Förderprogramm zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

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1 Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Stand: Förderprogramm zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen Einleitende Bemerkungen: Die folgenden Hinweise sollen Ihnen die Bearbeitung der notwendigen Formulare erleichtern. Bei darüber hinaus gehenden Fragen ist die Registrierstelle (Frau Kirstin Arndorfer) unter der Telefonnummer: 0 30/ zu erreichen. Die aktuellen Formulare und Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Krankenhausgesellschaft im Geschäftsbereich Personal/Organisation ( Bitte beachten Sie vor der Antragstellung folgende Hinweise: Das bundesweite Kontingent förderfähiger Stellen ist auf die einzelnen Bundesländer bzw. KV-Bezirke verteilt. Es sind ausschließlich Weiterbildungsabschnitte und -zeiten förderfähig, die nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer angerechnet werden können! Wir empfehlen, darauf zu achten, dass der Bewerber nicht zuvor bereits alle anrechenbaren Weiterbildungszeiten in dem beantragten Fachgebiet ggf. in einer anderen Einrichtung absolviert hat. Die Registrierung der Anträge erfolgt prospektiv. Der Förderzeitraum beginnt frühestens 30 Kalendertage vor Eingang der Erklärung bei der Registrierstelle. Änderungen wie der Abbruch der Weiterbildung, die Verkürzung des Abschnittes, die Änderung des Vor- und Familiennamens und die Veränderung des Beschäftigungsumfanges müssen der Registrierstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Eine Förderung kann nur für Ärzte in stationären Einrichtungen erfolgen, deren Arbeitgeber ein zugelassenes Krankenhaus nach 108 SGB V bzw. eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung nach 111 SGB V ist. Im Fall von Ärzten in Weiterbildung bei Belegärzten wenden Sie sich bitte an die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, bei denen ein gesondertes Förderprogramm angesiedelt ist. Sollte seitens der Einrichtung ein Zeitabschnitt beantragt worden sein, der länger ist als der maximal förderfähige Zeitraum, so kann die Registrierstelle den Abschnitt kürzen. Beantragte Weiterbildungsabschnitte, die über die Laufzeit des Förderprogramms hinausgehen, werden nur unter Vorbehalt registriert. Wir bitten zur Vermeidung von Missverständnissen, die Antragsformulare maschinell auszufüllen.

