platz München ANGEBOT Vergabeverfahren nach Vergabeverordnung (VgV) offenes Verfahren Leistungen: Rahmenvertrag über die Lieferung einer digitalen Schließanlage CPV Code Nr Für die in den Vertragsbestandteilen beschriebenen Leistungen unterbreiten wir nachfolgendes Angebot: 1. Mein/Unser Angebot umfasst: 1.1 Vertragsbestandteile, die soweit erforderlich, ausgefüllt wurden und diesem Angebotsschreiben als Anlagen beigefügt sind. Wichtiger Hinweis: Die gekennzeichneten Anlagen inklusive Angebotsformular sind bei Abgabe des Angebotes beizufügen: Leistungsbeschreibung Preisformular / Auskünfte zum Unternehmen, vollständig ausgefüllt auf Datenträger, sowie in Papierform Den, als zur Kenntnis genommen, abgezeichneten Vertragsentwurf

10 Anmerkung: Öffentliche Fragen und Antworten in diesem Verfahren werden Bestandteil des Angebotes. 1.2 Vertragsbestandteile, die dem Angebotsschreiben nicht beigefügt sind: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe Ansprechpartner für den Auftraggeber: Für die Vertragsausführung stehen den Mitarbeitern der Universität München als Ansprechpartner die nachfolgend benannten, jeweils zuständigen Personen zur Verfügung. Geschäftsleitung: Name, Vorname Telefon/Fax Nr. Buchhaltung: Name, Vorname Telefon/Fax Nr. Innendienst: Name, Vorname Telefon/Fax Nr. Außendienst: Name, Vorname Telefon/Fax Nr. Ansprechpartner Gewährleistung: Name, Vorname Telefon/Fax Nr. 3. Ich/Wir erkläre(n) zu 123 GWB, dass - keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in 123 Abs. 1 Nrn GWB genannten Straftaten; einer solchen Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich, - nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist oder mein/unser Unternehmen im Falle einer solchen rechtskräftigen Gerichts- oder bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnisoder Strafzuschlägen verpflichtet hat.

11 Ich/Wir erkläre(n) zu 124 GWB, dass - mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - mein/unser Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - ich/wir keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens habe(n), der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, - ich/wir keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und die durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, - mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat, - mein/unser Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, gem. 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, gem. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder gem. 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als Euro belegt worden bin/sind. Ich/Wir erklären ferner, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).

12 Mein/Unser Unternehmen ist in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen Ja Nein 4.2 Besteht eine Eintragung im Präqualifizierungsverzeichnis? Ja, unter folgendem Zertifikatscode Nein 4.3 Mein/Unser Unternehmen ist ein kleines bzw. mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der EU-Empfehlung 2003/361 Ja Nein Auszug aus Artikel 2 Mitarbeiterzahlen und finanzielle Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensklassen (1) Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. 4.4 Mein/Unser Unternehmen ist Mitglied folgender Berufsgenossenschaft(en): Name(n): Mitgliedsnummer(n): Ansprechpartner (Name, Tel.-Nr.): Bieter, die ihren Sitz nicht in der BRD haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an: 4.5 Für den Gegenstand meines/unseres Angebotes bestehen gewerbliche Schutzrechte oder sind gewerbliche Schutzrechte von mir/uns oder anderen beantragt. Ich/wir beabsichtigen, Angaben aus meinem/unserem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. 5. Mir ist bekannt, dass die von der Universität München übergebenen Daten vertraulich zu behandeln sind, nur zum Zwecke der Kostenkalkulation für ein Angebot verwendet und in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden dürfen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich mich/wir uns zur Einhaltung der vorgenannten Forderungen verpflichte(n).

13 Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass Zuwiderhandlungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und sich der Auftraggeber Schadensersatzansprüche vorbehält. 6. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: Gesamtpreis (netto) Umsatzsteuer % Gesamtpreis (brutto) Nebenangebote (=Varianten) - nicht zugelassen - Skonto Prozent Tage Ein Skontoangebot wird in der Wertung der Angebotspreise nur berücksichtigt, wenn als Zahlungsziel mindestens 21 Tage angeboten werden. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 7. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Dies vorangestellt erkläre ich/wir, dass meine/unsere Erklärungen vollständig und richtig sind. 8. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.

