Urheberrecht für Anfänger
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- Theodor Zimmermann
- vor 8 Jahren
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1 Urheberrecht für Anfänger Die Überschrift ist schn nicht ganz krrekt: Das Urheberrecht war nie für Laien gedacht, sndern ist etwas für Juristen. Durch das Internet bekmmen wir jetzt aber dch alle damit zu tun und da gibt es einiges zu beachten. Urheberrechte an einem Werk entstehen schn im Mment der ersten Festlegung (Skizze machen, Auslöser drücken etc.) benötigen keine Eintragung der Registrierung der das Urheber = nur diejenigen, die schöpferisch beteiligt sind, d.h. nrmalerweise nur Autren/Bildhauer/Musiker/Chregraphen, nicht dagegen Tntechniker, Prduzent u. a.. Letztere sind aber nicht hne Rechte, sie genießen s genannte verwandte Schutzrechte" wie z.b. Leistungsschutzrechte gelten z.b. für Tnträgerhersteller, Interpreten, Musik- /Filmprduzenten etc. erfassen nch banalere Dinge als das Urheberrecht, wie z.b. sehr kurze Tnflgen Berühmter Fall: Sgar die Nutzung eines 2- Sekunden- Samples aus dem Titel Metall- auf- Metall vn Kraftwerk muss vn der Band vrab genehmigt werden Was nicht erkennbar erlaubt ist, ist nicht erlaubt! Das bedeutet: Ohne Erlaubnis des Urhebers darf man eigentlich nichts tun, was urheberrechtlich als "Nutzung" angesehen wird, dazu zählen z.b. Veröffentlichung Vervielfältigung (Kpieren) und anschließende Verbreitung, z.b. Vermietung Ins- Netz- Stellen (im Gesetz bezeichnet als öffentliche Zugänglichmachung ) Senden in Radi/TV Veröffentlichung vn Bearbeitungen und mehr... sgar "bislang unbekannte Nutzungsarten" Erlaubt ist der reine "Werkgenuss" (Anschauen, Anhören) aufgrund gesetzlicher Schranken des Urheberrechts außerdem (sehr begrenzte) Nutzungen in Unterricht und Wissenschaft Zitate, aber nur sweit sie "gebten" sind. Das sind sie nur dann, wenn man sich inhaltlich mit dem zitierten Inhalt auseinandersetzt. Die blße dekrative Nutzung etwa eines Bildes ist niemals ein zulässiges Zitat! Technisch bedingte Zwischenspeicherung, wenn sie Teil einer ansnsten zulässigen Nutzung ist Bsp.: Kpie im Arbeitsspeicher des Cmputers beim Ansehen eines Streams "Privatkpien" in begrenzter Zahl zwischen Bekannten
2 Wie erkenne ich, b ich die Rechte des Urhebers berühre? Eine entscheidende Trennlinie ist immer die Veröffentlichung fremder Werke. Erst wenn man fremde Werke / Inhalte veröffentlicht, entsteht ein nennenswertes Risik wegen möglicher Rechtsverletzungen. Leider ist vieles, was mit dem Internet zu tun hat, "öffentlich" in diesem Sinne: Online- Plattfrmen können vn überall durch jeden abgerufen werden Selbst passwrtgeschützte Bereiche sind dann öffentlich, wenn die zugriffsberechtigte Gruppe eine gewisse Größe übersteigt und sich dadurch nicht mehr alle untereinander persönlich kennen (können). Bsp.: Wenn man Inhalte innerhalb der Gruppe der Teilnehmenden einer Vrlesung an der Uni weitergibt, kann das rechtlich gesehen s gerade nch als nicht öffentlich gelten wenn man dagegen Bilder in einem Scial Netwrk mit Bekannten teilt, gilt das bereits als Veröffentlichung, weil dann meist auch die Bekannten der Bekannten und deren Bekannte usw. Zugriff erhalten. Wer haftet bei Rechtsverletzungen? Im Zweifel der Nutzer, sprich: Den letzten beißen die Hunde. Das heißt knkret: Man muss, wenn der Rechteinhaber sich wehrt, die unberechtigte Nutzung einstellen (Unterlassung) und Schadensersatz zahlen. ACHTUNG Bei Nutzungsrechten gibt es KEINEN gutgläubigen Erwerb! Man kann sich nicht darauf berufen, man habe keine Anhaltspunkte für Zweifel an der Wirksamkeit einer Lizenz gehabt. Wenn einem jemand als Nutzungsrechte an einem Werk einräumt, bwhl er gar nicht Urheber bzw. Rechteinhaber ist, dann ist die Nutzung des Werkes eine Urheberrechtsverletzung, bwhl man nicht erkennen knnte, dass einem gar keine Rechte eingeräumt werden knnten. Ein hilfreiches Tl zur Frage, b nch Schutz besteht:
