Pilotprojekt: Elektronische Gesetzesverkündung im Saarland

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1 9 21. Jahrgang Nr. 3 Das Informations-Magazin für alle juris Kunden Pilotprojekt: Elektronische Gesetzesverkündung im Saarland Seite 2 Weitere Top-Themen in dieser Ausgabe: Allianz im juristischen Verlagsbereich Webinare bei juris Seite 3 Seite 6 juris übernimmt OLG-Reporte Rabattaktion für juris Brief-Leser Seite 8 Seite 12

2 Aus dem Unternehmen Pilotprojekt: Saarland auf dem Weg zur elektronischen Gesetzesverkündung Als erstes Bundesland führt das Saarland die elektronische Verkündung von Gesetzen ein. Dazu entwickelt die juris GmbH im Auftrag des Saarlandes eine Online-Plattform, auf der interessierte Bürger künftig die neu verkündeten Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes kostenlos einsehen können. Das Verkündungsportal soll Ende 2009 freigeschaltet werden. Erstmals werden damit über ein Online-Portal die neu verkündeten Gesetze und Gesetzesänderungen des Landes auf elektronischem Wege frei zugänglich sein. Die elektronische Veröffentlichung im Verkündungsportal wird künftig die amtliche Verkündungsform sein und die bisherige amtliche Verkündung im gedruckten Amtsblatt ablösen. Dies regelt das Gesetz zur Einführung der elektronischen Form für das Amtsblatt des Saarlandes, das Ende Juli 2009 in Kraft getreten ist. Lediglich für amtliche Bekanntmachungen und öffentliche Zustellungen, die keine Auswirkungen auf den Rechtsbestand haben, bleibt eine Papierteilausgabe des Amtsblattes erhalten. Karl Rauber, Chef der Staatskanzlei des Saarlandes und Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten Auf der Internetplattform können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger dann einfach und kostenlos über neue Gesetze und andere Rechtsänderungen informieren. Zur Benutzerfreundlichkeit tragen unter anderem auch spezielle Funktionen bei, mit denen die elektronischen Dokumente komfortabel gefunden, angeschaut und ausge- druckt werden können. Weitergehende Recherchemöglichkeiten bietet eine Verlinkung der Amtsblattinhalte mit der von der juris GmbH betriebenen Internetdatenbank zum konsolidierten saarländischen Landesrecht. Das neue Verkündungsportal vereint damit in einem Medium die neu verkündeten Gesetze und Gesetzesänderungen mit den konsolidierten Gesetzestexten. Ein Wechseln zwischen dem Amtsblatt und einer Textausgabe des Gesetzes, wie es bisher erforderlich war, wird künftig nicht mehr notwendig sein. Mit der gesetzlichen Einführung der ausschließlichen rechtsverbindlichen elektronischen Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen nimmt das Saarland eine Vorreiterrolle in Deutschland ein. Denn trotz aller Entwicklungen in den Bereichen des E-Governments und der E-Legislation ist bislang noch kein Bundesland zur rechtsverbindlichen elektronischen Verkündung seiner Gesetze und Rechtsverordnungen übergegangen. Mit dem Wechsel zur elektronischen Verkündung beweist das Saarland auf verfassungsrechtlich anspruchsvollem Gebiet erneut seine Fähigkeit, Neuland zu beschreiten und bundesweit Maßstäbe zu setzen, so Chef der Staatskanzlei des Saarlandes und Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten Karl Rauber. Die elektronische Verkündung der saarländischen Gesetze und Rechtsverordnungen bringt eine ganz neue Form des Online-Dienstes für Bürgerinnen und Bürger mit sich. Diese können sich künftig schneller, besser und rund um die Uhr über aktuelle Entwicklungen im Landesrecht informieren, betont Minister Rauber. juris ist bereits seit vielen Jahren ein zuverlässiger, flexibler und technologisch führender Partner bei der Umsetzung neuer E-Justice- und E-Government-Projekte der Länder und des Bundes. Zur gesetzlichen Regelung: Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Form für das Amtsblatt des Saarlandes beruht auf einer Änderung des Artikels 102 der Saarländischen Verfassung im Jahr 2008, wodurch eine entsprechende gesetzliche Regelung erst ermöglicht wurde. Das Einführungsgesetz nimmt eine inhaltliche Aufgliederung des Amtsblattes in einen Teil I und einen Teil II ähnlich dem Bundesgesetzblatt vor. Gesetze und Rechtsverordnungen sowie einige weitere Verkündungsgegenstände wie Staatsverträge und Verwaltungsabkommen werden demnach künftig ausschließlich und rechtsverbindlich in einer Online-Teilausgabe des Amtsblattes ( Amtsblatt Teil I ) elektronisch verkündet. Dagegen verbleiben alle übrigen Veröffentlichungsgegenstände in einer Papier-Teilausgabe des Amtsblattes ( Amtsblatt Teil II), werden parallel dazu aber ebenfalls online verfügbar gemacht. Die Beibehaltung einer Papier-Teilausgabe ist derzeit noch erforderlich, weil bestimmte Veröffentlichungen aufgrund Bundesrechts in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt erfolgen müssen und rechtlich umstritten ist, ob dafür ein elektronisches Medium ausreicht. Die Online-Veröffentlichung ist im Gesetz so ausgestaltet, dass sowohl ein hoher technischer Sicherheitsstandard als auch die Allgemeinzugänglichkeit des Amtsblattes für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet sind. Seite 2

