selbst aber auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor Zusammenhalt ist wichtig

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1 Irene Krämer, Mainz, neue ADKA-Präsidentin Bericht vom XXVIII. Wissenschaftlichen Kongress und der Mitgliederversammlung der ADKA e. V., Köln, 5./6. Mai 2000 Priv.-Doz. Dr. Irene Krämer, Mainz, mit großer Mehrheit zur neuen ADKA-Präsidentin gewählt Neue Vizepräsidenten: Norbert Backes, Siegburg, und Dr. Michael Baehr, Hamburg Dr. Hugo Krämer, München, zum Ehrenmitglied ernannt Edgar Schmitt, München, zum Geschäftsführer bestellt Bekenntnis aller Grußredner: 14 Apothekengesetz muss dringend geändert werden Klinische Pharmazie als starkes Standbein der Krankenhauspharmazie Rund 580 Teilnehmer kamen zur XXVIII. Wissenschaftlichen Tagung des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e. V. vom 4. bis 7. Mai nach Köln. ADKA-Präsident Dr. Hugo Krämer, München, dankte dem Organisationskomitee und allen Helfern für ihr großes Engagement, insbesondere Norbert Backes, Siegburg, Nicole de Dycker von der ADKA-Serviceabteilung und Dr. Peter Kröschel, Leverkusen. In seiner Begrüßung wies Krämer darauf hin, dass der Wettbewerb unter den Leistungserbringern derzeit Diskussion und Handeln beherrscht. Die Krankenhausapotheker stellen sich der Herausforderung und sorgen für eine hochwertige und angesichts der knappen Mittel auch zahlbare Arzneimittelversorgung. Eine optimale Arzneimittelversorgung ist jedoch nur dann möglich, wenn die Institution Krankenhausapotheke auch weiterhein als eigene Fachabteilung im Krankenhaus anerkannt wird. An die Politiker richtete Krämer den Appell: Verzichten Sie nicht auf den pharmazeutischen Sachverstand des Krankenhauspothekers zur Optimierung der Versorgung der Patienten und zum ökonomisch sinnvollen Einsatz der Arzneimittel. In einem sich wandelnden Umfeld mit stärkerer Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung müssen rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen dem Aufgabengebiet angepasst werden. Bürgermeister Manfred Wolf überbrachte die Grüße der Stadt Köln und wies darauf hin, dass Köln ein wichtiger Standort für die medizinische Versorgung der Region Köln, die Medizin Dr. Hugo Krämer, München, schied nach acht Jahren aus dem Amt des Präsidenten der ADKA aus und wurde zum Ehrenmitglied ernannt. Priv.-Doz. Dr. Irene Krämer, Mainz, wurde mit großer Mehrheit von der Mitgliederversammlung zu seiner Nachfolgerin gewählt. 272 selbst aber auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für die Region ist. Zusammenhalt ist wichtig ABDA-Präsident Hans-Jürgen Friese, überbrachte die Grüße der ABDA. Der vom Bundesrat eingebrachte Änderungsentwurf zum Apothekengesetz liege seit vielen Monaten scheinbar unbeachtet in den Schubladen des Gesundheitsrates, dies dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass nichts geschehe. So sei Gesundheitsministerin Fischer der Meinung, dass das Fremd- und Mehrbesitzverbot und die Arzneimittelpreisverordnung eher eine Wettbewerbsbeschränkung im Interesse der öffentlichen Apotheken sei als die Sicherstellung einer kompetenten Versorgung. Die Forderung nach Filialapotheken und Apothekenketten runde dieses zumindest vorläufige Bild ab. Die Arzneimittelversorgung im Krankenhaus befindet sich gleichermaßen in der Diskussion. Es gilt zwar eine rechtlich eindeutige Abgrenzung der Kompetenzen für Offizin- und Krankenhausapotheken, aber über eine Verschiebung dieser Grenzen wird heftig diskutiert. ABDA und ADKA seien immer wieder im Gespräch miteinanden, und dies müsse auch künftig so bleiben, damit nicht andere über unsere Köpfe hinweg über die Pharmazie in Deutschland entscheiden. Natürlich würden die Probleme der Offizinapotheker die Krankenhausapotheker nur bedingt betreffen und umgekehrt, aber Attacken auf beide Berufsgruppen betreffen die Substanz der praktischen Pharmazie insgesamt und gehen uns deshalb alle gemeinsam an. Andere stehen in den Startlöchern, die Schlagworte sind Schließung von Krankenhausapotheken und Versandhandel. Gemeinsam müsse man zur Kenntnis nehmen, dass in der Politik der derzeitigen Bundesregierung die Funktion des Apothekers zumindest relativiert werde.

