Liebe Eltern Umgang mit neuen Medien
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- Kristin Richter
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Elternratgeber
2 Liebe Eltern Ein Kind zu erziehen, ist eine verantwortungsvolle und spannende Aufgabe. Ihre Erziehung macht Ihr Kind stark und gibt ihm wichtige Grundlagen und Kompetenzen mit auf seinen Lebensweg. Eine allgemeingültige Anleitung, die eine erfolgreiche Erziehung garantiert, gibt es nicht. Zentrale Werte sind gegenseitiges Vertrauen, Ehrlichkeit und Respekt. Umgang mit neuen Medien In der heutigen Zeit sind die neuen Medien nicht mehr aus dem Leben von Kindern und Jugendlichen wegzudenken. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Eltern Ihre Kinder begleiten. Besprechen Sie klare Regeln (auch Dauer) für den Umgang mit Fernseher, Internet, Com puter, Mobiltelefon, Spielkonsolen usw. Achten Sie auf die Altersbeschränkungen für Filme und Computerspiele. Informieren Sie sich über die Gefahren im Internet (Beispiel «Cybermobbing», «Sexting») und sprechen Sie mit Ihren Kindern. Weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass persönliche Angaben im Passwort oder im Profil nichts zu suchen haben. Treffen mit (Un-)Bekannten aus dem Netz können gefährlich werden, ausser eine erwachsene Person ist dabei und das Treffen findet an einem öffentlichen Ort statt. Es ist praktisch unmöglich, Dinge aus dem Internet zu löschen. Unwahrheiten und Beleidigungen über andere dürfen nicht veröffentlicht werden. Auch die Weitergabe von Gewaltdarstellungen und Pornografie ist verboten und eventuell sogar strafbar. Mit zunehmender Verfügbarkeit von elektronischen Medien werden diese auch immer häufiger dazu verwendet, die Langeweile bei Kin dern zu überbrücken. Dies kann schnell zu nicht förderlichen Ge wohnheiten und Suchtverhalten führen. Wichtig ist es, im Alltag attraktive Alternativen zu den Bildschirmmedien anzubieten. Computer, Fernseher usw. sollen nicht im Kinderzimmer stehen, damit Sie einen besseren Einblick in den Medienkonsum Ihres Kindes haben. Kontrollieren Sie mittels Stichproben, was Ihr Kind am Fern seher sieht oder womit es sich am Computer beschäftigt. Schränken Sie den Medienkonsum Ihres Kindes altersgerecht ein.
3 Empfohlene Richtzeiten (beinhaltet alle Medien) pro Tag sind: Vorschulalter Unter 10 Jahren Ab 10 Jahren Ab 14 Jahren höchstens ½ Stunde 1 Stunde 1½ Stunden 2 Stunden Umgang mit dem Mobiltelefon Vor dem 12. Lebensjahr ist es für Ihr Kind nicht nötig, ein eigenes Handy zu besitzen. Eventuell kann ein Familienhandy zur gemeinsamen Nutzung eingerichtet werden. Ab Sekundarstufe empfiehlt sich Folgendes zu beachten: Richten Sie ein Handy mit Prepaid-Karte mit einem monatlichen Guthaben von ca. CHF 30. ein. Treffen Sie Abmachungen über die Nutzung der Handy-Funk - tionen und des Internets. Bestimmen Sie handyfreie Zeiten, z. B. während der Essens-, Schlaf- und Schulzeiten. Taschengeld Es ist wichtig für Kinder, den Umgang mit Geld zu lernen und dieses einzuteilen. Deshalb empfiehlt es sich, dass Ihr Kind regelmässig Taschengeld erhält. Eltern und Kinder besprechen miteinander, wofür das Taschengeld eingesetzt wird. Im vereinbarten Rahmen darf das Kind frei über diesen Betrag verfügen. Vermeiden Sie, das Taschengeld als Druck- respektive Erziehungsmittel einzusetzen. Unsere Empfehlung: Schuljahr CHF 1. pro Woche entsprechend dem Schuljahr Schuljahr CHF 30. bis 40. pro Monat Schuljahr CHF 40. bis 50. pro Monat Ab 11. Schuljahr CHF 50. bis 80. pro Monat Erweitertes Taschengeld Ab Sekundarstufe kann schrittweise ein erweitertes Taschengeld für Kleider, Coiffeur, Ausgang, Mofa, öffentlichen Verkehr usw. vereinbart werden. Diese Beträge richten sich nach dem effektiven Auf - wand und dem finanziellen Rahmen des Familienbudgets. Handeln