3 Aus dem Unternehmen Chefsache Gemeinsam die Online-Rechtsinformationswelt gestalten Übergreifende Allianz im juristischen Verlagsbereich beschlossen Fünf der größten juristischen Fachverlage haben mit juris eine Allianz gegründet mit dem Ziel, juristischen Experten auch online ein umfassendes Fachinformationsangebot zur Verfügung zu stellen. Für den Rechtsanwender erschließt sich durch die Allianz eine Online-Bibliothek zu allen Fragen des Rechts, von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilrecht. Geschäftsführer Dr. h. c. Gerhard Käfer In wenigen Tagen ist es wieder soweit eine der größten Messen Deutschlands öffnet ihre Pforten: die Frankfurter Buchmesse. Natürlich sind auch wir wieder vor Ort und freuen uns darauf, Ihnen unsere Neuheiten, wie etwa den Internetrechtskommentar von Heckmann oder den neuen juris PraxisKommentar BGB Internationales Privatrecht zu präsentieren. Zentrales Thema ist in diesem Jahr die große Allianz, die wir mit fünf führenden Fachverlagen geschlossen haben. Dank dieser Kooperation finden Sie bei juris inzwischen zu allen Rechtsgebieten auch im Sekundärbereich ein konkurrenzfähiges Informationsangebot. So können Kommentare wie unter anderem der Großkommentar Erman BGB bzw. der Tipke/ Kruse zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung des Verlages Dr. Otto Schmidt sowie der Hauck/Noftz des Erich Schmidt Verlages zum Sozialgesetzbuch online bei juris recherchiert werden. Auch bei der Erschließung neuer Geschäftsfelder sind wir weiterhin aktiv. Neben dem Aufbau spezieller Online-Rechtsinformationsdienste hat juris unter anderem zusammen mit dem Bund und zahlreichen Ländern Informationsplattformen für Bürger im Internet (sog. Bürgerservices) realisiert. Als Partner des Saarlandes entwickeln wir eine Online-Plattform für die elektronische Gesetzesverkündung. Damit setzen wir auch beim Thema E-Government neue Maßstäbe. Die Vereinbarung wurde am 24. Juni 2009 in Berlin unterzeichnet. Partner der Allianz sind die juris GmbH, die Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Stollfuß Medien, der Erich Schmidt Verlag, der Verlag Dr. Otto Schmidt und der Verlag de Gruyter Rechtswissenschaften. Mit dieser Allianz werden künftig alle relevanten Rechtsinformationen aus den Verlagen insbesondere Zeitschriften, Kommentare und Handbücher nicht nur untereinander, sondern auch mit der Rechtsprechung, den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften von juris verknüpft und somit online mit einem Klick verfügbar sein. Samuel van Oostrom, Geschäftsführer der juris GmbH, führt aus: juris fühlt sich durch die Allianz in seiner Strategie bestärkt und bestätigt, das führende Angebot an Rechtsinformationen durch eine Vielfalt von Autorencontent zu erweitern und wird an diesem langfristigen Ziel auch festhalten. Die Organisationsform der Allianz als Netzwerk entspricht den beteiligten Interessen in besonderem Maße und ist ein Vorbild für die Kooperation mit allen Verlagspartnern von juris. Samuel van Oostrom, Geschäftsführer der juris GmbH Themenschwerpunkte der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm sind die Öffentliche Verwaltung, Baurecht und das Personalwesen. Stollfuß Medien Fortsetzung auf der nächsten Seite Seite 3

4 Aus dem Unternehmen juris weiter auf Erfolgskurs juris hat auch das vergangene Jahr mit einem Umsatzplus abgeschlossen. Sowohl der Umsatz als auch das wirtschaftliche Ergebnis konnten gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert werden. Die juris GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2008 mit einem Gesamtumsatz von rd. 31 Mio. Euro ein Plus von 8,31 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Jahresergebnis 2008 liegt 9,29 Prozent über dem Vorjahresergebnis. Seit Jahren wächst juris kontinuierlich auf gutem Niveau. Die positive wirtschaftliche Entwicklung ist umso erfreulicher, wenn man den Statistiken Glauben schenkt, wonach die Umsatzzuwächse bei den Fachverlagen mit 1,9 Prozent 2008 deutlich moderater ausgefallen sind als in den Jahren zuvor, so Samuel van Oostrom, Geschäftsführer der juris GmbH. Das Wachstum im letzten Jahr zeigt, dass juris mit der strategischen und innovationsgetriebenen Neuausrichtung der vergangenen Jahre den richtigen Weg eingeschlagen hat. Mit der technischen Weiterentwicklung von juris.de sowie dem konsequenten Ausbau unseres Angebotes an Online-Rechtsinformationen und der Ausarbeitung zielgruppenspezifischer Angebote konnten wir den Anforderungen unserer Kunden gerecht werden und neue Kunden hinzugewinnen, so van Oostrom. Derzeit können juris-kunden in über 80 Zeitschriften und 200 Kommentaren und Handbüchern sowie zahlreichen Arbeitshilfen recherchieren. Der Bereich elektronische Dienstleistungen wurde 2008 ebenfalls weiter ausgebaut. Im Zuge der E- Government-Initiative der Länder