III. Checkliste für die Vormundschaftsarbeit mit un- begleiteten minderjährigen Flüchtlingen

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1 III. Checkliste für die schaftsarbeit mit un- begleiteten minderjährigen Flüchtlingen 1. Hinweise zum Gebrauch der Checkliste Es ist unterschiedlich in welcher Phase und minderjähriger Flüchtling (Mündel) sich kennen lernen und in welchem Stadium die schaftsarbeit beginnt. Oft ist der Asylantrag schon gestellt, manchmal sogar schon abgelehnt, bevor überhaupt der erste Kontakt entsteht. Die nachfolgende Checkliste beginnt mit der Ankunft und der Erstversorgung des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings in Schleswig-Holstein. Hier werden Maßnahmen von Behörden aufgelistet, die Minderjährige oft schon vor der Regelung ihrer gesetzlichen Vertretung betreffen. Die vorangestellte grafische Darstellung der Phase der Ankunft und Erstversorgung soll zum besseren Verständnis beitragen. Bevor eine Person wirkungsvoll, d.h. rechtlich abgesichert die Interessen eines minderjährigen vertreten kann, muss sie für den jeweiligen Jugendlichen per Gerichtsbeschluss zum bestellt sein. Voran geht ein formaler Weg, der im Leitfaden beschrieben und dort ebenfalls durch eine grafische Darstellung verdeutlicht ist. Der Alltag von minderjährigen Flüchtlingen wird wesentlich bestimmt durch Verwaltungsmaßnahmen von Behörden, die nicht immer das Kindeswohl vorrangig beachten. Dabei ist es durchaus möglich, dass sich folgende Behörden, Institutionen oder Personen zeitgleich mit dem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling befassen: - Jugendamt - Gesundheitsamt (Kreisverwaltung) - Familiengericht - Polizei / Bundesgrenzschutz - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Lübeck - Landesamt für Ausländerangelegenheiten - Betreuungsverband in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende - Ausländerbehörde (Kreisverwaltung) - Kreissozialamt - Sozialamt der Kommune - Schule - Migrationssozialberatungsstelle der Kreisverwaltung - Beratungsstellen aller Art - - Betreuer in der Gemeinschaftsunterkunft - Ärzte und Psychotherapeuten - Dolmetscher oder ethnische Gemeinschaften - l i f e l i n e schaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. Die Checkliste versucht transparent zu machen, welche Behörden und Institutionen im Verwaltungsumgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit welchen Zuständigkeiten wirken. Anhand der Checkliste kann sich der bestellte einen Überblick darüber verschaffen, was bis zu seiner Begegnung mit dem Jugendlichen gelaufen ist oder hätte laufen müssen. Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein 107

2 So kann er im Rahmen der ihm übertragenen Interessenvertretung für den Jugendlichen ggf. auch noch auf schon erfolgte Maßnahmen reagieren, um im Konfliktfeld zwischen Kindeswohl und Ordnungspolitik die rechtlich garantierten Ansprüche des Minderjährigen durchzusetzen. Die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Alltag der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird in verschiedenen Zusammenhängen von unterschiedlichen Faktoren bestimmt, so dass und zusammen immer wieder nach neuen Lösungsmöglichkeiten für die vielfältigen Probleme suchen müssen. Unterstützung erfährt der dabei von - l i f e l i n e schaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. in Kiel und - vom weiten Netzwerk der Migrationssozialberatungsstellen in Schleswig-Holstein, mit denen l i f e l i n e zusammenarbeitet. Die Informationen, die in der Checkliste nur stichwortartig gegeben werden, sind alle im vorliegenden Leitfaden unter Benennung der Rechtsgrundlagen dargestellt. An dieser Stelle soll auch noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der Leitfaden für die schaftsarbeit nur eine Übersicht über die rechtlichen Regelungen gibt, die im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zur Geltung kommen. Der Leitfaden kann im konkreten Einzelfall nicht die Beratung durch eine professionelle Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt ersetzen. Die Begriffe, unbegleiteter minderjähriger Flüchtling, Minderjähriger,, Pfleger, Betreuer, Rechtsanwalt, Richter, Asylbewerber, Arzt, Dolmetscher u.a. werden im Sinne von Fachbegriffen nur in männlicher Form verwendet. 2. Grundsätzliche Hinweise für die schaftsarbeit - Mitwirkung des Jugendlichen Der Jugendliche ist bei allen seine Person berührenden Entscheidungen nach seiner Meinung und nach seinen Wünschen zu befragen. Seine Meinungen und Wünsche sind soweit wie möglich zu berücksichtigen. - Handlungs- und Verfahrensfähigkeit des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings nach dem Zuwanderungsgesetz Nach 80 Aufenthaltsgesetz und nach 12 Asylverfahrensgesetz sind alle minderjährigen Flüchtlinge ab 16 Jahre handlungs- bzw. verfahrensfähig. Sie werden im Bereich des Ausländerrechts wie Erwachsene behandelt und können auch wie Erwachsene agieren und entscheiden. Diese partielle Handlungsfähigkeit der minderjährigen Flüchtlinge über 16 Jahre nach dem Aufenthalts- und Asylrecht hat jedoch nicht zur Folge, dass die Jugendlichen im privatrechtlichen Bereich als geschäftsfähig oder grundsätzlich als Volljährige zu behandeln sind. - schaft anzeigen Sobald der für einen minderjährigen Flüchtling die gesetzliche Vertretung von einem Familiengericht zugesprochen bekommen hat, sollte er dieses allen Behörden, mit denen der Jugendliche zu tun hat, mit einer Kopie der Bestallungsurkunde anzeigen. - Bevollmächtigung des s Für den ausländerrechtlichen Bereich sollte der den Behörden zusätzlich mit der Bestallungsurkunde seine schriftliche Bevollmächtigung durch den Jugendlichen vorlegen (siehe Muster Seite 137). 108 Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein

3 Diese schriftliche Bevollmächtigung ist nötig, um als für den Jugendlichen wie im privatrechtlichen Bereich auch im ausländerrechtlichen Bereich rechtswirksame Anträge stellen und Erklärungen abgeben zu können und Adressat behördlicher Verfahrenshandlungen zu sein ( 14 Verwaltungsverfahrensgesetz). Lässt ein sich hier nicht durch den Jugendlichen extra bevollmächtigen, ist der Minderjährige selbst und allein Adressat der Behörden. Der übernimmt dann im ausländerrechtlichen Bereich eine begleitende und beratende Funktion. Alle Anträge müssen z.b. vom Minderjährigen selbst unterschrieben werden. Alle ausländerbehördlichen Bescheide gehen nur an den Jugendlichen, nicht an den. Das Rechtsberatungsgesetz (RberG) benennt den Personenkreis, dem eine Erlaubnis für Rechtsberatung erteilt wird. Vormünder sind als behördlich, nämlich durch das zuständige Amtsgericht eingesetzte Personen vom Ausnahmetatbestand des Art. 1 3 Nr. 6 RberG erfasst. Die Rechtsberatung des Mündels kann dem nicht untersagt werden. - Anträge schriftlich stellen und schriftlich beantworten lassen (siehe Musteranträge) Um ggf. Rechtsmittel einlegen zu können, sollte der alle Anträge für den Jugendlichen bei den Behörden immer schriftlich stellen und darauf bestehen, dass die Behörden - den Antrag zur Akte nehmen und - mit einem begründeten schriftlichen Bescheid gem. 33/35 SGB X, bzw. 37/39 VwVfG antworten. Die Musteranträge im Anhang sind auf einen Bedarf nach Sozialgesetzbuch II (SGB II), Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) spezifiziert, nicht auf das Leistungssystem des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Die Anträge können jedoch ohne Weiteres auch auf die Geltendmachung von Bedarfen nach 39 SGB VIII (Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen), 40 SGB VIII ((Krankenhilfe) und 42 SGB VIII (Inobhutnahme) benutzt werden. Nach diesen Bestimmungen des SGB VIII besteht teilweise ein weitergehender Anspruch auf einmalige Beihilfen als der in den Formularen aufgelistete Bedarf nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz. - Aufwandsentschädigung für Einzelvormünder Ist das Mündel mittellos, so kann der nach 1835 a BGB mit Antrag bei dem schaftsgericht, bei dem die betreffende schaft läuft, eine Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse verlangen, die meistens als Pauschale gewährt wird. - Versicherung des ehrenamtlich tätigen es Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher besteht im Rahmen eines Sammel- Haftpflichtversicherungsvertrags für Betreuer des Justizministeriums Schleswig-Holstein Versicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung ist mit dem Bayerischen Versicherungsverband HS 121, Tattenbachstr. 2, München, Vers.- Schein Nr. 540 H /V abgeschlossen. Eine gesonderte Anmeldung zu dieser Versicherung ist nicht erforderlich. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Haftpflichtschäden, die der seinem Mündel im Rahmen seiner Tätigkeit als ehrenamtlicher zufügt. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der mit einem Kraftfahrzeug verursacht. Ferner besteht mit diesem Versicherungsvertrag kein Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht des Minderjährigen. Eine solche Haftpflichtversicherung müsste privat für den Jugendlichen abgeschlossen werden. Die Deckungssumme für die Vermögensschäden-Haftpflichtversicherung etwa beträgt je Versicherungsfall, für die Allgemeine Haftpflichtversicherung etwa pauschal für Personen- und/oder Sachschäden. Eine Schadensanzeige soll innerhalb einer Woche direkt an die obengenannte Adresse erfolgen. Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein 109

4 3. Schaubild 110 Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein

5 4. Checkliste Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (UMF) Ankunft Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling meldet sich selber oder über eine andere Person bei einer Behörde (Polizei, Bundesgrenzschutz, Ausländerbehörde, Sozialamt, Jugendamt o.ä) Potentieller ist Mitglied im l i f e l i n e schaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. oder hat sich für den VormünderInnenpool gemeldet ist bereit, Einzelvormundschaft für UMF zu übernehmen wird aufgegriffen - bei Grenzkontrollen durch Bundesgrenzschutz - bei Ausweiskontrollen auf Bahnhöfen in Zügen, auf der Straße durch Polizei - im Zusammenhang mit Rückschiebungen an der dänischen Grenze - im Zusammenhang mit einer Straftat Späterer kann den Aufgriffsbericht von den entsprechenden Behörden anfordern, wenn dieses zur Klärung der Sachlage dienlich ist wird identifiziert als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling - ohne festen Wohnsitz - ohne Visum - ohne Aufenthaltstitel - ohne Reisepass - ohne Ausweis - ohne Grenzübertrittspapiere Ankunft - UMF unter 16 Jahre wird grundsätzlich von Polizei, Bundesgrenzschutz oder Ausländerbehörde dem örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet wird in Obhut genommen gem. 42 SGB VIII bekommt einen Amtsvormund oder Pfleger Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben nach der UN-Kinderrechtskonvention und nach dem Haager Minderjährigenschutzabkommen regelmäßig Anspruch auf - vorläufige Unterbringung im Rahmen der Inobhutnahme nach 42 SGB VIII - Einrichtung einer gesetzlichen Vertretung sobald wie möglich und - vorübergehenden Abschiebungsschutz Jugendamt nimmt Jugendlichen in Obhut gem. 42 SGB VIII beantragt beim Familiengericht das Ruhen der elterlichen Sorge und die Einrichtung einer schaft oder Pflegschaft (Wegen der Beantragung überörtlicher Kostenerstattung gem. 89 d SGB VIII muss dieses innerhalb der ersten drei Werktage passieren) beantragt bei der Ausländerbehörde die vorläufige Aussetzung der Abschiebung mit der Begründung: (siehe nächste Seite) Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein 111

6 Der Minderjährige hat Anspruch auf Abklärung - seines besonderen Bedarfs aufgrund der Minderjährigkeit, - der Möglichkeiten der Familienzusammenführung in einem Drittland, - seiner Situation bei der Rückführung ins Herkunftsland und - der Möglichkeiten der bedarfsgerechten Rückführung ins Herkunftsland. UMF unter 16 Jahre wird längerfristig untergebracht in der Rangfolge - bei erwachsenen Verwandten - in einer Pflegefamilie - in Aufnahmezentren mit speziellen Einrichtungen für Minderjährige - in anderen für Minderjährige geeigneten Unterkünften Es kommt vor, dass Jugendliche, die in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht sind, aufgefordert werden, diese nach ihrem 16. Geburtstag zu verlassen, um in einer Gemeinschaftsunterkunft für erwachsene Asylbewerber untergebracht zu werden. stellt Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt gem. 27 SGB VIII (Muster 4) sorgt für geeignete Unterbringung stellt rechtzeitig beim Jugendamt den Antrag auf Überprüfung des Erziehungsbedarfs des Jugendlichen Asylverfahren für UMF unter 16 Jahre möchte einen Asylantrag stellen stellt einen schriftlichen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg ( 14 AsylVfG) erhält Termin für persönliche Anhörung zum Asylantrag in einer für sein Herkunftsland zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nimmt Termin der Anhörung in Begleitung seines es wahr bereitet den Jugendlichen auf die Anhörung vor Tipp: Zur Vorbereitung des Jugendlichen auf die Anhörung gibt es im Internet unter ausführliche Anleitungen, die auch im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. in Kiel zu haben sind. begleitet den Jugendlichen zur Anhörung erhält einen positiven oder negativen Bescheid zum Asylantrag des Jugendlichen 112 Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein

7 reicht bei Ablehnung des Asylantrages unter Beauftragung eines im Ausländerrechts versierten Rechtsanwalts Klage beim Verwaltungsgericht in Schleswig ein weiteres Vorgehen des es siehe Rubrik Asylverfahren für UMF über 16 Jahre in der Checkliste unten Tipp: Im Ausländerrecht versierte Rechtsanwälte können vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. benannt werden. Ankunft - UMF über 16 Jahre wird nach unerlaubter Einreise von der Polizei der Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gemeldet wird von der Ausländerbehörde dem Jugendamt gemeldet Ausländerbehörde prüft, ob es einen persönlichen Grund gibt, im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt zu verbleiben (z.b. Familienangehörige) Jugendamt beantragt die Regelung der gesetzlichen Vertretung (/Pfleger) beim Familiengericht stellt den besonderen Bedarf des Minderjährigen im Einzelfall fest Gibt es keine Gründe wird der Jugendliche aufgefordert Deutschland unverzüglich zu verlassen. beantragt bei der Ausländerbehörde vorläufige Aussetzung der Abschiebung mit der Begründung: Die Ausländerbehörde hat rechtzeitig vor Beginn der Rückführung oder Abschiebung zu prüfen, - ob eine besondere Betreuung während der Rückführung erforderlich ist, - wie diese sichergestellt werden kann, - ob im Herkunftsland die Übernahme, Unterbringung und bedarfsgerechte Betreuung des Minderjährigen durch Angehörige oder durch Vertreter geeigneter Organisationen oder Betreuungseinrichtungen sichergestellt werden kann. (vgl. Erlass des Innenministeriums vom 12.März 2004 bezüglich Rückführung / Abschiebung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen) Der Jugendliche hat Anspruch auf Abklärung - seines besonderen Bedarfs aufgrund der Minderjährigkeit, - der Möglichkeiten der Familienzusammenführung in einem Drittland, - seiner Situation bei Rückkehr ins Herkunftsland und - der Möglichkeiten der bedarfsgerechten Rückführung ins Herkunftsland oder Drittland. Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein 113

8 hat gegenüber der Ausländerbehörde eine Mitwirkungspflicht Vermittelt der Jugendliche den Eindruck, dass er der Mitwirkungspflicht und der Aufforderung zur Ausreise nicht nachkommen will, kann er nach Vorführung beim Haftrichter in Abschiebehaft genommen werden. (Haftvollzug in der Jugendanstalt der Justizvollzugsanstalt Neumünster oder Schleswig) weist den Jugendlichen auf seine Mitwirkungspflicht gegenüber den Behörden hin Der Haftrichter hat nach 5 Freiheitsentziehungsverfahrensgesetz den vor einer möglichen Inhaftierung zu benachrichtigen und anzuhören. Wird der Jugendliche im Zusammenhang mit einer Straftat aufgegriffen und von der Polizei als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling identifiziert, ist er ebenfalls dem Jugendamt - zur Regelung der gesetzlichen Vertretung und Feststellung des besonderen Bedarfs zu melden. Wird er mit Antrag auf Inhaftierung dem Haftrichter vorgeführt, ergreift der /Pfleger die gleichen Maßnahmen wie für einen Abschiebehäftling. fordert den Aufgriffsbericht an legt ggf. Rechtsmittel ein sorgt ggf. für Rechtsbeistand durch Rechtsanwalt stellt ggf. Antrag auf kostenlose Beratungshilfe beim Amtsgericht stellt ggf. Antrag auf finanziellen Zuschuss beim Rechtshilfefonds (Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v.) arbeitet im Interesse des Jugendlichen mit der Jugendgerichtshilfe zusammen beantragt beim Haftrichter einen Verfahrenspfleger zu bestellen wendet sich an die Beratung für Abschiebehäftlinge - Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v., Kiel - Diakonieverein Migration Rendsburg - amnesty international, Kiel UMF über 16 Jahre, der nicht um Asyl nachfragt wird von der Ausländerbehörde mit Fahrkarte - zur Abschiebung oder - zur Verteilung in andere Bundesländer - in die Landeseigene Gemeinschaftsunterkunft nach Neumünster geschickt. wird vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten dem Jugendamt in Neumünster gemeldet Jugendamt beantragt die Regelung der gesetzlichen Vertretung (/Pfleger) beim Familiengericht stellt den besonderen Bedarf des Minderjährigen im Einzelfall fest 114 Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein

9 Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Neumünster prüft, ob es - zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse oder - ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis für die Abschiebung gibt. beantragt beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten die vorläufige Aussetzung der Abschiebung mit der Begründung: Der Jugendliche hat Anspruch auf Abklärung - seines besonderen Bedarfs aufgrund der Minderjährigkeit - der Möglichkeiten der Familienzusammenführung in einem Drittland, - seiner Situation bei Rückkehr ins Herkunftsland - der Möglichkeiten der bedarfsgerechten Rückführung ins Herkunftsland oder Drittland Gibt es keine Abschiebungshindernisse, verbleibt der Jugendliche bis zu seiner Abschiebung in der Landeseigenen Gemeinschaftsunterkunft in Neumünster Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten hat rechtzeitig vor Beginn der Rückführung oder Abschiebung zu prüfen, - ob eine besondere Betreuung während der Rückführung erforderlich ist, - wie diese sichergestellt werden kann, - ob im Herkunftsland die Übernahme, Unterbringung und bedarfsgerechte Betreuung des Minderjährigen durch Angehörige oder durch Vertreter geeigneter Organisationen oder Betreuungseinrichtungen sichergestellt werden kann. (vgl. Erlass des Innenministeriums vom 12. März 2004 bezüglich der Rückführung/ Abschiebung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen) Gibt es rechtliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse, bekommt der Jugendliche eine Bescheinigung über die vorläufige Aussetzung der Abschiebung (Duldung) wird er einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zur Unterbringung zugewiesen meldet Ausländerbehörde den Minderjährigen beim örtlich zuständigen Jugendamt Jugendamt beantragt die Regelung der gesetzlichen Vertretung (/Pfleger) beim Familiengericht stellt den besonderen Bedarf des Minderjährigen im Einzelfall fest lässt den besonderen Bedarf des Minderjährigen überprüfen stellt ggf. Antrag auf Hilfe zur Erziehung gem. 27 SGB VIII beim Jugendamt, um für eine bedarfsgerechte Versorgung und Unterbringung sorgen zu können (Muster 4) Die Hilfe zur Erziehung wird dem (Personensorgeberechtigten) gewährt, nicht dem Jugendlichen. Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein 115

