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- Fanny Kaiser
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1 tu Vorlage STADT WIESLOCH FBL 1 / FGL 1.11 /Hauptamt 1.11 /Andrea Gärtner Tel.: Nr. 50/2016 Aktenzeichen: Tagesordnungspunkt: Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle Beratungsfolge: Gemeinderat öffentlich Vorangegangene Beratungen: Vorschlag der Verwaltung: Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle und der Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren zu. Bürgerinformation/Bürgerbeteiligung: E Ja In Form von: E Pressemitteilung El Ausführliche Informationen auf der Internetseite (Pläne/Hintergrundwissen etc) fl Information an Anwohner/Anwohnerinnen bzw. Betroffenen El Info-Veranstaltung 13 Bürgerbeteiligung durch: 3 Nein Begründung: Beschluss des Ortschaftsrats: Finanzierung: Das erforderliche Personal ist bereits vorhanden, die Personalkosten werden für 2017 entsprechend in der FG 3.11 geplant. Seite 1
2 Begründung: Im Zuge der Neuordnung des Grundbuchwesens wird das Grundbuchamt Wiesloch in das Staatliche Grundbuchamt Mannheim integriert. Nach Mitteilung des Justizministeriums wird das Grundbuchamt Wiesloch daher zum aufgelöst. Eine umgehende Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten ist für die Geschäftswelt, das Kreditwesen, die Bauwirtschaft und private Belange sehr wichtig und muss daher gewährleistet sein. Jede Gemeinde hat zudem die Möglichkeit, für eigene Zwecke einen Zugang zu dem automatisiertem Abrufverfahren zu beantragen. Dieser darf allerdings nicht zur Gewährung von Auskünften an die Bürgerinnen und Bürger verwendet werden. Für eine funktionale Liegenschaftsverwaltung, Verhandlungen mit Grundstückseigentümern/innen und z.b. Nachbaranhörungen in Bauangelegenheiten ist der Zugriff auf Grundstücksdaten und die damit in aller Regel berührten Dienstbarkeiten und dinglichen Belastungen unumgänglich. Nach der offiziellen Statistik des Grundbuchamtes, welche jährlich an das Notariat weiterzuleiten ist, wurden im Grundbuchamt Wiesloch im Jahr 2015 etwa sogenannte andere Geschäfte" wie z.b. Auskünfte, Abschriften etc. erledigt, hinzu kommen 288 Unterschriftsbeglaubigungen, welche ebenfalls von einem/einer Ratschreiber/in erteilt werden. Diese Zahlen geben in etwa die Durchschnittswerte der letzten Jahre wieder. Daneben finden beim Ratschreiber viele Beratungsgespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern statt. Nach einer Umfrage des Städtetages-Baden Württemberg richten etwa 80 % der Kommunen im badischen Landesteil Grundbucheinsichtsstellen ein. In den meisten Fällen erfolgt die Zuordnung der Einsichtsstelle im Bereich Bürgerservice". Grundsätzlich können Bürgerinnen und Bürger auch bei den Notaren Einsicht in das Grundbuch nehmen, sofern sie ein berechtigtes Interesse haben. Diese sind jedoch nicht verpflichtet, solche Auskünfte zu erteilen. Diese Einsicht wird von der sog. Urkundsgewährungspflicht" nicht erfasst. Die Notare können daher z.b. wegen hoher Geschäftsbelastung, welche gerade in der Übergangszeit bis Ende 2017 nicht ausgeschlossen werden kann, die Grundbucheinsicht ablehnen. Wie aus der beigefügten Umfrage (Anlage 1) bei einigen Städten unserer Größenordnung zu entnehmen ist, ist die personelle Besetzung der Einsichtsstellen soweit vorhanden - sehr unterschiedlich, was teilweise damit zusammenhängt, ob diese Aufgabe nach der Abgabe von ehemaligen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Grundbuchamtes übernommen wurde. Neben den Grundbucheinsichten sollten an dieser Stelle sinnvoller Weise auch weitere Aufgaben wie z.b. Unterschriftsbeglaubigungen angegliedert werden. Rechtlich selbstständige Gemeinden haben für den Fall, dass sie selbst kein eigenes Grundbuchamt haben, die Möglichkeit, eine Grundbucheinsichtsstelle einzurichten, um ihren Bürgerinnen und Bürgern Einsicht in das elektronische Grundbuch gewähren und Ausdrucke/Abschriften daraus erteilen zu können. Ab 2018 kann die Einsichtnahme landesweit und zusätzlich auch in die elektronischen Grundakten erfolgen. Die Errichtung einer Grundbucheinsichtsstelle erfolgt durch Rechtsverordnung des Justizministeriums Baden-Württemberg mit Zustimmung der Gemeinde ( 35 a 1 1 Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit, LFGG). Der Antrag der Gemeinde auf Einrichtung der Grundbucheinsichtsstelle sollte mindestens 3 Monate vor der geplanten Einrichtung beim Justizministerium Baden-Württemberg gestellt werden, damit die erforderliche Rechtsverordnung erlassen werden kann. Seite 2
