Hunter Hall International Ethical No. 1 Fund

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1 Ethical Managed Funds Die Verwaltungsratsmitglieder von. (die "Verwaltungsratsmitglieder"), deren Namen sich auf Seite 4 des Prospektes finden, übernehmen die Verantwortung für die in dieser Ergänzung und dem Prospekt enthaltenen Informationen. Nach dem besten Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die sich mit aller angemessenen Sorgfalt darum bemüht haben sicherzustellen, dass die folgende Angabe zutrifft) stimmen die Informationen in dieser Ergänzung und im Prospekt mit den Tatsachen überein und lassen nichts aus, was die Bedeutung dieser Informationen wahrscheinlich verändern würde. Sie übernehmen dementsprechend hierfür die Verantwortung. Hunter Hall International Ethical Fund plc (ein in Irland mit der Nummer als Investmentgesellschaft mit variablem Kapital eingetragener Dachfonds, der von der Irish Financial Services Regulatory Authority nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 2003 in der ergänzten Fassung zugelassen wurde ERGÄNZUNG Hunter Hall International Ethical No. 1 Fund 3. Juli 2007 Diese Ergänzung ist Bestandteil des Prospektes vom 3. Juli 2007 (der "Prospekt") für den Hunter Hall International Ethical Fund plc. (die "Gesellschaft") und ist in Verbindung mit dem Prospekt zu lesen. Er enthält Informationen zum Hunter Hall International Ethical No. 1 Fund (der "Teilfonds"). Nach Stellung eines Antrages auf Zulassung der Anteile zur offiziellen Börsenliste der Irish Stock Exchange wurden die Anteile am 6. Januar 2003 zur Notierung zugelassen. Der Verwaltungsrat geht nicht davon aus, dass sich ein aktiver Sekundärmarkt für die Anteile entwickelt.

2 VERZEICHNIS DER NAMEN UND ANSCHRIFTEN Eingetragener Geschäftssitz: Taney Hall, Eglinton Terrace, Dundrum, Dublin 14, Irland Verwaltungsrat: Michael Jackson Brian Wilkinson Peter Hall William Wayne Hawkins Pierre Schoenheimer James McDonald (alternierend mit Peter Hall) Anlageverwaltungsgesellschaft: Hunter Hall Investment Management Limited Level 2 60 Castlereagh Street Sydney NSW 2000 Australien Telefon: Fax: invest@hunterhall.com.au Website: Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers One Spencer Dock North Wall Quay Dublin 1 Irland Telefon: Fax: Website: Sponsoring Broker für die Irish Stock Exchange Goodbody Stockbrokers Ballsbridge Park Dublin 4 Irland Telefon: Fax: Depotbank: The Governor and Company of the Bank of Ireland Lower Baggot Street Dublin 2 Ireland Administrator: Bank of Ireland Securities Services Limited New Century House International Financial Services Centre Mayor Street Lower Dublin 1 Ireland Rechtsberater: Matheson Ormsby Prentice 70 Sir John Rogerson s Quay Dublin 2 Ireland Telefon: Fax: Website: Secretary: DHKN Corporate Services Limited Taney Hall Eglinton Terrace Dundrum Dublin 14 Ireland

3 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES 2 ANLAGEZIEL UND -GRUNDSÄTZE 3 ANLAGERISIKEN 6 DER KAUF VON ANTEILEN 7 AUSSCHÜTTUNGSPOLITIK 9 DER KAUF VON ANTEILEN 9 RÜCKNAHME VON ANTEILEN 10 UMSCHICHTUNGSRECHT 12 KOSTEN UND AUSLAGEN 13 HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR DEN INDEX 15 VERZEICHNIS DER NAMEN UND ANSCHRIFTEN 17 1

4 ALLGEMEINES Diese Ergänzung enthält Informationen zum Teilfonds. Im Prospekt definierte Wörter und Begriffe haben in dieser Ergänzung dieselbe Bedeutung, wenn hierin nichts Gegenteiliges gesagt wird. "Basiswährung" bezeichnet die Währung, auf die die Anteile lauten, nämlich US$. "Geschäftstag" bezeichnet jeden Tag, an dem die Banken in Irland prinzipiell geöffnet sind. "Handelstag" bezeichnet jeden Geschäftstag bzw. diejenigen sonstigen Tage, die der Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit festlegt und den Anteilinhabern im voraus bekanntgibt, mit der Maßgabe, dass es alle zwei Wochen zumindest einen Handelstag gibt. "Handelsschluss" bezeichnet Uhr (Dubliner Zeit) an dem Geschäftstag vor dem Handelstag oder diejenige sonstige Zeit, die der Verwaltungsrat festlegt und den Anteilinhabern im voraus bekanntgibt, mit der Maßgabe, dass der Handelsschluss immer vor dem Bewertungszeitpunkt liegt. "Schwellenmarktland" bezeichnet jedes Land, das kein Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist. "Anteile" bezeichnet die Teilfondsanteile. "Bewertungszeitpunkt" bezeichnet für jeden Handelstag: (i) für jeden Vermögenswert, der an einem anerkannten Markt oder nach dessen Regeln notiert, geführt oder gehandelt wird, den Geschäftsschluss an dem betreffenden anerkannten Markt. (ii) für jeden Vermögenswert, der nicht an einem anerkannten Markt oder nach dessen Regeln notiert, geführt oder gehandelt wird, den Zeitpunkt, den der Administrator festlegt oder (iii) denjenigen sonstigen Zeitpunkt an einem Handelstag, den der Verwaltungsrat gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Administrator festlegt und den Anteilinhabern im voraus mitteilt. immer mit der Maßgabe, dass der Bewertungszeitpunkt für einen Handelstag nach dem Zeitpunkt liegt, den der Verwaltungsrat als Handelsschluss für jeden Teilfonds bestimmt Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen wesentlichen Teil eines Anlageportfolios ausmachen und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. 2

