Fasching in der Verwaltungsgemeinschaft. Großbreitenbach. Böhlen Gillersdorf Großbreitenbach

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft bestehend aus den Mitgliedsorten Altenfeld Böhlen Friedersdorf Gillersdorf Wildenspring 27. Jahrgang Freitag, den 8. Januar 2016 Nr. 1 Fasching in der Verwaltungsgemeinschaft Böhlen Gillersdorf Motto der 40. Saison: Motto der 35. Saison: Motto der 30. Saison: Casino, Glitzer, Zurück in die Zukunft Vier Jahreszeiten gehen Spaß & Glamour schnell vorbei, bei den Foßbschen - die ganze Zeit nur Narretei! voll der Renner Samstag, den , Samstag, den , Samstag, den , Uhr Uhr Uhr Casino Royal 1. Büttenabend Karnevalveranstaltung Sonntag, den , Samstag, den , Sonntag, den Uhr Uhr Uhr Kinderfasching 2. Büttenabend Kinder- und Familienfasching Rosenmontag, den , Samstag, den , Uhr Uhr Carneval-Roulette Kinderfasching Böhlener Carneval Verein e.v. Gillersdorfer Karneval Club e.v. Bräétmicher Carneval Club e.v. Foßbsche Hellau! Gillfdrsch Hellau! Bräétmich Hellau! Inhalt in Schlagzeilen: - Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2016 der Verwaltungsgemeinschaft - Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters - Gemarkung - Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung - Gemarkung Wald Oberbreitenbach - Fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Wildenspring - Nachlese zu den Seniorenweihnachtsfeiern in Altenfeld, Friedersdorf und Gillersdorf Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstag

2 Amtsblatt der VG Nr. 1/2016 Verwaltungsgemeinschaft Pflicht zur Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte Vorsorglich zur beginnenden Wintersaison weisen wir alle Bürgerinnen und Bürger auf Folgendes hin: - Gemäß der Satzungen über die Reinigung der öffentlichen Straßen der Stadt und der Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Gillersdorf, Friedersdorf und Wildenspring, welche die Sicherung der Gehbahnen im Winter mit einschließt, sind zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Abschnitte der Gehbahnen - Gehwege - der an ihre Grundstücke angrenzenden oder unmittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) zu räumen und zu streuen. - Die Verpflichteten haben die Flächen an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.b. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. - Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. - Hydranten, Zisternen, Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte sind bei der Räumung freizuhalten. - Schnee und Eis von privaten Grundstücken - Höfe, Einfahrten - sind nicht auf öffentliche Flächen zu verbringen. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Beseitigung von Schnee, Schnee- und Eisglätte nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße geahndet werden. Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2016 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen der Verwaltungsgemeinschaft (Landkreis Ilm- Kreis) für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich des Finanzplanes bis zum Jahr 2019 wurden von der Gemeinschaftsversammlung am beschlossen. Aufgrund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Mit Prüfvermerk der Rechtsaufsichtsbehörde vom gab es keine Gründe zur Beanstandung. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen liegen entsprechend des 57 Abs. 3 i. V. mit 21 Abs. 3 der ThürKO vom , in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der Zeit vom bis während der Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft im Rathaus I, Markt 11, Kämmerei, Zimmer 108, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft: Montag: geschlossen für den öffentlichen Besucherverkehr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen für den öffentlichen Besucherverkehr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr (Meldestelle geschlossen) Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft, im Rathaus I, Markt 11, Kämmerei, während der Dienstzeiten zur Verfügung gehalten. Nachfolgend wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 gemäß 21 Abs. 3 der ThürKO amtlich bekannt gemacht: Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft (Landkreis Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 50 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. Aug. 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Jan (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, ber. S. 154) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt: er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 EUR ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Das Umlagesoll im Haushalt 2016 beträgt insgesamt ,00 EUR. Die Umlage ist am 20. des laufenden Monats fällig. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt. 6 Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung am beschlossene Stellenplan. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem in Kraft., Beyersdorf Vorsitzender der - Siegel - VwG Bekanntmachung Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag

3 Amtsblatt der VG Nr. 1/2016 Sehr geehrte Tierbesitzer, die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2016 zum Stichtag durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird. Ihre Thüringer Tierseuchenkasse Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2016 Aufgrund des 8 Abs. 1, 12 Satz 1 Nr. 1, 17 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBI. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 1. Oktober 2015 folgende Satzung beschlossen: 1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2016 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro 3. Schafe und Ziegen 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro 3.5 Ziegen über 9 bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro 3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro 4. Schweine 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro Absatz 4 bleibt unberührt. 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro 6. Geflügel 6.1 Legehennen über 18 Wochen und Hähne 6.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken 6.3 Mastgeflügel (Broiler) einschließlich Küken 6.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,07 Euro je Tier 0,03 Euro je Tier 0,03 Euro je Tier 0,20 Euro 7. Tierbestände von vier v. H. der umgesetz- Viehhändlern ten Tiere des Vorjahres (nach 2 Abs. 7) 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00 Euro Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2016 keine Beiträge erhoben. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr , 4.2 und wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen- Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 in die Kategorie 1 eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen als Salmonellen überwacht und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 29. Februar 2016 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. 2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere bei der gemäß 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2016 vorhanden waren. (2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach 1. (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2016 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. (5) Tierhalter, die bis zum 29. Februar 2016 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind ver-

4 Amtsblatt der VG Nr. 1/2016 pflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2016 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen. (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2016 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. 3 Die Beiträge werden gemäß 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach 2 Abs. 1 werden am 31. März 2016 fällig, die Beiträge nach 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. 4 (1) Für Tierhalter, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach 20 und 21 ThürTierGesG. 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. 5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 1. Oktober 2015 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2016 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 9. Oktober 2015 gemäß 8 Abs. 2 und 12 Satz 2 i. V. m. 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 14. Oktober 2015 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse Stadt Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, hat das Liegenschaftskataster fortgeführt. Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen: Gemarkung Flur 9 Flurstück: 165/1, 272/1, 273, 276 Die entsprechenden Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte vom bis in der Zeit von Mo bis Fr 08:00-12:00 Uhr Mo bis Mi 13:00-15:30 Uhr Do 13:00-18:00 Uhr in den Räumen des Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße Saalfeld eingesehen werden. Gemäß 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße Saalfeld schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Saalfeld, den Alfred Christian Schäfer Stadtratssitzung Am 17. Dezember 2015 fand die 17. öffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Dort wurden folgende Beschlüsse gefasst: - Beschluss-Nr. 100/17/15 Der Stadtrat der Stadt beschließt den Wortlaut der Niederschrift der 15. öffentlichen Stadtratssitzung vom 05. November Bestätigt. - Beschluss-Nr. 101/17/15 Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des Sanierungsgebietes Ortskern wie in der Anlage beschrieben als Satzung. Die Begründung zur Sanierungssatzung und der Endbericht der vorbereitenden Untersuchungen mit der Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden gebilligt. Bestätigt. - Beschluss-Nr. 102/17/15 Der Stadtrat beschließt EUR Mehrausgaben bei den Betriebskosten Kindertagesstätte Spatzennest.

