13. Wahlperiode

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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Birgit Kipfer u. a. SPD und Stellungnahme des Staatsministeriums Kabel in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob zutrifft, dass der baden-württembergische Netzbetreiber Kabel BW an die Kabel Deutschland (KDG) verkauft werden soll und wann dies gegebenenfalls zu erwarten ist; 2. welche kartellrechtlichen und technischen Folgen diese Übernahme hätte; 3. in welchen Bereichen Deutschlands die Kabel Deutschland (KDG) gegenwärtig als Kabelnetzbetreiber auftritt; 4. in welcher Weise die Kabel Deutschland (KDG) in ihrem bisherigen Wirkungsbereich die Kabelnetze technisch aufgerüstet und betrieben hat, und wie die Kooperation mit den Betreibern der Netzebene IV sich dort darstellt; 5. wie viele Haushalte und wie viele Netze in Baden-Württemberg bisher mit einem Zugang zu digitalen Rundfunkprogrammen, schnellem Internet und Kabeltelefonie ausgerüstet wurden; 6. in welcher Weise die Kabel BW bisher mit den Betreibern der Netzebene IV kooperiert hat und ob sie bereits Teile der Netzebene IV übernommen hat, wenn ja, welche; 7. welche Pläne in technischer und zeitlicher Hinsicht zum Ausbau des Kabelnetzes in Baden-Württemberg die Kabel BW bisher verfolgt hat; Eingegangen: / Ausgegeben:

2 8. ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass die Aufrüstung des Kabelnetzes nicht nur für die Verbreitung von digitalen Rundfunkprogrammen wichtig ist, sondern Bedeutung hat als Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen der Wirtschaft, die auf schnelle elektronische Kommunikationswege zunehmend angewiesen sind Kipfer, Stickelberger, Birzele, Braun, Maurer, Weckenmann, Wichmann SPD Begründung Der Ausbau des Kabels zu einem leistungsfähigen Netz für die schnelle Übertragung von elektronischen Signalen jeglicher Art ist von vitalem Interesse für die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg. Zunehmend werden die Standortentscheidungen auch nach dem Kriterium des Angebots eines schnellen Netzzugangs getroffen. Darüber hinaus ist der Ausbau des Medienstandorts Baden-Württemberg von einer Ausweitung der Übertragungskapazität im Kabel abhängig, zumal der terrestrische digitale Übertragungsweg (DVB T) in Baden-Württemberg kostenintensiv und erst mittelfristig zu erwarten ist. Es stellt sich deshalb die Frage nach den politischen Aktivitäten der Landesregierung zur Sicherung der kommunikationstechnischen Infrastruktur Baden-Württembergs. Stellungnahme Mit Schreiben vom 25. Februar 2004 Nr. III Medien nimmt das Staatsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. ob zutrifft, dass der baden-württembergische Netzbetreiber Kabel BW an die Kabel Deutschland (KDG) verkauft werden soll und wann dies gegebenenfalls zu erwarten ist; Zu 1.: Nach Presseberichten und Angaben der Firma Kabel Deutschland steht diese kurz davor, die Kabelunternehmen Kabel Baden-Württemberg und den hessischen Netzbetreiber iesy zu übernehmen. In einer Pressemitteilung vom 12. Februar 2004 hat Kabel Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass eine Marktkonsolidierung auf gesellschaftlicher Basis mit den anderen Kabelnetzbetreibern in Deutschland nach Einschätzung des Unternehmens keine Auswirkungen auf den guten Geschäftserfolg habe und den Ausbau des Kabelnetzes nicht berühre. 2. welche kartellrechtlichen und technischen Folgen diese Übernahme hätte; Zu 2.: Eine Übernahme der Firma Kabel Baden-Württemberg durch die Firma Kabel Deutschland, sei es in Gestalt eines Vermögenserwerbs, Anteilserwerbs 2

