Investitionen müssen sich rechnen. Energetisch Sanieren / Erneuerbare Energien. Informationsveranstaltung Erneuerbare Energie

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1 Karl-Kellner-Ring Wetzlar Investitionen müssen sich rechnen Informationsveranstaltung Erneuerbare Energie 1

2 Einleitung Das Thema einer "energetischen Sanierung" von Wohngebäuden gewinnt durch stetig steigende Energiekosten immer mehr an Bedeutung. Eine energetische Sanierung umfasst die Modernisierung des entsprechenden Gebäudes mit dem Ziel, den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu minimieren. Die haupten Modernisierungsmaßnahmen sind in diesem Wege eine Außenwanddämmung, eine Fenstersanierung oder eine Heizungssanierung. 2

3 Einleitung Für welche Steuerpflichtige sind erneuerbare Energien / energetische Sanierungen geeignet: Steuerpflichtige mit privatem Immobilien- oder Grundstücksbesitz Steuerpflichtige mit vermieteten Immobilien Firmenchefs mit Immobilienbesitz, die in Projekte mit erneuerbare Energie investieren wollen Bauträger, Architekten, Hersteller von Solaranlagen etc. 3

4 Einleitung Nutzen für den Steuerpflichtigen: Neutrale Beratung bei der Finanzierungsplanung und Rentabilitätsbeurteilung Kompetente Unterstützung im Entscheidungsprozess der geplanten Investition Gewissheit, an alles gedacht zu haben und damit Vermeidung steuerlicher Fallstricke 4

5 Agenda Energetisch Sanieren 1. Begriffsdefinition Gebäudesanierung 1.1. Gebäudesanierung allgemein 1.2. Energetische Gebäudesanierung 2. Schritte zur energieeffizienten Immobilie 3. Förderprodukte für Nichtunternehmer der KfW Bankengruppe 4. Beispiele 5

6 Agenda 5. Begriffsdefinition 5.1. Photovoltaikanlagen 5.2. Blockheizkraftwerke 6. Steuerliche Behandlung 7. Förderprodukt der KfW Bankengruppe 8. Beispiel für Photovoltaikanlage 9. Unsere Leistungen für Sie 6

7 1. Gebäudesanierung Gebäudesanierung allgemein Bei einer Gebäudesanierung, die sowohl im Bereich der Vermietung und Verpachtung als auch im gewerblichen Bereich stattfinden kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine erhöhte Abschreibung(z. B. Sanierungsgebiet oder bei Baudenkmal) geltend gemacht werden. Für den Fall, dass der Steuerpflichtige Zuschüsse für die Sanierungsmaßnahmen erhält, mindern diese die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. 7

8 1. Gebäudesanierung Gebäudesanierung allgemein Sollten die Sanierungsmaßnahmen jedoch im privaten Bereich vorgenommen werden, greift eine andere Regelung. Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20%, höchstens jedoch um Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen. Selbstverständlich sind alle Rechnungen nur einmalig absetzbar. D.h. werden die Kosten bereits irgendwo als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder ähnliches berücksichtigt, fällt eine Steuervergünstigung als Handwerkerleistung weg. 8

9 1. Gebäudesanierung Energetische Gebäudesanierung Im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien soll eine steuerliche Vergünstigung für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien eingeführt werden. Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss. Leider ist noch kein Ergebnis zustande gekommen. Gefördert werden Baumaßnahmen, mit denen insbesondere erreicht wird, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85% eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet. 9

10 2. Schritte zur energieeffizienten Immobilie Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4 Schritt 5 Schritt 6 Bedarfsermittlung Energieberatung Förderentscheidung Einbeziehung StB Antrag Abschluss 10

11 2. Schritte zur energieeffizienten Immobilie Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4 Schritt 5 Schritt 6 Bedarfsermittlung Energieberatung Förderentscheidung Einbeziehung StB Antrag Abschluss Schritt 1: Ermitteln Sie Ihren Bedarf Wissen Sie bereits, ob Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten in Ihrer Immobilie notwendig sind? 11

12 2. Schritte zur energieeffizienten Immobilie Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4 Schritt 5 Schritt 6 Bedarfsermittlung Energieberatung Förderentscheidung Einbeziehung StB Antrag Abschluss Schritt 2: Einholung einer Energieberatung Energieberater sind unabhängige Experten, die Ihnen helfen, am kostengünstigsten den energetischen Standard Ihrer Immobilie zu verbessern. Auf jeden Fall entscheiden Sie, in welchem Umfang Sie modernisieren wollen. 12

