* Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung

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1 Stadt Kaarst Der Bürgermeister Rathaus Büttgen Rathausplatz Kaarst Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:30-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr und nach Vereinbarung * Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung Stadtverwaltung Postfach Kaarst Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW Postfach Düsseldorf Auskunft erteilt: Frau Anders Zimmer: 200 Telefon: Telefax: Elke.Anders@kaarst.de Internet: Anfahrt S-Bahn S8: Haltepunkt "Büttgen" Buslinie 860 oder 8601 bis zur Haltestelle Büttgen Autobahn A 57, Ausfahrt "Neuss / Büttgen", Richtung Mönchengladbach Az.: Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Datum: Über den Rhein-Kreis Neuss Zentrale Steuerungsunterstützung Frau Isabelle-Anne Könnecke Lindenstraße Grevenbroich Erstellung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für die Stadt Kaarst hier: Auswertung der Kennzeichenerfassung Sehr geehrte Damen und Herren, mit folgender datenschutzrechtlicher Angelegenheit wende ich mich an Sie mit der Bitte um Stellungnahme: Die Stadt Kaarst hat die Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft GmbH aus Köln damit beauftragt, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Innenstadtbereich von Kaarst zu erstellen. Die Stadt Kaarst befasst sich damit, Teile der Kaarster Innenstadt neu zu überplanen. Dieses erfolgt durch die Neuaufstellung von Bebauungsplänen, die unter anderem auch die verkehrliche Situation (insbesondere den ruhenden Verkehr) zu berücksichtigen haben. Wie bereits die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR) in der Einleitung schreibt, haben die Anlagen des ruhenden Verkehrs nachhaltige Auswirkungen auf die Entwicklung und Struktur der Städte und Gemeinden. Die Art und Weise der Parkraumbe- Sparkasse Neuss BLZ Konto Raiffeisenbank Kaarst BLZ Konto BIC-Code: WELA DE DN IBAN: DE BIC-Code: GENODED1KAA IBAN: DE

2 Seite 2 reitstellung kann in erheblichem Maße die Flächennutzung, die Ziel- und Verkehrsmittelwahl, die Qualität des Verkehrsablaufs im Straßennetz sowie die Gestaltung des städtischen Raumes beeinflussen. Die Parkraumplanung ist daher integraler Bestandteil der Stadtentwicklungsplanung." Grundlage für die Bearbeitung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ist eine genaue Analyse des vorhandenen Parkraums. Hierzu hat die Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft eine umfangreiche Parkraumerhebung für den Innenstadtbereich (siehe Anlage 1) durchführen lassen. Diese Erhebung soll dazu dienen, Auskunft drüber zu geben, wie und durch welche Nutzergruppen das heutige Stellplatzangebot genutzt wird. Nach der Erhebung der Kennzeichen sollen diese unter Benutzung der Halterdatei (Programm OK-Vorfahrt) bestimmten Anwohnergruppen (siehe Anlage 2) zugeordnet werden. Hierzu würden ca Kennzeichen ausgewertet. Das Programm OK- Vorfahrt ist laut dem Verfahrensverzeichnis nach 8 DSG NRW eine Anwendung der ITK-Rheinland. Datenverarbeitende Stelle sind die KfZ-Zulassungsstellen der jeweiligen Straßenverkehrsämter. Bezogen auf die NE-Kennzeichen ist datenverarbeitende Stelle also das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss. Durch die Unterscheidung der einzelnen Nutzer(-gruppen) können Aussagen zum Bedarf getroffen werden. Es können detaillierte Erkenntnisse, wie z.b. zur Lage und zur Nutzung der Stellplätze sowie zur Bewirtschaftung gewonnen werden, die wiederum in die Verkehrsplanung wie auch in die Stadtentwicklungsplanung eingebunden werden können. Um also diese unterschiedlichen Nutzungen verifizieren und fundierte Planungsziele formulieren zu können, ist es unabdingbar zu wissen, ob es sich bei den abgestellten Fahrzeugen um Fahrzeuge bestimmter Anwohnergruppen (siehe Anlage 2) handelt oder ob es andere Fahrzeugnutzer (Fremdparker) sind, die beispielsweise Dienstleistungen wahrnehmen oder Einkäufe tätigen. Hierzu wurden die polizeilichen Kennzeichen der Fahrzeuge an zwei Erhebungstagen (am Samstag, den und am Mittwoch, den ) aufgenommen. Die Durchführung der Erhebung wurde vorab in der lokalen Presse bekannt gegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen beschränkt sich die Aufnahme der Kennzeichen üblicherweise auf die Kreiskennung und Ziffern. Die Untersuchung des Anwohner-/Fremdparkens in dem Innenstadtbereich dagegen erfordert notwendigerweise eine Erfassung des vollständigen Kennzeichens. Aus diesem Grund sind die Kennzeichen wie folgt erfasst worden: NE-Kennzeichen: volles Kennzeichen wegen der Untersuchung Anwohner/Fremdparker sonstige Kennzeichen: Kreiskennzeichen und Ziffern Alle Auswertungen durch die Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft der vollständig erfassten Kennzeichen erfolgen anonymisiert. Für die weitere inhaltliche Bearbeitung ist es erforderlich, die vollständigen NE-Kennzeichen folgenden Bereichen zuzuordnen (siehe Anlage 2):