2 ABDA-Präsident H. J. Friese: Wir müssen miteinander im Gespräch bleiben. Nehmen Sie es als Signalwirkung. Deshalb bin ich auch heute hier. Friese zeigte sich erleichtert, dass es nach dem letzten Apothekertag wieder zu einem Grundkonsens zwischen ADKA und ABDA gekommen ist: Wenn es denn so ist, dass die ADKA mit uns gemeinsam daran festhält, dass künftig stationär und ambulant behandelte Patienten ausnahmslos und ausschließlich mit Arzneimitteln aus der Krankenhausapotheke versorgt werden, die unmittelbar zur Anwendung gelangen, jedoch auch in Zukunft Krankenhauspotheker weder Individualverschreibungen auf wen auch immer ausgestellt beliefern und ihre Funktion buchstäblich an der Krankenhauspforte endet, dann sind wir, wie schon einmal bei der Beschlussfassung über den ADKA/ABDA-Kompromiss aus dem Januar 1996, politisch beieinander. Er habe auch den Eindruck, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nicht beabsichtige, für Krankenhausapotheken ambulante Funktionen außerhalb des Krankenhauses zu fordern. Offensichtlich fordere die DKG auch nicht, dass die Krankenhausapotheken über die Versorgung anderer Krankenhausapotheken hinaus pharmazeutische Dienstleistungen im weitesten Sinne für öffentliche Apotheken anbiete. Nicht einig sei die ABDA aber mit den Krankenhausträgern und Krankenhausapotheken, die neue pharmazeutische Geschäfts- und Betätigungsfelder außerhalb des Krankenhauses finden wollten. Er erteilte ferner Plänen eine Absage, nach denen in als Herstellungsbetrieb fungierenden Krankenhausapotheken Rezepturen herstellt und versendet werden sollen. Dies gefährde die Entwicklung des Dienstleistungsangebots öffentlicher Apotheken und auch der Krankenhausapotheken. Die ABDA werde diesem Vorgehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit rechtlichen Mittel entgegentreten. Friese dankte den Krankenhausapothekern dafür, dass mit ihrer Hilfe die öffentlichen Apotheken für die Zytostatika-Zubereitung fit gemacht werden konnten. Und Friese weiter: Es ist unser erklärtes Ziel, die Dienstleistungsfunktion der öffentlichen Apotheke auf qualitätsgesicherter Basis auszubauen. Wir wollen die pharmazeutische Verzahnung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung auf der Grundlage des 114 SGB V. Auf Anregung von Priv.-Doz. Dr. Irene Krämer habe es hierzu vor wenigen Tagen ein erstes Gespräch zwischen ADKA und ABDA gegeben. Daraus hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich zum Thema integrierte pharmazeutische Versorgung und interdisziplinäre Netzwerke im Juni verabredet hat. Friese zeigte sich davon überzeugt, dass durch kollegiale Zusammenarbeit von Krankenhausapotheke und öffentlicher Apotheke der Wettbewerb für die Apothekerschaft insgesamt erfolgreich geführt werden kann. Er wolle jedoch nicht verschweigen, dass es in der ABDA manche innerverbandliche Hürde zu nehmen gelte, so wie dies vermutlich auch in der ADKA der Fall sei. Aber, so weiter: Wir stehen zu dem gefundenen ADKA/ABDA- Kompromiss von Alle gemeinsam müssten daran interessiert sein, dass die Struktur der Krankenhausapotheken in Deutschland nicht verändert und die Zahl der Krankenhausapotheken nicht vermindert wird. Wenn Sie hier unsere Unterstützung einfordern, dann sage ich Ihnen die Unterstützung der ABDA heute hier und öffentlich ein weiteres Mal zu, so Friese. Den Forderungen nach einer generellen Abschaffung von Versorgungsapotheken kann sich die ABDA aber nicht anschließen. Friese bedauerte jedoch, dass aufgrund einer problematischen Genehmigungspraxis lässiger Behörden Konglomerate einzelner krankenhausversorgender Apotheken entstanden sind, die die Erinnerung an den Typus unseliger Versandapotheken wachrufen, die durch die Gesetzesänderung 1980 abgeschafft worden sind. Friese vermisst hier die Einhaltung und Ausschöpfung der gesetzlichen Bestimmungen durch Behörden. Es entstehe der Eindruck, dass auch hier der Ökonomie Vorrang vor pharmazeutischen Aspekten eingeräumt werde. Friese warb nochmals für Konsens, um die Einheit des Berufsstands und seine Glaubwürdigkeit zu bewahren. Er wünscht sich eine Konstellation, in der die legitimen Interessen der Offizinund der Krankenhausapotheken gewahrt bleiben. Er sieht die Voraussetzungen für eine gemeinsame Arbeit als gegeben an. Anlässlich des Ausscheidens von Dr. Hugo Krämer aus dem Amt des ADKA- Präsidenten dankte