Große Anfrage. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Robert Heinemann, Dr. Walter Scheuerl, Karin Prien, Christoph de Vries, Nikolaus Haufler (CDU) und Fraktion vom und Antwort des Senats Betr.: Allgemeine Schulen in freier Trägerschaft Siehe Anlage 1. Durch die mit dem Hamburgischen Schulgesetz in der Fassung vom beschlossenen Reformen sind die Schulen in freier Trägerschaft insbesondere die staatlich anerkannten Ersatzschulen zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt. So ist der Schülerkostensatz für die neuen Stadtteilschulen deutlich geringer als der für die bisherigen Haupt- und Realschulen, obwohl die bisherigen Haupt- und Realschulklassen nach den Übergangsvorschriften auch im staatlichen Schulsystem fortbestehen. Nach den 15 und 16 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft erhalten diese Schulen seit Prozent der Schülerjahreskosten erstattet, allerdings immer nach den Haushaltskennzahlen für das Vorjahr des Bewilligungsjahres. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hat sich in den Jahren 2000 bis 2012 die Summe der Zahlungen an die Schulen in freier Trägerschaft entwickelt? 2. Welche Kosten werden in den Schülerkostensatz eingerechnet? Wie berechnet sich der Schülerkostensatz genau (bitte eine aus den Haushaltsplänen nachvollziehbare genaue Berechnung beifügen)? Die für die Zahlung der Finanzhilfe maßgeblichen Schülerkostensätze berechnen sich aus 85 Prozent der staatlichen Schülerjahreskosten des Vorjahres des Bewilligungsjahres, welche als Haushaltskennzahlen in den Produktinformationen des Haushaltsplans für das Bewilligungsjahr ausgewiesen sind. Für die Berechnung der Schülerjahreskosten siehe Anlage 2. Eine Berechnung unmittelbar anhand des Haushaltsplanes ist aufgrund der gesondert berechneten Personalkostenmittelwerte und der einbezogenen kalkulatorischen Miete nicht möglich. 3. Welche der folgenden Kosten werden in welcher Höhe in den Schülerkostensatz eingerechnet? Bei der Berechnung der Schülerjahreskosten werden die Personalbedarfe schulformbezogen pauschal in die Berechnung einbezogen. Eine Aufschlüsselung nach den verschiedenen Faktoren, die in die Bedarfsgrundlagen einfließen, erfolgt nicht. Es ist daher nicht möglich, den Kostenanteil der genannten Maßnahmen gesondert zu beziffern, siehe auch Anlage 2.

