Schulnachrichten. Neue Mittelschule. eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer an Neuen Mittelschulen und an Kooperativen Mittelschulen

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1 INFORMATION Neue Mittelschule eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer an Neuen Mittelschulen und an Kooperativen Mittelschulen Fraktion christlicher GewerkschafterInnen in der Bundesleitung PflichtschullehrerInnen 1010 Wien; Schenkenstraße 4 / 5. Stock wiener.lehrerinnen@fcg-wien-aps.at Überarbeitet von: PSI Manfred ZOLLES, HD Erich STEINBAUER Herausgeber: fcg -wiener lehrerinnen in der GÖD/Gewerkschaft PflichtschullehrerInnen Redaktionsteam: Stephan Maresch, Martin Höflehner, Mag. Johannes Idinger, Mag. Romana Deckenbacher, Thomas Krebs, Mehmet Altuntas, Peter Bölderl, Tanja Dolezal, Dir. Gabriele Gellner, Mag. Barbara Gullner, Christoph Klempa, Shahrazad Lauss-Francis, Christoph Liebhart, Monika Liebhart, Susanne Schramm, Sylvia Schulz, Mag. Petra Tunzer-John Layout: Christoph Liebhart Alle: 1010 Schenkenstraße 4/5, Tel.: /431, 436

2 MERKBLATT für das Ausfüllen von (WMS / NMS / KMS) Siehe Schulunterrichtsgesetz 19, Abs. 2 und Erlassregistratur 209, Zl /8/ sollen nach Möglichkeit mit WiSion erstellt werden! Die Handreichung für die Erstellung der finden Sie auf der moodle- Plattform im Bereich WiSion-Info 2016! : 2. Wer bekommt eine Schulnachricht? Jeder Schüler erhält eine Schulnachricht (auch außerordentliche Schüler) 3. In Worten muss ausgefüllt werden: Verhaltensnoten (großer Anfangsbuchstabe!) Keine Verhaltensnote erhalten: Schüler/innen der 4. Klassen In der Klasse jene Kinder, die sich bereits im 9. oder 10.Schuljahr ihrer Schulpflicht befinden. 4. Von der Teilnahme an Pflichtgegenständen befreite Schüler Schüler/innen, die von der Teilnahme an einem Pflichtgegenstand befreit sind, erhalten in der Beurteilungsspalte den Vermerk - befreit Nicht beurteilt Schüler/innen, die in einzelnen Gegenständen nicht beurteilt werden können (z. B. außerordentliche Schüler oder Schüler mit langen Absenzen), erhalten statt einer Leistungsnote den Vermerk - nicht beurteilt Leerzeilen Sind durch einen Strich ungültig zu machen. Neue Mittelschule: (gilt auch für die Wiener Mittelschule!) 5. und 6. Schulstufe: In der 5. und 6. Schulstufe ist keine Differenzierung in vertiefte und grundlegende Allgemeinbildung zu treffen. Die Notenskala von Sehr gut bis Nicht genügend deckt in der 5. und 6. Schulstufe die gesamte Leistungsbreite der grundlegenden und vertieften Allgemeinbildung ab. 2/8

3 7. und 8. Schulstufe: In der 7. und 8. Schulstufe ist für die Leistungsbeurteilung das 7-stufige Notensystem zu verwenden. In den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik ist zwischen grundlegender und vertiefter Allgemeinbildung zu unterscheiden. Neben der Note ist bei der Beurteilung zu vermerken, ob diese der vertieften oder der grundlegenden Allgemeinbildung entspricht. Die vertiefte Allgemeinbildung entspricht gemäß 21b Abs. 2 zweiter Satz Schulorganisationsgesetz jener der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule. Eine Beurteilung nach vertiefter Allgemeinbildung basiert auf dem höheren Komplexitätsgrad, mit dem eine in der Leistungsfeststellung vorgesehene Aufgabe gelöst wurde. Eine negative Beurteilung in der vertieften Allgemeinbildung gibt es auf der 7. und 8. Schulstufe nicht, da in diesem Fall entsprechend der grundlegenden Allgemeinbildung beurteilt wird. (vgl. LBVO 14a) Die Note 1 oder 2 in der grundlegenden Beurteilung führt in jedem Fall zu einer positiven Note in der vertieften Beurteilung. Vertiefte Allgemeinbildung: Sehr gut bis Genügend Grundlegende Allgemeinbildung: Befriedigend bis Nicht Genügend Notenskalen: Schulstufe (s. LBVO) Schulstufe 1 grundlegende und vertiefte Allgemeinbildung 2 grundlegende und vertiefte Allgemeinbildung 3 grundlegende und vertiefte Allgemeinbildung 4 grundlegende und vertiefte Allgemeinbildung 5 grundlegende und vertiefte Allgemeinbildung 1 vertiefte Allgemeinbildung 2 vertiefte Allgemeinbildung 3 vertiefte Allgemeinbildung 4 vertiefte Allgemeinbildung 3 grundlegende Allgemeinbildung 4 grundlegende Allgemeinbildung 5 grundlegende Allgemeinbildung Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung edl Eine ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung kann der Schulnachricht beigelegt werden. Die ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung edl - soll eine entsprechende Form haben (Beschreibung der erworbenen Schlüsselkompetenzen nach europäischen Referenzrahmen -Europassmappe Checklisten - Vorgaben durch SSR). 3/8

