Beratungskonzept. der Grundschule Barienrode. Stand: Okt Verantwortlich: Petra Albrecht-Skowronski

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1 Beratungskonzept der Grundschule Barienrode Stand: Okt Verantwortlich: Petra Albrecht-Skowronski

2 Vorwort Eine Schule ohne Beratung ist heute undenkbar. Die Grundschule Barienrode erbringt daher in verschiedenen Arbeitsfeldern eine Reihe von Beratungsleistungen. Der Begriff Beratung bezeichnet umgangssprachlich ein strukturiertes Gespräch oder eine korrespondierende Kommunikationsform (Brief, o. ä.) oder auch eine praktische Anleitung, die zum Ziel hat, eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen oder sich der Lösung anzunähern. Meist wird Beratung im Sinne von jemandem in helfender Absicht Ratschläge erteilen verwendet. (Wikipedia) Die Beratungstätigkeit in unserer Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen die Aufgabe aller Lehrerinnen sowie der Schulleiterin Frau Albrecht- Skowronski. Beratungsbedarf haben o die Eltern der Grundschulkinder o die Eltern der zukünftigen Schulanfänger o die Schüler und Schülerinnen o die Lehrerinnen und Mitarbeiter der Schule o die Schulleiterin o Referendare, Studenten und Praktikanten o die Kooperationsparter der außerschulischen Einrichtungen (z.b. Übungsleiter des Sportvereins, Mitarbeiter der Kirchen, Mitarbeiter des Kindergartens...) Da Schulen in schwierigen Fällen oft an ihre Kompetenzgrenzen geraten, arbeiten wir zudem bei Beratungsbedarf mit außerschulischen Beratungseinrichtungen zusammen und/ oder stellen Kontakte her: Zu diesen Beratungseinrichtungen gehören u. A. o Schulpsychologischer Dienst der NLschB, Alfeld o Familienbüro der Gemeinde Diekholzen o Hildesheimer Jugendamt o div. Hildesheimer Psychologen und Kinderärzte o Kinder- und Jugendhilfe der Caritas (Schule St. Ansgar) o Deutscher Kinderschutzbund Blauer Elefant o Wildrose Hildesheim, Beratungsstelle bei Missbrauchsverdacht o Lernberatungsinstitute o HiBuZ (Hildesheimer Beratungs- und Unterstützungszentrum o Institut Naseweis o KiM, Universität Hildesheim o LOS o Fr. Brunkhorst, Alte Schule Farmsen Rechtlicher Bezug Erlass Die Arbeit in der Grundschule, Erlass des MK vom geändert durch RdErl. d. MK v Kap. 7 Übergang zu den weiterführenden Schulen (=> S. Anhang) - Kap. 9 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten (=> s. Anhang)

3 Voraussetzungen für eine gute Beratung o Vertrauen des Ratsuchenden in den Beratenden o Verschwiegenheit des Beratenden o Verständnis und Empathie für den Ratsuchenden o Kompetenz des Beratenden o Sicherheit, bei dem Beratenden gut aufgehoben zu sein o die Aussicht auf Hilfe und Unterstützung des Ratsuchenden bei der Lösung seines Problems. Grundsätze der Beratung sind stets o Freiwilligkeit o Verschwiegenheit o größtmögliche Kooperation. Beratungsanlässe Beratung bezieht sich in unserer Grundschule auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten o zu Bildungsangeboten und Schullaufbahn o zur Schulfähigkeit zur Einschulung o zu inklusiven Möglichkeiten o zur individuellen Lernentwicklung der Schüler o zum Arbeitsverhalten des Kindes o zu schulischen und außerschulischen Fördermöglichkeiten bei Lernschwierigkeiten o zu präventiven und fördernden Maßnahmen in Hinblick auf die Lösung von Verhaltensproblemen einzelner Schüler (Sozialverhalten) o bei bevorstehendem Klassen- oder Schulwechsel o zu Möglichkeiten der Förderung besonderer Begabungen o bei Problemen in der Elternschaft die Beratung von Lehrerinnen o bei Fragen zu Unterrichtsplanung und -durchführung o zur Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung von Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler o bei Fragen zu Inklusion und Flüchtlingsproblematik o zur Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen einzelner Schüler sowie der darin begründeten Konflikte in der Schule o bei Problemen im Umgang mit einzelnen Eltern o bei Berufsunzufriedenheit oder Frust o bei Schulwechsel oder der Bewerbung auf Funktionsstellen die Beratung von schulischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen o bei fachlichen Fragen o bei Problemen im Umgang mit dem Kollegium

