Anlage 2 DMP Brustkrebs
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- Wilhelmine Gerber
- vor 6 Jahren
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1 DMP Brustkrebs Qualitätsanforderungen an DMP-Krankenhäuser/Kooperationszentren Die Anforderungen an die werden grundsätzlich als vorhanden vorausgesetzt, wenn das zugelassene Krankenhaus nach 108 SGB V eine Zertifizierung der Deutschen Krebsgesellschaft (OnkoZert) oder gemäß EUSOMA nachweisen kann. Sollten Versorgungsinhalte nach der DMP-Richtlinie Teil B I. von den Maßgaben gemäß OnkoZert oder EUSOMA abweichen, so sind die Versorgungsinhalte nach der DMP- Richtlinie vorrangig zu beachten. Die liegt unabhängig davon vor, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind: Allgemeine Anforderungen Durchführung adjuvanter Hormon-/Chemotherapie und Antikörpertherapie im Rahmen der Primärbehandlung Bereitschaft und technische Ausstattung ggf. zur Führung einer elektronischen Patientenakte Nachweis von jährlich mind. 2 zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Mammakarzinom und Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen des DMP durch die verantwortlichen Ärzte Anerkennung der DMP-Grundlagen, und Leitlinien als Behandlungsgrundlage Richtlinie Teil B I. Erstellung eines individuellen, auf die Bedürfnisse der Patientin abgestimmten Behandlungsplans auf der Basis der evidenzbasierten Behandlungsinhalte und Aushändigung dieses Plans an die Patientin Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem/der betreuenden DMP-Arzt/Ärztin und den beauftragten Ärzten im niedergelassenen Bereich Bereitschaft und Nachweis der interdisziplinären Zusammenarbeit im stationären Bereich Regelmäßige interdisziplinäre Konsile, auch krankenhausübergreifend, die mind. 20% und nach 3 Jahren mind. 50% aller prä- und postoperativen Fälle beinhalten Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Beratungs- und Selbsthilfeeinrichtungen
2 über ein strukturiertes, sektorenübergreifendes Behandlungsprogramm (DMP Brustkrebs) Seite 2 Verpflichtung zur Dokumentation gem. den Vorgaben der jeweils aktuellen Fassung der Ziffer 5 der DMP-Richtlinie Teil B I. Überprüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit und Plausibilität und Weiterleitung an die Datenstelle Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Einrichtung Spezielle Anforderungen Präoperatives Vorgehen Präoperative invasive Abklärung Perkutane Biopsien, jeweils sonographisch/ stereotaktisch gesteuert: Minimum 50 pro Jahr, Zentren Minimum 100 pro Jahr jeweils; Lokalisation: Minimum 25 pro Jahr, für Zentren 50 pro Jahr Bereitschaft und technische Ausstattung ggf. zur Führung einer elektronischen Patientenakte Durchführung bildgebender Interventionen nach aktuellen Standards Präoperative perkutane invasive Diagnostik gemäß der jeweils aktuellen Fassung der DMP-Richtlinie Teil B I. Multidisziplinäre Konsile Versorgung sowie Weiterleitung der für die Erstellung der Dokumentation im Rahmen des DMP erforderlichen Angaben Zeitrahmen für die Abklärung (Richtwerte) - Mammographie bis Termin zur Abklärung: 10 Arbeitstage - Maximal 3 Abklärungstermine bis zur endgültigen Diagnose - Abklärung bis OP-Termin maximal 3 Wochen - Abklärung bis benigner Befund und Notwendigkeit zur OP maximal 2 Wochen - Ergebnismitteilung an Überweiser und Teilnehmerin innerhalb von 3 Wochen zwischen Erst- Mammographie und Abklärung Präoperative Intervention - Grundsätzlich klinische Untersuchung und vollständige Bildgebung vor jeder perkutanen Intervention - Minimum 70% der marginalen Befunde sollten präoperativ histologisch (perkutan interventionell) abgeklärt werden. - Vorzugsweise ultraschallgesteuerte Stanzbiopsie, bei der Mikrokalk stereotaktisch gesteuerte Stanzbiopsie entsprechend den Standards. - Benigne/maligne Biopsierate prävalent 1:1, inzident 1:2 Weitere präoperative diagnostische Verfahren Vor Einleitung der Primärtherapie müssen folgende Untersuchungen zur Diagnosestellung abgeschlossen sein: - klinische Untersuchung, Mammographie in zwei Ebenen, Ultraschalluntersuchung und Gewebeentnahme und
3 über ein strukturiertes, sektorenübergreifendes Behandlungsprogramm (DMP Brustkrebs) Seite 3 - eine perioperative Suche nach Fernmetastasen, bei operablen Befunden (T1-2, N0-1) sofern klinische Symptome oder ein Befall der axillären Lymphknoten vorliegen, - HER2/neu-Status für invasive Karzinome Hierfür sind grundsätzlich alle erhobenen diagnostischen Vorbefunde zu nutzen. Spezielle Anforderungen Möglichkeit zur Schnelldiagnostik (Ergebnis innerhalb von 30 Minuten an Operateur - wenn diese Zeitvorgabe bei Projektbeginn nicht einzuhalten ist, sind die Strukturen zur Ermöglichung der Zeitvorgaben zu schaffen) Übermittlung der endgültigen pathologischen Befundung des Operationspräparates nach max. 3 Arbeitstagen postoperativ Gesicherte interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Operateur und Radiodiagnostiker des DMP erforderlichen Angaben Vorlage des ptnm-status Vorlage des Gradings Vorlage des Hormonrezeptoranalyse Angabe zum Sicherheitsabstand zum Resektionsrand Angabe zum HER/2neu-Status Operation Behandlung von jährlich mind. 100 und nach 