INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort Kernaussagen des. Fazit: Erfolg des Schwerpunktbereiches Polizeivollzug/ Polizeiverwaltung beim Personalabbau 35

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1 PERSONALSTANDSBERICHT 212

2 2 Personalstandsbericht 212 Seinteninfo

3 Inhaltsverzeichnis Personalstandsbericht 212 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 4 Kernaussagen des Personalstandsberichts Sachsen-Anhalt im Personalanpassungsprozess 5 Auswirkungen des Ländervergleichs Personal der Länder des Bundesamtes für Statistik 5 Die Schwerpunktbereiche der Landesverwaltung im Personalanpassungsprozess im Einzelnen 6 Wichtige Begriffe des Personalstandsberichts 212 im Überblick 6 Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts 8 Rahmenbedingungen 8 Demografie 8 Finanzen 9 Personal 1 Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes 11 Neubestimmung Basispersonalzielzahl 11 Berücksichtigung Erhöhung des Pensionsalters 13 Differenzierung nach strukturellen und demografischen Personalüberhängen und Erschließung besonderer Personalanpassungspotenziale 14 Personalentwicklungskonzepte in Sachsen-Anhalt 16 Entstehung und Notwendigkeit eines Personalentwicklungskonzeptes für die Landesverwaltung 16 Inhalte des Personalentwicklungskonzeptes Personalstand und strategisches Personalmanagement 19 Altersstruktur in der Landesverwaltung 2 Anteil der weiblichen Bediensteten in der Landesverwaltung 21 Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung 23 Personalwirtschaftliche Rahmenbedingungen 24 Projektion der Personalentwicklung 24 Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen 26 Schwerpunktbereich Ministerialverwaltung 26 Aufgaben und Organisation 26 Bestimmung des Personalbedarfs 28 Ausblick 29 Fazit: Erfolg der Ministerialverwaltung beim Personalabbau 3 Schwerpunktbereich Polizeivollzug/ Polizeiverwaltung Aufgaben und Organisation 31 Bestimmung des Personalbedarfs 33 Ausblick 35 Fazit: Erfolg des Schwerpunktbereiches Polizeivollzug/ 35 Polizeiverwaltung beim Personalabbau 35 Schwerpunktbereich Geoinformationsverwaltung 36 Aufgaben und Organisation 36 Bestimmung des Personalbedarfs 38 Ausblick 39 Fazit: Erfolg der Geoinformationsverwaltung beim Personalabbau 4 Schwerpunktbereich Justiz, Gerichte und Staatsanwaltschaften 41 Aufgaben und Organisation 41 Bestimmung des Personalbedarfs 42 Ausblick 43 Fazit: Erfolg des Schwerpunktbereiches Justiz, Gerichte und Staatsanwaltschaften beim Personalabbau 43 Schwerpunktbereich Justizvollzug 44 Aufgaben und Organisation 44 Bestimmung des Personalbedarfs 46 Ausblick 48 Fazit: Erfolg des Justizvollzuges beim Personalabbau 49 Schwerpunktbereich Finanzverwaltung 49 Aufgaben und Organisation 49 Bestimmung des Personalbedarfs 51 Ausblick 52 Fazit: Erfolg der Finanzverwaltung beim Personalabbau 53 Schwerpunktbereich Schule 54 Aufgaben und Organisation 54 Bestimmung des Personalbedarfs 55 Ausblick 58 Fazit: Erfolg des Schwerpunktbereiches Schule beim Personalabbau 6 Schwerpunktbereich Übrige Verwaltung 63 Aufgaben und Organisation 63 Bestimmung des Personalbedarfs 65 Ausblick 65 Fazit: Erfolg der Übrigen Verwaltung beim Personalabbau 66 Schwerpunktbereich Hochschulen 67 Aufgaben und Organisation 67 Bestimmung des Personalbedarfs 67 Ausblick 68 Informationen und Angebote für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Landesverwaltung 7 Abbildungen 72 Tabellen 73 3

4 4 Personalstandsbericht 212 Vorwort VORWORT von Jens Bullerjahn - Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Liebe Bürgerinnen und Bürger, Sie halten den Personalstandsbericht 212 für die Landesverwaltung in Ihren Händen. Der Bericht gibt in dieser Form erstmals einen informativen Überblick über die Personalentwicklung in Sachsen-Anhalt und über die Bandbreite der Aufgaben, die das Landespersonal erfüllt. Als Finanzminister achte ich darauf, dass das Land nicht mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, als es sich leisten kann. Einsparungen bei den Personalkosten sind für mich dabei kein Selbstzweck: Wie die gegenwärtige Krise in Europa belegt, sichert auch in demokratisch verfassten Gemeinwesen nur finanzielle Unabhängigkeit die Freiheit. Dieser Bericht beschreibt daher die finanziellen Rahmenbedingungen und die demografische Entwicklung unter denen sich Personalentwicklung in Sachsen-Anhalt zu vollziehen hat. Er stellt die Entscheidungen der Landesregierung zur Personalentwicklung dar. Und er wagt einen Blick in die Zukunft. Mein Ziel ist es, dass Sachsen-Anhalt dauerhaft keine neuen Schulden aufnehmen muss und in die Tilgung einsteigt. Dafür ist der Erfolg des Personalanpassungsprozesses eine wesentliche Voraussetzung. Der Personalanpassungsprozess wird seit 26 durch die von mir entwickelten Personalentwicklungskonzepte der Landesregierung aktuell das Personalentwicklungskonzept 211 gesteuert. Dieser Personalstandsbericht stellt den Stand des Vollzuges des aktuellen Personalentwicklungskonzeptes dar. Am Ende der Kapitel zu den Schwerpunktbereichen der Landesverwaltung können Sie anhand eines Ampelchecks ersehen, wie erfolgreich im Personalanpassungsprozess der jeweilige Verwaltungsbereich gegenwärtig ist. Da sich das Personalentwicklungskonzept am durchschnittlichen Personalbestand der westdeutschen Flächenländer orientiert, beinhaltet dieser Personalstandsbericht auch die aktuellen statistischen Zahlen zur Entwicklung des Personals der anderen Bundesländer und beschreibt die hieraus für Sachsen-Anhalt zu ziehenden Konsequenzen. Mehr Personal je 1. Einwohner als die anderen Bundesländer kann sich unser Bundesland nicht leisten. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung, ich hoffe, dass auch Sie diesen Bericht mit großem Interesse lesen werden. Sie sind das größte Kapital der Landesverwaltung. Dank Ihrer Kompetenz werden die Landesaufgaben in guter Qualität und selbstverständlich gesetzmäßig erfüllt. Und Sie sind auch Verbündete im Personalanpassungsprozess. Das Land bietet einen ganzen Strauß von attraktiven Angeboten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Personalanpassungsprozesses. Dieser Bericht zeigt auf, dass durch kluge Politik gute Qualität nicht zwingend nur durch mehr Quantität erreicht werden kann. Durch Optimierung der Verwaltung bietet das Land Arbeitsplätze, die es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen, ihre Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen. Ich weiß, dass der Personalanpassungsprozess in einzelnen Dienststellen weiterhin eine große Herausforderung darstellt. Ich danke allen, die dabei über den Tellerrand schauen und konstruktiv mittun. Dieser Personalstandsbericht soll nicht zuletzt auch ihnen zur argumentativen Unterstützung dienen. Mit freundlichen Grüßen Jens Bullerjahn Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

5 1. Kernaussagen des Personalstandsberichts 212 Personalstandsbericht KERNAUSSAGEN DES PERSONALSTANDSBERICHTS Sachsen-Anhalt im Personalanpassungsprozess Sachsen-Anhalt passt sein Landespersonal den demografischen und finanziellen Rahmenbedingungen an: Um 7.24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verminderte sich die Anzahl der Landesbediensteten von 27 bis Ende 211. Dieser Personalabbau entspricht einem Arbeitsvolumen von 5.79 Vollzeitäquivalenten (VzÄ). Von 212 bis Ende 219 wird die Landesverwaltung voraussichtlich noch einmal weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abbauen und dann noch insgesamt über 4.66 Landesbedienstete verfügen, die die Aufgaben der Landesverwaltung wahrnehmen. Dieser 1.2 voraussichtliche Personalabbau entspricht einem Arbeitsvolumen von 9.78 VzÄ (alle Angaben jeweils ohne Hochschulen). Die Personalanpassung gelingt ohne betriebsbedingte Kündigungen. Von bis zum sind nach der aktuellen Beschlusslage der Landesregierung noch Neueinstellungen vorzunehmen, die dazu beitragen, den Alterdurchschnitt in der Landesverwaltung zum bei 51,58 Jahren (heute 49,7 Jahre) zu halten ohne Neueinstellungen betrüge der Altersdurchschnitt zu diesem Zeitpunkt 54,9 Jahre. Auswirkungen des Ländervergleichs Personal der Länder des Bundesamtes für Statistik Nach dem Ländervergleich Personal der Länder verfügte Sachen-Anhalt zum Stichtag 3. Juni 211 in der unmittelbaren Landesverwaltung über 22,5 VzÄ je tausend Einwohner. Mit diesem Wert weist Sachsen-Anhalt gegenüber dem Wert der Flächenländer West von 19,6 VzÄ je tausend Einwohner eine signifikant höhere Personalausstattung aus. Der Durchschnitt aller Flächenländer liegt bei 19,9 VzÄ je tausend Einwohner. Bei der näheren Analyse des Ländervergleiches Personal der Länder nach verschiedenen Verwaltungsbereichen wird deutlich, dass in Sachsen-Anhalt zwischen einem strukturellen und einem demografischen Personalüberhang zu unterscheiden ist. Der strukturelle Personalüberhang stellt den personellen Personalanpassungsbedarf dar, der realisiert werden muss, damit eine den Flächenländern West vergleichbare Personalausstattung vorhanden ist. Der demografische Personalüberhang stellt den (zusätzlichen) Personalanpassungsbedarf dar, der aufgrund des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs von über 8 Prozent bis 219 realisiert werden muss, um eine mit den Flächenländern West vergleichbare Personalausstattung je 1. Einwohner bis 219 aufrechterhalten zu können. Struktureller und demografischer Personalüberhang stellen sich in den einzelnen Schwerpunktbereichen unserer Landesverwaltung unterschiedlich dar. Weiterhin ist Ergebnis der Analyse des Ländervergleichs Personal der Länder, dass es in der Vergangenheit bei der Bestimmung der Basispersonalzielzahl zu einer Verzerrung zu Lasten Sachsen-Anhalts gekommen ist. Es ist die Tendenz zu beobachten, dass die Mehrheit der Flächenländer ihr Hochschulpersonal statistisch nicht mehr der unmittelbaren Landesverwaltung zuordnet mit der Folge, dass bei der Bildung des für die Basispersonalzielzahl maßgeblichen Länderdurchschnitts das gesamte Hochschulpersonal dieser Länder nicht berücksichtigt wird. Vor diesem Hintergrund soll bei der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts das Hochschulpersonal bei der Bestimmung der Basispersonalzielzahl nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Behebung der Verzerrung hat nach der aktuellen Statistik Personal der Länder eine neue Basispersonalzielzahl von 18, VzÄ je tausend Einwohner ohne Hochschulen zur Folge. Diese Zielzahl könnte nach der aktuellen Personalprojektion (ohne Hochschulen) auch zum erreicht werden. Schließlich macht die Bundesstatistik Personal der Länder deutlich, dass Sachsen-Anhalt über die besonderen Voraussetzungen verfügt, in der Landesverwaltung insgesamt mit weniger Personal als der Durchschnitt der Vergleichsländer auszukommen und die so eingesparten Mittel zur Entlastung kommender Generationen, insbesondere zur Schuldentilgung, einzusetzen. Über die Ausschöpfung von besonderen Einsparpotenzialen in der Landesverwaltung wird unter Berücksichtigung der politischen Schwerpunktsetzung nach Erreichen der Basispersonalzielzahl 18 VzÄ je tausend Einwohner ab 22 zu entscheiden sein. Die Weichen hierzu kann die Landesregierung mit Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes in der kommenden Legislatur stellen. Hierzu beitragen kann auch eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte, deren Folgen für die Personalentwicklung im Personalstandsbericht dargestellt sind. 5

6 6 Personalstandsbericht Kernaussagen des Personalstandsberichts Die Schwerpunktbereiche der Landesverwaltung im Personalanpassungsprozess im Einzelnen Die Aufgaben der Landesverwaltung lassen sich in die Schwerpunktbereiche Ministerialverwaltung, Polizeivollzug und Polizeiverwaltung, Geoinformationsverwaltung, Justizverwaltung, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Justizvollzug, Finanzverwaltung, allgemeinbildende und berufsbildende Schulen sowie die sogenannte Übrige Verwaltung aufgliedern. Das bei den Hochschulen beschäftigte Personal wird schon heute nicht mehr vorrangig durch das Personalentwicklungskonzept gesteuert, sondern über das Budget der Hochschulen und wird im Personalstandsbericht 212 nur nachrichtlich betrachtet. In den einzelnen Schwerpunktbereichen der Landesverwaltung gestaltet sich der Personalanpassungsprozess unterschiedlich erfolgreich. Dieses wird im Bericht mittels eines Ampelsystems dargestellt: Als Parameter für das Controlling wurden das Erreichen der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum , der Personalbestand im Ländervergleich sowie Potenzial und Bereitschaft für weitere Verwaltungsreformen im jeweiligen Schwerpunktbereich herangezogen: Schwerpunktbereich Ministerialverwaltung Schwerpunktbereich Justizvollzug Reformpotenzial und Umsetzung Reformpotenzial und Umsetzung Stellung im Ländervergleich zum Stellung im Ländervergleich zum Erreichung der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum Erreichung der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum Schwerpunktbereich Polizeivollzug/Polizeiverwaltung Schwerpunktbereich Finanzverwaltung Reformpotenzial und Umsetzung Stellung im Ländervergleich zum Stellung im Ländervergleich zum Erreichung der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum Erreichung der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum Reformpotenzial und Umsetzung Schwerpunktbereich Schulen Schwerpunktbereich Geoinformationsverwaltung Reformpotenzial und Umsetzung Reformpotenzial und Umsetzung Stellung im Ländervergleich zum Stellung im Ländervergleich zum Erreichung der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum Erreichung der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum Schwerpunktbereich übrige Verwaltung Schwerpunktbereich Justiz, Gerichte und Staatsanwaltschaften Reformpotenzial und Umsetzung Reformpotenzial und Umsetzung Erreichung der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum Stellung im Ländervergleich zum Stellung im Ländervergleich zum Erreichung der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum Abb. 1.1: Controlling des Personalabbaus in Sachsen-Anhalt nach Schwerpunkten 1.4 Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Wichtige Begriffe des Personalstandsberichts 212 im Überblick Neueinstellungskorridor Der Neueinstellungskorridor definiert den Umfang der möglichen externen Neueinstellungen in die Landesverwaltung. Er weist für den Zeitraum 211 bis 216 insgesamt Neueinstellungsmöglichkeiten aus. Auch von 217 bis 221 werden insgesamt Neueinstellungen ermöglicht. Vollzeitäquivalent (VzÄ) Das VzÄ drückt den Zeitwert aus, den eine Vollzeit-Arbeitskraft (Vollzeit 1 Prozent Beschäftigungsgrad) innerhalb eines vergleichbaren Zeitraums erbringt (Tag, Woche, Monat, Jahr). Eine Arbeitskraft, die vertraglich zu acht Stunden Tagesarbeitszeit verpflichtet ist, erbringt demnach an einem Tag acht Stunden, in der Woche 4 Stunden etc. Arbeitsleistung. Die Bediensteten in den einzelnen Verwaltungsbereichen setzen sich oft aus personellen Ressourcen mit unterschiedlichem Beschäftigungsgrad (bspw. Teilzeit von 5 Prozent =,5VzÄ) zusammen. Durch VzÄ können die zeitlichen Arbeitsleistungen der einzelnen Verwaltungsbereiche vergleichbar dargestellt werden. Die Landesverwaltung Sachsen-Anhalts verfügt zum über VzÄ.

7 1. Kernaussagen des Personalstandsberichts 212 Personalstandsbericht 212 Vollzeitäquivalent aktiv (VzÄ aktiv) In der Vergleichsgröße VzÄ aktiv werden in einem zweiten Schritt die Bediensteten, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, von den VzÄ abgezogen, um darstellen zu können, wie viele Bedienstete tatsächlich jeweils in der Dienststelle vor Ort ihre Arbeit verrichten. Die Landesverwaltung Sachsen-Anhalts verfügt zum über VzÄ aktiv. Titelgruppe 96 In der Titelgruppe 96 werden entsprechend der bestehenden Haushaltssystematik alle Stellen geführt, die zukünftig abzubauen sind. Im Haushaltplan 212 werden aktuell 7.93 Stellen der TG 96 ausgewiesen. Hiervon werden bis insgesamt Haushaltsstellen abgebaut. Die Bediensteten, die auf diesen Stellen geführt werden, sind sogenanntes Überhangpersonal. Die Bediensteten im Bereich des Überhangpersonals sollen, soweit sie nicht bis 219 abgebaut werden können, nach dem Willen des Haushaltsgesetzgebers für neue Aufgaben qualifiziert und in Bereiche der Landesverwaltung vermittelt werden, in denen ein Personalbedarf besteht. Hierzu wurde eine Personalvermittlungsstelle (PVS) geschaffen, die seit 211 dem Ministerium der Finanzen untersteht. Schwerpunktbereiche Die Bediensteten in der Landesverwaltung lassen sich entsprechend ihrer wahrgenommenen Aufgaben (zum Beispiel Polizei, Schule oder Finanzverwaltung) und unter Berücksichtung von politischen Zielsetzungen in mehrere Gruppen unterteilen. Diese bilden sogenannte Schwerpunktbereiche innerhalb der Landesverwaltung. Im Personalentwicklungskonzept werden acht Schwerpunktbereiche (ohne Hochschulen) betrachtet. Personalzielzahl Mit dem Personalentwicklungskonzept 211 wurden für die einzelnen Schwerpunktbereiche unter Einbeziehung der politischen Zielsetzungen und der Ergebnisse der Ländervergleiche der Personalstatistik eine Personalausstattung zum festgelegt, die im Rahmen des notwendigen Personalabbaus für die zukünftige Aufgabenerfüllung notwendig und auch finanzierbar ist. Diese werden als Zielzahlen des Personalentwicklungskonzeptes 211 bezeichnet. Zum weist das Personalentwicklungskonzept für die 8 Schwerpunktbereiche eine Zielzahl von VzÄ (ohne Hochschulen) aus. Personalstandsstatistik Das statistische Bundesamt nimmt jährlich einen Ländervergleich zu den Personalausstattungen von Bund, Ländern und Kommunen vor. Stichtag der jährlichen Betrachtungsweise ist jeweils der 3.6. des Vorjahres zur Veröffentlichung. Aus den in dieser Statistik veröffentlichten Zahlen zum Personalbestand in den einzelnen Bundesländern wird die durchschnittliche Personalausstattung der westdeutschen Bundesländer ohne Stadtstaaten (Durchschnitt der Flächenländer West) als Vergleichmaßstab für die sachsenanhaltinische Landesverwaltung (Basispersonalzielzahl) ermittelt. Dieser durchschnittliche Vergleichsmaßstab wird in Vollzeitäquivalenten je 1. Einwohner, sowie im Bereich der Schulen in Vollzeitäquivalenten je 1. Schüler, dargestellt. Dieser abgeleitete Vergleichsmaßstab ist seit dem Personalentwicklungskonzept 27 bei der Bestimmung der in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt erforderlichen Personalausstattung ein wesentlicher Entscheidungsparameter für die Landesregierung. Im Personalentwicklungskonzept 211 wurde als Basiszielzahl 19 VzÄ je 1. Einwohner für die Personalausstattung der Landesverwaltung einschließlich der Hochschulen festgeschrieben. Struktureller Personalüberhang Der strukturelle Personalüberhang stellt den personellen Abbaubedarf dar, der realisiert werden muss, um den gewählten Vergleichsmaßstab der Flächenländer West in der Personalausstattung zu erreichen. Auf der Grundlage der Statistik Personal der Länder zum Stichtag ergibt sich für Sachsen-Anhalt ein theoretischer struktureller Abbaubedarf von VzÄ (ohne Hochschulen). Demografischer Personalüberhang Zusätzlich zum strukturellen Personalüberhang besteht in Sachsen-Anhalt aufgrund des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs von über 8 Prozent bis 219 ein zusätzlicher Personalabbaubedarf, um eine mit den Flächenländern West vergleichbare Personalausstattung je 1. Einwohner bis 219 aufrechterhalten zu können. Auf der Grundlage der Statistik Personal der Länder zum Stichtag ergibt sich für Sachsen-Anhalt ein demografischer Abbaubedarf bis zum von VzÄ (ohne Hochschulen). Strategisch quantitatives Personalmanagement Das strategisch quantitative Personalmanagement ist im Ministerium der Finanzen beheimatet. Ziel des strategisch quantitativen Personalmanagements ist es, eine 7

8 8 Personalstandsbericht Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts aufgabengerechte, gesetzmäßige und sich an hohen Qualitätsstandards orientierende Verwaltung im Personalanpassungsprozess sicher zu stellen. Es trägt weiterhin dazu bei, eine die Ressource Personal schonende Aufgabenwahrnehmung durch die Landesverwaltung zu gewährleisten. Alterstruktur Die Landesverwaltung in Sachsen-Anhalt weist gegenwärtig mit einem Durchschnittsalter der Bediensteten von 49,7 Jahren einen durchaus hohen Altersdurchschnitt aus. Dabei beträgt der Anteil der Bediensteten über 5 und älter circa 43,6 Prozent. Trotz des notwendigen Personalabbaus steigt das Durchschnittsalter bis 219 nur auf 51,58 Jahre. Faustformel Für den weiteren Personanpassungsprozess in der Landesverwaltung bis einschließlich 219 kann folgende Faustformel gelten: Im Rahmen des Personalabbaus in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (ohne Hochschulen) werden von 212 bis 219 etwa 1.1 VzÄ jährlich eingespart. Circa 55 VzÄ müssen allein deshalb abgebaut werden, damit im Verhältnis zu Bevölkerungsentwicklung kein Personalaufwuchs erfolgt (demografischer Abbaubedarf). Ein tatsächlicher Personalabbau (Abbau des strukturellen Überhangs) findet im Umfang von circa 55 VzÄ statt. 2. PERSONALENTWICKLUNG IN DER LANDESVERWALTUNG SACHSEN-ANHALTS 2.1 Rahmenbedingungen Demografie Die demografische Entwicklung hat nicht unerhebliche Folgen für die Einnahmen und Ausgaben eines Landeshaushaltes. Die Einwohnerzahl ist eine wesentliche Einflussgröße für die Finanzausstattung eines Landes. So steht den Ländern nach den Regelungen in Artikel 17 des Grundgesetzes ein Anteil am Umsatzsteueraufkommen nach Maßgabe ihrer Einwohnerzahl sowie der unterproportionalen Steuerkraft zu. Auch der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne1 sowie die Allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen haben einen sehr starken Einwohnerbezug. Eine Verringerung der Einwohnerzahl schlägt sich daher unmittelbar in der Finanzkraft des Landes nieder. nose wird sich dieser Trend auch weiter fortsetzen. Danach werden in 219 nur noch Einwohner in Sachsen-Anhalt leben. Das sind etwa 8,86 Prozent oder Einwohner weniger als 211. Infolge des starken Bevölkerungsrückgangs muss Sachsen-Anhalt Einnahmeverluste von circa 6 Millionen Euro kumuliert bis 22 verkraften. Sachsen-Anhalt ist von der demografischen Entwicklung besonders betroffen. Allein von 27 bis 211 verringerte sich der Bevölkerungsbestand um Einwohner. Nach der aktuellen 5. Regionalisierten Bevölkerungsprog- 1 Für die zukünftige Finanzausstattung des Landes Sachsen-Anhalt bedeutet das, dass die im Zuge des wirtschaftlichen Wachstums steigenden Steuereinnahmen zu einem erheblichen Teil aufgrund des erwarteten Bevölkerungsrückgangs wieder aufgezehrt werden. Beim Länderfinanzausgleich im engeren Sinne handelt es sich um den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern untereinander. Bei dem Länderfinanzausgleich im weiteren Sinne ist als weiterer Partner auch der Bund einbezogen. Mio. Einw. 3 Abb. 2.1: Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt 2,5 2 1,5 1, Bevölkerung zum Jahr Statistisches Landesamt SachsenAnhalt.

