Herzlich Willkommen!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich Willkommen!"

Transkript

1 Begriffe von Behinderung im Sozialrecht und ihre Interpretation Herzlich Willkommen! DSA David Sporschill MCI - FH für Soziale Arbeit und

2 Vorstellung Berufliches Aug bis Aug 1999 Mitarbeiter im Alexihaus Jän bis Nov Mitarbeiter im Bundessozialamt Sept bis Juli 2002 Sozak in Innsbruck Aug bis Dez 2005 Sozialarbeiter im Rehazentrum Häring seit Jän Koordinator bei Selbstbestimmt Leben Innsbruck Ab Herbst 2010 Masterstudium Soziale Arbeit, Sozialpolitik & -Management am MCI

3 Übersicht Selbstbestimmung Behinderung im sozialen Modell Behinderung im ASVG Positive Beispiele : Behinderung im BPGG und BGStG Zusammenfassung Handlungsspielräume

4 Selbstbestimmung Selbstbestimmung heißt: ExpertIn in eigener Sache sein Wahlmöglichkeiten haben Kontrolle über das eigene Leben haben (Folie AssistentInnenschulung SLI, 2008)

5 Selbstbestimmung Behinderung im sozialen Modell Behinderung wird als Ergebnis der Interaktion zwischen dem Individuum mit funktioneller Einschränkung und der Umwelt wahrgenommen Behinderung kann in der Regel mit persönlichen, materiellen und technischen Hilfen ausgeglichen werden Die Hilfen müssen personenbezogen organisiert werden (Aus: Eckpunkte zur Persönlichen Assistenz,SLI, 2007)

6 Selbstbestimmung Behinderung im sozialen Modell NutzerInnen der Hilfen entscheiden wann, wie, in welcher Weise und wo die Hilfen gegeben werden. (Persönliche Assistenz) Normierte gruppenorientierte Hilfen verleugnen allzu oft die individuellen Bedürfnisse Alle Menschen sind verschieden, haben individuelle Bedürfnisse. (Prof. Ingolf Österwitz) (Aus: Eckpunkte zur Persönlichen Assistenz, SLI, 2007)

7 Selbstbestimmung Behinderung ist ein Teil einer Person Mit Behinderung lässt es sich gut leben

8 Werbung Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen UN-Behindertenrechtskonvention BGBl. III - Ausgegeben am 23. Oktober Nr. 155 In Kraft seit

9 Selbstbestimmung <--> Sozialrecht Stationäre Reha? SLI SV Ambulante Dienste

10 Behinderung im ASVG Warum dieses Referat? Definitionen von Behinderung im ASVG sind geltendes Recht Die Definitionen sollen sprachlich und rechtlich beleuchtet werden Wegen (vermeintlich) knapper Finanzen werden die Gesetze immer strenger ausgelegt Verknüpfung von Überlegungen von Selbstbestimmt Leben und der klassischen Rehabilitation

11 Behinderung im ASVG Wie erkenne ich Behinderung im ASVG? Die Wörter behindert, Behinderung(-en) und Behinderte kommen im Gesetzestext vor Der Gesetzestext beschreibt Behinderung, der Begriff selber kommt aber nicht vor

12 Behinderung im ASVG Wo finde ich Behinderung im ASVG? Unfallversicherung Krankenversicherung Pensionsversicherung

13 Unfallversicherung Rehabilitation Die Rehabilitation umfasst (...) medizinische Maßnahmen, berufliche Maßnahmen und (...) soziale Maßnahmen mit dem Ziel, Versehrte bis zu einem solchen Grad ihrer Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, der sie in die Lage versetzt, im beruflichen und wirtschaftlichen Leben und in der Gemeinschaft einen ihnen angemessenen Platz möglichst dauernd einnehmen zu können. ( 172 Abs. 2 ASVG)

14 Unfallversicherung 3-Säulenmodell der Rehabilitation Medizinisch Beruflich Sozial

15 Unfallversicherung Interpretation Unfallversicherung muss juristisch für einen Arbeitsunfall Schadenersatz leisten Die Unfallversicherung sucht medizinisch/technisch, beruflich und sozial das Bestmögliche Viele praktische Angebote von Fachleuten Das Reha-Zentrum als große Institution (Krankenanstalt) erschwert die Orientierung der PatientInnen.

16 Unfallversicherung Interpretation Sie versucht Behinderungen wieder gut zu machen Leistungsfähigkeit: Person mit Behinderungen muss etwas Leisten Angemesser Platz : Nimmt den Platz vor dem Unfall als Richtschnur, statt den individuellen Platz (mit Behinderungen). Das Gesetz sieht die Ermöglichung vieler Dinge vor, sagt aber nicht wie mehrere gleichwertige Wahlmöglichkeiten und Teilhabe geschaffen werden

17 Pensionsversicherung Rehabilitation Die Pensionsversicherungsträger treffen Vorsorge für die Rehabilitation von Versicherten und Beziehern einer Pension aus einem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit, (...), die an einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung leiden. ( 300 Abs. 1 ASVG)