3 Jahren mind. 150 Frauen mit einem primären Mammakarzinom durch mind. 2 Fachärzte, wobei pro Facharzt mindestens 50 Operationen erbracht werden müssen. Überweisungen zur Mitbehandlung werden nicht gezählt (vgl. auch europäische Leitlinien EUSOMA 1 ). Wenn eine stationäre Einrichtung die Anzahl der Erstoperationen von jährlich 100 und nach 3 Jahren mind. 150 Frauen nicht nachweisen kann, ist die Teilnahme an dem Vertrag in Kooperation mit einer weiteren stationären Einrichtung möglich, wobei die einzelnen Standorte sich verpflichten, mindestens 50 Erstoperationen bei Neuerkrankungen pro Jahr nachzuweisen. Auch bei Kooperationen müssen pro Facharzt mind. 50 Operationen pro Jahr erbracht werden. Gemeinsames Qualitätsmanagement-System und strikte Einhaltung von Qualitätsstandards bei dezentraler Erbringung Durch die festgelegte Zahl soll die systematische Schulung und Weiterbildung aller beteiligten Fachgruppen zur Sicherung einer maximalen Kompetenz der beteiligten Spezialisten gewährleistet werden. Verantwortlicher Operateur: - Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe nach alten Facharztstandard - Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit fakultativer Weiterbildung für spezielle operative Gynäkologie nach MWBO²
4 über ein strukturiertes, sektorenübergreifendes Behandlungsprogramm (DMP Brustkrebs) Seite 4 - Facharzt für Chirurgie mit langjähriger Erfahrung in der Mammachirurgie - Brustrekonstruktion: o Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe o Facharzt für Chirurgie (Anzustreben: Facharzt für plastische Chirurgie entsprechend der MWBO²) 1 ÊUSOMA The requirements of a specialist breast unit, European Journal of Cancer 36 (2000) , S. 4 ² MWBO: Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer Stand 1997 Internet: Richtlinie Teil B I. Regelmäßige interdisziplinäre Konsile Weitere Therapieplanung entsprechend des Ergebnisses der pathologischen Befundes und im interdisziplinären Konsens, möglichst noch während des Krankenhausaufenthaltes der Patientin Mehr als 70% aller suspekten, nicht tastbaren und nur apparativ entdeckten Läsionen müssen vor der offenen Biopsie bereits interventionell abgeklärt sein. Zeitlicher Rahmen: Brustkrebsoperationen spätestens 14 Tage nach Diagnosesicherung Postoperatives Vorgehen Strahlentherapie Bereitschaft und technische Ausstattung ggf. zur Führung einer elektronischen Patientenakte Je nach Therapieplanung ambulante, teilstationäre oder stationäre Therapie Richtlinie Teil B I. Beratung hinsichtlich körperlicher Aktivitäten und Ernährung Durchführung der Strahlentherapie im interdisziplinären Konsens Zeitrahmen für die Strahlentherapie:
5 über ein strukturiertes, sektorenübergreifendes Behandlungsprogramm (DMP Brustkrebs) Seite 5 Chemotherapie - Aufklärungsgespräch und Therapieplanung möglichst zeitnah nach der Operation und histologischer Sicherung der Diagnose (möglichst noch während des Krankenhausaufenthaltes der Patientin) - Beginn der postoperativen Strahlentherapie bei adjuvanter Hormontherapie 4 bis 8 Wochen nach der Operation entsprechend Wundheilung - bei einer adjuvanten Chemotherapie nach 3 bis 4 Zyklen Chemotherapie (Beginn innerhalb 6 Monate postoperativ) Facharzt (Internist/Gynäkologe) mit Anerkennung als onkologisch verantwortlicher Arzt (gemäß Onkologievereinbarungen der teilnehmenden Krankenkassen)O Bereitschaft und technische Ausstattung ggf. zur Führung einer elektronischen Patientenakte Je nach Therapieplanung ambulante, teilstationäre oder stationäre Therapie Primär systematische (neoadjuvante) Chemotherapie 2 Wochen nach histologischer Sicherung der Diagnose Richtlinie Teil B I Beratung hinsichtlich körperlicher Aktivitäten und Ernährung Abstimmung der Chemotherapie mit möglicher Strahlentherapie Durchführung der Chemotherapie im interdisziplinären Konsens Zeitrahmen für Chemotherapie: - Aufklärungsgespräch und Therapieplanung möglichst zeitnah nach der Operation und histologischen Sicherung der Diagnose (möglichst noch während des Krankenhausaufenthaltes der Patientin) - Beginn der adjuvanten Chemotherapie innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach Operation Antikörpertherapie Facharzt (Internist/Gynäkologe) mit Anerkennung als onkologisch verantwortlicher Arzt (gemäß Onkologievereinbarungen der teilnehmenden Krankenkassen) Bereitschaft und technische Ausstattung ggf. zur Führung einer elektronischen Patientenakte Je nach Therapieplanung ambulante, teilstationäre oder stationäre Therapie Richtlinie Teil B I.
6 über ein strukturiertes, sektorenübergreifendes Behandlungsprogramm (DMP Brustkrebs) Seite 6 Beratung hinsichtlich körperlicher Aktivitäten und Ernährung Durchführung der Antikörpertherapie im interdisziplinären Konsens Zeitrahmen für die Antiköpertherapie: Aufklärungsgespräch und Therapieplanung möglichst zeitnah nach immunhistochemischer bzw.histologischer Sicherung der Diagnose Die Antikörpertherapie bei Patientinnen mit HER/2neu positiven Tumoren (ab Stadium pt1c und/oder LK Befall) soll eine Behandlung mit Trastuzumab erfolgen Abstimmung der Antikörpertherapie mit möglicher Chemotherapie
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