4 Sie die Höhe dieses Betrags mit Ihrem Kind aus und legen Sie fest, wofür dieses Geld genutzt wird. Lehrlingslohn Jugendliche, die während ihrer Lehre noch bei ihren Eltern wohnen, können sich mit ihrem Lehrlingslohn am Haushaltsbudget beteiligen und/oder einen Teil des Lohns für weitere Ausbildungen oder umfangreichere Anschaffungen zurücklegen. Die Höhe des ab zugebenden Betrags sollte ein Drittel des Lehrlingslohnes nicht überschreiten. Freizeit, Ausgang, Erholung Interessieren Sie sich für die Ideen und Beschäftigungen Ihres Kindes. Vor dem Weggehen sollten folgende Fragen geklärt werden: Wohin gehst du? Mit wem bist du unterwegs? Was machst du dort? Wann kommst du zurück und wie (zu Fuss, Fahrrad, ÖV)? Wie bist du erreichbar? Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Eltern von anderen beteiligten Kindern oder Jugendlichen. Wenn Ihr Kind auswärts übernachtet, nehmen Sie mit den Gasteltern Kontakt auf. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind im Vorschulalter aus Sicherheitsgründen immer betreut ist. Kinder unter 12 Jahren sollen beim Eindunkeln heimkehren oder in Begleitung von Erwachsenen sein. Folgende Rückkehrzeiten werden empfohlen: Alter So bis Do Fr/Sa 7 10 Jahre Uhr Uhr Bis 14 Jahre Uhr Uhr Bis 16 Jahre Uhr Uhr Bis 18 Jahre Uhr Uhr (Ausnahmen: Ferien, Vereinstätigkeit oder Sportveranstaltungen)
5 Schlafbedarf Für die Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit braucht Ihr Kind genügend Schlaf. Auch Jugendliche benötigen zwischen 8 und 9 Stunden Schlaf pro Nacht. Essen Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist für die Entwicklung Ihres Kindes wichtig. Richten Sie eine gemeinsame Mahlzeit ein pro Tag, welche für gemeinsame Gespräche genutzt werden kann. Ämtli Auch Kinder und Jugendliche können im Haushalt mithelfen und so lernen, Verantwortung zu tragen. Angemessene Ämtli im Haushalt können zum Beispiel Tisch decken, Geschirrspüler ein-/ausräumen, Staubsaugen oder Bad putzen sein. Genuss- und Suchtmittel Der Weg vom Genuss zur Gewohnheit und schliesslich zur Sucht ist nicht immer weit. Bei Jugendlichen begünstigen folgende Faktoren sehr häufig das Abrutschen in die Sucht: mangelhaftes Selbstvertrauen Gruppendruck keine erfüllende, sinnvolle Freizeitgestaltung fehlende Zukunftsperspektiven, Sinn- und Hoffnungslosigkeit fehlende Rituale Eine vertrauensvolle Beziehung, eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung und Verständnis im Gespräch mit Ihrem Kind sind wichtig. So können Sie einer möglichen Sucht vorbeugen und rechtzeitig Hilfe anbieten. Auffällige Verhaltensweisen Ihres Kindes können ein Hinweis auf ein Problem oder eine Gefährdung sein. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass Sie für ihn/sie da sind. Informieren Sie sich über die Gefahren von Suchtmitteln und nehmen Sie allenfalls Kontakt mit der Schule, dem/der Lehrlingsbetreuer/in, der Jugendarbeit oder den entsprechenden Fachstellen auf. Gesetzliche Grundlagen ZGB Art. 296: «dass Kinder, solange sie unmündig (noch nicht 18-jährig) sind, unter elterlicher Sorge stehen. Diese umfasst die gesetzliche Pflicht und das gesetzliche Recht, für das minderjährige Kind nötige Entscheidungen zu treffen, es zu erziehen, zu vertreten, seine Finanzen zu verwalten und seinen Aufenthaltsort zu bestimmen.» ZGB Art. 301 Abs. 1 und 2: «Die Eltern leiten im Blick auf das Wohl des Kindes seine Pflege und Erziehung und treffen unter Vorbehalt seiner eigenen Handlungsfähigkeit die nötigen Entscheidungen. Das Kind schuldet den Eltern Gehorsam; die Eltern ge währen dem Kind die seiner Reife entsprechende Freiheit der Lebensgestaltung und nehmen in wichtigen Angelegenheiten, soweit ratsam, auf seine Meinung Rücksicht.»
6 Gemäss Art. 3 Abs. 1 Jugendstrafgesetzbuch (JStG): können Jugendliche ab dem vollendeten 10. Altersjahr für ihr Fehlverhalten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Ihre Fachstellen für Eltern und Jugendliche Jugendarbeit Fehraltorf, Tel jugendarbeit@fehraltorf.ch Schulsozialarbeit Fehraltorf, Tel oder Elternnotruf Zürich, Tel h@elternnotruf.ch kjz Pfäffikon Jugend- und Familienberatung, Tel kjz.pfaeffikon@ajb.zh.ch Suchtpräventionsstelle Zürcher Oberland, Tel Hotline für Eltern, Tel info@sucht-praevention.ch Pro Juventute, Tel info@projuventute.ch Nützliche Links Eine Zusammenarbeit von Kempttalstrasse Fehraltorf Telefon Telefax gemeindeverwaltung@fehraltorf.ch 11/14
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