3 oder eines Erwerbs der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle, unterliegt je nach konkreter Konstellation der Zusammenschlusskontrolle durch das Bundeskartellamt, gegebenenfalls auch der EU-Kommission. Bei der kartellrechtlichen Prüfung ist maßgebend, ob im Wesentlichen der Zusammenschluss zu einer Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führt. Dabei wird einzubeziehen sein die Beurteilung des so genannten Restwettbewerbs wegen der natürlichen Monopolstellung fast aller Kabelnetzbetreiber, der Finanzkräfte, der Einsatz von Decodern sowie die Möglichkeit der Verbreitung von eigenen Inhalten. Vor einer eventuellen Untersagung erhalten die berührten Länder nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Verkauf der Firma Kabel BW könnte insoweit technische Folgen haben, als der Ausbau des bestehenden Breitbandnetzes langsamer und technisch schmaler erfolgt. Die Firma Kabel Baden-Württemberg hat bislang auf eine rasche und umfassende Aufrüstung des Kabelnetzes gesetzt und wollte das Netz auf 862 MHz ausbauen. Sie wollte darüber hinaus neben analogen und digitalen Rundfunkprogrammen über das Netz schnelles Internet und Telefondienste anbieten. Die Planungen der Kabel Deutschland sind in dieser Beziehung zurückhaltender. Derzeit ist von einem Ausbau auf 510 MHz die Rede. Was das Internet anbelangt, soll zunächst das Ergebnis eines groß angelegten Feldversuchs in Ballungsräumen der Bundesrepublik Deutschland abgewartet werden. Hierbei wird mit Resultaten bis im IV. Quartal 2004 gerechnet. Unklar ist auch, ob und inwieweit ein Ausbau in den ländlichen Regionen erfolgen würde. Die oben angesprochenen technischen Ausbaumaßnahmen machen jedoch nur dann Sinn, wenn sich diese auch beim Kunden realisieren. Denn nur dann besteht die Chance, dass sich die Investitionen in den Ausbau durch die Nutzung der neuen erweiterten Angebote refinanzieren. Dies setzt voraus, dass auch auf der so genannten Netzebene IV, den so genannten Hausanschlussnetzen, ein entsprechender Ausbau erfolgt. Erforderlich sind hier zumindest Kooperationen zwischen der Netzebene III und der Netzebene IV. Denkbar wären auch Fusionen einzelner Netzebene- IV-Betreiber mit der Netzebene III. 3. in welchen Bereichen Deutschlands die Kabel Deutschland (KDG) gegenwärtig als Kabelnetzbetreiber auftritt; Zu 3.: Das Unternehmen versorgt ca. 10 Mio. Haushalte in den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein und Thüringen. In Hessen ist der Netzbetreiber iesy und in Nordrhein-Westfalen der Netzbetreiber ish tätig. 4. in welcher Weise die Kabel Deutschland (KDG) in ihrem bisherigen Wirkungsbereich die Kabelnetze technisch aufgerüstet und betrieben hat, und wie die Kooperation mit den Betreibern der Netzebene IV sich dort darstellt; 3