10 Ist mit einem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden ( 25 Abs. 4 oder 5 AufenthG) Tipp: Nimmt ein örtlich zuständiges Jugendamt den Antrag auf Hilfe zur Erziehung nicht an oder wird der Antrag negativ entschieden, kann sich der - mit einem Eilantrag auf einstweilige Verfügung an das schaftsgericht wenden oder - den Klageweg über das Verwaltungsgericht beschreiten. kann nach 18 Monaten vorläufiger Aussetzung der Abschiebung eine Aufenthaltserlaubnis bekommen stellt bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis UMF über 16 Jahre, der den Wunsch auf Asyl äußert (Es reicht, das Wort Asyl zu sagen) erhält von den Behörden den Hinweis, sich unverzüglich bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Lübeck zu melden, um hier den Asylantrag zu stellen bekommt die Adresse der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende und eine Fahrkarte nach Lübeck meldet sich unverzüglich bei der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, in Lübeck, um einen Asylantrag zu stellen meldet sich beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten zur Unterbringung und Versorgung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende begleitet den Jugendlichen nach Lübeck zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Asylantragstellung meldet den Jugendlichen zur Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten unter Anzeige seiner schaft für den Minderjährigen an 116 Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein

11 Regelung der gesetzlichen Vertretung für UMF über 16 Jahre, die vor Einrichtung einer schaft in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (EAE) aufgenommen worden sind. wird vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten dem zuständigen Jugendamt Lübeck als unbegleitet gemeldet erhält den INFO-BRIEF, der ihn hinweist auf sein Recht, einen zu bekommen. wendet sich mit dem Wunsch auf Einrichtung einer schaft - an das Jugendamt oder - über den Betreuungsverband (ASB) oder - die Verfahrensberatung Diakonienverein Migration in der Erstaufnahmeeinrichtung - an den schaftsverein l i f e l i n e, Für den Jugendlichen ist es nicht leicht, die Strukturen und Zuständigkeiten in der Erstaufnahmeeinrichtung zu erkennen. Deshalb melden sich Minderjährige manchmal erst nach längerem Aufenthalt in der EAE bei der Verfahrensberatung. Der schaftsverein l i f e l i n e vermittelt Einzelvormünder und ist bei der Einrichtung von schaften behilflich. Potentieller Einzelvormund und unbegleiteter minderjähriger Flüchtling lernen sich kennen mit Unterstützung - des schaftsvereins l i f e l i n e - der Verfahrensberatung Diakonieverein Migration in der EAE und - eines Dolmetschers lernt den potentiellen Einzelvormund kennen stimmt der Einrichtung einer Einzelvormundschaft mit schriftlicher Einverständniserklärung zu (Muster Seite 136) potentieller lernt den Jugendlichen kennen stellt beim Familiengericht (Amtsgericht Lübeck) den Eilantrag auf Ruhen der elterlichen Sorge und Einrichtung einer Einzelvormundschaft (Muster Seite 135) Das Familiengericht befindet über das Ruhen der elterlichen Sorge. Ruht die elterliche Sorge, regelt das schaftsgericht die gesetzliche Vertretung für den Minderjährigen. stellt beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten mit Hilfe der Verfahrensberatung in der EAE einen Antrag auf die Verteilung in die örtliche Nähe des es Damit wird dem Aufenthaltsbestimmungsrecht des es für sein Mündel entsprochen. Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein 117

12 Die Flüchtlinge nennen die Verteilung Transfer. Der Jugendliche wird vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten in den Landkreis verteilt, in dem der Wohnort des es liegt. Die Unterbringung erfolgt also oft nicht direkt innerhalb des Wohnortes des es. Tipp: Wenn der Jugendliche direkt im Wohnort des es untergebracht werden soll, muss dieses mit der Ausländerbehörde des Landkreises, spätestens sobald der Termin für die Verteilung feststeht, ausgehandelt werden. Der kann auch schon im Vorfeld der Verteilung mit der Ausländerbehörde darüber sprechen. erhält manchmal vom Jugendamt Lübeck im Auftrag des schaftsgerichts einen Termin zur Anhörung bezüglich der Einrichtung der schaft Die Anhörung findet nicht immer statt, nur bei Unklarheiten bezüglich der Einverständniserklärung oder eines bestehenden Elternkontaktes des Jugendlichen. erhält Termin beim Jugendamt Lübeck Das schaftsgericht wendet sich an das Jugendamt Lübeck mit dem Auftrag, den potentiellen auf Eignung zur Übernahme der schaft in dem jeweiligen besonderen Einzelfall zu überprüfen. Der Gesprächstermin kann auch bei dem zuständigen Jugendamt am Wohnort des es stattfinden. Dafür stellt das Jugendamt einen Antrag auf Amtshilfe. Tipp: Es ist ratsam, den Termin beim Jugendamt Lübeck wahrzunehmen, um Zeitverzögerungen zu vermeiden. erhält vom schaftsgericht den Gerichtsbeschluss über die Bestellung des es Das schaftsverfahren kann sich ein bis zwei Monate hinziehen. Eine möglichst kurzfristige Bearbeitung des Antrages wäre im Sinne des Kindeswohls, weil der Jugendliche sich erfahrungsgemäß in einer schwierigen psychischen Situation befindet (Trennung von den Eltern, unsichere Situation, Kulturschock). erhält vom schaftsgericht den Gerichtsbeschluss über die Bestellung zum. Das schaftsgericht übergibt die Akte dem schaftsgericht (Amtsgericht) in dessen Wirkungsbereich der Wohnort des es liegt. Das schaftsverfahren kann sich ein bis zwei Monate hinziehen. erhält die Bestallungsurkunde im Rahmen eines Einführungsgespräches von dem örtlich für ihn zuständigen schaftsgericht Das schaftsgericht berät den und hat über seine gesamte Tätigkeit Aufsicht zu führen. Bei Schwierigkeiten im Rahmen der schaftsarbeit sollte der auch dort das Gespräch und die Beratung suchen. 118 Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein

13 weist bei allen Behörden darauf hin, dass er einen hat, der seine Interessen vertritt kann den zusätzlich schriftlich bevollmächtigen (Muster Seite 137) zeigt die Übernahme der gesetzlichen Vertretung mit Kopie des Gerichtsbeschlusses oder der Bestallungsurkunde an beim - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Landesamt für Ausländerangelegenheit - Jugendamt Lübeck - Verein l i f e l i n e - Verfahrensberatung Diakonieverein Migration in der EAE - Betreuungsverband ASB in der EAE - kann sich vom Jugendlichen eine zusätzliche schriftliche Bevollmächtigung geben lassen ( Muster Seite 137) arbeitet eng zusammen mit l i f e l i n e schaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. Ein professionell durchgeführtes Clearingverfahren für den unbegleiteten minderjährigen Flüchtling gibt es in Schleswig-Holstein nicht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müsste der dafür sorgen, dass eine intensive Abklärung des persönlichen Hintergrunds und des besonderen Bedarfs des Jugendlichen in seiner aktuellen Situation erfolgt. In Schleswig-Holstein gibt es im Rahmen der Erstversorgung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über 16 Jahre kein geregeltes Clearingverfahren, in dem dafür zuständige professionelle Fachkräfte eine solche Abklärung des Bedarfs eines jeden Minderjährigen durchführen. Auf die Ergebnisse einer solchen Abklärung ist aber jeder angewiesen, um sich zum Wohle des Jugendlichen für dessen Interessen einsetzen zu können. hält in eigenem Interesse engen Kontakt mit dem Tipp: Die Kontaktaufnahme zum wird von der Verfahrensberatung des Diakonievereins und ihren Dolmetschern unterstützt. hält über die Verfahrenberatung des Diakonievereins und ihren Dolmetschern engen Kontakt zum Jugendlichen und besucht ihn öfter Tipp: Der Einzelvormund kann versuchen, das Defizit bezüglich der Feststellung des besonderen Bedarfs des Jugendlichen durch das fehlende Clearingverfahren durch engen Kontakt mit dem Minderjährigen auszugleichen, kann es aber i.r. durch eigenen Einsatz nur ansatzweise aufheben. Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein 119

14 Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (EAE) in Lübeck UMF über 16 Jahre ist für längstens drei Monate zum Zwecke der Asylantragstellung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Lübeck untergebracht. Nach drei Monaten erfolgt - bei noch nicht entschiedenem schaftsverfahren die Verteilung in die Zugeordnete Gemeinschaftsunterkunft, die sich auf dem Gelände der EAE befindet; vergewissert sich, ob der Minderjährige bedarfsgerecht untergebracht ist Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge männlichen Geschlechts müssen z.b. hier nicht im Trakt für alleinreisende Männer untergebracht werden, sondern können zu ihrem Schutz im Familientrakt untergebracht werden. Der Wunsch des Jugendlichen wird beachtet. - bei entschiedenem schaftsverfahren in den jeweiligen Landkreis oder jeweilige kreisfreie Stadt, wo der wohnt. erhält während des Aufenthalts in der EAE Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, d.h. etwa 10 in bar jede Woche, alle anderen Ansprüche werden durch Sachleistungen abgedeckt wird vom Ärztlichen Dienst in der EAE untersucht, insbesondere auf ansteckende Krankheiten wie z.b. Tuberkulose nimmt zusammen mit dem Jugendlichen Kontakt auf zum Ärztlichen Dienst und bespricht etwaige gesundheitliche Probleme. Der Ärztliche Dienst befindet sich auf dem Gelände der EAE, untersteht aber dem Gesundheitsamt der Stadt Lübeck. wird vom Betreuungsverband Arbeiter- Samariter-Bund (ASB) durch eine Beauftragte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut nimmt Kontakt auf zur Mitarbeiterin des ASB und arbeitet im Interesse des Jugendlichen mit ihr zusammen sorgt für Abklärung der Situation des Jugendlichen in der EAE versucht, bei nicht bedarfsgerechter Unterbringung des Jugendlichen die Probleme der Unterbringung mit dem ASB zusammen zu lösen besucht die Schule oder den Sprachkurs in der EAE ermuntert den Jugendlichen die Schule oder den Sprachkurs in der EAE zu besuchen. nimmt Kontakt zu den Lehrpersonen auf 120 Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein

15 Wenn der Jugendliche über entsprechende Vorbildung und Sprachkenntnisse verfügt (z.b. Englisch), besteht die Möglichkeit eine Regelschule in Lübeck zu besuchen. Es kann versucht werden, in der Stadt Lübeck einen externen Sprachkurs oder einen Sportverein zwecks Freizeitgestaltung für den Jugendlichen zu finden. erhält einen Hausausweis der EAE, der beim Mittagessen zur Kontrolle der Anwesenheit abgestempelt wird Nur mit Tagesstempeln für die volle Woche erhält der Jugendliche sein wöchentliches Taschengeld von etwa 10, es sei denn er hatte eine Erlaubnis, sich nicht in der EAE aufzuhalten darf die EAE bzw. Lübeck nur verlassen mit einer schriftlichen Reiserlaubnis (Besuchserlaubnis), die beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten in der EAE rechtzeitig vor der Reise unter Angabe des Reiseziels mit genauer Adresse beantragt wird In den ersten drei Wochen gibt es keine Reiseerlaubnis. In besonderen Fällen kann eine Dauerbesuchserlaubnis erteilt werden. weist sich beim Betreten der EAE beim Sicherheitsdienst an der Pforte mit Personalausweis aus und nennt den Namen des Jugendlichen, den er besuchen will achtet darauf, dass der Jugendliche für jede Reise rechtzeitig eine schriftliche Besuchserlaubnis einholt und sie während der Reise mitführt Diese Auflage wird vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten restriktiv gehandhabt, streng kontrolliert und bei Zuwiderhandeln bestraft. UMF über 16 Jahre im Asylverfahren ist asylverfahrensfähig stellt seinen Asylantrag selbst ist Adressat behördlicher Verfahrenshandlungen kann den zum Beistand erklären kann den zusätzlich schriftlich bevollmächtigen siehe oben Grundsätzliche Hinweise Die Asylantragstellung läuft meistens parallel zu der Beantragung der Einrichtung der schaft. Trotzdem kann ein potentieller schon jetzt den Minderjährigen im Asylverfahren unterstützen. Tipp: Für die Begleitung und Unterstützung des Minderjährigen im Asylverfahren wird dem dringend empfohlen, - einen im Ausländerrecht versierten Rechtsanwalt mit der Vertretung des Jugendlichen zu beauftragen und - eng mit einer professionellen Migrationssozialberatungsstelle zusammenzuarbeiten Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein 121