9 2. Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Personalstandsbericht Finanzen Mio. EUR 1.6 Abb. 2.2: Entwicklung der Nettokreditaufnahme SachsenAnhalts von 2 bis Nettokreditaufnahme Die anhaltende Dauerkrise ist Ausdruck einer in der Geschichte beispiellosen Banken- und Staatsschuldenkrise. Als Konsequenz steht fest, dass die öffentlichen Hände in Europa die Aufnahme weiterer Schulden vermeiden müssen. Sachsen-Anhalt ist diesen Schritt bereits gegangen und nimmt mit dem Doppelhaushalt 212/213 zunächst keine neuen Schulden mehr auf. Ab 213 planen wir, in die Tilgung der hohen Schulden des Landes einzusteigen (siehe Abbildung 2.2). Mit dem Rückgang der Solidarpaktmittel muss sich Sachsen-Anhalt mit Blick auf die Ausgaben an die finanzpolitischen Gegebenheiten anpassen und seine Ausgaben massiv zurückführen. So werden in Sachsen-Anhalt die Einnahmen von circa 1,1 Milliarden Euro in 211 entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung allein bis 216 auf rund 9,3 Milliarden Euro absinken. Die konsequente Anpassung der Ausgaben ist die einzige Möglichkeit, auf diese geänderten finanzpolitischen Rahmenbedingungen zu reagieren. Eine kontinuierliche nachhaltige Haushaltskonsolidierung ist der einzige Weg, diesen Anpassungsbedarf zu realisieren. Ein vorrangiges Ziel der Landesregierung ist es daher, eine nachhaltige und generationengerechte Haushaltspolitik zu betreiben. Insbesondere bei den Personalausgaben als eine der größten Ausgabepositionen besteht fortlaufender Konsolidierungsbedarf, dem die Landesregierung aktuell mit der Beschlussfassung des Personalentwicklungskonzepts 211 bis 225 nachgekommen ist. Die Beschlussfassung ist von dem Gedanken geleitet, dass die Landesverwaltung in Sachsen-Anhalt bestenfalls mit der Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern je 1. Einwohner auskommen können muss, die auch im Durchschnitt bei den Flächenländern in den alten Ländern (sogenannte Flächenländer West) beschäftigt sind. Dieser Vergleichsmaßstab beruht auf den Grundgedanken des Länderfinanzausgleiches, bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Sachsen-Anhalt zählt als finanzschwaches Land zu den sogenannten Nehmerlän Jahr Ministerium der Finanzen dern in diesem Finanzausgleich. So wurden allein in 211 im Rahmen des Länderfinanzausgleichs im engeren Sinne insgesamt 7.38 Millionen Euro, von den finanzstarken Bundesländern zur Umverteilung an alle finanzschwachen Bundesländer eingezahlt. Der Anteil von Sachsen-Anhalt betrug hier für 211 circa 539,6 Millionen Euro2. Das Gutachten der PricewaterhouseCoopers AG zur Finanzsituation in den Bundesländern aus August 212 unterstützt den mit dem Personalentwicklungskonzept gefolgtem Kurs: Das ehrgeizige Personalentwicklungskonzept lässt jedoch hoffen, dass das Bundesland künftig seine Position wieder verbessert. 3 2 Bericht des Landes Sachsen-Anhalt an den Stabilitätsrat nach 3 Abs. 2 StabiRatG 3 Auf dem Weg zu einer Konsolidierung der Haushalte die Finanzsituation in den Bundesländern, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 212, S. 22 9

10 1 Personalstandsbericht Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts 2.3 Personal Vor diesem Hintergrund ist Sachsen-Anhalt verpflichtet, auch im Rahmen der Personalausstattung in der Landesverwaltung vergleichbare Verhältnisse wie in den Geberländern zu schaffen. Der gewählte Vergleichsmaßstab der Flächenländer West ist hierzu insbesondere geeignet, da er auch die finanzstarken Bundesländer des Länderfinanzausgleichs einbezieht. Bei einem in Tabelle 2.1 dargestellten Vergleich der Personalausstattungen der Länder wird deutlich, dass Sachsen-Anhalt mit 22,5 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) je 1. Einwohner auch in 211 eine gegenüber den Flächenländern West mit 19,6 VzÄ je 1. Einwohner noch signifikant höhere Personalausstattung ausweist. Grundlage für diesen Vergleich ist die jährlich erscheinende Statistik Personal der Länder des Bundesamtes für Statistik. Tab. 2.1: Aus der in 211 veröffentlichten Statistik Personal der Länder, die das Personal der Länder zum Stichtag verglich, wurde die für Sachsen-Anhalt gegenwärtig maßgebliche Basispersonalzielzahl von 19 VzÄ je 1. Einwohner bestimmt, indem eine Orientierung am Durchschnitt der Landesbediensteten der Flächenländer West, die aus dem Kernhaushalt und den Sonderrechnungen bezahlt werden, vorgenommen wurde. Diese Basispersonalzielzahl wurde mit dem Personalentwicklungskonzept 211 Landes Sachsen-Anhalt (siehe Abschnitt 2.5 Personalentwicklungskonzepte in Sachsen-Anhalt) durch die Landesregierung beschlossen. Eine Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes soll nach deren Willen erst zu Beginn der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Vergleich Personal der Länder zum (mit Berücksichtigung der Hochschulen) Vollzeitäquivalent der Beschäftigten am 3.6. nach Ländern (Kernhaushalt und Sonderrechnung, ohne Einrichtungen in öffentlichrechtlicher Rechtsform unter Landesaufsicht) und VzÄ je 1. Einwohner Personal der Länder in VzÄ Einwohner Vollzeitäquivalente je 1. Einwohner Stand: 3. Juni 211 Stand: 3. Juni 211 Stand: 3. Juni 211 Flächenländer ,9 Flächenländer West ,6 Flächenländer Ost ,2 Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ,5 Baden-Württemberg ,4 Bayern , , , , Niedersachsen ,8 Nordrhein-Westfalen ,9 Rheinland-Pfalz ,1 Saarland ,9 Sachsen ,8 Sachsen-Anhalt ,5 Schleswig-Holstein ,3 Thüringen , Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211, eigene Berechnungen

11 2. Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Personalstandsbericht 212 VzÄ je 1. Einw. 3 Abb. 2.3: grafischer Vergleich der Personalausstattungen der Länder von 22 bis 211 in VzÄ je Einwohner Flächenländer West RP, SH Flächenländer gesamt Stichtag Flächenländer Ost ST Statistisches Bundesamt Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes Neubestimmung Basispersonalzielzahl Bei der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes in der kommenden Legislatur wird auf die Vergleichbarkeit der Personalzahlen der einzelnen Bundesländer in der Bundesstatistik Personal der Länder im Hinblick auf die Berücksichtigung der Hochschulen zu achten sein. Es ist die Tendenz zu beobachten, dass die Bundesländer das Hochschulpersonal nicht mehr aus dem Kernhaushalt und Sonderrechnungen bezahlen. Erstmals wurde in der Bundesstatistik Personal der Länder in 26 durch Aufgliederung der Personalausstattungen in Kernhaushalt, Sonderrechnungen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen deutlich, dass Hessen, Niedersachsen (teilweise) und Rheinland-Pfalz ihre Hochschulen als öffentlich-rechtliche Einrichtungen ausgegliedert haben. In 27 sind Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gefolgt. Von den Ost-Ländern haben Brandenburg in 28 und zuletzt Sachsen in 29 diesen Schritt vollzogen. Bei der Bildung des für die Bestimmung der Basispersonalzielzahl maßgeblichen Durchschnitts führt dieses im Ländervergleich zu einer Verzerrung zu Ungunsten der Länder, die ihre Hochschulen noch nicht ausgegliedert haben. Dieses sind neben Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland sowie Thüringen. Die Verteilung in den einzelnen Ländern zwischen den Beschäftigungsbereichen Kernhaushalt, Sonderrechnungen und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform insgesamt können Sie Abbildung 2.4 entnehmen. Es gibt zwei Lösungswege, die Vergleichbarkeit der Basispersonalzielzahl wiederherzustellen: entweder es wird in allen Bundesländern das ausgegliederte Hochschulpersonal hinzugerechnet oder es wird eine vollständige Herausrechnung des Hochschulpersonals in allen Ländern vorgenommen. Bei der Fortschreibung des Perso- Abb. 2.4: Personalbestand der Flächenländer zum ausgewiesen nach Kernhaushalt, Sonderrechnungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen Flächenländer Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Betten je 1. Einw. Kernhaushalt Sonderrechnungen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6,

12 12 Personalstandsbericht Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts nalentwicklungskonzeptes sollte sich darauf verständigt werden, das Hochschulpersonal der Länder bei der Bestimmung der Basispersonalzielzahl heraus zu rechnen. Grund hierfür ist, dass das Hauptinstrument im Zusammenwirken von Staat und Hochschulen in Sachsen-Anhalt die bereits seit 26 gemäß 57 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HGS LSA) abgeschlossenen mehrjährigen Zielvereinbarungen bilden, in denen Zusicherungen und Erwartungen des Landes in Bezug auf Tab. 2.2: die Entwicklung der Hochschulen festgelegt werden. Im Personalentwicklungskonzept 211 wurden bereits aufgrund dieses Steuerungsinstrumentes keine verbindlichen Stellenziele beschlossen. Das Hochschulpersonal wird deswegen schon gegenwärtig nicht mehr vorrangig durch das Personalentwicklungskonzept gesteuert, sondern über das Budget der Hochschulen. Entsprechend sind die Hochschulen auch von den Restriktionen des Neueinstellungskorridors ausgenommen. Vergleich Personal der Länder zum ohne Berücksichtigung des Hochschulpersonals Vollzeitäquivalent der Beschäftigten am 3.6. nach Ländern (Kernhaushalt und Sonderrechnung, ohne Hochschulen, Unikliniken und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Landesaufsicht) Personal der Länder in VzÄ Einwohner Vollzeitäquivalente je 1. Einwohner Stand: 3. Juni 211 Stand: 3. Juni 211 Stand: 3. Juni 211 Flächenländer ,2 Flächenländer West , Flächenländer Ost ,2 Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ,2 Baden-Württemberg ,2 Bayern , , , ,7 Niedersachsen ,6 Nordrhein-Westfalen ,8 Rheinland-Pfalz ,5 Saarland , Sachsen ,2 Sachsen-Anhalt ,1 Schleswig-Holstein ,3 Thüringen ,6 Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211, eigene Berechnungen Vor diesem Hintergrund soll bei der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts zur Behebung der Verzerrung, die aus der unterschiedlichen statistischen Einordnung des Hochschulpersonals in den einzelnen Bundesländern erfolgt, das Hochschulpersonal bei der Bestimmung der Basispersonalzielzahl für SachsenAnhalt nicht mehr berücksichtigt werden. Dieses hätte nach der aktuellen Statistik Personal der Länder eine Personalzielzahl von 18, VzÄ je tausend Einwohner ohne Hochschulen zur Folge (siehe Tabelle 2.2). Gegenwärtig verfügt Sachsen-Anhalt bei dieser Betrachtungsweise nur noch über 2,1 VzÄ je tausend Einwohner. Bei Zugrundelegung der Zielzahl 18, VzÄ je tausend Einwohner würde nach heutiger Personalprojektion diese zum erreicht werden (siehe Tabelle 2.3).

13 2. Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Personalstandsbericht 212 Tab. 2.3: Personalstandsentwicklung in der Landesverwaltung in VzÄ insgesamt von 27 bis 219 (ohne Hochschulen) (Unter Einbeziehung von Altersabgängen, dem Neueinstellungskorridor laut dem Personalentwicklungskonzept 211 und der sonstigen Fluktuation) VzÄ Stand: 1.1 Veränderung der VzÄ VzÄ (aktiv) Stand: Millionen Einwohner 2,412 2,381 2,354 2,328 2,33 2,279 2,256 2,232 2,29 2,184 2,159 2,134 2,18 VzÄ/1. Einwohner Stand: ,17 2,93 21, 2,88 2,53 2,17 2,8 19,97 19,74 19,49 19,9 18,61 18,12 VzÄ (aktiv)/1. Einwohner 2,4 19,66 19,5 19,27 19,11 19,1 18,94 18,72 18,57 18,49 18,42 18,24 17,99 1,13 1,27 1,5 1,61 1,42 1,7 1,14 1,25 1,17 1,1,66,37,14 Differenz (Kapazitätsverlust) VzÄ Stand: Entwicklung VzÄ je TEW Differenz Personalentwicklungskonzept 211; landeseinheitliches Bezügeverfahren; 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalts; eigene Berechnungen Berücksichtigung Erhöhung des Pensionsalters Bei der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes wird weiterhin zu beachten sein, dass es der politische Wille des Landes ist, das Pensionseintrittsalter für die verbeamteten Bediensteten auf 67 Jahre zu erhöhen und damit an die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen. Nach den aktuellen Prognosen (siehe Tabelle 2.4) würde die Erhöhung des Pensionseintrittsalters dazu führen, dass sich die Erreichung der Zielzahlen des Personalentwicklungskonzeptes 211 zum in Höhe von circa 457 Altersabgängen um maximal 8 Monate verschiebt. Tab. 2.4: Bei Annahme einer Gleichverteilung der Altersabgänge bedeutet dies, dass jeweils 1/8 der 457 Altersabgänge monatlich abgebaut wird. Diese Verschiebung von Altersabgängen wird bei der zukünftigen Bewirtschaftung der Haushaltsstellen und der Neueinstellungskorridore zu berücksichtigen sein. Die ausgewiesene Differenz in der Tabelle zeigt zudem die Jahresbezogene Veränderung der Anzahl der Altersabgänge, die sich durch die Veränderung des Pensionseintrittsalters ergeben. Änderung der Anzahl an Altersabgängen bei Anpassung des Pensionseintrittsalters auf 67 Jahre Jahrgang 1945 Pensionseintritt Jahr (alt) + Monat Pensionseintritt Anzahl (alt) allgemein Polizei Justiz gesamt allgemein Polizei Justiz allgemein Polizei Justiz gesamt Pensionseintritt Anzahl (neu) gesamt Differenz neu-alt landeseinheitliches Bezügeverfahren, eigene Berechnungen 13

14 14 Personalstandsbericht Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Differenzierung nach strukturellen und demografischen Personalüberhängen und Erschließung besonderer Personalanpassungspotenziale Weiterhin ist die Tatsache, dass Sachsen-Anhalt ein finanzschwaches Bundesland ist, bei der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzept und der Bestimmung der zukünftig notwendigen und finanzierbaren Personalausstattung in der Landesverwaltung zu berücksichtigen. So sieht das Gutachten zur Strategischen Steuerung des Haushaltes von Sachsen-Anhalt4 aus dem Jahr 21 für Sachsen-Anhalt grundsätzlich allein eine Personalausstattung von 9 Prozent der Vergleichsländer als finanzierbar an. Es besteht also Veranlassung, nach Erreichen der Basiszielzahl von 18 VzÄ je tausend Einwohner ab 22 eine unter dem Schnitt der Vergleichsländer liegende Personalausstattung anzustreben. Dieses kann gelingen, wenn wir besondere Bedingungen unseres Landes nutzen und in allen Verwaltungsbereichen konsequent unsere Hausaufgaben zur Verwaltungsreform (insb. Aufgabenkritik) machen. Aus einer in Tabelle 2.5 vorgenommenen Auswertung der Statistik Personal der Länder wird deutlich, in welchen Verwaltungsbereichen Sachsen-Anhalt gegenwärtig über eine größere Personalausstattung als der Schnitt der Flächenländer-West verfügt. So weist Sachsen-Anhalt im Schwerpunktbereich der Ministerialverwaltung (einschl. Landtag und Landesrechnungshof) gegenüber den Flächenländern West eine um,5 VzÄ je 1. Einwohner höheren Personalbestand aus. Tab. 2.5: Gleiches gilt für die Schwerpunktbereiche Geoinformationsverwaltung und Übrige Verwaltung. So weist die Geoinformationsverwaltung gegenüber dem Durchschnitt der Flächenländer West einen um,2 VzÄ je 1. Einwohner (Durchschnitt Flächenländer West liegt bei,4 VzÄ je 1. Einwohner) und die Übrige Verwaltung einen um 1,4 VzÄ je 1. Einwohner höheren Personalbestand aus. Weitere erhebliche Personalüberhänge liegen im Bereich der Lehrer. Im Schwerpunktbereich Schule, wo statt des Einwohnerbezuges der Bezug zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler maßgeblich ist, sind in Sachsen-Anhalt gegenüber dem Durchschnitt der Flächenländer West etwa 16,2 VzÄ je 1. Schüler mehr im Einsatz. In den Schwerpunktbereichen Justiz, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Justizvollzug und Finanzverwaltung sind demgegenüber mit einer nur je um,1 VzÄ je 1. Einwohner höheren Personalausstattung nur noch geringe Personalüberhänge vorhanden. 4 Deubel-Gutachten Vergleich der Personalausstattungen der Länder zum nach Schwerpunktbereichen des Personalentwicklungskonzeptes 211 Sachsen-Anhalts Schwerpunktbereiche Bevölkerung zum insgesamt VzÄ je 1. Einwohner vergleichbar Ministerialverwaltung LT und LRH VzÄ je 1. Einwohner 42 Polizei gesamt VzÄ je 1. Einwohner 421 Kataster- und Vermessungsverwaltung (Geoinformation) VzÄ je 1. Einwohner vergleichbar Justizvollzug VzÄ je 1. Einwohner vergleichbar Justiz, Gerichte und StA VzÄ je 1. Einwohner vergleichbar Finanzverwaltung VzÄ je 1. Einwohner vergleichbar mit Übriger Verwaltung VzÄ je 1. Einwohner Schülerzahlen Allgemeinbildende öffentliche und Berufsbildende öffentliche und private Schulen 21/211 vergleichbar allgemein-bildende Schulen, PM, BBS VzÄ je 1. Schüler Hochschulen (nachrichtliche Darstellung im Personalentwicklungskonzept) VzÄ je 1. Einwohner Für den Schwerpunktbereich Polizeivollzug/Polizeiverwaltung verfügt Sachsen-Anhalt über eine um,8 VzÄ je 1. Einwohner höhere Personalausstattung. Flächenländer gesamt Flächenländer West Sachsen-Anhalt EW EW EW VzÄ VzÄ VzÄ 19,9 19,6 22, VzÄ 31.1 VzÄ 2.36 VzÄ,6,5 1, VzÄ VzÄ 8.34 VzÄ 2,9 2,8 3, VzÄ 1.35 VzÄ 1.1 VzÄ,2,2, VzÄ VzÄ 1.18 VzÄ,4,4, VzÄ 9.1 VzÄ 3.4 VzÄ 1,4 1,4 1, VzÄ VzÄ 3.61 VzÄ 1,5 1,5 1, VzÄ VzÄ 8.35 VzÄ 2,4 2,2 3, Schüler Schüler Schüler VzÄ VzÄ VzÄ 6,9 59,3 75, VzÄ VzÄ 5.65 VzÄ 1,7 1,6 2,4 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211; Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt; eigene Berechnungen, Quelle für Schülerzahlen 21/211: Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister (Stand: )

15 2. Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Personalstandsbericht 212 Tab. 2.6: theoretische Personalabbaupotenziale in Schwerpunktbereichen des Personalentwicklungskonzeptes 211 der Landesverwaltung auf der Grundlage des Ländervergleiches zum (ohne Hochschulen) Vollzeitäquivalent der Beschäftigten am nach Beschäftigungsbereichen und VzÄ je 1. Einwohner)* Kernhaushalt und Sonderrechnung (ohne Hochschulen) Schwerpunktbereiche Bevölkerung zum / Bevölkerung zum insgesamt (ohne Hochschulen) vergleichbar Ministerialverwaltung mit LT und LRH VzÄ VzÄ VzÄ VzÄ 2,1 2,1 18, 2.36 VzÄ -218 VzÄ VzÄ 18, 31.1 VzÄ,5 1, 1,, VzÄ 8.34 VzÄ -77 VzÄ VzÄ 2,8 3,6 3,6 2, VzÄ 1.1 VzÄ -93 VzÄ -57 VzÄ,2,4,4, VzÄ 1.18 VzÄ -19 VzÄ -149 VzÄ,4,5,5,4 9.1 VzÄ 3.4 VzÄ -314 VzÄ -71 VzÄ VzÄ je 1. Einwohner vergleichbar Justiz, Gerichte und StA EW VzÄ VzÄ je 1. Einwohner vergleichbar Justizvollzug EW EW VzÄ je 1. Einwohner 421 Kataster- und Vermessungsverwaltung (Geoinformation) EW EW VzÄ je 1. Einwohner 42 Polizei gesamt Sachsen-Anhalt theoretische Gesamtabbaupotenziale bis 219 Bevölkerung zum Personal in Sachsen-Anhalt zum in VzÄ Bevölkerung zum VzÄ je 1. Einwohner theoretische demografische Abbaupotenziale in SachsenAnhalt bis 219 Bevölkerung zum theoretische strukturelle Abbaupotenziale in Sachsen-Anhalt Bevölkerung zum Flächenländer West Personal zum in VzÄ Bevölkerung zum VzÄ je 1. Einwohner VzÄ VzÄ -664 VzÄ -258 VzÄ -385 VzÄ 1,4 1,5 1,5 1, VzÄ 3.61 VzÄ -333 VzÄ -12 VzÄ 1,5 1,6 1,6 1, VzÄ 8.35 VzÄ -771 VzÄ VzÄ 2,2 3,6 3,6 2,2 Schülerzahlen allgemeinbildende öffentliche und berufsbildende öffentliche und private Schulen 21/211 und Prognose Schülerzahlen 219/ Schüler Schüler Schüler Schüler Schüler vergleichbar allgemein-bildende Schulen, PM, BBS jedoch mit übriger Verwaltung VzÄ VzÄ VzÄ VzÄ VzÄ 59,3 75,5 75,5 59,3 vergleichbar Finanzverwaltung VzÄ je 1. Einwohner vergleichbar mit übriger Verwaltung VzÄ je 1. Einwohner VzÄ je 1. Schüler -435 VzÄ -3.7 VzÄ * Aus Datenschutzgründen auf 1er gerundet. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211; Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt; eigene Berechnungen, Quelle für Schülerzahlen 21/211: Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister (Stand: ), Quelle für Schülerzahlen 219/22: Prognosezahlen des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt Bei der in die Zukunft gerichteten Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes ist entsprechend nach strukturellen und demografischen Personalabbaubedarfen zu unterscheiden. Die Schwerpunktbereiche Justiz, Justizvollzug sowie auch die Finanzverwaltung verfügen zum Stichtag der Bundesstatistik ( ) über einen mit den Flächenländern West bereits vergleichbaren Personalbestand je 1. Einwohner. Sie müssen ihre Personalbestände daher allein dem Bevölkerungsrückgang von über 8 Prozent bis 219 (siehe Demografie) anpassen, 15

16 16 Personalstandsbericht Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts um ihre Stellung im Ländervergleich aufrechterhalten zu können. In den Schwerpunkbereichen Justiz (Abbaubedarf 385 VzÄ), Justizvollzug (Abbaubedarf 258 VzÄ) sowie auch die Finanzverwaltung (Abbaubedarf 435 VzÄ) besteht also vorrangig demografischer Abbaubedarf. In den anderen Schwerpunktbereichen tritt neben den demografischen Abbaubedarf vorrangig ein höherer struktureller Abbaubedarf. Der strukturelle Personalüberhang stellt den personellen Abbaubedarf dar, der realisiert werden muss, um den gewählten Vergleichsmaßstab der Flächenländer West in der Personalausstattung zu erreichen. So besteht in der Ministerialverwaltung neben dem demografischen Abbaubedarf von 218 VzÄ ein zusätzlicher struktureller Abbaubedarf von 1.12 VzÄ. Bei der künftigen Beurteilung der sich daraus ergebenen Abbaupotenziale ist allerdings eine zur Erledigung der Aufgaben notwendige Mindestausstattung zu berücksichtigen. Im Schwerpunktbereich Polizeivollzug/Polizeiverwaltung besteht neben dem demografischen Abbaubedarf von 77 VzÄ ein zusätzlicher struktureller Abbaubedarf von VzÄ. 2.5 Im Schwerpunktbereich Geoinformationsverwaltung besteht neben dem demografischen Abbaubedarf von 93 VzÄ ein zusätzlicher struktureller Abbaubedarf von 57 VzÄ. Im Schwerpunktbereich Übrige Verwaltung besteht neben dem demografischen Abbaubedarf von 771 VzÄ ein zusätzlicher struktureller Abbaubedarf von VzÄ. Im Schwerpunktbereich Schulen besteht neben dem demografischen Abbaubedarf von VzÄ ein zusätzlicher struktureller Abbaubedarf von VzÄ. Da Sachsen-Anhalt im Ländervergleich über eine geringe Anzahl von Schülerinnen und Schülern verfügt, ergibt sich hieraus das Potenzial für eine besondere Demografierendite. Die aufgeworfenen Fragestellungen sollen in Vorbereitung der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts in der nächsten Legislaturperiode näher aufgearbeitet werden. Die Abbaubedarfe für die einzelnen Schwerpunktbereiche können der Tabelle 2.6 entnommen werden. Personalentwicklungskonzepte in Sachsen-Anhalt Entstehung und Notwendigkeit eines Personalentwicklungskonzeptes für die Landesverwaltung Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt und den finanzpolitischen Rahmenbedingungen, die sich um die Jahrtausendwende abzeichneten, war es zwingend notwendig, das Sachsen-Anhalt im Rahmen seiner Haushaltskonsolidierung auch die Personalausgaben, als eine der größten Ausgabepositionen, konsolidiert sowie Handlungsalternativen erarbeitet und umsetzt. Die Landesregierung hatte hierzu bereits frühzeitig die notwendigen Weichenstellungen vorgenommen: Bereits am 2. Juni 26 wurden von der Landesregierung auf Initiative des Finanzministers die Grundlagen für die konzeptionelle Erarbeitung eines notwendigen Stellenabbaus beschlossen. Der Bezug zur Stelle ist maßgeblich, weil sie für den Haushaltsgesetzgeber die zentrale Kontrollmöglichkeit ist, um den Personalbestand in der Landesverwaltung und die zugehörigen finanziellen Ausgaben zu überwachen. Stellen bilden eine Ermächtigung des Haushaltsgesetzgebers an die Landesverwaltung zur Planung und Steuerung des jeweiligen Personalbedarfs und des jeweiligen Personalbestandes. Bedienstete der Landesverwaltung werden Stellenzahl / Anzahl Beschäftigte Mio. Einw , 2,8 1. 2,6 2,4 8. Abb. 2.5: Stellenentwicklung einschließlich der Zielzahlen 213, 216, 219 und 225 und Bevölkerungsentwicklung von 1991 bis 225 2,2 6. 2, 1,8 4. 1,6 1,4 2. 1, Bevölkerungsentwicklung in S-A Stellenentwicklung in der Landesverwaltung S-A 1, Jahr Statistisches Bundesamt, Statistisches Landesamt SachsenAnhalt, Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

17 2. Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Personalstandsbericht 212 Stellenzahl / Anzahl Beschäftigte Mio. Einw. 1. 2,8 9. 2,7 8. 2, Abb. 2.6: Entwicklung der Zahl der Bediensteten zur Bevölkerungsentwicklung und Stellenentwicklung von 1997 bis 211 2,5 5. 2, ,3 2. 2, Bevölkerungsentwicklung in S-A ,1 211 Jahr Stellenentwicklung in der Landesverwaltung S-A Zahl der Bediensteten zum ab 27 ohne Universitätskliniken auf diesen Stellen geführt. Neueinstellungen können nur vorgenommen werden, wenn eine entsprechende freie Stelle zur Verfügung steht. Alle Ressorts wurden daher aufgefordert, ihre jeweiligen Stellenbestände kritisch zu überprüfen. Auch wurden das Landesparlament und die Öffentlichkeit eingeladen, sich konstruktiv an der Erreichung der notwendigen Stelleneinsparungen zu beteiligen. Im Ergebnis dieser Vorbereitungen wurde bereits am 4. September 27 mit dem Personalentwicklungskonzept 27 ein Abbau von Stellen bis zum von der Landesregierung beschlossen. Die Stellenzielzahlen wurden anhand von Ländervergleichen und Personalbedarfsberechnungen definiert. Zur Kontrolle und Identifizierung der abzubauenden Stellen wurden zwei Steuerungsinstrumente eingesetzt: der Neueinstellungskorridor als zentrales Instrument des Personalanpassungsprozesses sowie die Titelgruppe 96. Der Neueinstellungskorridor definiert den Umfang der möglichen externen Neueinstellungen in die Landesverwaltung. Dieser liegt unterhalb der jährlichen Altersabgänge, so dass mit dem Ausscheiden des jeweiligen Bediensteten aus dem Landesdienst die Neubesetzung der freiwerdenden Stelle nicht mehr möglich ist. Der Neueinstellungskorridor ist und bleibt das zentrale Steuerungsinstrument des Personalanpassungsprozesses. In der Titelgruppe 96 sollen entsprechend der bestehenden Haushaltssystematik alle Stellen geführt werden, die zukünftig abzubauen sind. Die Bediensteten, die auf diesen Stellen geführt werden, sind sogenanntes Überhangpersonal. Die Bediensteten im Bereich des Überhangpersonals sollen, soweit sie nicht bis 219 abgebaut werden können, nach dem Willen des Haushaltsgesetzgebers für neue Aufgaben qualifiziert und in Bereiche der Landesverwaltung vermittelt werden, in denen ein Personalbedarf besteht. Hierzu wurde eine Personalvermittlungsstelle (PVS) geschaffen, die seit 211 dem Ministerium der Finanzen untersteht. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, landeseinheitliches Bezügeverfahren Das Personalentwicklungskonzept 27 wurde anschließend jährlich unter Berücksichtung der politischen Vorgaben fortgeschrieben und konsequent fortentwickelt. Hierbei wurde insbesondere auf eine detaillierte und nachvollziehbare Darstellung der Bemessungsgrundlagen Wert gelegt. Dabei konnten im Zeitraum 27 bis 211 bereits insgesamt 7.19 Stellen und damit entsprechend auch Personal in der Landesverwaltung abgebaut werden. Eine Gegenüberstellung der Bevölkerungsentwicklung und der Stellenanpassung sowie Beschäftigtenentwicklung in der Landesverwaltung in Abbildung 2.5 und Abbildung 2.6 zeigt die Ergebnisse der bisherigen Einsparbemühungen. Entsprechend der Stellenanpassungen in der Landesverwaltung konnten auch die Bedienstetenzahlen ohne Anwendung von betriebsbedingten Kündigungen reduziert werden. 17