14 Leistungsbeschreibung A. Vorwort Die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München ist eine der führenden Universitäten in Europa mit einer über 500-jährigen Tradition. Sie bietet das breite Spektrum aller Wissensgebiete: von den Geistes- und Kulturwissenschaften über Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bis hin zur Medizin und den Naturwissenschaften. Mit ihrem breiten und ausdifferenzierten Fächerspektrum verfügt die LMU über ein großes Potenzial für innovative Forschung und eine qualitativ hochwertige Lehre sei es im Kern der einzelnen Disziplinen oder im inter- und transdiziplinären Verbund verschiedener Wissensfelder. Die LMU ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Sie ist zugleich eine staatliche Einrichtung, die sich in einen Zentralbereich und 18 Fakultäten gliedert. Die Universität beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung einer digitalen Schließanlage für einen Zeitraum von zwei Jahren mit der Option auf Verlängerung um zwei weitere Jahre zu den Bedingungen dieser Vergabeunterlagen. B. Allgemeine Anforderungen an die Lieferung 1. Lieferung von Komponenten der bereits bestehenden SimonsVoss Schließanlage für die Gebäude der Ludwig- Maximilians-Universität. Die Produkte müssen sowohl einzeln, als auch im Rahmen von Sammelbestellungen abrufbar sein. Bei allen gelieferten Hard- und Software-Komponenten muss es sich ausschließlich um fabrikneue und original verpackte Ware handeln, deren Herstellerdatum nachvollziehbar ist. Auf Verlangen muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Echtheitsnachweis erbringen. 2. Bestellungen erfolgen seitens der einzelnen Hausverwaltungen des Auftraggebers. 3. Lieferung und Rechnungsstellung Die Lieferung erfolgt standortbezogen und ergibt sich aus der jeweiligen Bestellung. Die Lieferungen haben nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Die derzeitigen Liefer-und Rechnungsanschriften des Auftraggebers lauten: Campus Stammgelände Ludwig-Maximilians-Universität München Referat IV.4, Hausverwaltung Stammgelände Geschwister-Scholl-Platz München Campus Sendlinger Tor Ludwig-Maximilians-Universität München Referat IV.5, Hausverwaltung Areal Sendlinger Tor Pettenkoferstr München Campus Großhadern-Martinsried Ludwig-Maximilians-Universität München Referat IV.6, Hausverwaltung Großhadern-Martinsried Großhaderner Straße Planegg-Martinsried

15 Die Rechnungen müssen die im Abruf angegebenen vollständigen Auftragsdaten enthalten. Rechnungen, bei denen die vollständigen Auftragsdaten nicht angegeben wurden, gelten bis zur endgültigen Klarstellung ihrer eindeutigen Zuordnung zur Lieferung als nicht ausgestellt. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller Leistungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. C. Weitere allgemeine Vorgaben und Hinweise 1. Kosten Sämtliche dem Auftragnehmer entstehenden Kosten für die Einhaltung der Vertragsbedingungen und zur Erbringung von nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannter Leistungen, die zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung notwendig sind, sind in die Einheitspreise einzurechnen. 2. Bei den Mengenangaben pro Jahr handelt es sich um einen Schätzwert, dessen Unterschreitung der Auftraggeber möglichst zu vermeiden sucht. Jedoch besteht für den Auftraggeber keine Pflicht zur Abnahme der prognostizierten Stückzahlen. 3. In dem Preisformular werden jeweils die Grundtypen von Transpondern und Zylindern mit ihren entsprechenden Varianten abgefragt. Bezüglich der Varianten ist jeweils nur der Aufpreis anzugeben. 4. Unter allen Angeboten welche die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzen, entfällt der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis.

