Kooperationsprojekt Das Netz Krisenberatung und Kooperation in Eidelstedt. Stand: Februar Konzept. Erziehung und Beratung. Stand: xx.xx.
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1 Landesbetrieb Konzept Erziehung und Beratung Stand: xx.xx.2007 Konzept Kooperationsprojekt Das Netz Krisenberatung und Kooperation in Eidelstedt Stand: Februar 2012 Beratungsstelle Für Kinder, Jugendliche und Eltern in Eidelstedt
2 Karin Hanno Rainer Scheel Baumacker 1a Hamburg Tel.: 040/ Fax: 040/
3 Inhalt 1. Einführung 4 2. Ziele 5 3. Zielgruppe und Zugänge 6 4. Leistungen/Maßnahmen 6 5. Trägerschaft und Kooperationen 7 6. Räumlichkeiten und Kapazitäten 8 7. Evaluation 8 8. Zusammenarbeit mit dem Jugendamt 8
4 4 1. Einführung Die vorliegende Konzeption beschreibt einen sozialpädagogischen Arbeitsansatz, der sich auf ein kleinräumiges, kurzfristiges und unbürokratisches Unterstützungs- und Klärungsangebot konzentriert. Unter Zusammenführung von gemeinsamen Trägerressourcen auf der Grundlage der wenn auch unterschiedlich verorteten Verantwortung für den sozialen Raum, kooperieren Träger in der Region und entwickeln gemeinsame Strategien zur Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien in der Region. Sie erhalten niedrigschwellige professionelle Unterstützung für konkrete Anliegen. Sie können die Hilfeangebote in Anspruch nehmen und haben immer wieder Zugang zu ihnen, wenn die Lebenslage es erfordert. Der Aspekt der Angehörigen- und Nachbarschaftsaktivierung und unterstützung in einem Quartier ist nicht Nebensache, sondern ausdrücklich Bestandteil des Arbeitsansatzes. Bürger bleiben in der Verantwortung und Zuständigkeit für ihre jeweiligen Lebens- und Problemlagen und sind somit auch weiterhin trotz und wegen der Unterstützungsangebote Akteure ihres eigenen Alltags. Eine im Herbst 02 eingerichtete Konzeptgruppe, bestehend aus den Mitarbeiter/innen der Einrichtungen HDJ AckerPoolCo, ASP Falkengrund, MOBI, dem LEB/ KJHV- Eimsbüttel, dem ASD, und beratend - zwei Kolleg/inne/n vom ASP Wegenkamp, hat die Idee einer Gästewohnung Eidelstedt als sozialräumliches Kooperationsprojekt diskutiert und in den wesentlichen Grundzügen ausgestaltet. Die Konzeptberatung wurde auf Antrag des Jugendamtes durch die Aus- und Fortbildungsabteilung der Fachbehörde finanziert. Von den Kolleg/inne/n der Offenen Kinder und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit dokumentierte Erfahrungen mit Fallarbeit und Krisen sowie das Konzept des bereits bestehenden Projekts Gästewohnung vom ASP Wegenkamp dienten dabei als
5 5 Grundlage. Letzteres wurde konzeptionell aufgrund besonderer Bedingungen im Sozialraum sowie einer sehr unterschiedlichen Trägersituation entsprechend modifiziert. Das Projekt bedeutet im Kern das Angebot einer kurzfristigen Unterstützungsmöglichkeit im Sozialraum für Kinder, Jugendliche und junge Familien sowie auch andere sozialpädagogische Hilfen, welche ohne formales Antrags- und Bewilligungsverfahren und ohne Aktenführung, direkt von den Nutzern vom Projekt abgerufen werden können. Die Maßnahmen sollen auch in enger Verbindung mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, aus dieser heraus und unter Berücksichtigung ihrer zentralen Prinzipien Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Partizipation - eingesetzt werden. 2. Ziele: Hilfezugänge für Kinder, Jugendliche und Familien, die durch das bestehende Jugendhilfesystem nicht erreicht werden, Schnelle, unbürokratische, der jeweiligen Lage flexibel angepasste, Hilfen in Krisensituationen für Kinder, Jugendliche und junge Familien, Vermeidung von "Straßenkarrieren", Vermeidung von Stabilitätsverlusten durch orts- und lebensweltferne Unterbringung, Vernetzung statt Weiterreichen von Jugendlichen; Hilfe dort, wo sie sind. Konfliktmediation in Familien, in peer-groups und im Stadtteil. Bei Bedarf Vermittlung von eigenem Wohnraum für Jugendliche und junge Erwachsene. Stabilisierung der Familien, Vermeidung von Zusammenbrüchen familiärer Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungskompetenzen durch konkrete, praktisch nützliche Alltagshilfen, Sozialräumliche Vernetzung, Aktivierung und Vitalisierung von Bewohner- und Bewohnerinnenkompetenzen.