18 Personalstandsbericht Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Inhalte des Personalentwicklungskonzeptes 211 Das gegenwärtig gültige Personalentwicklungskonzept 211 bildet die Grundlage dieses Personalstandsberichtes. Aufgrund der negativen demografischen Entwicklung mussten hier auch die Stellenabbauziele angepasst und weiter erhöht werden. Mit Beschluss der Landesregierung vom 13. September 211 zum Personalentwicklungskonzept 211 sind daher bis zum insgesamt Stellen in der Landesverwaltung abzubauen das sind rund 25 Prozent, so dass die Landesverwaltung dann nur noch über einen Stellenbestand von Stellen verfügen wird. Dabei wurden zur Erreichung dieser Zielzahl zwei Zwischenziele von der Landesregierung am 5. Juli 211 beschlossen. So soll die Landesverwaltung: zum nur noch über einen Bestand von 51.6 Stellen und zum nur noch über einen Bestand von max Stellen Um für die Landesverwaltung die notwendige Planungssicherheit für den weiteren Personalanpassungsprozess zu schaffen, wurde das Personalentwicklungskonzept 211 für diese Legislaturperiode (211 bis 216) festgeschrieben. Die abzubauenden Stellen wurden im Personalentwicklungskonzept 211 als Abbauverpflichtungen auf die einzelnen Ressorts5 verteilt und der Neueinstellungskorridor für die möglichen externen Neueinstellungen von 211 bis 225 festgelegt. So sind laut Personalentwicklungskonzept 211 von 212 bis 219 insgesamt externe Neueinstellungen möglich (siehe Tabelle 2.6). Eine Gegenüberstellung der Neueinstellungskorridore und der erwarteten Altersabgänge ist in Abbildung 2.7 dargestellt: Eine Übersicht über die Stellenziele und Neueinstellungskorridore für die einzelnen Bereiche der Landesverwaltung sind in der Tabelle 2.6 enthalten. verfügen. Diese Zielstellung der Landesregierung kann mit den im Personalentwicklungskonzept 211 ausgewiesenen Einsparverpflichtungen (siehe Tabelle 2.6) erreicht werden. 5 Ressort umfasst jeweils ein Ministerium und soweit vorhanden seinen nachgeordneten Bereich Anzahl 3. Abb. 2.7: altersbedingtes Ausscheiden der Bediensteten in der Landesverwaltung und Neueinstellungskorridor Personalabgang in Personen modifizierter Einstellungskorridor PEK 211 Jahr Personalentwicklungskonzept 211, landeseinheitliches Bezügeverfahren (ohne Hochschulen), eigene Berechnungen

19 2. Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Personalstandsbericht 212 Tab. 2.7: Stellenziele des Personalentwicklungskonzeptes 211 bis 225 Stellenbestand beziehungsweise -ziele Schwerpunktbereiche Stellenziel Stellenbestand 211 (PEK 211 (DHH 29) 21/ 11) Stellenziel Stellenziel Stellenziel Stellenziel (PEK (PEK 211) 29) Stellenziel 225 neu Ministerialverwaltung Summe Polizeivollzug Summe Polizeiverwaltung Summe Geoinformation Summe Justiz, Gerichte, Staatsanwaltschaften Summe Justizvollzug Summe Finanzverwaltung Summe allgemein-bildende Schulen Summe Pädagogische Mitarbeiter Summe berufsbild. Schulen Summe übrige Verwaltung Summe Summen TG nachrichtlich Hochschulen Summe LT, LRH, übrige TG Summe Summe Neueinstellungen Schwerpunktbereiche Ministerialverwaltung Summe Summe Summe Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan Polizeiverwaltung Geoinformation Justizvollzug Finanzverwaltung Polizeivollzug Justiz, Gerichte, Staatsanwaltschaften allgemein-bildende Schulen Pädagogische Mitarbeiter berufsbild. Schulen übrige Verwaltung Genehmigung Ministerpräsident Genehmigung MF Summen LT, LRH, übrige TG Summe Personalentwicklungskonzept Personalstand und strategisches Personalmanagement Um die Aufgaben trotz weniger Personal weiterhin in für die Bürgerinnen und Bürger guter Qualität erfüllen zu können, wird Sachsen-Anhalt seine Verwaltung in den nächsten Jahren anpassen müssen. Das Land wird seine Verwaltungsstrukturen, den Verwaltungsvollzug und auch den Aufgabenbestand in Hinblick auf den sinkenden Personalbestand kritisch überprüfen. Das Land unterstützt die Verwaltung in diesem Prozess durch Fortentwicklung des Personalenwicklungskonzeptes zu einem Personalmanagementkonzept sowie durch die Einrichtung eines strategischen Personalmanagements, wobei die Zuständigkeit für das strategisch qualitative bei der Staatskanzlei und für das strategisch quantitative Personalmanagement im Ministerium der Finanzen liegt. Ziel des stra- tegisch quantitativen Personalmanagements ist es, eine aufgabengerechte, qualitative und gesetzmäßige Verwaltung im Personalanpassungsprozess sicher zu stellen. Es will auch dazu beitragen, eine die Ressource Personal schonende Aufgabenwahrnehmung durch die Landesverwaltung zu gewährleisten. Bei einer quantitativen Betrachtung des strategischen Personalmanagements sind weiterhin die Altersstruktur im Personalbestand, der Anteil der weiblichen Bediensteten im Personalbestand, unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines hohen Beschäftigungsvolumens das Gesundheitsmanagement, personalwirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie die Projektion der Personalentwicklung von besonderer Bedeutung. 19

20 2 Personalstandsbericht Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Altersstruktur in der Landesverwaltung Anzahl der Personen 2.5 Abb. 2.8: Altersstruktur und Durchschnittsalter der Bediensteten in der Landesverwaltung 212 ohne Berücksichtung des Hochschulpersonals Durchschnittsalter: 49,7 Jahre Alter Beschäftigte Beamte landeseinheitliches Bezügeverfahren, Januar 212 In der Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt erfüllen insgesamt Bedienstete (ohne Hochschulen) ihre Aufgaben und erbringen Dienstleistungen für die Bevölkerung des Landes. Informationen zur aktuellen Altersstruktur lassen sich der Abbildung 2.8 entnehmen. Das Durchschnittsalter der Bediensteten in der Landesverwaltung beträgt 49,7 Jahre. Das Durchschnittsalter in der Landesverwaltung wird bis zum voraussichtlich auf 51,58 Jahre steigen. Erst ab 22 wird das Durchschnittsalter der Landesbediensteten sukzessiv sinken (siehe Abbildung 2.9). In der Abbildung sind die Folgen einer möglichen Erhöhung der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Beamte noch nicht berücksichtigt. bedarf bewältigt hat. Nach dem Personalentwicklungskonzept beträgt der Einstellungskorridor im Jahre Neueinstellungsmöglichkeiten. Voraussichtlich wird die Landesverwaltung im Jahre 225 über Landesbedienstete verfügen. Bei Zugrundelegung einer durchschnittlichen Lebensarbeitszeit von 36,8 Jahren6 würde dieses einen Einstellungskorridor von 833 Neueinstellungsmöglichkeiten rechtfertigen. Ohne die dämpfende Wirkung der Neueinstellungen würde das Durchschnittsalter bis 22 auf 54,5 Jahre steigen. Allerdings würde bei einem Verzicht auf weitere Neueinstellungen die Basispersonalzielzahl von 18 VzÄ je tausend Einwohner schon Beginn 217 erreicht werden können. Für den Aufbau einer homogenen Altersstruktur in der Landesverwaltung (gleichmäßige Besetzung aller Jahrgänge) ist es grundsätzlich notwendig, nach Maßgabe der durchschnittlichen Lebensarbeitszeit anteilig jährlich Neueinstellungen vorzunehmen. Mit einem solchen Aufbau der Altersstruktur kann begonnen werden, wenn die Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt ihren demografischen und strukturellen Personalanpassungs- Auch in den anderen ostdeutschen Bundesländern ist eine gegenüber Sachsen-Anhalt vergleichbare Altersstruktur anzufinden (siehe Abbildung 2.1). Demgegenüber weisen die alten Bundesländer eine tendenziell gleichmäßigere Altersverteilung aus. 6 zdw/212/pd12_6_p2pdf.pdf? blob=publicationfile

21 2. Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Personalstandsbericht 212 Durchschnittsalter ,22 53,66 54,5 54,9 54,91 55,31 55,75 56,18 Abb. 2.9: Entwicklung des voraussichtlichen Durchschnittsalters der Bediensteten in der Landesverwaltung bis 219 (ohne Hochschulen) 56,57 52,54 51, ,18 5, ,67 5,2 49,5 5,83 5,45 51,19 51,53 51,59 51,58 51,51 51,39 51,21 51,5 5,83 5, ohne NEK Jahr mit NEK landeseinheitliches Bezügeverfahren, eigene Berechnungen Anteil der Beschäftigten am Gesamtbestand in % 25 Abb. 2.1: Vergleich der Altersstruktur der Flächenländer nach Altersgruppen (ohne Hochschulen) unter und älter 4-45 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211, eigene Berechnungen Anteil der weiblichen Bediensteten in der Landesverwaltung Beachtenswert ist, dass der Anteil der weiblichen Bediensteten in der Landesverwaltung (ohne Hochschulen) zum bei insgesamt circa 62,3 Prozent liegt. (siehe Abbildung 2.11) Im Vergleich mit den Flächenländern insgesamt weist Sachsen-Anhalt jedoch in den einzelnen Schwerpunktbereichen einen durchaus höheren Frauenanteil bei Positionen ab A 13/E 13 aufwärts aus (siehe Abbildung 2.13). In den Bundesländern insgesamt liegt der Anteil der weiblichen Bediensteten dagegen mit circa 56, Prozent etwas niedriger. Bei einer weiterführenden schwerpunktbezogenen Gegenüberstellung des Frauenanteils im Personal der Bundesländer insgesamt ergibt sich das in Abbildung 2.12 dargestellte Bild. Aber auch in dieser größeren Vergleichsgruppe erreicht der Frauenanteil in den meisten Schwerpunktbereichen kaum die 4 Prozent. Dabei ist allerdings derzeit in den Ministerien nur jede zehnte Abteilungsleitung mit einer Frau besetzt. Deutlich wird dies auch bei einer Betrachtung der Bruttogehälter der Landesbediensteten. Danach liegt der Anteil der Frauen an Bruttogehältern über 7. Euro nur bei 17,1 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist es weiterhin das erklärte Ziel der Landesregierung die weitere Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern voranzutreiben. Bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung für 211 bis 216 hat sich die Landesregierung verpflichtet, hierzu konkrete Schritte in die Wege zu leiten und alle Verfahren im Verwaltungshandeln auf Geschlechtergerechtigkeit hin auszurichten. Zudem werden Strategien und Maßnahmen 21

22 22 Personalstandsbericht Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Abb. 2.11: Anteil der weiblichen Bediensteten in der Landesverwaltung 212 (ohne Hochschulen) 37,7 % 62,3 % Männer Frauen Bericht der Ressorts, Stand: Januar 212 entwickelt, um den Anteil von Frauen in Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst sowie an den Universitäten und Hochschulen deutlich zu steigern. Die Koalitionspartner streben dabei die Erhöhung des Frauenanteils auf 4 Prozent in gehobenen Funktionen der Landesverwaltung und der nachgeordneten Bereiche an. Die zentrale Zuständigkeit für die Koordination der Frauen- und Gleichstellungspolitik innerhalb der Landesregierung, für die Frauenförderung einschließlich -gesetzgebung, für Gender-Mainstreaming sowie für Gleichstellung liegt beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalts. Im Rahmen der Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst ist es zudem das erklärte Ziel der Landesregierung, dass zukünftig auch die Fähigkeiten und Erfahrungen aus der familiären Arbeit bei der Beurteilung der Eignung, Leistung und Befähigung besonders berücksichtigt werden. Als zentrale Akteurinnen auf dem Gebiet der Gleichstellungspolitik sind in der Staatskanzlei, den Ministerien sowie im Landtag, im Landesrechnungshof und im Landesverwaltungsamt Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte tätig, die von der Behördenleitung bestellt werden. Sie sind der Behördenleitung direkt nachgeordnet. Sie setzen sich ein für die Gleichstellung der weiblichen und männlichen Bediensteten in der Verwaltung. Hierbei geht es insbesondere um die Verbesserung der beruflichen Situation und Entwicklung sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer. Ihre Aufgabenschwerpunkte sind in den Frauenfördergesetz festgelegt. Zur Erreichung dieser Ziele bestehen in der Landesregierung und der Landesverwaltung verschiedene Zuständigkeiten und Institutionen: Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt hat im Juli 211 den Beirat Frauen in Führungsfunktionen eingerichtet. Der Beirat ist ein unabhängiges Beratungsgremium mit Mitgliedern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, die über Führungsverantwortung oder über besondere Erfahrungen im Bereich der Personalentwicklung verfügen. Er berät und unterstützt den Ministerpräsidenten bei der Erreichung des Ziels, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung und nachgeordneten Bereichen des Landes Sachsen-Anhalt zu erhöhen. Aufgabe des Beirates ist es, dafür konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zu erarbeiten. Der Beirat entwickelt beispielsweise Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen in Führungspositionen, schlägt Instrumente zur Personalentwicklung mit gezielter Karriereplanung von Frauen vor und befasst sich mit erfolgreichen Konzepten der Frauenförderung. In der Staatskanzlei ist auch das strategisch qualitative Personalmanagement beheimatet, das unter anderem Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen initiiert. Um den weiteren Umsetzungsprozess von Gender Mainstreaming in Sachsen-Anhalt zu steuern und zu unterstützen, hat die Landesregierung mit Beschluss vom 5. März 22 eine Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming eingesetzt. In der Interministeriellen Arbeitsgruppe sind Führungskräfte aus allen Ministerien, der Staatskanzlei sowie Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte vertreten. Zur Zeit erfolgt eine Standortbestimmung der Gender-MainstreamingArbeit in der Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt. Zugleich sollen die nächsten Schritte für die Fortschreibung des Gender-Mainstreaming-Konzepts der Landesregierung diskutiert und festgelegt werden.

23 2. Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Personalstandsbericht 212 % 9 Abb. 2.12: Anteil der weiblichen Bediensteten in der Landesverwaltung 212 (ohne Hochschulen) vgl. Schwerpunkt vgl. Schwerpunkt Ministerialverwaltung Polizei mit LT und LRH vgl. Schwerpunkt vgl. Schwerpunkt vgl. Schwerpunkt Geoinformations- Justiz, Gerichte, Justizvollzug verwaltung Staatsanwaltschaften vgl. Schwerpunkt Schulen vgl. Schwerpunkt vgl. Schwerpunkt Finanzverwaltung übrige Verwaltung Frauenanteil am Personal der Bundesländer insgesamt zum Frauenanteil am Landespersonal in Sachsen-Anhalt zum Bericht der Ressorts, Stand: Januar 212, Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211, eigene Berechnungen % 9 Abb. 2.13: Vergleich des Anteils der weiblichen Bediensteten in Positionen ab A13/E13 aufwärts in der Landesverwaltung zum Anteil in den Flächenländern insgesamt (ohne Hochschulen) vgl. Schwerpunkt vgl. Schwerpunkt Ministerialverwaltung Polizei mit LT und LRH vgl. Schwerpunkt vgl. Schwerpunkt vgl. Schwerpunkt Geoinformations- Justiz, Gerichte, Justizvollzug verwaltung Staatsanwaltschaften vgl. Schwerpunkt Schulen vgl. Schwerpunkt vgl. Schwerpunkt Finanzverwaltung übrige Verwaltung Frauenanteil am Personal der Bundesländer insgesamt zum Frauenanteil am Landespersonal in Sachsen-Anhalt zum Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211, eigene Berechnungen Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung Schließlich gewinnt das Gesundheitsmanagement eine immer größere Bedeutung. Neben der Erhöhung des Durchschnittsalters stellen die mit dem Personalabbau erfolgten und noch erfolgenden Aufgabenverdichtungen, Neustrukturierungen, Organisationsänderungen und Modernisierungen in der Verwaltung, unter anderem durch Einsatz von IT-Technik, erhebliche Anforderungen an die Lernbereitschaft, die Belastbarkeit und die Flexibilität der Bediensteten. Dies schlägt sich in dem über alle Schwerpunktbereiche hinweg zu beobachtenden erhöhten Krankenstand nieder. Fragen des Gesundheitsmanagements werden daher in den nächsten Jahren für die personalverantwortlichen Bereiche eines der zentralen Themen sein, um diesem Trend trotz der zu erbringenden personellen Einsparungen entgegenzuwirken. Ein Schwerpunkt des strategischen Per- sonalmanagements ist daher das Gesundheitsmanagement, welches im Personalmanagementkonzept näher beleuchtet werden wird. 23

24 24 Personalstandsbericht Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Personalwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das strategisch quantitative Personalmanagement wirkt auch auf die personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel einer Entbürokratisierung ein. Ziel ist es hierbei den speziellen Ressortbelangen bei kleiner werdenden Personalbeständen bestmöglich Rechnung tragen zu können. Beispielhaft kommen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung beim Einsatz von Personal- ressourcen oder zur Erleichterung bei der Personalbewirtschaftung sowie im Dienst- und Tarifrecht in Betracht. So werden personalwirtschaftliche Genehmigungsvorbehalte ständig überprüft sowie die Einführung von Budgetelementen in der Personalwirtschaft geprüft. Die Maßnahmen sollen im Personalmanagementkonzept näher dargestellt werden Projektion der Personalentwicklung Ein Überblick über die zu erwartende Personalentwicklung in der Landesverwaltung insgesamt (ohne Hochschulen) in Tabelle 2.7 (siehe Seite 19) zeigt, dass bei der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes in der nächsten Legislatur nach gegenwärtigem Kenntnisstand die Zielzahl von 18 VzÄ je 1. Einwohner (ohne Hochschulen) zum 31. Dezember 219 erreichbar erscheint. Gleichzeitig wird die Landesverwaltung insgesamt über eine Personalausstattung von VzÄ aktiv verfügen. Damit verringert sich die VzÄ aktiv je 1. Einwohner von heute 19,1 VzÄ bis zum 31. Dezember 219 nur auf 17,99 VzÄ aktiv. Tabelle 2.7 beinhaltet wichtige Orientierungsgrößen für das strategische (quantitative) Personalmanagement: In ihr sind neben der Entwicklung der absoluten Bedienstetenzahl die tatsächlich aktiven Bediensteten dargestellt. Letzteres ist besonders wichtig, weil es für die Aufgabenerledigung entscheidend ist, wie viele Landesbedienstete dafür vor Ort in den Dienststellen tatsächlich zur Verfügung stehen. Um dieses verständlich darstellen zu können, werden zwei Vergleichsgrößen benutzt: Vollzeitäquivalente (VzÄ) und die Vollzeitäquivalente aktiv (VzÄ aktiv). Die Vergleichsgröße VzÄ aktiv wurde im Rahmen des strategischen Personalmanagements neu eingeführt. Wichtig Orientierungsgröße für das strategische Personalmanagement ist auch, wie viele Landesbedienstete Teilzeitarbeitsverhältnisse inne haben. Teilzeitarbeitsverhältnisse werden bei der Personalstandsberechnung mittels des Teilzeitfaktors berücksichtigt. Dabei drückt VzÄ den Zeitwert aus, den eine Vollzeit-Arbeitskraft (Vollzeit 1 Prozent Beschäftigungsgrad) innerhalb eines vergleichbaren Zeitraums erbringt (Tag, Woche, Monat, Jahr). Eine Arbeitskraft, die vertraglich zu acht Stunden Tagesarbeitszeit verpflichtet ist, erbringt demnach an einem Tag acht Stunden, in der Woche 4 Stunden etc. Arbeitsleistung. Die Bediensteten in den einzelnen Verwaltungsbereichen setzen sich oft aus personellen Ressourcen mit unterschiedlichem Beschäftigungsgrad (bspw. Teilzeit von 5 Prozent =,5 VzÄ) zusammen. Durch diesen Wert können die zeitlichen Arbeitsleistungen der einzelnen Verwaltungsbereiche in einem ersten Schritt vergleichbar dargestellt werden. In der Vergleichsgröße VzÄ aktiv werden in einem zweiten Schritt die Bediensteten, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, von den VzÄ abgezogen, um darstellen zu können, wie viele Bedienste jeweils in der Dienststelle vor Ort sind. Die in diesem Bericht genannten Zahlen zu VzÄ aktiv stellen eine Momentaufnahme dar. Die Entwicklung ist abhängig davon, wie viele Landesbedienstete in der Zukunft Altersteilzeit beantragen und in welchem Umfange diesen Anträgen durch das Land gefolgt wird. Mittels des Teilzeitfaktors werden die Anzahl der Landesbediensteten in VzÄ umgerechnet. Viele Landesbedienstete arbeiten in Teilzeit mit der Folge, dass die Anzahl der Landesbediensteten und VzÄ nicht gleich sind. Um zu der Anzahl der VzÄ zu gelangen muss die Anzahl der Landesbediensteten vielmehr mit dem Teilzeitfaktor umgerechnet werden. Dieser beträgt gegenwärtig für die gesamte Landesverwaltung.94.

25 2. Personalentwicklung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Personalstandsbericht 212 Mit der sonstigen Fluktuation werden die Fälle des unvorhergesehenen Ausscheidens aus dem Landesdienst außer den regulären Altersabgängen berücksichtigt. den Schwerpunktbereichen: 2.28 Bedienstete Für den weiteren Personenanpassungsprozess in der Landesverwaltung bis einschließlich 219 kann folgende Faustformel gelten: Unter Berücksichtigung dieser Orientierungsgrößen und bezogen auf die verfügbaren Daten lassen sich im Zeitraum bis folgende Prognosewerte für den weiteren Personalabbau in der Landesverwaltung feststellen: Im Rahmen des Personalabbaus in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (ohne Hochschulen) werden von 212 bis 219 etwa 1.1 VzÄ jährlich eingespart. Circa 55 VzÄ müssen allein deshalb abgebaut werden, damit im Verhältnis zu Bevölkerungsentwicklung kein Personalaufwuchs erfolgt (demografischer Abbaubedarf). Ein tatsächlicher Personalabbau (Abbau des strukturellen Überhangs) findet im Umfang von circa 55 VzÄ statt. Voraussichtlicher Personalabbau in VzÄ: 9.89 VzÄ Voraussichtliche Veränderungen bei den VzÄ aktiv: 6.11 VzÄ aktiv Voraussichtliche Neueinstellungen laut Personalentwicklungskonzeptes 211 in den Schwerpunktbereichen: Bedienstete Voraussichtliche Altersabgänge bis 219: Bedienstete Voraussichtliche Zahlen der sonstigen Fluktuation in Tab. 2.8: Im Rahmen des strategischen Personalmanagements wird ständig daran gearbeitet, die Projektion der Personalentwicklung und des Personalanpassungsprozesses fortzuschreiben und weiter zu verbessern. Personalstandsentwicklung in der Landesverwaltung insgesamt von 27 bis 219 (ohne Hochschulen) Entwicklung d. Bediensteten Bedienstete Stand: 1.1. Altersabgänge sonstige Fluktuation Neueinstellungen Bedienstete Stand: variable Veränderungen VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Millionen Einwohner 2,412 2,381 2,354 2,328 2,33 2,279 2,256 2,232 2,29 2,184 2,159 2,134 2,18 VzÄ/1. Einwohner Stand: ,17 2,93 21, 2,88 2,53 2,17 2,8 19,97 19,74 19,49 19,9 18,61 18,12 VzÄ (aktiv)/1. Einwohner 2,4 19,66 19,5 19,27 19,11 19,1 18,94 18,72 18,57 18,49 18,42 18,24 17,99 1,13 1,27 1,5 1,61 1,42 1,7 1,14 1,25 1,17 1,1,66,37,14 Bediensteteinder Freistellungsphase p.a. aktive Bedienstete Stand: Veränderung der VzÄ Entwicklung VzÄ je TEW Differenz VzÄ / Anzahl der Bediensteten VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Bedienstete Stand: Personalentwicklungskonzept 211; landeseinheitliches Bezügeverfahren; 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalts; eigene Berechnungen Jahr 25

26 26 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen 3. ENTWICKLUNG DES PERSONALBESTANDES IN DER LANDESVERWALTUNG VON 27 BIS 219 NACH SCHWERPUNKTBEREICHEN In der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts erfüllen zum insgesamt Bedienstete (ohne Hochschulen) ihre vielfältigen Aufgaben und erbringen Dienstleistungen für die Bürger und Bürgerinnen sowie das Land Sachsen-Anhalt. Sie reichen von den bundesgesetzlichen Pflichtaufgaben bis hin zu freiwilligen Leistungen. Dabei hängt Umfang und Intensität dieser Leistungen von den politischen Zielsetzungen der gewählten Landesregierung ab. Unter Berücksichtigung dieser politischen Zielsetzungen lassen sich die Bediensteten entsprechend ihrer Aufgaben in mehrere Gruppen unterteilen. Diese bilden sogenannte Schwerpunktbereiche innerhalb der Landesverwaltung. Es lassen sich folgende Schwerpunktbereiche bilden: Ministerialverwaltung Polizeivollzug und Polizeiverwaltung Geoinformationsverwaltung Justizverwaltung, Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizvollzug Finanzverwaltung Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen Übrige Verwaltung Diese Differenzierungen ermöglichen es zudem der gewählten Landesregierung und dem Landesparlament entsprechend ihrer politischen Schwerpunktsetzung, wie 3.1 beispielsweise bessere Schulbildung, ausreichende Polizeipräsenz in der Fläche, die personelle Ausgestaltung dieser Aufgaben zu bestimmen und zu überwachen. Auf den folgenden Seiten werden die einzelnen Schwerpunktbereiche mit Ihren Aufgaben, ihrer Organisation und ihrer Altersstruktur kurz vorgestellt und die dem Personaleinsatz in diesen Bereichen zugrundeliegenden Bestimmung der Personalbedarfe erläutert. Hierbei werden Altersabgänge, Fluktuation und mögliche Neueinstellungen tabellarisch dargestellt. Vernachlässigt wurden bei den Fluktuationszahlen die Wechsel von Bediensteten zwischen den einzelnen Schwerpunktbereichen, da sie in der Gesamtbilanz keine Auswirkungen haben. In einem Fazit wird anhand einer Ampel ein Controlling vorgenommen, wie erfolgreich die jeweiligen Schwerpunktbereiche im Personalanpassungsprozess sind. Als Parameter für dieses Controlling werden das Erreichen der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum , der Personalbestand im Ländervergleich (struktureller Anpassungsbedarf) sowie Potenzial und Bereitschaft für weitere Verwaltungsreformen im jeweiligen Schwerpunktbereich herangezogen. Die Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt bilden einen Sonderfall zu den definierten Schwerpunktbereichen (siehe 2.6) und werden daher in diesem Personalstandsbericht gesondert zu betrachten sein. Schwerpunktbereich Ministerialverwaltung Aufgaben und Organisation Ministerialverwaltungen sind zentrale Akteure in den politischen Entscheidungsprozessen. Sie stehen dabei im politischen Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Kontrolle, politischer Steuerung und dem Einfluss externer Interessen. Dabei ist die Aufgabenteilung deutlich: die Politik entscheidet und die Ministerialverwaltung bereitet vor, berät und vollzieht. Dieses politiknahe Arbeiten erfordert eine Vielzahl von Entscheidungen und eigenen Wertungen durch die Bediensteten in der Ministerialverwaltung. Sie formulieren Vorschläge zum Handeln des Ministeriums sowie zur Weiterentwicklung der Ministeriumsstrategie, bereiten Gesetze und Programme vor und stellen die Weichen, um neue Politiken und Vorschriften zu vollziehen. Auch die Ergänzung und Ausgestaltung bestehender Regelungen durch Erlasse, Rundschreiben oder Richtlinien gehört zur Arbeit der Bediensteten. Sie entwerfen Ministerschreiben, die sich an Verbände, Abgeordnete oder einzelne Bürger richten. In eigener Verantwortung reagieren sie auf zahlrei- che Anfragen aus der Öffentlichkeit, kommunizieren mit Wissenschaftlern und Interessenvertretern. Sie bereiten Verhandlungen zwischen Bund und Ländern vor, nehmen an entsprechenden Koordinierungs- und Abstimmungssitzungen teil und werden in Ressortverhandlungen entsandt. Sie begleiten den Minister zu Veranstaltungen und Kongressen und beurteilen Projekte in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld. In Ausschüssen des Parlaments vertreten sie zudem auch sachverständig ihr jeweiliges Fachgebiet. Zudem entscheiden die Ministerien über nicht unerhebliche finanzielle Mittel, die in unterschiedlichen Programmen für Unternehmen, Länder und öffentliche Einrichtungen mit einem erheblichen Ermessensspielraum bewilligt und vergeben werden. Hierzu sind eigene Analysen vorzunehmen, Bemessungskriterien ad hoc zu entwickeln und Entscheidungskriterien zu formulieren. Hierfür müssen die Bediensteten in der Ministerialverwaltung über ein rasch abrufbares fundiertes Wissen über ihr