16 Der Verein l i f e l i n e schaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. bietet im Netzwerk der Migrationssozialberatung zielgruppenspezifische Beratung an. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. verfügt über eine Liste von Rechtsanwälten, die für das Ausländerrecht spezialisiert sind und berät in Bezug auf Zuschüsse zu Rechtshilfekosten. stellt bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag. bekommt eine Aufenthaltsgestattung, um das Asylverfahren in Deutschland durchführen zu können. muss sich erkennungsdienstlich behandeln lassen Manchmal wird dabei die Altersangabe des Jugendlichen angezweifelt. Der Asylantrag wird nicht angenommen, wenn sich herausstellt, dass der Jugendliche, bevor er nach Deutschland kam, schon in einem anderen sicheren Drittstaat einen Asylantrag gestellt hat (Dubliner Übereinkommen II). Begleitung des Jugendlichen bei der Asylantragstellung Die Behörden haben vom angegebenen Alter des Jugendlichen auszugehen. Ein fiktives Festlegen eines Geburtsdatums durch die Behörde nach Inaugenscheinnahme ist unzulässig (ausführliche Informationen dazu im Leitfaden!). muss sich darauf einstellen, dass der Jugendliche in den anderen Staat überstellt wird. Gegen eine Überstellung nach dem Dubliner Übereinkommen II sind keine Rechtsmittel möglich. (Ausführliche Informationen dazu sind dem Leitfaden zu entnehmen.) bekommt einen Termin für die Anhörung zum Asylantrag, der im Hausausweis vermerkt ist und den er nicht versäumen darf. bereitet den Jugendlichen auf die Anhörung vor in Zusammenarbeit mit der Verfahrensberatung des Diakonievereins Migration in der EAE, die für die Beratung Dolmetscher zur Verfügung stellt Tipp: Zur Vorbereitung des Jugendlichen auf die Anhörung gibt es im Internet unter ausführliche Anleitungen, die auch im Flüchtlingsrat einzusehen sind. beantragt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass der potentielle an der Anhörung auf seinen Wunsch als Beistand oder als schriftlich Bevollmächtigter teilnimmt Begleitung zur Anhörung als Beistand auf Wunsch des Jugendlichen ist auch einem noch nicht vom Gericht bestellten möglich. Der Jugendliche könnte auch die Mitarbeiterin des Vereins l i f e l i n e beauftragen, als Beistand an seiner Anhörung teilzunehmen. 122 Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein

17 geht zur Anhörung zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Die Anhörung wird auf einem Tonträger protokolliert. Sie wird rückübersetzt und der Jugendliche unterschreibt auf einem Kontrollbogen zusammen mit dem Dolmetscher. begleitet den Jugendlichen als bevollmächtigter unter Vorlage der Bestallungsurkunde und ggf. der schriftlichen Bevollmächtigung oder als Beistand Ist der Jugendliche bzw. sein schriftlich bevollmächtigter mit dem Ablauf der Anhörung, mit der Übersetzung durch den Dolmetscher oder mit dem Inhalt nicht zufrieden, sollte der Jugendliche nicht unterschreiben und notfalls einen neuen Termin vereinbaren. erhält die Anhörung protokolliert als Niederschrift zugestellt erhält einige Zeit später einen positiven oder negativen schriftlichen Bescheid zugestellt nimmt die Niederschrift der Anhörung zu den Akten bei Ablehnung des Asylantrages ggf. Rechtsmittel einlegen (Fristen beachten!) Tipp: Der Minderjährige sucht mit jedem Schriftverkehr sofort die Verfahrensberatung in der EAE auf und hält über den Leiter der Verfahrensberatung in der EAE den Kontakt zum potentiellen. Tipp: Solange der Jugendliche noch nicht in die Nähe des es verteilt ist, hält der den Kontakt zum Jugendlichen bezüglich des Asylverfahrens über die Verfahrensberatung in der EAE. Ablehnung als Asylberechtigter erhält einen negativen Bescheid - der feststellt, dass der Asylantrag unbegründet gestellt wurde (einfache Ablehnung) oder - der feststellt, dass der Asylantrag offensichtlich unbegründet gestellt wurde erhält eine Ausreisefrist von einem Monat mit Abschiebeandrohung reicht ggf. Klage beim Verwaltungsgericht in Schleswig gegen den ablehnenden Bescheid ein Eine unbegründete Ablehnung bedeutet zwei Wochen Klagefrist. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Eine offensichtlich unbegründete Ablehnung bedeutet eine Woche Klagefrist. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung, deshalb muss zusätzlich ein Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eingereicht werden. reicht nach sachgerechter Prüfung und Abwägung zusammen mit dem Jugendlichen Klage gegen die Ablehnung des Asylantrages ein beim Verwaltungsgericht in Schleswig (Fristen beachten!!!) beauftragt einen im Asylrecht versierten Rechtsanwalt mit der Vertretung des Jugendlichen im Asylverfahren arbeitet in Bezug auf die Klagebegründung eng mit dem Rechtsanwalt zusammen arbeitet eng mit dem Rechtsanwalt zusammen Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein 123

18 besorgt einen Dolmetscher für den Termin beim Rechtsanwalt stellt ggf. Antrag auf finanziellen Zuschuss zu Rechtshilfekosten (siehe nachfolgenden Tipp) Tipp: Dem wird empfohlen zusätzlich eng mit einer professionellen Migrationssozialberatungsstelle zusammenzuarbeiten. Der Verein l i f e l i n e schaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. bietet im Netzwerk der Migrationssozialberatung zielgruppenspezifische Beratung an. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. verfügt über eine Liste von Rechtsanwälten, die für das Ausländerrecht spezialisiert sind und berät in Bezug auf Zuschüsse zu Rechtshilfekosten. Die Gesellschaft für politische Bildung, Dolmetscher-Treffen in Kiel vermittelt Dolmetscher. INFO: Der Gerichtstermin erfolgt zeitlich sehr unterschiedlich, nach Klageerhebung aber in einem größeren Zeitabstand. erhält einen Termin zur Gerichtsverhandlung beim Verwaltungsgericht in Schleswig nimmt den Gerichtstermin in Begleitung des Rechtsanwaltes oder/und des s wahr erhält den für ihn positiven oder negativen Gerichtsbeschluss hat bei negativem Gerichtsbeschluss eine Ausreisefrist von höchstens sechs Monaten hat gegenüber der Ausländerbehörde Mitwirkungspflicht, insbesondere bei der Passbeschaffung wird zur Vorführung bei der Botschaft des Herkunftslandes aufgefordert zwecks Beschaffung von Personalpapieren bzw. Passersatzpapieren Geklagt wird - auf die Anerkennung als Asylberechtiger - gleichzeitig auf das Verbot der Abschiebung oder mindestens - auf die Aussetzung der Abschiebung begleitet den Jugendlichen zum Gerichtstermin. Er kann sich begleiten lassen durch die Mitarbeiterin vom Verein l i f e l i n e Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Informationen über ggf. weitere mögliche rechtliche Schritte sind dem vorliegenden Leitfaden zu entnehmen. bereitet den Jugendlichen auf die möglicherweise bevorstehende Rückkehr ins Herkunftsland vor weist den Jugendlichen auf seine Mitwirkungspflicht hin und unterstützt die Passbeschaffung begleitet den Jugendlichen, wenn möglich, zur Botschaft 124 Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein

19 Vermittelt der Jugendliche den Eindruck, dass er der Mitwirkungspflicht und der Aufforderung zur Ausreise nicht nachkommen will, kann er nach Vorführung beim Haftrichter in Abschiebehaft genommen werden. ist vom Haftrichter vor Haftbeschluss zu benachrichtigen und anzuhören Die Ausreisefrist kann in Härtefällen verlängert werden. Die Ausreisefrist wird unterbrochen, wenn die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht oder der Abschiebungsandrohung entfällt. lässt zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis oder inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis bezüglich einer Abschiebung des Minderjährigen prüfen beantragt bei der Ausländerbehörde die vorläufige Aussetzung der Abschiebung zur Klärung der Situation des Jugendlichen bei Rückkehr ins Herkunftsland und zur Prüfung der Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Rückführung ins Herkunftsland oder Drittland Die Ausländerbehörde hat rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme (Abschiebung) zu prüfen, - ob eine besondere Betreuung während der Rückführung erforderlich ist, - wie diese sichergestellt werden kann, - ob im Herkunftsland die Übernahme, Unterbringung und bedarfsgerechte Betreuung des Minderjährigen durch Angehörige oder durch Vertreter geeigneter Organisationen oder Betreuungseinrichtungen sichergestellt werden kann. (siehe Anlage: Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 12. März 2004) Wurden die ggf. festgestellten besonderen Umstände, die gegen eine Rückführung oder Abschiebung des Minderjährigen sprechen, noch nicht im Asylverfahren berücksichtigt, sind diese zur Prüfung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg zu beantragen stellt einen Antrag bei der Härtefallkommission des Innenministeriums Schleswig-Holstein auf Überprüfung des Einzelfalls als Härtefall Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein 125

20 Unbeachtlicher Asylantrag Überstellungen nach dem Dubliner Übereinkommen II in EU-Mitgliedstaaten erhält eine Ablehnung des Asylantrages, weil Deutschland für den Asylantrag nicht zuständig ist (unbeachtlicher Asylantrag) erhält vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Zurückweisung des Asylantrages eine Abschiebeandrohung muss sich darauf einstellen, dass der Jugendliche in den anderen EU-Mitgliedstaat überstellt wird. Gegen eine Überstellung nach dem Dubliner Übereinkommen II sind keine Rechtsmittel möglich. versucht, schon im Vorfeld der Überstellung im EU-Mitgliedstaat Kontakt aufzunehmen mit der Institution, die hier für den Minderjährigen zuständig ist bespricht mit der Ausländerbehörde im Vorfeld die Modalitäten der Überstellung Der Asylantrag wird abgelehnt, ist unbeachtlich, wenn sich nach der Identitätsüberprüfung herausstellt, dass der Jugendliche, bevor er nach Deutschland kam, schon in einem anderen EU- Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hat. Es erfolgt dann ein Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach dem Dubliner Ü- bereinkommen auf eine Überstellung in diesen EU-Mitgliedstaat. Diese Antragstellung kann Monate dauern. Der Jugendliche ist oft schon dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt zur Unterbringung zugewiesen worden. Hier haben die Behörden allerdings Fristen einzuhalten, die im Leitfaden ausführlich beschrieben sind. Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten organisiert die Überstellung in den anderen EU- Mitgliedstaat in Amtshilfe für die zuständige Ausländerbehörde im Landkreis. Die Ausländerbehörde bleibt Herrin des Verfahrens und kann die Modalitäten der Überstellung bestimmen. Es wäre z.b. möglich, dass der den Jugendlichen bei der Überstellung begleitet. Hier müsste die Frage einer Reisekostenerstattung für den geregelt werden. bereitet den Minderjährigen auf die Überstellung vor erfragt bei der Ausländerbehörde oder direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die genaue Adresse, der aufnehmenden Institution im Zielland versucht, Kontakt aufzunehmen mit der aufnehmenden Institution des Ziellandes Hier können Nichtregierungsorganisationen wie - der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. in Kiel - der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.v. in Nürnberg oder - PRO ASYL e.v. in Frankfurt mit ihren internationalen Kontakten den unterstützen. 126 Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein

21 erhält die Abschiebungsanordnung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Termin kurz vor dem Überstellungstermin mitgeteilt durch die zuständige Ausländerbehörde muss sich in der Landeseigenen Gemeinschaftsunterkunft in Neumünster einfinden und sich beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten melden wird an der Grenzübertrittsstelle oder am Flughafen vom Bundesgrenzschutz den Behörden des für den Asylantrag zuständigen EU-Mitgliedsstaates übergeben. trifft Vorkehrungen dafür, dass der Kontakt zum Jugendlichen nicht sofort nach der Überstellung abbricht begleitet den Jugendlichen in die Landeseigene Gemeinschaftsunterkunft nach Neumünster vergewissert sich, dass der Jugendliche am Bestimmungsort bei der aufnehmenden Institution im zuständigen EU-Mitgliedsstaat angekommen ist Die schaft wird nicht durch die Überstellung in ein anderes Land beendet, sondern durch den Gerichtsbeschluss eines schaftsgerichts. (Ausführliche Informationen zur Beendigung einer schaft sind dem vorliegenden Leitfaden zu entnehmen.) Landesinterne Verteilung, Unterbringung und Versorgung von asylsuchenden UMF über 16 Jahre wird vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten nach etwa drei Monaten auf eigenen Wunsch in den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt verteilt, wo sich der Wohnort seines per Gerichtsbeschluss bestellten s befindet bekommt die Adresse der zuständigen Ausländerbehörde und eine Fahrkarte dorthin meldet sich bei der Ausländerbehörde (Kreisverwaltung) begleitet den Jugendlichen zur Ausländerbehörde (Kreisverwaltung) zeigt bei der Ausländerbehörde unter Vorlage seiner Bestallungsurkunde die schaft für den Jugendlichen an beantragt eine Unterbringung des Jugendlichen in der Nähe seines Wohnortes wird von der Ausländerbehörde dem Kreisjugendamt gemeldet zeigt beim Jugendamt unter Vorlage seiner Bestallungsurkunde die schaft für den Jugendlichen an führt ein Gespräch bezüglich der Situation und der Unterbringung des Jugendlichen in der Gemeinschaftsunterkunft für erwachsene Asylbewerber Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein 127

