Naturschutz und Flurbereinigung gemeinsam zum Ziel

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1 Naturschutz und Flurbereinigung gemeinsam zum Ziel Von der landesweiten Planung bis zur Umsetzung naturschutzfachliche Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren

2 Inhalt: 1. Formulierung der Ziele 2. Förderung der allgemeinen Landentwicklung und der Landeskultur durch Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes 3. Schritte zur Erreichung der gemeinsamen Ziele 4. Den Zielen des Naturschutzes dienende Verfahrensarten Folie 2

3 1. Formulierung der Ziele a) Ziele des Naturschutzes Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen Schutz der Natur um ihrer selbst willen Vermeidung von Naturzerstörung Ausgleich von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes Gebietsschutz (z.b. NSG, LSG, FND, FFH, SPA) Objektschutz (z.b. ND, Biotope ) Artenschutz Folie 3

4 b) Ziele eines Flurbereinigungsverfahrens nach 1, 37 FlurbG (Regelverfahren) Förderung der allgemeinen Landentwicklung Verbesserung der Produktionsund Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft Verbesserung der Landeskultur kostengünstiger produzieren Nutzungskonflikte vermeiden Fruchtbarkeit Ertragssicherheit ökologische Ausgleichsfunktion gleichrangig Folie 4

5 2. Förderung der allgemeinen Landentwicklung und der Landeskultur durch Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes Abwägung der verschiedenen, z.t. gegensätzlichen Belange a) vor Beginn/Anordnung eines Verfahrens Formulierung allgemeiner Verfahrensziele dazu: Anhörung der Träger öffentlicher Belange Naturschutzbehörden Naturschutzverbände.... Folie 5

6 b) Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze Bestimmung der planerischen Rahmenbedingungen Präzisierung allgemeiner Zielstellungen mit den Ergebnissen der Zustandsanalysen und Inventarisierungen Erörterung der Ergebnisse mit Naturschutzbehörden und organisationen Ergebnis als Handlungsrahmen der Teilnehmergemeinschaft für weiterführende Planung und deren Umsetzung Folie 6

7 c) Neugestaltung auf der Grundlage des Planes der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit landschaftpflegerischem Begleitplan) nach 41 FlurbG Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft landwirtschaftliche Wege Gestaltung von Fließ- und Standgewässern Dorfentwicklungsmaßnahmen Landschaftsgestaltende Maßnahmen, z.b. Erosionsschutz Maßnahmen Dritter z.b. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftpflege problematisch: Landbereitstellung Finanzierung Ersatz und Ausgleichsmaßnahmen die dem Ziel des Flurbereinigungsverfahrens entsprechen, die mit den Naturschutzbehörden und anderen Trägern öffentlicher Belange erörtert werden Ergebnis: Ziele des Naturschutzes sind eingeflossen oder in besonderen Maßnahmen umgesetzt Folie 7

8 3. Schritte zur Erreichung der gemeinsamen Ziele a) Ausführung der Maßnahmen Voraussetzung: Bestandskräftiger Plan nach 41 durch Planfeststellung/ Plangenehmigung der OFB Baumaßnahmen: Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen: z.b. Wege Maßnahmen zum Erosionsschutz (Wasser, Wind) Abrissarbeiten Entrohrungen Überfahrten an Gewässern Dorfgestaltung (Plätze, Dorfteiche, Begegnungsstätten) z.b. Pflanzungen von Bäumen und/oder Sträuchern Anlegen von Tümpeln Entsiegelungen Folie 8

9 b) Ausgewählte Maßnahmen aus einem Plan nach Wegebau Ausbauart und Umfang genau abwägen Mehrfachfunktionen prüfen Spurbahnenwege haben Vorteile für Radfahrer für Reiter für natürlich vorkommende Arten für das Landschaftsbild Wegseitengräben haben Vorteile für die Haltbarkeit der Trag- und Deckschicht für die Haltbarkeit der Bankette (Feldzufahrten geregelt) für natürlich vorkommende Arten für das Landschaftsbild Folie 9

10 Wegrandbepflanzungen haben Vorteile für die Haltbarkeit, wenn ausreichend Abstand zur Trag- und Deckschicht und zur Bestellgrenze vorhanden ist als Windschutz für landwirtschaftliche Kulturen als Wechselkorridor / Biotopvernetzung für das Landschaftsbild als Rückzugsgebiet für natürlich vorkommende Arten dabei beachten: Wurzelraum ausreichend bemessen Obstbäume haben Vorrang einheimische Baumarten mit hoher Alterserwartung (Linde, Stieleiche, Traubeneiche, Bergahorn, Esche) Folie 10