5 ANLAGEZIEL UND -GRUNDSÄTZE Ziel des Teilfonds ist es, mittel- bis langfristig ohne Eingehen eines deutlichen Kapitalrisikos eine höhere Performance zu erzielen als der MSCI World Net Return Index, Net Dividends Reinvested (der "Index") in US-Dollar. Der Teilfonds wird sich bemühen, dieses Ziel durch Verfolgen einer Strategie des "Wertzuwachses" zu erreichen, bei der hauptsächlich in Qualitätsaktien investiert wird, die nach Meinung der Anlageverwaltungsgesellschaft ein gutes langfristiges Wachstumspotenzial haben und deren Preis erheblich unter dem liegt, den die Anlageverwaltungsgesellschaft als ihren Substanzwert einschätzt. Der Teilfonds kann auch in bestimmte "Nichtdividendenpapiere" und "nicht mit Dividendenpapieren verbundene" Wertpapiere investieren - wie nachstehend noch ausführlicher ausgeführt - oder in einen Typ, der denen in diesem Dokument angeführten gleichartig ist. Der Index ist nach Marktkapitalisierung gewichtet und soll die globale Aktienkursentwicklung an entwickelten Märkten feststellen. Der Index umfasst Firmen aus verschiedenen Industriesektoren, die repräsentativ für die Marktstruktur jedes einzelnen von 23 verschiedenen entwickelten Märkten in Nordamerika, Europa und der Asien-/Pazfikregion sind. Veröffentlicht wird er von Morgan Stanley Capital International in US Dollar. Die Anlageverwaltungsgesellschaft kann die Benchmark zu gegebener Zeit auf eine andere Benchmark umstellen, die nach ihrer ermessensfreien Bestimmung repräsentativ für den globalen Aktienmarkt ist. Die Teilfondsanteilinhaber werden nicht im voraus über eine Änderung der Teilfonds- Benchmark unterrichtet. Allerdings wird sie ihnen in den periodischen Berichten der Gesellschaft im Anschluss an eine solche Änderung mitgeteilt. Die Anleger sollten beachten, dass der Teilfonds sich nicht bemühen wird, den Index nachzubilden, sondern dass er seine Performance mit der des Index' vergleichen wird. ETHISCHE ANLAGEPOLITIK Die Anlageverwaltungsgesellschaft hat sich dem Konzept des "verantwortungsvollen Investierens" verschrieben und verfolgt für alle ihre Investitionen eine ethische Anlagepolitik. Nach ihrer Meinung sollten die Anleger erfahren können, dass die Teilfonds, in die sie investieren, nicht der Unterstützung von Tätigkeiten dienen, die man als unethisch oder nicht verantwortungsvoll betrachten könnte. Insbesondere glaubt die Anlageverwaltungsgesellschaft, dass der Teilfonds keine Unternehmen unterstützen sollte, die sich mit Aktivitäten beschäftigen, die seiner Ansicht nach schädlich für Menschen, Tiere oder die Umwelt sind. Die Anlageverwaltungsgesellschaft setzt ihre ethische Anlagepolitik um, indem sie die Anlage in den Geschäften beschränkt, die sich nach ihrer Meinung mit Tätigkeiten beschäftigen, die schädlich für Menschen, Tiere oder die Umwelt sind. Diese Beschränkung wird insbesondere durch die Verwendung eines "Negativrasters" erreicht, das Investitionen in Unternehmen einschränkt, die ihre Einkünfte in Verbindung mit Waffen- oder Tabakverkauf, Glücksspiel, industriell betriebener Landwirtschaft, Umweltzerstörung und Uranbergbau erzielen. Zwar mag das vorstehend beschriebene Negativraster umkompliziert erscheinen, aber die Anleger sollten sich darüber klar sein, dass von Zeit zu Zeit Grenzfälle auftreten, bei denen es nicht eindeutig ist, ob eine potenzielle Anlage zurückgewiesen werden sollte oder nicht. In solchen Fällen behält sich der Verwaltungsrat sowohl der Anlageverwaltungsgesellschaft als auch ihrer Muttergesellschaft Hall International Limited das Recht auf Ausübung der gemeinsamen Beurteilung vor. Es kann sich z. B. um eine Anlage in einem Unternehmen handeln, das ein Produkt herstellt, mit dem die Lebenserwartung menschlicher Krebspatienten verlängert wird. Das Unternehmen führt auch einige Produkttests mit Tieren durch. Unter Berücksichtigung aller Umstände, einschließlich der Art und Weise, in der die Tierversuche durchgeführt werden, ist der Verwaltungsrat zu der Ansicht gelangt, dass der Nutzen des Produktes für die Menschen die unerwünschten Tierversuche überwiegt. Obwohl das Negativraster eine Anlage in Geschäftstätigkeiten einschränkt, die Grausamkeiten an Tieren einschließen, haben wir daher in das Unternehmen investiert. Andererseits wurde ein Unternehmen, dass zusätzlich zu seinem eigenen Geschäft eine kleine Investition in einer Firma hatte, die an Tierversuchen beteiligt ist, von der Anlageverwaltungsgesellschaft als ungeeignet für die Investition erachtet. Die Anlageverwaltungsgesellschaft bestätigt die Schwierigkeiten mit solchen Grenzfällen und verfolgt mit Bezug auf Anlagen eine Politik der Transparenz. Sie strebt an, den Anlegern über die Anlagen des Teilfonds so viele Informationen zu geben wir möglich. Das Anlageteam der Anlageverwaltungsgesellschaft überwacht ständig alle Anlagen im Teilfonds. Hat sich die Tätigkeit eines Unternehmen geändert, in das der Teilfonds investiert hat, oder werden zusätzliche Informationen bekannt, denen zufolge man die Anlage als Verletzung der ethischen Anlagepolitik betrachtet, wird die Anlage veräußert, sobald dies durchführbar ist. Bei einer Veräußerung eines Vermögenswertes unter solchen Umständen bemüht die Anlageverwaltungsgesellschaft sich um die Veräußerung des Vermögenswertes zum besten Preis, den sie in angemessener Weise erzielen kann, wenn man Liquidität und sonstige Marktkräfte berücksichtigt. Es ist daher möglich, dass eine Veräußerung einer solchen Anlage sich über einen gewissen Zeitraum erstrecken könnte. 3

6 ANLAGEZIEL UND -GRUNDSÄTZE Fortsetzung Die Anleger sollten beachten, dass unser ethischer Grundsatz nicht die Anlage in Geschäften einschränkt, die im Bergbau, in Herstellung oder Verkauf von Alkohol tätig sind oder tierische Nebenprodukte verwenden. Wir sind der Meinung, dass Bergbau die Umwelt nicht unbedingt dauerhaft schädigt, vorausgesetzt, dass man der Wiederherstellung des Abbauortes, der Kontrolle der Verschmutzung, der Sicherheit der Arbeiter und dem Wohl der benachbarten Bevölkerung die notwendige Aufmerksamkeit widmet. Arbeitsbedingungen werden bei Auswahl, Halten oder Realisierung von Anlagen nicht berücksichtigt. ANLAGEPOLITIK Der Teilfonds beabsichtigt, in ein Portfolio von Qualitätswachstumsaktien zu investieren, die beträchtlich niedriger bewertet sind als die Anlageverwaltungsgesellschaft ihren Substanzwert veranschlagt. Die Anlageverwaltungsgesellschaft wird die Anlagestrategie des Teilfonds über eine Wertzuwachs-Anlagemethode umsetzen, die auf der Fundamentalanalyse einzelner Aktien beruht. Die Wertzuwachs-Anlagemethode hat zwei Hauptbestandteile: (a) Herausarbeiten von Qualitätsaktien mit gutem Langfrist- Wachstumspotenzial und (b) Kauf von Aktien zu Kursen, die erheblich unter ihrem Substanzwert liegen. Diese Methode beruht auf der Ansicht, dass: (a) jede Aktie einen Substanzwert hat, der etwa dem jetzigen Nettowert ihres künftigen Cashflows entspricht, (b) die Aktienkurse sich mit der Zeit tendenziell in Richtung des Substanzwertes bewegen und (c) langfristiges Halten von Aktien zu einer Verstärkung der Erträge führt. Zum Anlageverfahren der Anlageverwaltungsgesellschaft gehört eine Bewertung des Substanzwertes der Aktie und ihres Wachstumspotenzials. Sie investiert dann zu einem Kurs, von dem sie annimmt, dass er deutlich unter dem Substanzwert liegt und geht davon aus, dass der Aktienkurs in Richtung dieses Wertes steigt, der von sich aus mit der Zeit steigt, weil die Rentabilität des Geschäftes wächst. Die Anlageverwaltungsgesellschaft geht aus zwei Gründen davon aus, dass der Kauf zu einem Abschlag vom Substanzwert wichtig ist: (a) je niedriger der Kurs, desto größer ist das Potenzial für Kapitalwachstum und (b) die Lücke zwischen Kurs und Wert bietet eine Sicherheitsmarge. Je größer die Lücke zwischen Kurs und Wert, je niedriger ist das Risiko für einen Kursrückgang und umso größer ist das Potenzial für Kapitalwachstum. Mit anderen Worten: Der Kauf zu einem Abschlag vom Substanzwert senkt das Risiko und ermöglicht einen höheren potenziellen Gewinn. Dies ist eine Umkehrung der herkömmlichen Weisheit, dass mit der Zunahme des potenziellen Gewinns auch das Risiko zunehmen muss. Der Substanzwert von Qualitätswachstumsaktien sollte mit der Zeit weiter zunehmen. Daher sollte auch der Kurs dieser Aktien an der Börse sich langfristig nach oben bewegen. Durch Anlage in Wachstumspapiere kann der Teilfonds Aktien langfristig halten, was eine Reihe von Vorteilen hat. Dazu gehört die Tatsache, dass die Anlageverwaltungsgesellschaft ein tieferes Verständnis einer Gesellschaft und ihres Geschäftes erhält. Weil die Anlageverwaltungsgesellschaft ihre Bemühungen darauf konzentriert, Gelegenheiten bei einzelnen Wertpapieren ausfindig zu machen anstatt den richtigen Zeitpunkt für die Marktbewegungen zu treffen, kann sich die kurzfristige Entwicklung von der des Marktes im allgemeinen unterscheiden. Gemäß den Anforderungen der Irish Stock Exchange wird der Teilfonds sich für einen Zeitraum von wenigstens drei Jahren ab dem 6. Januar dem Datum der Zulassung zur offiziellen Börsenliste - an diese Anlageziele und grundsätze halten. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, dass der Teilfonds nach Maßgabe der unter "Anlagebeschränkungen" im Prospektabschnitt mit der Überschrift "Anlageziele und grundsätze" im einzelnen dargelegten Beschränkungen in die folgenden Papiere investieren darf: 1. Aktien, Schuldverschreibungen oder mittelfristige Schuldverschreibungen eines Unternehmens, u. a. mittelfristige Optionsanleihen, Industrieobligationen oder zinsvariable Anleihen oder von einem Unternehmen ausgegebene Rechte, um Inhabern die Zeichnung zusätzlicher von diesem Unternehmen emittierter Wertpapiere zu ermöglichen, mit Bezug auf die eine offizielle Börsenzulassung, Notierung oder Zulassung zum Handel gegenwärtig durch einen anerkannten Markt gewährt oder an ihm in Kraft ist, oder mit Bezug auf die die Anlageverwaltungsgesellschaft unter Berücksichtigung der Informationen, die sie besitzt, nachvollziehbar annimmt, dass diese offizielle Börsenzulassung, Notierung oder Zulassung zum Handel in Kürze gewährt wird. Der Teilfonds investiert nicht mehr als 20% seines Nettoinventarwertes an anerkannten Märkten in Schwellenmarktländern, und mittelfristige Schuldverschreibungen dürfen mit einer Anlageempfehlung (wie weiter unten definiert) oder darunter eingestuft sein; 2. Rentenwerte, eingestuft mindestens mit Anlageempfehlung, einschließlich Industrie- oder Staatsanleihen, strukturierte Wertpapiere (einschließlich strukturierte Schuldverschreibungen, die ein Engagement bei festverzinslichen Wertpapieren und frei übertragbaren Eigenwechseln bedeuten), hypothekarisch gesicherte Wertpapiere und ABS- Anleihen, umtauschbare Wertpapiere, steuerpflichtige Kommunalanleihen, Yankee-Dollar-Anleihen und - 4