Friese diesem im Namen der ABDA herzlich für sein Engagement. Krämer habe sich für das Wohl des Berufsstands eingesetzt. Der schwierige Spagat, die Interessen der Mitglieder zu koordinieren, sei ihm gelungen. Ferner dankte Friese dem früheren ADKA-Präsidenten Götz Schütte, Hannover: Er ist ein unverzichtbarer Brückenbauer. Eine Mitwirkung in den Gremien der ABDA ist nach Friese keine Garantie dafür, mit seinen Positionen durchzudringen, die öffentlichen Apotheker seien in der Mehrheit. Aber der Anfang ist, dass eigene Positionen deutlich und mit Argumenten unterfüttert dargestellt werden. Er forderte die ADKA-Mitglieder deshalb zur Mitarbeit in den Gremien der ABDA auf. Kein weiterer Verdrängungswettbewerb Karl-Rudolf Mattenklotz, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, freute sich über zahlreiche Teilnehmer aus der pharmazeutischen Industrie, was zeige, dass diese die Apotheker als Partner weiterhin beachtet. Die Änderungspläne im Gesundheitswesen betrachtet er als Frontalangriff auf das System. Hiervon sind sowohl öffentliche als auch Krankenhausapotheken betroffen. Krankenhausapotheker sind dafür verantwortlich, dass der Anteil der Arzneimittel an den Gesamtkosten der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen nur 4,2 % beträgt. Der Wettbewerb mit den Offizinapotheken aber werde härter. Man könne darüber streiten, ob die vor 20 Jahren geschaffenen Versorgungapotheken ein Segen oder ein Fluch gewesen seien. Wenn jedoch alle korrekt arbeiten würden, wären wir ein Stück weiter. Mattenklotz wünscht sich keinen weiteren Verdrängungswettbewerb zu Lasten von Krankenhausapotheken. Karl-Rudolf Mattenklotz, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein 273

3 Die eigene Krankenhausapotheke bleibt die beste Lösung für die Versorgung des Krankenhauses. Allerdings sollten die Krankenhausapotheken nicht versuchen, über die Grenzen des 1996 geschlossenen Kompromisses hinauszugehen. Wenn diese Einigung im Apothekengesetz verankert wäre, wäre Ruhe an der Front. Fossil 14 ApoG Jörg Robbers, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, begrüßte die offenen und fairen Gespräche der Verbände, auch wenn nicht immer alles erreicht werden konnte. Dreh- und Angelpunkt ist für ihn die Gesundheitsreform Es habe selten eine Reform gegeben, die zustimmungsfrei so auf den Krankenhausbereich gezielt habe. Die Beibehaltung der strikten Grundlohnsummenanbindung werde die Politik der nächsten Jahre und Jahrzehnte bleiben. Auch er mahnte an, den 14 Apothekengesetz endlich den Gegebenheiten der Praxis anzupassen: Es ist ein Fossil, wenn die Politik den 14 Apothekengesetz nicht ändert! Aufzuarbeiten ist ferner die Frage der Stellung des Krankenhauses im Rahmen einer integrierten Versorgung als Teil eines Netzes. Warum soll nicht das Krankenhaus als Teil eines solchen Netzes die Arzneimittelversorgung übernehmen können? Wenn es das nicht darf, würde dies dem Charakter des Netzes widersprechen. Aktuelle politische Aspekte im Gesundheitswesen Zu diesem Thema hatten die Organisatoren Ministerialdirektor Dr. med. Herbert Schulte-Sasse eingeladen. Er leitet im Bundesministerium für Gesundheit die Abteilung 2 (Gesundheitsvorsorge, Krankenversicherung). Schulte-Sasse 274 Jörg Robbers, Hauptgeschäftsführer der DKG Ministerialdirektor Dr. Hermann Schulte-Sasse, Bonn empfahl, sich von der recht kriegerischen Auseinandersetzung der Thesen zu verabschieden. Man sollte stattdessen besser Fragen formulieren und dann dafür sorgen, das diese auch beantwortet werden. Eine Frage ist zum Beispiel, wie es in Deutschland mit der Zahl der Krankenhausbetten aussieht. Im internationalen Vergleich hat Deutschland für die ambulante Versorgung eine sehr hohe Arztdichte, vor allem im Bereich der niedergelassenen Fachärzte. Dies ist Ausdruck einer sehr guten Strukturqualität und verbessert die Chancen für eine gute ambulante Versorgung. Das bedeutet aber auch, dass mehr Patienten ambulant behandelt werden können als in anderen Ländern. Jedoch zeigt der internationale Vergleich, dass Deutschland auch mit der Zahl der Krankenhausbetten im Spitzenbereich liegt. Es besteht also in beiden Bereichen eine hohe Strukturqualität, die im internationalen Vergleich auffällig ist. Dazu kommt das Phänomen der angebotsinduzierten Nachfrage. Je mehr Leistung angeboten wird, um so mehr Leistung wird