Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung Christian Wilplinger 21. April2017
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- Gertrud Hauer
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1 Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung Christian Wilplinger 21. April2017
2 Agenda 1. Einkommensteuerliche Folgen 2. Gebäudeabschreibung 3. Verkehrsteuern 4. Fruchtgenuss 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 2
3 Einkommensteuerliche Folgen 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 3
4 Einkommensteuerliche Folgen Unentgeltliche Übertragungsvorgänge: Erbschaft, Schenkung Gemischte Schenkung: nach haunentgeltlicher Vorgang, wenn die Gegenleistung weniger als 50% des gemeinen Wertes beträgt Unentgeltliche Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien ist kein Veräußerungsvorgang, daher weder Spekulationsgeschäft noch neue Immobilienbesteuerung (private Grundstücksveräußerung) Rechtsnachfolger führt die ertragsteuerlichen Verhältnisse des Rechtsvorgängers fort Bei Übertragung bis : keine Unterbrechung bzwkein Neubeginn der Spekulationsfrist (wesentlich für die Frage, ob Alt-oder Neuvermögen für Zwecke der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen vorliegt) 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 4
5 Schenkung und Liebhaberei Bei Immobilienvermietungen ist gemäß LVO die objektive Ertragsfähigkeit und Gewinnerzielungsabsicht anhand einer Prognoserechnung darzulegen kleine Vermietung: positiver Gesamtüberschuss innerhalb von 20 Jahren ab Vermietung bzw 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen große Vermietung: positiver Gesamtüberschuss innerhalb von 25 Jahren ab Vermietung bzw 28 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen Liebhabereirichtlinien 2012: Nach Auffassung der Finanzbehörde in Rz22 LRL 2012 beendet auch die unentgeltliche Übertragung der Einkunftsquellegrundsätzlich die Betätigung für den Übertragenden und führt zu einem neuerlichen Beginn der Betätigung beim Übernehmenden Bei Übertragung vor Erzielung eines positiven Gesamtüberschusses Nachweis wichtig, dass die Absicht bestanden hat, die Immobilie bis zur Erzielung eines positiven Gesamtüberschusses zu halten 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 5
6 Immobilienverkauf oder unentgeltliche Übertragung? Unentgeltliche Übertragungen können bei Ausgleichszahlungen/Gegenleistungen für steuerlichen Zweck als Verkäufe gesehen werden Gemischte Schenkung: eine unentgeltliche Schenkung liegt vor, wenn die Gegenleistung 50% des gemeinen Wertes des übertragenen Wirtschaftsgutes nicht erreicht (keine Teilentgeltlichkeit!) Erbschaft: Veräußerung liegt vor, wenn Wertausgleich aus nachlassfremden Mitteln geleistet wird (z.b. Ausgleichszahlung aus Mitteln eines Miterben) und Wertausgleich mind. die Hälfte des gemeinen Wertes des übertragenen Wirtschaftsgutes ausmacht Wertgrenze: Hälfte des zustehenden Anteils am gemeinen Wert aller zu diesem Zeitpunkt steuerhängigenwirtschaftsgüter des Nachlassvermögens (ausgenommen Geldbeträge), wobei zusammenhängende Verbindlichkeiten vom gemeinen Wert in Abzug zu bringen sind Steuerneutrale Erbauseinandersetzung: Übertragung eines Wirtschaftsgutes durch einen Pflichtteilsberechtigten gegen Leistung einer Ausgleichzahlung in Höhe des Pflichtteiles 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 6
7 Einkommensteuerliche Besonderheiten bei vermieteten Immobilien Rechtsnachfolger setzt Rechtsstellung des Rechtsvorgängers, dh Fortsetzung der Absetzung für Abnutzung (AfA) Weiterlaufen von Instandhaltungs-und Instandsetzungszehntel isd 28 Abs2 EStG (seit Verteilung von Instandhaltungs-und Instandsetzungsaufwendungen nur mehr auf fünfzehn Jahre möglich) Weiterlaufen von Herstellungszehntel bis -fünfzehntel isd 28 Abs 3 EStG Im Übertragungsjahr in Summe eine Ganzjahres-AfA, laut EStR Aliquotierung (zbnach Monaten) zulässig Ansatz von Zehntel-und Fünfzehntelbeträge des Übertragungsjahres grundsätzlich beim Rechtsvorgänger, jedoch laut EStR auch Aliquotierung zulässig 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 7
