Sozialversicherung: Wann eine Befreiung für Sie möglich ist

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1 sozialversicherung gf S 630 / 1 Sozialversicherung: Wann eine Befreiung für Sie möglich ist darum geht es: Glauben Sie nicht, dass die Sozialversicherungspflicht für Sie als geschäftsführenden Gesellschafter kein Thema ist. Das kann für Sie zu einer kostspieligen Beitragsfalle werden. Denn dass Sie Anteile an Ihrer GmbH halten, genügt für eine Versicherungsbefreiung nicht. In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie aus der gesetzlichen Sozialversicherung aussteigen können sogar als Fremd-Geschäftsführer. Außerdem: Welche Pflichten Sie als Geschäftsführer bezüglich der Sozialversicherung Ihrer Angestellten haben. ihr autor: Wolfgang Pahlenberg, Siegburg, seit Jahren Fachautor und Gutachter für beitrags- und versicherungsrechtliche Themen aus dem Bereich der Sozialversicherung. Magazin Suchwort-Register Checklisten die themen: Befreiung von der Sozialversicherung: Das sind die entscheidenden Kriterien Ihr Gesellschafteranteil hat Einfluss auf die Sozialversicherungspflicht Der 2. Befreiungsgrund: Das Gesamtbild Ihrer Tätigkeit Welche Besonderheiten bei einer Familien-GmbH gelten Wenn ein Treuhänder die Aufgaben eines Gesellschafters übernimmt So lassen Sie Ihre versicherungsrechtliche Beurteilung bestätigen Irrtümlich gezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden Ihnen erstattet Wann Sie einen Arbeitgeberzuschuss zur Versicherung bekommen Sozialversicherung der Arbeitnehmer: Wofür Sie als Geschäftsführer haften Checkliste: Entscheidende Punkte für Ihren versicherungsrechtlichen Status als Gesellschafter-Geschäftsführer A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

2 S 630 / 2 sozialversicherung gf z Befreiung von der Sozialversicherung: Das sind die entscheidenden Kriterien Unternehmer können frei entscheiden, in welcher Form sie für den Krankheitsfall, für Arbeitslosigkeit oder ihren Ruhestand vorsorgen. Anders als Arbeitnehmer sind sie keine Pflichtmitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung. Häufig schließen sich Unternehmer deshalb einer privaten Versicherung an oder investieren stattdessen in renditeträchtige Kapitalanlagen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber So werden Sie als Geschäftsführer eingestuft Sie selbst sind jedoch nicht schon deshalb von der Sozialversicherungspflicht also der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit, weil Sie Gesellschafter- Geschäftsführer Ihrer GmbH sind. Grund: Als Geschäftsführer sind Sie sowohl angestellter Arbeitnehmer Ihrer GmbH als auch Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer wären Sie aber pflichtversichert. Ausschlaggebend für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Ihrer Tätigkeit ist also, ob Ihre Eigenschaft als Arbeitnehmer oder selbstständiger Unternehmer überwiegt. Wie Sie das herausfinden, lesen Sie in diesem Beitrag. Entscheidungshilfe zur versicherungsrechtlichen Beurteilung Ihrer Geschäftsführertätigkeit Abschnitt Sachverhalt Beurteilung I t Beläuft sich der Anteil am Stammkapital auf mindestens 50 % oder t gibt es eine Sperrminorität auf Grund besonderer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag? Ja Es besteht ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft. Folge: keine abhängige Beschäftigung. Nein