erbracht. Ein Teil der Leistungserbringung kann nach Schulte- Sasse mit dem Bedarf der Bevölkerung nicht plausibel erklärt werden. Das lässt seiner Meinung nach die Schlussfolgerung zu, dass es in Deutschland zu viele Krankenhausbetten gibt. Wie soll hier steuernd eingegriffen werden? Am einfachsten wäre es, eine mathematische Formel anzuwenden. Das System ist jedoch so kompliziert, dass jeder Versuch mit einer einfachen mathematischen Formel zum Scheitern verurteilt ist. Deshalb muss man sich um dynamische Entwicklungsprozesse bemühen, die den Krankenhausträger dazu bringen, die Zahl seiner Betten dem Bedarf anzunähern. Faktoren, die hierbei zum Tragen kommen, sind zum Beispiel die Transparenz der Leistungserbringung im Krankenhaus mit einem einheitlichen, im ganzen Land angewandten Preissystem. Deshalb sind die DRG ohne Alternative. Haben wir in Deutschland eine hohe Qualität der Versorgung? Sie ist nicht erkennbar schlechter als in anderen Gesellschaften. Dennoch gibt es für die Qualität eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten. Als Beispiele nannte Internist Schulte-Sasse zu häufige Ovarektomien und zu seltene Therapie mit Betablockern nach Herzinfarkt. Die Frage der Wirtschaftlichkeit kann ohne die Frage der Qualität nicht diskutiert werden. Wie kann bei gleichem Qualitätsniveau mit niedrigeren Kosten ausgekommen werden? An der Wirtschaftlichkeit des Krankenhausbetriebs gibt ist nach Ansicht von Schulte-Sasse noch Einiges zu verbessern. Was können die Krankenhausapotheker tun? Sie haben eine zentrale und wichtige Rolle für die Verbesserung von Effizienz, von Qualität und Versorgung. Auch bei der Transparenz und Kundenorientierung leisten sie einen wichtigen Beitrag. Zum Bereich der Transparenz zählte Schulte-Sasse Arzneimittellisten. Wie eine Arbeit aus Holland (Krankenhauspharmazie Nr. 4/2000, Seite 133-8) gezeigt habe, bewirkten Listen allein jedoch überhaupt nichts. Es sei illusionär zu glauben, dass man darüber Qualität steuern könne. Entscheidend ist die Beratung, die Gebrauchsanweisung zur Liste. Hierin liegt ein erhebliches Potential für die Klinikapotheke. Die klinische Pharmazie muss noch sehr viel stärker aus der Krankenhausapotheke verfolgt werden. Der Krankenhausapotheker sollte die Ärzteschaft zu neuen Studienergebnissen informieren. Ferner ist es seine Aufgabe, für die Erarbeitung klinikinterner Standards Sorge zu tragen. Leitlinien würden erheblich dazu beitragen, die Qualität und Effizienz der Versorgung im Krankenhaus zu verbessern. Allerdings: Evidence-based Medicine (EBM) ist ein Instrumentenkasten, der es erleichtert, die Therapie für den individuellen Patienten zu optimieren, aber die persönliche Erfahrung des Arztes spielt nach wie vor eine sehr wichtige Rolle: Wer die frühere Tyrannei der klinischen Freiheit, die allzu oft Narrenfreiheit war, durch eine neue Tyrannei, die EBM, ersetzt, macht einen großen Fehler.... Sicherheit in der Medizin ist eine grandiose Illusion. Das einzig Sichere ist die Unsicherheit. Die Aufhebung der Budgetierung führt nach Ansicht von Schulte-Sasse zu einer Kostenexplosion ohne Verbesserung der Qualität. Die Budgetierung hat positive Effekte. Die vier Vorteile der Abteilungsbudgets sind:

4 1. Weniger unnötige diagnostische Maßnahmen 2. Identifikation und Vermeidung fragwürdiger Therapie 3. Verbesserung der Qualität und Leistungsfähigkeit 4. Revision veralteter Verfahren Durch Budgetvorgaben werden Leistungen transparent und berechenbar. Häufig sind niedergelassene Ärzte verärgert über Verordnungen der Krankenhausärzte, da viele Präparate in der Klinik deutlich kostengünstiger als im ambulanten Bereich sind. Bei zunehmendem Wettbewerb ist es für die Klinik ein Nachteil, wenn sie sich nicht mit dieser Frage beschäftigt. Einkaufsgenossenschaften, Einkaufsringe Rechtsanwalt M. Ambrosius, Bonn, ging der Frage nach, ob bei Einkaufsgemeinschaften, Einkaufsgenossenschaften und Maklern alles mit rechten Dingen zugeht. Er befasste sich in seinem Beitrag mit drei Problemen: Einkaufsgenossenschaften Tätigkeit von Maklern Aktivität von Versorgungsapotheken Aus rechtlicher Sicht sind das Kartellrecht, Strafrecht (Antikorruptionsrecht), das Apothekenrecht und das Arzthaftungsrecht angesprochen. Die Vertragsgestaltungen sind im Einzelfall sehr variantenreich, so dass Ambrosius nur eine summarische Zusammenstellung