8 Gebäudeabschreibung 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 8
9 Aufteilung Grundanteil/Gebäudeanteil Rechtslage bis : Keine gesetzliche Bestimmung EStR: Grundanteil auf Basis der allgemeinen Erfahrungen der Finanzverwaltung grundsätzlich 20% Wenn Schätzung in diesem Verhältnis (=20% Grundanteil) zu einem nicht sachgerechten Ergebnis führt, ist andere Aufteilung nicht ausgeschlossen (Beispiele: Hochhäuser, Villen im urbanen Raum) Gesetzliche Regelung seit (für den außerbetrieblichen Bereich): Grundsätzlich 40% Grundanteil (außer offenkundig erhebliches Abweichen der tatsächlichen Verhältnisse) Gutachterlicher Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses zulässig Verordnungsermächtigung für abweichende Aufteilungsverhältnisse Neuregelung gilt grundsätzlich auch für bereits laufende Abschreibungen 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 9
10 Grundanteilverordnung Der auszuscheidende Grundanteil wird für drei verschiedene Kategorien von Grundstücken pauschal vorgegeben Inkrafttreten: 1. Jänner 2016 (erstmalige Anwendung bei der Veranlagung 2016) In Gemeinden mit weniger als Einwohner, wenn durchschnittlicher Quadratmeterpreis für Bauland weniger als EUR 400, sind als Anteil des Grund und Bodens 20% auszuscheiden(unabhängig von der Art der Bebauung) In Gemeinden mit mindestens Einwohnern und bei Gemeinden mit durchschnittlichem Quadratmeterpreis für Bauland von mindestens EUR 400, sind als Anteil des Grund und Bodens 30% auszuscheiden, wenn das Gebäude mehr als 10 Wohn- oder Geschäftseinheiten umfasst 40% auszuscheiden, wenn das Gebäude bis zu 10 Wohn- oder Geschäftseinheiten umfasst Anzahl der Einwohner laut letzter Volkszählung, die vor dem Kalenderjahr veröffentlicht worden ist, in welchem die AfA erstmaliger angesetzt wird Aufteilung gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich abweichen 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 10
11 Aufteilung Grundanteil/Gebäudeanteil (lt BMF-Info) Fälle der Anerkennung eines bisher angewendeten Aufteilungsverhältnisses des Grundanteils: Gutachten bei unentgeltlichem Erwerb oder erstmaliger Vermietung wenn Aufteilungsverhältnis konkret Gegenstand der abgabenbehördlichen Prüfungsmaßnahmen war Daher kein Nachweis, wenn AfA-Bemessungsgrundlage zb in Außenprüfung nicht Prüfungsgegenstand war Finanzamt die AfA aus der Steuererklärung ohne erkennbare Überprüfungsmaßnahmen übernommen hat Falls nur laufender AfA-Betrag bekannt, nicht jedoch das Aufteilungsverhältnis Annahme 80%/20% 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 11
12 Änderungen durch die Steuerreform 2015/16 bei vermieteten Immobilien Verlängerung der Verteilungsfrist für Instandsetzungskosten für Wohngebäude(anteile) im Privat-und Betriebsvermögen und für nicht regelmäßige Instandhaltungskosten im Privatvermögen (von 10 auf 15 Jahre; 4 Abs7 EStG bzw 28 Abs2 EStG). Für Instandsetzungskosten bei Geschäftsraumvermietung bleibt es bei der sofortigen Absetzbarkeit im außerbetrieblichen Bereich wie bei nicht regelmäßig jährlich anfallenden Instandhaltungsarbeiten mit optionaler Verteilung auf nunmehr 15 Jahre. Kein Altbestandsschutz für Pflichtzehntel, Neuregelungen gelten daher auch für bereits laufende Verteilungen; Dokumentation/Abgrenzung wesentlich 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 12
13 Verkehrsteuern 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 13
