Zuschnitt der Verbreitungsgebiete für DVB-T (digitales terrestrisches Fernsehen in Baden-Württemberg hier: Gelegenheit zur Stellungnahme
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- Lorenz Kappel
- vor 6 Jahren
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1 Abteilungsleiter Technik alle reg./lok. TV-Veranstalter (auch L-TV und RTF1) VPRT (ggf. parallel an ProSiebenSat1 und RTL) an Radioleute (APR, VPRA) T-Systems SWR ZDF Staatministerium Baden-Württemberg z. K Bearbeiter: Andreas Hamann Fon: 0711/ Fax: 0711/ a.hamann@lfk.de Stuttgart, Zuschnitt der Verbreitungsgebiete für DVB-T (digitales terrestrisches Fernsehen in Baden-Württemberg hier: Gelegenheit zur Stellungnahme «Briefanrede» ab dem findet in Genf die Regional Radio Conference 2006 (RRC 06) statt, auf der die Frequenzen für digitalen terrestrischen Rundfunk geplant und für die kommenden Jahre festgelegt werden. Zur Vorbereitung dieser Konferenz hat die Landesanstalt für Kommunikation als zuständige Landesstelle die Gebietszuschnitte und Planungen für die DVB-T-Bedeckungen in den Bändern III und IV/V der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mitzuteilen. DVB-T ist ein digitales Übertragungssystem. Es erlaubt neben der Verbreitung von Fernsehen auch die Übertragung von Hörfunk und Datendiensten jeglicher Art. Angesichts der Bedeutung dieser Planungen für die Zukunft des terrestrischen Rundfunks in Baden-Württemberg und im Interesse eines transparenten Verfahrens möchten wir Ihnen hiermit Gelegenheit geben, zu den Planungen Stellung zu nehmen, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Anmeldung bei der RRC 06 keinerlei Festlegungen trifft hinsichtlich des Starts und dem weiteren Ausbau von DVB-T in Baden-Württemberg oder der Zuweisung der einzelnen Frequenzen an Veranstalter. Dies wird erst in den telekommunikations- und medienrechtlichen Zuweisungsverfahren erfolgen. In der Anlage ist das Ergebnis der frequenzplanerischen Arbeiten im Band IV/V dargestellt. Diese Arbeiten wurden von den beiden großen in Baden-Württemberg im Fernsehbereich tätigen Netzbetreibern T-Systems und SWR in Zusammenarbeit mit RegTP geleistet. Die Planungen erfolgten in enger Abstimmung mit der LFK als zuständiger Landesstelle.
2 - 2 - Je ein Layer (oder Bedeckung) entspricht derzeit vier Fernsehprogrammen, die in einem sog. Multiplex zusammengefasst werden. Die dicken, blauen Linien umgrenzen die einzelnen Teilflächen eines Layers, zwischen denen eine regionale Differenzierung möglich ist. Dabei sind verschiedene Varianten denkbar, die jedoch erst durch die konkrete medienrechtliche Zuweisung realisiert werden. Bei den Planungen ist neben Kommunikations-, Kultur- und Wirtschafträumen, landsmannschaftlichen Gesichtspunkten und ausgebildeten Fernsehverbreitungsgebieten insbesondere auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Fernsehens zu berücksichtigen (vgl. 18 Abs. 5 Satz 1 LMedienG und 3 Abs und 3. Spiegelstrich SWR-Staatsvertrag). Deshalb wurden bei den Planungen selbstverständlich die heute existierenden Fernsehstrukturen zugrunde gelegt. Aus frequenztechnischen Gründen war es jedoch nicht möglich, insbesondere die derzeitigen regionalen Strukturen exakt abzubilden. Vor diesem Hintergrund ist für die LFK daher insbesondere die grundsätzliche Haltung der regionalen und lokalen TV-Veranstalter zu einer Beteiligung bei DVB-T von Interesse. Durch die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Layer, verbunden mit den bislang erfolgten Bedarfsanmeldungen ist bereits eine Konkretisierung der Zuordnung einzelner Layer erfolgt. So hat das ZDF bereits eine bundesweite Bedarfsanmeldung abgegeben. Dementsprechend wurden in Layer 1 Teilflächen geplant, die über die Landesgrenzen von Baden-Württemberg hinaus gehen. Layer 4 berücksichtigt, dass es eine länderübergreifende Bedarfsanmeldung für Baden- Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland gibt. Zudem ist die nordwestliche Teilfläche so ausgestaltet, dass das Sendegebiet des derzeitigen Regionalsenders abgebildet werden kann. Nachdem der entsprechende Layer in Hessen der RTL-Gruppe zugewiesen ist, muss nach den Eckpunkten der Regulierungsbehörde in diesem Layer auch in Baden- Württemberg mindestens ein Programm dieser Gruppe verbreitet werden. Entsprechendes gilt für Layer 3 und die ProSiebenSat1 AG. Es sei darauf hingewiesen, dass der Zuschnitt der Teilgebiete in den Layern 2, 3 und 5 weitgehend identisch ist. Das Kuchenstück im Süden des Landes, welches Teile der Kreise Waldshut, Schwarzwald-Baar-Kreis, Rottweil, Zollern-Alb-Kreis, Tuttlingen und Konstanz umfasst, musste eingeplant werden, um die Frequenzplanung Baden-Württembergs mit der der Schweiz verträglich zu machen. Die Layer 1 bis 5, für welche Sie die kartographische Darstellung der Zuschnitte in der Anlage finden, werden im Band IV/V geplant. Es ist wahrscheinlich, dass in diesem Frequenzbereich noch zwei weitere Layer geplant werden können, die ähnlich wie Layer 5 geschnitten werden sollen. Im Band III ist ebenfalls ein Layer für DVB-T vorgesehen. Aus frequenztechnischen Gründen erfolgt hier eine Teilung des Landes etwa entlang der Linie Offenburg/Ulm in ein nördliches und ein südliches Gebiet. Dieser DVB-T-Layer im Band III eignet sich z. B. gut für die Verbreitung des ersten Fernsehprogramms der ARD. Auch wenn, wie dargestellt, durch Bedarfsanmeldungen und sonstige Vereinbarungen bereits eine besondere Eignung mancher Zuschnitte für bestimmte Angebote besteht, sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass es für Baden-Württemberg bislang noch keine Festlegungen hinsichtlich der konkreten Nutzung der DVB-T-Kapazitäten gibt. Die LFK wird sich zu gegebener Zeit mit einem entsprechenden Vorschlag an Sie wenden. Die jetzt vorgelegten Planungen werden nach Auswertung der Stellungnahmen der RegTP zugeleitet, die sie in die Anmeldungen Deutschlands zur RRC 06 einarbeiten wird. Es ist wahrscheinlich, aber keinesfalls sicher, dass die RRC 06 die jetzigen Planungen bestätigen wird. Deshalb kann eine verbindliche Festlegung der Gebietszuschnitte für DVB-T in Baden-
3 - 3 - Württemberg auch erst nach Abschluss der RRC 06, also frühestens im Sommer des Jahres 2006, erfolgen. Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Stellungnahme bis zum zukommen zu lassen, damit sie in dem weiteren Planungsprozess angemessen Berücksichtigung finden kann. Über das Ergebnis werden wir Sie selbstverständlich informieren. Mit freundlichen Grüßen W. Berner
4 - 4 - Anlagen
5 - 5 - Verfügung 1. z. Z. an Be, Fr 2. ausfertigen und Be z.u. 3. Versand 4. Kopie eines Schreibens z.k. an Sc, Fr, Be, Ph, Ha 5. z.d.a.
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