16 Vergabeverfahren "Digitale Schließanlage" A Vorbemerkungen 1 Der mehrfach aufgeführte Begriff "G2" steht für die neueste Generation der SimonsVoss Kommunikation und Firmware. Diese ermöglichen die virtuelle Vernetzung einer SimonsVoss Schließanlage. Dabei werden an den SimonsVoss Schließungen Informationen über Berechtigungen und Sperrungen auf die Transponder geschrieben. 2 Die angebotenen Produkte müssen in Qualität und Technologie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. 3 Ausgeschrieben bzw. angeboten wird ein funkgesteuertes, digitales Schließsystem. Alle Komponenten erfüllen die Anforderungen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und sind CE geprüft und zugelassen. Die digitalen Schließzylinder entsprechen in Ausführung und Abmessung der DIN EN 18252, als Ergänzungsnorm zur DIN EN Die Kommunikationsbaugruppen (inkl. Antennen) der digitalen Standardschließzylinder liegen auf der Tür- /Rauminnenseite und bei mechanischer Beschädigung von aussen ist stets eine Funk-Notöffnung möglich. 5 Als Identifikationsmedium wird ein Aktiv Transponder eingesetzt. (Der Transponder hat eine eigene Spannungsversorgung). Die Betätigungsentfernung Zylinder --> Transponder (Identifikationsabstand) beträgt bis zu 30 cm. Der Transponder kann in seiner Gültigkeitsdauer zeitlich eingeschränkt werden, ohne dass die Zylinder neu programmiert werden müssen. Dadurch ist die Gültigkeit des Transponders unabhängig von Weltzeitzonen. 6 Das angebotene System kann sowohl Offline, als auch Online (vernetzt) betrieben werden, ein Mischbetrieb (Online und Offline Komponenten parallel) ist ebenfalls möglich. Die Vernetzung kann sowohl kabelfrei (über Funk), als auch verkabelt (TCP/IP oder RS485) erfolgen. Das Berechtigen von neuen Transpondern ist auch im unvernetzten System möglich, ohne die Türen zu begehen. 7 Das Berechtigen und Sperren von Transpondern ist auch im dezentralen (unvernetzten) System möglich, ohne die Türen zu begehen. Dazu verfügt das System über spezielle Terminals / Gateways, an denen die Daten auf die Transponder geschrieben bzw. diese gesperrt werden. 8 Schließpläne sind in Absprache mit der örtlichen Hausverwaltung zu erstellen. Das hierfür notwendige Schließanlagenpasswort wird durch die örtliche Hausverwaltung bekannt gegeben und darf nicht an dritte weiter gegeben werden. Der Entwurf des Schließplans ist erst gültig, wenn er in allen Einzelheiten von der örtlichen Hausverwaltung genehmigt und freigegeben ist. B Systemanforderungen 1 Zu liefern und einzubauen ist ein SimonsVoss Schließ- und Zutrittskontroll des Typs Alle Zylinder und Smart Relais können über SimonsVoss - Transponder betätigt werden. Die Programmierung erfolgt ausschließlich mit einer SimonsVoss - Programmierhardware. 2 Die digitalen Schließzylinder sind für den Einbau in Schlösser geeignet, die für Euro DIN Zylinder vorgerichtet sind (PZ Profil Schlösser). 3 Für die Außen- und Innenlängen der digitalen Schließzylinder sind die bei der Bestellung angegebenen Maße Auftragsbestandteil. 4 Bauseitige Verkabelungen müssen EMV gerecht vorgenommen werden und entsprechend VDE 0833 und VDE 0100 ausgeführt sein. 5 Die Funkdatenübertragung hat so zu erfolgen, dass die verschlüsselten Informationen keine sinnvollen, nachvollziehbaren Daten, sondern ausschließlich Zufallsdaten enthält. Die für eine Öffnung notwendige Kommunikation darf nicht durch Rechenverfahren nachgebildet werden können. 6 Personen- und anlagenbezogene Daten werden ausschließlich in der Datenbank der Software gespeichert und können ohne Freigabe durch einen Administrator nicht von fremden Programmen gelesen werden. Zu diesem Zweck werden alle Dateien verschlüsselt gesichert. 