13 2. Schritte zur energieeffizienten Immobilie Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4 Schritt 5 Schritt 6 Bedarfsermittlung Energieberatung Förderentscheidung Einbeziehung StB Antrag Abschluss Schritt 3: Darlehen oder Zuschuss Ihre Frage an die KfW Finanzierungsentscheidungen wollen gut überlegt sein. Die KfW, Deutschlands größte Förderbank, unterstützt Sie ggf. mit einem zinsgünstigen Kredit oder einem ansehnlichen Investitionszuschuss. 13

14 2. Schritte zur energieeffizienten Immobilie Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4 Schritt 5 Schritt 6 Bedarfsermittlung Energieberatung Förderentscheidung Einbeziehung StB Antrag Abschluss Schritt 4: Der Steuerberater als kompetenter Experte Der Steuerberater berät den Mandanten bei der Gestaltung seiner steuerlichen Belastungen und gewährleistet die Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten. Er weist den Weg durch den Vorschriften-Dschungel. Im Mittelpunkt der Arbeit steht Ihr wirtschaftlicher Erfolg! 14

15 2. Schritte zur energieeffizienten Immobilie Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4 Schritt 5 Schritt 6 Bedarfsermittlung Energieberatung Förderentscheidung Einbeziehung StB Antrag Abschluss Schritt 5: Ihre Bank / Sparkasse kümmert sich um Ihren Antrag Die Banken und Sparkassen in Deutschland sind Ihre und unsere Partner. Ihr Bankberater weiß, welche Unterlagen für Ihren Antrag zu einer KfW- Förderung erforderlich sind und kümmert sich um die Antragsbearbeitung. Bitte sprechen Sie Ihre Hausbank immer vor Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme an. 15

16 2. Schritte zur energieeffizienten Immobilie Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4 Schritt 5 Schritt 6 Bedarfsermittlung Energieberatung Förderentscheidung Einbeziehung StB Antrag Abschluss Schritt 6: Zum Abschluss eine Bestätigung Wenn Ihre Sanierung erfolgt ist, möchte die KfW gerne wissen, ob alle Maßnahmen wie von Ihnen beauftragt umgesetzt worden sind. Dazu wird eine Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen benötigt. Erst bei deren Vorliegen kann der Tilgungszuschuss o.ä. ausgezahlt werden. 16

17 3. Förderprodukte für Nichtunternehmer der KfW KfW Wohneigentumsprogramm KfW - Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit Weiter Förderprodukte unter: 17

18 4. Beispiele Sanierung - Einzelmaßnahmen Maßnahmen: Austausch v. Fenster und Außentüren 25 T Malerarbeiten 5 T Anmerkung: In o. g. Gewerken sind 5 T Handwerkerleistungen (Lohnaufwand) enthalten Kosten f. professionelle Baubegleitung 2 T 18

19 4. Beispiele Sanierung - Einzelmaßnahmen Eigengenutztes EFH/ETW Maßnahmen reichen nicht aus um Energie-Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Finanzierung Darlehen KfW # T Eigenmittel 12 T 19

20 4. Beispiele Sanierung - Einzelmaßnahmen Liquidität Gesamtaufwendungen Darlehensauszahlung Darlehensleistungen (195,45 p.m.) Zuschuss f. Baubegleitung (KfW #431) Zusch. f. energ. Sanierung (KfW #430) 7,5% v. 25 T Steuerermäßigung 20% v. 5 T (max ,-- ) Verbleibender Eigenanteil

21 4. Beispiele Sanierung - Einzelmaßnahmen Anmerkungen Energieeinsparung Werterhaltung/Werterhöhung d. Maßnahme Einsparung geg. Hausbankkredit Steuerlicher Abzug (noch kein Gesetz) 21

22 4. Beispiele Sanierung - Einzelmaßnahmen Abwandlung: Vermietete Immobilie Aufwendungen sind Werbungskosten Annahme: pers. ESt-Steuersatz 35% (incl. Solz/KiSt) Steuerlicher Vorteil Summe Werbungskosten Steuersatz 35%

23 4. Beispiele Sanierung - Einzelmaßnahmen Liquidität Gesamtaufwendungen Darlehensauszahlung Darlehensleistungen Zuschuss f. Baubegleitung (KfW #431) Zusch. f. energ. Sanierung (KfW #430) 7,5% v. 25 T Steuervorteil Verbleibender Eigenanteil

24 4. Beispiele Sanierung - Einzelmaßnahmen Anmerkungen Möglichkeit Mieterhöhung prüfen Werterhaltung/Werterhöhung d. Maßnahme Einsparung geg. Hausbankkredit Verteilung Instandhaltungen bis 5 Jahre 24

