N i e d e r s c h r i f t
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1 N i e d e r s c h r i f t Gremium: Ausschuss für Kinder, Jugend, Senioren und Soziales Sitzungs Nr.: 4. Sitzung 9. Wahlperiode Sitzungstag: Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Sitzungsort: Uhr 20:20 Uhr Besprechungszimmer im Untergeschoß Anwesende Mitglieder: Vorsitzender Schweinitz Groß; Hansmeyer; Irlenkaeuser; Kickingereder; Grandek für Kremzow; Möller; Niemeyer; Rhein; Schächter; Schlich; Teßmer; Wiechert; Windhuis; Ritter Es fehlt: Kremzow; Wegener-Höpfner Von der Verwaltung: Jüris (auch als Schriftführer) und Piel Zu Gast: Hinweis: Ein Tonbandmitschnitt der Sitzung ist nicht erfolgt.
2 -2- Der Vorsitzende Herr Schweinitz eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Senioren und Soziales und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Herr Harald Grandek wird zu Beginn der Sitzung durch den Vorsitzenden als neuen Sachkundigen Bürger verpflichtet. Änderungen zur Tagesordnung werden nicht vorgetragen und somit wird die Tagesordnung beschlossen und wie folgt abgehandelt: A. Öffentlicher Teil Punkt 18 Bericht der Verwaltung Punkt 19 Abschlussbericht Aktiv im Alter Punkt 20 Antrag der UWG-Fraktion vom hier: Jugendarbeit Punkt 21 Antrag der Fraktion Freie Wähler vom hier: Zertifizierung Audit Familiengerechte Kommune Punkt 22 Erweiterung Kindergarten Volmershoven zur Kindertagesstätte mit U3 Betreuung hier: Vorstellung der Planung A. Öffentlicher Teil: Punkt 18 Bericht der Verwaltung Herr Jüris berichtet dem Ausschuss, dass die AGH-Maßnahme Tagesstrukturierung für Erwachsene in Zusammenarbeit mit der ARGE Rhein-Sieg über den hinaus für 10 Monate verlängert wird. Gleichzeitig bündelt die ARGE Rhein-Sieg die Maßnahme 50+ für den linksrheinischen Bereich im Jobcenter Alfter/Bornheim. Hierzu wird auch das Personal um mindestens 15 Stellen erhöht, die sich ausschließlich um die Belange der Arbeitssuchenden 50 Jahre und älter kümmern. Zum sind zahlreiche Neuerungen im Bereich SGB II/SGB XII eingetreten. Die Berechnung der Regelsätze von Bedürftigen wurde nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes neu geregelt und erhöht. Ferner wurde das Bildungs- und Teilhabepaket geschaffen, um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu Bildung, Kultur, Sport usw. zu erleichtern. Hierzu siehe Anlage zur Niederschrift.
3 -3- Punkt 19 Abschlussbericht Aktiv im Alter Der Abschlussbericht der Maßnahme Aktiv im Alter wird dem Ausschuss kurz durch Herrn Jüris vorgestellt. Mit der Teilnahme an der Maßnahme war es erstmals möglich, ein breiter angelegtes Meinungsbild der älteren Bevölkerung in der Gemeinde zu erhalten. Der Bericht soll als Meinungsbild für die Gemeinde Alfter angesehen werden. Die Ergebnisse des Berichtes können für die Verwaltung und die Politik eine Art Handlungsempfehlung sein. Hiernach findet eine allgemeine Diskussion statt. Herr Groß schlägt vor, dass der Bericht in den Fraktionen beraten werden soll. Anschließend nimmt der Ausschuss die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis. Punkt 20 Antrag der UWG-Fraktion vom hier: Jugendarbeit Herr Ritter erläutert den Antrag der UWG im Zusammenhang mit der zuvor von der UWG durchgeführten Umfrage in Alfter zur Jugend. Zu den 4 im Antrag aufgeführten Punkten macht Herr Ritter folgende weiteren Ausführungen: 1. Der Koordinator soll als Mitarbeiter der Gemeinde Alfter die hauptamtliche und ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit zusammenführen und auch eigene Ideen entwickeln und umsetzen. Die Person soll aber nicht als Streetworker gesehen werden. 2. Der Begriff des Jugendhauses soll sehr weit verstanden werden. Hauptsächlich sollen den Jugendlichen weitere Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. 3. Der Jugendrat soll sich vornehmlich aus Jugendlichen der Offenen Jugendtreffs zusammensetzen. Hierüber soll ein Meinungsaustausch mit der Politik erfolgen. 4. Ein Sponsoren-Ring wäre hin zu einem Förderverein zu entwickeln, der die Jugendarbeit in der Gemeinde Alfter unterstützt. Während der allgemeinen Diskussion hebt der Ausschuss nochmals die bereits gute Jugendarbeit der Offenen Jugendtreffs hervor. Herr Möller sieht, ebenso wie weitere Ausschussmitglieder, haushaltstechnische Probleme. Da Herr Ritter die Punkte 2-4 zurückzieht, wird nur noch über Punkt 1 abgestimmt. Mehrheitlich mit 14 Nein und 1 Ja Stimme wird der Punkt 1 es Antrages, einen Koordinator in der Verwaltung einzusetzen, abgelehnt. Einstimmig beschließt der Ausschuss, dass vor den künftigen Ausschusssitzungen Ortstermine bei den 3 Offenen Jugendtreffs durchgeführt werden sollen.