2 Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Stand: Hinweise zum Ausfüllen der Anlagen 1 3 Anlage 1 (Erklärung zur Teilnahme an der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin): 1.) Bitte die vollständige Adresse der Einrichtung angeben, in der der Arzt eingesetzt wird. 2.) Bitte die IK-Nummer (Institutionskennzeichen) der Einrichtung zur eindeutigen Zuordnung eintragen. 3.) Hier den KV-Bezirk der Einrichtung (nicht der Verwaltung) angeben. 4.) Bitte den Ansprechpartner mit Telefon-Durchwahl und -Adresse eintragen. 5.) Beachten Sie, dass nur bereits im Stellenplan der Einrichtung vorhandene Stellen umgewidmet, d. h. mit einem angehenden Allgemeinmediziner besetzt werden können. Bitte geben Sie in dem Leerfeld das Fachgebiet an, aus welchem diese Stelle umgewidmet wird. Sollten Stellen in verschiedenen Fachgebieten umgewidmet werden, reichen Sie bitte für jedes Fachgebiet eine gesonderte Erklärung zur Teilnahme am Förderprogramm ein. 6.) Geben Sie den Beginn und das Ende des von Ihnen beantragten Weiterbildungsabschnittes an, der für die Weiterbildung Allgemeinmedizin genutzt werden soll. Verlängerungen müssen erneut beantragt werden. Hierzu reichen Sie die Anlage 1 für den Verlängerungszeitraum erneut ein. 7.) Hier bitte den Namen des Arztes angeben, der am Förderprogramm teilnehmen wird. 8.) Markieren Sie bitte, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handelt, und geben Sie den Teilzeitumfang an. Die Förderung erfolgt je nach Teilzeitumfang anteilmäßig. 9.) Geben Sie klar an, ob es sich bei der beantragenden Institution um ein zugelassenes Krankenhaus nach 108 SGB V oder eine Vorsorge- und Rehabilitationsklinik nach 111 SGB V handelt. 10.) Eine rechtsverbindliche Unterschrift der Einrichtung (z.b. Verwaltungsdirektor) sowie ein Stempel/Siegel sind zwingend erforderlich. Machen Sie bitte die Position des Unterzeichners kenntlich. Anlage 2 (Erklärung des Bewerbers zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin): Diese Anlage ist vom Bewerber auszufüllen! 1.) Hier die vollständigen Daten des teilnehmenden Arztes angeben. 2.) Die Einrichtung benennen, in welcher der Weiterbildungsabschnitt absolviert wird. 3.) Das/die Fachgebiet(e) angeben, welche(s) für die Weiterbildung Allgemeinmedizin in dieser Einrichtung während des beantragten Zeitabschnittes genutzt werden soll(en). 4.) Bitte ankreuzen, ob die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (seit 1999 gültig) oder zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) angestrebt wird. Die Weiterbildung im Fachgebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin erfolgt auf der Grundlage der (Muster-)Weiterbildungsordnung von Je nach geltendem Landesrecht lautet die Facharztbezeichnung Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) oder Facharzt für Allgemeinmedizin (Hausarzt). Bitte beachten Sie den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser neuen Weiterbildungsordnung. Es ist jeweils der Beginn der Weiterbildung anzugeben (der erste anrechenbare Weiterbildungsabschnitt kann vor dem beantragten Förderbeginn in der beantragenden Einrichtung liegen). 5.) Datum und Originalunterschrift des teilnehmenden Arztes. Anlage 3 (Einwilligungserklärung des Bewerbers in die Datenübermittlung): Diese Anlage ist vom Bewerber auszufüllen! 1.) Angabe des kompletten Namens und des Geburtsdatums des weiterzubildenden Arztes. 2.) Bitte Datum und Originalunterschrift des teilnehmenden Arztes.

3 Anlage 1 1.) Einrichtung: 4. 4.) Auskünfte erteilt: ) Name Telefonnummer 2.) 3.) IK-Nummer: KV-Bezirk: -Adresse Fortsetzung -Adresse Erklärung zur Teilnahme an der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Art. 8 Abs. 2 GKV-SolG i. V. m. Art. 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 und Art. 50 SGB IX Deutsche Krankenhausgesellschaft - Dezernat I - Postfach Berlin Hiermit melden wir der DKG als zentraler Registrierstelle, dass zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin eine umgewandelte Stelle besetzt wird 1. Es handelt sich um eine Stelle, die aus dem Fachgebiet umgewandelt wurde. Diese Meldung bezieht sich auf die Vereinba- 5.) rung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zwischen den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) im Einvernehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung vom , ergänzt am Folgende Kriterien / Unterlagen wurden beachtet / sind beigefügt: 1. Besetzung der umgewandelten Stelle mit einer Bewerberin/einem Bewerber, die/der sich mit einer schriftlichen Erklärung verpflichtet, den im stationären Bereich ableistbaren Weiterbildungsabschnitt als Teil ihrer/seiner Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zu nutzen (Erklärung ist im Original beigefügt). 2. Gegebenenfalls schriftliche Regelungen mit angeschlossenen Krankenhäusern, sofern die Weiterbildung im Rahmen eines Verbundsystems erfolgen soll. 3. Die erforderlichen Befugnis- und Zulassungsanträge wurden gegebenenfalls bei den zuständigen Stellen der Länder gestellt. 4. Dem Antragsteller liegt die schriftliche Einwilligung der Bewerberin/des Bewerbers zur Datenübermittlung im Sinne des Initiativprogrammes vor (Einwilligung ist im Original beigefügt). 6.) Der beantragte Weiterbildungsabschnitt in der Weiterbildungseinrichtung beginnt am und endet am. _ Name des/der weiterzubildenden Arztes/Ärztin: _ 8.) 9.) Die Weiterbildung erfolgt in: a) Vollzeit b) Teilzeit Teilzeitumfang % Die beantragende Institution ist: 2 Zugelassenes Krankenhaus nach 108 SGB V oder Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtung mit Versorgungsvertrag nach 111 SGB V Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird hiermit bestätigt. 10.) Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift 1 Für jede umgewandelte und besetzte Stelle ist eine gesonderte Erklärung einzureichen 2 Bei Belegärzten beschäftigte Weiterbildungsassistenten werden über das Programm des vertragsärztlichen Bereiches gefördert