18 Pensionsversicherung Rehabilitation Versicherte gelten als behindert im Sinne des Abs. 1, wenn sie infolge eines Leidens oder Gebrechens ohne Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation die besonderen Voraussetzungen für eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit,(...) wahrscheinlich erfüllen oder in absehbarer Zeit erfüllen werden; vorwiegend altersbedingte Leiden und Gebrechen gelten nicht als Leiden und Gebrechen im Sinne dieses Absatzes. ( 300 Abs. 2 ASVG)

19 Pensionsversicherung Interpretation Behinderung = körperliches, psychisches, geistiges Leiden oder Gebrechen Das Wort Behinderung wird hier ausführlich beschrieben Grundsatz: Rehabilitation vor Pension - Theoretisch Rehabilitaton: 3 Säulenmodell: medizinische, berufliche, soziale Rehabilitation Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit = Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension

20 Pensionsversicherung Interpretation Behinderung wird medizinisch definiert Behinderung ist kein Leiden oder Gebrechen Mitwirkungspflicht des Versicherten, aber wenig Wahlfreiheit Welche Wahlmöglichkeiten werden gefördert und welche Chancen zur Teilhabe stehen Menschen mit Behinderungen durch die Pensionsversicherung offen?

21 Pensionsversicherung Berufsunfähigkeit bei Angestellten Als berufsunfähig gilt der Versicherte, dessen Arbeitsfähigkeit infolge seines körperlichen oder geistigen Zustandes auf weniger als die Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist. ( 273 ASVG) Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich 6 Monate dauern für eine Berufsunfähigkeitspension ( 271 Abs 1 Z 1 ASVG)

22 Pensionsversicherung Interpretation Behinderung = körperlichen oder geistigen Zustand, der weniger als die Hälfte ist als bei einem Gesunden herabgesunken ist Festgestellt durch medizinische Gutachten Pensionen können niedrig sein (Ausgleichszulage) sein Bei gleichbleibenden Behinderungen bzw. Geburtsbehinderungen keine Berufsunfähigkeit - keine Pension Bei unbefristeter I-/BU-Pension: Mann/Frau kann nur einmal in Pension gehen

23 Pensionsversicherung Interpretation Behinderung ist kein Zustand Vergleich Behindert Nichtbehindert Vergleich an der Norm Der Vergleich verhindert Interaktion zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen. Bei der BU-Pensionsfeststellung besteht minimaler Mitgestaltungsspielraum

24 Pensionsversicherung Originäre Behinderung - Geburtsbehinderung Als invalid (...) gilt der (die) Versicherte auch dann, wenn er (sie) bereits vor der erstmaligen Aufnahme einer die Pflichtversicherung begründenden Beschäftigung infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder Schwäche seiner (ihrer) körperlichen oder geistigen Kräfte außer Stande war, einem regelmäßigen Erwerb nachzugehen, dennoch aber mindestens 120 Beitragsmonate der Pflichtversicherung nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz erworben hat. ( 255 Abs. 7 ASVG)

25 Pensionsversicherung Interpretation Erwerbsunfähig vor dem ersten Job. Behinderung bleibt gleich. 10 Beitragsjahre sind notwendig, obwohl die Wartezeit kürzer ist /sein kann. Eine Ausnahme von Zustand herabgesunken Bei kurzfristigen Beschäftigungen -> keine I-/BU- Pension Jobchancen von Menschen mit Behinderungen? Diskriminierung (?) Monitoringausschuss

26 Pensionsversicherung Interpretation Österreichische Sozialversicherung ist erwerbsorientiert. Wer nicht arbeitet und kein Geld verdient, hat keine/wenig Sozialversicherung. Kurzfristige Forderung : Mind. 10 Jahre richtiges Geld für richtige Arbeit für alle. Emanzipatorisches Grundeinkommen? Grundpension für alle?

27 Krankenversicherung Hilfe bei köperlichen Gebrechen Bei Verstümmelungen, Verunstaltungen und körperlichen Gebrechen, welche die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit oder die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, wesentlich beeinträchtigen, kann die Satzung Zuschüsse für die Anschaffung der notwendigen Hilfsmittel sowie für deren Instandsetzung vorsehen. ( 154 Abs. 1 ASVG)

28 Krankenversicherung Hilfe bei köperlichen Gebrechen Unter Gebrechen ist der gänzliche oder teilweise Ausfall normaler Körperfunktionen zu verstehen, die medizinisch in seinem Wesen nicht mehr beeinflussbar ist und daher nicht mehr als Krankheit beurteilt werden kann. (Judikatur des OGH von 2004)

29 Krankenversicherung Interpretation Behinderungen = gänzlicher oder teilweiser Ausfall normaler Körperfunktionen, der medizinisch nicht mehr beeinflussbar sind. Da kann man/frau halt nichts mehr machen. Zuschüsse zu Hilfsmitteln lt. Satzung möglich Selbstbehalt, oder Hilfsmittel selber zahlen

30 Bundespflegegeldgesetz Zweck des Pflegegeldes Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen. ( 1 BPGG)

31 Bundespflegegeldgesetz Anspruchsvoraussetzungen Das Pflegegeld gebührt bei Zutreffen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird oder würde. ( 4 Abs. 1 BPGG)