14 Schenkung von vermieteten Immobilien Umsatzsteuerliche Folgen Unentgeltliche Übertragung vermieteter Liegenschaften stellt eine fiktive Lieferung da, die gemäß 6 Z 9 lita UStG unecht umsatzsteuerfrei ist Prüfung, ob Vorsteuerkorrektur gemäß 12 Abs10 UStG (aktivierungspflichtige Aufwendungen sowie Großreparaturen) erforderlich Zur Vermeidung einer Vorsteuerkorrektur kann eine Weiterverrechnung der Umsatzsteuer gemäß 12 Abs 15 UStG erfolgen (20% Normalsteuersatz) Wird die Immobilie weiterhin vermietet, kann der Rechtsnachfolger die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder abziehen Auswirkungen durch ltbmf (Rz899c UStR) neue Mietverhältnisse (insbeinschränkung hinsichtlich Option auf umsatzsteuerpflichtige Vermietung bei Geschäftsräumlichkeiten) berücksichtigen Auswirkungen durch Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes berücksichtigen Umsatzsteuer daher wesentliches Thema bei Immobilienschenkungen 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 14
15 GrESt bei Übertragungen im Familienverband (1) Stufentarif ( 7 Abs1 Z 2 lita GrEStG) und Grundstückswert ( 4 Abs1 GrEStG): Seit wird auf den Grundstückswert abgestellt Ermittlung des Grundstückswerts (Grundstückswertverordnung - GrWV): Summe des (anteiligen) dreifachen Bodenwertes und des (anteiligen) Gebäudewertes oder ein vom Immobilienpreisspiegel abgeleiteter Wert oder der geringere gemeine Wert (vom Steuerschuldner nachzuweisen) Maßgeblich ist grundsätzlich die Abgrenzung entgeltlich (stets Besteuerung mit 3,5%) unentgeltlich(stufentarif von 0,5% bis 3,5%) Erwerbe von Todes wegen, Erwerbe von Wohnungseigentum bei Tod des Partners ( 14 Abs1 WEG) und Erwerbe unter Lebenden im Familienverband gemäß 26a GGG (dhinklusive Geschwister, Neffen und Nichten!) gelten aber jedenfalls als unentgeltlich ( 7 Abs1 Z 1 litb und lit c GrEStG) 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 15
16 GrESt bei Übertragungen im Familienverband (2) Stufentarif: Bei einem Grundstückswert bis zu EUR beträgt der Satz 0,5 % Über EUR bis maximal EUR beträgt der Satz 2 % Bei mehr als EUR liegt der Satz bei 3,5 % Zwischen denselben Personen erfolgt eine Zusammenrechnung über 5 Jahre Eine Zusammenrechnung hat auch dann zu erfolgen, wenn durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge eine wirtschaftliche Einheit innerhalb der Fünfjahresfrist an dieselbe Person anfällt 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 16
17 Ermittlung des Grundstückswerts Die Verordnung legt die Berechnungsmethoden für den durch die Steuerreform 2015/2016 als Bemessungsgrundlage eingeführten Grundstückswert bei unentgeltlichen Übertragungen, bei Vorgängen nach dem Umgründungssteuergesetz sowie für den Anteilsvereinigungstatbestand fest Zwei Methoden kommen zur Anwendung (für jede wirtschaftliche Einheit kann der Steuerpflichtige zwischen diesen Methoden frei wählen): Pauschalwertmodell Immobilienpreisspiegel Alternativ kann der Steuerpflichtige den geringeren gemeinen Wert durch ein Schätzgutachten nachweisen Inkrafttreten: Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 17
18 Ermittlung des Grundstückswerts Pauschalwertmethode (1) Berechnungsformel [Grundfläche x dreifacher Bodenwert pro m² x Hochrechnungsfaktor] plus [Nutzfläche bzw(anteilige) gekürzte Bruttogrundfläche x Baukostenfaktor x Bauweise/Nutzungsminderung x Altersminderung] Durch diese Formel soll die Grundstückslage, die Bauweise, die Nutzung, die Fläche und der Erhaltungszustand des Gebäudes berücksichtigt werden Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 18
