PROFIL. des Lebens. Das sollten Sie wissen... Reportage Ein Aufenthalt im Krankenhaus? Die häusliche Pflege. klare Sicht

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1 Abgabestelle: Eupen Mail P Abs.: Freie Krankenkasse, Postfach 2, 4760 Büllingen PROFIL des Lebens Sonderausgabe Reportage Ein Aufenthalt im Krankenhaus? Das sollten Sie wissen... Gesundheit Gesundheit Versicherung Es liegt was in der Luft Lebensqualität durch eine klare Sicht Die häusliche Pflege

2 Bewahren Sie Ihr Lächeln ein Leben lang! Bis zu für Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen zusätzlich zur gesetzlichen Erstattung. NEU! 175 für Zahnersatz ohne Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 2016: noch umfangreichere Erstattungen durch die Zahnpflegeversicherung Dentalia plus. Zusätzliche Dienste

3 Vorwort 25 Jahre Profil des Lebens Liebe Leserin, Lieber Leser, im Laufe des Jahres 2016 wird unsere Krankenkasse die 100. Ausgabe ihres Informationsmagazins Profil des Lebens für ihre Mitglieder herausgeben! Dieses Jubiläum ist der Auslöser für die vorliegende Sonderausgabe, die Sie nun in Ihren Händen halten. Zu dem freudigen Anlass verteilen wir unsere Jubiläumsausgabe nicht nur an unsere Mitglieder, sondern an sämtliche Haushalte in den neun deutschsprachigen Gemeinden in Ostbelgien. Auf Grund der breiteren Verteilung als üblich zählt laut den Regeln von bpost diese Ausgabe nicht zu unseren periodischen Veröffentlichungen; dies ist der Grund, warum die Ausgabe nicht mit der Nummer 100 geschmückt ist. Im Laufe der Jahre haben wir oft erfahren, dass Profil des Lebens, die Zeitschrift der Freien, nicht nur ein äußerst wichtiges und vielgelesenes Bindeglied zu unseren Mitgliedern ist, sondern darüber hinaus eine wichtige Informationsquelle für die Ärzteschaft oder andere Pflegeleistende sowie für Partnerinstitutionen im sozialen Bereich und für Personen, die in öffentlichen Institutionen tätig sind. Infolge einer Anfrage seitens der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig, zuständig für das Gesamtarchiv des deutschsprachigen Schrifttums, werden die regelmäßigen Ausgaben unseres Magazins auch dort bereits seit Jahren mit Interesse gesammelt. Und wenn wir gelegentlich erfahren, dass sogar im Deutschunterricht von hiesigen Schulklassen die Qualität unseres Magazins lobend erwähnt wird, dann ist dies natürlich ein wohltuendes Echo für all unsere Mitarbeiter, die an dieser Arbeit beteiligt sind bzw. die es in früheren Jahren zeitweise waren. Die vorliegende Ausgabe haben wir im Vergleich zu den normalen Ausgaben um einige Seiten erweitert, mit dem Ziel, einige Themen sehr detailliert aufgreifen zu können: Alles um den Krankenhausaufenthalt, die Hilfsmöglichkeiten für die Pflege danach, besondere Unterstützungen für chronisch Kranke, ergänzende Erstattungen seitens unserer Zusatzversicherungen wir hoffen, dass unsere Sonderausgabe für viele kranke und natürlich auch für gesunde Menschen in Ostbelgien ein nützliches Nachschlagewerk sein kann. Hubert Heck, Direktion der Freien Krankenkasse Aus dem Inhalt Zu Ihren Diensten 30 pro Jahr für Impfungen Erstattung von Ferienaktivitäten Logopädie: Erstattung bis zu 2400 pro Jahr! Noch nicht bei der Freien Krankenkasse versichert? Die richtige Pflege für gesunde Füße Psychologische Hilfe Gesundheit Kostenlose Behandlung für Kinder und Jugendliche Es liegt was in der Luft Erstattung für Diabetiker Lebensqualität durch eine klare Sicht Sanfte Heilung durch Osteopathie, Chiropraktik und Akupunktur Reportage Ein Aufenthalt im Krankenhaus? Versicherung Aufenthalt in der Tagesklinik Die häusliche Pflege: Viele Hilfsdienste erleichtern den Alltag Senken Sie Ihre Kosten in der Gesundheitspflege! Aktuell Leichter leben mit der Diätklinik Entdecken Sie unser Onlinebüro Kontaktstellen der Freien Krankenkasse Kiosk Broschüren Impressum Redaktion: Doris Curnel, Julia Brüls Layout: Indigo Fotos: istockphoto.com Druck: Daddy Kate Verantwortlicher Herausgeber: Hubert Heck, Hauptstraße 2, 4760 Büllingen, Tel Unternehmensnummer: Mitglied der Herausgeber der periodischen Presse Die Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung dieser Ausgabe, selbst auszugsweise, gestattet das Urheberrecht nur, wenn sie mit dem Herausgeber vereinbart wurde. Kontaktstellen Büllingen: Hauptstraße 2 - Tel Bütgenbach: Marktplatz 11/E/2 - Tel Eupen: Vervierser Straße 6A - Tel Kelmis: Kirchstraße 6 - Tel Raeren: Hauptstraße 73A - Tel St.Vith: Schwarzer Weg 1 - Tel info@freie.be Internet:

4 4 Zu Ihren Diensten E 30 pro Jahr für Impfungen inige Impfstoffe werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur für bestimmte Personengruppen erstattet und dies auch nur teilweise. An den Kosten anderer Impfungen beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung hingegen gar nicht. Unabhängig vom Alter sowie vom jeweiligen Impfstoff erhalten Sie durch unsere Zusätzlichen Dienste eine Erstattung für jegliche Impfung, insgesamt bis zu 30 pro Jahr. Dabei kann es sich F Erstattung von Ferienaktivitäten nter bestimmten Voraussetzungen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Kosten für logopädische Behandlungen. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt und eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung somit nicht möglich sehen wir um die Rückzahlung Ihres Eigenanteils handeln oder um die Erstattung eines durch die gesetzliche Krankenkasse nicht erstatteten Impfstoffes. In jedem Fall aber muss der Impfstoff in Belgien anerkannt und zugelassen sein. Der durch die Zusätzlichen Dienste gezahlte Betrag von 30 pro Jahr gilt für die Gesamtheit aller Impfungen. Für die Kostenbeteiligung ist die vom Apotheker ausgestellte Lieferbescheinigung BVAC oder Anlage30 erforderlich. ür die Teilnahme an organisierten Ferienaktivitäten erhalten Sie eine Unterstützung durch unsere Zusätzlichen Dienste. Wir zahlen Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren sowie den Animatoren einen Zuschuss von 5 täglich, während maximal 20 Tagen pro Jahr für die Teilnahme an einer außerschulischen Betreuung, an organisierten Ferienaktivitäten oder Ferienlagern pro Jahr also bis zu 100. Diese Erstattung gilt ausschließlich für Aktivitäten, die während der Schulferien stattfinden (Karneval, Ostern, Sommer, Allerheiligen, Weihnachten). U Logopädie: Erstattung bis zu pro Jahr! im Rahmen unserer Zusätzlichen Dienste eine Kostenbeteiligung vor. Pro Sitzung zahlen wir 12, bis zu 200 Behandlungen jährlich. Ausführliche Infos: > Gut versichert > Erstattungen > Logopädie Noch nicht bei der Freien Krankenkasse versichert? Wenn die Vorteile der Freien Krankenkasse Sie ansprechen, können Sie selbstverständlich Mitglied bei uns werden. Ausführliche Informationen über unser gesamtes Leistungsangebot finden Sie im Internet unter Der Wechsel der Krankenkasse ist an gesetzlich vorgeschriebene Termine gebunden und ist viermal pro Jahr möglich jeweils pro Trimester. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Mitglied der Freien Krankenkasse werden möchten, wir kümmern uns um sämtliche Formalitäten! Die notwendigen Formulare sind auch im Internet abrufbar unter > Freie Krankenkasse > Wechsel der Krankenkasse Fristen für die Eintragung Abgabefrist des Antrags bei uns Beginn des Versicherungsverhältnisses 5. März 1. April 5. Juni 1. Juli 5. September 1. Oktober 5. Dezember 1. Januar Die richtige Pflege für gesunde Füße Im Rahmen unserer Zusätzlichen Dienste erstatten wir verschiedene Leistungen, die der Gesundheit Ihrer Füße dienen. Medizinische Fußpflege Die Kostenbeteiligung der Zusätzlichen Dienste beträgt 7 pro Behandlung durch einen von unserer Krankenkasse anerkannten Fußpfleger. Pro Jahr erstatten wir maximal acht Behandlungen. Fußreflexzonenmassage Diabetiker und Dialysepatienten können bei der Freien Krankenkasse eine Erstattung für Fußreflexzonenmassage erhalten. Pro Behandlung durch einen anerkannten Therapeuten beträgt die Kostenbeteiligung 7, bis zu acht Sitzungen jährlich. Podologie Für Behandlungen durch einen vom Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung anerkannten Podologen erstatten wir 10, bis zu sechs Sitzungen pro Jahr. Psychologische Hilfe Für Behandlungen bei einem lizenzierten Psychologen sieht unsere Krankenkasse eine Erstattung vor. Pro individuelle Sitzung in der Praxis eines diplomierten selbständigen Psychologen erstatten wir durch unsere Zusätzlichen Dienste einen Betrag von 15. Diese Rückzahlung wird ohne Begrenzung angewandt, d.h. ungeachtet des Alters oder eines bestimmten Krankheitsbildes; auch die Anzahl der Sitzungen ist nicht limitiert. Die Erstattung gilt nicht für Gruppensitzungen und nicht für individuelle Behandlungen in öffentlich bezuschussten Zentren wie z.b. SPZ, KITZ oder für psychologische Dienste im Rahmen einer multifunktionellen Rehabilitation. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Liste von anerkannten Therapeuten in Ihrer Nähe unter > Ratgeber Gesundheit > Pflegeleistende von A bis Z

5 Gesundheit 5 Kostenlose Behandlung für Kinder und Jugendliche Vorsorgeuntersuchungen, Kinderkrankheiten oder Verletzungen machen häufig medizinische Behandlungen notwendig. Die Freie Krankenkasse erstattet die Kostenanteile an Honoraren und auch an Arzneimitteln. Behandlungen und Medikamente Bis zum 18. Geburtstag erstatten wir durch unsere Zusätzlichen Dienste die gesetzlich vorgesehenen Eigenanteile für ambulante Behandlungen durch Mediziner und Paramediziner, also für Arztbesuche, Krankenpflege, Kinesitherapie, Logopädie,, aber auch an den erstattbaren Medikamenten. Wenn Sie die Behandlungsbescheinigung zur Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung bei uns einreichen, zahlen wir die Eigenanteile automatisch mit aus, nachdem diese den Betrag von 12,50 erreichen (die ersten 12,50 im Jahr werden nicht erstattet). Honorarzuschläge, die über das gesetzliche Honorar hinausgehen, werden dabei jedoch nicht berücksichtigt. Wichtig: Für die Erstattung der Leistungen von Allgemeinmedizinern gilt immer als Voraussetzung, dass der Hausarzt für das Kind eine Globale Medizinische Akte angelegt hat. Unsere Kostenbeteiligung für Medikamente gilt für die Eigenanteile der Arzneimittel der Kategorien A, B, C, Cj, Cs und Cx sowie für magistrale Sonderanfertigungen. Außerdem können wir den gesetzlichen Eigenanteil der Leistungen erstatten, die über das Drittzahlersystem mit uns abgerechnet werden, z.b. für Laborleistungen oder Lieferungen. Hierzu müssen Sie allerdings die Rechnung für Ihren Kostenanteil bei uns einreichen. Für logopädische Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, kommt demzufolge auch die Erstattung der Eigenanteile nicht zur Anwendung. Allerdings sehen unsere Zusätzlichen Dienste in diesem Fall eine Erstattung vor in Höhe von 12 pro Sitzung und bis zu pro Jahr. Zahnarzt und Kieferorthopäde Behandlungen beim Zahnarzt und beim Kieferorthopäden werden für die vorerwähnte Erstattung der Eigenanteile nicht berücksichtigt, denn für die vorsorgende Zahnpflege bis 18 Jahre übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bereits das vollständige Honorar eines Zahnarztbesuches (insofern der Zahnarzt sich an das gesetzlich vorgesehene Honorar hält). Die Eigenanteile für kieferorthopädische Behandlungen sind bereits durch eine pauschale Zahlung seitens unserer Zusätzlichen Dienste abgedeckt. So wird bspw. die Behandlung erster Absicht (Maßnahmen, die vor dem 9. Lebensjahr ergriffen werden) zusätzlich zur gesetzlichen Erstattung mit 250 unterstützt. Für Zahnspangen im Jugendalter zahlen wir ergänzend zur Rückzahlung der Pflichtversicherung 800. Luxemburgische Grenzgänger Die mitversicherten Kinder der luxemburgischen Grenzgänger erhalten für viele Gesundheitspflegeleistungen einen Zusatz seitens der gesetzlichen luxemburgischen Krankenkasse (CNS). Daher wird die Erstattung für die Kinder dieser Versicherten erst ausgezahlt, nachdem die Unterlagen bei uns eingereicht wurden, aus denen die Erstattung der luxemburgischen Krankenkasse hervorgeht. Fallbeispiele Familie F.: beinahe 640 zusätzlich von der Freien Krankenkasse Angelina (8) und Marion (9) sind Geschwister und hatten das Pech, im Laufe des Jahres oft krank zu sein. Beide Kinder mussten mehrfach vom Hausarzt, vom Kinderarzt, von Fachärzten und Kinesitherapeuten behandelt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlte die vorgesehene Erstattung, jedoch summierten sich die Eigenanteile für alle diese Behandlungen im Laufe des Jahres 2015 auf 648,94. Familie F. erhielt unsererseits hierfür Erstattungen in Höhe von 636,44. Familie C. : Eigenanteile in Höhe von rund 940 erstattet Marylin (10) und Jonas (12) sind in logopädischer Behandlung. Ein Großteil der Kosten wird durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet. Der Eigenanteil für eine logopädische Behandlung ist zwar relativ gering, doch wegen der Häufigkeit und der langen Behandlungsdauer beider Kinder musste die Familie im vergangenen Jahr insgesamt 947,61 aus eigener Tasche beisteuern. Unsere Zusätzlichen Dienste haben hierfür den Betrag von 935,11 erstattet.

