ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

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1 ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) / Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Beate Rachmann/Gudrun Trauner WS 2012/13 HAUSARBEIT 1. Abgabetermin: Die Hausarbeit ist spätestens bis abzugeben. Sie können Ihre Hausarbeit am in der Arbeitsgemeinschaft ÖR I bei Prof. Trauner (Juridicum Trakt B, 4. Stock) abgeben oder bis , Uhr im Sekretariat des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht (Taubenmarkt 1, Eingang Domgasse 22, 4020 Linz) oder bis , Uhr per übermitteln (wirtschaftsrecht@jku.at). 2. Verpacken Sie Ihre Hausarbeit keinesfalls in Mappen, Ordner und dergleichen! Keine losen Blätter abgeben, Seiten heften! 3. Die Arbeit ist alleine (ohne fremde Hilfe) zu verfassen (keine Gruppenarbeit!). 4. Die korrekte Zitierweise von Gesetzen, den Beilagen zu den stenografischen Protokollen und der Judikatur entnehmen Sie bitte Friedl/Loebenstein, AZR (2008)! [ AZR ist ein von Friedl/Loebenstein herausgegebenes Buch, das die Abkürzungs- und Zitierregeln (AZR) für JuristInnen enthält.]. Abkürzen: Beachten Sie die Abkürzungsregeln der AZR beim Verfassen der Hausarbeit! Beispiele: herkömmliche Abkürzung (etwa nach Duden bzw im RIS): Absatz Abs. Abs Ziffer Ziff. Z Artikel Art. Art litera lit. lit beziehungsweise bzw. bzw das heißt d. h. dh und so weiter usw. usw zum Beispiel z. B. zb Bundesgesetzblatt BGBl. Nr. 59/1964 BGBl. III Nr. 30/1998 BGBl III 1998/30 Landesgesetzblatt LGBl. Nr. 90/2009 LGBl 2009/90 Amtsblatt der EU ABl. L 65 vom , Seite KORREKTE Abkürzung des/der JuristIn (nach AZR): BGBl 1964/59 [zuerst das Jahr, dann die Nummer] ABl 2011 L 65/1. Abkürzungen immer OHNE Punkt! Zitieren: Zitierregeln bestimmen, wie Fundstellen (Materialien, Bücher, ) zu nennen sind. Wenn Sie Textpassagen aus Büchern, Aufsätzen etc entweder wortwörtlich abschreiben oder aber zwar nicht abschreiben, aber doch die Gedanken daraus übernehmen, müssen sie die Quelle angeben. Wie dabei genau vorzugehen ist, ist in den genannten AZR beschrieben. [Das brauchen Sie für die Hausarbeit der AG ör I (noch) nicht]. Gleiches gilt aber auch, wenn Ihre Quelle aus den Gesetzesmaterialien stammt. Die wichtigsten diesbezüglichen Abkürzungen finden Sie auf dem pdf RIS (Seite 9), auf das ich Sie hingewiesen habe. Beispiel: Sie wollen die Regierungsvorlage zur Novelle BGBl I 2011/60 zitieren. Im RIS finden Sie folgende Information: BGBl. I Nr. 60/2011 (NR: GP XXIV RV 1213 AB 1313 S BR: AB 8526 S. 799.) Das korrekte Zitat lautet: RV 1213 BlgNR 24. GP xx [Zahl = konkrete Seite, von der Text übernommen wurde] Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2012/13] Hausarbeit/Seite 1

2 VORNAME ZUNAME Matrikelnummer AG Binder/Rachmann Zutreffendes bitte ankreuzen! AG Trauner AUFGABE: Beantworten Sie unter Zuhilfenahme elektronischer Rechtsdatenbanken und ggf des Lehrbuchs Binder/Trauner, Öffentliches Recht Grundlagen folgende Fragen! I. Bundesrecht Das Bundesstraßen-Mautgesetz regelt die Einhebung der Maut für die Benützung von Bundesstraßen mit Kraftfahrzeugen. 1. Nennen Sie den genauen Kurz- und Langtitel dieses Gesetzes! 2. Wo wurde die Stammfassung des Bundesstraßen-Mautgesetzes kundgemacht? Zitieren Sie das Kundmachungsorgan! [AZR beachten!] 3. Wie wurde das gegenständliche Gesetzgebungsverfahren initiiert? 4. Wie kann ein Bundesgesetzgebungsverfahren noch initiiert werden? Nennen Sie auch die entsprechende(n) gesetzliche(n) Grundlage(n)! Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2012/13] Hausarbeit/Seite 2

