Aufsichtsrechtliche Vorteileim Treasury / Depot-A für Sparkassen und Banken bei Offenen Immobilienfonds nach österreichischem Recht
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- Jutta Ritter
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1 Aufsichtsrechtliche Vorteileim Treasury / Depot-A für Sparkassen und Banken bei Offenen Immobilienfonds nach österreichischem Recht 4. Treasury Dialog der Roland Eller Training GmbH November 2013
2 INHALTS ÜBERSICHT Abschnitt 1 Immobilienfonds Österreich Die Gnade der späten Geburt Gesetzliche Grundlagen AIFMD, KAGB, ImmoInvFG Praxisumsetzung Fondsarten (Länder-) Vergleich Praxisbeispiel - SemperReal Estate Praxisbeispiel - RealEstate Professional
3 IMMOBILIENFONDS ÖSTERREICH Die Gnade der späten Geburt Immobilienaktien dienten jahrelang als Immobilienfondsersatz bis zum Crash 2008 Immobilieninvestmentfondsgesetz(ImmoInvFG) erst 2003 verabschiedet 5 KAG s mit 6 Publikumsfonds, davon 2 Fonds mit deutscher Zulassung Volumen 2008: EUR 1,7 Mrd. Volumen 2013: EUR 4,0 Mrd. Regelungen sehr ähnlich dem bisherigen deutschen Recht für Offene Immobilienfonds Nahezu keine Änderung durch AIFM-D Quelle: BVI
4 INHALTS ÜBERSICHT Abschnitt 2 Immobilienfonds Österreich Die Gnade der späten Geburt Gesetzliche Grundlagen AIFMD, KAGB, ImmoInvFG Praxisumsetzung Fondsarten (Länder-) Vergleich Praxisbeispiel - SemperReal Estate Praxisbeispiel - RealEstate Professional
5 AIFM-RICHTLINIE 2011/61/EU Gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen für AIF Die europäische AIFM-Richtlinie reguliert die Manager von alternativen Investmentfonds(AIFMD; Alternative Investment Fund Managers Directive).Hiervon sind alle Manager offener und geschlossener Fonds betroffen,soweit diese nicht bereits durch die OGAW-Richtlinie reguliert sind. (z.b. auch sog. nichtrichtlinienkonforme Fonds wie Offene Immobilienfonds) In Deutschlandwurde im Zuge der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie das bestehende Investmentgesetz aufgehoben. Darin enthaltene Regeln sind seit 22. Juli 2013 in ein neues Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) integriert. Das Gesetz... regelt offene und geschlossene Fonds sowie deren Verwalter erstmals in einem Gesetz AIFMDist also nichtgleichzusetzen mit dem KAGB Teile des KAGB setzen lediglich die Regelungen der AIFMD um. Quelle: BVI
6 VERTRIEB IN DEUTSCHLAND rungen durch das KAGB Regelung bis : Öffentlicher Vertrieb oder Private Placement Regelung ab kein Vertrieb oder Vertrieb an Privatanleger an semiprofessionelle Anleger an professionelle Anleger Übergangsvorschriften bis
7 KAGB AB Regeln für deutsche Offene Immobilienfonds 24 Monate Mindestanlagedauer 12 Monate Kündigungsfrist Finanzierungsgrad max. 30% Offene Immobilienfonds dürfen nicht mehr von gemischten Sondervermögen und sonstigen Sondervermögen erworben werden (Dachfonds)...
