Sachplan Abfall Kanton Bern

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1 Sachplan Abfall Kanton Bern Regierungsrat des Kantons Bern April Sachplan Abfall

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3 Sachplan Abfall Kanton Bern Regierungsrat des Kantons Bern April 2009

4 Impressum Herausgeber Regierungsrat des Kantons Bern Projektbearbeitung Bezugsquelle AWA Amt für Wasser und Abfall Reiterstrasse 11, 3011 Bern Telefon Telefax

5 ZUSAMMENFASSUNG GRUNDSÄTZE DER BEWIRTSCHAFTUNG A ERFOLGSKONTROLLE B ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C KVA DES BERNER DISPOSITIVS D DEPONIEN E FINANZIERUNG UND INFORMATION F MASSNAHMEN UND EMPFEHLUNGEN G LITERATURVERZEICHNIS ANHANG

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7 Inhaltsverzeichnis A Grundsätze der 1 Abfallbewirtschaftung A.1 Übergeordnete Ziele der 1 schweizerischen Abfallbewirtschaftung A.2 Ziele und Aufgaben des Kantons 2 A.3 Weitere Planungen 2 B Erfolgskontrolle 3 B.1 Sortierpflicht für Bauabfälle 3 (Sachplan 2003, Kap. D) B.2 Thermische Verwertung von 4 Klärschlamm (Zusammenfassung und Kap. E) B.3 Anpassung der Einzugsgebiete 4 (Zusammenfassung und Kap. H) B.4 Brennbare Abfälle im KVA-Dispositiv 5 des Kantons Bern (Kap. H) B.5 Neue Inertstoffdeponien 5 (Zusammenfassung und Kap. I) B.6 Illegale Ablagerungen (Kap. I) 5 C Entsorgung von Abfällen 7 C.1 Siedlungsabfälle 7 C.1.1 Gemischte Siedlungsabfälle 7 C.1.2 Separatsammlungen 10 C.2 Bauabfälle 14 C.3 Klärschlamm 20 C.4 Biogene Abfälle 22 C.5 Übrige Abfälle 28 C.5.1 Sonderabfälle und andere 28 kontrollpflichtige Abfälle C.5.2 Tierische Nebenprodukte 31 D KVA des Berner Dispositivs 33 D.1 Anlagen 33 D.2 Einzugsgebiete 33 D.2.1 Aktuelle Abgrenzung 33 D.2.2 Liberalisierung im Bereich 33 Gewerbekehricht D.3 Technische Entwicklungen 35 E Deponien 37 E.1 Deponietypen 37 E.1.1 Inertstoffdeponien 37 E.1.2 Reaktordeponien 37 E.1.3 Reststoffdeponien 37 E.2 Situationsplan Deponien 37 E.3 Mengenentwicklung 39 E.3.1 Füllstand Ende E.3.2 Inertstoffdeponien 39 E.3.3 Reaktor- und Reststoff- 40 deponien E.3.4 Energiegewinnung 41 E.4 Entsorgungskapazität und Fazit 42 E.4.1 Inertstoffdeponien 42 E.4.2 Reaktor- und Reststoff- 42 deponien E.5 Empfehlungen und Massnahmen 44 F Finanzierung und Information 45 F.1 Kostenregelung in der Abfall- 45 wirtschaft F.2 Abfallfonds 45 F.3 Kostenstruktur in der kommunalen 46 Abfallwirtschaft F.4 Information 46 G Massnahmen 49 und Empfehlungen G.1 Massnahmen 49 G.2 Empfehlungen 51 Literaturverzeichnis 55 Anhang Anhang 1 56 Zuordnung der Gemeinden zu den 56 Abfallregionen Anhang 2 62 Prinzip der thermischen Behandlung 62 in KVA Anlagensteckbriefe KVA 64 (Dispositiv Kanton Bern) Anhang 3 78 Anlagensteckbriefe Deponien 78 Anhang 4 86 Mengenprognosen 86

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9 ZUSAMMENFASSUNG Zusammenfassung A. Grundsätze der Abfallbewirtschaftung Übergeordnete Ziele der schweize - rischen Abfallbewirtschaftung Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beabsich - tigt, das mittlerweile gut 20-jährige Abfallleit - bild den aktuellen Gegebenheiten anzupas - sen und auf einen neuen Zeithorizont 2020 auszurichten. Die Marschrichtung dazu ist im BAFU-Bericht «Nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung Grundlagen für die Gestaltung der zukünftigen Politik des Bundes» (2006) erläutert. Darin werden vier Ziele für eine nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung genannt (Zitate aus dem BAFU- Bericht): Ziel 1: Die Schweiz leistet einen Beitrag zur nachhal - tigen Nutzung nicht erneuerbarer und er neuerbarer Rohstoffe. Damit sollen die Umwelt - belastungen verringert und der Rohstoffverbrauch reduziert werden. Ziel 2: Die Abfallentsorgung muss umweltverträg lich sein. Die Schadstoffemissionen in die Umwelt sind dort, wo dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist, weiter zu senken. Ziel 3: Die Entsorgungssicherheit muss gewährleistet sein. Ziel 4: Alle Bestrebungen zur Erreichung der ökologischen Zielsetzungen einer nachhaltigen Roh - stoffnutzung und Abfallentsorgung tragen auch den wirtschaftlichen und den gesell - schaftlichen bzw. sozialen Erfordernissen ei - ner nachhaltigen Entwicklung Rechnung. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) ist als Fachstelle für den Vollzug der Abfallgesetz - gebung verantwortlich. Wei tere Aufgaben des AWA sind die Information der Bevölkerung und die Beratung von Ge meinden sowie von Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben. Mit dem Sachplan Abfall 2008 erfüllt der Kanton Bern eine ihm von der Gesetzgebung übertragene Aufgabe. B. Erfolgskontrolle Der im Sachplan 2003 aufgeführte Handlungsbedarf bzw. die dort vorgeschlagenen Massnahmen wurden hinsichtlich Umsetzung und erzielter Wirkung überprüft: Sachgemässe Entsorgung von Bauabfällen Mit dem neuen Abfallgesetz und der Abfall - verordnung wurden die Deklaration der Ent - sor gungswege, der Entsorgungsnachweis, die Betriebsbewilligungen für Abfallanlagen, die SIA-Empfehlung 430 sowie die Recyclingbau - stoff-richtlinie des BAFU für verbindlich er - klärt. Seit 2004 wird im Auftrag des AWA flächendeckend die Einhaltung der Gewässerschutzund Abfallvorschriften auf Baustellen kontrol - liert. Jährlich sollen mindestens 200 Bau stel len kontrolliert werden. Mit diesen Massnahmen wird die Transparenz in der Abfallwirtschaft deutlich verbessert und der Vollzug im Bereich der Bauabfälle we sent - lich erleichtert. Ziele und Aufgaben des Kantons Die Technische Verordnung über Abfälle ver - pflichtet die Kantone eine Abfallplanung zu erstellen und diese periodisch nachzuführen. Auf kantonaler Ebene regelt das Abfallgesetz und die darauf abgestützte Abfallverordnung die Abfallbewirtschaftung, legt die Leistungen des Kantons fest und definiert Wir kungs ziele. Thermische Verwertung des im Kanton Bern anfallenden Klärschlamms Die seit 2008 für die gesamte Klärschlammmenge benötigte Verbrennungskapazität steht in ausreichendem Mass in entsprechenden Verbrennungsanlagen zur Verfügung. I

10 ZUSAMMENFASSUNG Anpassung der KVA-Einzugsgebiete Die Umteilung der Region KEWU erfolgte planmässig, diejenige der sechs benachbarten Ge - meinden ist nach Auslaufen der Verträge per Januar 2011 vorgesehen. Brennbare Abfälle im KVA-Dispositiv des Kantons Bern Mit der Inbetriebnahme der KVA Thun im Jahr 2004 wurde dieses Ziel erreicht. Neue Inertstoffdeponien Im Raum Emmental wurde im Jahr 2004 die Deponie Tannenbad in Sumiswald in Betrieb ge - nommen. Die Inertstoffdeponie Diepoldsbach wird den Betrieb im Jahr 2009 auf neh men. Im Oberland wird die Inertstoffdeponie Balm - holz in Beatenberg seit Ende 2007 betrieben. C. Entsorgung von Abfällen C.1 Gemischte und separat gesammelte Siedlungsabfälle Gemischte Siedlungsabfälle umfassen den von den Gemeinden gesammelten Kehricht (Anteil ca. 70 %) sowie Direktanlieferungen aus Industrie-, Gewerbe oder Dienstleistungsbetrieben an die KVA. Die separat gesammelten Abfälle (Papier, Karton, Grünabfälle, Glas, Altmetall, PET, elektrische und elektronische Ge - räte, Textilien sowie Batterien) werden der Verwertung zugeführt. Bis zum Jahr 2015 wird, verglichen mit 2007, bei den gemischten Siedlungsabfällen eine mo - derate Zunahme der Mengen um ca. 3 % auf rund Jahrestonnen erwartet. Bei den separat gesammelten Abfällen wird in der gleichen Periode mit praktisch gleich bleibenden Mengen (ca Jahrestonnen) ge - rechnet. Illegale Ablagerung / Verbrennung Trotz der Herausgabe und der breiten Streuung von Informationsmerkblättern durch die kantonalen Umweltfachstellen konnte das Phä nomen nicht im gewünschten Ausmass reduziert werden. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass der Kampf gegen illegale Entsorgungspraktiken auch in Zu kunft eine Aufgabe des AWA bleiben wird. Entsorgungskapazitäten und Fazit Gemischte Siedlungsabfälle Die Entsorgungssicherheit ist für die nächsten 10 Jahre gewährleistet. Die Entsorgung von Keh - richt funktioniert grundsätzlich gut. Optimie - rungspotenzial ist im Bereich der Sammelstel - len sowie der Sammellogistik auszuma chen. Separat gesammelte Abfälle Die vorhandenen Behandlungskapazitäten sind ausreichend und die Entsorgungssicherheit ist gewährleistet. Längerfristig kann die Sammel - infrastruktur weiter optimiert und damit eine Erhöhung der Sammelquote erreicht werden. In den Bereichen Logistik und Finanzierung ist das abfallwirtschaftliche Optimierungspotenzial noch nicht ausgeschöpft. II

11 ZUSAMMENFASSUNG Empfehlungen E 1 Optimierung Sammelstellen: In urbanen Gebieten forcieren die Gemeinden die Realisierung von Containerlösungen zur Verbesserung der Sauberkeit. Bei Grossüberbauungen ist die Zweckmässigkeit von unterirdischen Sammelcontainern abzuklären. E 2 Optimierung Sammeltouren: Die Gemeinden und Entsorgungsverbände überprüfen perio - disch unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse die Wirtschaftlichkeit ihrer Sammeltouren und optimieren sie bei Bedarf (z.b. bessere Auslastung und optimalere Routenwahl der Sammelfahrzeuge). E 3 Optimierung kommunale Zusammenarbeit: Die Gemeinden prüfen das Einsparpotenzial von regionalen Lösungen in Zusammenarbeit mit den Abfallverbänden (z.b. Verringerung der Gemeinkosten, optimalere Organisation der Sammeldienste etc.). E 4 Optimierung Separatsammlung: Als längerfristiges Ziel wird das Anheben der Sammelquote des Kantons von derzeit 46 % auf 50 % bis 2015 vorgeschlagen. Zu diesem Zweck soll: die Separatsammlung periodisch hinsichtlich Kundenfreundlichkeit und Kundeninformation überprüft werden (Sauberkeit der Sammelstelle, Beschriftung der Gebinde, Information bezüglich Sammeltouren etc.), das AWA bei Bedarf eine Wegleitung für attraktive Sammelstellen zuhanden der Gemeinden verfassen. In die Erarbeitung sind die Entsorgungsverbände und Gemeinden einzubinden. Massnahme M 1 Periodische Ausschreibung der Entsorgungsleistungen: Die Gemeinden schreiben von ihr ausgelagerte Entsorgungsleistungen (z. B. Sammlung und Transport) öffentlich aus. Erfolgt die Entsorgung durch die Gemeinde, ist mittels Benchmarking und einem klaren Leistungs - auftrag ein effizienter Betrieb zu gewährleisten. C.2 Bauabfälle Bei den Bauabfällen werden unterschieden (Schät zung der im Kanton Bern pro Jahr anfallenden Mengen in Klammern): unverschmutztes Aushub-, Ausbruch- und Abraummaterial (ca. 2 Mio. Tonnen) mineralische Bauabfälle oder so genannter Bauschutt (ca. 1.5 Mio. Tonnen) gemischte, brennbare Bauabfälle wie Holz, Papier, Karton und Kunststoff (ca Tonnen) andere Bauabfälle oder so genanntes Bau - sperrgut wie Altholz, Metalle, Kunststoffe (keine Schätzung möglich). III

12 ZUSAMMENFASSUNG Entsorgungskapazitäten und Fazit Die Entsorgung von Bauabfällen wurde in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Die Sortierung von Abfällen auf der Baustelle hat sich etabliert. Dennoch werden immer wieder illegale Entsorgungs- und Verwertungspraktiken festgestellt. Die vorhandenen Kapazi - tä ten sowohl für die Ablagerung als auch für die Verbrennung sind genügend und die Ent - sorgungssicherheit ist für die nächsten ca. 15 Jahre gewährleistet. Lokal bestehen jedoch noch Engpässe bei der Ablagerung von Aus - hub. Die Verwertung der mineralischen Bauabfälle stellt einen wichtigen Beitrag zur Ressour cen - schonung dar. In Zukunft soll das Optimie rungs - potenzial noch besser ausgeschöpft werden. Empfehlung E 5 Steigerung der Akzeptanz für Recyclingbaustoffe bei Bauherren, insbesondere bei der öffentlichen Hand: Gemeinsam mit den zuständigen kantonalen Amtsstellen für Hoch- und Tiefbau (Tiefbauamt, TBA; Amt für Grundstücke und Gebäude, AGG) sind die Vorschriften und technischen Normen wo möglich anzupassen, oder neue Normen zu entwickeln, die den Einsatz von Sekundärrohstoffen klar regeln. Massnahmen M 2 Konsequenter Vollzug der Vorschriften, mit dem Ziel, die Gleichbehandlung von stationären und mobilen Anlagen, die Bauabfälle aufbereiten, sicherzustellen. M 3 Sicherung der Qualität der produzierten Recyclingbaustoffe. Jährliche Erfassung der Materialmengen aller bewilligter Aufbereitungsanlagen und mobilen Brechern durch das AWA. M 4 Konsequente Umsetzung der Genehmigungspflicht und der Deklaration der Entsorgungs - wege auf Baustellen als Beitrag zur Steigerung der Transparenz bei der Entsorgung. M 5 Konsequente Bekämpfung von illegalen Entsorgungspraktiken. IV C.3 Klärschlamm In den Berner Kläranlagen wird in den nächsten Jahren mit einem Anfall von ca Jahrestonnen Klärschlamm (Trockensubstanz) gerechnet. Gemäss der vom Regierungsrat be - schlossenen Änderung der kantonalen Ge - wäs serschutzverordnung konnte Klärschlamm im Kanton Bern noch bis zum 30. September 2008 auf Ackerflächen ausgebracht werden. Seitdem muss Klärschlamm aus dem Kanton Bern vollumfänglich verbrannt werden. Entsorgungskapazitäten und Fazit Die seit 2008 für die Umsetzung des Austragungsverbotes erforderlichen Ent sorgungs ka - pazitäten für Klärschlamm aus dem Kanton Bern sind vorhanden und die Entso rgungs si - cherheit ist für die nächsten Jahre gewährleistet.

13 ZUSAMMENFASSUNG C.4 Biogene Abfälle Biogene Abfälle stammen aus der Produktion, der Pflege, der Verarbeitung oder dem Konsum von pflanzlichen oder tierischen Produkten und sind biologisch abbaubar: Abfälle aus dem Garten- und Grünlandflächenbereich, feste und flüssige Abfälle aus der Zuberei - tung von Nahrungsmitteln, Abfälle aus der gewerblichen und industriellen Nahrungsmittelproduktion, Rückstände aus der gewerblichen und industriellen Verarbeitung und aus dem Vertrieb von land- und forstwirtschaftlichen Produkten. Gemäss einer Studie zur Abschätzung des Po - tenzials für industrielle und landwirt schaft li - che Vergärungsanlagen wird die erfassbare Menge biogener Abfälle im Kanton Bern auf ca. 2.5 Mio. Jahrestonnen geschätzt. Davon stammt der grösste Teil (ca. 85 %) aus der Landwirtschaft (Hofdünger). Als Abfälle im engeren Sinn gelten Abfälle aus dem Gartenund Grünlandflächenbereich und teilweise aus der Zubereitung von Nahrungsmitteln (ca t/ a), welche kompostiert oder ver - gärt werden. Bei den Stoffen aus den anderen Branchen, wie z.b. Hofdünger oder Molke aus der Milchwirtschaft, handelt es sich um Nebenprodukte mit einem hohen direkten Verwertungspotenzial als Futter- und Dünge mittel. Entsorgungskapazitäten und Fazit Im Kanton Bern stehen rund 50 Kompos tierungs- und Vergärungsanlagen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 100 t Material pro Jahr zur Verfügung. Unter den ak tuellen Rahmenbedingungen verfügt der Kanton Bern über genügend Behandlungskapazität. Die bisherige Strategie des AWA bei der Verwertung der Grünabfälle fördert in erster Linie deren stoffliche Verwertung in Kompostie - rungs anlagen mit dem Ziel, Stoffkreisläufe vermehrt zu schliessen. Vergärungsanlagen werden im Zusammenhang mit abfall wirt schaftlichen Überlegungen als wichtige und notwendige Ergänzung zu Kompostierungsanlagen verstanden. In jüngster Zeit wird vermehrt die energeti - sche Nutzung der Biomasse diskutiert. Ein Ziel der Energiestrategie 2006 des Kantons Bern besteht darin, langfristig einen wesentlichen Teil des Energiebedarfs (Strom und Wärme) aus erneuerbaren Ressourcen einschliesslich Biomasse zu decken. Da das Angebot von biogenen Abfällen mit hohem stofflichem Ver - wertungspotenzial begrenzt und im Kanton Bern zum grössten Teil ausgeschöpft ist, würden die kompostierten Mengen sich zu Gunsten der in Vergärungsanlagen behandelten Mengen verschieben. In welchem Ausmass dies geschehen wird, hängt u. a. von den wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Empfehlungen E 6 Werden Projekte zur stofflichen Verarbeitung von biogenen Abfällen aus den Bereichen Siedlung, Gewerbe und Industrie, Handel, Landschaft und Garten geplant, sind die Abfallmengen genau abzuklären und gegebenenfalls vertraglich zu sichern. Dies ist insbesondere bei kapital intensiven Investitionen wie z.b. Vergärungsanlagen wichtig. E 7 Die Verwertung biogener Abfälle in der Tierfütterung soll solange zulässig beibehalten werden. Aus diesem Grund soll die Konkurrenzfähigkeit dieses Entsorgungsweges erhalten werden, indem die Qualität hochgehalten und die Logistik optimiert wird. E 8 Bei einem Strategiewechsel von der Kompostierung zur Vergärung sind gesamt heit liche Aspekte wie Stoffströme, Produktion erneuerbarer Energien, Kosten, Transportwege, die Auslastung der bestehenden Kompostierungsanlagen usw. zu prüfen. V

14 ZUSAMMENFASSUNG Empfehlungen E 9 Aus Sicht des Bodenschutzes ist sicherzustellen, dass in Kompostierungs- sowie in industriellen und landwirtschaftlichen Vergärungsanlagen ausschliesslich qualitativ einwandfreie biogene Abfälle angenommen und zu Recyclingdünger verarbeitet werden. Dies bedingt unter anderem, dass die Annahme der biogenen Abfälle vermehrt kontrolliert werden muss. E 10 Für die stoffliche Verwertung ungeeignete Abfälle sind in ARA oder KVA zu behandeln. C.5 Übrige Abfälle C.5.1 Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle Dabei handelt es sich um Abfälle, deren um - weltverträgliche Entsorgung besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordert. Der Verkehr mit diesen Abfällen wird seit dem 1. Januar 2006 durch die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) ge re - gelt. Beispiele für Sonderabfälle sind Altöl, Autobatterien oder verschmutzter Aushub. Als andere kontrollpflichtige Abfälle gelten u. a. Altreifen, Altgeräte oder alte Kabel. Die Mengen an verschmutztem Aushub können von Jahr zu Jahr sehr stark schwanken. Die im Kanton Bern anfallenden Sonderabfall - mengen liegen gewöhnlich bei rund t. Entsorgungskapazitäten und Fazit Die schweizerischen und ausländischen Ent - sorgungskapazitäten sind ausreichend, um die Entsorgungssicherheit der im Kanton Bern anfallenden Mengen sicherzustellen. Empfehlungen E 11 Aufbereitung von verunreinigtem Aushub: Der Kanton prüft den Nutzen einer verstärkten Aufbereitung von verunreinigtem Erdmaterial (finanzielle Aspekte, Mengenpotenzial, Einspar potenzial hinsichtlich Deponievolumen). Bei positiven Untersuchungsergebnissen soll eine In formationsbroschüre (Richtlinie) zuhanden von Bauherren und Unternehmern verfasst werden. E 12 Der Kanton setzt die in der VeVA vorgeschriebene Bewilligungspflicht für Annahmebetriebe von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen konsequent um. Die branchenweise Kontrolle der Entsorgungswege wird weitergeführt. VI Massnahme M 6 Aufbereitung von Strassensammlerschlämmen: Der Kanton erarbeitet gemeinsam mit den betroffenen Akteuren Massnahmen für eine vermehrte Aufbereitung von Strassensammlerschlämmen.

15 ZUSAMMENFASSUNG C.5.2 Tierische Nebenprodukte Entsorgungskapazitäten und Fazit Die Verordnung über die Entsorgung von tie - rischen Nebenprodukten (VTNP) definiert tie - rische Nebenprodukte (TNP) als «Tierkörper sowie nicht zur Verwendung als Lebensmittel bestimmte Schlachttierkörper und Erzeugnisse tierischen Ursprungs». Sie stammen von: gewerblichen Schlacht-, Fleischverarbei - tungs- und Fischbetrieben, regionalen oder kommunalen Sammelstellen, Direktabholungen von Tierkörpern ab Hof. Die in der Schweiz anfallende Menge rund t/a wird im Extraktionswerk GZM Lyss und in der Tiermehlfabrik Bazenheid zu Tiermehl und Tierfett verarbeitet. Das Extraktionswerk GZM Lyss, hat im Jahr 2006 insgesamt ca t TNP verarbeitet, davon et wa ein Viertel aus dem Kanton Bern. Die Entsorgung von TNP funktioniert gut und die Kapazität der beiden Entsorgungsbetriebe in Lyss und Bazenheid ist ausreichend, um auch im Fall von speziellen Ereignissen, insbesonde - re Seuchen, eine sichere und umwelt ver träg - liche Entsorgung zu gewährleisten. ` D. KVA des Berner Dispositivs Anlagen und Einzugsgebiete Das Dispositiv umfasst die KVA (siehe auch Abbildung D-1): Bern (BE), Thun (BE), Biel (BE), Emmenspitz (SO), La Chaux-de-Fonds (NE), Colombier (NE) und Posieux (FR) Abbildung D-1 KVA-Dispositiv des Kantons Bern La Chauxde-Fonds VADEC (Ex CRIDOR und Ex SAIOD) CELTOR Emmenspitz KEBAG Biel Colombier MÜVE Bern KEWU N AVAG Posieux Thun VII

16 ZUSAMMENFASSUNG Technische Entwicklungen Bei der thermischen Behandlung von Abfällen in KVA werden aus technischer Sicht v. a. zwei Themenkomplexe an Bedeutung gewinnen: 1. die weitere Verbesserung der Qualität der Rückstände (Schlacke, Flugasche, Rückstän - de aus der Abwasserbehandlung), 2. die Optimierung der Energienutzung (Ein - sparung von fossilen Energieträgern, Minderung des Primärenergieverbrauches, Reduzierung fossiler CO 2-Emissionen). Um den Anteil der aus alternativen Energieträgern erzeugten Energie zu fördern, wur - de vom Bundesamt für Energie 2008 das Instrument der «kostendeckenden Einspeisevergütung» für Strom aus KVA eingeführt. Empfehlung E 13 Der Kanton verlangt von den Anlagenbetreibern im Rahmen der jährlichen Betriebsdatenerhebung die Angabe eines Energienutzungsgrades der Anlage VIII E. Deponien Deponietypen Es werden drei Deponietypen unterschieden: a) Inertstoffdeponien Zur Ablagerung von primär nicht verwertba ren mineralischen Bauabfällen und industriel len Abfällen mit Inertstoffqualität, sowie unverschmutztem Aushubmaterial, das nicht anderweitig verwertet werden kann. Die kantonale Planung im Bereich der Inertstoffdeponien ist im Sachplan Abbau, Depo - nie, Transporte (ADT) festgehalten (September 1998). Darin werden die Planungsregionen verpflichtet, in regionalen Richtplänen Abbau- und (Inertstoff-)Deponiestandorte fest - zusetzen. Im Kanton Bern werden gegenwärtig 24 regionale Inertstoffdeponien betrie ben. Die grössten Inertstoffdeponien befinden sich in noch betriebenen oder fertig ausgebeu te ten Abbaustellen, insbesondere in Kiesgru ben. b) Reaktordeponien Für Deponiegut, in welchem mikrobiologische Abbauprozesse oder chemische Reaktionen stattfinden. Auf Reaktordeponien dürfen Schlacke aus Keh - richtverbrennungsanlagen, nicht brennbare Bauabfälle, belastetes Aushub- / Abraummate rial, gewisse Sonderabfälle und andere nicht organische Abfälle abgelagert werden. Die Ablagerung von Schlacke erfolgt in separaten Kompartimenten. Gegenwärtig werden im Kanton Bern fünf Reaktordeponien betrieben. Die auf Reaktor - deponien abgelagerten Mengen sind verhältnismässig starken Schwankungen ausgesetzt, da sie einerseits aus Bauvorhaben auf belasteten Standorten stammen und stark von der Bautätigkeit und den Alternativen zur externen Entsorgung (beispielsweise Boden - wä sche etc.) abhängen oder andererseits mit Um weltereignissen zusammenhängen. c) Reststoffdeponien Auf Reststoffdeponien werden mineralische, schadstoffhaltige Abfälle, die mit Zusatz eines Bindemittels chemisch stabilisiert wurden (bei - spielsweise mit Zement verfestigte Rauchgasreinigungsrückstände von KVA), abgelagert. Die im Kanton Bern anfallenden Reststoffe bzw. Rückstände aus anderen Kantonen, die in der Reststoffverfestigungsanlage in Bigenthal stabilisiert werden, werden in der Deponie Teuftal abgelagert. Füllstand Ende 2007 Die im Jahr 2007 in Deponien abgelagerten Abfälle stammen vorwiegend aus dem Kanton