4 Wiener Mittelschule: Werden am Standort zusätzliche, lebende Fremdsprachen angeboten, ist der Vermerk Erste lebende Fremdsprache oder Zweite lebende Fremdsprache ) anzuführen. Kooperative Mittelschule: müssen folgende Formulierung aufweisen: Öffentliche Neue Mittelschule Ebenso muss der Zusatz vermerkt sein: Die/Der Schüler/-in wurde in allen Gegenständen nach dem Lehrplan der Hauptschule unterrichtet. Die Benotung erfolgt ausschließlich nach Leistungsgruppen! Siehe folgende Aussendungen Regelung für das Autonomieprojekt KMS im SJ 2006/07 vom 10. Oktober 2006 Mitteilungen zu den und Zeugnissen der Kooperativen Mittelschule / 25. Mai 2005 ER I: 202 vom 3. November 2006 Aufnahme in die BMHS, BAKIP; ORG; 5. Klassen AHS und PTS Zur Information: Erläuterung der Beurteilungsstufen (Noten) in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik; Anforderungen gemäß Lehrplan bzw. Leistungsgruppe; Bedeutung für Übertritte in weiterführende Schulen. Note Sehr gut Gut Befriedigend* Anforderungen (der Begriff Leistungsgruppe wird im Sinne von Leistungsniveau verwendet) I. Leistungsgruppe bzw. AHS- Unterstufe I. Leistungsgruppe bzw. AHS- Unterstufe I. Leistungsgruppe bzw. AHS- Unterstufe Erfüllung der Voraussetzung für die Aufnahme ohne Aufnahmsprüfung in weiterführende Schulen Höhere Schulen Höhere Schulen Höhere Schulen II. Leistungsgruppe 3- oder 4-jährige mittlere Schulen Genügend III. Leistungsgruppe 1- oder 2-jährige mittlere Schulen Nicht genügend III. Leistungsgruppe *Bei Befriedigend muss die Zuordnung zur I. oder II. Leistungsgruppe von der Lehrerin / vom Lehrer angemerkt sein. 4/8

5 7. Anerkannte Religionsgemeinschaften und ihre Abkürzungen: Derzeit bestehen in folgende gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften: Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften zugelassene Abkürzung Katholische Kirche Evangelische Kirche A.B. Evangelische Kirche H.B.. römisch-katholisch maronitisch-katholisch italo-albanisch chaldäisch-katholisch syro-malabar-katholisch koptisch-katholisch armenisch-katholisch syrisch-katholisch äthiopisch-katholisch syro-malankar-katholisch melkitisch-katholisch ukrainisch-katholisch ruthenisch-katholisch rumänisch-katholisch griechisch-katholisch byzantinisch-katholisch bulgarisch-katholisch slowakisch-katholisch ungarisch-katholisch evangelisch A.B. evangelisch H.B. röm.-kath. armen.-kath. griech.-kath. evang.a.b. evang. H.B. Altkatholische Kirche s altkatholisch altkath. Griechisch-orientalische Kirche in griechisch-orthodox serbisch-orthodox rumänisch-orthodox russisch-orthodox bulgarisch-orthodox griech.-orth. serb.-orth. rumän.-orth. russ.-orth. bulg.-orth. Koptisch-orthodoxe Kirche in Syrisch-orthodoxe Kirche in Israelitische Religionsgesellschaft Evangelisch-methodistische Kirche in Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage in Armenisch-apostolische Kirche in Neuapostolische Kirche in Islamische Glaubensgemeinschaft in koptisch-orthodox syrisch-orthodox israelitisch evangelisch-methodistisch Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage armenisch-apostolisch neuapostolisch islamisch 5/8 kopt.-orth. syr.-orth. israel. EmK Kirche Jesu Christi HLT armen.-apostol. neuapostol. islam.