4 o bei Problemen im Umgang mit lern- oder verhaltensauffälligen Schülern die Beratung der Schulleiterin o bei Fragen zur Verwaltung o bei Fragen zur Unterrichtsorganisation o bei Fragen zum Personalmanagement o bei Fragen zum Ressourcenmanagement / Schulbudget Beratung für die Eltern/ Erziehungsberechtigten Beratung durch die Klassenlehrerin Die Beratungstätigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen unserer Schule und dem Elternhaus. Kontinuierliche Gesprächsangebote sind: Telefonate - Kontakte Gespräche in der Schule nach vorheriger Terminabsprache Spontane Gespräche bei akutem Anlass Elternabende Elternsprechtage Gesprächsangebote nach der Zeugnisausgabe Beratung zum Übergang auf die weiterführenden Schulen Informationen auf unserer Homepage Aushang von Adressen und Telefonnummern verschiedener Beratungsstellen Während intensiver Beratungsgespräche steht die Klassenlehrerin gemeinsam mit der Fachlehrerin zur Verfügung. Beratungsinhalte sind alle alle oben aufgeführten Anlässe. In den Beratungsgesprächen bezieht sich die Lehrkraft auf ihre Beobachtungsergebnisse, schriftliche Ergebnisse der Lernkontrollen des Kindes sowie die in der Schule von allen Fachlehrern geführte Dokumentation der individuellen Lernentwicklung. Die Lehrkraft lässt ihre pädagogischen Erfahrungen einfließen. Das häusliche Verhalten des Kindes kann seitens der Lehrkraft keinen oder nur wenig Zugang in die Beratung finden. Gerade bei den Fragen zur Schullaufbahn ist eine der Hauptaufgaben der Lehrkraft, den Eltern den empfehlenden Charakter des Gespräches zu verdeutlichen. Eine gute Beratung zeichnet sich dadurch aus, dass pädagogische, sachlich fundierte Empfehlungen ausgesprochen und von den Eltern angenommen und in ihre Überlegungen mit einbezogen werden können. Eine Beraterin nimmt den Eltern niemals eine Entscheidung ab, sondern möchte helfen auf dem Weg zu einer tragbaren Entscheidung. Beratung durch die Schulleiterin o Individualberatung der Eltern zu den Themen - Lernvoraussetzungen /Schulreife/ Sprachförderung - Hochbegabung - Vorversetzungen - freiwilliges Wiederholen

5 - sonderpädagogischer Förderbedarf - Lernstörungen/ Aufmerksamkeitsdefizite - Schulangst - Erziehungsschwierigkeiten - außerschulische Beratungseinrichtungen - Disziplinarmaßnahmen - Aktuelle Anlässe wie Unfall, Verletzung, Erkrankung - Probleme im Umgang mit Lehrkräften - Probleme im Umgang mit den Eltern der Klassenelternschaft o Elternabende Neben der Individualberatung bietet Frau Albrecht- Skowronski Elternabende an: - Informationsabend für die Eltern der Vier- bis Fünfjährigen zum letzten Kindergartenjahr (gemeinsam mit dem Kindergarten St. Nikolaus) - Informationsabend für die neuen Erstklasseneltern (3 Monate vor der Einschulung) - Informationsabend für die Eltern der Viertklässler bezüglich der Schullaufbahn (Aug./Sept. kooperativ mit Schulen der Gemeinde, in GS Ochtersum) - Gesamtelternabende in der Schule zu aktuellen Fragen (z.b. Schulwegsicherheit) Beratung für die Schülerinnen und Schüler Beratung durch Klassenlehrerin, Fachlehrerin und Förderlehrkraft In der Grundschule Barienrode werden regelmäßig Individualgespräche mit den Schülerinnen und Schülern geführt zu folgenden Themen: - Lernentwicklung und Lernschwerpunkte (Lob und Kritik) - Ausfall einzelner Lernstandskontrollen - Sozialverhalten - Arbeitsverhalten - Wünsche an Klassen- und Fachlehrerin - Lernängste / Leistungsdruck Die Beratungen finden in den Pausen statt, nach Schulschluss oder in besonderen Unterrichtsstunden (z.b. bei Schreibkonferenzen etc.). Es besteht das Angebot, dass Kinder mit ihren Fragen und Sorgen zu einer Lehrkraft ihrer Wahl kommen. In manchen Klassen gibt es Briefkästen für Wünsche und Kritik. Beratung durch Mitschüler und Mitschülerinnen (Klassensprecher) Unsere Klassensprecher unterstützen ihre Mitschüler, werden dafür im Schülerrat vorbereitet und begleitet. Der Schülerrat soll möglichst 1x monatlich stattfinden und wird von einer Lehrkraft, in der Regel Frau Albrecht-Skowronski, geleitet.