8 IMMOINVFG Regeln für österreichische Offene Immobilienfonds KEINE 24 Monate Mindestanlagedauer KEINE 12 Monate Kündigungsfrist* Finanzierungsgrad max. 50 % 30% Offene Immobilienfonds dürfen WEITERHIN nicht mehr bis zu 20% von gemischten Sondervermögen und sonstigen Sondervermögen erworben werden (Dachfonds) *bei einer Mindestanlage von mindestens EUR ,- ist separate Anteilsklasse mit Kündigungsfrist von max. 6 Monaten möglich
9 AUSLÄNDISCHER IMMOBILIENFONDS DeutscheVertriebsvorschriften abhängig von Anlegerart
10 AUSLÄNDISCHER IMMOBILIENFONDS DeutscheVertriebsvorschriften abhängig von Anlegerart Anlegerart Privatanleger 24 Monate Mindestanlagedauer Kündigungsfrist maximaler Finanzierungsgrad Genehmigungsverfahren 12 Monate 30 % Zulassung durch BaFin semiprofessioneller Anleger professioneller Anleger nein nein 50% Anzeige durch ausl. Aufsicht (z.b. FMA) nein nein 50% Anzeige durch ausl. Aufsicht (z.b. FMA)
11 AUSLÄNDISCHER IMMOBILIENFONDS DeutscheVertriebsvorschriften abhängig von Anlegerart Anlegerart Privatanleger 24 Monate Mindestanlagedauer Kündigungsfrist maximaler Finanzierungsgrad Genehmigungsverfahren 12 Monate 30 % Zulassung durch BaFin semiprofessioneller Anleger professioneller Anleger nein nein 50% Anzeige durch ausl. Aufsicht (z.b. FMA) nein nein 50% Anzeige durch ausl. Aufsicht (z.b. FMA)
12 INHALTS ÜBERSICHT Abschnitt 3 Immobilienfonds Österreich Die Gnade der späten Geburt Gesetzliche Grundlagen AIFMD, KAGB, ImmoInvFG Praxisumsetzung Fondsarten (Länder-) Vergleich Praxisbeispiel - SemperReal Estate Praxisbeispiel - RealEstate Professional
13 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich für semi-/ professionelle Anleger *Verwaltungspraxis: ist alle 2 Jahre zuzulassen ** bei einer Mindestanlage von mindestens EUR ,-ist separate Anteilsklasse mit Kündigungsfrist von max. 6 Monaten möglich
14 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich für semi-/ professionelle Anleger Typ Mindestanlage Mindestanlagedauer Kündigungsfrist Betragsbeschränkung Verkäufe kurzfristige Kredite maximaler Finanzierungsgrad der Immobilien Fungibilität der Anteile inl. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Immobilienspezialfonds Deutschland) Deutschland Österreich nein (Praxis: mehrere Mio. EUR bis über 100 Mio. EUR) nach Vereinbarung nach Vereinbarung nach Vereinbarung 30% 50% nein bzw. sehr gering* nein 24 Monate 12 Monate nein 10% 30% gering nein nein nein** nein 20% 50% *Verwaltungspraxis: ist alle 2 Jahre zuzulassen ** bei einer Mindestanlage von mindestens EUR ,-ist separate Anteilsklasse mit Kündigungsfrist von max. 6 Monaten möglich
15 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich für semi-/ professionelle Anleger Typ Mindestanlage Mindestanlagedauer Kündigungsfrist Betragsbeschränkung Verkäufe kurzfristige Kredite maximaler Finanzierungsgrad der Immobilien Fungibilität der Anteile inl. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Immobilienspezialfonds Deutschland) Deutschland Österreich nein (Praxis: mehrere Mio. EUR bis über 100 Mio. EUR nach Vereinbarung nach Vereinbarung nach Vereinbarung 30% 50% nein bzw. sehr gering* nein 24 Monate 12 Monate nein 10% 30% gering nein nein nein** nein 20% 50% *Verwaltungspraxis: ist alle 2 Jahre zuzulassen ** bei einer Mindestanlage von mindestens EUR ,-ist separate Anteilsklasse mit Kündigungsfrist von max. 6 Monaten möglich