17 ZUSAMMENFASSUNG Bern. Weniger als 10 % der Inertstoffe so wie rund 40 % der verfüllten Reaktor- und Reststoffe haben eine ausserkantonale Her kunft. In der nachfolgenden Abbildung E-3 sind Füllstand und Restvolumen der Reaktor und Reststoffdeponien per Ende 2007 ersichtlich. Die Summe der beiden in der Abbildung auf - geführten Werte «Restvolumen» und «Füllstand» entspricht dem bewilligten Gesamt vo - lumen Stand Ende Entsorgungskapazität und Fazit a) Inertstoffdeponien Mit Ausnahme des Berner Oberlands und des Juras verfügen gegenwärtig alle Regionen über genügend Deponien zur Ablagerung von Inertstoffen. Vorübergehende lokale Engpässe aus betrieblichen Gründen (beispielsweise in Abbaustellen) sind jedoch nicht ausge schlos - sen. b) Reaktor- und Reststoffdeponien In den nächsten Jahren wird mit gleich bleibenden Schlacke- und Reststoffmengen aus den KVA gerechnet. Künftig wird Deponieraum vorwiegend für verunreinigten Aushub be nö - tigt, diese Menge wird auch weiterhin schwer abschätzbar sein. Grundsätzlich dürfte der Deponieraum im Kanton Bern noch 20 Jahre für die Aufnahme von Schlacke aus KVA und Reaktorabfällen sowie über 30 Jahre für Reststoffe ausreichen. Die zusätzlichen Volumen aufgrund von geplan - ten Erweiterungen verlängern die Auffülldauer der Reaktor- und Reststoffdeponien noch mals um ca. weitere 10 Jahre. [1 000 m 3 ] 7000 Abbildung E-3 Füllstand Reaktorund Reststoffdeponien per Ende Schlackekompartiment Reaktorkompartiment Reststoffkompartiment Restvolumen Füllstand Empfehlung E 14 Umsetzung der geplanten Deponieerweiterungen. Massnahme M 7 Schonung von Deponievolumen durch Aufbereitung der abzulagernden Abfälle (beispiels - weise Strassensammlerschlämme, Strassenwischgut, verunreinigter Aushub) und Rückge - win nung verwertbarer Anteile (beispielsweise Sand, Kies) IX

18 ZUSAMMENFASSUNG F. Finanzierung und Information Abfallfonds Der Abfallfonds ist eine Spezialfinanzierung des Kantons Bern. Er wird durch eine von KVA und Reaktordeponien zu entrichtende Abga - be geäufnet. Diese beträgt je 5 Franken pro Tonne Abfall. Mit den Mitteln des Fonds finanziert der Kanton folgende Aufgaben: Beiträge an Abfallbehandlungsanlagen aus den vor 2002 eingegangenen Verpflichtungen. Die noch ausstehenden Beiträge wurden im Jahr 2008 vollständig ausbezahlt, Untersuchungen, Planungen und Informationsmassnahmen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft, Untersuchungen von belasteten Stand or - ten und Sanierungen von Altlasten, deren Verursacher nicht mehr ermittelt oder belangt werden können, Aufwendungen des AWA für die Verwaltung des Abfallfonds, die Untersuchung von Betriebsstandorten sowie die Abfallplanung, -koordination und -erhebung. In der Periode 1995 bis 2007 wurden aus dem Abfallfonds insgesamt Millionen Fran - ken ausbezahlt. Mit 77.7 Millionen Franken machten die Beiträge an Abfallbehandlungs - anlagen mehr als drei Viertel aus. Kostenstruktur in der kommunalen Abfallwirtschaft Im Kanton Bern erstellen noch nicht alle Ge - meinden eine Kostenstellenrechnung für die Abfallbewirtschaftung. Entsprechend schwie - rig gestalten sich für diese Gemeinden und für den Kanton Kostenvergleiche in den Sparten Logistik, Verbrennung und Gemeinwesen. Bei Bedarf will der Kanton den Gemeinden für das Erstellen einer Kostenstellenrechnung mit einer Wegleitung (Richtlinie) Unterstützung anbieten. Information Mit diversen Publikationen zu aktuellen Themen der Abfallbewirtschaftung bietet das AWA Hilfestellungen an (Abfallvermeidung, -verminderung, -verwertung). Empfehlungen E 15 Mittels stichprobeartiger Umfragen bei den Akteuren im Abfallmarkt sicherstellen, dass das Informationsangebot des AWA den aktuellen Bedürfnissen gerecht wird. E 16 Den Bereich Kostenoptimierung in den Publikationen vermehrt thematisieren. E 17 Gemeinden ermutigen, das Thema «Abfall- und Ressourcenbewirtschaftung» in den Schulen zu behandeln. Der Abfallunterricht von Pusch stellt eine Möglichkeit dar. E 18 Auf der Grundlage eines Musters für die Kostenstellenrechnung einen Benchmark für die Kosten der kommunalen Abfallwirtschaft in Gemeinden durchführen. X

19 ZUSAMMENFASSUNG Massnahme M 8 Der Kanton (AWA und das Amt für Gemeinden und Raumordnung) erarbeitet eine Richtlinie für die finanzielle Führung der kommunalen Abfallwirtschaft. Die Richtlinie soll es den Ge - mein den ermöglichen, mit relativ geringem Aufwand eine Kostenstellenrechnung zu verfassen, in der die nachfolgenden Positionen nachvollziehbar ausgewiesen werden: Logistik- und Verwertungs- resp. Entsorgungskosten für die einzelnen Abfallfraktionen Kosten für den Betrieb der Sammelstellen Gemeinkosten für Öffentlichkeitsarbeit oder Administration Benchmarking. XI

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21 GRUNDSÄTZE DER BEWIRTSCHAFTUNG A Grundsätze der Abfallbewirtschaftung A.1 Übergeordnete Ziele der schweizerischen Abfallbewirtschaftung Wegleitend für die Abfallpolitik des Bundes sind das 1986 erschienene Leitbild für die schweizerische Abfallwirtschaft und das darauf abgestützte Abfallkonzept für die Schweiz (1992). Die im Leitbild beschriebenen politischen, na - turwissenschaftlich-technischen und öko no - mischen Grundsätze und Zielsetzungen der Abfallwirtschaft bilden eine Grundlage des Abfallkonzepts. Ziel dieses Abfallkonzepts ist eine Verminderung der gesamten Umweltbelastung aus dem Umgang mit Abfällen. Dazu werden vier Strategien verfolgt: Vermeiden von Abfällen an der Quelle, Vermindern von Schadstoffen in der Produktion von und in Gütern, Vermindern der Abfälle durch eine ver bes - serte Verwertung, Entlastung der Umwelt durch umwelt ver - trägliche Behandlung der verbleibenden Abfälle. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beabsichtigt, das mittlerweile gut 20-jährige Abfallleitbild den aktuellen Gegebenheiten an - zupassen und auf einen neuen Zeithorizont 2020 auszurichten. Die Marschrichtung dazu ist im BAFU-Bericht «Nachhaltige Rohstoff - nutzung und Abfallentsorgung Grundlagen für die Gestaltung der zukünftigen Politik des Bundes» (2006) erläutert. Darin werden vier Ziele für eine nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung genannt (Zitate aus dem BAFU-Bericht): Ziel 1: Die Schweiz leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung nicht erneuerbarer und erneuerbarer Rohstoffe. Damit sollen die Umweltbelastungen verringert und der Rohstoffverbrauch reduziert werden. Eine nachhaltige Nutzung von Rohstoffen kann erzielt werden, wenn: Produkte über ihren ganzen Lebensweg hinweg betrachtet bezüglich Rohstoffverbrauch, Umweltbelastung, Wirtschaftlich - keit und sozialen Kriterien optimiert werden mit geeigneten Massnahmen darauf hin ge - wirkt wird, dass von Seiten der öffentlichen Hand und Privater eine Nachfrage nach diesen optimierten Produkten besteht auch nach neuen Wegen gesucht wird, um bestimmte Funktionen von Produkten und Bedürfnisse der Bevölkerung durch andere oder neue Produkte und Dienstleistungen abzudecken, die sich durch einen haushälterischen Rohstoffeinsatz auszeichnen. Ziel 2: Die Abfallentsorgung muss um welt - verträglich sein. Die Schadstoffemissionen in die Umwelt sind dort, wo dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist, wei - ter zu senken. Umweltverträglichkeit ist gewährleistet, wenn: die gesamte Abfallentsorgung von der Samm lung über die Verwertung und Behandlung bis zur Deponierung umwelt ver - träglich ist heute und auch in Zukunft möglichst we - nig Schadstoffe in die Umwelt gelangen alle Abfälle, für deren Entsorgung die Schweiz zuständig ist, umweltverträglich entsorgt werden. Ziel 3: Die Entsorgungssicherheit muss ge - währleistet sein. Die Entsorgungssicherheit der Schweiz ist ge - währleistet, wenn für die umweltver träg liche Verwertung, Behandlung und Deponierung von Abfällen: ausreichende Angebote stets innerhalb ei - ner ausreichend kurzen Frist vorhanden sind, damit: keine teuren und / oder viel Platz bean - spruchenden temporären Lager not wen - dig werden und keine untragbaren hygienischen, gesund heitlichen oder ökologischen Risi - ken während der Wartefrist bis zur definitiven Entsorgung entstehen. ein Sammel- und Transportsystem vorhanden ist und benutzt wird, um die Abfälle von den Abfallinhabern zu den Behandlungs- oder Verwertungsanlagen bzw. zu den Deponien zu bringen. 1

22 A GRUNDSÄTZE DER BEWIRTSCHAFTUNG 2 Dabei muss die Entsorgungssicherheit auf wirt schaftlich effiziente und bedürfnisge rech - te Wei se gewährleistet werden. Ziel 4: Alle Bestrebungen zur Erreichung der ökologischen Zielsetzungen einer nachhaltigen Rohstoffnutzung und Abfallent - sorgung tragen auch den wirtschaftlichen und den gesellschaftlichen bzw. sozialen Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung. Die ökonomischen und gesellschaftlichen Aspekte einer nachhaltigen Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung sollen einen hohen Stellenwert haben. A.2 Ziele und Aufgaben des Kantons Auf Bundesebene verpflichtet die auf dem Umwelt- und dem Gewässerschutzgesetz ab - gestützte Technische Verordnung über Ab fälle die Kantone, eine Abfallplanung zu erstellen und diese periodisch nachzuführen. Auf kantonaler Ebene regelt das Abfallgesetz und die darauf abgestützte Abfallverordnung die Abfallbewirtschaftung, legt die Leistungen des Kantons fest und definiert Wirkungsziele. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) ist als Fachstelle für den Vollzug der Abfallgesetzge - bung verantwortlich. Die Erfüllung dieser Aufgaben wird als Produkt im Sinne der neuen Verwaltungsführung NEF definiert. Neben dem Vollzug der Abfallgesetzgebung kommt der Information und Beratung zu Fragen im Bereich der Abfallwirtschaft eine wich tige Bedeutung zu. Mit der Information der Be völ - kerung und der Beratung von Gemeinden so - wie Gewerbe-, Industrie- und Diens t leis tungs - betrieben über die im Interesse des Um welt - schutzes zu treffenden Massnahmen werden: a) die Umsetzung der Vorschriften erleichtert und b) weitergehende freiwillige Aktivitäten bzw. Verhaltensweisen gefördert. Mit dem neuen Sachplan Abfall 2009 erfüllt der Kanton Bern eine ihm von der Gesetzgebung übertragene Aufgabe. A.3 Weitere Planungen Sachplan ADT Abbau, Deponie, Transporte 1998 Ziel und Grundsätze der Abfallwirtschaft sind im Sachplan Abfall festgelegt. Der Sachplan ADT ergänzt den Sachplan Abfall im Bereich Inertstoffdeponien. Sachplan Siedlungsentwässerung (VOKOS) 2004, Neuauflage Die Klärschlammentsorgung wird im Sachplan Abfall, Kapitel C behandelt. Ein ent spr e - chender Hinweis findet sich im Kap des Sachplans Siedlungsentwässe rung. Energiestrategie 2006 des Kantons Bern Gemäss dem in der Energiestrategie des Kan tons Bern (Kap. 7) aufgeführten Substitutions ziel bei der Stromerzeugung soll der Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen (Wasser kraft, Abfallverbrennung, Vergä rung u. a.) von heu te 60 % innerhalb der nächs - ten 30 Jahre auf 80 % gesteigert werden. Dabei soll im Ener gie mix der heutige Anteil von Strom und Wär me aus der Abfallverbrennung (4 %) gleich blei ben. Ein kantonaler Sachplan Energie wird zur - zeit erarbeitet. Biogene Abfälle Im vorliegenden Sachplan Abfall werden un - ter dem Stichwort «Grünabfälle» nur die Bran chen «Landschaft und Garten» und teilweise «Kü chen» behandelt. Andere, in der Mengenerhebung über biogene Abfäl - le im Kanton Bern (2005) aufgeführte Stof - fe wie Hofdünger, Ne benprodukte aus der Milchwirtschaft usw. sind keine typischen Abfälle und sind deshalb nicht relevant für den Sachplan Abfall.

23 ERFOLGSKONTROLLE B Erfolgskontrolle Der im Sachplan 2003 aufgeführte Handlungsbedarf bzw. die dort vorgeschlagenen, gelb markierten Massnahmen (nachstehend umrahmt) wurden hinsichtlich Umsetzung und erzielter Wirkung überprüft. Das Ergebnis wird im Folgenden dargestellt. B.1 Sortierpflicht für Bauabfälle (Sachplan 2003, Kap. D) Ein Teil der Bauabfälle wird nach wie vor unsachgemäss entsorgt, u. a. wird das Potenzial der Bauabfälle für die Wiederverwendung und Verwertung ungenügend ausge - schöpft. Die Missstände sollen mittels folgender Massnahmen angegangen werden: Überwachung und Qualitätskontrolle der Bauschuttaufbereitungs- und Bausperr - gutsortieranlagen; Qualitätssicherung durch fachgerechte Ausrüstung der Anlagen Steigerung der Transparenz der Entsorgungswege durch: Durchsetzen der SIA-Empfehlung 430 bzw. von Entsorgungskonzepten Kontrolle der Deklaration der Entsor - gungs wege, insbesondere bei Abbrucharbeiten Kontrolle des Aushubs von früher industriell oder gewerblich genutzten Flächen (mögliche Altlasten) und Kontrolle der vorschriftsgemässen Entsor - gung von belastetem Aushubmaterial. Ergebnis Generell: Mit dem neuen Abfallgesetz und der Abfall - verordnung, welche am 1. Juni 2004 in Kraft traten, wurden klare rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Bauabfällen geschaffen. Deklaration der Entsorgungswege, Entsor - gungs nachweis, Betriebsbewilligungen für Abfallanlagen, SIA-Empfehlung 430 sowie Recyclingbaustoff-Richtlinie des BAFU wurden für verbindlich erklärt. Mit diesen Massnahmen wird der Vollzug im Bereich der Bauabfälle wesentlich erleichtert. Überwachung der Aufbereitungs- und Sor - tier anlagen, Transparenz der Entsorgungs - we ge: Ende 2007 verfügten praktisch sämtliche Aufbereitungs- und Sortieranlagen für Bauabfälle über eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung. Dadurch und dank der Verpflichtung, Bauab - fälle nur an bewilligte Anlagen abzugeben, wird die nötige Transparenz bei der Vergabe von Entsorgungsaufträgen deutlich verbes sert. Gleichzeitig können Entsorgungsmissstände effizienter bekämpft werden. Bauabfälle: Bauabfälle müssen auf der Baustelle oder, so - weit dies betrieblich nicht möglich ist, in einer geeigneten Anlage getrennt und vorschriftsgemäss entsorgt werden. Die Entsorgungs we - ge sind zu deklarieren und die Entsor gungs - nachweise während drei Jahren aufzube wahren (Art. 14 Abfallgesetz). Die SIA-Empfehlung 430 wurde für verbindlich erklärt (Art.12 AbfV). Baustellenkontrollen: Nach einem erfolgreichen Pilotversuch in der Region Bern im Jahr 2003 wurden vier regio - nale Arbeitsmarktkontroll-Vereine gegrün det. Zu Beginn setzten sich diese aus den pari tä - tischen Kommissionen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter), dem beco und dem AWA in Form der tripartiten Kommission zusammen. Die vier Vereine überprüften seit 2004 neben dem Arbeitsmarkt auch im Auftrag des AWA flächendeckend die Einhaltung der Gewässerschutz- und Abfallvorschriften auf Baustellen. Damit wurden die Spiesse für alle Mitbewerber gleich lang und die möglichen Umwelt - risiken minimiert. Aus der Abbildung B-1 ist ersichtlich, dass die Zahl der kontrollierten Baustellen zwischen 2004 und 2006 um 130 % zugenommen hat. Dabei hat zwar der Anteil an beanstandeten Baustellen («tolerierbar» + «Massnahmen nö - tig») von 27 auf 17 % abgenommen, in der gleichen Zeit ist die Zahl der Baustellen, auf denen Massnahmen angeordnet werden muss - ten, von 13 auf 40 Baustellen angestiegen und 2008 konnten aufgrund der Vorbe - reitungsarbeiten für die Fusion weniger Kontrollen durchgeführt werden. 3

24 B ERFOLGSKONTROLLE Abbildung B-1 Statistik Baustellen - kontrollen i.o. tolerierbar Massnahmen nötig Anzahl Kontrollen 4 Anfangs 2008 wurden die vier Vereine zu ei nem einzigen Verein Arbeitsmarktkontrolle Bern zu sammengelegt, wodurch Effizienz sowie Kon trolldichte in Zukunft verstärkt und die administrativen Verfahren vereinfacht werden können. Jähr lich sollen mindestens 200 Bau - stellen kontrolliert werden. B.2 Thermische Verwertung von Klärschlamm (Sachplan 2003, Zusammenfassung und Kap. E) Die im Kanton Bern anfallende Klärschlamm - menge von Tonnen Trockensubs tanz pro Jahr ist ab 2005 in geeigneten Verbrennungsanlagen (Zementwerke, Kehrichtund Klärschlammverbrennungsanlagen) zu ent sor gen. Die eigene thermische Verwertung der im Kan ton Bern anfallenden Klär - schlämme soll bis zum Jahr 2006 auf 100 % ausgebaut werden. Ergebnis Gemäss der vom Bundesrat per 01. März 2003 geänderten Stoffverordnung muss Klär - schlamm seit 2008 verbrannt werden. Ent spre - chend hat der Kanton Bern im Jahr 2006 die Vorgaben der kantonalen Gewässerschutz - ver ordnung betreffend den Einsatz von Klär- schlamm in der Landwirtschaft dahingehend geändert, dass dieser Einsatz für Klärschlamm aus ausgewählten ARA als Übergangs rege lung bis zum 30. September 2008 befristet war. Die seit 2008 für die gesamte Klärschlammmenge benötigte Verbrennungskapazität steht in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA Thun und KVA Emmenspitz), in Schlamm verbren - nungs anlagen (SAIDEF, Po sieux) so wie, nach entsprechender Trocknung (ARA Bern, ST Biel- Seeland AG, VADEC (ex. SAIOD)), im Ze ment - werk der Vigier SA in Péry zur Verfügung. B.3 Anpassung der Einzugsgebiete (Sachplan 2003, Zusammenfassung und Kap. H) Für die Teilregion KEWU und sechs benach - barte Gemeinden sieht der Sachplan Abfall eine Umteilung von der Region Bern zur Region KEBAG vor. Unter Berücksichtigung der Laufdauer der geltenden Entsorgungsverträge zwischen der Stadt Bern mit der KEWU (bis Ende 2004) und der sechs Gemeinden Ballmoos, Deisswil, Jegenstorf, Walkringen und Wiggiswil (bis Ende 2010) erfolgt die Um tei lung der Re gion KEWU per 1. Januar 2005 und die je nige der sechs Ge meinden per 1. Januar 2011.

25 ERFOLGSKONTROLLE B Ergebnis Die Umteilung der Region KEWU erfolgte planmässig, diejenige der sechs benachbarten Gemeinden ist nach Auslaufen der Verträge per Januar 2011 vorgesehen. B.4 Brennbare Abfälle im KVA-Dispositiv des Kantons Bern (Sachplan 2003, Kap. H) Ab 2005 soll der gesamte Anfall brenn ba - rer Abfälle aus dem Kanton in den Anlagen des KVA-Dispositivs des Kantons Bern (KVA Bern, Biel, Thun sowie KVA Emmenspitz, Posieux, Co lombier und La Chaux-de-Fonds) behandelt werden können. Ergebnis Mit der Inbetriebnahme der KVA Thun im Jahr 2004 wurde dieses Ziel praktisch erreicht. Zwar wurden auch in den Jahren 2005 und 2006 geringe Mengen an brennbaren Abfällen aus dem Kanton Bern in KVA ausserhalb des KVA- Dispositivs entsorgt (1 bzw. 2 % der gesamten Menge). Dabei handelte es sich um Ausnah - mesituationen. B.5 Neue Inertstoffdeponien (Sachplan 2003, Zusammenfassung und Kap. I) In naher Zukunft sollen eine bis zwei Inertstoffdeponien im Emmental sowie eine im Raum Interlaken errichtet werden. Ergebnis Im Raum Emmental wurde im Jahr 2004 die Deponie Tannenbad in Sumiswald in Betrieb genommen. Eine Erweiterung dieser Deponie wird gegenwärtig geprüft. Der Betrieb der Inertstoffdeponie Diepoldsbach wird im Jahr 2009 aufgenommen. Im Oberland wird die Inertstoffdeponie Balm - holz in Beatenberg seit Ende 2007 betrieben. B.6 Illegale Ablagerungen (Sachplan 2003, Kap. I) Die illegalen Ablagerungen stellen aufgrund von belastetem Sickerwasser eine Bedrohung für die Umwelt dar und müssen zwingend beseitigt werden. Ergebnis Die gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung illegaler Ablagerungen sind: das Abfallgesetz (Art. 37 Straftatbestände) sowie die Abfallverordnung (Art. 32), wonach es Aufgabe der Gemeinden ist, das Gemeindegebiet auf widerrechtliche Zustände, insbesondere auf widerrechtlich abgelagerte Abfälle zu überprüfen und für die Herstellung des rechtmässigen Zustands zu sorgen. Weiter existieren ein AWA-Merkblatt zu die sem Thema sowie Hinweise in diversen Ausgaben des Abfallsplitters. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zei - gen, dass der Kampf gegen illegale Ablage rungen auch in Zukunft eine Aufgabe des AWA bleiben wird. Illegale Ablagerungen sind zwar weit verbrei - tet, insbesondere bei Bauabfällen, allerdings kann festgestellt werden, dass gravierende Miss stände wie das Betreiben von nicht bewilligten Deponien immer seltener werden. Entsorgungsmissstände mit Bauabfällen werden konsequent bekämpft, da sie meistens zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Nach wie vor ungelöst ist das Problem der illegalen Abfallverbrennung. In privaten Che - minées, Holzfeuerungen oder Gärten werden nach wie vor Abfälle verbrannt. Das Bafu geht davon aus, dass diese illegalen Praktiken eine erhebliche Dioxin- und Furanquelle dar stel len. Verglichen mit der gesamten Emissionsfracht an Dioxinen und Furanen aus der ordnungsge mässen Verbrennung in KVA liegt die Fracht aus der illegalen Abfallverbrennung in einer ähnlichen Grössenordnung. Trotz der Herausgabe und der breiten Streuung von Informationsmerkblättern durch die kantonalen Umweltfachstellen konnte das Phä - no men nicht im gewünschten Ausmass redu - ziert werden. 5

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27 ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C Entsorgung von Abfällen Das vorliegende Kapitel befasst sich mit der Verwertung und der Ablagerung von Abfällen sowie den Vorstufen Sammlung, Beförderung und Behandlung. Im Kanton Bern fallen jährlich ca. 2.5 Millionen Tonnen an (exkl. Aushub und biogene Abfälle aus Land- und Milchwirtschaft). Sie stammen aus den Haushalten, Industrie-, Ge - werbe- und Dienstleistungsbetrieben, dem Bau wesen so wie der Sanierung von belas te - ten Standorten. Je nach ihrer Beschaffenheit werden die Ab fälle einer der drei Haupt ent sor - gungsschie nen Verwertung, Ablagerung oder Verbrennung zugeführt. Die bei der Verbrennung anfallenden Rückstände (Schlacke, Filterstäube, Schläm me aus Rauchgasreinigung, Metallschrott) werden deponiert oder der Verwertung zugeführt. In den letzten Jahren betrug die Men ge der ge mischten Siedlungsabfälle im Kanton Bern gut t, bei den kommunalen Se paratsamm lungen fielen knapp t an. Die Mengenprognose für Siedlungsabfälle ba - siert auf den Annahmen, dass die spezifischen Abfallmengen konstant bleiben und die Be völ - kerung sich gemäss den Szenarien des Bundes - amtes für Statistik (mittleres, hohes und tie fes Szenario) entwickelt. In der Abbildung C-1 ist die mittlere Mengenprognose, basierend auf dem mittleren Szenario, dargestellt. Im Jahr 2015 beträgt die Kehrichtmenge so - mit voraussichtlich t, die Menge der Separatsammlungen t. Die Bandbreiten ergeben sich aus dem hohen und tiefen Szenario. Detaillierte Angaben zu den Prognosen fin den sich im Anhang 4. C.1 Siedlungsabfälle C.1.1 Gemischte Siedlungsabfälle Die Siedlungsabfälle umfassen Abfälle aus Haushalten sowie Abfälle vergleichbarer Zu - sammensetzung aus Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Es wird zwischen gemischten Siedlungsabfällen und Separatsammlungen unterschieden. Gemischte Siedlungsabfälle um - fassen den von den Gemeinden gesammel ten Kehricht sowie Direktanlieferungen an KVA, Separatsammlungen bezeichnen die von den Gemeinden getrennt gesammelten Ab fälle. Mengenentwicklung Die Entwicklung der Gesamtmenge der ge - mischten Siedlungsabfälle ist in Abbildung C-1 dunkelgrün dargestellt. Die spezifische Menge betrug im Jahr kg pro Einwohner und Jahr (Abbildung C-2). Davon stammten ca. 70 % aus dem kommu nalen Sammeldienst, ca. 30 % wurden von In dus trie-, Gewerbe oder Dienstleistungsbetrieben direkt an eine KVA geliefert. [1 000 t] Abbildung C-1 Entwicklung der Siedlungsabfallmenge , Prognose Prognose 2015 Trend Gemischte Siedlungsabfälle Separatsammlungen der Gemeinden (Papier, Glas, Grünabfälle, Metall) 7