6 Beratung für die Lehrerinnen und päd. Mitarbeiterinnen Beratung durch die Schulleiterin Mindestens einmal jährlich sowie bei aktuellem Bedarf besucht Frau Albrecht- Skowronski alle Kolleginnen im Unterricht ( 43 NSchG). Im Anschluss an diese Hospitationen finden Nachbesprechungen statt. Schulleiterin und Lehrkraft wählen gemeinsam einen oder mehrere Aspekte als Schwerpunkte für eine Beratung aus. Miteinander werden die Stärken und Schwächen der gezeigten Unterrichtsstunde bestimmt und Wege aufgezeigt für eine Optimierung des Unterrichtes. Am Ende des Gespräches können Ziele vereinbart werden. Jeweils zum Ende eines Schuljahres sowie bei Bedarf finden Mitarbeitergespräche mit jeder Kollegin und den pädagogischen Mitarbeiterinnen statt. Sie sind ein besonders wichtiges Element der Personalentwicklung in der Grundschule Barienrode. In diesen Gesprächen können auch Zielvereinbarungen getroffen werden. Themenschwerpunkte dieser Gespräche: - Zufriedenheit und Unzufriedenheit jeder Kollegin - Verbesserung der Unterrichtsqualität - Erziehungsfragen - Verstärkung der Kommunikation und Kooperation - Erhöhung der Arbeitseffektivität - Aufzeigen besonderer Stärken / Ressourcenanalyse - Weiterentwicklung des vorhandenen Potentials und Finden angemessener Einsatzmöglichkeiten - Wünsche für das neue Schuljahr Zielvereinbarungen sollen sowohl der Entwicklung der einzelnen Person als auch der Schulentwicklung dienen. Ziele können formuliert werden zur individuellen Förderung (d.h. fachliche oder soziale Qualifikation) oder in Bezug auf das Aufgabenverständnis der Lehrkraft. (=> s. Konzept zur Personalentwicklung) Kollegiale Hospitationen / Teambildung / Hospitation der Förderschullehrkraft In der Grundschule Barienrode gilt seit dem Schuljahr 2010/11 die Absprache, dass sich die Lehrerinnen gegenseitig im Unterricht besuchen. Anschließend wird die Hospitationsstunde gemeinsam besprochen. Im Kollegium findet eine enge Zusammenarbeit statt. Bei Beratungsbedarf wenden sich die Lehrkräfte vertrauensvoll an ihre Kolleginnen. Die Personalvertretung wirkt bei Bedarf vermittelnd. Einmal monatlich findet eine pädagogische Runde statt, in der sich die Kolleginnen austauschen. Besondere Unterstützung erfahren sie bei Fragen zu Förderbedarfen von der Förderschullehrkraft der Schule. Beratung durch Schulpsychologie und Schulberater In den letzten Jahren gab es von Seiten der Schulpsychologie Hildesheim das Angebot, vorbereitend auf die Beratungsgespräche zur Schullaufbahnempfehlung

7 an einem Schulungstag teilzunehmen. Diese Beratungsschulung haben alle unsere Kolleginnen besucht. Kursmaterialien: Sich mit Eltern beraten - Das Elterngespräch am Ende der Grundschule zum Übertritt in die weiterführenden Schulen, Schulpsychologie. Bei Beratungsbedarf bieten sowohl der schulpsychologische Dienst der Landesschulbehörde als auch weitere Schulberater kollegiale Supervision an. Beratung für die Schulleiterin Beratungsstellen sind: o Landesschulbehörde Hannover (Rechtliche Beratung; Kooperationen ) o LschB, Außenstelle Alfeld (pädagogische Fragen, Schulorganisatorisches) o LBV (Fragen zur Besoldung und Beihilfe; Päd. Mitarbeiter) o Die oben genannten Beratungsstellen Hildesheims und des Landkreises o Schulträger (Organisatorische Fragen zu Gebäude und Ausstattung, Sicherheit) Frau Albrecht- Skowronski besucht regelmäßig folgende Gruppen: o Schulleitersupervision (begleitet von Schulpsychologin) o Schulleiterdienstbesprechungen der LschB o Schulleitungskooperation der Grundschulen der Gemeinde Diekholzen (Organisatorisches, päd. Fragen, Personalentwicklung) o Schulleiter- Coachingtage, Nils (Führungsverhalten, Rolle der Schulleitung) Evaluation Jährlich zum Schuljahresende wird im Rahmen der schuleigenen Evaluation (2009 und 2010 Seis, seitdem interne Abfragen in Anlehnung an Orientierungsrahmen Schulqualität) die Zufriedenheit der Adressaten von Beratung (Eltern, Schüler, Lehrerinnen, päd. Mitarbeiterinnen) abgefragt. Daraus ergeben sich gegebenenfalls Änderungen des hier vorliegenden Beratungskonzeptes. Literatur Kursmaterialien: Sich mit Eltern beraten - Das Elterngespräch am Ende der Grundschule zum Übertritt in die weiterführenden Schulen, Schulpsychologie Anhang - Erlass Die Arbeit in der Grundschule, Erlass des MK vom geändert durch RdErl. d. MK v Übergang zu den weiterführenden Schulen

