1. Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Kinderbetreuung

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1 Leistungskatalog des LVR 1. Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Kinderbetreuung 1.1 Idee Qualität der Beratung zur Kinderbetreuung Formen und Qualitäten der Betreuungsangebote Tagesmütter/-väter Kinderfrauen Babysitter/-innen Au-pair Vermittlung von Plätzen in...3 Tageseinrichtungen für Kinder Notfallbetreuung für Kinder Notfallbetreuung in einer...5 Tageseinrichtung für Kinder Notfallbetreuung im Haushalt des Kindes Ablauf der Notfallbetreuung Vermittlung in Angebote für Ferienzeiten...5 von Einrichtungen/ Betreuungspersonen 2. Beratungs- und Vermittlungsleistungen für pflegebedürftige Angehörige 2.1 Beratungsleistungen Vermittlung von Dienstleistungen Haushaltsnahe Dienstleistungen Ambulante Pflege Verhinderungspflege Notbetreuung in Ausnahmesituationen Tagespflege Kurzzeitpflege Stationäre Einrichtungen Impressum...9 1

2 Leistungskatalog 1. Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Kinderbetreuung 1.1 Idee Beratung in allen Fragen der Kinderbetreuung und Vermittlung der passenden Betreuungsform unterstützen Beschäftigte effektiv bei der Organisation der Betreuung ihrer Kinder. Die Kosten der Beratung und Vermittlung trägt Ihr Unternehmen, die Kosten für die Betreuung zahlen die Beschäftigten selbst. Der Service für Ihre Beschäftigten kann unter Beachtung derzeit geltender steuerrechtlicher Regelungen so erbracht werden, dass sich daraus kein geldwerter Vorteil ergibt. 1.2 Qualität der Beratung zur Kinderbetreuung Wir beraten Ihre Beschäftigten unabhängig vom Anbieter bzw. Träger zu allen Formen der Kinderbetreuung. In der Beratung werden folgende Qualitätsstandards zugrunde gelegt: Die Beratung erfolgt nach anerkannten sozialpädagogischen Qualitätsstandards durch Fachpersonal. Auf der Basis einer kompetenten Situationsklärung wird mit der Familie eine familiengerechte und kostengünstige Lösung entwickelt. Es werden Betreuungslösungen berücksichtigt, um möglichst Langfristigkeit und Kontinuität zu erreichen und wechselnde Bezugspersonen zu vermeiden. Es wird zur gesetzlichen Regelförderung und anderen Förderungsmöglichkeiten beraten. Es erfolgt die jeweils notwendige fachliche Begleitung (z. B. Hilfe bei notwendigen Absprachen, Bereitstellung von Musterverträgen, insbesondere bei kleinen Kindern steht die Gestaltung der Kontakt und Eingewöhnungsphase im Vordergrund der Beratung) 1.3 Formen und Qualitäten der Betreuungsangebote Über die Beratung hinaus vermittelt die Eltern- und SeniorenService AWO Mittelrhein GmbH auf Wunsch der Beschäftigten die passende Betreuung oder Kombination von Betreuungsformen für deren leibliche, adoptierte Kinder bzw. Pflegekinder. Es wird Betreuungspersonal vermittelt, das den Anforderungen der jeweiligen Familie gerecht wird. Die Betreuungspersonen (außer Au-pair) bringen folgende Nachweise bei: Polizeiliches Führungszeugnis, Fachkenntnisse (z. B. Babysitterdiplom, Tagesmütterzertifikat, Nachweise über Fortbildungen, Referenzen), Nachweis über Haftpflichtversicherung. Tagesmütter/-väter weisen darüber hinaus eine erforderliche Qualifikation, z. B. Tagesmütterzertifikat oder abgeschlossene pädagogische Ausbildung sowie eine gültige Pflegeerlaubnis nach. Au-pair bringen alle erforderlichen Referenzen für einen Aufenthalt als Au-pair bei (insbesondere Gesundheits- und Sprachzeugnisse). 2