7 Instrumente, Vorzugsaktien und hochverzinsliche Anleihen. Die Wertpapiere könnten jede Art Zinszahlung enthalten oder Neufestsetzungsbedingungen einschließlich festem und variablem Zins, Nullkupon, bedingt aufgeschoben, Sachleistungen und solche mit Auction-Rate- Eigenschaften; 3. Rentenwerte, die von einer anerkannten Ratingagentur als "ohne Anlageempfehlung" eingestuft wurden oder - bei fehlender Einstufung - mit gleichwertiger Qualität nach der Feststellung durch die Anlageverwaltungsgesellschaft, einschließlich Industrie- oder Staatsanleihen, strukturierte Wertpapiere (einschließlich strukturierter Schuldverschreibungen und frei übertragbarer Eigenwechsel), hypothekarisch gesicherte Wertpapiere und ABS-Anleihen, umtauschbare Wertpapiere, zu versteuernde Kommunalanleihen, Yankee-Dollar- Anleihen und -Instrumente, Vorzugsaktien, hochverzinsliche Anleihen und notleidende Anleihen. Die Wertpapiere könnten jede Art Zinszahlung enthalten oder Neufestsetzungsbedingungen einschließlich fester und variabler Zinsen, Nullkupon, bedingt aufgeschoben, Sachleistungen und solche mit Auction-Rate- Eigenschaften; Wertpapiere mit Anlageempfehlung sind Wertpapiere, die von einer anerkannten Ratingagentur mit Baa3, BBB- oder darüber eingestuft wurden oder für die die Anlageverwaltungsgesellschaft zum Zeitpunkt des Kaufs feststellt, dass sie von gleicher Bonität sind; 4. Wertpapiere von oder Einlagen bei Regierungsstellen oder Behörden; 5. in Einlagen bei Kreditinstituten und 6. Anteile an anderen offenen Gemeinschaftsanlagesystemen mit Sitz in Irland, Luxemburg, Jersey und Guernsey oder in ähnlichen Rechtsgebieten. Eine derartige Anlage unterliegt den OGAW-Rechtsvorschriften. In der Praxis wird nicht davon ausgegangen, dass der Teilfonds aktiv in andere Gemeinschaftsanlagesysteme investiert. Der Teilfonds investiert nicht mehr als 10% seines Nettoinventarwertes in andere Gemeinschaftsanlagesysteme. Nach Maßgabe der Möglichkeit des Teilfonds, bis 10% seines Nettoinventarwertes in übertragbare Wertpapiere ohne Börsenzulassung zu investieren, werden alle Wertpapier, in die der Teilfonds investiert, an einem anerkannten Markt notiert oder gehandelt. DEVISENMANAGEMENT-POLITIK Der Teilfonds besteht z. T. aus Vermögenswerten, die auf andere Währungen als die Basiswährung lauten. Es ist die gegenwärtige Politik der Anlageverwaltungsgesellschaft, dass der Teilfonds sein bestehendes Devisenrisiko nicht absichert, obwohl die Anlageverwaltungsgesellschaft sich die Möglichkeit dazu vorbehält. Die Anleger sollten bedenken, dass die Entwicklung des Teilfonds stark von Devisenkursschwankungen beeinflusst werden kann, weil die vom Teilfonds gehaltenen Währungspositionen eventuell nicht mit den gehaltenen Wertpapierpositionen korrespondieren. Nach Maßgabe der vorstehend beschriebenen Anlage- und Devisenmanagement-Grundsätze kann der Teilfonds alle Anlagetechniken einsetzen, die im Abschnitt "Anlagetechniken für die Teilfonds" aufgeführt werden. 5