3 sozialversicherung gf S 630 / 3 Wenn auf Grund der Kriterien aus Abschnitt I ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nicht ausgeschlossen ist, sind die allgemeinen Voraussetzungen für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu prüfen. Ausschlaggebend ist das Gesamtbild der Beschäftigung. Abschnitt Sachverhalt Beurteilung II Dürfen Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer mit sich selbst Verträge abschließen (Selbstkontrahierung; Ausschluss von 181 BGB)? Ja Indiz gegen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Nein III Können Sie frei bestimmen, wo, wann, wie lange und wie Sie arbeiten? Ja Es besteht kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Beachten Sie: Entscheidend ist, ob Ihre Arbeitsleistung insgesamt von der Gesellschafterversammlung reglementiert werden kann. Nein IVa t Sind Sie Geschäftsführer einer Familien-GmbH (Familienangehörige > 50 % der Gesellschaftsanteile) und t verfügen als einziger Gesellschafter über die für die Führung der GmbH notwendigen Branchenkenntnisse? Ja Indiz gegen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Beachten Sie: Die fachliche Überlegenheit für sich allein lässt aber nicht den Schluss auf eine selbstständige Tätigkeit zu! Nein IVb Waren Sie vor der Umwandlung Ihres Unternehmens in eine GmbH Alleininhaber einer Einzelfirma? Ja Es besteht kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, wenn Sie Lenker des Unternehmens geblieben sind. Nein

4 S 630 / 4 sozialversicherung gf Abschnitt Sachverhalt Beurteilung IVc Üben Sie Ihre Geschäftsführertätigkeit abgesehen von bestimmten wichtigen Geschäften unabhängig von Weisungen der Gesellschafter aus? Ja Es besteht kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, wenn die Geschäftsführertätigkeit mehr durch ein gleichberechtigtes Nebeneinander der Familienmitglieder als durch Interessengegensätze gekennzeichnet ist. Nein V Haben Sie einen Treuhandvertrag für die Geschäftsführung ohne Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung? Nein Es besteht keine abhängige Beschäftigung. Ja VI Tragen Sie ein erhebliches Unternehmerrisiko? Ja Indiz gegen eine abhängige Beschäftigung. Nein Wenn keines der Kriterien auf Ihr Arbeitverhältnis zutrifft, handelt es sich bei Ihrer Geschäftsführertätigkeit um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. z Ihr Gesellschafteranteil hat Einfluss auf die Sozialversicherungspflicht Ob Sie als Geschäftsführer Ihrer GmbH sozialversicherungspflichtig sind, entscheidet sich an einer Frage: Üben Sie Ihre Geschäftsführertätigkeit weisungsgebunden oder selbstständig aus? Das beurteilen die Sozialversicherungsträger danach, inwieweit Sie persönlich die Geschicke der GmbH beeinflussen können.

5 sozialversicherung gf S 630 / 5 Wann Sie als geschäftsführender Gesellschafter auf jeden Fall befreit sind In der Regel ist das der Fall, wenn Sie nicht nur Geschäftsführer, sondern auch Gesellschafter sind und in der Gesellschafterversammlung wenigstens die Hälfte aller Stimmen haben. Kommt also ohne Ihre Zustimmung kein Beschluss zustande, sind Sie in keinem Fall sozialversicherungspflichtig. Mehr als die Hälfte der Stimmen beispiel: Das Stammkapital der Holzhandels GmbH beträgt Dieses Stammkapital halten die Gesellschafter Klaus Holz zu 50 %, Herbert Glotz zu 30 % und Peter Kaufmann zu 20 %. Die Beschlüsse werden in der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit gefasst, wie es das GmbH-Gesetz vorsieht. Alle Gesellschafter arbeiten in der Firma mit und beziehen ein monatliches Arbeitsentgelt. Ohne die Zustimmung von Holz kommt in der Gesellschafterversammlung kein mehrheitlicher Beschluss zustande. Dadurch kann Holz die Firmenführung maßgeblich beeinflussen. Er braucht den Weisungen der Gesellschafterversammlung nicht ohne seine Zustimmung zu folgen. Holz steht also nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und ist nicht kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Glotz kann hingegen mit seinem Stimmrecht allein die Beschlussfassung nicht beeinflussen. Er ist an den Beschluss der Gesellschafterversammlung gebunden. Damit ist Glotz sozialversicherungspflichtig. Das Gleiche gilt für Kaufmann. Auch er kann die Firmenführung alleine nicht beeinflussen. So nehmen Sie mit einer Sperrminorität Einfluss auf die GmbH Der Gesellschaftervertrag Ihrer GmbH kann jedoch eine andere als die einfache Mehrheit für Beschlüsse vorschreiben. Beispielsweise kann bestimmt werden, dass Gesellschafter, Auf den Gesellschaftervertrag kommt es an

