Informationen für Bewerber/innen um die Professur Öffentliches Recht (am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften)

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1 Informationen für Bewerber/innen um die Professur Öffentliches Recht (am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften) Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, DVR

2 I. DIE JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ (ÖSTERREICH) 3 II. DIE RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT 4 III. DER FACHBEREICH ÖFFENTLICHES RECHT UND DAS INSTITUT FÜR STAATSRECHT UND POLITISCHE WISSENSCHAFTEN 4 IV. ANFORDERUNGEN AN DIE STELLE ÖFFENTLICHES RECHT 5 1. Anforderungen in der Forschung Anforderungen in der Lehre Weitere Anforderungen Gewichtung Bewerbungsunterlagen Auskünfte... 8 V. AUSSTATTUNG 8 1. Personalausstattung Räumliche Ausstattung Dotierung... 8 VI. GESETZLICHER RAHMEN 8 1. Anstellungsverhältnis Pensionsrechtliche Situation... 9 VII. GEHALT 9 Professur für Öffentliches Recht (am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften) Seite 2

3 I. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich) Die Johannes Kepler Universität Linz (JKU Linz, ist eine junge europäische Universität mit spezifischen Schwerpunkten im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften sowie der Natur- und Technischen Wissenschaften. Sie hat sich in den vier Jahrzehnten ihres Bestehens durch ihre vielfältige Forschungs- und Lehrleistung als in Wirtschaft und Forschung anerkannte Institution national sowie international etabliert. Sie entstand aus einer speziellen Kombination von Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften und technisch-naturwissenschaftlichen Studien- und Forschungsrichtungen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine enge Nähe zu Wirtschaft und Gesellschaft bestimmen ihre Grundausrichtung. Getragen vom Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre erbringt die JKU Linz in diesen Disziplinen durch Kreation und Transfer von Wissen Dienstleistungen mit hohem Nutzen für Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Ihre Kernzielgruppen sind Studierende, die Scientific Community sowie Organisationen des privaten und öffentlichen Lebens. Als die größte Forschungs- und Lehrinstitution in Oberösterreich, und somit als ein Zentrum für Wissenstransfer, trägt die Universität zum Erhalt und zur Entwicklung der dynamischen Wirtschaftsregion Oberösterreich bei. Sie nimmt an Kompetenzzentren teil und entwickelt Spin-Off-Programme, die Firmenneugründungen unterstützen. Die JKU hat in ihrem Leitbild und Strategiekonzept die Grundlinien ihrer künftigen Entwicklung festgelegt. Eine ihrer Besonderheiten liegt in der Zusammenfassung der drei Fakultäten Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät auf einem m² großen Campusgelände im Norden der Stadt Linz. Professur für Öffentliches Recht (am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften) Seite 3

4 II. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät Die Rechtswissenschaftliche Fakultät umfasst 19 Institute. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät besteht der Exzellenzschwerpunkt Unternehmensrecht Weiters bestehen die Aufbauschwerpunkte Steuerrecht Umwelt- und Technikrecht Wirtschaftsrecht Recht der Daseinsvorsorge und sozialen Sicherheit Ebenso ist die Rechtswissenschaftliche Fakultät am bereichsübergreifenden Exzellenzschwerpunkt Gender Studies beteiligt. Die rechtswissenschaftlichen Studienrichtungen garantieren eine praxisorientierte, moderne Ausbildung in: Studienrichtungen Anzahl Erstsemestrige Studierende Summe belegter Studien Bachelorstudium Wirtschaftsrecht Individuelles Diplomstudium 1 3 Rechtswissenschaften Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften Stand: WS 2008/09 Homepage: III. Der Fachbereich Öffentliches Recht und das Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften Der Fachbereich Öffentliches Recht wird an der Fakultät im Kern vom Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften, dem Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre sowie dem Institut für Multimediales Öffentliches Recht betreut, wobei Letzteres vor allem für die Umsetzung der öffentlichrechtlichen Inhalte des Multi-Media-Studiums der Rechtswissenschaften verantwortlich zeichnet. Mit dem Ziel der vorrangigen Behandlung wichtiger Teilsegmente des Öffentlichen Rechts mit besonderem Wirtschaftsbezug haben sich zuletzt überdies die Institute für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik sowie für Öffentliches Wirtschaftsrecht verselbständigt. Enge Nahebeziehungen bestehen aber auch zu den Instituten für Europarecht sowie für Völkerrecht und Internationale Beziehungen. Professur für Öffentliches Recht (am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften) Seite 4