wurden für die Bundesländer Niedersachsen und Baden-Württemberg nach einer Ausschreibung neue Rechtsinformationssysteme entwickelt, nun folgt ein vergleichbares Projekt für das Land Hessen. Gemeinsam die Online-Rechtsinformationswelt gestalten (Fortsetzung) bietet Produkte für alle Berufsgruppen des Steuerrechts und die gewerbliche Wirtschaft an. Der Erich Schmidt Verlag verfügt über ein breites Produktportfolio im Bereich des Sozial- und Umweltrechts. Der Verlag Dr. Otto Schmidt ist fokussiert auf die Bereiche Wirtschafts-, Steuer- und Zivilrecht. Programmatischer Schwerpunkt des Verlages de Gruyter bildet unter anderem das Strafrecht. Die allgemeine Entwicklung des deutschen Marktes für Rechtsinformationen zeige, so Samuel van Oostrom, dass die Aufteilung und Fragmentarisierung in einen Online- und Offline-Bereich der Vergangenheit angehört. Heute gehe es immer stärker darum, der Fachwelt ein Online-Informationsangebot zu unterbreiten, das von den anerkannten Printwerken unterstützt wird. juris trage dem Rechnung, indem es mit renommierten Verlagen Allianzen eingeht. Der besondere Charakter der Zusammenarbeit mit juris bestehe darin, dass juris seine Partner in der für sie langfristigen Kontinuität bei der erforderlichen Wende zu Online-Aktivitäten aktiv unterstützen möchte. juris wird gemeinsam mit seinen Partnern dafür Sorge tragen, dass es auf dem deutschen Markt für Rechtsinformationen einen Konsolidierungsbzw. Kristallisationspunkt gibt, der Partnern Raum bietet, ihre Identität zu wahren. juris als Premiummarke für juristische Online-Informationen wird seinen Partnern dazu die Grundlage bieten, ergänzt van Oostrom. Für alle Allianz-Verlage erklärt Clemens Köhler, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm: Wir Verlage wollen auch online aktiv die Produktentwicklung steuern und unsere Inhalte vermarkten juris bietet dazu das passende Umfeld. Wir haben uns nie als bloße Lizenzgeber verstanden, sondern als gleichberechtigte Partner und mit juris können wir gemeinsam die Zukunft der Online-Rechtsinformationswelt gestalten. Wir verstehen diese Allianz als ein Netzwerk, in dem die Stärken aller genutzt werden, um für unsere Kunden ein interessantes und vielfältiges Angebot zu schaffen. Wir laden alle Verlage ein, sich an dieser Allianz zu beteiligen und ihre Inhalte im Rahmen der Allianz zu vermarkten. Clemens Köhler, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm Seite 4

5 Aus der Praxis Persönlich Erfolgreiches Messejahr bestätigt positive Unternehmensentwicklung juris ist auf vielen Messen vertreten. Einige Großveranstaltungen fanden bereits statt, andere, wie etwa die Buchmesse, stehen noch aus. Während der Buchmesse vom 14. bis 18. Oktober präsentieren wir unsere Neuheiten, z. B. den juris Internetrechtskommentar von Heckmann als E- Book oder den überarbeiteten juris BGB-Kommentar. Zentrales Thema wird in diesem Jahr die große Allianz sein, die wir mit fünf führenden Fachverlagen geschlossen haben. Dank dieser Kooperation können wir Ihnen inzwischen mehrere Hunderte renommierte Werke und Fachzeitschriften anbieten, viele davon gibt es exklusiv bei uns online. Natürlich umfassend verlinkt. Franz Linnartz Franz Linnartz, Herausgeber des Anwalt- ZertifikatOnline Erbrecht und Mitherausgeber des juris PraxisReports Familienund Erbrecht; Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht bei Kanzlei Linnartz Rechtsanwälte, Koblenz Geboren am in Münstermaifeld, verheiratet, zwei Töchter Besuchen Sie uns auf der Buchmesse Halle 4.2, Stand Nr. G 433 Wir freuen uns darauf, Ihnen unsere Neuheiten, wie den Internetrechtskommentar von Heckmann oder den überarbeiteten juris BGB-Kommentar, zu präsentieren. Kindheitstraum? Ein kleiner Schäferhund Rückzugsgebiet? Bequeme Liegefläche und ein Glas Whisky Luxus? Über Zeit frei disponieren zu können Lieblingsfilm? High Noon Perfekter Tag? Jeder Tag, den ich mit meiner Familie gesund verbringen kann Schönste Erinnerung? Das sag ich nicht, obwohl es schön ist, Neider zu haben Musik? Gershwin, Glenn Miller, Schubert, Mozart, Beethoven Beim EDV-Gerichtstag, der kürzlich auf dem Campus der Universität des Saarlandes stattfand, konnten sich Juristen und IT-Experten einen Überblick über elektronische Datenbanken, IT-Lösungen für die Justiz, spezielle Anwaltssoftware und allgemeine juristische Programme verschaffen. Einen Ausblick gab es auf die von juris entwickelte Plattform für die elektronische Gesetzesverkündung im Saarland. Der Eröffnungsabend mit über 500 Gästen fand traditionell am Vorabend der Messe bei juris statt. Beim diesjährigen Deutschen Anwaltstag in Braunschweig war die Resonanz ebenfalls durchweg positiv. Neben der Vorstellung neuer Produkte standen im Rahmen einer Expertenstunde Edith Linnartz, Herausgeberin des AnwaltZertifikatOnline Arbeitsrecht, und Franz Linnartz, Herausgeber des AnwaltZertifikatOnline Erbrecht sowie Mitherausgeber des juris PraxisReports Familienund Erbrecht, als Experten für Fachfragen zur Verfügung. Größte Herausforderung? Meine drei Frauen Inspiration? Joggen im Wald Empfang auf dem juris-messestand beim Deutschen Anwaltstag in Braunschweig Seite 5

