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1 apetito Verpackungsanforderungen für Handelswaren Version: 2.0 Stand: 01. Januar 2017 Erstellt: Ludger Kampel Freigegeben: Karin Leusder

2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches Primärverpackung Definition Anforderungen Sekundärverpackung Definition Technische Anforderungen Kartons Kennzeichnung Etiketten Anforderungen Aufbau des Strichcodes Palettenverpackung Definition Anforderungen Palettensicherungsmaterial Stretchfolie Palettenetiketten Handelswarenspezifikation: Verpackung

3 1. Grundsätzliches Die logistische Kette und die Nutzung eines Lagendepalettierers im Logistikzentrum bei apetito stellt eine Vielzahl von Anforderungen an die Verpackung. Diese muss den apetito Kunden in einem einwandfreien Zustand erreichen. Darüber hinaus muss das gelieferte Produkt in dieser Verpackung bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sicher geschützt sein. Bei apetito wird zwischen drei Verpackungsarten unterschieden: 1. Primärverpackung (Einzelverpackung) 2. Sekundärverpackung (zwingend: stabiler Umkarton aus Wellpappe) 3. Palettenverpackung/-sicherung Die Erfahrungen zeigen, dass die Verpackungen der Handelswaren unsere Prozesse deutlich beeinträchtigen können. Negative Einflüsse haben z.b.: - schlecht verklebte Etiketten - minderwertige und schlechte Verpackungsqualität (Kartonverschluss, bauchige Kartons, deformierte Kartons) - schlechte Qualität von Europaletten - schlechte Packweise auf der Palette (zu stramm gewickelt, variierende Packschemata) - Nutzung von Zwischenlagen Diese Fehlerquellen gilt es zu vermeiden. 2. Primärverpackung 2.1 Definition Unter Primärverpackung versteht apetito die Unterverpackung in einem Karton, die in direktem Kontakt zum Produkt steht, z.b. Eiswickler, Menüschalen, Kochbeutel, Blister, Vakuumfolien oder Folie. 2.2 Anforderungen Für alle Primärverpackungen, die für Lebensmittel eingesetzt werden, muss eine Konformitätserklärung in deutscher Sprache vorliegen und dem Einkauf zur Verfügung gestellt werden. Zudem benötigt apetito eine Bescheinigung über die Tiefkühleignung bis zu 18 C der eingesetzten Verpackungsbestandteile. 3

4 MHD-Codierung auf Stückverpackungen: Für die MHD-Codierung auf der Primärverpackung (unabhängig davon, ob es sich um einen Polybeutel oder eine Faltschachtel handelt) wurden von apetito folgende Standards fixiert: - Schriftart: Arial, mindestens Schriftgröße 14 - Aufdruck (MHD und Chargen-Codierung) auf der Verkaufseinheit bei einem vereinbarten MHD von x Monaten in folgender Form: Erklärung Lot TT.MM.JJJJ Chargenbuchstabe L A Ausnahme: Es ist nicht genügend Platz vorhanden. Das Etikett und die Deklaration auf der Primärverpackung müssen von apetito durch das Verpackungsteam (siehe Seite 10) schriftlich freigegeben sein! 3. Sekundärverpackung 3.1 Definition Die Sekundärverpackung (Transportverpackung) soll das Produkt vor äußeren Einwirkungen sowohl während des Transportes zur Zentrale in Rheine als auch in unsere Niederlassungsläger schützen. 3.2 Technische Anforderungen Kartons Länge: min. 260 mm max. 600 mm Breite: min. 130 mm max. 400 mm Höhe: min. 50 mm max. 300 mm Gewicht: min. 1 kg brutto max. 16 kg brutto Ein Karton sollte in der Höhe nicht größer sein als die Kartonbreite (Problem: Gefahr des Umkippens beim Quertransport). Bei Bedarf muss dies individuell geprüft werden! Bezogen auf die spezifizierte Abmessung beträgt die maximale Ausbauchung in Länge, Breite und Höhe eines Kartons 10 mm. Ein freier Kopfraum (Luft) im Karton ist aus Gründen der Stabilität und Logistikauslastung auf ein absolutes Minimum zu beschränken! Die Abmessungen des Kartons muss in der Handelswarenspezifikation exakt (+/- 2mm) angegeben werden. Diese dürfen nicht ohne Zustimmung von apetito geändert werden! 4

