Jahresbericht Jahresbericht und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016

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1 Jahresbericht 2016 UBS (Irl) ETF plc Eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die nach den Gesetzen von Irland in Form eines Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds gegründet und gemäss den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 2011 (in der geltenden Fassung) und den Vorschriften der irischen Zentralbank, (Supervision & Enforcement) Act 2013 (Section 48 (1)) (Undertaking for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations 2015 zugelassen wurde. Jahresbericht und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Value UBS (Irl) ETF plc - MSCI World UBS (Irl) ETF plc - S&P 500 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Oil Equities UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Pure Gold Miners UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF UBS (Irl) ETF plc - DJ Global Select Dividend UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Cyclical UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Defensive UBS (Irl) ETF plc - MSCI United Kingdom IMI Socially Responsible UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Total Shareholder Yield Registrierungsnummer

2 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Für den geprüften Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember Die Teilfonds UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil und UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining können Anlegern in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund der Tatsache, dass diese Fonds geschlossen werden, NICHT angeboten werden. Daher stehen die Teilfonds UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil und UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining Anlegern in Deutschland NICHT zur Verfügung.

3 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Inhalt Seite Management und Verwaltung 1 Allgemeine Informationen 3 Bericht des Verwaltungsrats 7 Aussage zur Verantwortung des Verwaltungsrats 12 Bericht der Verwahrstelle 14 Bericht der unabhängigen Abschlussprüfer an die Gesellschafter der UBS (Irl) ETF plc 15 Wertentwicklungstabellen 18 Anlageziele und Anlagepolitik 26 Bericht des Anlageverwalters 28 Bilanz 42 Gesamtergebnisrechnung 58 Aufstellung der Veränderungen des den Inhabern rückkaufbarer gewinnberechtigter Aktien zuzurechnenden Nettovermögens Kapitalflussrechnung 91 Aufstellungen des Wertpapierbestandes und Übersichten über wesentliche Portfolioveränderungen* UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA 107 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Value 124 UBS (Irl) ETF plc - MSCI World 135 UBS (Irl) ETF plc - S&P UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil 183 UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Oil Equities 184 UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Pure Gold Miners 187 UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining 189 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia 190 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR 195 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP 213 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF

4 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Inhalt (Fortsetzung) Seite UBS (Irl) ETF plc - DJ Global Select Dividend 247 UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Cyclical 253 UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Defensive 260 UBS (Irl) ETF plc - MSCI United Kingdom IMI Socially Responsible 264 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility 271 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value 279 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality 286 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Total Shareholder Yield 293 Erläuterungen zum Abschluss 300 Zusätzliche Informationen* 376 Anhang 1* Offenlegung zu Vergütungen (ungeprüft) 377 Anhang 2* Verordnungen über die Transparenz von Wertpapiergeschäften (ungeprüft) 378 * Die Übersichten über wesentliche Portfolioveränderungen, zusätzliche Informationen und Anhänge sind ungeprüft.

5 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Management und Verwaltung Verwaltungsratsmitglieder Clemens Reuter Ian Ashment Frank Muesel Andreas Haberzeth Robert Burke* Barry McGrath Miles Harkness (am 17. August 2016 zurückgetreten) * Unabhängiges Verwaltungsratsmitglied Verwahrstelle (ehemals Depotbank) State Street Custodial Services (Ireland) Limited 78 Sir John Rogerson s Quay IE-Dublin 2 Irland Vertriebsgesellschaft UBS AG Aeschenvorstadt 1 CH-4002 Basel und Bahnhofstrasse 45 CH-8098 Zürich Schweiz Sekretär der Gesellschaft State Street Fund Services (Ireland) Limited 78 Sir John Rogerson s Quay IE-Dublin 2 Irland Gesellschaftssitz 78 Sir John Rogerson s Quay IE-Dublin 2 Irland Vertreter in der Schweiz UBS Fund Management (Switzerland) AG Aeschenplatz 6 CH-4052 Basel Schweiz UK Facilities Agent Mit Wirkung vom 16. Juli 2016 UBS Asset Management (UK) Ltd 5 Broadgate EC2M 2QS London Grossbritannien Zuvor UBS Asset Management (UK) Ltd 21 Lombard Street London EC3V 9AH Grossbritannien Zahlstelle in der Schweiz UBS Switzerland AG Bahnhofstrasse 45 CH-8098 Zürich Schweiz Anlageverwalter Mit Wirkung vom 16. Juli 2016 UBS Asset Management (UK) Ltd 5 Broadgate EC2M 2QS London Grossbritannien Zuvor UBS Asset Management (UK) Ltd 21 Lombard Street London EC3V 9AH Grossbritannien Administrator, Register- und Transferstelle State Street Fund Services (Ireland) Limited 78 Sir John Rogerson s Quay IE-Dublin 2 Irland Rechtsberater in Irland Maples and Calder 75 St. Stephen s Green IE-Dublin 2 Irland Unabhängige Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers Chartered Accountants & Statutory Audit Firm One Spencer Dock North Wall Quay IE-Dublin 1 Irland Zahl- und Informationsstelle in Deutschland Mit Wirkung vom 1. Dezember 2016 UBS Europe SE Bockenheimer Landstrasse 2-4 D Frankfurt Deutschland Zuvor UBS Deutschland AG Bockenheimer Landstrasse 2-4 D Frankfurt Deutschland Zahlstelle in Liechtenstein Liechtensteinische Landesbank Staedtle 44, P.O. Box Vaduz Liechtenstein Vertretung und Zahlstelle in Spanien UBS Europe SE, sucurcal en Espana 4, Calle Maria de Molina, 3a planta Madrid Zahlstelle in Österreich Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Am Belvedere 1 A-1100 Wien Österreich 1