6 Aus der Praxis Tipps und Tricks Vereinfachte Suche mit automatisierter Vorschlagsliste Dank der Vorschlagsliste werden bereits während des Eintippens von Buchstaben eines Suchbegriffes mögliche Suchwörter eingeblendet. Die geeigneten Suchwörter können einfach per Mausklick in die Suchmaske übernommen werden. Mit jedem weiteren eingegebenen Buchstaben ändert sich die Vorschlagsliste dynamisch. Der Nutzer spart sich bei der Eingabe das Tippen und hat gleichzeitig mehr Sicherheit durch die Anzeige der für die Suche geeigneten Begriffe. Zur richtigen Zuordnung der Begriffe in den Kontext werden in der Schnellsuche zusätzlich weitere Suchaspekte angezeigt, wie Norm, Gericht, Aktenzeichen, Autor, Fundstelle oder Text. So kann der Nutzer zum Beispiel unterscheiden, ob es sich bei dem vorgeschlagenen Begriff WEG um das Wohnungseigentumsgesetz (Norm) oder das Wort weg (Text) handelt. Neben den Vorschlägen verdeutlichen verschieden lange Balken die relative Häufigkeit der angebotenen Begriffe im Dokumentbestand. Nach Übernahme des Suchwortes in die Suchzeile schließt sich das Fenster automatisch. Die getippten Buchstaben des Suchwortes werden unmittelbar zum juris-rechner übertragen, das jeweilige Ergebnis zurückgeschickt und live in die bestehende Seite eingefügt. Dieser Vorgang wiederholt sich bei jedem getippten Buchstaben, so dass sich die Vorschläge je nach Eingabe verändern. Möchten Sie mit mehreren Kriterien suchen, lösen Sie nach dem ersten Begriff die Suche aus. Nach Eingabe jedes weiteren Begriffes klicken Sie dann auf Suche verfeinern. Die Vorschlagsliste ist auch beispielsweise sehr hilfreich bei der Suche nach Aktenzeichen oder komplizierten Fundstellen. Bei der Suche nach Gesetzen oder Verordnungen werden über das Suchkriterium Titel in der erweiterten Suchmaske die eingegebenen Suchbegriffe sogar im gesamten Kontext des Gesetzesbzw. Verordnungstitels gesucht. Sie müssen also nicht wissen, mit welchem Begriff der Titel eines Gesetzes beginnt. Innerhalb der Vorschläge können Sie über die Pfeile am oberen Rand seitenweise vor- oder zurückblättern. Die Funktion kann für die Dauer einer Session (bis zum nächsten Einloggen) durch Klick auf das Kreuz oben rechts abgeschaltet werden. Sie können die Funktion auf Wunsch über Mein juris auf der Karte Persönliche Einstellungen auch dauerhaft deaktivieren. Besuchen Sie unseren virtuellen Seminarraum! Als erster Datenbankanbieter von Rechtsinformationen bietet juris seinen Kunden die Möglichkeit, an Online-Einführungsseminaren teilzunehmen. Mit Hilfe der so genannten Webinare soll Neukunden die Einführung in die Datenbankrecherche erleichtert bzw. bestehenden Kunden neue Möglichkeiten im Umgang mit juris.de gezeigt werden. Alles, was dafür benötigt wird, ist eine Internetverbindung, ein installierter Flash-Player und ein Computer mit Lautsprechern oder Kopfhörern. Der Seminarleiter (= Moderator) ist über eine Web-Kamera live im Internet zu sehen und führt die Teilnehmer online in die juris-recherche ein. Über Lautsprecher bzw. Kopfhörer ist der Moderator zu hören. Die Teilnehmer können Fragen per Chat stellen. Eingegebene Fragen erscheinen unmittelbar auf dem Bildschirm und werden vom Moderator beantwortet. Mittels eines Headsets kann auch direkt mit dem Moderator kommuniziert werden. Ein Webinar dauert ca. eine halbe Stunde. Die Teilnehmerzahl ist unbegrenzt. Neben dem Einführungsseminar sind weitere Online-Schulungen zu speziellen Themen geplant. Informationen zur Anmeldung für das Einführungs- Webinar finden Sie unter Info: Ein Webinar ist ein Online-Seminar, das mit einem Seminarleiter (= Moderator) und einem oder mehreren Teilnehmern live in einem virtuellen Seminarraum erfolgt. Dort können die Teilnehmer die Bildschirminhalte des Referenten also Präsentationen, Software-Anwendungen etc. sehen und über verschiedene Wege (z. B. per Voice-over-IP bzw. Telefonkonferenz oder Chat) miteinander kommunizieren. Seite 6

7 Aus der Praxis juris spart wertvolle Arbeitszeit Die Stadt Frankfurt am Main ist mit inzwischen mehr als 1000 Nutzern seit 1987 juris Kunde. Christian Schmidt arbeitet als Magistratsoberrat beim Rechtsamt der Stadt. Er kennt juris bereits seit seiner Studienzeit. Die Mitarbeiter der Stadt nutzen vor allem die Rechtsprechung von juris, aber auch Kommentare und Lexika spielen laut Christian Schmidt zunehmend eine tragende Rolle in der täglichen Arbeit. Die Vorteile liegen für Schmidt vor allem darin, dass juris eine Fülle juristischer Informationen aus einer Hand liefert. Die Quelle ist dazu absolut vertrauenswürdig. Das Online-Angebot von juris liefere tagesaktuelle Informationen: Gerade heutzutage ist das Recht in einer ständigen Veränderung begriffen. Es kommt darauf an, aktuelle Entwicklungen im Blick zu haben, um richtige Entscheidungen treffen zu können. Daneben