7 Bei Angeboten einschließlich Einbaukosten ist als Leistung des Auftragnehmers das Einpassen der Zylinderöffnungen und Schließbarmachen der einzelnen Schlösser enthalten, soweit es sich nicht um defekte Schlösser handelt oder größere Nacharbeiten durch fehlerhafte Lieferungen vorhergehender Lieferanten notwendig werden. Solche Leistungen können nach Begutachtung der örtlichen Hausverwaltung vergütet werden. 8 Der Durchmesser der Knäufe der Standardschließzylinder darf max. 30 mm betragen, so dass eine Verwendung der Zylinder auch in schmalen Rohrrahmentüren möglich ist. Dies gilt für die Innen- und die Außenknäufe. 9 Die Standardschließzylinder sind von beiden Seiten (Innen und Außen) mit Transponder zu betätigen. 10 Die Standardzylinder sind aus Edelstahl und können optional auch in Messing geliefert werden. 11 Das System verfügt optional über Halbzylinder. 12 In einem Zylinder oder einem Smart Relais können bis zu verschiedene Transponder gespeichert werden. Mit einem Transponder können bis zu verschiedene SimonsVoss - Baugruppen bedient werden. 13 Für die Programmierung und Konfiguration der Zylinder ist keine Verkabelung der Tür notwendig. Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über Funk. 14 Optional können Komponenten des Systems über TCP/IP, Funk oder ein SimonsVoss Validation Terminal (virtuelle Vernetzung) vernetzt werden. 15 Das System verfügt optional über die Möglichkeit der Vernetzung über das Internet. 16 Die aktiven Transponder, Doppelknaufzylinder, Halbzylinder und Smart Relais sind optional über SimonsVoss G2 Baugruppen (virtuell) vernetzbar.

17 17 Optional soll eine direkte Vernetzung des gesamten Systems auch nachträglich für alle Verschlusskomponenten möglich sein, ohne dass Kabel in den Türen verlegt werden müssen. 18 Aus Sicherheitsgründen sind alle Leser, Antennen und Leseelektroniken der Standardzylinder im geschützten Bereich (Innenseiten der Türen bzw. der Gebäude) unterzubringen. 19 Nachrüstung der Direktvernetzung muss bei den SimonsVoss Zylindern auch nachträglich möglich sein, ohne die Zylinder auszubauen bzw. ersetzen zu müssen. 20 Schließplan und Transponder müssen gegen Empfangsbestätigung an die örtliche Hausverwaltung übergeben werden. Passwörter werden durch die örtliche Hausverwaltung erstellt bzw. bei Programmierungen in einer bestehenden Datenbank bekannt gegeben. Die Verwendung eines falschen Passwortes bzw. dessen Verlust kann zum Austausch aller Zylinder und Transponder führen. 21 Das System verfügt optional über Knaufzylinder für Schlösser in Türen im Verlauf von Rettungswegen. Diese Schließzylinder dürfen auch in solche Flucht- und Panikschlösser eingesetzt werden, bei denen die Schließbartstellung einen Einfluß auf die Panikfunktion des Schlosses haben kann. 22 Die Montage und Programmierung hat fachgerecht zu erfolgen. Für Schäden durch nicht fachgerechte Arbeiten haftet der Auftragnehmer. TRANSPONDER 3064 Es handelt sich um ca Stück pro Jahr. Pos. 1 Lifestyle-Transponder G2 Menge/St. EP in Gesamtpreis in Lifestyle-Transponder 3064 der neuesten Generation als Identmedium im digitalen Schließsystem Dieser Transponder beherrscht die neuen G2 Protokolle. In robustem Gehäuse mit braunem, blauem oder rotem Taster, Durchmesser 42 mm Schutzart IP 65 TRA.G2.RFID.ADVANT4096 TRANSPONDER SONDERAUSFÜHRUNGEN UND ZUBEHÖR Pos. 2 Transpondergehäuse Menge/St. EP in Gesamtpreis in 5 Transpondergehäuse mit braunem, blauem oder rotem Taster ohne Elektronik TRA.GH PINCODE TERMINAL Pos. 3 PinCodeTerminal Menge/St. EP in Gesamtpreis in PINCODE-TERMINAL Batteriebetriebenes, verkableungsfreies PinCode-Terminal als Identifikationsmedium