6 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Management und Verwaltung (Fortsetzung) Wertpapierleihbeauftragter (Securities Lending Agent) State Street Bank International GmbH Niederlassung London und State Street Bank and Trust Company 20 Churchill Place Canary Wharf London E14 5HJ England Zahlstelle in Frankreich Société Générale Boulevard Haussmann 9th arrondissement Paris Frankreich Aktionäre können den Verkaufsprospekt, die wesentlichen Informationen für den Anleger (KIID), die letzten Jahres- und Halbjahresberichte, Unterlagen über die eingetretenen Änderungen im Wertpapierbestand während des Berichtszeitraums wie auch die Statuten kostenlos am Gesellschaftssitz der Verwaltungsgesellschaft, des Administrators oder der örtlichen Vertreter in den Ländern beziehen, in denen die Gesellschaft registriert ist, und in der Schweiz bei der UBS Switzerland AG, Bahnhofstrasse 45, CH-8098 Zürich, Schweiz. Dieser Bericht ist eine deutsche Übersetzung des in englischer Sprache erstellten Berichtes. Bei Unterschieden zwischen beiden Sprachversionen ist die Originalversion massgebend. 2

7 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Allgemeine Informationen Die UBS (Irl) ETF plc (die Gesellschaft ) ist eine offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die am 14. Dezember 2011 mit der Registernummer gegründet und von der Central Bank of Ireland (die Zentralbank ) als OGAW (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) zugelassen wurde. Ziel der Gesellschaft ist die gemeinsame Anlage von beim Publikum beschafften Geldern in Wertpapieren und/oder anderen liquiden Finanzanlagen, wobei im Einklang mit den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren) von 2011 (in der aktuellen Fassung) (die OGAW- Verordnungen") und den Vorschriften der Zentralbank, Central Bank of Ireland (Supervision and Enforcement) Act 2013 (Section 48(1)) (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities), von 2015 (die OGAW-Vorschriften der Zentralbank ) das Prinzip der Risikostreuung eingehalten wird. Die Bedeutung hier verwendeter aber nicht definierter Begriffe entspricht der diesen definierten Begriffen im Verkaufsprospekt der Gesellschaft vom 17. Juni 2016 zugeschriebenen Bedeutung. Die Gesellschaft ist in Form eines Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds strukturiert, so dass der Verwaltungsrat jeweils nach vorheriger Genehmigung durch die Zentralbank unterschiedliche Aktienserien ausgeben kann, die jeweils verschiedenartige Anlagenportfolios verkörpern, die jeweils einen Teilfonds bilden. Das Anlagenportfolio für die einzelnen Aktienserien, die einen Teilfonds bilden, wird im Einklang mit den für jeden Teilfonds geltenden Anlagezielen und der geltenden Anlagepolitik angelegt, so wie im jeweiligen Nachtrag zum Verkaufsprospekt dargestellt; in jedem Nachtrag sind die relevanten Informationen in Bezug auf den oder die zusätzlichen Teilfonds aufzunehmen, je nachdem, welche Informationen der Verwaltungsrat als angemessen erachtet oder die Zentralbank vorschreibt. Jeder Teilfonds trägt seine eigenen Verbindlichkeiten und gemäss irischem Recht haben weder Bereiche der Gesellschaft, noch von der Gesellschaft ernannte Dienstleister, der Verwaltungsrat, ein Konkursverwalter, Prüfer oder Liquidator oder eine andere Person Zugang zu den Vermögenswerten eines Teilfonds, um die Verbindlichkeiten eines anderen Teilfonds zu begleichen. Aktien der einzelnen Serien können in verschiedene Klassen unterteilt werden, um die unterschiedliche Dividendenpolitik, unterschiedliche Gebühren- und/oder Entgeltregelungen (einschliesslich der Total Expense Ratios TER) und/oder Währungen zu berücksichtigen. Die Gesellschaft kann Klassen einrichten, die im Einklang mit den Richtlinien und Anforderungen der Zentralbank gegebenenfalls Absicherung gegen Wechselkursrisiken bieten. Auch wenn davon ausgegangen wird, dass für die meisten Klassen Anträge auf Zulassung zur Kotierung an einer Börse oder an mehreren Börsen gestellt werden, kann die Gesellschaft auch Klassen mit nicht kotierten Aktien ausgeben. Am 31. Dezember 2016 hat die Gesellschaft folgende zwanzig Teilfonds betrieben: Teilfonds Währung Erster Handelstag UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA 11. April 2012 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Value 11. April 2012 UBS (Irl) ETF plc - MSCI World 11. April 2012 UBS (Irl) ETF plc - S&P April 2012 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil * 18. Juli 2012 UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Oil Equities 25. Oktober 2012 UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Pure Gold Miners 15. November 2012 UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining * 21. November 2012 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia AUD 30. September 2013 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR EUR 30. September 2013 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP GBP 30. September 2013 UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF CHF 30. September 2013 UBS (Irl) ETF plc - DJ Global Select Dividend 4. September 2014 UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Cyclical EUR 4. September 2014 UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Defensive EUR 4. September 2014 UBS (Irl) ETF plc - MSCI United Kingdom IMI Socially Responsible GBP 15. Oktober 2014 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility 25. August 2015 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value 25. August 2015 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality 25. August 2015 UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Total Shareholder Yield 25. August 2015 * Sämtliche Aktien dieser Teilfonds wurden am 29. Juni 2016 zurückgenommen, und sie stellte am selben Tag den Handel ein. 3

8 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Allgemeine Informationen (Fortsetzung) Registrierung Die Teilfonds der Gesellschaft sind per 31. Dezember 2016 in den folgenden Ländern zum öffentlichen Vertrieb registriert: Teilfonds Irland Österreich Schweiz Deutschland Frankreich Italien UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Value Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI World Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - S&P 500 UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil * * * * * * UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Oil Equities Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Pure Gold Miners Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining * * * * * * UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - DJ Global Select Dividend Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Cyclical Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Defensive Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI United Kingdom IMI Responsible UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality Ja Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Total Shareholder Yield UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja Ja * Sämtliche Aktien dieser Teilfonds wurden am 29. Juni 2016 zurückgenommen, und sie stellten am selben Tag den Handel ein. 4