8 ANLAGERISIKEN Man sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass der Wert einer Anlage und ihr Ertrag schwanken kann und dass ein Anleger eventuell nicht den vollständigen investierten Betrag zurück erhält. Einzelheiten der allgemeinen Anlagerisiken für eine Anlage in der Gesellschaft werden unter "Anlagerisiken" im Prospekt ausgeführt. Weitere spezifische Anlagerisiken mit Bezug auf eine Anlage im Teilfonds sind wie folgt: 1. Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel des Teilfonds erreicht wird. 2. Der Teilfonds unterliegt zwar den Diversifikationsgrenzen unter "Anlagebeschränkungen" in dem Abschnitt "Anlageziele und grundsätze" im Prospekt, er wird trotzdem aber weniger diversifiziert sein als viele andere Gemeinschaftsanlagesysteme und im allgemeinen Wertpapiere von nicht mehr als 60 Emittenten halten. Die größten Portfoliopositionen werden eine sehr hohe relative Portfoliogewichtung haben. Das bedeutet, dass die Gesellschaft empfindlicher auf Preisbewegungen einiger Einzelpositionen reagiert als viele andere Systeme. Den Anlegern wird nachdrücklich empfohlen, eine Anlage in der Gesellschaft als langfristig zu betrachten und zu bedenken, dass - wie bei jeder Kapitalanlage - erhebliche Schwankungen im Wert ihrer Anlage auftreten können. 3. Sind durch den Teilfonds Leistungsprämien zu zahlen, beruhen sie auf den realisierten und nicht realisierten Nettogewinnen und verlusten am Ende jedes Berechnungszeitraumes. Die Konsequenz ist, dass Leistungsprämien möglicherweise auf nicht realisierte Gewinne gezahlt werden, die in der Folge nie verwirklicht werden. 4. Wertpapiere mit einer niedrigeren Bonitätsbewertung oder ohne Bonitätsbewertung (d.h. hochverzinsliche Papiere) reagieren wahrscheinlicher auf Entwicklungen mit Auswirkung auf das Markt- und Kreditrisiko als höher eingestufte Wertpapiere, die in erster Linie auf Veränderungen des allgemeinen Zinsniveaus reagieren. Die Anleger sollten sorgfältig die relativen Risiken einer Anlage in hochverzinslichen Wertpapieren beachten und sich darüber klar sein, dass derartige Wertpapiere im allgemeinen nicht für eine kurzfristige Investition gedacht sind. Das Risiko, das für einen Ausfall dieser Emittenten besteht, ist erheblich höher, weil Wertpapiere mit mittlerer und niedrigerer Einstufung und Wertpapiere ohne Einstufung von vergleichbarer Qualität im allgemeinen unbesichert sind und häufig zunächst die Bezahlung vorrangiger Schulden erforderlich ist. Außerdem kann es sich für den Teilfonds als schwieriger erweisen, hochverzinsliche Wertpapiere zu verkaufen, oder er kann diese Wertpapiere eventuell nur zu niedrigeren Kursen verkaufen als wenn sie in großem Umfang gehandelt würden. Zudem kann der Teilfonds bei der Bewertung bestimmter Wertpapiere zu gewissen Zeitpunkten auf Schwierigkeiten stoßen. Die beim Verkauf derartiger Wertpapiere mit niedrigerer Einstufung oder ohne Einstufung erzielten Kurse können unter diesen Umständen unter den bei der Berechnung des Nettoinventarwertes je Anteil zugrunde gelegten Kursen liegen. Weiterhin können hochverzinsliche Wertpapiere von gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Entwicklungen betroffen sein, die sich insoweit ungünstig auf den Nettoinventarwert je Anteil auswirken können, als sie den Sekundärmarkt für hochverzinsliche Wertpapiere, die finanzielle Situation der Emittenten dieser Wertpapiere und den Wert unbeglichener hochverzinslicher Wertpapiere beeinträchtigen könnten. Eine negative Auswirkung auf den Markt hat z. B. in der Vergangenheit die Gesetzgebung in den Vereinigten Staaten auf Bundesebene bewirkt, durch die von Bausparkassen die Veräußerung ihrer Anlagen in hochverzinslichen Anleihen verlangt wurde und durch die die Abzugsfähigkeit von Zinsen im Hinblick auf bestimmte Unternehmen, die hochverzinsliche Anleihen emittiert hatten, eingeschränkt wurde. Auch festverzinsliche Schuldtitel mit niedrigerer oder ohne Einstufung stellen auf den Zahlungserwartungen beruhende Risiken dar. Ruft ein Emittent die Schuldtitel zur Einlösung auf, muss der Teilfonds das Wertpapier möglicherweise durch ein niedriger verzinsliches Papier ersetzen, was für die Anleger zu einem verringerten Ertrag führt. Sieht sich der Teilfonds unerwarteten Netto-Einlösungen gegenüber, kann er gezwungen sein, seine höher eingestuften Wertpapiere zu verkaufen, was zu einem Rückgang der allgemeinen Kreditqualität für die Teilfonds-Vermögenswerte führt und die Risikosituation des Teilfonds im Hinblick auf hochverzinsliche Wertpapiere verschlechtert. 5. Im allgemeinen bieten notleidende Wertpapiere einen höheren potenziellen Ertrag als Wertpapiere, die nicht notleidend, aber mit einem höheren Risiko des Verlustes von Erträgen oder Kapital behaftet sind. Möglicherweise sind sie auch weniger liquide als Wertpapiere, die nicht notleidend sind. Sie sind überwiegend spekulativ mit Bezug auf die Fähigkeit des Emittenten, Zinsen zu zahlen und das Kapital in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Verbindlichkeit zurückzuzahlen. Es ist daher möglich, dass diese Arten von Faktoren in bestimmten Fällen den Wert von durch einen Teilfonds gehaltenen Wertpapieren verringern - mit entsprechender Auswirkung auf den Wert der Teilfondsanteile. Die Gesellschaft gibt Anteilinhabern auf Verlangen weitere Informationen über die vom Teilfonds zu verwendenden Risikomanagement-Methoden, u. a. über die mengenmäßigen Grenzen, die angewendet werden und neue Entwicklungen der Risiko- und Ertragsmerkmale der hauptsächlichen Anlagekategorien. 6

9 DER KAUF VON ANTEILEN Anteile können handelstäglich zum Nettoinventarwert je Anteil gekauft werden, der am Bewertungszeitpunkt dieses Tages in Übereinstimmung mit dem weiter unten beschriebenen Verfahren anzuwenden ist. Anträge auf Zeichnung von Teilfondsanteilen können vom Verwaltungsrat nach seinem Ermessen angenommen oder zurückgewiesen werden. Bis zum Handelsschluss eingegangene Kaufaufträge werden am folgenden Handelstag zum Nettoinventarwert je Anteil an jenem Tage ausgeführt. Nach Handelsschluss eingegangene Kaufaufträge werden am folgenden Handelstag zum Nettoinventarwert je Anteil an jenem Handelstag ausgeführt. Zahlungen für Anteilszeichnungen dürfen beim Administrator nicht später als drei Geschäftstage nach dem Handelstag eingehen, an dem der betreffende Kaufauftrag ausgeführt wurde, mit der Maßgabe, dass der Verwaltungsrat sich das Recht vorbehält, die Anteile erst bei Eingang des Zeichnungsbetrages beim Teilfonds auszustellen. Ist die Zahlung für eine Zeichnung nicht bis zum entsprechenden Zeitpunkt eingegangen, kann der Verwaltungsrat oder sein Beauftragter die Zuteilung rückgängig machen bzw. dem Anleger Zinsen zum Londoner 7-Tages- Interbankangebotssatz belasten, der von der British Banking Association festgelegt wird (LIBOR) +1%, die dem Administrator zu erstatten sind. Außerdem hat der Verwaltungsrat das Recht, den Bestand, den der Anleger an Anteilen des Teilfonds oder an einem anderen Teilfonds der Gesellschaft hält, ganz oder zum Teil zu verkaufen, um diese Kosten zu decken. Keine Zinsen werden mit Bezug auf Zahlungen gezahlt, die unter Umständen eingegangen sind, bei denen ein Kaufauftrag bis zum folgenden Handelstag gehalten wird. Zeichnungsbeträge können in Basiswährung auf das mit den entsprechenden Einzelheiten nachstehend und im Zeichnungsformular aufgeführte Konto gezahlt werden: Möchte ein Anleger Zeichnungsbeträge in anderen Währungen überweisen, sollte er sich an den Administrator wenden, der ein Konto angeben wird, auf das diese Beträge zu überweisen sind. Nach Eingang werden diese Beträge zu dem Devisenkurs in die Basiswährung umgerechnet, der dem Administrator vorliegt. Dieser bestimmt dann die entsprechende Anzahl von Anteilen, die dem betreffenden Anleger demgemäß auszustellen ist. Alle Zeichnungsbeträge in Basiswährung sind zu überweisen an: Bezeichnung der Bank Chase Manhattan Bank New York Swift-Code CHASUS33 BLZ / ABA-Nr. Kontonummer Kontobezeichnung The Governor & Company of the Bank of Ireland Referenz Hunter Hall International Ethical Fund plc Anträge auf Anteilszeichnung sollten von neuen Anlegern auf dem beigefügten Zeichnungsformular gestellt werden, das im Original oder durch Fax ausgefertigt und an die auf dem Formular angegebene Nummer (Originalexemplar mit Belegunterlagen hinsichtlich der Überprüfungen zur Geldwäsche sollten umgehend nachgesandt werden) dem Administrator unter der folgenden Anschrift zuzusenden ist: z. Hd.: c/o Bank of Ireland Securities Services Limited Shareholder Registration Dept. New Century House IFSC, Mayor Street Lower Dublin 1 Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Rücknahmezahlungen dürfen für Anteile erst vorgenommen werden, nachdem das Original-Zeichnungsformular vom Anteilinhaber eingegangen ist und alle von der Gesellschaft benötigten Unterlagen einschließlich der Dokumente in Verbindung mit dem Vorgehen zum Schutz gegen Geldwäsche ausgefüllt wurden. Auf telefonischem oder elektronischem Wege können keine Zeichnungen oder Rücknahmen durchgeführt werden. Anschließende Anteilskäufe können per Fax an den Administrator unter der obigen Nummer vorgenommen werden, mit der Maßgabe, dass alle laufenden Geldwäsche- Überprüfungen abgeschlossen sind. Derartige Faxanweisungen müssen das Konto des Anteilinhabers sowie Anzahl oder Wert der zu kaufenden Anteile anführen und durch den Anteilinhaber oder in seinem Namen unterzeichnet sein. Die Anteile werden als Namensanteile ausgegeben; Anteilszertifikate werden nicht ausgegeben. Es liegt allerdings im Ermessen des Verwaltungsrates, in außergewöhnlichen Umständen auf schriftliche Anfrage eines Anteilinhabers diesem Anteilinhaber Anteilszertifikate auszustellen. Anteilszertifikate werden auf Kosten und Gefahr des anfordernden Anteilinhabers ausgegeben. Der Verlust eines Anteilszertifikates kann die Bearbeitung von Übertragungs- oder Rücknahmeaufforderungen verzögern und führt dazu, dass der Anteilinhaber verpflichtet ist, die Gesellschaft für alle entstandenen Verluste zu entschädigen. Schriftliche Bestätigungen über Kauf oder Rücknahme werden den Anteilinhabern normalerweise innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Registrierung übersandt. US-Investoren sollten beachten, dass Anteile auf begrenzter Basis in den Vereinigten Staaten US-Personen oder ansonsten US-Personen, die "zugelassene Anleger" gemäß der Definition in Regel 501(a) der Rechtsvorschrift D nach dem Securities Act sind, angeboten werden. Investoren, die der US-Bundeseinkommensteuer unterliegen, sollten beachten, dass die Gesellschaft als Kapitalgesellschaft 7