27 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Personalstandsbericht 212 jeweiliges Fachgebiet verfügen und dieses in Analysen, Berichten und Bewertungen über Sachfragen einschließlich der jeweiligen politischen Implikationen aufbereiten können. Sie brauchen ein hohes Maß an Autonomie und die Fähigkeit zur selbstständigen Analyse und Lösung der ihnen anvertrauten Aufgaben sowie die Fähigkeit, auf politische Fragen und Probleme innovativ zu reagieren. Gleichzeitig wird von ihnen hohe Loyalität zu den jeweiligen Ministerinnen/Ministern bei gleichzeitiger kritischer Distanz erwartet, weil sie ihre Beratungsrolle nur dann wirklich wahrnehmen können, wenn sie Konsequenzen von Maßnahmen kritisch und unabhängig darstellen. Die Organisation der Ministerialverwaltung erfolgt in fachgebietsbezogenen Ministerien, wobei die Abgrenzungen der einzelnen Ministerien durch die Politik bestimmt werden. Im Ergebnis der Landtagswahlen 211 wurde innerhalb der gebildeten Regierungskoalition aus CDU und SPD entschieden, dass die Regierungsgeschäfte in acht Ministerien und der Staatskanzlei geführt werden. Die einzelnen Ministerien sind: Ministerium für Inneres und Sport Ministerium der Finanzen Ministerium für Arbeit und Soziales Kultusministerium Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Ministerium für Justiz und Gleichstellung Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Zur Sicherstellung der skizzierten Aufgaben der Ministerialverwaltung sind in den Ministerien und der Staatskanzlei Sachsen-Anhalts zum insgesamt Bediensteten tätig. Das entspricht zu diesem Zeitpunkt etwa 4,42 Prozent des Gesamtpersonalbestandes in der Landesverwaltung (ohne Hochschulen). Das Durchschnittsalter der Bediensteten der Ministerialverwaltung beträgt 5,6 Jahre. Informationen zur Altersstruktur lassen sich der Abbildung 3.1 entnehmen. Beachtenswert ist, dass in der Ministerialverwaltung der Anteil der weiblichen Bediensteten am Personalbestand zum bei insgesamt circa 6,7 Prozent liegt. Anzahl der Personen 12 Abb. 3.1: Altersstruktur in der Ministerialverwaltung von Sachsen-Anhalt (Stand: ) Durchschnittsalter: 5,6 Jahre Beschäftigte Alter Beamte landeseinheitliches Bezügeverfahren, Januar 212 Abb. 3.2: Anteil der weiblichen Bediensteten im Schwerpunktbereich Ministerialverwaltung zum ,3 % 6,7 % Männer Frauen Bericht der Ressorts, Stand: Januar

28 28 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Bestimmung des Personalbedarfs Den zukünftig erforderlichen Personalbedarf in der Ministerialveraltung zu bestimmen, ist ein nicht einfaches Unterfangen. Aufgrund des geistigschöpferischen und planenden Charakters der Aufgaben in der Ministerialverwaltung lassen sich mit den klassischen Methoden der Personalbedarfsbemessung nur eingeschränkt verwertbare Ergebnisse erzielen. Ein nicht zu unterschätzender Anteil des oben skizzierten Aufgabenpools ist unabhängig von der tatsächlichen Bevölkerung eines Bundeslandes zu erbringen. Das heißt, es muss eine Mindestausstattung an Personal geben, die sich auch durch Verlagerung von Aufgaben auf den nachgeordneten Bereich oder Organisations- und Aufgabenoptimierungen nicht weiter verringern lässt. Trotzdem ist es ein zentrales Ziel der Landesregierung, auch innerhalb der Ministerialverwaltung optimierte Organisations- und Arbeitstrukturen zu schaffen, um den heutigen Personalbestand auf das notwendige Maß beschränken zu können und zugleich auch einen Beitrag im schwierigen Prozess der Konsolidierung des Personalbestandes der Landesverwaltung zu erbringen. Bereits in 23 wurde zur Identifizierung von Einsparpotenzialen in der Ministerialverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt ein Vergleich der Ministerialverwaltungen von Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz durchgeführt. Im Er- gebnis dieser Untersuchung wurde der Personalbestand in der Ministerialverwaltung in einem ersten Schritt um circa 235 Bediensteten verringert. Wie in der Landesverwaltung insgesamt, ist aber auch für den Bereich der Ministerialverwaltung die Bevölkerungsentwicklung und der Bevölkerungsstand bei der Ermittlung einer hinreichenden Personalausstattung zu berücksichtigen. Einer sinkenden Einwohnerzahl muss auch, unter Berücksichtung einer Mindestausstattung, eine Verringerung der Zahl der Bediensteten der Ministerialverwaltung folgen nicht zuletzt wegen der überwiegend an der Einwohnerzahl orientierten und deshalb rückläufigen Finanzausstattung des Landes. In einem durchgeführten Ländervergleich der Flächenländer lassen sich diese Abhängigkeiten feststellen. Danach weisen größere Länder zwar tendenziell auch mehr Stellen in den obersten Landesbehörden auf, aber es wird am Beispiel des Saarlandes als bevölkerungsschwächstes Flächenland auch deutlich, dass es eine Mindestausstattung für eine funktionierende Ministerialverwaltung geben muss (siehe Abbildung 3.3). Dieser Gedanke liegt auch den Bundesergänzungszuweisungen Kosten der politischen Führung zugrunde, die bevölkerungsmäßig kleineren Bundesländern gewährt werden, um eben diesen Mindestpersonalbestand vorhalten zu können. VzÄ auf 1. Einw. Personal in VzÄ 2, 8. 1,8 7. 1,6 6. 1,4 5. 1,2 1, Abb. 3.3: Vergleich Personalbestand der politischen Führung (Ministerialverwaltung, Landesrechnungshof und Landtag) der Flächenländer in VzÄ (Stand: ) 4.,8 3.,6 2.,4 1.,2, Personal Landesbereich in VzÄ VzÄ der politischen Führung auf 1. Einw. Da die Mindestpersonalausstattung in der Ministerialverwaltung auch von der Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen beziehungsweise durch das Vorliegen eines zwei- oder dreistufigen Verwaltungsaufbaus beeinflusst wird, sind für die Bestim- Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211 mung des notwendigen Personalbedarfs geeignete Vergleichsländer heranzuziehen. Kriterien waren hierbei die Zahl der Einwohner und das Vorliegen eines dreistufigen Verwaltungsaufbaus. Danach ergeben sich die in Abbildung 3.4 dargestellten Verhältnisse:

29 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Personalstandsbericht 212 VzÄ auf 1. Einw. Personal in VzÄ 1, , 2.5,8 2.,6 Abb. 3.4: Vergleich Personalbestand der politischen Führung (Ministerialverwaltung, Landtag und Landesrechnungshof) ausgewählter Flächenländer in VzÄ (Stand: ) 1.5,4 1.,2 5, Personal Landesbereich in VZÄ Bei Konzentration auf die Ministerialverwaltung (ohne Landtag und Landesrechnungshof) in den ausgewähl- Tab. 3.1: VZÄ der politischen Führung auf 1. EW Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211 ten Vergleichsländern ergeben sich folgende Personalausstattungen in VzÄ je 1. Einwohner: Personalausstattung Ministerialverwaltung ohne Landtag und Landesrechnungshof nach ausgewählten Ländern. Sachsen-Anhalt Reinland-Pfalz Thüringen Sachsen,96,46,92,6 Personalentwicklungskonzept Ausblick Auf der Grundlage dieses Ländervergleichs wurden die im Personalentwicklungskonzept 211 ausgewiesenen Zielzahlen beschlossen. Die Verteilung der sich aus dem Gesamtziel der Ministerialverwaltung für die einzelnen Ressorts ergebenden Personalziele erfolgt entsprechend ihrem Anteil am Gesamtpersonalbestand der Ministerialverwaltung. Diese Zielzahlen sind mit den erwarteten Altersabgängen bis erreichbar. Zur Realisierung einer planvollen Absicherung der in Zukunft ansteigenden Altersabgänge und der damit zusammenhängenden Sicherstellung einer dem Personalbedarf entsprechenden Personalausstattung können dabei in der Ministerialverwaltung von 212 bis einschließlich 219 insgesamt 17 Neueinstellungen vorgenommen werden. In Vorbereitung der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzept 211 soll eine ressortgenaue Neubewertung der Personalbedarfe der Ministerialverwaltung anhand eines ver- tieften Länderbenchmarks vorgenommen werden. Im Rahmen dieses Ländervergleichs wird auch untersucht werden, inwieweit es möglich ist, Querschnittsbereiche in der Ministerialverwaltung zu zentralisieren und die Ministerialverwaltung konsequent von Vollzugsaufgaben zu entlasten. Die Ministerialverwaltung wird zum unter Berücksichtigung der Altersabgänge und der möglichen Neueinstellungen über einen Personalbestand von Bediensteten verfügen. Eine Übersicht zur bisherigen Entwicklung der Bedienstetenzahlen einschließlich der geplanten zukünftigen Entwicklung bis 219 kann der Personalübersicht in Tabelle 3.2 entnommen werden. VzÄ aktiv: Trotz des Personalrückgangs nach der aktuellen Personalprojektion (Tabelle 3.2) sinkt der Anteil der VzÄ aktiv, das heißt der Bediensteten, die in der Ministerialverwaltung tatsächlich vor Ort ihre Aufgaben erfüllen, im Verhältnis zur Bevölkerung von heute,84 VzÄ je tausend Einwohner nur auf,8 VzÄ je tausend Einwohner im Jahre 219. Unter dem Gesichtspunkt der zur Aufgabenerledigung in den Dienststellen aktiven Landesbediensteten wird die Ministerialverwaltung in Sachsen-Anhalt insgesamt also auch in Zukunft gut aufgestellt sein. 29

30 3 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Fazit: Erfolg der Ministerialverwaltung beim Personalabbau In der Ministerialverwaltung steht die Ampel im Personalanpassungsprozess gegenwärtig auf gelb: Reformpotenzial und Umsetzung: Für weitere Verwaltungsreformen besteht noch Potenzial: Zentralisierungen von Querschnittbereichen sowie die konsequente Entlastung der Ministerialverwaltung von Vollzugsaufgaben sind zu prüfen. Grundsätzlich gilt: Ohne die Staatskanzleien verfügen zum Beispiel Schleswig-Holstein und das Saarland nur über sieben Ministerien, während Sachsen-Anhalt über acht verfügt. Bei Bildung einer neuen Landesregierung ist die Entscheidung über dieses theoretische Abbaupotenzial dieser vorbehalten. Stellung im Ländervergleich: Trotz realisierter Einsparungen verfügt die Ministerialverwaltung in Sachsen-Anhalt im Ländervergleich über,5 VzÄ je 1. Einwohner mehr als der Durchschnitt der Flächenländer-West. Es besteht also ein struktureller Personalüberhang. Allerdings ist hierbei der Mindestbedarf an politischer Führung zu beachten. Erreichen der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum : Bei einem zum zu erwartenden Personalbestand der Ministerialverwaltung von 1.75 VzÄ wird die Stellenzielzahl des Personalentwicklungskonzepts von Stellen erreicht. Tab. 3.2: Überblick Personalstandsentwicklung im Schwerpunktbereich Ministerialverwaltung von 27 bis 219 Berechnung der sonstigen Fluktuation: Ab 212 Durchschnitt von 27 bis 211 mit einem Faktor,75 Ministerialverwaltung Entwicklung d. Bediensteten Bedienstete Stand: 1.1. Altersabgänge sonstige Fluktuation Neueinstellungen Bedienstete Stand: variable Veränderungen VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Bediensteteinder Freistellungsphase p.a. aktive Bedienstete Stand: Veränderung der VzÄ Entwicklung VzÄ je TEW 2,412 2,381 2,354 2,328 2,33 2,279 2,256 2,232 2,29 2,184 2,159 2,134 2,18 VzÄ/1. Einwohner Stand: ,87,87,89,91,91,9,9,88,87,86,84,82,81 VzÄ (aktiv)/1. Einwohner,84,83,85,87,85,84,84,83,83,83,82,81,8 Millionen Einwohner VzÄ / Anzahl der Bediensteten VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Jahr Bedienstete Stand: Personalentwicklungskonzept 211; Landeseinheitliches Bezügeverfahren; 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalts; eigene Berechnungen

31 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen 3.2 Personalstandsbericht 212 Schwerpunktbereich Polizeivollzug/Polizeiverwaltung Aufgaben und Organisation Die Landespolizei ist ein wesentlicher Garant der inneren Sicherheit als grundlegende Voraussetzung für das gesellschaftliche Zusammenleben. Hauptanliegen der Polizeiarbeit ist es, die Bürger vor Gefahren zu schützen. Immer wenn Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum bedroht oder beeinträchtigt sind, ist die Polizei gefordert. In Ausübung des Gewaltmonopols des Staates stellt sich die Polizei zwischen den Bürger und die Gefahr. Wenn eine Straftat nicht verhindert werden konnte, kommt sie unter Anleitung der Staatsanwaltschaft ihrer Pflicht zur Strafverfolgung nach. Die Polizei in unserem Land ist gegenwärtig wie folgt organisiert: Zentrale Polizeibehörden sind das Landeskriminalamt und die drei Polizeidirektionen in Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau. Den drei Polizeidirektionen sind die 14 Polizeireviere in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die drei Autobahnpolizeireviere und das Wasserschutzpolizeirevier nachgeordnet. Sie sind die direkten Ansprech- partner für Bürger, Landkreise und Gebietskörperschaften, insbesondere in Fragen der Gefahrenabwehr, der Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie des Straßenverkehrs. Ihnen obliegen alle polizeilichen Aufgaben, soweit sie nicht anderen Organisationseinheiten der Polizeidirektionen oder anderen Behörden oder Einrichtungen übertragen worden sind. Die in den Polizeibehörden und -einrichtungen tätigen Bediensteten können in die zwei zentralen Gruppen Polizeivollzug und Polizeiverwaltung unterteilt werden. Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit als Kernaufgabe der Polizei wird zum durch Bedienstete im Polizeivollzugsdienstes wahrgenommen. Hierbei werden sie durch Bedienstete (Stand: ) im Bereich der Polizeiverwaltung unterstützt, die die allgemeinen Verwaltungsaufgaben übernehmen und die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen ge- Anzahl der Personen 5 45 Abb. 3.5: Altersstruktur im Schwerpunktbereich Polizei (Stand: ) Durchschnittsalter: 47,8 Jahre Beschäftigte Beamte währleisten. So nehmen diese Bediensteten neben den Querschnittsbereichen Personalbetreuung/-verwaltung, Haushalt, Liegenschaftsmanagement und des inneren Dienstes auch eine Vielzahl von spezialisierten Unterstützungsaufgaben, wie zum Beispiel die Bereitstellung und Betreuung der IT, die Zentrale Bußgeldstelle oder die Durchführung der klassischen Kriminaltechnik, wahr. Der Schwerpunktbereich mit seinem Personalbestand zum in Höhe von Bediensteten verfügt damit über circa 17,5 Prozent des Gesamtpersonalbestan- Alter landeseinheitliches Bezügeverfahren, Januar 212 des in der Landesverwaltung (ohne Berücksichtigung der Hochschulen). Das Durchschnittsalter der Bediensteten im Polizeivollzugs- und Polizeiverwaltungsdienst weist mit 47,8 Jahren einen durchaus hohen Wert aus, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bediensteten im Polizeivollzugsdienst aufgrund der hohen Belastungen gegenwärtig bereits mit 6 Jahren ihr Pensionsalter erreichen. Die Landesregierung hat diesem Umstand durch einen auskömmlichen Neueinstellungskorridor für die Polizei Rechnung getragen. So können nach dem Personalentwicklungskonzept 211 von 212 bis Polizeivollzugsbeamte neu eingestellt werden. Informationen zur Altersstruktur lassen sich der Abbildung 3.5 entnehmen. Der Anteil der weiblichen Bediensteten am Personalbestand liegt zum bei insgesamt circa 26,9 Prozent. 31

32 32 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen 26,9 % Abb. 3.6: Anteil der weiblichen Bediensteten im Schwerpunktbereich Polizeivollzug und Polizeiverwaltung zum ,1 % Männer Frauen Aktuell verfügt Sachsen-Anhalt über eine Polizeidichte von 1:36, das heißt ein Polizeibeamter kommt statistisch auf 36 Einwohner. Damit weist es neben MecklenburgVorpommern und Brandenburg die umfangreichste Personalausstattung der Polizei in den Flächenländern aus. Bei einer Gegenüberstellung beispielsweise der Aufklärungsquoten der Länder (Anzahl der aufgeklärten Straftaten) wird aber deutlich, dass eine hohe Personalausstattung sich nicht automatisch in guten Ergebnissen niederschlägt (siehe Tabelle 3.3). Wesentliche Faktoren für eine leistungsstarke Polizei sind daher, neben der reinen Personalausstattung, insbesondere straffe und effiziente Organisationsstrukturen, gut ausgebildete/hoch qualifizierte und hoch motivierte Polizeibeamte und der immer wichtiger werdende Einsatz von moderner IT. Tab. 3.3: Bericht der Ressorts, Stand: Januar 212 Die Polizei in Sachsen-Anhalt stand Anfang der neunziger Jahre vor der schwierigen Aufgabe, die in der ehemaligen DDR vorhandenen Polizeistrukturen in eine effiziente Polizeiverwaltung nach dem Vorbild der westdeutschen Länder umzubauen und gleichzeitig die innere Sicherheit weiterhin zu gewährleisten. Mit der Strukturreform 27 wurden die dabei gewachsenen Organisationen zum damaligen Zeitpunkt grundlegend überprüft und die gegenwärtige Behördenstruktur etabliert. Ziel war es, neben der notwendigen Anpassung an die mit der Kreisgebietsreform 27 geschaffenen neuen Strukturen des Landes, auch unter Berücksichtigung der begrenzt vorhandenen finanziellen Ressourcen den gesunkenen und zukünftig prognostizierten weiter sinkenden Einwohnerzahlen des Landes Rechnung zu tragen. Sie sollte zukünftig eine effiziente Polizeiarbeit ermöglichen und die Präsenz in der Fläche des Landes weiterhin gewährleisten. Ländervergleich Aufklärungsquote und Polizeidichte 211 Land Thüringen Einwohner erfasste Fälle Aufklärungsquote in Prozent Polizeidichte * ,1 1:351*** , 1:42 Niedersachsen ,4 1:435 Rheinland-Pfalz ,6 1: ,6 1:448 Hessen ,5 1:442 Mecklenburg-Vorpommern ,4 1:33*** Sachsen-Anhalt ,4 1:36** Sachsen ,9 1:359 Saarland ,3 1:358 Brandenburg , 1:332*** Nordrhein-Westfalen ,1 1:45 Schleswig-Holstein ,2 1: ,6 k.a. Berlin ,1 k.a. Hamburg ,3 k.a. Bayern Baden-Württemberg Bremen * Vergleich des Staatsministeriums des Innern des Freistaates Sachsen 21, ** eigene Berechnungen für Sachsen-Anhalt *** Angaben aus 29 Bundesministerium des Innern: Polizeiliche Kriminalstatistik 211

33 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Personalstandsbericht Bestimmung des Personalbedarfs Da die Finanzausstattung der neuen Länder bis 22 auf das Niveau der Flächenländer West zurückgeführt wird, muss sich auch die Personalausstattung an Vergleichswerten dieser Flächenländer bemessen. Der Personalbedarfsbestimmung laut Personalentwicklungskonzept 211 im Bereich des Polizeivollzuges bis zum Jahr 22 liegt daher, auf der Grundlage der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose, ein Einwohnerbezogener Vergleich der Personalausstattung (Polizeidichte) der Länder zugrunde. Ein weiterführender Ländervergleich anhand belastungsorientierter Faktoren erscheint mangels einheitlicher auf der Ebene der Fachmi- nister der Länder abgestimmter Kriterien noch nicht möglich. Daher wurde in dem Gutachten zur Strategischen Steuerung des Haushaltes von Sachsen-Anhalt7 aus dem Jahr 21 empfohlen, bis zum Vorliegen entsprechender Kriterien eine Orientierung an der Belastungssituation des Nachbarlandes Niedersachsen vorzunehmen. In einem ersten Schritt zur Bestimmung der Zielzahl des Personalentwicklungskonzept 211 für den Bereich Polizeivollzug wurde deren Personalausstattung mit denen von anderen finanzschwachen Flächenländern West verglichen. Die Abbildung 3.7 gibt hierfür einen ersten Überblick: 7 Deubel-Gutachten Polizeidichte (Einw. pro Polizist) 25 Abb. 3.7: Entwicklung der Polizeidichte in den Flächenländern West und SachsenAnhalt von 1998 bis Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz 24* Bayern Saarland 25 Hessen 26*** 28 Niedersachsen Schleswig-Holstein 21** Jahr Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Eine durch das Staatsministerium des Innern des Freistaates Sachsen vorgenommen Prognose der zukünftigen Ent- Deutscher Bundestag Wahlperiode Drucksache 14/4113 S. 7; * LT BW Drucksache 13/4237 vom ; ** Staatsministerium des Innern Sachsen vom ; *** Synopse der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin 26 wicklung der Polizeidichte in den Flächenländern West bis zum Jahr 22 ergab des Weiteren folgendes Ergebnis: Einw. pro Polizist 5 Abb. 3.8: Entwicklung der Polizeidichte der Flächenländer West, Sachsen und Sachsen-Anhalt von 21 bis Staatsministerium des Innern des Freistaates Sachsen vom und eigene Berechnungen 33

34 34 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Bevölkerung pro Polizist 25 Abb. 3.9: Entwicklung der Polizeidichte in den neuen Bundesländern Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Darauf aufbauend und unter Berücksichtigung des oben genannten Gutachtens ergeben sich für den Polizeivollzug in Sachsen-Anhalt die im Personalentwicklungskonzept 211 ausgewiesenen Zielzahlen. Bei der Bestimmung dieser Zielzahl wurde der politischen Schwerpunktsetzung des Landes im Bereich der inneren Sicherheit bereits Rechnung getragen. Mindestens bis 219 wird Sachsen-Anhalt im Vergleich zum aktuellen Bundesdurchschnitt mit diesen Zielzahlen nach wie vor über eine überdurchschnittliche Personalausstattung im Polizeivollzug verfügen. Um die Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum zu gewährleisten, ist bis zum Jahr 216 eine Personalstärke im Polizeivollzug von deutlich über 6. Beamten sicherzustellen Thüringen Jahr LT BW Drucksache 13/4237 vom ; Staatsministerium des Innern Sachsen vom ; Synopse der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin 26 Auch die anderen neuen Bundesländer unternehmen erhebliche Anstrengungen, die Personalausstattungen ihres Polizeivollzugsdienstes an die der westdeutschen Flächenländer anzupassen. Die Bemühungen werden allerdings vielfach durch den Bevölkerungsrückgang konterkariert. (siehe Abbildung 3.9) Die Bedienstetenzielzahl im Bereich der Polizeiverwaltung orientiert sich aus systematischen Gründen an dem des Polizeivollzugs. Eine Relation von 15,8 Verwaltungsstellen zu 1 Vollzugsstellen wurde als sachgerechter Maßstab ermittelt.

35 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Personalstandsbericht Ausblick Insgesamt ergibt sich für den Schwerpunktbereich Polizeivollzug/Polizeiverwaltung ein Personalbestand zum von insgesamt Bediensteten. Die Zielzahl des Personalentwicklungskonzept 211 lässt sich allerdings wie sich aus der Personalübersicht in Tabelle 3.4 für den Schwerpunktbereich Polizei ergibt durch Altersabgänge allein nicht erreichen. Das Erreichen der Personalzielzahl verlangt also im Polizeivollzug und in der Polizeiverwaltung personalwirtschaftlich und konzeptionell besonderer Anstrengungen. Für die durch die realisierbaren Neueinstellungen entstehenden Personalüberhänge (Differenz zwischen Personalzielzahl und Personalbestand) sind durch das Fachressort die Voraussetzungen zu schaffen, dass nicht benötigte Bedienstete in Überhangbereichen in die Bedarfsbereiche innerhalb der Landesverwaltung vermittelt werden können. Um mit dem verbleibenden Personal die Polizei weiterhin leistungsfähig aufzustellen, ist wie vom Minister für Inneres und Sport auf den Weg gebracht eine weitere Strukturreform der richtige Weg. Eine Übersicht zur bisherigen Entwicklung der Bedienstetenzahlen einschließlich der geplanten zukünftigen Entwicklung bis 219 kann der Tabelle 3.4 auf Seite 36 entnommen werden. VzÄ aktiv: Trotz des Personalrückgangs nach der aktuellen Personalprojektion (Tabelle 3.4) sinkt der Anteil der VzÄ aktiv, das heißt der Polizeibeamten und Bediensteten in der Polizeiverwaltung die tatsächlich vor Ort ihre Aufgaben erfüllen, im Verhältnis zur Bevölkerung von heute 3,28 VzÄ je tausend Einwohner nur auf 2,99 VzÄ je tausend Einwohner im Jahre 219. Unter dem Gesichtspunkt der zur Aufgabenerledigung in den Dienststellen aktiven Landesbediensteten wird die Polizei in Sachsen-Anhalt insgesamt also auch in Zukunft gut aufgestellt sein Fazit: Erfolg des Schwerpunktbereiches Polizeivollzug/ Polizeiverwaltung beim Personalabbau Im Schwerpunktbereich Polizeivollzug und Polizeiverwaltung steht die Ampel im Personalanpassungsprozess gegenwärtig noch auf rot: Reformpotenzial und Umsetzung: Durch den Innenminister wurden die Prüfung und Weiterentwicklung der Strukturen des Polizeivollzuges und im Bereich der Verwaltungsaufgaben und dienstleistungen initiiert. Ziel ist es hier, unter den gegebenen Rahmenbedingungen die Landespolizei für die Zukunft strategisch erfolgreich aufzustellen. Stellung im Ländervergleich: Trotz der realisierten Einsparungen verfügt der Schwerpunktbereich Polizeivollzug und Polizeiverwaltung in SachsenAnhalt im Ländervergleich über,8 VzÄ je 1. Einwohner beziehungsweise circa 1.91 VzÄ mehr als der Durchschnitt der Flächenländer-West. Bei dem bis zum noch abzubauenden Personal handelt es sich daher vorrangig um einen strukturellen Anpassungsbedarf. Erreichen der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum : Bei einer zum zu erwartenden Personalausstattung in der Polizei von VzÄ wird die Stellenzielzahl des Personalentwicklungskonzeptes von Stellen um 698 VzÄ überschritten. Es besteht hier noch ein erheblicher Handlungsbedarf. Insbesondere der Teilbereich der Polizeiverwaltung weist noch einen umfangreichen Personalanpassungsbedarf aus. 35

36 36 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Tab. 3.4: Überblick Personalstandsentwicklung im Schwerpunktbereich Polizeivollzug und Polizeiverwaltung von 27 bis 219 Berechnung der sonstigen Fluktuation: Ab 212 Durchschnitt von 27 bis 211mit einem Faktor,75 Polizeiverwaltung/Polizeivollzug Entwicklung d. Bediensteten Bedienstete Stand: 1.1. Altersabgänge sonstige Fluktuation Neueinstellungen Bedienstete Stand: variable Veränderungen VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Bediensteteinder Freistellungsphase p.a. aktive Bedienstete Stand: Veränderung der VzÄ Entwicklung VzÄ je TEW 2,412 2,381 2,354 2,328 2,33 2,279 2,256 2,232 2,29 2,184 2,159 2,134 2,18 VzÄ/1. Einwohner Stand: ,63 3,58 3,57 3,53 3,5 3,47 3,44 3,42 3,36 3,3 3,23 3,15 3,7 VzÄ (aktiv)/1. Einwohner 3,53 3,47 3,43 3,37 3,33 3,28 3,22 3,17 3,12 3,7 3,5 3,2 2,99 Millionen Einwohner VzÄ / Anzahl der Bediensteten VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Jahr Bedienstete Stand: Personalentwicklungskonzept 211; landeseinheitliches Bezügeverfahren; 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalts; eigene Berechnungen Schwerpunktbereich Geoinformationsverwaltung Aufgaben und Organisation In Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung und Wissenschaft als Grundlage für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entscheidungen sowie im privaten Bereich nehmen Geobasisdaten eine zunehmend zentrale Rolle ein. Dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) obliegt der gesetzliche Auftrag, eine flächendeckende Versorgung des Landes mit Geobasisdaten zu gewährleisten. Mit der vollständigen digitalen Führung und Bereitstellung qualitativ hochwertiger Geobasisdaten über unseren dreidimensionalen Lebensraum nimmt es die staatliche Funktion des zentralen Geodienstleisters in Sachsen-Anhalt wahr. Dies beinhaltet die Ausrichtung der Leistungen der Geoinformationsverwaltung an Anforderungen der Nutzer unter Gewährleis- tung von Aktualität, Flächendeckung und Präzision. Zu den Aufgaben zählen dabei die Schaffung einer einheitlichen Raumbezugsgrundlage, die Geotopographische Landesaufnahme, die Herausgabe der Topographischen Landeskartenwerke, die Führung der Landesluftbildsammlung und die Führung des Liegenschaftskatasters, aber auch Leistungen aus den Bereichen Grundstückswertermittlung und Flächenmanagement. Des Weiteren hat die Geoinformationsverwaltung die Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nach 18 ÖbVermIngG LSA und über andere behördliche Vermessungsstellen, wie zum Beispiel Stadtvermessungsämter, Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Gemäß 2 Abs. 2 i. V. m. 1 Abs. 3