der rechtlichen Bedenken möglich war. Einkaufsgemeinschaften Nach 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Vereinbarungen verboten, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Von diesem grundsätzlichen Kartellverbot gibt es jedoch Aus- Rechtsanwalt M. Ambrosius, Bonn: Rechtliche Aspekte zum Thema Einkaufsgenossenschaften nahmen. Für Einkaufskooperationen findet sich die Regelung in 4 Abs. 2 GWB, die es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht, zum Ausgleich von strukturellen Nachteilen gegenüber Großunternehmen entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Voraussetzungen hierfür sind: Teilnahme ausschließlich kleinerer und mittlerer Unternehmen Beteiligte Unternehmen dürfen keinem Bezugszwang unterworfen sein Hauptzweck der Kooperation muss sein, die Wettbewerbsfähigkeit der Beteiligten zu verbessern Das Verfahren muss eingehalten werden: Einkaufskooperationen sind als so genannte Anmeldekartelle im Sinne des 9 Abs. 4 GWB zu qualifizieren Ambrosius wies darauf hin, dass vielen Mitgliedern von Einkaufsgenossenschaften diese kartellrechtlichen Vorgaben nicht bewusst seien und dass vermutlich keine eigentlich erforderlichen Genehmigungsverfahren beim Kartellamt durchgeführt würden. Der strafrechtliche Aspekt wird dann wichtig, wenn die Verpflichtung zum Einkauf bei einer bestimmten Firma eingegangen wird und sich die Einkaufsgemeinschaft als Gegenleistung einen Bonus auf den Umsatz versprechen lässt. Eine solche Vereinbarung könnte mit den antikorruptionsrechtlichen Bestimmungen in der Neufassung der 331 und 332 StGB nicht vereinbar sein. Danach ist es unzulässig, wenn ein im öffentlichen Dienst angestellter Krankenhausapotheker sich für die Diensthandlung der Arzneimittelbeschaffung für sich oder einen Dritten einen Vorteil versprechen lässt. Damit diese Vereinbarung strafrechtlich unbedenklich ist, muss der Vertrag unmittelbar mit dem Krankenhaus selbst abgeschlossen werden, Bonuszahlungen müssen auch direkt an das Krankenhaus fließen. Unter apothekenrechtlichen Aspekten ist zu beachten, dass durch Einkaufsgenossenschaften die Beschaffungsentscheidung eingeschränkt werden kann. Der Krankenhausapotheker darf also keine Abmachungen eingehen, die nur noch eine eingeschränkte Umsetzung der Arzneimittelliste erlauben. Dies wird allerdings nur im Haftungsfall problematisch. Unproblematisch ist es, wenn es sich um den Einkauf gleichwertiger Substanzen handelt. Maßgeblich ist, dass das Arzneimittel dem derzeitigen Facharztstandard entspricht. Makler Makler schlagen vor, mit den Lieferanten Verhandlungen zu führen. Die erzielte Einsparung wird verprovisioniert. Hier sind in erster Linie antikorruptionsrechtliche Aspekte von Bedeutung. Mit Genehmigung des Dienstherrn oder bei einem Vertragsabschluss direkt mit dem Krankenhaus ist das Vorgehen prinzipiell zulässig. Krankenhausversorgende Apotheken Krankenhausversorgende Apotheken zeigen in den letzen Jahren verstärkt Aktivitäten, die nach Ansicht von Rechtsanwalt Ambrosius mit 1 UWG und 14 Abs. 4 ApoG unvereinbar sind. Der krankenhausversorgende Apotheker ist in seiner Zwitterstellung als Offizinapotheker und Krankenhauslieferant in der Versuchung, die an sich getrennten Vertriebswege zwischen Offizin- und Krankenhausapotheke zu vermischen. Die zum Krankenhauspreis eingekauften Arzneimittel werden mit teilweise erheblichen Gewinnen an Großhandlungen, Offizinapotheken und Einkaufsgenossenschaften weiterverkauft. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Ambrosius ist dies jedoch nicht rechtmäßig. Die Genehmigung zur Versorgung eines Krankenhauses nach 14 Abs. 4 und 5 ApoG ist auf die Belieferung der in der Genehmigung genannten Häuser beschränkt. Verwendet der Offizinapotheker die Klinikware zur Belieferung von Offizinapotheken, Großhandel oder Einkaufsgenossenschaften, so ist dies mit seiner Genehmigung nach 14 Abs. 4 ApoG nicht vereinbar und damit eindeutig ein gesetzlicher Verstoß: Wer auf diese Art und Weise am Wettbewerb teilnimmt, handelt sittenwidrig im Sinne des 1 UWG. Diese Einschätzung wird durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt, der in seinem Urteil vom 12. Oktober 1989 festgestellt hat, dass der Aufdruck Teil einer Klinikpackung Einzelverkauf unzulässig von einer Krankenhausapotheken versorgenden Apotheke nicht überklebt oder entfernt werden darf. In einem weiteren Urteil vom gleichen Tag wurde festgestellt, dass ein pharmazeutisches Unternehmen nicht wettbewerbswidrig handelt, wenn es diesen Aufdruck anbringt. Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass die Belie- 275