3 1.3.1 Tagesmütter/-väter Tagesmütter/-väter sind in der Regel freiberuflich tätig und betreuen im eigenen Haushalt oder in geeigneten externen Räumlichkeiten bis zu fünf fremde Kinder zeitgleich. Die Eltern entrichten ein am Betreuungsaufwand orientiertes Pflegegeld. In der Regel werden die Betreuungszeiten flexibler gehandhabt als in der Tageseinrichtung für Kinder. Die Kernarbeitszeit der meisten Tagesmütter/-väter liegt montags bis freitags zwischen 7 und 15 Uhr. Betreuungszeiten ab 6 Uhr und bis Uhr sind im Einzelfall möglich. Frühere und spätere Abholzeiten werden in der Regel vermieden, in diesen Fällen umfasst die Betreuungsleistung eine komplette Übernachtung Kinderfrauen Als Kinderfrauen werden Personen bezeichnet, die haupt- oder nebenberuflich längerfristige Betreuungsleistungen im Haushalt einer Familie erbringen. In vielen Fällen gehört die Zubereitung von Essen zum Aufgabenbereich. Die Grenze zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten ist fließend und muss jeweils mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Im Durchschnitt arbeiten Kinderfrauen auf Mini- und Midi- Job-Basis, d. h. zwischen 10 und 30 Stunden pro Woche. Im Einzelfall lassen sich auch extreme Betreuungszeiten (sehr früh morgens, spät abends, über Nacht, am Wochenende, Wechselschichtdienste) absprechen Babysitter/-innen Babysitter/-innen betreuen Kinder stundenweise meist in deren Haushalt, um Eltern eine kurzfristige Abwesenheit aus dienstlichen Gründen (z. B. Fortbildung) oder auch Freizeitaktivitäten zu ermöglichen. Oft handelt es sich um Schüler/-innen oder Student/-innen. Sie erhalten für ihre Betreuungsleistung ein Honorar, das sie mit den Eltern aushandeln. Babysitter/innen stehen in der Regel stundenweise nachmittags, in den Abendstunden (maximal mit Übernachtung) und am Wochenende zur Verfügung Au-pair Au-pair kommen aus EU-Ländern, aber auch aus anderen, visumpflichtigen Ländern. Sie sind zwischen 17 und 25 Jahre alt, leben bis zu einem Jahr lang in einer deutschen Gastfamilie, nehmen am Familienleben teil, besuchen zusätzlich Sprachkurse und erhalten von der Familie Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld (260 monatlich seit 1. Januar 2006). Als Gegenleistung helfen sie bei der Kinderbetreuung und im Haushalt mit. Au-pair stehen pro Woche bis zu 30 Stunden für Tätigkeiten in der Kinderbetreuung und im Haushalt zur Verfügung. Ein großer Vorteil der Au-pair ist die familiäre Integration, die Betreuungsmöglichkeiten auch über Nacht und am Wochenende zulässt Vermittlung von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder Tageseinrichtungen für Kinder bieten in der Regel die höchste Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Die Eltern- und SeniorenService AWO Mittelrhein GmbH unterstützt die Eltern, einen freien Platz in einer Einrichtung zu finden, wenn dies für Eltern aufgrund der Rahmenbedingungen sehr schwierig ist. Solche Rahmenbedingungen können sein: die Beschäftigten ziehen berufsbedingt in einen anderen Wohnort das Angebot von Tageseinrichtungen ist insbesondere für Kinder unter drei 3