32 Bundespflegegeldgesetz Interpretation Erstmalig wird Selbstbestimmung im SVrecht genannt Es gibt 7 Pflegegeldstufen; einkommensunabhängig Kann Teil eines Persönlichen Budget sein Es nur ein Beitrag, deckt meist nicht die ganzen Kosten Wird von Ärzten beurteilt nach Richtwerten und keine Selbsteinschätzung

33 Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz Behinderungen Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten ( 3 BGStG) Sinngemäß gleiche Definition: 3 BEinstG 1 Abs. 2 BBG (geplant)

34 Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz Interpretation Ziel: Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern; Gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten; Selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen; Verbot von mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung und Belästigung auf Grund der Behinderung. Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt

35 Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz Interpretation Behinderung = Auswirkungen einer Behinderung, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren sind maßgebend erstmalig Behinderung im sozialen Modell In Kraft getreten mit Menschen mit Sinnesbehinderungen erstmalig eigenständig erwähnt. Juristisch weite Definition von Behinderung

36 Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz Interpretation Definition entspricht nicht der UN-Behindertenrechtskonvention Soziale Barrieren sind zu wenig berücksichtigt Berücksichtigung von einstellung- und umweltbedingte Barrieren und die Wechselwirkung mit der physischen Dimension fehlen. Entwurf der EinschätzungsVO (für BEinstG und BBG) geht wieder nur vom medizinischen Modell von Behinderung aus. (vgl. Montoringausschuss vom )

37 Zusammenfassung Behinderung in der SV sind körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen, oder Sinnesbehinderung die mehr als 6 Monate dauert. Gilt auch in anderen Gesetzen für Menschen mit Behinderungen Behinderungen werden immer aus dem medizinischen Blick betrachtet. Behinderung entsteht durch Vergleiche mit Menschen ohne Behinderungen und ist ein individuelles Problem Wenig Mitgestaltung bei Art und Ausmaß der Leistungen

38 Zusammenfassung Die Begriffe von Behinderung sind im ASVG durch Vergleiche an der Norm und defizitorientiert beschrieben. Wann, wie und wo Selbstbestimmung und Teilhabe gewährleistet werden, wird nicht beschrieben und ist gesetzlich somit nicht vorgesehen. Alles ist geltendes SV-Recht! Sie entsprechen bei weitem nicht der UN-Behindertenrechtskonvention.

39 Handlungsspielräume des Gesetzgebers und der Sozialversicherung Gesetzliche Änderung der Begriffe von Behinderungen im ASVG und die SV-Träger bietet Leistungen an, die Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Inklusion ermöglichen Derzeitigen Begriffe von Behinderungen im ASVG als Basis beibehalten und die SV-Träger passen ihre Leistungen so an. (durch Gesetze, Richtlinien, etc.) Es geht um viel Geld, rechtliche und politische Änderungen sind schwierig Vom Pickerl zum Bedarf

40 Handlungsspielräume der SozialarbeiterInnen Wissen um den Unterschied zwischen dem Begriff von Behinderungen von Selbstbestimmt Leben und den rechtlichen Begriffen Die Rahmenbedingungen von SozialarbeiterInnen, die in der Rehabilitation und Krankenhäusern arbeiten, anerkennen. Brückenbau zwischen Sozialversicherung, ambulanten Diensten und Selbstbestimmt Leben Die tatsächliche Situation von KundInnen/ KlientInnen/PatientInnen ganz genau, anschauen und beschreiben

41 Handlungsspielräume der SozialarbeiterInnen Betroffene unterstützen, dass sie selbst ihre Situation bei Sozialversicherungen, Ämtern- und Behörden darstellen (eigener Briefkopf, eigene Unterschrift, persönliches Vorsprechen..) Wissen, dass eine Unterversorgung (mit PA, Geld, etc..) eine Menschenrechtsverletzung im Sinne der UN-Behindertertenrechtskonvention ist. Abwägung zwischen Diplomatie (Verhandlungen, etc..) und Aktionismus (Öffentlichkeitsarbeit, Demos etc...)

42 Links Rechtsinformation des Bundes Dokumentation des Österreichischen SV-Rechts Portal der Österreichischen Sozialversicherung Pensionsversicherungsanstalt Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Selbstbestimmt Leben Innsbruck

43 Danke! DSA David Sporschill Folien:

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Behinderung und Rechte Herzlich Willkommen! DSA David Sporschill MCI - Studiengang für Soziale Arbeit, BA 19.4.2012 Vorstellung Ausbildung Beruf Aug. 1995 bis Aug 1999 Mitarbeiter im Alexihaus Jän. 1996

Mehr

Workshop Invaliditätspension

Workshop Invaliditätspension Workshop Invaliditätspension 3.11.2008 AGENDA Zu den Arbeitsgesprächen Invalidität im Wandel 2008 Anspruchsvoraussetzungen zur IP Die IP als Teilpension Pension und Ausgleichszulage Die Hinterbliebenenpension

Mehr

Diskriminierung aufgrund von Behinderung

Diskriminierung aufgrund von Behinderung Diskriminierung aufgrund von Behinderung Dr. Shivaun Quinlivan Direktorin des LL.M.-Programms Internationales und vergleichendes Behindertenrecht und Behindertenpolitik Vortrag Der Begriff Behinderung

Mehr

Gesetzliche Pensionsversicherung. Continentale Lebensversicherung a. G.

