104. Jahrgang September Deutsche Lebensmittel-Rundschau. Zeitschrift für Lebensmittelkunde und Lebensmittelrecht

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1 DLR 104. Jahrgang September Deutsche Lebensmittel-Rundschau Zeitschrift für Lebensmittelkunde und Lebensmittelrecht BEHR'S VERLAG HAMBURG Przyrembel Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBL) Vorgeschichte, Struktur und Aufgaben Löbell-Behrends et al. Sportlernahrungsmittel Internethandel von als hormonell-aktiv beworbenen Produkten El-Enshasy/El-Shereef Saccharomyces boulardii Adapted to Dryness Stress Optimization of High Cell Density Cultivation of Yeast Oberdieck Paprika und Chillies Gewürze mit vielfältigen Eigenschaften Krauß Die Currywurst... n Happen auf die Schnelle Recht LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17. April 2008 zur Health-Claims-Verordnung (1 HK O 2675/08) ZKZ 9982

2 Deutsche Lebensmittel-Rundschau 9 Redaktion Dr. Gabriele Lauser Dr. Hans Ackermann Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer Redaktionsbeirat Prof. Dr. Ulrich Engelhardt Dr. Gerd Fricke Dr. Bernd Haber Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer Dr. Axel Preuß Prof. Dr. Hildegard Przyrembel Michael Warburg Prof. Dr. Peter Winterhalter DLR Heft 9 September Jahrgang ISSN DLRUAJ 104 (6) Inhaltsverzeichnis LEBENSMITTELSICHERHEIT IN EUROPA Hildegard Przyrembel Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBL) Vorgeschichte, Struktur und Aufgaben The European Food Safety Authority (EFSA) History, Structure and Main Tasks 409 IM BLICKPUNKT Sigrid Löbell-Behrends, Daniela Schweizer, Matthias Kohl-Himmelseher, Sibylle Maixner, Gerhard Marx und Dirk W. Lachenmeier Sportlernahrungsmittel Internethandel von als hormonell-aktiv beworbenen Produkten Sports Food Internet Marketing of Products Advertised as Hormone-modulating or Pharmaceutically Active 415 PROBIOTIC/BIOTHERAPEUTIC YEAST Hesham A. El-Enshasy and Abdalla A. El-Shereef Saccharomyces boulardii Adapted to Dryness Stress Optimization of High Cell Density Cultivation of Yeast Saccharomyces boulardii Optimierung der Zellmassenproduktion 423 ÜBERBLICK Reiner Oberdieck Paprika und Chillies Gewürze mit vielfältigen Eigenschaften Paprika and Chili Quality Characteristics 428 EIN STÜCK ALLTAGSKULTUR Irene Krauß Die Currywurst... n Happen auf die Schnelle Fast Food Curry Sausage 436 Regelmäßig referiert in Chemical Abstracts Chemical Engineering and Biotechnology Abstracts Current Contents/Agriculture, Biology & Environmental Sciences Science Citation Index B. Behr s Verlag GmbH & Co. KG Averhoffstraße Hamburg Telefon (040) Telefax (040) Recht / Laws and Regulations: Rechtsprechung: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17. April 2008 zur Health-Claims-Verordnung (1 HK O 2675/08) 439 Deutsches und Europäisches Recht 441 DIN-, EN- und ISO-Normen 444 Informationen / News 447 Neuerscheinungen / New Publication 453 Dissertationen / Dissertations 454 Persönliches / Personal Column 455 Für Labor und Praxis / News from Economy 456 Impressum / Imprint VI in Zusammenarbeit mit Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbh, Stuttgart Deutsche Lebensmittel-Rundschau ı 104. Jahrgang, Heft 9, 2008 Inhalt ı III

3 LEBENSMITTELSICHERHEIT IN EUROPA Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBL) Vorgeschichte, Struktur und Aufgaben Hildegard Przyrembel # Bolchener Straße 10, D Berlin Die EBL (engl. EFSA) besteht seit sechs Jahren. Obwohl sie noch immer nicht ihre vorgesehene Personalstärke erreicht hat, kein eigenes Haus ihr Eigen nennt und regelmäßig umstrukturiert wird, arbeitet sie viel, zuverlässig und kompetent. Möglicherweise darum erhält sie auch unberechtigte Kritik, wenn ihre Vorgehensweise in der Bewertung von Risiken nicht zu den vorgefassten Meinungen selbsternannter Risikobewerter passt. Die EBL läuft Gefahr mit gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben überwältigt zu werden. Das sollte nicht dazu führen, dass die bisherige Qualität der Arbeit gemindert wird. Einleitung Lebensmittelsicherheit hat einen hohen Standard in der Europäischen Union. Gesetzliche Maßnahmen zur Gewährleistung dieser Sicherheit sollten auf der Grundlage einer Risikobewertung durch kompetente und unabhängige wissenschaftliche Ratgeber erfolgen. Im Jahr 2007 hat die EBL, die der hauptsächliche Ratgeber der Europäischen Kommission ist, ihr fünfjähriges Bestehen gefeiert. Die EBL soll nach dem Willen der europäischen Verordnungsgeber eine unabhängige wissenschaftliche Quelle für Beratung, Information und Risikokommunikation zur Stärkung des Vertrauens der Verbraucher darstellen. Sie soll die zuvor bestehenden wissenschaftlichen Komitees ersetzen, die die Europäische Kommission beraten sollten bei Problemen des Schutzes von Gesundheit und Sicherheit von Personen, die im Zusammenhang mit dem Verzehr von Lebensmitteln auftreten könnten. Das schließt vor allem ernährungsbezogene, hygienische und toxikologische Fragen ein. Die EBL besteht formell seit dem 1. Januar 2002, obwohl die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit erst am 1. Februar 2002 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und 20 Tage später in Kraft trat. Als Sitz der EBL wurde im Dezember 2003 vom Europäischen Rat Parma festgelegt. Der Umzug von Brüssel nach Parma war 2005 abgeschlossen. Nach mehreren Änderungen in Struktur und Organisation kann die EBL als funktionsfähig angesehen werden, obwohl sie mit etwa 360 Personen ihre geplante personelle Ausstattung noch immer nicht erreicht hat. Vorgeschichte Natürlich hatte die Kommission auch vor Gründung der EBL ihre Ratgeber auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit. Das waren neben den einschlägigen Institutionen der Mitgliedsstaaten überstaatliche Wissenschaftliche Komitees, wie zum Beispiel der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss (Scientific Committee on Food, SCF), der durch den Kommissionsbeschluss 74/234/EWG vom 16. April 1974 eingesetzt wurde. Ihm gehörten unabhängige Personen an, die sich durch Qualifikation auf den Gebieten Medizin, Ernährung, Toxikologie, Biologie, Chemie oder verwandten Feldern auszeichneten und die jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren berufen wurden. Ihnen wurde ein Sekretariat zur Verfügung gestellt und die Verantwortlichkeit lag bei der Generaldirektion III Industrie. In der Folge von unter anderem der BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie)-Krise kam es zu einem zunehmenden Vertrauensverlust bei Verbrauchern und Zweifeln an der Fähigkeit der Gesetzgeber, den Schutz der öffentlichen Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Die Kommission reagierte 1997 darauf einerseits mit der Umorganisation der bestehenden wissenschaftlichen Komitees (Kommissionsbeschluss 97/57/EG vom 23. Juli 1997) und andererseits mit der Veröffentlichung eines Grünen Papiers (COM(97)176 vom 30. April 1997). Es wurden acht wissenschaftliche Komitees in der Verantwortlichkeit der Generaldirektion XXIV Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz von Verbrauchern eingesetzt, von denen das SCF, das Komitee zur Tierernährung, das Komitee zu tierärztliche Maßnahmen mit Bedeutung für die öffentliche Gesundheit, das Komitee zu Pflanzen und das Komitee zu Tiergesundheit und Wohlbefinden von Tieren, sowie ein Steuerungskomitee (Steering Committee) in allen Fällen von Regelungen mit Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung im Zusammenhang mit Lebensmitteln und der Produktion von Lebensmitteln durch die Kommission um Rat gefragt werden mussten. Das Grüne Papier von 1997 über Allgemeine Prinzipien des europäischen Lebensmittelrechts sollte eine öffentliche Debatte über bestehendes und zukünftiges Lebensmittelrecht # Mitglied des Wissenschaftlichen Gremiums für Ernährung, diätetische Lebensmittel und Allergien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Deutsche Lebensmittel-Rundschau ı 104. Jahrgang, Heft 9, 2008 Originalarbeiten ı 409

4 Catherine Geslain-Lanéelle an ihrem Arbeitstisch ( EFSA) initiieren, wobei als Ziele vorgegeben waren: Verbraucherschutz und Schutz der öffentlichen Gesundheit, freier Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft, Wissenschaft und Risikobewertung als Basis der Gesetzgebung, Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller auf dem internationalen Markt und primäre Verantwortlichkeit von Herstellern für die Lebensmittelsicherheit. Neben den Mitgliedsstaaten und ihren Institutionen waren alle Interessierten aufgerufen, Stellung zu nehmen zu verschiedenen Fragen, zum Beispiel, wie die Unabhängigkeit und Objektivität der wissenschaftlichen Ratgeber garantiert werden könne. Die Beratungen wurden von der Kommission in einem Weißpapier (White Paper on Food Safety, COM (1999) 719 vom 12. Januar 2000) in Vorschlägen zusammengefasst, die unter anderem die Einrichtung einer Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit einschlossen. Damit sollte eine klare Trennung von Risikobewertung (EBL) und Risikomanagement (Kommission) erfolgen, während die Aufgabe der Risikokommunikation, also die Information von Verbrauchern über bestehende und (nicht bestehende) Risiken, der EBL zufallen würde. Die Einrichtung einer EBL sollte auch zur Folge haben, dass die personellen Engpässe der bestehenden Wissenschaftlichen Komitees beseitigt würden und es nicht mehr zu Verzögerungen in der Beratung und dadurch im Handeln der Kommission käme. Übrigens wurde auch vermerkt, dass die EBL nach Ansicht der Kommission an einem für alle leicht erreichbaren Ort angesiedelt werden sollte. Dieser Ansicht ist der Rat 2003 leider nicht so ganz gefolgt. Die Verordnung zur Neuregelung des europäischen Lebensmittelrechts und zur Errichtung der EBL (178/2002 vom 28. Januar 2002) enthält in Kapitel III, Artikel 22 bis 49 die Aufgabenbeschreibung der neuen Institution, ihre Struktur und Organe, ihre Arbeitsweise, Bestimmungen über ihre Unabhängigkeit und ihre Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit, ihre Finanzierung (Kommission, Mitgliedsstaaten, gegebenenfalls Gebühren) und ihren Rechtsstatus. Sie trat, wie gesagt, 21. Februar 2002 in Kraft. Die EBL nahm ihre Arbeit zunächst in Brüssel auf. Ein großer Teil des Personals der Sekretariate der Wissenschaftlichen Komitees konnte gewonnen werden, für die EBL zu arbeiten, was aber trotzdem bedeutete, dass anfangs die Kapazitäten sehr gering waren. Zum ersten Geschäftsführenden Direktor wurde der Brite Geoffrey Podger und zum stellvertretenden und Wissenschaftlichen Direktor der Niederländer Herman Koeter ernannt. Ihnen fiel die Aufgabe zu, die EBL aufzubauen, das nötige Personal zu finden und eine funktionsfähige Organisation zu schaffen. Ende 2002 wurden Wissenschaftler aufgefordert, Interessenbekundungen für die Tätigkeit in den acht vorgesehenen Wissenschaftlichen Gremien und dem Wissenschaftlichen Ausschuss einzureichen. Die erfolgreichen Kandidaten wurden vom Verwaltungsrat für drei Jahre ernannt und am 23. Mai 2003 in ihre Aufgaben eingeführt. Eine Neubesetzung der Gremien fand im Juni 2006 statt und steht für 2009 an. Anfangs unterschieden sich Aufgaben und Arbeitsweise wenig von denen in den früheren wissenschaftlichen Komitees, zumal auf vielen Gebieten unvollendete Arbeiten einfach fortgesetzt werden mussten. Neu war von Anfang an das Streben nach mehr Öffentlichkeit, d. h., dass bereits während der Fertigstellung von Gutachten mit der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit Kontakt bestand über die Notwendigkeit und Weise der Unterrichtung der Presse. Neu war auch, dass alle Anfragen an die EBL und alle Gutachten auf der Homepage der EBL ( veröffentlicht werden, ebenso wie die Namen, Lebensläufe und Interessenserklärungen der Mitglieder der Wissenschaftlichen Gremien und die Tagesordnungen und Sitzungsberichte. Für die Mitglieder der Wissenschaftlichen Gremien erfreulich und auch dringend erforderlich ist die bessere fachliche Unterstützung durch Einrichtungen der EBL: Bibliothek, Literaturrecherche, IT-Dienst, Statistik und Expositionsdatensammlung und -berechnung, im Vergleich zu Vor-EBL- Zeiten. Trotzdem scheint aus Sicht der wissenschaftlichen Experten, die ja nicht zum Personal der EBL gehören, eine Veränderung des derzeitigen Verhältnisses vom wissenschaftlichen zum administrativen Personal zugunsten des ersteren erforderlich, um die Wissenschaftler z. B. durch vorbereitende Literaturauswertungen zu entlasten. Wünschenswert wäre auch die Person eines englischsprachigen Herausgebers der Gutachten, um sprachliche Unebenheiten in den Texten zu beseitigen. Die Struktur der EBL wurde und wird weiterhin an die zunehmenden Anforderungen angepasst. Im Juli 2006 erhielt die EBL eine neue Geschäftsführende Direktorin, die Französin Catherine Geslain-Lanéelle, und 2007 wurde die Funktion des Wissenschaftlichen Direktors abgeschafft. Statt der ursprünglich acht Wissenschaftlichen Gremien gibt es seit diesem Jahr zehn. Der Umzug der EBL nach Parma fand in Etappen statt. Sie hat dort im Palazzo Ducale zwar einen wunderhübschen Amtssitz, jedoch kein eigenes Gebäude, so dass sie ihre Arbeit in mehreren Gebäuden verrichtet, über zu wenige Tagungsräume verfügt und gelegentlich in Hotels ausweichen muss. Die Mitglieder der Wissenschaftlichen Gremien wa- 410 ı Originalarbeiten Deutsche Lebensmittel-Rundschau ı 104. Jahrgang, Heft 9, 2008

