Was tun gegen Tierfabriken? Möglichkeiten für Kommunen und Bürgerinitiativen. Christian Meyer, MdL 2011

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1 Was tun gegen Tierfabriken? Möglichkeiten für Kommunen und Bürgerinitiativen

2 Zahl der Tierfabriken nimmt in Niedersachsen massiv zu

3 Zunahme der Agrarfabriken in Niedersachsen

4 Neue Tierfabriken in Norddeutschland Quelle: ProMut e.v.

5 Überproduktion für den Weltmarkt Zunahme Schlachtungen Hähnchen Deutschland Selbstversorgungsgrad Hähnchenfleisch t t +84,4 % (plus Wietze 2011!!!) 80 % 105 % +25 % Exporte Hähnchenteile in Drittländer (Außerhalb EU) t ( EU) t ( EU) % (!!!) Quelle: Prof. Windhorst, DLG-Mitteilungen 4/2011

6 Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie eine anerkannte Entwicklungsorganisation

7 Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren In Kraft getreten am !!! Vorher Nachher Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung > Hennen > Puten > Hennen > Puten Obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung > 2000 Mastschweine > Puten + Hennen > 3000 Mastschweine > Puten + Hennen Massiver Abbau der Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltprüfungen!

8 Flächenbindung Bodengebundene Tierhaltung Alte Regelung: Die Landesregierung vertritt zur Frage der Privilegierung von landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgende Rechtsauffassung: Ställe können im Außenbereich privilegiert zulässig sein, wenn sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Unter den Begriff der "Landwirtschaft" i.s. des 201 BauGB fällt die erwerbsmäßig betriebene Tierhaltung, soweit die Tiere überwiegend mit Futter ernährt werden, das auf den zum Betrieb gehörenden landwirtschaftlichen Grundstücken erzeugt wird. Anlagen der Tiermast, bei denen das notwendige Futter überwiegend oder vollständig zugekauft wird, erfüllen dagegen diesen Begriff "landwirtschaftliche Betätigung" nicht. Sie sind daher auch nicht gemäß 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig, und zwar auch dann nicht, wenn der Inhaber persönlich aufgrund anderweitiger Betätigung Landwirt ist. Tierhaltung auf eigener Futtergrundlage liegt aber nur dann vor, wenn auch tatsächlich ein Futterpflanzenanbau in entsprechender Größenordnung stattfindet, es reicht nicht aus, wenn ein Betrieb nachweist, daß ihm theoretisch eine entsprechende Futtermittelerzeugung möglich wäre, tatsächlich aber der Futterbedarf überwiegend zugekauft wird und die landwirtschaftlichen Nutzflächen anderweitig verwendet werden, die dort erzeugten Feldfrüchte also nicht der eigenen Futterverwertung dienen. Erlass NRW-Agrarministerium

9 Agrarindustrie 100 % Fremdfutter Aktuelle Regelung: Abstrakte Privilegierung Nach 201 BauGB ist Landwirtschaft der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann Die hier in Betracht zu ziehenden Flächen müssen landwirtschaftlich genutzte Flächen sein, d.h. eine landwirtschaftliche Nutzung muss tatsächlich stattfinden. Weiter muss das für die Tierhaltung notwendige Futter auf diesen Flächen erzeugt werden können, d.h. von Eignung und Volumen her muss es ein Erzeugnis von Futter auf diesen Flächen geben. Nicht erforderlich ist, dass das tatsächlich erzeugte Futter auch unmittelbar in der Tierhaltung des Betriebs Verwendung findet (Prof Soefker 2011) Anmerkung: Gutachten des Landkreises Emsland schlägt ein Viertel reale Futterverwertung vor. GRÜNE und Bauernhöfe statt Agrarfabriken: Mindestens 50 % reale Futterverwertung