6 S 630 / 6 sozialversicherung gf die lediglich über 25 % der Stimmen verfügen, nicht überstimmt werden können (so genannte Sperrminorität). Verfügen Sie über einen solchen Stimmenanteil, sind Sie nicht abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungsfrei. Fremd-Geschäftsführer sind in der Regel versicherungspflichtig Sind Sie kein Gesellschafter, sondern Fremd-Geschäftsführer Ihrer GmbH, sind Sie aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ein leitender Angestellter. In der Regel sind Sie damit sozialversicherungspflichtig. beachten sie: In Einzelfällen können Sie jedoch auch dann von der Versicherungspflicht befreit sein. Für die Beurteilung ist ausschlaggebend, wie weit Sie an Weisungen der Gesellschafter gebunden sind. Insbesondere zur Famibeispiel: Der Sachverhalt ist derselbe wie im oben genannten Beispiel. Lediglich eine besondere Bestimmung im Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung generell mit einer 75%igen Mehrheit erfolgt. Holz kann wieder auf Grund der Höhe seines Geschäftsanteils (50 %) alle Beschlüsse verhindern und so in die Firmenführung eingreifen. Darüber hinaus ermöglicht die Bestimmung im Gesellschaftsvertrag jetzt auch Glotz, die Firmenführung zu beeinflussen. Auf Grund seiner Einlage in Höhe von 30 % des Stammkapitals kann er jeden Beschluss verhindern. Die Geschäftsanteile der übrigen Gesellschafter (70 %) reichen für einen Beschluss ohne seine Zustimmung nicht aus. Glotz ist deshalb kein Arbeitnehmer. Dagegen kann Kaufmann auf keinen Fall die Beschlussfassung verhindern. Die beiden anderen Gesellschafter können gegen ihn einen Beschluss fassen. Herr Kaufmann ist damit weisungsgebunden beschäftigt. Er ist sozialversicherungspflichtig. Ausnahmen

7 sozialversicherung gf S 630 / 7 lien-gmbh gibt es eine Vielzahl entsprechender Entscheidungen (lesen Sie dazu mehr ab Seite S 630 / 9). Besonderheiten bei der GmbH in Gründung Solange sich Ihr Unternehmen als Vor-GmbH in der Gründungsphase befindet, sind Sie nicht pflichtversichert. Das bleibt so bis zum Handelsregistereintrag. Grund: Solange die GmbH noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist, haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch, also auch mit dem Privatvermögen. Sie stehen also zum Beispiel persönlich für Steuer- und Beitragsschulden der GmbH in Gründung gerade. Auf Grund dieses hohen unternehmerischen Risikos werden Sie wie ein sozialversicherungsfreier Einzelunternehmer beurteilt. Keine Versicherungspflicht z Der 2. Befreiungsgrund: Das Gesamtbild Ihrer Tätigkeit Haben Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung, muss Ihre Tätigkeit zahlreiche Anforderungen erfüllen, damit Sie als selbstständiger Unternehmer gelten und nicht sozialversicherungspflichtig sind. Ihre Tätigkeit muss selbstbestimmt sein Letztlich ist das Gesamtbild Ihrer Tätigkeit und der Gesellschafter-Situation ausschlaggebend. Zusammenfassend liegt keine persönliche Abhängigkeit vor, wenn w Sie in Ihrer Arbeit hinsichtlich der Art sowie der Zeit, des Ortes und der Dauer der Tätigkeit im Wesentlichen weisungsfrei sind, w Sie als Einziger über die für die Firmenführung notwendigen Branchenkenntnisse verfügen und damit dem Weisungsrecht der übrigen Gesellschafter faktisch nicht unterliegen, w Sie ein erhebliches unternehmerisches Risiko tragen, Kriterien

