Wettkampfreglemente Schweizer Meisterschaften Kunstturnen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wettkampfreglemente Schweizer Meisterschaften Kunstturnen"

Transkript

1 Wettkampfreglemente Schweizer Meisterschaften Kunstturnen I. Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis 1 II Einleitung 2 III Reglement Schweizer Meisterschaften 3 IV Reglement Schweizer Mannschaftsmeisterschaften 5 V Reglement Schweizer Junioren Meisterschaften 8 VI Reglement Schweizer Amateur Meisterschaften 11 VII Reglement Schweizer Kunstturntage 13 Verteiler?? Fachrat Kunstturnen?? Ressort Kunstturnen?? Fachgruppen Kunstturnen?? Kantonale Kunstturnervereinigungen?? Kantonale und Regionale Turnverbände?? Regionale Leistungszentren Kunstturnen Die Wettkampfreglemente können auf dem Zentralsekretariat STV, Abteilungs Spitzensport, Bahnhofstrasse 38, 5001 Aarau bezogen oder über Internet unter der Rubrik Spitzensport abgerufen werden. C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 1

2 II. Einleitung In den Jahren 2000 und 2001 wurden durch das Ressort Kunstturnen die Wettkampfreglemente für die Schweizer Meisterschaften der verschiedenen Kategorien überarbeitet. Dabei wurden folgende Zielsetzungen verfolgt. 1. Erstellung eines Regelwerkes mit längerfristiger Gültigkeit. 2. Vereinheitlichung und Vereinfachung der Reglemente für die Bereiche Kunstturnen Männer und Frauen und die verschiedenen Meisterschaften. 3. Anpassung an die Reglemente und Vorschriften des Internationalen Turnerbundes und der Europäischen Turnunion. 4. Verbesserung der Übersichtlichkeit durch eine Zusammenfassung der Reglemente aller Schweizer Meisterschaften Kunstturnen. Die einzelnen Reglemente werden ab dem 1. Januar 2001 schrittweise eingeführt und treten ab 2002 für alle Schweizer Meisterschaften Kunstturnen in Kraft. SCHWEIZERISCHER TURNVERBAND Abteilung Spitzensport / Ressort Kunstturnen R. Hediger Chef Spitzensport C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 2

3 III. Schweizer Meisterschaften Kunstturnen 1. Einleitung?? Der Schweizerische Turnverband (STV) führt jährlich die Schweizer Meisterschaften Kunstturnen (SM Kutu) für die Bereiche männlich und weiblich durch.?? Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort Kunstturnen. 2. Teilnahmeberechtigung?? Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des STV.?? Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes Schweiz (KVS) oder eines kantonalen/regionalen Turnverbandes des STV.?? Mitglieder der National- und Juniorenkader sowie weitere Turner/-innen, welche die Kriterien des Ressorts Kutu erfüllen. Die Kriterien werden jährlich mit der Ausschreibung bekanntgegeben.?? Definitiver Entscheid über Ausnahmen und Zulassung durch das Ressort Kutu. 3. Wettkampfprogramm?? Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf und den Gerätefinals. Die Teilnehmer können im Mehrkampf oder an einzelnen Geräten starten.?? Der Mehrkampf dient gleichzeitig als Qualifikation für die Gerätefinals.?? Für die jeweiligen Gerätefinals qualifizieren sich die sechs Turner/-innen plus 2 Reserveturner/-innen mit den höchsten Noten pro Gerät. 4. Bewertung und Kampfgericht?? Die Bewertung erfolgt nach den gültigen Wertungsvorschriften des Internationalen Turnerbundes (FIG).?? Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs. 5. Rangfolge Für alle Rangierungen und die Qualifikationen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG. 6. Auszeichnungen?? Die Titel Schweizer Meister/-in werden im Mehrkampf und den Gerätefinals an die bestklassierten Schweizer Turner/-innen vergeben.?? Im Mehrkampf werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille abgegeben. Für die Ränge 4 bis 8 werden Diplome abgegeben.?? In den Gerätefinals werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille abgegeben. Für die Ränge 4 bis 6 werden Diplome abgegeben. 7. Wettkampfbestimmungen 7.1. Turnkleidung?? Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten die Wettkampfvorschriften der FIG.?? Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des STV.?? Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.?? Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung Startreihenfolge?? Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.?? Die Startreihenfolge im Mehrkampf erfolgt nach den Vorschriften der FIG.?? Die Startreihenfolge in den Gerätefinals wird wenn möglich ausgelost. C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 3

4 7.3. Teilnahme an den Gerätefinals?? Die Qualifizierten für die Gerätefinals gelten als angemeldet.?? Abmeldungen müssen bis eine Stunde nach dem Mehrkampf erfolgen.?? Die zwei Ersatzturner/-innen müssen sich bis zum Ende des Einturnens bereithalten, um ausfallende Finalteilnehmer zu ersetzen Bodenmusik Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein Rechte und Pflichten der Trainer und Turner?? Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins zugelassen. Die Hilfe der angestellten STV-Trainer ist erlaubt.?? Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.?? Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw. der verantwortliche Kampfrichterchef.?? Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht Dopingkontrollen Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten Weisungen richten. 8. Anmeldung und Finanzen?? Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 4 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.?? Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die Ueberweisung hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.?? Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen. 9. Abmeldungen?? Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SM Kutu unverzüglich zu melden.?? In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. 10. Versicherungen Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der STV noch das OK haften für Unfälle. 11. Schlussbemerkungen?? Dieses Reglement wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 23. August 2000 genehmigt und tritt per 1. Januar 2001 in Kraft.?? Aenderungen dieses Reglementes können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen werden.?? In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend. C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 4