8 7.1 Am Ende des 3. oder zu Beginn des 4. Schuljahrgangs sind die Erziehungsberechtigten in Veranstaltungen über - den Bildungsauftrag, die Leistungsanforderungen und Arbeitsweisen der weiterführenden Schulen und - die Möglichkeiten eines späteren Schulformwechsels zu informieren. Dabei ist im Sinne der Durchlässigkeit auch umfassend darüber Auskunft zu geben, welche Abschlüsse und Berechtigungen an den verschiedenen Schulformen erworben werden können und welche Möglichkeiten der Weiterführung es in der gymnasialen Oberstufe sowie in den Bildungsgängen des berufsbildenden Schulwesens gibt. Die Informationsveranstaltungen werden von der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Grundschule durchgeführt; Vertreterinnen oder Vertreter aus weiterführenden Schulen stellen Bildungsauftrag, Arbeitsweisen und Leistungsanforderungen der jeweiligen Schulform vor. 7.2 Die Grundschule bietet den Erziehungsberechtigten im 4. Schuljahrgang mindestens zwei Beratungsgespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulformen und Bildungsgänge ( 59 Abs. 1 Satz 1) zu beraten. Die Schülerin oder der Schüler ist in geeigneter Form in die Beratung einzubeziehen. Grundlagen für diese Gespräche sind - der Leistungsstand, - die Lernentwicklung während der Grundschulzeit, - das Sozial- und Arbeitsverhalten und - Erkenntnisse aus Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten. Ziel der Gespräche ist es, den Erziehungsberechtigten Unterstützung und Orientierung im Hinblick auf die Wahl der weiterführenden Schulform zu geben. Dies beinhaltet auch, den Erziehungsberechtigten alternative Wege zu dem von ihnen gewünschten Schulabschluss für ihr Kind aufzuzeigen. Die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche sind schriftlich zu dokumentieren (Anlage 1), um für Verbindlichkeit und Transparenz zu sorgen. Die Erziehungsberechtigten erhalten Ausfertigungen dieser Protokolle. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung findet beim Schulformwechsel eine erneute Begutachtung statt. Erziehungsberechtigte werden im Rahmen der Förderkommission eingehend beraten. 9. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten 9.1 Die Wechselwirkung von schulischen und außerschulischen Erziehungs- und Lerneinflüssen erfordert eine enge, vertrauensvolle, kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten. Anzustreben ist eine Erziehungspartnerschaft. 9.2 Für diese Zusammenarbeit ist die gegenseitige Information Voraussetzung. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die Erziehungsberechtigten über die Grundsätze der schulischen Erziehung zu informieren sowie Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit ihnen zu erörtern. Das gilt auch für die Kriterien der Leistungsbewertung. Von besonderer Bedeutung ist die Information über Ziele, Inhalt und Gestaltung der Sexualerziehung. Außerdem müssen die Erziehungsberechtigten über die Entwicklung ihres Kindes in der Schule, über sein Verhalten sowie über Lernerfolge und Lernschwierigkeiten unterrichtet werden. Die Erziehungsberechtigten sollten die Lehrkräfte über die Lebensumstände ihrer Kinder und über die eigene Erziehungspraxis in dem für die Schule erforderlichen Umfang informieren. 9.3 Zur Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten bietet die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten neben Sprechstunden und Elternsprechtagen zusätzliche Sprechnachmittage, Hausbesuche, Elternabende, Elterninformationsbriefe, Gelegenheiten zur Hospitation der Erziehungsberechtigten im Unterricht sowie Teilnahme

9 und Mitarbeit der Erziehungsberechtigten an besonderen Veranstaltungen der Schule an. Erziehungsberechtigte können die Lehrkräfte in einzelnen Phasen des Unterrichts unterstützen. Sie können Neigungsgruppen betreuen sowie der Lehrkraft bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen, Feiern und von Gemeinschaftsvorhaben, z. B. Landheimaufenthalten, Wanderungen, Ausflügen und Besichtigungen helfen. Die Aufsichtspflicht ist durch die Bestimmungen des 62 NSchG geregelt. 9.4 Die Termine für Elterninformationsveranstaltungen und Einzelberatungen sind in der Regel zeitlich so anzusetzen, dass sie auf die Berufstätigkeit von Erziehungsberechtigten Rücksicht nehmen. 9.5 Die Erziehungsberechtigten sind an den schulischen Belangen und Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Für die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten gelten die Bestimmungen der NSchG.

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