Gesetzliche Pensionsversicherung. Continentale Lebensversicherung a. G. Gesetzliche Pensionsversicherung Gesetzliche Pensionsversicherung Invaliditätspension Pensionsversicherung der Arbeiter (ASVG) Berufsunfähigkeitspension Pensionsversicherung der Angestellten (ASVG) Erwerbsunfähigkeitspension

Mehr

Neue Perspektiven - Erfahrungen aus dem Case Management mit Rehageld-BezieherInnen

Neue Perspektiven - Erfahrungen aus dem Case Management mit Rehageld-BezieherInnen Juni 2013 / rum Neue Perspektiven - Erfahrungen aus dem Case Management mit Rehageld-BezieherInnen Kongress Integrierte Versorgung: Neu Denken Innovativ Handeln 7. Mai 2014, FH OÖ Fakultät für Gesundheit

Mehr

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht ÖAR Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht Workshop Wohnbau barrierefrei 10. Oktober 2013, Wien Volker Frey,

Mehr

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet

Mehr

Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Kinderund Jugendrehabilitation im Flexirentengesetz

Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Kinderund Jugendrehabilitation im Flexirentengesetz Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Kinderund Jugendrehabilitation im Flexirentengesetz 26. Reha-Kolloquium der Deutschen Rentenversicherung am 22. März 2017 in Frankfurt Bettina Cleavenger, Bundesministerium

Mehr

Muss meine Internetseite barrierefrei sein?

Muss meine Internetseite barrierefrei sein? BIZEPS Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Muss meine Internetseite barrierefrei sein? (Neue) rechtliche Bestimmungen in Österreich Martin Ladstätter BIZEPS Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Wer oder was

Mehr

SELBSTBESTIMMUNG IM ALTER

SELBSTBESTIMMUNG IM ALTER SELBSTBESTIMMUNG IM ALTER AUS RECHTLICHER PERSPEKTIVE DR. MARTIN GREIFENEDER 19. Diakonie-Dialoge 2013 2 UN-Behindertenrechtskovention Grundsätze 13. Dezember 2006: Generalversammlung der Vereinten Nationen

Mehr

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen

Mehr

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 2 Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer

Mehr

Diskriminierungsschutz behinderter Menschen in der Arbeitswelt Die Erfahrungen der Behindertenanwaltschaft

Diskriminierungsschutz behinderter Menschen in der Arbeitswelt Die Erfahrungen der Behindertenanwaltschaft Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Diskriminierungsschutz behinderter Menschen in der Arbeitswelt Die Erfahrungen der Behindertenanwaltschaft Veranstaltung

Mehr

Macht Eingliederungshilfe süchtig?

Macht Eingliederungshilfe süchtig? Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis

Mehr

Beruf und Beschäftigung bei chronischer Erkrankung. Hilfe zur Entwicklung von Genesungspotentialen

Beruf und Beschäftigung bei chronischer Erkrankung. Hilfe zur Entwicklung von Genesungspotentialen Beruf und Beschäftigung bei chronischer Erkrankung. Hilfe zur Entwicklung von Genesungspotentialen // Vitos Rehabilitation für psychisch kranke Menschen Guxhagen (RPK) Versorgung Rehabilitation Förderung

Mehr

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel FB Humanwissenschaften Institut für Sozialwesen Fachgebiet Behinderung und Inklusion Prof. Dr. Gudrun Wansing

Mehr

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------

Mehr

Krankheitsbilder und Behinderungen Geistige Behinderung

Krankheitsbilder und Behinderungen Geistige Behinderung 1. Mögliche Ursachen einer geistigen Behinderung sind: Missbrauch von Suchtmitteln (Alkohol, Drogen, Tabletten) vor und während der Schwangerschaft, Einnahme von Medikamenten, schwere gesundheitliche Probleme

Mehr

Menschen mit Behinderungen in Würzburg

Menschen mit Behinderungen in Würzburg Menschen mit Behinderungen in Würzburg Statistische Daten und Entwicklung Zentrum Bayern Familie und Soziales Familie Soziale Entschädigung Kriegsopferfürsorge Schwerbehindertenrecht Integration Schwerbehindertenrecht

Mehr

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Menschen mit einer psychischen Behinderung und die Bundesverfassung

Mehr

Der 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Der 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIII Erster Abschnitt: Grundlegung... 1 1. Begriff und Zweck des Sozialrechts... 1 2. Historische Entwicklung... 3 3. Stellung des Sozialrechts in der Rechtsordnung...

