Juni eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer an Hauptschulen, Kooperativen Mittelschulen und Wiener Mittelschulen

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1 wiener lehrerinnen Wählergruppe öaab-fcg-clw Schenkenstr. 4/ Wien eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer an Hauptschulen, Kooperativen Mittelschulen und Wiener Mittelschulen Fraktion christlicher Gewerkschafter in der Bundesleitung PflichtschullehrerInnen 1010 Wien; Schenkenstr. 4/5 Überarbeitet von: BSI OSR Manfred ZOLLES

2 Für das Ausfüllen von Jahres- und Abschlusszeugnissen (HS/KMS/WMS) Siehe Schulunterrichtsgesetz und Erlassregistratur Zeugnisformulare 1.1. Ein Zeugnisformular erhalten - Ordentliche Schüler der 1., 2. und 3. Klassen - Ordentliche Schüler der 4. Klasse, die ein oder mehrere nicht beurteilt oder Nicht genügend aufweisen Ein Jahres- und Abschlusszeugnis erhalten Schüler der 4. Klassen, wenn sie - in allen Pflichtgegenständen eine Beurteilung aufweisen, - in keinem Pflichtgegenstand die Note Nicht genügend erhalten. Achtung: Der Schulleiter kann den außerordentlichen Schulbesuch vorzeitig beenden, wenn der Schüler in allen Pflichtgegenständen beurteilt werden kann ( Zeugnis) Schulbesuchsbestätigungen für außerordentliche SchülerInnen sind am Ende jeden Schuljahres (bzw. zum Zeitpunkt des Ausscheidens) auf Papier mit hellgrünem Unterdruck über die Dauer ihres Schulbesuches bzw. über das Unterrichtsjahr auszustellen, die nach Möglichkeit die Beurteilung ihrer Leistungen in den einzelnen Pflichtgegenständen, in denen die erforderlichen Leistungen erbracht werden, enthält. Jene Pflichtgegenstände, die nicht beurteilt werden können, sind im Rahmen des Vermerkes,,Er/Sie wurde im Pflichtgegenstand/in den Pflichtgegenständen... gemäß 22 Abs. 11 des Schulunterrichtsgesetzes nicht beurteilt." festzuhalten. (Siehe Erlassregistratur ER I 204, Zl /0046-kanz1/2002 vom ) 2. Das Zeugnis kann entweder handschriftlich (dokumentenechte Tinte bzw. Kugelschreiber), in Maschinschrift oder computerunterstützt ausgefüllt werden (gilt auch für verbale Beurteilung). Stempel sind zulässig. Unterschriften sind grundsätzlich eigenhändig zu setzen. Neu: Das Zeugnis kann auch einseitig ausgestellt werden (Gegenstände in 2 Spalten) 3. Keine Ausbesserungen neues Zeugnis anfertigen. 4. In arabischen Ziffern: 4.1. Bezeichnung der Klasse und der Schulstufe 4.2. Leistungsgruppe 4.3. Leistungsnoten (1. bis 3. Klasse und Kinder der 4. Klasse, die nur ein Jahreszeugnis erhalten). HS/KMS/WMS Jahreszeugnis wiener lehrerinnen fcg 2/9