5 IV. Schweizer Mannschaftsmeisterschaften Kunstturnen 1. Einleitung?? Der Schweizerische Turnverband (STV) führt jährlich die Schweizer Mannschaftsmeisterschaften Kunstturnen (SMM Kutu) für die Bereiche männlich und weiblich durch.?? Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort Kunstturnen. 2. Teilnahmeberechtigung 2.1. Mannschaften?? Mannschaften müssen unter dem Namen einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes Schweiz (KVS) oder einem kantonalen/regionalen Turnverband des STV starten.?? Ausnahmsweise und mit Zustimmung des Ressorts Kutu können auch Mannschaften, die sich aus zwei verschiedenen kantonalen Kunstturnvereinigungen oder kantonalen/regionalen Turnverbänden zusammensetzen, zum Wettkampf zugelassen werden. Ein entsprechendes Gesuch muss bis spätestens sechs Wochen vor dem Anlass an das Ressort Kutu gerichtet werden Mitglieder der Mannschaften Als Mitglieder einer Mannschaft sind Turner/-innen mit folgenden Voraussetzungen zugelassen:?? Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des STV.?? Turner/-innen mit Schweizerischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Ausland, die bei der Anmeldung seit mindestens 3 Monaten der meldenden kantonalen Kunstturnvereinigung oder dem kantonalen/regionalen Turnverband angehören.?? Ein Turner/Eine Turnerin aus anderen kantonalen Kunstturnvereinigungen oder kantonalen/regionalen Turnverbänden ohne eigene Mannschaft mit schriftlicher Zustimmung der eigenen kantonalen Kunstturnvereinigung oder des kantonalen/regionalen Turnverbandes.?? Turner/-innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die seit mindestens 12 Monaten eine ununterbrochene fremdenpolizeiliche Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung besitzen und gleichzeitig seit 3 Monaten Mitglied der meldenden kantonalen Kunstturnvereinigung oder des kantonalen/regionalen Turnverbandes sind.?? Pro Mannschaft ist zudem ein Turner/eine Turnerin mit ausländischer Staatsangehörigkeit ohne Wohnsitz in der Schweiz zugelassen. Gemäss den aktuellen Statuten des Internationalen Turnerbundes (FIG) müssen Turner/- innen, welche den Verein eines anderen Nationalverbandes vertreten, eine schriftliche Einwilligung des eigenen Nationalverbandes und des Nationalverbandes des Vereins, den sie vertreten, besitzen. Dieser Turner/Diese Turnerin muss zudem im Besitze eines gültigen Leistungssportausweises des STV sein.?? Turner/-innen dürfen nur in einer Mannschaft starten. 3. Wettkampfprogramm?? Der Wettkampf wird max. in je vier Nationalligen (A,B,C,D) ausgetragen. Die Nationalligen A und B bestehen aus sechs Mannschaften. Den Nationalligen C und D werden max. sechs Mannschaften zugeteilt.?? Eine Mannschaft besteht aus mindestens drei höchstens aber sechs Turner/-innen. Pro Gerät dürfen höchstens vier Turner/-innen eingesetzt werden, wobei die drei höchsten Noten für das Mannschaftsresultat zählen.?? Die erstrangierten Mannschaften der unteren Nationalligen steigen automatisch auf und bestreiten im kommenden Jahr den Wettkampf in der nächsthöheren Nationalliga.?? Die letztrangierten Mannschaften der oberen Nationalligen steigen automatisch ab und bestreiten im kommenden Jahr den Wettkampf in der nächsttieferen Nationalliga.?? Die erzielten Punktzahlen haben bezüglich dem Auf- und Abstieg keinen Einfluss.?? Mannschaften, die erstmals an der SMM Kutu teilnehmen, starten in der untersten Nationalliga. Dies gilt auch für Mannschaften, welche im Vorjahr nicht teilgenommen haben. C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 5

6 ?? Bis eine Woche vor dem Wettkampf zurückgezogene Mannschaften einer Nationalliga können nur durch den designierten Absteiger ersetzt werden. Später abgemeldete Mannschaften werden nicht ersetzt.?? Wenn sich eine fusionierte Mannschaft trennt, starten die selbständigen Mannschaften wieder in der untersten Nationalliga. 4. Bewertung und Kampfgericht?? Die Bewertung erfolgt nach den gültigen Wertungsvorschriften der FIG.?? Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs. 5. Rangfolge Bei Punktegleichheit entscheidet für die Rangfolge?? bei den Männern das höhere Total von fünf, dann vier, dann drei, dann zwei und dann einem Gerät/-en.?? bei den Frauen das höhere Total von drei, dann zwei und dann einem Gerät/-en. 6. Auszeichnungen?? Die Titel Schweizer Mannschaftsmeister werden je der besten Mannschaft der Nationalligen A zugesprochen.?? Die Schweizer Mannschaftsmeister erhalten einen Wanderpreis. Dieser bleibt im Besitze einer Mannschaft, wenn sie ihn dreimal in Folge gewinnt.?? Die Turner/-innen der drei erstrangierten Mannschaften der Nationalligen A erhalten je einen Medaillensatz in Gold, Silber und Bronce. 7. Wettkampfbestimmungen 7.1. Turnkleidung?? Die Turner/-innen einer Mannschaft haben in einheitlichen, gleichfarbigen Turntenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten die Wettkampfvorschriften der FIG.?? Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des STV.?? Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.?? Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung Startreihenfolge?? Der Wettkampftag beginnt mit der Nationalliga D und endet mit der Nationalliga A.?? Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.?? Die Startgeräte werden ausgelost.?? Die Mannschaftsbetreuer geben die Startreihenfolge an jedem Geräten bis spätestens eine Stunde vor Wettkampfbeginn an die Wettkampfleitung ab Teilnahme an den Gerätefinals Keine Bestimmungen da nicht relevant Bodenmusik Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein Rechte und Pflichten der Trainer und Turner?? Pro Mannschaft sind zwei Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Die Hilfe der angestellten STV-Trainer ist erlaubt.?? Undisziplinertes bzw. unturnerisches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.?? Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw. der verantwortliche Kampfrichterchef. C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 6

7 ?? Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht Dopingkontrollen Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten Weisungen richten. 8. Anmeldung und Finanzen?? Die Meldung der Mannschaften und die namentliche Meldung der Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 6 Wochen vor dem Anlass zu erfo lgen.?? Das Gesuch für den Einsatz eines/einer ausländischen Turners/Turnerin ist mit der schriftlichen Einwilligung des entsprechenden Nationalverbandes bis 5 Tage vor dem Anlass an das Sekretariat Spitzensport des STV zu richten.?? Eine Kopie der fremdenpolizeilichen Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung für ausländische Turner/-innen mit Wohnsitz in der Schweiz sind der Meldung der Mannschaft beizulegen.?? Mutationen von Turner/-innen sind der Wettkampfleitung bis eine Stunde vor Wettkampfbeginn zu melden.?? Für jede gemeldete Mannschaft wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die Ueberweisung hat bis spätestens 4 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.?? Verspätete Anmeldungen von Mannschaften und ausländischen Turner/-innen können nicht mehr berücksichtigt werden. Massgebend ist das Datum des Poststempels.?? Bei nicht erfolgten Einzahlungen werden die Mannschaften bzw. ausländischen Turner/-innen nicht zum Wettkampf zugelassen. 9. Abmeldungen?? Abmeldungen von Mannschaften sind dem Betreuer der SMM Kutu unverzüglich zu melden.?? In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. 10. Versicherungen Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der STV noch das OK haften für Unfälle. 11. Schlussbemerkungen?? Dieses Reglement wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 23. August 2000 genehmigt und tritt per 1. Januar 2001 in Kraft.?? Aenderungen dieses Reglementes können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen werden.?? In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend. C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 7