28 C ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN Abbildung C-2 Entwicklung der spezifischen Menge der gemischten Siedlungsabfälle [kg / E.a] Abfälle aus Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben (direkt angeliefert) Hauskehricht (kommunaler Sammeldienst) 8 Organisation der Entsorgung Sammlung, Transport und Entsorgung des Hauskehrichts sind Aufgaben der Gemeinden. Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe liefern ihre Abfälle mehrheitlich direkt an eine KVA. Zur Verbesserung der Sauberkeit und für eine effizientere kommunale Sammlung werden die Abfälle in Kehrichtsäcken am Strassenrand oder in Containern bereitgestellt. In städti - schen Gebieten werden vermehrt zentrale Sammelstellen erstellt, meist oberirdische Containerlösungen. In der Stadt Bern wurde zudem mit der Einrichtung von unterirdischen Hauskehrichtsammelstellen begonnen. Da - durch kann die Sauberkeit der Sammelstellen erhöht und das wilde Deponieren von Abfäl - len weiter verringert werden. Mittels Kehrichtfahrzeug oder Bahn werden die Abfälle in eine KVA transportiert. Für längere Transportdistanzen ist der Einsatz der Bahn aus ökologischer und ökonomischer Sicht sinnvoll. Entsprechend werden in grossflächigen Einzugsgebieten (AVAG, KEBAG, CELTOR) Abfälle aus entfernten Regionen in Umladestationen auf die Bahn verladen. Das Einsammeln der Abfälle erfolgt durch die Gemeinden oder durch sie beauftragte Unter - nehmen. Oft schöpfen Gemeinden ohne Voll - kostenrechnung das wirtschaftliche Optimie - rungspotenzial weniger konsequent aus als Ge meinden mit Vollkostenrechnung und private Unternehmer. Mancherorts könnten die ge fahrenen Routen sowie die Auslastung der Fahrzeuge weiter optimiert werden. Weiteres Einsparpotenzial ist in regionalen Zusammen - arbeiten auszumachen. Auf diese Weise konn - ten einige Gemeinden ihre Entsorgungs kos ten weiter senken (z.b. Verringerung der Ge mein - kosten, optimalere Organisation der Sammeldienste). Eine Beschreibung der KVA und deren Ein zugs gebiete findet sich in Kapitel D. Entsorgungskapazitäten In den KVA des Berner Dispositivs (umfasst die in Tabelle C-1 aufgeführten KVA) stehen t Verbrennungskapazität für Berner Abfälle zur Verfügung. Diese Kapazität ba siert auf der Annahme, dass der Heizwert der verbrannten Abfälle der jeweiligen Anlage unverändert und die Kapazität der Anlagen erhalten bleibt, auch im Fall eines Neubaus der KVA Bern. Die Abbildung C-3 zeigt die erwartete Mengenentwicklung der thermisch behandelten Ab - fälle aus dem Kanton Bern (Siedlungs ab fälle inkl. Direktanlieferungen, brennbare Bau ab -

29 ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C fälle) im Vergleich zur vorhandenen Verbrennungskapazität. Die Siedlungsabfallmenge wur de gemäss den in Anhang 4 dargestellten Bevölkerungsszenarien errechnet, die Bauabfallmenge wurde auf t pro Jahr ge schätzt. Fazit Für die nächsten Jahre wird eine moderate Zunahme der brennbaren Abfälle erwartet, ver - ursacht durch einen leichten Bevölkerungs zu - wachs. Die Entsorgungssicherheit ist für die nächsten 10 Jahre gewährleistet, vorausgesetzt, die Bevölkerung und / oder die spezifi - schen Mengen wachsen nicht über Erwarten stark an. Die KVA sind gut ausgelastet und es zeichnen sich keine Überkapazitäten ab. Die Berner KVA verbrennen zu einem Grossteil Kehricht aus dem Kanton und sind kaum von Abfallimporten aus anderen Kantonen oder dem Ausland abhängig. Die Entsorgung von Kehricht funktioniert grund sätzlich gut. Optimierungspotenzial ist im Bereich der Sammelstellen sowie der Sammellogistik auszumachen. KVA Maximale Maximale Verbrennungs Kapazität kapazitäten für Berner Abfälle der Anlage t t % Tabelle C-1 Maximale Verbrennungskapazitäten für Berner Abfälle Bern Thun Biel Zuchwil* La Chaux-de-Fonds* Colombier* Posieux* Total * Entsorgung gesichert durch Aktionärsbindungsverträge der Gemeinden [1 000 t] Abbildung C-3 Brennbare Abfälle und Verbrennungskapazität Reservierte Verbrennungskapazität für Berner Abfälle Bisherige Mengenentwicklung Menge gemäss tiefem Szenario Menge gemäss hohem Szenario Menge gemäss mittlerem Szenario 9

30 C ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN Empfehlungen E 1 Optimierung Sammelstellen: In urbanen Gebieten forcieren die Gemeinden die Realisierung von Containerlösungen zur Verbesserung der Sauberkeit. Bei Grossüberbauungen ist die Zweckmässigkeit von unterirdischen Sammelcontainern abzuklären. E 2 Optimierung Sammeltouren: Die Gemeinden und Entsorgungsverbände überprüfen periodisch unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse die Wirtschaftlichkeit ihrer Sammeltouren und optimieren sie bei Bedarf (z.b. bessere Auslastung und optimalere Routenwahl der Sammelfahrzeuge). E 3 Optimierung kommunale Zusammenarbeit: Die Gemeinden prüfen das Einsparpotenzial von regionalen Lösungen in Zusammenarbeit mit den Abfallverbänden (z.b. Verringerung der Ge meinkosten, optimalere Organisation der Sammeldienste etc.). Massnahmen M 1 Periodische Ausschreibung der Entsorgungsleistungen: Die Gemeinden schreiben von ihr ausgelagerte Entsorgungsleistungen (z. B. Sammlung und Transport) öffentlich aus. Erfolgt die Entsorgung durch die Gemeinde, ist mittels Benchmarking und einem klaren Leistungsauftrag ein effizienter Betrieb zu gewährleisten. C.1.2 Separatsammlungen Papier, Karton, Grünabfälle, Glas, Altmetall, PET, elektrische und elektronische Geräte, Textilien sowie Batterien werden separat gesammelt und der Verwertung zugeführt. Abbildung C-4 zeigt den Sammelerfolg einiger Se paratsammlungen aus Haushalten und Gewerbe in der Schweiz. Zusätzlich zu den durch die Gemeinden ge sammelten Mengen werden auch Wertstoffe aus Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrie ben der Verwertung zugeführt. Die Ab fälle werden von den Betrieben meist direkt an die Entsorgungsunternehmen geliefert und von den Gemeinden nicht erfasst. Entsprechend ist die Datengrundlage lückenhaft, weshalb sich der Sachplan auf die Separatsammlungen der Gemeinden konzentriert. Abbildung C-4 Sammelerfolg Separatsammlungen 2007 (Quelle: BAFU, Grünabfälle geschätzt) Glas Papier & Karton 95 % 79 % PET 78 % 10 Batterien Grünabfälle 65 % ca. 50 % [%]

31 ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C Mengenentwicklung In den neunziger Jahren nahmen die spezifi - schen Mengen der kommunalen Separatsamm - lungen aufgrund der Einführung der mengen - abhängigen Gebühr (Sack- oder Gewichts - gebühr) deutlich zu. In den letzten Jahren war im Kanton Bern eine Stagnation bei knapp 200 kg pro Einwohner und Jahr zu beo bach - ten. Tabelle C-2 zeigt die im Jahr 2007 gesammelten Mengen. Wie bei den spezifischen Mengen ist auch bei der Sammelquote eine Stagnation zu erkennen (vgl. Abbildung C-5). Seit 2002 beträgt die Sammelquote ca. 46 %. Vergleichsweise lag der Anteil dieser se parat gesammelten Wertstoffe in der Schweiz 2005 bei 47 %. Tabelle C-3 zeigt die aus den gesamtschwei - zerischen Angaben errechneten Sammelmengen an Textilien, PET, elektrischen und elektronischen Geräten sowie Batterien für den Kanton Bern im Jahr Organisation der Entsorgung Das Sammeln der Wertstoffe Papier, Karton, Grüngut, Glas und Altmetall obliegt den Ge - meinden. Weitere Stoffe wie PET, elektrische und elektronische Geräte, Textilien sowie Batterien können privaten Sammelorganisationen, dem Fachhandel oder manchen kommunalen Sammelstellen übergeben werden. Mengen kg / 2007 Einwohner t % Papier & Karton % Grünabfälle % Glas % Metalle % Total % Mengen kg / 2007 Einwohner t Textilien PET Elektrische & elektronische Geräte Batterien Total Tabelle C-2 und C-3: Aus Angaben BAFU gemäss Bevölkerungsanteil Kanton Bern errechnet. Mengen aus Haushalten und Gewerbe be rücksichtigt. Papier und Karton werden durch die Ge - meinde oder von ihr beauftragten Unter - neh men eingesammelt. Die Sammel frequenz variiert regionsabhängig zwischen wöchentlich in urbanen Gebieten und halb - jährlich in ländlichen Gebieten. Das Sammel - gut wird grösstenteils in eine der bei den Verwertungsbetriebe für Papier und Karton im Kanton Bern transportiert, die Karton Deisswil AG (Altpapier & Karton) oder die Papierfabrik Utzenstorf AG (Altpapier). Tabelle C-2 Papier & Karton, Grünabfälle, Glas, Metalle 2007 Tabelle C-3 Textilien, PET, elektrische und elektronische Geräte, Batterien [kg / E.a] 44 % [Anteil Separatsammlung bei Gemeinden] 46 % 46 % 46 % 46 % Abbildung C-5 Entwicklung der Separatsammlungen der Gemeinden (ohne PET, elektrische und elektronische Geräte, Textilien und Batterien) Metalle Grünabfälle Papier & Karton Glas Anteil Separatsammlung

32 C ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN 12 Grünabfälle werden in urbanen Gebieten in Grüncontainern bereitgestellt und durch die Gemeinden oder ein beauftragtes Trans - portunternehmen entleert. Für die Verwertung der gesammelten Grünabfälle stehen 2 industrielle und ca. 15 landwirtschaft li - che Vergärungsanlagen sowie 45 Kompostie rungsanlagen im Kanton und den angrenzenden Gebieten zur Verfügung. In länd li cheren Gebieten erfolgt die Ent - sorgung hauptsächlich mittels lokaler Hausoder Quartierkompostierung. Diese Mengen wer den von den Gemeinden nicht erfasst. Hinweis: Der Sachplan Abfall konzentriert sich auf Grünabfälle aus den Branchen «Land schaft und Garten» sowie teilweise «Küchen». Für Angaben zu anderen biogenen Abfällen wie Hofdünger oder Ab fäl - len aus der Milchwirtschaft wird auf die entsprechenden vom AWA veröffentlichten Publikationen verwiesen. Schweizweit wird Altglas zu über 90 % se - parat gesammelt und der Verwertung zu - geführt. Die gesammelten Mengen wer den mehrheitlich durch die Vetro-Swiss ent sorgt. Ein Viertel des gesammelten Altglases wird in Saint-Prex, der einzigen Glashütte der Schweiz, zu neuen Glasverpackungen verarbeitet, etwas mehr als die Hälfte wird in Glaswerke im angrenzenden Ausland exportiert. Der Rest wird in der Schweiz ge - mahlen und als Sand- und Kiesersatz im Strassenbau genutzt oder zu Schaumglas - schotter verarbeitet und als hochwertiger Baustoff für Strassen und zur Dämmung von Häusern eingesetzt. Altmetalle, Aluminium und Weissblech: Aluminium und Weissbleich können jeder - zeit in den kommunalen Sammelstellen ent - sorgt werden. Altmetalle können in man - chen Gemeinden jederzeit, in einigen Gemeinden an bestimmten Sammeltagen an kommunale Sammelstellen abgegeben werden. Verarbeitet wird das Sammelgut vorwiegend in den beiden Stahlwerken der Schweiz, in der Von Moos Stahl AG in Emmenbrücke und der Stahl Gerlafingen AG in Gerlafingen. PET: Die von den Gemeinden betriebenen öffentlichen Sammelstellen nehmen rund 20 % der gesammelten PET-Menge zu rück. Die Hauptmenge wird in Verkaufsstellen retourniert. Die anfallende PET-Menge wird durch PET Recycling Schweiz eingesammelt, zu Schnipseln (so genannten Flakes) zer - kleinert und gereinigt. Die Flakes werden eingeschmolzen und zur Herstellung von neuen Flaschen, Verpackungsmaterialien, Textilien usw. verwendet. Batterien sind gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Sonder - abfälle. Sie können bei allen Verkaufsstel - len von Batterien zurückgegeben werden. Für die Entsorgung und Aufbereitung ist die Firma Batrec Industrie AG in Wimmis besorgt. Der schweizweite Sammelerfolg liegt der - zeit bei 65 % (Angaben 2007) und birgt noch Optimierungspotenzial. Elektrische und elektronische Geräte sind gemäss der VeVA andere kontrollpflichtige Abfälle: Aufgrund der darin enthaltenen Schadstoffe ist die Entsorgung zusammen mit dem Kehricht verboten. Die Geräte können einem Händler, Hersteller oder Importeur oder einer Entsorgungsunterneh - mung übergeben werden. Die über vor - ge zogene Recyclinggebühren finanzierte Entsorgung wird vorwiegend durch den Schweizerischen Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO) und die Stif - tung Entsorgung Schweiz (SENS) or gani - siert. Der Handel ist gesetzlich verpflichtet, die Geräte kostenlos zurückzunehmen. Zu - lässig ist auch die Rückgabe bei einer kommunalen Sammelstelle. Textilien werden an Sammelstellen und auf Sammeltouren entgegengenommen und an eine gemeinnützige Organisation (Texaid, Caritas, Contex, Solitex) weitergeleitet.

33 ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C Entsorgungskapazitäten und Fazit Die vorhandenen Kapazitäten sind genügend und die Entsorgungssicherheit ist gewährleistet. Im Bereich der Sammelinfrastruktur wird das Optimierungspotenzial kurzfristig als ge - ring eingestuft. Längerfristig kann mit der laufenden Verbesserung der Sammelinfrastruk tur eine Erhöhung der Sammelquote im Kanton Bern angestrebt werden. In den Bereichen Logistik und Finanzierung ist das abfallwirtschaftliche Optimierungspotenzial noch nicht ausgeschöpft. Optimierungspotenzial liegt vor allem in der Logistik der Separatsammlung. Aktuell werden in manchen Gemeinden verschiedene Sam melgebinde eingesetzt, die oft unterschiedliche Entleerungsvorrichtungen aufweisen und vom Transporteur jedes Mal separat entleert werden müssen. Entsprechend hoch sind die Transportkosten. Durch ein einheitliches System von Schüttcontainern können die Transportkosten reduziert werden. Noch weiter reduziert werden können die Transportkilometer durch moderne Grossfahrzeuge, die gleichzeitig Glas, Papier und Stahlblechdosen in verschiedenen Behältern einsammeln und zu den Verwertern spedieren können. Der Abfallzweckverband STRID (Region Neuchâtel- Yverdon) konnte durch eine solch optimierte Logistik drei Viertel der Transportkilometer einsparen. Neben den Transportkosten redu - zieren sich damit auch die Abgasemissionen. Die AVAG, CELTOR und VADEC 1 unterstützen die Gemeinden im Bereich der Separatsammlung durch Hilfestellung bei der Optimierung der Sammelinfrastruktur sowie durch be zah - len eines Entgelts für die gesammelte Ware. Empfehlungen E 2 Optimierung Sammeltouren: Die Gemeinden und Entsorgungsverbände überprüfen perio - disch unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse die Wirtschaftlichkeit ihrer Sammeltouren und optimieren sie bei Bedarf (z.b. bessere Auslastung und optimalere Routenwahl der Sammelfahrzeuge, einheitliches System von Schüttcontainern). E 4 Optimierung Separatsammlung: Als längerfristiges Ziel wird das Anheben der Sammelquote des Kantons von derzeit 46 % auf 50 % bis 2015 vorgeschlagen. Zu diesem Zweck soll: die Separatsammlung periodisch hinsichtlich Kundenfreundlichkeit und Kundeninformation überprüft werden (Sauberkeit der Sammelstelle, Beschriftung der Gebinde, Information bezüglich Sammeltouren etc.), das AWA bei Bedarf eine Wegleitung für attraktive Sammelstellen zuhanden der Gemeinden verfassen. In die Erarbeitung sind die Entsorgungsverbände und Gemeinden einzubinden. Massnahme M 1 Periodische Ausschreibung der Entsorgungsleistungen: Die Gemeinden schreiben von ihr ausgelagerte Entsorgungsleistungen (z. B. Sammlung und Transport) öffentlich aus. Erfolgt die Entsorgung durch die Gemeinde, ist mittels Benchmarking und einem klaren Leistungs - auftrag ein effizienter Betrieb zu gewährleisten. 1 CRIDOR und SAIOD haben sich am 1. April 2008 zur VADEC zusammengeschlossen. 13

34 C ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C.2 Bauabfälle Zu den Bauabfällen gehören die bei Bau- oder Abbrucharbeiten entstehenden Abfälle. Da bei werden unterschieden: unverschmutztes Aushub-, Ausbruch- und Abraummaterial, mineralische Bauabfälle (so genannter Bau - schutt), die aus Steinen sowie gesteinsähn - lichen Materialien wie Asphalt, Backstein, Beton, Gips, Kalksandstein, Keramik und Ziegel bestehen, gemischte, brennbare Bauabfälle wie Holz, Papier, Karton und Kunststoff, andere Bauabfälle (so genanntes Bausperr - gut), die verschiedene Stoffe wie Altholz, Met alle, Kunststoffe sowie mineralische Anteile enthalten. Der Umgang mit Bauabfällen wird in der Techni - schen Verordnung über Abfälle (TVA) geregelt. Herstellung und Verwendung von aus mi ne ra - lischen Bauabfällen produzierten Recy cling bau - stoffen richten sich nach der BAFU-Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle, welche zurzeit überarbeitet wird. Die kanto na - le Abfallgesetzgebung (Abfallgesetz und Abfallverordnung) konkretisiert verschiedene Be - stimmungen im Umgang mit Bau abfällen. Mengenentwicklung In der Schweiz fallen jährlich schätzungsweise bis zu 13 Millionen Tonnen Bauabfälle sowie zusätzlich Millionen m 3 Aushub (ohne Grossprojekte wie z.b. die NEAT) an, Tendenz steigend. Die Zahlen betreffend Abbruch, Umbau, Erneuerung sowie Ausbau von Gebäuden und Infrastruktur beruhen auf Annahmen und Hochrechnungen. Entsprechend schwie - rig gestalten sich Prognosen, weshalb darauf verzichtet wird, solche abzugeben. Die Men - ge der Bauabfälle ist zudem stark konjunkturabhängig. Ausgehend von den gesamtschweizerischen Hochrechnungen werden für den Kanton Bern die jährlich anfallenden Bauabfallmengen auf ca. 1.6 Millionen Tonnen geschätzt. Aushub Im Kanton Bern fallen jährlich knapp 2 Mio. m 3 unverschmutztes Aushub-, Ausbruch und Ab - raummaterial an. Mineralische Bauabfälle Im Kanton Bern machen mineralische Bau ab - fälle mit rund 1.5 Millionen Tonnen bei wei - tem den grössten Anteil an den Bauabfällen aus (90 %). Eine genaue Ermittlung der anfallenden Mengen ist schwierig, da diese Ab - fälle teilweise direkt auf Baustellen aufberei - tet und verwertet oder immer noch zu einem nicht zu vernachlässigenden Teil illegal ent - sorgt werden. Die im Rahmen der Teilrevision des kantonalen Abfallgesetzes beschlossene Bewilligungspflicht für mobile Brecher zur direkten Aufbereitung von mineralischen Bau - abfällen dürfte zu einer verbesserten Mengen - erfassung führen. Bekannt sind diejenigen Mengen, welche auf Inertstoffdeponien abgelagert oder in Aufbe - Abbildung C-6 Abgelagerte mineralische Bauabfälle aus dem Kanton Bern [m 3 ]

35 ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C reitungsanlagen zu Recyclingbaustoffen verarbeitet werden (vgl. Abbildung C-6). Die jüngsten zurzeit verfügbaren Zahlen für die verwerteten mineralischen Bauabfälle betreffen das Jahr 2007 und wurden bei 42 Aufbe rei - tungs anlagen im Rahmen der vom Abbruch-, Rückbau- und Recycling-Verband Schweiz (ARV) und vom Fachverband der schwei zeri schen Kies- und Betonindustrie (FSKB) durch ge führten Inspektionen erhoben (vgl. Abbildung C-7). Abbildung C-8 zeigt die hergestellten Recyclingbaustoffe. Aufgrund unterschiedlicher La - gerbestände stimmen die Mengen der zur Verarbeitung angenommenen mineralischen Bauabfälle und der daraus produzierten Recyclingbaustoffe nicht überein. Aus den vorhergehenden Zahlen lässt sich aufgrund der erfassten Mengen ein Verwertungsindex für die mineralischen Bauabfälle von 64 % berechnen, wobei sich die ser Wert nur auf die tatsächlich erfassten Men gen in den Abbildungen C-6 und C-7 bezieht. Total Strassenaufbruch Abbildung C-7 Zur Aufbereitung angenommene mineralische Bauabfälle 2007 Mischabbruch Dachziegelbruch Betonabbruch Ausbauasphalt [m 3 lose] Total Abbildung C-8 Hergestellte Recyclingbaustoffe 2007 Asphaltgranulat Betongranulat Dachziegelgranulat Mischabbruchgranulat Recycling-Kiessand A Recycling- Kiessande 24% Mischabbruchgranulat 6% Betongranulat 42% Recycling-Kiessand B Recycling-Kiessand P [m 3 lose] Asphaltgranulat 28% 15

36 C ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN Abbildung C-9 Entwicklung der gemischten, brennbaren Bauabfälle [t/a] KVA Deponie 16 Gemischte, brennbare Bauabfälle Jährlich fallen im Kanton Bern t gemischte, brennbare Bauabfälle an (vgl. Abbildung C-9). Andere Bauabfälle Die Menge Bausperrgut wurde erstmals für das Jahr 2007 erfasst. Die jährlich in der Schweiz anfallende Altholzmenge beträgt ca t. Organisation der Entsorgung Die TVA schreibt vor, dass Abfälle bereits auf der Baustelle zu trennen sind. Bei Abbrüchen kann ein geordneter Rückbau sicherstellen, dass die Materialien möglichst sortenrein anfal - len und der Verwertung oder einer gesonder - ten Entsorgung zugeführt werden. Bei Neuoder Umbauten wird auf den Baustellen das Mehrmuldenkonzept des Schweizerischen Bau - meisterverbands angewendet. Die Bauabfälle werden getrennt in: Unverschmutztes Aushub-, Ausbruch- und Abraummaterial Mineralische Bauabfälle Brennbare Bauabfälle Andere Bauabfälle Bauabfälle dürfen nur an Betriebe abgegeben werden, die im Besitz einer Bewilligung der kantonalen Behörde und im Entsorgungs weg - weiser unter aufgelistet sind. Unverschmutztes Aushub-, Ausbruch- und Abraummaterial Wo möglich wird unverschmutztes Aushub-, Ausbruch- und Abraummaterial als Auffüllmaterial auf Baustellen oder zur Auffüllung von Abbaustellen verwendet. Material, das nicht anderweitig verwertet wer den kann, wird auf Inertstoffdeponien abgelagert. Die Entsor - gung ist in den regionalen Richtplänen orga - nisiert (vgl. Kapitel E). Mineralische Bauabfälle Ein Grossteil der mineralischen Bauabfälle kann nach einer entsprechenden Aufbereitung als Recyclingbaustoff verwertet werden (vgl. Ta - belle C-4). Nicht verwertbare mineralische Bauabfälle werden in der Regel auf Inertstoffdeponien abgelagert. Es sind dies Feinanteile aus der Bau - schuttaufbereitung oder auch Gips, da insbe - sondere für Gips Verwertungsmöglichkeiten erst im Aufbau sind. Verunreinigte minerali - sche Bauabfälle oder mit Schadstoffen belas - tete Materialien (z. B. teerhaltige Strassenbe - läge) werden auf Reaktordeponien abge lagert. Die Wahl des Entsorgungswegs hängt auch von den jeweiligen Entsorgungskosten ab. Gemischte, brennbare Bauabfälle Die gemischten, brennbaren Bauabfälle werden, soweit sie nicht stofflich verwertet werden können, in einer KVA verbrannt.