3 5. Wann treten Bundesgesetze in Kraft, sofern das Gesetz das Datum seines Inkrafttretens nicht selbst festlegt? Wo ist dies in der Bundesverfassung geregelt? 6. Enthält das Bundesstraßen-Mautgesetz eine Bestimmung, die das Datum seines Inkrafttretens regelt? Wenn ja, nennen Sie die entsprechende Stelle im Gesetz! Wann trat das Gesetz in Kraft? 7. Wie wird diese Form der Verschiebung des Beginns des zeitlichen Geltungsbereiches genannt? 8. Was enthalten die Beilagen zu den Stenografischen Protokollen zu 1 Abs 3 Bundesstraßen-Mautgesetz (in der Stammfassung)? Kommt der Beschilderung der Mautstrecke konstitutive oder deklarative Wirkung zu, dh berührt die Beschädigung oder Entfernung der Beschilderung die Mautpflicht oder nicht? 9. Auf welche Kompetenztatbestände stützt sich das Bundesstraßen-Mautgesetz nach den Gesetzesmaterialien? 10. In welcher Gesetzgebungsperiode wurde das Bundesstraßen-Mautgesetz (Stammfassung) beschlossen? Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2012/13] Hausarbeit/Seite 3

4 11. Wann langte die Gesetzesinitiative im Nationalrat ein? Wann wurde das Bundesstraßen- Mautgesetz vom Nationalrat beschlossen? Mit den Stimmen der Mitglieder welcher Klubs wurde das Gesetz im Nationalrat angenommen? Welche Klubs waren dagegen? Mit dem BGBl 1964/59 wurde das sogenannte Staatsvertragssanierungsgesetz erlassen. 12. Handelt es sich dabei um ein einfaches Bundesgesetz oder um ein Bundesverfassungsgesetz? Wann wurde es kundgemacht? 13. Welcher Gesetzgeber ist für den Erlass von einfachen Bundesgesetzen und Bundesverfassungsgesetzen zuständig? Welcher Quoren bedarf es dafür im Nationalrat? Nennen Sie die verfassungsgesetzliche Grundlage! 14. Im genannten Bundesgesetzblatt (BGBl 1964/59) wird in Art II Z 7 die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) angesprochen. Welche Auswirkungen hatte das Staatsvertragssanierungsgesetz auf die EMRK? II. Landesrecht Tina T möchte in Linz ein Bordell eröffnen. 1. Welches am kundgemachte Landesgesetz hat sie dabei va zu beachten? Nennen sie Lang- und Kurztitel des Gesetzes und das Kundmachungsorgan der Stammfassung! Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2012/13] Hausarbeit/Seite 4

5 2. Wie definiert das Gesetz eine Peep-Show? 3. Sind die nach diesem Landesgesetz von der Gemeinde zu besorgenden Angelegenheiten solche des eigenen oder übertragenen Wirkungsbereiches? 4. Aus welcher Kompetenzbestimmung ergibt sich die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers (vgl Sie den Ausschussbericht!)? Nennen Sie die Nummer des Ausschussberichts! Am trat in Oberösterreich ein Landesgesetz in Kraft, das die Chancengleichheit von beeinträchtigten Menschen zum Ziel hat. 5. Nennen Sie Lang- und Kurztitel des Gesetzes! 6. Nennen Sie die Novellierungen dieses Gesetzes (Kundmachungsorgan) und die Gesetzgebungsperioden, in denen diese jeweils beschlossen wurden! 7. Fällt der bereits 79-jährige, an altersbedingter Demenz und grauem Star leidende Pensionist Hans H ebenfalls in den Anwendungsbereich dieses Landesgesetzes? Nennen und begründen Sie anhand der konkreten Gesetzesstelle! Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2012/13] Hausarbeit/Seite 5

6 III. Verfassungsgerichtsbarkeit (VfGH) In seinem Erkenntnis vom beschäftigte sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der Kompetenzverteilung und deren Auslegung. 1. Wie lauten die Geschäftszahl und die Sammlungsnummer dieses Erkenntnisses? 2. Was bedeutet der Buchstabe G in einer Geschäftszahl des Verfassungsgerichtshofs? 3. Welcher Teil welcher Bestimmung wurde durch den Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben? Wann wurde diese Aufhebung wirksam? Warum hob der Verfassungsgerichtshof diese Bestimmung als verfassungswidrig auf? 4. Der Verfassungsgerichtshof führte im gegenständlichen Fall ein Normprüfungsverfahren durch. Welche Bestimmungen hat der Verfassungsgerichtshof einer Überprüfung unterzogen? Auf welcher verfassungsgesetzlichen Grundlage führte er diese Überprüfung durch? 5. Das gegenständliche Verfahren wurde aufgrund einer Bescheidbeschwerde eingeleitet, in welcher der Beschwerdeführer die Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Gesetzesbestimmungen und die Verletzung in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht behauptete. Man nennt dies auch Anlassfall. Wie lautet die Geschäftszahl des Anlassfalles? Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2012/13] Hausarbeit/Seite 6