8 V. Schweizer Junioren Meisterschaften Kunstturnen 1. Einleitung?? Der Schweizerische Turnverband (STV) führt jährlich die Schweizer Junioren Meisterschaften Kunstturnen (SJM Kutu) für die Bereiche männlich und weiblich in den Juniorenaltersklassen der Kategorie P1 P6 durch.?? Die SJM Kutu M und SJM Kutu F finden an verschiedenen Orten statt.?? Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort Kunstturnen. 2. Teilnahmeberechtigung?? Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des STV.?? Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes Schweiz (KVS) oder eines kantonalen/regionalen Turnverbandes des STV.?? Alterslimite (Jahrgang) der entsprechenden Kategorie.?? Mitglieder der Nachwuchs- und Juniorenkader?? Im Kutu M kann jede kantonale Kunstturnervereinigung für die Kategorien P1 P4 je 3 und P5 P6 je einen Turner melden. Weiter erhält jede kantonale Kunstturnervereinigung aufgrund der gelösten Leistungssportausweise ein zusätzliches, für alle Kategorien frei einsetzbares Kontingent, welches jährlich durch das Ressort Kutu festgelegt wird.?? Im Kutu F müssen sich die Turnerinnen an Wettkämpfen des eigenen Kantonalverbandes oder anderer Kantonalverbände für die SJM Kutu F qualifizieren. Massgebend ist das höchste Punktetotal aus zwei Wettkämpfen, wobei mindestens ein ausserkantonaler Wettkampf in die Wertung kommen muss. Die Qualifikationswettkämpfe werden nur anerkannt, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: Austragung zwischen dem 1. Januar und dem festgelegten Stichtag. Meldung des Qualifikationswettkampfes bis zum 1. November des Vorjahres an das Ressort Kutu/FG Wettkämpfe. Einsatz von brevetierten Kampfrichterinnen gemäss den Richtlinien des Ressorts Kutu/FG Kampfrichter. Versand der Rangliste bis 3 Tage nach dem Wettkampf an das Ressort Kutu/FG Wettkämpfe. 3. Wettkampfprogramm?? Die Schweizer Juniorenmeisterschaften werden in folgenden Kategorien durchgeführt: Wettkampfprogramm Kutu M Kutu F P1 bis 10 Jahre bis 9 Jahre P2 bis 11 Jahre bis 11 Jahre P3 bis 13 Jahre bis 13 Jahre P4 bis 15 Jahre bis 15 Jahre P5 bis 16 Jahre --- P6 bis 18 Jahre bis 15 Jahre?? Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf (Kategorie P1 P6), einem integrierten Mannschaftswettkampf (Kategorie P1 P4) und den Gerätefinals (Kategorie P5 + P6 Kutu M bzw. P4 + P6 Kutu F).?? In den Kategorien P1 P3 werden max. 48 Turner/-innen und P4 P6 max. 36 Turner/-innen zum Wettkampf zugelassen.?? Für die Mannschaftsrangliste der entsprechenden Kategorie wird das Total der Mehrkampfergebnisse der drei vorgängig bezeichneten Turner/-innen pro Kantonal-/Regionalverband gewertet.?? Für die jeweiligen Gerätefinals qualifizieren sich in den Kategorien P5 + P6 (Kutu M) bzw. P4 + P6 (KutuF) die sechs besten Turner/-innen plus 2 Reserveturner/-innen mit den höchsten Noten pro Gerät. C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 8

9 4. Bewertung und Kampfgericht?? Die Bewertung erfolgt je nach Kategorie nach den gültigen Wertungsvorschriften des STV bzw. des Internationalen Turnerbundes (FIG).?? Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs. 5. Rangfolge Für alle Rangierungen und die Qualifikationen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG. 6. Auszeichnungen?? Die Titel Schweizer Meister/-in P... werden in den entsprechenden Kategorien im Mehrkampf, dem Mannschaftswettkampf und den Gerätefinals an die bestklassierten Turner/-innen bzw. Mannschaften vergeben.?? Die Titel Schweizer Junioren Meister/-in werden den Gewinnern der Kategorie P6 (Mehrkampf und Gerätefinals) zuerkannt.?? Im Mehrkampf werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille und für die Ränge 4 bis 8 Diplome abgegeben.?? In den Gerätefinals werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille und für die Ränge 4 bis 6 Diplome abgegeben.?? Im Mannschaftswettkampf erhalten die Turner/-innen der drei erstklassierten Mannschaften je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille. 7. Wettkampfbestimmungen 7.1. Turnkleidung?? Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten die Wettkampfvorschriften der FIG.?? Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des STV.?? Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.?? Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung Startreihenfolge?? Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.?? Die Startreihenfolge im Mehrkampf erfolgt nach den Vorschriften der FIG.?? Die Startreihenfolge in den Gerätefinals wird wenn möglich ausgelost Teilnahme an den Gerätefinals?? Die Qualifizierten für die Gerätefinals gelten als angemeldet.?? Abmeldungen müssen bis eine Stunde nach dem Mehrkampf erfolgen.?? Die zwei Ersatzturner/-innen müssen sich bis zum Ende des Einturnens bereithalten, um ausfallende Finalteilnehmer zu ersetzen Bodenmusik Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein Rechte und Pflichten der Trainer und Turner?? Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins zugelassen. Die Hilfe der angestellten STV-Trainer ist erlaubt.?? Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.?? Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw. der verantwortliche Kampfrichterchef. C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 9

10 ?? Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht Dopingkontrollen Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten Weisungen richten. 8. Anmeldung und Finanzen?? Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 3 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.?? Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die Ueberweisung hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.?? Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen. 9. Abmeldungen?? Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SJM Kutu unverzüglich zu melden.?? In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. 10. Versicherungen Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der STV noch das OK haften für Unfälle. 11. Schlussbemerkungen?? Dieses Reglement wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 9. Mai 2001 genehmigt und tritt per 1. Januar 2002 in Kraft.?? Aenderungen dieses Reglementes können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen werden.?? In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend. C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 10