6 6 Gesundheit Es liegt was in der Luft Bald ist der Frühling da! Die Vögel singen, die Natur erwacht wieder zum Leben und die Allergiker kämpfen gegen eine Flut von Pollen an. Für viele Menschen ist das Frühjahr nicht gerade die angenehmste Jahreszeit. Überempfindliches Immunsystem Eine Allergie ist eine Fehlfunktion oder Überreaktion des Immunsystems. Dessen Aufgabe ist es eigentlich, den Körper vor Schadstoffen zu schützen. Kommt der Mensch mit solchen Erregern in Kontakt, beginnt der Organismus, Abwehrzellen (Antikörper) zu bilden. Diese Phase nennt man Sensibilisierung. Treffen die gefährlichen Stoffe mehrfach auf den Körper, werden sofort Abwehrzellen produziert, die den Körper vor diesen Substanzen schützen. Bei manchen Menschen bildet der Organismus allerdings Antikörper gegen Stoffe, die dem Körper eigentlich gar nicht schaden. In diesem Fall ist eine Allergie vorhanden. Eine der häufigsten Allergieformen ist die Pollenallergie. Sie zählt zu den Soforttypen, d.h. die Symptome treten direkt nach dem Kontakt mit dem Allergen auf. Anders verhält es sich aber bei der ersten Berührung mit einem allergieauslösenden Stoff. Bei dem ersten Kontakt kommt es zunächst zur Sensibilisierung. Daraufhin beginnt das Immunsystem, Antikörper zu produzieren. Noch löst dieser Vorgang keine allergische Reaktion aus. Erst bei einem erneuten Kontakt werden die ehemals harmlosen Substanzen vom Immunsystem als Feinde erkannt. Infolgedessen treten Beschwerden wie Juckreiz, tränende Augen, Schnupfen oder Atemnot auf Pollenarten Der lästige Blütenstaub hat von Februar bis Oktober Hochsaison. Während dieser Zeit fliegen rund unterschiedliche Pollen durch die Luft. Dabei hat jede ihre eigene Flugperiode. Im Frühjahr stehen die Bäume in Blüte, im Sommer haben Allergiker hauptsächlich mit Gräserpollen zu kämpfen und im Herbst sind es die Kräuter. Etwa 100 Pollenarten gelten als allergieauslösend. Häufig entwickelt sich ein Heuschnupfen schon in der Kindheit. Bei einem Teil der Betroffenen greift die Erkrankung auch die Lunge an und ruft ein allergisches Asthma hervor. Eine frühzeitige Behandlung der Allergie kann das Asthma hinauszögern oder gar verhindern. Allergene meiden Generell gilt es, den Auslöser einer Allergie zu meiden. Bei einer Pollenallergie ist dies allerdings unmöglich. Mit einem Atemzug im Freien werden zwischen und Pollen eingeatmet. Dabei reichen schon 40 Pollen aus, um eine allergische Reaktion auszulösen. Folgende Alltagstipps helfen, die Beschwerden möglichst gering zu halten: Bei hoher Pollenkonzentration sollten die Fenster geschlossen bleiben. Auf dem Land ist das in den Morgenstunden der Fall, in der Stadt eher am Abend.

7 Gesundheit 7 Nach einem Regenschauer fliegen weniger Pollen durch die Luft. Für Allergiker ist das die ideale Zeit für Spaziergänge und Radtouren. An sonnigen und warmen Tagen steigt die Pollenbelastung an. Wäsche sollte an diesen Tagen nicht draußen zum Trocknen aufgehängt werden. Pollenallergikern ist von der Gartenpflege abzuraten. Dennoch ist es wichtig, auf einen kurz geschnittenen Rasen zu achten, um die Pollenbelastung so gering wie möglich zu halten. Die Wohnung sollte täglich vom Pollenstaub befreit werden. Verwenden Sie für Ihren Staubsauger einen hochwertigen Filter, damit die Pollen nicht erneut durch die Wohnung gewirbelt werden. Durch tägliches Duschen und Waschen der Haare werden die Pollen vom Körper entfernt. Beim Autofahren sollten die Fenster geschlossen bleiben. Die Belüftungsanlage ist nur einzuschalten, wenn diese mit einem Pollenfilter ausgestattet ist. Besondere Vorsicht ist auch geboten bei bestimmten Lebensmitteln, denn die Hälfte der Pollenallergiker entwickelt zusätzlich eine Lebensmittelallergie. Kreuzallergien Bei der spezifischen Immuntherapie wird das Immunsystem langsam an den allergieauslösenden Stoff gewöhnt. Hierzu erhält der Allergiker kleine Mengen des Allergens in Form von Tropfen oder von Injektionen. Die Immuntherapie ist die einzige Behandlung, die die Ursachen der Allergie bekämpft. Alle anderen Arzneimittel lindern lediglich die Beschwerden. Spezifische Immuntherapie Eine Pollenallergie wird ausgelöst durch Eiweißstoffe im Innern der Pollen. In bestimmten pflanzlichen Nahrungsmitteln sind fast identische Eiweiße enthalten. Das Immunsystem erkennt diese und bildet auch dann eine allergische Reaktion. Die häufigste der Kreuzallergien tritt im Zusammenhang mit Birkenpollen auf. Betroffene reagieren nach und nach auch auf Hasel-, Erlen- und Buchenpollen sowie auf Nüsse, Sellerie, Kern- und Steinobst. Die Symptome einer Kreuzallergie sind abhängig von deren Auslöser und machen sich durch Kribbeln, Juckreize oder Schwellungen im Mund- und Rachenbereich bemerkbar oder aber durch Hautreaktionen und Magen-Darm-Beschwerden. In ganz seltenen Fällen kommt es zu einem lebensbedrohlichen Zustand, dem anaphylaktischen Schock. Die meisten der allergieauslösenden Nahrungsmittel sind in gegartem Zustand jedoch gut verträglich. Die hohen Temperaturen bei der Zubereitung zerstören die für die Allergie verantwortlichen Eiweiße. Lediglich Sellerie und Haselnüsse sollten in jedem Fall gemieden werden, da die Konzentration der enthaltenen Allergene besonders hoch ist. In der Regel dauert die Immuntherapie etwa drei Jahre. Während dieser Zeit benötigt der Betroffene Allergenextrakte von bis zu Unsere Krankenkasse erstattet den Mitgliedern durch die Zusätzlichen Dienste 75 % der Impfstoffkosten, also bis zu Ausführliche Informationen zur spezifischen Immuntherapie finden Sie unter > Ratgeber Gesundheit > Behandlungen > Spezifische Immuntherapie Erle Haselnuss Pappel Birke Fichte Eiche Buche Gräser Spitzwegerich Sauerampfer Brennnessel Beifuss Pollenflugkalender Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober Vor- und Nebenblütezeit Hauptblütezeit

8 8 Gesundheit Erstattungen für Diabetiker Die Behandlung von Diabetes ist für die Betroffenen zeitlebens mit hohen Ausgaben verbunden. Ein Teil dieser Kosten wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, während unsere Zusätzlichen Dienste noch weitere Erstattungen zahlen. Diabetespass Der Diabetespass soll zur besseren Information der Diabetiker und zur optimalen Kontrolle der Krankheit beitragen. So werden in dem kleinen Heft alle zur Behandlung notwendigen Angaben notiert. Der Pass gibt dem Inhaber Anrecht auf folgende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung: vollständige Erstattung zweier Ernährungsberatungen pro Jahr. Die Sitzungen müssen mindestens 30 Minuten dauern und von einem anerkannten Ernährungsberater durchgeführt werden. vollständige Erstattung zweier Behandlungen durch einen Podologen (spezialisierter Fußpfleger), falls der Diabetiker an schwerwiegenden Problemen an den Füßen leidet oder falls ein hohes Risiko für deren Entstehung vorliegt. Kostenloses Testmaterial Bei insulinpflichtigem und unstabilem Diabetes können wir in bestimmten Fällen die Kosten des Kontrollgerätes und für das Testmaterial vollständig zu Lasten der gesetzliche Krankenversicherung übernehmen. Hierzu muss der Patient sich an eines der belgischen Krankenhäuser wenden, die eine besondere Abteilung für die Behandlung von Diabetespatienten eingerichtet haben (Diabetologie, Endokrinologie oder Innere Medizin) und welche über das erforderliche medizinische Fachpersonal verfügen. Die Kosten werden in Form eines Pauschalbetrages dreimonatlich von unserer Krankenkasse an das Krankenhaus gezahlt. Zu Beginn muss allerdings ein Antrag an den Vertrauensarzt der Krankenkasse gerichtet werden. Der Antrag wird vom Facharzt des Zentrums und vom Patienten unterzeichnet. Folgende Diabetikergruppen können das Testmaterial kostenlos erhalten: Gruppe 1: Diabetiker, die ihren Blutzucker mindestens vier Mal täglich messen müssen (120 Mal pro Monat) und mindestens drei Insulininjektionen pro 24 Stunden benötigen; Gruppe 2: Diabetiker, die ihren Blutzuckerspiegel mindestens 60 Mal pro Monat messen und mindestens drei Insulininjektionen pro 24 Stunden benötigen; sowie folgende Personen, die nicht die Bedingungen der Gruppe 2 erfüllen: Diabetiker nach einer Bauchspeicheldrüsentransplantation; Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes, die mit einer Insulininjektion täglich behandelt werden; Dialysepatienten, die Insulin erhalten. Gruppe 3: Diabetiker, die ihren Blutzuckerspiegel mindestens 30 Mal pro Monat messen und mindestens zwei Insulininjektionen täglich benötigen. Diese Gruppe unterteilt sich in: Gruppe 3a: Diabetes Typ 2-Patienten. Sie müssen über eine globale medizinische Akte und einen Diabetespass verfügen. Des Weiteren muss das multidisziplinäre Team des Krankenhauses sowie der Hausarzt für den Zuckerkranken einen individuellen Behandlungsplan erstellt haben. Wird dieser Plan bereits seit einem Jahr verfolgt, so muss der Diabetiker seinen Hausarzt mindestens zwei Mal innerhalb von 12 Monaten wegen seiner Erkrankung aufgesucht haben.

9 Gesundheit 9 Gruppe 3b: Diabetes Typ 1-Patienten sowie folgende Personen, die nicht die genannten Bedingungen der Gruppe 3 erfüllen: Diabetiker nach einer Transplantation; Personen, mit einem zu niedrigen Blutzuckerspiegel (organisch bedingt); Personen, die an Nesidioblastose leiden (Vergrößerung der Bauchspeicheldrüse, die zu schwerer Unterzuckerung führt); Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes; Dialysepatienten, die Insulin erhalten. Folgende naheliegenden Krankenhäuser sind dem Abkommen beigetreten: Sankt Nikolaus Hospital, Eupen Clinique Reine Astrid, Malmedy Centre Hospitalier Peltzer La Tourelle, Verviers Centre Hospitalier de la Citadelle, Lüttich Centre Hospitalier Universitaire Sart Tilman, Lüttich Clinique Saint Joseph, Lüttich Diabetiker, welche nicht zu den erwähnten Gruppen gehören, können seitens unserer Krankenkasse dennoch eine Erstattung erhalten. Unsere Zusätzlichen Dienste übernehmen in dem Fall 50 % der Materialkosten und bis zu 40 pro Trimester, also bis zu 160 pro Jahr. Der Diabetiker muss allerdings in Besitz des Diabetespasses sein sowie seinem Hausarzt die Verwaltung der globalen medizinischen Akte anvertraut haben. Erstattung unserer Zusätzlichen Dienste Ernährungsberatung Die richtige Ernährung ist bei Diabetes besonders wichtig. Aus diesem Grund erstatten wir den Mitgliedern unserer Zusätzlichen Dienste einen hohen Anteil der Kosten für eine umfassende Ernährungsberatung. Bedingung ist der Abschluss eines vollständigen Behandlungsplans (sieben Beratungen) bei einer anerkannten Ernährungsberaterin. Unsere Erstattung nach Abschluss des Behandlungsplans beträgt 130 (40 für die erste Beratung sowie je 15 für die sechs folgenden Sitzungen). Für Einzelsitzungen beträgt die Erstattung unserer Zusätzlichen Dienste 20 für die erste Beratung und jeweils 10 für alle weiteren Sitzungen. Glukometer Insulinpflichtige Diabetiker sind auf ein Blutzuckermessgerät (Glukometer) angewiesen. Patienten, die täglich zwei Injektionen benötigen, können wir dieses im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten (siehe kostenloses Kontrollmaterial). Personen, die weniger Injektionen benötigen, erstatten wir durch unsere Zusätzlichen Dienste beim Ankauf eines Blutzuckermessgerätes bis zu 75, auf Vorlage der Rechnung und der ärztlichen Verordnung. Fußpflege und Fußreflexzonenmassage Die Gesundheit der Füße ist durch die Zuckerkrankheit bedroht. Defekte des Nervensystems und Durchblutungsstörungen führen häufig zur Unterversorgung der unteren Gliedmaßen. Für Behandlungen durch einen diplomierten Fußpfleger oder Orthopädisten erstatten unsere Zusätzlichen Dienste jeweils 7, bis zu 8 Behandlungen pro Jahr. Diabetiker können zudem eine Erstattung für Fußreflexzonenmassagen in Höhe von 7 pro Massage erhalten, ebenfalls bis zu 8 Behandlungen pro Jahr. In beiden Fällen muss es sich allerdings um einen Therapeuten handeln, der von unserer Krankenkasse anerkannt ist, zudem muss der Patient im Besitz des Diabetespasses sein und seinem Hausarzt die Verwaltung der Globalen medizinischen Akte anvertraut haben. Podologie Durch die gesetzliche Krankenversicherung können Diabetiker mit einem Diabetespass eine Teilerstattung der Honorare für zwei Sitzungen bei einem anerkannten Podologen erhalten. Mitglieder unserer Zusätzlichen Dienste erhalten eine zusätzliche Erstattung in Höhe von 10, auf Vorlage der LIKIV-Behandlungsbescheinigung. Pro Jahr können bis zu sechs Behandlungen erstattet werden. Diabetiker Ratgeber Unsere Krankenkasse stellt Diabetikern kostenlos das Magazin Diabetiker Ratgeber zur Verfügung. Die Zeitschrift der Deutschen Diabetes-Stiftung bietet interessante Informationen für Diabetiker und enthält neueste Forschungserkenntnisse oder Ernährungs- und Bewegungstipps.