10 DER KAUF VON ANTEILEN Fortsetzung steuerpflichtig im Sinne der US-Bundeseinkommensteuer ist, wie es ausführlicher im noch folgenden Abschnitt "Besteuerung" erörtert wird. Jeder, der einen Antrag auf Zeichnung von Anteilen stellt und US-Person ist, muss in seinem Zeichnungsformular zusichern, dass er Anteile für eigene Rechnung und nur für Anlagezwecke erwirbt und nicht im Hinblick auf Wiederverkauf oder Vertrieb, und er muss weitere für die USA übliche Zusicherungen über die Privatplatzierung abgeben um sicherzustellen, dass sich aus der Anlage durch diese Person keine nachteiligen steuerlichen, aufsichtlichen oder sonstigen Folgen für die Gesellschaft oder ihre Anteilinhaber ergeben. Im Rahmen der Maßnahmen, die auf eine Verhütung von Geldwäsche abzielen, ist eine genaue Überprüfung der Identität, der Anschrift und der Herkunft der Mittel des Antragstellers erforderlich. Die Gesellschaft und der Administrator behalten sich das Recht vor, Informationen anzufordern, die zur Überprüfung der Identität eines Antragstellers bzw. Zeichners benötigt werden. Von Einzelpersonen wird die Vorlage einer ordnungsgemäß durch einen Notar beglaubigten Pass- oder Personalausweiskopie, dazu zwei Dokumente, die seine Anschrift nachweisen, z. B. Rechnungen von öffentlichen Versorgungsunternehmen oder Bankauszüge, die nicht älter als drei Monate sein dürfen, verlangt. Bei Zeichnern, bei denen es sich um Unternehmen handelt, kann dies die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Registrierungsbescheinigung (dazu jede Namensänderung), einer Bescheinigung der Kreditwürdigkeit (oder eines gleichwertigen Dokumentes), der Gründungsurkunde und Satzung (oder eines gleichwertigen Dokumentes), der Namen, Beschäftigungsangaben, Geburtsdaten sowie Wohnund Geschäftsanschriften aller Verwaltungsratsmitglieder, einer Kopie einer Liste mit den Unterschriftsberechtigten des Zeichners und einer Liste mit Namen und Anschriften aller Anteilinhaber, die 10% oder mehr des ausgegebenen Grundkapitals des Zeichners besitzen, erfordern. Eventuell müssen der Verwaltungsrat und die wesentlichen wirtschaftlichen Eigentümer solcher zeichnenden Unternehmen auch Dokumente zur Bestätigung vorlegen. Verzögert oder unterlässt der die Zeichnung Beantragende die Vorlage von Informationen, die zur Bestätigung benötigt werden, können Gesellschaft oder Administrator die Annahme des Zeichnungsantrags oder die Zahlung von Rücknahmeerträgen verweigern, oder sie kann - bei Anteilinhabern, die eine derartige Bestätigung nicht vorgelegt haben - eine Zwangsrücknahme der Anteile durchführen. Erstkäufe Die anfängliche Mindestzeichnung für Teilfondsanteile muss US$ ausmachen. Folgekäufe Der Mindestbetrag für Folgezeichnungen von Teilfondsanteile beträgt US$

11 AUSSCHÜTTUNGSPOLITIK Obwohl die Satzung den Verwaltungsrat zur Erklärung von Jahres- und Interimsdividenden ermächtigt, hat der Verwaltungsrat beschlossen, vorläufig die gesamten Nettoerträge und realisierten Nettokapitalgewinne, die auf die Anteile entfallen zu thesaurieren. Falls der Verwaltungsrat eine Änderung der Ausschüttungspolitik des Teilfonds beschließt, werden ausführliche Einzelheiten in einer aktualisierten Ergänzung mitgeteilt, und die Anteilinhaber werden im voraus von der Änderung benachrichtigt. 9