2 Drucksache 20/5144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode a. Frequenzsenkungen nach 87 HmbSG inklusive Baumaßnahmen, Die erhöhten Personalbedarfe für die Frequenzsenkungen sind in den Schülerjahreskosten und damit in den Schülerkostensätzen enthalten. Der Aufwand für schulische Räume und Flächen wird über eine kalkulatorische Miete erfasst. b. Fördern statt Wiederholen nach 45 HmbSG, Die Bedarfe sind in den Kostenkennzahlen des Haushaltsplan-Entwurfs 2013/2014 enthalten. Sie fließen anteilig (85 Prozent) in die Schülerkostensätze 2013 ein. c. Berufsorientierung, Stadtteilschulen in freier Trägerschaft haben die Möglichkeit, wie staatliche Schulen Kooperationen mit staatlichen beruflichen Schulen zu vereinbaren (siehe Antwort zu IV. 1. a.). d. Inklusion nach 12 HmbSG inklusive Baumaßnahmen, Die Schülerkostensätze für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an Schulen in freier Trägerschaft inklusiv beschult werden, basieren auf den Personalbedarfsgrundlagen, die für Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderschwerpunkt an staatlichen Sonderschulen gelten. Die Schülerjahreskosten enthalten eine kalkulatorische Miete. In die Schülerkostensätze für inklusiv beschulte Schüler wird die deutlich höhere Miete aus den Schülerjahreskosten für Sonderschulen eingerechnet, sofern der Förderschwerpunkt Umbaumaßnahmen an der Schule in freier Trägerschaft tatsächlich erfordert. e. Nachmittagsbetreuung durch GBS inklusive Baumaßnahmen und Verwaltungskosten, Mittel für die Nachmittagsbetreuung im Rahmen von GBS sind nicht in den Schülerjahreskosten enthalten, da GBS im Außenrechtsverhältnis zu den Familien nicht Schule, sondern eine Jugendhilfeleistung ist. Soweit auch Schulen in freier Trägerschaft GBS-Trägern schulische Räume zur Verfügung stellen, sind diese ganz überwiegend durch Mittel der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert worden. Steigende Betriebskosten durch Nachmittagsangebote in den Schulen (Abwasser, Reinigung, Energie) fließen in die Schülerjahreskosten ein. Bei der Berechnung der Schülerjahreskosten fließen die Stellenanteile der Schulbüros, die die Hauptlast des Verwaltungsaufwandes tragen, grundsätzlich in den Stellenbedarf für das Schulverwaltungspersonal ein. f. Funktionsstellen nach Schulgröße. Funktionsstellen werden nach den Angaben des Stellenplans im vorhandenen Umfang in die Berechnung der Mittelwerte für das pädagogische Personal einbezogen. 4. Da die zusätzlichen Kosten bereits in der Startphase einer Reform anfallen: Mit welcher Begründung hält der Senat daran fest, dass die Zuweisungen nach den Berechnungen erst ein Jahr später auf Basis der Haushaltskennzahlen des Vorjahres erfolgen? Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung des 15 Absatz 2 Satz 4 Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG), wonach die Haushaltskennzahlen für das Vorjahr des Bewilligungsjahres maßgebend sind, wie sie im Haushaltsplan für das Bewilligungsjahr ausgewiesen sind. Ziel der Regelung ist es, dass den Schulen in freier Trägerschaft so ein längerer Vorlauf für ihre Planungen ermöglicht werden soll. 5. Welche finanziellen Folgen hatte in diesem Zusammenhang die Umstellung auf Doppelhaushalte für die Schulen in freier Trägerschaft? Die Umstellung auf Doppelhaushalte führt dazu, dass aktuelle Entwicklungen, die sowohl zugunsten als auch zulasten der Schulen in freier Trägerschaft wirken können, nur alle zwei Jahre Eingang in das Rechenwerk finden können. Die zuständige Behörde hat deshalb für den wesentlichen Kostenblock der Personalkosten entschieden, diese mit dem Bericht über den Haushaltsverlauf im Zwischenjahr einer zweijährigen 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5144 Haushaltsperiode zu aktualisieren und der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben. 6. Die Neufassung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft (Entwurf Drs. 19/3788) wurde nach dem Volksentscheid über die Primarschule abgebrochen. Wann wird der Senat eine erneute Novelle vorlegen und welche Veränderungen sind aus heutiger Sicht der zuständigen Behörde erforderlich? Die Planungen der zuständigen Behörde hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Fragen zu einzelnen Bereichen I. Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) Durch die geplante flächendeckende Einführung Ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote durch Ganztagsschulen und GBS und aufgrund der steigenden Nachfrage der Eltern werden auch die Ersatzschulen ein solches Angebot aus Wettbewerbsgründen einrichten müssen. 1. Ist der Senat mit uns der Meinung, dass auch die freien Träger ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote an ihren Schulen einrichten müssen? Nein, die Schulen in freier Trägerschaft sind frei in der Organisation ihres Unterrichtsbetriebes und in ihrer Zusammenarbeit mit Jugendhilfeträgern. Nein. Entfällt. 2. Sind der zuständigen Behörde Finanzierungsschwierigkeiten der einzelnen Träger bei der Umsetzung dieser Angebote bekannt? Wenn ja: Was bereitet den Trägern die größten Schwierigkeiten? 3. In welchem Umfang hat der Senat den Schulen in freier Trägerschaft für Ganztagsangebote (Ganztagsschule/GBS) im Jahr 2012 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt und in welchem Umfang plant er dies für die Jahre 2013/2014? Ganztagsschulen in freier Trägerschaft erhalten, sofern das Ganztagsangebot gemäß 17 Absatz 3 HmbSfTG gefördert werden kann, pro teilnehmenden Schüler beziehungsweise pro teilnehmende Schülerin einen Aufschlag auf den jeweiligen Schülerkostensatz. Dieser Aufschlag beträgt für Grundschulen 983,45 Euro (alt 1 ) beziehungsweise 766,70 Euro (neu 2 ) und für Stadtteilschulen 808,35 Euro (alt) beziehungsweise 567,80 Euro (neu). In welchem Umfang diese Mittel ausgezahlt werden, hängt von der Anzahl der teilnehmenden Schüler gemäß Herbsterhebung ab. Die Beträge sind auch für die Jahre 2013 und 2014 gültig. Die Finanzierung von GBS-Angeboten an Schulen in freier Trägerschaft orientiert sich hinsichtlich der Leistungsarten und Leistungsentgelte an den Inhalten der Drs. 20/3642, dem Landesrahmenvertrag und der Gebührenordnung für das Schulwesen. Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die an Schulen in freier Trägerschaft ein GBS- Angebot durchführen, haben die Möglichkeit, hierfür einen Zuschuss zu beantragen. Der Umfang der hierfür benötigten Mittel richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Schulen und Träger sowie nach dem Umfang der von den teilnehmenden Schülern beziehungsweise den teilnehmenden Schülerinnen wahrgenommenen Angebote. Der Mittelbedarf kann daher nicht beziffert werden. 1 2 Ganztagsbetrieb vor dem aufgenommen. Ganztagsbetrieb ab