10 Emsland stoppt Geflügelfabriken Investoren sollen im Emsland künftig ein Konzept vorlegen, wie sie Tiere bei einem Brand aus dem Stall retten können. Geflügelhalter nennen die Forderung "weltfremd". MEPPEN taz Gravierende Folgen erwarten Agrarindustrie und ihre Gegner jetzt von den Beschlüssen des Landkreises Emsland. Wilhelm Hoffrogge, Vorsitzender des Niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverbandes (NGW), warnt, "jede Tierhaltung" sei bedroht, Eckhard Niemann von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) freut sich, dass "auf einen Schlag" die Mast in Riesenställen beendet werden könne. Vor Kurzem hat der emsländische Landrat Herrmann Bröring (CDU) angekündigt, Mastanlagen nur noch zu genehmigen, wenn der Antragsteller nachweist, dass die Tiere bei einem Brand aus dem Stall gerettet werden können. Dies schreibt die niedersächsische Bauordnung seit Jahrzehnten ohnehin vor, spielte aber bisher in den Genehmigungsverfahren offenbar keine Rolle. Hoffrogge nennt das auch eine "weltfremde Forderung", sie sei "nicht umsetzbar", eine Evakuierung der Tiere also nicht möglich. Mit der Haltungsform habe das nichts zu tun, behaupten das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium und die konventionelle Agrarlobby. Die AbL sieht das anders: Die Tierrettung sei "in bäuerlich dimensionierten Betrieben durchaus möglich", sagt Niemann. Für Deutschland gibt es keine verlässlichen Zahlen. Niemann beruft sich aber auf eine Studie der Van-Hall- Larenstein-Hochschule Leeuwarden. Danach verkohlten von 2005 bis 2009 in den Niederlanden bei nur 30 Stallbränden Stück pluimvee, also Hähnchen und Puten. Damit verbrannten pro Feuer im Schnitt Tiere. Die Emsländer Vorgaben treffen die Mastindustrie relativ unerwartet. Bislang hatten sie mit Landrat Bröring keinerlei Probleme: Im Emsland gibt es laut Kreisverwaltung Mastplätze für Rinder und anderthalb Millionen Schweine. Zudem werden dort jedes Jahr eine Viertelmilliarde Hühner und Puten auf 32 Millionen Mastplätzen aufgezogen. Nachdem aber die Verwaltung im ersten Halbjahr noch Zusagen für 2,32 Millionen Plätze erteilt hatte, geriet die Genehmigungsmaschine ins Stocken: Bürgerinitiativen fanden, unterstützt vom bundesweiten Bündnis "Bauernhöfe statt Agrarfabriken", im Berliner Umweltrechtler Peter Kremer einen versierten Anwalt. Er brachte die Sache mit dem Brandschutz auf. Nun liegen Anträge für rund neun Millionen neue Hühnerplätze auf Eis. Und auch etliche Schweinefabrikanten müssen sich gedulden oder es anderswo versuchen. Nur: Die Gegner der Mastfabriken sind bundesweit vernetzt. Und die Bauordnungen ähneln sich bundesweit. Schon hat eine BI in Mecklenburg das Brandschutzargument aufgegriffen. Taz vom

11 Immer mehr Kommunen gegen Agrarfabriken

12 Landkreistag fordert Änderungen!

13 GRÜNER Vorschlag: Bauprivileg nur noch für bodengebundene, bäuerliche Tierhaltung Die Privilegierung für gewerbliche und landwirtschaftliche Großanlagen, die die Grenzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes erreichen wird generell gestrichen. Das ist bei Hühnern, 1500 Schweinen und 600 Kühen der Fall. Nur noch eine bäuerlich-bodengebundene Tierhaltung ist baurechtlich privilegiert. Landwirtschaftliche Betriebe müssen ihr Futter zusätzlich wieder in einem räumlich funktionalen Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Betrieb überwiegend selbst erzeugen und verfüttern. Die Landkreise sollen verbesserte Ausschluss-, Schutz- und Vorranggebiete für gewerbliche Tierhaltungsanlagen ausweisen können.