3 5. In Worten: 5.1. Leistungsnoten im Jahres- und Abschlusszeugnis der 4. Klasse (großer Anfangsbuchstabe!) Verhaltensnoten (großer Anfangsbuchstabe!) nur von der 5. bis 7. Schulstufe (entfällt bei Schülerinnen und Schülern im 9. und 10. Schuljahr und für die eine Schulbesuchsbestätigung ausgestellt wird.) Verhaltensnoten sind für 5. bis 7. Schulstufe verpflichtend! (Ausnahme: Schüler verlässt infolge Ende seiner Schulpflicht die Schule) 6. Schüler, die von einzelnen Unterrichtsfächern befreit sind, erhalten statt einer Leistungsnote den Vermerk befreit. 7. Schüler, die in einzelnen Gegenständen nicht beurteilt werden können (z. B. außerordentliche Schüler oder Schüler mit langen Absenzen bei nicht Antreten zur Feststellungsprüfung), erhalten statt einer Leistungsnote den Vermerk nicht beurteilt. Achtung: Siehe 20 / Abs.2 SchUG - Feststellungsprüfung! 8. Leerzeilen sind auszustreichen. 9. Berechtigung zum Aufsteigen: 9.1. Kinder, bei denen die erfolgreiche Ablegung einer Wiederholungsprüfung (auch zweier Wiederholungsprüfungen) über das Aufsteigen entscheidet, sind zunächst nicht berechtigt aufzusteigen Kinder, für die die Klassenkonferenz beschließt, dass sie trotz eines Nicht genügend aufsteigen dürfen, sind zum Aufsteigen berechtigt. 10. Anerkannte Religionsgemeinschaften und ihre Abkürzungen: Derzeit in Österreich gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften: Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften zugelassene Abkürzung Katholische Kirche Römisch-katholisch maronitisch-katholisch italo-albanisch chaldäisch-katholisch syro-malabar-katholisch koptisch-katholisch armenisch-katholisch syrisch-katholisch äthiopisch-katholisch syro-malankarkatholisch melkitisch-katholisch ukrainisch-katholisch ruthenisch-katholisch rumänisch-katholisch griechisch-katholisch byzantinisch-katholisch bulgarisch-katholisch slowakisch-katholisch ungarisch-katholisch röm.-kath. armen.-kath. griech.-kath. HS/KMS/WMS Jahreszeugnis wiener lehrerinnen fcg 3/9

4 Evangelische Kirche A.B. Evangelische Kirche H.B.. Altkatholische Kirche Österreichs Griechisch-orientalische Kirche in Österreich Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich Israelitische Religionsgesellschaft Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage in Österreich Armenisch-apostolische Kirche in Österreich Neuapostolische Kirche in Österreich Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft evangelisch A.B. evangelisch H.B. altkatholisch griechisch-orthodox serbisch-orthodox rumänisch-orthodox russisch-orthodox bulgarisch-orthodox koptisch-orthodox syrisch-orthodox israelitisch evangelisch-methodistisch Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage armenisch-apostolisch neuapostolisch islamisch buddhistisch evang.a.b. evang. H.B. altkath. griech.-orth. serb.-orth. rum.-orth. russ.-orth. bulgar.-orth. kopt.-orth. syr.-orth. israel. EmK Kirche Jesu Christi HLT arm.-apostol. neuapostol. islam. buddhist. Jehovas Zeugen in Österreich Jehovas Zeugen Jehovas Zeugen 11. Religion / Sonstiges Die Zugehörigkeit zu einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft ist in Schulnachrichten und Zeugnissen zu vermerken. Folgende religiöse Bekenntnisgemeinschaften haben Rechtspersönlichkeit erworben und sind ebenfalls einzutragen: Bahá i Religionsgemeinschaft Österreich (Bahai) Bund der Baptistengemeinden in Österreich (Bapt.) Bund evangelikaler Gemeinden in Österreich (evangelikal) Christengemeinschaft Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich (Christengemeinschaft) Freie Christengemeinde/Pfingstgemeinde (freie Christengem.) Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich (hinduistisch) Kirche der Siebenten Tags-Adventisten (S.T.Advent.) Mennonitische Freikirche Österreich (MFÖ) Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich (PfK Gem. GottesiÖ) HS/KMS/WMS Jahreszeugnis wiener lehrerinnen fcg 4/9