6 6 3. Zielgruppen und Zugangswege Zielgruppen sind Kinder bzw. junge Menschen im Sinne des KJHG und deren Familien, junge Mütter im Übergang zur Elternschaft und Alleinerziehende im nördlichen Stadtteil Eidelstedt (statistische Gebiete , 4009), insbesondere in den Quartieren: Wildacker, Wiebischenkamp und Reemstückenkamp Astweg, Hörgensweg sowie im direkten Einzugsbereich der beteiligten Einrichtungen und Dienste in Eidelstedt und Stellingen. Die Zuständigkeit des Projekts orientiert sich dabei weniger am formalen, als vielmehr am tatsächlichen Lebensmittelpunkt der einzelnen Jugendlichen und an deren bestehenden Bezügen. Grundsätzlich gilt aber: Der Sozialraum hat Vorrang. Der Zugang erfolgt über die beteiligten Einrichtungen, über den ASD im Rahmen der Kooperationsvereinbarung sowie direkt über die Mitarbeiter der Beratungsstelle Das Netz des LEB/KJHV-Eimsbüttel. 4. Leistungen/Maßnahmen Im Einzelnen sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Betreuung, Begleitung und ganzheitliche, thematisch übergreifende Beratung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben und in Krisensituationen für einen begrenzten Zeitraum. Die jeweilige Form der Unterstützung wird im Einzelfall der Situation entsprechend entwickelt. Prinzipiell reicht sie von Beratung, Begleitung bis zur Unterbringung in der Übergangswohnung. In einer Übergangswohnung können Jugendliche oder Familien in Krisensituationen vorrübergehend untergebracht werden. Dort sollen sie, in Verbindung mit Betreuung, Beratung und Versorgung, soweit stabilisiert werden, dass eine weitere sinnvolle Perspektive erarbeitet und umgesetzt
7 7 werden kann. Angestrebt wird eine Krisenunterbringung von in der Regel 7 Tagen; in dieser Zeit sollen geeignete Anschlussmöglichkeiten oder die Behebung der Krisensituation erarbeitet werden. Insbesondere für Bemühungen, die der Vermittlung einer eigenen Wohnung (aber auch sonstigen Anschlussmöglichkeiten) dienen, kann die Unterbringungsdauer verlängert werden; in jedem Fall soll der Übergangscharakter des Angebots sichtbar bleiben. Die Übergangswohnung wird als Instrument nur dann eingesetzt, wenn sie zur Lösung geeignet scheint und andere Interventionsmöglichkeiten und nachbarschaftliche Unterbringungsressourcen nicht mehr greifen können. Unterstützung, Nutzung, Beratung sowie Aufbau von "Nachbarschaftsnetzen" für die vorübergehende Unterbringung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der elterlichen Wohnung verlässliche und umfängliche Erreichbarkeit des Projekts Kooperation und Vernetzung mit den Institutionen des Stadtteils wie Tagesheime, Schulen/REBUS und anderen Jugendhilfeträgern. Entwicklung institutioneller Netzwerke und Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Quartieren konzeptionelle Weiterentwicklung der Übergangswohnung auf Grundlage der Reflexion von Bedarfsentwicklung und Praxiserfahrung. 5. Trägerschaft und Kooperation Die Trägerschaft übernimmt der Landesbetrieb Erziehung und Beratung/Kinder- und Jugendhilfeverbund Eimsbüttel. Um einen lebendigen Kooperationsprozess zwischen den beteiligten Einrichtungen und Personen sicherzustellen, sind ein hohes Maß an Verbindlichkeit und Transparenz sowie eindeutige Entscheidungsstrukturen notwendig. Die fachliche Beteiligung der Einrichtungen wird über eine Kooperationsvereinbarung gewährleistet (s.u.). Die Kooperation mit dem ASD wird über eine gesonderte Vereinbarung geregelt (s.u.).