Mehr

Leichte Sprache. Ein Vortrag von Leicht Lesen - Texte besser verstehen

Leichte Sprache. Ein Vortrag von Leicht Lesen - Texte besser verstehen Leichte Sprache Ein Vortrag von Leicht Lesen - Texte besser verstehen Leicht Lesen - Texte besser verstehen Wer sind die Gründerinnen? Elisabeth Laister, BA BA Studium der Sozialen Arbeit Studium der Kultur-

Mehr

Menschen zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherungsträger

Menschen zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherungsträger Menschen zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherungsträger März 2006 1 LeistungsbezieherInnen beim AMS Salzburg im Vergleich: Auf 6 BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe fällt

Mehr

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 20.04.2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin Telefon 030

Mehr

IFW Symposium Inklusion oder Illusion?!

IFW Symposium Inklusion oder Illusion?! Vortrag zum IFW Symposium oder Illusion?! Freitag, 21.03.2014 17:00 19:00 Uhr Annika Bohn Sozialwissenschaftlerin M.A. Annika Bohn 26 Jahre alt, verheiratet und Mutter einer Tochter Sozialwissenschaftlerin

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 9 GZ. RV/3121-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EGW, vom 24. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 29. Mai 2008

Mehr

Beilage Nr. 23/2006 LG /0001 ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird

Beilage Nr. 23/2006 LG /0001 ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Beilage Nr. 23/2006 LG 01950-2006/0001 ENTWURF eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Entwurf: Gesetz, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Der Wiener

Mehr

Definition von Behinderung

Definition von Behinderung Definition von Die Teilnehmenden erarbeiten selbst Definitionen von und lernen Definitionen von Gruppen und Institutionen kennen. Ziele Die Teilnehmer_innen denken darüber nach, was sie selbst unter verstehen.

Mehr

Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte

Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at

Mehr

Barrierefreiheit 2016

Barrierefreiheit 2016 Barrierefreiheit 2016 Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at www.behindertenanwalt.gv.at

Mehr

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf Informationen für Arbeitgeber Menschen mit Behinderung im Beruf MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IN IHRER FIRMA? EINE GUTE IDEE! Sinkende Geburtenraten und hoher Bedarf an qualifizierten Fachkräften stellen Arbeitgeber

Mehr

Inklusion eine Annäherung. Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013

Inklusion eine Annäherung. Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013 Inklusion eine Annäherung Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013 Inklusion eine Annäherung Definition Geschichte Was ist eine inklusive Schule? Inklusive Schule in Berlin Inklusion = gesamtgesellschaftliche

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom ) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)

Mehr

Gesundheitsförderung in der Sozialversicherung

Gesundheitsförderung in der Sozialversicherung Gesundheitsförderung in der Sozialversicherung 1. Vernetzungsdialog Bewegung und Gesundheit am 3. Juni 2014 im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Mag. a (FH) Elisabeth Fasching

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen FG Behinderung und Inklusion Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen

Mehr

Vielfalt gestalten - Behindert uns unsere Vorstellung von Behinderung?

Vielfalt gestalten - Behindert uns unsere Vorstellung von Behinderung? Harms, 06.05.2013 Vielfalt gestalten - Behindert uns unsere Vorstellung von Behinderung? A. Schwager/22.04.2016 Behinderung Wer oder Was behindert? Gliederung: Zum Menschenbild behinderter Menschen in

Mehr

Lasst mich tun! Ein Leben im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention. Persönliche Assistenz in Österreich

Lasst mich tun! Ein Leben im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention. Persönliche Assistenz in Österreich Lasst mich tun! Ein Leben im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention Persönliche Assistenz in Österreich 11.09.2015 by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 1 Leben mit Behinderung Wollen Sie um 18h ins Bett

Mehr

Bundesrat Drucksache 742/16 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 742/16 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates Bundesrat Drucksache 742/16 (Beschluss) 10.02.17 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen -

Mehr

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Stein-Berufskolleg und berufliches Gymnasium des Erzbistums Paderborn 2012 Quelle: Gemeinsam leben,

Mehr

8. Behinderung LGA. 8.1 Schwerbehinderte. 8.2 Behinderung und Pflege

8. Behinderung LGA. 8.1 Schwerbehinderte. 8.2 Behinderung und Pflege 8. Behinderung 8.1 Schwerbehinderte 8.1.a Schwerbehinderte nach Altersgruppen im Land Brandenburg 8.1.b Schwerbehinderte nach dem Grad der Behinderung im Land Brandenburg 8.1.c Schwerbehinderte je 1. Einwohner

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen A. Problem und Ziel Das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs

Mehr

SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER MEDIZINISCHEN UND BERUFLICHEN REHABILITATION

SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER MEDIZINISCHEN UND BERUFLICHEN REHABILITATION 1 SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER MEDIZINISCHEN UND BERUFLICHEN REHABILITATION UPDATE Rehabilitation 2014 Allgemeines zu Rehabilitation und Pensionsreformen 2 Zur Historik 3 Rehabilitation

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/0964-W/13 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Pensionist, Adr.Bw., vom 24. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für

Mehr

Das persönliche Budget. Wir machen s einfach

Das persönliche Budget. Wir machen s einfach Das persönliche Budget Wir machen s einfach Carsten Trimpop und Kerstin Steinfurth Mainz Folie 1 Worum geht es beim Persönlichen Budget? Selbstbestimmung, Teilhabe, Gleichstellung in allen Lebensbereichen