14 Vorschläge Abschaffung Privilegierung 35 EINFACHES BAURECHT BIMSCHG Einfach ohne Öffentlichkeitsbeteiligung BIMSCHG Förmlich mit Öffentlichkeitsbeteiligung BIMSCHG Verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung Hühner > > > Puten > > > Schweine Kühe >1.500 >600 >2.000 >800 >3.000 Einzelfall Befürworter: GRÜNE** Bauernhöfe statt Agrarfabriken** Minister Lindemann Landkreis Emsland* Niedersächsischer Landkreistag Teile der Bundesregierung * Plus ein Viertel des Futters selbst erzeugt ** Plus die Hälfte des Futters selbst erzeugt

15 Landtagsantrag GRÜNE Vorschläge 1. Mehr Bürgerbeteiligung Rückkehr zu den alten Schwellenwerten für Öffentlichkeitsbeteiligung und UVP vor Brandschutz Detaillierte landesweite Vorgaben für Tierrettung (aktiver Brandschutz) 3. Gesundheitsschutz Das Land hat bei BImSchG-pflichtigen Anlagen den Einbau von geeigneten Filtern vorzuschreiben. Zusätzlich soll Niedersachsen per Erlass eine Keimgutachtenpflicht zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einführen. Ein Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen zur Erfassung des Antibiotika-Einsatzes auch in der bislang ausgenommenen Geflügelmast (DIMDI-Verordnung) wird vom Land Niedersachsen unterstützt. Das Land ergreift geeignete Maßnahmen zur Kontrolle und deutlichen Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tiermast. 4. Umweltschutz Das Land setzt sich für eine Einhaltung der Höchstmengen des Ammoniakausstoßes gemäß den EU-Vorgaben ein und ergreift dazu geeignete Maßnahmen wie Stallobergrenzen, Verweigerung von weiteren Stallbaugenehmigungen oder Verpflichtungen zum Einbau von Filtern.

16 5. Grüner Tierschutzplan - Schnelles Verbot der Käfighaltung von Legehennen - Beendigung der Amputation von Schnäbeln, Schwänzen und Kämmen - Streichung der Subventionen für die Massentierhaltung und Megaschlachthöfe - Förderung artgerechter Tierhaltung und vegetarischer Ernährung - Verbesserte Tierschutzstandards für alle Anlagen

17 Tierquälerei: Bis zu 25 Masthühner pro m² erlaubt

18 Bis zu 100 % Fussballenerkrankungen GRÜNER Vorschlag: Maximal 10 Hühner pro m², strikte Kontrolle der Verletzungen, Vermeidung von Antibiotikaeinsatz

19 NDR: Antibiotika-Einsatz bei Masthühnern steigt Nach Angaben des Ministeriums wurden vor zehn Jahren im Schnitt 1,7 Antiobiotika-Behandlungen angewendet, heute sind es etwa 2,3 Behandlungen pro Mastdurchgang. Die Leiterin der Abteilung Verbraucherschutz und Tiergesundheit, Heidemarie Helmsmüller, sagte NDR Info, dass in der Massentierhaltung der Einsatz von Antibiotika die Regel sei. Ohne Einsatz der Mittel schafften es die Hühner in großen Ställen häufig nicht, bis zum Ende ihrer Mastzeit zu überleben, so Helmsmüller.

20 Probleme für die menschliche Gesundheit: "Nach Erfahrungen der AmtstierärztInnen ist in den vergangenen Jahren in der Broilermast ein ständig steigender Einsatz von Arzneimitteln zu beobachten"(!) Teilweise 3 bis 6 Antibiotikabehandlungen in Folge (bei 30 Tagen Mast!). "Es ist davon auszugehen, dass zunehmend intensivere Haltungsbedingungen mit hohen Besatzdichten sowie die extrem leistungsfähige Genetik heutige Broilerlinien, die naturgemäß mit einer höheren Anfälligkeit der Masthühner einhergeht, es dem Tierhalter immer schwerer machen ohne bzw. mit einem geringen Arzneimitteleinsatz auszukommen. Liegt er mit seinem Betrieb darüber hinaus in einer Region mit hoher Geflügeldichte, kann sich die Problematik wegen der größeren Gefahr der Ausbreitung von Infektionserregern zwischen den Beständen noch erheblich verschärfen. Tierschutzfachliche Gesichtspunkte sowie auch die zunehmende antimikrobielle Resistenzproblematik erfordern ein Gegensteuern..."

21

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