5 Nach einer Zustimmung der Änderung der Kartonabmessungen müssen alle Anlieferungspaletten der ersten Folgeproduktion mit farbigen (z.b. rote oder gelbe) DIN A4 Zetteln mit der Aufschrift: Achtung: Neue Kartonabmessung und den neuen Kartonabmessungen an beiden Stirn- und Längsseiten gekennzeichnet werden. Dies ist notwendig, damit die Mitarbeiter eine Änderung erkennen und die Stammdaten im EDV System vor dem automatischen depalettieren entsprechend gepflegt werden können. Falsche Stammdaten können zu mehrstündigen Ausfällen im Versandzentrum führen. Zudem beachten Sie bitte Folgendes: - Die Kartons dürfen nicht einzeln in Folie geschrumpft werden, da dann der Barcode unter der Folie nicht immer lesbar ist. - Paletten mit zu stark ausbauchenden oder gar zusammenbrechenden Kartons müssen von uns abgelehnt werden. - Kartons müssen oben und unten fest und sicher verschlossen sein. - Ein Verschluss mit Spannbändern ist nicht erlaubt. - Offene Kartons können nicht akzeptiert werden. - Die maschinen- sowie materialtechnischen Voraussetzungen zum Verschließen des Kartons müssen für ein Handling bei bis zu 20 C ausgelegt sein. - Offene oder schlecht verklebte Kartons werden reklamiert und entweder vom Lieferanten zurückgenommen oder bei dringendem Bedarf kostenpflichtig von unserem externen Dienstleister überprüft, bei Bedarf nachgearbeitet und die Kosten Ihnen entsprechend weiterberechnet. 3.3 Kennzeichnung Die Kennzeichnung der Kartons erfolgt mit Hilfe eines Inhaltsetiketts mit Strichcode- Dieser ist waagerecht auf dem Kartonetikett aufgebracht. Das Kartonetikett muss über Eck auf die Stirn- und Längsseite des Kartons aufgebracht werden, wie in folgender Abbildung zu sehen ist. Der Etikettenkleber muss für Tiefkühlkost bis -20 C geeignet sein. Jeder Karton darf nur mit einem Barcode vom Typ 2 aus 5 interleaved ausgestattet sein. 5

6 Bitte beachten Sie Folgendes: - Der Barcode muss sich immer auf der Kartonlängsseite befinden. - Der Abstand der Kartonvorkleberoberkante vom Kartonboden darf nur 120 mm betragen. - Das Etikett darf nicht schief aufgeklebt werden. - Der Kartonvorkleber darf nicht beschädigt sein. - Bei Nassleim muss der Kartonvorkleber vollständig beleimt sein und nicht wellig und vollflächig aufgeklebt werden. Darüber hinaus dürfen die Kartons durch den Nassleim nicht auf der Palette zusammenkleben. - Bei Selbstklebeetiketten darf der Kartonvorkleber nicht wellig sein und muss vollflächig aufgeklebt werden. 4. Etiketten 4.1 Anforderungen Etikettenfarbe: - weiß (zwingend!) Etikettengröße: - Mindestgröße: 290 mm x 85 mm - Maximale Größe: 420 mm x 100 mm (4 Stück auf einer DIN A3 Seite) Abweichungen auf dem Kartonetikett, der Etikettengröße und der -platzierung müssen schriftlich von apetito genehmigt sein. apetito stellt eine DIN A3-pdf- oder bmp-datei mit sämtlichen Angaben für den Etikettendruck zur Verfügung (siehe Beispiel auf S.8). Die jeweils aktuellen Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen erfüllt werden. 6