5 Prof. Dr. Ulrich Jaehde, Bonn: Klinische Pharmazie an der Hochschule Andrzej Kostrzewski, London: Zusammenarbeit zwischen klinischem Pharmazeuten und Arzt Peter Elsner, Augsburg: Fundierte Arzneimittelinformation aus der Krankenhausapotheke Albert W. Lenderink, Tilburg: Arzneimittelverteilsysteme in Holland Dr. Mark Spring, London: Zusammenarbeit zwischen Arzt und klinischem Pharmazeuten Wolfgang Förg, Augsburg: Fundierte Arzneimittelinformation aus der Krankenhausapotheke derzeit an 10 von 23 deutschen Universitäten. ferung außerhalb des Genehmigungsbereichs von 14 Abs. 4 ApoG unzulässig ist. Fazit: Die von krankenhausversorgenden Apotheken praktizierte Belieferung von Einkaufsgenossenschaft und Großhandel ist nicht zulässig. Wissenschaftliches Programm Ein Großteil der Beiträge im wissenschaftlichen Programm wird in den nächsten Monaten in der Krankenhauspharmazie veröffentlicht werden. Klinische Pharmazie an der Hochschule Prof. Dr. Ulrich Jaehde, Bonn, beschrieb die Entwicklung der klinischen Pharmazie, die zunächst in den USA, dann in Großbritannien und später in Deutschland Fuß fasste. In Deutschland wurde die klinische Pharmazie durch Krankenhausapotheker aufgebaut und etabliert. Er beschrieb die Inhalte des Lehrplans an der Universität Bonn. Lehrveranstaltungen zum Fach Klinische Pharmazie gibt es 276 Klaus Meier, Hamburg: Patientenorientierte Arzneimittelversorgung mit dem Unit-Dose- System Unit-Dose-System in Holland... Albert W. Lenderink, Tilburg, stellte die für deutsche Krankenhausapotheker geradezu paradiesisch anmutenden holländischen Verhältnisse dar. Das Unit-Dose-System ist dort mit Hilfe des Barcodes perfektioniert, auch die Applikation wird registriert und dokumentiert. Seit Anfang April dürfen Krankenhausapotheken auch Arzneimittel an ambulante Patienten liefern. Die Zusammenarbeit mit den öffentlichen Apothekern funktioniert gut. Die Grenzen zwischen stationär und ambulant verschwinden zunehmend.... und in Deutschland Klaus Meier, Hamburg, berichtete über das Vorgehen und die Erfahrungen mit der patientenorientierten Arzneimittelversorgung in Hamburg in einem Krankenhaus mit 900 Betten. Interessenten sind zu einem Besuch der Klinik herzlich eingeladen. Zusammenarbeit Arzt Apotheker Andrzej Kostrzewski, Klinischer Pharmazeut am Guy s & St. Thomas Hospital, London, und Dr. Mark Spring, Arzt am Kingston Hospital in London, berichteten über ihre Erfahrungen bei der engen Zusammenarbeit zwischen Klinikapotheker und Klinikarzt. Spring lobte die zahlreichen Vorteile, die diese Zusammenarbeit für ihn mit sich bringt. Da Barrieren allerdings eher bei den Ärzten bestehten, müsste man hier noch mehr Überzeugungsarbeit leisten. Fundierte Arzneimittelinformation aus der Krankenhausapotheke Im Dreierpack zeigten Peter Elsner, Wolfgang Förg, beide Augsburg, und Ulrich Rothe, Regensburg, welche Möglichkeiten zur fundierten Arzneimittelinformation die neuen Medien, wie CD-Rom und Internet, bieten. Ehrungen und Preise Ehrenmitgliedschaft für Dr. Hugo Krämer Ulrich Rothe, Regensburg: Fundierte Arzneimittelinformation aus der Krankenhausapotheke Acht Jahre war Dr. Hugo Krämer als Präsident für die ADKA e. V. tätig, die Satzung erlaubte keine erneute Wahl. Priv.-Doz. Dr. Irene Krämer dankte ihm für viele Jahre des gemeinsamen Engagements für die ADKA. Die Präsidentenzeit war keine einfache Zeit, in

6 dieser Periode wurden zum Beispiel Rahmenbedingungen vielfach geändert. Die dominierende Präsidenten-Figur Götz Schütte abzulösen, war keine leichte Aufgabe. Hugo Krämer aber war nie ein Imitat, er galt als der sanfte Präsident. Seine Geduld war, so Irene Krämer, stets bewundernswert. Er reagierte immer verständnisvoll und einfühlsam, argumentierte immer sachlich und war immer kompromissfähig. Hugo Krämer wurde nie laut, ausfallend oder polemisch. Stets verfolgte er beharrlich seine Ziele. Für seine erfolgreiche, selbstlose, engagierte und unermüdliche Arbeit für die ADKA wurde er nun zum Ehrenmitglied ernannt. ADKA-Ehrennadel an Mag. pharm. Siegfried Nitsch, Dachau Verleihung des Autorenpreises der Zeitschrift Krankenhauspharmazie, gestiftet