9 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Allgemeine Informationen (Fortsetzung) Registrierung (Fortsetzung) Teilfonds Grossbritannien Liechtenstein Luxemburg Niederlande Schweden Singapur Spanien UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Ja Ja Ja Ja Ja Ja** Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Value Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI World Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - S&P 500 Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil * * * * * * * UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Oil Equities UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Pure Gold Miners Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining UCITS ETF * * * * * * * UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia Ja Ja Ja Ja Ja Ja** Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - DJ Global Select Dividend Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Cyclical Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Defensive Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI United Kingdom IMI Socially Responsible Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCIUSA Total Shareholder Yield Ja Ja Ja Ja Ja - Ja * Sämtliche Aktien dieser Teilfonds wurden am 29. Juni 2016 zurückgenommen, und sie stellten am selben Tag den Handel ein. ** Der Teilfonds ist ein Restricted Foreign Scheme gemäss Anhang 6 der Securities and Futures (Offers of Investments) (Collective Investment Schemes) Regulations 2005 in Singapur. Der Teilfonds ist nicht von der Monetary Authority of Singapore zugelassen oder anerkannt, und die Aktien des Teilfonds dürfen Privatanlegern nicht angeboten werden. 5

10 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Allgemeine Informationen (Fortsetzung) Börsennotierungen Die Teilfonds der Gesellschaft werden per 31. Dezember 2016 an den folgenden Wertpapierbörsen notiert: Teilfonds XETRA LSE** Borsa SIX (Deutschland) (Grossbri Italiana Euronext (Schweiz) tannien) (Italien) (Amsterdam) UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Value Ja Ja Ja Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI World Ja Ja - - Ja UBS (Irl) ETF plc - S&P 500 Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil * * * * * UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Oil Equities Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Pure Gold Miners Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining * * * * * UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia Ja - Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR Ja Ja - Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP Ja - Ja - - UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF Ja UBS (Irl) ETF plc - DJ Global Select Dividend Ja Ja - Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Cyclical Ja Ja - Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Defensive UCITS ETF Ja Ja - Ja - UBS (Irl) ETF plc - MSCI United Kingdom IMI Socially Responsible Ja - Ja - Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality Ja Ja Ja Ja Ja UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Total Shareholder Yield Ja Ja Ja Ja Ja *Sämtliche Aktien dieser Teilfonds wurden am 29. Juni 2016 zurückgenommen, und sie stellten am selben Tag den Handel ein. ** Zum Handel im ETF-Segment der London Stock Exchange zugelassene Teilfonds. Für manche Aktienklassen bestehen zusätzliche technische Notierungen an der irischen Wertpapierbörse. Replikationsstrategie Unser Ansatz zu passiven Aktienanlagen beabsichtigt nach Möglichkeit eine vollständige Nachbildung, je nach den Merkmalen des Benchmarkindex, der Portfoliogrösse und der gewünschten Nachbildungsgenauigkeit. In manchen Situationen kann der Anlageverwalter ein stratifiziertes Stichprobenverfahren anwenden, wenn er dies für effizienter erachtet. In der Praxis strebt die Mehrheit unserer Aktien-ETFs eine vollständige Replikation an (das Halten aller oder nahezu aller Basiswerte mit identischen oder nahezu identischen Gewichtungen wie im Index). Zum 31. Dezember 2016 setzte der folgende Teilfonds das stratifizierte Stichprobenverfahren ein: UBS (Irl) ETF plc - MSCI World 6

11 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Bericht des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 Der Verwaltungsrat legt seinen Bericht sowie den geprüften Jahresabschluss der UBS (Irl) ETF plc (die Gesellschaft ) für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 vor. Zum 31. Dezember 2016 hatte die Gesellschaft zwanzig Teilfonds (die Teilfonds ): UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA Value UBS (Irl) ETF plc - MSCI World UBS (Irl) ETF plc - S&P 500 UBS (Irl) ETF plc - MSCI Brazil * UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Oil Equities UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Pure Gold Miners UBS (Irl) ETF plc - Solactive Global Copper Mining * UBS (Irl) ETF plc - MSCI Australia UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to EUR UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to GBP UBS (Irl) ETF plc - MSCI USA hedged to CHF UBS (Irl) ETF plc - DJ Global Select Dividend UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Cyclical UBS (Irl) ETF plc - MSCI EMU Defensive UBS (Irl) ETF plc - MSCI United Kingdom IMI Socially Responsible UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Low Volatility UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Prime Value UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Quality UBS (Irl) ETF plc - Factor MSCI USA Total Shareholder Yield * Sämtliche Aktien dieser Teilfonds wurden am 29. Juni 2016 zurückgenommen, und sie stellten am selben Tag den Handel ein. Ergebnisse im Geschäftsjahr und Geschäftslage Die Ergebnisse im Geschäftsjahr sind in der Gesamtergebnisrechnung und die Geschäftslage der Teilfonds und der Gesellschaft ist in der Bilanz dargelegt. Verwaltungsratsmitglieder Die folgenden Verwaltungsratsmitglieder waren, sofern nicht anderweitig angegeben, am 31. Dezember 2016 sowie im gesamten zu diesem Zeitpunkt beendeten Geschäftsjahr im Amt: Clemens Reuter Ian Ashment Frank Muesel Andreas Haberzeth Robert Burke* Barry McGrath Miles Harkness (am 17. August 2016 zurückgetreten) * Unabhängiges Verwaltungsratsmitglied. Die Gesellschaft hat die tägliche Verwaltung und Führung der Gesellschaft gemäss den vom Verwaltungsrat genehmigten Richtlinien an den Anlageverwalter übertragen. Folglich sind sämtliche Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft nicht-geschäftsführend. 7