4 Anlage 2 E r k l ä r u n g des Bewerbers zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1.) Name, Vorname Geburtsdatum Straße PLZ, Ort 2.) 3.) 4.) Im Zusammenhang mit der Umsetzung der zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung getroffenen Vereinbarung über die Förderang der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG er kläre ich, den in der Einrichtung _ zu absolvierenden Weiterbildungsabschnitt in dem/den Fachgebiet(en) _ zum Zwecke meiner Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zu nutzen. Meine Weiterbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin begann am angestrebt 1. und wird nach der fünfjährigen Weiterbildungsordnung o d e r Ich strebe die Weiterbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) an 2. 5.) Ort, Datum Unterschrift 1 Gemäß der vom 95. Deutschen Ärztetages 1992 in Köln verabschiedeten (Muster-)Weiterbildungsordnung ergänzt durch die Beschlüsse aus den Jahren 1993, 1996 und Gemäß der vom 106. Deutschen Ärztetag im Jahr 2003 verabschiedeten und im Mai 2004 ergänzten (Muster-)Weiterbildungsordnung; die Bezeichnung im Fachgebiet Innere und Allgemeinmedizin lautet je nach geltendem Landesrecht Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) bzw. Facharzt für Allgemeinmedizin.

5 Anlage 3 E i n w i l l i g u n g s e r k l ä r u n g des Bewerbers in die Datenübermittlung 1.) Name, Vorname Geburtsdatum Im Rahmen der Umsetzung der zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung getroffenen Vereinbarung über die Förderung der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG erkläre ich mich damit einverstanden, dass die nachfolgend aufgezählten Daten über meine Person unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert, geändert bzw. gelöscht werden und an die Deutsche Krankenhausgesellschaft als zentrale Registrierstelle im Sinne des 2 Abs. 2 der o.g. Vereinbarung übermittelt werden können. Ich bin damit einverstanden, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft zur Umsetzung der o.g. Vereinbarung diese Daten an die Spitzenverbände der Krankenkassen, den Verband der Privaten Krankenversicherung sowie die Bundesärztekammer übermitteln kann. Ferner willige ich ein, dass im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens ein Zeugnis/Zwischenzeugnis von der weiterbildenden Einrichtung an die zuständige Ärztekammer und von dort aus eine personenbezogene Bescheinigung über die Anerkennungsfähigkeit des abgeleisteten Weiterbildungsabschnittes an die weiterbildende Einrichtung geschickt werden darf. Bei den zuvor erwähnten Daten handelt es sich um: 1. Familienname, Vorname und Anschrift 2. Geburtsdatum 3. Erklärung zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 4. Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Anerkennung der abgeleisteten Weiterbildungszeit im Sinne des Programms zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin (incl. Zeugnis/Zwischenzeugnis der weiterbildenden Einrichtung) 2.) Ort, Datum Unterschrift