im digitalen Schließysystem 3060 (für G2 Schließanlagen), Schutzart IP65 PROGRAMMIERUNG HARDWARE TRA.PC.TERMINAL Pos. 4 Programmiergerät Schließungen Menge/St. EP in Gesamtpreis in SMART CD PROGRAMMIERGERÄT Programmiergerät zum Anschluss an einen PC/Laptop über USB-Schnittstelle. Das SmartCD2 beherrscht die volle G2 Funktionalität. Kann via Bluetooth mit einem Windows Mobile PDA (freigegebenes Gerät PDA.XX.DE) auch mobil betrieben werden. Im Lieferumfang enthalten: SmartCD Programmiergerät, USB Kabel, CD-ROM mit Handbuch und USB Treibern, 2 integrierte Akkus. Benötigte Software: Bei Einsatz mit einem PC/Laptop, muss eine Schließplan-Software verwendet werden. In Verbindung mit einem PDA wird zusätzlich die Schließplan- Software LSM Mobile benötigt. SMARTCD.G2 Pos. 5 Ersatz-Akkuset für Programmiergerät SmartCD.G2 Menge/St. EP in Gesamtpreis in Akku für Programmiergerät SmartCD, Inhalt: 2 Stück, Typ: Sanyo US14500V SMARTCD.BAT PROGRAMMIERUNG HARDWARE TRANSPONDERTERMINAL Pos. 6 Transponderterminal Menge/St. EP in Gesamtpreis in (nur mit LSM BUSINESS/PROFESSIONAL Edition nutzbar) Netzwerkfähiges externes Programmiergerät zur Wandmontage im Außenbereich, mit deren Hilfe automatisierte Umprogrammierungen von aktiven SimonsVoss Transpondern durchgeführt werden können, ohne das der Schließanlagenverwalter unmittelbar in diesen Programmierprozess eingebunden werden bzw. vor Ort sein muss. TRATERM DIGITALER SCHLIEßZYLINDER Es handelt sich um ca. 470 Stück pro Jahr. In dem Schätzwert sind neben den unterschiedlichen Standardzylindern auch die Varianten enthalten. Pos. 7 Digitaler Schließzylinder G2 Menge/St. EP in Gesamtpreis in DIGITALER DOPPELKNAUFZYLINDER 3061, mit G2 Funktionalität, Baulänge bis 80 mm, beidseitig freidrehend, Ausführung Edelstahl z.b. Z FD.G2 Pos. 8 Aufpreis für Version Protokollierung und Erfassung Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version mit Zutrittskontrolle, Zeitzonensteuerung und Protokollierung.ZK Pos. 9 Aufpreis für Version VDS AZ Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für digitale Schließzylinder in VdS AZ-Ausführung,.SKG Pos. 10 Aufpreis für Version VDS BZ Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für digitale Schließzylinder in VdS-Ausführung, Version mit Zutrittskontrolle, Zeitzonensteuerung und Protokollierung, VdS-Zulassung Klasse BZ mit Ziehschutz, (zusammen mit der Blockschlossfunktion bei entsprechender Installation bis zur Klasse VdS C/SG 6 einsetzbar).zk.vds Pos. 11 Aufpreis für Version Multirast Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version Multirastausführung, ab Baulänge mm.mr Pos. 12 Aufpreis für Version FH Türen Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version für den Einsatz in Stahl- oder FH-Türen.FH Pos. 13 Aufpreis für Version Messingausführung Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version Messingausführung.MS

18 Pos. 14 Aufpreis für Version Wetterfeste Ausführung Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version wetterfeste Ausführung, ab Baulänge mm (nicht in Kombination mit.vds,.zk.vds und.mr Version lieferbar).wp Pos. 15 Aufpreis für Baulänge Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulänge über 80 mm bis 100 mm Gesamtlänge z.b. Z FD Pos. 16 Aufpreis Baulänge Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulänge über 100 mm bis max. 140 mm Gesamtlänge (max. 90 mm auf einer Seite!) z.b. Z FD Pos. 17 Aufpreis für Sonderlängen Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulängen über 140 mm bzw. über 90 mm auf einer Seite DIGITALER SCHLIEßZYLINDER ANTIPANIK! Sicherheitshinweis Achtung: Antipanikzylinder dürfen nur in Schlösser eingebaut werden, in