Mehr

Leitbild des Zweckverbandes. Kinderzentrum Ludwigshafen. Vorwort

Leitbild des Zweckverbandes. Kinderzentrum Ludwigshafen. Vorwort Leitbild des Zweckverbandes Kinderzentrum Ludwigshafen Vorwort In diesem Leitbild stehen die Ziele und Ideen für unsere Arbeit im Kinderzentrum. Das Leitbild zeigt, was uns wichtig ist und wie wir uns

Mehr

Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993 (NÖ PPG) Textgegenüberstellung

Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993 (NÖ PPG) Textgegenüberstellung Landtag von Niederösterreich Landtagsdirektion Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993 (NÖ PPG) Eing.: 11.11.2008 zu Ltg.-130/P-6-2008 S-Ausschuss Textgegenüberstellung Geltender Gesetzestext Begutachtungsentwurf

Mehr

Ausbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern. Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen

Ausbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern. Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen Ausbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen Inhalt I. Gesetzliche Grundlagen 1. Grundgesetz 2. UN-Konvention 3. BBiG 4. Ausbildungsregelungen II. Legaldefinition

Mehr

2 Die mehrdimensionale Diskriminierung behinderter Frauen - Daten, Hintergründe, Erklärungsansätze 25

2 Die mehrdimensionale Diskriminierung behinderter Frauen - Daten, Hintergründe, Erklärungsansätze 25 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 1 Einführung 19 A Wahl des Untersuchungsgegenstandes 19 B Aufbau der Untersuchung 23 2 Die mehrdimensionale Diskriminierung behinderter Frauen - Daten, Hintergründe,

Mehr

Löffler Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Herrenstr. 8 79098 Freiburg Telefon 0761/38785-0 Fax 0761/38785-20 info@loeffler-versmakler.com Michael Steiert Versicherungskaufmann IHK Privatkundengeschäft

Mehr

Rückversicherung von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck. Informationsveranstaltung Rückversicherung 27.10.2015

Rückversicherung von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck. Informationsveranstaltung Rückversicherung 27.10.2015 von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck Informationsveranstaltung 27.10.2015 Waisenpension Voraussetzungen für die Waisenpension sind: Tod eines Elternteiles ( Versicherungsfall ), das Vorliegen einer

Mehr

Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK) Vortrag auf der 3. Behindertenpolitischen

Mehr

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Hessisches Ministerium für Soziales und Integration ESF 2014-2020 So geht das! Praxiswissen erfolgreich anwenden 24. Juni 2015 Haus der Begegnung Königstein Workshop 3 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Mehr

Medizinische Rehabilitation Neu

Medizinische Rehabilitation Neu Medizinische Rehabilitation Neu Informationsveranstaltung GD-Stvin Gabriele Eichhorn, MBA Verteilung der Ausgaben Jahresvoranschlag 2013: Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation 2,9% Sonstige 8,2% Pensionen

Mehr

Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen

Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen Zusammenfassung In der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht es um die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen.

Mehr

2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung 2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2017 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Mehr

Kulturspezifische Behinderungsbilder - ein Überblick. Wiltrud Wystrychowski, Diplom-Psychologin

Kulturspezifische Behinderungsbilder - ein Überblick. Wiltrud Wystrychowski, Diplom-Psychologin Kulturspezifische Behinderungsbilder - ein Überblick Wiltrud Wystrychowski, Diplom-Psychologin Weltweit leben 650 Mill. Menschen mit einer Behinderung UN-Konvention 2006 fordert Inklusion gleichberechtigte

Mehr

I-Pension neu! Anstieg psychischer Erkrankungen

I-Pension neu! Anstieg psychischer Erkrankungen 1 I-Pension neu! Seit 01. Jänner 2014 wird die Invaliditätspension, bekannt als I-Pension, neu geregelt, was viele Betroffene verunsichert zurücklässt. Um Aufklärung zu schaffen und die Maßnahmen kritisch

Mehr

Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension

Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension Schwarz Landesstellendirektion Wien Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension Leistungen der PVA aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit Geminderte Arbeitsfähigkeit Versicherungsfall der

Mehr

NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT

NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT Die freiwilligen Versicherungen in der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Für den Fall, dass keine versicherungspflichtige

Mehr

A. BREITENFEILINER F. CAIHIEJTNER F. HANI F. Hölzl M. KoNRAd H. LEIHNER M. ObERNqRubER P REichiiNiqER W. WEqlnubER H. WEJSMANN

A. BREITENFEILINER F. CAIHIEJTNER F. HANI F. Hölzl M. KoNRAd H. LEIHNER M. ObERNqRubER P REichiiNiqER W. WEqlnubER H. WEJSMANN SOZIALPOLITISCHE M O IN O G R A F I E N. DR. ALFRECI RAdNER UNd DR. TIHOMAS A. BREITENFEILINER F. CAIHIEJTNER F. HANI F. Hölzl M. KoNRAd H. LEIHNER M. ObERNqRubER P REichiiNiqER W. WEqlnubER H. WEJSMANN