11 VI. Schweizer Amateur Meisterschaften Kunstturnen 1. Einleitung?? Der Schweizerische Turnverband (STV) führt jährlich zusammen mit den Schweizer Meisterschaften Kunstturnen (SM Kutu) Schweizer Amateur Meisterschaften (SM Amateure) für die Bereiche männlich und weiblich durch.?? Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort Kunstturnen. 2. Teilnahmeberechtigung?? Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des STV.?? Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes Schweiz (KVS) oder eines kantonalen/regionalen Turnverbandes des STV der Programme P5 (Kutu F) und P6 (Kutu M), welche keinem nationalen Kader angehören und die Kriterien des Ressorts Kutu erfüllen. Die Kriterien werden jährlich mit der Ausschreibung bekanntg egeben.?? Definitiver Entscheid über Ausnahmen und Zulassung durch das Ressort Kutu. 3. Wettkampfprogramm?? Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf.?? Es werden max. 36 Turner bzw. Turnerinnen zum Wettkamp f zugelassen. 4. Bewertung und Kampfgericht?? Die Bewertung erfolgt nach den gültigen Wertungsvorschriften des STV bzw. des Internationalen Turnerbundes (FIG).?? Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs. 5. Rangfolge Für alle Rangierungen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG. 6. Auszeichnungen?? Die Titel Schweizer Amateur Meister/-in werden im Mehrkampf an die bestklassierte Turnerin bzw. den bestklassierten Turner vergeben.?? Für die Ränge 1 bis 3 werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille und für die Ränge 4 bis 8 Diplome abgegeben. 7. Wettkampfbestimmungen 7.1. Turnkleidung?? Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten die Wettkampfvorschriften der FIG.?? Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des STV.?? Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.?? Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung Startreihenfolge?? Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.?? Die Startreihenfolge im Mehrkampf erfolgt nach den Vorschriften der FIG Teilnahme an den Gerätefinals Bodenmusik Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein Rechte und Pflichten der Trainer und Turner C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 11

12 ?? Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins zugelassen.?? Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.?? Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw. der verantwortliche Kampfrichterchef.?? Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht Dopingkontrollen Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten Weisungen richten. 8. Anmeldung und Finanzen?? Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 4 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.?? Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die Ueberweisung hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.?? Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen. 9. Abmeldungen?? Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SM Kutu unverzüglich zu melden.?? In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. 10. Versicherungen Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der STV noch das OK haften für Unfälle. 11. Schlussbemerkungen?? Dieses Reglement wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 9. Mai 2001 genehmigt und tritt per 1. Januar 2002 in Kraft.?? Aenderungen dieses Reglementes können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen werden.?? In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend. C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 12

13 VII. Schweizer Kunstturntage 1. Einleitung?? Der Schweizerische Turnverband (STV) und der Kunstturnverband Schweiz (KVS) führen in der Regel alle vier Jahre die Schweizer Kunstturntage (SKT) für die Bereiche männlich und weiblich in den Kategorien P1 P6 durch.?? Verantwortlich für die Organisation und Durchführung sind die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort Kunstturnen (Kutu) des STV. 2. Teilnahmeberechtigung?? Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des STV.?? Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des KVS oder eines kantonalen/regionalen Turnverbandes des STV.?? Alterslimite (Jahrgang) der entsprechenden Kategorie.?? In den Kategorien P1 P4 qualifizieren sich die jeweils 24 besten Turner/-innen der vorhergehenden Schweizer Junioren Meisterschaften (SJM).?? In den Kategorien P5 P6 qualifizieren sich alle Turnerinnen und Turner, welche die Kriterien des Ressorts erfüllen. Die Kriterien werden jeweils mit der Ausschreibung bekannt gegeben.?? Definitiver Entscheid über Ausnahmen und Zulassung durch das Ressort Kutu. 3. Wettkampfprogramm?? Die SKT werden in folgenden Kategorien durchgeführt: Wettkampfprogramm Kutu M Kutu F P1 bis 10 Jahre bis 9 Jahre P2 bis 11 Jahre bis 11 Jahre P3 bis 13 Jahre bis 13 Jahre P4 bis 15 Jahre bis 15 Jahre P5 offen offen P6 offen offen?? Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf. 4. Bewertung und Kampfgericht?? Die Bewertung erfolgt je nach Kategorie nach den gültigen Wertungsvorschriften des STV bzw. des Internationalen Turnerbundes (FIG).?? Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs. 5. Rangfolge Für alle Rangierungen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG. 6. Auszeichnungen?? Die Titel Sieger/Siegerin der Schweizer Kunstturntage werden den Gewinnern der Kategorie P6 vergeben.?? Pro Kategorie werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille abgegeben und 50% der Startenden erhalten eine Medaille. 7. Wettkampfbestimmungen 7.1. Turnkleidung?? Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten die Wettkampfvorschriften der FIG.?? Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des STV.?? Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.?? Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung Startreihenfolge C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 13

14 ?? Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.?? Die Startreihenfolge erfolgt nach den Vorschriften der FIG Teilnahme an den Gerätefinals Bodenmusik Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein Rechte und Pflichten der Trainer und Turner?? Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins zugelassen. Die Hilfe der angestellten STV-Trainer ist erlaubt.?? Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.?? Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw. der verantwortliche Kampfrichterchef.?? Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht Dopingkontrollen Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten Weisungen richten. 8. Anmeldung und Finanzen?? Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 4 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.?? Den qualifizierten Turner/-innen der Kategorien P1 P4 werden die Festunterlagen nach Möglichkeit direkt an den jeweiligen SJM durch das Organisationskomitee (OK) SKT abgegeben.?? Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom OK ein Startgeld erhoben. Die Ueberweisung hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.?? Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen. 9. Abmeldungen?? Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SKT unverzüglich zu melden.?? In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. 10. Versicherungen Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der STV noch das OK haften für Unfälle. 11. Schlussbemerkungen?? Dieses Reglement wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 6. November 2001 genehmigt und tritt per 1. Januar 2002 in Kraft.?? Aenderungen dieses Reglementes können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen werden.?? In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend. C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 14

Wettkampfvorschriften. Schaffhauser Frühlingswettkampf Ausgabe 2015

Wettkampfvorschriften. Schaffhauser Frühlingswettkampf Ausgabe 2015 Wettkampfvorschriften Schaffhauser Frühlingswettkampf Ausgabe 2015 1 Sinn und Zweck 2 2 Zuständigkeit 2 3 Art des Wettkampfes 2 4 Durchführungsmodus 2 5 Wettkampfausschreibung 2 6 Teilnahmebedingungen

Mehr

Wettkampfvorschriften Schweizerische Testtage Gymnastik (STT) 2016

Wettkampfvorschriften Schweizerische Testtage Gymnastik (STT) 2016 Schweizerischer Turnverband Fédération suisse de gymnastique Federazione svizzera di ginnastica Abteilung Breitensport Wettkampfvorschriften Schweizerische Testtage Gymnastik (STT) 2016 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Wettkampfvorschriften

Wettkampfvorschriften Wettkampfvorschriften Kantonale Leichtathletik-Mannschafts- Mehrkampf LMM 2015 Datum: 25. April 2015 Wo: Stadion Kleinholz, Olten 1 1. Sinn und Zweck der Wettkampfvorschriften Die Wettkampfvorschriften