8 S 630 / 8 sozialversicherung gf w es keine Interessengegensätze gibt, wie sie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern üblich sind. beispiel: Karl Wagner ist seit Jahren als Angestellter in der Werbebranche tätig. Mit 3 weiteren ehemaligen Kollegen gründet er eine GmbH. Jeder der 4 Gesellschafter hält jeweils 25 % des Stammkapitals. Wegen der unterschiedlichen Aufgabenstellung haben alle Gesellschafter einen Anstellungsvertrag als Geschäftsführer. Jeder ist Spezialist für seinen Bereich. Nur für bestimmte Geschäfte ist die Zustimmung der Gesellschaftsversammlung nötig. Keiner der Gesellschafter-Geschäftsführer ist an eine bestimmte Arbeitszeit gebunden. Vertraglich wurden w ein monatliches Arbeitsentgelt, w Gewinnbeteiligungen und w grundsätzliche Arbeitnehmerrechte vereinbart. In dieser Konstellation ist nicht ausgeschlossen, dass jeder der Geschäftsführer, obwohl er gleichzeitig Gesellschafter ist, in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit der GmbH steht. Denn: Auf Grund der Geschäftsanteile allein kann keiner ein Weisungsrecht ausüben (alle haben den gleichen Anteil von 25 %). Wenn das nicht möglich ist, gibt das Gesamtbild der Tätigkeiten den Ausschlag. An diesem Beispiel wird deutlich, dass bei jeder versicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern der Einzelfall genau erörtert werden muss. Fachkenntnis allein kein Befreiungsgrund Andere Gesellschafter haben kein Weisungsrecht beachten sie: Ob ein Beschäftigungsverhältnis weisungsfrei und damit versicherungsfrei ist, hängt nicht immer mit der alleinigen Branchen- oder Fachkenntnis des betreffenden Geschäftsführers zusammen. Denn auch die firmenspezifischen Besonderheiten müssen berücksichtigt werden. Nur wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer tatsächlich faktisch nicht den Weisungen der anderen Gesellschafter unterliegt, ist von einer weisungsfreien Tätigkeit auszugehen.

9 sozialversicherung gf S 630 / 9 z Welche Besonderheiten bei einer Familien-GmbH gelten Sind Sie Geschäftsführer einer Familien-GmbH, die zu mehr als der Hälfte Ihrer Familie gehört, wird Ihre Tätigkeit aus versicherungsrechtlicher Sicht weniger streng beurteilt. Selbst als angestellter Geschäftsführer ohne eigene Gesellschaftsanteile können Sie versicherungsfrei sein. 50 % Familienbesitz Grund: In einer Familien-GmbH ist die Geschäftsführertätigkeit durch die familiäre Rücksichtnahme und das gleichberechtigte Nebeneinander geprägt. Es gibt keine Interessengegensätze, wie sie zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern üblich sind. Auch als Familienmitglied ohne Geschäftsanteil sind Sie deshalb nicht für ein fremdes, sondern für Ihr eigenes Unternehmen tätig. Keine Versicherungspflicht, wenn Sie Kopf und Seele der GmbH sind Ihr Beschäftigungsverhältnis ist in keinem Fall versicherungspflichtig, wenn Sie als Geschäftsführer Kopf und Seele der GmbH sind etwa wenn Sie Gründer und Alleininhaber des Unternehmens waren, bevor es in eine GmbH umgewandelt wurde. beispiel: Der Bauunternehmer Hans Freitag betreibt seit Jahren sein Unternehmen. Er möchte seine Firma seinen Kindern übertragen. Um das Haftungsrisiko zu minimieren, gründet die Familie eine GmbH. Die beiden Söhne Fritz und Erhard bringen allein das Stammkapital der Firma zu jeweils 50% auf. Der Vater Hans wird zum Geschäftsführer der GmbH ohne Stammeinlage bestellt, die Söhne werden ebenfalls Geschäftsführer. Der Vater w verfügt über eine jahrelange Berufserfahrung, w verfügt über alle in der Branche notwendigen Kontakte,