4 Zu 4.: Während die Firma Kabel Baden-Württemberg auf eine Aufrüstung der Kabelnetze auf 862 MHz und die Einführung von Digital-TV, schnelles Internet und Kabeltelefonie setzt, verbreitet die Fa. KDG analoge und digitale Rundfunkprogramme im bisherigen Frequenzspektrum. Eine Aufrüstung auf 862 MHz ist nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung nicht vorgesehen. KDG führt mit den Betreibern der Netzebene IV zurzeit Verhandlungen über Kooperationen. 5. wie viele Haushalte und wie viele Netze in Baden-Württemberg bisher mit einem Zugang zu digitalen Rundfunkprogrammen, schnellem Internet und Kabeltelefonie ausgerüstet wurden; Zu 5.: Aufgerüstet wurde das Netz bislang in Ludwigsburg, Reutlingen und Mannheim. Weitere Gebiete sollen noch in diesem Jahr folgen, etwa Ende März 2004 das Netz Ulm. Ende April soll das Kabelnetz in Karlsruhe modernisiert werden. Nach eigenen Angaben des Unternehmens ist das gesamte Kabelnetz digitalisiert, sodass in ganz Baden-Württemberg bereits jetzt digitales Fernsehen empfangen werden könne. 6. in welcher Weise die Kabel BW bisher mit den Betreibern der Netzebene IV kooperiert hat und ob sie bereits Teile der Netzebene IV übernommen hat, wenn ja, welche; Zu 6.: Anders als in anderen Ländern verfügt der Netzbetreiber in Baden-Württemberg gleichzeitig auch über einen sehr hohen Anteil von direkten Kundenbeziehungen auf der Netzebene IV. Die Zusammenarbeit mit anderen Betreibern der Netzebene IV konnte nach Angaben des Unternehmens weiter optimiert werden, allen voran mit dem Kabelfernsehen Stuttgart und RKS Südwest. 7. welche Pläne in technischer und zeitlicher Hinsicht zum Ausbau des Kabelnetzes in Baden-Württemberg die Kabel BW bisher verfolgt hat; Zu 7.: Wie schon unter Ziffer 5 ausgeführt, hat das Unternehmen nach eigenen Angaben im Jahr 2003 das gesamte eigene Kabelnetz in Baden-Württemberg digitalisiert. Nach der landesweiten Digitalisierung des Kabels mit etwa 150 zusätzlichen Programmplätzen wird das Unternehmen nach eigenen Angaben nach und nach die Ballungszentren modernisieren und die Möglichkeiten des Kabelnetzes erweitern. So wurde wie ausgeführt im Januar 2004 die Aufrüstung des Kabels auf 862 MHz im Großraum Ludwigsburg abgeschlossen, sodass Haushalte, davon Kabelkunden, an das Multimedia-Netz angeschlossen seien. Es biete über 200 Programme in digitaler Bild- und Tonqualität und einen High-Speed-Internetanschluss. Dieser Teil des Landes habe daher schon eines der modernsten Kabelnetze in Europa. Auch im ländlichen Raum möchte Kabel BW maßgeblich in den Ausbau des Netzes investieren. So werde z. B. Kirchentellinsfurt ans High-Speed-Inter- 4

5 net von Kabel BW angeschlossen, Ende März 2004 folge z. B. Brühl. Hier sei der Ausbau entgegen den ursprünglichen Planungen von 2005 auf März 2004 vorgezogen worden. Nach und nach bestehe die Absicht, dass die ländlichen Regionen ans breitbandige Kabelnetz angebunden werden. Die Landesregierung hält die Erschließung des ganzen Landes für ein prioritäres Ziel und hat ihre Auffassung wiederholt gegenüber Kabel BW und Kabel Deutschland kommuniziert. 8. ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass die Aufrüstung des Kabelnetzes nicht nur für die Verbreitung von digitalen Rundfunkprogrammen wichtig ist, sondern Bedeutung hat als Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen der Wirtschaft, die auf schnelle elektronische Kommunikationswege zunehmend angewiesen sind; Zu 8.: Die Aufrüstung des Breitbandkabelnetzes hat nicht nur eine Verbesserung des digitalen Rundfunkangebotes zur Folge. Vielmehr ist das Kabel im ausgebauten Zustand als breitbandige Kommunikationsinfrastruktur auch für Datenanwendungen aller Art nutzbar. Insoweit hat der flächendeckende Ausbau des Kabelnetzes zu einer multimediafähigen Breitbandinfrastruktur positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Nach Auffassung der Landesregierung darf der mögliche Verkauf des badenwürttembergischen Kabelnetzes nicht dazu führen, dass die bereits in Ludwigsburg, Mannheim und Reutlingen vollzogene Netzaufrüstung ins Stocken kommt und wichtige Ballungsräume wie Stuttgart und Karlsruhe sowie der ländliche Raum nicht mehr digital aufgerüstet werden. Nach Ansicht der Landesregierung ist das von der Firma Kabel Baden-Württemberg betreute Kabelnetz mit über 2,3 Mio. Haushalten groß genug, um auch zukünftig eine besondere Rolle im Bereich der Kabelnetzbetreiber einnehmen zu können. Dr. Christoph-E. Palmer Minister des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten 5

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