37 ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C Mineralische Bauabfälle Ausbauasphalt Oberbegriff für den durch schichtweises Kaltfräsen eines Asphaltbelages gewonnenen kleinstü cki - gen Fräsasphalt und den beim Aufbrechen bituminö ser Schichten in Schollen anfallenden Aufbruchasphalt Strassenaufbruch Durch Ausheben, Aufbrechen oder Frä - sen von nicht gebundenen Fundationsschichten und von hydraulisch stabilisierten Fundations- und Tragschichten ge - wonnenes Material Betonabbruch Durch Abbrechen, Beissen oder Fräsen von bewehrten oder unbewehrten Betonkonstruktionen und -belägen anfallendes Material Mischabbruch Gemisch von ausschliesslich mineralischen Bauabfällen von Massivbauteilen wie Beton-, Backstein-, Kalksandstein- und Natursteinmauerwerk Dachziegel / -bruch Reine Dachziegel Recyclingbaustoffe Asphaltgranulat Recycling-Kiessand P (Primär) Recycling-Kiessand A (Asphalt) Recycling-Kiessand B (Beton) Betongranulat Mischabbruchgranulat Dachziegelgranulat Tabelle C-4 Mineralische Bauabfälle und Recyclingbaustoffe Andere Bauabfälle Die in den Bausperrgutmulden gesammelten anderen Bauabfälle werden den regionalen Sortieranlagen zugeführt. Die Sortierung erfolgt entweder manuell (Grobsortierung Stu - fe 2) oder mechanisch (Feinsortierung Stufe 3). Bestimmte aussortierte Fraktionen wie Me tall oder Holz aus der Grobsortierung so - wie weitere mineralische Fraktionen aus der Feinsortierung können der Verwertung zu ge - führt werden. Nicht verwertbare Bauabfälle werden in einer KVA oder in Industrie feue - rungen verbrannt oder auf Reaktordeponien ab gelagert. Holzabfälle werden in der VeVA in verschie - dene Kategorien unterteilt. Je nach Klassifi zie - rung werden sie entsprechend entsorgt. Üb - li cherweise werden Holzabfälle zuerst zerklei - nert und anschliessend thermisch oder stofflich verwertet. Ein Teil wird in dazu geeigneten Altholzfeuerungen oder KVA verbrannt. Ein grosser Teil der Holzabfälle wird zur Verwertung in Spanplattenwerken exportiert. Es be - steht jedoch die Tendenz, insbesondere Alt - holz und problematische Holzabfälle, welche nicht für die stoffliche Verwertung geeignet sind, in Zukunft vermehrt in schweizerischen Anlagen thermisch zu verwerten. Im Kanton Bern gibt es 81 Anlagen, welche Bauabfälle aufbereiten und verarbeiten (vgl. Abbildung C-10). Entsorgungskapazitäten und Fazit Die Entsorgung von Bauabfällen konnte in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert werden. Die Sortierung von Abfällen auf der Baustelle hat sich etabliert. Durch die Einfüh - rung der abfallrechtlichen Betriebsbewilligung für Aufbereitungs- und Sortieranlagen und der Pflicht, Bauabfälle nur an bewilligte Anlagen abzugeben, werden die Entsorgungs we - ge transparenter. Ende 2007 verfügten praktisch sämtliche Aufbereitungs- und Sortier anlagen für Bauabfälle im Kanton Bern über eine entsprechende Bewilligung. Um Entsorgungskosten zu reduzieren, werden immer wieder illegale Entsorgungswege gewählt, wie z. B. das Vermischen von minera - lischen Bauabfällen mit Aushub oder der Missbrauch von mineralischen Bauabfällen zur Auffüllung von Baugruben. Auch im Bereich der Verwertung finden teilweise noch illegale Praktiken statt. So z. B. wenn zu Recyclingbau stoffen aufbereitete Bauabfälle eine unge - nügende Qualität aufweisen oder vorschrifts - widrig eingesetzt werden. Die vorhandenen Kapazitäten sowohl für die Ab lagerung als auch für die Verbrennung sind genügend und die Entsorgungssicherheit ist für die nächsten ca. 15 Jahre gewährleistet. Lokale Defizite für die Ablagerung von Aus hub bestehen im Oberland und im Jura (vgl. Kapitel E). 17

38 C ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN Abbildung C-10 Bauabfall-Anlagen (Stand 2008) REMO AREC RESAG SORTAG SOGES Baustoffaufbereitungsanlagen (52) Grobsortieranlagen (17) Mechanische Feinsortieranlagen (5) Altholzsammelplätze (4) Weitere Betriebe (3) 18 Insbesondere im Bereich der Verwertung von mineralischen Bauabfällen ist das Optimierungs potenzial jedoch noch nicht ausge schöpft. Um die Verwertung der minerali schen Bau - abfälle weiter zu steigern, ist ei nerseits die Produktion von qualitativ einwandfreien Recyclingbaustoffen zu garantieren und an der erseits der Absatz dieser Produkte zu fördern. Hier spielt die öffentliche Hand, namentlich der Kanton als wichtiger Bauherr, eine bedeutende Rolle. Indem sie Vorgaben zum Einsatz von Sekundärrohstoffen macht, kann sie einen entscheidenden Einfluss auf deren Verwendung nehmen. Neben der Vorbildfunktion kann dieses Verhalten der öffentlichen Hand auch bewirken, dass gewisse Produkte aus Sekundärrohstoffen in grösseren Mengen und somit zu einem günstigeren Preis produziert werden können. Damit werden sie auch für andere Abnehmer attraktiver. Die Verwertung der mineralischen Bauabfälle stellt einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung dar. Folgende Empfehlung und Massnahmen sollen dazu führen, den Einsatz von Recyclingbaustoffen in den nächsten Jah - ren zu steigern:

39 ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C Empfehlungen E 5 Steigerung der Akzeptanz für Recyclingbaustoffe bei Bauherren, insbesondere bei der öffentlichen Hand: Gemeinsam mit den zuständigen kantonalen Amtsstellen für Hoch- und Tiefbau (Tiefbauamt, TBA; Amt für Grundstücke und Gebäude, AGG) sind die Vorschriften und technischen Normen wo möglich anzupassen, oder neue Normen zu entwickeln, die den Einsatz von Sekundärrohstoffen klar regeln. Massnahmen M 2 Konsequenter Vollzug der Vorschriften, mit dem Ziel, die Gleichbehandlung von stationären und mobilen Anlagen, die Bauabfälle aufbereiten, sicherzustellen. M 3 Sicherung der Qualität der produzierten Recyclingbaustoffe. Jährliche Erfassung der Materialmengen aller bewilligter Aufbereitungsanlagen und mobilen Brechern durch das AWA. M 4 Konsequente Umsetzung der Genehmigungspflicht und der Deklaration der Entsorgungs - wege auf Baustellen als Beitrag zur Steigerung der Transparenz bei der Entsorgung. M 5 Konsequente Bekämpfung von illegalen Entsorgungspraktiken. 19

40 C ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C.3 Klärschlamm Mengenentwicklung In den Berner Kläranlagen fielen zwischen 2000 und 2007 jährlich gut Tonnen Trockensubstanz (TS) Klärschlamm an (vgl. Abbildung C-11). Diese Menge hat in den letzten Jahren nur wenig variiert, so dass auch für die nächs - ten Jahre mit einer stabilen Klärschlammmen - ge gerechnet werden kann. Organisation der Entsorgung Die gesamte Klärschlammmenge muss für die Beseitigung aufbereitet werden. Der entwässerte Klärschlamm wird zur Verbrennung in eine KVA oder Schlammverbrennungsanlage (SVA) oder zur Trocknung in eine Schlamm - trocknungsanlage (STA) transportiert. In den STA wird der entwässerte Klärschlamm auf mindestens 90 % TS getrocknet und anschlies - send in Zementwerken als Brennstoff eingesetzt. In den letzten Jahren wurden rund 80 % der anfallenden TS-Menge in Verbrennungs - anlagen entsorgt. Die restlichen 20 % des Klärschlamms wurden in der Landwirtschaft eingesetzt. Gemäss der vom Regierungsrat beschlossenen Ände rung der kantonalen Gewässerschutz ver - ordnung vom Mai 2006 konnte Klärschlamm im Kanton Bern noch bis zum 30. September 2008 auf Ackerflächen ausgebracht werden. Interkantonale Klärschlammlieferungen zur Austragung sind untersagt. Seit dem 1. Okto - ber 2008 muss anfallender Klärschlamm aus dem Kanton Bern vollumfänglich verbrannt werden. Die dafür vorgesehenen Entsor - gungs wege sind aus Abbildung C-12 ersicht - lich. Entsorgungskapazitäten und Fazit Die Umweltschutzgesetzgebung verpflichtet die Kantone, eine umweltgerechte Entsor - gung von Klärschlamm sicherzustellen. Der Kanton Bern kommt dieser Aufforderung nach, indem er die Entsorgungswege von Klärschlamm aufzeigt und nachweist, dass die erforderlichen Kapazitäten vorhanden und die Entsorgungssicherheit gewährleistet sind. Tabelle C-5 zeigt die Entsorgungswege und -kapazitäten für Klärschlamm aus dem Kanton Bern ab Die seit 2008 für die Umsetzung des Austragungsverbotes erforderlichen Entsorgungs ka - pazitäten für Klärschlamm aus dem Kanton Bern sind vorhanden und die Entsorgungs si - cher heit ist für die nächsten Jahre gewährleistet. Abbildung C-11 Entwicklung der Klärschlammmengen [t] Verwertung in Landwirtschaft anderer Kantone Verwertung in Landwirtschaft Kanton Bern Verbrennung in KVA, SVA oder Zementindustrie

41 ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C Oftringen Abbildung C-12 Klärschlammentsorgung Kanton Bern ab 2009 Entsorgungswege Berner Jura Vigier Emmenspitz Oberaargau STA Colombier STA Biel Seeland Burgdorf / Moossee Urtenenbach Sensetal STA Bern N SVA Posieux Thun AVAG-Region STA Klärschlammtrocknungsanlage Zementwerk Kehrichtverbrennungsanlage Schlammverbrennungsanlage Entwässerter Klärschlamm Getrockneter Klärschlamm Region Klär- Trocknung Thermische Verwertung schlammmenge Menge Standort Menge Standort t TS/a t TS/a t TS/a Tabelle C-5 Entsorgungskapazitäten Klärschlamm Kanton Bern ab 2009 Bern STA Bern Zementwerke AVAG STA Bern KVA Thun Zementwerke Seeland STA Biel Zementwerke ARA Orpund 200 KVA Emmenspitz Oberaargau STA Bern Zementwerke 800 KVA Oftringen Burgdorf, KVA Emmenspitz Moossee- Urtenenbach Berner Jura STA Biel, 900 Zementwerke 100 STA Colombier Sensetal SVA Posieux Kanton Bern Zementwerke KVA / SVA 21

42 C ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C.4 Biogene Abfälle Unter dem Begriff «biogene Abfälle» werden Abfälle verstanden, die bei der Produktion, der Pflege, der Verarbeitung oder dem Konsum von pflanzlichen oder tierischen Produkten entstehen und biologisch abbaubar sind. Dies betrifft: Abfälle aus dem Garten- und Grünlandflä - chenbereich, wie Grasschnitt, Baum- und Strauchschnitt, Laub, Blumen und Fallobst, feste und flüssige Abfälle aus der Zuberei - tung von Nahrungsmitteln, insbesondere Rüstabfälle, Speisereste, Öle und Fette, Abfälle aus der gewerblichen und industriel len Nahrungsmittelproduktion, Rückstände aus der gewerblichen und indus - triellen Verarbeitung und aus dem Vertrieb von land- und forstwirtschaftlichen Produkten. Klärschlamm wird nicht in diesem Kapitel, sondern unter C.3 behandelt. Mengenentwicklung Im Rahmen einer Studie zur Abschätzung des Potenzials für industrielle und landwirt schaft - liche Vergärungsanlagen wurde die erfassbare Menge biogener Abfälle bzw. Stoffe im Kanton Bern erhoben. Gemäss dieser Studie beträgt diese Menge ca. 2.5 Mio. Tonnen. Da - von stammt der grösste Teil (ca. 85 %) aus der Landwirtschaft (Hofdünger). Tabelle C-6 zeigt die Verteilung nach Herkunft auf. Etwas mehr als die Hälfte der Abfälle fällt in flüssiger Form an (z.b. Gülle, Schotte, Molke). Als Abfälle im engeren Sinn gelten jedoch nur Abfälle aus den Branchen «Landschaft und Garten» und teilweise «Küchen». Bei den Stoffen aus den anderen Branchen, wie z.b. Hofdünger oder Molke aus der Milchwirtschaft, handelt es sich um Nebenprodukte mit einem hohen direkten Verwertungspotenzial als Futter- und Düngemittel. Tabelle C-6 Herkunft der biogenen Abfälle im Kanton Bern im Jahr 2005 Branche Tonnen / Anteil Jahr in Prozent Landwirtschaft Gewerbe und Industrie: Milchwirtschaft Andere, Handel Landschaft und Garten Küchen Tierverarbeitung Total Tabelle C-7 Menge nach Entsorgungsbereich Tonnen / Anteil Entsorgungswegen (Quelle AWA, Erhebung 2005) Landwirtschaft (Hofdünger) Jahr in Prozent 84 Tierfutter Kompostierung Vergärung ARA, KVA, Recycling, Tierkörperentsorgung Total

43 ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C Organisation der Entsorgung In den einzelnen Branchen bestehen viel fälti ge und individuelle Entsorgungswege (vgl. Tabelle C-7). Die Hofdünger müssen zu 100 % landwirtschaftlich als Dünger verwertet werden und benötigen deshalb keine Entsorgungskapazi - täten der Ab fallwirtschaft. Annähernd 100 % Schotte und Molke aus der Milchwirtschaft (ca t) sowie ein Teil der Industrie-, Gewerbe- und Speiseabfälle werden als Tierfutter eingesetzt. Die übrigen biogenen Ab - fälle (ca t) sind aus Sicht der Abfallwirtschaft von Bedeu tung und werden komp ostiert, vergärt oder in kleinen Mengen einer anderweitigen Ent sor gung zugeführt. Dezentrale Kompostierung Verarbeitung von Grünabfällen durch die Bevölkerung im eigenen Garten, im Quartier usw. (keine Grünabfuhr) Feldrandkompostierung Verarbeitung von kommunal oder regional gesammelten Grünab - fällen z.b. durch Landwirte Kompostierung auf Kleinmieten an Feldrändern, landwirtschaft li - che Verwertung Tabelle C-8 Übersicht über die wichtigsten Anlagentypen bei der Ver - wertung von organischen Abfällen (Quelle AWA, Grundlagen für die Pla - nung von Kompostie - rungs- und Vergärungs - anlagen, September 2006) Zentrale Kompostierung Kompostierung von kommunal oder regional gesammelten Grünabfällen in kommunalen oder regionalen Anlagen Befestigte, dichte Plätze, zum Teil gedeckte Hallen Zentrale Vergärung Vergärung organischer Abfälle, Biogasproduktion, Weiterverarbei - tung der festen Rückstände (Nachrotte) oder direkte Ausbringung in der Landwirtschaft Das Presswasser dient als flüssiger Stickstoffdünger. Co-Vergärung auf ARA Gemeinsame Faulung von Klärschlamm und aufbereiten von Speise - resten, Rüstabfällen, alten Speisölen oder anderen geeigneten Abfällen Das Gärgut wird mit dem Klärschlamm beseitigt. Vergärung Landwirtschaft Vergärung von Hofdüngern, und/oder nachwachsenden Rohstoffen sowie anderen Co-Substraten aus der Landwirtschaft oder dem Gewerbe und Industrie Der Hofdüngeranteil beträgt dabei meist mehr als 50 % des verarbeiteten Materials. 23

44 C ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN Die in Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen verarbeiteten Mengen aus dem Kanton Bern und den angrenzenden Gebieten haben in den letzten Jahren stetig zugenommen und betrugen 2007 ca t. In der Tabelle C-8 werden die wichtigsten Anlagentypen bei der Verwertung von organi - schen Abfällen kurz beschrieben. Im Kanton Bern stehen rund 50 Anlagen mit ei - ner Verarbeitungskapazität von mehr als 100 t Material pro Jahr zur Verarbeitung von biogenen Abfällen zur Verfügung (vgl. Abbildung C-13). Gemäss Abfallgesetz brauchen Abfallanlagen eine kantonale Betriebsbewilligung. Für Kompostierungs- und Vergärungsanlagen gilt diese Pflicht ab einer Verarbeitungskapazität von 1000 Jahrestonnen. Zweck einer Betriebsbewilligung ist es, u.a. Menge, Zusammensetzung und Qualität der angelieferten Abfälle und deren Entsorgung zu definieren. Eine Bewilligung ist für höchstens fünf Jahre gültig. Solange die Prüfung der Umweltverträglich keit ergibt, dass biogene Abfälle umweltgerecht entsorgt werden, müssen keine Einzugsgebie - te festgelegt werden. Entsorgungskapazitäten und Fazit Unter den aktuellen Rahmenbedingungen (Ge - setze, Abfallmenge, -art und -verarbeitung, Verwertungsmöglichkeiten für Recycling dün - ger) ver fügt der Kanton Bern über genügend grosse Kapazitäten für die Verarbeitung der biogenen Abfälle in Kompostierungs- oder Ver - gä rungs anlagen. Abbildung C-13 Anlagen im Kanton Bern (Stand 2008) Feldrandkompostierung > 1000 to Feldrandkompostierung < 1000 to 1 12 Platzkompostierung > 1000 to Platzkompostierung < 1000 to Industrielle Vergärungsanlage Landw. Co-Vergärungsanlage ARA / Co-Vergärung > 1000 to ARA / Co-Vergärung < 1000 to 24

45 ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C Anlagen, die mehr als to/a biogene Abfälle behandeln: Platzkompostierung 1 VADEC Compost 2 CELTOR SA 3 Kompostieranlage Vollenweider AG 4 SV Kompostieranlage Bellach 5 BV Kompostieranlage Oensingen AG 6 Kompostieranlage Seeland AG 7 KEWU AG 8 HEBAG, Holzschnitzel und Entsorgungs AG 9 BEGA Grünabfallverwertungs AG 10 Hadorn Kompost 11 AVAG Betriebs AG Kompostierplatz Schluckhals 12 SORSAG Sortiergesellschaft AG Feldrandkompostierung 13 Kompostiergemeinschaft Kocher-Tiefenbach 14 Personalwaldkorporation Lyss 15 Kompostieranlage Schneider Zielebach 16 Kompostier-Gruppe Zollikofen 17 IG Feldrandkompostierung Köniz 18 BELKOM Feldrandkompostierung Industrielle Vergärungsanlage 19 KOMPOGAS Aarberg AG 20 KOMPOGAS Oberaargau AG 21 KOMPOGAS Utzenstorf AG ARA / Co-Vergärung 22 ARA Region Bern AG 23 ARA Unteres Kiesental 24 ARA Thunersee 25

46 C Aus Sicht der Abfallwirtschaft ist eine vermehr - te Schliessung von Stoffkreisläufen erstrebens - wert. Deshalb ist besonders der Anteil der biogenen Abfälle mit hohem Verwertungspotenzial von Bedeutung. Darunter fallen biogene Abfälle mit folgenden Eigenschaften: Sie enthalten viele Nutzstoffe und möglichst wenig Schadstoffe, sind aus seuchenhygienischer Sicht unproblematisch und weisen möglichst wenig Fremdstoffe (Glas, Metallteilchen usw.) auf. Dass nur qualitativ einwandfreie Stoffe in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen ge - langen und fachgerecht verarbeitet werden, ist eine Grundvoraussetzung, um qualitativ einwandfreie Recyclingdünger herzustellen und die Anliegen des Bodenschutzes sicher - zustellen. Die bisherige Strategie des AWA bei der Verwertung der Grünabfälle fördert in erster Linie deren Verarbeitung in Kompostierungsanlagen und somit deren stoffliche Verwertung. Ver - gärungsanlagen werden im Zusammenhang mit abfallwirtschaftlichen Überlegungen als wichtige und notwendige Ergänzung zu Kompostierungsanlagen verstanden. In jüngster Zeit wird vermehrt die energe - tische Nutzung der Biomasse diskutiert. Ein Ziel der Energiestrategie 2006 des Kantons Bern besteht darin, langfristig einen we sent li - chen Teil des Energiebedarfs mit erneuerba ren Res sourcen zu decken. Darin einge schlos sen ist auch die Biomasse. Das Strompo ten zial und die Wärme aus Biomasse sollen vermehrt ge nutzt und die Herstellung von Treibstoff aus Biogas gefördert werden. Bei der Kombination von energetischen und abfallwirt - schaft lichen Aspekten bei der Behandlung von biogenen Abfällen gilt es Folgendes zu beach ten: Das «Angebot» von biogenen Abfällen mit hohem stofflichem Verwertungspotenzial ist begrenzt und im Kanton Bern zum gröss - ten Teil ausgeschöpft. Für die Verarbeitung stehen genügend Kapazitäten zur Verfügung. Sowohl die «einfachen» Kompostie - rungs- als auch die komplexeren Vergä - rungs anlagen erfüllen die Vorgaben der Abfallwirtschaft und leisten einen Beitrag zur Schliessung der Stoffkreisläufe. Aus Sicht der Energiewirtschaft ist es wünschenswert, das energetische Potenzial von biogenen Abfällen vermehrt zu nutzen. Als Folge davon würden die aktuellen Mengen - anteile zwischen Kompostierungs- und Ver - gä rungsanlagen sich zu Gunsten der Ver - gä rungsanlagen verschieben. In welchem Ausmass dies geschehen wird, hängt u. a. von den wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.b. Entsorgungs - prei se für Abfälle, Energiepreise, Einspeise - vergütung für Strom aus erneuerbaren Ener - gien usw.) ab. Die biogenen Stoffe der Landwirtschaft wie z.b. die Hofdünger sollen vermehrt in landwirtschaftlichen Vergärungsanlagen für die Produktion von erneuerbaren Energien ge - nutzt werden. Damit landwirtschaftliche An lagen finanziell tragbar sind und um die Ener gieproduktion zu optimieren, sind in der Regel so genannte Co-Substrate, d.h. ge eig - nete biogene Abfälle aus der Abfallwirt schaft notwendig. Als Folge davon könn ten die Abbildung C-14 Übersicht über die Entsorgungswege von biogenen Abfällen Biogene Abfälle & Stoffe ohne Verwertungspotenzial mit hohem Verwertungspotenzial Verwertung als Tierfutter Hofdünger und andere landwirtschaftliche Stoffe 26 Behandlung in ARA, KVA Verarbeitung in Kompostie - rungs anlagen und industriellen Vergärungsanlagen Recyclingdünger (Kompost, festes und / oder flüssiges Gärgut) Verarbeitung in landwirt - schaftlichen (Co-)Vergärungs - anlagen Hofdünger

47 ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C landwirtschaftlichen Stoff kreis läufe zuneh - mend mit biogenen Abfällen vermischt werden. Um den Anforderungen an den Boden schutz und die Tierhygiene gerecht zu werden, ist zu gewährleisten, dass eine sol - che Vermischung ausschliess lich mit qualitativ einwandfreien Abfällen erfolgt. Gleich wie bei den industriellen Anlagen wird die zukünftige Anzahl landwirt schaft - licher Vergärungsanlagen im Wesentlichen von der Ausgestaltung der wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen be - einflusst. Gemäss BAFU-Schriftenreihe 356 enthält auch der Kehricht biogene Abfälle (Küchenabfälle, Esswaren mit abgelaufenem Verfalldatum usw.). Das mögliche zusätzliche Sammelpo - tenzial wird im Rahmen dieser Studie auf bis t biogene Abfälle, die für die Vergärung geeignet wären, geschätzt. Fragen wie zum Beispiel, wie (durch welches Sammelsystem) diese Abfälle erfasst werden könnten, was es kosten würde und welche Auswirkungen die getrennte Erfassung der biogenen Abfälle auf die KVA hätte, müssten jedoch noch genauer behandelt werden. Empfehlungen E 6 Werden Projekte zur stofflichen Verarbeitung von biogenen Abfällen aus den Bereichen Siedlung, Gewerbe und Industrie, Handel, Landschaft und Garten geplant, sind die Abfallmengen genau abzuklären und gegebenenfalls vertraglich zu sichern. Dies ist insbesondere bei kapital intensiven Investitionen wie z.b. Vergärungsanlagen wichtig. E 7 Die Verwertung biogener Abfälle in der Tierfütterung soll solange zulässig beibehalten werden. Aus diesem Grund soll die Konkurrenzfähigkeit dieses Entsorgungsweges erhalten werden, indem die Qualität hochgehalten und die Logistik optimiert wird. E 8 Bei einem Strategiewechsel von der Kompostierung zur Vergärung sind gesamt heit liche Aspekte wie Stoffströme, Produktion erneuerbarer Energien, Kosten, Transportwege, die Auslastung der bestehenden Kompostierungsanlagen usw. zu prüfen. E 9 Aus Sicht des Bodenschutzes ist sicherzustellen, dass in Kompostierungs- sowie in industriellen und landwirtschaftlichen Vergärungsanlagen ausschliesslich qualitativ einwandfreie biogene Abfälle angenommen und zu Recyclingdünger verarbeitet werden. Dies bedingt unter anderem, dass die Annahme der biogenen Abfälle vermehrt kontrolliert werden muss. E 10 Für die stoffliche Verwertung ungeeignete Abfälle sind in ARA oder KVA zu behandeln. 27

48 C ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C.5 Übrige Abfälle C.5.1 Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle sind Abfälle, deren umwelt verträg liche Entsorgung besondere technische und orga - ni satorische Massnahmen erfordert. Beispiele für Sonderabfälle sind Altöl, Autobatterien, Farbreste oder Elektrofilterasche aus KVA, als andere kontrollpflichtige Abfälle gelten u. a. Altreifen, Altgeräte, Altautos (RESH) oder alte Kabel. Eine abschliessende Aufzählung ist in den Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) des UVEK zu finden. Der Verkehr mit Sonderabfällen sowie ande - ren kontrollpflichtigen Abfällen wird seit dem 1. Januar 2006 durch die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) geregelt. Mengenentwicklung Im Kanton Bern fallen gewöhnlich jährlich rund t Sonderabfälle an (Abbildung C-15). Bis 2005 waren in diesen Mengen einige tau - send Tonnen, die direkt ins Ausland exportiert wurden, nicht enthalten (z. B. RESH, zink hal ti - ger Hydroxidschlamm aus KVA, weitere metallhaltige Rückstände). Mit Inkrafttreten der VeVA im Jahr 2005 und der damit einhergehenden Erfassung aller Annahmebetriebe können neu auch diese Mengen erfasst werden. Grund für die markante Zunahme von verschmutztem Erdreich im Jahr 2006 ist der Bau der Nationalstrasse A16 (Transjurane), die den Abtrag mehrerer Altdeponien (Court, Love - resse) zur Folge hatte. Weniger als 1% der gesammelten Sonderab - fälle fällt in Haushalten an, der Grossteil stammt aus Industrie-, Ge werbe- und Dienstleistungs - betrieben. Abbildung C-15 Entwicklung der Sonderabfallmengen [t] Übrige Sonderabfälle Resh (ab 2006) Metallhydroxydschlämme (ab 2006) Verbrennungsrückstände (ab 2006) Verschmutzte Bauabfälle (ab 2006) Verschmutzter Aushub Strassensammlerschlämme Batterien und Akkus (bis 2000) Säuren und Laugen Malereiabfälle Lösemittel Ölabscheiderschlämme (ab 2006) Altöle