6 Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Stand: Ablauf des Nachweisverfahrens Die Einrichtung hat gegenüber der Registrierstelle einen Nachweis über die Teilnahme am Förderprogramm zu erbringen. Dieser Nachweis besteht aus zwei Teilen: 1. dem Formular Nachweis über die Teilnahme (Anlage 8) und 2. der Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer, in welcher die im Rahmen des Förderprogramms abgeleistete Weiterbildungszeit gemäß Weiterbildungsordnung anerkannt wird. Die Nachweise müssen zum des Folgejahres, in dem die Maßnahme beendet war, in der Registrierstelle vorliegen. Um die für den Nachweis erforderliche Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer zu erhalten, muss die Einrichtung ein Zeugnis über den im Rahmen des Förderprogramms absolvierten Abschnitt bei der zuständigen Ärztekammer einreichen. Das Zeugnis sollte in Form eines Arbeitszeugnisses erstellt werden. Auf der Grundlage des Zeugnisses prüft die zuständige Ärztekammer, ob der beantragte Abschnitt anerkannt wird und erstellt ggf. die Bescheinigung. Diese wird an die Einrichtung zurückgeschickt und muss spätestens am des Folgejahres nach Beendigung der Maßnahme in der Registrierstelle der DKG vorliegen. Förderfähig sind maximal die registrierten Zeiträume, die nach der in Anlage 2 genannten Weiterbildungsordnung anerkannt werden. Geht aus der Bescheinigung hervor, dass Abschnitte vor dem von Ihrer Einrichtung beantragten Zeitraum absolviert wurden, ist für die Förderfähigkeit der in der Ärztekammerbescheinigung ausgewiesene generelle Beginn der Weiterbildung maßgeblich. Der Nachweis für absolvierte Weiterbildungsabschnitte aus mehr als einem Jahr kann in einem Nachweisformular erbracht werden, sofern diese Zeiträume von der Ärztekammer bescheinigt worden sind. Die Nachweisunterlagen müssen bis spätestens des Folgejahres nach Abschluss der Maßnahme bei der Registrierstelle vorliegen. Für abgeschlossene Weiterbildungsmaßnahmen, deren Nachweis nicht fristgerecht im Folgejahr eingereicht wurde, verfallen die Fördergelder! Die Registrierstelle der DKG prüft die Nachweisunterlagen und bestätigt vollständig und korrekt erbrachte Nachweise. Sie übermittelt die voraussichtliche Auszahlungssumme an die antragstellende Einrichtung. Bitte geben Sie diese Information an die Finanzbuchhaltung weiter. Alle aufgrund der gesamten erbrachten Nachweise errechneten Fördersummen fließen in eine Kostenaufstellung an die Krankenkassen ein, die die Förderbeträge pro GKV- Spitzenverband ausweist. Die Verteilung der Gesamtfördersumme auf die einzelnen Spitzenverbände erfolgt anhand einer Mitgliederstatistik der Krankenkassen (KM 6). Die Private Krankenversicherung wird pauschal mit 7 % an der Gesamtfördersumme beteiligt. Auf der Grundlage der Kostenaufstellung werden jedem einzelnen Spitzenverband die entsprechenden Beträge in Rechnung gestellt. Erst wenn alle Beträge seitens der Krankenkassen vollständig bei der DKG eingegangen sind, wird das Auszahlungsverfahren durch die Registrierstelle gestartet. Die Auszahlung der Fördergelder an die Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erfolgt immer erst gegen Ende des Jahres. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass keine gesetzliche Grundlage für Mahnschreiben besteht.