5 Dienstgebäude der EBL: der Palazzo Ducale in Parma ( EFSA) ren über den Umzug nach Parma mit wenigen Ausnahmen nicht erfreut: Parma besitzt zwar einen Flughafen, der aber nur inneritalienische Flüge anbietet, so dass entweder Mailand oder Bologna angeflogen werden müssen, mit anschließender ein- bis zweistündiger Autofahrt nach Parma. Während in Brüssel eintägige Sitzungen mit An- und Abreise am gleichen Tag möglich waren, ist das in Parma nie der Fall. Einige Gremiumsmitglieder haben wegen des unverhältnismäßig großen Zeitaufwands für die An- und Abreise ihre Tätigkeit für die EBL beendet. Aufgaben Auftrag und Aufgaben der EBL sind in der Verordnung 178/2002 in den Artikeln 22 und 23 detailliert enthalten. Der Auftrag der EBL wird mit den folgenden Worten beschrieben: Aufgabe der Behörde ist die wissenschaftliche Beratung sowie die wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Rechtsetzung und Politik der Gemeinschaft in allen Bereichen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit auswirken. Sie stellt unabhängige Informationen über alle Fragen in diesen Bereichen bereit und macht auf Risiken aufmerksam. Soweit Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Umwelt von Einfluss auf die Sicherheit von Lebensmitteln sind, gehören sie zum Aufgabenbereich der EBL, ebenso wie genetisch veränderte Organismen, auch wenn die sich nicht auf Lebens- und Futtermittel beziehen. Als Basis für die Bewertungsarbeit ist die EBL verpflichtet, Daten zu sammeln und auszuwerten und mit den Behörden der Mitgliedsstaaten zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck soll sie Netzwerke einrichten, für deren Betrieb sie verantwortlich ist. Darüberhinaus soll die EBL einheitliche Risikobewertungsverfahren erarbeiten. Sie kann, falls erforderlich, eigene wissenschaftliche Studien in Auftrag geben, um zu unabhängigen Schlussfolgerungen zu kommen. In der Regel geschieht dies auf Anforderung der Kommission oder vom Europäischen Parlament oder von Mitgliedsstaaten, in besonderen Fällen kann die EBL aber auch auf Grund eigener Erkenntnisse tätig werden (self tasking). Sie muss sicherstellen, dass die Öffentlichkeit und die Beteiligten rasch zuverlässige, objektive und verständliche Informationen erhalten. Zum letzteren kann gesagt werden, dass die EBL regelmäßig beschuldigt wird, sich von Interessen betroffener Gruppen beeinflussen zu lassen, die Gründe für ihre Schlussfolgerungen und Bewertungen nicht ausreichend darzulegen (transparency) und mehrdeutig bzw. nicht genügend eindeutig zu formulieren. Dem Vorwurf der fehlenden Unabhängigkeit versucht die EBL dadurch zu begegnen, dass sie von den Gremienmitgliedern und externen Experten jährlich und zu allen Sitzungen und zu jedem Tagesordnungspunkt verlangt, eventuelle Interessen zu erklären, die falls sie einen Konflikt in Bezug auf die Unabhängigkeit des Urteils darstellen könnten, zum Ausschluss der betroffenen Person von den Beratungen und/oder Beschlussfassungen führen. Der Verdacht eines Interessenkonflikts ist sehr schnell erhoben zumal wenn das Gutachten der EBL nicht der eigenen Meinung entspricht, und schwierig zu entkräften, es sollte aber den Initiatoren solcher Vorwürfe klar sein, dass Experten mit einer langjährigen wissenschaftlichen Forschungstätigkeit auf den Gebieten, die die Aufgaben der EBL betreffen, fast unvermeidlich auf eine Zusammenarbeit mit oder Drittmittel von der Industrie angewiesen sein können, ohne die manche Forschung nicht durchgeführt werden könnte. In Bezug auf die Durchsichtigkeit und Verständlichkeit der EBL-Gutachten, ist darauf hinzuweisen, dass diese Gutachten in der Regel sehr lang sind, dass die Materie häufig sehr kompliziert ist und dass es zum Verständnis nicht immer ausreicht, nur die Zusammenfassungen zu lesen, die nur die hauptsächlichen Fakten, nicht aber die vollständige Argumentationskette enthalten. Der Vorwurf der unklaren Formulierung ist manchmal durchaus berechtigt. Die EBL trachtet danach, vor allem in Fällen, wo ein Risiko nur unzureichend bewertet werden kann, weil es schlicht zu wenig verwertbare Daten gibt, dem in ihrer Deutsche Lebensmittel-Rundschau ı 104. Jahrgang, Heft 9, 2008 Originalarbeiten ı 411

6 Organigramm der EFSA ( EFSA) Wortwahl Rechnung zu tragen, um den Risikomanagern verständlich zu machen, dass eine Entscheidung nicht allein auf der Basis einer Risikobewertung getroffen werden kann und möglicherweise andere Faktoren zur Entscheidungsfindung herangezogen werden müssen. Diese Entscheidung müsste dann vor der Öffentlichkeit gerechtfertigt werden. Es ist klar, dass das Risikomanagement diese Rolle nicht gern annimmt. Struktur Entsprechend der Verordnung 178/2002 hat die EBL folgende Organe: einen Verwaltungsbeirat mit vierzehn Mitgliedern, die vom Rat und dem Europäischen Parlament für vier Jahre ernannt werden, und einem Vertreter der Kommission, der die internen Regeln der EBL festlegt, einschließlich der Haushaltsordnung und des Arbeitsprogramms für das kommende Jahr, sowie den jährlichen Gesamtbericht über das vergangene Jahr annimmt; eine(n) Geschäftführende(n) Direktor(in), dessen/deren Amtszeit fünf Jahre beträgt mit der Möglichkeit der Verlängerung und die/der der gesetzliche Vertreter der EBL ist, verantwortlich für die Verwaltung, Personalangelegenheiten und den Haushalt, die Erstellung des Arbeitsprogramms und dessen Umsetzung, sowie für die Kontakte zum Europäischen Parlament; einen Beirat, dem Vertreter nationaler Behörden aller Mitgliedsstaaten angehören für Deutschland ist das der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung und der den Geschäftsführenden Direktor berät und die Zusammenarbeit der EBL mit den Mitgliedsstaaten gewährleistet; einen Wissenschaftlichen Ausschuss und derzeit zehn Wissenschaftliche Gremien, die für die Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten der EBL zuständig sind. Im Organigramm sind diese unter dem Bereich Risikobewertung zusammengefasst. Während der Wissenschaftliche Ausschuss, dem die Vorsitzenden aller Wissenschaftlichen Gremien und sechs weitere Wissenschaftler angehören, für die Koordinierung der Arbeit der EBL und für Fragen zuständig ist, die entweder mehrere Gremien oder keines betreffen, haben die Wissenschaftlichen Gremien unterschiedliche Aufgaben: Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) für Zusatzstoffe und Nährstoffquellen, die Lebensmitteln zugesetzt werden (ANS): dieses Gremium ist neu und wurde im Juli 2008 durch Teilung des Gremiums für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (AFC) gegründet für biologische Gefahren (BIOHAZ): zu dem Aufgabenbereich gehören auch durch Lebensmittel übertragene Krankheiten 412 ı Originalarbeiten Deutsche Lebensmittel-Rundschau ı 104. Jahrgang, Heft 9, 2008