37 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen des VermGeoG LSA erteilt sie Unschädlichkeitszeugnisse und wirkt an der Durchführung des Vermögenszuordnungsgesetzes mit. Im Rahmen einer mehrstufigen Organisations- und Strukturreform wurden unter anderem die 39 örtlichen Dienststellen konsequent zentralisiert, verschlankt, prozessorientiert ausgerichtet und mit einer stufenweisen Umsetzung des im Rahmen der oben genannten Strukturreform erarbeiteten Unterbringungskonzeptes zu einer zentralen Behörde, dem LVermGeo, zusammengefasst. Die Aufgaben des LVermGeo werden zukünftig in insgesamt fünf Bereichen vier Funktionalbereiche und ein Geoleistungsbe- Personalstandsbericht 212 reich mit vier regionalen Standorten in Magdeburg, Stendal, Dessau-Roßlau und Halle (Saale) wahrgenommen. Diese oben skizzierten Aufgaben werden im LVermGeo zum von insgesamt 1.14 Bediensteten erbracht. Das entspricht etwa 2,19 Prozent des Gesamtpersonalbestandes in der Landesverwaltung (ohne Hochschulen). Der Anteil der weiblichen Bediensteten liegt zu diesem Zeitpunkt bei circa 52, Prozent. Das Durchschnittsalter beträgt 48,3 Jahre. Die Altersstruktur ist in der nachfolgenden Abbildung 3.11 dargestellt. Abb. 3.1: Anteil der weiblichen Bediensteten im Schwerpunktbereich Geoinformationsverwaltung zum % 52 % Männer Frauen Bericht der Ressorts, Stand: Januar 212 Anzahl der Personen 6 Abb. 3.11: Altersstruktur in der Geoinformationsverwaltung (Stand: ) Durchschnittsalter: 48,3 Jahre Beschäftigte Beamte Alter landeseinheitliches Bezügeverfahren, Januar

38 38 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Bestimmung des Personalbedarfs Zur Bestimmung einer angemessenen Personalausstattung ist eine Vielzahl von Kriterien von Bedeutung. Zugrunde zu legen ist die Landesfläche, da diese den Aufgabenaufwand des Vermessungs- und Geoinformationswesens prägt. Eine weitere wesentliche Orientierungsgröße ist die Bevölkerungsentwicklung. Zwar knüpfen die Aufgaben (unter anderem Vermessung von Flurstücken) zunächst an die Fläche an, Arbeitsauslöser ist aber auch die Anzahl der Rechtsgeschäfte, die vermessungstechnische Arbeiten notwendig machen. Die Anzahl der Rechtsgeschäfte entwickelt sich aber in Relation zur Bevölkerung, so dass Prognosen über die zukünftigen Einwohnerzahlen einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den zukünftig erforderlichen Personalbedarf haben. Da für den Bereich der Geoinformationsverwaltung keine Personalbedarfsberechnung vorliegt, erfolgte die Festlegung des zukünftigen Personalbedarfs zunächst auf der Grundlage eines Ländervergleichs der Stellenausstattungen im Bereich der Geoinformationsverwaltung in den Flächenländern unter Berücksichtung der genannten Kriterien. Um den unterschiedlichen Strukturen der Geoinformationserwaltung in den anderen Bundesländern hierbei Rechnung zu tragen, wurden bei der zugrundeliegenden Personalausstattung die Bediensteten des Landes und der Kommune einbezogen. Danach ergibt sich folgendes Bild: Einw. pro km² VzÄ auf 1. km² Abb. 3.12: Ländervergleich der Bediensteten der Geoinformationsverwaltung (Kommune+Land) bezogen auf die Bevölkerungsdichte (Stand: ) VzÄ (Land + Kommune) auf 1. km² Bevölkerungsdichte Einw. pro km² Bevölkerungsdichte Sachsen-Anhalt Im Ergebnis zeigt sich, dass die Bundesländer mit einer hohen Bevölkerungsdichte, wie Baden-Württemberg (3,6 Einwohner pro km²), Hessen (287, Einwohner pro km²) oder Saarland (399,2 Einwohner pro km²) mit VzÄ auf 1. km² auch über eine hohe Personalausstattung auf km² verfügen. Hingegen haben Bundesländer mit einer geringen Bevölkerungsdichte wie Mecklenburg-Vorpommern (71,5 Einwohner pro km²), Thüringen (139,6 Einwohner pro km²) und auch Bayern Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211, eigene Berechnungen (177,1 Einwohner pro km²) nur ein Verhältnis von 9248 VzÄ auf 1. km². Bei einer näheren Betrachtung der Bundesländer die neben einer geringen Bevölkerungsdichte auch mit Sachsen-Anhalt vergleichbare Strukturen ausweisen (s. Abbildung 3.13) wird deutlich, dass Sachsen-Anhalt aktuell noch eine deutlich höhere Personalausstattung ausweist.

39 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen VzÄ auf 1. km² Personalstandsbericht 212 VzÄ/ 1. Einw. 12,9,8 1,7 8,6 Abb. 3.13: Vergleich Personalausstattung (Land und Kommune) ausgewählter Flächenländer mit Sachsen-Anhalt, (Stand: ),5 6,4 4,3,2 2,1, VzÄ (Land + Kommune) auf 1. Einw. VzÄ (Land + Kommune) auf 1. km² Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211, eigene Berechnungen Ausblick Die im Personalentwicklungskonzept 211 definierte Zielzahl für das Jahr 219 leitet sich aus dem Ländervergleich und der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung ab. Die Zielzahl lässt sich allerdings wie sich aus der Personalübersicht in Tabelle 3.5 für die Geoinformationsverwaltung auf Seite 4 ergibt durch Altersabgänge allein nicht erreichen. Das Erreichen der Personalzielzahl verlangt also in der Geoinformationsverwaltung besondere Bemühungen. Damit die Geoinformationsverwaltung mit dem ihr zukünftig noch zur Verfügung stehenden Personal weiterhin leistungsfähig ist, unternimmt die Geoinformationsverwaltung bereits erhebliche Anstrengungen. Eines der zentralen Projekte hierzu ist in den nächsten Jahren die fortschreitende Digitalisierung des gesamten Datenmaterials und die Weiterentwicklung der egovernmentprozesse. So wird auf der Grundlage des AFIS-ALKIS-ATKIS-Datenmodells (AAA-Projekt) des Amtlichen deutschen Vermessungswesens der technische Neuaufbau des integrierten Gesamtsystems erfolgen. Dieses gemeinsame Vorhaben aller Bundesländer ist grundlegende Voraussetzung zur dauerhaften Versorgung der Nutzer mit Geobasisdaten. Auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (ADV) sind weitere Informationen zum AAA-Projekt abrufbar. (siehe icc/extdeu/broker.jsp?umen=a17f15-8e71-3c1-e1f3351ec231) Bereits heute können die Bürger und Bürgerinnen Sachsen-Anhalts eine Vielzahl der Leistungen der Geoinformationsverwaltung unter halt.de im Internet abrufen beziehungsweise beantragen. Durch die Umsetzung des AAA-Projektes sollen die Angebote der Geoinformationsverwaltung weiter vergrößert werden. Durch Einsatz weiterer neuer Verfahren werden zukünftig erhebliche Synergieeffekte und damit verbunden auch wesentliche Einsparpotenziale erwartet, mit denen auch der Personalbestand den Zielzahlen angepasst werden kann. Zur Realisierung einer planvollen Absicherung der in Zukunft ansteigenden Altersabgänge, der damit zusammenhängenden Sicherstellung einer dem Personalbedarf entsprechenden Personalausstattung und der noch zu realisierenden personellen Einsparungen sieht der Neueinstellungskorridor für die Geoinformationsverwaltung von 212 bis einschließlich 219 insgesamt 8 Neueinstellungen vor. Eine Übersicht zur bisherigen Entwicklung der Bedienstetenzahlen einschließlich der geplanten zukünftigen Entwicklung bis 219 kann der Tabelle 3.5 auf Seite 4 entnommen werden. VzÄ aktiv: Trotz des Personalrückgangs nach der aktuellen Personalprojektion (Tabelle 3.5) sinkt der Anteil der VzÄ aktiv, das heißt der Bediensteten die in der Geoinformationsverwaltung tatsächlich vor Ort ihre Aufgaben erfüllen, im Verhältnis zur Bevölkerung von heute,42 VzÄ je tausend Einwohner nur auf,4 VzÄ je tausend Einwohner im Jahre 219. Unter dem Gesichtspunkt der zur Aufgabenerledigung in den Dienststellen aktiven Landesbediensteten wird die Geoinformationsverwaltung in Sachsen-Anhalt insgesamt also auch in Zukunft gut aufgestellt sein. 39

40 4 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Fazit: Erfolg der Geoinformationsverwaltung beim Personalabbau In der Geoinformationsverwaltung steht die Ampel im Personalanpassungsprozess gegenwärtig noch auf rot: Reformpotenzial und Umsetzung: Mit dem angestoßenen AAA-Projekt der Geoinformationsverwaltung sollen Synergien gebildet und auch Einsparpotenziale gehoben werden. Stellung im Ländervergleich: Trotz realisierter Einsparungen verfügt die Geoinformationsverwaltung in Sachsen-Anhalt im Ländervergleich über,2 VzÄ je 1. Einwohner beziehungsweise circa 628 VzÄ mehr als der Durchschnitt der Flächenländer-West. Auch bei Berücksichtigung der unterschiedlichen Kommunalisierungsgrade in den einzelnen Bundesländern verfügt die Geoinformationsverwaltung noch über eine überproportionale Personalausstattung. Bei dem bis zum noch abzubauenden Personal handelt es sich daher vorrangig um einen strukturellen Anpassungsbedarf. Erreichen der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum : Bei einer zum zu erwartenden Personalausstattung in der Geoinformationsverwaltung von 849 VzÄ wird die Stellenzielzahl des Personalentwicklungskonzeptes von 6 Stellen um 249 VzÄ überschritten. Es besteht hier noch ein erheblicher Handlungsbedarf. Tab. 3.5: Überblick Personalstandsentwicklung in der Geoinformationsverwaltung von 27 bis 219 Berechnung der sonstigen Fluktuation: Ab 212 Durchschnitt von 27 bis 211 mit einem Faktor,75 Geoinformationsverwaltung Entwicklung d. Bediensteten Bedienstete Stand: 1.1. Altersabgänge sonstige Fluktuation Neueinstellungen Bedienstete Stand: variable Veränderungen VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Bedienstete in der Freistellungsphase p.a. aktive Bedienstete Stand: Veränderung der VzÄ Entwicklung VzÄ je TEW 2,412 2,381 2,354 2,328 2,33 2,279 2,256 2,232 2,29 2,184 2,159 2,134 2,18 VzÄ/1. Einwohner Stand: ,47,46,46,46,45,45,45,44,44,44,42,42,4 VzÄ (aktiv)/1. Einwohner,46,44,44,43,43,42,42,41,41,41,4,4,4 Millionen Einwohner VzÄ / Anzahl der Bediensteten VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Bedienstete Stand: Personalentwicklungskonzept 211; landeseinheitliches Bezügeverfahren; 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalts; eigene Berechnungen Jahr

41 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen 3.4 Personalstandsbericht 212 Schwerpunktbereich Justiz, Gerichte und Staatsanwaltschaften Aufgaben und Organisation Dem Schwerpunktbereich Justiz, Gerichte und Staatsanwaltschaften kommt im Aufbau eines demokratischen Verfassungsstaates als dritter Staatsgewalt eine besondere Rolle zu. Die Gerichte nehmen als staatliche Organe der Judikative Rechtsprechungsaufgaben wahr. Ihnen obliegt es, Streitfälle zwischen einzelnen Bürgern und Staat verbindlich zu entscheiden. Die Verfassung stattet die Richter daher mit einer sachlichen und personellen Unabhängigkeit aus, um im Sinne der Gewaltenteilung eine allein an Recht und Gesetz orientierte Rechtsprechung zu gewährleisten (Art. 2, 92 ff. GG). Das bedeutet, dass keine andere staatliche Gewalt also weder das Parlament (Legislative) noch die Regierung (Exekutive) im Einzelfall auf den Richter Einfluss nehmen oder einzelne Entscheidungen überprüfen darf. Bei den staatlichen Gerichten ist zwischen den Ordentlichen Gerichten (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgericht) den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgericht) der Finanzgerichtsbarkeit (Finanzgericht) der Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgerichte, Landessozialgericht) und der Verwaltungsgerichtsbarkeit ( Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgericht) zu unterscheiden. Daneben besteht das Landesverfassungsgericht als eigenständiges Verfassungsorgan. Von der Rechtsprechung dieser Gerichte wird der gesamte private und öffentliche Bereich des Lebens erfasst, indem sich diese auf die Zivilrechts- und Strafrechtspfle- ge, die Angelegenheiten der vorsorgenden Rechtspflege sowie die verwaltungsrechtliche, sozialrechtliche, arbeitsrechtliche und finanzrechtliche Rechtspflege erstreckt. Die Staatsanwaltschaft wird vorwiegend bei Straftaten tätig. Als Strafverfolgungsbehörde obliegt ihr die Leitung der polizeilichen Ermittlungsverfahren, die Erhebung und Vertretung der Anklage vor dem Strafgericht und die Strafvollstreckung. Zu den staatsanwaltschaftlichen Behörden in Sachsen-Anhalt gehören die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg sowie die 4 Staatsanwaltschaften an den Standorten Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau und Stendal. Um diesen verfassungsrechtlichen Aufgaben der Justiz gerecht zu werden, ist eine bedarfsgerechte Ausstattung des Schwerpunktbereiches Justiz nicht nur mit sächlichen Mitteln, sondern vor allem auch mit ausreichendem und qualifizierten Personal unverzichtbare Voraussetzung. Damit erfüllt Sachsen-Anhalt sowohl einen Verfassungsauftrag wie auch ein individuelles Grundrecht jeden einzelnen Bürgers, indem es durch eine bedarfsgerechte Ausstattung die Funktionsfähigkeit der Justiz sicherstellt. Zur Sicherstellung dieses Auftrages sind im Schwerpunktbereich Justiz zum insgesamt Bedienstete eingesetzt. Das entspricht zu diesem Zeitpunkt etwa 6,81 Prozent des Gesamtpersonalbestandes in der Landesverwaltung (ohne Hochschulen). Hiervon sind allein 641 Richter in den Gerichten und 177 Staatsanwälte in den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Das Durchschnittsalter aller Bediensteten im Schwerpunktbereich liegt bei 46,7 Jahren. Informationen zur Altersstruktur lassen sich der Abbildung 3.15 entnehmen. Beachtenswert ist, dass der Anteil der weiblichen Bediensteten am Personalbestand zum bei insgesamt circa 7,9 Prozent liegt. (siehe Abbildung 3.16) Kopfzahlen der Richter und Richterinnen 5 Abb. 3.14: Verteilung der Richter und Richterinnen auf die einzelnen Gerichtszweige (Stand ) Ordentliche Gerichtsbarkeit Verwaltungsgerichtsbarkeit Richter und Richterinnen Sozialgerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit Finanzgerichtsbarkeit Zahlen und Fakten des Ministeriums der Justiz Sachsen-Anhalt 41

42 42 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Anzahl der Personen 2 18 Abb. 3.15: Altersstruktur bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in SachsenAnhalt Stand: Durchschnittsalter: 46,7 Jahre Beschäftigte Alter Beamte landeseinheitliches Bezügeverfahren, Januar 212 Abb. 3.16: Anteil der weiblichen Bediensteten im Schwerpunktbereich Justiz, Gerichte und Staatsanwalt-schaften zum ,1 % 7,9 % Männer Frauen Bericht der Ressorts, Stand: Januar Bestimmung des Personalbedarfs Der theoretische Personalbedarf für alle Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften im richterlichen, staatsanwaltlichen und nichtrichterlichen Dienst wird auf der Grundlage eines bundesweit geltenden und angewandten mathematisch-analytischen Personalbedarfsberechnungssystems, kurz PEBB Y, ermittelt. Hierbei wurden für die verschiedenen Geschäfte (wie bspw. Zivil- und Strafprozesse, Handelsregistereintragungen, Grundbucheintragungen, Insolvenzverfahren, Mietstreitigkeiten, Erbscheine, Ordnungswidrigkeitsverfahren usw.), die in den einzelnen Dienstzweigen der jeweiligen Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften bearbeitet werden, sogenannte Basiszahlen festgelegt. Eine Basiszahl gibt dabei die durchschnittliche Bearbeitungszeit, die für die Erledigung des betreffenden Geschäftsvorfalles durch den jeweiligen Bearbeiter benötigt wird, wieder. Unter Hinzuziehung der jährlich zu ermittelnden laufbahnbezogenen Jahrsarbeitszeiten und der jeweiligen prognostizierten zukünftigen Geschäftsaufkommen wird anschließend der erforderliche Personalbedarf ermittelt. Bei der Prognose des zukünftigen Aufkommens an Geschäftsvorfällen werden sowohl die Trendentwicklung der Geschäftsvorfälle vergangener Jahre, die aufgrund von Gesetzesänderungen zu erwartenden neuen Aufgaben als auch die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt.

43 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Personalstandsbericht Ausblick Unter Berücksichtigung von PEBB Y ergibt sich für den Schwerpunktbereich Justiz, Gerichte und Staatsanwaltschaften für das Jahr 219 eine Personalausstattung in Höhe von Bediensteten. Zur Realisierung einer planvollen Absicherung künftig ansteigenden Altersabgänge und der damit zusammenhängenden Sicherstellung einer dem Personalbedarf entsprechenden Personalausstattung sowie um die Übernahme der sich in Ausbildung befindlichen Nachwuchskräften zu gewährleisten sieht der Neueinstellungskorridor für den Schwerpunktbereich von 212 bis einschließlich 219 insgesamt 322 Neueinstellungen vor. Eine Übersicht zur bisherigen Entwicklung der Bedienstetenzahlen einschließlich der geplanten zu- künftigen Entwicklung bis 219 kann der Tabelle 3.6 auf Seite 44 entnommen werden. VzÄ aktiv: Trotz des Personalrückgangs nach der aktuellen Personalprojektion (Tabelle 3.6) steigt der Anteil der VzÄ aktiv, das heißt der Bediensteten die in der Justiz tatsächlich vor Ort ihre Aufgaben erfüllen, im Verhältnis zur Bevölkerung von heute 1,36 VzÄ je tausend Einwohner sogar auf 1,38 VzÄ je tausend Einwohner im Jahre 219. Unter dem Gesichtspunkt der zur Aufgabenerledigung in den Dienststellen aktiven Landesbediensteten wird die Justiz in Sachsen-Anhalt insgesamt also auch in Zukunft gut aufgestellt sein Fazit: Erfolg des Schwerpunktbereiches Justiz, Gerichte und Staatsanwaltschaften beim Personalabbau Im Schwerpunktbereich Justiz, Gerichte und Staatsanwaltschaften steht die Ampel im Personalanpassungsprozess auf grün: Reformpotenzial und Umsetzung: Reformpotenzial ist kaum erkennbar, ggf. ist in einzelnen Bereichen länderübergreifende Zusammenarbeit denkbar. Stellung im Ländervergleich: Auch im Ländervergleich auf der Grundlage der Bundesstatistik zum wird bereits heute in Sachsen-Anhalt mit 1,5 VzÄ je 1. Einwohner eine sich den Flächenländern West (1,4 VzÄ je 1. Einwohner) vergleichbare Personalausstattung erreicht. Bei dem bis zum abzubauenden Personal handelt es sich daher vorrangig um einen demografischen Anpassungsbedarf. Erreichen der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum : Bei einer zum zu erwartenden Personalausstattung im Schwerpunktbereich Justiz, Gerichte und Staatsanwaltschaften von VzÄ wird die Stellenzielzahl des Personalentwicklungskonzepts von Stellen erreicht. 43

44 44 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Tab. 3.6: Überblick Personalstandsentwicklung im Schwerpunktbereich Justiz, Gerichte und Staatsanwaltschaften von 27 bis 219 Berechnung der sonstigen Fluktuation: Ab 212 Durchschnitt von 27 bis 211 mit einem Faktor,75 Justiz, Gerichte und Staatsanwaltschaften Entwicklung d. Bediensteten Bedienstete Stand: 1.1. Altersabgänge sonstige Fluktuation Neueinstellungen Bedienstete Stand: variable Veränderungen VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Bediensteteinder Freistellungs phase p.a. aktive Bedienstete Stand: Veränderung der VzÄ Entwicklung VzÄ je TEW 2,412 2,381 2,354 2,328 2,33 2,279 2,256 2,232 2,29 2,184 2,159 2,134 2,18 VzÄ/1. Einwohner Stand: ,32 1,34 1,36 1,39 1,4 1,41 1,41 1,42 1,42 1,42 1,41 1,41 1,4 VzÄ (aktiv)/1. Einwohner 1,3 1,31 1,33 1,36 1,36 1,36 1,36 1,36 1,36 1,37 1,37 1,37 1,38 Millionen Einwohner VzÄ / Anzahl der Bediensteten VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Bedienstete Stand: Personalentwicklungskonzept 211; landeseinheitliches Bezügeverfahren; 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalts; eigene Berechnungen Schwerpunktbereich Justizvollzug Aufgaben und Organisation Der Zweck von Strafe ist: Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne), Abschreckung potenzieller Anderer (Generalprävention) und die Spezialprävention. Letztere wird bei verhängten Freiheitsstrafen durch den Justizvollzug geleistet. Die Behandlung und Resozialisierung der Gefangenen sowie der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten bilden die Ziele sowie den gesetzlichen Auftrag im Justizvollzug und zugleich den Rahmen für die notwendigen finanziellen und personellen Aufwendungen. Der ebenso massive wie gerechtfertigte Eingriff in die Lebensführung eines Menschen, den die Freiheitsstrafe darstellt, fordert vom Staat, dass er den Verurteilten sachgerecht auf ein Leben in Freiheit vorbereitet und ihn soweit möglich Jahr

45 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Personalstandsbericht 212 befähigt, den Einflüssen, die zu seiner Straffälligkeit geführt haben, zu widerstehen. Die im Strafvollzug tätigen Bediensteten schützen die Allgemeinheit also nicht nur während der Haft. Sie tragen durch ihre Arbeit mit den Gefangenen auch darüber hinaus zum Schutz der Bevölkerung bei, wenn der Gefangene seine Strafe verbüßt hat. Eine gelungene Resozialisierung ist der beste Opferschutz. für Gefangene mit besonderen Schwierigkeiten wie beispielsweise die Alphabetisierungskurse für Analphabeten) sowie qualifizierende Maßnahmen (schulische und berufliche Aus- und Fortbildungsmaßnahme). Hierbei werden die qualifizierenden und die beschäftigungsorientierten Maßnahmen durch den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (LBBG) wahrgenommen. Diese vielfältigen, scheinbar unüberbrückbar gegenüberstehenden Aufgaben des Justizvollzuges zu erfüllen, ist für die Verantwortlichen ein ständiger Balanceakt. So muss zum Beispiel der Schutz der Allgemeinheit in den Fällen, in denen vom jeweiligen Verurteilten eine besondere Gefahr ausgeht, ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt werden. Gegenwärtig bestehen zur Erfüllung der Aufgaben im Justizvollzug im Land Sachsen-Anhalt vier Justizvollzugsanstalten, eine Jugendstrafvollzugsanstalt und eine Jugendarrestanstalt: Für eine erfolgreiche Resozialisierung von entscheidender Bedeutung sind die soziostrukturellen und die sozialintegrativen Rahmenbedingungen und Gestaltungselemente, das heißt die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung des Vollzuges. Hierfür sind gut ausgebildete Bedienstete der verschiedenen Laufbahnen, die ihre spezifischen Aufgaben sorgfältig, pflichtbewusst und mit Engagement erfüllen, ebenso unerlässliche Voraussetzung wie eine breite Palette von Angeboten für die Behandlung und Betreuung der Gefangenen. Zu den umfassenden und vielfältigen Behandlungsangeboten gehören verhaltensändernde Maßnahmen (Soziales Training, Anti-Gewalt-Training, Schuldner- und Suchtberatung), unterstützende Angebote (Maßnahmen die Justizvollzugsanstalt Burg die Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau (einschließlich Außenstelle Magdeburg) die Justizvollzugsanstalt Halle (einschließlich Nebenstelle) der Justizvollzugsanstalt Volkstedt (einschließlich Außenstelle Naumburg) die Jugendanstalt Raßnitz und die Jugendarrestanstalt in Halle. Vor dem Hintergrund weiter sinkender Gefangenenzahlen und angesichts zurückgehender Bevölkerungszahlen (siehe Abbildung 3.17) hat die Landesregierung beschlossen, in den nächsten sechs Jahren SachsenAnhalts Justizvollzugslandschaft neu zu ordnen. Es werden danach nur noch drei Standorte in Burg, in Halle und in Raßnitz bestehen, wobei die Sicherungsverwahrung weiter in Burg vollzogen werden soll. Anzahl Gefangene Mio. Einw. 3. 2,55 2, , , , ,3 5 2,25 2, Bevölkerung durchschnittliche Gefangenenanzahl Zur Sicherstellung dieser Aufgaben sind in den derzeitigen Einrichtungen des Justizvollzuges zum insgesamt 1.19 Bediensteten tätig. Das entspricht zu diesem Zeitpunkt etwa 2,36 Prozent des Gesamtpersonalbestandes in der Landesverwaltung (ohne Hochschulen). Das Durchschnittsalter der Bediensteten im Justizvollzug liegt bei 47,6 Jahre. Informationen zur Altersstruktur und dem Anteil der weiblichen lassen sich aus Abbildung 3.18 und Abbildung 3.19 entnehmen Abb. 3.17: Entwicklung der durchschnittlichen Gefangenenanzahl und der Bevölkerungszahlen in Sachsen-Anhalt von 24 bis 211 Angaben für 24 bis 29 aus: Drucksache 5/2398 vom des Landtages von Sachsen-Anhalt, 5. Wahlperiode, Antwort zur KA 5/712; Angaben für 21, Durchschnittswert aus: Statistisches Bundesamt: Rechtspflege - Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten nach ihrer Unterbringung auf Haftplätze des geschlossenen und offenen Vollzuges, jeweils zu den Stichtagen 31. März, 31. August und 3. November eines Jahres. Stand: ; Angaben für 211 aus Jahresvollzugsstatistik in: Der in Abbildung 3.19 für den Justizvollzug ausgewiesene geringe Anteil der weiblichen Bediensteten am Personalbestand zum von circa 31,4 Prozent gegenüber anderen Bereichen in der Landesverwaltung ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass die weiblichen Gefangenen im Regelfall ihre Haftstrafe nicht in SachsenAnhalt verbüßen. 45

