Ausschreibung für Bildende Künstlerinnen und Künstler ART BRANDENBURG 2015 Brandenburgische Kunstmesse vom 13. bis 15.

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1 Ausschreibung für Bildende Künstlerinnen und Künstler ART BRANDENBURG 2015 Brandenburgische Kunstmesse vom 13. bis 15. November 2015 Liebe Künstlerinnen, liebe Künstler, wir freuen uns, Sie zur sechsten Brandenburgischen Kunstmesse 2015 in Potsdam begrüßen zu dürfen. Sollten Sie Fragen zur Anmeldung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der öffentlichen Förderung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. Veranstaltungsort Schinkelhalle und Arena, Schiffbauergasse, Potsdam Veranstalter Kulturwerk des Brandenburgischen Verbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler e.v. Charlottenstr. 122, Potsdam Tel , Fax: , Ansprechpartner: Daniela Dietsche Ideeller Träger Brandenburgischer Verband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.v. (BVBK) Charlottenstr. 122, Potsdam Tel , Fax: , Schirmherrschaft Albrecht Gerber, Minister für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg Projektleitung ZEITseeing. Büro für Museumsberatung, Ausstellungen und Kulturmanagement. Dr. Wulf Holtmann Undine Damus-Holtmann 1

2 Teilnahmeberechtigung Mitglieder des BVBK sowie professionell arbeitende, bildende Künstlerinnen und Künstler (keine KunsthandwerkerInnen), die ihren Schaffensschwerpunkt im Land Brandenburg haben und folgende Voraussetzungen erfüllen: künstlerische Ausbildung und/oder nachweisbare, kontinuierliche Ausstellungstätigkeit. Anmeldung/Bewerbung Die Anmeldung zur Teilnahme an der ART BRANDENBURG erfolgt verbindlich auf einem Anmeldeformular, das unter heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle des BVBK angefordert werden kann. Der Anmeldung fügen Sie bitte ihre Vita und 4-5 Fotoabzüge bei (max. A4), die charakteristisch sind für Kunstwerke, die zur Messe gezeigt werden sollen. NEU: Messestände Kollektiv : Mehrere Bewerber können sich mit einem Konzept gemeinsam für einen Messestand bewerben. Das Konzept ist der Bewerbung beizufügen. Die Zulassung als Aussteller erfolgt mit der Übersendung der Standbestätigung durch den Veranstalter. Die Bewerbung mit frankiertem Rückumschlag ist zu richten an: Kulturwerk des BVBK e.v. ART BRANDENBURG Charlottenstr Potsdam Einsendeschluss: 15. Juli 2015 (Datum des Poststempels). Zulassung Die Entscheidung über die Zulassung trifft eine Jury. Kosten a) Standmiete Messestand 1: Hängefläche ca. 17,5 qm (2x3m Grundfläche, Standhöhe 2,50m): 10,-- /qm Hängefläche = 175 Messestand 2: Hängefläche ca. 25 qm (4x2m Grundfläche, Standhöhe 2,50m): 10,-- /qm Hängefläche = 250 Messestand 3: Hängefläche ca. 27,5 qm (3x3m Grundfläche, Standhöhe 2,50m): 10,-- /qm Hängefläche = 275 Messestand 4: Hängefläche ca. 30 qm (3x4m Grundfläche, Standhöhe 2,50m): 10,-- /qm Hängefläche = 300 Etwaige Abweichungen sind aufgrund der räumlichen Bedingungen möglich. Das Entgelt beinhaltet folgende Leistungen: - die Kosten für den Auf- und Abbau des Standes - die Standkennzeichnung - Nutzung der Ausstellungsfläche für die Dauer der Messe 2