49 ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C Organisation der Entsorgung Die VeVA schreibt vor, dass Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle nur an Entsor - gungsunternehmen übergeben werden dür fen, die im Besitz einer Bewilligung der kan to nalen Behörde sind. Alle bewilligten Entsor gungsunternehmen sind auf registriert. Sonderabfälle aus Haushalten können bei Ge - schäften des Fachhandels (Drogerien, Apo the - ken, Farbwarengeschäfte, landwirt schaft li che Genossenschaften), bei kommunalen Sammel - aktionen oder an einer der 12 kommunalen Sammelstellen im Kanton abge ge ben werden. Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind selbst verantwortlich für die Übergabe der bei ihnen anfallenden Sonderabfälle an die Entsorgungsunternehmer, die im Sinne der VeVA zur Annahme dieser Abfälle be rech - tigt sind. Verunreinigter Aushub wird vorwiegend auf einer Reaktor-/Reststoffdeponie abgelagert. Zunehmend wird eine Aufbereitung des Erdmaterials angestrebt, mit dem Ziel, Deponievolumen einzusparen und Res sour - cen zu schonen. Strassensammlerschlämme enthalten Schadstoffe wie Kohlenwasserstoffe und Schwermetalle. Die Schlämme werden grösstenteils entwässert und auf einer Reaktordeponie abgelagert. In den Nachbarkantonen werden Strassensammlerschlämme zuneh - mend aufbereitet und die gewonnene Sandfraktion wird für die Betonproduktion verwendet. Nebenprodukte aus Autoabbruchbetrie ben: In der Schweiz werden jährlich rund Fahrzeuge aus dem Betrieb genommen. Rund davon werden in der Schweiz entsorgt. Dabei fallen rund 75 % des Ge - wichts als verwertbare Metalle an, die rest - lichen 25 % bilden die so genannten Schredderabfälle (RESH). Sie werden mehrheitlich in KVA und Sonderabfallanlagen im Ausland verbrannt. Geringe Mengen gelangen zur Entsorgung in KVA im Inland. Die anfallenden Altreifen werden mehrheitlich als Ersatzbrennstoff in der schweizerischen Zementindustrie thermisch verwertet oder ins Ausland exportiert. Im Kanton Bern verfügen rund 50 Altautound Altmetallsammelbetriebe über eine abfallrechtliche Bewilligung zur Annahme von Nebenprodukten aus Autoabbruchbetrieben. Im Rahmen von branchenweisen Kontrollen werden die Entsorgungswege für Sonderab - fälle und andere kontrollpflichtige Abfälle aus Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben periodisch überprüft. Entsorgungskapazitäten und Fazit Die Entsorgungskapazitäten in der Schweiz und im Ausland sind genügend, um die Ent sor gungs - sicherheit der im Kanton Bern an fallenden Mengen sicherzustellen. Um auch zukünf tig eine umweltgerechte Entsorgung gewährleisten zu können, ist die in der VeVA vorgeschriebene Bewilligungspflicht für Annahmebe triebe konsequent umzusetzen. Als weiteres Kontrollins - trument soll die bran chen weise Kontrolle der Entsorgungswege weiter geführt werden. 29

50 C ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN Abbildung C-16 Anlagen zur Behandlung von Sonderabfällen und anderen kontrol l - pflichtigen Abfällen von kantonaler oder nationaler Bedeutung (Stand 2008) Anlage / Betrieb Betrieb Standort Behandelte Abfälle 1 Batrec Industrie AG Wimmis Batterierecycling, Behandlung von Hg-haltigen Abfällen 2 Ciments Vigier SA Péry Ersatzbrennstoffe (u. a. Altöl, Lösemittel, KS- Granulat) 3 GZM Extraktions- Lyss Entsorgung von tierischen Nebenprodukten werk AG (Kat. I III) (Herstellung von Tiermehl = Ersatzbrennstoff) 4 SOVAG Brügg Sonderabfall-Triagezentrum 5 Thommen-Furler AG Rüti b. Büren Sonderabfall-Triagezentrum 6 Altola AG Pieterlen Sonderabfall-Triagezentrum 7 Brenntag Bätterkinden Lösemittel-Destillation Schweizerhall AG 30 8 Kaufmann Karl AG Thörishaus Schredderwerk für metallische Abfälle (Köniz) (v. a. Altautos, elektr. Geräte) 9 RSDT AG Bigenthal Reststoffverfestigungsanlage (Walkringen)

51 ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN C C.5.2 Tierische Nebenprodukte Die Verordnung über die Entsorgung von tie - rischen Nebenprodukten (VTNP) definiert tie - rische Nebenprodukte (TNP) als «Tierkörper sowie nicht zur Verwendung als Lebensmittel bestimmte Schlachttierkörper und Erzeugnisse tierischen Ursprungs». Sie stammen von: gewerblichen Schlacht-, Fleischverarbei - tungs- und Fischbetrieben, regionalen oder kommunalen Sammelstel - len, Direktabholungen von Tierkörpern ab Hof. Mengenentwicklung und Organisation der Entsorgung In der Schweiz werden jährlich rund t TNP entsorgt. Die anfallende Menge wird grösstenteils im Extraktionswerk GZM Lyss und in der Tiermehlfabrik Bazenheid zu Tiermehl und Tierfett verarbeitet (vgl. Abbildung C-16). Beide Entsorgungsbetriebe verfügen über eine eigene, auf den Transport von TNP speziali - sierte Fahrzeugflotte, die einen hygienischen und raschen Sammeldienst gewährleistet. Das grösste Extraktionswerk der Schweiz, die GZM Lyss, hat im Jahr 2006 insgesamt t TNP verarbeitet, wovon t aus dem Kanton Bern stammten. Rund 90 % der verarbei - teten Menge fielen in Schlachtbe trieben an, 10 % stammten aus Tiersammelstellen. Seit der BSE-Krise in den 90er-Jahren ist die Ver wendung von Tiermehl und Tierfett als Futtermittelzusatz gesetzlich untersagt. Seither werden diese Stoffe als Alternativbrennstoffe eingesetzt. Erwähnenswert ist die Entsorgung von Flotat - schlämmen aus Schlachthöfen, welche zur Energieproduktion genutzt werden. Bei Flotat - schlämmen handelt es sich um als gefährlich eingestufte TNP der Klasse I, die Prionen ent - hal ten können. Die Schlämme werden in Klär - anlagen zusammen mit Klärschlamm Co-ver gärt und anschliessend verbrannt. Eine Be handlung in anderen Vergärungsanlagen (beispiels wei se landwirtschaftlichen Vergä rungs anlagen) ist untersagt, weil die Schläm me anschlies send nicht thermisch entsorgt werden. Entsorgungskapazitäten und Fazit Die Entsorgung von TNP funktioniert gut und die Kapazität der beiden Entsorgungsbetriebe in Lyss und Bazenheid ist ausreichend, um auch im Fall von speziellen Ereignissen, insbeson de - re Seuchen, eine umweltverträgliche Entsor - gung zu gewährleisten. Es besteht zum heutigen Zeitpunkt kein weiterer Handlungs bedarf. Empfehlung E 11 Aufbereitung von verunreinigtem Aushub: Der Kanton prüft den Nutzen einer verstärkten Aufbereitung von verunreinigtem Erdmaterial (finanzielle Aspekte, Mengenpotenzial, Einsparpotenzial hinsichtlich Deponievolumen). Bei positiven Untersuchungsergebnissen soll eine Informationsbroschüre (Richtlinie) zuhanden von Bauherren und Unternehmern verfasst werden. E 12 Der Kanton setzt die in der VeVA vorgeschriebene Bewilligungspflicht für Annahmebetriebe von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen konsequent um. Die branchenweise Kontrolle der Entsorgungswege wird weitergeführt. Massnahme M 6 Aufbereitung von Strassensammlerschlämmen: Der Kanton erarbeitet gemeinsam mit den betroffenen Akteuren Massnahmen für eine vermehrte Aufbereitung von Strassensammlerschlämmen. 31

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53 KVA DES BERNER DISPOSITIVS D KVA des Berner Dispositivs D.1 Anlagen Gemäss der Technischen Verordnung über Ab - fälle (TVA) dürfen brennbare Abfälle spätestens seit dem 1. Januar 2000 nicht mehr ab - gelagert werden. Siedlungsabfälle, brennbare Bauabfälle und Klärschlamm, welche nicht verwertet werden können, sind in geeigneten Anlagen thermisch zu behandeln. Seit der Inbetriebnahme der KVA Thun im Frühjahr 2004 ist es möglich, alle brennbaren Abfälle aus dem Kanton Bern in den KVA des Berner Dispositivs zu entsorgen und das Ab - lagerungsverbot vollständig umzusetzen. Das Dispositiv umfasst folgende sieben KVA: Bern (BE) Thun (BE) Biel (BE) Emmenspitz (SO) La Chaux-de-Fonds (NE) Colombier (NE) Posieux (FR) Die Koordination zwischen den Anlagen erfolgt im Rahmen der zweimal jährlich tagenden «Arbeitsgruppe Siedlungsabfälle», der sämt liche sieben Anlagenbetreiber angehö - ren. Für jede Anlage sind im Anhang 2 in Form eines Steckbriefes die wichtigsten Betriebsund Anlagendaten sowie Angaben zu den Ein - zugsgebieten zusammengefasst. An dieser Stel le wird auch das Prinzip der thermischen Behandlung in KVA kurz beschrieben. D.2 Einzugsgebiete D.2.1 Aktuelle Abgrenzung In der Abbildung D-1 sind die heutigen Ein - zugsgebiete dargestellt. Wie im Sachplan Abfall 2003 festgelegt, entsorgt die KEWU ihre Abfälle seit 2005 in die KEBAG. Ab 2011, wenn die aktuellen Verträge mit der KVA Bern auslaufen, werden zusätzlich die Gemeinden Ballmoos, Bangerten, Deisswil, Jegenstorf, Wal kringen und Wiggiswil zur KEBAG um ge - teilt werden. Die Einzugsgebiete sind auf die Verbrennungs - kapazitäten der KVA abgestimmt. Im Rahmen der Überarbeitung des Sachplans Abfall wur de diese Zuordnung erneut überprüft. Die Ergebnisse zeigen, dass die Einzugsgebiete nach wie vor optimal auf die Anlagengrössen zugeschnitten sind. Die Einzugsgebiete sind bezüglich der Entsor - gung der Siedlungsabfälle verbindlich. Die Zuordnung der Gemeinden zu den Abfall - regionen ist aus Anhang 1 ersichtlich. D.2.2 Liberalisierung im Bereich Gewerbekehricht Gemäss Umweltschutzgesetz verfügt die öffentliche Hand über das Entsorgungs mono - pol für die Entsorgung von Siedlungsabfällen. Aus diesem Grund sammelten die Gemeinden bislang nebst Kehricht aus Haushalten auch einen Grossteil des anfallenden Gewerbekeh - richts. Die im Jahr 2006 eingereichte stände - rätliche Motion «Kein Transport- und Entsor - gungsmonopol für Gewerbekehricht» fordert vom Bundesrat, diesen Markt zu liberalisieren und die TVA entsprechend anzupassen. Die Motion wurde von National- und Ständerat angenommen und wird derzeit durch den Bundesrat behandelt. Aus Sicht der Kommunalverbände und der Fachorganisation «Kommunale Infrastruktur» (vormals Fachorganisation für Entsorgung und Strassenunterhalt FES) würde das Wegfallen der Gewerbekehrichtmengen in zahlreichen Gemeinden zu einer Erhöhung der Abfallgebühren führen. Die Entsorgung von Industrie- und Gewerbeabfällen ist allerdings de facto bereits heu - te weitgehend liberalisiert, und zwar nicht nur in Bezug auf separat gesammelte Abfälle zur Verwertung, sondern auch in Bezug auf ge misch te Abfälle, so genanntem «Markt - keh richt». Letzterer wird von Sortieranlagen und Transportunternehmen akquiriert und, teilwei se nach einer Vorbehandlung (z. B. Sor - tierung zur Trennung verwertbarer Fraktionen, Zer klei nerung), an KVA ihrer Wahl wei - tergeleitet. Vor dem Hintergrund einer besseren Ausschö p - fung der Effizienzpotenziale in KVA wird in der Studie «Nachhaltige Rohstoffnutzung und 33

54 D KVA DES BERNER DISPOSITIVS Abfallentsorgung» des BAFU auch die Libe - ra lisierung für Siedlungsabfälle thematisiert. Eine Liberalisierung ist in diesem Bereich in den nächsten Jahren jedoch nicht zu erwar - ten. Die wirtschaftlich unerwünschten Ne ben - effek te sowie die negativen Auswirkungen auf Abfalltransporte (Tonnenkilometer) wä ren der zeit zu gross. Abbildung D-1 KVA-Dispositiv des Kantons Bern La Chauxde-Fonds VADEC (Ex CRIDOR und Ex SAIOD) CELTOR Emmenspitz KEBAG Biel Colombier MÜVE Bern KEWU N AVAG Posieux Thun 34

55 KVA DES BERNER DISPOSITIVS D D.3 Technische Entwicklungen Bei der thermischen Behandlung von Abfällen in KVA werden aus technischer Sicht v. a. zwei Themenkomplexe an Bedeutung gewinnen: 1. die weitere Verbesserung der Qualität der Rückstände (Schlacke, Flugasche, Rückstän - de aus der Abwasserbehandlung), 2. die Optimierung der Energienutzung (Ein - spa rung von fossilen Energieträgern, Minderung des Primärenergieverbrauches, Reduzierung fossiler CO2-Emissionen). Verbesserung der Qualität der Rückstände Die Rückgewinnung der in den KVA-Rückstän - den enthaltenen verwertbaren Stoffe (Mine - rale, Metalle etc.) ist heute technisch bereits weitgehend möglich, aus ökologischen (z. B. Energieverbrauch bei der Aufbereitung) und ökonomischen Gesichtspunkten (Wirtschaft - lichkeit der Gewinnung) für KVA-Betreiber alle rdings noch nicht sinnvoll. Mit dem Ziel einer deutlichen Qualitätsver bes - serung wird derzeit der trockene Austrag der Schlacke aus dem Feuerungsraum des Verbrennungsofens erprobt. Im Gegensatz zum heute als Stand der Technik geltenden Nass - austrag (Schlacke passiert ein Wasserbad nach der Feuerung) wird die Schlacke trocken ausgetragen. Dadurch können negative Effekte wie Verkleben einzelner Stücke, Hydratations - erscheinungen oder Freisetzung von Schadstoffen verhindert werden und die Schlacke kann anschliessend wesentlich besser mecha - nisch aufbereitet werden. Einzelne KVA (z. B. KVA Hinwil) haben bereits den Probebetrieb für den Trockenaustrag von Schlacke aus dem Feuerraum aufgenommen, längerfris ti ge Betriebserfahrungen stehen allerdings noch aus. Optimierung der Energienutzung Trotz dem heute bereits hohen energetischen Nutzungsgrad in KVA besteht bei vielen KVA- Betreibern das Ziel der weiteren energetischen Optimierung ihrer Anlagen. Die Optimierung ist einerseits von der Betriebsweise der Anla ge, andererseits von der jeweils möglichen Energieabnahme (Fernwärmenetz, Prozessdampf für Industriebetriebe, Strom) und der installier - ten Anlagentechnik abhängig. Nennenswerte Optimierungsmassnahmen sind deshalb i. d. R. an bauliche Änderungen geknüpft. Diese stehen in vielen Anlagen heute an. Um die Nachteile gegenüber anderen Kraftwerken zu vermindern (vergleichsweise hohe Produktions - kosten aufgrund aufwändiger Rauchgasrei - nigung, da verbunden mit Kehrichtbehandlung) und den Anteil der aus alternativen Energieträgern erzeugten Energie zu fördern, führt das Bundesamt für Energie 2008 das Instrument der «kostendeckenden Einspeise - vergütung» für Strom aus KVA ein. Mit der zugehörigen Erfordernis des Nachweises ei nes «minimalen Gesamtnutzungsgrades (ergibt sich aus dem thermischen und dem elektri - schen Nutzungsgrad der Anlage), wird den KVA-Betreibern empfohlen, ihre Energienut - zungssituation zu überprüfen und ggf. zu ver - bessern. Empfehlung E 13 Der Kanton verlangt von den Anlagenbetreibern im Rahmen der jährlichen Betriebsdatenerhebung die Angabe eines Energienutzungsgrades der Anlage 35

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57 DEPONIEN E Deponien E.1 Deponietypen Abfälle, die nicht verwertet oder verbrannt werden können, sind kontrolliert abzulagern. Die technische Verordnung über Abfälle (TVA) unterscheidet drei Deponietypen: E.1.1 Inertstoffdeponien Inertstoffdeponien sind Deponien, auf denen primär nicht verwertbare mineralische Bau ab - fälle und industrielle Abfälle mit Inertstoff qua - lität, sowie unverschmutztes Aushubmaterial, das nicht anderweitig verwertet werden kann, abgelagert werden. Im Kanton Bern ist die Planung von Inertstoffdeponien Aufgabe der regionalen Planungsregionen. E.1.2 Reaktordeponien Reaktordeponien sind Deponien, in denen mi - krobiologische Abbauprozesse oder chemische Reaktionen nach der Ablagerung der Abfälle stattfinden. Auf Reaktordeponien dürfen Schlacke aus Keh - richtverbrennungsanlagen, nicht brennbare Bauabfälle, belastetes Aushub-/Abraummate - rial, gewisse Sonderabfälle und andere nicht organische Abfälle abgelagert werden. Die Ab lagerung von Schlacke erfolgt in separaten Kompartimenten. E.1.3 Reststoffdeponien Auf Reststoffdeponien werden mineralische, schadstoffhaltige Abfälle, die mit Zusatz eines Bindemittels chemisch stabilisiert wurden (bei - spielsweise mit Zement verfestigte Rauchgasreinigungsrückstände von Kehrichtverbrennungsanlagen), abgelagert. E.2 Situationsplan Deponien Im Kanton Bern werden gegenwärtig 24 regionale Inertstoffdeponien betrieben (siehe Abbildung E-1). Je nachdem, welche Abfälle abgelagert werden dürfen, werden drei Typen unterschieden: In Gebieten wie dem Berner Oberland, wo geeignete Ablagerungsstellen für überschüs - siges Aushubmaterial fehlen, sind Depo nien errichtet worden, auf denen aus schlies s lich unverschmutztes Aushubmaterial abgela - gert werden darf (Typ I). Kleinere, teilregionale Inertstoffdeponien neh - men nur mineralische Bauabfälle und nicht anderweitig verwertbaren Aushub an (Typ II). Andere kontrollpflichtige Abfälle wie ve r - unreinigter Aushub und Gleisaushub dürfen nur auf den grossen regionalen Depo nien ab gelagert werden (Typ III). Auf der Inertstoffdeponie Lütscheren werden der zeit noch kaum Abfälle abgelagert, da zuerst durch Abbau von Gehängeschutt neues Depo - nievolumen geschaffen werden muss. Die Inert - stoffdeponien Diepoldsbach (Eggiwil) und Greu - schenhubel (Pieterlen) werden voraussichtlich ihren Betrieb im Jahr 2009 aufnehmen resp. wie der aufnehmen. Für eine weitere Deponie (Teil egg) bei Saanen besteht ein Projekt, das kurz vor der Realisierung steht. Das Depo nie - pro jekt Säget in Uttigen kann verwirklicht werden, sobald der Kiesabbau erfolgt ist. Der Deponiestandort Rehag (Bern) ist zwar be - züglich Lage, Untergrund, Erschliessung und ausgewiesenem Bedarf bestens geeignet für die Er - richtung einer Inertstoffdeponie, das Projekt ist allerdings aus politischen Gründen umstritten. Der Grossraum Bern ist ein bedeutender Abfallschwerpunkt im Kanton Bern. Es wäre daher sowohl ökologisch sinn voll als auch ökono misch vorteilhaft, an ei nem solchen Stand ort eine Depo nie betreiben zu können. Die Tongruben in Ra delfingen (Chrummacher) und Rapperswil (Nächsthuswald) sind geeignete Standorte für die Errichtung einer Inertstoffdeponie, sobald der Tonabbau abgeschlossen ist. Am Standort Plain Journal in Grandval laufen gegenwärtig Ab klä - run gen für die Planung einer neuen Inertstoff - de ponie. Gegenwärtig werden fünf Reaktordepo nien betrieben (siehe Abbildung E-2), wobei al lerdings die De ponie Gummersloch kurz vor der Abschluss pha se steht. Die Gemeinde Köniz prüft derzeit die Fertig auffüllung mit Inertstoffen. Die im Kanton Bern anfallenden Reststoffe be - ziehungsweise Rückstände aus anderen Kan tonen, die in der Reststoffverfestigungsanlage in Bigenthal stabilisiert werden, werden in der Deponie Teuftal abgelagert. 37

58 E DEPONIEN Abbildung E-1 Inertstoffdeponien im Kanton Bern (Stand 2008) La Turlure Plain Journal Ronde Sagne Greuschenhubel Petinesca Risi Guegiloch Fänglenberg Chrützwald Nächsthuswald Aespli Tannenbad Uf der Höchi Chrummacher Milken Rehag Gummersloch Dieboldsbach Bergacher Säget Ried Steinigand Büüschzündli Balmholz Lammi Lütscheren Tschingeley ISD Typ I (Unverschmutzter Aushub) ISD Typ II (Unverschmutzter Aushub und mineralische Bauabfälle) ISD Typ III (Unverschmutzter Aushub und mineralische Bauabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle) Loch Chriesbaum Teilegg Dorfrütti Schlössli Saali Klöpflisberg ISD bevorstehende Betriebsaufnahme ISD Projekte ISD potentielle Standorte Abbildung E-2 Reaktor- und Rest stoffdeponien im Kanton Bern (Stand 2008) Ronde Sagne Laufengraben Teuftal Gummersloch Türliacher Reaktordeponie Schlackedeponie Reststoffdeponie 38

59 DEPONIEN E E.3 Mengenentwicklung E.3.1 Füllstand Ende 2007 In der nachfolgenden Abbildung sind Füllstand und Restvolumen per Ende 2007 ersichtlich. Die detaillierten Angaben zu den einzelnen Deponien werden in den Deponie-Steckbriefen aufgezeigt (siehe Anhang 3). Die Summe der beiden in der Abbildung auf - geführten Werte «Restvolumen» und «Füllstand» entspricht dem bewilligten Gesamt - volumen Stand Ende E.3.2 Inertstoffdeponien Die grössten Inertstoffdeponien befinden sich in noch betriebenen oder fertig ausgebeu te - ten Abbaustellen, insbesondere in Kiesgru - ben. Die Abbildung E-4 zeigt, dass die auf Inertstoff - deponien abgelagerte Menge in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Dies ist vorwie - gend auf eine starke Verminderung des Anteils an Aushub zurückzuführen, da vermehrt darauf geachtet wird, Aushub anderweitig zu verwenden machte der Aushub noch rund 40 % der abgelagerten Menge aus. [1 000 m 3 ] 7000 Abbildung E-3 Füllstand Reaktorund Reststoffdeponien per Ende Schlackekompartiment Reaktorkompartiment Reststoffkompartiment Restvolumen Füllstand [1 000 m 3 lose] Abbildung E-4 Entwicklung der auf Inertstoffdeponien abgelagerten Abfälle Inertstoffe mineralische Bauabfälle unverschmutzter Aushub 39

60 E DEPONIEN Seit 2004 hat sich diese Menge stabilisiert, periodisch können jedoch auch wieder grössere Mengen anfallen, insbesondere wenn Abdeckmaterial aus dem Kiesabbau abgelagert wird. Detaillierte Angaben zu den Bauabfällen fin den sich im Kapitel C.2. E.3.3 Reaktor- und Reststoffdeponien Seit der Inbetriebnahme der KVA Thun 2004 steht eine ausreichende Verbrennungskapa - zität im Berner KVA-Dispositiv für brennbare Abfälle (unbehandelte Siedlungsabfälle, brenn - bare Bauabfälle und Klärschlamm) zur Verfügung. Damit wird das Ablagerungsverbot ge mäss TVA vollständig umgesetzt und es wer den keine brennbaren Abfälle mehr zur Ver brennung in ausserkantonale KVA expor - tiert. In Abbildung E-5 ist die Entwicklung der abgelagerten Mengen dargestellt. Andere Abfälle umfassen unter anderem Strassenwischgut, verschmutzte Bauabfälle, Flachglas, teerhal - tiger Altbelag, Gussasphalt, Schlämme. Die auf Reaktordeponien abgelagerten Mengen sind verhältnismässig starken Schwan kungen ausgesetzt. Mit dem Verbot der Ablage - rung von brennbaren Abfällen haben sich diese Mengen stark reduziert. Seit 2004 werden keine brennbaren Abfälle mehr abgelagert. Die Abfälle fallen oft sprunghaft an, da sie aus Bauvorhaben auf belasteten Standorten stammen und stark von der Bautätigkeit und den Alternativen zur externen Entsorgung (bei - spielsweise Bodenwäsche etc.) abhängen. Einen weiteren Einfluss auf die Menge der Reaktorabfälle haben Umweltereignisse. So kann es wegen der steigenden Frequenz von Starkniederschlägen und damit einer höheren Wahrscheinlichkeit von Überschwemmungen und anderen Naturgefahren zu einem vermehrten Anfall von Abfällen aus Räumungs - arbeiten nach solchen Katastrophen kommen («Katastrophengut», nicht mehr sortierbare Abfallgemische etc.). Die Mengenangaben in Abbildung E-6 wurden den Listen für angenommene Sonderab fälle entnommen. Die Angaben in Abbildung E-5 stammen hingegen aus den jähr lichen Betriebsdatenerhebungen des AWA bei den Deponiebetreibern, in welchen ein Teil der Sonderabfälle unter der Rubrik «andere Abfälle» erfasst wurde. Aus diesem Grund stimmen die Angaben zu den Sonderabfallmengen in den beiden Abbildungen nicht genau überein. Zudem sind Reststoffe angegeben, die nicht auf Reaktordeponien abgelagert werden. Abbildung E-5 Entwicklung der auf Reaktordeponien abgelagerten Abfälle [1 000 t] brennbare Bauabfälle unbehandelte Siedlungsabfälle Schlacke aus Verbrennungsanlagen nicht brennbare Bauabfälle andere Abfälle Sonderabfälle