3 Persönlichkeitsrecht Eine Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR) ist das Recht am eigenen Bild: Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst bestimmen, b überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder vn ihm veröffentlicht werden. 1 Bilder, auf denen Persnen wiedererkannt werden können, dürfen daher grundsätzlich nur mit deren Erlaubnis veröffentlicht werden. Als: nicht einfach ungefragt die Fts des letzten Theaterprjekts veröffentlichen! Bilder vn Persnen dürfen NICHT veröffentlicht werden wenn eine mögliche Verletzung vn Persönlichkeitsrechten vrliegt wie z.b. eine bestimmte Persn der eine sehr kleine Gruppe vn Persnen direkt der indirekt erkennbar ist è auch aus dem Kntext des Bildes kann eine Persn erkennbar werden! Bilder vn Persnen dürfen ungefragt veröffentlicht werden, wenn die Persnen nur Beiwerk des eigentlichen Mtivs sind è Bsp.: Auf einem Bild vm Brandenburger Tr sind fast immer zwangsläufig auch Persnen erkennbar (siehe Bild unten) ein berichtenswertes öffentliches Ereignis ftgrafiert wird (Naturkatastrphe, Demnstratin) die Persnen sind für sich genmmen der in Bezug auf ein Ereignis bekannt/berühmt sind (Plitiker, Schauspieler, Musiker etc.) die Persn ein Hnrar erhält 1
4 Einverständnis- /Einwilligungserklärung Wer kann/muss wie und wann einwilligen? Eine Einwilligung kann auf verschiedene Weise erklärt werden: schriftlich mit einer sgenannten Einwilligungs- bzw. Einverständniserklärung mündlich (Tip: eine schriftliche Einwilligung ist natürlich später besser nachweisbar) wrtls durch schlüssiges Verhalten (z.b. psiere ich vr der Kamera bzw. beantwrte dem TV- Team bereitwillig die Fragen ins Mikrfn) Zu beachten gibt es bei einer Einwilligung sie ist nur insweit wirksam, wie die betreffende Persn wusste der wissen knnte, wzu sie eigentlich gerade einwilligt Die Einwilligung kann räumlich, zeitlich der inhaltlich frei beschränkt werden. Achtung: Sweit hier Unklarheiten bestehen, wie weit die Einwilligung ging, gilt grundsätzlich, dass sie nur das umfasst, was für den Zweck der Aufnahme unbedingt erfrderlich ist! Bei Kindern bis einschließlich 6 Jahren gilt, dass nur die gesetzlichen Vertreter, in der Regel als die Erziehungsberechtigten, die Einwilligung aussprechen können. Achtung: Eltern können die Vertretung im Regelfall nur gemeinsam ausüben, es sei denn, das Srgerecht ist anders verteilt Bei Minderjährigen bis einschließlich 17 Jahren gibt es zwar je nach Auslegung der Gesetze auch die Möglichkeit, dass diese selbst nur unterzeichnen die wasserdichte Variante sind aber die Unterschriften der Erziehungsberechtigten. Achtung: ab dem 14. Lebensjahr muss auch der/die Minderjährige unterschreiben ab dem 7. Jahr gibt es aber eine Art Vetrecht" des Minderjährigen. ACHTUNG Persönlichkeitsrechte werden vn Open- Cntent- bzw. Creative- Cmmns- Lizenzen in der Regel gar nicht erfasst! (Zu den Open- Cntent- Lizenzen siehe nächster Punkt) Nur bei Agenturbildern kann man einigermaßen blind annehmen, dass diese Erlaubnis vrher eingehlt wurde.