4 Jahren sehr knapp das Kind soll am Beschäftigungsort betreut werden die Aufnahme des Kindes und kommunale Finanzierung des Platzes können schwierig werden, wenn Wohn- und Betreuungsort nicht identisch sind Notfallbetreuung für Kinder Eine Notfall-Kinderbetreuung kann notwendig werden bei unvorhergesehenem Ausfall der Regelbetreuung (Kita, Schule, Tagesmutter) bei Erkrankung des Kindes, sofern es sich nicht um eine akute und ansteckende Erkrankung handelt, sondern eher um die Phase der Rekonvaleszenz nach einer Erkrankung (wie z. B. Scharlach, oder Windpocken) bei unvorhergesehenem Anfall von Arbeitszeit außerhalb der Regelbetreuung (außerplanmäßige Arbeitseinsätze und unvorhergesehene /unvermeidbare Dienstreisen) Die Vermittlung von Notfallbetreuung für Kinder unter drei Jahren ist aus entwicklungspsychologischen und pädagogischen Gründen in der Regel nur sinnvoll, wenn eine vorherige Eingewöhnung erfolgen kann. Die Betreuung sollte nur in Ausnahmefällen länger als 3 Tage in Anspruch genommen werden. Pädagogische Leitlinien: Jedes Kind wird als eigenständige Persönlichkeit gesehen und im Rahmen der Möglichkeiten der Kurzzeitbetreuung speziell seinen Bedürfnissen angemessen gefördert. Wichtiges Ziel des pädagogischen Handels ist aufgrund der besonderen Situation einer Kurzzeit- und Notfallbetreuung die Unterstützung bei der Bewältigung der Stresssituation, die durch die Trennung von den Eltern und die Betreuung durch eine fremde Person bei den Kindern entsteht. Dies erzeugt vor allem bei sehr kleinen, aber auch bei Kindern im Kindergartenalter und in der Grundschulzeit große Verunsicherung. Hier ist die vordringlichste Aufgabe der pädagogischen Fachkraft individuell und einfühlsam auf die Kinder einzugehen, um eine sanfte Eingewöhnung zu ermöglichen. Die zweite pädagogische Zielsetzung ist trotz des zeitlich engen Rahmens grundsätzlich die altersgemäße Förderung der sprachlichen, geistigen, sozialen und motorischen Entwicklung der Kinder. Diese Förderung geschieht in alltäglichen Situationen, z.b. durch spielerische Angebote, Interaktion, besonderes Spielmaterial, Raumgestaltung und vieles mehr. Besonderes Augenmerk wird auf die Unterstützung der Selbständigkeit, der Bewegung und der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit gelegt. Erkennbare Besonderheiten und Abweichungen können zwar nicht wie im Alltag der Kindertagesstätte der kontinuierlichen Beobachtung unterliegen, werden aber, sofern notwendig und die Situation es zulässt, den Eltern zurückgemeldet. Der Tagesablauf erfolgt strukturiert und unterliegt einer sinnvollen Abwechslung von ruhigen und aktiven Phasen. Er trägt den biologischen Rhythmen der Kinder Rechnung. Hierbei wird auf die je nach dem Alter der Kinder sehr unterschiedlichen Ruhebedürfnisse geachtet. Je nach Alter des Kindes, erforderlichen Betreuungszeiten, Elternwunsch und regionalen Voraussetzungen sind verschiedene Formen möglich und sinnvoll: 4

5 Notfallbetreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder Diese Form der Notfallbetreuung eignet sich insbesondere für Kinder ab 3 Jahren. Die Betreuung ist während der regulären Öffnungszeit möglich Notfallbetreuung im Haushalt des Kindes So genannte Notmütter kommen in den Haushalt des Kindes und bieten flexible und individuelle Lösungsmöglichkeiten. Diese Form der Notfallbetreuung hat für Ihre Mitarbeiter/-innen und deren Kinder den Vorteil, dass lange Wege- und Fahrzeiten vermieden und die Kinder in der gewohnten Umgebung betreut werden. Dies trifft in besonderem Maße bei erkrankten Kindern zu. Aus gesundheitlichen und pädagogischen Gründen sollten die erkrankten Kinder möglichst nur im Haushalt des Kindes betreut werden. Auch wenn mehrere Kinder in einer Familie zu betreuen sind, bietet sich diese Form besonders an Ablauf der Notfallbetreuung Wir gehen davon aus, dass es sich um unvorhergesehene Notfälle handelt. Aufgrund der besonderen und oft nicht planbaren Notsituation, wenn die bisherige Betreuungsperson ausfällt, werden die Anmeldungen in der Regel spontan und persönlich erfolgen. Die Beschäftigten können über die Hotline ihren Betreuungsbedarf melden. Wir gehen im Regelfall von einer stundenweisen, ganztägigen oder im Einzelfall mehrtägigen Betreuung einzelner Kinder der Beschäftigten aus. Die Meldung sollte nach Möglichkeit am vorhergehenden Werktag bis 14 Uhr erfolgen, damit die Betreuung organisiert werden kann Vermittlung in Angebote für Ferienzeiten von Einrichtungen/ Betreuungspersonen Für die 6 bis 14jährigen Kinder Ihrer Beschäftigten bieten wir die Vermittlung in bestehende Ferienangebote im Inland oder europäischen Ausland an. Ferienbetreuungsmaßnahmen können in Trägerschaft der AWO und deren Kooperationspartnern, in Kooperation mit anderen Trägern und Veranstaltern sowie Fremdanbietern durchgeführt werden. Für die Mitarbeiter/-innen deren Kinder in einer Kita oder Tagespflegestelle mit Schließungszeiten betreut werden, vermitteln wir bei Bedarf entsprechende Angebote zur Fortsetzung der Betreuung. Für diese Kurzzeitbetreuung kommen Plätze in Kitas und bei Tagespflegepersonen in Betracht. 5