5 Amtsblatt der VG Nr. 1/2016 Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt. Bestätigt. - Beschluss-Nr. 103/17/15 Der Stadtrat beschließt ,49 EUR Mehrausgaben bei der Errichtung von Spielplätzen. Die Finanzierung erfolgt: 1. durch Spenden von EUR 2. durch Reste der Infrastrukturpauschale 2015 von 6.115,54 EUR 3. durch Reste der Infrastrukturpauschale 2014 von 1.468,95 EUR Bestätigt. Gemeinde Altenfeld Finanzamt Ilmenau Telefon: Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in der Gemarkung Wald Oberbreitenbach 1. In der genannten Gemarkung hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden. 2. Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt: Offenlegungszeitraum: 01. Februar bis 01. März 2016 Offenlegungsort: Finanzamt Ilmenau, Wallgraben 1, Ilmenau Zimmernummer: 342 Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist in der Offenlegungsfrist zu nachstehenden Zeiten sowie nach tel. Vereinbarung anwesend und steht für Auskünfte zu Verfügung: Montag Uhr 3. Wer den Sprechtag des ALS nicht wahrnimmt, kann zwar die Schätzungsergebnisse einsehen, muss aber damit rechnen, den ALS nicht anzutreffen. Eigentumsunterlagen, Grundstücksverzeichnisse, Zustellungsbescheide, usw. sind mitzubringen. 4. Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. 5. Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des 01. April 2016 beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist. Haubold Vorsteher des Finanzamts Ilmenau Gemeinde Böhlen Gemeinderatssitzung Bekanntmachung von Beschlüssen, die in nichtöffentlichen Sitzungen gefasst wurden: 9. nichtöffentliche Sitzung Juni 2015 Beschluss-Nr. 34/09/15 Aufhebung Beschluss-Nr. 29/08/15 Der Gemeinderat der Gemeinde Böhlen hebt den Beschluss- Nr. 29/08/15 auf. bestätigt. Beschluss-Nr. 35/09/15 Darlehnsaufnahme bei VR bank Südthüringen Der Gemeinderat der Gemeinde Böhlen beschließt die Darlehnsaufnahme in Höhe von ,00 EUR bei VR bank Südthüringen zu folgenden Konditionen: Zinssatz: 1,21 %, 15 Jahre fest Laufzeit: 15 Jahre Tilgung: vierteljährlich gleiche Raten ab Zinsen: vierteljährlich fallend ab Auszahlung: beschlossen 10. nichtöffentliche Sitzung Oktober 2015 Beschluss-Nr. 36/10/15 Beschluss über die Aufhebung eines in der Sitzung des Dorferneuerungsbeirates gefassten Beschlusses zum Ausbau des Gehweges in der Karl-Marx-Straße vom 02. Oktober 2013 bestätigt. Beschluss-Nr. 37/10/15 Beschluss über die Nichtausführung des Projektes Ausbau des Gehweges in der Karl-Marx-Straße im Rahmen der Dorferneuerung bestätigt Beschluss-Nr. 38/10/15 Beschluss zur Vergabe Waldwegepflege Hirschkammweg - Schwarzmühler Straße bestätigt Beschluss-Nr. 39/10/15 Beschluss zur Vergabe Waldwegepflege Forstweg Kurau bestätigt Vorstellung des Beteiligungsberichtes am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen Beschluss-Nr. 40/10/15 Beschluss über die Neuanschaffung eines Rasentraktors für die Gemeinde bestätigt. Beschluss-Nr. 40 a/10/15 Beschluss über die Auftragsvergabe zum Ausbau des Spielplatzes der Gemeinde an die Fa. Schwarz Gehren bestätigt Beschluss-Nr. 42/11/14 Beschluss Auftragsvergabe anonyme Gräberfläche an die Firma Garten- und Landschaftsdienst König in Wümbach bestätigt In der 12. öffentlichen Sitzung am 03. Dezember 2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: - Beschluss-Nr. 43/12/15 Der Gemeinderat Böhlen beschließt den Wortlaut der Niederschrift der 8. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Mai Bestätigt - Beschluss-Nr. 44/12/15 Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Waldbewirtschaftungsplan für den Kommunalwald der Gemeinde Böhlen für das Wirtschaftsjahr Der Waldbewirtschaftungsplan ist Grundlage für die Haushaltsplanung Bestätigt - Beschluss-Nr. 45/12/15 Der Gemeinderat Böhlen beschließt entsprechend der vorliegenden Angebote Los 1 - sonstige Betriebsarbeiten lt. Ausschreibung den Zuschlag an Hohe Tanne-Holz GmbH, Uwe Geyer, Hohe Tanne 2, zu vergeben. Bestätigt

6 Amtsblatt der VG Nr. 1/2016 Gemeinde Wildenspring Fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept Nichtamtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Gesundheitswesen Das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Wildenspring wurde vom Gemeinderat am mit Beschluss Nr.: 31/09/2015 bewilligt. Mit Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde vom (AZ: ) wurde das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept unter Auflagen rechtsaufsichtlich genehmigt. Das unter Auflagen genehmigte fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept wird bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme bereitgestellt. Es kann während der Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft im Rathaus I, Markt 11, Kämmerei, Zimmer 108, eingesehen werden. Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft: Montag: geschlossen für den öffentlichen Besucherverkehr Dienstag: Uhr und Uhr Mittwoch: geschlossen für den öffentlichen Besucherverkehr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag: Uhr (Meldestelle geschlossen) Bereitschaftsdienste im Altkreis Ilmenau NOTDIENST - Notdienstzentrale Ilmenau und Hausbesuchsdienst Um auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten eine ambulante medizinische Versorgung zu gewährleisten, ist für den Kassenärztlichen Notdienst des Altkreises Ilmenau eine Notdienstzentrale mit dem Sitz in den Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh, Standort Ilmenau, Oehrenstöcker Straße 32, Ilmenau eingerichtet. Bei akuter Erkrankung oder erheblicher Verschlechterung eines bereits bestehenden Krankheitsbildes kann die Notdienstzentrale ohne vorherige telefonische Anmeldung direkt aufgesucht werden. Seit dem ist die Telefonnummer der Notdienstzentrale die Der Notdienst besteht aus einem Sitzdienst (Sitzbereitschaft des diensthabenden Arztes in der Notdienstzentrale Ilm-Kreis- Kliniken ggmbh <Krankenhaus> Ilmenau) und einem Fahrdienst (Fahrbereitschaft für Hausbesuche für nicht transportfähige Patienten ab Notdienstzentrale Ilm-Kreis-Kliniken ggmbh <Krankenhaus>Ilmenau). Die Notdienstzentrale (Sitzdienst) ist weiterhin zu folgenden Zeiten geöffnet und ärztlich besetzt: Mittwoch Freitag Sonnabend, Sonntag, Feiertag, , Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag ist kein Sitzdienst in der Notdienstzentrale. Hilfeersuchen von Patienten außerhalb der vorgenannten Sitzdienstzeiten der Notdienstzentrale werden durch den Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) entgegengenommen. Wenn es aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist, die Notdienstzentrale selbst aufzusuchen, kann ein Hausbesuch unter der Tel.-Nr angefordert werden. Der Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag Sonnabend, Sonntag, Feiertag, , Uhr bis Uhr des Folgetages Uhr bis Uhr des Folgetages Uhr Uhr des Folgetages Außerhalb der Vorhaltezeiten der Notdienstzentrale und des Hausbesuchsdienstes muss sich der Patient an seinen Hausarzt oder dessen Vertretung wenden. RETTUNGSDIENST - Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis Im Falle einer lebensbedrohlichen Notfallsituation ist nach wie vor sofort die Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis über den Notruf 112 zu informieren. Diese alarmiert dann das geeignete Rettungsmittel. Öffnungszeiten der Arztpraxen für Allgemeinmedizin im Raum Fachärztin für Facharzt für + Facharzt für Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin Innere Medizin Dipl.-Med. B. Großherr, Dr. med. M. Ullrich, Dr. med. Ch. Sonnefeld Tel.: (036781) Tel.: (036781) Mo 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 und :00 Uhr Di 08:00-11:00 und 08:00-11:30 und 16:00-19:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr Mi 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr Do 08:00-12:00 und 08:00-11:30 und 16:00-18:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr Fr 08:00-11:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr

7 Amtsblatt der VG Nr. 1/2016 Stadt Jahresrückblick 2015 Infoteil Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Gäste, in dieser Ausgabe des Amtsblattes möchte ich wieder die Gelegenheit nutzen, um mit Blick auf das soeben abgelaufene Jahr 2015 ein kurzes Resümee ziehen. Gemeinsam haben wir unsere Stadt erfolgreich weiter entwickeln können. Ausdruck hierfür sind die umfangreichen getätigten Investitionsmaßnahmen des letzten Jahres. Es waren nicht die ganz großen Maßnahmen, die dem Betrachter sofort ins Auge stechen. So wurden im Bereich des Straßenbaus 2015 umfangreiche Straßeninstandhaltungsmaßnahmen im Wert von Euro umgesetzt. Die Sanierung der Südstraße war zwar ins Auge gefasst, musste jedoch aufgrund der Versorgungsträger, die ihre Baumaßnahmen erst für 2016 geplant haben, verschoben werden. Rund Euro wurden für moderne Solarbeleuchtung am Friedhof, in der Schulstraße und an der Pechhütte verwendet. Auch an städtischen Gebäuden nagt mitunter der Zahn der Zeit. So erfolgten jetzt über den Jahreswechsel Arbeiten an der Parkettsanierung in den beiden Rathäusern für ca EUR. Auf dem Bauhofgelände wurde neue Elektroanschlüsse mit einem Festplatzverteiler für den Kram- und Kräutermarkt für EUR geschaffen. Als Bürgermeister mit den Stadträten freuen wir uns über den neu geschaffenen Spielplatz an der Feuerwehr. Die Vielzahl der spielen Kinder zeigt, dass er gern angenommen wird. Auf dem alten Gelände in der Pfullinger Straße wird eine Skateranlage geschaffen. Die Teile der Skaterbahn sind alle angeliefert und teilweise schon aufgestellt. Die Fertigstellung der Anlage wird in diesem Jahr erfolgen. Und ich freue mich, auch für die älteren Jugendlichen eine attraktive Freizeitmöglichkeit zu schaffen. Aber auch Spielplätze gibt es nicht für umsonst. Die Investitionssumme umfasst ,49 EUR. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal bei allen Firmen bedanken, die Finanzierung des Spielplatzes mit Geld- und Sachspenden unterstützt haben. Diese sind PET Deutschland GmbH, Sparkasse Arnstadt-Ilmenau, Thüringer Energie AG, Voigt Systemtechnik GmbH, Cool Tec, BTC Linke, Brönner Baumarkt, Wohnungsgenossenschaft, Frötek und Schwarz Gartengestaltung Gehren. Allen noch mal meinen herzlichen Dank dafür. Mit über 30 regionalen Vereinen ist unsere Stadt Zentrum vielfältiger kultureller, sportlicher und heimatgeschichtlicher Aktivitäten im oberen Ilm-Kreis. Carneval, Altstadtfest, Feuerwehrfest und verschiedenste Sportveranstaltungen gehören seit langem zum festen Bestandteil des Veranstaltungskalenders und ziehen Gäste aus nah und fern an. Kommunale Höhepunkte, wie der Kram- und Kräutermarkt oder die Museumsweihnacht wären ohne die tatkräftige Mithilfe unserer Vereine gar nicht möglich. Ein herzliches Dankeschön hierfür. Mein Dank gilt aber auch allen ehrenamtlichen Übungsleitern und Trainern. Durch ihre Arbeit können wir vor allem unseren Kindern und Jugendlichen vielfältige sportliche Freizeitmöglichkeiten bieten, sei es im Wintersport, im Tischtennis oder beim Fußball usw. Seitens der Stadt wurden für Unterstützungen an die Vereine EUR bereitgestellt. Hohe Investitionen wurden in diesem Jahr auch für die Freiwillige Feuerwehr in Höhe von EUR bereitstellt. Die Kosten beinhalten Ausgaben für Fahrzeuge, Dienstbekleidung, Aus- und Fortbildungen und Feuerwehreinsätze sowie Instandhaltungsmaßnahmen des Feuerwehrgerätehauses. So wurde eine neue Schließanlage für EUR eingebaut, die Absauganlage für EUR umgebaut und der Parkett für EUR saniert. Es sind Gelder, die wir gern für den Erhalt des Feuerwehrgerätehauses und die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr ausgeben. Sind sie es doch, die in Gefahrensituationen der Bürger sofort bereit sind, zu helfen und auf deren Hilfe ein jeder vertraut. Es freut mich auch, dass wir es im vergangen Jahr geschafft haben, das der Stadt das Prädikat Staatlich anerkannter Erholungsort wieder verliehen wurde und das wir gemeinsam mit den anderen Erholungsorten im Biosphärenreservat Vessertal die kostenlosen ÖPNV für unsere Gäste zum einführen konnten. Für 2016 gilt es, weiter an der Umsetzung der Tourismuskonzeption zu arbeiten. Als eine der ersten Aufgaben wird die Zertifizierung der Touristinformation anstehen. Auch für das Jahr 2016 haben wir uns hohe Ziele gesetzt, um unsere Stadt und unsere Region weiter voranzubringen und allen ein attraktives Lebensumfeld zu bieten, auch wenn unseren kommunalen Haushalt die Zahlung der Reichensteuer mit mehr EUR und die Erhöhung weiterer kommunaler Umlagen schwer belastet. Auf diesem Wege darf ich unseren Unternehmern, den Vereinen, Stadträten, berufenen Bürgern und allen Bürgern, die sich aktiv in unser Stadtgeschehen eingebracht haben, für ihre Einsatzbereitschaft herzlich danken und würde mich freuen, wenn wir auch in Zukunft auf ihre tatkräftige Unterstützung zählen können. Hans Jürgen Beier Bürgermeister Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Februar 2016 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 08. Februar am 09. Februar am 12. Februar am 14. Februar am 21. Februar und am 29. Februar Herrn Ernst Acker, Johannisstraße 12 zum 75. Geburtstag, Frau Inge Rauch, Neuhäuser Straße 42 zum 75. Geburtstag, Frau Liesbeth Hößrich, Friedrich-Ebert-Str. 14 zum 80. Geburtstag, Herrn Wolfgang Enders, Friedensstraße 31 zum 75. Geburtstag, Herrn Horst Steinke, Friedensstraße 24 zum 75. Geburtstag, Herrn Werner Rauch, Böhlener Straße 22 zum 80. Geburtstag. Dass wir die Bürgermitbestimmung wirklich in unser kommunales Leben integrieren, zeigt das Bekenntnis des Stadtrates zum Bürgerhaushalt, der seit der Einführung 2007 erfolgreich in die Praxis umgesetzt wird. Bei der Befragung im Herbst 2015 haben sich alle in ihren Rückmeldungen eindeutig für den Erhalt unseres Schwimmbades in seiner jetzigen Gestalt ausgesprochen. Das macht finanzielle Entscheidungen leichter, in den Erhalt des Schwimmbades zu investieren, denn auch 2015 sind allein für Folienreparaturen EUR ausgegeben worden. Senioren-Kommunikationszentrum Veranstaltungen Januar 2016 Die Veranstaltungen finden, falls nicht anders angegeben, im Senioren-Kommunikationszentrum der Stadt, Markt 13, statt.