4 -4- Der Ausschuss erinnert die Verwaltung an die Erstellung eines Jugendwegweisers. Punkt 21 Antrag der Fraktion Freien Wähler vom hier: Zertifizierung Audit Familiengerechte Kommune Herr Schlich erläutert den Mitgliedern des Ausschusses den Antrag. Mit der Zertifizierung soll zum einen die Familienpolitik der Gemeinde verbessert werden. Zum anderen sei Familiengerechtigkeit als rentierliche Investition in Standort- und Lebensqualität zu verstehen. Ein wichtiger Aspekt der Zertifizierung sei die Bestandsaufnahme der Situation der Familien in Alfter. Die Kosten belaufen sich auf ca und wären als freiwillige Leistungen anzusehen. Nach einer Aussprache zu diesem Punkt beschließt der Ausschuss einstimmig, den Antrag so lange zurückzustellen, bis sich die finanzielle Situation der Gemeinde Alfter derart gebessert hat, dass solche freiwilligen Leistungen im Haushalt eingeplant werden können. Die Verwaltung soll zu gegebener Zeit den Antrag dann erneut dem Ausschuss zur Beratung vorlegen und dabei auch die Erfahrungen von vergleichbaren Gemeinden mit Zertifikat nutzen. Punkt 22 Erweiterung Kindergarten Volmershoven zur Kindertagesstätte mit U3 Betreuung hier: Vorstellung der Planung Herr Jüris erläutert dem Ausschuss die Ausbaupläne für den Kindergarten Purzelbaum in Volmershoven. Mit dem Ausbau sollen bis zu 12 U3 Plätze geschaffen werden. Der Ausbau kann aber nur durchgeführt werden, wenn das Land NRW wie vorgesehen Zuschüsse bewilligt. Aus eigenen Mitteln wäre zurzeit eine solche Maßnahme nicht machbar. Der Ausschuss begrüßt den weiteren Ausbau der U3 Betreuung in Alfter und nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis. Gesehen: Schweinitz Jüris Schumacher (Vorsitzender) (Schriftführer) (Bürgermeister)
5 Bildungs- und Teilhabepaket Allgemeine Informationen für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, von Wohngeld oder Kinderzuschlag Ab 2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen auch so genannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten. Welche Leistungen gibt es? Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Einzelleistungen: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler, Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die: noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Welche Kosten werden bei eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten übernommen? Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Was gehört zum Schulbedarf? Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden. Wann werden Schülerbeförderungskosten übernommen? Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Was bedeutet Lernförderung? Stand
6 Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Wer bekommt den Zuschuss zum Mittagessen? Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Was bedeutet Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben? Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Wie werden die Leistungen erbracht? Die Leistungen werden grundsätzlich als Sach- oder Dienstleistung erbracht. Durch eine Kostenzusage/einen Gutschein wird die Teilnahme ermöglicht: die Abrechnung der Kosten erfolgt mit dem Anbieter (z. B. Schule, Nachhilfelehrer, Verein etc.). Ausnahme: Leistungen zum persönlichen Schulbedarf und Kosten für die Schülerbeförderung werden als Geldleistung gewährt. Die Leistungen werden von den zuständigen Stellen (siehe unter Antragsstellung ) zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet. Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen. Antragstellung Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Ausnahme: Leistungen zum persönlichen Schulbedarf werden an Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII automatisch zu den genannten Terminen ausgezahlt. Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, ob Sie Kostennachweise vorlegen müssen. Zuständige Stellen für Antragsannahme und Bearbeitung sind für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) das Jobcenter Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde Als Empfängerin oder Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten Sie weitere Informationen bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Stand
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