können die digitalen Informationen ohne Medienbruch unmittelbar in Schriftsätze übernommen werden. Das spart wertvolle Arbeitszeit. Die Akzeptanz ist laut seiner Aussage sehr groß. Das Interesse an qualifizierten juristischen Informationen sei immens. Dies zeige sich nicht zuletzt an der großen Zahl der Nutzer. Innerhalb von acht Wochen, nachdem das Angebot in der Stadtverwaltung bekannt gemacht wurde, stieg die Nachfrage auf 1000 Freischaltungen. Und auch in puncto Benutzerfreundlichkeit lässt juris den Wettbewerb hinter sich: juris ist ein ausgereiftes System, das in der Benutzerfreundlichkeit weit vor Konkurrenzprodukten anzusiedeln ist. Die,einfache Suche ist so intelligent, dass ich die erweiterte Suche nur in wenigen Ausnahmefällen bemühen muss. Christan Schmidt würde juris jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen: Ich denke immer, dass das Angebot eigentlich nicht mehr optimiert werden kann und bin doch stets angenehm überrascht, dass es juris gelingt, neue, hilfreiche Produkte zu entwickeln. Christian Schmidt, Magistratsoberrat beim Rechtsamt der Stadt Frankfurt am Main Neue Funktionen erleichtern die Recherche Neben der Erweiterung der Inhalte werden auch technologische Funktionen kontinuierlich ausgebaut. Folgende neue Funktionen stehen in juris.de seit kurzem zur Verfügung: Es öffnet sich ein Eingabefenster, in dem die -Adresse des Empfängers sowie ein beliebiger Text eingefügt und der Link versendet werden kann: Vereinfachte Suche mit automatisierter Vorschlagsliste Bereits während des Eintippens von Buchstaben eines Suchbegriffes werden mögliche Suchwörter eingeblendet. Die Funktion ist für die Schnellsuche und in bestimmten Suchfeldern der erweiterten Suche installiert und steht den Anwendern von juris.de kostenfrei zur Verfügung. Lesen Sie zur Anwendung der Vorschlagsliste bitte Tipps und Tricks auf Seite 6. Sendefunktion Ab jetzt können Sie den Link zu einem recherchierten Dokument direkt aus juris.de versenden. Über das Aktions-Icon Neuerungen bei Recherche nach Gesetzen 1. Seit kurzem sind die Fundstellenangaben in den dokumentarischen Fußnoten direkt auf die Bundesgesetzblätter verlinkt. Somit sind die Bundesgesetzblätter nunmehr auch über einen Link aufrufbar. Beispiel: Beispiel: 3. Außerdem verbessert wurde die Darstellung der geänderten Vorschriften bei den Änderungshistorien. Dies dient der besseren Übersicht und einer vereinfachten Informationserschließung. Beispiel: können Funktionen wie Drucken, Speichern, Senden usw. aufgerufen werden. Die Sendefunktion ist mit Klick auf das Kuvert zu aktivieren: 2. Optimiert wurde zudem die Anzeige der Datumsausgabe im Rahmen der Änderungshistorie, so dass eine bessere Lesbarkeit gewährleistet ist. Seite 7

8 Neue Produkte juris übernimmt OLG Reporte Im Oktober 2008 hatten der Verlag Dr. Otto Schmidt und juris eine langfristige Zusammenarbeit vereinbart. Im Zuge dieser Kooperation hat juris den bisher vom Verlag Dr. Otto Schmidt herausgegebenen OLG Report übernommen. Ab Oktober 2009 sind die fünf Regionalausgaben des OLG Reports bei juris als elektronischer Newsdienst erhältlich. Der juris OLG Report enthält wie bisher die aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in Zivilsachen. Neu sind die von Experten aus der Praxis verfassten Kurzanmerkungen, welche den Kern der Entscheidung im Überblick wiedergeben. Im Gegensatz zum bisherigen zweiwöchentlichen Erscheinen ist der juris OLG Report wöchentlich erhältlich. Durch die Umstellung vom Zeitschriften- auf das Online-Format sind die Ausgaben nicht nur preisgünstiger als bisher, sondern auch aktueller. Zudem erhalten die Kunden wie bisher ein Archiv zur OLG- und BGH-Rechtsprechung. Das neue Archiv umfasst anstatt der bisher verfügbaren Entscheidungen jetzt ca Entscheidungen im Volltext mit Verlinkungen und Verweisen. Die bisherige Begrenzung auf Rechtsprechung seit 1991 entfällt, so dass ab Oktober alle Entscheidungen der Zivilsenate der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes seit 1947 abrufbar sind. Zum wird die Zeitschriftenausgabe des OLG Reports dann komplett eingestellt. Die bisherigen Kunden der Zeitschrift werden auf den juris OLG Report umgestellt. Dieser ist für 15 Euro/Monat (für einen Nutzer) inklusive Archiv abonnierbar. Der juris OLG Report ist in fünf Regionalausgaben erhältlich: OLG Report Nord (Celle, Hamburg, Schlewig, Oldenburg, Braunschweig, Bremen) OLG Report Mitte (Frankfurt, Koblenz, Zweibrücken, Saarbrücken) OLG Report Süd (München, Stuttgart, Karlruhe, Nürnberg, Bamberg) OLG Report Ost (KG, Dresden, Brandenburg, Naumburg, Jena, Rostock) OLG Report NRW (Hamm, Düsseldorf, Köln) Aktuelle Entwicklungen im Internetrecht Die Fülle an Rechtsprechung und Gesetzesänderungen der letzten beiden Jahre waren Anlass für die Neuauflage des juris Praxis- Kommentars Internetrecht. So wurden die Kapitel zum Urheberrecht, zu E- Government und zum elektronischen Rechtsverkehr sowie Teile der Kommentierung des TMG besonders