4 Drucksache 20/5144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Nein. Entfällt. 4. Gemäß Drs. 20/2501 werden seit Ende August 2011 Zubauten beziehungsweise Umbauten von Kantinen und anderen Räumen für weitere 120 Grundschulorte im Hinblick auf GBS mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 100 Millionen Euro geplant. Diese zusätzlichen Aufwendungen sowie jedes Jahr weitere 2,5 Millionen Euro für Möbel und Einrichtung der Klassenräume zusätzlich zum normalen schulischen Budget werden auch in der Pressemitteilung der Schulbehörde am genannt. Erhalten Schulen in freier Trägerschaft grundsätzlich anteilig aus solchen Sondermaßnahmen? a. Wenn ja, in welcher Größenordnung und auf welcher Rechtsgrundlage? b. Wie hoch waren die Mittel im Jahr 2011? c. Wenn nein: Weshalb nicht? Zwischen 2005 und 2009 erhielten Schulen in freier Trägerschaft in Hamburg rund 3 Millionen Euro zweckgebunden für den Ausbau von Ganztagsangeboten, siehe auch Anlage 1. Diese Sonderprogramme begleiteten die fortlaufende Zahlung der kalkulatorischen Miete, der Aufwendungen für die laufende Bauunterhaltung und den technischen Betrieb der Schulen. Die Schulen in freier Trägerschaft sind damit so ausgestattet worden, dass sie auch diese Aufgabe angemessen erfüllen können. 5. Erhalten die freien Schulträger die im Landesrahmenvertrag GBS vorgesehene hälftige Kooperationspauschale, wenn eine Ganztägige Bildung und Betreuung an der Schule stattfindet? Ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der an einer Schule in freier Trägerschaft ein GBS-Angebot erbringt, kann nach der Richtlinie zur Förderung der Ganztagsbetreuungsangebote von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe an Schulen in freier Trägerschaft ( einen gesonderten Zuschuss in Anlehnung an die Kooperationspauschale bis zur im Landesrahmenvertrag vorgesehenen Höhe von Euro beantragen. Eine Weiterleitung des für die jeweilige Schule vorgesehenen Anteils an diese ist zulässig, soweit die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und der Nachweis sichergestellt sind. Entfällt. Ja. Wenn nein: Weshalb nicht? 6. Erhalten die freien Schulträger Mittel von der Stadt, um die Aufwendungen zu decken, die durch eine GBS-Nutzung der Schulräume entstehen, wie zum Beispiel zusätzliche Reinigungs- und gegebenenfalls Instandsetzungskostenkosten durch längere, intensivere Nutzung der Schulräume? Wenn ja: Wann und in welchem Umfang? In dem Umfang und ab dem Zeitpunkt, zu dem sich diese gesteigerten Aufwendungen in den Schülerjahreskosten niederschlagen. Entfällt. Wenn nein: Warum nicht? 7. Welche Gesamtausgaben veranschlagt die Stadt derzeit für die aufgeführten Bedarfe zu 5. und 6. pro Schüler in den staatlichen Schulen? Für die Kooperationspauschalen sind insgesamt Euro veranschlagt worden. Zu den Bewirtschaftungskosten siehe Drs. 20/