12 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Bericht des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 (Fortsetzung) Beteiligungen der Verwaltungsratsmitglieder und des Sekretärs Während des Geschäftsjahres hatten weder Verwaltungsratsmitglieder oder ihre Familienangehörigen noch der Sekretär Rechte auf Aktien der Gesellschaft. Weitere Informationen sind in Erläuterung 6 Nahe stehende Unternehmen und Personen enthalten. Die Verwaltungsratsmitglieder Andreas Haberzeth, Clemens Reuter und Frank Muesel sind Mitarbeiter der Vertriebsgesellschaft. Die Verwaltungsratsmitglieder Ian Ashment und Miles Harkness (am 17. August 2016 zurückgetreten) sind Mitarbeiter des Anlageverwalters. Verwaltungsratsmitglied Barry McGrath ist ein Partner des Rechtsberaters. Dementsprechend haben Andreas Haberzeth, Clemens Reuter und Frank Muesel eine wesentliche Beteiligung an der Vertriebsvereinbarung. Ian Ashment hat eine wesentliche Beteiligung am Anlageverwaltungsvertrag. Barry McGrath ist wesentlich am Beratungsauftrag des Rechtsberaters beteiligt. Kein Verwaltungsratsmitglied hatte zu irgendeinem Zeitpunkt im Geschäftsjahr oder zum Geschäftsjahresende eine wesentliche Beteiligung an irgendeinem massgeblichen geschäftlichen Vertrag der Gesellschaft. Angemessene Buchführung Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Gesellschaft ihre Pflicht gemäss Section 281 des Companies Act 2014 erfüllt, ordnungsgemässe Geschäftsbücher zu führen, indem sie kompetente Personen beauftragt, die dafür verantwortlich sind. Die Buchführungsunterlagen werden von der State Street Fund Services (Ireland) Limited, 78 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Irland, geführt. Dividenden Näheres zu den im Geschäftsjahr gezahlten Ausschüttungen ist Erläuterung 8 zum Abschluss zu entnehmen. Geschäftsrückblick Im Geschäftsjahr gab es keine Veränderung in der Art des Geschäfts der Gesellschaft. Der Bericht des Anlageverwalters für die einzelnen Teilfonds enthält einen ausführlichen Geschäftsrückblick. Risikomanagementziele und -methoden Einzelheiten zu den Risikomanagementzielen und -methoden der Gesellschaft sind in Erläuterung 3 zum Abschluss enthalten. Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr Informationen über wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr sind in Erläuterung 16 enthalten. Wesentliche Ereignisse seit dem Ende des Geschäftsjahres Informationen über wesentliche Ereignisse seit dem Ende des Geschäftsjahres sind in Erläuterung 17 enthalten. Unabhängige Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers, Chartered Accountants & Statutory Audit Firm, haben ihre Bereitschaft bekundet, ihre Tätigkeit gemäss Abschnitt 383 (2) des Companies Act von 2014 fortzusetzen. Corporate-Governance-Erklärung Allgemeine Grundsätze Die Gesellschaft unterliegt den jeweils für die Gesellschaft geltenden Anforderungen des Companies Act 2014 (der Companies Act ), den OGAW-Verordnungen und den OGAW-Vorschriften der Zentralbank. Die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Richtlinie 2006/46/EG) (Durchführungsverordnung 450 von 2009 und 83 von 2010) (die Verordnungen ) verlangen die Aufnahme einer Corporate-Governance- Erklärung in den Bericht des Verwaltungsrats. 8

13 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Bericht des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 (Fortsetzung) Corporate-Governance-Erklärung (Fortsetzung) Allgemeine Grundsätze (Fortsetzung) Obwohl es keinen konkreten gesetzlich vorgeschriebenen Corporate-Governance-Kodex gibt, der für irische Organismen für gemeinsame Anlagen gilt, deren Anteile zum Handel an einer Börse zugelassen sind, unterliegt die Gesellschaft den Corporate-Governance-Praktiken, die ihr auferlegt wurden durch: (i) den Companies Act 2014, der am Gesellschaftssitz eingesehen werden kann und auch erhältlich ist unter (ii) die Satzung der Gesellschaft, die am eingetragenen Sitz der Gesellschaft und im Companies Registration Office (Handelsregister) in Irland eingesehen werden kann; (iii) die Central Bank of Ireland (die Zentralbank ) in den Vorschriften und sonstigen Leitlinien, die auf die Gesellschaft Anwendung finden und die auf der Website der Zentralbank erhältlich sind unter: Diese können am Gesellschaftssitz eingesehen werden; und (iv) die irische Wertpapierbörse (Irish Stock Exchange, ISE) über den ISE Code of Listing Requirements and Procedures, der auf der Website der ISE erhältlich ist unter: Advisors/Code-of-Listing-Requirements-and-Procedures-for-Investment-Funds.pdf Der Verwaltungsrat hat den Irish Funds ( IF ) Kodex mit Wirkung vom 31. Dezember 2012 formell übernommen. Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Der Verwaltungsrat ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung angemessener interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme der Gesellschaft im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess verantwortlich. Solche Systeme sind eher darauf ausgelegt, das Fehler- oder Betrugsrisiko bei der Verfolgung der Rechnungslegungsziele der Gesellschaft zu steuern, als es ganz auszuschalten, und können lediglich eine angemessene, aber keine absolute Absicherung gegen wesentliche unzutreffende Angaben oder Verluste bieten. Der Verwaltungsrat hat Verfahren eingerichtet, um sicherzustellen, dass alle massgeblichen Geschäftsbücher ordnungsgemäss geführt werden und jederzeit verfügbar sind, einschliesslich der Erstellung der Jahres- und Halbjahresabschlüsse. Die Gesellschaft hat die State Street Fund Services (Ireland) Limited (der Administrator ) beauftragt, die Geschäftsbücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft zu führen. Der Administrator ist von der Zentralbank zugelassen und reguliert und muss sich an die von der Zentralbank auferlegten Vorschriften halten. Der Verwaltungsrat prüft und bewertet von Zeit zu Zeit die Rechnungslegungs- und Berichterstattungsabläufe des Administrators. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird vom Administrator aufgestellt und vom Anlageverwalter geprüft. Er muss vom Verwaltungsrat genehmigt werden, und die Jahres- und Halbjahresabschlüsse der Gesellschaft müssen der Zentralbank vorgelegt werden. Im Geschäftsjahr dieses Abschlusses war der Verwaltungsrat für die Prüfung und Genehmigung des ungeprüften Halbjahresabschlusses verantwortlich, so wie in den Zuständigkeiten der Mitglieder des Verwaltungsrats dargelegt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüsse müssen von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft werden, die dem Verwaltungsrat jährlich über ihre Feststellungen berichten. Der Verwaltungsrat überwacht und bewertet die Leistung, die Qualifikationen und die Unabhängigkeit des unabhängigen Abschlussprüfers. Im Rahmen seiner Prüfverfahren erhält der Verwaltungsrat Darstellungen von massgeblichen Parteien einschliesslich Erwägungen zu internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS ) und ihren Auswirkungen auf die Abschlüsse sowie Präsentationen und Berichte über den Prüfprozess. Der Verwaltungsrat bewertet und erörtert bei Bedarf massgebliche Bilanzierungs- und Berichterstattungsfragen. Beziehungen zu Aktionären Die Einberufung und Durchführung von Versammlungen der Aktionäre unterliegen der Gesellschaftssatzung und dem Companies Act Der Verwaltungsrat kann zwar jederzeit eine ausserordentliche Generalversammlung der Gesellschaft einberufen, musste jedoch innerhalb von achtzehn Monaten nach der Gründung die erste Jahresgeneralversammlung der Gesellschaft und innerhalb von fünfzehn Monaten nach der vorangegangenen die nächste einberufen, vorausgesetzt, dass in jedem Kalenderjahr eine Jahresgeneralversammlung abgehalten wird. 9