3 - Allgemeine Hallenbeleuchtung (außer Standbeleuchtung) - Reinigung der Verkehrswege in den Hallen - Allgemeine Bewachung des Messegeländes - Organisatorische Betreuung vor und während der Messe - Allgemeine Besucherwerbung Messemobiliar und Beleuchtungskörper können zusätzlich angemietet werden. b) Skulpturenbereich Unabhängig von der Anmietung eines Messestandes können hier in Freiflächen Skulpturen gestellt werden. Mindestmietfläche 6 qm à 25,--. Bei gleichzeitiger Anmietung eines Messestandes sind Sonderkonditionen möglich. c) Künstler, die nicht Mitglied im BVBK sind zahlen zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,--. d) Energiepauschale incl. 3 Beleuchtungskörper pro Stand: 50,-- e) Versicherung Die Versicherung der Exponate ist Sache des Ausstellers. f) Ausstellerverzeichnis Es erscheint ein Ausstellerverzeichnis. Der Eintrag im Ausstellerverzeichnis mit einer Abbildung ist für jeden Aussteller Pflicht. Gebühr für den Pflichteintrag (inkl. Abbildung): 35,--. Mit der Einsendung der Fotos geben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Einwilligung zur unentgeltlichen Verwendung, z.b. für Veröffentlichungen. g) Elektroanschlüsse Zum Zubehör des Standes gehört ein Schukoanschluss. Alle Kosten sind nach Erhalt der Rechnung bis 31. August 2015 auf nachfolgendes Konto zu entrichten: Kontoinhaber: Kulturwerk des BVBK e.v. Bank: MBS Potsdam IBAN: DE Das Recht auf Belegung des Standes wird erst durch die Bezahlung der Rechnung gesichert. Rücktritt und Nichtteilnahme Nach erfolgter Anmeldung und Zulassung kann der Aussteller auf Antrag vorbehaltlich einer möglichen Weitervermietung des Standes aus dem Vertragsverhältnis entlassen werden. In diesem Fall sind 25 % der Standmiete als Kostenersatz sowie die vollen Kosten der bereits erbrachten Sonderleistungen zu bezahlen. Kann der zugeteilte Stand nach der bedingten Entlassung aus dem Vertragsverhältnis nicht anderweitig vergeben werden, sind die gesamte Standmiete und die tatsächlich entstandenen weiteren Kosten zu zahlen. 3

4 Der Veranstalter ist seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingemäß nachgekommen ist. Der Aussteller haftet für den dem Veranstalter hierdurch entstandenen Schaden. In jedem Fall ist er verpflichtet, den vorgenannten Kostenersatz von 25 % zu entrichten. Leistungen des Veranstalters Unterstützende Maßnahmen der Besucherwerbung für die Veranstaltung werden durch den Veranstalter organisiert und durchgeführt. Jeder Aussteller erhält Druckerzeugnisse zur individuellen Besucherwerbung. Je Aussteller werden zwei kostenlose Ausstellerausweise zur Verfügung gestellt sowie eine Einladungskarte zur Vernissage. Standauf- und -abbau sowie Standkennzeichnung garantiert der Veranstalter. Eine Allgemeinbeleuchtung ist vorhanden. Die Kunstmesse ART BRANDENBURG wird im Internet unter folgender Adresse präsentiert: Das Ausstellerverzeichnis wird auch im Internet veröffentlicht. Überlassung der Stände und deren Gestaltung Die Stände werden in einheitlicher Form aufgebaut und beschriftet. Die Stellwände sind 2,50 m hoch. Die Standwände sind weiß; sie dürfen weder gestrichen noch tapeziert, noch mit Nägeln, Klebstoff, Farbe usw. versehen werden. Stellwandhaken, Hängeschnüre und Bilderhaken sind vom Aussteller mitzubringen. Für Beschädigungen der Halle und ihrer Ausstattung sowie für Beschädigungen und Beschmutzungen der mietweise überlassenen Stellwände und übrigen Bauelemente haftet der Aussteller für sich und seine Beauftragten. Notwendig werdende Reinigungs-, Instandsetzungs- und Erneuerungskosten hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. Die Stände dürfen ausschließlich mit Arbeiten des Ausstellers bestückt werden. Die Bespielung ist nur auf der angemieteten Fläche gestattet. Bei Verstößen wird eine Teilnahmesperre für die folgende Messe verhängt. Platzzuweisung Die Zuteilung der Ausstellungsstände erfolgt nach der Jurysitzung durch den Veranstalter. Er kann aus sachlichen, organisatorischen oder baulichen Gründen die Stände in ihrer Anordnung, Größe und Ausstattung jederzeit verändern, auch nachdem die Standbestätigung bereits erfolgt ist. Ansprüche auf Art und Lage eines Ausstellungsstandes bestehen nicht. 4