7 6. Die Verletzung von welchem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht behauptet der Beschwerdeführer in seiner Bescheidbeschwerde? Nennen Sie auch die verfassungsgesetzliche Grundlage! 7. Wie bezeichnet man die verfassungsgesetzlich gebotene Verpflichtung des Bundes- und der Landesgesetzgeber bei Regelung einer Sachmaterie die Aufgaben und Zuständigkeiten des jeweils anderen Staates mitzuberücksichtigen? 8. Nach welcher Interpretationsmethode löst der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Frage, zu welcher Materie bzw zu welchem Kompetenztatbestand eine bestimmter Sachverhalt gehört? Erklären Sie, wie diese Methode funktioniert! IV. Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwGH) 1. Nennen Sie die Geschäftszahl und den Spruch des VwGH-Erkenntnisses vom , mit den Indexangaben 001, 10/07 und 82/02! 2. Gegen welche Bescheide richtet sich die Beschwerde? Nennen Sie die bescheiderlassende Behörde, das Datum und die Geschäftszahl! Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2012/13] Hausarbeit/Seite 7

8 3. Die Übertretung welchen Gesetzes wird den Beschwerdeführern in den von ihnen bekämpften Bescheiden vorgeworfen? Die beschwerdeführende GmbH & CoKG haftet nach welcher Bestimmung des VStG? Am entschied der VwGH über eine Beschwerde der Salzburger Landesumweltanwaltschaft über die naturschutzbehördliche (Ausnahme-)Bewilligung einer Doppelsesselbahn. 4. Nennen Sie die Geschäftszahl und den Spruch dieser Entscheidung vom ! 5. Hat der VwGH seine Entscheidung durch Beschluss oder durch Erkenntnis getroffen? Was ist der Unterschied zwischen einem Beschluss und einem Erkenntnis? 6. Von welcher Behörde stammt der angefochtene Bewilligungsbescheid? V. Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Am fällte der EuGH sein Urteil in der Rechtssache C-75/ Nennen Sie Kläger und Beklagten! Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2012/13] Hausarbeit/Seite 8

9 2. Um welche Verfahrensart handelt es sich dabei und in welchen Artikeln des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist dieses Verfahren geregelt? 3. Dem Urteil zufolge verstieß die beklagte Partei gegen welche unionsrechtlichen Bestimmungen? Wodurch verstieß sie gegen diese Bestimmungen? 4. Wann (Datum!) trug die Generalanwältin ihre Schlussanträge vor? In einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH wurde Österreich von der Europäischen Kommission vorgeworfen, es habe nicht alle Vorschriften erlassen, die erforderlich gewesen wären, damit die in Österreich bestehende Datenschutzkommission dem Kriterium der Unabhängigkeit nach unionsrechtlichen Vorgaben entspricht. 5. Nennen Sie den jeweiligen Streithelfer des Klägers und des Beklagten! 6. Nennen Sie die Geschäftszahl dieser Entscheidung des EuGH! 7. Wann fand die mündliche Verhandlung statt? Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2012/13] Hausarbeit/Seite 9

10 8. Warum genügt die in Österreich bestehende Datenschutzkommission dem EuGH-Urteil zufolge dem Kriterium der Unabhängigkeit nicht? 9. Nennen Sie die unionsrechtliche/n Bestimmung/en gegen die Österreich verstoßen hat! VI. Unionsrecht 1. Von welchen Organen stammt die Verordnung (EG) Nr 261/2004? Was versteht man gemäß dieser Verordnung unter einem Flugschein? 2. Unter welcher Nummer des Amtsblattes wurde die gegenständliche Verordnung kundgemacht? 3. Wann tritt die Fluggastrechte-Verordnung in Kraft? Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2012/13] Hausarbeit/Seite 10

11 VII. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Am 22. Februar 2007 traf der EGMR in einem Verfahren gegen die Republik Österreich eine Entscheidung, in welchem er einen Verstoß gegen die Grundrechte aus der EMRK feststellte. 1. Wann kann ein Betroffener den EGMR wegen Verletzung eines seiner Grundrechte aus der EMRK anrufen? 2. Eine derartige Beschwerde nennt man Individualbeschwerde. Nennen Sie die gesetzliche Grundlage der Individualbeschwerde! 3. Wie lautet die Geschäftszahl dieser Entscheidung? 4. Wer trat in diesem Verfahren als Gegner der Republik Österreich auf? Nennen Sie den vollständigen Namen des Beschwerdeführers! 5. Welche verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte sah der EGMR als verletzt an? 6. War das Ergebnis der Richter im Verfahren einstimmig? Wenn nein, mit welchem Ergebnis traf der EGMR seine Entscheidung? 7. Wurde dem Beschwerdeführer eine Entschädigung zugesprochen? Wenn ja, in welcher Höhe? Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2012/13] Hausarbeit/Seite 11

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