3 Seite 3 Zuordnung zu einem Auswertebezirk A-L gemäß Anlage, o wobei es sich bei dem Auswertebezirk I um eine private und (ab 2 h) kostenpflichtige Parkierungseinrichtung handelt (keine Anwohner zu erwarten) o wobei es sich bei dem Auswertebezirk J um eine Parkierungseinrichtung für das Schulgelände des Albert-Einstein-Gymasiums und der Volkshochschule handelt Zuordnung zu dem übrigen Stadtgebiet der Stadt Kaarst außerhalb des Untersuchungsgebietes der Innenstadt Zuordnung zur einer Gemeinde des Rhein-Kreises Neuss außerhalb von Kaarst Das Ziel der Zuordnung der NE-Kennzeichen richtet sich ausdrücklich nicht auf die Halterdaten, sondern auf die Zugehörigkeit zu einem räumlichen Bereich, der mindestens mehrere Straßenzüge umfasst. Im weiteren Verlauf der Parkraumplanung werden zudem nur aggregierte Aussagen für die Auswertebereiche getroffen. Beispielhafte Ergebnisse können wie folgt lauten: Im Auswertebezirk X ist eine Parkraumbelegung von maximal 80 % festzustellen. Der Anteil an Langparkern (> 120 min) beträgt 75 %. Die Langparker teilen sich zu jeweils einem Drittel in Anwohner, Kaarster Bürger außerhalb des Untersuchungsgebietes und Pkw-Fahrern auf, die nach Kaarst von anderen Städten im Umfeld einpendeln. Im Haupteinkaufsbereich deutet der hohe Anteil ortsfremder Langparker darauf hin, dass die verfügbaren Stellplätze häufig durch Mitarbeiter der ansässigen Firmen genutzt werden. Von Bedeutung ist, dass alleinige Aussagen über die Anzahl der gemeldeten Fahrzeuge in den Auswertebezirken keine ausreichende Hilfestellung für Erkenntnisse zu Anwohner- und Fremdparken geben können, sondern dass dies nur über die Zuordnung der erhobenen Kennzeichen zu den Auswertebezirken möglich ist. Die Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft GmbH hat beispielsweise für die Städte Stuttgart (aktuell, laufendes Projekt), Hof, Isny, Backnang und Kirchheim (Teck) Parkraumuntersuchungen durchgeführt, bei denen die vollen Kennzeichen (eines Landkreises) erfasst, durch die zuständige Behörde ausgewertet und anonymisiert an das Ingenieurbüro zurückgesendet wurde, um hinsichtlich der Fremdparker Analysen durchführen zu können. Die Vereinbarungen von den Städten Stuttgart und Kirchheim habe ich diesem Schreiben als Anlage 3 zu Ihrer Kenntnis beigefügt.

4 Seite 4 Wie auch bei den oben genannten Projekten verpflichtet sich die Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft GmbH, dass die Erhebungsdaten mit vollen Kennzeichen datenschutzrechtlich angemessen entsorgt bzw. vernichtet werden, sobald die Auswertung vorliegt und geprüft ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Erhebungsdaten nicht archiviert werden. Im Anschluss an die Beschreibung und Begründung der Notwendigkeit der detaillierten Auswertung der Parkraumerhebung schließen sich nun drei Fragestellungen an, um deren Klärung / Stellungnahme gebeten wird. 1. Entspricht das Verfahren, die ca Kfz-Kennzeichen entsprechend der Zuordnung zu einem Auswertebezirk A-L, zum Stadtgebiet von Kaarst und zu einer Gemeinde des Rhein-Kreises Neuss auszuwerten, den Datenschutzbestimmungen? 2. Sind die Auswertungsbezirke A-L ausreichend groß gefasst, dass der Datenschutz gewährleistet ist? 3. Ist es im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe möglich, dass die Stadt Kaarst den Rhein-Kreis Neuss bei der Auswertung unterstützt und die Auswertung mit dem Programm OK.Vorfahrt (das Ordnungsamt der Stadt Kaarst hat zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten einen Lesezugriff auf dieses Programm) vornimmt? Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Kaarst sowie ihr Stellvertreter haben dabei die Tendenz, in Anbetracht des Umstandes, dass für die Verkehrsplanung eine lediglich anwohnergruppenorientierte und damit anonymisierte Auswertung und Übermittlung erfolgt, das geplante Vorgehen für datenschutzrechtlich zulässig einzuordnen. Die Anwohnergruppen bestehen zudem aus mehr als drei Personen, so dass ferner auch die Angabe der Auswertebezirke keine Rückschlüsse auf die Identität der einzelnen Person zulässt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit wurde allerdings in Abstimmung mit dem Rhein- Kreis Neuss vereinbart, Ihre Stellungnahme einzuholen. Für Rückfragen steht Ihnen meine Mitarbeiterin Frau Anders, unter der Rufnummer 02131/ gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Manfred Meuter Technischer Beigeordneter

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