5 Freie Lizenzen Um Missverständnissen vrzubeugen: frei sind nur wenige der Lizenzen. Allerdings sieht man bei diesen Lizenzen auf einen Blick, was man mit dem Werk machen darf, hne dafür extra den Urheber ausfindig machen und um Erlaubnis fragen zu müssen. Creative Cmmns (CC) bedeutet Kreativallmende, frei übersetzt kreatives Allgemeingut. CC ist der Name eines Lizenzmdelles bzw. eines Sets an Lizenzen, den CCPL: Creative Cmmns Public Licenses. Diese Lizenzen werden auch als freie Lizenzen der Jedermannlizenzen bezeichnet, da man seine Werken eigenständig damit lizenzieren kann. Werke mit CCPL darf man in gewissem Umfang frei nutzen je nach Lizenztyp bzw. kmbinatin mehr der weniger eingeschränkt (siehe Übersicht im grünen Kasten). Im Internet gibt es viele Webseiten, die gratis Inhalte mit CCPL anbieten, b Fts, Musikstücke, Vides etc. Auch lassen sich viele Suchfunktinen,(wie z.b. bei Ggle über die erweiterte Suche ) s einstellen, dass nur nach Inhalten mit CCPL gesucht wird. Eine Liste mit einer Auswahl slcher Webseiten finden Sie am Ende dieses Handuts. Aus dem alle Rechte vrbehalten des Urheberrechtsschutzes wird ein manche Rechte vrbehalten. Dieser Vrbehalt variiert je nach Lizenztyp: Namensnennung (BY) Ich muss den Namen des Urhebers nennen Namensnennung Keine Bearbeitung (BY ND) bearbeiten (Details s.u.) Namensnennung Nicht Kmmerziell (BY NC) kmmerziell auswerten (Details s.u.) Namensnennung Nicht Kmmerziell Keine Bearbeitung (BY NC ND) kmmerziell auswerten + nicht bearbeiten Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen (BY SA) Ich muss den Namen des Urhebers nennen + das Werk unter den gleichen CCPL weitergeben unter denen es lizenziert ist Namensnennung Nicht Kmmerziell Weitergabe unter gleichen Bedingungen (BY NC SA) kmmerziell auswerten + ich muss das Werk unter den gleichen CCPL weitergeben unter denen es lizenziert ist Gemeinfreies Werk: keine urheberrechtlichen der verwandte Schutzrechte. Ich darf das Werk kpieren, verändern, verbreiten und aufführen, sgar zu kmmerziellen Zwecken
6 Privat darf man mit einem Werk unter CCPL alles machen entscheidend werden die Lizenzen auch hier erst bei der Veröffentlichung. BY / Namensnennung: eine krrekte Namensnennung umfasst: Name des Urhebers bzw. Rechteinhabers + Quelle des Werkes einschließlich URL + Lizenz einschließlich ihrer URL + (sfern vrhanden) Titel / Bezeichnung des Werkes + (sfern vrhanden) URL für snstige rechtliche Inf. Diese Namensnennung muss in einer dem Medium angemessenen Art und Weise erflgen, z.b. bei einem Film im Abspann, bei einer CD- Pressung auf der Oberseite der CD, bei einem Ft direkt daneben der bei den Bildnachweisen etc. ND / Keine Bearbeitung: Streng genmmen ist es bereits eine Bearbeitung eines Musikstücks, wenn ich dieses als Sundtrack unter einen Film lege spätestens aber beim Ein- und Ausblenden. NC / Nicht Kmmerziell: S ganz genau ist es (bewusst) nicht definiert. Die deutsche Übersetzung der Definitin lautet: (...) Handlungen, die nicht vrrangig auf einen geschäftlichen Vrteil der eine geldwerte Vergütung gerichtet sind (...)". Schwierigkeiten gibt es schn dann, wenn Werbebanner, Ad Wrds u.