3 Gemeinden, die eine Einsichtsstelle betreiben, müssen einen/eine Ratschreiber/in bestellen. Hinsichtlich dessen/deren Qualifikation bestehen dieselben Anforderungen wie für den/die Ratschreiber/in in einem Grundbuchamt (Befähigung zum mittleren Verwaltungsoder Justitzdienst). Nur der/die Ratschreiber/in und sein/ihr Stellvertreter/in dürfen die Einsicht gewähren. Diese Regelung gilt bis zum , ab 2018 dürfen auch sonstige geeignete Angestellte" die Aufgaben eines Ratschreibers/einer Ratschreiberin übernehmen. In diesem Zusammenhang wurde auch abgeklärt, ob bei den Umlandgemeinden Interesse für eine gemeinsame Grundbucheinsichtsstelle in Wiesloch besteht. Durch die unterschiedlichen Zeitpunkte der Auflösung der Grundbuchämter sind diese Stellen in den Gemeinden entweder bereits durch ehemalige Mitarbeiter/innen der Grundbuchämter besetzt, es ist noch keine Entscheidung getroffen oder bereits entschieden, dass keine Einsichtsstellen eingerichtet werden (Anlage 2). Nach 35 a I 3 LFGG sind sämtliche Kosten der Einrichtung, Unterbringung und des laufenden Betriebs von der Gemeinde zu tragen. Für die technische Freischaltung bei der Grundbuchdatenzentrale fallen keine Gebühren an. Bei Betrieb einer Grundbucheinsichtsstelle ergeben sich laufende Einnahmen aus der Erteilung von Ausdrucken aus dem Elektronischen Grundbuch. Von den gesetzlich vorgesehenen Gebühren für einfache und amtliche Ausdrucke stehen der Kommune 5 Euro pro Ausdruck ZU. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass aus Gründen der Bürgernähe nach Auflösung des kommunalen Grundbuchamtes eine Einsichtsstelle vorgehalten werden soll. Deshalb wird vorgeschlagen, beim Justizministerium die Einrichtung einer solchen Stelle zu beantragen und die Einsichtsstelle mit einer halben Stelle (19,5 Std./Woche) in Entgeltgruppe 8 künftig der Fachgruppe 3.11 Bürgerservice" anzugliedern. Zusätzlich sollen weitere Zugänge zum automatisierten Abrufverfahren eingerichtet werden. Die erforderliche technische Ausstattung ist vorhanden, zusätzliche Software-oder Betreuungskosten entstehen nach derzeitigem Sachstand nicht. Sachbearbeitende Fachgruppe: Mitzeichnung durch FB: Datum: S,V6 Datum: Zustimmung Gleichstellungsstelle: Zustimmung BM: Datum: Datum: 4 g ( 5- ju, Zustimmung OB: Datum: t96'31 1Z Seite 3
4 Anlage 1 Umfrage Grundbucheinsichtsstellen: Stellenanteil Vergütung/ Besoldung Anmerkungen Bretten > nein haben noch ein GBA Bruchsal 0,5 (soll ggf. aufgestockt werden) A 9 Die Grundbucheinsichtsstelle ist im Moment noch mit 50% mit mir als Ratschreiber (A9) besetzt. Durch den nicht vorhersehbaren Arbeitsanfall (über 2000 Geschäftsvorfälle im Jahre 2015) wird die Stelle wohl auf 70% aufgestockt. Bühl> nein haben noch ein GBA. Ettlingen 0,2 VzSt EG 8 Zunächst befristet bis Ende Die Kollegin (1,0 Stelle) nimmt noch weitere Aufgaben wahr (Zentrale Vergabestelle, etc.). Der Stellenanteil für die Grundbucheinsichtsstelle beträgt ca. 0,2. Die reine Bearbeitung der Grundbucheinsichtsstelle wäre niedriger eingruppiert. Hockenheim 1,0 Al2 bisheriger GB-Ratsschreiber. Mühlacker> noch nicht Noch keine eingerichtet. Rastatt 0,4 VzSt A 9 md frühere MA des GBA. Rheinstetten > nein nein, haben keine> in Karlsruhe. Schwetzingen 24 Std/Wo E 6 TVöD langjährige MA des GBA. Sinsheim in Planung 0,5 VzSt E 6 TVÖD In Planung. Weinheim gering 9 TVöD Die Einsichtsstelle wird von einem Vermessungstechniker, der schon in der Vergangenheit im Bereich Katastervermessung gearbeitet mitbetreut. Die zusätzliche Belastung ist eher gering. Dies mag aber möglicherweise damit zusammenhängen, dass die Stadt Weinheim bereits in der Vergangenheit kein städtisches Grundbuchamt hatte.
5 Anlage 2 Dielheim Rauenberg Abgabe 2015, Einsichtsstelle hat Ratschreiber des ehemaligen GBA übernommen Abgabe 11/2016. Es wird keine Einsichtsstelle eingerichtet Maisch Abgabe 2/2017, eine Entscheidung über die Einrichtung einer Einsichtsstelle ist noch nicht getroffen. Walldorf Abgabe 3. Quartal 2017; Einsichtsstelle wird eingerichtet, Besetzung mit ehemal. GBA Mitarbeiter/in. St. Leon-Rot Abgabe 1/2015, ehemalige MA des GBA hat die Aufgabe übernommen. Leimen Nußloch Sandhausen Mühlhausen Abgabe Die Einsichtsstelle ist im Bereich Liegenschaften angesiedelt. GBA bereits vor 5 Jahren abgegeben, keine Einsichtsstelle. Abgabe 11/2014; keine Einsichtsstelle. Abgabe 6/2016; keine Einsichtsstelle
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