6 Alevitische Glaubensgemeinschaft in ische Buddhistische Religionsgesellschaft Islamisch-alevitisch buddhistisch alevi buddhist. Jehovas Zeugen in Jehovas Zeugen Jehovas Zeugen Freikirchen in (FKÖ) Bund der Baptistengemeinden Bund Evangelikaler Gemeinden ELAIA Christengemeinschaft Freie Christengemeinde Pfingstgemeinde Mennonitische Freikirche freikl. BBGÖ freikl. BEG freikl. ECG freikl. FCGÖ freikl. MFÖ 8. Religion / Sonstiges 8.1. Die Zugehörigkeit zu einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft ist in und Zeugnissen zu vermerken. Folgende religiöse Bekenntnisgemeinschaften haben Rechtspersönlichkeit erworben und sind ebenfalls einzutragen: Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in (AAGÖ) Bahá i Religionsgemeinschaft (Bahai) Die Christengemeinschaft Bewegung für religiöse Erneuerung in (Christengemeinschaft) Hinduistische Religionsgesellschaft in (HRÖ) Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in (Schia) Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten (Kirche der STA) Pfingstkirche Gemeinde Gottes in (PfK Gem. Gottes iö) Gemäß 3 Abs. 2 der Zeugnisformularverordnung BGBl. Nr. 415/1989 idgf der Verordnung BGBl. II Nr. 320/1999 ist im Jahreszeugnis und im Semesterzeugnis beim Religionsbekenntnis von Amts wegen die Zugehörigkeit auch zu einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft zu vermerken. Dabei sind die obigen in Klammer gesetzten Kurzbezeichnungen, die nicht verändert werden dürfen, zu verwenden. Diese Vermerke können auch in der Schulnachricht ( 19 Abs.2 SchUG) verwendet werden. (Siehe Erlassregistratur 220, Zl: /0003-kanz0/2007 vom 30. März 2007) Auf Ansuchen des Erziehungsberechtigten nach Bestätigung durch den RL-Lehrer ist folgender Zusatz möglich: Der Schüler/die Schülerin hat auf Grund einer vorgelegten Bestätigung den Religionsunterricht der/des... besucht. Eine Beurteilung dieses RL-Unterrichts ist jedoch unzulässig. 6/8

7 Schüler ohne religiöses Bekenntnis erhalten bei den Personalien und bei der Leistungsnote für Religion einen Strich. Hat ein solcher Schüler am Religionsunterricht teilgenommen, erhält er in der Rubrik Freigegenstände aus Religion (Abkürzung Rel.Bek.) eine entsprechende Beurteilung Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, erhalten statt der Leistungsnote für Religion einen Strich. 9. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 9.1. Freigegenstände (mit Leistungsbeurteilung): Maschinschreiben, Kurzschrift, Unverbindliche Übungen: Chorgesang Spielmusik Werkerziehung Bildnerisches Gestalten Darstellendes Spiel Schach Berufsorientierung und Bildungsinformation Verkehrserziehung Bewegung und Sport (der Schwerpunkt wird nicht angegeben) Physik und Chemie Biologie und Umweltkunde Einführung in die Informatik Musikalisches Gestalten Interessens- und Begabungsförderung Muttersprachlicher Unterricht Abweichungen sind lt. ER I: 216, Autonomie in der Schule [Schulautonome Lehrpläne ( 6 SchOG)] möglich. [Die Teilnahme an der unverbindlichen Übung,,Muttersprachlicher Unterricht" (integrativ und im Kurs) wird in, Jahreszeugnissen, Jahres- und Abschlusszeugnissen und Schulbesuchsbestätigungen bei den unverbindlichen Übungen vermerkt Besonderer Förderunterricht in Deutsch: Der Besuch des besonderen Förderunterrichtes Deutsch zum Erwerb der Unterrichtssprache Deutsch (Begleitlehrer integrativ und im Kurs, sprachlicher Förderkurs, Seiteneinsteigerkurs) wird im Schülerstammblatt vermerkt. Keine Eintragung erfolgt in, Jahreszeugnissen, Jahres- und Abschlusszeugnissen und Schulbesuchsbestätigungen (Siehe Erlassregistratur , /0046-kanz1/2002 vom ) 10. Der zur Anwendung gebrachte,,lehrplanzusatz - Deutsch für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache" ist Teil des Lehrplanes für den Pflichtgegenstand,,Deutsch" und somit auch Teil der Leistungsbeurteilung im Pflichtgegenstand,,Deutsch". In den, Jahreszeugnissen, Jahres- und Abschlusszeugnissen und 7/8

8 Schulbesuchsbestätigungen wird kein Hinweis auf den Lehrplanzusatz-Deutsch für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache vorgenommen. 11. Ausstellungsdatum der ist der letzte Unterrichtstag des ersten Semesters: Die sind unbedingt zu kollationieren. Dies ist mit Unterschrift auf der letzten Seite des Klassenbuches zu bestätigen. Erlass-Reg. 209 Jahreszeugnisse und vom 22.Dezember 2004 Regelung für den Schulversuch und das Autonomieprojekt KMS im SJ 2006/07 (vom 10. Oktober 2006) Erlass-Reg. 216 Autonomie in der Schule vom 13.September 2004 PSI Manfred Zolles Überarbeitet von HD Erich Steinbauer Eine Information Ihrer PersonalvertreterInnen der Wählergruppe wiener lehrerinnen Stand: 8/8

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