ä. im Spiel sind. In Zweifelsfällen sllte man davn ausgehen, dass die eigene Handlung kmmerziell ist. Weitere freie Lizenzen vr bzw. neben CCPL: Public Dmain (PD): frei vn Urheberrechten): ähnlich wie Gemeinfreiheit, aber nicht identisch. Cpyright und Public Dmain lassen sich nicht direkt mit den deutschen Begriffen Urheberrecht und Gemeinfreiheit gleichsetzen GNU Free Dcumentatin License (GFDL, GPL, GNU PL): Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kmmerziellen Zwecken. Ich muss das Werk unter den gleichen Lizenzbedingungen weitergeben, unter denen es lizenziert ist ACHTUNG Freie Lizenzen enthalten KEINE Garantie, dass der als Lizenzgeber Auftretende die Rechte auch tatsächlich besitzt, dass die Lizenz als wirksam erteilt werden kann! Auch kann man nicht sicher davn ausgehen, dass die Persönlichkeitsrechte beachtet wurden. Dieser letzte rte Kasten mag vielleicht erschrecken abschrecken sllte er aber nicht. Es gibt immer schwarze Schafe. Grundsätzlich sind die freien Lizenzen eine tlle Möglichkeit, in der kulturellen Bildungsarbeit mit fremden Inhalten zu arbeiten, die man sich nicht entgehen lassen sllte. Weitere ausführliche Infrmatinen zu Creative Cmmns finden sich auf: ist- cc/ In diesem Sinne: viel Spaß damit! Dieses Handut ist freigegeben unter der CC- Lizenz Namensnennung 3.0 Deutschland Persönlichkeits- und Kennzeichenrechte sind davn nicht erfasst.
7 HILFREICHE LINKS ZU FREIEN INHALTEN Werke / Inhalte mit Creative- Cmmns- Lizenzen: Suche nach diversen Medieninhalten mit einer Creative- Cmmns- Lizenz: Musik: Fts: Erweiterte Suche bei ggle (aber immer zur Sicherheit gegenchecken) wichtig: die Erweiterte Suche verwenden und am Ende der Seite Häkchen setzen bei Nur in Inhalten mit einer Creative Cmmns- Lizenz suchen Umfangreiche Linkliste für diverse Medieninhalte mit einer Creative- Cmmns- Lizenz (aber Achtung: nchmal genau die AGBs der jeweiligen Webseiten checken): praxis.de/kstenlse- medien/ Ft- / Bildbearbeitungsprgramme: Einfach zu bedienen: Phtscape (Mac und Windws): Ähnlich kmplex wie Phtshp: Gimp (Mac und Windws) Videplayer: VLC- Player (Mac und Windws): Vide- /Audi- Cnverter: Handbrake (Mac): Media Cder (Windws): Mpeg Streamclip (sehr kmplex, aber super) (Mac und Windws): Super (Windws): Trickfilm: Pivt Stickfigure Animatr (Mac und Windws): Stpptrick: AnimatrHD (Windws): animatrdv.cm/dwnlad_free.php Zeichentrickfilme kmplett am Cmputer erstellen (Mac und Windws): animatin.rg Tutrial dazu Audi Audischnittprgramm (Mac und Windws): Tutrial dazu praxis.de/2008/08/10/screencast1- audacity- hwt/ Umfangreiche Linkliste für div. Multimedia- Freeware: praxis.de/kstenlse- sftware/freie- prgramme/
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