7 für Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF): zu den Aufgaben gehören auch die Sicherheit von Verarbeitungsprozessen; dieses Gremium ist die zweite Hälfte des ehemaligen AFC für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (CONTAM) für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung (FEEDAP) für genetisch veränderte Organismen (GMO) für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA): dieses Gremium bewertet auch neuartige Lebensmittel für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR) für Pflanzengesundheit (PLH). Sowohl die Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses als die der Wissenschaftlichen Gremien gehören nicht zum Personal der EBL. In der Regel sind sie an Universitäten oder in nationalen Institutionen mit wissenschaftlichem Hintergrund tätig, oder aber sie waren es. Sie werden nach einer Ausschreibung alle drei Jahre aus den Bewerbern ausgewählt, so dass ihre unterschiedlichen Kompetenzen sich für das Aufgabenprofil des jeweiligen Gremiums ergänzen. Dieses hat Priorität gegenüber Nationalität oder Geschlecht und erklärt die manchmal einseitig erscheinende Zusammensetzung mancher Gremien. Die Gremien haben bis zu 21 Mitgliedern, können im Bedarfsfall Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen bilden, für die zusätzliche Experten mit dem notwendigen Spezialwissen herangezogen werden können, die denselben Verpflichtungen zu Unabhängigkeit und Vertraulichkeit unterliegen wie die Gremienmitglieder. Die Wissenschaftlichen Gremien werden von wissenschaftlichen Sekretariaten unterstützt, die die neuen Aufgaben erläutern, die Sitzungsberichte verfassen, Beschlüsse in Gutachten einfügen und die formale Endfertigung der Gutachten vornehmen. Das System der temporären Gremiummitgliedschaft ohne Teil der EBL zu sein hat Vor- und Nachteile. Die Vorteile liegen in der Bündelung unterschiedlicher Expertise aus verschiedenen Mitgliedsstaaten, die Nachteile ergeben sich aus der begrenzten Zeit, die vielen Mitgliedern neben ihrer Vollzeitbeschäftigung zu Hause zur Verfügung steht, zumal in den sechs Jahren des Bestehens der EBL die Aufgaben viel zahlreicher geworden sind. Bei Gründung der EBL war davon ausgegangen worden, dass die Gremien sich fünf- bis sechsmal im Jahr für etwa zwei Tage treffen würden, also 10 bis 12 Arbeitstage pro Jahr. Die Realität heute ist, dass wegen der zusätzlich notwendigen Arbeitsgruppentreffen diese Zahl sich mindestens verdreifacht hat, wobei die Zeit, die zur Vorbereitung und zum Erstellen von Gutachtenentwürfen notwendig ist, nicht mitgerechnet wurde. Das könnte in Zukunft dazu führen, dass Die EBL nicht mehr genügend kompetente Wissenschaftler findet, die bereit sind, diese Last auf sich zu nehmen, und auf Personen nach ihrem aktiven Berufsleben angewiesen ist. Neben den Wissenschaftlichen Gremien verfügt die EBL im Bereich Wissenschaftliche Zusammenarbeit und Unterstützung über feste Einheiten für besondere Aufgaben: für die Risikobewertung von Pestiziden im Peer Review (PRAPeR) für auf den Menschen übertragbare Krankheiten des Tieres (Zoonosen) für wissenschaftliche Zusammenarbeit (SCOOP): Zusammenarbeit in Projekten und Informationsaustausch mit den nationalen Behörden für Lebensmittelsicherheit für Datensammlung und Exposition (DATEX): Sammlung und Analyse von Verzehrdaten und Kontaminantenkonzentrationen in Lebens- und Futtermitteln als Basis für Expositionsabschätzungen in der EU neu auftretende Risiken (EMRISK): Erhebung und Sammlung von Informationen und Daten, die auf neue Risiken in Bezug auf Lebens- und Futtermittelsicherheit hinweisen könnten für Bewertungsmethoden (ASMET): technische Unterstützung bei Statistik, Modellierung, Datenbearbeitung und Risikobewertung. Auf die Abteilung Kommunikation wurde schon oben hingewiesen. Neben der Pressearbeit ist diese Abteilung auch verantwortlich für die Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Kolloquien, Expertengesprächen und öffentlichen Anhörungen und die Herausgabe von Publikationen. Arbeitsweise Gremienarbeit Alle Gremien und Arbeitsgruppen wählen sich einen Vorsitzenden, der zusammen mit dem Sekretariat die Tagesordnung für die Sitzungen erstellt und die Sitzungen leitet. Wurde einem Gremium eine neue Aufgabe zugewiesen, wird ein (oder mehrere) Rapporteur bestimmt, der die vorhandenen Unterlagen sichtet und auswertet und zusätzliche Literatur recherchiert und den Entwurf eines Gutachtens verfasst. Der Entwurf wird an alle Mitglieder der zuständigen Arbeitsgruppe oder des Wissenschaftlichen Gremiums verschickt und auf der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe (oder des Gremiums) mit allen Mitgliedern diskutiert. Vorgeschlagene Änderungen und Ergänzungen werden vom Rapporteur in einer zweiten Version verwendet, die wiederum in einer Sitzung diskutiert wird. Bei ausführlichen Gutachten oder Gutachten, die durch mehrere Rapporteure erstellt werden, können zehn und mehr Versionen notwendig sein, bis alle Mitglieder der Arbeitsgruppe sowohl mit der Darstellung der Fakten, der Argumentationskette als auch den Schlussfolgerungen einverstanden sind. Handelt es sich um ein in einer Arbeitsgruppe erarbeitetes Gutachten, muss die von der Arbeitsgruppe gutgeheißene Version mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des zugehörigen Wissenschaftlichen Gremiums zur Annahme mit einfacher Deutsche Lebensmittel-Rundschau ı 104. Jahrgang, Heft 9, 2008 Originalarbeiten ı 413