10 10 Gesundheit Lebensqualität durch eine klare Sicht Für die meisten von uns ist das Auge das wichtigste Sinnesorgan. Mit seiner Hilfe finden wir uns in der Welt zurecht. Wenn das Sehvermögen nachlässt, beeinträchtigt dies unsere Lebensqualität enorm. Deswegen unterstützt die Freie Krankenkasse ihre Mitglieder mit einer Erstattung für Brillen, Linsen und Laserchirurgie. Nicht selten führen Augenbeschwerden zu Kopfschmerz, Schwindel oder Konzentrationsschwäche. Wer nicht klar sieht, fühlt sich unsicher. Die richtige Sicht trägt zum Wohlbefinden des Menschen bei und sollte bei nachlassender Sehstärke ständig kontrolliert werden. Dies ist aber leider nicht immer der Fall: Eine landesweite Studie hat ergeben, dass 4 von 5 Brillenoder Linsenträgern sich nicht regelmäßig testen lassen. Hinzukommt, dass 12 % der Studienteilnehmer noch nie eine richtig angepasste Sehhilfe hatten. Anatomie des Auges Lichtstrahlen, die auf die Hornhaut treffen, werden von der Linse gebrochen und ins Augeninnere geleitet. Dort sammeln sich die Strahlen in einem Punkt und gelangen durch den Glaskörper auf die Netzhaut. Diese erzeugt das Bild. Schließlich leitet der Sehnerv die Informationen weiter an die sogenannte Sehrinde im Hinterhauptslappen des Großhirns. Bei einer optimalen Sehkraft treffen die Lichtstrahlen die Netzhaut genau auf dem Punkt des schärfsten Sehens. Nur dann entsteht im Gehirn ein klares Bild. Wenn kein scharfes Bild entsteht, spricht man von einer Fehlsichtigkeit. Diese tritt häufig auf, wenn die Form des Auges die treffgenaue Bündelung der Lichtstrahlen auf der Netzhaut verhindert. In diesen Fällen ist der Augenkörper nicht gleichmäßig rund, sondern entweder zu lang oder zu kurz. Aber auch eine Verkrümmung der Hornhaut oder das Altern der Linse sind geläufige Ursachen für eine nachlassende Sehfähigkeit. Ursachen einer Fehlsichtigkeit Generell unterscheidet man vier Arten der nicht krankheitsbedingten Fehlsichtigkeit: Bei Kurzsichtigen ist der Augapfel länglich, sodass die Lichtstrahlen erst hinter dem Punkt des optimalen Sehens auf die Netzhaut treffen. Ein unscharfes Bild entsteht dadurch, dass die Lichtstrahlen die Netzhaut nach der Bündelung wieder verstreut erreichen. Nur Licht, das aus geringer Entfernung in das Auge fällt, kann auf der Netzhaut richtig abgebildet werden. Bei Weitsichtigen ist die Achsenlänge des Augapfels kürzer als normal. Also trifft das Licht auf die Netzhaut, bevor sich die Strahlen in einem Punkt gebündelt haben. Als Folge davon sehen Weitsichtige Gegenstände aus der Nähe nur undeutlich. Die sogenannte Alterssichtigkeit hat ähnliche Auswirkungen wie die Weitsichtigkeit, wird allerdings durch eine altersbedingte Verhärtung der Augenlinse ausgelöst. Ab dem Alter von etwa 40 Jahren verliert diese allmählich an Elastizität und kann sich nicht mehr ausreichend wölben. Das geht schließlich einher mit einem entsprechenden Verlust der Sehschärfe. Für die Betroffenen wird das Lesen anstrengender und oft verspüren sie einen dumpfen Druck in Stirn und Augen. Die Stabsichtigkeit ist auf eine unregelmäßige Verkrümmung der Hornhaut zurückzuführen, und auch bei diesem Sehfehler kann das einfallende Licht nicht auf der Netzhaut gebündelt werden, sodass ein Punkt als verschwommene Linie ( Stab ) wahrgenommen wird. Untersuchung und Vorbeugung Einer Sehschwäche kann man nur schwer vorbeugen. Zum Wohl Ihrer Augen sollten Sie sich zuallererst gesund ernähren. Vor allem Vitamin A hilft bei der Erhaltung einer guten Sicht. Zudem sollten Sie Ihre Augen regelmäßig durch einen Augenfacharzt untersuchen lassen. Diese Kontrollen helfen nicht nur, eine Sehschwäche möglichst früh zu entdecken, sondern möglicherweise auch eine Augenkrankheit wie den grauen oder den grünen Star. Bei rechtzeitiger Erkennung und Behandlung lässt sich ein Rückgang der Sehfähigkeit verhindern. Kontrolluntersuchungen sollten jedoch auch im Kindesalter durchgeführt werden. Da die Fehlsichtigkeit in den meisten Fällen auf eine Verformung des Augapfels zurückzuführen ist, entwickelt sich die Sehschwäche häufig während des Wachstums.

11 Gesundheit 11 Erstattungen für eine klare Sicht Brillen und Kontaktlinsen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine finanzielle Unterstützung vor: Für Brillengläser beträgt die Erstattungssumme mindestens 43 und kann je nach Dioptrien-Stärke steigen. Sobald sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, ist eine erneute Erstattung möglich. Für Brillengestelle ist eine Pauschalerstattung von 28 vorgesehen, höchstens zweimal bis zum 18. Geburtstag. Eine Erstattung für Kontaktlinsen bei Kindern ist nur bei sehr hoher Dioptrien-Stärke (mehr als 8,25) oder bei bestimmten Erkrankungen möglich. Neben diesen Erstattungen sieht die Freie Krankenkasse eine weitere Kostenbeteiligung durch die Zusätzlichen Dienste vor: Pro Brillenglas oder Kontaktlinse erstatten wir entweder bis zu 25 (bis Dioptrie-Stärke 4) oder bis zu 75 (ab Dioptrie-Stärke 4,25). Diese Erstattung kann jährlich neu beantragt werden. Außerdem erstatten wir 50 beim Ankauf eines Spezialgestelles bis zum 4. Lebensjahr. Erwachsene ab 18 Jahren Für Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren sieht die gesetzliche Krankenversicherung lediglich eine Kostenbeteiligung vor, falls eine Dioptrien-Stärke von mindestens 8,25 vorliegt. Ab 65 Jahren werden jedoch Bifokal-, Trifokal- sowie Gleitsichtgläser ab einer Sehschwäche von 4,25 Dioptrien zu mindestens 90 erstattet. Sobald sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, ist eine weitere Rückzahlung möglich, ansonsten beträgt die Erneuerungsfrist 5 Jahre. Die Freie Krankenkasse sieht eine Erstattung für ihre Mitglieder vor, unabhängig von der Dioptrien-Stärke: Alle 4 Jahre können sie eine Erstattung bis zu 125 für Brillen oder Kontaktlinsen erhalten. Die Erstattung gilt entweder für eine Brille oder für Linsen. Ab dem Lieferdatum zählen die 4 Jahre Wartezeit auf die nächste Erstattung. Refraktive Laser-OP Rund 95 Prozent der Betroffenen verwenden zur Korrektur ihrer Fehlsichtigkeit eine Brille. Auch Kontaktlinsen sind eine beliebte Form der Sehhilfe, die sich jedoch aufgrund unangenehmer Nebeneffekte (u.a. Schwierigkeiten beim Einsetzen der Linse oder gereizte Augen) nicht für jeden eignet. Alternativ gibt es die refraktive Laser-OP: mithilfe eines Lasers wird die Sehschwäche langfristig korrigiert. Die meistverbreitete Technik in diesem Bereich ist die Laser-in-situ-Keratomuleusis-Methode (LASIK). Unter örtlicher Betäubung bearbeitet der Augenarzt mit dem Laser die Form der Hornhaut, sodass der Patient anschließend wieder scharf sehen kann. Eine LASIK-OP eignet sich für Personen mit einer Kurzsichtigkeit bis zu -8 Dioptrien oder einer Weitsichtigkeit von maximal +4 Dioptrien. Auch eine Stabsichtigkeit bis -3 Dioptrien lässt sich durch die refraktive Chirurgie zuverlässig behandeln. Der Laser-Eingriff beugt einer Alterssichtigkeit jedoch nicht vor. Pro Auge muss der Patient mit Ausgaben bis zu rechnen. Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für diesen kosmetischen Eingriff keine Erstattung vor. Durch unsere Zusätzlichen Dienste erstatten wir 250 pro Eingriff, bis zu 500 pro Person. Kostenbeteiligung der Zusätzlichen Dienste auf einen Blick Bis zum 4. Lebensjahr: Spezialgestell für Kleinkinder: bis zu 50 pro Jahr; Bis zum 18. Lebensjahr: Gläser oder Linsen bis zu 4 Dioptrien: 25 pro Glas/Linse; Gläser oder Linsen ab 4,25 Dioptrien: 75 pro Glas/ Linse höchstens 2 Gläser/Linsen pro Jahr; Ab dem 18. Lebensjahr: Brillen oder Kontaktlinsen : bis zu 125 alle 4 Jahre; Korrektive Laserchirurgie : 250 pro Eingriff, bis zu 500 pro Person. Um die Erstattung für Brillen oder Linsen zu erhalten, müssen Sie als Mitglied der Freien Krankenkasse lediglich die Rechnung des Optikers sowie die Verordnung des Augenfacharztes bei uns einreichen. Für die Erstattung einer refraktiven Laser- OP genügt die Rechnung des Eingriffs.

12 12 Gesundheit Sanfte Heilung durch Osteopathie, Chiropraktik und Akupunktur Alternative Therapien helfen auf sanfte Weise bei den unterschiedlichsten Beschwerden. In vielen Fällen sind sie eine wertvolle Ergänzung zur klassischen Medizin. Wir erstatten einige dieser Behandlungsformen: Osteopathie, Chiropraktik und Akupunktur. Osteopathie Die Osteopathie gehört zu den so genannten manuellen Therapien. Bei der Durchführung wird vollständig auf Medikamente und sonstige Hilfsmittel verzichtet. Der Therapeut lindert Verspannungen, Schmerzen und diverse Leiden ausschließlich mit seinen Händen. Entgegen der vielverbreiteten Meinung renkt ein Osteopath die Gelenke nicht ein, da diese ja nicht auseinander gesprungen sind. Vielmehr bearbeitet er die Knochen mit speziellen Handgriffen, um auf diese Weise eine bestehende Blockade zu lösen und die Beweglichkeit der betroffenen Stelle wieder herzustellen. Entwickelt wurde die Osteopathie Ende des 19. Jahrhunderts von Dr. Andrew Taylor Still, einem US-amerikanischen Arzt. Sein Behandlungskonzept beruht auf der Theorie, dass alle Teile des Organismus Auswirkungen aufeinander haben. Treten also Beschwerden an einer bestimmten Stelle auf, so können diese von einem völlig anderen Körperteil ausgelöst werden. Als ganzheitliche Behandlungsform bezieht sich die Osteopathie dabei vor allem auf die Wirbelsäule und den Bewegungsapparat, jedoch auch auf Muskeln und Weichteile. Andere manuelle Therapien hingegen konzentrieren sich ausschließlich auf Knochen und Gelenke. Zu Beginn einer osteopathischen Behandlung versucht der Therapeut den Ursprung der Beschwerden herauszufinden, indem er den Patienten über dessen allgemeine Krankengeschichte befragt und seine Körperhaltung beobachtet. Weitere wichtige Elemente der osteopathischen Voruntersuchung sind das Testen der Beweglichkeit sowie das Abtasten der einzelnen Körperregionen. Im Vorfeld durchgeführte Untersuchungen (Blutanalysen, Röntgenaufnahmen, Echografien, ) können dem Osteopathen bei der Diagnosestellung behilflich sein. Nachdem er auf diese Weise den Ursprung der Beschwerden festgestellt hat, beginnt er mit der Behandlung. Mit besonderen Griffen übt der Therapeut

13 Gesundheit 13 Druck auf das Gewebe aus, sorgt für eine Hebelwirkung oder für Entspannung. Infolgedessen werden die Blockaden gelöst und der Patient kann sich wieder frei bewegen. Die Osteopathie kommt besonders häufig bei Rückenbeschwerden zum Einsatz. Jedoch können auf diese Weise auch viele andere Symptome dauerhaft gelindert werden: Kopfschmerzen, Atemprobleme, Verdauungs- oder Kreislaufbeschwerden, usw. Selbst Säuglinge können durch Osteopathie von zahlreichen Beschwerden befreit werden. In bestimmten Situationen ist allerdings von einer osteopathischen Behandlung abzuraten. Dies ist der Fall bei Tumorpatienten oder bei Menschen, die an Knochenschwund (Osteoporose) leiden. In der Regel dauert eine Sitzung beim Osteopathen 30 bis 45 Minuten. Je nach Ursache der Beschwerden sind aber auch 60-minütige Behandlungseinheiten notwendig. Wer sich zu einer ostheopathischen Behandlung entschließt, sollte sich an einen anerkannten, diplomierten Osteopathen (D.O.) wenden. Auf unserer Internetseite können Sie anerkannte Osteopathen in Ihrer Nähe finden: > Ratgeber Gesundheit > Pflegeleistende von A-Z > Osteopathen Chiropraktik Auch die Chiropraktik gehört zu den manuellen Therapien. Allerdings beschränkt sie sich auf Beschwerden des Bewegungsapparats, insbesondere der Wirbelsäule. In der Chiropraktik geht man davon aus, dass eine Vielzahl von Erkrankungen durch eingeklemmte Wirbelkörper oder deren Fehlstellung hervorgerufen werden. Zwischen den einzelnen Wirbeln treten Nerven hervor, die mit den restlichen Körperregionen verbunden sind. Ist die Stellung der Wirbelgelenke nicht optimal, so wird auch die Funktion der Nerven beeinträchtigt und es kommt zu diversen Beschwerden. Anhand spezieller Handgriffe bringt der Chiropraktiker die Gelenke in die richtige Stellung und stellt so das Gleichgewicht im Körper wieder her. Chiropraktik sollte nur von anerkannten Ärzten und Chiropraktikern (D.C.) angewendet werden. Falsche Griffe können schwerwiegende Folgen hervorrufen, wie beispielsweise Schäden an der Wirbelsäule oder Lähmungserscheinungen. Akupunktur Die Akupunktur kommt aus der traditionellen chinesischen Medizin. Diese besagt, dass der gesamte Körper von Energiebahnen, den so genannten Meridianen, durchzogen wird. Entlang dieser Bahnen befinden sich zahlreiche Akupunkturpunkte, die vom Therapeuten mit Nadeln eingestochen werden. Auf diese Weise soll das Gleichgewicht von Yin und Yang wieder hergestellt werden, wodurch Beschwerden gelindert und Krankheiten geheilt werden. Anhand der Nadelstiche werden bestimmte Energiepunkte im Körper beruhigt oder stimuliert. Akupunktur kann in vielen Fällen angewandt werden. Die Weltgesundheitsorganisation hat eine Liste zusammengestellt mit mehr als hundert Krankheiten und Symptomen, die durch Akupunktur behandelt werden können, so bspw. Erkrankungen von Atemwegen und Lunge, des Verdauungssystems, der Augen, Beschwerden im Mundbereich, Kopfschmerzen, usw. Erstattung unserer Zusätzlichen Dienste Die gesetzliche Krankenversicherung sieht bislang keine Erstattung für osteopathische und chiropraktische Behandlungen vor. Durch unsere Zusätzlichen Dienste zahlen wir unseren Mitgliedern jedoch eine Erstattung in Höhe von 20 pro Behandlung durch einen diplomierten Osteopathen (D.O.) oder Chiropraktiker (D.C.). Für Akupunkturbehandlungen, die durch einen Arzt oder Facharzt durchgeführt werden, beteiligen sich unsere Zusätzlichen Dienste mit 10 an den Kosten (zusätzlich zur gesetzlichen Erstattung des Arzthonorars.) Pro Jahr und pro Person können insgesamt acht Osteopathie-, Chiropraktikoder Akupunkturbehandlungen erstattet werden.