11 2. Erhaltung/Schaffung des Lichtraumprofils laubfreier Zeitraum Auswahl der Technik gehölzschonende Ausführung 3. Pflanzung mehrreihiger Hecken/flächenhafter Gehölze Artenauswahl wie Umgebung, da standorttypisch Anordnung der Arten der Natur nachempfinden, d.h. o Großbäume im Zentrum o Nebenbäume mit Großsträuchern gemischt o Sträucher peripher und lückig (Krautsaum) Gehölzpflanzung auf Grünland o kritisch, da Grünland in aller Regel bereits artenreich Bepflanzung von Sukzessionsflächen o nur, wenn Aufwertung erreicht wird Folie 11

12 4. Uferbepflanzung Sträucher und Bäume möglich (Beschattungseffekt beachten) Uferseite wechseln mind. 10m Abstand zu Dräneinmündungen Dränage 10m 10m einseitige Böschungsbepflanzung möglich (wenn Aufstau bei Hochwasser unbedenklich) 1m Abstand von Böschungsoberkante mind. 1m (Standfestigkeit) ingenieurbiologische Bauweisen nutzen Folie 12

13 c) Neuordnung des Grundeigentums von für den Naturschutz relevanten Flächen Prämisse: Sicherung der naturschutzrelevanten Maßnahmen nach Abschluss der Flurbereinigung Allg. Grundsatz: Wertgleiche Abfindung, d.h. jeder Eigentümer erhält seiner Einlage entsprechende Fläche zurück Erwerb der Flächen: durch den Freistaat Sachsen (z.b. Sachsenforst) bei Schutzgebieten von landesweiter Bedeutung durch UNB bei naturschutzrechtlich festgesetzten Schutzgebieten und Schutzobjekten durch Verbände und Vereine des Naturschutzes Kriterium: Entflechtung der konkurrierenden Interessen der Eigentümer, der Nutzer, des Naturschutzes Folie 13

14 Erwerbsmöglichkeiten mit Flurbereinigungsbehörde erörtern Finanzierungsmöglichkeiten abschätzen Finanzmittel bereitstellen Flächenbevorratung zu Tauschzwecken verkaufswillige Privateigentümer BVVG u.a. Privatisierungsgesellschaften des Bundes Flächen des Freistaates Sachsen (SIB) Folie 14

15 d) Kosten Grunderwerb im Verfahren oft günstiger (Kosten für Notar, Vermessung, Genehmigung, Grundbucheintragung können entfallen) Ausführungskosten berücksichtigen (Erwerber wird wie jeder Teilnehmer herangezogen) Folgekosten bedenken (Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, Bewirtschaftung) Folie 15

16 4. Den Zielen des Naturschutzes dienende Verfahrensarten 1. Freiwilliger Landtausch nach 103a ff FlurbG Schnelles Verfahren durch Tausch ganzer Flurstücke Voraussetzung: Tauschwillige Eigentümer schließen Tauschvereinbarungen ab und beantragen den FLT 2. Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach 86 FlurbG als Trägerverfahren Schnelles Verfahren durch Wegfall des Planes nach 41 Voraussetzung: Naturschutzbehörde beantragt Verfahren und kann Land bereit stellen Privatnützigkeit ist gegeben Folie 16

17 3. Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach 91 FlurbG Schnelles Verfahren, da Wegfall des Planes nach 41 und Konzentration auf Zusammenlegung zersplitterten Grundbesitzes in einem eng begrenzten Gebiet ggf. Wegfall von Vermessungsarbeiten Voraussetzung: notwendige Maßnahmen des Naturschutzes als Ergänzung des privaten Interesses der Teilnehmer Folie 17

18 Hinweise für die Praxis Folie 18

19 Flächenbevorratung 1. privatrechtlich Sächsisches Agrar-Aufgabenübertragungsgesetz genehmigungsfreier Erwerb außer Erwerbsgartenbau, Weinbau 1. Gemeinden, Verwaltungsverbände, Landkreise bis 1,0 ha 2. Alle anderen bis 0,5 ha Genehmigung wird versagt beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an einen Nichtlandwirt. Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens (SLS GmbH) Vorkaufsrecht der TG/des Verbandes der TGen nach FlurbG Folie 19

20 2. im Verfahren nach FlurbG mittels Landverzichtserklärung Abfindungsvereinbarung Abzug nach 52 FlurbG nach 44 FlurbG nach 47 FlurbG Voraussetzung: Vorteil: Zweck der Flurbereinigung wird erreicht kostenfrei, aber Mehrfläche ist grunderwerbssteuerpflichtig 3. Enteignung nach 37 SächsNatSchG gegen Geld NSG, Nationalparks, Biosphärenreservate, Flächen der ND zur Durchführung von Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen angrenzend an Bundeswasserstraßen und Gewässer 1. Ordnung zugunsten von Freistaat Sachsen, Landkreisen, Gemeinden und anerkannten Verbänden Folie 20

21 Die Brutzeiten wichtiger Bodenbrüter (Kulturfolger der Landwirtschaft) Art Monat Braunkehlchen Feldlerche Goldammer Grauammer Kiebitz Rebhuhn Folie 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 22

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