25 5. Beispiele Sanierung Gesamtmaßnahmen Maßnahmen: Dämmung von Dach und Fassade Austausch Fenster und Außentüren Austausch Heizungsanlage Malerarbeiten Kosten f. professionelle Baubegleitung Handwerkerleistungen i. H. v. 12 T oben enthalten Mit o. g. Maßnahmen wird KfW-Effizienzhaus-Standard 70 (10% Förd.) erreicht 25

26 5. Beispiele Sanierung Gesamtmaßnahmen Finanzierung Darlehen KfW #270/ % Eigenkapital % 26

27 5. Beispiele Sanierung Gesamtmaßnahmen Liquidität Selbstgenutzte(s) EFH/ETW Gesamtaufwendungen Darlehensauszahlung Darlehensleistungen Tilgungszuschuss (KfW #151) 10% Zuschuss Baubegleitung (KfW #431) 50% v. 4 T Steuerermäßigung (2 x 20% v. jeweils 6 T ) Verbleibender Eigenanteil

28 5. Beispiele Sanierung Gesamtmaßnahmen Anmerkungen Energieeinsparung Werterhaltung/Werterhöhung d. Maßnahme Steuerl. Abzug v. Handwerkerleist. auf 2 J. verteilt Sonst. Steuerermäßig. Vermittlungsausschuss Abzinsung Eigenanteil 28

29 5. Beispiele Sanierung Gesamtmaßnahmen Abwandlung: Vermietete Immobilie Aufwendungen sind Werbungskosten Annahme: pers. ESt-Steuersatz 35% (incl. Solz/KiSt) Steuerlicher Vorteil Summe Werbungskosten Steuersatz 35%

30 5. Beispiele Sanierung Gesamtmaßnahmen Liquidität Gesamtaufwendungen Darlehensauszahlung Darlehensleistungen Tilgungszuschuss (KfW #151) 10% Zuschuss Baubegleitung (KfW #431) 50% v. 4 T Steuervorteil Verbleibender Eigenanteil

31 5. Beispiele Sanierung Gesamtmaßnahmen Anmerkungen Möglichkeit Mieterhöhung prüfen Werterhaltung/Werterhöhung d. Maßnahme Einsparung geg. Hausbankdarl. Instanhaltungen Verteilung 5 J. 31

32 5. Begriffsdefinition Erneuerbare Energie Unter erneuerbarer Energie versteht man für den Menschen nutzbare Energieformen, die auf Basis von Sonne, Wind, Wasser, Biomasse oder Erdewärme erzeugt werden. Steigendes Umweltbewusstsein, knapper werdenden Rohstoffe sowie steigende Energiekosten machen die Nutzung erneuerbarer Energie bei jedem Hausbau / bei jeder geplanten Sanierung zum Thema. Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft. Photovoltaikanlagen Blockheizkraftwerke 32

33 5.1. Photovoltaikanlagen Definition: Photovoltaikanlagen sind Anlagen, in denen mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung unmittelbar in elektrische Energie umgewandelt wird. Einspeisung / Einspeisungsvergütung: Je nach Anlagengröße wird mehr Strom erzeugt, als für das Eigenheim verbraucht wird. Die gewonnene Energie kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Für Anlagen, die nach dem in Betrieb genommen wurden / werden sind die Netzbetreiber verpflichtet, den hieraus erzeugten Strom anzunehmen und mindestens in der gesetzlichen vorgeschriebenen Höhe zu vergüten. 33

34 5.1. Photovoltaikanlagen Einspeisevergütung: Die Einspeisevergütung ist ab Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert. Neuerungen der Photovoltaik - Förderung: Einmalabsenkung der Vergütungshöhe für alle Anlagen - dadurch Anpassung an die gesunkenen Marktpreise - Zubau von Anlagen soll begrenzt werden - keine Vergütung für Anlagen größer als 10 MW Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge - 85 % des erzeugten Stroms sind für Dachanlagen bis 10 KW vergütungsfähig - für alle anderen Anlagen sind 90% des erzeugten Strom vergütungsfähig Wegfall der Einspeisevergütung für den Eigenverbrauch 34

35 5.2. Blockheizkraftwerke Definition: Blockheizkraftwerke sind eine Form der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Sie dienen der Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie (Strom und Wärme). Netzbetreiber sind im Rahmen des KWK-Gesetzes (KWKG) zur Abnahmen und Vergütung von Strom aus KWK-Anlagen verpflichtet. Die Höhe der Vergütung ist unter Berücksichtigung der Zuschläge nach dem KWKG - im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen - geringer als der übliche Bezugspreis für Strom. Selbst erzeugter Strom wird daher vorrangig zu eigenen Zwecken verwendet, eine Einspeisung in das öffentliche Netz erfolgt, wenn Überschüsse erzeugt werden. 35