6 2. Beratungs- und Vermittlungsleistungen für pflegebedürftige Angehörige (Eldercare) Die Eltern- und SeniorenService AWO Mittelrhein GmbH vermittelt Beratungsleistungen und individuelle Dienstleistungen für pflegebedürftige Angehörige von Beschäftigten. Die Beratungsleistung umfasst alle Fragen rund um das Thema Pflege, unter Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen des SGB V und SGB XI. Die Vermittlung umfasst individuelle und qualifizierte Hilfen und Dienstleistungen, wenn die Versorgung und Betreuung im eigenen Haushalt sichergestellt werden muss oder die Inanspruchnahme eines ambulanten Dienstes oder einer teilstationären oder stationären Einrichtung notwendig wird. Für diese Personengruppe sind folgende Dienstleistungen vermittelbar: Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung gemäß SGB V, darüber hinaus zusätzliche Selbstzahlerleistungen mit unterschiedlichen Leistungspaketen Vermittlung von Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen, wie Physiotherapie (SGB V) die Vermittlung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen wie Haushaltsnahe Dienstleistungen, Tagespflege, Kurzzeitpflege und Dauerpflege (SGB XI) 2.1 Beratungsleistungen Die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger ist für Beschäftigte häufig eine große Herausforderung. Die Fragen zu Angeboten und Anbietern zum Thema Pflege sind vielfältig und bedürfen einer zeitnahen Antwort. Die Eltern- und SeniorenService AWO Mittelrhein GmbH bietet Ihren Mitarbeiter/- innen eine umfassende Beratung rund um das Thema Pflege und eine bedarfsgerechte und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmte Lösung zu Versorgung und Unterstützung aus einer Hand. Schwerpunkte der Beratung sind beispielsweise Finanzierungsstrukturen von Hilfeleistungen und Möglichkeiten der Inanspruchnahme finanzieller Hilfen. Die umfassende Pflegeberatung beinhaltet mindestens folgende Schwerpunkte: Beratungen zu Leistungen der Krankenversicherung, z. B. auch zur Hilfsmittelversorgung, bzw. Maßnahmen der Rehabilitation gemäß SGB V Beratung innerhalb des Entlassungsmanagements (kurzfristige Sicherung von Versorgungssituationen nach dem Krankenhausaufenthalt) Beratung zu und Vermittlung von Notbetreuung in Ausnahmesituationen Beratung zu und Vermittlung von Pflegeleistungen, haushaltsunterstützenden Dienstleistungen und Pflegehilfsmitteln Beratung zu und Vermittlung von Verhinderungspflege Beratung zu und Vermittlung von Kuren Beratung und Vermittlung von Freizeit, - Bildungs- und Reiseangeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige Beratung und Begleitung der Sozialhilfeantragstellung, inkl. Widerspruchsverfahren Allgemeine Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung gem. SGB XI Beratung und Begleitung von Pflegeeinstufungen, inkl. Widerspruchsverfahren Beratung zur Finanzierung von Pflegeleistungen und Heimplätzen Beratung und Begleitung im Rahmen des Antragsverfahrens einer Schwerbehinderung, inkl. Widerspruchsverfahren 6