14 14 Reportage Ein Aufenthalt im Krankenhaus? Das sollten Sie wissen... Ein Krankenhausaufenthalt kommt meist ungelegen und gehört wohl zu den unangenehmen Momenten im Leben. Liegt man jedoch erst einmal im Krankenbett, ist es zu spät, sich Fragen über den Ablauf und die Kosten der Hospitalisierung zu stellen. Der Weg ins Krankenhaus Ob der Weg ins Krankenhaus mit dem Privatwagen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Krankenwagen oder gar mit dem Rettungshubschrauber erfolgt, entscheidet meist der Gesundheitszustand des Betroffenen. Starke Beschwerden oder schlimme Verletzungen erfordern den Einsatz des Notarztes und/oder eine möglichst rasche Einlieferung ins Krankenhaus. In diesem Fall ist die Rede von einem Rettungstransport. Dieser erfolgt stets durch den herbeigerufenen 112-Dienst oder durch einen Rettungshubschrauber. Die Einlieferung erfolgt in ein Krankenhaus, welches im Aktionsradius des 112-Dienstes liegt; der Notarzt oder die Leitstelle bestimmt, welches dieses ist. Der Patient hat im Grunde keinen Einfluss darauf. Um einen nicht dringenden Krankentransport handelt es sich, wenn nicht der 112-Dienst, sondern ein Ambulanzdienst angefordert wird. Die Wahl des Krankenhauses steht dem Patienten in dieser Situation normalerweise frei. Sie kann jedoch eingeschränkt sein, wenn es sich bspw. aus medizinischen oder technischen Gründen um eine Verlegung in eine andere Klinik handelt. Erstattung der Transportkosten Rettungstransport Rettungstransporte per Krankenwagen werden durch die gesetzliche Krankenversicherung zur Hälfte erstattet (auf Basis der offiziellen km-tarife des 112-Dienstes). Durch unsere Zusätzlichen Dienste erstatten wir den restlichen Teil, d.h. Mitglieder unserer Krankenkasse erhalten eine vollständige Erstattung der Kosten für Rettungstransporte. Für die Kosten des Rettungshubschraubers sieht die gesetzliche Krankenversicherung inzwischen eine geringe Erstattung vor; diese wird errechnet auf Basis der Anzahl km, welche ein Krankenwagen für den betreffenden Transport zurückgelegt hätte. Durch unsere Zusätzlichen Dienste erstatten wir jedoch vollständig die Kosten, die Sie beim Einsatz eines Rettungshubschraubers tatsächlich selber zahlen mussten (ausgenommen gefährliche Sportarten ). Krankentransport Für die Kosten eines nicht dringenden Krankentransportes sieht die gesetzliche Krankenversicherung nur in besonderen Fällen eine Erstattung vor, u.a. für Krebskranke (Fahrten zur Chemotherapie oder Strahlenbehandlung) und für Dialysepatienten. Für nicht dringende Krankentransporte innerhalb von Belgien oder einem der direkt angrenzenden Länder (Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande) erstatten wir durch unsere Zusätzlichen Dienste den Großteil der Kosten. Fahrten mit einem von unserer Krankenkasse anerkannten Fahrdienst erstatten wir sogar vollständig. Für Leistungen aller übrigen Transportdienste sowie Fahrten zu ambulanten Behandlungen bei Fachärzten und sitzende Transporte übernehmen wir 75 % des Rechnungsbetrags. Ausführliche Infos: > Was tun bei...? > Krankentransport

15 Reportage 15 Arbeitsunfähigkeit Berufstätige, die hospitalisiert sind, können ihre Arbeit mindestens für die Dauer des Aufenthaltes nicht ausführen sie sind arbeitsunfähig. Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, so haben sie Anrecht auf einen Ersatz für den Lohnausfall das so genannte Krankengeld. Den Arbeitgeber benachrichtigen Der Arbeitgeber, bzw. die Stempelkasse, muss schnellstmöglich über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Senden Sie Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen, sofern Ihr Arbeitsvertrag es nicht anders vorsieht. Die Krankenkasse informieren Informieren Sie unsere Krankenkasse anhand des Vordrucks Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nachdem der behandelnde Arzt das Dokument vervollständigt hat, senden Sie es per Post an den Vertrauensarzt unserer Krankenkasse. Diese Krankmeldung muss innerhalb einer gesetzlich vorgesehenen Frist bei uns eingehen (das Datum des Poststempels zählt!). Vorbereitung auf einen Krankenhausaufenthalt Ist der Krankenhausaufenthalt vorhersehbar, dann können Sie sich in Ruhe darauf vorbereiten. Denken Sie an: Ihren Personalausweis; Ihre SIS-Karte, falls diese noch gültig ist; die Angaben des Hausarztes und des Arztes, der die Einlieferung veranlasst hat; die Angaben einer Kontaktperson, die als Ansprechpartner gilt; die Angaben zur Unfallversicherung, wenn es sich um einen Unfall handelt und das Krankenhaus die Kosten direkt mit der Versicherung verrechnet; das Schreiben (Einweisung) des behandelnden Arztes sowie eventuelle ärztliche Berichte, Röntgenaufnahmen, Laborergebnisse usw.; Ihren Blutgruppenpass und Impfpass; eine Liste der Medikamente, die Sie einnehmen; Angaben zu eventuellen Allergien; angemessene Kleidung; Toilettensachen. Frist für das Einreichen der Krankmeldung 3 Tage 14 Tage 28 Tage 29 Tage Arbeitslose Arbeiter Angestellte Selbständige Nehmen Sie keine Wertsachen und nur wenig Bargeld mit. Das Krankenhaus haftet nicht für Verlust oder Diebstahl. Die Aufnahmeerklärung Bei der Krankenhausaufnahme wird man Ihnen eine Aufnahmeerklärung vorlegen. Der Abschnitt Finanzielle Bedingungen beinhaltet einen Überblick der festen Kosten, die ungeachtet der Zimmerwahl immer zu Ihren Lasten sind (Eigenanteil am Tagespflegesatz, Pauschale für Medikamente und Eigenanteil der Pauschalhonorare) eine Übersicht der Kosten, die Ihnen abhängig von der Zimmerwahl in Rechnung gestellt werden (tägliche Zimmerzuschläge und Honorarzuschläge). Im Abschnitt Ihre Wahl geht es darum, anzugeben ob laut Ihrem Wunsch der behandelnde Arzt dem Kassenabkommen beigetreten sein muss. Ist dies der Fall, so dürfen Ihnen dafür keine Honorarzuschläge berechnet werden (außer im Einzelzimmer). Allerdings kann dadurch die Arztwahl eingeschränkt sein, da nicht alle Ärzte in einem Krankenhaus das Kassenabkommen unterzeichnet haben. Möchten Sie hingegen ausdrücklich von einem bestimmten Arzt behandelt werden, so dürfen Ihnen Honorarzuschläge berechnet werden. In der Aufnahmeerklärung werden Ihre Entscheidung, die zu leistende Anzahlung, der eventuelle tägliche Zimmerzuschlag sowie die maximal möglichen Honorarzuschläge vermerkt. Die Wahl des Zimmers Die Art des Zimmers (Einzel-, Zweibettoder Mehrbettzimmer) hat keinen Einfluss auf die Qualität der Pflegeleistungen. Sie wirkt sich hingegen sehr wohl auf den Zimmerpreis und vor allem auch auf die Arzthonorare aus. Zusätzlich zum gesetzlichen Eigenanteil am Tagespreis, der unabhängig von der Zimmerwahl immer in Rechnung gestellt

16 16 Reportage wird, sind in einem Einzelzimmer tägliche Zimmerzuschläge zu zahlen. Die Höhe dieser Zuschläge ist in der Aufnahmeerklärung vermerkt. In Zweibett- und Mehrbettzimmern darf das Krankenhaus keinen Aufpreis verlangen. In folgenden Fällen darf das Krankenhaus keine Zimmerzuschläge für ein Einzelzimmer berechnen: bei der Aufnahme ist kein Gemeinschaftsoder Zweibettzimmer verfügbar; der Arzt verordnet, dass aus gesundheitlichen Gründen ein Einzelzimmer erforderlich ist; die technischen Bedingungen der Untersuchung, der Behandlung oder der Beobachtung erfordern dies; die Aufnahme erfolgt in einem Notdienst oder in einem Dienst der Intensivpflege; die Aufnahme betrifft ein Kind, welches von einem Elternteil begleitet wird. Teilt man Ihnen mit, dass Sie aus bestimmten Gründen ein Einzelzimmer belegen müssen, so beantragen Sie dennoch ein Gemeinschafts- oder Zweibettzimmer. Ansonsten müssen Sie sämtliche Zuschläge des Einzelzimmers zahlen. Dies gilt auch für Stationen, die nur über Einzelzimmer verfügen. Die Wahl des Arztes Neben dem Fachwissen eines Arztes und seinem Ruf spielt häufig auch das Kassenabkommen eine Rolle bei der Wahl des Pflegeleistenden. Schließlich dürfen Ärzte Honorarzuschläge berechnen. Krankenkassen und Ärzte schließen Verträge miteinander, die vor allem die Honorartarife der Mediziner regeln. Ob ein Arzt dem Abkommen beitritt, ist ihm freigestellt. Für die Patienten kann dies entscheidende Auswirkungen auf die Höhe des Honorars und auf die anschließende Erstattung der Krankenkasse haben. Honorarzuschläge werden nie durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet. Ein Honorarzuschlag ist ein Aufgeld, das der Arzt für seine Leistung berechnet. Der Zuschlag wird meist in Prozentsätzen im Verhältnis zum gesetzlich vorgesehenen Honorar ausgedrückt. Kassenärzte sind dem ausgehandelten Abkommen beigetreten und erklären sich Übersicht über mögliche Honorarzuschläge Zweibettoder Mehrbettzimmer Einzelzimmer Kassenärzte oder teilweise angeschlossene Ärzte KEIN Zuschlag möglich Zuschlag möglich, außer wenn: aus gesundheitlichen Gründen ein Einzelzimmer erforderlich ist; die technischen Bedingungen der Untersuchung oder der Behandlung dies erfordern; kein Zweibett- oder Mehrbettzimmer verfügbar ist; die Aufnahme in einem Notdienst oder in einem Dienst der Intensivpflege erfolgt; die Aufnahme ein Kind betrifft, das von einem Elternteil begleitet wird. Nicht-Kassenärzte Zuschlag möglich, außer bei: Pauschalhonoraren für Laborleistungen oder Röntgenverfahren; Patienten mit Anrecht auf»» den Vorzugstarif der Krankenkasse;»» die Pauschale für Inkontinenzmaterial;»» die Pauschale für Palliativpflege oder die Behandlung findet auf einer Palliativstation statt;»» die Pauschale für chronisch Kranke;»» erhöhte Familienzulagen. Zuschlag möglich, außer wenn: aus gesundheitlichen Gründen ein Einzelzimmer erforderlich ist; die technischen Bedingungen der Untersuchung oder der Behandlung dies erfordern; kein Zweibett- oder Mehrbettzimmer verfügbar ist; die Aufnahme in einem Notdienst oder in einem Dienst der Intensivpflege erfolgt; die Aufnahme ein Kind betrifft, das von einem Elternteil begleitet wird.

17 Reportage 17 Die Rechte des Patienten Jedes Krankenhaus muss über eine Ombudsfunktion verfügen, die Beschwerden bearbeitet in Bezug auf die unten aufgelisteten, gesetzlich festgelegten Rechte der Patienten. u.a. bereit, die darin bestimmten Honorare anzuwenden. Dies gilt allerdings nur in Zweibett- oder Mehrbettzimmern. Im Einzelzimmer dürfen auch Kassenärzte Honorarzuschläge berechnen. Teilweise angeschlossene Ärzte haben sich dafür entschieden, das Abkommen nur zu bestimmten Zeiten (Wochentage/ Uhrzeiten) anzuwenden. Wie auch die angeschlossenen Kassenärzte dürfen Sie ausschließlich in Einzelzimmern Honorarzuschläge berechnen. Nicht-Kassenärzte lehnen das Kassenabkommen ab und legen ihre Honorare frei fest. Unabhängig von der Zimmerart dürfen sie Honorarzuschläge in Rechnung stellen, außer wenn ihre vertragliche Bindung an die Klinik ihnen dies untersagt. Kassenärzte und teilweise angeschlossene Ärzte müssen in den Warte-, Empfangsoder Eintragungszimmern die Zeiten bekannt geben, zu denen sie an das Abkommen gebunden sind. Krankenhäuser, die in Zweibett- oder Mehrbettzimmern Honorarzuschläge ankündigen, sind verpflichtet, eine Liste der Kassenärzte und Nicht-Kassenärzte vorlegen zu können. In unseren Geschäftsstellen erhalten Sie entsprechende Auskünfte über das Statut der Mediziner. Ob ein Arzt dem Kassenabkommen beigetreten ist, können Sie auch in unserem Online Büro nachsehen. Die Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, ihre Patienten über Honorarzuschläge, die möglicherweise berechnet werden, in Kenntnis zu setzen. Die maximalen Beträge sind in der Aufnahmeerklärung vermerkt. 1. Recht auf qualitative Dienstleistungen 2. Recht auf freie Wahl der Pflegeleistenden 3. Recht auf Information über den Gesundheitszustand 4. Recht auf Zustimmung, d.h. dass Ihr Arzt ohne Ihre Einwilligung keine Behandlung fortführen darf Anzahlung Die meisten Krankenhäuser verlangen bei der Krankenhausaufnahme sowie zu Beginn jeder Aufenthaltsverlängerung von mindestens sieben Tagen eine Anzahlung. Hierfür gibt es jedoch gesetzlich vorgeschriebene Höchstbeträge. Verlangen Sie immer eine Empfangsbestätigung über die geleistete Anzahlung und überprüfen Sie nach Erhalt der Rechnung, ob der angezahlte Betrag von der Krankenhausrechnung abgezogen wurde. In unserem Online Büro, unter Finden Sie... > Zuschläge im Krankenhaus, erfahren Sie, wie hoch der Anzahlungsbetrag, die Zimmerzuschläge sowie die Honorarzuschläge in dem von Ihnen gewählten Krankenhaus sind. Diese Informationen erhalten Sie natürlich auch in Ihrer Kontaktstelle. Die Entlassung Grundsätzlich verlässt der Patient das Krankenhaus erst, wenn der Arzt befindet, dass sein Gesundheitszustand dies zulässt. Er hat allerdings das Recht, jegliche Behandlung oder Untersuchung zu verweigern, so dass er das Krankenhaus auch ohne 5. Recht auf eine sorgfältig beibehaltene und sicher aufbewahrte Patientenakte sowie die Einsicht in diese Akte 6. Recht auf Schutz des Privatlebens 7. Recht auf Beschwerdevermittlung 8. Recht auf Schmerzbekämpfung Einverständnis des Arztes verlassen kann. In diesem Fall müssen Sie jedoch eine Entlastungsbescheinigung unterzeichnen, die den Arzt von seiner Verantwortung für eventuelle Folgen des vorzeitigen Verlassens des Krankenhauses entbindet.