19 Ermittlung des Grundstückswerts Pauschalwertmethode (2) Bodenwert: Wert pro Quadratmeter, der zum auf den Erwerbsvorgang unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt festgestellt wurde Hochrechnung des Bodenwertes soll die individuelle Lage des Grundstücks berücksichtigen Hochrechnungsfaktor wird für alle Gemeinden in einer Anlage zur Verordnung festgelegt und soll durch einen Vergleich der durchschnittlichen 3-fachen Einheitswerte für unbebaute Grundstücke mit den aktuellen durchschnittlichen Verkehrswerten die Wertveränderung seit abbilden Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 19
20 Ermittlung des Grundstückswerts Pauschalwertmethode (3) Für die Ermittlung des Gebäudewertes wird grundsätzlich die Nutzfläche herangezogen (wenn diese nicht bekannt ist, die um 30% gekürzte Bruttogrundfläche, wobei für diese das Kellergeschoß mit der Hälfte anzusetzen ist). Nutzfläche wird mit einem Baukostenfaktor multipliziert Baukostenfaktor: ist für jedes Bundesland pro Quadratmeter unterschiedlich und je nach Bauweise und Nutzung des Gebäudes unterschiedlich. Zusätzlich ist die unterschiedliche bisherige Gesamtnutzungsdauer des jeweiligen Gebäudes zu berücksichtigen Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 20
21 Ermittlung des Grundstückswerts Pauschalwertmethode (4) Der Grundstückswert konnte für das Jahr 2016 aus dem zuletzt von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, veröffentlichten Immobilienpreisspiegel abgeleitet werden Dieser Immobilienpreisspiegeldarf nur angewendet werden, wenn das Grundstück die dem Immobilienpreisspiegel für die Bewertung eines gleichartigen Grundstückes zugrunde liegenden Annahmen erfüllt Der Grundstückswert beträgt 71,25% des ermittelten Wertes Seit 2017 ist nur mehr der von der Statistik Austria erstellte Immobilienpreisspiegel zu verwenden 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 21
22 Fruchtgenuss 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 22
23 Fruchtgenussvorbehalt bei Immobilienvermietung Einkunftsquelle verbleibt beim Vorbehaltsfruchtgenuss idr beim Fruchtnießer(Rz 114 EStR) Für die Frage der AfA-Berechtigung ist dagegen das wirtschaftliche Eigentum entscheidend Mögliche Maßnahmen, dass der Fruchtnießer die AfA geltend machen kann: AfA-Miete durch Zahlung einer Substanzabgeltung (Rz 112 EStR) Beibehaltung der Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer BMF-Antwort zur Anfrage der KWT (siehe KWT-Newsletter vom ): ausdrückliche Vereinbarung über die Zahlung einer Substanzabgeltungnotwendig (mit beglaubigter Unterfertigung) neu abgeschlossene Vereinbarung zum ursprünglichen Fruchtgenussvertrag zulässig Vereinbarung entfaltet ausschließlich für Vorbehaltsfruchtgenussvereinbarungen ertragsteuerliche Auswirkungen (tatsächlicher Zahlungsfluss vorausgesetzt!) Zusatzvereinbarung soll als Dienstbarkeitsvertrag gemäß 33 TP 9 GebG gebührenpflichtigsein (2%) 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 23
24 Fruchtgenussrecht bei Immobilienvermietung Entgeltliche Einräumung eines Fruchtgenussrechts an einer Immobilie des Privatvermögens: führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Achtung: Entgeltliche Übertragung oder Ablöse eines Fruchtgenussrechts wird von der Finanzverwaltung (Rz115a EStR) wie die Einräumung behandelt und als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung qualifiziert (unter Hinweis auf VwGH , 2009/15/0046; VwGH-Fall betrifft allerdings die Übertragung des Fruchtgenussrechts der Ausübung nach ) 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 24
25 EStR: Einkünftezurechnung beim Fruchtgenuss Rz 111: Einkünftezurechnung zum Fruchtgenussberechtigten bei Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung (Teilnahme am Wirtschaftsleben und Gestaltung der Nutzungsmöglichkeit nach eigenen Intentionen) Keine (ausreichende) Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung, wenn bloß bereits abgeschlossene Mietverträge aufrecht erhalten werden oder Investitionsentscheidungen bloß im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft mitgetroffen werden Der Fruchtgenuss muss für eine gewisse Dauer bei rechtlich abgesicherter Position bestellt sein. Notariatsakt ausreichend (Grundbuchseintragung nicht erforderlich) 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 25