5 Gemäß 3 Abs. 2 der Zeugnisformularverordnung BGBl. Nr. 415/1989 idgf der Verordnung BGBl. II Nr. 320/1999 ist im Jahreszeugnis und im Semesterzeugnis beim Religionsbekenntnis von Amts wegen die Zugehörigkeit auch zu einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft zu vermerken. Dabei sind die obigen in Klammer gesetzten Kurzbezeichnungen, die nicht verändert werden dürfen, zu verwenden. Diese Vermerke können auch in der Schulnachricht ( 19 Abs.2 SchUG) verwendet werden. (Siehe Erlassregistratur 220, Zl: /0008-kanz0/2007 vom 30. März 2007 Auf Ansuchen des Erziehungsberechtigten nach Bestätigung durch den RL-Lehrer ist folgender Zusatz möglich: Der Schüler/die Schülerin hat den Religionsunterricht der/des... besucht. Eine Beurteilung dieses RL-Unterrichts ist jedoch unzulässig Schüler ohne religiöses Bekenntnis erhalten bei den Personalien und bei der Leistungsnote für Religion einen Strich. Hat ein solcher Schüler am Religionsunterricht teilgenommen, erhält er in der Rubrik Freigegenstände aus Religion (Abkürzung Rel.Bek.) eine entsprechende Beurteilung Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, erhalten statt der Leistungsnote für Religion einen Strich. 12. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Freigegenstände (mit Leistungsbeurteilung): Maschinschreiben, Kurzschrift, Unverbindliche Übungen: Chorgesang Spielmusik Werkerziehung Bildnerisches Gestalten Darstellendes Spiel Schach Berufsorientierung und Bildungsinformation Verkehrserziehung Bewegung und Sport (der Schwerpunkt wird nicht angegeben) Physik und Chemie Biologie und Umweltkunde Einführung in die Informatik Musikalisches Gestalten Interessens- und Begabungsförderung Muttersprachlicher Unterricht Abweichungen sind lt. ER I: 216, Autonomie in der Schule [Schulautonome Lehrpläne ( 6 SchOG)] möglich [Die Teilnahme an der unverbindlichen Übung,,Muttersprachlicher Unterricht" (integrativ und im Kurs) wird in Schulnachrichten, Jahreszeugnissen, Jahres- und Abschlusszeugnissen und Schulbesuchsbestätigungen bei den unverbindlichen Übungen vermerkt.] HS/KMS/WMS Jahreszeugnis wiener lehrerinnen fcg 5/9

6 12.3. Besonderer Förderunterricht in Deutsch: Der Besuch des besonderen Förderunterrichtes Deutsch zum Erwerb der Unterrichtssprache Deutsch (Begleitlehrer integrativ und im Kurs, sprachlicher Förderkurs, Seiteneinsteigerkurs) wird im Schülerstammblatt vermerkt. Keine Eintragung erfolgt in Schulnachrichten, Jahreszeugnissen, Jahres- und Abschlusszeugnissen und Schulbesuchsbestätigungen (Siehe Erlassregistratur , /0046-kanz1/2002 vom ) Der zur Anwendung gebrachte,,lehrplanzusatz - Deutsch für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache" ist Teil des Lehrplanes für den Pflichtgegenstand,,Deutsch" und somit auch Teil der Leistungsbeurteilung im Pflichtgegenstand,,Deutsch". In den Schulnachrichten, Jahreszeugnissen, Jahresund Abschlusszeugnissen und Schulbesuchsbestätigungen wird kein Hinweis auf den Lehrplanzusatz-Deutsch für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache vorgenommen. 13. Weitere Hinweise auf Lehrpläne / Schulversuche: (z.b. Schulautonome Stundentafel) sind in der dafür vorgesehenen Rubrik einzutragen Zusatz in Integrationsklassen: SPF in allen Gegenständen: Er/Sie wurde in allen Gegenständen nach dem Lehrplan der allgemeinen Sonderschule unterrichtet. SPF in einem oder mehreren Gegenständen Er/Sie wurde in nach dem Lehrplan der allgemeinen Sonderschule unterrichtet. 14. Kooperative Mittelschule - WienerMittelSchule: Kooperative Mittelschule (=Autonomieprojekt) Die Benotung erfolgt ausschließlich nach Leistungsgruppen siehe folgende Aussendungen (zu finden im ISV) Regelung für das Autonomieprojekt KMS im SJ 2006/07 vom 10. Oktober 2006 Mitteilungen zu den Schulnachrichten und Zeugnissen der Kooperativen Mittelschule / 25. Mai 2005 ER I: 202 vom 3. November 2006 Aufnahme in die BMHS, BAKIP; ORG; 5. Klassen AHS und PTS WienerMittelSchule (= Modellversuch Neue Mittelschule nach 7 SCHOG) Die Benotung erfolgt nach der Schulversuchsbeschreibung vom 05. Juni 2008 je nach standortspezifischem Schulversuchsplan. Siehe Aussendung: Information zur Notengebung in Zeugnissen und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule Endfassung vom 20. November 2009 HS/KMS/WMS Jahreszeugnis wiener lehrerinnen fcg 6/9