12 RÜCKNAHME VON ANTEILEN Anteile können handelstäglich zu dem Nettoinventarwert je Anteil zurückgegeben werden, der an diesem Tage in Übereinstimmung mit dem weiter unten beschriebenen Verfahren anzuwenden ist. Damit Rücknahmen am Handelstag ausgeführt werden können, müssen die jeweiligen Anforderungen bis Handelsschluss vor dem jeweiligen Handelstag eingehen. Der Verwaltungsrat oder - nach Delegierung der entsprechenden Vollmacht durch den Verwaltungsrat - die Anlageverwaltungsgesellschaft kann sich für einen späteren Stichzeitpunkt am oder vor dem Bewertungszeitpunkt für den Eingang von Rücknahmeaufforderungen entscheiden. Die Anlageverwaltungsgesellschaft muss den Administrator von einer solchen Entscheidung, sobald dies anschließende praktisch durchführbar ist, benachrichtigen und alle ordnungsgemäß ausgefüllten Rücknahmeaufforderungen akzeptieren, die vor dieser späteren Stichzeit eingegangen sind. Nach der Stichzeit eingegangene Rücknahmeaufforderungen werden am nächsten Handelstag ausgeführt. An dem Tag, an dem die Rücknahmeaufforderung ausgeführt wird, gibt es keinen weiteren Anspruch auf Einkünfte oder Kapitalgewinne. Eine Rücknahmeaufforderung sollte schriftlich ausgefertigt, unterzeichnet und durch Fax oder im Original dem Administrator an die nachstehend angegebene Nummer zugesandt werden: z. Hd.: c/o Bank of Ireland Securities Services Limited Shareholder Registration Dept. New Century House IFSC, Mayor Street Lower Dublin 1 Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Der zurückgebende Anteilinhaber muss die Anzahl oder den Wert der zurückzunehmenden Anteile, seine Kontonummer und die entsprechenden Zahlungsanweisungen - falls diese von den zuvor gegebenen abweichen - angeben. Rücknahmeaufforderungen werden nach Eingang gefaxter Anweisungen nur bearbeitet, wenn die Zahlung auf das im Register angegebene Konto des zurückgebenden Anteilinhabers vorzunehmen ist. Änderungen an den registrierten Angaben eines Anteilinhabers werden nur nach Eingang der Originalunterlagen vorgenommen. Rücknahmeaufforderungen müssen von allen Zeichnungsberechtigten unterschrieben werden. Jeder Anteilinhaber kann den Administrator ermächtigen, im Namen der Gesellschaft auf schriftliche oder durch Fax übermittelte Anweisungen der Zeichnungsberechtigten tätig zu werden. Jede nachfolgende Änderung der zuvor gegebenen und in den Akten des Administrators enthaltenen Anweisungen muss schriftlich und ordnungsgemäß durch den Anteilinhaber unterzeichnet vorgenommen werden. Der Teilfonds und seine Beauftragten sind für die Authentizität von Rücknahmeaufforderungen, die durch Fax oder eine andere schriftliche Mitteilung von Zeichnungsberechtigten eingegangen sind, nicht verantwortlich und haftbar. Auf eine schriftlich oder per Fax von einem Anteilinhaber eingegangene Rücknahmeaufforderung wird der Teilfonds nur reagieren, wenn er zuvor ein im Original unterzeichnetes Zeichnungsformular von dem Anteilinhaber erhalten hat und auf eine Rücknahmeaufforderung per Fax wird der Teilfonds nur reagieren, wenn der Rücknahmeerlös auf das Bankkonto einzuzahlen ist, dessen Einzelheiten in das Zeichnungsformular eingetragen wurden oder in eine im Original unterzeichnete Anweisung, die die vom Anteilinhaber erhaltenen Angaben ändert. Der Administrator nimmt Fax-Rücknahmeaufforderungen nur gemäß den Bedingungen einer Entschädigungszusage an, wie sie im Zeichnungsformular aufgeführt ist. Um Zweifel auszuschließen, sei gesagt, dass Anteilinhaber Anteile auch durch Vorlage einer Original-Rücknahmeaufforderung zurückgeben können. Um nicht genehmigte oder betrügerische Rücknahmeaufforderungen zu unterbinden, führt der Administrator angemessene Verfahren ein, um bestätigen zu lassen, dass diese Anweisungen authentisch sind, andere nach einer weiteren Identifizierung oder einer Überprüfung durch einen Dritten oder nach weiteren Unterlagen verlangen, um festzustellen, dass die Aufforderung ordnungsgemäß autorisiert war oder solche anderen Verfahren, wie sie der Administrator für angemessen hält. Eine Rücknahmeaufforderung gilt erst als in korrekter Form eingegangen, wenn der Administrator diese zusätzlichen Unterlagen in einer ihn zufrieden stellenden Form erhalten hat. Übersteigen Rücknahmeaufforderungen an einem Geschäftstag 10% der für den Teilfonds ausgegebenen Anteile, kann der Teilfonds nach seinem Ermessen die über 10% liegenden Rücknahmeaufforderungen auf die folgenden Handelstage verschieben und diese Investmentanteile ihrem mengenmäßigen Anteil entsprechend zurückkaufen. Aufgeschobene Rücknahmeaufforderungen werden vorrangig gegenüber Rücknahmeaufforderungen bearbeitet, die an den folgenden Handelstagen eingehen. Rücknahmeerlöse können in Sachleistungen an den fraglichen Anteilinhaber gezahlt werden. Die zu übertragenden Vermögenswerte werden nach dem Ermessen des Verwaltungsrates ausgewählt und mit dem Wert verwendet, der bei der Bestimmung des Rücknahmepreises der auf diese Weise zurückgekauften Anteile eingesetzt wurde. Das bedeutet, dass solche Ausschüttungen nur vorgenommen werden, wenn Verwaltungsrat und Depotbank meinen, dass sie die Interessen der Anteilinhaber insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigen und die Depotbank davon überzeugt ist, dass die ausgeschütteten Vermögenswerte 10

13 dem erklärten Ausschüttungsbetrag gleichwertig sind. Auf Verlangen eines Anteilinhabers verkauft die Anlageverwaltungsgesellschaft die auszuschüttenden Vermögenswerte diesem Anteilinhaber und zahlt dem Anteilinhaber den Barerlös aus. Die Satzung berechtigt die Gesellschaft, eine Rücknahmegebühr von max. 3% des Nettoinventarwertes der zurückgenommenen Anteile zu berechnen. Gegenwärtig ist nicht beabsichtigt, für vom Teilfonds durchgeführte Rücknahmen eine Rücknahmegebühr zu berechnen. Beschließt der Verwaltungsrat, in Zukunft eine Rücknahmegebühr zu berechnen, wird die vorliegende Ergänzung so aktualisiert, dass sie diese Entscheidung vor der Einführung einer solchen Gebühr enthält. Zahlung des Rücknahmeerlöses Der Rücknahmeerlös abzüglich einer etwaigen an den Teilfonds zu zahlenden Rücknahmegebühr wird normalerweise drei Geschäftstage nach dem betreffenden Handelstag auf Kosten und Gefahr des Anteilinhabers auf das vom zurückgebenden Anteilinhaber angegebene Bankkonto überwiesen. Allerdings müssen beim Administrator alle erforderlichen Originaldokumente eingegangen sein, bevor er eine Rücknahmeauszahlung vornimmt. Rücknahmeerlöse werden nicht auf Konten Dritter gezahlt und vom zurückgebenden Anteilinhaber bezeichnete Bankkonten müssen auf seinen eigenen Namen lauten. Nachdem eine Überweisung durch den oder im Namen des Teilfonds eingeleitet wurde, übernimmt niemand von der Gesellschaft, vom Administrator, von der Anlageverwaltungsgesellschaft oder der Depotbank irgendeine weitere Verantwortung für die Leistung von Vermittlern oder der Bank des Anteilinhabers beim Überweisungsverfahren. Ergibt sich mit einer solchen Leistung ein Problem, sollte sich der Anteilinhaber direkt an diese Vermittler oder diese Bank wenden. Wurde der Nettoinventarwert aus Gründen, auf die der Teilfonds keinen Einfluss hat, an einem Handelstag nicht bestimmt oder wurde die Bestimmung unter den auf S. 37 des Prospektes bezeichneten Umständen ausgesetzt, verschiebt der Teilfonds die Zahlung des Rücknahmeerlöses auf den nächsten Handelstag, an dem ein Nettoinventarwert verfügbar ist. Ein Anteilinhaber kann das im Zeichnungsformular zur Zahlung des Rücknahmeerlöses angegebene Bankkonto ändern, indem er dem Administrator im Namen der Gesellschaft einen schriftlichen Antrag übermittelt. Der Administrator wird zur Änderung der im Zeichnungsformular angegebenen Informationen entsprechend verfahren. Dazu kann gehören, dass eine Unterschriftsgarantie entsprechend den vom Verwaltungsrat in Abstimmung mit dem Administrator und der Anlageverwaltungsgesellschaft eingeführten Standards benötigt wird. Anlageverwaltungsgesellschaft bzw. Administrator können in Verbindung mit dem Wunsch nach Änderung des angegebenen Bankkontos auch zusätzliche Unterlagen anfordern. Zwangsrückkauf von Anteilen Der Mindestkontosaldo muss sich auf US$ belaufen, damit man Anteilinhaber des Teilfonds bleiben kann. Der Teilfonds kann alle Anteile eines Anteilinhabers zurücknehmen, dessen Konto beim Teilfonds einen Nettoinventarwert aufweist, der unter dem des oben beschriebenen Minimums liegt. Der Teilfonds benachrichtigen den betreffenden Anteilinhaber schriftlich mit einer Frist von 60 Tagen, um ihm die Möglichkeit zu geben, ausreichende zusätzliche Anteile zu kaufen, um eine derartige Rücknahme zu vermeiden. Wird dem Verwaltungsrat bekannt, dass ein Anteilinhaber der Gesellschaft (a) eine US-Person ist oder Anteile für Rechnung einer US-Person hält, so dass die Zahl der US- Personen, die dem Verwaltungsrat als wirtschaftliche Eigentümer von Anteilen im Sinne des Investment Company Act bekannt sind, die Zahl 100 oder diejenige andere Zahl übersteigt, die der Verwaltungsrat jeweils festlegt oder (b) Anteile unter Verletzung eines Gesetzes oder einer Vorschrift oder anderweitig unter Umständen hält, die nachteilige aufsichtliche, steuerliche oder finanzielle Folgen für die Gesellschaft oder ihre Anteilinhaber haben oder haben können, so kann der Verwaltungsrat: (I) diesen Anteilinhaber anweisen, die betreffenden Anteile an eine Person zu veräußern, die qualifiziert oder berechtigt ist, solche Anteile zu Eigentum oder als Besitz zu haben oder (II) die betreffenden Anteile zu ihrem Nettoinventarwert an dem Geschäftstag zurücknehmen, der unmittelbar auf das Datum folgt, an dem der betreffende Anteilinhaber von einer solchen Zwangsrücknahme benachrichtigt wurde. Nach der Satzung ist jede Person, der bekannt wird, dass sie Anteile unter Verletzung einer der obigen Bestimmungen hält und die die Übertragung oder Übergabe ihrer Anteile zur Rücknahme nach den obigen Bestimmungen trotz der entsprechenden Anweisungen durch den Verwaltungsrat nach den vorstehenden Bestimmungen unterlässt oder die es unterlässt, die Gesellschaft entsprechend zu benachrichtigen, ist zur Schadloshaltung und Entschädigung des Verwaltungsrates, der Gesellschaft, des Administrators, der Depotbank und der Anteilinhaber der Gesellschaft (von denen jeder eine "Partei mit Zusage der Schadloshaltung" ist) aus Ansprüchen, Forderungen, Verfahren, Verbindlichkeiten Schadensersatz, Verlusten, Kosten und Auslagen verpflichtet, die einer solchen Partei mit Zusage der Schadloshaltung als Folge davon oder in Verbindung damit, dass eine solche Person ihren Verpflichtungen gemäß den obigen Bestimmungen nicht nachgekommen ist, entstanden sind. 11