61 DEPONIEN E [1 000 t] Abbildung E-6 Entwicklung der im Kanton Bern auf Reaktor- und Reststoff deponien abgelagerten Sonderabfälle Diverse Abfälle (Schlamme, usw.) Strassensammlerschlämme Verunreinigte Bauabfälle (ab 2006) Verunreinigter Aushub Strahlmittel Stäube, Aschen (v. a. Reststoffe) Im Jahr 2006 wurden im Kanton Bern mehr als dreimal so viele Sonderabfälle als im Vorjahr abgelagert. Dies ist fast ausschliesslich auf die Ablagerung von verunreinigtem Aus hubmaterial (2005 auf %) sowie von Reststoffen, übrigen Aschen und Stäuben (+ 141 %) zurückzuführen. Die übrigen Sonderabfälle schwankten im üblichen Rahmen. Die Reststoffdeponie Teuftal wird mit Reststof - fen sowie einem geringen Anteil an Schlac ke aus Kehrichtverbrennungsanlagen verfüllt (11 %). Die im Jahr 2007 in Deponien abgelagerten Abfälle (siehe Abbildung E-4 bis Abbildung E-8) stammten vorwiegend aus dem Kanton Bern. Weniger als 10 % der Inertstoffe sowie rund 40 % der verfüllten Reaktor- und Reststoffe haben eine ausserkantonale Herkunft. In den zuvor erfassten Abfallmengen nicht enthalten sind die illegalen Ablagerungen. Illegale Ablagerungen kommen insbesondere bei Bauabfällen vor. Allerdings kann festge - stellt werden, dass gravierende Missstände, wie das Betreiben von nicht bewilligten Deponien, immer seltener werden. andere Abfälle 16 % Sonderabfälle 26 % nicht brennbare Bauabfälle 7 % E.3.4 Energiegewinnung Schlacke aus Verbrennungsanlagen 51 % Das auf Reaktordeponien entstehende Gas wird noch gefasst und zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt (siehe auch Steckbriefe). Allerdings werden seit dem Ablage - rungsverbot für brennbare Abfälle keine Ab - fälle mehr abgelagert, die Gas produzieren. Aus diesem Grund sind die Gasmengen und damit die produzierten Mengen an Strom und Wärme in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. Abbildung E-7 Abgelagerte Abfälle auf Reaktordeponien

62 E DEPONIEN Abbildung E-8 Entwicklung der auf der Reststoffdeponie Teuftal abgelagerten Abfälle [1 000 t] Reststoffe Schlacke aus Verbrennungsanlagen 42 E.4 Entsorgungskapazität und Fazit E.4.1 Inertstoffdeponien Die kantonale Planung im Bereich der Inertstoff - deponien ist im Sachplan Abbau, Depo nie, Transporte (ADT) festgehalten (September 1998). Darin werden die Planungsregionen ver pflich - tet, in regionalen Richtplänen Abbau- und (Inertstoff-) Deponiestandorte fest zu setzen. Als wichtigste Ziele verfolgt der Kanton Bern damit: die Sicherung dezentraler Abbau- und Deponiereserven, den haushälterischen Umgang mit den na - türlichen Kiesressourcen, die Schonung der Umwelt und Optimie - rung der Transporte, die Abstimmung der Planungsverfahren im Bereich ADT. Mit Ausnahme des Berner Oberlands und des Juras verfügen gegenwärtig alle Regionen über genügend Deponien zur Ablagerung von Inertstoffen, dies allerdings teilweise nur noch für wenige Jahre. Aus diesem Grund müssen die projektierten Inertstoffdeponien errichtet und, wo dies möglich ist, bestehende erweitert werden. Vorübergehende lokale Eng pässe aus betrieblichen Gründen (beispiels weise in Abbau - stellen) sind zudem nicht ausgeschlos sen. In den letzten Jahren wurden einzelne Inertstoffdeponien zu einem bedeutenden Anteil mit unverschmutztem Aushubmaterial auf gefüllt. Begründet wird dies mit dem wirt schaft lichen Betrieb der Deponien, da die dazu erforderli chen Mindestmengen an Deponiegut mit mine ra li - schen Bauabfällen und anderen Inertstoffen al - leine nicht erreicht werden können. Um vorhandenes Inertstoffdeponievolumen zu schonen, ist unverschmutzter Aushub wie - der zu verwenden oder zur Auffüllung und Re - kultivierung von Abbaustellen zu verwer ten. E.4.2 Reaktor- und Reststoffdeponien Schlacke aus Kehrichtverbrennungsanlagen In den nächsten Jahren wird mit gleich blei - benden Schlackemengen aus den Kehricht - verbrennungsanlagen gerechnet.

63 DEPONIEN E Gegenwärtig laufen verschiedene verfahrens - technische Untersuchungen über den Trockenaustrag von Schlacke aus KVA. Es wird erwartet, dass dabei im Vergleich zum bisher üblichen Nassaustrag: die Effizienz bei der Abtrennung von Eisenund NE-Metallen gesteigert und gleich - zeitig die Qualität der Rückstände verbessert wird. Erste Ergebnisse sind viel versprechend. Al ler - dings fehlen noch Aussagen zur Praxistauglich keit und zur Wirtschaftlichkeit des Verfahrens. Reaktorabfälle Künftig wird Deponieraum vorwiegend für verunreinigten Aushub benötigt, diese Men - ge wird auch weiterhin schwer abschätzbar sein. Strassenwischgut und Strassensammlerschlämme, die gegenwärtig noch abgelagert werden, sollen in Zukunft dem aktuellen Stand der Technik entsprechend aufbereitet werden, um verwertbare Fraktionen wie Feinkies und Sand zurückgewinnen zu können. Reststoffe Die KVA des Berner Dispositivs sind mit saurer Flugaschenwäsche (ausser KVA Biel, La Chauxde-Fonds, Colombier) ausgerüstet, weshalb kein zusätzlicher Bedarf an Reststoffdeponie - volumen besteht. Die eingebauten Reststoffe aus Kehrichtverbrennungsanlagen liegen im Kanton Bern heu - te deutlich unter den geplanten Zielwer ten. Die nachfolgenden Angaben zur voraussicht - lichen Auffülldauer der einzelnen Kompartimente basieren auf der Annahme, dass die jährlich anfallenden Abfallmengen künf tig etwa den durchschnittlichen Mengen der Jahre entsprechen. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der Deponieraum im Kanton Bern insgesamt auch ohne Erweiterungen noch 20 Jahre für die Aufnahme von Schlacke aus Kehrichtverbrennungsanlagen und Reaktorabfällen sowie über 30 Jahre für Reststoffe ausreichen dürfte (vorausgesetzt, die zugrunde liegenden Jah - resmengen von m 3 Schlacke aus Keh - richtverbrennungsanlagen, m 3 Reaktorabfälle und m 3 Reststoffen verän - dern sich nicht signifikant). Die zusätzlichen [1 000 m 3 ] Abbildung E-9 Restvolumen Reaktorund Reststoffdeponien per Ende Schlackekompartiment Reaktorkompartiment geplante Erweiterungen Restvolumen erwartete Jahresmenge Reststoffkompartiment 43

64 E DEPONIEN Abbildung E-10 Entsorgungskapazität und Reichweite Reaktor- und Reststoff deponien per Ende 2007 Kompar- Rest- erwartete Auffüll- Erweite- zusätzl. Abschluss timent volumen Jahres- dauer rungen Auffüll menge dauer [m 3 ] [m 3 ] [Jahre] [m 3 ] [Jahre] Schlacke Reaktorstoffe Reststoffe Volumen der nach aktuellem Stand geplanten Erweiterungen verlängern die Auffülldauer der Reaktor- und Reststoffdeponien noch mals um ca. weitere 10 Jahre. Für die künftige Planung sind jedoch neben der Gesamtbilanz auch die Standorte der Deponien zu berücksichtigen. Um grosse Transportdistanzen vom Entstehungsort der Ab - fälle zum Ablagerungsort zu vermeiden, muss lokal genügend Deponieraum zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere die eher peri - pher gelegenen Deponien (Ronde Sagne und Türliacher) haben bereits kurz- bis mittelfristig Erweiterungsbedarf. E.5 Empfehlungen und Massnahmen Empfehlung E 14 Umsetzung der geplanten Deponieerweiterungen. Massnahme M 7 Schonung von Deponievolumen durch Aufbereitung der abzulagernden Abfälle (beispiels - weise Strassensammlerschlämme, Strassenwischgut, verunreinigter Aushub) und Rückge - win nung verwertbarer Anteile (beispielsweise Sand, Kies) 44

65 FINANZIERUNG UND INFORMATION F Finanzierung und Information F.1 Kostenregelung in der Abfallwirtschaft Für die Finanzierung der Entsorgung von Ab - fällen gilt grundsätzlich das Verursacherprin - zip. Je nach Abfallart ist die Finanzierung unterschiedlich geregelt: Bei den Siedlungsabfällen, welche über die Gemeinden entsorgt werden, wird die Beseitigung von Kehricht vom Abgeber zum überwiegenden Teil nach Volumen (Sackgebühren) oder nach Gewicht finanziert. Fixkosten für Personal, Administration und Sammeldienst werden mittels Grundgebüh - ren gedeckt. Die Separatsammlung von Wertstoffen und deren Übernahme durch Verwertungsbetriebe werden über Grund - ge bühren und vorgezogene Recyclinggebühren finanziert. Für die Sammlung von Glas, Altpapier, PET-Geträn ke flaschen so - wie Elektro- und Elektronikabfällen wird den Gemeinden eine Entschädigung ent - richtet. Bei Direktanlieferungen aus Industrie-, Ge - werbe- und Dienstleistungsbetrieben verrechnen die Entsorgungsbetriebe die Behandlungskosten direkt dem Anlieferer der Abfälle, normalerweise nach Gewicht. Die Entsorgung der Bauabfälle ist vollumfänglich privatwirtschaftlich organisiert. Der Abgeber der Abfälle bezahlt dem Abneh - mer (Sortieranlage, KVA oder Deponie) die Behandlungskosten nach Gewicht oder nach Volumen. Die Kosten der Entsorgung von Klär schlamm sind in den Abwassergebühren enthalten, welche vom Verursacher entweder ent spre - chend dem Wasserverbrauch (private Haushalte, Gewerbe ohne spezifisches Abwa sser) oder entsprechend der Schmutzfracht und der hydraulischen Belastung (Industrie) ent - richtet werden. Die Kosten der Entsorgung von Sonder- und Problemabfällen werden, sofern sie nicht durch vorgezogene Entsorgungsgebühren gedeckt sind, vom Abnehmer direkt dem Abgeber verrechnet. Ausnahme bilden die Sammlung und Entsorgung von Sonderab - fällen aus privaten Haushalten, über spe - ziell bezeichnete Rücknahmestellen (im Wesentlichen Drogerien und Apotheken), die vom Kanton über den Abfallfonds finanziert werden. Die Abgabe von Sonderabfällen aus privaten Haushalten bei Ge - meindesammelstellen ist für Privatperso - nen ebenfalls kostenlos und wird über die Grundgebühr finanziert. Die Entsorgungskosten für Sonderabfälle, deren Inhaber nicht ermittelt werden kann oder zahlungs - unfähig ist, übernimmt der Kanton. Die Finanzierung wird durch den Abfallfonds sichergestellt. F.2 Abfallfonds Der Abfallfonds ist eine Spezialfinanzierung des Kantons Bern. Er wird durch eine von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) und Reaktordeponien zu entrichtende Abgabe geäuf - net. Diese betrug bisher 15 Franken für jede Tonne, die in KVA verbrannt wurde und 5 Franken pro Tonne für die auf Reaktordepo - nien abgelagerten Abfälle. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Abfallgesetzes am 1. Juli 2008 wird nicht mehr nach Behandlungsart unterschieden, sondern der Ansatz wird auf je 5 Franken pro Tonne Abfall festgelegt. Mit den Mitteln des Fonds finanziert der Kanton folgende Aufgaben: Beiträge an Abfallbehandlungsanlagen aus den vor 2002 eingegangenen Verpflichtun - gen. Die noch ausstehenden Beiträge wurden im Jahr 2008 vollständig ausbezahlt, Untersuchungen, Planungen und Informationsmassnahmen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft, Untersuchungen von belasteten Stand or - ten und Sanierungen von Altlasten, deren Verursacher nicht mehr ermittelt oder belangt werden können, Aufwendungen des AWA für die Verwaltung des Abfallfonds, die Untersuchung von Betriebsstandorten sowie die Abfallplanung, -koordination und -erhebung. In der Periode 1995 bis 2007 wurden aus dem Abfallfonds insgesamt Millionen Fran - ken ausbezahlt. Mit 77.7 Millionen Franken machten die Beiträge an Abfallbehandlungs - anlagen mehr als drei Viertel aus. 45

66 F FINANZIERUNG UND INFORMATION Abbildung F-1 Beiträge aus dem Abfallfonds Aufwand divers 2.0 Mio. Fr. (2%) Verwaltung des Fonds 0.7 Mio. Fr. (1%) AWA Personal 8.3 Mio. Fr. (8%) Beiträge an Abfallanlagen 77.7 Mio. Fr. (76%) AWA Aufträge 10.0 Mio. Fr. (10%) Sonderabfälle 2.8 Mio. Fr. (3%) 46 F.3 Kostenstruktur in der kommunalen Abfallwirtschaft Im Kanton Bern erstellen noch nicht alle Ge - meinden eine Kostenstellenrechnung für die Abfallbewirtschaftung. Entsprechend schwie - rig gestalten sich für diese Gemeinden und für den Kanton Kostenvergleiche in den Sparten Logistik, Verbrennung und Gemeinwesen. Eine Gegenüberstellung der erbrachten Leistungen und der entsprechenden Aufwendun gen ermöglicht es den Gemeinden, ihre Diens tleistungen im Bereich der Abfallent sor - gung aus wirtschaftlicher Sicht zu analysieren und Sparpotenziale ausfindig zu machen. Im Kanton Zürich führt das AWEL seit 10 Jahren einen Benchmark für 13 Gemeinden durch. Für einige Gemeinden ist das Erstellen einer Kostenstellenrechnung aus Personalgründen kaum möglich. Hier will der Kanton mit einer Wegleitung (Richtlinie) Unterstützung anbie - ten. F.4 Information Die Abfallbewirtschaftung hat sich in den letzten Jahren zu einem dynamischen Markt entwickelt, der von den involvierten Akteu ren grosse Flexibilität verlangt. Für Letztere ist es nicht immer einfach, den Überblick über Ver - änderungen wie steigende resp. sinkende Entsorgungskosten, neue technische Mög lich - keiten oder neue gesetzliche Rahmenbedingungen zu behalten. Mit diversen Publikationen zu aktuellen Themen in der Abfallbewirtschaftung bietet das AWA nützliche Hilfestellungen an (Abfallvermeidung, -verminderung, -verwertung). Mittels stichprobenartiger Umfragen bei den Akteuren im Abfallmarkt (Gemeinden, Unter - nehmen, Anlagenbetreiber) werden die Inhal - te dieser Publikationen auf die Bedürfnisse ausgerichtet. Im Interesse einer kosteneffizienten Abfallbewirtschaftung sollen unter anderem die Aspekte der Kostenoptimierung und der Kosteneffizienz in der Abfallbewirtschaftung auf gegriffen und verstärkt thematisiert werden. Erwähnenswert ist, dass eine zunehmende Anzahl Gemeinden mit finanzieller Unterstüt zung der Abfallverbände vom Angebot «Ab fallunterricht» der Stiftung Praktischer Um - welt schutz Schweiz (Pusch) in der Deutsch - schweiz und vom «Réseau-écoles de sensibi - lisation à la gestion des déchets» in der Westschweiz Gebrauch macht. Schüler und Schülerinnen werden dabei mit dem sorg sa - men Umgang mit Ressourcen und Abfällen vertraut gemacht. Erfahrungen zei gen, dass dank der finanziellen Unterstützung der Verbände das Interesse am Abfallunterricht erhöht werden konnte.

67 FINANZIERUNG UND INFORMATION F Empfehlungen E 15 Mittels stichprobeartiger Umfragen bei den Akteuren im Abfallmarkt sicherstellen, dass das Informationsangebot des AWA den aktuellen Bedürfnissen gerecht wird. E 16 Den Bereich Kostenoptimierung in den Publikationen vermehrt thematisieren. E 17 Gemeinden ermutigen, das Thema «Abfall- und Ressourcenbewirtschaftung» in den Schulen zu behandeln. Der Abfallunterricht von Pusch stellt eine Möglichkeit dar. E 18 Auf der Grundlage eines Musters für die Kostenstellenrechnung einen Benchmark für die Kosten der kommunalen Abfallwirtschaft in Gemeinden durchführen. Massnahme M 8 Der Kanton (AWA und das Amt für Gemeinden und Raumordnung) erarbeitet eine Richtlinie für die finanzielle Führung der kommunalen Abfallwirtschaft. Die Richtlinie soll es den Ge - mein den ermöglichen, mit relativ geringem Aufwand eine Kostenstellenrechnung zu verfassen, in der die nachfolgenden Positionen nachvollziehbar ausgewiesen werden: Logistik- und Verwertungs- resp. Entsorgungskosten für die einzelnen Abfallfraktionen Kosten für den Betrieb der Sammelstellen Gemeinkosten für Öffentlichkeitsarbeit oder Administration Benchmarking. 47

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69 EMPFEHLUNGEN UND MASSNAHMEN G Massnahmen und Empfehlungen G.1 Massnahmen Die im Sachplan definierten Massnahmen, welche in Kapitel G.1 zusammengefasst werden, sind behördenverbindlich, im Gegensatz zu den Empfehlungen in Kapitel G.2, welche als unver - bindliche Hinweise und Vorschläge für die betreffenden Zuständigkeiten zu interpretieren sind. Bereich Massnahme Zuständigkeit Kanton Gemeinden Entsorgungsverbände Private Anlagen gemischte Siedlungsabfälle (Kap. C.1.1) M 1 Periodische Ausschreibung der Entsor - gungsleistungen: Die Gemeinden schrei - ben von ihr ausgelagerte Entsor gungs - leistungen (z.b. Sammlung und Trans - port) öffentlich aus. Erfolgt die Ent sor - gung durch die Gemeinde, ist mittels Benchmarking und einem klaren Leistungsauftrag ein effizienter Betrieb zu gewährleisten. Bauabfälle (Kap. C.2) M 2 Konsequenter Vollzug der Vor schrif ten, mit dem Ziel, die Gleichbehandlung von stationären und mobilen Anlagen, die Bauabfälle aufbereiten, sicher zu - stellen. M 3 Sicherung der Qualität der produzier - ten Recyclingbaustoffe. Jährliche Erfas - sung der Materialmengen aller bewilligter Aufbereitungsanlagen und mo - bilen Brechern durch das AWA. M 4 Konsequente Umsetzung der Geneh - migungspflicht und der Deklaration der Entsorgungswege auf Baustellen als Beitrag zur Steigerung der Transparenz bei der Entsorgung. M 5 Konsequente Bekämpfung von illega - len Entsorgungspraktiken. Sonderabfälle (Kap. C.5.1) M 6 Aufbereitung von Strassensammlerschläm men: Der Kanton erarbeitet ge - meinsam mit den betroffenen Akteu ren Massnahmen für eine vermehrte Aufbereitung von Strassensammlerschlämmen. 49

70 G EMPFEHLUNGEN UND MASSNAHMEN Bereich Massnahme Zuständigkeit Kanton Gemeinden Entsorgungsverbände Private Anlagen Deponien (Kap. E) M 7 Schonung von Deponievolumen durch Aufbereitung der abzulagernden Ab - fälle (beispielsweise Strassensammlerschlämme, Strassenwischgut, verunrei - nigter Aushub) und Rückgewinnung verwertbarer Anteile (beispielsweise Sand, Kies) Finanzierung & Information (Kap. F) M 8 Der Kanton (AWA und das Amt für Ge - meinden und Raumordnung) erarbei - tet eine Richtlinie für die finanzielle Füh rung der kommunalen Abfallwirt - schaft. Die Richtlinie soll es den Ge meinden ermöglichen, mit relativ geringem Aufwand eine Kostenstellenrechnung zu verfassen, in der die nachfolgenden Positionen nachvollziehbar ausgewie - sen werden: Logistik- und Verwertungs- resp. Entsorgungskosten für die einzelnen Abfallfraktionen Kosten für den Betrieb der Sammelstellen Gemeinkosten für Öffentlichkeitsarbeit oder Administration Benchmarking 50

71 EMPFEHLUNGEN UND MASSNAHMEN G G.2 Empfehlungen Bereich (Kapitel) Empfehlung Zuständigkeit Kanton Gemeinden Entsorgungsverbände Private Anlagen gemischte Siedlungsabfälle (Kap. C.1.1) E 1 Optimierung Sammelstellen: In urbanen Gebieten forcieren die Gemeinden die Realisierung von Containerlösungen zur Verbesserung der Sauberkeit. Bei Gross - überbauungen ist die Zweckmässigkeit von unterirdischen Sammelcontainern abzuklären. E 2 Optimierung Sammeltouren: Die Ge - mein den und Entsorgungsverbände überprüfen periodisch unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse die Wirt schaft - lichkeit ihrer Sammeltouren und optimieren sie bei Bedarf (z.b. bessere Auslastung und optimalere Routenwahl der Sammelfahrzeuge). E 3 Optimierung kommunale Zusammenar - beit: Die Gemeinden prüfen das Ein sparpotenzial von regionalen Lösungen in Zusammenarbeit mit den Abfallverbänden (z.b. Verringerung der Gemein kos - ten, optimalere Organisation der Sammeldienste etc.). Separatsammlungen (Kap. C.1.2) E 4 Optimierung Separatsammlung: Als län - gerfristiges Ziel wird das Anheben der Sammelquote des Kantons von derzeit 46 % auf 50 % bis 2015 vorgeschlagen. Zu diesem Zweck soll: die Separatsammlung periodisch hinsichtlich Kundenfreundlichkeit und Kundeninformation überprüft werden (Sauberkeit der Sammelstelle, Be schriftung der Gebinde, Information be züg - lich Sammeltouren etc.), das AWA bei Bedarf eine Wegleitung für attraktive Sammelstellen zuhanden der Gemeinden verfassen. In die Erar - beitung sind die Entsorgungsverbände und Gemeinden einzubinden. 51

72 G EMPFEHLUNGEN UND MASSNAHMEN Bereich (Kapitel) Empfehlung Zuständigkeit Kanton Gemeinden Entsorgungsverbände Private Anlagen Bauabfälle (Kap. C.2) E 5 Steigerung der Akzeptanz für Recyc - lingbaustoffe bei Bauherren, insbesondere bei der öffentlichen Hand: Ge meinsam mit den zuständigen kantonalen Amtsstellen für Hoch- und Tiefbau (Tief - bauamt, TBA; Amt für Grundstücke und Gebäude, AGG) sind die Vorschriften und technischen Normen wo möglich anzupassen, oder neue Normen zu ent - wickeln, die den Einsatz von Sekundärrohstoffen klar regeln. Biogene Abfälle (Kap. C.4) E 6 Werden Projekte zur stofflichen Verarbeitung von Abfällen aus den Bereichen Siedlung, Gewerbe und Industrie, Handel, Landschaft und Garten geplant, sind die Abfallmengen genau abzuklä - ren und gegebenenfalls vertraglich zu sichern. Dies ist insbesondere bei kapitalintensiven Investitionen wie z.b. Ver - gä rungsanlagen wichtig. E 7 Die Verwertung biogener Abfälle in der Tierfütterung soll solange zulässig bei - behalten werden. Aus diesem Grund soll die Konkurrenzfähigkeit dieses Ent sor - gungsweges gefördert werden, indem die Qualität hochgehalten und die Logistik optimiert werden. 52 E 8 Bei einem Strategiewechsel von der Kom postierung zur Vergärung sind ge - samtheitliche Aspekten wie Stoffströ me, Produktion erneuerbarer Energien, Kos - ten, Transportwege, die Aus lastung der bestehenden Kompos tierungsanlagen usw. zu prüfen.