aktualisiert und erweitert. Das Kapitel Strafrecht wurde neu gefasst und ist nun auch Bestandteil des Printwerkes. Aber auch die Kapitel zu Domainrecht, Datenschutz, E-Commerce und Arbeitsrecht wurden auf den neuesten Stand gebracht. Damit werden wieder alle praxisrelevanten Rechtsfragen rund um die Internetnutzung in einem kompakten Werk beantwortet. Die Erstauflage des Kommentars war schon im zweiten Jahr seines Erscheinens ausverkauft. Herausgeber des Praxiskommentars ist Prof. Dr. Dirk Heckmann, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sicherheits- und Internetrecht an der Universität Passau und Leiter des Center for IT-Compliance and Trust an der Zeppelin University Friedrichshafen. Er hat sich durch zahlreiche Publikationen und Vorträge im Bereich des Internetrechts einen Namen gemacht. Als nebenamtlicher Verfassungsrichter, Gutachter und Betreiber einer Wiki-Plattform und eines Blogs zum IT-Recht hat er einen besonderen Bezug zur IT-Rechtspraxis. Dirk Heckmann ist auch Herausgeber des juris PraxisReports IT-Recht. Das Werk richtet sich an Internetrechtseinsteiger sowie an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Richter und Verwaltungsbeamte, die sich in der täglichen Praxis mit Fragen des Internetrechts beschäftigen. Aber auch für in der Ausbildung befindliche Juristen ist der Kommentar ein hilfreiches Arbeitsinstrument. Der Kommentar wird online ständig aktualisiert und ist wie alle juris Werke mit der Rechtsprechung sowie Normen- und Literaturnachweisen von juris verlinkt. Seite 8

9 Neue Produkte SGB VII-Kommentar jetzt auch als Buch erhältlich Der bereits im Frühjahr online erschienene juris PraxisKommentar SGB VII (siehe Artikel im juris Brief Nr. 1/2009) ist seit Ende Juli nunmehr auch als Printausgabe erhältlich. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten stellen für Erwerbstätige eine mitunter existenzbedrohende Gefahr dar. Der Mitverantwortung der Versicherten kommt dabei immer größere Bedeutung zu. Der neue juris PraxisKommentar SGB VII bietet umfassende und aktuelle Erläuterungen zur Gesetzlichen Unfallversicherung und berücksichtigt die Änderungen des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) vom 30. Oktober Die Autorinnen und Autoren sind erfahrene Praktiker, die sich täglich mit den Kernfragen der Gesetzlichen Unfallversicherung in der Sozialgerichtsbarkeit, bei den Berufsgenossenschaften, bei den Unfallversicherungsträgern und in der Hochschulausbildung beschäftigen. Der Kommentar zum SGB VII ergänzt das Gesamtwerk des juris PraxisKommentars SGB, der von den Richtern am Bundessozialgericht Prof. Dr. Rainer Schlegel und Dr. Thomas Voelzke herausgegeben wird. Herausgeber des juris PraxisKommentars SGB VII ist Prof. Dr. Stephan Brandenburg. Er ist Mitglied der Geschäftsführung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg, und als Autor und Herausgeber renommierter Werke zu Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung bekannt. Nach Art. 61 Buchstabe c, Art. 65 Buchstabe b EUV auf der Grundlage des Vertrages von Amsterdam ist die Europäische Gemeinschaft ermächtigt, die mitgliedstaatlichen Regelungen im Bereich des Internationalen Privatrechts zu vereinheitlijuris PraxisKommentar BGB: Neuer Band Internationales Privatrecht Das internationale Privatrecht hat in der jüngsten Vergangenheit eine bedeutsame Entwicklung genommen. Dies war Anlass den juris PraxisKommentar BGB um einen neuen Band zum Internationalen Privatrecht zu ergänzen. chen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ( Rom II-Verordnung ), welche zum in Kraft tritt, hat die Europäische Gemeinschaft erstmals von dieser Befugnis Gebrauch gemacht. Am ist die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ( Rom-I-Verordnung ) verabschiedet worden, welche ab dem gilt. Der Kommentar behandelt die Vorschriften des EGBGB zum Internationalen Privatrecht unter Berücksichtigung der Rom-I-Verordnung und der Rom-II-Verordnung. Herausgeber des juris PraxisKommentars BGB Internationales Privatrecht ist Dr. Dr. Ingo Ludwig. Die Kommentierungen erfolgen durch Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Der Kommentar richtet sich an Praktiker, insbesondere Richter, Rechtsanwälte und Notare. Seite 9