16 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich für semi-/ professionelle Anleger Typ Mindestanlage Mindestanlagedauer Kündigungsfrist Betragsbeschränkung Verkäufe kurzfristige Kredite maximaler Finanzierungsgrad der Immobilien Fungibilität der Anteile inl. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Immobilienspezialfonds Deutschland) Deutschland Österreich nein (Praxis: mehrere Mio. EUR bis über 100 Mio. EUR nach Vereinbarung nach Vereinbarung nach Vereinbarung 30% 50% nein bzw. sehr gering* nein 24 Monate 12 Monate nein 10% 30% gering EUR ,- nein nein** nein 20% 50% *Verwaltungspraxis: ist alle 2 Jahre zuzulassen ** bei einer Mindestanlage von mindestens EUR ,-ist separate Anteilsklasse mit Kündigungsfrist von max. 6 Monaten möglich
17 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich Praxisumsetzung - Rechenbasis *bezogen auf das Immobilienvolumen **Rücknahmeaussetzung erst unter 5% angenommen
18 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich Praxisumsetzung - Rechenbasis + tgl.vfg. Kredite + Kaufzusage = Gesamtliquidität Typ Fondsvolumen Immobilienvolumen langfristige Kredite* Kredite* Kaufzusage gem. 32 Abs. 1a ImmoInvFG "Notfallliquidität" bei 5% Sicherheitsreserve** % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR inl. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Immobilienspezialfonds Deutschland) 100% % % 95 5% 5 0% 0 0% 0 0% 0 Deutschland 100% % % 36 20% 20 0% 0 0% 0 10% 10 Österreich 100% % % 36 15% 15 20% 24 6% 6 40% 40 *bezogen auf das Immobilienvolumen **Rücknahmeaussetzung erst unter 5% angenommen
19 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich Praxisumsetzung - Rechenbasis + tgl.vfg. Kredite + Kaufzusage = Gesamtliquidität Typ Fondsvolumen Immobilienvolumen langfristige Kredite* Kredite* Kaufzusage gem. 32 Abs. 1a ImmoInvFG "Notfallliquidität" bei 5% Sicherheitsreserve** % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR inl. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Immobilienspezialfonds Deutschland) 100% % % 95 5% 5 0% 0 0% 0 0% 0 Deutschland 100% % % 36 20% 20 0% 0 0% 0 15% 15 Österreich 100% % % 36 15% 15 20% 24 6% 6 40% 40 *bezogen auf das Immobilienvolumen **Rücknahmeaussetzung erst unter 5% angenommen
20 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich Praxisumsetzung - Rechenbasis + tgl.vfg. Kredite + Kaufzusage = Gesamtliquidität Typ Fondsvolumen Immobilienvolumen langfristige Kredite* Kredite* Kaufzusage gem. 32 Abs. 1a ImmoInvFG "Notfallliquidität" bei 5% Sicherheitsreserve** % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR inl. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Immobilienspezialfonds Deutschland) 100% % % 95 5% 5 0% 0 0% 0 0% 0 Deutschland 100% % % 36 20% 20 0% 0 0% 0 15% 15 Österreich 100% % % 36 15% 15 20% 24 6% 6 40% 40 *bezogen auf das Immobilienvolumen **Rücknahmeaussetzung erst unter 5% angenommen
21 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich Praxisumsetzung - Rechenbasis + tgl.vfg. Kredite + Kaufzusage = Gesamtliquidität Typ Fondsvolumen Immobilienvolumen langfristige Kredite* Kredite* Kaufzusage gem. 32 Abs. 1a ImmoInvFG "Notfallliquidität" bei 5% Sicherheitsreserve** % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR inl. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Immobilienspezialfonds Deutschland) 100% % % 95 5% 5 0% 0 0% 0 0% 0 Deutschland 100% % % 36 20% 20 0% 0 0% 0 15% 15 Österreich 100% % % 36 15% 15 20% 24 6% 6 40% 40 *bezogen auf das Immobilienvolumen **Rücknahmeaussetzung erst unter 5% angenommen
22 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich Praxisumsetzung - *Verwaltungspraxis: Rücknahme ist alle 2 Jahre zuzulassen