7 Wohn- und Wohnraumberatung Fachberatung zu speziellen Krankheitsbildern (Depressionen, Parkinson, Demenz) Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen Gesetzliche Veränderungen im Rahmen der Gesundheits- und Pflegereform werden selbstverständlich in unserem Beratungsangebot berücksichtigt. 2.2 Vermittlung von Dienstleistungen Die Vermittlung einer Dienstleistung erfordert i. d. R. eine tiefer gehende, persönliche Einzelberatung. Ein konkretes Anliegen und der damit verbundene Hilfeprozess werden koordinierend begleitet Haushaltsnahe Dienstleistungen Viele ältere Menschen wünschen sich einen möglichst langen Verbleib im eigenen Zuhause, wo sie ihr Leben, solange sie dazu in der Lage sind, selbst bestimmt und selbständig führen können. Ein Unfall oder die Entlassung aus dem Krankenhaus nach einer Erkrankung sind für den Beschäftigten und seine betroffenen Angehörigen oft mit unüberwindlichen Schwierigkeiten verbunden. Auf Grund ihrer körperlichen Einschränkungen können sie nicht für sich und ihren Haushalt sorgen. Die Pflege muss privat organisiert werden. Die Eltern- und SeniorenService AWO Mittelrhein GmbH stellt die Vermittlung einer individuellen und passgenauen Dienstleistung vor Ort sicher und klärt mit dem Kunden, ob Kostenträger für sie die Leistungen übernehmen (Krankenkasse, Pflegekasse oder Sozialhilfeträger) Ambulante Pflege Ambulante Pflegedienste erbringen je nach Bedarf Pflege, Betreuung, hauswirtschaftliche oder sonstige ergänzende Leistungen im Haushalt der pflegebedürftigen Personen. Das Angebot der ambulanten Dienste umfasst Grundpflege, Behandlungspflege, gerontopsychiatrische Pflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie Information und Anleitung von Pflegebedürftigen und Angehörigen. mit dem Kunden und vermittelt einen qualifizierten Pflegedienst. Eine Beratung hinsichtlich der Erstattungsmöglichkeit über die Pflegeversicherung ist Bestandteil der Dienstleistung Verhinderungspflege Verhinderungspflege tritt meistens bei Erkrankungen der versorgenden Angehörigen auf. Hier ist eine schnelle Hilfe und Unterstützung zur Entlastung notwendig. Die Kosten der Verhinderungspflege werden auf Antrag von den Pflegekassen gezahlt. Die Beschäftigten können über die Hotline ihren Bedarf melden. Wir gehen im Regelfall von einer stundenweisen, ganztägigen oder im Einzelfall mehrtägigen Versorgung der Angehörigen aus. Die Meldung sollte nach Möglichkeit am vorhergehenden Werktag bis 14 Uhr erfolgen, damit die Versorgung organisiert werden kann mit dem Kunden und vermittelt die Versorgung je nach Bedarf und Wunsch der Kunden mittels einer ambulanten, teilstationären oder kurzfristigen stationären Betreuung der zu Versorgenden Notbetreuung in Ausnahmesituationen 7

8 Der Bedarf der Notbetreuung in Ausnahmesituationen kann sich z. B. ergeben, wenn kurzfristig anberaumte Dienstreisen oder Änderungen in der Arbeitszeit (Schichtwechsel) anberaumt werden. Es ist wichtig, dass auch in diesen Fällen die Versorgung der Angehörigen sichergestellt ist. In der Regel erfolgt dies durch einen ambulanten Pflegedienst. Bedarfsorientiert kann aber auch eine teilstationäre oder kurzfristige stationäre Betreuung erforderlich sein. Die Beschäftigten können über die Hotline ihren Bedarf melden. Wir gehen im Regelfall von einer stundenweisen, ganztägigen oder im Einzelfall mehrtägigen Versorgung der Angehörigen aus. Die Meldung sollte nach Möglichkeit am vorhergehenden Werktag bis 14 Uhr erfolgen, damit die Versorgung organisiert werden kann mit dem Kunden und vermittelt die Versorgung je nach Bedarf und Wunsch der Kunden mittels einer ambulanten, teilstationären oder kurzfristigen stationären Betreuung der zu Versorgenden Tagespflege Tagespflege ist ein teilstationäres Betreuungsangebot für alte, kranke oder pflegebedürftige Menschen, die während des Tages in einer Einrichtung gepflegt, versorgt und betreut werden. Dies kann wahlweise an einem, mehreren oder allen Wochentagen geschehen. Die Tagespflege ist ein Bindeglied zwischen der häuslichen Versorgung durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste und einem stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim. Häufig wird die Versorgung des Pflegebedürftigen durch einen ambulanten Pflegedienst morgens und abends ergänzt. mit dem Kunden und vermittelt eine Tagespflegeeinrichtung Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege entlastet pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben. Unter Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung schwer pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung zu verstehen (Pflegeheim für einen maximal vierwöchigen Aufenthalt). Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder die Pflegeperson verreist (z. B. Dienstreise) oder aus anderen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert ist, ist die Aufnahme in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich. mit dem Kunden und vermittelt einen Platz in einer Kurzzeitpflege Stationäre Einrichtungen Vielen älteren Menschen fällt es wegen ihres Alters oder wegen des schlechten gesundheitlichen Zustandes schwer, einen eigenen Haushalt zu versorgen. Dies gilt insbesondere, wenn die ambulante Pflege nicht mehr ausreichend gewährleistet ist und die Angehörigen auch nicht in der Lage sind voll zu unterstützen. mit dem Kunden und vermittelt einen Platz in einer stationären Einrichtung. 8

9 3. Impressum Eltern- und SeniorenService AWO Mittelrhein GmbH Rhonestr. 2a Köln Tel Fax Geschäftsführung: Michael Angenfort Amtsgericht Köln HRB

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