10 Neue Produkte E-Learning: Neue Rechtsgebiete bei Online-Fortbildung für Anwälte Seit kurzem können sich Rechtsanwälte auch im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Erbrecht mit dem AnwaltZertifikatOnline weiterbilden. Die Abonnenten des AnwaltZertifikatOnline erhalten alle zwei Wochen per drei Aufsätze und drei praxisbezogene Beiträge zu aktuellen Gerichtsentscheidungen aus den juris Praxisreporten. Die speziell zu Fortbildungszwecken von namhaften Autoren aus der Praxis geschriebenen Aufsätze thematisieren die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur. Wertvolle Praxishinweise erleichtern zudem die Einordnung und Umsetzung in der täglichen anwaltlichen Arbeit. Vierteljährlich können Online-Prüfungen absolviert werden. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein Zertifikat der DAA bescheinigt und ist im Rahmen der DAV-Fortbildungsbescheinigung mit bis zu vier Stunden anerkannt. Die Rechtsanwaltskammer Köln erkennt Online-Fortbildungen zudem im Rahmen der Pflicht-Fortbildung für den Fachanwalt nach 15 FAO an. Das AnwaltZertifikatOnline Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst inhaltlich die gesamte Bandbreite der beiden Rechtsgebiete. Neben Beiträgen aus den Bereichen Personenhandels- und Kapitalgesellschaftsrecht werden unter anderem auch allgemeines Handels- und Vertriebsrecht berücksichtigt. Bedeutsame Gesetzesvorhaben sowie Erfahrungsberichte mit neuen Gesetzen oder Gesetzesänderungen werden dargestellt und kommentiert. Herausgeber sind Rechtsanwalt Günter Friedel von der IHK Düsseldorf und Rechtsanwalt Dr. Karl von Hase von der Kanzlei GSK Stockmann & Kollegen in Düsseldorf. Das bereits Mitte Juli gestartete AnwaltZertifikat Online Erbrecht beinhaltet neben dem Erbrecht auch Beiträge aus angrenzenden Rechtsgebieten, zum Beispiel zum Familienrecht, Betreuungsrecht, Mietrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht oder auch zum Arbeitsrecht. Thematisiert wird auch das Steuerrecht, insbesondere das Erbschaftsteuerrecht sowie das Schenkungssteuerrecht. Darüber hinaus werden Probleme des Einkommensteuerrechts bei der vorweggenommenen Erbfolge und im Erbfall berücksichtigt. Für das AnwaltZertifikatOnline Erbrecht konnten Rechtsanwalt Franz Linnartz von der Kanzlei Linnartz Rechtsanwälte aus Koblenz und Herr Dr. K. Jan Schiffer von der Kanzlei Schiffer & Partner aus Bonn als Herausgeber gewonnen werden. Das AnwaltZertifikatOnline ist ein gemeinsames Online-Fortbildungsangebot von juris und der DeutschenAnwaltAkademie. Für 8 Euro (bzw. 6 Euro für Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins) monatlich wird das Anwalt- ZertifikatOnline nunmehr in neun Rechtsgebieten angeboten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, IT-Recht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht. Weitere Informationen zum AnwaltZertifikatOnline finden Sie unter: Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft online Die Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft (ZVglRWiss) des Verlages Recht und Wirtschaft widmet sich dem verzweigten Gebiet der Rechtsvergleichung. Das praktische Interesse hat sich dabei zunehmend auf das Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechts verlagert. Schwerpunkte der Arbeit der ZVglRWiss: Internationales Finanz- und Devisenrecht, internationales Gesellschaftsrecht und die völkerrechtliche Problematik des internationalen Wirtschaftsrechts. ZVglRWiss berichtet über die Rechtsentwicklung der verschiedenen Staaten. Rechtsethnologische Themen mit wirtschaftsrelevantem Hintergrund und rechtsvergleichende Aufsätze von allgemeinem Interesse sowie ein ausführlicher Rezensionsteil sind Bestandteil der Zeitschrift. Die ZVglRWiss dient damit nicht nur der wissenschaftlichen Vertiefung rechtsvergleichender Fragestellung, sondern ist auch auf die Interessen der internationalen Wirtschaftspraxis zugeschnitten. Seite 10

11 Neue Produkte Neue Kooperationskommentare ergänzen Portfolio Mit dem Fromm/Nordemann des Kohlhammer Verlages steht einer der renommiertesten Kommentare zum Urheberrecht exklusiv bei juris online zur Verfügung. Dieses und weitere Werke von Partnerverlagen sind bei juris online erhältlich. Kommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz (Bund Verlag) Die 10. Auflage des Kommentars zum Urhebergesetz, Verlagsgesetz und Urheberrechtswahrnehmungsgesetz setzt sich mit den zahlreichen Novellen zum Urheberrechtsgesetz eingehend auseinander und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung ebenso wie das frühere Recht und eventuelle Grundlagen der Vorschriften in EU- Richtlinien und internationalen Konventionen. Da das Urheberrecht untrennbar mit dem Verlagsrecht verbunden ist, enthält der Kommentar jetzt auch eine Kommentierung zum Verlagsgesetz. Die bewährte Kommentierung zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist erhalten geblieben. Das praxisorientierte Werk ist der älteste Kommentar zum Urheberrechtsgesetz. Die Erstauflage ist bereits 1966 erschienen. Die Herausgeber, Prof. Dr. Axel Nordemann, Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann und Prof. Dr. Wilhelm Nordemann, sind als Rechtsanwälte erfahrene und angesehene Praktiker im Urheberrecht. Sie vertreten national und international Medienunternehmen, Urheber, Verwertungsgesellschaften und Verbände. Haftungsrecht des Straßenverkehrs (de Gruyter Rechtswissenschaften Verlag) Der Standardkommentar von Reinhard Greger zum Haftungsrecht des Straßenverkehrs erscheint in der Neuauflage als Handbuch mit völlig neuer Systematik. Seiner praktischen Ausrichtung entsprechend weist das Werk die im Verkehrshaftungsrecht besonders umfangreiche und kasuistische Rechtsprechung nach und stellt sie