23 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich Praxisumsetzung - Typ 10% 20% 30% 40% 50% Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen inl. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Immobilienspezialfonds Deutschland) Praxis* nach Monaten Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Deutschland nach 12 Monaten nach 12 Monaten wahrscheinlich Aussetzung der Anteilsrücknahme wahrscheinlich Aussetzung der Anteilsrücknahme Aussetzung der Anteilsrücknahme Österreich tägllich und/oder Kredite und Kredite und Kredite, Kredite und Kaufzusage nach 32 Abs. 1a ImmoInvFG Aussetzung der Anteilsrücknahme, Kredite, Kaufzusage nach 32 Abs. 1a ImmoInvFG, *Verwaltungspraxis: Rücknahme ist alle 2 Jahre zuzulassen
24 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich Praxisumsetzung - Typ 10% 20% 30% 40% 50% Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen inl. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Immobilienspezialfonds Deutschland) Praxis* nach Monaten Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Deutschland nach 12 Monaten nach 12 Monaten wahrscheinlich Aussetzung der Anteilsrücknahme wahrscheinlich Aussetzung der Anteilsrücknahme Aussetzung der Anteilsrücknahme Österreich tägllich und/oder Kredite und Kredite und Kredite, Kredite und Kaufzusage nach 32 Abs. 1a ImmoInvFG Aussetzung der Anteilsrücknahme, Kredite, Kaufzusage nach 32 Abs. 1a ImmoInvFG, *Verwaltungspraxis: Rücknahme ist alle 2 Jahre zuzulassen
25 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich Praxisumsetzung - Typ 10% 20% 30% 40% 50% Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen inl. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Immobilienspezialfonds Deutschland) Praxis* nach Monaten Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Deutschland nach 12 Monaten nach 12 Monaten wahrscheinlich Aussetzung der Anteilsrücknahme wahrscheinlich Aussetzung der Anteilsrücknahme Aussetzung der Anteilsrücknahme Österreich tägllich und/oder Kredite und Kredite und Kredite, Kredite und Kaufzusage nach 32 Abs. 1a ImmoInvFG Aussetzung der Anteilsrücknahme, Kredite, Kaufzusage nach 32 Abs. 1a ImmoInvFG, *Verwaltungspraxis: Rücknahme ist alle 2 Jahre zuzulassen
26 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich Praxisumsetzung - Typ 10% 20% 30% 40% 50% Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen inl. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Immobilienspezialfonds Deutschland) Praxis* nach Monaten Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Deutschland nach 12 Monaten nach 12 Monaten wahrscheinlich Aussetzung der Anteilsrücknahme wahrscheinlich Aussetzung der Anteilsrücknahme Aussetzung der Anteilsrücknahme Österreich tägllich und/oder Kredite und Kredite und Kredite, Kredite und Kaufzusage nach 32 Abs. 1a ImmoInvFG Aussetzung der Anteilsrücknahme, Kredite, Kaufzusage nach 32 Abs. 1a ImmoInvFG, *Verwaltungspraxis: Rücknahme ist alle 2 Jahre zuzulassen
27 IMMOBILIEN FONDS Fondsarten im (Länder-) Vergleich Praxisumsetzung - Typ 10% 20% 30% 40% 50% Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen Umsetzung Maßnahmen inl. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Immobilienspezialfonds Deutschland) Praxis* nach Monaten Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Erst, wenn entsprechende geschaffen wurde Deutschland nach 12 Monaten nach 12 Monaten wahrscheinlich Aussetzung der Anteilsrücknahme wahrscheinlich Aussetzung der Anteilsrücknahme Aussetzung der Anteilsrücknahme Österreich tägllich und/oder Kredite und Kredite und Kredite, Kredite und Kaufzusage nach 32 Abs. 1a ImmoInvFG Aussetzung der Anteilsrücknahme, Kredite, Kaufzusage nach 32 Abs. 1a ImmoInvFG, *Verwaltungspraxis: Rücknahme ist alle 2 Jahre zuzulassen