5 Die ausgeschriebene Stelle ist dem Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften zugeordnet, das seit Februar dieses Jahres die Abteilungen für Staatsorganisations- und Staatsfinanzrecht, für Prozessrecht und Grundrechtsschutz, für Öffentliches Unternehmensrecht sowie für Politikwissenschaft, Rechtsethik und Rechtsphilosophie umfasst. Im Zusammenhang mit der Forschungstradition des Instituts sowie der Lehrverpflichtung aufgrund der einschlägigen Studienpläne ergeben sich die Hauptverantwortungsbereiche des Instituts vor allem auch aus diesen Bezeichnungen. IV. Anforderungen an die Stelle Öffentliches Recht Die ausgeschriebene Stelle soll nach dem Entwicklungsplan der Fakultät auch weiterhin vollinhaltlich der Abdeckung öffentlichrechtlicher Kernkompetenzen dienen, um die diesbezüglich vorhandene Exzellenz abzusichern. Wie im Anhang zum Entwicklungsplan explizit hervorgehoben wird, muss vor allem die besondere Breite der Forschungs- und Lehrtätigkeit des bisherigen Planstelleninhabers, die von genuin verfassungsrechtlichen Bereichen wie den Grundrechten und dem Budgetrecht bis zum Verwaltungsverfahrensrecht reicht, erhalten bleiben. Diesen Vorgaben entsprechend, soll der/die neue Stelleninhaber/in der Abteilung für Prozessrecht und Grundrechtsschutz zugeordnet werden und (als zumindest vorderhand einzige/r Professor/in dieser Abteilung) die Leitung derselben übernehmen. Die Fokussierung der zu entfaltenden Tätigkeit auf die genannten Themenbereiche soll namentlich auch die Beibehaltung und dynamische Weiterentwicklung der Sonderstellung des Instituts gewährleisten, die in den letzten Jahren durch die Herausgabe des (österreichweit einzigen) Großkommentars zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz erworben wurde. 1. Anforderungen in der Forschung Erwartet wird eine auf hohem Niveau stehende Forschungstätigkeit in repräsentativen Teilbereichen des österreichischen Öffentlichen Rechts, vor allem auf dem Gebiet des Verfahrensrechts und des Grundrechtsschutzes. Vor dem Hintergrund des im Entwicklungsplan geforderten substantiellen Beitrags zur Abdeckung öffentlichrechtlicher Kernkompetenzen wird zum einen auf die Befähigung zur Grundlagenforschung besonderer Wert gelegt; zum anderen soll vom/von der künftigen Stelleninhaber/in aber auch Fragestellungen aus der Praxis Rechnung getragen werden. Zur Beurteilung der Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Habilitation aus dem Fach Öffentliches Recht oder entsprechend hohe wissenschaftliche Qualifikation ( 97 Abs 2 UG 2002) 2. Wissenschaftliche Publikationen (Beilage der Publikationsliste sowie fünf der wesentlichsten Publikationen) Professur für Öffentliches Recht (am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften) Seite 5