Mehr

Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 23. September 2015)

Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 23. September 2015) Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 23. September 2015) 1. Erläutern Sie den Sozialrechtsbegriff! Nennen Sie die völkerrechtlichen bzw. europäischen Programmnormen! 2. Was versteht man unter

Mehr

Wege in Beschäftigung

Wege in Beschäftigung Wege in Beschäftigung Wege in Beschäftigung Kompetenzen erlangen, Chancen ergreifen Fördertreppe zur Arbeit Viele Wege führen zum Ziel Einleitung Seelische Gesundheit und die Möglichkeit einer sinnvollen

Mehr

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt. An den Landesschulrat für Tirol Innrain 1 6020 Innsbruck Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (Bei der Einschulung) Antragsteller/in: Erziehungsberechtigte Schulleiter/in Zutreffendes

Mehr

Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015

Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Herzlich Willkommen Mag. Kirsten Fichtner-Koele Rechtsservice Pflichtversicherung der Gewerbetreibenden Wer ist GSVG-versichert?: Einzelunternehmer

Mehr

Nationaler Strategie-Plan 2018 bis 2020

Nationaler Strategie-Plan 2018 bis 2020 Nationaler Strategie-Plan 2018 bis 2020 Ziele der Arbeit von Special Olympics Deutschland in Leichter Sprache Inhalt Einleitung... 2 Wie arbeitet SOD heute?... 3 Bedeutung der UN-Behindertenrechts-Konvention...

Mehr

Behinderung neu denken!

Behinderung neu denken! Behinderung neu denken! Zur Bedeutung der Behindertenrechtskonvention (Foto: Rosemarie König) Impulsreferat auf der 2. Fachtagung Gemeinsam zu einem Bayerischen Aktionsplan München, 21. Mai 2012 von Dr.

Mehr

Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich

Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Die Österreichische Sozialversicherung

Mehr

Berufsunfähigkeit, Invalidität, Erwerbsminderung und ähnliche Begriffe

Berufsunfähigkeit, Invalidität, Erwerbsminderung und ähnliche Begriffe Frankfurter Reihe 24 Berufsunfähigkeit, Invalidität, Erwerbsminderung und ähnliche Begriffe Eine vergleichende Untersuchung mit Vorschlägen für Harmonisierungen Bearbeitet von Dr Alexander Hirschberg,

Mehr

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Dr. Ortrud Moshake (Tel. 0511 9898-2213) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Im Laufe des Jahres 2011 erhielten in Niedersachsen 144 962 Personen Leistungen nach

Mehr

Die Antworten von der FDP

Die Antworten von der FDP 19 Die Antworten von der FDP 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir sind der Meinung: Das Wahl-Recht ist ein wichtiges Recht

Mehr

Verbesserung der Teilhabe pflegebedürftiger Menschen durch Pflege. Gudrun Gille Präsidentin a.d. Bundessverband DBfK

Verbesserung der Teilhabe pflegebedürftiger Menschen durch Pflege. Gudrun Gille Präsidentin a.d. Bundessverband DBfK Verbesserung der Teilhabe pflegebedürftiger Menschen durch Pflege Gudrun Gille Präsidentin a.d. Bundessverband DBfK Pflege und Teilhabe bei Menschen in unterschiedlichen Lebenssituation Schulbegleitung

Mehr

Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis

Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis Kap 2 Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig? 2.1 Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2017) Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs 2 ASVG: 425,70 Gemäß 5 Abs 1 Z 2 ivm Abs 2 ASVG gilt ein Beschäftigungsverhältnis

Mehr

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage I. Allgemeines: Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie

Mehr

Maßnahmen und Angebote der Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitanden

Maßnahmen und Angebote der Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitanden 21.04.2015 Fachtag für Mitarbeiter der sozialen und begleitenden Dienste in Stuttgart Daniela Schickle Maßnahmen und Angebote der Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitanden Agenda 1. Definition des Begriffs

Mehr

Voraussetzungen für Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Voraussetzungen für Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Voraussetzungen für Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ( 9-12 SGB VI) Medizinische Rehabilitationen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören zum Angebotsspektrum der gesetzlichen

Mehr

Aktuelle Werte PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

Aktuelle Werte PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Aktuelle Werte 2017 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET

HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET Rosemarie Jany, Freiburg, 21.9.2013 MODELLERPROBUNG Baden-Württemberg: von 2002 bis 2005 in 3 Landkreisen erprobt Anzahl der Budgetnehmer im Modellversuch: 49 Im

Mehr

4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV

4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV 4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV Stand am 1. Januar 2015 Auf einen Blick Die Hilflosenentschädigung soll Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung ermöglichen.

Mehr

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Pensionsservice, Barichgasse 38, 1031 Wien

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Pensionsservice, Barichgasse 38, 1031 Wien Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Pensionsservice, Barichgasse 38, 1031 Wien Informationsblatt zum Pflegegeld Stand: 1. Jänner 2012 Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Ansprüche nach

Mehr

Empowerment. Was ist das? Ines Spilker Kerstin Wöbbeking.