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Wird den Anträgen der freien Schulträger auf Einrichtung von GBS zeitgleich mit den Anträgen der staatlichen Schulen zu gleichen Schuljahren stattgegeben, sofern alle inhaltlichen Bedingungen erfüllt werden? Schulen in freier Trägerschaft bedürfen keiner Erlaubnis der Schulaufsicht, um Betreuungsangebote mit Trägern der Jugendhilfe zu organisieren. Diese ihrerseits unterliegen der Heimaufsicht der Jugendbehörden. Entfällt. Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt? 9. Einzelne freie Schulträger richten bereits als anerkannte Jugendhilfeträger selbst GBS-Angebote ein. Erhalten sie die gleichen Entgelte gemäß Landesrahmenvertrag GBS, wie andere Träger der Jugendhilfe, die GBS anbieten, wenn sie dem Landesrahmenvertrag GBS beitreten? Ja, wenn sie mit einer staatlichen Schule kooperieren. Wenn nein: Welche Entgelte werden mit welcher Begründung gezahlt? Für Kita-Träger, die mit einer Ersatzschule kooperieren, kann der Landesrahmenvertrag aus Rechtsgründen keine unmittelbare Anwendung finden. Der Landesrahmenvertrag begründet ein Bündel von gegenseitigen Leistungen zwischen den staatlichen Schulen, den Kita-Trägern und dem staatlichen Träger der Jugendhilfe. Der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ist es rechtlich nicht möglich, Landesrahmenverträge zugunsten, aber auch zulasten freier Schulträger abzuschließen. Diese werden deshalb in materiell gleicher Weise durch eine Zuwendung der FHH an den kooperierenden Kita-Träger gefördert. Nein. 10. Werden für Gastschüler aus Schleswig-Holstein, die an GBS teilnehmen, Entgelte von der Stadt an den GBS-Träger gezahlt, a. wenn sie eine Hamburger staatliche Schule besuchen? Wenn nein: Weshalb nicht? Gemäß 5 Absatz 1 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) erhalten Kinder nach diesem Gesetz Leistungen, für die die Freie und Hansestadt Hamburg nach den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zuständig ist. Ebenso gilt für GBS-Angebote der Grundsatz, dass zuständiger Jugendhilfeträger für diese Leistungen die Kommune des Wohnortes ist. Nein. Siehe Antwort zu I. 10. a. b. wenn sie eine Hamburger Schule in freier Trägerschaft besuchen? Wenn nein: Weshalb nicht? II. Fördern statt Wiederholen 1. Sind die Schulen in freier Trägerschaft verpflichtet, am Programm Fördern statt Wiederholen teilzunehmen? Ja, ab dem Schuljahr 2012/ Wenn ja: Wann und mit welchen Beträgen erhalten die Schulen in freier Trägerschaft für die Umsetzung des Programms Fördern statt Wiederholen? Entsprechen diese den Mitteln, die vergleichbaren staatlichen Schulen zur Verfügung stehen? Die Mittel für die Umsetzung des Programms Fördern statt Wiederholen an staatlichen Schulen sind in die Berechnung der Schülerjahreskosten 2012 eingeflossen. Die Schulen in freier Trägerschaft erhalten die Mittel anteilig mit den Schülerkostensätzen