Mehr

SCHWEIZERISCHE JUNIOREN INTERCLUBMEISTERSCHAFTEN 2015

SCHWEIZERISCHE JUNIOREN INTERCLUBMEISTERSCHAFTEN 2015 SCHWEIZERISCHE JUNIOREN INTERCLUBMEISTERSCHAFTEN 2015 REGLEMENT Diese Meisterschaft wird in 3 Etappen gespielt: 1. Qualifikationsrunden 2. Viertel- und Halbfinale 3. Schweizer Finale Einführung Qualifikationsrunden

Mehr

Wettkampfvorschriften Schweizer Meisterschaften Geräteturnen Turner Einzel/Mannschaften

Wettkampfvorschriften Schweizer Meisterschaften Geräteturnen Turner Einzel/Mannschaften Schweizerischer Turnverband Fédération suisse de gymnastique Federazione svizzera di ginnastica Abteilung Breitensport Ressort Geräteturnen 04/2015 Wettkampfvorschriften Schweizer Meisterschaften Geräteturnen

Mehr

Reglement für den Feldstich Gewehr 300m und Pistole 25m (FSt G-300/P-25):

Reglement für den Feldstich Gewehr 300m und Pistole 25m (FSt G-300/P-25): Reglement für den Feldstich Gewehr 300m und Pistole 25m (FSt G-300/P-25) Ausgabe 2013 - Seite 1 Der Schweizer Schiesssportverband (SSV) erlässt gestützt auf Artikel 36 seiner Statuten folgendes Reglement

Mehr

II. 47. LANDESJUGENDSPORTFEST 2014

II. 47. LANDESJUGENDSPORTFEST 2014 MINISTERIUM DES INNERN, FÜR SPORT UND INFRASTRUKTUR LANDESSPORTBUND / SPORTJUGEND DES LANDESSPORTBUNDES MINISTERIUM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR Trier, den 11.03.2014 Durchführung

Mehr

SCHWEIZER JUNIOREN INTERCLUB 2013

SCHWEIZER JUNIOREN INTERCLUB 2013 SCHWEIZER JUNIOREN INTERCLUB 2013 REGLEMENT Diese Meisterschaft wird in 3 Etappen gespielt: 1. Qualifikationsrunden 2. Viertel- und Halbfinale 3. Schweizer Finale Einführung Qualifikationsrunden Aufteilung

Mehr

Verteiler: 28. April 2015 Vorsitzende der Berlin-Brandenburger Vereine mit Jugendarbeit und Jugendwarte, Leistungssportausschuss weitere Funktionäre

Verteiler: 28. April 2015 Vorsitzende der Berlin-Brandenburger Vereine mit Jugendarbeit und Jugendwarte, Leistungssportausschuss weitere Funktionäre Verteiler: 28. April 2015 Vorsitzende der Berlin-Brandenburger Vereine mit Jugendarbeit und Jugendwarte, Leistungssportausschuss weitere Funktionäre A u s s c h r e i b u n g e n Für die nachfolgenden

Mehr

Klassierungsrichtlinien (KR) Klassierungsrichtlinien (KR) 2012

Klassierungsrichtlinien (KR) Klassierungsrichtlinien (KR) 2012 Klassierungsrichtlinien (KR) 2012 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck der Klassierungen... 3 Art. 2 Zuständigkeit... 3 Art. 3 Art. 4 Klasseneinteilung... 3 Grundlagen der Klassierungsberechnung... 3 Art. 5

Mehr

Weisungen Auslandresultate 01.10.2015 31.03.2016

Weisungen Auslandresultate 01.10.2015 31.03.2016 Weisungen Auslandresultate 01.10.2015 31.03.2016 Wettkampf Biel, 23.10.2015 / nh Inhaltsverzeichnis Weisungen der Auslandresultate... 4 1. Allgemein... 4 2. Bewertungskriterien / Altersklassen... 4 3.

Mehr

Cup Reglement EMMENTALISCHER HORNUSSERVERBAND. Sinn und Zweck

Cup Reglement EMMENTALISCHER HORNUSSERVERBAND. Sinn und Zweck EMMENTALISCHER HORNUSSERVERBAND Sinn und Zweck Cup Reglement Der Emmentalische Hornusserverband führt eine Abend-Meisterschaft mit Cup-Charakter durch. Dieser Cup ist für jede Mannschaft freiwillig und

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Ort: ULSZ Rif, Ludo-Hartmannweg 4 6, 5400 Hallein/Rif. Bahnbeschreibung: 25 m Bahn, 6 Schwimmbahnen

Ort: ULSZ Rif, Ludo-Hartmannweg 4 6, 5400 Hallein/Rif. Bahnbeschreibung: 25 m Bahn, 6 Schwimmbahnen Neuer Verband der Schwimmvereine Salzburg Hellbrunnerstraße 5 5020 Salzburg nvsvs@a1.net www.nsvs.at AUSSCHREIBUNG Offene Salzburger Kurzstreckenlandesmeisterschaft 2016 (inklusive 400m Freistil und 100m

Mehr

LEITFADEN/Pflichtenheft Kantonaler Jugitag

LEITFADEN/Pflichtenheft Kantonaler Jugitag LEITFADEN/Pflichtenheft Kantonaler Jugitag Organisator Der durch die Abteilung Anlässe GRTV beauftragte Organisator bestellt ein verantwortliches Organisationskomitee (OK). Folgende Chargen können berücksichtigt

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

Ort: ULSZ Rif, Ludo-Hartmannweg 4 6, 5400 Hallein/Rif. Bahnbeschreibung: 25 m Bahn, 6 Schwimmbahnen

Ort: ULSZ Rif, Ludo-Hartmannweg 4 6, 5400 Hallein/Rif. Bahnbeschreibung: 25 m Bahn, 6 Schwimmbahnen Neuer Verband der Schwimmvereine Salzburg Hellbrunnerstraße 5 5020 Salzburg nvsvs@a1.net www.nsvs.at AUSSCHREIBUNG Offene Salzburger Kurzstreckenlandesmeisterschaft 2015 (inklusive 400m Freistil und 100m

Mehr

Kurzanleitung LFB-Online für Schulen

Kurzanleitung LFB-Online für Schulen 1. Anmeldung bei LFB-Online für Schulen Rufen Sie im Browser an einem KISS-Rechner die Adresse: http://kv2las2.kultus.bwl.de:7778/ auf. Klicken Sie dort auf Start LFB-Online für Schulen und melden sich

Mehr

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de 1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Fussballverband Bern/Jura

Fussballverband Bern/Jura Ressort 3 / Aus- & Weiterbildung Seite 1 Fussballverband Bern/Jura Ressort Ausbildung Gültig ab 1. Juli 2005 Ressort 3 / Aus- & Weiterbildung Seite 2 1. Einleitung 1.1. Rekrutierung Gemäss Art. 3 Ziffer

Mehr

Südwestdeutscher Kendo Verband für Rheinland-Pfalz und Saarland e.v.