10 S 630 / 10 sozialversicherung gf Die Ausführungen machen deutlich, dass die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung von Gesellschafter-Geschäftsführern in der Praxis sehr individuw sorgt für die Auftragsbeschaffung und w erstellt Angebote. Alle 3 erhalten ein monatliches Arbeitsentgelt von jeweils Hier können Sie davon ausgehen, dass der Senior, Hans Freitag, Herz und Seele des Betriebs bleibt. Er ist nicht persönlich abhängig und damit nicht versicherungspflichtig beschäftigt. Die Söhne Fritz und Erhard können auf Grund der Geschäftsanteile von jeweils 50 % Einfluss auf die Firmenführung nehmen. Sie sind damit ebenfalls nicht sozialversicherungspflichtig. Eigenverantwortlich z Wenn ein Treuhänder die Aufgaben eines Gesellschafters übernimmt Auch wenn Sie als Treuhänder Geschäftsführer einer GmbH sind, hängt die versicherungsrechtliche Beurteilung von den gesamten Umständen des Einzelfalls ab. Das Ergebnis ist immer davon abhängig, wie das Treuhandverhältnis ausgestaltet ist. Weit reichende eigenverantwortliche Entscheidungsmöglichkeiten oder die Übernahme der gesellschaftsrechtlichen Befugnisse können zu einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung des Treuhänders führen. Behält sich der Treugeber aber zum Beispiel die Verantwortung der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung vor, ist ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des eingesetzten Treuhänder-Gesellschafter-Geschäftsführers denkbar. z So lassen Sie Ihre versicherungsrechtliche Beurteilung bestätigen

11 sozialversicherung gf S 630 / 11 ell ist. Jede Beziehung zur GmbH kann eine individuelle Besonderheit aufweisen, die für die versicherungsrechtliche Entscheidung ausschlaggebend sein kann. Auskunft von der Krankenkasse Wenn es um die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse geht, gilt für viele Indizien die Frage der Auslegung, die mit ihrer Gewichtung für oder gegen die Sozialversicherung spricht. Ihr eigenes Urteil kann nur subjektiv sein. Sollte es zu einem Rechtsstreit mit einem Sozialversicherungsträger kommen, hilft Ihnen eine Selbsteinschätzung nicht weiter. Sicherheit im Rechtsstreit Lassen Sie Ihre Sozialversicherungspflicht von der Krankenkasse prüfen, die als Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich ist bzw. wäre. Damit die Krankenkasse rechtssicher entscheiden kann, sollten Sie Folgendes zur Verfügung stellen: w Ihre schriftlichen Vertragsunterlagen wie z. B. den Gesellschaftsvertrag mit allen Änderungsverträgen und w den Anstellungsvertrag als Geschäftsführer. Machen Sie der Kasse darüber hinaus auch Ihre eigene Rechtsauffassung und Ihren Willen deutlich. Denn: Sprechen Indizien in gleichem Maße für oder gegen die Sozialversicherungspflicht, ist letztlich Ihr Wille ausschlaggebend. Sind Sie zurzeit nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, müssen Sie die Anfrage an die Krankenkasse richten, bei der Sie früher einmal versichert waren. Eigene Beurteilung Die Beurteilung der Krankenkasse bindet auch die anderen Sozialversicherungsträger An die Entscheidung der Krankenkasse sind auch die anderen Sozialversicherungsträger gebunden. Das betrifft allerdings nur die beitrags- und versicherungsrechtliche Seite. Nur für Beiträge