7 Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Stand: Bitte beachten Sie vor der Einreichung der Nachweisunterlagen: Bitte überprüfen Sie, ob die Angaben der Antragstellung bezüglich Fachgebiet, Vollzeit/Teilzeit, Beginn und Ende des Weiterbildungsabschnittes identisch sind mit den Angaben im Nachweisformular sowie den Angaben in der Bescheinigung der Landesärztekammer. Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 8 1 Anlage 8 (Nachweis über die Teilnahme an der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin): 1.) Bitte die vollständige Adresse der Einrichtung angeben, in welcher der Arzt den nachzuweisenden Weiterbildungsabschnitt absolviert hat. 2.) Die IK-Nummer (Institutionskennzeichen) der Einrichtung eintragen. 3.) Hier den KV-Bezirk angeben. 4.) Den Ansprechpartner mit Telefon-Durchwahl und -Adresse nennen. Es ist sinnvoll, denselben Ansprechpartner wie in der Erklärung zur Teilnahme an der Förderung... (Anlage 1 der Vereinbarung) zu benennen. 5.) Bitte das/ die Kalenderjahr/e des nachzuweisenden Weiterbildungsabschnittes eintragen. 6.) Angabe der Registriernummer(n) der Maßnahme, für die der Nachweis erbracht wird. 7.) Bitte zusätzlich den Namen des Teilnehmers eintragen; ggf. Namensänderungen angeben. 8.) Geben Sie klar an, ob es sich bei der beantragenden Institution um ein zugelassenes Krankenhaus nach 108 SGB V oder eine Vorsorge- und Rehabilitationsklinik nach 111 SGB V handelt. 9.) Anfangs- und Enddatum des Weiterbildungsabschnittes angeben, für welchen der Nachweis erbracht werden soll und die Angabe des Anteils an der Regelarbeitszeit vervollständigen. 10.) Fachgebiet benennen, welches für die Weiterbildung Allgemeinmedizin absolviert wurde. Bitte prüfen, ob diese auch in Anlage 2 (Antragsunterlagen) beantragt und von der Landesärztekammer bescheinigt sind. 11.) Bitte die Bankverbindung angeben. 12.) Eine rechtsverbindliche Unterschrift der Einrichtung (z.b. Verwaltungsdirektor) sowie ein Stempel/Siegel ist zwingend erforderlich. Machen Sie bitte die Position des Unterzeichners kenntlich. 1 Anstelle der Anlage 6 (Nachweisformular für 2001) und Anlage 7 (Nachweisformular für 2002) kann die Anlage 8 verwendet werden.

8 Anlage 8 1.) Einrichtung: 4.) Auskünfte erteilt: Name Telefonnummer 2.) 3.) IK-Nummer: KV-Bezirk: -Adresse Fortsetzung -Adresse 5.) Nachweis über die Teilnahme an der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Art. 8 Abs. 2 GKV-SolG i. V. m. Art. 10 Nr.1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 und Art. 50 SGB IX für das Jahr. (bitte Abrechnungsjahr eintragen) Deutsche Krankenhausgesellschaft - Dezernat I - Postfach Berlin 6.) 7.) 8.) Registriernummer(n) Bund : Name des Teilnehmers/der Teilnehmerin : Einrichtung nach : 108 SGB V oder 111 SGB V 9.) 10.) 11.) 12.) Hiermit melden wir der DKG als zentraler Registrierstelle, dass der Weiterbildungsabschnitt mit der/den oben genannten Registriernummer(n) im Abrechnungsjahr vom bis (Vollzeit/ -%ige Teilzeit) 4 dauerte. Die Weiterbildung wurde im/in den Fachgebiet(en) absolviert. Die Bescheinigung über die Anrechnungsfähigkeit der abgeleisteten Weiterbildungszeit im Sinne des Förderprogramms durch die zuständige Ärztekammer (auf der Basis des von der Einrichtung eingereichten Zwischenzeugnisses zum Jahreswechsel bzw. Endzeugnisses bei Beendigung des registrierten Weiterbildungsabschnittes) ist diesem Nachweis als Anlage beigefügt (Fotokopie). Die Bescheinigung der Ärztekammer umfasst den bei der Registrierstelle bestätigten Förderzeitraum. Der Förderungsbetrag ist auf folgendes Konto zu überweisen: Bank : Bankleitzahl : Kontonummer : Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird hiermit bestätigt. Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift 1 Nichtzutreffendes bitte streichen

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