73 EMPFEHLUNGEN UND MASSNAHMEN G Bereich (Kapitel) Empfehlung Zuständigkeit Kanton Gemeinden Entsorgungsverbände Private Anlagen E 9 Aus Sicht des Bodenschutzes ist sicher - zustellen, dass in Kompostierungs- und in industriellen und landwir tschaftli chen Vergärungsanlagen ausschliess lich qua - litativ einwandfreie biogene Ab fälle an - genommen und zu Recyc ling dünger verarbeitet werden. Dies bedingt unter anderem, dass die Annahme der bioge - nen Abfälle vermehrt kontrolliert werden muss. E 10 Für die stoffliche Verwertung unge eig - nete Abfälle sind in ARA oder KVA zu behandeln. Sonderabfälle & andere kontroll - pflichtige Abfälle (Kap. C.5.1) E 11 Aufbereitung von verunreinigtem Aus - hub: Der Kanton prüft den Nutzen einer verstärkten Aufbereitung von verunrei - nigtem Erdmaterial (finanzielle Aspek - te, Mengenpotenzial, Einsparpotenzial hinsichtlich Deponievolumen). Bei posi - tiven Untersuchungsergebnissen soll ei - ne Informationsbroschüre (Richtlinie) zuhanden von Bauherren und Unter - neh mern verfasst werden. E 12 Der Kanton setzt die in der VeVA vor - geschriebene Bewilligungspflicht für An nahmebetriebe von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfäl - len kon sequent um. Die branchenweise Kontrolle der Entsorgungswege wird weitergeführt. KVA des Berner Dispositivs (Kap. D) E 13 Der Kanton verlangt von den Anlagenbetreibern im Rahmen der jährlichen Betriebsdatenerhebung die Angabe ei - nes Energienutzungsgrades der Anla - ge. 53

74 G EMPFEHLUNGEN UND MASSNAHMEN Bereich (Kapitel) Empfehlung Zuständigkeit Kanton Gemeinden Entsorgungsverbände Private Anlagen Deponien (Kap. E) E 14 Umsetzung der geplanten Deponieerweiterungen. Finanzierung & Information (Kap. F) E 15 Mittels stichprobeartiger Umfragen bei den Akteuren im Abfallmarkt sicherstellen, dass das Informationsangebot des AWA den aktuellen Bedürfnissen ge recht wird. E 16 Den Bereich Kostenoptimierung in den Publikationen vermehrt thematisieren. E 17 Gemeinden ermutigen, das Thema «Ab - fall- und Ressourcenbewirtschaftung» in den Schulen zu behandeln. Der Abfallunterricht von Pusch stellt eine Mög - lichkeit dar. E 18 Auf der Grundlage eines Musters für die Kostenstellenrechnung einen Benchmark für die Kosten der kommunalen Abfallwirtschaft in Gemeinden durchführen. 54

75 LITERATURVERZEICHNIS Literaturverzeichnis [1] Abfallverordnung (AbfV) des Kantons Bern [2] Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) [3] Bundesamt für Umwelt (BAFU): Nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung. Grundlagen für die Gestaltung der zukünftigen Politik des Bundes. Umwelt-Wissen Nr Bern, 2006 [4] Bundesamt für Umwelt (BAFU): Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle, Bern, 2006 [5] Bundesamt für Umwelt (BAFU): Diverse Abfallstatistiken [6] GSA Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft: Spezialbericht Deponien zur Erarbei tung des neuen Sachplans Abfall 2008, Münsingen, 2007 [7] GSA Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft: Biogene Abfälle im Kanton Bern. Mengenerhebung, Februar 2005 [8] GSA Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft: Grundlagen für die Planung von Kompostierungs- und Vergärungsanlagen, September 2006 [9] GSA Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft des Kantons Bern: Jahresbericht 2006 der Abteilung Abfallwirtschaft, März 2007 [10] GSA Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft des Kantons Bern: Abfallsplitter [11] Regierungsrat des Kantons Bern: Energiestrategie 2006 [12] Schweizerischer Städteverband (SSV): die Stadt / les villes, Bern, Mai 2007 [13] VetroSwiss: Vergleichende Ökobilanz für das Recycling und Versanden von Altglas, Zürich, Januar 2006 [14] Schweizerischer Gemeindeverband und Schweizerische Konferenz der Stadt- und Gemeindeschreiber (SKSG): Schweizer Gemeinde 05/ 07; Mai 2007 [15] Pusch: Abfall und Recycling Merkblatt 6 Altmetall, Zürich, Mai

76 ANHANG 1 Anhang 1 Zuordnung der Gemeinden zu den Abfallregionen A Liste der Gemeinden nach Abfallregionen Abfallregionen Gemeinden / Ständige Wohnbevölkerung am Bern + 6 Gemeinden* 28 Gemeinden (2011 Umteilung der 6 Gemeinden zu KEBAG) Ballmoos* 54 Bangerten* 157 Bern Bremgarten Jegenstorf* Kehrsatz Kirchlindach Köniz Schüpfen Wahlern Walkringen* Wiggiswil* 98 Deisswil b. M see* 88 Kriechenwil 403 Wileroltigen 390 Diemerswil 210 Laupen Wohlen Ferenbalm Meikirch Frauenkappelen Mühleberg Golaten 299 Neuenegg Guggisberg Oberbalm 877 Gurbrü 253 Rapperswil Total AVAG 150 Gemeinden (inkl. Zuliefergemeinden Gsteig und Lauenen) Adelboden Aeschi Aeschlen 312 Eggiwil Eriswil Eriz 515 Hilterfingen Höfen 391 Hofstetten b. Brienz 575 Affoltern Erlenbach Homberg 502 Allmendingen 492 Fahrni 731 Horrenbach-Buchen 267 Amsoldingen 809 Forst-Längenbühl 725 Huttwil Arni 973 Freimettigen 365 Innertkirchen 911 Beatenberg Frutigen Interlaken Belp Gadmen 259 Iseltwald 403 Belpberg 387 Gelterfingen 252 Jaberg 257 Bleiken 374 Gerzensee 959 Kandergrund 819 Blumenstein Grindelwald Kandersteg Boltigen Grosshöchstetten Kaufdorf 936 Bönigen Gsteig 953 Kienersrüti 50 Bowil Gsteigwiler 406 Kiesen 735 Brenzikofen 520 Gündlischwand 281 Kirchdorf 844 Brienz Gurzelen 773 Kirchenthurnen 269 Brienzwiler 549 Guttannen 319 Konolfingen Buchholterberg Habkern 631 Krattigen 941 Burgistein Hasliberg Landiswil 631 Därligen 382 Därstetten 854 Diemtigen Häutligen 235 Heiligenschwendi 646 Heimberg Langnau Lauenen 820 Lauperswil Dürrenroth Herbligen 526 Lauterbrunnen 2 486

77 ANHANG 1 Leissigen 932 Reichenbach Teuffenthal 185 Lenk Reutigen 929 Thierachern Linden Riggisberg Thun Lohnstorf 221 Ringgenberg Toffen Lütschental 249 Röthenbach i. E tal Trachselwald Lützelflüh Rubigen Trimstein 479 Matten Rüderswil Trub Meiringen Rüeggisberg Trubschachen Mirchel 523 Rüegsau Uebeschi 714 Mühledorf 235 Rümligen 464 Uetendorf Mühlethurnen Rüschegg Unterlangenegg 917 Münsingen Rüti b. Riggisberg 415 Unterseen Niederhünigen 652 Saanen Uttigen Niedermuhlern 529 Sankt-Stephan Wachseldorn 241 Niederried b. I laken 366 Saxeten 105 Wald Niederstocken 280 Schangnau 915 Walterswil 562 Noflen 244 Schattenhalb 624 Wattenwil Oberdiessbach Schlosswil 676 Wichtrach Oberhofen Schwanden b. Brienz 606 Wilderswil Oberhünigen 331 Schwendibach 254 Wimmis Oberlangenegg 508 Seftigen Wyssachen Oberried b. Brienz 478 Signau Zäziwil Oberstocken 295 Sigriswil Zweisimmen Oberthal 791 Spiez Zwieselberg 258 Oberwil i. S. 842 Steffisburg Oppligen 633 Sumiswald Pohlern 259 Tägertschi 355 Total KEBAG 101 Gemeinden (inkl. Zuliefergemeinden Meienried und Seehof) Aarwangen Aefligen Alchenstorf 553 Büren an der Aare Büren zum Hof 467 Burgdorf Heimiswil Hellsau 179 Hermiswil 94 Arch Busswil b. Melchnau 183 Herzogenbuchsee Attiswil Ersigen Hindelbank Auswil 471 Etzelkofen 334 Höchstetten 265 Bannwil 663 Farnern 221 Iffwil 406 Bäriswil Fraubrunnen Inkwil 664 Bätterkinden Gondiswil 741 Kernenried 440 Berken 51 Bettenhausen 497 Bleienbach 675 Graben 310 Grafenried 927 Hasle Kirchberg Kleindietwil 505 Koppigen Bollodingen 229 Heimenhausen 422 Langenthal

78 ANHANG 1 Leimiswil 435 Oberwil b. Büren 782 Seehof 78 Lengnau Ochlenberg 611 Thörigen Leuzigen Oeschenbach 273 Thunstetten Limpach 337 Pieterlen Untersteckholz 158 Lotzwil Reisiswil 184 Ursenbach 898 Lyssach Roggwil Utzenstorf Madiswil Rohrbach Walliswil b. Wangen 579 Mattstetten 582 Rohrbachgraben 438 Walliswil-Bipp 234 Meienried 52 Röthenbach b. H see 354 Wangen an der Aare Meinisberg Rüdtligen-Alchenflüh Wangenried 385 Melchnau Rumendingen 85 Wanzwil 209 Mötschwil 124 Rumisberg 487 Wiedlisbach Mülchi 259 Ruppoldsried 262 Wiler b. Utzenstorf 315 Münchringen 560 Rüti b. Büren 828 Willadingen 185 Niederbipp Rüti b. Lyssach 151 Wolfisberg 190 Niederönz Rütschelen 557 Wynau Niederösch 217 Safnern Wynigen Oberbipp Schalunen 383 Zauggenried 797 Oberburg Scheunen 72 Zielebach 329 Oberösch 119 Schwarzhäusern 459 Zuzwil 508 Obersteckholz 384 Seeberg Total KEWU 13 Gemeinden Entsorgung in KVA Emmenspitz (KEBAG) Biglen Bolligen Ittigen Münchenbuchsee Muri Ostermundigen Vechigen Worb Zollikofen Krauchthal Stettlen Moosseedorf Urtenen-Schönbühl Total MÜVE 52 Gemeinden Aarberg Aegerten Erlach Evilard Ligerz 516 Lüscherz 540 Bargen 934 Finsterhennen 490 Lyss Bellmund Gals 697 Merzligen 406 Biel / Bienne Gampelen 764 Mörigen 848 Brügg Grossaffoltern Müntschemier Brüttelen 602 Hagneck 421 Nidau Büetigen 783 Hermrigen 259 Niederried b. Kallnach 295 Bühl 422 Ins Orpund Busswil b. Büren Diessbach b. Büren 844 Dotzigen Ipsach Jens 651 Kallnach Port Radelfingen Scheuren Epsach 329 Kappelen Schwadernau 633

79 ANHANG 1 Seedorf Treiten 412 Walperswil 890 Siselen 593 Tschugg 420 Wengi 611 Studen Tüscherz-Alfermée 302 Worben Sutz-Lattrigen Twann 849 Täuffelen Vinelz 818 Total CELTOR 32 Gemeinden Belprahon 325 Bévilard Malleray Monible 42 Roches 235 Romont 195 Champoz 159 Mont-Tramelan 125 Saicourt 582 Châtelat 130 Moutier Saules 150 Corcelles 237 Orvin Sornetan 125 Court Perrefitte 496 Sorvilier 269 Crémines 542 Péry Souboz 131 Eschert 369 Plagne 378 Tavannes Grandval 348 Pontenet 202 Tramelan La Heutte 506 Rebévelier 50 Vauffelin 423 Loveresse 316 Reconvilier Total VADEC (ex. CRIDOR) 10 Gemeinden Corgémont Cormoret 514 La Ferrière 551 Renan 824 Sonvilier Villeret 930 Cortébert 724 Saint-Imier Courtelary Sonceboz-Sombeval Total VADEC (ex. SAIOD) 5 Gemeinden Diesse 425 La Neuveville Lamboing 667 Nods 728 Prêles 840 Total SAIDEF 3 Gemeinden Albligen 476 Clavaleyres 52 Münchenwiler 410 Total 938 SEOD 1 Gemeinde Schelten 50 Total 50 Kanton Bern 395 Gemeinden Total

80 60 ANHANG 1 Schelten Seehof Roches Crémines Grandval Corcelles Moutier Belprahon Rebévelier Niederbipp Sornetan Monible Perrefitte Souboz Wolfisberg Châtelat Rumisberg Eschert Farnern Attiswil Saicourt Oberbipp Champoz Wynau Schwarzhäusern Malleray Saules Pontenet Loveresse Wiedlisbach Court Roggwil Bévilard Aarwangen Sorvilier Bannwil Tramelan Walliswil Reconvilier M. - T Wangen Langenthal Tavannes Walliswil B. Graben Wangenried H'hausen Thunstetten U'steckholz Mont-Tramelan Corgémont Péry Romont Sonceboz- Sombeval R'bach Obersteckholz Inkwil Courtelary Herzogenbuchsee Cortébert Plagne La Heutte Lengnau W. Vauffelin Lotzwil Melchnau Bleienbach Cormoret Busswil Niederönz Villeret Thörigen Leuzigen Pieterlen Saint- Imier Rütschelen Arch Madiswil B. Sonvilier Biel Orvin La Ferrière B'dingen Meinisberg Reisiswil Seeberg Zielebach Ochlenberg Bätterkinden Gondiswil Safnern Wiler Rüti H. Büren Leimiswil Nods Evilard Willadingen Höchstetten Kleindietwil Orpund Utzenstorf Koppigen H. Ursenbach Auswil Oberwil Lamboing Dotzigen M. Diesse Rohrbach Brügg Scheuren Alchenstorf Renan Wynigen Schw. Tüscherz Huttwil Nidau Rohrbachgraben Twann Aegerten Niederösch Walterswil Port Diessbach Ipsach Limpach Studen Sch. Oeschenbach Büetigen Ersigen Sutz- Lattrigen Oberösch Bellmund Mülchi Rumendingen Prêles Büren Busswil Aefligen Fraubrunnen Jens Worben Ligerz Kirchberg R'- ried Dürrenroth Kappelen Wengi Lyss M'ligen Rüdtligen- Alchenflüh Wyssachen Etzelkofen Mörigen Grossaffoltern Hermrigen Heimiswil Eriswil H. La Neuveville Grafenried Affoltern Burgdorf Rapperswil Täuffelen Lyssach Z'ried Epsach K'ried Sch. Iffwil Bühl T. Jegenstorf Walperswil Rüegsau Bangerten Sumiswald Hagneck Seedorf Aarberg M'ringen Rüti Lüscherz Zuzwil Hindelbank E. Mötschwil O'burg Schüpfen Gals Bargen Erlach Deisswil B'moos Lützelflüh Siselen Vinelz Oberburg Brüttelen Krauchthal Urtenen- Schönbühl Mattstetten W. Finsterhennen Kallnach Münchenbuchsee Tschugg E. Hasle Radelfingen Ins Trachselwald Bäriswil Diemerswil Moosseedorf Meikirch Gampelen Treiten Niederried Kirchlindach T Zollikofen Müntschemier L'flüh Wohlen Bolligen Langnau Ittigen Golaten O'burg Rüderswil Vechigen Lauperswil Bern Bremgarten Walkringen L'flüh Wileroltigen Mühleberg Gurbrü Landiswil Ostermundigen Stettlen Frauenkappelen Ferenbalm Arni Worb Signau Muri Biglen Oberthal Trubschachen Köniz Laupen F'balm A'dingen Kriechenwil Kehrsatz Neuenegg Belp Eggiwil Sch'wil Münchenwiler Grossh' stetten Trimstein Rubigen Bowil Zäziwil Konolfingen Clavaleyres Mirchel Münsingen Röthenbach Niederhünigen Oberhünigen Tägertschi Belpberg Oberbalm Toffen Freimettigen Niedermuhlern Häutligen Gerzensee Linden Wahlern Albligen Oberdiessbach Gelterfingen Rüeggisberg Schan Kaufdorf Aeschlen Rümligen Herbligen Buchholterberg M'dorf Kirchdorf Oppligen K'hurnen J. Bleiken Kiesen Wachseldorn M'hurnen Brenzikofen O'langenegg Riggisberg U'langenegg Noflen Lohnstorf Rüschegg Rüti Heimberg Fahrni Eriz Uttigen K. Burgistein Steffisburg Seftigen Guggisberg Ha Uetendorf Ho-Bu Homberg Horrenbach- Buchen Gurzelen Wattenwil T'thal Schw. Sigriswil Thun Thierachern H'schwendi Beatenberg Blumenstein Uebeschi Hilterfingen Oberhofen A'dingen Rüeggisberg Höfen Pohlern Ring Unterseen Spiez O'stocken Zw'berg N'stocken Reutigen Därstetten Interlaken Erlenbach Matten M BERN KEWU + 6 Gden (2011 Umteilung der 6 Gemeinden von Bern zu KEBAG) MÜVE VADEC (ex. SAIOD) VADEC (ex. CRIDOR) CELTOR SEOD SAIDEF SAIDEF KEBAG Wichtrach Wald Forst- L bühl B Übersichtsplan Gemeinden nach Abfallregionen

81 61 ANHANG 1 Seeberg berg Bätterkind Gondiswil Büren Ev dietwil Orpund Utzenstorf Koppigen H. Ursenbach Auswil Oberwil Dotzigen M. Rohrbach Brügg Scheuren Alchenstorf Wynigen Schw. Tüscherz Huttwil Nidau Rohrbachgraben Aegerten Niederösch Walterswil Port Diessbach Ipsach Limpach Studen Sch. Oeschenbach Büetigen Ersigen Sutz- Lattrigen Oberösch Bellmund Mülchi Rumendingen Büren Busswil Aefligen Fraubrunnen Jens Worben Kirchberg R'- ried Dürrenroth Kappelen Wengi Lyss M'ligen Rüdtligen- Alchenflüh Wyssachen Etzelkofen Mörigen Grossaffoltern Hermrigen Heimiswil Eriswil H. Grafenried Affoltern Burgdorf Rapperswil Täuffelen Lyssach Z'ried Epsach K'ried Sch. Iffwil Bühl Jegenstorf Walperswil Rüegsau Bangerten Sumiswald Hagneck Seedorf Aarberg M'ringen Rüti Zuzwil Hindelbank Mötschwil O'burg Schüpfen Bargen Deisswil B'moos Lützelflüh Siselen Oberburg Krauchthal Urtenen- Schönbühl Mattstetten W. ternnen Kallnach Münchenbuchsee Hasle Radelfingen Trachselwald Bäriswil Diemerswil Moosseedorf Meikirch Niederried Kirchlindach Trub Zollikofen L'flüh Wohlen Bolligen Langnau Ittigen Golaten O'burg Rüderswil Vechigen Lauperswil Bern Bremgarten Walkringen L'flüh Wileroltigen Mühleberg Gurbrü Landiswil Ostermundigen Stettlen Frauenkappelen Ferenbalm Arni Worb Signau Muri Biglen Oberthal Trubschachen Köniz Laupen F'balm A'dingen Kriechenwil Kehrsatz Neuenegg Belp Eggiwil Sch'wil Grossh' stetten Trimstein Rubigen Bowil Zäziwil Konolfingen Mirchel Münsingen Röthenbach Niederhünigen Oberhünigen Tägertschi Belpberg Oberbalm Toffen Freimettigen Niedermuhlern Häutligen Gerzensee Linden Wahlern Albligen Oberdiessbach Gelterfingen Rüeggisberg Schangnau Kaufdorf Aeschlen Rümligen Herbligen Buchholterberg M'dorf Kirchdorf Oppligen K'hurnen J. Bleiken Kiesen Wachseldorn M'hurnen Brenzikofen O'langenegg Riggisberg U'langenegg Noflen Lohnstorf Rüschegg Rüti Heimberg Fahrni Eriz Uttigen K. Burgistein Steffisburg Seftigen Guggisberg Habkern Oberried Uetendorf Innertkirchen Brienz Schwanden Hofstetten Ho-Bu Homberg Horrenbach- Buchen Gurzelen Wattenwil T'thal Gadmen Schw. Brienzwiler Sigriswil Hasliberg Meiringen Thun Thierachern H'schwendi Beatenberg Blumenstein Uebeschi Hilterfingen Oberhofen A'dingen Niederried Rüeggisberg Höfen Pohlern Iseltwald Brienzwiler Ringgenberg Schattenhalb Unterseen Spiez O'stocken Zw'berg N'stocken Reutigen Därstetten Interlaken Oberwil Bönigen Guttannen Grindelwald Erlenbach Wimmis Gündlischwand Matten Matten Wilderswil Lütschental Diemtigen Därligen Aeschi Gsteigwiler Krattigen Leissigen Boltigen Saxeten Reichenbach Lauterbrunnen Frutigen Zweisimmen Saanen Kandergrund St. Stephan Adelboden Kandersteg Lenk Lauenen Gsteig AVAG Wichtrach Wald Forst- L bühl

82 ANHANG 2 Anhang 2 Prinzip der thermischen Behandlung in KVA Nicht verwertbare, brennbare Abfälle 100 % Das klassische Verfahren der Abfallverbrennung besteht in der Rostfeuerung mit Dampf - kessel sowie Anlagen zur Reinigung der Rauchgase und zur Nachbehandlung der Rückstände. In der Schweiz funktionieren alle Anlagen nach diesem Prinzip. Die Einführung anderer Verfahren ist bisher an technischen Problemen gescheitert. Die Verbrennung der nicht verwertbaren brenn - baren Abfälle hat gegenüber der Ablagerung entscheidende Vorteile: Starke Volumenreduktion (ca. 10:1) durch die Verbrennung führt zu einer Reduktion des Bedarfes an Reaktordeponievolumen Verminderung der Gefahr von langfristigen Grundwasserverunreinigungen durch Deponie-Sickerwasser dank Immobilisierung der Schadstoffe in den Rückständen, die in Schlacken- bzw. Reststoffdeponien abgelagert werden Nutzung des Energieinhaltes der Abfälle zur Produktion von Elektrizität und Fernwärme (Substitution fossiler Brennstoffe). Nach der Verbrennung der organischen Bestandteile des Kehrichts und der Verdampfung des Wassergehaltes fallen in der KVA Rückstände an (ca. 25% Gew.-%), die in Deponien abgelagert werden. Kehrichtverbrennungsanlage 22 % 75 % 3% Schlacke Kohlendioxid, Wasserdampf Das nachstehende Schnittbild zeigt den typi - schen Verfahrensaufbau einer KVA am Bei spiel der KVA Thun. Die Hauptkomponenten der KVA werden auf der folgenden Seite kurz erläutert. Anlieferung und Verbrennung Filterstaub, Schlamm Die von den Sammelfahrzeugen oder direkt angelieferten Abfälle werden in einen Aufnahmebunker abgekippt und dort zwischengelagert. Aus dem Bunker fördert ein Kran die Abfälle in den Einfülltrichter der Kehrichtfeue - rung. Die Feuerung besteht aus einem beweglichen Rost mit Zuführung von Verbrennungsluft, auf dem die Abfälle während der Verbrennung vorwärts transportiert und für einen guten Ausbrand der organischen Bestandteile inten - siv umgewälzt werden. Abfallanlieferung Aufgabetrichter Rostfeuerung Dampfkessel Elektrofilter Katalysator Gewebefilter 62 Kehrichtbunker Schlackenaustrag Dampfturbine Abwasserreinigung Rauchgaswäscher

83 ANHANG 2 Energienutzung Aus brennbarem Abfall entsteht durch Wärme- Kraft-Kopplung Strom und Wärme. Die Verbrennungswärme erzeugt im Kessel Dampf mit 40 bis 50 bar Druck. Dieser wird in der Dampfturbine entspannt und produ ziert elektrische Energie, die zum grossen Teil in das öffentliche Netz eingespeist wird. Aus der Turbine lässt sich zudem Wärme in Form von Dampf oder Heisswasser für die Fernwärme - versorgung auskoppeln. Durch die Wärmenutzung können pro Tonne Abfall rund 300 Liter Heizöl eingespart werden. Abgasreinigung Die Rauchgase aus der Verbrennung der Ab - fälle werden in Filtern, Nasswäschern und Katalysatoren gereinigt. Damit werden sämtli che relevanten Schadstoffe eliminiert und die verbleibenden Abgase können problemlos über den Kamin ausgestossen werden. Rückstände Die nicht brennbaren Bestandteile des Abfalls werden als Schlacke aus der Feuerung ausgetragen. Diese enthält weniger als 3 % brenn - bare Anteile und kann in Reaktordeponien abgelagert werden. Vor dem Einbau in die Deponie durchlaufen die Rückstände weitere Behandlungsstufen wie beispielsweise einen Magnetabscheider zur Rückgewinnung von Eisenschrott (Verwertung in Stahlindustrie) oder einen Wirbelstromabscheider zur Entnah me von NE-Metallen (Verwertung in Me - tallrecycling). Die schadstoffbeladene Flugasche aus Dampf - kessel und Rauchgasfiltern wird mit einer sauren Flugaschenwäsche von Salzen und löslichen Schwermetallen befreit und dann der Schlacke zugemischt. Andere Behandlungs - verfahren sehen, oft nach neutraler Wäsche, eine Stabilisierung mit Zement und Ablage - rung in einer Reststoffdeponie vor. Das Abwasser aus der Rauchgaswäsche und der Flugaschenwäsche ist nach der Abwasser - behandlungsanlage so gut gereinigt, dass es direkt in einen Vorfluter eingeleitet werden kann. Nach einer sauren Aschewäsche sind die Schlammrückstände aus der Abwasser - behandlung mit Zink, Cadmium und Blei angereichert. Ausländische Walzwerke können diese Schlämme verarbeiten und die Metalle zurückgewinnen. 63

84 ANHANG 2 Anlagensteckbriefe KVA (Dispositiv Kanton Bern) KVA Bern Betreiber Einzugsgebiet (Gemeinden Kt. Bern) ewb (Energie Wasser Bern) Monbijoustrasse 11 Postfach 3001 Bern Telefon Telefax Neue KVA Bern Forsthaus Betriebsdaten 2007 (alte KVA) angenommener Abfall 1) verbrannter Abfall Anzahl Gemeinden Anzahl Einwohner t t kommunal gesammelt direkt angeliefert Klärschlamm sonstige Abfälle 2) t t 0 t t Abfallheizwert Frischdampfmenge 3) Frischdampfparameter Schlacke 3.72 MWh/t t 61 bar / 400 C t Energie Strom Fernwärme Prozessdampf Abgabe MWh MWh MWh Eigenbedarf MWh MWh Bezug 0 MWh 0 MWh 64 1) kommunal gesammelte Siedlungsabfälle + direkt angelieferte Siedlungsabfälle + sonstige Abfälle + von anderen Anlagen, Differenz zwischen angenommenem und verbranntem Abfall: Lieferung von/an andere(n) KVA und Deponien, Ballenlagerung, Müllbunker 2) brennbare Bauabfälle + Altholz + Sonderabfälle + übrige Abfälle 3) nur aus Kehrichtverbrennung, ohne Hilfskessel

85 ANHANG 2 Anlagendaten (neue KVA Bern Forsthaus) theoretische Jahreskapazität t/a Verbrennungslinien Abfalldurchsatz 4) Feuerungswärmeleistung 5) Inbetriebnahme Rost 6) t/h 54 MW 2012 Abgasreinigung Entsorgung der Rückstände 1. E-Filter Schlacke, Filterstäube Deponie Teuftal 2. SCR-Anlage Metalle Abtrennung 3. Nasswäscher FLUWA-/ABA-Schlämme Verwertung 4. Gewebefilter (KVA oder Deponie) Stromerzeugung Turbinentyp max. Klemmenleistung Inbetriebnahme Turbine Entnahme-Kondensation 13.5 MW 2012 Wärmelieferung Parameter 7) Leistung Inbetriebnahme Prozessdampf 18 bar / 230 C 10 MW 2012 Fernwärme 175 C / 75 C max. 120 MW 2012 Anlagenfliessschema (neue KVA Bern Forsthaus) Anlieferung LKW Kessel E-Filter SCR- Anlage Wäscher 2-stufig Gewebefilter Kamin Adsorbens Abfall Abgas Abwasser Adsorbens Schlacke Metalle Asche FLUWA gewaschene Asche ABA Abwasser Schlamm Ableitung Verwertung FLUWA...saure Flugaschenwäsche ABA...Abwasserbehandlungsanlage (KVA) Deponie mit Metallabscheidung 4) Quotient aus Feuerungswärmeleistung und angegebenem Heizwert 5) Wärme, die dem Kessel mit dem Abfall zugeführt wird 6) Inbetriebnahme oder Gesamterneuerung 7) Angabe im jahreszeitlichen Mittel: Druck/ Temperatur bei Prozessdampf, Temperatur Vorlauf/ Rücklauf bei Fernwärme 65