6 Drucksache 20/5144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Entfällt. Wenn nein: Weshalb nicht? III. Inklusion 1. Wie viele Schüler mit welchem sonderpädagogischem Förderbedarf (inklusive Autismus) werden derzeit in welchen Schulen in freier Trägerschaft beschult? Siehe Anlage 3; Qualitätsgesicherte Zahlen zum Schuljahr 2012/2013 stehen erst mit der Herbststatistik 2012 zur Verfügung. 2. Wie hat sich diese Zahl seit 2009 entwickelt? Anzahl Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Schuljahr an allen Schulen insgesamt darunter ohne Sonderschulen 2009/ / / Quelle: Herbststatistik 2009 bis Die Schüler freier Träger von Sonderschulen wurden bisher zu 100 Prozent vom Staat finanziert. Welche sollen die Schulen in freier Trägerschaft für einzelne Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Umsetzung der Inklusion erhalten? Die für inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft gezahlten Schülerkostensätze basieren auf den Personalbedarfsgrundlagen, die für Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderschwerpunkt an staatlichen Sonderschulen gelten. In diese Schülerkostensätze wird die kalkulatorische Miete aus den Schülerjahreskosten für Sonderschulen eingerechnet, wenn der Förderschwerpunkt des einzelnen Schülers/der einzelnen Schülerin Umbaumaßnahmen erfordert, ansonsten die kalkulatorische Miete der Schulform, die der Schüler/die Schülerin besucht. Die ermittelten Schülerkostensätze werden zu 100 Prozent als Finanzhilfe gewährt. IV. Übergang Schule Beruf 1. Sind die Stadtteilschulen in freier Trägerschaft in das Programm Übergang Schule Beruf eingebunden? a. Wenn ja, in welcher Form? Ja. Auch die Angebote der Jugendberufsagentur (JBA) stehen zur Verfügung. Um die Qualität der Berufsorientierung zu stärken, wird die Aufgabe im Verbund zwischen den Stadtteilschulen und staatlichen beruflichen Schulen erfüllt. Wesentliche Leistungen werden durch Lehrkräfte von beruflichen Schulen, aber auch Berufsberatern der Bundesagentur in den Abschlussjahrgängen der Stadtteilschulen erbracht. Auch Stadtteilschulen in freier Trägerschaft können solche Kooperationen begründen und werden dann gleich behandelt. b. Erhalten sie für die Gestaltung eines eigenen Übergangsmanagements? Nein, vielmehr erbringen die staatlichen beruflichen Schulen und die JBA ihre Leistungen kostenfrei und in Kooperation mit den Stadtteilschulen in freier Trägerschaft in diesen Schulen. Entfällt. Wenn ja, in welcher Größenordnung? Wenn nein: Weshalb nicht? 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5144 Auch staatliche allgemeinbildende Schulen erhalten keine zusätzlichen Ressourcen für ein Übergangsmanagement. Die Ressourcen sind ausschließlich den beruflichen Schulen und der JBA zugeordnet. V. Schulbau 1. Wie fließen die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Modell Hamburg Süd und mit Schulbau Hamburg in die Schülerkostensätze ein? Die Investitionstitel des Schulbaus werden in die Berechnung der Schülerjahreskosten nicht einbezogen, da diese Titel in ihrer Höhe jährlich stark schwanken können und durch einen erheblichen Sanierungsstau der staatlichen Schulen aus der Vergangenheit geprägt sind. Mit der kalkulatorischen Miete soll nicht punktuell das Errichten eines Schulgebäudes in einem bestimmten Haushaltsjahr aufgezeigt werden, sondern die Kosten der jährlichen Nutzung pro Schüler inklusive Abschreibung. Damit erreicht man stabile Gebäudekostenanteile, die die Vergleichbarkeit der Schülerjahreskosten über die Jahre hinweg gewährleisten. Die Berechnungsparameter wurden in enger Absprache mit Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft vereinbart. Daneben werden zusätzlich auch die Aufwendungen der Gebäudeunterhaltung (die marktüblich bereits in der Miete abgegolten wären) nach den Ist-Werten bei den staatlichen Schulen in die Schülerjahreskosten einbezogen. Im Übrigen siehe Anlage Hat sich hier eine Veränderung gegenüber der Eigenerledigung durch die Schulbehörde ergeben? Bezüglich der Berechnungsgrundlage der Schülerjahreskosten hat sich keine Veränderung ergeben. Entfällt. Wenn ja, in welcher Form und begünstigt oder benachteiligt dies die Schulen in freier Trägerschaft? 3. Welche Auswirkungen hat es auf die Schülerkostensätze und damit auf die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft, dass die Schulbehörde bislang nicht die volle Miete an Schulbau Hamburg zahlt? Aufgrund der Einbeziehung der kalkulatorischen Miete in die Berechnung der Schülerjahreskosten haben sich keine Auswirkungen ergeben. 7