deren Zulassung sie aufgeführt sind! Pos. 18 Antipanikzylinder G2 Menge/St. EP in Gesamtpreis in Baulänge bis 80 mm, für den Einsatz in Antipanikschlössern, mit G2 Funktionalität, Innenknauf ist immer eingekuppelt, Ausführung Edelstahl z.b. Z AP.G2 Pos. 19 Aufpreis für Version Protokollierung und Erfassung Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version mit Zutrittskontrolle, Zeitzonensteuerung und Protokollierung.ZK Pos. 20 Aufpreis für Version mit Freidrehenden Innenknauf Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version innenseitig freidrehend, Innenknauf ohne Funktion.FD Pos. 21 Aufpreis für Version Wetterfeste Ausführung Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version wetterfeste Ausführung.WP Pos. 22 Aufpreis für Version ohne Innenknauf Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version ohne Innenknauf, Innenbaulänge nur mit der Länge 35 mm lieferbar.ok Pos. 23 Aufpreis für Baulänge Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulänge über 80 mm bis 100 mm Gesamtlänge z.b. Z AP Pos. 24 Aufpreis für Baulänge Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulänge über 100 mm bis max. 140 mm Gesamtlänge (max. 90 mm auf einer Seite) z.b. Z AP Pos. 25 Aufpreis für Sonderlängen Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulängen über 140 mm bzw. über 90 mm auf einer Seite DIGITALER SCHLIEßZYLINDER / 3061 AP2! Sicherheitshinweis Achtung: Antipanikzylinder dürfen nur in Schlösser eingebaut werden, in deren Zulassung (Konformitätserklärung) sie aufgeführt sind! Pos. 26 Digitaler Schließzylinder 3061 AP2 FD Menge/St. EP in Gesamtpreis in Digitaler Doppelknaufzylinder, Antipanik Version, freidrehende Variante, Baulänge bis 80 mm, Ausführung: Edelstahldesign, Abmessungen nach DIN 18252, interne Stromversorgung, Drehknauf auf beiden Seiten, Schließung von Außen und Innen mit SimonsVoss Transponder-Technologie, keine Verkabelung erforderlich. z.b. Z AP2.FD.G2 Pos. 27 Aufpreis für Version Messing Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version in Messingausführung.MS Pos. 28 Aufpreis für Version Protokollierung und Erfassung Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version mit Zutrittskontrolle, Zeitzonensteuerung und Protokollierung.ZK Pos. 29 Aufpreis für Version Wetterfeste Ausführung Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version wetterfeste Ausführung, ab Baulänge mm (nicht in Kombination mit.mr Version lieferbar).wp Pos. 30 Aufpreis für Version VDS Klasse AZ Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version mit VDS-Ausführung AZ, Baulänge ab mm.skg Pos. 31 Aufpreis für Version VDS Klasse BZ Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version mit VDS-Ausführung BZ, Version mit Zutrittskontrolle, Zeitzonensteuerung und Protokollierung, SKG-Zulassung ***, zusammen mit Blockschlossfunktion bei entsprechender Installation bis zur VDS Klasse C/SG6 einsetzbar.zk.vds Pos. 32 Aufpreis für Baulänge Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulänge über 80 mm bis 100 mm Gesamtlänge z.b. Z MP.FD.G2 Pos. 33 Aufpreis für Baulänge Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulänge über 100 mm bis max. 140 mm Gesamtlänge (max. 90 mm auf einer Seite) z.b. Z MP.FD.G2 Pos. 34 Aufpreis für Sonderlängen Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulängen über 140 mm bzw. über 90 mm auf einer Seite