14 RECHT AUF UMSCHICHTUNG Auf die im Prospekt erklärte Weise können Anteile in Anteile anderer Teilfonds der Gesellschaft umgeschichtet werden. Allerdings wurde im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ergänzung noch kein weiterer Teilfonds in der Gesellschaft aufgelegt. Für Anteilsumschichtungen werden im allgemeinen maximal zehn Geschäftstage benötigt. Gebühren werden für eine solche Umschichtung nur berechnet, wenn eine Währung in eine andere Währung umgetauscht wird. Weitere Auskünfte erhalten Anteilinhaber vom Administrator. 12

15 KOSTEN UND AUSLAGEN Zusätzlich zu den nachstehend aufgeführten Gebühren und Auslagen entstehen der Gesellschaft die im Abschnitt "Gebühren und Auslagen" aufgeführten Gebühren und Auslagen. VERWALTUNGSGEBÜHREN UND LEISTUNGSPRÄMIEN Die Anlageverwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf die folgenden Verwaltungsgebühren und Leistungsprämien, die aus dem Nettoinventarwert des Teilfonds zu zahlen sind: Verwaltungsgebühr: Eine Verwaltungsgebühr wird vom Administrator berechnet und fällt täglich mit 1/365 von 1,5% des Nettoinventarwertes am Bewertungszeitpunkt jedes Handelstages an. Die Verwaltungsgebühr ist monatlich nachträglich zu zahlen. Leistungsprämie: Die Anlageverwaltungsgesellschaft hat vom Teilfonds Anspruch auf eine Leistungsprämie, die dem Gesamtbetrag der aufgelaufenen Leistungsprämien für einen "Auflaufzeitraum" entspricht. Ein Auflaufzeitraum ist ein Zeitraum von sechs Monaten, der entweder am 30. Juni oder 31. Dezember endet. Der erste Auflaufzeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2007 bis zum 31. Dezember Nachdem eine Leistungsprämie auszuzahlen war, geht die Gesamt-Leistungsprämie wieder auf Null zurück. Leistungsprämien sind bei Ende des Zeitraums zwischen jedem Bewertungszeitpunkt (jeweils ein "Berechnungszeitraum") als Verbindlichkeit des Teilfonds entstanden, mit der Maßgabe, dass die Gesamt- Leistungsprämie ein positiver Betrag ist, für dessen Berechnung die folgende Formel gilt: P = 15% x (A - B) wobei P die Leistungsprämie für den Berechnungszeitraum ist, A für die Anlageerträge des Teilfonds für den Berechnungszeitraum steht, wie nachstehend definiert und B der Benchmark-Ertrag für den Berechnungszeitraum ist, wie nachstehend definiert, mit der Maßgabe, dass (a) bei einem negativen Betrag für die Gesamt- Leistungsprämie für einen Auflaufzeitraum keine Leistungsprämie an die Anlageverwaltungsgesellschaft zu zahlen ist und der negative Betrag in die Gesamt- Leistungsprämie für den folgenden Auflaufzeitraum einzurechnen ist und (b) - wenn der Gesamt-Anlageertrag für einen Auflaufzeitraum nicht größer als Null ist - für diesen Berechnungszeitraum keine Leistungsprämie an die Anlageverwaltungsgesellschaft zu zahlen ist, dass aber jede aufgelaufene Leistungsprämie auf den folgenden Auflaufzeitraum übertragen wird. Ein auf diese Weise vorgetragener Betrag wird nicht in die Gesamt- Leistungsprämie für den folgenden Auflaufzeitraum eingerechnet sondern weiter vom Teilfonds zur Verfügung gehalten und der Anlageverwaltungsgesellschaft am Ende des nächsten Auflaufzeitraums gezahlt, für den der Anlageertrag positiv ist. Der Anlageertrag für jeden Berechnungszeitraum ist der Betrag, um den der Nettoinventarwert des Teilfonds bei Ende dieses Berechnungszeitraums über oder unter dem Nettoinventarwert des Teilfonds zu Ende des vorigen Berechnungszeitraums lag, ausschließlich aller Zuflüsse zu oder Entnahmen aus den Teilfonds-Vermögenswerten durch Zeichnung oder Rücknahme von Anteilen während des Berechnungszeitraums. Für den am 1. Juli 2007 beginnenden Berechnungszeitraum wird der Nettoinventarwert des Teilfonds vom 30. Juni 2007 als Nettoinventarwert des Teilfonds am Ende des vorigen Berechnungszeitraums angenommen. Als Benchmarkerlös für jeden Berechnungszeitraum gilt ein Betrag, der dem vorgeschriebenen Anteil des Nettoinventarwertes des Teilfonds zu Ende des Berechnungszeitraumes entspricht, der unmittelbar vor jenem Berechnungszeitraum liegt. In diesem Sinne bezeichnet der vorgeschriebene Anteil den Prozentsatz, um den der MSCI World Total Return Index, Net Dividends Reinvested [OK1] in US-Dollar, im Laufe jenes Berechnungszeitraums steigt oder fällt. Die Berechnung des Leistungshonorars wird durch die Depotbank nachgeprüft. Die Leistungsprämie ist normalerweise innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende jedes Auflaufzeitraums nachträglich an die Anlageverwaltungsgesellschaft zu zahlen. Wird der Anlageverwaltungsvertrag vor Ende eines Auflaufzeitraums beendet, wird die Leistungsprämie mit Bezug auf den dann laufenden Auflaufzeitraum so berechnet und bezahlt, als sei das Datum der Beendigung das Ende des jeweiligen Zeitraums. Die Anlageverwaltungsgesellschaft hat zudem Anspruch auf Erstattung aller Ausgaben, Auslagen und Aufwendungen, die ihm nachvollziehbar und korrekt entstanden sind, aus den Vermögenswerten des Teilfonds. Zu diesen Auslagen gehören u. a. Abschlussprüferhonorare und -auslagen, Zinsen und Überziehungskosten, Bankgebühren einschließlich Girokonten- und Bankdepot-Abgaben, Druck, Porto, Kosten für die Erstellung von Prospekten, die Kosten für Einrichtung und Unterhaltung von Verwahreinrichtungen, Kosten für Errichtung und Abänderung der Dokumente zur Unternehmensverfassung des Teilfonds, Kosten für die Überwachung der Teilfonds- Vermögenswerte, Auslagen in Verbindung mit der Führung 13