5 Dauer und Öffnungszeiten Eröffnung: Donnerstag, 12. November 2015 (nur mit Einladung): 18:00 21:00 Uhr Freitag, 13. November 2015: 11:00 20:00 Uhr Samstag, 14. November 2015: 11:00 20:00 Uhr Sonntag, 15. November 2015: 11:00 18:00 Uhr Auf- und Abbauzeiten Aufbau: Mittwoch, 11. November 2015, 12:00-18:00 Uhr Donnerstag, 12. November 2015, 10:00 17:00 Uhr Abbau: Sonntag, 15. November 2015, 18:00 22:00 Uhr Montag, 16. November 2015, 08:00-10:00 Uhr Verkaufsregelung Zugelassen sind ausschließlich Exponate des durch die Jury ausgewählten Ausstellers. Verkäufer ist der Aussteller. Der Verkauf darf erst mit Beginn der Veranstaltung (Eröffnung) beginnen. Alle Exponate sind mit einem Verkaufspreis auszuzeichnen. Der Veranstalter erhebt keine Provision auf verkaufte Ware. Präsenzpflicht Aus Haftungsgründen verpflichten sich die Künstler, während der gesamten Veranstaltung persönlich anwesend zu sein und ihre Exponate zu präsentieren. Bei Nichteinhaltung behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer auch während der Messe von der Teilnahme auszuschließen. Haftung Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts dafür, dass die Hallen und deren Zugänge sich während der Ausstellung in einem Zustand befinden, der die Verwendung dieser Objekte zu dem vertragsgemäßen Gebrauch gewährleistet. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters für Schäden der Aussteller und Dritter ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Personenschäden sowie für Schäden und Verluste an dem von den Ausstellern eingebrachten Gut samt der Standeinrichtung, gleichgültig, ob sie vor, während oder nach der Ausstellung entstehen. Die Aussteller haften ihrerseits für etwaige Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder durch ihre Ausstellungsgegenstände und Einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Außerdem tragen sie das gesamte Risiko für den Ausstellungsstand und die Ausstellungsgegenstände während der Gesamtdauer (inkl. Auf- und Abbau) der Veranstaltung. Der Veranstalter empfiehlt daher den Abschluss einer Versicherung. 5

6 Bewachung Während der Schließzeiten überträgt der Veranstalter einem Bewachungsunternehmen die Bewachung der Hallen, ohne dass hieraus ein Haftungsanspruch gegen den Veranstalter geltend gemacht werden kann. Abschließende Bestimmungen Die vorstehenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Aussteller, die in der Schinkelhalle und der Arena bei der ART BRANDENBURG ausstellen. Ansprüche des Ausstellers sind spätestens einen Monat nach Schluss der Veranstaltung schriftlich beim Veranstalter anzumelden. Später erhobene Ansprüche gelten als verjährt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Potsdam, sofern eine solche Vereinbarung zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile von Bestimmungen unwirksam sein, verpflichten sich die Parteien gegenseitig, diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Kontakt Veranstalter: Kulturwerk des Brandenburgischen Verbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler e.v. Charlottenstr. 122, Potsdam Tel.: , Fax: , Ansprechpartner: Daniela Dietsche Internet: Potsdam, Mai

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