Südwestdeutscher Kendo Verband für Rheinland-Pfalz und Saarland e.v. Stand: Oktober 2013 Südwestdeutscher Kendo Verband für Rheinland-Pfalz und Saarland e.v. - Stand: 27.Sept. 2013 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Landeskader... 3 3 Altersklasseneinteilung... 3

Mehr

5. Zürcher Oberländer Maischiessen 2016 Ettenhausen/ZH

5. Zürcher Oberländer Maischiessen 2016 Ettenhausen/ZH 5. Zürcher Oberländer Maischiessen 2016 Ettenhausen/ZH Schiessplatz Erlosen Wetzikon/ZH Gewehr 300m Vereinswettkampf A10, Auszahlungsstich A100 Schiessdaten/Schiesszeiten Samstag, 23. April 2016 08:00

Mehr

Sportzentrum Wittlich

Sportzentrum Wittlich www.kinderzehnkampf.com Samstag, 28. August 2010 Sportzentrum Wittlich Arbeitsgemeinschaft Athletic-Team Wittlich CUSANUS-GYMNASIUM WITTLICH Allgemeine Informationen und Teilnahmebedingungen: - Teilnehmen

Mehr

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,

Mehr

Wiener Meisterschaften und Wiener Jugendmeisterschaften 2015

Wiener Meisterschaften und Wiener Jugendmeisterschaften 2015 Wiener Meisterschaften und Wiener Jugendmeisterschaften 2015 Flossenschwimmen & Streckentauchen 07.- 08. März 2015 BSFZ Südstadt Veranstalter: Landestauchverband Wien Ausrichter: S.V. Bäder Sektion tauchen

Mehr

PartnerWeb. Anleitung. Personaladministration online erledigen. Telefon: 062 837 71 71 info@gastrosocial.ch

PartnerWeb. Anleitung. Personaladministration online erledigen. Telefon: 062 837 71 71 info@gastrosocial.ch PartnerWeb Personaladministration online erledigen Anleitung Telefon: 062 837 71 71 E-Mail: info@gastrosocial.ch Inhaltsverzeichnis Anleitung PartnerWeb Hinweise 3 Registrieren 4 Anmelden 6 Mitarbeitende

Mehr

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Bedienungsanleitung für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Matthias Haasler Version 0.4 Webadministrator, email: webadmin@rundkirche.de Inhaltsverzeichnis 1 Einführung

Mehr

Informationsunterlagen Schweizer Meisterschaften Aerobic

Informationsunterlagen Schweizer Meisterschaften Aerobic Schweizerischer Turnverband Fédération suisse de gymnastique Federazione svizzera di ginnastica Informationsunterlagen Schweizer Meisterschaften Aerobic Foto: Peter Friedli, STV Foto: Peter Friedli, STV

Mehr

Themen. Zusammenarbeit Vorbereitung Strafbestimmungen Schüsse von der Strafstossmarke

Themen. Zusammenarbeit Vorbereitung Strafbestimmungen Schüsse von der Strafstossmarke Regel 14 Strafstoss Themen Zusammenarbeit Vorbereitung Strafbestimmungen Schüsse von der Strafstossmarke Zusammenarbeit Der Schiedsrichter organisiert die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Spiels

Mehr

Ausrichter: Essener Jugend-Eiskunstlauf Verein e.v.

Ausrichter: Essener Jugend-Eiskunstlauf Verein e.v. 2. Version vom 18.01.2014 Ausrichter: Essener Jugend-Eiskunstlauf Verein e.v. I. Organisation Veranstalter: Ausrichter: Ort: Zeit: Sparte Roll- und Eissport im Essener Sportbund Essener Jugend-Eiskunstlauf

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Duisburger Schwimm Team

Duisburger Schwimm Team Duisburger Schwimm Team Ausschreibung Schwimmwettkampf des Duisburger Schwimm Team im Schwimmstadion am 05./06. März 2016 Liebe Schwimmfreunde, es ist wieder soweit das Duisburger Schwimm Team führt auch

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Mürwiker Str. 156a Flensburg, 24944. Anmeldung. Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum)

Mürwiker Str. 156a Flensburg, 24944. Anmeldung. Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum) Anmeldung Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum) Hiermit melde ich mich verbindlich zum Fußballferien-Camp in der Soccer-Arena-Flensburg an: Name, Vorname Geburtsdatum Ort / Straße / Nr.

Mehr

St. Gallischer Kantonalschützenverband

St. Gallischer Kantonalschützenverband Ausführungsbestimmungen Nr. 820 / 25.08.2015 / Seite 1 von 5 St. Gallischer Kantonalschützenverband Ausführungsbestimmungen Nr. 280 zu den Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS) des SSV für Vereinswettkämpfe

Mehr

Einzelmassnahmen/Projekte Sportpsychologie

Einzelmassnahmen/Projekte Sportpsychologie Swiss Olympic Haus des Sports Talgut-Zentrum 27 CH-3063 Ittigen b. Bern Telefon +41 31 359 71 11 Fax +41 31 359 71 71 info@swissolympic.ch www.swissolympic.ch Richtlinien Einzelmassnahmen/Projekte Sportpsychologie

Mehr

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss

Mehr

Tevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011

Tevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011 Tevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011 Inhalt Registrierung... 3 Kennwort vergessen... 3 Startseite nach dem Login... 4 Umfrage erstellen... 4 Fragebogen Vorschau... 7 Umfrage fertigstellen... 7 Öffentliche

Mehr

Wiener Landesmeisterschaft 2015

Wiener Landesmeisterschaft 2015 Wiener Landesmeisterschaft 2015 WKF Regeln mit Abweichungen Termin: Samstag, 13. Juni 2015 Ort: PAHO-Halle, Jura-Soyfer-Gasse 3, 1100 Wien Zeitplan: Registrierung: 8 00-8 30 Uhr Beginn: ca. 9 00 Uhr Ein

Mehr

Urlaubsregel in David

Urlaubsregel in David Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5

Mehr

Dokumentation Online-Anmeldung Anleitung 100er Turnfest 2016 Triengen. 1. Registrierung. 2. Login

Dokumentation Online-Anmeldung Anleitung 100er Turnfest 2016 Triengen. 1. Registrierung. 2. Login 1. Registrierung Für die Anmeldung benötigst du einen Login. Wenn du keinen Login hast, musst du dich zuerst registrieren. Wenn du bereits über einen Login verfügst, so gehe zu Schritt 2. Unter dem Link

Mehr

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Zweck II. Zuständigkeit 3 Oberaufsicht 4 Unterhalt

Mehr

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011 Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...