26 EStR: Wirtschaftliches Eigentum beim Fruchtgenuss (1) Rz 124: Maßgebend für das wirtschaftliche Eigentum an Grund und Boden ist insbesondere der Umstand, wer die Chance von Wertsteigerungen bzw. das Risiko von Wertminderungen trägt (VwGH , 2006/15/0123). Ein Fruchtgenussrecht begründet grundsätzlich kein wirtschaftliches Eigentum am Grund und Boden, der Fruchtnießer muss vielmehr das Risiko für Wertminderungen tragen. Eine Vereinbarung, den Fruchtnießerim Falle der Veräußerung des betreffenden Grundstücks am Veräußerungserlös zu beteiligen, stellt allerdings keine ausreichende Chancen-bzw. Risikotragung bezüglich der Wertänderungen des Grundstücks dar Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 26
27 EStR: Wirtschaftliches Eigentum beim Fruchtgenuss (2) Rz 124: Von einer ausreichenden Chancen-und Risikotragung kann ausgegangen werden, wenn im Fruchtgenussbestellungsvertrag vereinbart ist, dass der Fruchtnießereine Veräußerung des Grundstücks erwirken kann und diesfallsder Fruchtnießerdie Wertsteigerungen des Grundstücks lukrieren kann oder dem Eigentümer eine allfällige Wertminderung ersetzen muss. Praxisprobleme: Konsequenzen bei Anpassung bereits bestehender Verträge Grunderwerbsteuer? AfA-Miete als Lösung? (Umsatzsteuer?; lt. BMF gebührenpflichtig) 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 27
28 Kontakt Deloitte Dr. Christian Wilplinger Partner Steuerberater u. Wirtschaftsprüfer Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Renngasse 1/Freyung 1010 A-Wien +43 (0) Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Erbschaft und Schenkung von Immobilien Steuerthemen bei Immobilien als Veranlagung 28
29 Deloitte bezieht sich auf Deloitte ToucheTohmatsuLimited, eine "UK private companylimited byguarantee" ( DTTL ), deren Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und deren verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen. DTTL (auch "Deloitte Global" genannt) erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Unter finden Sie eine detaillierte Beschreibung von DTTL und ihrer Mitgliedsunternehmen. Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Financial Advisory für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländernverbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und steht Kunden bei der Bewältigung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen zur Seite. Making an impactthatmatters" mehr als Mitarbeiter von Deloitte teilen dieses gemeinsame Verständnis für den Beitrag, den wir als Unternehmen stetig für unsere Klienten, Mitarbeiter und die Gesellschaft erbringen. Dieses Dokument enthält lediglich allgemeine Informationen,die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Die Informationen in diesem Dokument sind weder ein Ersatz für eine professionelle Beratung noch sollte sie als Basis für eine Entscheidung oder Aktion dienen, die eine Auswirkung auf Ihre Finanzen oder Ihre Geschäftstätigkeit hat. Bevor Sie eine diesbezügliche Entscheidung treffen, sollten Sie einen qualifizierten, professionellen Berater konsultieren. Deloitte Mitgliedsfirmen übernehmen keinerlei Haftung oder Gewährleistung für in dieserpublikation enthaltene Informationen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie Deloitte TaxWirtschaftsprüfungsGmbH. Gesellschaftssitz Wien Handelsgericht Wien FN y 2017 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH
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