nach Stichworten und Fallkonstellationen gegliedert in zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen und -übersichten praxisgerecht zusammen. Es erfüllt damit zugleich die Funktion eines zivilrechtlich ausgerichteten Kommentars zur StVO. Das neue Erbschaftsteuerrecht (Deutscher Anwaltverlag) Die Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Erbschaftsteuerrecht bis zum ist Thema des Werkes Das neue Erbschaftsteuerrecht. Zahlreiche Fall- und Berechnungsbeispiele verdeutlichen, ob die Anwendung des alten oder des neuen Rechts günstiger ist. Das Werk stellt alte und neue Rechtslage nebeneinander und liefert die Begründung, warum der Gesetzgeber die Änderung vorgenommen hat. Das erleichtert die Argumentation Mandanten gegenüber. Die zweite Auflage des Kommentars Düwell/Lipke verschafft rasche und zuverlässige Unterstützung zu allen Fragen des Verfahrensrechts mit Hilfe eines integrativen Ansatzes: Die Autoren stellen nicht isoliert die im ArbGG geregelten Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens dar, sondern beziehen auch das in ZPO, GVG, GKG, BetrVG und KSchG enthaltene Prozessrecht ein. Kommentar zum Bilanzrecht (Stollfuß Verlag) Das Bilanzrecht gewinnt in allen Bereichen der Wirtschaft immer stärker an Bedeutung und steht wie lange nicht mehr in der fast schon täglichen Diskussion. In Anbetracht der zu erwartenden erheblichen Änderungen ist der Baetge/Kirsch/ Thiele eine verlässliche Hilfe durch die Umbruchphase. Seite 11

12 Die letzte Seite Exklusiv für Leser Die Neuauflage des juris PraxisKommentars Internetrecht ist soeben zur Frankfurter Buchmesse erschienen. Bei Bestellung vom 14. bis 23. Oktober 2009 erhalten Sie 20 % Rabatt für das Online-Abonnement (12 Monate Online-Zugang inkl. einer Druckausgabe)*. Für bis zu 3 Nutzer nur 8,80 Festpreis pro Monat (zzgl. Mehrwertsteuer) für die ersten 12 Monate Sie sparen 26,40 Euro/Jahr. Besser informiert im Medizinrecht Zur Frankfurter Buchmesse erscheint die erste Ausgabe des neuen juris PraxisReports Medizinrecht. Damit gibt es nun 17 Praxis- Reporte zu unterschiedlichen Rechtsgebieten. Thematisch behandelt werden das Arzthaftungsrecht, das Arztrecht (Vertragsrecht, Berufsrecht, Strafrecht), das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (insbesondere dem Kassen(-zahn) arztrecht), das Krankenhausrecht, das Recht der Heilberufe (Apotheker, Heilpraktiker, Psychotherapeuten), das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie das einschlägige Verfahrens- und Prozessrecht. Der juris PraxisReport Medizinrecht erscheint monatlich. Er wendet sich vornehmlich an Rechtsanwälte (insbesondere Fachanwälte für Medizinrecht), Gerichte, Behörden, Verbände und Sozialversicherungsträger. Neben Kurzanmerkungen zu aktuellen medizinrechtlichen Gerichtsentscheidungen enthält er bei Bedarf auch Erläuterungen zu medizinrechtlichen Gesetzesvorhaben. Als Herausgeber konnte die Rechtsanwaltspartnerschaft Möller und Partner aus Düsseldorf gewonnen werden. Die juris PraxisReporte gibt es zu 16 weiteren Themen: Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, BGH-Zivilrecht, Bundesverwaltungsgericht, Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, IT-Recht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Privates Baurecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht. Insgesamt sind seit 2003 mehr als Anmerkungen erschienen. In der Neuauflage des Kommentars von Prof. Dr. Dirk Heckmann wurden die Kapitel zum Urheberrecht, zu E-Government und zum elektronischen Rechtsverkehr sowie Teile der Kommentierung des TMG besonders aktualisiert und erweitert. Das Kapitel Strafrecht wurde neu gefasst und ist nun auch Bestandteil des Printwerkes. Aber auch die Kapitel zu Domainrecht, Datenschutz, E-Commerce und Arbeitsrecht wurden auf den neuesten Stand gebracht. Die Erstauflage des Kommentars war schon im zweiten Jahr seines Erscheinens ausverkauft. Jetzt anrufen und bestellen: % Rabatt *Es gelten die AGBs der juris GmbH ( Der juris PraxisReport ist einzeln oder als Bestandteil anderer juris-produkte erhältlich. Wie bei allen anderen juris PraxisReporten ist auch ein Informationsdienst per selbstverständlich. Herzlichen Glückwunsch Zum letzten Mal fand die Auslosung des juris Brief-Gewinnspieles statt. Die Lösung der Gewinnspiel-Frage Welches Gericht hat sich mit dem Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Entfernung eines exhibitionistischen Gartenzwerges befasst? lautete: Amtsgericht Essen-Borbeck. Impressum Herausgeber: juris GmbH, Gutenbergstraße Saarbrücken, Telefon: Telefax: , Internet: jurisbrief@juris.de Copyright: juris GmbH Hautgewinnerin Kristina Wiese aus Berlin kann sich auf ein Jahr kostenlose Recherche mit juris Standard freuen. Daneben fanden wieder neun juris PraxisReporte neue Leser. Redaktion: RA in Antje Gebauer, Sabine Koerth Satz und Produktion: Thomas Portugall Druck: G G - Druck, Am Neuhauser Weg Saarbrücken Seite 12

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