Mehr

Zugang zum Online-Portal mit Passwort Benutzeranleitung (Stand 01/2015)

Zugang zum Online-Portal mit Passwort Benutzeranleitung (Stand 01/2015) Einleitung Um die Funktionen des Online-Portals BÄV24 nutzen zu können, müssen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit zunächst einmalig registrieren. Folgen Sie bitte den Hinweisen im Abschnitt "Registrierung

Mehr

Au ssch re ibu n g. Mo skito B. So, 16. März 2014 Eishalle Bäretswil

Au ssch re ibu n g. Mo skito B. So, 16. März 2014 Eishalle Bäretswil Au ssch re ibu n g Mo skito B So, 16. März 2014 Eishalle Bäretswil KZEHV 1/6 Dezember 2013 Liebe Eishockey-Freunde Der Kantonal-Zürcherischer Eishockey-Verband (KZEHV) hat vor zwei Jahren zum ersten Mal

Mehr

Anleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal

Anleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal Anleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal Sie loggen sich wie gewohnt im Selbstbedienungsportal mit Ihrer Kennung ein Sie klicken auf die Funktion Prüfungsverwaltung Und dort auf Prüfungsan- und -abmeldung

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

Ehrungsordnung. für den. Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v.

Ehrungsordnung. für den. Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. 1 1. Natürliche und juristische

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Hundeverordnung. vom 10. Januar 2006

Hundeverordnung. vom 10. Januar 2006 Hundeverordnung vom 0. Januar 006 Revision vom 9. April 008 5. Februar 0 0. Juli 04 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen Inhalt und Zweck Zuständigkeit 3 Hundekennzeichen 4 Bewilligung II.

Mehr

Anwendungsbeispiele Buchhaltung

Anwendungsbeispiele Buchhaltung Kostenstellen in Webling Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Kostenstellen 1.1 Was sind Kostenstellen? 1.2 Kostenstellen in der 2 Kostenstellen in Webling 2.1 Kostenstellen erstellen

Mehr

XT Großhandelsangebote

XT Großhandelsangebote XT GROßHANDELSANGEBOTE XT Großhandelsangebote Die neuen XT- Großhandelsangebote bieten Ihnen eine große Anzahl an Vereinfachungen und Verbesserungen, z.b. Großhandelsangebote werden zum Stichtag automatisch

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Ein Gesuch erfassen und einreichen

Ein Gesuch erfassen und einreichen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Förderplattform (FPF) - Anleitung Ein Gesuch erfassen und einreichen Seit Mitte September 2014, bietet das BAK für die Eingabe von Gesuchen

Mehr

Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 für Studierende der Fachbereiche MNI und KMUB Stand 10/14

Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 für Studierende der Fachbereiche MNI und KMUB Stand 10/14 Fachgebiet PHYSIK Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 für Studierende der Fachbereiche MNI und KMUB Stand 10/14 0. Einleitung Die hier genannten Regeln dienen einem geordneten und

Mehr

XII. ÖSTERR. GOJU RYU - MEISTERSCHAFT ÖSTERR. SHITO RYU MEISTERSCHAFT

XII. ÖSTERR. GOJU RYU - MEISTERSCHAFT ÖSTERR. SHITO RYU MEISTERSCHAFT XII. ÖSTERR. GOJU RYU - MEISTERSCHAFT ÖSTERR. SHITO RYU MEISTERSCHAFT WKF Regeln mit Abweichungen Termin: Samstag, 31. Mai 2014 Ort: PAHO-Halle, Jura-Soyfer-Gasse 3, 1100 Wien Zeitplan: Registrierung:

Mehr

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl für Transportsysteme und -logistik Inhaltsverzeichnis ORGANISATORISCHES... 2 GROBER ABLAUF... 3 PRÄSENTATIONEN... 6 TEST... 7 1 Organisatorisches Jeder Student

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

E R S C O t t o b r u n n e. V. Ausschreibung zum 16. FUN Cup

E R S C O t t o b r u n n e. V. Ausschreibung zum 16. FUN Cup E R S C O t t o b r u n n e. V. Ausschreibung zum 16. FUN Cup Veranstalter: Ort: Termin: Eis- und Rollsportclub Ottobrunn e.v. Freieisstadion Ottobrunn Am Haidgraben 120 (gegenüber Phönix-Schwimmbad) 85521

Mehr

Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen

Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS) der Landesliga und Stadtliga Hamburg für das Wettkampfjahr 2015 Stand: 18.11.2014 Veranstalter: Hamburger Schwimmverband

Mehr

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten 16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden

Mehr

Hinweise für die Online- Dienste der Studierenden

Hinweise für die Online- Dienste der Studierenden Welche Schritte sind für die Nutzung von Online-Diensten erforderlich? 1. Der Anmeldevorgang in TUBIS Bitte melden Sie sich im persönlichen Portal von TUBIS mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an, um

Mehr

Einrichtung eines VPN-Zugangs

Einrichtung eines VPN-Zugangs Einrichtung eines VPN-Zugangs Einleitung Die nachfolgende Anleitung zeigt die Einrichtung eines VPN-Zugangs zum Netzwerk des Unternehmensverbundes Evangelisches Johannesstift. Diese Anleitung ist auf Basis

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Kurzanleitung. Zuordnung eines Moodle-Kurses in TUMonline

Kurzanleitung. Zuordnung eines Moodle-Kurses in TUMonline Kurzanleitung Zuordnung eines Moodle-Kurses in TUMonline Inhalt 1 Allgemeine Informationen... 2 2 Kategorie elearning zuordnen... 2 3 Wo ist die Kategorie nach der Zuteilung zu finden?... 4 4 Wann wird

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern

Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern vom. März 00* Stand 5. April 006 Der Regierungsrat des

Mehr

Dokumentation Online-Anmeldung Anleitung Seeländisches Turnfest/Jututa 2016. 1. Registrierung. 2. Login

Dokumentation Online-Anmeldung Anleitung Seeländisches Turnfest/Jututa 2016. 1. Registrierung. 2. Login 1. Registrierung Für die Anmeldung benötigst du einen Login. Wenn du keinen Login hast, musst du dich zuerst registrieren. Wenn du bereits über einen Login verfügst, so gehe zu Schritt 2. Unter dem Link

Mehr

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Zulassung von Effekten SIX Exchange Regulation 06/ Inhaltsverzeichnis

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

Reglement über die Abgabe von Parkkarten im Universitätsspital Basel

Reglement über die Abgabe von Parkkarten im Universitätsspital Basel Seite: 1 von 5 über die Abgabe von Parkkarten im Universitätsspital Basel Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 2 2. Zweck des vorliegenden s 2 3. Parkieren im Parkhaus City Generell 2 4. Allgemeine Grundsätze

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a.

Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. von Jörn Schroeder-Printzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Kurfürstenstraße 31 14467 Potsdam Tel.: 0331/27570-19

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

Kurzanleitung für Verkäufer

Kurzanleitung für Verkäufer Kurzanleitung für Verkäufer Registrieren auf www.easybasar.de Einloggen Am Basar anmelden Artikel erfassen Artikel abgeben Artikel abholen Registrieren bei www.easybasar.de Sie sollten sich bereits vor

Mehr

Windows 10. Vortrag am Fleckenherbst Bürgertreff Neuhausen. www.buergertreff-neuhausen.de www.facebook.com/buergertreffneuhausen

Windows 10. Vortrag am Fleckenherbst Bürgertreff Neuhausen. www.buergertreff-neuhausen.de www.facebook.com/buergertreffneuhausen Windows 10 Vortrag am Fleckenherbst Bürgertreff Neuhausen 1 Inhalt Was ist neu (im Vergleich zu Windows 8.1) Wann lohnt sich ein Umstieg Update Installation von Windows 10 Startmenü Windows Explorer Webbrowser

Mehr

Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen

Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen 1 von 5 1. Grundsatz Diese Ordnung gilt für alle Kyu- und Dan-Prüfungen im Bereich des Badischen Judo-

Mehr

Schritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker.

Schritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker. Den Kontowecker einrichten Schritt 1: Anmeldung am Online-Banking Sofern Sie noch nicht angemeldet sind, melden Sie sich hier bitte wie gewohnt mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN an. Schritt 2: Klicken

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

Standard-Kontaktformular

Standard-Kontaktformular Online-Tutorials Referat VI.5 Internetdienste Standard-Kontaktformular Legen Sie ein neues Dokument an Klicken Sie die Datei an, unter der Sie das Kontaktformular anlegen möchten Legen Sie über Datei >

Mehr

sidoku sidoku EXPRESS Release 2.3.1 Stand: 29.04.2014 erstellt von: EXEC Software Team GmbH Südstraße 24 56235 Ransbach-Baumbach www.exec.

sidoku sidoku EXPRESS Release 2.3.1 Stand: 29.04.2014 erstellt von: EXEC Software Team GmbH Südstraße 24 56235 Ransbach-Baumbach www.exec. sidoku sidoku EXPRESS Release 2.3.1 Stand: 29.04.2014 erstellt von: EXEC Software Team GmbH Südstraße 24 56235 Ransbach-Baumbach www.exec.de sidoku EXPRESS Seite 1 Inhalt 1 Einleitung... 1 2 Einladung

Mehr

> Mozilla Firefox 3. Browsereinstellungen optimieren. Übersicht. Stand Juli 2009. Seite. Inhalt. 1. Cache und Cookies löschen

> Mozilla Firefox 3. Browsereinstellungen optimieren. Übersicht. Stand Juli 2009. Seite. Inhalt. 1. Cache und Cookies löschen > Mozilla Firefox 3 Browsereinstellungen optimieren Übersicht Inhalt Seite 1. Cache und Cookies löschen 2. Sicherheits- und Datenschutzeinstellungen 2 4 Stand Juli 2009 1. Cache und Cookies löschen Jede

Mehr

A U S S C H R E I B U N G. Österreichische MEISTERSCHAFTEN der JUGEND-, und SCHÜLERKLASSEN im SCHWIMMEN 2014

A U S S C H R E I B U N G. Österreichische MEISTERSCHAFTEN der JUGEND-, und SCHÜLERKLASSEN im SCHWIMMEN 2014 A U S S C H R E I B U N G Österreichische MEISTERSCHAFTEN der JUGEND-, und SCHÜLERKLASSEN im SCHWIMMEN 2014 Datum: 24. 27. Juli 2014 Ort: Sportzentrum Kapfenberg, 8605 Kapfenberg, Johann Brandl Gasse 23

Mehr

WinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon Prozess 4 Akonto WinWerk 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052 740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Akonto... 2 1.1 Allgemein... 2 2 Akontobeträge

Mehr

1. Sicherheitsprofilwechsel HBCI-Sicherheitsdatei

1. Sicherheitsprofilwechsel HBCI-Sicherheitsdatei 1. Sicherheitsprofilwechsel HBCI-Sicherheitsdatei Hinweis: Die Anleitung setzt eine Programm-Version 4.40 oder höher voraus. In der VR-Networld-Software kann für Sicherheitsdateien ein Sicherheitsprofilwechsel

Mehr

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem

Mehr

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung Spezialtierarzt FVH für Kleintiere Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung

Mehr

BENUTZERHANDBUCH für. www.tennis69.at. Inhaltsverzeichnis. 1. Anmeldung. 2. Rangliste ansehen. 3. Platzreservierung. 4. Forderungen anzeigen

BENUTZERHANDBUCH für. www.tennis69.at. Inhaltsverzeichnis. 1. Anmeldung. 2. Rangliste ansehen. 3. Platzreservierung. 4. Forderungen anzeigen BENUTZERHANDBUCH für www.tennis69.at Inhaltsverzeichnis Einleitung 1. Anmeldung 2. Rangliste ansehen 3. Platzreservierung 4. Forderungen anzeigen 5. Forderung eintragen 6. Mitgliederliste 7. Meine Nachrichten

Mehr

macs Support Ticket System

macs Support Ticket System macs Support Ticket System macs Software GmbH Raiffeisenstrasse 8 78658 Zimmern ob Rottweil Tel. (0741)9422880 1 ALLGEMEIN... 3 2 ABLAUF TICKET-SYSTEM... 4 2.1 Ticket Erstellung... 4 2.2 Ablauf... 4 2.3

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Datenexport aus JS - Software

Datenexport aus JS - Software Datenexport aus JS - Software Diese Programm-Option benötigen Sie um Kundendaten aus der JS-Software in andere Programme wie Word, Works oder Excel zu exportieren. Wählen Sie aus dem Programm-Menu unter

Mehr