18 18 Reportage Abrechnung Unterhalb der Rechnung sind die Gesamtbeträge in einem kleinen Rahmen aufgeführt, die zu Lasten der Krankenkasse oder zu Lasten des Versicherten sind. Letztere sind unterteilt in gesetzliche Eigenanteile und in Zuschläge oder andere Beträge. Die Anzahlung wird abgezogen und der zu zahlende Restbetrag aufgeführt. Bei Fragen, Zweifel, Problemen oder Beschwerden bezüglich der Krankenhausrechnung können Sie sich an uns wenden dies jedoch bitte BEVOR Sie die Rechnung beglichen haben. Nach dem Krankenhausaufenthalt Die Krankenhausrechnung Stationäre Behandlungen werden immer über das so genannte Drittzahlersystem abgerechnet. Das Krankenhaus fordert den Betrag, welcher durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet wird, direkt bei der Krankenkasse ein. Der Patient zahlt somit ausschließlich den verbleibenden Eigenanteil sowie eventuelle Zuschläge. Die Krankenhausrechnung ist in folgende Abschnitte unterteilt: Aufenthaltskosten (Tagespflegesatz) Hierbei handelt es sich um Fixkosten, die unabhängig von der Zimmerwahl berechnet werden sowie Zimmerzuschläge im Einzelzimmer. Apotheke Dieser Abschnitt enthält eine Übersicht der Kosten für Medikamente und Produkte, die während des Aufenthalts eingesetzt wurden. Medizinische und paramedizinische Honorare Es wird unterschieden zwischen: den Pauschalhonoraren pro Aufnahme, für klinische Biologie, Radiologie und den medizinischen Überwachungsdienst (gleich ob Sie diese Dienste in Anspruch genommen haben oder nicht) und den Arzthonoraren für die Leistungen der Ärzte, Kinesitherapeuten, Hebammen usw. Auch die Honorarzuschläge werden hier aufgeführt. Im Einzelzimmer oder für die Behandlung durch einen nicht konventionierten Arzt ist mit Honorarzuschlägen zu rechnen. Sonstige Lieferungen In diesem Abschnitt werden die Kosten für Gipsverbände und Gipsmaterial, Blutkonserven usw. aufgeführt. Es handelt sich hauptsächlich um Lieferungen, die ganz oder teilweise erstattet werden. Die Fahrtkosten oder der Ambulanztransport zwischen Krankenhäusern können hier ebenfalls vermerkt sein. Verschiedenes Dabei handelt es sich um nicht-medizinische Dienste und Produkte, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden. Der Patient zahlt für das, was er verbraucht (bspw. Telefon, Fernseher, Kühlschrank, Essen für die Begleitperson usw.). Es ist möglich, dass Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt auf Hilfe angewiesen sind, weiterhin Pflege benötigen oder einen Rehabilitationsaufenthalt in Anspruch nehmen sollen. Rehabilitations- oder Genesungsaufenthalt Nach einer ernsten Erkrankung oder einem schweren Eingriff ist Erholung sehr wichtig. Ein Aufenthalt in einem Pflege-

19 Reportage 19 oder Kurhaus kann Ihnen dabei helfen. Der Landesbund der Freien Krankenkassen hat mit bestimmten belgischen Zentren ein Abkommen geschlossen. Mitglieder unserer Zusätzlichen Dienste können für einen Aufenthalt in einem dieser Zentren eine finanzielle Unterstützung erhalten. Voraussetzungen Sie befinden sich in einer der folgenden Situationen:»» Sie sind oder waren innerhalb der letzten drei Monate mindestens sieben Tage hospitalisiert;»» Sie leiden an einer akuten oder schlimmen Erkrankung;»» Sie haben sich einer Strahlenbehandlung und/oder Chemotherapie unterzogen;»» Sie haben sich einer Dialysebehandlung unterzogen. Sie benötigen»» körperliche Rehabilitation und/oder»» Krankenpflege und/oder»» nächtliche Beaufsichtigung und/ oder»» Hilfe bei der Fortbewegung und/ oder»» Hilfe beim Gang zur Toilette und/ oder»» Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Antrag und Erstattung Den Antrag sollten Sie spätestens eine Woche vor Ihrem Genesungsaufenthalt bei uns einreichen. Entscheiden Sie sich während Ihres Krankenhausaufenthaltes für einen solchen Aufenthalt, so können Sie telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen oder sich an den Sozialdienst des Krankenhauses wenden. Wissen Sie bereits, dass Sie zu einem bestimmten Termin hospitalisiert werden, so können Sie die entsprechenden Formulare schon vorher bei uns einreichen. Unsere Zusätzlichen Dienste sehen eine Erstattung für höchstens 28 Aufenthaltstage pro Jahr vor. Diese beläuft sich auf 32 täglich für Normalversicherte, bzw. 35 für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif. Manche Häuser erlauben die Begleitung einer weiteren Person. Dies ist im Einzelfall zu klären. Für eine Begleitperson beteiligt sich unsere Krankenkasse mit 15 pro Tag an den Kosten. Häusliche Pflege und Krankenmaterial Wer nach dem Krankenhausaufenthalt Pflege zu Hause benötigt, kann einen selbständigen Krankenpfleger oder eine Krankenpflegerin kontaktieren. Erforderliche Hilfsmittel für die Pflege zu Hause stellt unsere Krankenkasse zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu diesen Themen finden Sie auf S. 24 dieser Ausgabe. Kurzzeitpflege im Altenheim Es ist möglich, dass eine ältere Person für eine gewisse Zeit Pflege benötigt, bevor sie nach Hause zurückkehren kann. In solchen Fällen darf die Kurzzeitpflege im Alten- oder Pflegeheim in Anspruch genommen werden. Die pflegebedürftige Person kann für eine Dauer von bis zu drei Monaten in ein Alten- und Pflegeheim aufgenommen werden. Unabhängig von einer eventuellen Kostenpauschale seitens der gesetzlichen Krankenversicherung für die Pflege zahlen unsere Zusätzlichen Dienste während 14 Tagen pro Jahr eine Erstattung von 22 pro Tag (24 für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif). Einen Dienst Kurzzeitpflege bieten an: das Marienheim Raeren, das Alten- und Pflegewohnheim St. Joseph in Eupen, die Alten- und Pflegeheime Vivias von Bütgenbach und Sankt Vith. Ausführliche Informationen zum Krankenhausaufenthalt finden Sie im Internet unter > Was tun bei,? > Krankenhausaufenthalt.

20 20 Reportage Hospitalia optimaler Schutz! Ein Krankenhausaufenthalt ist oft mit hohen Kosten verbunden, die der Patient zum Teil selbst zahlen muss. Die Krankenhausversicherung Hospitalia sichert Sie finanziell bestens ab. Hospitalia übernimmt einen Großteil der Zimmerzuschläge und der Pflege während und nach dem Krankenhausaufenthalt. Auch die medizinischen Kosten werden zu einem sehr großen Teil erstattet. Eine noch umfangreichere Deckung als die Basisvariante der Versicherung bietet Hospitalia Plus. Personen, die über ihren Arbeitgeber krankenhausversichert sind, können sich Hospitalia Kontinuität anschließen und können somit zum Ende der Gruppenversicherung des Arbeitgebers nahtlos zu Hospitalia oder Hospitalia Plus wechseln. Einschreibung Die Aufnahme in Hospitalia oder Hospitalia Plus ist mittels einer Bedürfnisanalyse, eines Antragsformulars sowie eines medizinischen Fragebogens möglich hierbei helfen unsere Mitarbeiter Ihnen gerne. Die Altersgrenze für die Aufnahme in Hospitalia Plus liegt bei 65 Jahren. Der Medizinische Berater der VaG Hospitalia entscheidet anhand der Angaben im medizinischen Fragebogen ob ein Versicherungsnehmer vorbehaltlos oder mit einer Einschränkung in die Krankenhausversicherung aufgenommen wird. Diese eventuelle Einschränkung gilt lediglich für Aufenthalte in einem Einzelzimmer und für die betreffende Krankheit. Wartezeit Neue Versicherte von Hospitalia können in der Regel nach einer sechsmonatigen Wartezeit die Erstattungen beanspruchen. Entstehen innerhalb der Wartezeit aber Krankenhauskosten, die in direktem Zusammenhang mit einem Unfall während dieser Zeitspanne stehen, so kann der Medizinische Berater der VaG Hospitalia die Kostenübernahme dennoch genehmigen. Für Frauen, die zum Zeitpunkt ihrer Eintragung bereits schwanger sind, ist während den ersten sechs Monaten keine Kostenübernahme möglich (außer bei einer vollständigen Befreiung von der Wartezeit, außer Zuschläge im Einzelzimmer). Vom siebten bis neunten Monat sind Zimmerund Honorarzuschläge im Einzelzimmer von der Erstattung ausgeschlossen. Das Anrecht auf die vollständigen Leistungen ist erst ab dem zehnten Monat der Mitgliedschaft gegeben. Keine Wartezeit bei Umschreibung von einer anderen Krankenkasse Wenn Sie vor dem Eintritt in Hospitalia bereits einer gleichwertigen Krankenhausversicherung bei Ihrer früheren Krankenkasse angeschlossen waren, werden Sie ohne Wartezeit in Hospitalia aufgenommen. Hospitalia Kontinuität: monatliche Beiträge ab dem Alter Beitrag Alter Beitrag 0 17 Jahre 2, Jahre 6, Jahre 3, Jahre 7, Jahre 4, Jahre 7, Jahre 5, Jahre 15, Jahre 5, Jahre 20,40 Zusätzliche Erstattung für Schwere Krankheiten Versicherte von Hospitalia Plus, die an einer Schweren Krankheit leiden, können eine zusätzliche Erstattung bis zu erhalten für Pflegekosten, die nicht im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen. Dazu gehören u.a. die Eigenanteile für Arztbesuche, häusliche Krankenpflege, Laborleistungen, Medikamente, usw. Um die Erstattung zu erhalten, muss das Leiden als Schwere Krankheit durch den Medizinischen Berater der VaG Hospitalia anerkannt werden. Welche Krankheiten als Schwere Krankheiten definiert sind, ist in einer Liste festgelegt, die Sie in unseren Geschäftsstellen einsehen können oder auf unserer Internetseite unter: Gut versichert>hospitalia>leistungen >Schwere Krankheiten. Hospitalia Kontinuität Berufstätige, die durch ihren Arbeitgeber krankenhausversichert sind, haben durch die Formel Hospitalia Kontinuität die Möglichkeit, mittels Zahlung eines geringen Beitrags ihre Rechte in unserer Krankenhausversicherung aufrecht zu erhalten. Bis zum 65. Geburtstag können sie dann später wieder ohne Wartezeit, ohne Beitragszuschlag und ohne medizinischen Fragebogen in Hospitalia oder Hospitalia Plus aufgenommen werden. Hospitalia Kontinuität übernimmt pro Aufenthaltstag bis zu 50 der Kosten, die von der Gruppenversicherung des Arbeitgebers nicht erstattet werden. Fragen Sie in Ihrer Kontaktstelle nach dem Faltblatt Hospitalia Hospitalia Plus. Dieses gibt Ihnen einen ausführlichen Überblick über die Leistungen unserer Krankenhausversicherungen.