14 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Bericht des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 (Fortsetzung) Corporate-Governance-Erklärung (Fortsetzung) Beziehungen zu Aktionären (Fortsetzung) Aktionäre müssen mindestens einundzwanzig volle Tage vor jeder Jahresgeneralversammlung und jeder zur Fassung eines Sonderbeschlusses einberufenen Versammlung darüber unterrichtet werden und im Falle aller sonstigen Generalversammlungen vierzehn Tage vorher, sofern die Abschlussprüfer der Gesellschaft und alle teilnahme- und stimmberechtigten Aktionäre der Gesellschaft keine kürzere Frist vereinbaren. Zwei entweder persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesende Aktionäre bilden eine beschlussfähige Mehrheit auf einer Generalversammlung. Das Aktienkapital der Gesellschaft ist in verschiedene Aktienklassen unterteilt und der Companies Act 2014 und die Satzung sehen vor, dass eine zur Erörterung einer Änderung der mit einer Aktienklasse verbundenen Rechte einberufene Generalversammlung beschlussfähig ist, wenn zwei oder mehr Aktionäre persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesend sind, die mindestens ein Drittel der ausgegebenen Aktien der jeweiligen Klasse halten oder als Stimmrechtsvertreter repräsentieren. Jeder persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesende Inhaber gewinnberechtigter oder nicht gewinnberechtigter Aktien, der an einer Abstimmung durch Handzeichen teilnimmt, hat eine Stimme. Bei einer geheimen Abstimmung hat jeder persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesende Inhaber gewinnberechtigter Aktien eine Stimme in Bezug auf jede von ihm gehaltene Aktie, und jeder Inhaber nicht gewinnberechtigter Aktien hat in Bezug auf alle von ihm gehaltenen nicht gewinnberechtigten Aktien eine Stimme. Bei jeder Generalversammlung der Gesellschaft wird über einen auf der Versammlung vorgelegten Beschluss durch Abstimmung per Handzeichen entschieden, sofern nicht vor oder bei Bekanntgabe des Ergebnisses der Abstimmung per Handzeichen vom Vorsitzenden der Generalversammlung oder von mindestens zwei persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesenden, auf einer solchen Versammlung stimmberechtigten Gesellschaftern oder Aktionären oder einem oder mehreren persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesenden, auf einer solchen Versammlung stimmberechtigten Inhabern gewinnberechtigter Aktien, die mindestens ein Zehntel der ausgegebenen Aktien repräsentieren, eine geheime Abstimmung gefordert wird. Aktionäre können die Billigung eines einfachen Mehrheitsbeschlusses oder eines Sonderbeschlusses auf einer Aktionärsversammlung beschliessen. Alternativ ist ein schriftlicher Beschluss, der von allen Aktionären und Inhabern nicht gewinnberechtigter Aktien, die zum jeweiligen Zeitpunkt zur Teilnahme und Abstimmung über einen solchen Beschluss auf einer Generalversammlung der Gesellschaft berechtigt sind, unterzeichnet ist, für sämtliche Zwecke gültig und rechtskräftig, als wäre der Beschluss auf einer ordnungsgemäss einberufenen und abgehaltenen Generalversammlung der Gesellschaft gefasst worden. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Gesellschaft (oder der Aktionäre eines bestimmten Teilfonds oder bestimmter Aktienklassen) erfordert eine einfache Mehrheit der von den auf der Versammlung, auf der der Beschluss vorgebracht wird, persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter abstimmenden Aktionäre abgegebenen Stimmen. Ein Sonderbeschluss der Gesellschaft (oder der Aktionäre eines bestimmten Teilfonds oder bestimmter Aktienklassen) erfordert eine Mehrheit von mindestens 75 % der von den auf einer Generalversammlung, auf der ein Sonderbeschluss einschliesslich eines Beschlusses zur Änderung der Satzung verabschiedet werden soll, persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter abstimmenden Aktionäre abgegebenen Stimmen. Zusammensetzung und Tätigkeit des Verwaltungsrats Gemäss dem Irish Companies Act 2014 und der Satzung beträgt die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder mindestens zwei und höchstens zwölf, sofern durch einen ordentlichen Beschluss der Gesellschaft auf einer Generalversammlung nicht anders bestimmt. Derzeit setzt sich der Verwaltungsrat aus nicht-geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern zusammen. Einzelheiten zu den amtierenden Verwaltungsratsmitgliedern sind oben unter der Überschrift Verwaltungsratsmitglieder angegeben. Die Geschäfte der Gesellschaft werden vom Verwaltungsrat geführt, der sämtliche Befugnisse der Gesellschaft ausübt, die gemäss dem Companies Act 2014 oder der Satzung der Gesellschaft nicht von der Gesellschaft auf einer Generalversammlung ausgeübt werden müssen. Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Gesamtausrichtung und -strategie der Gesellschaft und behält sich zu diesem Zweck die Entscheidungsbefugnis über Fragen wie die Festlegung der mittel- und langfristigen Ziele, die Prüfung der Leistung des Managements, den Organisationsaufbau und den Kapitalbedarf und das Engagement zum Erreichen der strategischen Ziele der Gesellschaft vor. Um diese Aufgaben zu erfüllen, tritt der Verwaltungsrat einmal pro Quartal zusammen, um die operative Tätigkeit der Gesellschaft zu prüfen, Angelegenheiten von strategischer Bedeutung zu entscheiden und Berichte vom Administrator, der Verwahrstelle und dem Anlageverwalter entgegenzunehmen. Ein Verwaltungsratsmitglied kann und der Sekretär der Gesellschaft muss auf Antrag eines Verwaltungsmitglieds allerdings zusätzlich zu den wie vorgeschrieben einberufenen vier Sitzungen jederzeit eine Versammlung des Verwaltungsrats und Ad-hoc-Sitzungen anberaumen. Über Fragen, die sich auf einer Sitzung des Verwaltungsrats ergeben, entscheidet der Vorsitzende. Bei einer Stimmengleichheit hat der Vorsitzende der Versammlung, auf der die Abstimmung durch Handzeichen erfolgt oder auf der die geheime Abstimmung gefordert wird, eine zweite oder ausschlaggebende Stimme. Eine Versammlung des Verwaltungsrats ist zur Besorgung von Geschäften beschlussfähig, wenn zwei Verwaltungsratsmitglieder anwesend sind. 10