46 46 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Anzahl der Personen 7 Abb. 3.18: Altersstruktur im Justizvollzug von Sachsen-Anhalt (Stand: ) Durchschnittsalter: 47,6 Jahre Beschäftigte Alter Beamte landeseinheitliches Bezügeverfahren, Januar 212 Abb. 3.19: Anteil der weiblichen Bediensteten im Schwerpunktbereich Justizvollzug zum ,4 % 68,6 % Männer Frauen Bestimmung des Personalbedarfs Zentrale Orientierungsgröße für die Bestimmung des zukünftigen Personalbedarfs im Justizvollzug ist die Gefangenenzahl. Zur Bestimmung der zukünftig zu erwartenden Anzahl der Gefangenen im Rahmen der Prognose ist neben linearen Trendfortschreibungen die Entwicklung der Bevölkerungszahl ein weiterer wesentlicher Ansatzpunkt. Im langfristigen Trend zeichnet sich eine Entwicklung ab, wonach für die Prognose der Gefangenenzahlen in der Zukunft ein Schlüssel von,9 Gefangenen je 1. Einwohner unterstellt werden kann. Daher wird eine tendenziell sinkende Einwohnerzahl zumindest langfristig zu einer Verringerung der Zahl der Straftäter und damit zu geringeren Belegungszahlen in den Justizvollzugsanstalten des Landes führen, was die Möglichkeit zur Personaleinsparung eröffnet (siehe Abbildung 3.2). Ausgehend von der ermittelten Gefangenenzahl wird zur Berechnung des Personalbedarfs ein Personalschlüssel verwendet, dem die benötigte Anzahl von Bediensteten pro 1 Gefangene zugrunde gelegt wird. Bericht der Ressorts, Stand: Januar 212

47 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Anzahl Gefangene 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Mio. Einw , , , , , , , 212 Personalstandsbericht Bevölkerung (Prognose) Abb. 3.2: Prognose der zukünftigen Gefangenenzahlen in SachsenAnhalt 219 prognostizierte Gefangenenanzahl 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt, eigene Berechnungen Anzahl Bediensteter zu 1 Gefangenen 8 Abb. 3.21: Ländervergleich zur Personalausstattung im Justizvollzug (Stand: 29) Zielwert für Anzahl von Bediensteten zu 1 Gefangenen Durchschnittswert Flächenländer Anzahl von Bediensteten zu 1 Gefangenen in 22 Dabei ist ebenso wie bei anderen Behörden oder Wirtschaftsunternehmen zu berücksichtigen, dass es auch für den Betrieb von Justizvollzugsanstalten unabhängig von der Belegungsfähigkeit, dem Gefangenenbestand und damit der Größe der jeweiligen Anstalt eines Mindestbesatzes an Personal bedarf. Das heißt, das beispielsweise bei einer Anstalt mit einer Belegungsfähigkeit von 4 Gefangenen für die Verwaltung und Versorgung der Gefangenen nur geringfügig mehr Personal benötigt wird als bei einer Anstalt mit einer Belegungsfähigkeit von 2 Gefangenen. Nach bundesweiten Erfahrungen lassen sich An- Statistik des Europarates im Bereich des Strafvollzuges, SPACE I - Vollzugspersonal (Stichtag ) stalten mit einer Belegungsfähigkeit von 5 bis 7 Gefangenen am wirtschaftlichsten betreiben. Auch die baulichen Strukturen und die sicherheitstechnische Ausstattung haben einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den Personalbedarf. So müssen beispielsweise in Anstalten, die nur in geringem Umfang mit moderner Sicherheitstechnik ausgestattet sind, diese Defizite durch einen höheren Personaleinsatz kompensiert werden. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ist im Rahmen eines durchgeführten Ländervergleiches eine Bemessungsgrundlage von 54 Bediensteten je 1 Gefangene festgelegt worden. (siehe Abbildung 3.21). Der Personal- beziehungsweise Stellenschlüssel, der sich über die Erfahrungen und Erkenntnisse von Jahrzehnten in den alten Bundesländern entwickelt hat, stellt auch für den Justizvollzug Sachsen-Anhalt die verbindliche Berechnungsgrundlage für den Personalbedarf dar. 47

48 48 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Ausblick Tab. 3.7: Überblick Personalstandsentwicklung im Justizvollzug von 27 bis 219 Berechnung der sonstigen Fluktuation: Ab 212 Durchschnitt von 27 bis 211mit einem Faktor,75 Justizvollzug Entwicklung d. Bediensteten Bedienstete Stand: 1.1. Altersabgänge sonstige Fluktuation Neueinstellungen Bedienstete Stand: variable Veränderungen VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: ,18 Bediensteteinder Freistellungsphase p.a. aktive Bedienstete Stand: Veränderung der VzÄ Entwicklung VzÄ je TEW 2,412 2,381 2,354 2,328 2,33 2,279 2,256 2,232 2,29 2,184 2, VzÄ/1. Einwohner Stand: ,49,48,49,49,49,48,47,46,45,44,44,44,43 VzÄ (aktiv)/1. Einwohner,49,48,49,49,48,48,46,45,44,44,43,43,43 Millionen Einwohner VzÄ / Anzahl der Bediensteten VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Jahr Bedienstete Stand: Personalentwicklungskonzept 211; landeseinheitliches Bezügeverfahren; 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalts; eigene Berechnungen Unter Zugrundelegung des Personalschlüssels und der prognostizierten Entwicklung der Gefangenenzahlen ergibt sich für den Justizvollzug in Sachsen-Anhalt eine Personalausstattung zum in Höhe von 965 Bediensteten. In der aktuell vorgestellten Reform des Justizvollzugs werden derzeit die Grundlagen für zukunftsfeste Strukturen geschaffen. Durch die Realisierung von modernen Haftanstalten soll mehr Resozialisierung, mehr Sicherheit im Strafvollzug und einen effektiver Personaleinsatz ermöglicht werden. Geplant ist, den halleschen Standort Wilhelm-Busch-Straße auszubauen und dort bis zum Jahr 217 zusätzlich einen Erweiterungsneubau zu errichten. Die Vollzugsstandorte Halle-Kirchtor, Volkstedt, Naumburg, Magdeburg und Dessau-Roßlau will die Landesregierung im Gegenzug aufgeben Naumburg bereits in diesem Jahr, Magdeburg möglichst 213, die anderen Standorte dann voraussichtlich 218. Mit dieser Neuordnung reduziert sich der Personalbedarf für den Justizvollzug. Als einer der ersten Schwerpunktbereiche in der Landesverwaltung hat er damit nicht nur die notwendigen Schritte unternommen, um die Zielzahlen des Personalentwicklungskonzept 211 zu realisieren, sondern sich auch für die Umsetzung dieser Reform, für die Modernisierung des Strafvollzuges und für die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 211 zur Sicherungsverwahrung personelle Kapazitäten geschaffen. Zur Realisierung einer planvollen Absicherung künftig ansteigender Altersabgänge und der damit zusammenhängenden Sicherstellung einer dem Personalbedarf

49 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen entsprechenden Personalausstattung sowie der Gewährleistung einer Übernahme der sich in Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte sieht der Neueinstellungskorridor im Personalentwicklungskonzept 211 für den Justizvollzug von 212 bis einschließlich 219 insgesamt 175 Neueinstellungen vor. Eine Übersicht zur bisherigen Entwicklung der Bedienstetenzahlen einschließlich der geplanten zukünftigen Entwicklung bis 219 kann der Tabelle 3.7 auf Seite 48 entnommen werden. Personalstandsbericht 212 VzÄ aktiv: Trotz des Personalrückgangs nach der aktuellen Personalprojektion (Tabelle 3.7) sinkt der Anteil der VzÄ aktiv, das heißt der Bediensteten die im Justizvollzug tatsächlich vor Ort ihre Aufgaben erfüllen, im Verhältnis zur Bevölkerung von heute,48 VzÄ je tausend Einwohner nur auf,43 VzÄ je tausend Einwohner im Jahre 219. Unter dem Gesichtspunkt der zur Aufgabenerledigung in den Dienststellen aktiven Landesbediensteten wird der Justizvollzug in Sachsen-Anhalt insgesamt also auch in Zukunft gut aufgestellt sein Fazit: Erfolg des Justizvollzuges beim Personalabbau Im Schwerpunktbereich Justizvollzug steht die Ampel im Personalanpassungsprozess auf grün: Reformpotenzial und Umsetzung: Mit der Umsetzung der Justizvollzugsreform 212 ist insoweit das Reformpotenzial ausgeschöpft. Stellung im Ländervergleich: Auch im Ländervergleich auf der Grundlage der Bundesstatistik zum wird bereits heute in Sachsen-Anhalt mit,5 VzÄ je 1. Einwohner eine mit den Flächenländern West (,4 VzÄ je 1. Einwohner) vergleichbare Personalausstattung erreicht. Bei dem bis zum abzubauenden Personal handelt es sich daher vorrangig um einen demografischen Anpassungsbedarf. Erreichen der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum : Bei einer zum zu erwartenden Personalausstattung im Justizvollzug von 97 VzÄ wird die Stellenzielzahl des Personalentwicklungskonzeptes von 977 Stellen voraussichtlich erreicht. 3.6 Schwerpunktbereich Finanzverwaltung Aufgaben und Organisation Die Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt leistet als die Einnahmeverwaltung des Landes einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung und Verbesserung des Landeshaushaltes, indem sie die finanzielle Grundlage des Haushaltes sichert. So konnte das Land in 211 insgesamt circa 5,17 Milliarden Euro Steuereinnahmen verzeichnen. In dieser Summe ist der Anteil am Umsatzsteueraufkommen, das Sachsen-Anhalt nach Art. 17 Grundgesetz zusteht, bereits einbezogen. Die genannten Steuereinnahmen entsprechen etwa 51,4 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens für das Jahr 211. Die wichtigsten Serviceeinheiten innerhalb der Finanzverwaltung sind, mit insgesamt Bediensteten (Stand: ), die Finanzämter als Ortsbehörden. Zentrale Aufgabe der Finanzämter ist die Erhebung und Festsetzung der Steuern (insbesondere Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Kfz-Steuer, Körperschaftssteuer und ähnliches). Von besonderer Bedeutung zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung ist die Automationsunterstützung bei der dialog- und risikoorientierten Fallbearbeitung. Hierbei werden die Steuererklärungen der jeweiligen Bürger unter Einsatz von steuerspezifischen Softwareprogrammen bearbeitet und geprüft. Mit Hilfe der dabei eingesetzten programmgesteuerten sogenannten Risikofilter, werden IT-gestützt risikoträchtige und besonders prüfungswürdige Steuerveranlagungsfälle ermittelt. Im Rahmen des Personalanpassungsprozesses ist der Einsatz dieser maschinellen Risikomanagementsysteme der Schlüssel dafür, eine ordnungsgemäße und effiziente Steuerverwaltung gewährleisten zu können. So konnten durch die Finanzbeamten in den Finanzämtern die nachfolgenden Steueraufkommen von 27 bis 211 realisiert werden: 49

50 5 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Tab. 3.8: Steueraufkommen in den Finanzämtern von 27 bis 211 Jahr Steueraufkommen in den Finanzämtern in Millionen Euro Anzahl der Beschäftigten in den Finanzämtern Steueraufkommen je Beschäftigter in Millionen Euro , , , , ,35 Ministerium der Finanzen Der im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes 211 ausgewiesene Schwerpunktbereich Finanzverwaltung umfasst neben den Finanzämtern auch die Oberfinanzdirektion Magdeburg selbst sowie die unter ihrem Dach zusammengefasste Bezügeverwaltung und Landeshauptkasse. 8,2 Prozent des Gesamtpersonalbestandes in der Landesverwaltung (ohne Hochschulen). Das Durchschnittsalter der Bediensteten in der Finanzverwaltung beträgt 46,7 Jahre. Informationen zur Altersstruktur und dem Anteil der weiblichen Beschäftigten lassen sich aus Abbildung 3.22 und Abbildung 3.23 entnehmen. Zur Sicherstellung dieser Aufgaben verfügte die Finanzverwaltung zum insgesamt über ein Personalvolumen von 4.37 Bediensteten. Das entspricht etwa Beachtenswert ist, dass im Schwerpunktbereich Finanzverwaltung der Anteil der weiblichen Bediensteten am Personalbestand zum bei insgesamt circa 77,4 Prozent liegt. Anzahl der Personen 25 Abb. 3.22: Altersstruktur in der Finanzverwaltung (Stand: ) Durchschnittsalter: 46,7 Jahre Beschäftigte Alter Beamte landeseinheitliches Bezügeverfahren, Januar 212 Abb. 3.23: Anteil der weiblichen Bediensteten im Schwerpunktbereich Finanzverwaltung zum ,6 % 77,4 % Männer Frauen Bericht der Ressorts, Stand: Januar 212

51 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Personalstandsbericht Bestimmung des Personalbedarfs Der Personalbedarf der Finanzämter, mit aktuell Bediensteten der personalintensivste Teil der Finanzverwaltung, wird auf der Grundlage einer jährlich aktualisierten bundeseinheitlichen Personalbedarfsberechnung (PersBB) ermittelt, die an die Zahl der zu bearbeitenden Vorgänge und der dafür erforderlichen Bearbeitungszeit anknüpft. Auf diese Weise wird unter anderem sowohl die Bevölkerungsentwicklung als auch die Entwicklung aufgrund geänderter Steuergesetzgebung berücksichtigt. nalbedarfsberechnung nur anteilig zu eigen machen, wird die Personalbedarfsberechnung bei der künftigen Personalausstattung der Steuerverwaltung nur zu 95 Prozent zugrunde gelegt. Externe Einflüsse, wie zum Beispiel die Wirtschaftsentwicklung, die langfristige demografische Bevölkerungsentwicklung sowie die Optimierung der internen Betriebsabläufe durch die geschilderte dialog- und risikoorientierte Fallbearbeitung haben als Einflussfaktoren bei der Personalbedarfsberechnung zu sinkenden Personalbedarfszahlen in den Finanzämtern geführt. Auch zukünftig ist, unter Berücksichtigung der weiteren Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt, von weiter absinkenden Personalbedarfszahlen auszugehen. Der Bedarf der zentralen Kassen- und Bezügeverwaltung orientiert sich grundsätzlich am Personalbestand der Landesverwaltung, der sich im Zeitraum bis 22 deutlich verringern wird und auch bei der Bezügebearbeitung im weiteren Sinne (Bezüge, Beihilfe, Trennungsgeld, Aufgaben der Zahlbarmachung etc.) zu einer Verringerung der Fallzahlen führen wird. Dem ist allerdings gegenüberzustellen, dass in den kommenden Jahren mit einem erheblichen Anstieg der Zahl der Pensionsempfänger zu rechnen sein wird. So bildete auch die zur zukunftsfähigen Gestaltung der Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt von der Landesregierung am beschlossene regionale Neustrukturierung der Finanzämter eine wesentliche Einflussgröße bei der Festlegung der Zielzahlen. Kernelement dieser Neustrukturierung war die Reduzierung der Anzahl der Finanzamtsstandorte von 21 auf 14, was zugleich auch eine Reduzierung der Personalbedarfszahlen als Ziel hatte. Der Bedarf innerhalb der zentralen Kassenverwaltung des Landes richtet sich grundsätzlich nach dem Volumen der Zahlungsverpflichtungen der Dienststellen in der Landesverwaltung und ist daneben unter anderem auch von der Entwicklung der Gesamtwirtschaftslage und der daraus resultierenden Zahlungskraft von Bevölkerung und Wirtschaft geprägt. Bei der Ermittlung der Zielzahlen für das Personalentwicklungskonzept 211 für den Bereich der Finanzämter wurde diese auf bundeseinheitlichen Kriterien beruhende Personalbedarfsberechnung (Prognosezeitraum bis 218) entsprechend berücksichtigt und bis zum Jahr 225 entsprechend fortgeschrieben. Da die beteiligten Bundesländer sich insgesamt die Ergebnisse der Perso- Auch ein Ländervergleich der Steuerverwaltungen (Finanzämter) weist nach, dass Sachsen-Anhalt in seinen Finanzämtern eine mit den Flächenländern West vergleichbare Personalausstattung hat. (siehe Abbildung 3.24) Unter Berücksichtigung dieser Einflussfaktoren wurde für den Bereich der zentralen Bezüge- und Kassenverwaltung eine Reduzierung des Personalbestandes entsprechend des Rückgangs des Gesamtpersonalbestandes angenommen. Aufgrund des dargestellten Aufgabenzuschnittes wird für die Oberfinanzdirektion Magdeburg eine Reduzierung des VzÄ je 1. Einw. 2, Abb. 3.24: Personallage der Steuerverwaltung Stand 211 1,8 1,6 1,4 1,2 1,,8,6,4,2, VzÄ je 1. Einw. Durchschnittswert Flächenländer West Ministerium der Finanzen 51

52 52 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Stellenbestandes entsprechend des Rückganges des Gesamtpersonalbestandes innerhalb seines Geschäftsbereiches und innerhalb der Landesverwaltung angenommen. Ein Vergleich der Personalausstattungen der Länder im Bereich der Finanzverwaltung zum ergab, dass die Finanzverwaltung Sachsen-Anhalts mit ihrem aktuellen Personalbestand bereits auf einem guten Weg ist. Danach ergibt sich für den gesamten Schwerpunktbereich der Finanzverwaltung zum eine Personalausstattung in Höhe von 3.57 Bediensteten. VzÄ je 1. Einw. 1,8 Abb. 3.25: Vergleich der Personalausstattungen der Flächenländer in der Finanzverwaltung zum ,6 1,4 1,2 1,,8,6,4,2, VzÄ je 1. Einw. Durchschnittswert Flächenländer West Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, Ausblick Zur Realisierung einer planvollen Absicherung zukünftig ansteigender Altersabgänge und der damit zusammenhängenden Sicherstellung einer dem Personalbedarf entsprechenden Personalausstattung, sowie um die Übernahme der sich in Ausbildung befindlichen Nachwuchskräften zu gewährleisten, sieht der Neueinstellungskorridor für die Finanzverwaltung von 212 bis einschließlich 219 insgesamt 295 Neueinstellungen vor. Bei der Bemessung dieses Neueinstellungskorridors im Personalentwicklungskonzept 211 wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Finanzverwaltung in den vergangenen Jahren als Ausbildungsbehörde deutlich überproportional mit dem Wechsel von Bediensteten in andere Teile der Landesverwaltung konfrontiert war und davon auszugehen ist, dass sich diese Tendenz mittelfristig fortsetzen wird. Eine Übersicht zur bisherigen Entwicklung der Bedienstetenzahlen einschließlich der geplanten zukünftigen Entwicklung bis 219 kann der Tabelle 3.9 entnommen werden. VzÄ aktiv: Trotz des Personalrückgangs nach der aktuellen Personalprojektion (Tabelle 3.9) steigt der Anteil der VzÄ aktiv, das heißt der Bediensteten die in der Finanzverwaltung tatsächlich vor Ort ihre Aufgaben erfüllen, im Verhältnis zur Bevölkerung von heute 1,53 VzÄ je tausend Einwohner sogar auf 1,59 VzÄ je tausend Einwohner im Jahre 219. Unter dem Gesichtspunkt der zur Aufgabenerledigung in den Dienststellen aktiven Landesbediensteten ist die Finanzverwaltung für die Zukunft gut aufgestellt. In einer wahrscheinlich ins Leben zu rufenden Föderalismuskommission III von Bund und Ländern, deren Auftrag es wäre, einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des föderalen Finanzausgleichssystems mit Wirkung ab 22 zu erarbeiten, wird von Sachsen-Anhalt darauf gedrungen werden, dass der Vorschlag einer einheitlichen Bundessteuerverwaltung wieder auf die Tagesordnung kommt. Die Bündelung der Finanzverwaltungen der 16 Länder in einer zentralen Bundessteuerverwaltung, die dann so viele Finanzbeamte beschäftigt wie nötig sind, um Steuergerechtigkeit flächendeckend durchzusetzen, wäre zu begrüßen. Bei einer Verlagerung der Steuerverwaltung auf den Bund würde der Grundsatz gelten, dass das Personal der Aufgabe folgt.

53 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Tab. 3.9: Personalstandsbericht 212 Überblick Personalstandsentwicklung in der Finanzverwaltung von 27 bis 219 Berechnung der sonstigen Fluktuation: Ab 212 Durchschnitt von 27 bis 211mit einem Faktor,75 Finanzverwaltung Entwicklung d. Bediensteten Bedienstete Stand: 1.1. Altersabgänge sonstige Fluktuation Neueinstellungen Bedienstete Stand: variable Veränderungen VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Bediensteteinder Freistellungsphase p.a. aktive Bedienstete Stand: Veränderung der VzÄ Entwicklung VzÄ je TEW 2,412 2,381 2,354 2,328 2,33 2,279 2,256 2,232 2,29 2,184 2,159 2,134 2,18 VzÄ/1. Einwohner Stand: ,65 1,64 1,62 1,64 1,65 1,65 1,65 1,66 1,65 1,64 1,62 1,61 1,59 VzÄ (aktiv)/1. Einwohner 1,61 1,6 1,57 1,57 1,55 1,53 1,53 1,53 1,55 1,57 1,58 1,59 1,59 Millionen Einwohner VzÄ / Anzahl der Bediensteten VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Bedienstete Stand: Personalentwicklungskonzept 211; landeseinheitliches Bezügeverfahren; 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalts; eigene Berechnungen Fazit: Erfolg der Finanzverwaltung beim Personalabbau Im Schwerpunktbereich Finanzverwaltung steht die Ampel im Personalanpassungsprozess auf gelb: Reformpotenzial und Umsetzung: Mit der Finanzamtsstrukturreform ist auf Ebene der Finanzämter das Reformpotenzial weitgehend ausgeschöpft. Durch technischen Fortschritt und Vereinfachungen im Steuerrecht sind hier gegebenenfalls weitere Einsparpotenziale zu erschließen. Für den Aufgabenbestand der Oberfinanzdirektion Magdeburg werden gegenwärtig Externalisierungen (Landesrechenzentrum) geprüft. Gleichzeitig bietet sich die Oberfinanzdirektion als noch besser zu nutzender Standort für Shared Services in der Landesverwaltung an. Weiterhin bleiben Entscheidungen einer Föderalismuskommission III zur Bundessteuerverwaltung abzuwarten. Stellung im Ländervergleich: Im Ländervergleich auf der Grundlage der Bundesstatistik zum wird bereits heute in Sachsen-Anhalt mit 1,6 VzÄ je 1. Einwohner eine mit den Flächenländern West (1,5 VzÄ je 1. Einwohner) vergleichbare Personalausstattung erreicht. Bei dem bis zum abzubauenden Personal handelt es sich daher vorrangig um einen demografischen Anpassungsbedarf. Erreichen der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum : Bei einem zum zu erwartenden Personalbestand in der Finanzverwaltung von VzÄ wird die Stellenzielzahl des Personalentwicklungskonzeptes 211 von Stellen um 29 VzÄ überschritten. Es besteht daher noch Handlungsbedarf. Jahr 53

54 54 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen 3.7 Schwerpunktbereich Schule Aufgaben und Organisation Personal in VzÄ VzÄ auf 1. Schüler Abb. 3.26: Ländervergleich der Personalausstattung an Allgemein- und Berufsbildenden Schulen zum Gesamtpersonal im öffentlichen Dienst in VzÄ Personal in den Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen im Landesbereich in VzÄ Personal des öffentlichen Dienstes im Landesbereich in VzÄ (insgesamt) Personal an Allgemein- und Berufsbildenden Schulen in VzÄ je 1. Schüler In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 874 öffentliche Schulen. Diese gliedern sich in 55 Grundschulen, 155 Sekundarschulen, 66 Gymnasien, zwei Schulen des 2. Bildungsweges, sechs Gesamtschulen, eine Sportschule sowie 112 Förderschulen und 27 Berufsbildende Schulen9. Die Schülerinnen und Schüler dieser Schulen werden nach dem Bildungsauftrag der jeweiligen Schulen unterrichtet und ausgebildet. Maßgeblich für die Schulstruktur ist die Schulentwicklungsplanung (SEPL). Gemäß 22 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt soll die Schulentwicklungsplanung die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes im Lande bilden und den Planungsrahmen für einen auch langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen. Zu beachten sind bei der Schulentwicklungsplanung Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211 insbesondere raumordnerische Anforderungen an Schulstandorte, Anforderungen an Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche sowie die Mindestgröße von Schulen. Beim Land waren als Lehrerinnen und Lehrer sowie Pädagogische Mitarbeiter/-innen zum Jahresbeginn 212 insgesamt Bedienstete beschäftigt. Bei Landesbediensteten entspricht dies einem Anteil von mehr als 4 Prozent am Gesamtpersonal (ohne Hochschulen). Das Durchschnittsalter der Bediensteten an den Allgemeinbildenden Schulen liegt bei 51,7 Jahren. Beachtenswert ist, dass der Anteil der weiblichen Bediensteten am Personalbestand in diesem Bereich zum bei circa 91,2 Prozent liegt (siehe Abbildung 3.28). 9 Jahresrückblick des LVwA 211

55 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Schüler je 1. Einw. Personalstandsbericht 212 Personal je 1. Schüler in VzÄ Verhältnis Schüler je 1. Einw. Personal an Allgemein- und Berufsbildenden Schulen in VzÄ je 1. Schüler 8,8 % Abb. 3.27: Verhältnis von Schüler je 1. Einwohner zu Personal in VzÄ an allgemein- und berufsbildenden Schulen je 1. Schüler im Ländervergleich Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211 Abb. 3.28: Anteil der weiblichen Bediensteten in den Allgemeinbildenden Schulen ,2 % Männer Frauen Bericht der Ressorts, Stand: Januar Bestimmung des Personalbedarfs Der Lehrkräftebedarf wird nach Maßgabe der Schülerzahl, deren Entwicklung, der Stundentafel, den schulorganisatorischen Parametern der Schulentwicklungsplanung, dem Umfang der Lehrverpflichtung von Lehrerinnen und Lehrern (Wochenstundenzahl) sowie dem Umfang von Anrechnungsstunden bestimmt. Schulentwicklungsplanung, Stundentafel, Wochenstundenzahl und Anrechnungsstunden sind in der Natur der Sache liegend für Entscheidungen des Landes schneller zugänglich als die Entwicklung der Schülerzahlen. Entsprechend der politischen Schwerpunktsetzung ist nach dem Personalentwicklungskonzept 211 vorgesehen, den Bereich der Allgemeinbildenden Schulen im Bundesvergleich deutlich überproportional auszustatten. Deshalb wird für Sachsen-Anhalt dem Gutachten zur Strategischen Steuerung des Haushaltes von Sachsen-Anhalt folgend auch mittel- und langfristig eine Ausstattung mit Lehrkräften angestrebt, die 15 Prozent des Durchschnitts der Flächenländer West entspricht. Gegenwärtig beträgt der Ausstattungsgrad 13,1 Prozent ohne Berücksichtigung der Pädagogischen Mitarbeiter/-innen. (Stand: Schuljahr 21/211) Unter Einbeziehung dieses Personals steigt der Ausstattungsgrad auf 149,6 Prozent. Der Ausstattungsgrad von Lehrkräften wird auch mittels der sogenannten Schüler-Lehrer-Relation dargestellt, das heißt es wird bestimmt, wie viele Schüler ein Lehrer im Durchschnitt zu unterrichten hat. Dieses ist je nach Schulform unterschiedlich. Über alle Schulformen im Bereich der Allgemeinbildenden Schulen hinweg kommen nach der hierzu von der Kultusministerkonferenz für das Schuljahr 21/211 veröffentlichten Statistik in Sachsen- 55