8 Mehrheit vorgelegt werden. Minderheitsvoten werden vermerkt und mit dem Gutachten publiziert. Die äußere Form der Gutachten ist (je nach Gremium) vorgegeben oder wird bei großen Aufgaben mit vielen ähnlichen Fragestellungen von der Arbeitsgruppe zu Beginn festgelegt. Das gilt z. B. für die aktuelle umfangreiche Aufgabe der Bewertung von Hunderten von funktionsbezogenen Werbeaussagen auf Lebensmitteln. Woher kommen die Aufgaben? Die Aufgaben für die EBL kommen ganz überwiegend von der Kommission zum Beispiel betrug deren Anteil 89 %, während nur knapp 7 bzw. 4 % durch die ELB selbst bzw. das Europäische Parlament initiiert wurden. Die Mitgliedsstaaten waren für weniger als 0.5 % der Aufträge verantwortlich. Bei den Aufgaben im Auftrag der Kommission handelt es sich sowohl um Aufgaben, die gesetzlich vorgegeben sind und dann oft mit Fristen verbunden sind, als auch um Einzelanfragen oder -anträge. Bei der Aufgabenerteilung spielt die Formulierung der Anfrage eine entscheidende Rolle, da die EBL nur die Fragen beantwortet, die ihr gestellt werden. Der Wortlaut der sogenannten terms of reference ist daher im Vorfeld häufig Verhandlungssache zwischen Kommission und ELB, um Missverständnisse zu vermeiden. Andererseits sind Gutachten der ELB nur im Zusammenhang mit den terms of reference zu verstehen. Nicht-Beachtung dieser Tatsache führt gelegentlich auch zu ungerechtfertigter Kritik an der EBL. Zusammenarbeit mit der Kommission Die Kommission hat das Recht, zu allen Sitzungen der Wissenschaftlichen Gremien und ihrer Arbeitsgruppen einen Vertreter zu senden. Dieser Vertreter soll nicht die Bewertungsarbeit der EBL beeinflussen. Seine Gegenwart ist aber von Vorteil, wenn Fragen zum Hintergrund einer Aufgabe geklärt werden müssen. Es hat sich auch gezeigt, dass Vertreter der Kommission frühzeitig unklare Formulierungen in den Schlussfolgerungen der Gutachten und die sich daraus ergebenden Fehlinterpretationen erkennen, so dass rechtzeitige Korrekturen möglich sind. Zusammenarbeit mit nationalen Behörden Eine Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden, die für die Lebensmittelsicherheit im eigenen Land zuständig sind, ergibt sich bereits aus der Vertretung dieser nationalen Behörden im Beirat. Dadurch werden Fragestellungen und Informationen aus den Mitgliedsstaaten der EBL übermittelt. Die EBL kann ihrerseits von den in den Mitgliedsstaa- ten vorhandenen Daten und Kapazitäten profitieren, zumal ja eine Anzahl von Gremiumsmitgliedern Angehörige der nationalen Behörden sind oder aber z. B. an Projekten der Einheiten für Wissenschaftliche Kooperation oder Expositionsabschätzung teilnehmen. Angesichts der zunehmenden Arbeitslast sowohl der EBL als auch der nationalen Behörden werden Überlegungen angestellt, ob Einzelaufgaben von einzelnen Behörden übernommen werden können, auch um Doppelarbeit oder aber halbfertige Arbeit mit begrenzter Aussagekraft für die gesamte EU zu vermeiden. Probleme von geringer Tragweite für die Gesundheit der Bevölkerung sollten nach sachgerechter Risikobewertung in einem Mitgliedsstaat nicht auch noch die EBL beschäftigen müssen. Was ist nicht Aufgabe der EBL? Pauschal lässt sich dazu sagen, dass alles was über wissenschaftliche Beratung und über wissenschaftliche Risikobewertung hinausgeht, nicht Aufgabe der EBL ist. Selbst Vorschläge der EBL zu Managemententscheidungen oder Abwägungen verschiedener möglicher Entscheidungen gegeneinander werden in der Regel nicht Bestandteil von Gutachten sein. Beispielsweise ist die EBL nicht verantwortlich für bestehendes oder zukünftiges Lebensmittelrecht. Ebenso wenig kontrolliert die EBL die Lebensmittelsicherheit oder die Lebensmittelqualität oder z. B. die Richtigkeit oder Zulässigkeit von Aussagen auf Lebensmitteletiketten. Das sind Aufgaben der nationalen Behörden, die nicht durch die EBL zu ersetzen sind. Prof. Dr. Hildegard Przyrembel ist Mitglied des Wissenschaftlichen Gremiums der EFSA für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien. Zuvor war Sie als Expertin für die Arbeitsgruppen für Säuglingsernährung und für Nährstoffobergrenzen im wissenschaftlichen Ausschuss Lebensmittel der Europäischen Kommission tätig. Sie verfügt über langjährige Beratungs- und Bewertungspraxis im Hinblick auf Ernährung, ernährungswissenschaftliche Therapien, Wirksamkeit und Sicherheit für die Bundesregierung. Bis zum September 2007 war Sie unter anderem für das Bundesinstitut für Risikobewertung tätig, nachdem sie zuvor 20 Jahre als Kinderärztin in verschiedenen Universitäts-Kinderkliniken gearbeitet hatte. Sie ist apl. Professorin an der Humboldt-Universität in Berlin. 414 ı Originalarbeiten Deutsche Lebensmittel-Rundschau ı 104. Jahrgang, Heft 9, 2008

9 IM BLICKPUNKT Sportlernahrungsmittel Internethandel von als hormonell-aktiv beworbenen Produkten Sigrid Löbell-Behrends #1, Daniela Schweizer 2, Matthias Kohl-Himmelseher 1, Sibylle Maixner 1, Gerhard Marx 1 und Dirk W. Lachenmeier 1 1 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe, Weißenburger Str. 3, D Karlsruhe 2 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg, Bissierstr. 5, D Freiburg Zusammenfassung Auf dem Markt wird eine große Vielfalt an Lebensmitteln für Sportler angeboten, bei denen in der Werbung oft eine Steigerung von Leistungsfähigkeit und Regenerationsfähigkeit bis hin zu einer Beeinflussung des Hormonhaushaltes suggeriert wird. Die Zahl der über das Internet angebotenen Produkte hat sich dabei in den letzten Jahren immer weiter vergrößert. In dieser Untersuchung wurde der Internethandel mit Sportlernahrungsmitteln untersucht, wobei der Fokus auf Produkte gelegt wurde, die mit einer hormonmodulierenden oder arzneilichen Wirkung beworben werden. Von 79 überprüften Produkten enthielten 44 (56 %) pflanzliche Zutaten wie Lepidium meyenii, Avena sativa, Tribulus terrestris oder Trigonella foenum-graecum, deren beworbene hormonmodulierende Wirkung wissenschaftlich nicht in jedem Fall hinreichend gesichert ist. Weitere 17 (22 %) Produkte enthielten unzulässigerweise arzneilich wirksame Bestandteile, darunter Stoffe wie Dehydroepiandrosteron, dessen 7-Keto- Derivat, oder Somatotropin, und traditionelle pflanzliche Arzneimittel wie Extrakte aus Serenoa repens oder aus der L-Dopa-haltigen Mucuna pruriens. Daher sind mit hoher Priorität Konzepte zu entwickeln, wie der Graumarkt mit derartigen Produkten im Internet wirksam kontrolliert werden kann, um den Sportler vor Gesundheitsgefahren