21 Reportage 21 Die wichtigsten Erstattungen auf einen Blick Art der Erstattung HOSPITALIA HOSPITALIA Plus Jährliche Höchstgrenze ohne Freibetrag bis zu pro Person ohne Freibetrag keine Höchstgrenze Zimmerzuschläge Zweibett- und Mehrbettzimmer vollständige Erstattung vollständige Erstattung Einzelzimmer bis zu 80 pro Tag ALLE Zimmerzuschläge Honorarzuschläge 100 % der gesetzlich vorgesehenen Erstattung 300 % der gesetzlich vorgesehenen Erstattung Prothesen und Implantate mit Beteiligung der Pflichtversicherung ohne Beteiligung der Pflichtversicherung Endoskopie- und Viszerosynthesematerial Bis zu pro Aufenthalt Erstattung des berechneten Preises 50 % des berechneten Preises (bis zu pro Aufenthalt) Erstattung des berechneten Preises Erstattung des berechneten Preises Erstattung des berechneten Preises andere Lieferungen 100 % des gesetzlich vorgesehenen Tarifs Pflege vorher / nachher vor dem Krankenhausaufenthalt nach dem Krankenhausaufenthalt Andere Erstattungen Eigenanteile und Honorarzuschläge an den Notdiensten am Tag der Einlieferung (bis zu 100 % des gesetzlich vorgesehenen Tarifs) Während 30 Tagen vor dem Aufenthalt: Eigenanteile an der Pflege und Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlich vorgesehenen Tarifs) 100 % der Eigenanteile an den erstattbaren Medikamenten Bis zu 25 pro Tag für Eltern, die ihr Kind in dessen Krankenhauszimmer begleiten. 300 % des gesetzlich vorgesehenen Tarifs Ohne gesetzliche Beteiligung: Erstattung der Rechnung Während 30 Tagen vor dem Aufenthalt: Eigenanteile an der Pflege und Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlich vorgesehenen Tarifs) 100 % der Eigenanteile an den erstattbaren Medikamenten Während 90 Tagen nach dem Aufenthalt: Eigenanteil an der Pflege und Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlich vorgesehenen Tarifs) 100 % der Eigenanteile an den erstattbaren Medikamenten Vollständige Kostenerstattung für Eltern, die ihr Kind in dessen Krankenhauszimmer begleiten. zusätzliche Garantie für Kosten bis zu bei Schwerer Krankheit. Diese Erstattungen beziehen sich auf Krankenhausaufenthalte in Belgien. Für Hospitalisierungen im Ausland gelten besondere Regelungen. Alter Hospitalia und Hospitalia Plus - Monatsbeiträge in seit dem Normale Beiträge Jahre + 5% Erhöhte Beiträge (bei Eintragung nach dem 46. Lebensjahr) Alter zum Zeitpunkt der Eintragung Jahre + 10% Jahre + 50% Jahre + 70% Jahre + 80% ab 76 Jahre + 90% H H+ H H+ H H+ H H+ H H+ H H+ H H+ bis 18 Jahre 3,90 5, bis 24 Jahre 5,06 6, bis 49 Jahre 10,82 17,34 11,35 18, bis 59 Jahre 13,34 21,29 14,01 22,36 14,67 23,42 20,01 31, Jahre u. mehr 28,84 38,46 30,28 40,38 31,72 42,29 43,26 57,69 49,04 65,39 51,92-54,80 - Die Freie Krankenkasse ist als Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG M.E.H. (Hospitalia) anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen, 1210 Brüssel, Av. de l Astronomie 1 unter der Nr. AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18, mit Sitz in 1150 Brüssel, Rue St. Hubert 19, RJP Brüssel, Unternehmensnr

22 22 Versicherung Aufenthalt in der Tagesklinik Bestimmte Behandlungen oder Eingriffe erfordern einen Krankenhausaufenthalt, der lediglich einen Tag bzw. nur wenige Stunden dauert. In diesem Fall spricht man von einem Aufenthalt in der Tagesklinik. Da dieser keine Übernachtung beinhaltet, gelten für die Tagesklinik andere Bestimmungen und Tarife als für herkömmliche stationäre Behandlungen. Die Tagesklinik ermöglicht es dem Patienten nach einer Untersuchung, Behandlung oder einem Eingriff, das Krankenhaus noch am gleichen Tag wieder zu verlassen. Jede belgische Klinik verfügt über eine oder mehrere Abteilungen, die Tagespatienten aufnehmen. Nur bestimmte Leistungen können in der Tagesklinik vorgenommen werden. So werden auf dem Gebiet der Inneren Medizin die unterschiedlichsten Untersuchungen und Behandlungen durchgeführt. Besonders bewährt hat sich der Tagesaufenthalt in der Onkologie (z.b. Chemotherapie), der Gastro-Enterologie (z.b. Magen- oder Darmspiegelung), der Rheumatologie, der Schmerztherapie oder der Dialysebehandlung. In einer chirurgischen Tagesklinik werden vor allem in den Bereichen der Augenheilkunde, Orthopädie, plastischen Chirurgie, Kieferorthopädie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Gynäkologie, Urologie zunehmend mehr Eingriffe vorgenommen, bei denen der Patient das Krankenhaus schon nach wenigen Stunden wieder verlassen kann. Weitere Vorteile - neben dem deutlich kürzeren Klinikaufenthalt - sind: ein geringeres Risiko, sich eine Krankenhausinfektion zuzuziehen; niedrigere Kosten; Erholung in der gewohnten Umgebung zu Hause. Ablauf des Aufenthalts Wenn Sie sich für eine Behandlung in eine klassische Tagesklinik begeben, sind je nach Erkrankung oder Art der Behandlung unterschiedliche Vorbereitungen notwendig. Der Arzt oder das Pflegepersonal werden alles Notwendige im Voraus erläutern. Auch in der chirurgischen Tagesklinik ist eine vorherige Absprache zwischen Arzt und Patient sehr wichtig. Am Tag der Operation sollten Sie frühzeitig im Krankenhaus sein, normalerweise mit nüchternem Magen. Nach dem Eingriff verbringen Sie eine kurze Zeit im Aufwachraum, bevor Sie wieder auf Ihr Zimmer gebracht werden. Schon wenige Stunden nach der Operation können Sie das Krankenhaus wieder verlassen, insofern aus medizinischer Sicht keine Einwände bestehen. Allerdings sollten Sie sich nicht selbst hinters Steuer setzen, sondern jemanden bitten, Sie abzuholen. Kosten In Bezug auf die Berechnung der Tagesaufenthalte haben die belgischen Kliniken ein Abkommen mit den Krankenkassen getroffen. Somit ist die Höhe der Kosten landesweit einheitlich geregelt. Aufenthalte in einer chirurgischen und in einer klassischen Tagesklinik werden unterschiedlich hoch berechnet. Für die rund 250 Leistungen, die in einer chirurgischen Tagesklinik durchgeführt werden können, stellt das Krankenhaus eine Rechnung aus, ähnlich wie bei einem stationären Aufenthalt. Für die Pflegeleistungen wird jedoch kein Eigenanteil berechnet. In der klassischen Tagesklinik findet die Kostenabrechnung in Form von Pauschalen statt. Auch diese werden vollständig von der Krankenkasse übernommen. Je nach Art oder Umfang der Leistung sind diese Beträge in unterschiedliche Gruppen unterteilt.

23 Versicherung 23 Unsere Empfehlung: bei Tagesaufenthalt kein Einzelzimmer wählen! Wie bei einem herkömmlichen Klinikaufenthalt, werden Sie bei der Aufnahme in der Tagesklinik gebeten, eine Aufnahmeerklärung auszufüllen. Darin entscheiden Sie unter anderem, ob Sie in einem Mehrbett- oder in einem Einzelzimmer untergebracht werden möchten. Wenn Sie ein Einzelzimmer wählen, kann das Krankenhaus: eine Anzahlung fordern. Der Betrag ist auf dem Vordruck vermerkt und ist auf den Betrag des Zimmerzuschlags in einem Einzelzimmer begrenzt. Ihnen einen Zimmerzuschlag in Rechnung stellen. Auch dieser Betrag ist auf dem Vordruck vermerkt. Honorarzuschläge berechnen, sowohl für nicht konventionierte Ärzte als auch für Mediziner mit Abkommen. Die Wahl eines Einzelzimmers ist bei Aufenthalt in der Tagesklinik im Normalfall nicht zu empfehlen. Die Behandlung dauert schließlich nur wenige Stunden. Diese Zeit verbringen Sie zum Großteil in Untersuchungsräumen, im Operationssaal oder im Aufwachraum. Die Vorteile eines Einzelzimmers können Sie also kaum nutzen. Die Kosten hingegen sind jedoch deutlich höher als in einem Mehrbettzimmer: neben dem erhöhten Zimmerpreis zahlen Sie meist Honorarzuschläge, die je nach Arzt und Klinik unterschiedlich hoch sein können. Medikamente In der Tagesklinik werden Medikamente so berechnet, als würden Sie diese in der Apotheke kaufen. Im Vergleich zu einem stationären Klinikaufenthalt sind die Arzneimittelkosten in der Tagesklinik für die gleiche Behandlung also oftmals deutlich höher.... wieder zu Hause Im Vorfeld der Behandlung wird der Arzt mit Ihnen darüber reden, welche Hilfsmittel Sie eventuell nach dem Eingriff benötigen (z.b. Stützstrümpfe, Gehhilfen,...) oder wie sich Ihr Gesundheitszustand in den ersten Tagen entwickeln wird. Zusätzlich sollten Sie selbst auch an bestimmte Dinge denken. Ruhen Sie sich aus! Planen Sie für die erste Zeit nach dem Klinikaufenthalt keine wichtigen Termine ein. Unternehmungen mit Freunden, Hausputz, geschäftliche Besprechungen, usw. sollten Sie verschieben, damit Sie sich in Ruhe von der Behandlung erholen können und schnell wieder fit sind. Denken Sie daran, wichtige Formalitäten (Behördengänge, dringende Termine,...) vor Ihrem Aufenthalt zu erledigen. Füllen Sie Ihre Vorratsschränke In den ersten Tagen nach Ihrer Heimkehr sollten Sie sich nicht zu sehr anstrengen. Sorgen Sie also auch dafür, dass Sie genügend Nahrungsmittelvorräte zu Hause haben, um daraus schnelle, leichte Mahlzeiten zuzubereiten. Sie können die Gerichte selbstverständlich auch im Voraus vorbereiten, sie portionsweise einfrieren und bei Bedarf aufwärmen. Auf Fertiggerichte sollten Sie allerdings möglichst verzichten. Achten Sie stattdessen auf eine ausgewogene, gesunde Ernährung. Um sich rasch zu erholen, benötigt Ihr Körper Vitamine und Mineralstoffe, die in industriellen Zubereitungen kaum enthalten sind. Falls der Arzt Ihnen Ernährungsratschläge gibt, sollten Sie diese unbedingt befolgen, um Komplikationen zu vermeiden. Passen Sie Ihre Kleidung an Wenn Sie nach der Behandlung oder der Operation einen Gips oder einen dicken Verband tragen müssen, denken Sie daran, entsprechend weite und bequeme Kleidung mitzunehmen, die Sie ohne große Probleme überstreifen können. Erstattung der Hospitalia Für Tagesaufenhalte in einem Zweibettoder Mehrbettzimmer erstattet Hospitalia die vollständigen Kosten. Im Einzelzimmer bleiben bis zu 25 für sonstige Kosten (z.b. Telefongespräche) zu Ihren Lasten. Hospitalia Plus erstattet den berechneten Preis vollständig. Die Kostenübernahme gilt jedoch ausschließlich für Aufenthalte in belgischen Kliniken. Des Weiteren übernimmt Hospitalia Plus eine Erstattung der Eigenanteile der Pflege, der Honorarzuschläge sowie der erstattbaren Medikamente von 30 Tagen vor dem Klinikaufenthalt bis 90 Tage danach vor. Hospitalia erstattet diese Kosten ab dem Tag des Aufenthaltes bis 30 Tage danach. Ausführliche Informationen: > Gut versichert > Hospitalia

24 24 Versicherung Die häusliche Pflege Viele Hilfsdienste erleichtern den Alltag Die Pflege eines kranken Menschen muss nicht immer stationär im Krankenhaus erfolgen. Vor allem für ältere Personen oder für Patienten mit einer langwierigen Erkrankung bietet sich das System der häuslichen Pflege an. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es zahlreiche Hilfsdienste, die das alltägliche Leben eines pflegebedürftigen Menschen erleichtern. Häusliche Krankenpflege In manchen Fällen benötigen kranke Menschen zu Hause professionelle Pflege. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind mehr als fünfzig selbständige Krankenpflegerinnen aktiv, die die Patienten zu Hause aufsuchen und pflegen. Alle Leistungen, die die Pflegerinnen erbringen, müssen ärztlich verordnet sein. Neben der klassischen Krankenpflege übernehmen sie in bestimmten Fällen auch die Körperpflege des Patienten (mit Genehmigung des Vertrauensarztes der Krankenkasse). Welche Pflegerin in Ihrem Wohnort tätig ist, erfahren Sie in unseren Kontaktstellen oder im Internet unter > Was tun, bei...? > Häusliche Pflege Verleih von Krankenmaterial Unsere Krankenkasse unterstützt ihre Mitglieder bei der häuslichen Pflege und stellt ihnen das notwendige Hilfsmaterial für die Heimpflege zur Verfügung. In unseren Geschäftsstellen können Sie Rollstühle, Toilettenstühle, Krankenbetten, Gehhilfen und weiteres Krankenmaterial ausleihen. Während der ersten drei Monate ist die Nutzung kostenlos; eine geringe Leihgebühr berechnen wir erst ab dem vierten Monat. Eine vollständige Liste mit den vorhandenen Hilfsmitteln sowie ausführliche Informationen zu den Leihmodalitäten erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen oder unter > Was tun, bei? > Häusliche Pflege > Verleih von Krankenmaterial. Hausnotrufanlage Senioren oder hilfsbedürftige Menschen, die alleine leben, können mit Hilfe einer Hausnotrufanlage in Notsituationen schnell Hilfe herbeirufen. Durch das Drücken eines Senders, den die Person am Körper trägt, wird in einer Zentrale Alarm ausgelöst und Kontakt zum Senioren bzw. zu seinen Angehörigen aufgenommen. Hausnotrufgeräte sind erhältlich beim ÖSHZ der Wohngemeinde. Unsere Krankenkasse erstattet die Hälfte der Leihgebühr, begrenzt auf 60 pro Jahr. Schwerpflegebedürftige (siehe Rahmen) erhalten von uns jedoch eine vollständige Erstattung dieser Leihgebühren. Bis zu 125 pro Monat für Schwerpflegebedürftige Schwerpflegebedürftige erhalten eine Erstattung verschiedener Nebenkosten in der häuslichen Pflege. Wir übernehmen monatlich bis zu 125 für Inkontinenzmaterial, Pflegematerial, Arzneimittel der Kategorie D sowie für Leihgebühren für technische Hilfsmittel. Diese Kostenbeteiligung ist langjährigen Mitgliedern unserer Zusätzlichen Dienste vorbehalten. Palliativpflege Menschen, für die es keine Heilung mehr gibt, wünschen sich meist, die letzte Zeit zu Hause bei ihrer Familie zu verbringen. Sie und ihre Angehörigen können in dieser Situation Unterstützung von Palliativpflegediensten erhalten. Die Palliativpflege setzt alles daran, dem Kranken die letzten Wochen oder Tage seines Lebens so angenehm wie möglich zu gestalten. Der Tod wird weder herbeigeführt, noch beschleunigt, sondern es geht vor allem darum, Schmerzen und Krankheitssymptome zu lindern sowie den Patienten und seine Familie psychologisch zu unterstützen. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden diese Dienste vom Palliativpflegeverband angeboten. Da die Pflege eines Schwerkranken auch große finanzielle Belastungen mit sich bringt, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Pauschalbetrag in Höhe von 647,16 zur Deckung der Nebenkosten für Palliative Patienten zu Hause. Dieser Betrag gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen. Wenn der Patient die Bedingungen anschließend weiterhin erfüllt, so kann die Krankenkasse die Unterstützung ein zweites Mal zahlen.