12 S 630 / 12 sozialversicherung gf Beantragen Sie bei einem anderen Sozialleistungsträger Leistungen, wird dieser darüber selbst entscheiden. beispiel: Anke Groß ist seit 10 Jahren Gesellschafterin einer GmbH. Ihr Geschäftsanteil beträgt 40 %. Die übrigen 60 % des Stammkapitals werden vom Ehegatten gehalten. Die Krankenkasse stellte Sozialversicherungspflicht fest. Es wurde allerdings übersehen, dass es sich um eine Familien-GmbH handelt und die tatsächlichen Verhältnisse gegen die Sozialversicherungspflicht sprechen. Für Frau Groß wurden die Beiträge an die Krankenkasse als Einzugsstelle der Sozialabgaben abgeführt. Im Februar 2004 wird Anke Groß arbeitslos. Arbeitslosengeld wird nur an Arbeitnehmer gezahlt. Das Arbeitsamt stellt fest, dass Frau Groß nicht als Arbeitnehmerin zu beurteilen war und deshalb auch keine Sozialversicherungspflicht bestand. Folge: Das Arbeitsamt verweigert ihr das Arbeitslosengeld. Damit Sie nicht aus Unwissenheit in die Sozialversicherung einzahlen, ohne dafür eine Leistung zu bekommen, sollten Sie das Urteil der Krankenkasse über Ihren versicherungsrechtlichen Status vom Arbeitsamt prüfen lassen. Dazu ist das Arbeitsamt verpflichtet ( 336 SGB III). Stimmt das Arbeitsamt der Entscheidung der Krankenkasse zu, ist es für 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden. Das Arbeitsamt muss dann Leistungen gewähren. Nach Ablauf von 5 Jahren können Sie die Prüfung erneut beantragen. Beitragsnachforderungen vermeiden ihr zusätzlicher vorteil: Durch die Prüfung Ihres sozialversicherungsrechtlichen Status vermeiden Sie unter Umständen sogar eine Beitragsnachforderung durch einen Betriebsprüfer oder den Verlust von Beiträgen bei irrtümlicher Zahlung.

13 sozialversicherung gf S 630 / 13 z Irrtümlich gezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden Ihnen erstattet Wie das zuletzt angeführte Beispiel zeigt, besteht die Gefahr, dass Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ohne dafür Anspruch auf eine Leistung zu haben. Aber das Geld ist nicht verloren: Sie haben einen Erstattungsanspruch auf die zu viel gezahlten Beiträge. Bei erhaltenen Leistungen keine Erstattung aber beachten sie: Wenn Sie bereits Leistungen von einem Sozialversicherungsträger in Anspruch genommen haben (z. B. eine Kur auf Kosten der Rentenversicherung), werden Ihnen die Beiträge bis zu dem Monat, in dem Ihnen die Leistung gewährt wurde, nicht erstattet. Außerdem kann die Krankenkasse zu viel gezahlte Beiträge nur erstatten, solange die eingezahlten Beiträge nicht verjährt sind. Eine Verjährung tritt 4 Jahre nach dem Ablauf der Beitragsfälligkeit ein. Verjährung nach 4 Jahren Wann zu viel gezahlte Beiträge verjähren beispiel: Die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat Dezember 1999: Fälligkeitstermin: Beginn der Verjährungsfrist: Ende der Verjährungsfrist: Am sind also die bis zum Monat Dezember 1999 eingezahlten Beiträge verjährt. Rentenversicherungsbeiträge: Erstattung ist immer möglich Stellt sich heraus, dass Sie zu Unrecht als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung eingestuft wurden, können Sie sich bisher eingezahlte Beiträge immer erstatten lassen.