8 Allgemeine Schulen in freier Trägerschaft 8 Art des Zuschusses Finanzhilfezahlungen nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen für Bauinvestitionen und Infrastrukturmaßnahmen an allgemeinen SfT ("Bürgermeister- Runde- Programm") (Drs. 16/6353 II) sowie aus Sonder-investitionsprogramm 2002 (Drs. 17/269) Entwicklung der Zahlungen aus Bundes- Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" zum Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen ("Bulmahn- Mittel") aus Sonderinvestitions-programm "Hamburg 2010" Bereich "Innovative Medienausstattung für Schulen" (Drs. 18/1146, 18/5746) aus "Hamburger Konjunkturoffensive 2009/ Nachhaltiges Wachstum" (Drs. 19/2250) Grundstücksüberlassungen (Verkehrswerte Drs. 19/519) Summe Jahr ab 2002 ab 2004 ab 2008 ab EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2000 *) Schulen Schulen *) Schulen Schulen Schulen Schulen Anlage 1 Drucksache 220/5144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

9 9 Art des Zuschusses Finanzhilfezahlungen nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen für Bauinvestitionen und Infrastrukturmaßnahmen an allgemeinen SfT ("Bürgermeister- Runde- Programm") (Drs. 16/6353 II) sowie aus Sonder-investitionsprogramm 2002 (Drs. 17/269) aus Bundes- Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" zum Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen ("Bulmahn- Mittel") aus Sonderinvestitions-programm "Hamburg 2010" Bereich "Innovative Medienausstattung für Schulen" (Drs. 18/1146, 18/5746) aus "Hamburger Konjunkturoffensive 2009/ Nachhaltiges Wachstum" (Drs. 19/2250) Grundstücksüberlassungen (Verkehrswerte Drs. 19/519) Summe Jahr ab 2002 ab 2004 ab 2008 ab EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Schulen Schulen Schulen Schulen Schulen Schulen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5144

10 10 Art des Zuschusses Finanzhilfezahlungen nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen für Bauinvestitionen und Infrastrukturmaßnahmen an allgemeinen SfT ("Bürgermeister- Runde- Programm") (Drs. 16/6353 II) sowie aus Sonder-investitionsprogramm 2002 (Drs. 17/269) aus Bundes- Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" zum Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen ("Bulmahn- Mittel") aus Sonderinvestitions-programm "Hamburg 2010" Bereich "Innovative Medienausstattung für Schulen" (Drs. 18/1146, 18/5746) aus "Hamburger Konjunkturoffensive 2009/ Nachhaltiges Wachstum" (Drs. 19/2250) Grundstücksüberlassungen (Verkehrswerte Drs. 19/519) Summe Jahr ab 2002 ab 2004 ab 2008 ab EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Schulen Schulen Schulen Schulen Schulen Schulen Drucksache 20/5144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