7 4.1 Aufbau des Strichcodes Sofern der Barcode beim Lieferanten selbst erstellt wird: Die Strichcodierung auf den Karton-Etiketten setzt sich wie unten aufgeführt zusammen: Barcodetype: 2 aus 5 interleaved Barcodestrich: waagerecht auf dem Karton Strichlänge: 40 mm Strichstärke: 12 dots Verhältnis: 1:3 oder 1:2,7 Weißfläche von mindestens 12 mm rund um den Barcode. Barcodeinhalt: apetito Artikel Nr. + 0 Achtung: immer 6stellig Beispiele: Artikelnummer: 2630 Barcodeinhalt: Artikelnummer: Barcodeinhalt: Beim Selbstdruck ist auf eine einwandfreie Druckqualität zu achten (z.b. keine defekten Dots). apetito empfiehlt Thermoleisten mit 300dpi bei Thermotransfer/Thermodruck. Beispiel für vier Kartonvorkleber auf einer DIN A3 Seite als pdf-datei: 7

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9 5. Palettenverpackung 5.1 Definition Die Palettenverpackung besteht aus der Europalette, der Palettenkennzeichnung und dem Transportsicherungsmaterial. 5.2 Anforderungen Stapellänge: max mm Stapelbreite: max. 800 mm Höhe inkl. Palette: max mm Palettengewicht (brutto): max. 700 kg Überstände: keine! Größe: Zustand: Europaletten (1.200 x 800 mm) ohne Beschädigungen (d.h. Paletten müssen einwandfrei und tauschfähig sein) Die Palettierung erfolgt nur in Verbundstapelung. Durch das vollautomatische Lager ist das Handling einer Säulenstapelung sowie der Einsatz von Zwischenlagen oder Kantenstützen nicht möglich. Zwischenlagen (z.b. Pappreste oder Papierabdeckungen) führen in unserem Lager zu erheblichen Beeinträchtigungen und Stillstandzeiten unserer Automatikanlagen. 5.3 Palettensicherungsmaterial Stretchfolie Die Europalette soll ab dem oberen Brett (ca. 2 cm) bis zur Oberkante komplett eingestretcht sein. Hinweis: Zu strammes Stretchen führt zu Verformungen des Kartons und zu aufgehenden Kartons in der obersten Lage. 5.4 Palettenetiketten Zusätzlich müssen zwei Palettenetiketten auf den Längsseiten (1200 mm) der Palette an den ersten beiden Lagen von oben auf der Stretchfolie angebracht werden (Mindestgröße DIN A5 210 mm x 148 mm). 9

10 6. Handelswarenspezifikation: Verpackung Die Handelswarenspezifikation beinhaltet die verpackungstechnischen Daten eines Produktes, das von Ihnen geliefert wird bzw. geliefert werden soll. Die Handelswarenspezifikation muss auch bezüglich der Verpackungsdaten vollständig für das entsprechende Produkt ausgefüllt sein. Alle Daten dieser Verpackungsspezifikation sind solange verbindlich, bis nach gegenseitiger Abstimmung eine Änderung dieser Verpackungsspezifikation vorgenommen worden ist. Vom zuständigen Einkäufer werden Sie im Falle einer Listung eines neuen Produktes gebeten: 1. Die Verpackungsdaten für die Handelswarenspezifikation über die zugesandte Lieferantenerklärung mitzuteilen. 2. Ihre Kennzeichnungsmöglichkeiten für das Kartonetikett mitzuteilen (z.b. Thermotransferdruck, Thermodruck, Zukaufetiketten). 3. Einen mit dem Originalprodukt befüllten Karton (inkl. Verpackungsmuster) zuzusenden. Daraufhin erhalten Sie einen von apetito automatisch erstellten Gestaltungsvorschlag (z.b. pdf oder bmp-datei) für das Kartonetikett. Idealerweise wird der Vorschlag exakt übernommen. Sobald die Handelswarenspezifikation von beiden Seiten verabschiedet und von Ihnen durch eine rechtsgültige Unterschrift bestätigt wurde, wird diese Bestandteil des Vertrages. Für Rückfragen zu den Verpackungsvorgaben und Kartonkennzeichnungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ansprechpartner für Sie sind: Verpackungsteam: Verpackungsentwicklung: Ludger Kampel Manfred Akamp Kartonvorkleber (Daten etc): Manuela Schulze

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