36 6. Steuerliche Behandlung Allgemein: Steuerpflichtige, die eine Photovoltaikanlage / ein Blockheizkraftwerk betreiben, erzielen in Höhe der vom Netzbetreiber gewährten Vergütung Einnahmen aus gewerblicher Betätigung. Der Steuerpflichtige gilt somit als Unternehmer. Einkommensteuer: Der Anlagenbetreiber muss in seiner Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung erstellen. Zu den Betriebseinnahmen gehören vorrangig Vergütungen für den eingespeisten Strom. Als Betriebsausgaben kommen insbesondere Finanzierungskosten, Reparatur-/ Wartungskosten etc. in betracht. 36

37 6. Steuerliche Behandlung Einkommensteuer: Für die geplante Anschaffung kann ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden. Es besteht so die Möglichkeit bis zu 40% der geplanten zukünftigen Anschaffung gewinnmindernd abzusetzen, wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Zudem kann eine Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden. Sie kann im Jahr der Anschaffung oder in den darauffolgenden viel Jahren gewinnmindernd berücksichtigt werden. Sie beträgt 20% der Anschaffungskosten. Voraussetzung für die Gewährung ist jedoch, dass nicht mehr als 10% des Stroms für private Zwecke verwendet werden. Parallel möglich ist die lineare Abschreibung. Sie beträgt bei einer Photovoltaikanlage 5% der Anschaffungskosten bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren. Bei Blockheizkraftwerken beträgt der Abschreibungssatz 10% bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren. 37

38 6. Steuerliche Behandlung Einkommensteuer: Aber Achtung: Da das Betreiben einer Anlage einen Gewerbebetrieb darstellt, müssen die bei einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsveräußerung aufgedeckten stillen Reserven nach versteuert werden. Umsatzsteuer: Werden mehr als 50% des erzeugten Stroms eingespeist, ist der Anlagenbetreiber umsatzsteuerpflichtig. Alle Umsätze aus der Anlage und aus anderen selbstständigen Tätigkeiten werden in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung dem Finanzamt gemeldet. Der Steuerpflichtige ist zudem zum Vorsteuerabzug berechtigt. 38

39 6. Steuerliche Behandlung Gewerbesteuer: Gewerbesteuer entsteht, wenn der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit mehr als Euro pro Jahr beträgt. Daher fällt bei von Privatpersonen betriebenen Anlagen in den meisten Fällen keine Gewerbesteuer an. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich. 39

40 7. Förderprodukt der KfW KfW - - Standard Weiter Förderprodukte unter: 40

41 8. Beispiel Photovoltaikanlage Investition Netto Finanzierung Eigenkapital 25% Darl. KfW #270/274 75% Laufzeit Darlehen 10 Jahre Zinssatz (Abhängig von Bonität) 3% Steuerliche Daten: Nutzungsdauer der Anlage 20 Jahre Restwert: Nach 20 Jahren 0 Kosten f. Vers./Reparatur/Steuerber. p.a. keine Dyn. 348 Alle Angaben netto (d.h. ohne USt) 41

42 8. Beispiel Photovoltaikanlage Liquidität Einnahmen Stromeinspeisevergütung Investition Darlehensauszahlung Darlehensleistung Sonstige Kosten Steuerbelastung Überschuss

43 8. Beispiel Photovoltaikanlage Anmerkungen Ökologisches Gewissen Prüfen Finanzierung Vergütung nach 20 Jahren Wertsteigerung Immobilie Abbau/Entsorgung Technische Innovationen 43

44 9. Unsere Leistungen für Sie Unterstützung bei Finanz- und Investitionsentscheidungen Erstellung der Einkommensteuererklärung inkl. der Anlagen EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) Anlage G (Einkünfte aus Gewebebetrieb bzw. selbständiger Tätigkeit) monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung Erstellung der Gewerbesteuererklärung 44

45 8. Unsere Leistungen für Sie Tipp: Recherche- Dienst Bei einer umfassenden Sanierung wie auch bei dem Erwerb einer Photovoltaikanlage / eines Blockheizkraftwerkes ist die Zusammenarbeit mit verschiedenen Handwerksfirmen und Dienstleistungen erforderlich. Daher empfiehlt es sich eine Bonitätsauskunft der Handwerksfirmen einzuholen. Die Bonitätsauskunft zu einem Unternehmen besteht im Allgemeinen aus: - Bonitätsinformationen - Strukturinformationen - Finanzinformationen - Sonstige Informationen Beispielausdruck Bei dem erforderlichen Abruf können wir, als Ihr Steuerberater, Ihnen gerne behilflich sein. 45

46 Haben Sie noch Fragen? Wir stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne! 46

47 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 47

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