8 8 6. Räumlichkeiten und Kapazitäten Standort der Übergangswohnung soll die ehemalige Hausmeisterwohnung des HDJ AckerPoolCo sein. Nach einem entsprechenden Umbau stehen dort neben einer Küche, einem Bad drei Zimmer zur Verfügung. Die Wohnung kann im Regelfall mit zwei, im Ausnahmefall, insbesondere bei einer Unterbringung von Familien, mit bis zu fünf Personen belegt werden. Dieses ist in der Betriebserlaubnis festzuschreiben. Als Büro, für Beratung und pädagogische Arbeit stehen die Räumlichkeiten der ambulanten Hilfe des LEB/KJHV - Eimsbüttel, direkt gegenüber vom HDJ zur Verfügung. Das Projekt wird betreut von zwei Vollzeitstellen SozialpädagogInnen. Ein reflektorischer Austausch, sowie Supervision ist im Zusammenwirken mit dem ambulanten Team gewährleistet. 7. Evaluation / Dokumentation Der Träger dokumentiert seine Arbeit insbesondere hinsichtlich 1. der Art der Krisen und der von den Nutzerinnen und Nutzern formulierten Unterstützungsbedarfe 2. der Art der Unterstützungsmaßnahmen durch das Projekt 3. der Dauer und des Ergebnisses der Unterstützungsmaßnahmen 4. Anzahl, Geschlecht und Alter der Nutzerinnen und Nutzer 5. der Bedarfsentwicklung 6. der Kooperation Falldokumentationen werden dabei ausreichend anonymisiert, um den Persönlichkeitsschutz der Nutzer/innen zu wahren. Nach Ablauf eines Jahres wird ein Jahresbericht mit den Ergebnissen erstellt. 8. Kooperation mit dem Jugendamt 1. Über Jugendhilfebedarfe, Lebenslagen und Probleme im Sozialraum findet zwischen dem Jugendamt der Region und DAS NETZ ein kollegialer Austausch statt. Datenschutzrechtliche Vorgaben sind dabei ohne Einschränkung zu
9 9 berücksichtigen. 2. Jugendhilfeaufgaben werden vom ASD direkt an DAS NETZ weitergegeben, wenn dieses von den Antragstellern akzeptiert wird und zweckmäßig erscheint. Zielsetzung, Ausgestaltung und Zeitrahmen der Unterstützung werden mit den Beteiligten entwickelt. Andere Personen, Dienststellen oder Hilfseinrichtungen können dabei auf Wunsch oder mit Einverständnis der Jugendlichen oder Eltern beteiligt werden. Der Träger informiert das Jugendamt zeitnah über den Abschluss einer Hilfeleistung. 3. Die Übergangswohnung wird bei Bedarf im Rahmen des o.g. Verfahrens genutzt. 4. Jugendhilfeleistungen, die ohne Einschaltung des Jugendamtes bei DAS NETZ in Anspruch genommen werden, sind auf Wunsch der Familien vertraulich, ohne Aktenführung und personenbezogene Datenweitergabe zu behandeln, sofern nicht die rechtlichen Bestimmungen zur Sicherung des Kindeswohls greifen. Ausgestaltung und Zeitrahmen der Unterstützungsleistung sind zwischen den Kindern/Jugdl., den Eltern und DAS NETZ auszuhandeln. Der Allgemeine Soziale Dienst, andere Dienststellen, Personen, oder Hilfseinrichtungen können dabei auf Wunsch der Kinder/Jugdl. oder Eltern eingeladen und beteiligt werden. 