15 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Bericht des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 (Fortsetzung) Corporate-Governance-Erklärung (Fortsetzung) Verbundene Personen Vorschrift 41 der OGAW-Vorschriften der Zentralbank, Einschränkungen von Transaktionen mit verbundenen Personen, besagt, dass ein Verantwortlicher sicherstellen muss, dass jede Transaktion zwischen einem OGAW und einer verbundenen Person a) nach dem Fremdvergleichsgrundsatz und b) im besten Interesse der Aktionäre des OGAW erfolgt. Wie gemäss OGAW-Vorschrift 78.4 der Zentralbank vorgeschrieben, haben sich die Verwaltungsratsmitglieder vergewissert, dass durch schriftliche Verfahren belegte Vorkehrungen getroffen wurden, um sicherzustellen, dass die von Vorschrift 41(1) vorgeschriebenen Pflichten auf alle Transaktionen mit einer verbundenen Person angewendet werden; und bei allen Transaktionen mit verbundenen Personen, die im Berichtszeitraum eingegangen wurden, wurden die von Vorschrift 41(1) vorgeschriebenen Pflichten erfüllt. Prüfungsausschuss Die Verwaltungsratsmitglieder sind der Auffassung, dass die Bildung eines Prüfungsausschusses nicht erforderlich ist, da der Verwaltungsrat aus nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern besteht, mit einem unabhängigen Verwaltungsratsmitglied, und die Gesellschaft die Bestimmungen des Irish Funds Corporate Governance Code einhält. Die Verwaltungsratsmitglieder haben die tägliche Anlageverwaltung und die Verwaltung der Gesellschaft an den Anlageverwalter bzw. den Administrator delegiert. Honorare der Verwaltungsratsmitglieder Die Honorare der Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 von (31. Dezember 2015: ) wurden aus der Pauschalgebühr getragen. Direct Brokerage Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 wurden keine Direct-Brokerage-Dienste in Anspruch genommen (2015: null ). Für und im Namen des Verwaltungsrats Frank Muesel Verwaltungsratsmitglied Robert Burke Verwaltungsratsmitglied 20. März

16 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Aussage zur Verantwortung des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung des Geschäftsberichts und des Abschlusses in Übereinstimmung mit irischem Recht und den IFRS verantwortlich. Das irische Gesellschaftsrecht schreibt dem Verwaltungsrat vor, für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Geschäftslage der Gesellschaft und ihrer Ertragslage für das jeweilige Geschäftsjahr vermittelt. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Jahresabschluss gemäss den IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie gemäss geltendem irischem Recht aufzustellen. Gemäss irischem Recht darf der Verwaltungsrat den Abschluss nur genehmigen, wenn er sich vergewissert hat, dass dieser ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von den Aktiva, Passiva und von der Finanzlage der Gesellschaft am Ende des Geschäftsjahrs sowie von der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vermittelt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hat der Verwaltungsrat: geeignete Rechnungslegungsgrundsätze zu wählen und sie konsequent anzuwenden; Beurteilungen und Schätzungen vorzunehmen, die angemessen und umsichtig sind; festzustellen, ob der Abschluss gemäss geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt wurde, und die jeweiligen Grundsätze anzugeben, vorbehaltlich der Offenlegung wesentlicher Abweichungen von diesen Grundsätzen und ihrer Erläuterung in den Erläuterungen zum Jahresabschluss und den Abschluss unter Annahme der Geschäftsfortführung aufzustellen, sofern es nicht unangemessen ist, davon auszugehen, dass die Gesellschaft weiterhin geschäftstätig sein wird, mit Ausnahme des MSCI Brazil und des Solactive Global Copper Mining, die unter der Annahme einer eingestellten Geschäftstätigkeit erstellt wurden. Der Verwaltungsrat ist zuständig für eine angemessene Buchführung, die es in hinreichendem Masse ermöglicht: die Transaktionen der Gesellschaft korrekt zu erfassen und zu erläutern; Aktiva, Passiva, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft jederzeit mit angemessener Genauigkeit zu ermitteln; und dass der Verwaltungsrat sicherstellen kann, dass der Abschluss mit dem Companies Act 2014 übereinstimmt und dass der Abschluss geprüft werden kann. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird elektronisch auf einer vom Anlageverwalter geführten Website veröffentlicht. Der Verwaltungsrat ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der dem Anlageverwalter zur Veröffentlichung auf der Website zur Verfügung gestellte Jahresabschluss mit dem handschriftlich unterschriebenen Jahresabschluss übereinstimmt. Die rechtlichen Bestimmungen der Republik Irland, die für die Aufstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen gelten, können von den rechtlichen Bestimmungen in anderen Rechtsordnungen abweichen. Der Verwaltungsrat ist zuständig für die sichere Verwahrung der Vermögenswerte der Gesellschaft. Diesbezüglich hat er die Vermögenswerte der Gesellschaft der State Street Custodial Services (Ireland) Limited (die Verwahrstelle ) anvertraut, die gemäss den Bedingungen eines Verwahrstellenvertrags zur Verwahrstelle und zum Treuhänder der Gesellschaft bestellt wurde. Der Verwaltungsrat ist ferner zuständig für das Ergreifen angemessener Massnahmen zur Prävention und Aufdeckung von Betrug und anderen Unregelmässigkeiten. Der Verwaltungsrat erfüllt die Verpflichtung der Gesellschaft zu einer angemessenen Buchführung, indem er die Buchhaltungsaufgaben an den Administrator übertragen hat. Die Massnahmen, die der Verwaltungsrat ergreift, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft ihre Verpflichtung zu einer angemessenen Buchführung erfüllt, sind der Einsatz geeigneter Systeme und Verfahren und die Beschäftigung sachkundiger Personen. Die Geschäftsbücher werden vom Administrator in 78 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Irland, geführt und verwaltet. Entsprechenserklärung des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesellschaft ihre massgeblichen Verpflichtungen gemäss Section 225 des Companies Act 2014 (wie in Section 225(1) desselben definiert) (die massgeblichen Pflichten ) erfüllt. Dies beinhaltet auch die Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen und bestimmter gesellschaftsrechtlicher Verpflichtungen. Wie gemäss Section 225(3) erforderlich, bestätigt der Verwaltungsrat wie folgt: a) Es wurde eine Entsprechenserklärung aufgesetzt, aus der die (nach Auffassung des Verwaltungsrats für die Gesellschaft geeigneten) Richtlinien bezüglich der Erfüllung der massgeblichen Verpflichtungen durch die Gesellschaft hervorgehen. b) Es wurden angemessene Vorkehrungen getroffen oder Strukturen geschaffen, die nach Auffassung des Verwaltungsrats dafür konzipiert sind, sicherzustellen, dass die Gesellschaft ihre massgeblichen Verpflichtungen im Wesentlichen erfüllt; und c) Die im oben genannten Abschnitt (b) getroffenen Vorkehrungen bzw. geschaffenen Strukturen wurden im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016, auf den sich dieser Bericht bezieht, überprüft. Der Verwaltungsrat bestätigt nach seinem besten Wissen, Gewissen und Verständnis nach Einholung der entsprechenden Erkundigungen, dass er die obigen Anforderungen bei der Aufstellung des Abschlusses eingehalten hat. 12