8 Amtsblatt der VG Nr. 1/ Dienstag Uhr 50 Jahre Schwimmbad Impressionen von Helmut Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag Uhr Sport-Nachmittag Dienstag Uhr Reisekatalogvorstellung mit Sebastian Enders Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag Uhr Sport-Nachmittag Dienstag Uhr Blutdruckmessen mit Heidi Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag Uhr Sport-Nachmittag Alle interessierten Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen! Auf Ihren Besuch freut sich: Telefon: / Rainer Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde e: Uhr : mit heiligem Abendmahl Uhr : Uhr Böhlen: Uhr : mit heiligem Abendmahl Uhr Friedersdorf: Uhr : Uhr : mit heiligem Abendmahl Uhr Böhlen: Uhr : Uhr Gillersdorf: Uhr : mit heiligem Abendmahl Uhr : Der Andere, mit Kaffeetrinken Gottes Schutz und Segen für Sie und Ihre Familien wünscht Ihnen Ihre Kirchgemeinde. Kultur Thüringer Wald - Kreativ Museum und Umgebung (mit 1. Deutschem Kloßpressenmuseum) Öffnungszeiten: Thüringer Wald - Kreativ Museum Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Touristische Informationsstelle Montag Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Museumsweihnacht am Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Trotz fehlendem Schnee war es wieder eine sehr schöne Veranstaltung, unsere 8. Museumsweihnacht, welche am 12. Dezember auf dem Gelände des Thüringer Wald-Kreativ Museums in eine große Anzahl Besucher anlockte. Neben einem bunten musikalischem Weihnachtsprogramm mit dem Chor und der Laienspielgruppe der Grundschule mit 33 Kindern, dem Gemeinschaftschor und dem Posaunenchor, gab es mit Knecht Ruprecht alias Roland vom Georgenberg, viel Spiel, Spaß und Zauberei nicht nur für die Jüngsten. Im urigen Gewölbekeller des Museums erzählte die Märchenfee Ravena vom Waldesrand den zahlreichen kleinen und großen Zuhörern ihre Geschichten. Das Atelier lockte wieder mit dem beliebten Plüschtierstopfen und kleiner Weihnachtsbastelei mit Rosi. Die wunderschön geschmückte und beheizte Museumsscheune, Bratwurst-, Waffel- und Glühweingerüche verbreiteten trotz frühlingshaften Temperaturen vorweihnachtliche Stimmung unter den zahlreichen Gästen. Kleine Marktstände mit Seifen und Räucherwerk, Töpferartikeln, Bienenprodukten und Schmuck boten Gelegenheit zum Kauf eines kleinen Weihnachtsgeschenkes. Wer noch keinen Weihnachtsbaum hatte, konnte diesen vor dem Rathaus II in gewohnter Weise erwerben. Die Mitarbeiter des Museums möchten sich bei allen Mitwirkenden und Vereinen bedanken, die diesen Tag mitgestaltet haben und freuen sich schon auf den , denn dann gibt es die nächste Museumsweihnacht. Wir wünschen allen Einwohnern und Gästen ein gesundes und erfolgreiches Jahr Foto: Andreas Rauch,

9 Amtsblatt der VG Nr. 1/2016 Gemeinde Altenfeld Öffnungszeiten: Gemeindemitteilungen Musikautomatenmuseum Eger täglich geöffnet von Uhr Tel.: /42640 Glasmuseum Bürgerhaus Geöffnet Mo - Fr. von Uhr Weitere Öffnungszeiten nach Vereinbarung Tel.: Kegeln in der Turnhalle von Uhr und Uhr Anmeldungen bei Herrn K. Bergmann unter Skilift Am roten Hoor Bei entsprechender Wetterlage öffnet der Altenfelder Skilift Freitag von bis Uhr - Fahren unter Flutlicht Sa/So von bis Uhr Bitte informieren Sie sich an an den Aushängen oder über das Schneetelefon des Regionalverbundes Thür Wald: Nachlese zur Senioren-Weihnacht Herzlichen Dank den freiwilligen Helfer und dem Bauhof Altenfeld, die es ermöglichten, wieder in gewohntem Rahmen, die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier zu gestalten. Die Veranstaltung wurde umrahmt von den Darbietungen des Gesangvereins mit weihnachtlichen Weisen, die dazu beitrugen, dass es ein für alle besinnlicher, harmonischer Nachmittag wurde. Zu den Klängen der Altenfelder Blaskapelle konnte anschließend das Tanzbein geschwungen werden. Für das leibliche Wohl sorgten der Backshop Hupke und der Speiseservice Mohr aus Gehren. Hierfür unseren herzlichsten Dank. Ein besonderes Dankeschön geht an alle Sponsoren, ohne deren Unterstützung diese Veranstaltung nicht möglich wäre. Wir danken: Sparkasse Arnstadt/Ilmenau AEP Elektronic Marko Heubach REWE Markt Silvia Bergmann Bestattungsinstitut Heino Gerlof Werkstatt f. künstl. Gestaltung Tina Niestroy Schwimmbadservice Amigo Kaufmann Hoch und Tiefbau Lucille Schmidt Debeka-Versicherung Lothar Schubert Backshop Hupke Elektro-Voigt Klaus Voigt Sanitär und Heizung Peter Grimm Jagdgenossenschaft Altenfeld Tischlerei Reiner Schmidt Praxis f. Gesundheit und Schönheit Gabriele Bergmann Senioren am 25. Februar und am 25. Februar Herrn Jürgen Petters Klemmsteinstraße 9 zum 70. Geburtstag, Frau Roswitha Glagau Harztalstraße 5 zum 70. Geburtstag. u u u u u u u u Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Pfarramt Neustadt/Rennsteig Kirchengemeinde Altenfeld e: Sonntag, Uhr Gemeindesaal Pfarrhaus Altenfeld Sonntag, Uhr Gemeindesaal Pfarrhaus Altenfeld Sonntag, Uhr Gemeindesaal Pfarrhaus Altenfeld Sonntag, Uhr Gemeindesaal Pfarrhaus Altenfeld Gemeindebeitrag 2015 Herzlichen Dank an alle, die den Gemeindebeitrag 2015 (Kirchgeld) überwiesen haben. Bitte unterstützen Sie die Arbeit unserer Kirchgemeinde durch Ihren freiwilligen Beitrag! Bei allen Baumaßnahmen und Zuschussanträgen ist immer auch eine finanzielle Beteiligung der Kirchengemeinde erforderlich. Diese können wir nur erbringen, wenn auch Sie Ihren Beitrag dazu leisten. Vielen Dank! Der Gemeindekirchenrat Altenfeld Das Pfarrbüro in Neustadt ist am Mittwoch von 9.00 Uhr bis Uhr geöffnet: Telefon (036781) 41911, Fax (036781) oder neustadt@kirche-arnstadt-ilmenau.de Wollen Sie uns außerhalb dieser Zeiten