22 wird einer Kommune zugewiesen und hat sich hier beim örtlich zuständigen Sozialamt zu melden erhält in der Regel gekürzte Sozialhilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz begleitet den Jugendlichen zum Sozialamt der zugewiesenen Kommune beantragt für den Jugendlichen beim Sozialamt die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Tipp: Informationen zu - zu den Ansprüchen des Jugendlichen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes und - nach den Auszahlungsmodalitäten der Leistungen bietet Kapitel 4 des vorliegenden Leitfadens. Informationen über die Höhe der Leistungen und Musteranträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind im Anhang zu finden. ist in der Regel mindestens 36 Monate erst mal krankenversichert über das Sozialamt, das ihm bei Bedarf vierteljährlich einen Krankenschein ausstellt Nach 36 Monaten Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können höhere Sozialhilfeleistungen nach SGB XII erteilt werden und der Jugendliche muss über eine Krankenkasse seiner Wahl versichert werden. sucht ggf. nach 36 Monaten Leistungsbezug für den Jugendlichen eine günstige Krankenkasse zwecks gesetzlicher Krankenversicherung wird in einer kreiseigenen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber oder in einer kommunalen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber untergebracht Größere, meistens kreiseigene Gemeinschaftsunterkünfte verfügen in der Regel über einen Betreuer und einen Hausmeister. Kleinere kommunale Gemeinschaftsunterkünfte haben oft keine Betreuer oder eigenen Hausmeister. Für die Belegung der Gemeinschaftsunterkunft gibt es im örtlichen Sozialamt zwar eine zuständige Person, sie übernimmt i.r. aber keine Betreuungsaufgaben. teilt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unverzüglich die neue Adresse des Jugendlichen mit (wichtig!) zeigt der mit der Betreuung des Jugendlichen beauftragten Person in der Gemeinschaftsunterkunft unter Vorlage der Bestallungsurkunde die schaft für den Jugendlichen an arbeitet mit dem Betreuer der Gemeinschaftsunterkunft im Interesse des Jugendlichen zusammen Für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind Gemeinschaftsunterkünfte für erwachsene Asylbewerber ohne Betreuung nicht geeignet. 128 Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein

23 . nimmt mit und Jugendamt am Hilfeplangespräch teil, um den Jugendhilfebedarf feststellen zu lassen prüft, ob der Jugendliche in der Unterkunft Gefährdungen ausgesetzt ist, die ihm schaden und der Förderung und Erziehung des Jugendlichen entgegenstehen stellt ggf. beim örtlich zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung gem. 27 SGB VIII (Muster Seite 138), wenn die Personensorge des es durch die Unterbringung des Jugendlichen beeinträchtigt ist. bekommt zur Feststellung des Jugendhilfebedarfs vom Jugendamt einen Termin zum Hilfeplangespräch, an dem er zusammen mit dem Jugendlichen und einem Dolmetscher teilnimmt Wenn Jugendhilfebedarf festgestellt wird, können entsprechend dem besonderen Bedarf im Einzelfall gem folgende Maßnahmen der Jugendhilfe angeboten werden: - Erziehungsberatung - soziale Gruppenarbeit - Erziehungsbeistand - Betreuungshelfer - Erziehung in einer Tagesgruppe - Vollzeitpflege - Heimerziehung - intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Nach Feststellung des besonderen Bedarfs im Einzelfall ist die Gewährung von Jugendhilfe entsprechend dem Bedarf des Jugendlichen über 16 Jahre möglich. Das bedeutet, dass der Jugendliche aufgrund der Gewährung von Leistungen nach dem Jugendhilfegesetz bedarfsgerecht untergebracht und betreut werden kann. Dieses wäre bei Gewährung der niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht möglich. Tipp: Die Hilfe zur Erziehung wird dem (Personensorgeberechtigten) gewährt, nicht dem Jugendlichen. Nimmt ein örtlich zuständiges Jugendamt den Antrag auf Hilfe zur Erziehung nicht an oder wird der Antrag negativ entschieden, kann sich der - mit einem Eilantrag auf einstweilige Verfügung an das schaftsgericht wenden oder - ggf. den Klageweg über das Verwaltungsgericht beschreiten (Zum Problem der Finanzierung der Rechthilfekosten berät der Verein l i f e l i n e schaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v.) Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein 129

24 mit unsicherem Aufenthaltsstatus muss seine befristete Aufenthaltserlaubnis oder Duldung rechtzeitig bei der Ausländerbehörde verlängern lassen darf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt nur verlassen mit einer schriftlichen Reiserlaubnis (Besuchserlaubnis), die bei der Ausländerbehörde rechtzeitig vor der Reise unter Angabe des Reiseziels mit genauer Adresse beantragt wird muss diese Bescheinigung bei Polizeikontrollen vorzeigen, andernfalls wird der Ausweis des Jugendlichen eingezogen und der Ausländerbehörde zugeschickt - muss seinen Ausweis bei der Ausländerbehörde abholen (wird meistens das erste Mal verwarnt, alle nächsten Male gibt es Geldstrafen) achtet darauf, dass die befristete Aufenthaltserlaubnis oder Duldung bei der Ausländerbehörde rechtzeitig verlängert wird achtet darauf, dass der Jugendliche für jede Reise rechtzeitig eine schriftliche Besuchserlaubnis einholt und sie während der Reise mitführt Diese Auflage wird von Ausländerbehörde oft restriktiv gehandhabt, streng kontrolliert und bei Zuwiderhandeln bestraft. Besucht der Jugendliche regelmäßig an einem Ort außerhalb des zugewiesenen Bereiches - eine Schule /Sprachkurs - einen Arzt/ Psychotherapeuten o.ä. kann er auf Antrag eine Dauerbesuchserlaubnis erhalten. Besuche nach Aufforderungen durch Behörden, Polizei oder Gericht können ohne Erlaubnis wahrgenommen werden. kann bei der Ausländerbehörde eine Dauerbesuchserlaubnis für regelmäßig wiederkehrende Besuche des Jugendlichen z.b. an den Wohnort des es, zur Schule oder zum Sprachkurs o.ä. beantragen kann mit der Ausländerbehörde besprechen, dass der Jugendliche den Landkreis oder die kreisfreie Stadt in Begleitung des es ohne Extra-Reiseerlaubnis verlassen darf lässt sich von einer professionellen Beratungsstelle beraten nimmt Kontakt auf zu der kreiseigenen Migrationssozialberatungsstelle und arbeitet mit ihr im Interesse des Jugendlichen zusammen Der Verein l i f e l i n e schaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. arbeitet eng mit den Migrationssozialberatungsstellen des Landes Schleswig-Holstein zusammen und leistet hier zielgruppenspezifische Beratung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und ihre Vormünder. (siehe Adressenliste) 130 Leitfaden Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein

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