Empowerment. Was ist das? Ines Spilker Kerstin Wöbbeking. Empowerment Was ist das? Empowerment (englisch = Bevollmächtigung) Ursprünge: Bürgerrechtsbewegungen der farbigen Einwohner Amerikas (Empowerment of black communities). Frauenrechts-Bewegungen Independent-Living-Bewegung

Mehr

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB

Mehr

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische

Mehr

Neue Impulse in der Psychiatrischen Rehabilitation

Neue Impulse in der Psychiatrischen Rehabilitation Neue Impulse in der Psychiatrischen Rehabilitation Fachtagung der Ochsenzoll RPK Hamburg BAG RPK 29. September 2011 1 Ein herzliches Dankeschön an den Freundeskreis Ochsenzoll! Insbesondere an Maike Langer,

Mehr

Wege zu einem inklusiven Gemeinwesen. Dr. Johannes Schädler Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen (D)

Wege zu einem inklusiven Gemeinwesen. Dr. Johannes Schädler Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen (D) Wege zu einem inklusiven Gemeinwesen Dr. Johannes Schädler Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen (D) Inklusion und Lebenslauf Als gesellschaftliche Wesen leben

Mehr

(4155) Aufwendung für sonstige Ausländer. (4157) Aufwendung für Spätaussiedler

(4155) Aufwendung für sonstige Ausländer. (4157) Aufwendung für Spätaussiedler Hilfe zum Lebensunterhalt 3. Kapitel SGB XII 4150 (4154) (4155) (4157) Erstattungen von Kostenträgern Erstattungen vom örtlichen Träger 4150.1620 4154.1620 4155.1620 4157.1620 106 bis 108 SGB XII Erstattungen

Mehr

drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH

drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH Laura Radecker Tag der Begegnung Eisleben am 26.11.2014 Gliederung 1. Rechtlicher Rahmen 2. Personenkreis/Zielgruppe 3. Ziele und Aufgaben 4. Ziele und

Mehr

Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern

Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern Kerrin Stumpf Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.v. Wissenschaftliche Tagung des ASBH-Beirats Fulda, 22.11.2014 Wir Eltern möchten

Mehr

Das Inklusionsverständnis der Lebenshilfe Trier

Das Inklusionsverständnis der Lebenshilfe Trier Chancen nutzen. Stärken zeigen. Was Inklusion ist und wie wir Inklusion verstehen ALLe IN!? Das Inklusionsverständnis der Lebenshilfe Trier Der Text zum Inklusionsverständnis der Lebenshilfe Trier wurde

Mehr

Arbeit finden und behalten

Arbeit finden und behalten Arbeit finden und behalten Barrieren für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erkennen, überwinden und beseitigen Auf der Tagung Recht auf Arbeit!? Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischer

Mehr

Auftrag Inklusion. Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit

Auftrag Inklusion. Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit Auftrag Inklusion. Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit Christine Lohn Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband Inklusion Versuch einer Definition Inklusion beinhaltet

Mehr

Die wichtigsten Punkte in der Behinderten-Hilfe im Deutschen Roten Kreuz

Die wichtigsten Punkte in der Behinderten-Hilfe im Deutschen Roten Kreuz Die wichtigsten Punkte in der Behinderten-Hilfe im Deutschen Roten Kreuz Ein Heft in Leichter Sprache Hinweis: In dem Heft gibt es schwierige Wörter. Sie sind unterstrichen. Die Erklärungen stehen im Wörterbuch

Mehr

Amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII/BVG

Amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII/BVG Amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII/BVG Daten der nachfragenden Person Name Vorname Geburtsdatum Geschäftszeichen LWV: Anschrift des ärztlichen

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe

Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe 07.09.2009 Gisela Dittrich, DJI 1 Berichtsauftrag: Kinder und Jugendliche mit Behinderung einbeziehen Im Sinne des SGB IX

Mehr

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Der Lüner Dialog Auf dem Weg zur Inklusion in - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Thema Inklusion im heutigen Kontext Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zentrales Thema gleichberechtigte

Mehr

Behinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis. 13 Fragen und Antworten

Behinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis. 13 Fragen und Antworten Behinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis 13 Fragen und Antworten Das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

Mehr

THEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule

THEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule THEMA Auf dem Weg zur inklusiven Schule DEFINITION INKLUSION Inklusion (lat. Inclusio, Einschließung) beinhaltet die Überwindung der sozialen Ungleichheit, indem alle Menschen in ihrer Vielfalt und Differenz,

Mehr

Berufliche Reha wer leistet was

Berufliche Reha wer leistet was Berufliche Reha wer leistet was unter besondere Betrachtung des SGB I 2. Bremer Fachaustausch am 29.01.2009 Carola Luther, stellv. Geschäftsführerin der BG Chemie, BV Hamburg Ausgangslage: verschiedene

Mehr

Persönliches Budget 1

Persönliches Budget 1 Persönliches Budget 1 Mit dem Persönlichen Budget kann der Leistungsberechtigte seinen Unterstützungsbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einkaufen und dadurch ein größeres

Mehr