wie auch wirtschaftlicher Beeinträchtigung durch wirkungslose Produkte zu schützen. Summary There is a large variety of food products intended for athletes and sportsmen on the market. These products are often advertised with claims such as enhancement of performance, ability for regeneration, or even with an influence on hormonal balance. In recent years, the number of such products marketed on the internet has been considerably increased. In this study, we have examined the marketing of sports food offered on the internet with special focus on products that are advertised as hormonemodulating or pharmaceutically active. Of the 79 controlled products, 44 (56 %) contained herbal ingredients such as Lepidium meyenii, Avena sativa, Tribulus terrestris or Trigonella foenum-graecum. The advertised effects of these herbs are in most cases scientifically unproven. An additional 17 products (22 %) contained pharmaceutically active substances in an inadmissible manner, including dehydroepiandrosterone, its 7-keto derivative, and somatotropine as well as some traditional herbal medicines such as extracts of Serenoa repens or of Mucuna pruriens, which contains L-dopa. To protect athletes from health risks as well as from financial fraud, procedures should be developed to place a high priority on controlling the grey market for such products on the internet. Einleitung Immer wieder greifen Sportler zu Produkten, mit denen sie ihr Leistungsvermögen steigern und ihre Regenerationsfähigkeit verbessern wollen. Bereits in den Fitness-Studios ist eine große Vielfalt an verschiedenartigen Produkten erhältlich, angefangen von Powerriegeln bis hin zu Aminosäurepräparaten. Auch diese Gewerbebetriebe sind Lebensmittelunternehmen, die wie alle anderen klassischen Lebensmitteleinzelhändler der amtlichen Lebensmittelüberwachung unterliegen und insbesondere im Rahmen unseres Konzepts der risikoorientierten Probenahme 1) regelmäßig beprobt und begutachtet werden. Die Lektüre typischer Bodybuilder-Zeitschriften zeigt jedoch, dass sich der Handel mit Sportlernahrung immer mehr ins Internet verlagert hat. Schon bei der ersten Betrachtung der Internetseiten von Sportlernahrungshändlern können Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen festgestellt werden, die bei irreführenden Werbeaussagen beginnen und bis zu dem Angebot unerlaubter Mittel gehen, die dem Bereich des Dopings zugerechnet werden können. Eine systematische Untersuchung des Internethandels mit Sportlernahrung ist bislang noch nicht durchgeführt worden. Mit denselben Methoden wie bei unserer Pilotstudie zur Kontrolle des Internethandels mit Borderlineprodukten 2) wurde daher dieser Bereich in der vorliegenden Studie systematisch aufgearbeitet. Insbesondere soll dabei eine Bewertung von Nutzen und Risiko von Inhaltsstoffen, die mit einer den Hormonhaushalt beeinflussenden Wirkung beworben werden, abgegeben werden. Begriffserläuterungen und Methoden Begriffserläuterungen Doping ist definiert als das Vorliegen eines oder mehrerer definierter Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen. # Sigrid Löbell-Behrends, sigrid.loebell-behrends@cvuaka.bwl. de, Tel.: Fax: , Website: Deutsche Lebensmittel-Rundschau ı 104. Jahrgang, Heft 9, 2008 Originalarbeiten ı 415

10 Als solche Verstöße gelten z. B. das Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffs, seiner Metaboliten oder Marker in den Körpergeweben oder Körperflüssigkeiten eines Athleten (World-Anti-Doping-Agency WADA). Auf aktuelle Übersichtsarbeiten zu Doping wird verwiesen 3 5). Anabol-androgene Steroidhormone sind die in der WADA- Verbotsliste aufgeführten exogenen Wirkstoffe (d. h. vom Körper nicht auf natürlichem Weg produziert z. B. Boldenon, Methandienon, 19-Norandrostendion oder Trenbolon) als auch die endogenen Wirkstoffe (d. h. vom Körper auf natürlichem Wege produziert z. B. Androstendiol, Dehydroepiandrosteron, Testosteron und deren Metaboliten) 6). Prohormone sind Steroidhormone, die in der Biosynthese des männlichen Geschlechtshormons Testosteron als Zwischenprodukte auftreten (z. B. 4-Androstendion, Dehydroepiandrosteron (DHEA) oder 4-Norandrostendiol). Hormonmodulierende Stoffe sind pflanzlicher oder chemisch-synthetischer Herkunft. Es wird ihnen ein Einfluss auf den Hormonhaushalt des Körpers in einer Art und Weise zugeschrieben, der über den üblicher Lebensmittel hinausgeht bzw. hinausgehen soll. Die behauptete Wirkung ist aber nicht in jedem Fall als hinreichend wissenschaftlich gesichert anzusehen. Methoden Der Verkauf von nicht zugelassenen Dopingmitteln über den Schwarzmarkt lässt sich nicht systematisch erfassen. In einschlägigen Foren erhält der Interessierte Tipps, wie er mit Verkäufern in Kontakt treten kann. Diese Art des Vertriebs wurde für die vorliegende Studie nicht berücksichtigt; die Recherche begrenzte sich auf Anbieter, die ihre Produkte in Zeitschriften für Sportler und im Internet direkt bewerben. Für die Recherche Internethandel mit Sportlernahrung wurde das Stichwort Sportlernahrung in die Suchmaschine eingegeben. Außerdem wurden Anzeigen in einschlägigen Zeitschriften (Flex Magazin März 2008 und April 2008; Sportrevue 04/08; Fitness Tribune Nr. 112 März/April 2008) nach Internetadressen von Händlern für Sportlernahrung durchsucht. Bei der Suche wurde der Fokus auf Produkte gelegt, deren Bewerbung eine hormonmodulierende oder arzneiliche Wirkung hervorhob. Die Recherche wurde im März 2008 bearbeitet. Für die Abfrage, Dokumentation und Auswertung wurden ca. 60 Stunden aufgewandt. Alle Angaben, statistischen Auswertungen und aufgeführten Beispiele beziehen sich auf die im genannten Zeitraum durchgeführten Recherchen. Die Erfassung, Dokumentation und Auswertung der recherchierten Daten erfolgte mit Hilfe einer Datenbank (Microsoft Access 2000). Eine Bewertung der Wirkstoffe wurde nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft u. a. mittels einer Recherche in der PubMed-Datenbank (U.S. National Library of Medicine, Bethesda, MD) vorgenommen. Ergebnisse und Diskussion Allgemeine Betrachtungen zum Internethandel mit Sportlernahrung In Europa ist der Begriff Sportlernahrung lebensmittelrechtlich nicht präzise definiert. Einerseits werden hierzu Lebensmittel für intensive Muskelanstrengung, z. B. für Sportler, gezählt, die unter die Begriffsbestimmungen eines diätetischen Lebensmittels fallen, wenn die Anforderungen nach 1 