von der Firma Amgen GmbH, München: Dr. Wilhelm Hellein, Firma Amgen, München, Dr. Annette Freidank, Fulda, Dr. Hans-Peter Lipp, Tübingen (von links) Mag. pharm. Siegfried Nitsch, Dachau, wurde mit der neu geschaffenen ADKA-Ehrennadel ausgezeichnet. Siegfried Nitsch ist ein Pionier auf dem Gebiet der Medizinprodukte. Er hat diesen Bereich in der ADKA immer mit Engagement und Beharrlichkeit vertreten. Er war in der und für die ADKA in zahlreichen Ausschüssen tätig und stets fachkundiger Begleiter und Entsandter bei vielen Gesprächen. Autorenpreis der Zeitschrift Krankenhauspharmazie Der von der Firma Amgen GmbH, München, gestiftete Autorenpreis der Zeitschrift Krankenhauspharmazie dient der Förderung herausragender publizistischer Beiträge in der Verbandszeitschrift der ADKA. Mit diesem Preis soll die Leistung von Autoren gewürdigt werden, deren Beitrag nach Inhalt und Stil in hervorragender Weise ein bedeutsames Thema aus dem Bereich der Krankenhauspharmazie behandelt und der nach Art der Präsentation und nach Inhalt vorbildlich ist. Eine Jury unter Vorsitz des Herausgebers Dr. Hubert Schneemann, Essen, ADKA-Ehrennadel für Mag. pharm. Siegfried Nitsch, Dachau wählte aus den vorgeschlagenen Arbeiten zwei Beiträge aus, die mit jeweils DM prämiert wurden: Dr. Annette Freidank, Fulda: Schemata zur Prophylaxe von Zytostatikainduzierter Emesis und Nausea, erschienen in Krankenhauspharmazie Nr. 2/1999, Seite Dr. Hans-Peter Lipp, Tübingen: Heparine, Heparinoide und Hirudin- Derivate, erschienen in Krankenhauspharmazie Nr. 8/1999, Seite Posterpreis, gestiftet von der Firma Pfizer GmbH, Karlsruhe Unter den 36 eingereichten Postern zu dieser ADKA-Tagung (Abstracts siehe Krankenhauspharmazie Nr. 5/2000, Seite ) wählte eine Jury drei Poster aus, deren Autoren sich den von der Firma Pfizer GmbH, Karlsruhe, gestifteten Posterpreis teilten: E. Schweitzer, V. Klemm, Apotheke des Theresienkrankenhauses und der St. Hedwig-Klinik, Mannheim: Ein onkologischer Leitfaden für das Krankenhaus. Was kann die Klinikapotheke im interdisziplinären onkologischen Dialog bewirken? E. Pallenbach, H. Pühler, M. Fellhauer, Zentralapotheke, Klinikum der Stadt Villingen-Schwenningen: Der Drogen- und Suchtpatient im Akutkrankenhaus was kann die Apotheke leisten? D. Strobach, C. Vetter-Kerkhoff, J. Bogner, W. Breugst, D. Schlöndorff, Apotheke und Medizinische Poliklinik, Klinikum Innenstadt der Ludwig-Maximilians-Universität München: Patient Medication Counseling Patientenberatung zur Entlassungsmedikation GlaxoWellcome-Preis 2000 Der GlaxoWellcome-Preis 2000, dotiert mit DM war zum Thema Optimale Therapiestrategien für Intensivstationen innovative Konzepte der Krankenhausapotheke in Feldern wie Arzneimittelsicherheit, Stationsarbeit, Analytik, Drug-Monitoring und Prozesskontrolle zur Unterstützung des Intensivmediziners ausgeschrieben. Da nur eine Arbeit eingereicht war, die nicht den Vorstellungen der Jury entsprach, so Werner Lüttgen, Düren, wurde der Preis nicht vergeben. Für das kommende Jahr wird der GlaxoWellcome Preis erneut mit DM ausgeschrieben. Das Thema lautet: Optimale Therapiestrategien für das Krankenhaus innovative Konzepte der Krankenhausapotheke in Feldern wie Arzneimittelsicherheit, Stationsarbeit, Analytik, Drug-Monitoring und Prozesskontrolle zur Unterstützung des Arztes. Mitgliederversammlung ADKA-Präsident Dr. Hugo Krämer, München äußerte in seinem Geschäftsbericht zunächst einige Gedanken zur Krankenhauspharmazie. Die Kranken- 277

7 hausapotheker sind der Überzeugung, dass die nicht privatwirtschaftliche Organisation der Arzneimittelversorgung im Krankenhaus wichtig ist. Aber immer mehr zeigt sich, dass heute ein festes Arbeitsverhältnis nicht mehr soziale Sicherheit bis zur Rente bedeutet. Die Zauberformel lautet derzeit Wettbewerb unter den Leistungserbringern. Ob hemmungsloser Wettbewerb sinnvoll ist, ist allerdings fraglich. Die Krankenhausapotheke wird in erster Linie als Kostenfaktor gesehen, auch wenn man die Früchte ihrer Arbeit schätzt. Die Kosten der Institution werden einer kritischen Prüfung unterzogen, Ökonomen berechnen das sehr einfach. Danach ist der Stab sehr schnell gebrochen. Die Sicherung der Existenz ist nach Ansicht von Krämer nur über zwei Wege möglich: 1. Der Krankenhausapotheker muss seine Aufgaben noch stärker patientenorientiert und patientennah erbringen, patientennahe Leistungen werden zuletzt ausgelagert. 