28 INHALTS ÜBERSICHT Abschnitt 4 Immobilienfonds Österreich Die Gnade der späten Geburt Gesetzliche Grundlagen AIFMD, KAGB, ImmoInvFG Praxisumsetzung Fondsarten (Länder-) Vergleich Praxisbeispiel - SemperReal Estate Praxisbeispiel - RealEstate Professional
29 PRAXISBEISPIEL SemperReal Estate Feri-Rating: A- Ytd( ): 3,69% 1Jahr 4,54% 3Jahre 4,68%p.a. Seit 07/04(Auflage) 5,23% p.a. Volatilität(1 Jahr/ 3 Jahre) 0,20%/ 0,40% SharpeRatio(1Jahr/3Jahre) 21,22/9,83 Max. Verlust(3 Jahre) 0,09% Konzentration auf stabile Investmentmärkte Österreich und Deutschland Investition in renditestarke Immobiliensegmente Büro, Einzelhandel, Logistik 2010 & 2011 & 2012 Wertentwicklung besteht im Wesentlichen aus Mieteinnahmen Per Quelle: TIPAS Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine verbindlichenrückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Immobilieninvestmentfonds zu. Siehe auch Chancen & Risiken
30 SEMPERREAL ESTATE Stabiles Portfolio Fondsvolumen von 158 Mio. und Immobilienvolumen von 164 Mio. : 28% (inkl. freier Finanzierungslinien: rund 40%) Hohe Risikostreuung: 24 Objekte von 0,4 14 Mio. Objektvolumen stellt attraktive Nische am Investmentmarkt dar Langfristige Mietverträge Deutlich mehr als die Hälfte der Mietverträge laufen erst von 2017 bis 2023 aus Mehr als 65 bonitätsstarke Mieter aus 16 Branchen Vermietungsgrad: rund 96% Nettomietrendite: rund 7% Fremdfinanzierungsquote: rund 33%, Durchschnittszinssatz: rund 1,9% p.a. Kein Währungsrisiko Schutz vor Inflation durch indexierte Mietverträge, die mit der Inflationsrate steigen
31 SEMPERREAL ESTATE Mieterübersicht
32 SEMPERREAL ESTATE Vorteile fürinvestoren in Deutschland Keinegesetzliche Kündigungsfristund Mindesthaltedauer Alle Fondskäufe ohne Betragsbeschränkung handelbar Einfacher Erwerb als Bank oder Sparkasse Zulassung in Deutschland Steuerlich transparent Erträgein Deutschland bereitsim Fonds vorversteuert (steuerliche Anrechnung beim Investor möglich*) *) Dieses stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerlich verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
33 PERFORMANCE PEERGROUP Investierbare Offene Immobilienfonds* * laut Feri-Rating Morningstar per
34 PERFORMANCE PEERGROUP Institutionelle Offene Immobilienfonds Morningstar per
35 INHALTS ÜBERSICHT Abschnitt 5 Immobilienfonds Österreich Die Gnade der späten Geburt Gesetzliche Grundlagen AIFMD, KAGB, ImmoInvFG Praxisumsetzung Fondsarten (Länder-) Vergleich Praxisbeispiel - SemperReal Estate Praxisbeispiel - RealEstate Professional
36 PRAXISBEISPIEL NEUAUFLAGE RealEstate PROFESSIONAL Wesentliche Merkmale Offener Immobilien-Publikumsfonds (Neuauflage) Mindestinvestitionssumme: EUR ,- semiprofessionelle und professionelle Anleger 4% jährliche Zielausschüttung aus ordentlichen Erträgen Externes Sicherheitsreservoir bietet Zusatzsicherheit Tägliche Anteilsrückgabe Sehr hohe sreserven (rund 40%) Bewährtes Konzeptmit Immobilien in Deutschland und Österreich Teilnahme an Investorenversammlung NPP-Leitfaden durch Roland Eller Consulting
37 PLANBARE AUSSCHÜTTUNG 4% jährliche Zielausschüttungmit Ausschüttungspuffer 4% jährliche Zielausschüttung (keine Garantie) Zusätzlich KöSt-Gutschrift durch Vorabversteuerung der deutschen Mieterträge auf Fondsebene i.h.v. rund 0,4 0,5% jährlich Ausgeschüttet werden Gewinne aus ordentlichen(miet-) Erträgen Ausschüttungsfähiger Ertrag über 4% wird an KAG ausbezahlt 70% dessen werden in Sicherheitsreservoir angesammelt 30% dessen sind erfolgsbezogene Managementvergütung Falls Zielausschüttung in einem Jahr nicht erreicht wird, erfolgt Auffüllung aus Sicherheitsreservoir