6 Ferner sind bei dieser Beurteilung mit zu berücksichtigen: 1. Wissenschaftliche Vortragstätigkeit (Beilage einer Vortragsliste) 2. Einbindung in die nationale und allenfalls internationale scientific community 3. Bezug zur juristischen Praxis 4. Praktische, außerhalb der universitären Tätigkeit gewonnene Berufserfahrung im Bereich des Öffentlichen Rechts (Institution, Art der Tätigkeit, Dauer) 2. Anforderungen in der Lehre Erwartet wird in Abstimmung mit den übrigen Lehrenden des Fachbereichs die Teilnahme am Lehrangebot des Instituts, insbesondere im Rahmen des Präsenzstudiums und (bei Bedarf) auch des Multimediastudiums der Rechtswissenschaften, des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht, der einschlägigen Studienrichtungen der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie (ab WS 2009/2010) auch des Masterstudiums Recht und Wirtschaft für Techniker/innen, sowie die Mitwirkung an Weiterbildungsaktivitäten der Universität. Entsprechende didaktische Qualifikation wird vorausgesetzt. Zur Beurteilung der Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Fähigkeit zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen im gesamten Bereich des österreichischen Öffentlichen Rechts (Liste der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen, allenfalls Vorlage vorhandener Evaluierungsergebnisse) 2. Erfahrungen im Bereich der multimedialen Lehre (distance learning) 3. Erfahrungen im Prüfungswesen 4. Beteiligung an der Ausarbeitung von Lehrbehelfen 3. Weitere Anforderungen Von den Bewerber/inne/n werden die Bereitschaft zur Mitwirkung an der universitären Selbstverwaltung sowie eine entsprechende Managementkompetenz erwartet. Im Sinne des Frauenförderungsplanes der Johannes Kepler Universität Linz werden ferner wo dies fachlich möglich und geboten erscheint auch Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich Gender Studies erwartet. Erfahrungen in Personalentwicklung und Frauenförderung sowie die Teilnahme an Gender Mainstreaming Projekten stellen ebenfalls relevante Auswahlkriterien dar. Diesbezügliche Unterlagen sind, sofern vorhanden, beizulegen. Professur für Öffentliches Recht (am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften) Seite 6

7 Zur Beurteilung der diesbezüglichen Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Erfahrung in Leitung von Organisationseinheiten (Liste der bisherigen Leitungsfunktionen, Dauer, übergeordnete Organisationseinheit, Institution, Zahl der Mitarbeiter/innen) 2. Erfahrung in Personalentwicklung und Frauenförderung sowie Teilnahme an Gender Mainstreaming Projekten (Liste entsprechender Nachweise). 4. Gewichtung Die Gewichtung der erwarteten Tätigkeit kann mit ca 50% Forschung, 40% Lehre und 10% Verwaltung angenommen werden. 5. Bewerbungsunterlagen Bewerber/innen auf die Professur für Öffentliches Recht (am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften) werden gebeten, folgende Bewerbungsunterlagen ausschließlich in elektronischer Form beizubringen und an zu senden: Allgemeines 1. Motivationsschreiben 2. Tabellarischer Lebenslauf 3. Zeugnisse (Doktorat, Habilitation) 4. Formblatt Forschung Siehe geforderte Beilagen unter Punkt IV/1, die zur Beurteilung der Qualifikation herangezogen werden. Lehre Siehe geforderte Beilagen unter Punkt IV/2, die zur Beurteilung der Qualifikation herangezogen werden. Sonstiges Siehe geforderte Beilagen unter Punkt IV/3, die zur Beurteilung der Qualifikation herangezogen werden. Professur für Öffentliches Recht (am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften) Seite 7