Diät-Verordnung erfüllt sind 7). In diesem Fall steht der erwiesene Nutzen für die Verbrauchergruppe Sportler im Vordergrund. Dem Sportler soll über die besondere Dichte dieser Produkte an Nährstoffen und sonstigen Stoffen mit (ernährungs-)physiologischer Wirkung eine ausreichende Zufuhr an diesen Stoffen ermöglicht werden. Diätetische Lebensmittel sollen u. a. Mangelerscheinungen verhindern ohne in physiologische Stoffwechselprozesse einzugreifen und diese in pharmakologischer Richtung zu beeinflussen 8). Andererseits können Sportlernahrungen aber auch als Lebensmittel des Allgemeinverzehrs in den Verkehr gebracht werden, insbesondere als Nahrungsergänzungsmittel im Sinne von 1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung mit einer Sport-orientierten Ausrichtung 9). Nicht zuletzt deshalb, weil für diätetische Lebensmittel teilweise andere rechtliche Anforderungen an die Kennzeichnung bestehen als für Nahrungsergänzungsmittel muss die lebensmittelrechtliche Einstufung in Abhängigkeit von der Evidenz hinsichtlich der wissenschaftlichen Absicherung der Wirksamkeit, der Werbeaussagen, der Produktpositionierung auf dem Markt und z. T. auch der verwendeten Zutaten und Zusatzstoffe vorgenommen werden. Als besonders problematisch sind solche Produkte für Sportler anzusehen, die zwar als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet sind, deren Inhaltsstoffe aber tatsächlich eine arzneiliche oder hormonmodulierende Wirkung aufweisen. Ein Beispiel dafür sind prohormonhaltige Zubereitungen. Der Internethandel spielt bei Sportlernahrung eine große Rolle. Nach einer im März 2008 veröffentlichten Umfrage in 130 süddeutschen Fitness-Studios gab jeder zehnte der befragten Freizeitsportler an, schon einmal Erfahrungen mit anabolen Steroiden gemacht zu haben, die immerhin zu 22 % über das Internet bezogen wurden 10,11). Frühere Studien zeigten bereits eine Doping-Häufigkeit in ähnlicher Größenordnung von 12,5 13,5 % bei Besuchern von deutschen Fitness-Studios 12,13). Auch in der Veröffentlichung Doping beim Freizeit- und Breitensport des Robert Koch Instituts aus dem Jahre 2006 wird auf den Handel von unter das Dopingverbot fallenden Wirkstoffen im Internet hingewiesen 14). Im April 2005 hat die DEA (U.S. Drug Enforcement Administration) einen weltweit operierenden Händlerring aufgedeckt, der Dopingmittel im Internet verkauft hatte. Der Vertrieb war über unseriös arbeitende Internetapotheken abgewickelt worden 15). 416 ı Originalarbeiten Deutsche Lebensmittel-Rundschau ı 104. Jahrgang, Heft 9, 2008

11 Anabole Steroidhormone stellen die Gruppe der am häufigsten verwendeten Dopingsubstanzen dar. Nach Berechnungen von Donati werden weltweit jährlich ca. 700 Tonnen anaboler Steroide von 15 Millionen Konsumenten zu Dopingzwecken missbraucht 16). Einschlägige Internetseiten informieren den interessierten Sportler über verschiedene Medikamente, ihre Wirkungen und Anwendungsmodalitäten. Unter typischen Stichworten findet man im Internet auch bebilderte Anleitungen z. B. für die intramuskuläre Injektion. Anabol-wirksame Arzneistoffe dienen im Wesentlichen dem Aufbau von Muskelmasse, wodurch eine Kraftsteigerung erreicht wird. Allerdings zeigen sie eine Reihe von schwerwiegenden Nebenwirkungen. Kardiovaskuläre Erkrankungen können entstehen und zum Tod durch Myokardinfarkt oder plötzlichen Herztod führen. Weiterhin können u. a. irreversible Leberschäden bis hin zum Leberzellenkarzinom auftreten sowie Gynäkomastie beim Mann, Virilisierung bei der Frau und eine frühzeitige Beendigung des Längenwachstums bei Jugendlichen 5). So warnt Kindermann insbesondere vor den erheblichen kardiovaskulären Nebenwirkungen von anabol-androgenen Steroiden, die zu einer Reihe von Todesfällen bei scheinbar gesunden jungen Personen geführt haben 17). Auch Pärsinnen et al. fand eine erhöhte Sterblichkeit bei Kraftsportlern, die Anabolika einnahmen 18). Für eine Reihe von zum Doping verwendeten Substanzen liegen jedoch nur unzureichende Kenntnisse über Nebenwirkungen vor. Ein weiteres Problem sind Gefahren durch Verunreinigungen. Bei Untersuchungen von Geyer et al. sind mit Norandrosteron verunreinigte Tribulus terrestris-produkte aufgefallen 19). Auch von der Baden-Württembergischen Lebensmittelüberwachung wurden Fälle von mit Steroidhormonen kontaminierten Nahrungsergänzungsmitteln berichtet 20). Wiederholt wurden im CVUA Karlsruhe auch als Nahrungsergänzungsmittel vertriebene Erzeugnisse untersucht, die höhere Gehalte an anabolen Steroiden enthielten (z. B. Metandienon) und folglich als Arzneimittel i. S. des Arzneimittelgesetzes einzustufen waren 21). Nicht ohne Grund hat die World Anti Doping Agency (WADA) der Verbotsliste 2008 das Geleitwort vorangestellt: The use of any drug should be limited to medically justified indications 6). Suchergebnis Die Recherche Sportlernahrung ergab 79 verschiedene Produkte. Für die Auswertung wurden zum einen die Inhaltsstoffe und zum anderen die ausgelobte Wirkung betrachtet. Die Einstufung der recherchierten Produkte ist in Abbildung 1 dargestellt. 44 (56 %) der Produkte enthielten nach Deklaration pflanzliche Zutaten, deren Wirkung wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert ist. 75 % davon (33) wurden massiv mit einer hormonbeeinflussenden Wirkung beworben. 17 Produkte (22 %) wurden aufgrund der angegebenen stofflichen Zusammensetzung oder ihrer 40% 16% 22% Arzneimittel Grenzfall Arzneimittel* Lebensmittel keine Einstufung möglich Abb. 1 Einstufung der recherchierten Produkte; * je nach Konzentration und Zweckbestimmung (aus dem Internetangebot nicht ermittelbar) Präsentation als Arzneimittel eingestuft, weitere 17 (22 %) sind in Abhängigkeit der (uns unbekannten) Wirkstoffkonzentration bzw. bei arzneilicher Zweckbestimmung als Arzneimittel einzuordnen (Mehrfachnennungen möglich). Nur 32 Produkte (40 %) wurden nach ihrer deklarierten stofflichen Zusammensetzung als Lebensmittel eingestuft. Zur Beurteilung ihrer Verkehrsfähigkeit müsste aber eine genauere Analyse der Zusammensetzung stattfinden, die im Rahmen dieser Studie noch nicht durchgeführt wurde. Bei 13 Produkten (16 %) war uns ohne weitergehende Prüfung keine Bewertung möglich. In einigen Fällen entsprechen Deklaration und Werbeaussagen auf den Produktetiketten den rechtlichen Anforderungen. Die irreführenden bzw. gesundheitsbezogenen Aussagen beschränken sich dann auf die Werbeauftritte im Internet. Weiterhin