17 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Aussage zur Verantwortung des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Erklärung über massgebliche Prüfungsinformationen Zum Datum, an dem dieser Bericht des Verwaltungsrats genehmigt und (wie nachstehend aufgeführt) unterzeichnet wurde, hat sich jedes Verwaltungsratsmitglied vergewissert, dass: a) es keine massgeblichen Prüfungsinformationen gibt, von denen die Abschlussprüfer der Gesellschaft keine Kenntnis haben; und b) es alle Massnahmen ergriffen hat, die es als Verwaltungsratsmitglied ergriffen haben sollte, um von massgeblichen Prüfungsinformationen Kenntnis zu erlangen und sich zu vergewissern, dass den Abschlussprüfern der Gesellschaft diese Informationen bekannt sind; und c) dabei bezieht sich massgebliche Prüfungsinformationen auf Informationen, welche die Abschlussprüfer der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erstellung ihres Berichts benötigen. Für und im Namen des Verwaltungsrats Frank Muesel Verwaltungsratsmitglied Robert Burke Verwaltungsratsmitglied 20. März

18 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Bericht der Verwahrstelle für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 An die Aktionäre der UBS (Irl) ETF plc (die Gesellschaft ) In unserer Eigenschaft als Verwahrstelle der Gesellschaft haben wir uns über das Geschäftsverhalten der Gesellschaft im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 informiert. Dieser Bericht, einschliesslich des Prüfvermerks, wurde ausschliesslich für die Aktionäre der Gesellschaft als Gesamtheit in Übereinstimmung mit Vorschrift (34), (1), (3) und (4) in Teil 5 der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 2011 in der jeweils gültigen Fassung und für keinen anderen Zweck erstellt. Wir akzeptieren oder übernehmen durch die Erteilung dieses Prüfvermerks keine Verantwortung für andere Zwecke oder gegenüber anderen Personen, denen dieser Bericht vorgelegt wird. Obliegenheiten der Verwahrstelle Unsere Aufgaben und Pflichten sind in Vorschrift 34, (1), (3) und (4) in Teil 5 der OGAW-Vorschriften dargelegt. Eine dieser Aufgaben ist es, uns in jedem Geschäftsjahr einen Überblick über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu verschaffen und den Aktionären darüber Bericht zu erstatten. In unserem Bericht haben wir zu erklären, ob unserer Meinung nach die Gesellschaft in diesem Berichtszeitraum in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft (die Satzung ) sowie den OGAW- Verordnungen verwaltet wurde. Die Gesellschaft ist insgesamt dafür verantwortlich, diese Bestimmungen einzuhalten. Sollte die Gesellschaft diese nicht eingehalten haben, müssen wir als Verwahrstelle angeben, warum dies der Fall ist und die Massnahmen erläutern, die wir zur Bereinigung der Situation ergriffen haben. Grundlage für den Prüfvermerk der Verwahrstelle Die Verwahrstelle führt die Prüfungen durch, die sie nach ihrem vernünftigen Ermessen für notwendig hält, um ihre in Verordnung 34, (1), (3) und (4) in Teil 5 der OGAW-Verordnungen beschriebenen Pflichten erfüllen zu können und um sicherzustellen, dass die Gesellschaft in jeder wesentlichen Hinsicht (i) gemäss den Beschränkungen ihrer Anlage- und Kreditbefugnisse geführt wurde, die ihr durch die Bestimmungen ihrer Satzung und der OGAW-Verordnungen auferlegt wurden, und (ii) auch ansonsten gemäss der Satzung und den entsprechenden Vorschriften geführt wurde. Prüfvermerk Unseres Erachtens wurde die Gesellschaft in diesem Geschäftsjahr in jeder wesentlichen Hinsicht: (i) (ii) gemäss den Beschränkungen der Investitions- und Kreditaufnahmebefugnisse, die die Satzung der Gesellschaft, die OGAW-Verordnungen und die Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 (Section 48(1)) (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations 2015 (die OGAW-Vorschriften der Zentralbank) auferlegen; ansonsten gemäss den Bestimmungen der Satzung, den OGAW-Verordnungen und den OGAW- Vorschriften der Zentralbank geführt. State Street Custodial Services (Ireland) Limited 78 Sir John Rogerson s Quay IE-Dublin 2 Irland 20. März