8 6. Auskünfte Für eventuelle Fragen steht Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko zur Verfügung: +43 (732) , V. Ausstattung 1. Personalausstattung Zukünftig soll der Abteilung folgendes Personal zur Verfügung stehen: wissenschaftliche Mitarbeiter/innen: 1 wiss. Mitarbeiter/innen mit Doktorat (100%) 1 wiss. Mitarbeiter/innen mit Diplom (100%; Rotationsstelle befristet auf 4 Jahre zu besetzen) nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen: Das Institut verfügt über 2 Sekretariatskräfte, die auch der Abteilung zur Verfügung stehen (im Mittel 0,5 VZÄ). 2. Räumliche Ausstattung Der Abteilung für Prozessrecht und Grundrechtsschutz stehen entsprechende Räume im Juridicum zur Verfügung. 3. Dotierung Der Abteilung stehen derzeit jährlich für die Deckung der Ausgaben des laufenden Betriebs (Büroaufwand, Telefon- und Reisekosten) ca ,00 zur Verfügung. Die Zuweisung von Investitionsmitteln erfolgt auf Grund von Anträgen an das Rektorat bzw. im Rahmen von Sonderprogrammen der Bundesregierung. VI. Gesetzlicher Rahmen Mit dem Universitätsgesetz 2002 ( wurde das österreichische Universitätswesen ab grundlegend neu gestaltet: Die Universitäten sind seither selbständige vollrechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts mit unternehmensähnlicher Struktur. Sie werden auf Basis dreijähriger Leistungsvereinbarungen mit dem Staat finanziert, verfügen über ein Globalbudget und unterliegen keinem Weisungsverhältnis zum Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Professur für Öffentliches Recht (am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften) Seite 8

9 1. Anstellungsverhältnis Ab unterliegen sämtliche Anstellungsverhältnisse einschließlich der Professuren dem Privatangestellten-Gesetz. Die Berufung als Universitätsprofessor/in stellt daher den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Universität dar, für den das Privatangestellten-Gesetz mit den damit verbundenen arbeits-, sozial- und pensionsrechtlichen Bestimmungen sowie ein erst abzuschließender Kollektivvertrag den rechtlichen Rahmen darstellen. Gemäß Universitätsgesetz 2002 besteht für Universitätsprofessor/inn/en ein erhöhter Kündigungsschutz ( 113 UG 2002). 2. Pensionsrechtliche Situation a. Pension Entsprechend der dienstrechtlichen Zuordnung als Privatangestellte/r berechnet sich der Pensionsanspruch nach den allgemeinen österreichischen Bestimmungen der Privatangestellten. Für diese gilt eine Höchstbemessungsgrundlage in der Höhe von (Stand ) für die Einzahlung der Pensionsbeiträge sowie die Berechnung des höchsten erreichbaren Pensionsanspruches. Der tatsächliche Pensionsanspruch ist von verschiedenen Voraussetzungen (Erreichen eines bestimmten Lebensalters, Vorliegen einer Mindestanzahl von Versicherungsmonaten, Durchrechnungszeitraum, Gesamtzahl der Versicherungsjahre) abhängig und daher nur jeweils individuell abschätzbar. b. Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor/inn/en Nach UG 2002 ist eine besondere Pensionskassenregelung für Universitätsprofessor/inn/en vorgesehen, die durch Kollektivvertrag vereinbart wird. Eine diesbezügliche Regelung soll mit Oktober 2009 in Kraft treten. VII. Gehalt Seit der Reform des Dienstrechts für Universitätslehrer/innen im Jahr 2001 besteht eine völlig flache Gehaltsregelung (mit Ausnahme der jährlich zwischen den Kollektivvertragspartnern abzuschließenden Gehaltserhöhungen). Zusätzlich können vom Rektorat Leistungsprämien etwa auf Basis von besonderen Belastungen oder Leistungen befristet zuerkannt werden. Die Höhe des Gehaltes ist vereinbar. Für die Stelle der Professur Öffentliches Recht (am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften) ist ein jährliches Brutto-Gehalt in der Höhe von bis abhängig von der derzeitigen Position (jetziges Gehalt) - vorgesehen. Der Nettobetrag hängt auch von persönlichen Faktoren ab; als Richtwert kann man davon ausgehen, dass ein Jahresgehalt von Brutto zu einem jährlichen Nettobetrag von ca führt. Professur für Öffentliches Recht (am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften) Seite 9

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