56 56 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Anhalt 11,3 Schülerinnen und Schüler auf einen Lehrer, während es im Durchschnitt der Flächenländer insgesamt in diesem Jahr 14,4 Schülerinnen und Schüler waren. Der Durchschnitt der Flächenländer West beträgt 14,7. Abbildung 3.29 gibt einen Überblick über die Schüler-LehrerRelation der einzelnen Bundesländer. Sie stellt darüber hinaus dar, dass Sachsen-Anhalt neben Thüringen als einziges Bundesland über Pädagogische Mitarbeiter/innen verfügt, die die Lehrerinnen und Lehrer bei der Bewältigung des Schulalltags zusätzlich unterstützen. Der vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft erstellte Bildungsmonitor 212 untersucht und bewertet die Leistungsfähigkeit der Bildungssysteme in den einzelnen Bundesländern anhand von etwa 11 Indikatoren, die in 13 Handlungsfeldern zusammengefasst werden. In der Gesamtbetrachtung des Bildungsmonitors 212 nimmt Sachsen-Anhalt den 6. Rang ein. Das Handlungsfeld Be- treuungsbedingungen, in dem Sachsen-Anhalt auf Grund der sehr guten Betreuungsrelationen insbesondere im Schulbereich einen bundesweiten Spitzenplatz einnimmt, wirkt sich entscheidend auf das Gesamtergebnis der Studie aus. Ließe man dieses Handlungsfeld außer Acht, würde Sachsen-Anhalt auf den 12. Rang absinken. Da sich gerade die Schüler-Lehrer-Relation in den kommenden Jahren im Zuge des Personalabbaus verschlechtern wird, besteht im Umkehrschluss bei den anderen Handlungsfeldern weiterer Verbesserungsbedarf, um einen insgesamt vorderen Rang zu behalten. Ein weiterer im Bildungsmonitor 212 betrachteter Indikator war der Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Schulabgängern ( Abbrecherquote ). Hierbei nimmt Sachsen-Anhalt mit einem Wert von 11,7 den 15. Rang ein. Der Bundesdurchschnitt liegt bei einem Wert von 6,1. Die in Abbildung 3.3 dargestellte Auswertung der KMK aus dem Jahr 21 bestätigt die Studie. Schüler je Lehrer 16 Abb. 3.29: Vergleich der SchülerLehrer-Relation der Flächenländer mit und ohne Berücksichtigung der pädagogischen Mitarbeiter/-innen (Nur Sachsen-Anhalt und Thüringen) Schüler je Lehrer (Schüler-Lehrer-Relation) Schüler je Anzahl Lehrkräfte einschließlich Pädagogischer Mitarbeiter (nur ST und TH) Schüler-Lehrer-Relation im Durchschnitt der Flächenländer Das Statistische Bundesamt stellt in seiner Studie Schulen auf einen Blick aus Jahr 212 fest, dass annähernd sechs von zehn Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss im Abgangsjahr 21 von Förderschulen stammten. Im Bundesländervergleich wird deutlich, dass in allen ostdeutschen Bundesländern der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss überdurchschnittlich hoch ist. In Mecklenburg-Vorpommern verließen 14 Prozent eines Jahrgangs die allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss, für Sachsen-Anhalt lag dieser Wert bei 13 Prozent. Die überdurchschnittlichen Werte der ostdeutschen Bundesländer können auf überdurchschnittlich hohe Anteile von Schülerinnen und Schülern an Förderschulen an der Gesamtschülerzahl zurückgeführt werden. Zu berücksichtigen ist dabei aber auch, dass die Kennzahl diejenigen Schüle- KMK Statistik Schuljahr 21/211; * bei Thüringen wurde die Anzahl der Pädagogischen Mitarbeiter/innen des Schuljahres 28/29 zugrundegelegt. rinnen und Schüler nicht erfasst, denen es gelingt, ihren Hauptschulabschluss an beruflichen Schulen oder in anderen Bildungsangeboten nachzuholen. Anzumerken ist hierbei auch, dass in Sachsen-Anhalt seit Jahren aus den Europäischen Strukturfonds Fördermittel zur Verfügung stehen, mit denen Projekte zur Vermeidung von Schulversagern und zur Absenkung des vorzeitigen Schulabbruchs finanziert werden. Allein im Haushaltsjahr 212 belaufen sich diese Mittel auf über 1 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der Schulabbrecherquote, der erzielten Ergebnisse des Landes Sachsen-Anhalt bei der durch das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zu den Sprachlichen Kompetenzen im Jahr

57 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Personalstandsbericht 212 % 16 Abb. 3.3: Ländervergleich der Schulabbrecherquote Quote der Abgänger ohne Hauptschulabschluss (Anteile an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung) Durchschnitt der Bundesländer Schüler je Lehrer KMK Statistik Schuljahr 21/211 Quote Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss Schüler je Lehrer (Schüler-Lehrer-Relation) Quote der Abgänger ohne Hauptschulabschluss (Anteile an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung) 29 durchgeführten sogenannte PISA-Ergänzungsstudie (siehe Abbildung 3.32) sowie der Ergebnisses des IQBLändervergleichs 211 zu den Kompetenzen der Viertklässler im Bereich Deutsch und Mathematik (siehe Abbildung 3.33) als mögliche Maßstäbe für den Erfolg eines Schulsystems wird deutlich: Allein der Einsatz von mehr Lehrern pro Schüler sichert bei der Verringerung der Schulabbrecherquote oder bei Ländervergleichen zur Qualität von Schule noch keinen Erfolg. Insbesondere der IQB-Ländervergleich 211 zu den Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern am Ende der vierten Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Mathematik belegt nachdrücklich, dass kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Schüler-Lehrer-Relation und Abb. 3.31: Schüler-Lehrer-Relation an allgemeinbildenden Schulen und Quote der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss KMK Statistik Schuljahr 21/211 Leistungsfähigkeit des Schulsystems besteht. Die im Bereich Lesen und im Fach Mathematik allein vor SachsenAnhalt liegenden Länder Bayern und Sachsen verfügen über die drittschlechteste beziehungsweise neuntschlechteste Schüler-Lehrer-Relation bei Grundschulen während Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich über die beste, das heißt die wenigsten Grundschüler je Lehrer, verfügt. Im Jahre 21 waren es circa 13,6 Grundschüler pro Lehrer. Der Lehrkräftebedarf bei Berufsbildenden Schulen bemisst sich ebenfalls nach der Schüler-Lehrer-Relation. Die durchschnittliche Schüler-Lehrer-Relation für Berufsschulen betrug in Deutschland für das Schuljahr 21/211 22,8. Gegenwärtig liegt sie in Sachsen-Anhalt bei ungefähr 22,58 wird aber perspektivisch für das 57

58 58 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Schuljahr 219/22 voraussichtlich auf 28,9 steigen. Das Personalentwicklungskonzept 211 eröffnet daher dem Schwerpunktbereich Schule die Möglichkeit, den Neuein- stellungskorridor zwischen dem Bereich allgemeinbildende Schulen und dem Bereich Berufsschulen zu flexibilisieren. Leistungsmittelwerte Schüler je Lehrer Abb. 3.32: Sprachliche Kompetenzen im Sekundarbereich I (Klassenstufe 9) im Vergleich der Flächenländer im Verhältnis zur SchülerLehrer-Relation im Sekundarbereich I (Klassenstufen 7 bis 9/1) Lesekompetenz (Deutsch) Kompetenz im Zuhören (Deutsch) orthografische Kompetenz (Deutsch) Leseverstehen (Englisch) Hörverstehen (Englisch) Schüler -Lehrer-Relation Sekundarbereich I (Klassenstufe 7 bis 9/1) in 29 Leistungsmittelwerte Schüler je Lehrer IQB-Studie: Köller, Olaf, Knigge, Michael; Tesch, Bernd (Hrsg.) Sprachliche Kompetenzen im Ländervergleich 28/29 (Zusammenfassung) sowie KMK Statistik Schuljahr 29/21 Abb. 3.33: Kompetenzstände an Grundschulen (Klassenstufe 4) 211 im Vergleich der Flächenländer im Verhältnis zur Schüler-Lehrer-Relation an Grundschulen 21/ Kompetenzstand im Bereich Lesen (Deutsch) Kompetenzstand im Bereich Zuhören (Deutsch) Kompetenzstand im Fach Mathematik Schüler -Lehrer-Relation an Grundschulen 21 IQB-Studie: Stanat, Petra; Pant, Hans Anand; Böhme, katrin; Richter, Dirk (Hrsg.) Kompetenzen von Schülern am Ende der vierten Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Mathematik Ergebnisse des Ländervergleichs 211 (Zusammenfassung) sowie KMK Statistik Schuljahr 21/ Ausblick Entscheidend für die Bestimmung der Personalzielzahlen für den Schulbereich ist die Entwicklung der Schülerzahl. Bei Allgemeinbildenden Schulen (mit Schulen des zweiten Bildungswegs) wächst diese nach Prognosen des Kultusministeriums voraussichtlich bis 22 im Schuljahr 212/213 von auf im Schuljahr 219/22 um Schülerinnen und Schüler an. Ab dem nächsten Jahrzehnt sinkt die Schülerzahl bis zum Schuljahr

59 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen 225/226 wieder um Schülerinnen und Schüler auf ab. Berechnet man hieraus die Entwicklung der Schüler-Lehrer-Relation bezogen auf die aktiven Lehrer, das heißt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler vor denen die Lehrerinnen und Lehrer im Durchschnitt vor einer Klasse stehen, so sind es heute 11,9 und im Schul- Personalstandsbericht 212 jahr 219/22 13,56. Sachsen-Anhalt wird also auch in Zukunft über weniger Schüler je Lehrer gegenüber dem Durchschnitt der Flächenländer-West verfügen. Für die aktuellen Altersstrukturen im Schulbereich ergeben sich folgende Bilder: Anzahl der Personen 1.2 Abb. 3.34: Altersstruktur der Lehrer und pädagogischen Mitarbeiter an Allgemeinbildenden Schulen 212 Durchschnittsalter: 51,7 Jahre Beschäftigte Alter Beamte landeseinheitliches Bezügeverfahren, Stand: Januar 212 Anzahl der Personen 14 Abb. 3.35: Altersstruktur der Lehrer an den Berufsbildenden Schulen 212 Durchschnittsalter: 52,1 Jahre Beschäftigte Beamte Ziel ist es, für verbesserte Qualität, gesteigerte Leistungen und erfolgreichere Schulen zu sorgen. Soweit es den Personalbedarf an Schulen betrifft, hat die Landesregierung mit Beschluss vom 29. Mai 212 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die im Rahmen des geltenden Personalentwicklungskonzepts den konkreten Lehrbedarf zu prüfen hat. Insbesondere bei der Bestimmung der Neueinstellungsmöglichkeiten wird bei der Prüfung der Altersaufbau des Lehrkörpers zu berücksichtigen sein. Ziel ist es auch hier, einer Überalterung der Lehrerschaft insgesamt entgegen zu wirken. Das Personalentwicklungskonzept 211 sieht aus diesem Grunde für den Zeitraum von 212 bis 219 bereits 1.6 Neueinstellungsmöglichkeiten an Allgemeinbildenden Schulen und Alter landeseinheitliches Bezügeverfahren, Stand: Januar Neueinstellungsmöglichkeiten an den Berufsbildenden Schulen vor. Auch in einem Vergleich der Altersstruktur im Schulbereich der Flächenländer nach Altersgruppen wird deutlich, das Sachsen-Anhalt nicht das einzige Bundesland mit einem tendenziell eher älteren Lehrkräftebestand ist (siehe Abbildung 3.36). 59

60 6 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern sind die gebildeten Altergruppen der 45- bis 5-Jährigen, der 5- bis 55-Jährigen und der 55- bis 6-Jährigen stark ausgeprägt. Daher wurden in diesen Bundesländern, ähnlich wie in Sachsen-Anhalt, die Einstellung junger Lehrkräfte stark zurückgefahren. Deutlich wird dies anhand des geringen Personalbestandes in den Altergruppen der 25 bis 3 Jährigen und der 3- bis 35-Jährigen Lehrkräfte. (Stand: ) Für die zukünftige Bestimmung des Lehrkräftebedarfs wird es von zentraler Bedeutung sein, eine konkrete Vorstellung der zukünftigen Schullandschaft zu entwickeln. Nur auf ein solches Ziel bezogen kann plausibel schulform- und fachbezogen der Bedarf an Lehrkräften bestimmt werden. Aus Sicht des Ministeriums der Finanzen erscheint langfristig eine Ganztagsbetreuung (in den hierfür in Betracht kommenden Altersgruppen) für alle Schülerinnen und Schüler leistbar, sofern sich in der Sekundarstufe neben dem Gymnasium auf eine weitere Schulform verständigt wird und die Anzahl der Schulstandorte im Verhältnis dem Durchschnitt der anderen Bundesländer angepasst wird. Langfristig erscheint auch nach skandinavischem Vorbild ein Übergang der Personalhoheit für die Lehrkräfte an Allgemeinbildenden Schulen insgesamt auf die Schulträger bei entsprechendem finanziellem Ausgleich durch das Land möglich. Bei den Berufsbildenden Schulen wird die Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer gemäß der bundesweiten Schüler-Lehrer-Relation nach oben anzupassen sein. Eine Übersicht zur bisherigen Entwicklung der Bedienstetenzahlen einschließlich der geplanten zukünftigen Entwicklung bis 219 können aus Tabelle 3.1 und Tabelle 3.11 auf den Seiten 61/62 entnommen werden. Anteil der Beschäftigten am Gesamtbestand in % 3 Abb. 3.36: Vergleich der Altersstruktur der Flächenländer nach Altersgruppen im Schwerpunktbereich Schule zum unter und älter 4-45 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211, eigene Berechnungen Fazit: Erfolg des Schwerpunktbereiches Schule beim Personalabbau Im Schwerpunktbereich Schule steht die Ampel im Personalanpassungsprozess gegenwärtig noch auf rot: Reformpotenzial und Umsetzung: Die aktuelle Schulentwicklungsplanung gilt bis 213/214. Insbesondere ist es gegenwärtig noch nicht absehbar, ob es mit Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung perspektivisch gelingt, die kleinteilige Schulstruktur in SachsenAnhalt zu reformieren. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe der Landesregierung zum Lehrkräftebedarf werden abzuwarten sein. Stellung im Ländervergleich: Der Schwerpunktbereich Schule verfügt in Sachsen-Anhalt im Ländervergleich über 16,2 VzÄ je 1. Schülerinnen und Schüler beziehungsweise circa VzÄ mehr als der Durchschnitt der Flächenländer-West. Bei dem bis zum noch abzubauenden Personal handelt es sich daher vorrangig um einen strukturellen Anpassungsbedarf. Erreichen der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum : Bei einer zum zu erwartenden Personalausstattung in den Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen von VzÄ wird die Stellenzielzahl des Personalentwicklungskonzeptes von Stellen um 1.73 VzÄ überschritten.

61 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Personalstandsbericht 212 Tab. 3.1: Überblick Personalstandsentwicklung in den Allgemeinbildenden Schulen von 27 bis 219 allgemeinbildende Schulen, PM, PMt, Betreuer Entwicklung d. Bediensteten Bedienstete Stand: 1.1. Altersabgänge sonstige Fluktuation VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Neueinstellungen Bedienstete Stand: variable Veränderungen Bediensteteinder Freistellungsphase p.a. aktive Bedienstete Stand: Veränderung der VzÄ Entwicklung VzÄ je TEW 2,412 2,381 2,354 2,328 2,33 2,279 2,256 2,232 2,29 2,184 2,159 2,134 2,18 VzÄ/1. Einwohner Stand: ,36 8,18 8,14 7,98 7,72 7,47 7,46 7,44 7,37 7,31 7,13 6,9 6,67 VzÄ (aktiv)/1. Einwohner 7,65 7,39 7,22 7,13 7,1 7,98 7,12 7,1 6,91 6,9 6,87 6,79 6,67 Differenz,7,79,91,97,74,3,34,43,46,41,25,11, Millionen Einwohner davon PM, PMt, Betreuer Entwicklung d. Bediensteten Bedienstete Stand: 1.1. Altersabgänge sonstige Fluktuation VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Neueinstellungen Bedienstete Stand: variable Veränderungen Bediensteteinder Freistellungsphase p.a. aktive Bedienstete Stand: Veränderung der VzÄ Entwicklung VzÄ je TEW 2,412 2,381 2,354 2,328 2,33 2,279 2,256 2,232 2,29 2,184 2,159 2,134 2,18 VzÄ/1. Einwohner Stand: ,5 1,3 1,2,98,94,9,88,87,84,82,8,76,71 VzÄ (aktiv)/1. Einwohner 1,5 1,3 1,2,87,85,85,87,87,84,82,8,76,71 Millionen Einwohner VzÄ / Anzahl der Bediensteten VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Bedienstete Stand: Personalentwicklungskonzept 211; landeseinheitliches Bezügeverfahren; 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalts; eigene Berechnungen, Zahlen für Altersabgänge und sonstige Fluktuation der Lehrkräfte durch Kultusministerium Sachsen-Anhalt bereitgestellt Jahr 61

62 62 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Tab. 3.11: Überblick Personalstandsentwicklung in den Berufsbildenden Schulen von 27 bis 219 Berechnung der sonstigen Fluktuation: Ab 212 Durchschnitt von 27 bis 211 mit einem Faktor,75 Berufsbildende Schulen Entwicklung d. Bediensteten Bedienstete Stand: 1.1. Altersabgänge sonstige Fluktuation Neueinstellungen Bedienstete Stand: variable Veränderungen VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Bediensteteinder Freistellungsphase p.a. aktive Bedienstete Stand: Veränderung der VzÄ Entwicklung VzÄ je TEW 2,412 2,381 2,354 2,328 2,33 2,279 2,256 2,232 2,29 2,184 2,159 2,134 2,18 VzÄ/1. Einwohner Stand: ,4 1,2 1,1,99,97,93,91,9,87,85,84,8,77 VzÄ (aktiv)/1. Einwohner,98,94,9,87,86,83,82,79,78,78,79,78,77 Millionen Einwohner VzÄ / Anzahl der Bediensteten VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Bedienstete Stand: Personalentwicklungskonzept 211; landeseinheitliches Bezügeverfahren; 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalts; eigene Berechnungen Jahr

63 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen 3.8 Personalstandsbericht 212 Schwerpunktbereich Übrige Verwaltung Aufgaben und Organisation Die Behörden und Einrichtung dieses Schwerpunktbereiches sind nicht, wie man annehmen könnte, die Verwaltung der Verwaltung. In diesem Bereich sind vielmehr insgesamt 24 verschiedene Behörden und Einrichtungen zusammengefasst, die für die Bürger und Bürgerinnen und das Land Sachsen-Anhalt die unterschiedlichsten Dienstleistungen erbringen. Diese reichen unter anderem von der Kommunalaufsicht, der Förderung der Dorferneuerung und anderer Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum, der Durchführung von Planfeststellungsverfahren für unter anderem Autobahnen, Bundesstraßen Landesstraßen sowie Kreisstraßen im Zuge von Ortsdurchfahrten, der Koordinierung und Überwachung der Tierseuchenbekämpfung über das Landesmuseum Sachsen-Anhalt in Halle, die praktische Denkmalpflege und den Denkmalschutz, die Forstwirtschaft und Naturschutz, die Heimaufsicht, die Aus- und Fortbildung den Beschäftigten beziehungsweise Mitgliedern der Feuerwehren/freiwilligen Feuerwehren im Land in Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes bis zum öffentlichen Gesundheitsdienst, Lebensmittelüberwachung, Arbeitsschutz, der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen, der Vergabe von Fördermitteln, der Fortbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, der Aufsicht, Beratung und Unterstützung der Schulen einschließlich der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung, dem Hochwasserschutz. Anzahl der Personen 4 35 Abb. 3.37: Alterstruktur im Bereich der Übrigen Verwaltung Durchschnittsalter: 49,6 Jahre Alter Beschäftigte Beamte landeseinheitliches Bezügeverfahren, Januar 212 Abb. 3.38: Anteil der weiblichen Bediensteten in der Übrigen Verwaltung zum ,4 % 48,6 % Männer Frauen Bericht der Ressorts, Stand: Januar

64 64 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Tab. 3.12: Übersicht Personal in den Behörden und Einrichtung im Schwerpunktbereich Übrige Verwaltung Entwicklung der Personen nach dem PEK 211 Bereich der Übrigen Verwaltung Personen Landesverwaltungsamt Personen Personen Personen (PEK 211) Neueinstellungen Einsparverpflichtung in Prozent Summe von 211 bis Landeszentrale für polit. Bildung ,25 Aus- und Fortbildungsinstitut LSA ,22 Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge und das Institut der Feuerwehr (BKS / IdF) ,47 Staatliche Archivverwaltung Statistisches Landesamt Zentrale Anlaufstelle f. Asylbewerber Landesamt f. Verbraucherschutz Sozialagentur 22, , , , , ,58 Verwaltungs- und techn. Personal allgemeinbildende Schulen Landesinstitut für Schulqualität u. Lehrerbildung Landesamt f. Denkmalpflege und Archäologie , ,45 Landesamt f. Geologie u. Bergwesen ,91 Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) (ohne Fachaufgabe LVwA) ,22 Landesanstalt für Landwirtschaft,Forsten und Gartenbau , ,84 Landesbetriebe der Forstverwaltung ,4 Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft , ,51 Landesamt für Umweltschutz , , , , , , Eichverwaltung Nationalpark Harz Sozialer Dienst Liegenschaftsverwaltung LSA Landesbetrieb Bau Landesrechenzentrum Summen entfällt als Landesaufgabe 31, Personalentwicklungskonzept 211, eigene Berechnungen Diese Aufzählung ist beileibe nicht abschließend, sondern stellt exemplarisch einen kleinen Ausschnitt des umfangreichen und heterogenen Aufgabenbestandes der Behörden und Einrichtungen im Schwerpunktbereich Übrige Verwaltung dar. So ist allein das Landesverwaltungsamt in Halle landesweit für über 1. verschiedene Aufgaben zuständig. Die fachliche Zuständigkeit und Aufsicht für diese Behörden und Einrichtungen sind auf die einzelnen Ministerien in Sachsen-Anhalt verteilt. Zur Sicherstellung dieser unterschiedlichen Aufgaben sind zum insgesamt Bedienstete im gesamten Schwerpunktbereich Übrige Verwaltung tätig. Sie stellen damit circa 16,82 Prozent des Gesamtpersonalbestandes innerhalb der Landesverwaltung (ohne Hochschulen). Das Durchschnittsalter der Bediensteten in der Übrigen Verwaltung beträgt 49,6 Jahre. Informationen zur Altersstruktur lassen sich der Abbildung 3.37 entnehmen. Der Anteil der weiblichen Bediensteten im Schwerpunktbereich Übrige Verwaltung liegt zum bei circa 48,6 Prozent (siehe Abbildung 3.38). Eine Übersicht der einzelnen Behörden und Einrichtungen sowie des jeweiligen Personalbstandes können der zusammenfassenden Übersicht (Tabelle 3.12) entnommen werden.

65 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Personalstandsbericht Bestimmung des Personalbedarfs Die Bestimmung von zukünftigen angemessenen Personalbedarfen im Personalentwicklungskonzept 211 für diese Behörden und Einrichtungen beruhen soweit vorliegend auf Ländervergleichen, Personalbedarfsplanungen oder Personalbedarfsberechnungen. In den Fällen, in denen derartige Kriterien nicht herangezogen werden können, gilt grundsätzlich, dass solange keine hinreichenden und innerhalb der Landesregierung abgestimmten Kriterien für die Bemessung eines längerfristig tragfähigen Personalbedarfs vorliegen, die lineare Zuordnung entsprechend der finanzpolitischen Zielstellung der Landesregierung die verbliebene sinnvolle Möglichkeit zur Bestimmung der künftigen Personalausstattung darstellt. Dabei wurde bei der Verteilung der möglichen Neueinstellungen auf die Entwicklung der Altersabgänge in den einzelnen Behörden und Einrichtungen geachtet. Zusätzlich spiegeln sich in der linearen Zuordnung die politische Schwerpunktsetzung zugunsten der personalstarken Schwerpunktbereiche Allgemeinbildende Schulen und Polizei wider, in denen auch längerfristig eine im Ländervergleich überdurchschnittliche Personalausstattung angestrebt wird. Ein Ländervergleich der Personalausstattungen der dem Schwerpunktbereich Übrige Verwaltung zugeordneten Aufgabenbereiche zum ergibt folgendes Bild: VzÄ je 1. Einw. 5, Abb. 3.39: Ländervergleich der Übrigen Verwaltung in VzÄ je 1. Einwohner zum ,5 4, 3,5 3, Zielwert für 22 2,5 2, 1,5 1,,5, VzÄ der übrigen Verwaltung auf 1. Einw. Durchschnitt der Flächenländer Zielwert Sachsen-Anhalt 219 Danach ist in der Übrigen Verwaltung Sachsen-Anhalts eine gegenüber den Flächenländern West überdurchschnittliche Personalausstattung vorhanden. Der voraussichtlich zu erwartende Personalbestand in der Übri- Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 211, eigene Berechnungen gen Verwaltung bis 219 ist nach dieser vergleichenden Betrachtung gegenüber den Flächenländern West immer noch wesentlich höher Ausblick Aufgrund der bisher vielfach noch nicht vorliegenden Kriterien zur Personalbedarfsbestimmung für einzelne Behörden und Einrichtungen im Schwerpunktbereich Übrige Verwaltung hat die Landesregierung mit dem Personalentwicklungskonzept 211 den zuständigen Ministerien die Möglichkeit eingeräumt, auf der Grundlage von Personalbedarfsberechnungen darzulegen, welche Personalausstattung erforderlich ist, um eine aufgabengerechte und gesetzmäßige Verwaltung sicher zu stellen. Einzige Vorgaben, die von den zuständigen Ministerien hierbei einzuhalten sind, sind die Personalziele und die Zahl der Neueinstellungen, die für den Schwerpunktbereich der Übrigen Verwaltung insgesamt beschlossen wurden. Aus den Per- sonalbedarfsberechnungen werden wichtige Hinweise für die weitere Aufgabenkritik abgeleitet werden können. Die Übrige Verwaltung wird zum unter Berücksichtigung der Altersabgänge und der möglichen 625 Neueinstellungen über einen Personalbestand von Bediensteten verfügen. Eine Übersicht zur bisherigen Entwicklung der Bedienstetenzahlen einschließlich der geplanten zukünftigen Entwicklung bis 219 kann der Tabelle 3.13 auf Seite 66 entnommen werden. VzÄ aktiv: Trotz des Personalrückgangs nach der aktuellen Personalprojektion (Tabelle 3.13) sinkt der Anteil der 65

66 66 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen VzÄ aktiv, das heißt der Bediensteten die in der Übrigen Verwaltung tatsächlich vor Ort ihre Aufgaben erfüllen, im Verhältnis zur Bevölkerung von heute 3,19 VzÄ je tausend Einwohner nur auf 2,96 VzÄ je tausend Einwohner im Jahre 219. Unter dem Gesichtspunkt der zur Aufgabenerledigung in den Dienststellen aktiven Landesbediensteten wird die übrige Verwaltung in Sachsen-Anhalt insgesamt also auch in Zukunft gut aufgestellt sein Fazit: Erfolg der Übrigen Verwaltung beim Personalabbau Im Schwerpunktbereich der Übrigen Verwaltung steht die Ampel im Personalanpassungsprozess gegenwärtig noch auf rot: Reformpotenzial und Umsetzung: Für weitere Verwaltungsreformen (insb. Aufgabenkritik) besteht noch Potenzial. Auch der Ländervergleich der Personalausstattungen Sachsen-Anhalts mit denen der Flächenländer West legt dies nahe. Die Landesregierung hat mit dem Personalentwicklungskonzept 211 den zuständigen Ministerien die Möglichkeit eingeräumt, auf der Grundlage von Personalbedarfsberechnungen darzulegen, welche Personalausstattung erforderlich ist. Stellung im Ländervergleich: Im Ländervergleich verfügt der Schwerpunktbereich Übrige Verwaltung in Sachsen-Anhalt in seiner Personalausstattung über 1,4 VzÄ je 1. Einwohner beziehungsweise circa VzÄ mehr als der Durchschnitt der Flächenländer-West. Bei dem bis zum noch abzubauenden Personal handelt es sich daher vorrangig um einen strukturellen Anpassungsbedarf. Erreichen der Stellenzielzahlen nach dem Personalentwicklungskonzept 211 zum : Bei einer zum zu erwartenden Personalausstattung in der Übrigen Verwaltung von VzÄ wird die Stellenzielzahl des Personalentwicklungskonzepts von 6.28 Stellen um 73 VzÄ überschritten. Es besteht hier noch geringer Handlungsbedarf. Tab. 3.13: Überblick Personalstandsentwicklung in der Übrigen Verwaltung von 27 bis 219 Berechnung der sonstigen Fluktuation: Ab 212 Durchschnitt von 27 bis 211 mit einem Faktor,75 übrige Verwaltung Entwicklung d. Bediensteten Bedienstete Stand: 1.1. Altersabgänge sonstige Fluktuation Neueinstellungen Bedienstete Stand: variable Veränderungen Bediensteteinder Freistellungsphase p.a. aktive Bedienstete Stand: Veränderung der VzÄ VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: ,18 Entwicklung VzÄ je TEW 2,412 2,381 2,354 2,328 2,33 2,279 2,256 2,232 2,29 2,184 2,159 2,134 VzÄ/1. Einwohner Stand: ,34 3,35 3,46 3,49 3,45 3,42 3,39 3,36 3,3 3,23 3,15 3,7 2,98 VzÄ (aktiv)/1. Einwohner 3,18 3,19 3,27 3,3 3,26 3,19 3,17 3,17 3,15 3,13 3,9 3,4 2,96 Millionen Einwohner VzÄ / Anzahl der Bediensteten VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: Bedienstete Stand: Personalentwicklungskonzept 211; landeseinheitliches Bezügeverfahren; 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalts; eigene Berechnungen Jahr