war bei unserer Untersuchung auffällig, dass die Internetseiten der Hersteller oder Importeure teilweise eine moderatere Bewerbung der Erzeugnisse aufwiesen, als die Seiten der Händler. Sportlernahrung mit Zutaten, deren Wirkung wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert ist Maca (Lepidium meyenii) Lepidium meyenii Walp. (Brassicaceae) ist eine mehrjährige Pflanze, die in den Anden heimisch ist, und unter der Bezeichnung Maca in der Südamerikanischen Volksmedizin insbesondere zur sexuellen Leistungs- und Fruchtbarkeitssteigerung eingesetzt wurde 22,23). Von den 75 recherchierten Sportlernahrungs-Produkten enthielten 26 (35 %) laut Deklaration den Inhaltsstoff Maca, Macapulver oder Maca-Wurzelextrakt. Die von den Herstellern angegebene Tagesdosis reicht von 350 mg bis hin zu 4800 mg. 20 dieser Produkte (77 %) wurden mit einer Beeinflussung des Hormonhaushalts beworben. Die entsprechenden Aussagen sind in Tabelle 1 aufgelistet. Aus Tierversuchen gibt es begrenzte Informationen über einen Effekt von Maca auf Fruchtbarkeit und Sexualverhalten 24 29), Gedächtnisleistung 30) oder Osteoporose 31). 22% Deutsche Lebensmittel-Rundschau ı 104. Jahrgang, Heft 9, 2008 Originalarbeiten ı 417

12 Tab. 1 Beispiele für Werbeaussagen bzgl. der hormonellen Aktivität von Maca Wirkstoff Maca Allerdings scheinen starke Unterschiede zwischen den 3 Varietäten von Maca vorzuliegen 32). Tierversuche zeigten auch, dass Maca keinen Einfluss auf den Testosteronspiegel besitzt 33). Maca hat auch keine direkte androgene Aktivität 34). Der genaue Wirkungsmechanismus von Maca ist nicht bekannt und mögliche unerwünschte Wirkungen einzelner Teile der Pflanze sind nicht ausreichend untersucht 35). Aus einer Humanstudie geht hervor, dass als Nebenwirkungen von Maca die Beeinflussung des Aspartat-Aminotransferase-Spiegels, sowie des Blutdrucks beobachtet wurden 36). In einer placebo-kontrollierten, randomisierten Doppelblind-Studie wurde die Wirkung von Maca ( mg) auf den Hormonspiegel bei gesunden Männern untersucht: die Maca-Behandlung hatte keinerlei Effekt 37). Tierversuche deuten darauf hin, dass eine Maca-Zubereitung im Sinne eines Adaptogens möglicherweise auf nicht hormonellem Weg energetisierend wirkt. Hierzu sind jedoch weitere Studien am Menschen erforderlich 38). Die in Tabelle 1 genannten Werbeaussagen zur Beeinflussung des Testosteronspiegels sind somit wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert und als irreführend anzusehen. Avena sativa (Hafer) Wir fanden 18 Produkte (24 %) mit Avena sativa, Avena sativa-pulver oder Avena sativa-extrakt. Diese Extrakte werden in der Regel aus der grünen Pflanze hergestellt. Von diesen Produkten waren 13 (72 %) mit einer Beeinflussung des Testosteronspiegels ausgelobt. Beispiele für typische Werbeaussagen sind in Tabelle 2 aufgeführt. Die von den Herstellern angegebene Tagesdosis reicht hier von 184 bis 2000 mg. In der medizinischen Literatur gibt es nach unseren Erkenntnissen keinerlei Hinweise auf eine Beeinflussung Tab. 2 Beispiele für Werbeaussagen bzgl. der hormonellen Aktivität von Avena sativa Wirkstoff Avena sativa Werbeaussage regelt das Hormongleichgewicht und erhöht den Testosterongehalt Insulin-, Testosteron-, HGH- und Cortisolmodulation maximiert den Testosteronspiegel Testosteronbooster fördert die Testosteron- bzw. Östrogenbildung natürliche Testosteron-Modulation möglich Werbeaussage regt die Testosteronausschüttung stark an Insulin-, Testosteron-, HGH- und Cortisolmodulation bewirkt die Freisetzung von Testosteronen stimuliert die Hormonproduktion natürliche Testosteron-Modulation möglich des Testosteronspiegels oder andere hormonelle Wirkungen. Derartige Werbehinweise sind somit wissenschaftlich nicht belegt und unzulässig. Andere, möglicherweise nützliche Wirkungen, als typischer Lebensmittel-Bestandteil von Sportlernahrung, sind damit nicht erfasst. Tribulus terrestris (Erd-Burzeldorn) 12 der von uns recherchierten Produkte, das entspricht einem Anteil von 16%, enthielten nach ihrer Deklaration Tribulus, Tribulus terrestris-extrakt oder Tribulus-Pulver. 11 dieser Produkte, dies entspricht einem Anteil von 92 %, wurden mit einer Beeinflussung des Hormonhaushalts beworben. Die entsprechenden Aussagen sind in Tabelle 3 aufgelistet. Die Spanne bei der von den Herstellern angegebenen Tagesdosis reicht von 150 mg bis hin zu 1875 mg pro Tag. Manche Hersteller geben an, einen auf 20 bis hin zu 41,5 % Saponine standardisierten Tribulus terrestris-extrakt eingesetzt zu haben. Produkte, die Tribulus enthalten, werden im Internet massiv mit der Erhöhung des Testosteronspiegels und dadurch resultierender Kraftsteigerung und schnellerem Muskelaufbau beworben. Tribulus terrestris ist eine traditionelle Arzneipflanze, die vom Mittelmeergebiet über das tropische Afrika bis nach Zentralasien vorkommt und deren charakteristischen Inhaltsstoffen Steroidsaponine sowie Flavonoide und in Spuren Harmanalkaloide gehören 39). Aus Tierversuchen gibt es nur in begrenztem Umfang Hinweise, dass Tribulus terrestris einen Einfluss auf den Hormonspiegel besitzt, z. B. konnte bei Kaninchen im Gegensatz zu Ratten keine signifikante Erhöhung des Testosteronspiegels festgestellt werden 40). Auch bei einer placebokontrollierten Humanstudie konnten keine androgensteigernden Effekte festgestellt werden 41). Zu dem gleichen Ergebnis, dass Tribulus terrestris keinen Einfluss auf den Testosteronmetabolismus besitze, kamen Saudan et al. 42). Eine weitere Doppelblind-Studie an Spitzensportlern zeigte, dass Tribulus terrestris keinen Zuwachs von Muskelmasse oder -stärke verursacht 43). Untersuchungen an jungen Basketball-Spielern ergaben ebenfalls keinen Einfluss auf den Serum-Testosteron-Spiegel, auf die Körpermasse und -zusammensetzung sowie auf die Muskelkraft. 44) Das Schweizerische Bundesamt für Sport stuft Tribulus terrestris als Tab. 3 Beispiele für Werbeaussagen bzgl. der hormonellen Aktivität von Tribulus terrestris Wirkstoff Tribulus terrestris Werbeaussage steigert den Testosteronspiegel und die Wachstumshormonausschüttung höhere Testosteronproduktion, mehr Wachstumshormon, mehr Insulin-Wirkung erhöht nach nur 5 Tagen den Testosteronspiegel um 70 % stimuliert die Hormonproduktion natürliche Testosteron-Modulation möglich 418 ı Originalarbeiten Deutsche Lebensmittel-Rundschau ı 104. Jahrgang, Heft 9, 2008

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