25 Versicherung 25 Laufbahnunterbrechung für Palliativpflege Arbeitnehmer, die eine Person im Endstadium ihrer Krankheit pflegen möchten, können zu diesem Zweck eine einmonatige Laufbahnunterbrechung beantragen. Zur medizinischen, sozialen, psychologischen oder verwaltungstechnischen Unterstützung eines Patienten kann der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum seine Arbeit vollständig, halbtags oder zu einem Fünftel niederlegen. Pro Patient kann der Arbeitnehmer die Laufbahnunterbrechung höchstens für einen weiteren Monat beantragen. Dazu stellt der behandelnde Arzt des Palliativpatienten eine Bescheinigung aus, die für den Arbeitgeber bestimmt ist. Die Laufbahnunterbrechung beginnt meist am ersten Tag der Woche, nachdem der Arbeitgeber das ärztliche Attest erhalten hat. Ein kurzfristigerer Termin kann aber gegebenenfalls abgesprochen werden. Während der Laufbahnunterbrechung und in den drei Monaten nach Wiederaufnahme der Arbeit steht der Arbeitnehmer unter Kündigungsschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Selbständige eine entschädigte Laufbahnunterbrechung für Palliativpflege oder für medizinischen Beistand bei ihrer Sozialversicherungskasse beantragen. Koordination der häuslichen Pflege Personen, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Familien- oder Seniorenhilfe bzw. stationäre Hilfe in Seniorenoder Pflegeheimen in Anspruch nehmen möchten, können die Beratungsstelle Eudomos Ihr häuslicher Begleitdienst kontaktieren. Diese erstellt einen so genannten Hilfeplan, der die Situation des Antragstellers analysiert und die entsprechenden Hilfemöglichkeiten festlegt. Auf diesem Weg wird ermittelt, ob die Person mit Hilfe der ambulanten Dienste zu Hause versorgt werden kann, oder ob stationäre Pflege in einem Senioren- oder Pflegeheim notwendig ist. SOS-Hilfe VoG Die SOS-Hilfe bietet folgende Dienste an: Putzarbeiten im Haus, Gartenarbeiten, kleine Transporte und Umzüge (nur im Norden der DG), kleine Reparaturen und Renovierungsarbeiten, soziale Möbelbörse (nur im Norden der DG), soziale Wäscherei (in Eupen). Das Angebot der SOS-Hilfe richtet sich vor allem an Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse und an Empfänger des Eingliederungsabkommens. Die Empfänger zahlen ein geringes Fahrtgeld sowie einen Stundenlohn in Höhe von 2,20 (Personen mit Eingliederungseinkommen), 4,20 (Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif) oder 7,50 (alle anderen Personen). Alternative VoG Diverse Hilfen im Haushalt bietet auch die Alternative VoG. Im gesamten Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft verrichten die Mitarbeiter Näh- und Bügelarbeiten, leisten Hilfe im Haushalt, erledigen Einkäufe und tätigen Abholdienste. Die Bezahlung der Leistungen über Dienstleistungsschecks ist möglich. Familienhilfe und Haushaltshilfe Familien- und Seniorenhilfsdienste bieten kranken und hilfsbedürftigen Menschen in der DG Betreuung, Tag- und Nachtwachen sowie Haushaltshilfen an. Das Honorar dieser Leistungen wird aufgrund des Einkommens der hilfsbedürftigen Person berechnet. Bei geringem Einkommen wird das Honorar durch die öffentliche Hand bezuschusst. Wenn Sie Familien- oder Haushaltshilfe beanspruchen (durch einen Familienhilfsdienst oder durch einen Dienst des ÖSHZ), erstatten wir Ihnen pro geleistete Arbeitsstunde 1 Ihres Eigenanteils, bis zu jährlich. Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif erhalten 2 je Arbeitsstunde, bis zu pro Jahr. Stundenblume Das Projekt Stundenblume wurde vom ostbelgischen Landfrauenverband ins Leben gerufen. Ehrenamtliche Helfer schenken weniger mobilen Menschen ihre Zeit und verrichten Aufgaben, die nicht von Pflegekräften oder Angehörigen übernommen werden. Dazu gehören unter anderem: Hilfe bei Hausarbeiten, Begleitung außer Haus, Hilfe in akuten Notsituationen (z.b. Krankenwachen), Hilfe bei administrativen Aufgaben, Tag-, Abend- oder Nachtwachen, Palliativbetreuung. Nützliche Adressen Palliativpflegeverband der Deutschsprachigen Gemeinschaft Hufengasse 65, 4700 Eupen Tel Eudomos Ihr häuslicher Begleitdienst Selterschlag 13/1, 4700 Eupen Tel Zum Walkerstal 15, 4750 Bütgenbach Tel SOS-Hilfe VoG Hostert 4A, 4700 Eupen Tel Alternative VoG Hostert 14, 4700 Eupen Tel Bleichstraße 6-8, 4780 Sankt Vith Tel Familienhilfe Aachener Straße 11-13, 4700 Eupen Tel Familien- und Seniorenhilfsdienst der DG (SAFPA) Hütte 79, 4700 Eupen Tel Stundenblume Landfrauenverband Koordination: Tel

26 26 Versicherung Senken Sie Ihre Kosten in der Gesundheitspflege! Das belgische System der Sozialsicherheit basiert auf dem Prinzip der Solidarität und bietet insgesamt einen guten Schutz im Krankheitsfall. Doch wer häufig zum Arzt muss, kann trotz der vorgesehenen Rückerstattungen noch hohe Ausgaben für Gesundheitspflege zu seinen Lasten haben. Die gesetzliche Krankenversicherung hat daher verschiedene ergänzende Regelungen erstellt, die besonders einkommensschwache Haushalte oder Personen mit hohen Ausgaben für die Gesundheitspflege finanziell unterstützen. Kassenärzte Der Patient selbst kann seine Pflegekosten im Rahmen halten, indem er sich vorzugsweise von einem konventionierten Arzt behandeln lässt, d.h. einem Arzt, der das Abkommen mit den Krankenkassen unterzeichnet hat. Dies bietet dem Patienten eine Tarifsicherheit und er muss keine Honorarzuschläge aus eigener Tasche zahlen. Welcher Mediziner dem Kassenabkommen beigetreten ist, können Sie natürlich vom jeweiligen Arzt selbst, aber auch in unseren Geschäftsstellen erfahren oder in unserem Online Büro unter der Rubrik Kassenärzte. Die Globale Medizinische Akte Wer die Globale Medizinische Akte von seinem Hausarzt anlegen lässt, erhält von der Krankenkasse eine erhöhte Erstattung für Konsultationen bei diesem Arzt. Der Eigenanteil wird um 30 % verringert. Für chronisch Kranke und Personen über 75 Jahre gilt diese höhere Erstattung auch für Hausbesuche. Verweist der Hausarzt den Patienten an einen Facharzt, so wird der Eigenanteil für die erste Konsultation bei diesem Facharzt um 5 verringert, bzw. um 2 für Versicherte mit Vorzugstarif, da diese ohnehin schon einen geringeren Honoraranteil zu ihren Lasten haben. Vorzugstarif Um verschiedene soziale Gruppen besonders vor hohen medizinischen Kosten zu schützen, wurde für Personen in bestimmten Situationen oder mit geringem Einkommen eine höhere Erstattung, der Vorzugstarif, eingeführt. Wer hat Anrecht auf den Vorzugstarif? Personen mit bestimmtem Statut und mit begrenztem Einkommen können den Vorzugstarif bei der Krankenkasse beantragen. Es handelt sich um Pensionierte, Witwen, Invaliden, Waisen, Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Personen mit Anerkennung einer Behinderung die keine Behindertenzulage erhalten, Berufssoldaten in zeitweiliger Beurlaubung oder Beamte, die seit zwölf Monaten aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht ausüben können. Personen mit Anrecht auf eine bestimmte Zulage (Behindertenzulage, erhöhtes Kindergeld, Eingliederungseinkommen, ) haben automatisch Anrecht auf den Vorzugstarif. Das jährliche steuerbare Haushaltseinkommen darf den Betrag von ,88 erhöht um 3.267,47 pro Mitversicherten, nicht übersteigen. Personen, die nicht zu den oben genannten Kategorien gehören, die jedoch nur über ein geringes Einkommen verfügen. Bei diesen Personen unterscheidet sich lediglich die Überprüfung des Einkommens von der vorherigen Gruppe. Auch hier darf das jährliche steuerbare Haushaltseinkommen den Betrag von ,88, erhöht um 3.267,47 pro Mitversicherten, nicht übersteigen. Vorteile des Vorzugstarifs Erhöhte Erstattung für die Kosten der Gesundheitspflege Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif erhalten in vielen Fällen die Erstattung in Höhe des tariflich festgelegten Honorars. Somit bleibt kein bzw. nur ein sehr geringer Eigenanteil zu Lasten des Versicherten. Der Vorzugstarif betrifft u.a. die Erstattung von: Arzneimitteln Zahnpflege ärztlichen Konsultationen und Hausbesuchen häuslicher Krankenpflege Kinesitherapie

27 Versicherung 27 Verminderter Eigenanteil bei Krankenhausaufenthalt Für Pflege im Krankenhaus übernimmt die Krankenkasse einen Pauschalbetrag pro Tag. Die Höhe des Eigenanteils des Patienten hängt von seinem Versicherungsstatut bei der Krankenkasse ab. Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif zahlen einen niedrigeren Eigenanteil. Anwendung des Drittzahlersystems In bestimmten Ausnahmesituationen ist die Anwendung des Drittzahlersystems für ambulante ärztliche Leistungen erlaubt - so auch für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif. In diesen Fällen zahlt der Patient nur seinen Eigenanteil, den restlichen Betrag kann der Arzt direkt bei der Krankenkasse einfordern. Versicherte mit dem Statut als Person mit einem chronischen Leiden Für Personen mit einem chronischen Leiden wird der jeweilige Grenzbetrag der Eigenanteile nochmals um 100 reduziert, was eine frühzeitigere Anwendung der Maximalen Gesundheitsrechnung und Erstattung der Eigenanteile bedeutet. Pauschale Unterstützungen Maximale Gesundheitsrechnung Bestimmte Krankheiten oder Leiden bedeuten oft einen hohen Kostenaufwand für die Betroffenen. Mit Pauschalzahlungen durch die gesetzliche Krankenversicherung werden diese Personen finanziell unterstützt: Inkontinenzpauschale Personen, die an Inkontinenz leiden, können seitens der Krankenkasse jährlich eine finanzielle Unterstützung von 160,96 oder 493,15 erhalten, je nach Schwere ihrer Inkontinenz. Dazu muss der behandelnde Arzt oder die Krankenpflegerin einen Antrag an den Vertrauensarzt der Krankenkasse stellen. Pauschale für chronisch Kranke Personen, die als chronisch krank anerkannt sind, erhalten als Ausgleich eine Die Maximale Gesundheitsrechnung begrenzt die Summe der Eigenanteile, die ein Haushalt für Gesundheitspflege jährlich aufbringen muss. Dieses System bietet vor allem einkommensschwachen Familien mit hohen medizinischen Ausgaben finanzielle Vorteile. Sobald im Laufe eines Jahres die Summe der gezahlten Eigenanteile einen bestimmten Grenzbetrag (proportional zum Einkommen) erreicht, erstattet die Krankenkasse alle weiteren Eigenanteile für den Rest des laufenden Jahres. Für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif besteht ein niedrigerer Grenzbetrag, d.h. die Erstattung der Eigenanteile tritt früher in Kraft als bei Normalversicherten. Steuerbares Nettoeinkommen pro Jahr Grenzbetrag der Eigenanteile Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif 450 bis , von ,75 bis , von ,77 bis , von ,82 bis , über , Wenn in einer Familie ein Kind unter 19 Jahre allein einen Eigenanteil von 650 erreicht, wird sofort die Maximale Gesundheitsrechnung angewandt; das Einkommen der Familie wird dann nicht in Betracht gezogen. Für ein Kind mit Behinderung liegt der Grenzbetrag sogar bei nur 450. pauschale Unterstützung in Höhe von 300,11 pro Jahr. Für bestimmte Personen wird dieser Betrag sogar um 50 % oder 100 % erhöht. Die hierzu berechtigten Personen werden durch die Krankenkasse auf Basis von verschiedenen Angaben erfasst; diese Pauschalerstattung für chronisch Kranke braucht daher nicht beantragt zu werden, sondern wird automatisch ausgezahlt. Zusatzversicherungen Unsere Zusätzlichen Dienste sehen für manche Pflegeleistungen eine Erstattung vor, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine oder nur eine geringe Kostenübernahme festgelegt hat. Wer Pflegeleistungen in Anspruch nimmt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, kann sich diesbezüglich in einer unserer Geschäftsstellen informieren. Wir prüfen, ob durch unsere Zusätzlichen Dienste oder im Falle eines stationären Aufenthalts eine Erstattung durch die Krankenhausversicherung Hospitalia (siehe S ) möglich ist. Seit 2016 bieten wir zudem die Zahnpflegeversicherung Dentalia Plus an, die sich an den Kosten für heilende Zahnpflege, Parodontologie, Zahnersatz und für Kieferorthopädie beteiligt. Ausführliche Infos: > Gut versichert > Dentalia Plus Grenzgänger Wer aufgrund eines ausländischen Versicherungsscheines in Belgien versichert ist oder wer in Belgien arbeitet und im Ausland wohnt, sollte sich stets auch bei der ausländischen Krankenkasse über mögliche ergänzende Erstattungen informieren. Dies gilt besonders für in Luxemburg beschäftigte Grenzgänger. Dort ist in vielen Fällen eine zusätzliche Kostenbeteiligung seitens der Krankenkasse vorgesehen.