86 ANHANG 2 KVA Biel Betreiber Einzugsgebiet (Gemeinden Kt. Bern) MÜVE (Müllverwertung Biel-Seeland AG) Portstrasse Biel Telefon Telefax Betriebsdaten 2007 angenommener Abfall 1) verbrannter Abfall Anzahl Gemeinden Anzahl Einwohner t t kommunal gesammelt direkt angeliefert Klärschlamm sonstige Abfälle 2) t t 196 t 985 t Abfallheizwert Frischdampfmenge 3) Frischdampfparameter Schlacke 3.50 MWh/t t 25 bar / 350 C t Energie Strom Fernwärme Prozessdampf Abgabe MWh MWh MWh Eigenbedarf MWh MWh Bezug 307 MWh 66 1) kommunal gesammelte Siedlungsabfälle + direkt angelieferte Siedlungsabfälle + sonstige Abfälle + von anderen Anlagen, Differenz zwischen angenommenem und verbranntem Abfall: Lieferung von/ an andere(n) KVA und Deponien, Ballenlagerung, Müllbunker 2) brennbare Bauabfälle + Altholz + Sonderabfälle + übrige Abfälle 3) nur aus Kehrichtverbrennung (inkl. Klärschlamm), ohne Hilfskessel

87 ANHANG 2 Anlagendaten theoretische Jahreskapazität 4) t/a Verbrennungslinien Abfalldurchsatz 5) Feuerungswärmeleistung 6) Inbetriebnahme Rost 7) t/h 19.6 MW April 2006 Abgasreinigung Entsorgung der Rückstände 1. E-Filter Schlacke Deponie Teuftal 2. Nasswäscher Metalle Abtrennung auf Deponie 3. SCR-Anlage Filterstäube + RSD Teuftal ABA-Schlämme Stromerzeugung Turbinentyp max. Klemmenleistung Inbetriebnahme Turbine 1 Entnahme-Kondensation 1.00 MW 1978 Turbine 2 Entnahme-Kondensation 3.05 MW 1991 Wärmelieferung Parameter 8) Leistung Inbetriebnahme Fernwärme 120 C / 60 C 10.6 MW 1981 Anlagenfliessschema Anlieferung LKW Kessel E-Filter Wäscher SCR- 2-stufig Anlage Kamin Abfall entwässerter Klärschlamm Abwasser Abgas Schlacke Metalle Asche ABA Schlämme Abwasser Ableitung Stabilisierung Deponie ABA...Abwasserbehandlungsanlage (KVA) Deponie mit Metallabscheidung 4) berechnet gemäss VBSA-Methode 5) Quotient aus Feuerungswärmeleistung und angegebenem Heizwert 6) Wärme, die dem Kessel mit dem Abfall zugeführt wird 7) Inbetriebnahme oder Gesamterneuerung 8) Angabe im jahreszeitlichen Mittel: Druck/ Temperatur bei Prozessdampf, Temperatur Vorlauf/ Rücklauf bei Fernwärme 67

88 ANHANG 2 KVA Thun Betreiber Einzugsgebiet (Gemeinden Kt. Bern) AVAG AG für Abfallverwertung Allmendstrasse Thun Telefon Telefax Bahnumladestation Betriebsdaten 2007 angenommener Abfall 1) verbrannter Abfall Anzahl Gemeinden Anzahl Einwohner t t kommunal gesammelt direkt angeliefert Klärschlamm sonstige Abfälle 2) t t t t Abfallheizwert Frischdampfmenge 3) Frischdampfparameter Schlacke 2.83 MWh/t t 39 bar / 400 C t Energie Strom Fernwärme Prozessdampf Abgabe MWh MWh 0 MWh Eigenbedarf MWh 381 MWh k. A. Bezug 244 MWh 0 MWh 68 1) kommunal gesammelte Siedlungsabfälle + direkt angelieferte Siedlungsabfälle + Klärschlamm + sonstige Abfälle + von anderen Anlagen, Differenz zwischen angenommenem und verbranntem Abfall: Lieferung von/an andere(n) KVA und Deponien, Ballenlagerung, Müllbunker 2) brennbare Bauabfälle + Altholz + Sonderabfälle + übrige Abfälle 3) nur aus Kehrichtverbrennung (inkl. Klärschlamm), ohne Hilfskessel

89 ANHANG 2 Anlagendaten theoretische Jahreskapazität 4) t/a Verbrennungslinien Abfalldurchsatz 5) Feuerungswärmeleistung 6) Inbetriebnahme Rost 7) t/h 46 MW 2004 Abgasreinigung Entsorgung der Rückstände 1. E-Filter Schlacke, Deponie Türliacher 2. SCR-Anlage gewaschene Asche 3. Nasswäscher Eisen-Metalle Abtrennung in KVA 4. Gewebefilter FLUWA-/ABA-Schlämme Verwertung Stromerzeugung Turbinentyp max. Klemmenleistung Inbetriebnahme Turbine Entnahme-Kondensation 12 MW 2004 Wärmelieferung Parameter 8) Leistung Inbetriebnahme Fernwärme 180 C / 90 C 25 MW 2004 Anlagenfliessschema Anlieferung LKW Bahn Kessel E-Filter SCR- Anlage Wäscher 3-stufig Gewebefilter Kamin Adsorbens Abfall entwässerter Klärschlamm Abwasser Adsorbens Abgas Schlacke Metallabscheidung in KVA Metalle Asche FLUWA gewaschene Asche ABA Abwasser Schlamm Ableitung Verwertung Deponie Verwertung FLUWA...saure Flugaschenwäsche ABA...Abwasserbehandlungsanlage (KVA) 4) berechnet gemäss VBSA-Methode (inkl. Klärschlamm) 5) Abfalldurchsatz (ohne Klärschlamm) im Auslegungspunkt (Hu = 12.6 MJ/kg) 6) Wärme, die dem Kessel mit dem Abfall max. zugeführt werden kann 7) Inbetriebnahme oder Gesamterneuerung 8) Angabe im jahreszeitlichen Mittel: Druck/ Temperatur bei Prozessdampf, Temperatur Vorlauf/ Rücklauf bei Fernwärme 69

90 ANHANG 2 KVA Emmenspitz / Zuchwil Betreiber Einzugsgebiet (Gemeinden Kt. Bern) KEBAG, Kehrichtbeseitigungs-AG Emmenspitz 4528 Zuchwil Telefon Telefax Bahnumladestation Betriebsdaten 2007 angenommener Abfall 1) verbrannter Abfall Anzahl Gemeinden Anzahl Einwohner t t 215 (114 Kt. Bern) ( Kt. Bern) kommunal gesammelt direkt angeliefert Klärschlamm sonstige Abfälle 2) t t t t Abfallheizwert Frischdampfmenge 3) Frischdampfparameter Schlacke 3.36 MWh/t t 37.5 bar / 385 C t Energie Strom Fernwärme Prozessdampf Abgabe MWh MWh MWh Eigenbedarf MWh 263 MWh k. A. Bezug 78 MWh 0 MWh 70 1) kommunal gesammelte Siedlungsabfälle + direkt angelieferte Siedlungsabfälle + Klärschlamm + sonstige Abfälle + von anderen Anlagen, Differenz zwischen angenommenem und verbranntem Abfall: Lieferung von/an andere(n) KVA und Deponien, Ballenlagerung, Müllbunker 2) brennbare Bauabfälle + Altholz + Sonderabfälle + übrige Abfälle 3) nur aus Kehrichtverbrennung (inkl. Klärschlamm), ohne Hilfskessel

91 ANHANG 2 Anlagendaten theoretische Jahreskapazität 4) davon für Kanton Bern t/a t/a Verbrennungslinien Abfalldurchsatz 5) Feuerungswärmeleistung 6) Inbetriebnahme Rost 7) t/h 28.5 MW t/h 28.5 MW t/h 31.5 MW t/h 28.5 MW 2002 Abgasreinigung Entsorgung der Rückstände 1. SNCR Dioxinminderung durch Schlacke, Filterstäube Deponie Laufengraben 2. E-Filter Adsorbenseindüsung vor dem Nasswäscher Metalle Abtrennung auf Deponie 3. Nasswäscher FLUWA-/ABA-Schlämme Verwertung Stromerzeugung Turbinentyp max. Klemmenleistung Inbetriebnahme Turbine Gegendruck 7.7 MW 2005 Wärmelieferung Parameter 8) max. Leistung Inbetriebnahme Fernwärme 120 C / 60 C 15 MW 1990 Prozessdampf (Abnehmer 1) 6 bar / 200 C 40 t/h 1983 Prozessdampf (Abnehmer 2) 6 bar / 200 C 45 t/h 2005 Anlagenfliessschema Anlieferung LKW Bahn Kessel SNCR-Anlage E-Filter Wäscher 3-stufig Kamin Adsorbens Abfall entwässerter Klärschlamm Abwasser Abgas Schlacke Metalle Asche FLUWA gewaschene Asche ABA Abwasser Schlamm Ableitung Verwertung FLUWA...saure Flugaschenwäsche ABA...Abwasserbehandlungsanlage (KVA) Deponie mit Metallabscheidung 4) berechnet gemäss VBSA-Methode 5) Quotient aus Feuerungswärmeleistung und angegebenem Abfallheizwert 6) Wärme, die dem Kessel mit dem Abfall zugeführt wird 7) Inbetriebnahme oder Gesamterneuerung 8) Angabe im jahreszeitlichen Mittel: Druck/ Temperatur bei Prozessdampf, Temperatur Vorlauf/ Rücklauf bei Fernwärme 71

92 ANHANG 2 KVA La Chaux-de Fonds Betreiber Einzugsgebiet (Gemeinden Kt. Bern) VADEC (ex. CRIDOR) Rue du Collège La Chaux-de-Fonds Telefon Telefax Betriebsdaten 2007 angenommener Abfall 1) verbrannter Abfall Anzahl Gemeinden Anzahl Einwohner t t kommunal gesammelt direkt angeliefert Klärschlamm sonstige Abfälle 2) t t 0 t t Abfallheizwert Frischdampfmenge 3) Frischdampfparameter Schlacke 3.87 MWh/t t 40 bar / 390 C t Energie Strom Fernwärme Prozessdampf Abgabe MWh MWh 0 MWh Eigenbedarf MWh 0 MWh MWh Bezug 343 MWh 72 1) kommunal gesammelte Siedlungsabfälle + direkt angelieferte Siedlungsabfälle + sonstige Abfälle + von anderen Anlagen, Differenz zwischen angenommenem und verbranntem Abfall: Lieferung von/an andere(n) KVA und Deponien, Ballenlagerung, Müllbunker 2) brennbare Bauabfälle + Altholz + Sonderabfälle + übrige Abfälle 3) nur aus Kehrichtverbrennung, ohne Hilfskessel

93 ANHANG 2 Anlagendaten theoretische Jahreskapazität 4) t/a Verbrennungslinien Abfalldurchsatz 5) Feuerungswärmeleistung 6) Inbetriebnahme Rost 7) t/h 22.0 MW 1994 Abgasreinigung Entsorgung der Rückstände 1. E-Filter Schlacke Deponie Ronde Sagne 2. Nasswäscher Metalle Abtrennung auf Deponie 3. SCR-Anlage Filterstäube/ ISDS Oulens ABA-Schlämme Stromerzeugung Turbinentyp max. Klemmenleistung Inbetriebnahme Turbine Entnahme-Kondensation 4.8 MW 2000 Wärmelieferung Parameter 8) Leistung Inbetriebnahme Fernwärme C / 65 C 16 MW 2000 Anlagenfliessschema Anlieferung LKW Kessel E-Filter Wäscher SCR- 2-stufig Anlage Kamin Abfall Abgas Abwasser Schlacke Metalle Asche ABA Schlämme Abwasser Ableitung Stabilisierung Deponie ABA...Abwasserbehandlungsanlage (KVA) Deponie mit Metallabscheidung 4) berechnet gemäss VBSA-Methode 5) Quotient aus Feuerungswärmeleistung und angegebenem Abfallheizwert 6) Wärme, die dem Kessel mit dem Abfall zugeführt wird 7) Inbetriebnahme oder Gesamterneuerung 8) Angabe im jahreszeitlichen Mittel: Druck/ Temperatur bei Prozessdampf, Temperatur Vorlauf/ Rücklauf bei Fernwärme 73

94 ANHANG 2 KVA Colombier Betreiber Einzugsgebiet (Gemeinden Kt. Bern) VADEC (ex. SAIOD) Cottendart 2013 Colombier Telefon Telefax Betriebsdaten 2007 angenommener Abfall 1) verbrannter Abfall Anzahl Gemeinden Anzahl Einwohner t t 128 (5 Kt. Bern) kommunal gesammelt direkt angeliefert Klärschlamm sonstige Abfälle 2) t t 0t 544 t Abfallheizwert Frischdampfmenge 3) Frischdampfparameter Schlacke 3.05 MWh/t t 40 bar / 400 C t Energie Strom Fernwärme Prozessdampf Abgabe MWh MWh 0 MWh Eigenbedarf MWh MWh Bezug 63 MWh 0 MWh 1) kommunal gesammelte Siedlungsabfälle + direkt angelieferte Siedlungsabfälle + sonstige Abfälle 2) brennbare Bauabfälle + Altholz + Sonderabfälle + übrige Abfälle 3) nur aus Kehrichtverbrennung, ohne Hilfskessel 74

95 ANHANG 2 Anlagendaten theoretische Jahreskapazität 4) t/a t/a Klärschlamm (seit August 2007 Direkteindüsung in Mülltrichter) Verbrennungslinien Abfalldurchsatz 5) Feuerungswärmeleistung Inbetriebnahme Rost 6) t/a 14.0 MW keine Angaben t/a 14.0 MW keine Angaben Abgasreinigung Entsorgung der Rückstände 1. SNCR Schlacke Abtrennung auf Deponie VD 2. Gewebefilter Metall Verwertung 3. Nasswäscher Filterstäube/ ISDS Oulens ABA-Schlämme Stromerzeugung Turbinentyp max. Klemmenleistung Inbetriebnahme 2 Turbinen Entnahme-Kondensation 2.8 MW / 5.0 MW 1971 / 1987 Wärmelieferung Parameter 7) Leistung Inbetriebnahme Fernwärme keine Angaben 7 MW / 8 MW 1986 / 2007 Anlagenfliessschema Anlieferung LKW Bahn Kessel + SNCR Gewebefilter Wäscher 2-stufig Kamin NH4OH Abfall entwässerter Klärschlamm *) Abwasser Abgas Schlacke Metalle Asche ABA Schlämme Abwasser Ableitung *) seit 2007 ABA...Abwasserbehandlungsanlage (KVA) Stabilisierung Deponie Deponie mit Metallabscheidung 4) berechnet gemäss VBSA-Methode 5) bei hu = 3.4 MWh/t, Mittelwert der KVA gemäss «Erhebung der Betriebsdaten 2006» des GSA 6) Inbetriebnahme oder Gesamterneuerung 7) Angabe im jahreszeitlichen Mittel: Druck/ Temperatur bei Prozessdampf, Temperatur Vorlauf/ Rücklauf bei Fernwärme 75

96 ANHANG 2 KVA Posieux Betreiber Einzugsgebiet (Gemeinden Kt. Bern) SAIDEF (Société anonyme pour l incinération des déchets du canton de Fribourg et de la Broye vaudoise) Route de Châtillon Posieux Telefon Telefax Betriebsdaten 2007 angenommener Abfall 1) verbrannter Abfall Anzahl Gemeinden Anzahl Einwohner t t kommunal gesammelt direkt angeliefert Klärschlamm sonstige Abfälle 2) t t 0 t 3) 0 t Abfallheizwert Frischdampfmenge 4) Frischdampfparameter Schlacke 3.77 MWh/t t 48 bar / 400 C t Energie Strom Fernwärme Prozessdampf Abgabe MWh MWh 0 MWh Eigenbedarf MWh 700 MWh Bezug 845 MWh 0 MWh 76 1) kommunal gesammelte Siedlungsabfälle + direkt angelieferte Siedlungsabfälle + sonstige Abfälle + von anderen Anlagen, Differenz zwischen angenommenem und verbranntem Abfall: Lieferung von/an andere(n) KVA und Deponien, Ballenlagerung, Müllbunker 2) brennbare Bauabfälle + Altholz + Sonderabfälle + übrige Abfälle 3) Verbrennung in seperater Klärschlammverbrennungsanlage 4) nur aus Kehrichtverbrennung, ohne Hilfskessel

97 ANHANG 2 Anlagendaten theoretische Jahreskapazität 5) t/a Verbrennungslinien Abfalldurchsatz 6) Feuerungswärmeleistung 7) Inbetriebnahme Rost 8) t/h 40.0 MW Juli 2001 Abgasreinigung Entsorgung der Rückstände 1. E-Filter Schlacke, Filterstäube Deponie Châtillon 2. Nasswäscher Metalle Abtrennung 3. SCR-Anlage ABA-Schlämme Verwertung Stromerzeugung Turbinentyp max. Klemmenleistung Inbetriebnahme Turbine Entnahme-Kondensation 11.2 MW 2002 Wärmelieferung Parameter 9) Leistung Inbetriebnahme Fernwärme 105 C / 70 C 4 MW 2001 Fernwärme 105 C / 70 C 18 MW 2008 Anlagenfliessschema Anlieferung LKW Kessel E-Filter Wäscher 2-stufig SCR- Anlage Kamin Déchets Abgas Abwasser Schlacke Metallabscheidung in KVA Metalle Asche FLUWA gewaschene Asche ABA Abwasser Schlamm Ableitung Verwertung Deponie Verwertung FLUWA...saure Flugaschenwäsche ABA...Abwasserbehandlungsanlage (KVA) 5) berechnet gemäss VBSA-Methode 6) Quotient aus Feuerungswärmeleistung und angegebenem Abfallheizwert 7) Wärme, die dem Kessel mit dem Abfall zugeführt wird 8) Inbetriebnahme oder Gesamterneuerung 9) Angabe im jahreszeitlichen Mittel: Druck/ Temperatur bei Prozessdampf, Temperatur Vorlauf/ Rücklauf bei Fernwärme 77

98 ANHANG 3 Anhang 3 Anlagensteckbriefe Deponien Deponie Laufengraben Betreiber Flugbild KEWU AG Kompostierwerk und Deponie Laufeweg Krauchthal BE Telefon Telefax Inbetriebnahme: 1972 Gesamtvolumen: Inertstoffe: m 3 Bioreaktor: m 3 Schlacke: m 3 Kompartimente Deponieschema IK: Inertstoffkompartiment BK: Reaktorabfälle SK 1& 2: Schlacke SK 3: Schlacke (geplant) BK IK SK 1 Haupt SK 2 (SK 3) Weitere Betriebsanlagen Entschrottung (Fe/NE-Abscheidung), Umlade station SK 1 Seite 100 m Standortangaben 78 Gemeinde: Gelände: Untergrund: Abdichtung: Krauchthal / Bolligen Tal Sandsteinfels BK 1 & SK 1: keine SK 2: Ton (Basis und Flanken)

99 ANHANG 3 Betriebsdaten 2007 Abfalltyp Menge Kanton Bern Menge Ausserkantonal Gesamtmenge Kehrichtschlacke 1) t t t Aushub 37 t 37 t Sonderabfälle 2t 2t Andere Abfälle 2) t Total t t t Gesamtvolumen Entwicklung SK BK [1 000 m 3 ] Durchschnittliche m m 3 Jahresmenge Anteil Jahresmenge 5.0 % 33.3 % an Restvolumen (inkl. Erweiterung) (3.1 %) Reichweite (inkl. Erweiterung) (2039) Schlackekompartiment geplante Erweiterung Restvolumen Reaktorkompartiment Verfüllstand Anlagendaten Sickerwasserfassung Deponiegasfassung Vorbehandlung: Fassungsart: Behandlungsart: Behandlungsart: Ableitung: ARA Hindelbank Gasanfall: Sickerwassermenge: m 3 /a Energiegewinnung Produktion Verkauf Strom: Wärme: 1) abgelagert; Kantonsaufteilung berechnet anhand der KEBAG-Abfällen 2) Giessereiabfälle, Diverses 79

100 ANHANG 3 Deponie Teuftal Betreiber Flugbild Deponie Teuftal AG Reststoffdeponie Teuftal AG Salzweid Frauenkappelen BE Telefon Telefax Inbetriebnahme: 1973 /1993 Gesamtvolumen: Bioreaktor: m 3 Schlacke: m 3 Reststoffe: m 3 Kompartimente Deponieschema BK 1-3: Bioreaktorabfälle SK 1 & 2: Schlacke RK: Reststoffe (Etappe 1-3) Weitere Betriebsanlagen BK 1-3 Schlackensortieranlage (Wiederverwertung aller Metalle), Blockheizkraftwerk, Schlamm ent - wässerungsanlage, Radwaschanlage für LKW Reststoffverfestigungsanlage extern SK 1 SK 2 Standortangaben RK 80 Gemeinde: Gelände: Untergrund: Abdichtung: Mühleberg Tal Molasse BK 1 3 sowie SK1: keine RK1 2: Asphalt (Basis), Ton (Flanken) SK2: Ton (Basis und Flanken) 100 m

101 ANHANG 3 Betriebsdaten 2007 Abfalltyp Menge Kanton Bern Menge Ausserkantonal Gesamtmenge Kehrichtschlacke 1) t t t Eternit, Dachpappe, t t t Feinfraktion etc. Sonderabfälle 2) t t t Andere Abfälle 3) t t t Total t t t Gesamtvolumen Entwicklung SK BK Reststoffkompartiment [1 000 m 3 ] Schlackekompartiment Reaktor kompartiment geplante Erweiterung Restvolumen Verfüllstand Durchschnittliche m m 3 Jahresmenge Anteil Jahresmenge 3.4 % 2.6 % an Restvolumen Reichweite Entwicklung RK Durchschnittliche m 3 Jahresmenge Anteil Jahresmenge 3.8 % an Restvolumen (3.1 %) Reichweite 2034 (2040) Anlagendaten Sickerwasserfassung Deponiegasfassung Vorbehandlung: Fassungsart: Horizontales Gasfasssystem Behandlungsart: Behandlungsart: Abfackelung Ableitung: ARA Sensetal, Laupen Gasanfall: 1.7 Mio. m 3 /a Sickerwassermenge: m 3 /a Energiegewinnung Produktion Verkauf Strom: 1.5 GWH Wärme: JA (ohne Messung) 1) abgelagert 2) inkl. verunreinigter Aushub 3) Strassenwischgut, Verbundglas, Schlämme, Giessereiabfälle, Aschen, Spritzbeton, Diverses 81

102 ANHANG 3 Deponie Ronde-Sagne Betreiber Flugbild CELTOR SA décharge controlée de Ronde-Sagne Ronde-Sagne 1 case postale 27, 2710 Tavannes 2732 Reconvilier BE Telefon Telefax Inbetriebnahme: 1978 Gesamtvolumen: Inertstoffe: m 3 Bioreaktor: m 3 Schlacke: m 3 Kompartimente Deponieschema IK 1: Inertstoffe BK 1 & 5: Bioreaktorabfälle BK neu: Bioreaktorabfälle (geplant) SK 1-4: Schlacke SK neu: Schlacke (geplant) Weitere Betriebsanlagen Celtor 2 (Machbarkeitsstudie) BK neu SK neu BK 5 BK 1 Verarbeitung Separatsammlungen SK 3 SK 1+2 IK 1 Standortangaben 100 m SK 4 82 Gemeinde: Gelände: Untergrund: Abdichtung: Reconvilier / Tavannes Tal Molasse BK 1 & IK 1: keine SK 1 4 sowie BK 5: Ton (Basis und Flanken)

103 ANHANG 3 Betriebsdaten 2007 Abfalltyp Menge Kanton Bern Menge Ausserkantonal Gesamtmenge Kehrichtschlacke 1) t t t Aushub (verunreinigt) 733 t 733 t Sonderabfälle 2) t t Andere Abfälle 3) t 593 t t Total t t t Gesamtvolumen Entwicklung SK BK [1 000 m 3 ] ??? Schlackekompartiment geplante Erweiterung Restvolumen Reaktorkompartiment Verfüllstand Durchschnittliche m m 3 Jahresmenge Anteil Jahresmenge 6.1 % 25.6 % an Restvolumen (inkl. Erweiterung) (2.1 %) (3.5 %) Reichweite (inkl. Erweiterung) (2055) (2036) Anlagendaten Sickerwasserfassung Deponiegasfassung Vorbehandlung: Fassungsart: Behandlungsart: Abfackeln Behandlungsart: Ableitung: ARA Loveresse Gasanfall: Sickerwassermenge: Energiegewinnung Produktion Verkauf Strom: Wärme: 1) abgelagert; Kantonale Verteilung berechnet auf Basis der Abfälle der VADEC 2) exkl. verunreinigter Aushub 3) Strassenwischgut, verschmutzte Bauabfälle, Flachglas, Altbelag, Gussasphalt, Schlämme, Diverses 83

104 ANHANG 3 Deponie Türliacher Betreiber Flugbild AVAG AG Abfallverwertung Entsorgung & Recycling Türliacher 3629 Jaberg BE Telefon Telefax Inbetriebnahme: 1990 Gesamtvolumen: Bioreaktor: m 3 Schlacke: m 3 Kompartimente Deponieschema BK 1: Bioreaktorabfälle SK 1: Schlacke SK Nord: Schlacke (geplant) Weitere Betriebsanlagen Verarbeitung Separatsammlungen SK Nord (geplant) BK 1 Betriebsgelände Standortangaben Gemeinde: Gelände: Untergrund: Abdichtung: Jaberg / Kirchdorf Kiesgrube Kies BK 1 & SK 1: Asphalt (Basis und Flanken) SK m 84

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