5. Findet der Zugang über Schule, KTH oder andere Einrichtungen im Stadtteil statt, werden diese in die Planung und den weiteren Hilfeprozess gem. den unter Punkt 4 genannten Bedingungen einbezogen. 6. Die Nutzung der Übergangswohnung erfordert grundsätzlich das Einverständnis der sorgeberechtigten Eltern und der Nutzer/innen selber. Im Falle unterschiedlicher Bewertungen der Situation durch die Beteiligten wird versucht, eine für alle akzeptable Verfahrensweise auszuhandeln. Ist es trotzdem nicht möglich, in einer akuten Krisensituation das Einverständnis der sorgeberechtigten Eltern für den Aufenthalt ihrer Kinder in der Übergangswohnung zu erreichen, obwohl dieses von den Jugendlichen gefordert wird, wird das weitere Verfahren mit dem ASD bzw. dem KJND entsprechend KJHG 42 abgestimmt.
10 10 7. Die Leistungen werden von DAS NETZ gegenüber dem JA in anonymisierter Form bzgl. Bedarfs, Form der Hilfe, Umfang, Dauer, Zielsetzung und Ergebnis dokumentiert und evaluiert. Kooperation zwischen den Einrichtungen HDJ AckerPoolCo, ASP Falkengrund, MOBI und dem Krisenteam des LEB 1. Wenn eine unmittelbar betroffene Person oder eine Person aus deren Umfeld einen Bedarf erkennt und um Unterstützung bittet, und wenn es der Einrichtung nicht möglich ist, aus eigenen Ressourcen heraus eine Veränderung herbeizuführen, soll das Krisenteam 1 einbezogen werden. 2. In der Fallarbeit, sofern diese über die Einrichtungen initiiert wurde, findet eine direkte Kommunikation und Kooperation des jeweiligen Operationsteams 2 mit eigener Handlungs- und Entscheidungskompetenz statt. Dabei gilt das Prinzip: Wer als erste/r mit dem Fall befasst war, ist für diesen weiterhin verantwortlich. 3. Über Anfragen zu Neuaufnahmen in der Übergangswohnung entscheiden die Mitarbeiter des Netzes zeitnah. 4. Die Kooperationspartner der Beratungsstelle Das Netz (MOBI, AckerPoolCo, ASP Eidelstedt-Nord und eine Vertreterin des ASD-Eidelstedt) treffen sich monatlich. Bedarfe des Stadtteils, aktuelle Entwicklungen, Kooperationsprojekte und der informelle Austausch sind regelmäßige Inhalte. 1 als Krisenteam bezeichnet werden hier die vom Projekt DAS NETZ eingestellten Kolleginnen des LEB 2 als Operationsteams bezeichnet werden die jeweils den konkreten Fall gemeinsam betreuend Kolleg/Inn/en aus der offenen Arbeit und dem Krisenteam
11 11 Träger: Landesbetrieb Erziehung und Beratung - Kinder- und Jugendhilfeverbund Eimsbüttel Kooperationspartner: Haus der Jugend Eidelstedt AckerPool Co. Mobile Kinder- und Jugendarbeit Mobi Abenteuerspielplatz Eidelstedt Nord ASP Eidelstedt Nord Fachamt für Jugend und Familienhilfe/ASD Region 3
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