28 28 Aktuell Leichter leben mit der Diätklinik Fettleibigkeit ist ein chronisches Leiden, das neben einer eingeschränkten Lebensqualität auch ein erhöhtes Risiko für ernste Folgeerkrankungen mit sich bringt. Viele Betroffene haben unzählige Diäten ausprobiert, ohne den erhofften Erfolg. Manchmal scheint ein chirurgischer Eingriff die letzte Hoffnung auf ein normalgewichtiges Leben. Eine Magenverkleinerung oder gar ein Bypass erfordert allerdings eine vollständige und vor allem dauerhafte Umstellung des Lebensstils, die mit vielen Einschränkungen verbunden ist. Multidisziplinäres Team Die Klinik Sankt Josef in Sankt Vith hat vor kurzem ihr Projekt Diätklinik gestartet. Damit möchte sie übergewichtigen Menschen helfen, ihr Gewicht auf natürlichem Weg durch eine nachhaltige Ernährungsumstellung und angepasste Bewegungseinheiten zu reduzieren. Das Konzept besteht darin, für jeden Patienten eine individuelle Betreuung auszuarbeiten, um einen dauerhaften Gewichtsverlust zu erzielen. Dies geschieht ambulant durch ein multidisziplinäres Team, bestehend aus einer Koordinatorin, einer Diätassistentin, einer Psychologin sowie Kinesitherapeuten und Fachärzten in den Bereichen Endokrinologie und Kardiologie. In einem einstündigen Erstgespräch erläutert die Koordinatorin das Konzept der Diätklinik und ermittelt, welche Betreuungsmöglichkeiten in Frage kommen. Zudem bestimmt sie wichtige Körperwerte sowie die Ess- und Bewegungsgewohnheiten des Teilnehmers. Auf Basis dieses Protokolls erstellt anschließend die Diätassistentin einen individuellen Ernährungsplan. Bestimmte Labortests werden durchgeführt, um festzustellen, ob es eine Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Nahrungsmitteln gibt, so bspw. eine Laktose- oder Gluten-Intoleranz. Um Folgeerkrankungen auszuschließen bzw. diese zu behandeln, wird jeweils ein Termin beim Endokrinologen und beim Kardiologen vereinbart. Ernährung und Bewegung Bei den folgenden Treffen bespricht der Patient seine Fortschritte mit den Therapeuten. Zum Erreichen und Halten des Wunschgewichts ist eine dauerhafte Veränderung des Ernährungs- und Lebensstils notwendig. Dabei unterstützt die Diätassistentin die Teilnehmer mit praktischen Tipps und Rezepten oder beim Deuten der Infos auf den Lebensmittelverpackungen. Ein weiterer wichtiger Punkt beim Abnehmen ist ausreichende Bewegung. Unterstützt werden die Teilnehmer dabei von den Kursleitern des bestehenden Programms ObesiVith der Reha-Abteilung PhysioVith. Neben Einheiten im Ausdauerund Krafttraining führen diese die Teilnehmer an unterschiedliche Sport- und Bewegungsangebote heran. Häufig schlagen sich Gewichtsprobleme Unsere Krankenkasse stuft das neue Projekt Diätklinik als sehr förderungswürdig ein, vor allem auf Grund der intensiven Begleitung durch Ärzte und die beständige qualifizierte paramedizinische Begleitung. Die Freie Krankenkasse hat daher eine hohe Kostenerstattung vorgesehen, die insgesamt bis zu 500 pro Person betragen kann. Diese Erstattung variiert je nach Inanspruchnahme der von der Diätklinik angebotenen Leistungen, außerdem ist sie auch auf die Psyche nieder. Die Psychologin der Diätklinik hilft in diesen Fällen, das Wohlbefinden zu verbessern, indem sie mögliche psychische Ursachen oder Folgen des Übergewichts erkennt und behandelt. Langfristige Behandlung Da die Gewichtsabnahme in der Regel mehrere Monate in Anspruch nimmt und in der ersten Zeit eine gewissenhafte Begleitung sehr wichtig ist, beläuft sich die Behandlung in der Diätklinik auf mindestens ein Jahr. Wer trotz der intensiven Unterstützung seitens der Diätklinik sein Gewicht nicht ausreichend reduzieren kann, dem kann möglicherweise nur eine chirurgische Magenverkleinerung helfen. In diesem Fall stehen außer den erwähnten Therapeuten und Fachärzten in der Diätklinik auch bariatrische Chirurgen zur Verfügung. Interessenten können sich melden bei der Koordinatorin der Diätklinik, Manuela Lentzen, unter Tel Dort erhalten Sie auch ausführliche Informationen zum Ablauf des Programms. Unterstützung der Freien Krankenkasse abhängig von der Ausgangslage des Patienten (BMI-Wert). Verschiedene Kosten werden von uns sofort erstattet (Ernährungsberatung, Psychologie), andere erst nach der kontinuierlichen Teilnahme an den Aktivitäten der Diätklinik (Aktivitäten von ObesiVith, Eigenanteile der ärztlichen Honorare sowie der Untersuchungen und Blutanalysen). Die Unterstützung der Freien Krankenkasse gilt ausschließlich für Mitglieder der Zusätzlichen Dienste. Sie erstreckt sich pro Person auf 1 Jahr Behandlungsdauer.

29 Aktuell 29 Kontaktstellen der Freien Krankenkasse Mehr als Versicherte vertrauen auf die Dienste unserer Krankenkasse. In unseren Kontaktstellen werden unsere Mitglieder fachlich und sozial beraten. Das Wort Freie in unserem Namen steht für Unabhängigkeit, größtmögliche Eigenständigkeit sowie für Aufgeschlossenheit und Transparenz. Diese Werte sind für unsere Krankenkasse besonders wichtig. Ganz klar ist der Name auch als Trennung von politischen Parteien, Pflegeeinrichtungen oder anderen Organisationen zu verstehen. Mit allen politischen Verantwortungsträgern arbeiten wir konstruktiv zusammen. Jedoch können wir die Interessen unserer Mitglieder am besten vertreten und erfüllen, wenn wir unabhängig sind und frei von Verbindungen oder Verpflichtungen anderer Art. Nur so können wir uns uneingeschränkt unserem Hauptziel widmen: der bestmöglichen Beratung und Krankenversicherung unserer Mitglieder. Unsere Beratungsbüros stehen Ihnen offen, wenn Sie Dokumente und Fragen zu Ihrem Versicherungsstatut, zu Rückzahlungen oder zu Ihrem Krankengeld haben. Sie erhalten eine persönliche und fachgerechte Beratung. Hauptstraße Büllingen Tel Fax Marktplatz Bütgenbach Tel Fax Vervierser Straße 6A 4700 Eupen Tel Fax Kirchstraße Kelmis Tel Fax Hauptstraße 73A 4730 Raeren Tel Fax Schwarzer Weg Sankt Vith Tel Fax Öffnungszeiten Büllingen Mo Uhr Di auf Vereinbarung Mi Uhr Do Uhr Fr Uhr Bütgenbach Mo - Di Mi Do Fr Uhr Eupen Mo Uhr Di auf Vereinbarung Mi Uhr Do Uhr Fr Uhr Kelmis Mo Uhr Di auf Vereinbarung Mi - Do Uhr Fr Uhr Raeren Mo Uhr Di - Mi Uhr Do Uhr Fr - Sankt Vith Mo Uhr Di auf Vereinbarung Mi Uhr Do Uhr Fr Uhr

30 30 Aktuell Aktuell Entdecken Sie unser Online Büro auf Mit unserem Online Büro haben Mitglieder der Freien Krankenkasse die Möglichkeit, ihre persönliche Krankenakte jederzeit einzusehen, gewisse Änderungen vorzunehmen, Dokumente herunterzuladen, usw. Online-Büro Ihr erster Besuch im Online Büro Vollständigen Zugriff auf alle Funktionen erhalten nur registrierte Mitglieder. Geben Sie bei Ihrem ersten Besuch im Online Büro im Feld Registrieren Ihre Nationalregisternummer sowie den gewünschten Benutzernamen ein. Das Passwort wird Ihnen anschließend per zugeschickt. Das bietet unser Online Büro Übersicht der Versicherungsdaten Im Online Büro können Sie jederzeit nachsehen, mit welchen Daten Sie und die Personen zu Ihren Lasten bei unserer Krankenkasse eingetragen sind. Möchten Sie uns einen Wohnsitzwechsel mitteilen, eine alternative Postadresse angeben oder einfach nur Ihre -Adresse oder Ihre Telefonnummer ändern, so können Sie dies bequem online erledigen. Ihre Versicherungssituation auf einen Blick Wann haben Sie zuletzt Ihre Beiträge gezahlt? Auf welche Konten werden Ihre Erstattungen eingezahlt? Haben Sie Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse? Auf einen Blick erhalten Sie zahlreiche Informationen in Bezug auf Ihre Versicherungen. Rückerstattungen Lassen Sie sich alle Rückzahlungen der vergangenen drei Jahre anzeigen. Unterschiedliche Auflistungsmöglichkeiten bieten Ihnen eine klare Übersicht aller Erstattungen. Anträge an den Vertrauensarzt Haben Sie einen Antrag an den Vertrauensarzt gerichtet zwecks Rückzahlung einer Behandlung oder eines Arzneimittels? Im Online Büro können Sie verfolgen, ob die Erstattung genehmigt wurde und für welchen Zeitraum die Genehmigung gilt. Arbeitsunfähigkeit Ihre Krankengeldzahlungen im Überblick Im Online Büro können Sie alle Krankengeldzahlungen der laufenden Krankenakte oder der letzten beiden Jahre einsehen. Ihr Medikamentenkonsum Lassen Sie sich errechnen, wie hoch Ihre Ausgaben während eines bestimmten Zeitraums für erstattbare Arzneimittel waren. Sollten Sie Originalmedikamente eingekauft haben, für die günstigere Alternativen erhältlich sind (Generika), so weist Sie das Berechnungsmodul auf mögliche Einsparungen hin. Zuschläge in belgischen Krankenhäusern Entscheiden Sie sich bei Ihrer Krankenhausaufnahme für ein Einzelzimmer, so darf Ihnen nicht nur das Krankenhaus, sondern dürfen Ihnen auch die Ärzte Zuschläge berechnen. Im Online Büro können Sie sich bereits vor Ihrem Krankenhausaufenthalt informieren, wie hoch diese Zuschläge sind. Formulare herunterladen und am Bildschirm vervollständigen Zahlreiche Formulare stehen im Online Büro zum Download bereit. Die uns bekannten Angaben (Name, Adresse, usw.) werden automatisch in diese Dokumente eingetragen, die übrigen Daten können Sie am Bildschirm vervollständigen. Benötigen Sie Vignetten oder eine neue EU-Karte, so können Sie diese bequem im Online Büro anfordern.

31 Kiosk 31 Broschüren Gesund durch ausgewogene Ernährung Es ist nicht immer einfach, sich gesund und ausgewogen zu ernähren. In Verbindung mit Stress, Schlafmangel oder zu wenig Bewegung kann eine fett- und zuckerhaltige Ernährung langfristig zu ernsten Gesundheitsproblemen führen. Schon in früher Kindheit sollte daher auf eine bewusste Ernährung und regelmäßige Bewegung geachtet werden. In unserer Broschüre erfahren Sie, wie Sie durch abwechslungsreiche Ernährung etwas für Ihre Gesundheit tun können. Volkskrankheit Rückenleiden Aktiv gegen den Schmerz Ursachen Informationen für Ihre Gesundheit Volkskrankheit Rückenleiden Vorbeugen Schmerzen im Rückenbereich gelten mittlerweile als Volksleiden. Zahlreiche Faktoren und Umstände können den quälenden Schmerz auslösen. Häufig sind es jedoch altersbedingte Verschleißerscheinungen oder Abnutzungen aufgrund zu hoher oder falscher Belastungen. Unsere Broschüre informiert Sie über die häufigsten Ursachen von Rückenschmerzen sowie über deren Behandlung und gibt Ihnen Ratschläge zur Vorbeugung der Beschwerden. In der Ruhe liegt die Kraft Ursachen erkennen... Im Grunde hat Stress positive Wirkungen, denn er steigert die Leistung und treibt den Menschen zur Weiterentwicklung an. Wenn jedoch die Anspannung in unserem Leben überhandnimmt, kann dies mitunter gefährliche Folgen haben. Dann gilt es, Stress auslösende Faktoren ausfindig zu machen und sie zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, so muss durch Entspannungsverfahren versucht werden, den Stress abzubauen. In unserer Broschüre finden Sie Informationen zur Auswirkung von Stress auf den Körper sowie zu verschiedenen Möglichkeiten, ihn zu vermeiden und zu bewältigen. Sieben Richtlinien für gesunde Zähne Damit die Zähne ein Leben lang gesund bleiben, sollte das richtige Verhalten schon im frühen Kindesalter erlernt werden. Die tägliche Pflege von Zähnen und Zahnfleisch hat einen positiven Einfluss Informationen für Ihre Gesundheit In der Ruhe liegt die Kraft Stress wirkungsvoll vermeiden und bewältigen... und bekämpfen Sieben Richtlinien für gesunde Zähne! Die richtige Putztechnik Gesund essen... auch für die Zähne auf den allgemeinen Gesundheitszustand: keine Probleme beim Kauen, keine Zahnschmerzen, eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen Infektionen und ein besseres Wohlbefinden. Kleine tägliche Rituale reichen schon aus, um die Zähne gesund zu erhalten. Unsere Broschüre zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Mundhygiene im Griff haben. Erste Hilfe beim Baby Verbrennungen, Schürfwunden, Verstauchungen, Insektenstiche Beim Entdecken der Umgebung sind kleinere Blessuren vorprogrammiert. In einem praktischen Kartensystem haben wir zusammengefasst, wie Sie Ihrem Kind in den ersten Lebensjahren in Notfällen helfen können. Dieses Set können Sie bequem am Kinderwagen oder an der Wickeltasche befestigen und haben es in der Notsituation schnell zur Hand. Der erste Job ein Leitfaden für Berufseinsteiger Informationen für Ihre Gesundheit Nie wieder Schule, hurra! so Der erste Job Ein Leitfaden für Berufseinsteiger denken viele Schüler und Studenten am Tag der Zeugnisoder Diplomverteilung. Doch Arbeitssuche Eintragung bei der Krankenkasse wie geht es nun weiter? Diese Frage beschäftigt wohl viele. Nach dem Studium oder der Lehre möchte jeder schnellstmöglich eine Arbeitsstelle finden, um endlich eigenes Geld zu verdienen und die erlernten Fähigkeiten anzuwenden. Doch es gibt eine ganze Reihe an Formalitäten zu erledigen, um die Rechte in Bezug auf die Soziale Sicherheit zu wahren. Unsere Broschüre gibt eine umfassende Übersicht darüber, woran beim Einstieg ins Berufsleben zu denken ist. Diese und weitere Broschüren zu unterschiedlichen Themen sind kostenlos in unseren Kontaktstellen erhältlich.

32 Von Beginn an gut versorgt! Die Freie Krankenkasse erstattet: 50 für Geburts vorbereitungskurse oder für Rückbildungsgymnastik 50 für Babymassage oder für Babyschwimmen Sind Sie gerade Eltern geworden? Herzlichen Glückwunsch! Zur Geburt oder Adoption Ihres Kindes zahlt Ihnen die Freie Krankenkasse ein Babygeld in Höhe von 350.* * für Neugeborene und für Adoptivkinder bis 18 Jahre, die bei der Freien Krankenkasse eingetragen werden.

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