14 S 630 / 14 sozialversicherung gf aber beachten sie: Durch die Erstattung kann es bei einer späteren Rentenberechnung zu Versicherungslücken kommen. Irrtümliche Zahlung Freiwillige Zahlung Arbeitgeberzuschuss entfällt Befreiung nach Betriebsprüfung Wurden bereits Betriebsprüfungen in Ihrem Unternehmen durchgeführt, gilt Folgendes: w Die Rentenversicherungsbeiträge gelten als zu Recht entrichtet, wenn die irrtümliche Zahlung von Pflichtbeiträgen bei einer Betriebsprüfung nicht beanstandet wurde und Sie die Erstattung nicht beantragen. w Wird die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge durch den Betriebsprüfer beanstandet, gelten die eingezahlten Pflichtbeiträge als freiwillig gezahlte Rentenversicherungsbeiträge. Ihre GmbH kann den hälftigen Arbeitgeberanteil zurückfordern. Denn da Sie dann kein Arbeitnehmer sind, haben Sie auch kein Anrecht auf den Arbeitnehmerzuschuss. Sie können diesen Anteil aber aus eigenem Vermögen wieder einzahlen. Verzichtet die GmbH dagegen auf die Rückzahlung, handelt es sich um Arbeitsentgelt, das Sie in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Einstufung durch Krankenkasse z Wann Sie einen Arbeitgeberzuschuss zur Versicherung bekommen Die Entscheidung, ob Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung haben, hängt wie bereits erläutert davon ab, ob Sie Ihre Tätigkeit weisungsgebunden oder unabhängig ausüben können. Den Arbeitgeberzuschuss kann Ihre GmbH Ihnen nur dann steuerfrei zahlen, wenn Sie als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer gelten. Seit dem ist durch veränderte

15 sozialversicherung gf S 630 / 15 Lohnsteuer-Richtlinien eindeutig geregelt, dass die Steuerfreiheit nur gewährleistet ist, wenn eine Krankenkasse das Arbeitsverhältnis als sozialversicherungspflichtig beurteilt hat (R 24 Abs. 1 LStR 2004). Das Finanzamt muss sich dann dieser Entscheidung anschließen. Sonderfall Krankenkasse: Versicherungsfreiheit auf Grund der Vergütung Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ist wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch von der Höhe des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts abhängig. Liegt Ihre Vergütung über (seit ), besteht Krankenversicherungsfreiheit. Anders als bei der Versicherungsfreiheit auf Grund der Merkmale Ihrer Tätigkeit haben Sie jedoch weiterhin einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Entsprechendes gilt auch für die Pflegeversicherung. Beschäftigungsmerkmale nicht entscheidend Beitragszuschuss 2004 für freiwillig oder privat Versicherte Krankenversicherung (mit Anspruch auf Krankengeld) Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Krankengeld) 249,36 224,94 Pflegeversicherung 29,64 * * Sachsen: 12,21 z Sozialversicherung der Arbeitnehmer: Wofür Sie als Geschäftsführer haften Das GmbH-Gesetz schreibt Ihnen als Geschäftsführer besondere Sorgfalts- und Kontrollpflichten vor. Das betrifft auch die ordnungsgemäße und pünktliche Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Werden sie nicht an die Krankenkasse weitergeleitet,

16 S 630 / 16 sozialversicherung gf w machen Sie sich zum einen strafbar ( 266a StGB) und w zum anderen kann die Krankenkasse Schadenersatz für entgangene Beiträge von Ihnen verlangen (BGH, , Az: VI ZR 407/99). Beiträge zum Fälligkeitstag zahlen beachten sie: Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen kann Ihnen die Krankenkasse bereits dann vorwerfen, wenn diese nicht am Fälligkeitstag bei ihr eingegangen sind. Das gilt auch schon, wenn Sie Ihre Mitarbeiter noch gar nicht entlohnt haben. Denn Sozialversicherungsbeiträge werden bereits auf Grund einer geschuldeten Entgeltzahlung fällig. beispiel: Die derzeitige wirtschaftliche Situation hat auch Ihre GmbH getroffen. Ein Liquiditätsengpass veranlasst Sie, mit Ihren Mitarbeitern eine besondere Lohnzahlungsvereinbarung im März zu treffen. Die Entgeltansprüche beziffern sich grundsätzlich auf Ausgezahlt werden zunächst Die restlichen Entgeltforderungen werden in den Folgemonaten ausgeglichen. In diesem Fall gilt Folgendes: Sozialversicherungsbeiträge aus Arbeitsentgelt werden fällig, wenn das Arbeitsentgelt erzielt wird. Auf die Auszahlung des Entgelts kommt es nicht an. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie also für den Monat März für ein Arbeitsentgelt von berechnen und an die Krankenkasse abführen. Arbeitnehmerbeiträge zahlen Bei Liquiditätsmangel beachten Auch wenn Ihre GmbH Liquiditätsprobleme hat, sollten Sie zumindest sicherstellen, dass die Arbeitnehmerbeiträge der jeweiligen Lohnzahlungszeiträume an die Krankenkasse überwiesen werden. Vermerken Sie dabei im Überweisungstext, dass es sich um Arbeitnehmeranteile handelt. Gegebenenfalls erläutern Sie dies in einem Schreiben an die Krankenkasse. So umgehen Sie den Vorwurf der Beitragsvorenthaltung.