38 SICHERHEITS- RESERVOIR Zielsetzung und Funktionsweise Erhöhung der Ausschüttungskontinuität und sreserve 70% der Erträge der Gewinne aus ordentlichen Erträgen (Mieten) über 4% p.a. Bildung durch Immo-KAG Bildung ist für Investor steuerfrei Verwendung Auffüllungder Zielausschüttungvon 4% p.a., falls diese in einem Jahr nicht erreicht wird Zusätzliche sreserveim Falle des Unterschreitens der gesetzlichen Mindestliquidität
39 IMMOBILIEN KONZEPT Vorbildfonds: SemperRealEstate seit 9 Jahren bewährte Strategie Immobilien in Deutschland und Österreich Groß-und Mittelstädte mit > Einwohnern, überdurchschnittlicher Kaufkraft- und Zentralitätskennziffer Büro, Einzelhandel und Logistik Spezielle und bewährte intermediatgrößenklasse mit Objekten zwischen EUR 0,5 und EUR 15,0 pro Objekt Nur vollvermietete Objekte - keine Projektentwicklung Sehr gute Risikodiversifikationdurch hohe Granularitätbei Objekten, Branchen und Mietern
40 CONCLUSIO Vorteile für Treasury / Depot-A durch neue Regelungen aus Österreich kombiniert Vorteilevon bisherigen Immobilienspezialfonds und Publikumsfonds Gute Balancezwischen planbarenund attraktiven Erträgensowie er Fungibilität durch hohe freie sreserven Für institutionelle Investoren, die indirekte Immobilienanlagen suchen und einem Anlagevolumen von EUR 0,2 Mio. ca. EUR 100 Mio.(max. 10% )
41 DETLEF SCHUMACHER SCP INVESTMENT DEUTSCHLAND Geschäftsführer Detlef Schumacher ist Ansprechpartner für das Deutschlandgeschäft der SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK Aktiengesellschaft in Wien. Er ist Asset-Management-Spezialist für Deutschland und Österreich mit Fokus Real Estate in Siegen geboren verfügt er über mittlerweile 25 Jahre Erfahrung im Sparkassen- und Bankbereich, davon mehr als 13 Jahre im Asset Management. Nach Stationen bei verschiedenen Sparkassen und Tätigkeiten im Private Banking hat er im Rahmen seiner Lehrtätigkeit an einer Sparkassenakademie das neue ganzheitliche Fortbildungskonzept im Individualkundengeschäft/Private Banking im Rahmen des Sparkassenbetriebswirtes entwickelt. Für eine marktführende Investmentfondsgesellschaft baute er den Deutschlandvertrieb in den Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Betreuung von Banken-und Sparkassen im Treasury/Depot-A auf, wobei er in diesem Rahmen auch Fachseminare für Vorstände von Banken und Sparkassen mit Roland Eller durchgeführt hat. Seit sechs Jahren im österreichischen Markt verwurzelt, hat Detlef Schumacher vor seiner jetzigen Tätigkeit den Geschäftsbereich Deutschland für die österreichische Semper Constantia Privatbank und mehrere Jahre die Geschäftsführung der Immobilien KAG als auch das Management des SemperReal Estate verantwortet.
42 DISCLAIMER vertrauliche Information Der Inhalt und sämtliche Anhänge dieses Dokumentes sind vertraulich und ausschließlich für den (die) genannten Adressaten bestimmt. Jede Form des Gebrauches dieses Dokumentes, insbesondere die Reproduktion, Verbreitung, Weiterleitung oder Veröffentlichung ist ausdrücklich untersagt. Das Dokument ist nicht verbindlich, insbesondere stellt es keinen Emissionsprospekt, kein Angebot und keine Empfehlung für eine Veranlagung dar. Die Ersteller des Dokumentes sowie mit ihm verbundene Unternehmen schließen jede Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der enthaltenen Informationen und geäußerten Meinungen zur Gänze aus. In der Vergangenheit erzielte Wertentwicklungen und Simulation von Transaktionen lassen keine Voraussagen auf zukünftige Erträge zu, potentielle Anleger müssen sich der Anlagerisiken bewusst sein, einschließlich des Risikos, den investierten Betrag zu verlieren.
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