19 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Bericht der unabhängigen Abschlussprüfer an die Gesellschafter der UBS (Irl) ETF plc Bericht über den Jahresabschluss Unser Bestätigungsvermerk Nach unserer Auffassung vermittelt der Jahresabschluss der UBS (Irl) ETF plc (der Jahresabschluss ): ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Aktiva, Passiva und Finanzlage der Gesellschaft und der Teilfonds zum 31. Dezember 2016 und ihrer Ergebnisse und Kapitalflüsse in dem zu diesem Datum beendeten Geschäftsjahr. ist er ordnungsgemäss in Einklang mit den International Financial Reporting Standards ( IFRS ) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind; und wurde er gemäss dem Companies Act 2014 und den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 2011 (in geänderter Fassung) aufgestellt. Umfang unserer Prüfung Der Jahresabschluss umfasst: die Bilanz zum 31. Dezember 2016; die Gesamtergebnisrechnung für das zu diesem Datum beendete Geschäftsjahr; die Kapitalflussrechnung für das zu diesem Datum beendete Geschäftsjahr; Aufstellung über die Entwicklung des auf Inhaber rückkaufbarer, gewinnberechtigter Aktien entfallenden Nettovermögens für das zu diesem Datum beendete Geschäftsjahr; die Vermögensaufstellung für die einzelnen Teilfonds zum 31. Dezember 2016; und die Erläuterungen zum Abschluss der Gesellschaft und der einzelnen Teilfonds, die eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze und weitere erläuternde Angaben enthalten. Der bei der Aufstellung des Abschlusses angewandte Finanzberichterstattungsrahmen ist das irische Recht sowie die IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Bei der Anwendung des Finanzberichterstattungsrahmens nahm der Verwaltungsrat eine Reihe subjektiver Beurteilungen vor, zum Beispiel bezüglich wesentlicher Schätzungen für die Rechnungslegung. Bei solchen Schätzungen musste der Verwaltungsrat Annahmen treffen und künftige Ereignisse berücksichtigen. Sachverhalte, über die wir gemäss dem Companies Act 2014 berichten müssen Wir hatten Zugang zu sämtlichen Unterlagen und Erklärungen, die wir für unsere Abschlussprüfung benötigten. Nach unserer Auffassung war die Buchführung der Gesellschaft ausreichend, um jederzeit eine ordnungsgemässe Abschlussprüfung zuzulassen. 15

20 UBS (Irl) ETF plc Jahresbericht 2016 Bericht der unabhängigen Abschlussprüfer an die Gesellschafter der UBS (Irl) ETF plc - Fortsetzung Sachverhalte, über die wir gemäss dem Companies Act 2014 berichten müssen (Fortsetzung) Der Jahresabschluss stimmt mit der Buchführung überein. Unserer Auffassung nach stimmen die im Bericht des Verwaltungsrats gemachten Angaben mit dem Jahresabschluss überein. Nach unserer auf Basis der Arbeiten im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Auffassung steht die Beschreibung der wesentlichen Merkmale der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme für den Rechnungslegungsprozess, die in der Corporate-Governance-Erklärung enthalten ist, in Einklang mit dem Jahresabschluss und wurde in Einklang mit Section 1373(2)(c) des Companies Act 2014 erstellt. Auf Basis unserer im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Kenntnisse und unserem Verständnis von der Gesellschaft und ihrem Umfeld haben wir keine wesentlichen Falschangaben in der Beschreibung der wesentlichen Merkmale der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme für den Rechnungslegungsprozess, die in der Corporate-Governance- Erklärung enthalten ist, festgestellt. Nach unserer auf Basis der Arbeiten im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Auffassung sind die gemäss Section 1373 (2)(a),(b),(e) und (f) erforderlichen Angaben in der Corporate- Governance-Erklärung enthalten. Sachverhalte, über die wir im Ausnahmefall berichten müssen Vergütung und Transaktionen der Verwaltungsratsmitglieder Gemäss dem Companies Act 2014 sind wir dazu verpflichtet, Ihnen Bericht zu erstatten, wenn nach unserer Auffassung die von Section 305 bis 312 dieses Gesetzes vorgeschriebenen Angaben zur Vergütung und zu den Transaktionen der Verwaltungsratsmitglieder nicht erfolgt sind. Bezüglich dieser Pflicht haben wir keine Ausnahmen zu berichten. Verantwortung für den Jahresabschluss und die Prüfung Unsere Aufgaben und die Aufgaben des Verwaltungsrats Gemäss ausführlicherer Erläuterung in den Zuständigkeiten der Mitglieder des Verwaltungsrats auf Seite 12 und 13 ist der Verwaltungsrat für die Aufstellung von Jahresabschlüssen verantwortlich und muss sich vergewissern, dass diese ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Unsere Aufgabe besteht darin, den Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Erfordernissen und den International Standards on Auditing (U.K. and Ireland) zu prüfen. Diese Standards schreiben vor, dass wir uns an die ethischen Standards für Wirtschafts- und Abschlussprüfer des Auditing Practices Board halten. Dieser Bericht, einschliesslich dieses Testats, wurde ausschliesslich für die Gesellschafter der Gesellschaft als Gremium gemäss Abschnitt 391 des Companies Act von 2014 und zu keinem anderen Zweck erstellt. Wir akzeptieren oder übernehmen durch die Erteilung dieses Testats keine Verantwortung für andere Zwecke oder gegenüber anderen Personen, denen dieser Bericht vorgelegt wird oder in deren Hände dieser Bericht gelangen mag, ausser in Fällen, in denen von uns ausdrücklich eine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt wurde. 16

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