7 Folgende Tabelle ist im Zeugnis anzuführen: Erläuterung der Beurteilungsstufen (Noten) in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik; Anforderungen gemäß Lehrplan bzw. Leistungsgruppe; Bedeutung für Übertritte in weiterführende Schulen. Note Sehr gut Gut Befriedigend* Anforderungen (der Begriff Leistungsgruppe wird im Sinne von Leistungsniveau verwendet) I. Leistungsgruppe bzw. AHS- Unterstufe I. Leistungsgruppe bzw. AHS- Unterstufe I. Leistungsgruppe bzw. AHS- Unterstufe II. Leistungsgruppe Erfüllung der Voraussetzung für die Aufnahme ohne Aufnahmsprüfung in weiterführende Schulen Höhere Schulen Höhere Schulen Höhere Schulen 3- oder 4-jährige mittlere Schulen Genügend III. Leistungsgruppe 1- oder 2-jährige mittlere Schulen Nicht genügend III. Leistungsgruppe *Bei Befriedigend muss die Zuordnung zur I. oder II. Leistungsgruppe von der Lehrerin / vom Lehrer angemerkt sein. 15. Beurteilung nach Leistungsgruppen Leistungsgruppen im nächsten Schuljahr (Rückseite) Die Klassenkonferenz beschließt bei Nicht genügend in der 1. und 2. Leistungsgruppe nimmt der Schüler im nächsten Schuljahr am Unterricht der nächstniedrigeren Leistungsgruppe teil Die Klassenkonferenz kann beschließen, dass ein Schüler im folgenden Schuljahr die nächsthöhere Leistungsgruppe besucht. a) auf Antrag des unterrichtenden Lehrers b) auf Antrag des Schülers ( SCHUG 31c) Achtung: Auf der Rückseite des Zeugnisses sind nur Veränderungen bei der Leistungsgruppe einzutragen (sonst: Strich) Ausgezeichneter Erfolg: ( SCHUG 22, Abs. 2, lit.g) Nicht in Frage kommen Schüler, die eine schlechtere Beurteilung als Befriedigend aufweisen. Schüler, die einen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand in der 3. Leistungsgruppe besuchen. Schüler, die in einer mittleren Leistungsgruppe schlechter als mit Gut beurteilt sind. Schüler, die im nächsten Schuljahr nicht in allen leistungsdifferenzierten Gegenständen in der 1. Lg. sind (ausgenommen Jahres- und Abschlusszeugnis). Schüler. die in heterogenen Klassen/Gruppen in Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache unterrichtet werden und schlechter als mit Gut beurteilt wurden. HS/KMS/WMS Jahreszeugnis wiener lehrerinnen fcg 7/9