16 KOSTEN UND AUSLAGEN Fortsetzung von Buchhaltungsunterlagen, mit dem Register und dem Anlageregister, Auslagen für die Erstellung von Jahresberichten und sonstigen Berichten, Gebühren, die an Personen zu zahlen sind, die für den Teilfonds und seine Verwaltung arbeiten, sowie alle Abgaben, Steuern, Aufwendungen, Maklergebühren, Auslagen und Ausgaben, die der Anlageverwaltungsgesellschaft mit Bezug auf die Anlagen und die Führung des Teilfonds entstehen. Die Summe der Jahresgebühren und -auslagen, die an Anlageverwaltungsgesellschaft, Administrator und Depotbank zu zahlen sind (ausgenommen an die Anlageverwaltungsgesellschaft zu entrichtende Leistungsprämien oder eventuell anfallende einmalige, außergewöhnliche oder außerordentliche Kosten und Auslagen) wird auf 2% vom Durchschnitts- Nettoinventarwert des Teilfonds begrenzt (die "Verwaltungskostenquote"). Grundsatz der Anlageverwaltungsgesellschaft ist es, auf einen Teil ihrer eigenen Verwaltungskosten zu verzichten und ihn als Teil der Depotbank- und Administratorgebühren zu bezahlen, soweit dies nötig ist, um die Verwaltungskostenquote bei 2% oder darunter zu halten. DEPOTGEBÜHREN Die Depotbank hat Anspruch auf eine Jahresgebühr aus den Vermögenswerten jedes Teilfonds, die täglich anfällt und monatlich rückwirkend zu zahlen ist und auf der Anzahl der Transaktionen und dem Nettoinventarwert des Teilfonds beruht. Sie beträgt maximal 0,15% des Nettoinventarwertes des Teilfonds (zuzüglich eventuell anfallende MWSt.) und minimal US$ Zusätzlich zu dieser Vergütung hat die Depotbank ein Anrecht auf Rückzahlung aller ihrer angemessenen Aufwendungen, einschließlich der Gebühren und Auslage für eine eventuelle Unterdepotbank (zu normalen, handelsüblichen Sätzen) und auf Transaktionskosten (ebenfalls zu normalen, handelsüblichen Sätzen), die von der Unterdepotbank erhoben werden und durch den Teilfonds zu zahlen sind. ADMINISTRATIONSGEBÜHREN Der Administrator hat Anrecht auf Zahlung einer Jahresgebühr aus den Vermögenswerten jedes Teilfonds, die täglich anfällt und monatlich rückwirkend zu zahlen ist. Sie beträgt maximal 0,15% des Nettoinventarwertes des Teilfonds bei einer Mindestjahresgebühr von US$ Auf diese Mindestgebühr kann der Administrator für den Zeitraum bzw. die Zeiträume verzichten, die zwischen Verwaltungsgesellschaft und Administrator jeweils vereinbart werden. Vom Teilfonds sind ebenfalls zu zahlen eine Kontoeröffnungsgebühr je Anteilinhaber, eine Kontoführungsgebühr je Anteilinhaberkonto (jährlich), eine Gebühr für im Register festgehaltene Transaktionen und eine Gebühr für die Erstellung des Jahresabschlusses, die alle zu normalen, handelsüblichen Sätzen berechnet werden. Zudem sind dem Administrator durch den Teilfonds alle angemessenen Aufwendungen und Spesen zu erstatten. 14

17 HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR DEN INDEX Obwohl MSCI zur Einbindung in ihre Dienstleistungen Informationen von Quellen einholt, die MSCI für zuverlässig hält, wird der Index der Anlageverwaltungsgesellschaft "wie gesehen" zur Verfügung gestellt, und weder MSCI noch eines seiner Zweigunternehmen, einer ihrer direkten oder indirekten Informationslieferanten oder ein Dritter, der an der Zusammenstellung, Berechnung oder Erstellung der Dienstleistungen beteiligt ist oder damit in Verbindung steht (zusammen: die "MSCI-Parteien"), gibt der Anlageverwaltungsgesellschaft oder einem Dritten irgendeine ausdrückliche oder implizite Zusicherung im Hinblick auf die Dienstleistung, ihre Rechtzeitigkeit, die durch ihre Verwendung erzielbaren Ergebnisse oder einen anderen Punkt ab. Außerdem lehnen die MSCI-Parteien ausdrücklich jede Haftung, alle irgendwie gearteten ausdrücklichen oder impliziten Zusicherungen, darunter Zusicherungen der Originalität, Genauigkeit, Vollständigkeit, Rechtzeitigkeit, der Nichtverletzung von Rechten, der handelsüblichen Brauchbarkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck ab. 15

18 Diese Seite wurde absichtlich unbedruckt belassen. 16

19 VERZEICHNIS DER NAMEN UND ANSCHRIFTEN Eingetragener Geschäftssitz: Taney Hall, Eglinton Terrace, Dundrum, Dublin 14, Irland Verwaltungsrat: Michael Jackson Brian Wilkinson Peter Hall William Wayne Hawkins Pierre Schoenheimer James McDonald (alternierend mit Peter Hall) Anlageverwaltungsgesellschaft: Hunter Hall Investment Management Limited Level 2 60 Castlereagh Street Sydney NSW 2000 Australien Telefon: Fax: invest@hunterhall.com.au Website: Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers One Spencer Dock North Wall Quay Dublin 1 Irland Telefon: Fax: Website: Sponsoring Broker für die Irish Stock Exchange Goodbody Stockbrokers Ballsbridge Park Dublin 4 Irland Telefon: Fax: Depotbank: The Governor and Company of the Bank of Ireland Lower Baggot Street Dublin 2 Ireland Administrator: Bank of Ireland Securities Services Limited New Century House International Financial Services Centre Mayor Street Lower Dublin 1 Ireland Rechtsberater: Matheson Ormsby Prentice 70 Sir John Rogerson s Quay Dublin 2 Ireland Telefon: Fax: Website: Secretary: DHKN Corporate Services Limited Taney Hall Eglinton Terrace Dundrum Dublin 14 Ireland 17

20 Ethical Managed Funds Hunter Hall Investment Management Limited Investor Relations

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