2. Die Krankenhausapotheke muss sich vom Cost-Center zum Profit-Center entwickeln. Direkte Gewinne sind viel überzeugender. Dieses Ziel kann nur über die Versorgung andere Krankenhäuser und durch den Personalverkauf erreicht werden. Das Fossil Apothekengesetz hat sich von seiner früheren Schutzfunktion zur Fessel entwickelt. Es war deshalb immer oberstes Ziel des Präsidiums, das Apothekengesetz den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Offenbar gibt es Überlegungen, das Apothekengesetz noch weiter zu ändern, z. B. in den Punkten Arzneimittelversand und Belieferung von Rezepturen. Die Gesundheitsreform 2000 ist auf den Weg gebracht und ohne den zustimmungspflichtigen Teil verabschiedet worden. Von Interesse für Krankenhausapotheken ist das Konzept der integrierten Versorgung mit Netzbildung von Arztpraxen und weiteren Leistungserbringern zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven. Auch Krankenhäuser können sich an diesen Netzen 278 Norbert Backes, Siegburg, 1. Vizepräsident der ADKA beteiligen. Dann wird das Arzneimittelspektrum dem des Netzes angeglichen werden. Zur Erarbeitung einer gemeinsamen Arzneimittelliste ist dann auf fachlicher Ebene eine enge Kooperation mit dem Offizinapotheker erforderlich. Wie schon ABDA-Präsident Friese angekündigt hat, wurde hierzu eine Arbeitsgemeinschaft mit der ADKA gegründet. Der Auftrag der Mitgliederversammlung an das Präsidium, einen Geschäftsführer für die ADKA einzustellen, wurde erfüllt. Edgar Schmitt, München, wird das Präsidium künftig bei seiner Arbeit professionell unterstützen. Zum Abschluss dankte Krämer allen Amtsträgern für die geleistete Arbeit und allen, die ihn bei der Ausübung seines Präsidentenamtes unterstützt haben. Ein besonderes Dankeschön richtete er an Werner Lüttgen, Düren, der seit vielen Jahren in verschiedenen Funktionen für die ADKA tätig und aktiv war, in den letzten vier Jahren als Vizepräsident. Lüttgen stellte sich nicht mehr zur Wahl. Ausschuss- und Kassenberichte Die Berichte der Ausschussvorsitzenden sind auf den Seiten dieser Ausgabe abgedruckt. Dr. Steffen Amann, München, stellte den Kassenbericht vor. Kassenprüfer Dr. Rainer Brackertz, Berlin, bescheinigten dem Schatzmeister eine ordnungsgemäße Kassenführung. Nach der Bekanntgabe des Haushaltsplans wurde der Vorstand auf Antrag von Heinz Radermacher, Krefeld, entlastet. Neuwahlen Dr. Michael Baehr, 2. Vizepräsident der ADKA Edgar Schmitt, München: Neuer Geschäftsführer der ADKA Mit Spannung wurde die turnusgemäß anstehende Neuwahl des Präsidiums erwartet, die von Wahlleiter Klaus Tönne, Oberhausen, mit dem Wahlausschuss Marlis Kyrion-Becker, Bonn, Eberhard Pohl, Hamburg, und Dr. Bernd Voigt, Leipzig, souverän durchgeführt wurde. Die Wahlen hatten folgendes Ergebnis: Präsidentin: Priv.-Doz. Dr. Irene Krämer, Mainz 1. Vizepräsident: Norbert Backes, Siegburg 2. Vizepräsident: Dr. Michael Baehr, Hamburg Schriftführer: Dr. Torsten Hoppe- Tichy, Heidelberg Schatzmeister: Dr. Steffen Amann, München Damit wird die ADKA erstmals in ihrer fast 90jährigen Geschichte von einer Frau geführt (siehe auch S. 271). Vorstellung des Geschäftsführers Edgar Schmitt, München, stellte sich den Mitgliedern als neuer Geschäftsführer der ADKA vor. Die wichtigsten Daten seines beruflichen Werdegangs sind in Krankenhauspharmazie Nr. 5/2000, Seite 178, aufgeführt. Schmitt versprach, alle Kräfte dafür einzusetzen, damit die Einheit des Verbands erhalten bleibt. Die ADKA sei ein Berufsverband für alle Krankenhausapotheken: Wir werden um jede einzelne Apotheke kämpfen. Der interne Informationsfluss muss, so Schmitt weiter, wo möglich und wo erforderlich gesteigert werden, in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift Krankenhauspharmazie, mit den Möglichkeiten des Internets und im persönliche Gespräch. Sein Motto: Nicht übereinander, sondern miteinander reden. Er möchte bestehende Kontakte zur Politik, ABDA, zu Kassen und anderen Verbänden nutzen und neue schaffen. Nächste Mitgliederversammlung Die nächste Mitgliederversammlung der ADKA findet am 11./12. Mai 2001 in Mannheim statt. Vom 28. bis 30. September 2001 tagt die ADKA-Nord in Bremerhaven, vom 27. bis 28. Oktober 2001 die ADKA Nordrhein-Westfalen in Krefeld. sh

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