erreichen, Absprachen für kirchliche Trauungen, Taufen oder Trauerfeiern treffen, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Pfarramt Unterpörlitz: Frau Pastorin Behrend (Vakanzvertretung) Telefon (03677) , Fax (03677) unterpoerlitz@kirche-arnstadt-ilmenau.de Pfarramt : Herr Pfarrer Klemm Telefon (036781) 40177, Fax (036781) grossbreitenbach@kirche-arnstadt-ilmenau.de Herr Pfarrer Kleefoot: Telefon Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Februar 2016 gratulieren der Bürgermeister und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. Am 11. Februar am 13. Februar am 23. Februar Herrn Klaus Dieter Wassmund Grundstraße 54 zum 70. Geburtstag, Frau Hella Helk, Neustädter Straße 24 zum 75. Geburtstag, Frau Ingeborg Jahn, Masserberger Str. 22 zum 75. Geburtstag, Die Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden Neustadt und Altenfeld wünschen Ihnen und Ihren Familien ein friedvolles und glückliches Jahr Alles Gute und Gottes Segen bei all Ihrem Tun. Der Gemeindekirchenrat des Kirchengemeindeverbandes Neustadt-Altenfeld

10 Amtsblatt der VG Nr. 1/2016 Gemeinde Böhlen Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Januar 2016 gratulieren der Bürgermeister und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 04. Januar am 20. Januar und am 23. Januar Frau Renate Rose, Ortsstraße 114 zum 85. Geburtstag, Herrn Manfred Haucke, Ortsstraße 119 zum 75. Geburtstag, Frau Brigitte Günzler, Ortsstraße 118 zum 75. Geburtstag. u u u u u u u u Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Böhlen Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde! Gemeinde Friedersdorf Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Friedersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde! Vereine und Verbände Nachlese zur Weihnachtsfeier am 03. Dezember 2015 in Friedersdorf Wie in jedem Jahr wurden unsere Senioren in der Adventszeit durch den Bürgermeister, in Verbindung mit dem Heimatverein, zur Weihnachtsfeier in die festlich geschmückten Räume des Bürgerhauses herzlich eingeladen. Herr Pfarrer Hofmann a. D. war wieder unter den Gästen. In seiner Weihnachtsgeschichte erinnerte er an vergangene Zeiten und stellte u. a. an die anwesenden Gäste die Frage: Wie habt ihr einst Weihnachten erlebt? Und einige Frauen erzählten über ihre Erlebnisse zu Weihnachten aus vergangenen Zeiten. Wir verbrachten an diesem Nachmittag schöne und besinnliche Stunden. Es wurden gemeinsam Weihnachtslieder gesungen, der Bürgermeister spielte Akkordeon und man lauschte den Worten von Herrn Hofmann. Für uns alle ganz überraschend kam Johann Wachsmuth ganz mutig mit seinem Keyboard und begeisterte die aufmerksamen Zuhörer mit seiner Musik und seinen Weihnachtsliedern, die er mit sehr viel Liebe und Begeisterung vorgetragen hat, wofür er natürlich sehr viel Beifall bekam. Musikalischer Auftritt von Johann Wachsmuth Foto: Heidi Sommer Im nächsten Jahr kommt er wieder - und vielleicht in Begleitung der Friedersdorfer Kinder, die von der Musikschule Fröhlich im Bürgerhaus unterrichtet werden. Herzlichen Dank an all diejenigen, die den Nachmittag mit gestalteten, den Frauen des Heimatvereins für den Kaffee u. Kuchen sowie den Aufbau der Tombola mit ganz tollen Preisen, dem Wirt der Gaststätte Zur Einkehr für das schmackhafte Abendbrot und all den Sponsoren für ihre Geld- und Sachspenden. - Metallverarbeitung Herbert Pabst, Friedersdorf - Land- und KfZ-Technik Thomas Kemter, Friedersdorf - Nah- und Ferntransporte Bernhard Pabst, Friedersdorf - Sparkasse Arnstadt-Ilmenau - REWE-Markt - Schreibwaren Chris Drefke, Königsee - Bestattungen Gerlof, Altenfeld - Agrargenossenschaft mbh, Königsee - Elektro Schönefeld, Ilmenau-Unterpörlitz - Mylius-Apotheke, - Fredy Doll, Achern/Oberachern - hbc-brönner GmbH & Co., - E.ON - Thüringer Energie AG, Erfurt Heidrun Traute Vors. des Heimat- u. Geschichtsvereins Friedersdorf Ölschröte e.v. Gemeinde Gillersdorf Gemeindemitteilungen Nachlese zur Seniorenweihnachtsfeier in Gillersdorf am Wie jedes Jahr so fand auch im Jahr 2015 die traditionelle Seniorenweihnachtsfeier im Kulturhaus statt. Es freute uns sehr, dass zahlreiche Senioren die Weihnachtsfeier der Gemeinde besuchten und bei Kaffee und Kuchen sowie einem Abendessen einen gemütlichen Nachmittag und Abend verbrachten. In diesem geselligen Rahmen wurde unsere langjährige Pächterin Frau Anita Traute in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Frau Traute und ihr Team verlieh vielen Festen und Veranstaltungen einen würdigen Rahmen, wozu ihre gute Küche auch beitrug. Deshalb an dieser Stelle noch einmal recht herzlichen Dank. Wir danken allen, die zum Gelingen dieser traditionellen Veranstaltung beigetragen haben. Herzlicher Dank gilt Kathrin Hellmich und Kelly aus Schmiedefeld für das schöne musikalische Programm, Herrn Bernd Richter für das Spielen der Zither und der Wirtin des Schwarzburger Hofes, die für das leibliche Wohl sorgte.