11 11 Art des Zuschusses Finanzhilfezahlungen nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen für Bauinvestitionen und Infrastrukturmaßnahmen an allgemeinen SfT ("Bürgermeister- Runde- Programm") (Drs. 16/6353 II) sowie aus Sonder-investitionsprogramm 2002 (Drs. 17/269) aus Bundes- Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" zum Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen ("Bulmahn- Mittel") aus Sonderinvestitions-programm "Hamburg 2010" Bereich "Innovative Medienausstattung für Schulen" (Drs. 18/1146, 18/5746) aus "Hamburger Konjunkturoffensive 2009/ Nachhaltiges Wachstum" (Drs. 19/2250) Grundstücksüberlassungen (Verkehrswerte Drs. 19/519) Summe Jahr ab 2002 ab 2004 ab 2008 ab EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Schulen Schulen Schulen Schulen Schulen Schulen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5144

12 12 Art des Zuschusses Finanzhilfezahlungen nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen für Bauinvestitionen und Infrastrukturmaßnahmen an allgemeinen SfT ("Bürgermeister- Runde- Programm") (Drs. 16/6353 II) sowie aus Sonder-investitionsprogramm 2002 (Drs. 17/269) aus Bundes- Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" zum Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen ("Bulmahn- Mittel") aus Sonderinvestitions-programm "Hamburg 2010" Bereich "Innovative Medienausstattung für Schulen" (Drs. 18/1146, 18/5746) aus "Hamburger Konjunkturoffensive 2009/ Nachhaltiges Wachstum" (Drs. 19/2250) Grundstücksüberlassungen (Verkehrswerte Drs. 19/519) Summe Jahr ab 2002 ab 2004 ab 2008 ab EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2012 **) Schulen Schulen Quelle: BSB-Daten *) DM umgerechnet in EUR **) Bewilligte Finanzhilfe, endgültige Festsetzung erfolgt im Dezember 2012 noch Anlage 1 Drucksache 20/5144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5144 Anlage 2 13

14 Drucksache 20/5144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 14

15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/

16 16 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt an Hamburger allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft im Schuljahr 2011/12 (ohne Erwachsenenbildung) Schulform Grundschule Schulname Förderschwerpunkt* Bugenhagen- Schule Ottensen, Evangelische Grundschule an der Osterkirche Christian- Morgenstern- Schule (Grundschule) Joseph- Carlebach- Schule (Grundschule) monaddrei- Schule Hamburg Private Grundschule Brecht Jahrgangsstufe VSK geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Lernen Sprache Lernen Sprache geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Lernen Anlage 3 Drucksache 20/5144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

17 17 Schulform Sonderschule Schulname Förderschwerpunkt* Bugenhagen- Schule Alsterdorf, Schule für Kinder mit besonderem Förderbedarf Christophorus- Schule Friedrich- Robbe-Institut Michael Schule Jahrgangsstufe VSK Hören geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Lernen Sprache schwerst-/mehrfachförderbedürftig geistige Entwicklung Lernen geistige Entwicklung schwerst-/mehrfachförderbedürftig geistige Entwicklung Lernen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5144

18 18 Schulform Schulname noch Sonderschule Raphael- Schule Gymnasium Sophie-Barat- Schule Förderschwerpunkt* Stadtteilschule (einschließlich Schulen der Langform) August- Hermann- Francke-Schule Farmsen Bugenhagen- Schule Alsterdorf (Stadtteilschule) Christian- Morgenstern- Schule (Stadtteilschule) Joseph- Carlebach- Schule (Stadtteilschule) Jahrgangsstufe VSK geistige Entwicklung Lernen 6 körperliche und motorische Entwicklung Hören Hören geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Lernen Sprache körperliche und motorische Entwicklung Lernen Drucksache 20/5144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

19 19 Förderschwerpunkt* Schulform Schulname noch Stadtteilschule (einschließlich Schulen der Langform) Katholische Schule Altona Katholische Schule Neugraben Neue Schule Hamburg Quelle: Herbststatistik 2011 Rudolf-Steiner- Schule Altona Jahrgangsstufe VSK Lernen Sprache Lernen Rudolf-Steiner- Schule Wandsbek Sehen Wichern-Schule (Stadtteilschule) 9 Lernen Sprache * Soweit in der Kategorie "Förderschwerpunkt" die Zahl der Schülerinnen und Schüler weniger als fünf betrug, wurde aus Datenschutzgründen "" angegeben Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5144

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