17 sozialversicherung gf S 630 / 17 Checkliste: Entscheidende Punkte für Ihren versicherungsrechtlichen Status als Gesellschafter-Geschäftsführer 1. Sie waren vor Gründung der GmbH Inhaber einer Einzelfirma. 2. Sie sind mit weniger als 50 % des Stammkapitals an der GmbH beteiligt. 3. Sie sind mit mindestens 50 % des Stammkapitals an der GmbH beteiligt. 4. Sie können auf Grund des vereinbarten Stimmrechts Beschlüsse der Gesellschafterversammlung verhindern. 5. Sie üben das Stimmrecht auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung (Treuhandvertrag) zu Gunsten eines Dritten aus. 6. Sie können durch Sonderrechte Gesellschaftsbeschlüsse herbeiführen oder verhindern. 7. Unter den Gesellschaftern besteht eine familiäre Bindung. Spricht für die Arbeitnehmereigenschaft Ja Nein 8. Sie haben der GmbH ein Darlehen gewährt. 9. Sie vertreten die GmbH nach außen. 10. Sie sind vom Selbstkontrahierungsverbot nach 181 BGB befreit. 11. Sie sind ausschließlich im Rahmen des Gesellschaftsvertrags zur Mitarbeit verpflichtet. 12. Ihre Geschäftsführertätigkeit ist in einem besonderen Arbeitsvertrag/Dienstvertrag geregelt. 13. Es ist eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vereinbart. 14. Sie sind wie ein fremder Arbeitnehmer dem Direktionsrecht (Weisungsrecht) der Gesellschaft unterworfen.

18 S 630 / 18 sozialversicherung gf 15. Dieses Weisungsrecht wird von der Gesellschaft tatsächlich laufend ausgeübt. 16. Sie können ggf. von bestimmten wichtigen Geschäften abgesehen Ihre Tätigkeit in der Gesellschaft frei bestimmen oder gestalten. 17. Die Gestaltung der Tätigkeit ist von den betrieblichen Erfordernissen, insbesondere von Ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse am Wohle und Gedeihen des Unternehmens abhängig. 18. Sie verfügen als einziger Gesellschafter über die für die Führung des Unternehmens erforderlichen einschlägigen Branchenkenntnisse. 19. Ihre Tätigkeit ist auf Grund von familiären Beziehungen durch ein gleichberechtigtes Nebeneinander zu anderen Gesellschaftern geprägt. 20. Sie können selbstständig Personal einstellen und/oder entlassen. 21. Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. 22. Sie müssen Ihren Urlaub genehmigen lassen. 23. Ihre Abberufung als Geschäftsführer ist zu jeder Zeit möglich. 24. Sie haben eine Kündigungsfrist vereinbart. 25. Sie bekommen unabhängig von der Ertragslage der GmbH eine monatlich gleich bleibende Vergütung als Gegenleistung für die geleistete Arbeit. 26. Die Vergütung wird im Falle einer Arbeitsunfähigkeit weitergewährt. 27. Es werden von dieser Vergütung Lohnsteuern entrichtet. 28. Die Vergütung wird als Lohn/Gehalt und Betriebsausgaben gebucht. 29. Die Vergütung wird als Gewinn-Vorwegentnahme verbucht. 30. Sie sind am Gewinn beteiligt bzw. erhalten erfolgsabhängige Bezüge (z. B. Tantiemen). Ja Nein

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