11 Amtsblatt der VG Nr. 1/2016 Besonderer Dank gilt unseren Sponsoren, die uns mit Geld unterstützten. Thüringer Energie AG Sparkasse Arnstadt - Ilmenau Agrargenossenschaft Königsee Physiotherapie Conny Ludwig Bestattungsinstitut Gerlof Im Namen des Gemeinderates wünsche ich unseren Bürgern ein gesundes neues Jahr. Hauffe Bürgermeister Ortsgeschehen Danke! Für das entgegengebrachte Vertrauen im vergangenen Jahr möchten wir uns auf diesem Wege bei unseren Kunden, Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten herzlich bedanken. Für das Jahr 2016 wünschen wir allen Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Ihr Team vom Einkaufsmarkt und Partyservice Urban Karin Urban Gillersdorf Schwarzburger Straße 12 Tel.-Nr.: Seniorenweihnacht in Gillersdorf Sie ist bereits zu einer schönen Tradition geworden, die alljährliche Weihnachtsfeier für die Gillersdorfer Seniorinnen und Senioren. Auf sie wartete am 13. Dezember ein weihnachtlich geschmückter Saal im Schwarzburger Hof. Katrin Hellmich verstand es mit Kurzgeschichten und vor allem durch ihre hervorragend interpretierten Lieder das Publikum auf die bevorstehende Weihnachtszeit einzustimmen. Auch die von Bernd Uwe Richter auf der Zither gespielten, bekannten Weihnachtslieder wurden von den Anwesenden mit gehörigem Beifall belohnt. Natürlich war auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Eine Kaffeetafel mit leckerem Kuchen machte dabei den Anfang. Das Highlight bestand natürlich aus hausgemachten Klößen mit Rotkraut und Rouladen aus der Küche von Anita Traute, zum Abendbrot. Und das alles kostenfrei! Nach dem üppigen Essen war Bewegung angesagt. Deshalb brachte so mancher nach den Klängen des Alleinunterhalters Kelly, gesanglich unterstützt von Katrin Hellmich, sein Tanzbein in Schwung. Bei aller Freude über die gelungene Veranstaltung bewegte auch so manchen Gast der Gedanke, wie wird es nun mit unserer Gaststätte weitergehen, wird es im nächsten Jahr wieder so eine schöne Feier für uns geben? Denn diese Seniorenweihnachtsfeier war zugleich auch die letzte Veranstaltung für das Gaststättenehepaar Anita und Bernhard Traute, die sich nach nunmehr 32 Jahren Dienst am Gast aus dem hervorragend geführten Schwarzburger Hof mit einem Glas Sekt verabschiedeten. Ich glaube im Namen aller zur Weihnachtsfeier anwesenden Seniorinnen und Senioren zu sprechen, wenn ich mich beim Bürgermeister Alfred Hauffe, dem Gaststättenteam des Schwarzburger Hof, den Musikern Katrin Hellmich, Bernd Uwe Richter und dem Alleinunterhalter Kelly für diese sehr schöne Weihnachtsfeier recht herzlich bedanke. Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Gillersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde! Gemeinde Wildenspring Senioren Geburtstagsglückwünsche Monat Januar 2016 Der Bürgermeister der Gemeinde Wildenspring gratuliert allen Jubilaren, die im Monat Januar ihren Ehrentag feiern, recht herzlich und wünscht alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. Am 16. Januar feiert Frau Edeltraud Rocktäschel, Ortsstraße 10 ihren 80. Geburtstag. Der dankbare Gast Lothar Buff Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Wildenspring Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde!

12 Amtsblatt der VG Nr. 1/2016 Veranstaltungen Veranstaltungskalender der www-region 2016 Stand: Datum Veranstaltung Beginn Kommune Veranstaltungsort Stärke-Essen zu Lichtmeß Uhr Altenfeld Zum kühlen Grund Trans Thüringia - Europas längstes Neustadt und Stake-out Gelände reinrassiges Schlittenhunderennen im Anschluss am Bauhof Neustadt Eröffnung Uhr in Masserberg Prolog um Neustadt Uhr und 4. Lauf 9 u. 16 Uhr Lauf Uhr Große Faschingsgala Uhr Böhlen Mehrzweckhalle Gehrener Karneval Uhr Gehren Gasthaus Zum Steinbruch Faschingsparty des Möhrenbacher Carneval Clubs Uhr Möhrenbach Ratskellersaal Büttenabend Uhr Oehrenstock Haus das Gastes Kinderfasching mit Programm Uhr Böhlen Mehrzweckhalle Kinderfasching des Möhrenbacher Carneval Clubs Uhr Möhrenbach Ratskellersaal Rosenmontagsparty Uhr Böhlen Mehrzweckhalle Rollmopsessen zum Aschermittwoch Jesuborn Bürgerhaus Jesuborn Volleyballturnier der Jugendclubs der VG Langer Berg Uhr Gehren Schobse-Sporthalle Eröffnung der Sonderausstellung Thüringer Wald- Scherenschnitte Thüringer Sagen Kreativ Museum Valentinstagsmenü Altenfeld Zum kühlen Grund Winterwanderung Jesuborn GCV Treffen der Selbsthilfegruppe Diabetiker Uhr Langewiesen Bürgerhaus jeden Montag Yoga Uhr Altenfeld Bürgerhaus jeden Dienstag Yoga Uhr Altenfeld Bürgerhaus jeden Montag Gemütlicher Seniorennachmittag Uhr Neustadt Seniorentreff jeden Dienstag Winterliche Wanderung am Rstg. mit anschl. Kaffeetrinken Uhr Neustadt Treffpunkt: Kammweg jeden Donnerstag Gemütlicher Abend mit Tanzmusik Uhr Neustadt Rennsteighotel Kammweg jeden Samstag Fackelwanderung mit anschl. Glühweintrinken Uhr Neustadt Treffunkt: Kammweg Impressum Amtsblatt der VG Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft, Markt 13, Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Verantwortlich für die Textannahme: Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Zuständigkeitsbereich der VG. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.

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