19 DIGITALER SCHLIEßZYLINDER COMFORT Pos. 35 Comfortzylinder G2 Menge/St. EP in Gesamtpreis in Baulänge bis 80 mm, mit G2 Funktionalität, Nicht-Elektronikseite ist fest eingekuppelt, daher von der Innenseite ohne Transponder zu bedienen, Ausführung Edelstahl Z CO.G2 Pos. 36 Aufpreis für Version Protokollierung und Erfassung Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version mit Zutrittskontrolle, Zeitzonensteuerung und Protokollierung.ZK Pos. 37 Aufpreis für Version Messingausführung Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version in Messingausführung.MS Pos. 38 Aufpreis für Version wetterfeste Ausführung Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version wetterfeste Ausführung.WP Pos. 39 Aufpreis für Baulänge Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulänge über 80 mm bis 100 mm Gesamtlänge z.b. Z FD Pos. 40 Aufpreis für Baulänge Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulänge über 100 mm bis max. 140 mm Gesamtlänge (max. 90 mm auf einer Seite!) z.b. Z FD Pos. 41 Aufpreis für Sonderlängen Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulängen über 140 mm bzw. über 90 mm auf einer Seite DIGITALER SCHLIEßZYLINDER HALBZYLINDER Pos. 42 Halbzylinder G2 Menge/St. EP in Gesamtpreis in 0,00 Grundversion Baulänge mm, mit G2 Funktionalität, Knauf nicht demontierbar, Ausführung Edelstahl Z HZ.G2 Pos. 43 Aufpreis für Version Multirast Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version in Multirast-Ausführung, Knauf demontierbar, (z.b. für den Einbau hinter Blenden ohne PZ- Lochung).MR Pos. 44 Aufpreis für Version Protokollierung und Erfassung Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version mit Zutrittskontrolle, Zeitzonensteuerung und Protokollierung.ZK Pos. 45 Aufpreis für Version Messingausführung Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version Messingausführung.MS Pos. 46 Aufpreis für Version wetterfeste Ausführung Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version wetterfeste Ausführung.WP Pos. 47 Aufpreis für Version Reichweitenreduzierung Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Version mit verkürzter Reichweite, 35 mm Knauf mit Griffmulden, (speziell für Spinde bzw. Briefkästenanlagen etc.).vr Pos. 48 Aufpreis für Baulänge Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulänge von 35 mm bis 70 mm Gesamtlänge z.b. Z HZ Pos. 49 Aufpreis für Baulänge Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulänge über 70 mm bis 100 mm Gesamtlänge (max. 90 mm auf der Außenseite) z.b. Z HZ Pos. 50 Aufpreis für Sonderlängen Menge/St. EP in Gesamtpreis in Aufpreis für Baulängen über 90 mm ZUBEHÖR ZYLINDER Pos. 51 Knauf im TN3 Design (Zylinder vor 2007) Menge/St. EP in Gesamtpreis in Knauf für Nicht-Elektronikseite im Design der Zylinder vor 2007, Durchmesser 30 mm mit Griffmulden, in Edelstahl, nicht für Antipanik-, Scandinavian Oval und Swiss Round-Zylinder geeignet Z4.KNAUF1 Pos. 52 Knauf mit 42 mm Durchmesser Menge/St. EP in Gesamtpreis in Knauf für Nicht-Elektronikseite für schwer zu öffnende Türen. Durchmesser 42 mm, mit Griffmulden, in Edelstahl, nicht für Antipanik-, Scandinavian Oval und Swiss Round-Zylinder geeignet Z4.KNAUF2 Pos. 53 Knauf mit 35 mm Durchmesser Menge/St. EP in Gesamtpreis in Knauf für Elektronikseite für schwer zu öffnende Türen. Durchmesser 35 mm, mit Griffmulden, in Kunststoff Z4.KNAUF3 Pos. 54 Kurzer Knauf für die Nicht-Elektronikseite Menge/St. EP in Gesamtpreis in Knauf für Nicht-Elektronikseite verkürzt, Knauflänge ca. 21 mm, nicht für Antipanik-, Scandinavian Oval und Swiss Round-Zylinder geeignet Z4.KNAUF4 Pos. 55 Messing Nachrüstknäufe Menge/St. EP in Gesamtpreis in Knaufset (innen und außen) Messing matt im TN4-Design, Durchmesser 30mm, mit Griffmulden, nicht für Antipanik-, Scandinavian Oval und Swiss Round-Zylinder geeignet Z4.KNAUF5 Pos. 56 Edelstahl Nachrüstknauf Menge/St. EP in Gesamtpreis in

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