8 In Frage kommen Kinder, wenn sie in mindestens der Hälfte der Pflichtgegenstände mit Sehr gut und in den übrigen Gegenständen mit Gut beurteilt werden. Beurteilungen mit Befriedigend hindern diese Feststellung nicht, wenn für jedes Befriedigend ein zusätzliches Sehr gut ( über die Hälfte der Pflichtgegenstände hinaus) vorliegt. Achtung: Besucht ein Kind die 1. Lg. im Gegenstand Deutsch, Lebende Fremdsprache oder Mathematik, so müssen vor der Gesamtberechnung die Noten Befriedigend und Gut! aus diesen Gegenständen umgerechnet werden 1. Lg. Befriedigend gilt bei der Berechnung als Gut 1. Lg. Gut gilt bei der Gesamtberechnung als Sehr gut. Wenn in der mittleren Leistungsgruppe keine schlechtere Beurteilung als Gut vorliegt und das Jahreszeugnis (mit Ausnahme des Jahreszeugnisses der 8. Schulstufe) den Vermerk enthält, dass der Schüler/die Schülerin im nächsten Unterrichtsjahr in dem leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand die höchste Leistungsgruppe zu besuchen hat Guter Gesamterfolg: ( SCHUG 22, Abs. 2, lit. h) liegt vor, wenn keine Beurteilung schlechter als Befriedigend ist für jedes Befriedigend ein Sehr gut vorliegt in der höchsten Leistungsgruppe: Befriedigend gilt bei der Berechnung als Gut Gut gilt bei der Gesamtberechnung als Sehr gut ( Genügend wird nicht umgerechnet!!!!!! Daher auch kein guter Erfolg möglich) in der mittleren LG keine schlechtere Beurteilung als Befriedigend vorliegt der Schüler in keinem leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand den Unterricht am Ende des Unterrichtsjahres in der niedrigsten Leistungsgruppe besucht hat Übertritte in BMHS, BAKIP, ORG, 5.Klassen AHS und PTS ohne Aufnahmsprüfung: Übertritt in berufsbildende höhere und mittlere Schulen: o D, E, M in der 1. Leistungsgruppe positiv beurteilt o D, E, M in der 2. Leistungsgruppe mit Sehr Gut oder Gut beurteilt, bei Befriedigend nur mit Beschluss der Klassenkonferenz Übertritt in ein ORG und die 5. Klasse AHS: o D, E, M in der 1. Leistungsgruppe positiv beurteilt wurde o D, E, M in der 2. Leistungsgruppe mit Sehr gut oder Gut beurteilt wurde, bei Befriedigend nur mit Beschluss der Klassenkonferenz o In allen anderen Pflichtgegenständen keine schlechtere Beurteilung als Befriedigend HS/KMS/WMS Jahreszeugnis wiener lehrerinnen fcg 8/9

9 Übertritt in berufsbildende mittlere Schulen: o D, E, M in der 1. LG oder o D, E, M in der 2. Leistungsgruppe positiv beurteilt Übertritt in alle ein- und zweijährigen berufsbildenden mittlere Schulen: o positiver Abschluss der 8. Schulstufe Übertritt in eine Polytechnische Schule: o es genügt die Erfüllung der ersten acht Jahre der Schulpflicht Vermerke (Klauseln) in der 8. Schulstufe im Jahres- und Abschlusszeugnis für den Übertritt in weiterführende Schulen mit Befriedigend in der 2.LG in D,E,M: Übertritt in berufsbildende höhere Schulen: Er/Sie erfüllt die Voraussetzungen für die Aufnahme in den I. Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule Übertritt in ein ORG und die 5.Klasse AHS: Er/Sie erfüllt die Voraussetzungen für die Aufnahme in die 5. Klasse der allgemein bildenden höheren Schule Übertritt in eine höhere Anstalt der Lehrerbildung und der Erzieherbildung: Er/Sie erfüllt hinsichtlich des/der Pflichtgegenstandes/Pflichtgegenstände die Aufnahmevoraussetzungen in die erste Klasse einer höheren Anstalt für Lehrerbildung und der Erzieherbildung. Nähere Erklärungen siehe Erlass Zl /0006-kanzl/2006 vom Aufnahme in die BHMS, BAKIP, ORG, 5. Klasse AHS und PTS 16. Ausstellungsdatum der Zeugnisse: 2. Juli 2010 Zeugnisformulare dürfen nicht vor diesem Termin ausgegeben werden! 17. Zeugnisse unbedingt kollationieren (Unterschrift - letzte Seite des Klassenbuches) Erlass-Reg. 209 Jahreszeugnisse und Schulnachrichten vom 22.Dezember 2004 Regelung für den Schulversuch und das Autonomieprojekt KMS im SJ 2006/07 (vom 10. Oktober 2006) Erlass-Reg. 216 Autonomie in der Schule vom 13.September 2004 Überarbeitet von BSI OSR Manfred Zolles Eine Information Ihrer PersonalvertreterInnen der Wählergruppe wiener lehrerinnen Stand HS/KMS/WMS Jahreszeugnis wiener lehrerinnen fcg 9/9

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