67 3. Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen 3.9 Personalstandsbericht 212 Schwerpunktbereich Hochschulen Aufgaben und Organisation Die Aufgaben der staatlichen Hochschulen sind in 3 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestimmt. In 3 Absatz 1 ist zusammenfassend dargestellt: Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung und künstlerische Vorhaben sowie durch Lehre, Studium, Weiterbildung und Kunstausübung. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Me- thoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. Staatliche Hochschulen sind die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle sowie die Fachhochschulen Hochschule Anhalt, Hochschule Harz, Hochschule Magdeburg-Stendal und Hochschule Merseburg und die Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalt Bestimmung des Personalbedarfs Gegenwärtig zeigt ein Ländervergleich zur Personalausstattung von Hochschulen, dass Sachsen-Anhalt leicht über dem Durchschnitt der Flächenländer-West liegt (siehe Abbildung 3.4). Im Hinblick auf das zahlenmäßige Verhältnis der Studierenden zum wissenschaftlichen und künstlerischen Personal (in VzÄ ohne drittmittelfinanziertes Personal) liegen Sachsen-Anhalts Universitäten im Bundesdurchschnitt, wie die Berechnung des Statistischen Bundesamts in der Abbildung 3.41 zeigt. Das Gleiche gilt für die Fachhochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (siehe Abbildung 3.42). Während Personalbedarf und Personalausgaben für die Fachhochschule der Polizei im Haushaltsplan des Landeshaushaltes für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern geregelt sind hier nur der Vollständigkeit halber genannt erfolgt dieses für alle anderen staatlichen Hochschulen im Haushaltsplan des Landeshaushaltes für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft zusammen mit den mit den Hochschulen geschlossenen Zielvereinbarungen. Für die Personalentwicklung des Landes Sachsen-Anhalt für den Bereich der Hochschulen ist hier folgende Festlegung maßgeblich: Es liegt im Landesinteresse, dass die Hochschulen entgegen dem prognostizierten Trend unter Verwendung der zugewiesenen beziehungsweise leistungsorientiert verteilten Budgetteile eine Zahl von mindestens 42. Studierenden zuzüglich einer Überlast von 1 Prozent ausbilden. Die Hochschulen nehmen zur Kenntnis, dass, wenn die tatsächliche Auslastung der Hochschulen, einschließlich der Weiterbildung, über zwei Jahre signifikant unter diese Grenze sinkt, nach Ablauf der dreijährigen Zielvereinbarungen über die Anpassung der Budgets verhandelt wird. (Auszug aus der Rahmenvereinbarung zu den Zielvereinbarungen ) Das Budget der Hochschulen und damit die Personalausstattung der Hochschulen hängen also für die Zukunft maßgeblich von der Anzahl der Studierenden in SachsenAnhalt ab. Es orientiert sich insoweit nicht an der Einwoh- VzÄ je 1. Einw. 8 Abb. 3.4: Vergleich der Personalausstattungen der Hochschulen der Länder in VzÄ je 1. Einwohner zum VzÄ je 1. Einw. Durchschnitt der Flächenländer West Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6,

68 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen nerentwicklung des Landes, deshalb ist eine Zielzahlbestimmung hiernach nicht sinnvoll. Es muss vielmehr angestrebt werden, dass die Personalausstattung fortlaufend entsprechend der Anzahl der Studierenden angepasst wird. Studierende je Lehrperson 25 Abb. 3.41: Betreuungsrelation (ohne Humanmedizin) an Universitäten der Bundesländer , ,1 2,3 19,2 17,4 17,4 17, ,2 15,7 15,5 15,2 14,9 14,9 1 17, Betreuungsrelation an Universitäten Durchschnitt der Flächenländer Statistisches Bundesamt, Hochschulen auf einen Blick, 212 Studierende je Lehrperson 45 Abb. 3.42: Betreuungsrelation an Fachhochschulen der Bundesländer ,7 25,5 27, ,1 38,6 25,5 28,9 33,2 3,7 27,1 14, , ,1 2 26, Betreuungsrelation an Fachhochschulen Durchschnitt der Flächenländer Statistisches Bundesamt, Hochschulen auf einen Blick, Ausblick Das Personalentwicklungskonzept 211 geht von einer Personalentwicklung in Hochschulen wie in Tabelle 3.14 aus. Ob der hier bis zum angenommene Abbau von circa 1.4 Stellen realisiert werden kann, hängt wie oben dargestellt von der Entwicklung der Studierendenanzahl ab. Die Entwicklung der Studierenden seit 2 (Abbildung 3.43) deutet gegenwärtig nicht auf eine entsprechende Absenkung hin. Die tatsächliche Entwicklung der kommenden Jahre wird abzuwarten sein. Anhand der Entwicklung der Schülerzahlen in Sachsen-Anhalt steht fest, dass ein Absinken der Anzahl der Studierenden nur durch noch bessere Werbung von Studienanfängern aus anderen Bundesländern vermieden werden kann. So konnte die Anzahl der Studienanfänger und -anfängerinnen seit 2 stetig leicht erhöht werden (siehe Abbildung 3.44). Unabhängig davon steht es dem Land frei, aus übergeordneten Gesichtspunkten eine Neubewertung der Hochschulfinanzierung vorzunehmen. Nach der derzeit vorliegenden Projektion in Tabelle 3.15 ist ein Abbau von einer 1.4 Stellen entsprechenden Anzahl an VzÄ jedenfalls nicht zu erwarten.

69 Personalstandsbericht Entwicklung des Personalbestandes in der Landesverwaltung von 27 bis 219 nach Schwerpunktbereichen Tab. 3.14: Personal- und Stellenentwicklung im Bereich der Hochschulen gesamt (PEK 211) Beschäftigtenentwicklung 211 Zahl der Beschäftigten (Jahresanfang) Altersabgänge Änderungen aus sonstigen Gründen NEK PEK 29 NEK PEK 211 Zahl der Beschäftigten (Jahresende) Stellenziele Stellenziel PEK Stellenziel PEK Haushaltsumsetzung Stellenentwicklung inkl. TG 96 (nach HH 21/11) Personalentwicklungskonzept 211; landeseinheitliches Bezügeverfahren; DHH 21/211 Anzahl der Studierenden 6. Abb. 3.43: Entwicklung der Anzahl der Studierenden in Sachsen-Anhalt von 2 bis Universitäten Kunsthochschulen Fachhochschulen Jahr Verwaltungsfachhochschulen Statistisches Landesamt SachsenAnhalt, Statistik der Studenten, 212 Anzahl der Studienanfänger 12. Abb. 3.44: Entwicklung der Studienanfänger/-innen in Sachsen-Anhalt nach Hochschularten von 2 bis Universitäten Kunsthochschulen Fachhochschulen Jahr Verwaltungsfachhochschulen Statistisches Landesamt SachsenAnhalt, Statistik der Studenten,

70 7 Personalstandsbericht Informationen und Angebote für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Landesverwaltung Tab. 3.15: Entwicklung der VzÄ der Hochschulen von 27 bis 219 Ministerialverwaltung Entwicklung d. Bediensteten Bedienstete Stand: 1.1. Altersabgänge sonstige Fluktuation Neueinstellungen Bedienstete Stand: Bediensteteinder Freistellungsphase Stand: 1.1. aktive Bedienstete Stand: Veränderung der VzÄ VzÄ Stand: VzÄ (aktiv) Stand: VzÄ Stand: ,18 Entwicklung VzÄ je TEW 2,412 2,381 2,356 2,335 2,313 2,279 2,256 2,232 2,29 2,184 2,159 2,134 VzÄ/1. Einwohner Stand: ,6 2,59 2,65 2,73 2,73 2,75 2,74 2,71 2,69 2,65 2,61 2,56 2,52 VzÄ (aktiv)/1. Einwohner 2,6 2,55 2,6 2,68 2,69 2,67 2,67 2,65 2,66 2,63 2,6 2,55 2,52 Millionen Einwohner Personalentwicklungskonzept 211; landeseinheitliches Bezügeverfahren; DHH 21/ INFORMATIONEN UND ANGEBOTE FÜR DIE MITARBEITER UND MITARBEITERINNEN IN DER LANDESVERWALTUNG Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Akteure im Personalanpassungsprozess der Landesverwaltung. Insbesondere für das sogenannte Überhangpersonal beinhaltet dieser Prozess eine Vielzahl von Chancen. Der Minister der Finanzen hat hierzu das gesamte Landespersonal bereits im Februar 212 umfassend informiert. Der Stellenabbau erfolgt zielgerichtet und konsequent, aber auch transparent. Das heißt, die Stellen, die künftig wegfallen sollen, müssen als solche erkennbar sein. Daher hat der Haushaltsgesetzgeber eine Titelgruppe eingerichtet, in der die sogenannten Stellenüberhänge bis zu ihrem Wegfall geführt werden. Diese Titelgruppe, die in der Landesverwaltung unter der Bezeichnung Titelgruppe 96 bekannt ist, gibt es bereits seit fast zehn Jahren. Sie dient dazu, den Stellenabbau in der Landesverwaltung für die einzelnen Verwaltungsbereiche oder Behörden im Haushaltsplan verbindlich und strukturiert zu regeln. Das wird durch die konkrete Auflistung der Stellenzahlen und wertigkeiten sowie der Wegfalltermine erreicht. Für den gesamten Landesdienst werden im Haushaltsjahr 212 insgesamt 7.93 Planstellen und Stellen in der Titelgruppe 96 geführt. Die Zuordnung zur Titelgruppe 96 berührt nicht das Arbeits- beziehungsweise Dienstverhältnis des einzelnen Mitarbeiters. Der Entscheidung, wer auf einer Stelle der TG 96 geführt wird, liegen deshalb auch keine Sozialauswahl oder eine andere auf die Person bezogene Bewer- tung zu Grunde. Entscheidender Unterschied der Planstellen oder Stellen der Titelgruppe 96 zu den Planstellen oder Stellen des übrigen Stellenplanes ist, dass Stellen der TG 96, die frei werden, nicht mehr nachbesetzt werden dürfen und spätestens zu dem in der TG jeweils konkret bestimmten Datum wegfallen. Dieser Zeitpunkt entspricht daher in der Regel dem Eintritt des Stelleninhabers in den Ruhestand oder die Altersrente. Der Wegfall der Haushaltsstelle bedeutet übrigens nicht zwingend, dass auch der Dienstposten oder Arbeitsplatz des früheren Stelleninhabers automatisch eingespart wird. Die Frage, ob der Dienstposten beziehungsweise Arbeitsplatz nachbesetzt werden kann, ist vielmehr durch die Dienststelle beziehungsweise die oberste Dienstbehörde im Einzelfall organisatorisch zu entscheiden. In diesem Jahr sind die Mitarbeiter, die auf Planstellen oder Stellen der Titelgruppe 96 geführt werden, erstmals durch ihre Dienststellen darüber zu informieren. Durch gezielte Personalbedarfsberechnungen wird in der nächsten Zeit überprüft, ob die einzelnen Mitarbeiter gegenwärtig in ihren Dienststellen zur Aufgabenerfüllung benötigt werden und somit in ihren bisherigen Tätigkeiten verbleiben können. Den Mitarbeitern stehen die Serviceleistungen der PersonalVermittlungsStelle (PVS) im Ministerium der Finanzen zur Verfügung: Die PVS berät und unterstützt die Mitarbeiter, ausgehend von ihrer beruflichen Qualifikation und ihrer persönlichen Situation. Sollten zum Beispiel für eine neue Tätigkeit zusätzliche Kenntnisse benötigen werden,

71 4. Informationen und Angebote für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Landesverwaltung Personalstandsbericht 212 organisiert die PVS die notwendigen Fortbildungen oder Umschulungen. Hierfür werden die Mitarbeiter unter Fortzahlung ihrer Bezüge von ihrer bisherigen Tätigkeit freigestellt. Sollten ihnen zusätzliche Kosten entstehen, werden diese als Reisekosten und Trennungsgeld erstattet. Die Kosten der Fortbildung oder Umschulung selbst werden durch die PVS übernommen. darauf, bis zum 31. Dezember 216 ihre Arbeitszeit wahlweise auf 95 Prozent, 93,75 Prozent oder 92,5 Prozent reduzieren zu können. Dabei haben sie die Wahl, ob sie ihre wöchentliche Arbeitszeit verkürzen oder stattdessen Ausgleichstage (6,5 Tage, 8,125 Tage beziehungsweise 9,75 Tage pro Halbjahr) in Anspruch nehmen wollen. In der Vergangenheit konnten so zum Beispiel Justizvollzugs- und Polizeivollzugsbeamte, die nicht mehr im Vollzugsdienst eingesetzt werden können, und Lehrkräfte nach erfolgreicher Teilnahme an Weiterbildungen auf Arbeitsplätze der allgemeinen Verwaltung, der Finanzverwaltung oder der Justiz vermittelt werden. Waldarbeiter haben nach einer Umschulung zum Straßenwärter eine neue berufliche Perspektive gefunden. Im Ergebnis konnte die PVS im Rahmen ihrer Aufgaben seit 26 (bis einschließlich ) insgesamt: Lebensältere Mitarbeiter der Titelgruppe 96 haben einen Anspruch darauf, ihr Arbeits- oder Dienstverhältnis in einer Altersteilzeitbeschäftigung fortzuführen. Beamten steht diese Möglichkeit ab dem 5. Lebensjahr und Beschäftigten ab dem 55. offen. Während der gesamten Laufzeit der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit reduziert. Sie kann entweder so verteilt werden, dass sie durchgehend geleistet (Teilzeitmodell) wird oder die Arbeitsleistung in der ersten Hälfte vollständig erbracht und der Bedienstete in der zweiten Hälfte freigestellt wird (Blockmodell). Die monatlichen Nettobezüge betragen 83 Prozent der bisherigen Bezüge. Die Beiträge zur Altersversorgung werden bei den Beschäftigten auf der Basis von 9 Prozent des bisherigen Entgeltes geleistet. Bei den Beamten wird die Altersteilzeit bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit mit 9 Prozent berücksichtigt. Dieses Angebot gilt bis zum 31. Dezember Vermittlungen 384 Berufsqualifizierungen (zum Beispiel: Beschäftigtenlehrgänge I und II, diverse Studiengänge) 432 Flankierende Maßnahmen (zum Beispiel: Computerschulungen, Sprachenschulungen, Bewerbertrainings) Beschäftigte, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und weder in Altersteilzeit noch befristet beschäftigt sind, können auf Grund der Zugehörigkeit zur Titelgruppe 96 sofort und ohne Kürzung des Altersrentenanspruchs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Dieses Angebot gilt bis zum 31. Dezember 213. durchführen (siehe Abbildung 4.1). Auch Beamte können auf ihren Antrag hin vorzeitig in den Ruhestand eintreten, wenn sie bis zum 31. Dezember 213 das 6. Lebensjahr vollenden. Die Auswirkungen auf die Versorgungsleistungen sind in diesem Fall besonders zu beachten. Die PVS vermittelt diese Mitarbeiter in sogenannte Bedarfsbereiche, in denen ihr Wissen und ihre Erfahrungen dringend benötigt werden. Dass dabei auf die Belange der Dienststellen Rücksicht genommen wird, stellt im Vergleich zum frühren Verfahren des PersonalServiceCenters einen wesentlichen Unterschied dar. Die Mitarbeiter der Titelgruppe 96 haben besondere Möglichkeiten, ihre Arbeitszeit zu verkürzen oder vorzeitig in den Ruhestand einzutreten. So haben sie einen Anspruch Anzahl 25 Abb. 4.1: Erfolgsbilanz der PVS von 26 bis bis Jahr Erfolgte Vermittlungen: Männer Erfolgte Vermittlungen: Frauen Berufsqualifizierung: Frauen 21 Berufsqualifizierung: Männer Flankierende Maßnahmen: Frauen Flankierende Maßnahmen: Männer Ministerium der Finanzen 71

72 72 Personalstandsbericht 212 Abbildungen und Tabellen ABBILDUNGEN Abb. 1.1: Controlling des Personalabbaus in Sachsen-Anhalt nach Schwerpunkten Abb. 2.1: Bevölkerungsentwicklung in SachsenAnhalt Abb. 2.2: Entwicklung der Nettokreditaufnahme Sachsen-Anhalts von 2 bis 216 Abb. 2.3: grafischer Vergleich der Personalausstattungen der Länder von 22 bis 211 in VzÄ je Einwohner Abb. 2.4: Personalbestand der Flächenländer zum ausgewiesen nach Kernhaushalt, Sonderrechnungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen Abb. 2.5: Stellenentwicklung einschließlich der Zielzahlen 213, 216, 219 und 225 und Bevölkerungsentwicklung von 1991 bis 225 Abb. 2.6: Entwicklung der Zahl der Bediensteten zur Bevölkerungsentwicklung und Stellenentwicklung von 1997 bis 211 Abb. 2.7: altersbedingtes Ausscheiden der Bediensteten in der Landesverwaltung und Neueinstellungskorridor Abb. 2.8: Altersstruktur und Durchschnittsalter der Bediensteten in der Landesverwaltung 212 ohne Berücksichtung des Hochschulpersonals Abb. 2.9: Entwicklung des voraussichtlichen Durchschnittsalters der Bediensteten in der Landesverwaltung bis 219 (ohne Hochschulen) Abb. 2.1: Vergleich der Altersstruktur der Flächenländer nach Altersgruppen (ohne Hochschulen) Abb. 2.11: Anteil der weiblichen Bediensteten in der Landesverwaltung 212 (ohne Hochschulen) Abb. 2.12: Anteil der weiblichen Bediensteten in der Landesverwaltung 212 (ohne Hochschulen) Abb. 2.13: Vergleich des Anteils der weiblichen Bediensteten in Positionen ab A13/E13 aufwärts in der Landesverwaltung zum Anteil in den Flächenländern insgesamt (ohne Hochschulen) Abb. 3.1: Altersstruktur in der Ministerialverwaltung von SachsenAnhalt (Stand: ) Abb. 3.2: Anteil der weiblichen Bediensteten im Schwerpunktbereich Ministerialverwaltung zum Abb. 3.3: Vergleich Personalbestand der politischen Führung (Ministerialverwaltung, Landesrechnungshof und Landtag) der Flächenländer in VzÄ (Stand: ) Abb. 3.4: Vergleich Personalbestand der politischen Führung 6 8 Abb. 3.5: 9 Abb. 3.6: 11 Abb. 3.7: Abb. 3.8: 11 Abb. 3.9: 16 Abb. 3.1: 17 Abb. 3.11: 18 Abb. 3.12: 2 Abb. 3.13: 21 Abb. 3.14: 21 Abb. 3.15: 22 Abb. 3.16: 23 Abb. 3.17: 23 Abb. 3.18: 27 Abb. 3.19: 27 Abb. 3.2: Abb. 3.21: 28 Abb. 3.22: Abb. 3.23: (Ministerialverwaltung, Landtag und Landesrechnungshof) ausgewählter Flächenländer in VzÄ (Stand: ) 29 Altersstruktur im Schwerpunktbereich Polizei (Stand: ) 31 Anteil der weiblichen Bediensteten im Schwerpunktbereich Polizeivollzug und Polizeiverwaltung zum Entwicklung der Polizeidichte in den Flächenländern West und SachsenAnhalt von 1998 bis Entwicklung der Polizeidichte der Flächenländer West, Sachsen und Sachsen-Anhalt von 21 bis Entwicklung der Polizeidichte in den neuen Bundesländern 34 Anteil der weiblichen Bediensteten im Schwerpunktbereich Geoinformationsverwaltung zum Altersstruktur in der Geoinformationsverwaltung (Stand: ) 37 Ländervergleich der Bediensteten der Geoinformationsverwaltung (Kommune+Land) bezogen auf die Bevölkerungsdichte (Stand: ) 38 Vergleich Personalausstattung (Land und Kommune) ausgewählter Flächenländer mit Sachsen-Anhalt, (Stand: ) 39 Verteilung der Richter und Richterinnen auf die einzelnen Gerichtszweige (Stand ) 41 Altersstruktur bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in SachsenAnhalt Stand: Anteil der weiblichen Bediensteten im Schwerpunktbereich Justiz, Gerichte und Staatsanwalt-schaften zum Entwicklung der durchschnittlichen Gefangenenanzahl und der Bevölkerungszahlen in Sachsen-Anhalt von 24 bis Altersstruktur im Justizvollzug von Sachsen-Anhalt (Stand: ) 46 Anteil der weiblichen Bediensteten im Schwerpunktbereich Justizvollzug zum Prognose der zukünftigen Gefangenenzahlen in Sachsen-Anhalt 47 Ländervergleich zur Personalausstattung im Justizvollzug (Stand: 29) 47 Altersstruktur in der Finanzverwaltung (Stand: ) 5 Anteil der weiblichen Bediensteten im

73 Abbildungen und Tabellen Personalstandsbericht 212 Abb. 3.24: Abb. 3.25: Abb. 3.26: Abb. 3.27: Abb. 3.28: Abb. 3.29: Abb. 3.3: Abb. 3.31: Abb. 3.32: Abb. 3.33: Schwerpunktbereich Finanzverwaltung zum Personallage der Steuerverwaltung Stand 211 Vergleich der Personalausstattungen der Flächenländer in der Finanzverwaltung zum Ländervergleich der Personalausstattung an Allgemein- und Berufsbildenden Schulen zum Gesamtpersonal im öffentlichen Dienst in VzÄ Verhältnis von Schüler je 1. Einwohner zu Personal in VzÄ an allgemein- und berufsbildenden Schulen je 1. Schüler im Ländervergleich Anteil der weiblichen Bediensteten in den Allgemeinbildenden Schulen 212 Vergleich der Schüler-Lehrer-Relation der Flächenländer mit und ohne Berücksichtigung der pädagogischen Mitarbeiter/-innen (Nur Sachsen-Anhalt und Thüringen) Ländervergleich der Schulabbrecherquote 21 Schüler-Lehrer-Relation an allgemeinbildenden Schulen und Quote der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss Sprachliche Kompetenzen im Sekundarbereich I (Klassenstufe 9) im Vergleich der Flächenländer im Verhältnis zur Schüler-Lehrer-Relation im Sekundarbereich I (Klassenstufen 7 bis 9/1) Kompetenzstände an Grundschulen (Klassenstufe 4) 211 im Vergleich der Flächenländer im Verhältnis 5 Abb. 3.34: 51 Abb. 3.35: 52 Abb. 3.36: 54 Abb. 3.37: Abb. 3.38: 55 Abb. 3.39: 55 Abb. 3.4: Abb. 3.41: Abb. 3.42: Abb. 3.43: 57 Abb. 3.44: 58 Abb. 4.1: Tab. 2.1: Tab. 2.2: zur Schüler-Lehrer-Relation an Grundschulen 21/211 Altersstruktur der Lehrer und pädagogischen Mitarbeiter an Allgemeinbildenden Schulen 212 Altersstruktur der Lehrer an den Berufsbildenden Schulen 212 Vergleich der Altersstruktur der Flächenländer nach Altersgruppen im Schwerpunktbereich Schule zum Alterstruktur im Bereich der Übrigen Verwaltung Anteil der weiblichen Bediensteten in der Übrigen Verwaltung zum Ländervergleich der Übrigen Verwaltung in VzÄ je 1. Einwohner zum Vergleich der Personalausstattungen der Hochschulen der Länder in VzÄ je 1. Einwohner zum Betreuungsrelation (ohne Humanmedizin) an Universitäten der Bundesländer 21 Betreuungsrelation an Fachhochschulen der Bundesländer 21 Entwicklung der Anzahl der Studierenden in Sachsen-Anhalt von 2 bis 211 Entwicklung der Studienanfänger/innen in Sachsen-Anhalt nach Hochschularten von 2 bis 211 Erfolgsbilanz der PVS von 26 bis 212 Vergleich Personal der Länder zum (mit Berücksichtigung der Hochschulen) Vergleich Personal der Länder zum TABELLEN Tab. 2.3: Tab. 2.4: Tab. 2.5: Tab. 2.6: ohne Berücksichtigung des Hochschulpersonals Personalstandsentwicklung in der Landesverwaltung in VzÄ insgesamt von 27 bis 219 (ohne Hochschulen) Änderung der Anzahl an Altersabgängen bei Anpassung des Pensionseintrittsalters auf 67 Jahre Vergleich der Personalausstattungen der Länder zum nach Schwerpunktbereichen des Personalentwicklungskonzeptes 211 Sachsen-Anhalts theoretische Personalabbaupotenziale in Schwerpunktbereichen des Personalentwicklungskonzeptes 211 der Landesverwaltung auf der Grundlage des Ländervergleiches zum (ohne Hochschulen) Tab. 2.7: 12 Tab. 2.8: 13 Tab. 3.1: 13 Tab. 3.2: 14 Tab. 3.3: Tab. 3.4: 19 Stellenziele des Personalentwicklungskonzeptes 211 bis 219 Personalstandsentwicklung in der Landesverwaltung insgesamt von 27 bis 219 (ohne Hochschulen) Personalausstattung Ministerialverwaltung ohne Landtag und Landesrechnungshof nach ausgewählten Ländern. Überblick Personalstandsentwicklung im Schwerpunktbereich Ministerialverwaltung von 27 bis 219 Ländervergleich Aufklärungsquote und Polizeidichte 211 Überblick Personalstandsentwicklung im Schwerpunktbereich Polizeivollzug und Polizeiverwaltung von 27 bis 219 Berechnung der sonstigen Fluktuation:

74 74 Personalstandsbericht 212 Abbildungen und Tabellen Ab 212 Durchschnitt von 27 bis 211mit einem Faktor,75 Tab. 3.5: Überblick Personalstandsentwicklung in der Geoinformationsverwaltung von 27 bis 219 Tab. 3.6: Überblick Personalstandsentwicklung im Schwerpunktbereich Justiz, Gerichte und Staatsanwaltschaften von 27 bis 219 Tab. 3.7: Überblick Personalstandsentwicklung im Justizvollzug von 27 bis 219 Tab. 3.8: Steueraufkommen in den Finanzämtern von 27 bis 211 Tab. 3.9: Überblick Personalstandsentwicklung in der Finanzverwaltung von 27 bis 219 Tab. 3.1: Überblick Personalstandsentwicklung in den Allgemeinbildenden Schulen von 27 bis 219 Tab. 3.11: Überblick Personalstandsentwicklung 36 Tab. 3.12: 4 Tab. 3.13: 44 Tab. 3.14: 48 Tab. 3.15: in den Berufsbildenden Schulen von 27 bis 219 Übersicht Personal in den Behörden und Einrichtung im Schwerpunktbereich Übrige Verwaltung Überblick Personalstandsentwicklung in der Übrigen Verwaltung von 27 bis 219 Personal- und Stellenentwicklung im Bereich der Hochschulen gesamt (PEK 211) Entwicklung der VzÄ der Hochschulen von 27 bis

75 Personalstandsbericht 212 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Editharing Magdeburg Realisation: w.media Ltd Corporate Communication, Magdeburg Druck: Meiling Druck, Haldensleben

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